Kurzinformationen Suisse-Bilanz, HODUFLU
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- Hildegard Blau
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1 Kurzinformationen Suisse-Bilanz, HODUFLU Victor Kessler, BLW, Bern Irene Weyermann, AGRIDEA, Lindau Kurs BDU-Herbsttagung 2009 Boden und Düngung Olten, 11. November 2009
2 Stand Anpassungen Suisse-Bilanz Irene Weyermann BDU-Herbsttagung Suisse-Bilanz 2010: Keine Änderung Referenzmethode Neu: Übernahme der TVD-Tierzahlen für das Rindvieh 1. Warum rechnet man die TVD-Kat. um? TVD nur mit Altersangabe (= z.t. Sammelposten ) Nutzungsrichtung fehlt ABER: Relevant für Nährstoffanfall 2. Wie soll man das machen? Sammelposten der TVD-Liste in Nährstoffkategorien der SuiBi aufgliedern, Entscheid durch Landwirt (wie bisher). 3. Gibt s Hilfsmittel dazu? Excel-Tabellenblatt, (oder eigene einfache %- Rechnung!) 2
3 Hilfsmittel: Excelblatt SuiBi-Trans 2010 Hilfsmittel: Excelblatt SuiBi-Trans 2010 Zu finden auf der AGRIDEA-Homepage (unter Software/Download) oder BLW-Homepage (unter Themen/Strukturen und Direktzahlungen/Ökolog. Leistungsnachweis)
4 Bsp. Weibliche Tiere < 120 d % 80 % Muss übereinstimmen In Suisse-Bilanz übernehmen
5 2011 Suisse-Bilanz 2011: Bewährtes bleibt, Neues kommt Anpassungen Wegleitung (I) GRUDAF 09 werden integriert Weisungen wurden / werden neu überarbeitet und ergänzt, z.b. für Biogasanlagen Mastpoulets: Nährstoffe müssen mit dem EDV- Programm des BLWs Berechnung des Durchschnittsbestandes in der Pouletmast (Homepage BLW) berechnet werden. (Prototyp unter Themen/Direktzahlungen u. Strukturen/ Ökolog. Leistungsnachweis ) 7 Suisse-Bilanz 2011: Anpassungen Wegleitung (II) 2011 Definition von Grundfutter: Ergänzung Viehlose Betriebe können keine Krippenverluste geltend machen (max. 2.5% Lagerverluste) Harmonisierung der Begriffe zu Gärgülle, Gärgut mit Modul 8 Gemüsekulturen: Wer Mehrbedarf für P geltend macht Gesamtbetrieblicher Parzellen-Düngungsplan Vorgehen bei Zweitkulturen: pdf-dokument ÖLN und Kurzpacht auf der Homepage des BLW ang=de 8
6 Suisse-Bilanz 2011: Anpassungen Wegleitung (III) 2011 Noch zu klären: können Laufhoftage auch Weidetage sein (oder Summe = max. 365)? GRUDAF 09 Neuerungen: Neue Kulturen, z.b. Futterweizen Flexible N-Normen: Durchschnitt der Erträge (Wintergetreide u. Raps) der letzten 3 Jahre nachweislich über dem Standardertrag höherer N-Bedarf (ausgenommen Fläche in Nitratprojekten Art. 62a GschG) Tab. 4: Erträge und Netto-Nährstoffbedarf angepasst v.a. der P-Bedarf wurde nach unten korrigiert, besonders für Silomais, Weizen, Gerste Tab. 1: Nährstoffanfall Legehennen, Mastpoulet, Standardmilchleistung von Milchkuh angepasst 9 Module zur Suisse-Bilanz 2011 Modul 6/7: Nährstoffreduziertes Futter NPr-Futter bei Schweinen: Linearen Korrektur: Basiswert bisher = 173g RP/kg Neuer Basiswert =163 g RP/kg. Tabelle 2 in den Weisungen wird überarbeitet und zusätzlich an die GRUDAF 09 angepasst. Modul 8: Handhabung von Vergärungsprodukten Opposition von versch. Seiten, Sitzung Mai/Juni mit BLW war noch nicht abschliessend Geplant: Integration in HODUFLU Obligatorisch für Biogasanlagen 10
7 Zeitplan 2011 Software bis Frühling 2010 Wegleitung (Auflage 1.8) erscheint ebenfalls Frühling 2010 Ab ist nur noch die Referenzmethode 1.8 gültig. 11 Vielen Dank! 12
8 Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW HODUFLU BDU Olten 11. November 2009 Referenz/Aktenzeichen: /312/kes/sph Inhalt 1. Aktueller technischer Stand und Möglichkeiten von Hoduflu 2. Kurzüberblick über Hoduflu Kanton Bewirtschafter Superuser Kontrollbehörde Prozesse 3. Integration der Biogasanlagen 4. Aktueller Stand; Bericht WAK-SR Düngerbilanz 5. Ausblick 2
9 1. Aktueller technischer Stand Über Hoduflu sind alle Hofdüngerverschiebungen erfassbar Abläufe gemäss gesetzlichen Vorgaben Jeder in AGIS registrierte Betrieb kann ein Hoduflukonto eröffnen Nur der Abgeber benötigt ein Konto und übernimmt die ganze Erfassung der Verträge und Lieferungen Import von bestehenden kantonalen Verträgen (via vorgegebene Excel Tabelle) Anhängen von Dateien wie z.b. die Suisse-Bilanz, Gehaltsanalysen, Dokumenten, etc. gewährleistet Detailliertes Handbuch auf der BLW Hoduflu Seite 3 2. Kurzüberblick über Hoduflu Rolle «Kanton» Wer: Landwirtschafts- und / oder Gewässerschutzämter Aktivitäten: ten: Bewilligt die beantragten Verträge des eigenen Kantons Kündigt auf Verlangen die Verträge innerhalb des Kantons Bestimmt die Kontrollbehörde Bestimmt Personen, die als Superuser berechtigt sind Erstellt Berichte und Auswertungen Führt die Oberaufsicht innerhalb des Kantons Aktivität t ausserhalb Prozess von HODUFLU: Betriebsaufnahmen ins Register 4
10 2. Kurzüberblick über Hoduflu Rolle «Bewirtschafter» Wer: Betriebe mit Hofdüngerabgaben Aktivitäten: ten: Erfasst und verwaltet seine: Hofdüngerprodukte Hofdüngerverträge Hofdüngerlieferungen (Lieferscheine) Besitzt ein Konto mit gesamtbetrieblichem Saldo über alle seine vertraglichen Abgaben und der bereits gelieferten Mengen Kurzüberblick über Hoduflu Rolle «Superuser» Wer: Vom Kanton beauftragte Person(en) Aktivitäten: ten: Bei Freigabe durch den Bewirtschafter können alle Aktivitäten (Produkte, Verträge, Lieferungen) durch den Superuser ausgeführt werden. Hilfeleistung bei Problemen und Fragestellungen für den Landwirt 6
11 2. Kurzüberblick über Hoduflu Rolle «Kontrollbehörde rde» Wer: Landwirtschafts- und / oder Gewässerschutzämter; ÖLN/Bio - Kontrollorganisationen; Beratungsstellen (Berater, LBBZ, etc.); Ackerbaustellenleiter; etc. Aktivitäten: ten: Überprüft Angaben von Abgeber bzw. Abnehmer Überprüft beim Abgeber Hofdüngerprodukte und Gehalte, beim Abnehmer Vertragsmenge und Abnahmekapazität Erteilt Vorbescheide an den Kanton nach der Überprüfung Hat Einsicht in alle aktuellen Hofdüngerverträge des Kantons ( Unterlagen für Kontrollen) Übernimmt bei Bedarf Rolle von Super-User 7 2. Kurzüberblick über Hoduflu Produkte erfassen Angaben Abgeber Angaben Abnehmer Vertrag erstellen Bewilligungs verfahren Lieferungen festhalten Quittierung durch Abnehmer ( /SMS) Produkte und Menge Weitere Angaben KB Abgeber (Produkte) KB Abnehmer (Kapazität) Kanton Abgeber (Bewilligung) Nährstoffe werden abgebucht 8
12 3. Integration Biogasanlagen Anpassungen: Biogasanlage und Landwirtschaftsbetrieb werden als separate Konten in Hoduflu geführt. Bei Biogasanlagen: Nur EIN Rahmenvertrag PRO Kanton nötig. danach direkt Lieferungen an beliebige Abnehmer in diesem Kanton möglich. Möglichkeit des Anhängens einer aktuellen Liste aller angenommenen zu vergärenden Produkte, die nicht über Hoduflu erfasst sind. Einfache Abbildung der Input-Ouput Bilanz der Biogasanlage möglich 9 4. Aktueller Stand 1. Version 2.2 wurde am aufgeschaltet 2. Einstieg der Kantone in Hoduflu ist verhalten 3. Aktuell rund 100 Personen mit Konto in Hoduflu 4. Bericht WAK-SR «Ausgeglichene Düngerbilanz» Aufträge an EVD/BLW: - Prüfung Integration in verbindliche Rechtsgrundlage - Überprüfung Methodik Sui-Bi: Fehlerbereich und Toleranzen - Entwicklung von praxistauglichem EDV-Instrument «Düngungsrapport» prüfen 5. Aufträge UVEK: - Prüfung von nationalem Nährstoffmanagement - Verzicht auf Vertragspflicht bei lückenloser Anwendung Hoduflu - Überprüfung Zweckmässigkeit des obb 10
13 5. Ausblick 1. Anpassung von Hoduflu zur Integration von Biogasanlagen (Version 2.3 ab Frühjahr 2010) 2. Schulungen der Produzenten durch AGRIDEA nach Absprache mit den Kantonen 3. Information und Schulungen durch BLW für kantonale Stellen 4. Direkte Gespräche mit IT-Verantwortlichen der Kantone laufen 11 Herzlichen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit! 12
Erinnerungsschreiben HODUFLU
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