23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am im Historischen Kaufhaus in Freiburg. Referent: Roland Sing

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1 23. Geriatrietag Kaufhaus des Landes in Freiburg Baden-Württemberg am im Historischen Kaufhaus in Freiburg Referent: Roland Sing Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg I. Vorbemerkungen II. Überarbeitung des Geriatriekonzepts in Baden-Württemberg III. Vorrang: Prävention und Rehabilitation vor Pflege - Rolle des medizinischen Dienstes IV. Handlungsbedarfe V. Koalitionsvereinbarung/Pflegereform VI. Schlussbemerkungen Seite 1 von 12

2 Anrede, I. Vorbemerkungen Ich freue mich sehr, dass ich auch zum 23. Geriatrietag des Landes Baden-Württemberg eingeladen worden bin und Ihnen die Positionen des Landesseniorenrats Baden-Württemberg vortragen darf. Zwischenzeitlich setze ich mich nun mehr als ein Vierteljahrhundert mit der geriatrischen Versorgung in Baden-Württemberg in unterschiedlichen Aufgabenstellungen auseinander. Dabei ist eines für mich merkwürdig: Als in der Amtszeit der Sozialministerin Frau Barbara Schäfer das Landesgeriatriekonzept entwickelt und dann 1989 verabschiedet worden war, gab es nur bescheidene Rechtsgrundlagen, die herangezogen werden konnten. Entscheidend für mich war damals folgendes: In den inneren Abteilungen von Krankenhäusern lagen geriatrische Patienten, deren Versorgungssituation nicht nur nachhaltig zu verbessern war, sondern die auch aus der AOK-Sicht zu viel Geld gekostet hatten. So kam es, dass wir rund zweieinhalbtausend Betten der inneren Abteilungen Seite 2 von 12

3 abbauen konnten und deshalb anstelle dieser Betten geriatrische Einrichtungen ins Leben gerufen werden konnten. Warum sage ich das? Heute haben wir dezidiert weitaus mehr an Rechtsvorschriften, die eine geriatrische Rehabilitation nicht nur ermöglichen, sondern sie auch - nach meiner Sicht - zwingend vorschreiben. Das bedeutet, dass wir auf der formalrechtlichen Seite heute weitaus bessere Grundlagen für die geriatrische Versorgung haben als früher. Trotzdem stellt sich die Frage, warum wir dann nicht entscheidend vorankommen. II. Überarbeitung des Geriatriekonzeptes in Baden-Württemberg Das Geriatriekonzept aus dem Jahre 1989 wurde im Jahr 2001 überarbeitet und jetzt im Jahre 2014 nicht nur weiterentwickelt, sondern es stellt ein neues Geriatriekonzept dar. Der Landesseniorenrat war an den Beratungen intensiv beteiligt. Das zentrale Ziel des Landesseniorenrates war dabei, vorhandene Rehabilitationspotenziale bei den älteren Menschen künftig stärker nutzen zu können. Für den Landesseniorenrat war weiter die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Zugangs zu geriatrischer Rehabilitation ambulant oder stationär Seite 3 von 12

4 von Bedeutung. Der Landesseniorenrat steht auch hinter der Idee, dass die ambulante Versorgung im Land weiter ausgebaut werden soll, und zwar durch die Einrichtung geriatrischer Institutsambulanzen. Kritischer sehen wir die Situation, dass in den Kliniken geriatrische Behandlungseinheiten eingerichtet werden sollen, die eine qualifizierte altersmedizinische Versorgung gewährleisten. Ich hatte Ihnen eingangs mitgeteilt, wie wir überhaupt in Baden-Württemberg zum Geriatriekonzept gekommen sind, und ich hätte schon gerne, dass eine strikte Trennung zwischen stationärer Versorgung einerseits und geriatrischen Einrichtungen andererseits gewährleistet bleibt. An uns haben sich auch kritische Stimmen gewandt, die mit dem überarbeiteten Geriatriekonzept 2014 nicht zufrieden sind. Hier plädiere ich dafür, es jetzt einfach in der Praxis zu versuchen und unter Beachtung der wesentlichen Zielsetzungen dieses Geriatriekonzeptes zu versuchen, voranzukommen. Meine Anregung ist, dass wir im Frühjahr 2015 die am Geriatriekonzept wesentlich Beteiligten unter der Führung des Sozialministeriums zu einem Erfahrungsaustausch einladen und dabei feststellen, welche Verbesserungen sich zwischenzeitlich er- Seite 4 von 12

5 geben haben, oder wo noch Änderungs-oder Ergänzungsbedarf besteht. III. Vorrang: Prävention und Rehabilitation vor Pflege - Rolle des Medizinischen Dienstes Es besteht die Absicht der Koalitionsparteien, ein Präventionsgesetz zu verabschieden. Ob und in welcher Form dies geschieht, auch in zeitlicher Hinsicht, steht allerdings in den Sternen. Dies wäre dann bereits der 3. Koalitionsvertrag in den letzten Jahren, wo hehre Absichten zur Prävention aufgeschrieben worden sind, aber keine Taten folgen. Prävention vor Pflege, insbesondere unter dem Hinblick der Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit, wäre aber ein ganz zentrales gesundheitsund pflegepolitisches Ziel. Deshalb die Aufforderung an alle Beteiligten, darauf zu drängen, dass die Bundesregierung entsprechend handelt. Der medizinische Dienst der Krankenkassen hat im Rahmen der Prüfung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit auch zu prüfen, ob und ggf. welche Maßnahmen der Prävention und der medizinischen Rehabilitation geeignet, notwendig und zumutbar sind. Das Gesetz schreibt sogar vor, dass die Feststellungen zur medizinischen Rehabilitation durch den medizinischen Dienst oder die von der Seite 5 von 12

6 Pflegekasse beauftragten Gutachter in einer gesonderten Rehabilitationsempfehlung zu dokumentieren sind. Nach den mir, über den Sozialverband VdK Deutschland, vorliegenden Zahlen ist es leider so, dass nur in 1,41 Prozent der durch den MDK begutachteten Fälle eine Reha-Empfehlung ausgesprochen wird. Das heißt nichts anderes, als dass bei 100 begutachteten Fällen nicht einmal 2 Fälle mit einer Reha-Empfehlung ausgestattet werden. Aus meiner Sicht gibt es hier einen ganz erheblichen Handlungsbedarf. Die eine Frage ist, ob die Begutachtungen, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, vielleicht nicht zu spät kommen. Das andere aber ist, ob das Begutachtungsverfahren und dessen Standardisierung überhaupt den Ansprüchen genügt, die der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege erfordert. Wir jedenfalls vom Landesseniorenrat sind der Auffassung, dass alles getan werden muss, dass die Reha-Empfehlungen durch den MDK gesteigert werden. Wenn dies nicht möglich wäre, können wir uns auch von dem Grundgedanken Rehabilitation vor Pflege als gesetzgeberischen Auftrag eigentlich verabschieden. Ich glaube daran zwar nicht, aber es müssen sich in absehbarer Zeit hier deutliche Seite 6 von 12

7 Verbesserungen zeigen. Rehabilitation vor Pflege muss dauerhaft gelten. IV. Handlungsbedarfe A. Krankenkassen/Pflegekassen Aus meiner Sicht steht an oberster Stelle das Thema integrierte Versorgung. Es bestehen Rechtsgrundlagen im SGB V und im SGB XI zwischen Krankenversorgung und Pflege integrierte Versorgungskonzepte durch entsprechende Verträge sicherzustellen. Mir ist derzeit kein Vertrag in Baden-Württemberg bekannt, der diesem gesetzlichen Auftrag entspricht. Nachdem im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen große Gestaltungsspielräume, zum Teil auch abweichend von den sonstigen Rechtsgrundlagen des SGB V gegeben sind, wäre es wünschenswert und sicher auch notwendig, mindestens im Rahmen von Modellvorhaben entsprechende Verträge mit Einrichtungen zu schließen. Ich jedenfalls finde es schade, dass dieses Instrumentarium so wenig genutzt wird, um die faktisch bestehenden Hürden zwischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu überwinden. Seite 7 von 12

8 B. Hausärztliche Versorgung Aus der Sicht des Landesseniorenrates besteht Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der geriatrischen Qualifikation von Hausärzten. Wir gehen nicht soweit, den Facharzt für Geriatrie zu fordern und insoweit die Stellung der Allgemeinmediziner bzw. der hausärztlich tätigen Ärzte einzuschränken. Wünschenswert wäre aber, dass gerade im Rahmen der hausärztlichen Versorgung, die in Baden- Württemberg ohnehin viel stärker verankert ist als in anderen Bundesländern, die Thematik geriatrische Versorgung einen noch höheren Stellenwert einnimmt. Ggf. könnte auch bei den Vergütungsregelungen noch mehr als bisher über pauschale Honorierungen nachgedacht werden die für Ärzte entsprechende Anreize setzen würden. In diesem Zusammenhang gehört auch, dass eine Vereinfachung im bürokratischen Sinne erfolgen muss. Die Reha-Richtlinien halten wir für zu kompliziert und sie sind ein Hemmnis für Reha-Anträge. Es ist geradezu grotesk, einen Antrag stellen zu müssen um einen Antrag auf Reha stellen zu können!! Seite 8 von 12

9 C. Reha-Einrichtungen Immer wieder nehme ich an Diskussionen von Reha-Einrichtungen teil, die im Schwerpunkt darin gipfeln, dass die Vergütungssätze für Rehabilitation und insbesondere geriatrische Rehabilitation seit Jahren nicht angepasst worden wären und insofern nicht auskömmlich seien. Diese Kritik mag berechtigt sein, obwohl im Kontext der Beratungen zum Geriatriekonzept 2014 von den gesetzlichen Krankenkassen in Baden-Württemberg zugesagt worden ist, entsprechende Anhebungen der Vergütungssätze vorzunehmen. Was ich aber feststelle ist, dass die Belegungsquote aus meiner Sicht das entscheidende Hindernis darstellt um zu vernünftigen wirtschaftlichen Ergebnissen zu kommen. Geriatrische Reha- Einrichtungen mit einer durchschnittlichen Belegung von 60 Prozent haben keine Überlebenschance. Die Frage ist also, wie solche Einrichtungen zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit sogenannten Zuweisern kommen. Immer wieder stelle ich fest, dass der Draht zur Kreisärzteschaft, die Beziehungen zu den jeweiligen Krankenhausträgern, ganz vorsichtig formuliert, mindestens verbesserungsfähig bzw. ausbaufähig sind. Zu warten, dass Patienten kommen, ist zu wenig. Seite 9 von 12

10 Des Weiteren unterstütze ich nachhaltig die Idee der AOK Baden-Württemberg, die Entwicklung eines Reha-Behandlungskonzeptes, jeweils individuell am Patienten ausgerichtet, als Behandlungskonzept auszubauen. Es darf keine Rehabilitation ohne Individualität geben. Es muss klar sein, dass Rehabilitationskonzepte pro Einrichtung und pro Patient zur Anwendung kommen müssen. Dies dient der Qualitätssicherung und letztlich der Akzeptanz von Reha. V. Koalitionsvereinbarung/Pflegereform Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom letzten Jahr wird ausgeführt, dass die Koalitionsparteien anstreben, die Finanzierungsverantwortung für Leistungen bei dem Kostenträger zu verorten, wo der Nutzen entsteht, um Verschiebebahnhöfe zu beseitigen. Es wird deshalb geprüft (von der Bundesregierung), ob die Pflegeversicherung sich an den Kosten der geriatrischen Rehabilitation beteiligen soll. Leider lässt sich beim jetzigen Stand der Diskussion zur Pflegereform 1. Stufe in keiner Weise absehen, ob dieser Absichtserklärung auch Taten folgen sollen. Auch im Kontext mit der geplanten zweiten Stufe der Pflegereform ab hört man und liest man nichts darüber. Seite 10 von 12

11 Ich rufe deshalb alle Beteiligten auf, Einfluss zu nehmen, dass dieser positiven Absicht im Koalitionsvertrag auch wirklich Taten folgen. Zu lange schon sind wir vertröstet worden, dass endlich zwischen dem SGB V und dem SGB XI Brücken gebaut werden. Wenn dies schon nicht durch einen entsprechenden veränderten Risikostrukturausgleich erfolgen wird, so könnte durchaus der Rehabilitation vor Pflege zum Durchbruch verholfen werden, wenn die Pflegeversicherung in die Leistungsverpflichtung eintritt. Ganz am Rande möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass das Land Baden-Württemberg nach dem Grundgesetz an der Gesetzgebung des Bundes mitwirkt. Deshalb sollten wir auch gegenüber dem Land entsprechend vorstellig werden. VI. Schlussbemerkungen Aus meiner Sicht haben wir von der Gesetzeslage her gute Rahmenbedingungen um die Rehabilitation und insbesondere die geriatrische Rehabilitation in Baden-Württemberg dauerhaft zu sichern. Es bedarf des Willens aller Beteiligten, voranzukommen und die geriatrische Rehabilitation nicht Seite 11 von 12

12 nur als eine Nische im Bereich der Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung zu bewerten. Angesichts der demografischen Entwicklung stehen alle Daten und Fakten, mindestens bis zum Jahre 2060, heute fest; sie sind unverrückbar. Auch deshalb gibt es zur Rehabilitation keine Alternative. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Seite 12 von 12

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