23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am im Historischen Kaufhaus in Freiburg. Referent: Roland Sing
|
|
- Hannah Huber
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am im Historischen Kaufhaus in Freiburg Referent: Roland Sing Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg I. Vorbemerkungen II. Überarbeitung des Geriatriekonzepts in Baden-Württemberg III. Vorrang: Prävention und Rehabilitation vor Pflege - Rolle des medizinischen Dienstes IV. Handlungsbedarfe V. Koalitionsvereinbarung/Pflegereform VI. Schlussbemerkungen Seite 1 von 12
2 Anrede, I. Vorbemerkungen Ich freue mich sehr, dass ich auch zum 23. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg eingeladen worden bin und Ihnen die Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg vortragen darf. Zwischenzeitlich setze ich mich nun mehr als ein Vierteljahrhundert mit der geriatrischen Versorgung in Baden-Württemberg in unterschiedlichen Aufgabenstellungen auseinander. Dabei ist eines für mich merkwürdig: Als in der Amtszeit der Sozialministerin Frau Barbara Schäfer das Landesgeriatriekonzept entwickelt und dann 1989 verabschiedet worden war, gab es nur bescheidene Rechtsgrundlagen, die herangezogen werden konnten. Entscheidend für mich war damals folgendes: In den inneren Abteilungen von Krankenhäusern lagen geriatrische Patienten, deren Versorgungssituation nicht nur nachhaltig zu verbessern war, sondern die auch aus der AOK-Sicht zu viel Geld gekostet hatten. So kam es, dass wir rund zweieinhalbtausend Betten der inneren Abteilungen Seite 2 von 12
3 abbauen konnten und deshalb anstelle dieser Betten geriatrische Einrichtungen ins Leben gerufen werden konnten. Warum sage ich das? Heute haben wir dezidiert weitaus mehr an Rechtsvorschriften, die eine geriatrische Rehabilitation nicht nur ermöglichen, sondern sie auch - nach meiner Sicht - zwingend vorschreiben. Das bedeutet, dass wir auf der formalrechtlichen Seite heute weitaus bessere Grundlagen für die geriatrische Versorgung haben als früher. Trotzdem stellt sich die Frage, warum wir dann nicht entscheidend vorankommen. II. Überarbeitung des Geriatriekonzeptes in Baden-Württemberg Das Geriatriekonzept aus dem Jahre 1989 wurde im Jahr 2001 überarbeitet und jetzt im Jahre 2014 nicht nur weiterentwickelt, sondern es stellt ein neues Geriatriekonzept dar. Der Landesseniorenrat war an den Beratungen intensiv beteiligt. Das zentrale Ziel des Landesseniorenrates war dabei, vorhandene Rehabilitationspotenziale bei den älteren Menschen künftig stärker nutzen zu können. Für den Landesseniorenrat war weiter die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Zugangs zu geriatrischer Rehabilitation ambulant oder stationär Seite 3 von 12
4 von Bedeutung. Der Landesseniorenrat steht auch hinter der Idee, dass die ambulante Versorgung im Land weiter ausgebaut werden soll, und zwar durch die Einrichtung geriatrischer Institutsambulanzen. Kritischer sehen wir die Situation, dass in den Kliniken geriatrische Behandlungseinheiten eingerichtet werden sollen, die eine qualifizierte altersmedizinische Versorgung gewährleisten. Ich hatte Ihnen eingangs mitgeteilt, wie wir überhaupt in Baden-Württemberg zum Geriatriekonzept gekommen sind, und ich hätte schon gerne, dass eine strikte Trennung zwischen stationärer Versorgung einerseits und geriatrischen Einrichtungen andererseits gewährleistet bleibt. An uns haben sich auch kritische Stimmen gewandt, die mit dem überarbeiteten Geriatriekonzept 2014 nicht zufrieden sind. Hier plädiere ich dafür, es jetzt einfach in der Praxis zu versuchen und unter Beachtung der wesentlichen Zielsetzungen dieses Geriatriekonzeptes zu versuchen, voranzukommen. Meine Anregung ist, dass wir im Frühjahr 2015 die am Geriatriekonzept wesentlich Beteiligten unter der Führung des Sozialministeriums zu einem Erfahrungsaustausch einladen und dabei feststellen, welche Verbesserungen sich zwischenzeitlich er- Seite 4 von 12
5 geben haben, oder wo noch Änderungs-oder Ergänzungsbedarf besteht. III. Vorrang: Prävention und Rehabilitation vor Pflege - Rolle des Medizinischen Dienstes Es besteht die Absicht der Koalitionsparteien, ein Präventionsgesetz zu verabschieden. Ob und in welcher Form dies geschieht, auch in zeitlicher Hinsicht, steht allerdings in den Sternen. Dies wäre dann bereits der 3. Koalitionsvertrag in den letzten Jahren, wo hehre Absichten zur Prävention aufgeschrieben worden sind, aber keine Taten folgen. Prävention vor Pflege, insbesondere unter dem Hinblick der Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, wäre aber ein ganz zentrales gesundheitsund pflegepolitisches Ziel. Deshalb die Aufforderung an alle Beteiligten, darauf zu drängen, dass die Bundesregierung entsprechend handelt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen hat im Rahmen der Prüfung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen der Prävention und der medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Das Gesetz schreibt sogar vor, dass die Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation durch den medizinischen Dienst oder die von der Seite 5 von 12
6 Pflegekasse beauftragten Gutachter in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung zu dokumentieren sind. Nach den mir, über den Sozialverband VdK Deutschland, vorliegenden Zahlen ist es leider so, dass nur in 1,41 Prozent der durch den MDK begutachteten Fälle eine Reha-Empfehlung ausgesprochen wird. Das heißt nichts anderes, als dass bei 100 begutachteten Fällen nicht einmal 2 Fälle mit einer Reha-Empfehlung ausgestattet werden. Aus meiner Sicht gibt es hier einen ganz erheblichen Handlungsbedarf. Die eine Frage ist, ob die Begutachtungen, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, vielleicht nicht zu spät kommen. Das andere aber ist, ob das Begutachtungsverfahren und dessen Standardisierung überhaupt den Ansprüchen genügt, die der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege erfordert. Wir jedenfalls vom Landesseniorenrat sind der Auffassung, dass alles getan werden muss, dass die Reha-Empfehlungen durch den MDK gesteigert werden. Wenn dies nicht möglich wäre, können wir uns auch von dem Grundgedanken Rehabilitation vor Pflege als gesetzgeberischen Auftrag eigentlich verabschieden. Ich glaube daran zwar nicht, aber es müssen sich in absehbarer Zeit hier deutliche Seite 6 von 12
7 Verbesserungen zeigen. Rehabilitation vor Pflege muss dauerhaft gelten. IV. Handlungsbedarfe A. Krankenkassen/Pflegekassen Aus meiner Sicht steht an oberster Stelle das Thema integrierte Versorgung. Es bestehen Rechtsgrundlagen im SGB V und im SGB XI zwischen Krankenversorgung und Pflege integrierte Versorgungskonzepte durch entsprechende Verträge sicherzustellen. Mir ist derzeit kein Vertrag in Baden-Württemberg bekannt, der diesem gesetzlichen Auftrag entspricht. Nachdem im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen große Gestaltungsspielräume, zum Teil auch abweichend von den sonstigen Rechtsgrundlagen des SGB V gegeben sind, wäre es wünschenswert und sicher auch notwendig, mindestens im Rahmen von Modellvorhaben entsprechende Verträge mit Einrichtungen zu schließen. Ich jedenfalls finde es schade, dass dieses Instrumentarium so wenig genutzt wird, um die faktisch bestehenden Hürden zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu überwinden. Seite 7 von 12
8 B. Hausärztliche Versorgung Aus der Sicht des Landesseniorenrates besteht Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der geriatrischen Qualifikation von Hausärzten. Wir gehen nicht soweit, den Facharzt für Geriatrie zu fordern und insoweit die Stellung der Allgemeinmediziner bzw. der hausärztlich tätigen Ärzte einzuschränken. Wünschenswert wäre aber, dass gerade im Rahmen der hausärztlichen Versorgung, die in Baden- Württemberg ohnehin viel stärker verankert ist als in anderen Bundesländern, die Thematik geriatrische Versorgung einen noch höheren Stellenwert einnimmt. Ggf. könnte auch bei den Vergütungsregelungen noch mehr als bisher über pauschale Honorierungen nachgedacht werden die für Ärzte entsprechende Anreize setzen würden. In diesem Zusammenhang gehört auch, dass eine Vereinfachung im bürokratischen Sinne erfolgen muss. Die Reha-Richtlinien halten wir für zu kompliziert und sie sind ein Hemmnis für Reha-Anträge. Es ist geradezu grotesk, einen Antrag stellen zu müssen um einen Antrag auf Reha stellen zu können!! Seite 8 von 12
9 C. Reha-Einrichtungen Immer wieder nehme ich an Diskussionen von Reha-Einrichtungen teil, die im Schwerpunkt darin gipfeln, dass die Vergütungssätze für Rehabilitation und insbesondere geriatrische Rehabilitation seit Jahren nicht angepasst worden wären und insofern nicht auskömmlich seien. Diese Kritik mag berechtigt sein, obwohl im Kontext der Beratungen zum Geriatriekonzept 2014 von den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg zugesagt worden ist, entsprechende Anhebungen der Vergütungssätze vorzunehmen. Was ich aber feststelle ist, dass die Belegungsquote aus meiner Sicht das entscheidende Hindernis darstellt um zu vernünftigen wirtschaftlichen Ergebnissen zu kommen. Geriatrische Reha- Einrichtungen mit einer durchschnittlichen Belegung von 60 Prozent haben keine Überlebenschance. Die Frage ist also, wie solche Einrichtungen zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit sogenannten Zuweisern kommen. Immer wieder stelle ich fest, dass der Draht zur Kreisärzteschaft, die Beziehungen zu den jeweiligen Krankenhausträgern, ganz vorsichtig formuliert, mindestens verbesserungsfähig bzw. ausbaufähig sind. Zu warten, dass Patienten kommen, ist zu wenig. Seite 9 von 12
10 Des Weiteren unterstütze ich nachhaltig die Idee der AOK Baden-Württemberg, die Entwicklung eines Reha-Behandlungskonzeptes, jeweils individuell am Patienten ausgerichtet, als Behandlungskonzept auszubauen. Es darf keine Rehabilitation ohne Individualität geben. Es muss klar sein, dass Rehabilitationskonzepte pro Einrichtung und pro Patient zur Anwendung kommen müssen. Dies dient der Qualitätssicherung und letztlich der Akzeptanz von Reha. V. Koalitionsvereinbarung/Pflegereform Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom letzten Jahr wird ausgeführt, dass die Koalitionsparteien anstreben, die Finanzierungsverantwortung für Leistungen bei dem Kostenträger zu verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Es wird deshalb geprüft (von der Bundesregierung), ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. Leider lässt sich beim jetzigen Stand der Diskussion zur Pflegereform 1. Stufe in keiner Weise absehen, ob dieser Absichtserklärung auch Taten folgen sollen. Auch im Kontext mit der geplanten zweiten Stufe der Pflegereform ab hört man und liest man nichts darüber. Seite 10 von 12
11 Ich rufe deshalb alle Beteiligten auf, Einfluss zu nehmen, dass dieser positiven Absicht im Koalitionsvertrag auch wirklich Taten folgen. Zu lange schon sind wir vertröstet worden, dass endlich zwischen dem SGB V und dem SGB XI Brücken gebaut werden. Wenn dies schon nicht durch einen entsprechenden veränderten Risikostrukturausgleich erfolgen wird, so könnte durchaus der Rehabilitation vor Pflege zum Durchbruch verholfen werden, wenn die Pflegeversicherung in die Leistungsverpflichtung eintritt. Ganz am Rande möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass das Land Baden-Württemberg nach dem Grundgesetz an der Gesetzgebung des Bundes mitwirkt. Deshalb sollten wir auch gegenüber dem Land entsprechend vorstellig werden. VI. Schlussbemerkungen Aus meiner Sicht haben wir von der Gesetzeslage her gute Rahmenbedingungen um die Rehabilitation und insbesondere die geriatrische Rehabilitation in Baden-Württemberg dauerhaft zu sichern. Es bedarf des Willens aller Beteiligten, voranzukommen und die geriatrische Rehabilitation nicht Seite 11 von 12
12 nur als eine Nische im Bereich der Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung zu bewerten. Angesichts der demografischen Entwicklung stehen alle Daten und Fakten, mindestens bis zum Jahre 2060, heute fest; sie sind unverrückbar. Auch deshalb gibt es zur Rehabilitation keine Alternative. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 12 von 12
Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg
23. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg am 24.09.2014 im Historischen Kaufhaus in Freiburg Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg Roland Sing Vorsitzender des Landesseniorenrates BW
Mehr3. EVR-Forum Geriatrische Versorgungsverbünde
3. EVR-Forum Geriatrische Versorgungsverbünde Referent: Roland Sing Vorsitzender Landesseniorenrat Baden-Württemberg Weiterentwicklung der Geriatrischen Versorgung in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
MehrBundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d
Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung Ein kleiner Schritt zur Stärkung
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrKeynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort
Keynote: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort Vortrag im Forum VI: Sektorenübergreifende Versorgung vor Ort auf dem auf dem 2. Zukunftskongress Soziale Infrastrukturen, 6. Juni 2018, Berlin Inhalt:
MehrPflegebedürftiger. Workshop der Diakonie. Ministerialrat Joachim Becker. Damit Deutschland gesund bleibt.
Der politische Auftrag der Rehabilitation Pflegebedürftiger Workshop der Diakonie Ministerialrat Joachim Becker Berlin, 30. November 2007 Bedeutung der Rehabilitation Die Weiterentwicklung der Rehabilitation
MehrWas bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung?
Was bringt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung? AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Helmut Glenewinkel Hannover, 15.11.2012 AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Pflegeneuausrichtungsgesetz
MehrMenschen heute. Verkürzungen in der Diskussion um zentrale Ziele der Sicherungssysteme
DVfR-Fachtagung Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen Workshop 3 Berlin, 22. Oktober 2012 Versorgungs- und Hilfestrukturen für pflegebedürftige Menschen heute Dr. Klaus Wingenfeld Institut
MehrEntwicklung und Zukunft der Geriatrischen Strukturen. Baden-Württemberg
Entwicklung und Zukunft der Geriatrischen Strukturen in 16. April 2005 Jahrestagung 2005 der Landesarbeitgemeinschaft Geriatrischer Schwerpunkte und Zentren in in Mosbach Dr. med. Johannes Warmbrunn 1
MehrBundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen. Fachtagung und Mitgliederversammlung
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinischberuflichen Rehabilitationseinrichtungen Fachtagung und Mitgliederversammlung 26./27. November 2007 Hessisch-Oldendorf AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
MehrBDPK-Bundeskongress 2015 Handlungsbedarf für eine leistungsfähige Rehabilitation Impulsvortrag
BDPK-Bundeskongress 2015 Handlungsbedarf für eine leistungsfähige Rehabilitation Impulsvortrag Wir verfügen in Deutschland über eine sehr differenzierte und leistungsfähige Reha-landschaft. Reha-Träger,
MehrRehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages
Rehabilitation Pflegebedürftiger Realisierung eines politischen Auftrages Workshop der Diakonie am 30.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Krankenkassen (VdAK) e.v. 0 Ziele der Rehabilitation
MehrDVfR-Fachtagung. Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen
DVfR-Fachtagung Geraitrische Rehabilitation Versorgung bedarfsgerecht gesatlten 10.04.2018 Medizinische Rehabilitation und Teilhabeförderung älterer Menschen Erfordernisse und Erwartungen Jens Kaffenberger
MehrKoalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg vom 2. Mai 2016 II.
Koalitionsvertrag zwischen Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und der CDU Baden-Württemberg 2016-2021 vom 2. Mai 2016 I. Die künftige Landesregierung hat am 2. Mai ihren Koalitionsvertrag veröffentlicht
MehrAktuelle Entwicklungen in der Geriatrie
Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie 24. Landesgeriatrietag Geriatrie der Zukunft Heidelberg, 23.09.2015 Agenda Versorgung geriatrischer Patienten im Krankenhaus und in der Geriatrischen Rehabilitation
MehrPosition der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / Berlin
Position der DVfR zur geriatriespezifischen Versorgung Positionspapiere 2012 / 2017 10.04.2018 Berlin DVfR April 2018 2 Historie / Hintergrund Sommer 2012: Positionspapier der DVfR zur Weiterentwicklung
MehrRichtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Zusammenarbeit der Pflegekassen mit anderen unabhängigen Gutachtern (Unabhängige Gutachter-Richtlinien UGu-RiLi) nach 53b SGB XI vom 06.05.2013 geändert durch Beschluss
MehrStrategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen
Strategien für eine gute gesundheitliche Versorgung älterer Menschen in Bremen Dr. Hermann Schulte-Sasse Senator für Gesundheit Gliederung 1. Unsere Ziele 2. Stärken und Herausforderungen 3. Strategie
MehrReha vor Pflege? Workshop 7: Die Folgen der Pflegereform im Rahmen der Berliner Pflegekonferenz am 9. November 2016 in Berlin
Reha vor Pflege? Workshop 7: Die Folgen der Pflegereform im Rahmen der Berliner Pflegekonferenz am 9. November 2016 in Berlin Prof. Dr. Heinz Rothgang SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Mehr14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008
14. Münsterische Sozialrechtstagung am 5. Dezember 2008 Statement des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Referent: Dr. Holger Berg Geschäftsführer des MDK Westfalen-Lippe Burgstr. 16 48151
MehrPrüfung des Rehabilitationsbedarfs in der Pflegebegutachtung
BDPK-Bundeskongress Dresden, 30. Juni 2011 Fachforum Rehabilitation Prüfung des Rehabilitationsbedarfs in der Pflegebegutachtung Dr. med. Stefan Gronemeyer Leitender Arzt und stv. Geschäftsführer Medizinischer
MehrGeriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger
15. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg Geriatrie 2006 aus Sicht der Kostenträger Leistungsträger AGENDA I. Geriatrie 2006 Fokus: Geriatrische Rehabilitation II. Geriatrie und GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
MehrRückgang der Reha-Anträge-welche Hürden sind zu überwinden?
Rückgang der Reha-Anträge-welche Hürden sind zu überwinden? Anke Richter Fachärztin für Innere Medizin Palliativmedizin - hausärztliche Geriatrie 1. Vorsitzende Hausärzteverband Westfalen Lippe 2. Vorsitzende
MehrAnlage 2. A. Gesetzlicher Auftrag. 18a Abs. 2 und 3 SGB XI n.f.
Anlage 2 Anleitung zur Berichtserstellung über die Erfahrung mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung oder der beauftragten Gutachter Empfehlungen der MDK und
MehrSchnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen
Schnittstellenmanagement Strukturierte Zusammenarbeit mit Komplementäreinrichtungen in der Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Pflege Dieter Eichler Landesbeauftragter Bundesverbandes privater Anbieter
MehrGeriatrische Versorgung und soziale Teilhabe Dr. Matthias Meinck
Geriatrische Versorgung und soziale Teilhabe Dr. Matthias Meinck 11. November 2014 I Kiel Leistungsansprüche 11 SGB V - Gründe für Ansprüche auf Leistungen in der GKV (1) zur Verhütung von Krankheiten
MehrDie Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun?
Die Pflegeversicherung ganz praktisch Was ist in einem Pflegefall zu tun? Sigrid Averesch Verband der Ersatzkassen, Landesvertretung NRW Leiterin Referat Grundsatzfragen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
MehrFachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion
Fachkonferenz Pflege der SPD-Bundestagsfraktion Inputs zur Pflegereform - Stärkung von Prävention und Rehabilitation - Berlin, 29.09.2011, Dr. Monika Kücking Dr. Monika Kücking; Berlin, 29.09.2011 Themen
MehrRichtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung
Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband
MehrVerordnung von Reha-Leistungen in der hausärztlichen Versorgung
Verordnung von Reha-Leistungen in der hausärztlichen Versorgung Anke Richter Fachärztin für Innere Medizin Palliativmedizin - hausärztliche Geriatrie 2. Vorsitzende Hausärzteverband Westfalen Lippe 2.
MehrMit Rehabilitation Pflege vermeiden. Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
Mit Rehabilitation Pflege vermeiden Handlungsbedarf aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes BDPK Bundeskongress 2016 22.06.2016 in Potsdam Gernot Kiefer Vorstand GKV-Spitzenverband Inhalt Was bewegt die GKV?
MehrReformmarathon Pflege: Was wurde für die Versicherten erreicht?
AOK Nordost Reformmarathon Pflege: Was wurde für die Versicherten erreicht? 13.12.2017 Deutsches Pflege Forum Jens Kreutzer, Unternehmensbereichsleiter Pflege Verträge/Qualitätsmanagement bei der AOK Nordost
MehrGesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland. (Hospiz- und Palliativgesetz HPG)
Gesetz zur Verbesserung der Hospizund Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz HPG) zeitliche Einordnung (I) 10.11.2014 Eckpunkte-Papier von Bundesminister Hermann Gröhe MdB Verbesserung
Mehr4.925 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 78 %
371 4.925 2017 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 78 % KOMPAKTINFO 6.036.020 Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen Rund 1.000 Mitarbeiter 8 Standorte Der MDK Nordrhein ist zuständig für 11,1 % aller Mitglieder der
MehrBESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG
BESSERE LEISTUNGEN FÜR DEMENZKRANKE UND ANGEHÖRIGE ARGUMENTE UND INFORMATIONEN ZUR NEUAUSRICHTUNG DER PFLEGEVERSICHERUNG Der Bundesrat hat grünes Licht für eine Neuausrichtung der Pflegeversicherung gegeben.
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar Quelle: bpa
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Quelle: bpa Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Überblick: Das gilt ab 1. Januar 2017 1. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt 2. Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrWeiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen
Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016
MehrSektorenübergreifender Versorgungsansatz des BV Geriatrie im Bereich der nichtstationären Versorgung geriatrischer Patienten
Sektorenübergreifender Versorgungsansatz des BV Geriatrie im Bereich der nichtstationären Versorgung geriatrischer Patienten DVfR Geriatrie Fachtagung 2018 Berlin Geschäftsführer Bundesverband Geriatrie
MehrErwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation
Erwartungen an die Weiterentwicklung der mobilen Rehabilitation Workshop der Diakonie am 7./8.11.2007, Berlin Oliver Blatt Stellv. Leiter der Abteilung Prävention und Rehabilitation Krankenkassen (VdAK)
MehrSchulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK
Schulungseinheit Nr. 6: Qualitätsprüfung durch den MDK Schulungsziel Zielgruppe Zeitrahmen Schulungsinhalt Dokumente Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Pflegefachkräfte,
MehrEin Selektivvertrag für Schlaganfall-Lotsen? BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Karsten Menn
Ein Selektivvertrag für Schlaganfall-Lotsen? BARMER GEK Landesgeschäftsstelle NRW Karsten Menn Ausgangslage 20 % Mortalität in den ersten 4 Wochen 50 % der Betroffenen bleibt auch nach 1 Jahr dauerhaft
MehrGünther Sauerbrey-Merkel. Defizite in der Versorgung der Menschen mit Demenz in Deutschland - Ursachen, Konsequenzen, Lösungsansätze
Günther Sauerbrey-Merkel Defizite in der Versorgung der Menschen mit Demenz in Deutschland - Ursachen, Konsequenzen, Lösungsansätze Eine empirische und institutionenökomische Analyse Verlag P.C.O. Bayreuth
Mehr4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober Aktuelles aus der Pflegebranche. Image der Altenpflege. Arzt im Pflegeheim. MDK Prüfungen und PTV
4. Stuttgarter Altenpflegetag am 6. Oktober 2010 Aktuelles aus der Pflegebranche Image der Altenpflege Arzt im Pflegeheim MDK Prüfungen und PTV Bedeutung der Altenpflege 2015 stehen einem über 75-jährigen
MehrDas Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept?
Gesellschaft für Sozialen Fortschritt Deutsches Zentrum für Altersfragen Berlin, 6. Mai 2009 Das Spannungsfeld von Pflege und Behinderung auf dem Weg zu einem Gesamtkonzept? Hochschule Neubrandenburg I.
MehrAmbulanter Pflegedienst. 24 Stunden Rufbereitschaft ( ) Ihre Ansprechpartnerinnen:
Ambulanter Pflegedienst 24 Stunden Rufbereitschaft (0 28 31) 1 32 51 0 Ihre Ansprechpartnerinnen: Jessica Hannen - Pflegedienstleitung Monika Hoolmann stellvertr. Pflegedienstleitung Unsere Leistungsarten
MehrGemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI
Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Titel: Gemeinsames Rundschreiben betr. PflegeVG; leistungsrechtliche Vorschriften des SGB XI Redaktionelle Abkürzung:
MehrPotenzial der Geriatrie in Akutkrankenhäusern 109 SGB V im Hinblick auf Teilhabeförderung
Potenzial der Geriatrie in Akutkrankenhäusern 109 SGB V im Hinblick auf Teilhabeförderung DVfR Tagung - Workshop 2 22.10.2012 Geschäftsführer Bundesverbandes Geriatrie Grundlage Ein grundlegendes Behandlungsziel
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Änderungsantrages der Fraktionen CDU/CSU und SPD - Ausschussdrucksache 18(14)0172.2 PSG-II
Mehr1.Geriatrie- und Sozialarbeitertag Die geriatrische Versorgung in Sachsen Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der GKV
1.Geriatrie- und Sozialarbeitertag Die geriatrische Versorgung in Sachsen Herausforderungen und Perspektiven aus Sicht der GKV Jens Wettermann Fachberater Rehabilitation Neuhausen, 30.10.2009 Die AOK PLUS
MehrMuster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag. Frau / Herr...
Muster: Vertragsvereinbarung über ambulante pflegerische Versorgung nach SGB XI/120 Pflegevertrag Zwischen Pflegebedürftige[r] Frau / Herr... und dem Pflegedienst... wird vereinbart : Vorbemerkung : Ziel
MehrA N T W O R T. zu der. Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD)
LANDTAG DES SAARLANDES 14. Wahlperiode Drucksache 14/551 (14/540) 23.08.2011 A N T W O R T zu der Anfrage der Abgeordneten Isolde Ries (SPD) betr.: Rückgang der Bewilligungen für Mutter/Vater/Kind-Kuren
MehrAnlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg
Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen
MehrErste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken
MDS und GKV-Spitzenverband Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken Berlin/Essen (8. Oktober 2009) - In der Zeit vom 1. Juli bis Mitte September sind
MehrVorbereitung auf den Besuch des Pflegegutachters
Pflegebegutachtung ( 18 SGB XI) Sobald der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) mit der Begutachtung.
MehrAktuelle Rahmenbedingungen der geriatrischen Versorgung und Perspektiven
Aktuelle Rahmenbedingungen der geriatrischen Versorgung und Perspektiven DSVG Kassel Bundesverband Geriatrie e.v. Versorgungsbedarf vom geriatrischen Patienten aus betrachtet Patientenklientel : zumeist
MehrPFLEGESTÄRKUNGSGESETZE
PFLEGESTÄRKUNGSGESETZE Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff Neues Begutachtungsassessment (NBA) Überleitung in das neue System und Bestandsschutz Änderungen im ambulanten Bereich Änderungen in stationären
MehrRegional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation
Regional gut versorgt Handlungsbedarf für eine leistungsfähige medizinische Rehabilitation Frank Winkler Stellv. Leiter der vdek-landesvertretung Baden-Württemberg BDPK-Bundeskongress 2015 24. Juni 2015
MehrGrundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ)
Grundsatzpapier zu den Öffnungszeiten in der teilstationären Pflege in Bayern (GP ÖZ) I. Allgemeines Das Angebot der teilstationären Pflege in Bayern soll im Sinne des Sicherstellungsauftrages nach 69
Mehr1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N
PFLEGEGELD BEANTRAGEN Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst dann geltend gemacht werden, wenn eine versicherte, pflegebedürftige Person nach den Bedingungen der Pflegeversicherung definitiv als Pflegebedürftiger
MehrBochum September 2016
Bochum - 13. September 2016 Stellenwert der Rehabilitation in der Versorgung Die gesundheitliche Versorgung beinhaltet drei Bereiche: Primärversorgung - Akutversorgung - Rehabilitation Die gesetzlichen
MehrSeite 2/6. 1. Einleitung
Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach 18a Abs. 3 SGB XI über die Erfahrungen der Pflegekassen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der beauftragten unabhängigen
MehrV e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g über ärztliche Informationen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und
MehrFlächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen. Rolf Steinbronn Dresden, 17. Oktober 2011
Flächendeckende Versorgung ohne Sektorengrenzen Rolf Steinbronn Dresden, Agenda ambulante und stationäre Versorgungsvielfalt besondere Versorgungssituation in ländlichen Gebieten Versorgungsmanagement
MehrAktuelle Entwicklungen in der Geriatrie aus Sicht der BWKG
Aktuelle Entwicklungen in der Geriatrie aus Sicht der BWKG 25. Landesgeriatrietag Baden-Württemberg, 12.10.2016 Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer Aktuelle Entwicklungen aus Sicht der BWKG Überblick
MehrDas Pflege Neuausrichtungs - Gesetz. Was ein FDP Minister bewegt! Hartmut Vöhringer
Das Pflege Neuausrichtungs - Gesetz Was ein FDP Minister bewegt! Von 2,42 Mio. Menschen mit Pflegebedarf werden: 31 % 23 % 46 % Zu Hause nur von Angehörigen gepflegt Zu Hause mit Hilfe ambulanter Dienste
MehrAktuelle strukturelle Anforderungen an die. Soziale Arbeit in der Geriatrie
Aktuelle strukturelle Anforderungen an die Soziale Arbeit in der Geriatrie Sibylle Kraus Vorstandsmitglied Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen Sibylle Kraus Dipl.- Sozialarbeiterin
MehrAltersheilkunde und Rehabilitation
Altersheilkunde und Rehabilitation Hohe Lebensqualität und Selbstständigkeit, auch im Alter MediClin Schlüsselbad Klinik Bad Peterstal-Griesbach Fachklinik für Orthopädie, Rheumatologie und Innere Medizin
MehrWeiterentwicklung in der Pflegeversicherung
Mitgliederversammlung der BfA-Gemeinschaft 11. Oktober 2008 Frankfurt Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung Gastvortrag Karl-Heinz Plaumann Geschäftsführer MDK Baden-Württemberg Gliederung 1. Einleitung
MehrVereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"
Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen
MehrSeite 2/7. 1. Einleitung
Bericht des GKV-Spitzenverbandes nach 18a Abs. 3 SGB XI über die Erfahrungen der Pflegekassen mit der Umsetzung der Empfehlungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung und der beauftragten unabhängigen
MehrBeim geriatrischen Patienten besteht aufgrund von Multimorbidität und
AOK Bayern Die Gesundheitskasse Dr. Helmut Platzer Vorsitzender des Vorstandes LandesSeniorenVertretung Bayern e.v. Stellv. Vorsitzende: Dr. Gerhard Grabner, Gertrud Fries Werlbergerstr. 32 86551 Aichach
MehrHerzlich willkommen zur Pressekonferenz Der neue Pflegebegriff und die Pflegereform ab 2017
Herzlich willkommen zur Pressekonferenz Der neue Pflegebegriff und die Pflegereform ab 2017 15. Dezember 2016, Berlin Der neue Pflegebegriff ab 2017 Was ändert sich für Versicherte? Dr. Peter Pick, Geschäftsführer
MehrWas ändert sich für Pflegebedürftige
Was ändert sich für Pflegebedürftige Mit Einführung der Pflegeversicherung 1995 als 5. Säule des Sozialversicherungssystems erhalten Bürger einen Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz
Mehr16/ November 2012; Schriftlicher Bericht des. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter "Neurologische Frührehabilitation"
Ministerium for Gesundheit. Emanzipation. Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau
MehrRehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK
Rehabedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebegutachtung der MDK Entwicklung vom Projekt Reha XI bis zur Umsetzung des PSG II Dipl. med. Katrin Breuninger, Seniorberaterin Rehabilitation/ Heilmittel DVfR
MehrDie Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017
Die Änderungen rund um die Pflege zum 1. Januar 2017 Das gilt ab 1. Januar 2017 Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt Es gibt ein neues Verfahren zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit,
MehrMobile Rehabilitation als neue Versorgungsform
Mobile Rehabilitation als neue Versorgungsform Evang. Johannesstift Wichernhaus, Berlin Spandau 06.11.2009 Referentin: Ute Polak, AOK-Bundesverband Berlin Geriatrische Versorgung in Deutschland Geriatrische
MehrErwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
1. Wittener Tagung zur Hilfsmittelversorgung am 17. September 2010 Erwartungen an die Hilfsmittelversorgung (in der GKV) aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) Hans-Georg Will, Dir. u. Prof.,
MehrWie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW
Wie komplex ist Geriatrie? Zum Stand der Versorgung in NRW Dirk Ruiss Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) in Nordrhein-Westfalen Gesundheitskongress des Westens 2017
MehrSteffi s Pflegeteam. Der Pflegeberater. Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624
Steffi s Pflegeteam Der Pflegeberater Spinnereiinsel 1 83059 Kolbermoor Mobil 01 74 / 30 20 624 1 Die Pflegeversicherung Mit der Einführung der Pflegeversicherung wurde für die gesamte Bevölkerung eine
MehrStatus Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Status Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 6. November 2012, Wolfsburg GKV-Spitzenverbandes Gliederung Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz Bewertung des Gesetzes Fazit 2 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - Aktueller
MehrMLP Gesundheitsreport November 2008, Berlin
MLP Gesundheitsreport 2008 26. November 2008, Berlin Untersuchungssteckbrief Methodische Gesamtverantwortung und Durchführung: Institut für Demoskopie Allensbach Bevölkerungsbefragung Methode: Face-to-face-Interviews
MehrZAHLEN, DATEN, FAKTEN 88 %
328 721 2018 ZAHLEN, DATEN, FAKTEN 88 % KOMPAKT 6.103.084 Mitglieder der Kranken- und Pflegekassen Rund 1.100 Mitarbeiter 8 Standorte Der MDK Nordrhein ist zuständig für 11,1 % aller Mitglieder der Kranken-
MehrMaßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick. Von Martin Lörcher, Freiburg
Maßnahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes im Überblick Von Martin Lörcher, Freiburg Die pflegerische Versorgung, insbesondere die ambulante Pflege und Betreuung, wird mit der Umsetzung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes
Mehrauf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)
MehrProjekt 80 plus in Berlin: Konzept und Ausblick
Projekt 80 plus in Berlin: Konzept und Ausblick Warum beschäftigt sich Berlin mit der Zielgruppe 80 plus? Demografischer Wandel und Gesundheit Berlin wächst, wird bunter und auch älter. Immer mehr Berlinerinnen
MehrVernetzung der medizinischen Rehabilitation - Einführung
Vernetzung der medizinischen Rehabilitation - Einführung Günter Janz Verwaltungsdirektor AHG Klinik Wolletzsee/ Angermünde 22. Juni 2009 Medizinischer Reha-Kongress Brandenburg 1 Ausgangs-Thesen 1. These
MehrDemenzversorgung in der. Das Forum Demenz. Wiesbaden. Kommune. Amt für Soziale Arbeit der Landeshauptstadt Wiesbaden. Petra Waßmann & Johannes Weber,
Demenzversorgung in der Kommune Das Forum Demenz Wiesbaden Petra Waßmann & Johannes Weber, der Landeshauptstadt Wiesbaden Abteilung Gliederung I. Ausgangsbedingungen: Gesetzliche Grundlagen Situation in
Mehr30 Jahre Sachverständigenrat für Gesundheit Versuch einer Zwischenbilanz
SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 30 Jahre Sachverständigenrat für Gesundheit Versuch einer Zwischenbilanz Prof. Dr. Eberhard Wille Symposium 30 Jahre Sachverständigenrat
MehrHerzlich willkommen zur Schulung!
Herzlich willkommen zur Schulung! Thema: Dauer: Ziel: Qualitätsprüfung durch den MDK ca. 45 Minuten Vermittlung der Grundlagen und Konsequenzen einer Qualitätsprüfung durch den MDK Inhalt: 1 Hintergrund
MehrStellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG)
16.08.2018 A. Vorbemerkung Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz TSVG) Der Gesetzentwurf und seine Ziele,
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrReform der Pflegeversicherung
Reform der Pflegeversicherung Dezember 2007 Elke Ferner MdB Stand: 07.12.2007 1 von (23) 12 Jahre Pflegeversicherung Häusliche Pflege wurde gestärkt Hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung über 2 Mio.
MehrPrävention und Pflegebedürftigkeit
Prävention und Pflegebedürftigkeit Leistungsangebote der Kranken- und Pflegekasse Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster Referenten Anne-Kathrin Richter Referentin Pflege Verband
MehrAmbulant betreute Wohngemeinschaften
Paul Schmäing Referatsleiter Pflege/Vertragsrecht, VdAK/AEV e.v. 1 Stellenwert ambulanter Wohngemeinschaften Grundsatz: ambulant vor stationär Alternative zum Singledasein, Einzelhaushalt Wunsche nach
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
Mehr