amtliche Betriebskontrollen Anzahl Betriebe
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- Roland Hartmann
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1 Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung im Jahr 2015 Die Lebensmittelüberwachung zieht einmal im Jahr Bilanz und es werden die Ergebnisse von Kontrollen im Bereich Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und Tabak vorgestellt. Betriebskontrollen Die Häufigkeit der Betriebskontrollen ergibt sich aus der Risikobeurteilung der Betriebe nach den Vorgaben des im landeseinheitlichen QM-System dokumentierten Verfahrens auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung AVV RÜb). Die Überwachung der Betriebe erfolgt grundsätzlich risikoorientiert und durch standardisierte Verfahren. Die Lebensmittelbetriebe sind entsprechend Anlage 1 AVV RÜb hinsichtlich ihrer Grundeinstufung einer Risikobewertung unterzogen worden. Betriebe mit höherem Risiko werden häufiger kontrolliert als Betriebe mit einem ermittelten sehr geringen Risiko. Wesentliche Faktoren zur Risikoeinstufung eines Betriebes sind die Betriebsart, Produktrisiko, Verlässlichkeit sowie Risiko- und Hygienemanagement. Die zuständigen Überwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte haben im Jahr 2015 in Betrieben insgesamt Kontrollen durchgeführt. Verstöße werden gemäß 22 AVV RÜb landesseitig erfasst und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für den Gesamtbericht Deutschland zugeleitet. Tabelle 1: Betriebskontrollen amtliche Betriebskontrollen Anzahl Betriebe Anzahl der kontrollierten Betriebe Kontrollquoten (kontrollierte Betriebe/Gesamtzahl der Betriebe) 65% 63% 63% 61% Zahl der Kontrollbesuche Durchschnittliche Zahl der Kontrollen pro Betrieb 1,8 1,9 1,9 1,9 Anzahl kontrollierter Betriebe mit Verstößen Die Zahl der erfassten Betriebe hat sich im Vergleich zum letzten Jahr im Berichtszeitraum nur geringfügig geändert.
2 Die Zahl der beanstandeten Betriebe betrug (25,3%). Die Beanstandungen ergeben sich überwiegend aus den Ergebnissen der Betriebskontrollen und nur zu einem geringen Teil aus den Ergebnissen der Untersuchungen amtlicher Proben. Hauptgründe für die Beanstandungen sind die Nichteinhaltung hygienischer Anforderungen. Neben den risikoorientiert geplanten Kontrollen (80%) erfolgten auch außerplanmäßige Kontrollen (20%). Dazu zählen Nachkontrollen aufgrund von festgestellten Beanstandungen, Rückrufkontrollen bei Schnellwarnungen, Ein- und Ausfuhrkontrollen sowie Kontrollen aufgrund von Beschwerden. Weiterhin wurden bei der Zahl der Kontrollbesuche auch die Kontrollen in ortsveränderlichen Betrieben (z.b. ambulante Händler, mobile Imbisseinrichtungen, Verkaufsfahrzeuge) berücksichtigt, die ihren Hauptsitz nicht am Ort der Kontrolle hatten. Die durchgeführten Betriebskontrollen im Land Brandenburg ergaben sich 2015 in Bezug auf die Lebensmittelkette (Erzeuger-Hersteller-Vertrieb) wie folgt: Tabelle 2: Betriebskontrollen nach Betriebsart: Zahl der Betriebe Zahl der kontrollierten Betriebe Zahl der Kontrollbesuche Zahl der Betriebe mit Verstößen Erzeuger (Urproduktion) Hersteller und Abpacker Vertriebsunternehmer und Transporteure Einzelhändler (Einzelhandel) Dienstleistungsbetriebe Hersteller auf Einzelhandelsstufe Sonstige Insgesamt Die meisten Verstöße wurden bei Kontrollen von Herstellern auf Einzelhandelsebene (insbesondere Direktvermarktungsbetriebe) festgestellt und betrafen überwiegend die fehlende oder unzureichende Dokumentation der Eigenkontrollen, fehlerhafte Produktkennzeichnungen und Mängel in der Betriebshygiene. Als Maßnahmen werden meistens Auflagen erteilt und Termine für die Beseitigung der Mängel festgesetzt. Die Kontrolle der Mängelabstellung erfolgt durch gebührenpflichtige Nachkontrollen. Die Einhaltung von Rechtsvorschriften durch die Lebensmittelunternehmer hängt im Wesentlichen von der Kenntnis der einschlägigen Rechtsgrundlagen ab. Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beruhen in vielen Fällen auf Unkenntnis des geltenden Rechts, was bei der rasanten Veränderung im nationalen wie europäischen Recht oft nicht verwunderlich ist.
3 Warenuntersuchung (Untersuchung von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln) Nicht nur die Überwachung der Betriebe erfolgt risikoorientiert. Auch die produktbezogene Überwachung durch Probenahme folgt diesem Ansatz. Für die risikoorientierte Probenplanung wurde vom zuständigen Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Vollzugsbehörden ein standardisiertes Verfahren entwickelt und festgeschrieben, nachdem grundsätzlich auf der Basis aktuell bestehender Risikoeinflussfaktoren eine risikobasierte Probenentnahme durch die zuständigen Vollzugsbehörden erfolgt. Für die Risikoabschätzung werden hierbei Einflussgrößen wie Gesundheitsrisiko, Ernährungsrelevanz und die Beanstandungsquoten vergangener Jahre für die jeweilige Warengruppe berücksichtigt und gewertet. Besonderes Gewicht wird auf die vorrangige Beprobung der eigenen Hersteller und Primärerzeuger gelegt. Der Anteil von Handelsproben wurde vorrangig im Großhandel und in Zentrallagern genommen Gesamtprobenzahl Planproben Verdachtsproben Verfolgsproben Beschwerdeproben Sonstige Proben Unter Zugrundelegung der Regelung entsprechend AVV RÜb, dass fünf Lebensmittelproben bzw. 0,5 Proben von Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln pro Einwohner genommen werden sollten, ergibt das auf die Einwohnerzahl von Brandenburg bezogen Lebensmittelproben und Proben für Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel. Diese Zahlen wurden 2015 nur zu 84 % erfüllt. Von den amtlich untersuchten Proben wurden bei der Untersuchung beanstandete Proben festgestellt, dies entspricht einer Beanstandungsquote von 20,6 %. Im Jahresbericht des LLBB sind Beanstandungsquoten bei ausgewählten Lebensmittelgruppen sowie die Verteilung von wesentlichen Beanstandungsgründen bei Lebensmitteln grafisch dargestellt.
4 Eine Übersicht über die am häufigsten beanstandeten Warengruppen 2015 gibt folgende Tabelle. Lebensmittel Probenanzahl Anzahl Probenbeanstandungen Beanstandungen in % Nährstoffkonzentrat Nahrungsergänzungsmittel % Feine Backwaren % Konfitüren u. ä % Tabak-u. Tabakerzeugnisse % Diätetische LM % Fischerzeugnisse % Fische, Fischzuschnitte % Wurstwaren % Betrachtet man die Beanstandungsgründe, konzentrierten sich diese hauptsächlich auf: Kennzeichnungsvorschriften (51 %), Nichtübereinstimmung mit Hilfsnormen, mikrobiologische Verunreinigung (12 %), Irreführung (10 %), fehlende Kennzeichnung von Zusatzstoffen (9 %). Die besonders schwerwiegenden Beanstandungen gesundheitsschädlich/-gefährdend wurden nur bei 0,2 % der Proben ausgesprochen. Dies betraf besonders Fleisch. Es ist zu beobachten, dass im Vergleich der vergangenen Jahre Nahrungsergänzungsmittel, Konfitüren, Honige/Brotaufstriche und Diätetische Lebensmittel immer wieder mit einer hohen Beanstandungsquote auffallen. Die Ursache der hohen Beanstandungsquote bei den Nahrungsergänzungsmitteln ist vermutlich auf die rechtliche Grauzone zurückzuführen, in der diese Produkte vertrieben werden. Bei Konfitüren sowie Honige/Brotaufstriche fielen hauptsächlich Kennzeichnungsmängel auf.
5 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in oder auf Lebensmitteln Im Jahr 2015 wurden insgesamt 979 Proben der verschiedensten Warengruppen untersucht, davon 341 Proben von Gemüse (ohne Kartoffeln) und 234 Proben von Obst. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg untersucht jede Probe auf ca. 650 verschiedene Pflanzenschutzmittelwirkstoffe einschließlich Abbauprodukte und Metabolite (weitere Informationen siehe Jahresbericht LLBB). Von den insgesamt auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersuchten Obst- und Gemüseproben stammten 181 Proben Frischgemüse und 104 Proben Frischobst aus dem Land Brandenburg. Warengruppe Anzahl der untersuchten Proben Probenzahl ohne bzw. nicht bestimmbar Probenzahl mit Rückständen unter der Höchstmenge >3 Probenzahl mit Höchstmengenüberschreitungen Frischgemüse, gesamt davon Frischgemüse aus BB Frischobst, gesamt davon Frischobst aus BB Im Ergebnis der Untersuchungen gab es bei Obst zwei und bei Gemüse eine Höchstmengenüberschreitung. Die aus dem Land Brandenburg stammende Probe Rote Johannisbeere betraf ein Erzeugnis von einem Kleinsterzeuger. Hier war die Ursache die fehlende Sachkunde beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln. Die Kontrollen nach Beanstandungen erfolgten jeweils zusammen mit dem Pflanzenschutzdienst des LELF bei den Erzeugerbetrieben.
6 Lebensmittel Wirkstoff Rückstandsgehalt [mg/kg] Höchstmenge [mg/kg] Herkunft Schnittlauch Rote Johannisbeeren Dimethoat, Summe aus Omethoat und Dimethoat insgesamt berechnet als Dimethoat Dimethoat, Summe aus Omethoat und Dimethoat insgesamt berechnet als Dimethoat 0,05 0,02 Deutschland 0,07 0,02 Brandenburg Limette Cabofuran 0,03 0,01 Brasilien Es wurde im 4. Quartal ein Landes-Sonder-Monitoring zu Obst- und Gemüseproben aus Brandenburg durchgeführt. Die 60 eingesandten Proben (Äpfel, Möhren, Porree, Birnen, Rote Beete, Kürbisse u. ä.) wurden im Landeslabor sensorisch und rückstandsanalytisch untersucht. Bei allen 60 Proben gab es keine Beanstandung.
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