Inspektionsbericht 2019

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1 Straße: PLZ, Ort: EG-Kontrollnummer: Datum der Inspektion: Beginn der gesamt Inspektion: Ende der gesamt Inspektion: Dauer der Demeter Inspektion: Name InspektorIn: Inspektion wurde begleitet von Name: Funktion: Inspektion erfolgt: angemeldet regulär Nachkontrolle unangemeldet Stichproben Verdachtskontrolle Betriebstyp: Kurze Betriebsbeschreibung: In diesem Inspektionsbericht ist nur die Einhaltung der Demeter-Richtlinien zu dokumentieren. Dieser umfasst nachstehende Basis- und betriebsspezifischen Inspektionsfragen sowie gegebenenfalls eine Warenflussberechnung, einen Bericht über Abweichungen und für Erzeugerbetriebe den Erhebungsbogen. Das Ergebnis der EU-Bio-Inspektion wird für die Auswertung im Demeter-Bereich mit hinzugezogen. Abweichungen müssen Sie bitte erläutern. Dafür können Sie den Vordruck Bericht über Abweichungen oder ein Pendant Ihrer Kontrollstelle verwenden. Bei Bedarf finden Sie zusätzliche Blanko-Bögen unter Bei Fragen zu Verarbeiter-Inspektionen wenden Sie sich bitte an Frau Linda Schuchmann, Tel , Bei Fragen zu Erzeuger-Inspektionen wenden Sie sich bitte an Frau Ute Rebenburg, Tel , Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Basisbogen Seite 1 von 8

2 Gartenbau - reiner Gartenbau Allgemeine Grundlagen Vertrags- und Kontrollpflicht Richtlinien-Bezug: 3.4. Die Demeter-Marken dürfen nur von Mitgliedsbetrieben mit gültigem Zertifikat genutzt werden. Das Demeter-Zertifikat und -Kontrollergebnis des Vorjahres lagen auf dem Betrieb vor. Falls nicht, bitte prüfen, wann das zuletzt ausgestellte Demeter-Zertifikat seine Gültigkeit verlor und ob zwischenzeitlich eine Vermarktung mit Demeter-Hinweis stattfand. (Ggfls. Demeter-Abweichung notieren. (Gilt nicht bei Erst-Inspektionen)) Richtlinien-Bezug: Bei Zukäufen müssen Demeter-Herkünfte soweit verfügbar eingesetzt werden. (Z. Bsp.: Zutaten, Saatgut, Pflanzgut, Tiere, Futtermittel, Wirtschaftsdünger, etc.). Es gilt das Regime erst Demeter, dann Verbandsware, dann EU-Bio. Es gab keine Zukäufe oder es wurden nur Demeter-Herkünfte zugekauft Herstellung von verarbeiteten Demeter-Produkten Richtlinien-Bezug: 3.4. Werden Demeter-Produkte in einem eigenen Gewerbe mit separater Kontrolle hergestellt? Richtlinien-Bezug: 3.4. Werden Demeter-Produkte im landwirtschaftlichen Betrieb hergestellt? Falls nicht, weiter mit Grundsätzliches zur Erzeugung Richtlinien-Bezug: 3.7. Alle vom Demeter e. V. registrierten und zugelassenen Produkte sind mit Stand, Dez in dem beigefügten Status-Bericht zu verarbeiteten Produkten und im Vorjahres-Zertifikat benannt. Es sind alle Produkte benannt und gab keine Veränderungen zum Vorjahr? Bei JA weiter mit Grundsätzliches zur Erzeugung Richtlinien-Bezug: 3.4. Die zur Demeter-Zertifizierung angemeldete Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb inkl. etwaiger Lohnverarbeitung findet nur in geringem Umfang statt. Die Prozesse, Rezepturen ggfls. mit Ausnahmegenehmigungen und Auslobungen und entsprechen den Demeter-Richtlinien. Wenn alle vorstehend genannten Punkte ohne Mangel, weiter mit Allgemeinen Regelungen Erzeugung, Grundsätzliches zur Erzeugung Richtlinien-Bezug: 3.4. Liegt für alle an Wiederverkäufer vermarktete Demeter-Produkte eine Produktzulassung vor? Richtlinien-Bezug: 4.2. Produkte mit weniger als 90 % Demeter-Zutaten haben immer eine Produktzulassung, in der eine Ausnahmegenehmigung für weniger als 90 % Demeter-Zutaten enthalten ist? Richtlinien-Bezug: 3.4. Der Status-Bericht Produkte wurde auf Vollständigkeit geprüft und um hinzugekommene Produkte ergänzt bzw. weggefallene Produkte gestrichen Richtlinien-Bezug: 3.4. Die Auflistung der eingetragenen Geschäftsbeziehungen (Lohnverarbeitungsverträge, Futter-Mist-Kooperationen, Bewirtschaftungs- und/oder Nutzungsverträge) wurde auf Vollständigkeit geprüft. Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Kontrollfragen Seite 2 von 8

3 Richtlinien-Bezug: 3.4. Es gab Veränderungen zum Vorjahr, hinzugekommene oder weggefallene Lohnverarbeitungsverträge, Futter-Mis- -Kooperationen, Bewirtschaftungs- und/oder Nutzungsverträge wurden dort benannt Richtlinien-Bezug: 3.4. Für alle beauftragten Demeter-Lohnverarbeiter liegen beim Auftraggeber aktuelle Konformitätsbestätigungen vor Richtlinien-Bezug: 3.4. Erzeugnisse mit Demeter-Auslobung dürfen zur Verarbeitung nur an Vertragspartner mit einem gültigen Demeter- Markennutzungsvertrag weitergegeben werden. Es liegen von den Demeter-Abnehmern aktuelle Demeter-Zertifikate auf dem Betrieb vor Richtlinien-Bezug: 3.8. Demeter-Erzeugnisse sind auf allen Warenbegleitpapieren eindeutig als demeter gekennzeichnet Richtlinien-Bezug: 5.1. Die Kennzeichnung von Produkten auf Etiketten, in der Werbung, im Hofladen, am Marktstand, die nicht den Demeter-Richtlinien entsprechen, ist für Kunden eindeutig Richtlinien-Bezug: 3.7. Die allgemeinen Grundlagen der Demeter-Richtlinie schreiben vor, dass Erzeuger und Hofverarbeiter, die ihre verarbeiteten Produkte nur direkt an Endverbraucher und nicht an Wiederverkäufer abgeben KEINE Produktzulassung benötigen. Diese Produkte müssen im Rahmen der Demeter-Inspektion auf die Einhaltung der Demeter-Richtlinie geprüft werden. Nachstehende Fragen bis zu "Grundsätzliches zur Erzeugung" müssen nur für verarbeitete Produkte OHNE Produktzulassung beantwortet werden! Sonst weiter mit Allgemeine Regelungen Erzeugung, Grundsätzliches zur Erzeugung Richtlinien-Bezug: 3.7. Die mit den Demeter-Marken ausgelobten Produkte enthalten mindestens 90 % Demeter-Anteil Richtlinien-Bezug: 3.7. Die Herstellungsverfahren und Prozessabläufe entsprechen den Demeter-Richtlinien Richtlinien-Bezug: 5.1. Neben dem Demeter-Markenbild werden außer dem ECOVIN-Logo weitere Bio-Verband-Logos nur mit ANG des Demeter e. V. verwendet Richtlinien-Bezug: 5.3. Die Platzierung des Demeter-Markenbildes auf Umverpackungen und Etiketten erfolgt im oberen Drittel des Sichtfeldes Richtlinien-Bezug: Die Demeter-"Blume" wird nur ohne Schriftzug verwendet Allgemeine Regelungen Erzeugung, Grundsätzliches zur Erzeugung Richtlinien-Bezug: 7.1. Der gesamte Betrieb wird nach den Demeter-Richtlinien bewirtschaftet. Von der Gesamtbetriebsumstellung kann nur die Bienenhaltung ausgenommen werden. Auf dem Betrieb werden außer der Bienenhaltung alle Bereiche gemäß den Demeter-Richtlinien bewirtschaftet? Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Kontrollfragen Seite 3 von 8

4 Richtlinien-Bezug: 7.1. Es wird vom Ehe- o. Lebenspartner*in, den Kindern oder Eltern kein oder nur mit ANG des Demeter e. V. gleichzeitig ein anderer landwirtschaftlicher Betrieb konv. bewirtschaftet Richtlinien-Bezug: 7.1. Betriebe in Umstellung, Hofnachfolger, neue Betriebesleiter haben einen Einführungskurs zur Biologisch- Dynamsichen Wirtschaftsweise besucht Allgemeine Regelungen Erzeugung, Biodiversität Richtlinien-Bezug: 7.2 Der Boden ist nicht ganzjährig ohne Bewuchs oder natürliche Bedeckung. Ausnahmegenehmigungen sind für Dauerkulturen im ersten Jahr möglich Richtlinien-Bezug: 7.2. Falls keine 10 % Biodiversitätsflächen bestehen (siehe Auskunft im Erhebungsbogen), liegt ein genehmigter Entwicklungsplan dazu vor Allgemeine Regelungen Erzeugung, Präparate Richtlinien-Bezug: 7.3. Alle Präparate sind vorhanden, sachgerecht gelagert und in gutem Zustand Richtlinien-Bezug: 7.3. Eine geeignete Rührvorrichtung ist vorhanden und funktionsfähig. Ersatzweise liegt ein Zahlungsbeleg für Lohnausbringung auf dem Betrieb vor Richtlinien-Bezug: 7.3. Eine geeignete Präparatespritze ist vorhanden und funktionsfähig. Ersatzweise liegt ein Zahlungsbeleg für Lohnausbringung auf dem Betrieb vor Richtlinien-Bezug: 7.3. Gärtnereien und Dauerkulturbetriebe ohne eigene Tierhaltung (< 0,2 RGV/ha) oder Misteinfuhr, müssen auf allen Flächen einmal jährlich das Fladenpräparat oder ähnliches ausbringen. Das Fladenpräparat wurde auf allen Flächen ausgebracht? Allgemeine Regeleungen Erzeugung, Düngung Informationen über zugelassene Handelsdünger und andere Betriebsmittel finden Sie auf der Demeter-Homepage ( oder direkt über die FIBLBetriebsmittelsuche unter Richtlinien-Bezug: 7.4. Fand im vergangenen Kontrollzeitraum ein Zukauf von Wirtschaftsdüngern, Biogasgülle statt? Falls ja, bitte dokumentieren Sie die vollständigen Zukäufe mit folgenden Angaben: Düngerart; eingeführte Menge; verbrauchte Menge; Lieferant, PLZ, Ort; Qualität. Es können Unterlagen der EU-Bio-Insp. verwendet werden, sofern diese alle oben genannten Angaben enthalten und zur Demeter-Auswertung vollständig weitergeleitet werden Fand im vergangenen Kontrollzeitraum ein Zukauf von Handelsdüngern statt? Falls ja, bitte dokumentieren Sie die vollständigen Zukäufe mit folgenden Angaben: Handelsname, eingeführte Menge, verbrauchte Menge. Es können Unterlagen der EU-Bio-Insp. verwendet werden, sofern diese alle oben genannten Angaben enthalten und zur Demeter-Auswertung vollständig weitergeleitet werden. Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Kontrollfragen Seite 4 von 8

5 Richtlinien-Bezug: 7.4. Die Gesamtstickstoffmenge aus allen eingesetzten Düngern beträgt im Durchschnitt im Freiland maximal 112 kg N/ha und Jahr Richtlinien-Bezug: 7.4. Die Stickstoffmenge aus organischen Handelsdüngern beträgt max. 40 kg N/ha und Jahr Allgemeine Regelungen Erzeugung, Ackerbau Richtlinien-Bezug: 7.5. Hybridsaatgut wird nicht gezüchtet oder vermehrt Richtlinien-Bezug: 7.5. Getreide-Hybridsaatgut (mit Ausnahme von Mais) wird nicht eingesetzt Richtlinien-Bezug: 7.5. Wurde Saatgut mit konventioneller Beizung verwendet? Falls JA, bitte Kultur, Sorte und Flächenbezeichnung im Abweichungsbericht angeben Richtlinien-Bezug: 7.5. Elektronenbeizung wird nicht angewendet Richtlinien-Bezug: 3.3. Andere technische Verfahren zur Saatgut-Behandlung erfolgen nur mit ANG Richtlinien-Bezug: Anhang 2 Die Pflanzenschutzmaßnahmen entsprechen den Demeter-Richtlinien (Anhang 2) Richtlinien-Bezug: 4.2. Fand im vergangenen Kontrollzeitraum ein Zukauf von Saatgut, Pflanzgut, Jungpflanzen statt? Falls ja, bitte dokumentieren Sie die vollständigen Zukäufe mit folgenden Angaben: Kulturart; Sorte; Anbaufläche in ha; Menge; Lieferant, PLZ, Ort; Qualität. Es können Unterlagen der EU-Bio-Insp. verwendet werden, sofern diese alle oben genannten Angaben enthalten und zur Demeter-Auswertung vollständig weitergeleitet werden Richtlinien-Bezug: Anhang 2 Fand im vergangenen Kontrollzeitraum ein Zukauf von Pflanzenbehandlungs- oder Lagerschutzmitteln statt? Falls ja, bitte dokumentieren Sie die vollständigen Zukäufe mit folgenden Angaben: Handelsname, Bereich der Anwendung, (Kultur, Lager), eingeführte Menge, verbrauchte Menge, Grund der Anwendung. Es können Unterlagen der EU-Bio-Insp. verwendet werden, sofern diese alle oben genannten Angaben enthalten und zur Demeter-Auswertung vollständig weitergeleitet werden Richtlinien-Bezug: Anhang 2 Fand im vergangenen Kontrollzeitraum ein Zukauf von sonstigen Betriebsmitteln, Stroh, Bodenverbessern statt? Falls ja, bitte dokumentieren Sie die vollständigen Zukäufe mit folgenden Angaben: Düngerart/Handelsname; eingeführte Menge; verbrauchte Menge; Lieferant, PLZ, Ort; Qualität. Es können Unterlagen der EU-Bio-Insp. verwendet werden, sofern diese alle oben genannten Angaben enthalten und zur Demeter-Auswertung vollständig weitergeleitet werden. Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Kontrollfragen Seite 5 von 8

6 Bericht über Abweichungen: Abweichung bei lfd. Nr.: 1 Sachverhalt: Vorgeschlagene Maßnahme: Stellungnahme des Unternehmens: Anlagen: Abweichung bei lfd. Nr.: 2 Sachverhalt: Vorgeschlagene Maßnahme: Stellungnahme des Unternehmens: Anlagen: Abweichung bei lfd. Nr.: 3 Sachverhalt: Vorgeschlagene Maßnahme: Stellungnahme des Unternehmens: Anlagen: Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Bericht über Abweichungen Seite 6 von 8

7 Status Bericht: Aktuelle Kontrollbereiche: Die im Demeter e. V. registrierten Kontrollbereiche sind nachfolgend und im Erhebungsbogen des Betriebs benannt. Bitte prüfen Sie welche Kontrollbereiche für die Demeter-Zertifizierung hinzugekommen oder weggefallen sind. Kontrollbereiche für Tätigkeiten, die nicht durchgehend, dennoch aber immer wiederkehrend auf dem Betrieb vorkommen, bitte nicht streichen (Bsp. Apfelsaft nur in Jahren mit vielen Äpfeln). Neue Kontrollbereiche am Ende der Tabelle notieren und ggfls. zu kontrollierenden Sachverhalt beschreiben. Kontrollbereich Untergruppe Prozess Gartenbau reiner Gartenbau Für die Demeter-Zertifizierung sind folgende Kontrollbereiche hinzugekommen: Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Status Bericht Seite 7 von 8

8 Bestätigung Ort, Datum BetriebsleiterIn bzw. die für die inspizierte Betriebseinheit verantwortliche Person InspektorIn Bestätigung: Mit der Unterschrift auf dem Inspektionsbericht wird die Richtigkeit der vorstehenden Angaben nebst Anlagen bestätigt. Bitte geben Sie für die nächste Kontrolle eine Einschätzung für den Betrieb an: Verarbeiter/Lohnverarbeiter/Hofverarbeiter: A Extra geschulter Demeter-Kontrolleur ist sinnvoll Kontrollfrequenz bei Erzeuger: Innerhalb von 1 Jahr und unangekündigte Kontrolle B C D Kontrolle durch Bio-Kontrolleur Kontrolle nur einmal pro...jahre (max. Jahre) Eine Demeter-Kontrolle ist nicht nötig Innerhalb von 1 Jahr Innerhalb von 2 Jahren Innerhalb von 3 Jahren Innerhalb von 4 Jahren Freigabe durch: Demeter e.v. Erstellungsdatum: Bestätigung Seite 8 von 8

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