GEMEINDE HABSBURG. Einladung. Einwohnergemeindeversammlung. zur. vom Freitag, November 2015, 2016, Uhr, Schulhaus Habsburg

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1 GEMEINDE HABSBURG Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, November 2015, 2016, Uhr, Schulhaus Habsburg

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3 Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 18. November 2016, Uhr, im Schulhaus T r a k t a n d e n 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni Budget 2017 mit einem Steuerfuss von 85 % 3. Kreditbegehren über Fr inkl. MwSt. für die Strassen- und Wasserleitungssanierung von Mättliacher- und Burgacherweg 4. Einbürgerung Vida Vivien Mirò 5. Verschiedenes Wir laden auch unsere nicht stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner freundlich ein, als Gäste an der Gemeindeversammlung teilzunehmen. Habsburg, Oktober 2016 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann: Hansedi Suter Die Gemeindeschreiberin: Daniela Weibel 1

4 Aktenauflage Die Unterlagen zu den einzelnen Sachgeschäften der Gemeindeversammlung liegen während 14 Tagen, d.h. vom 4. November 2016 bis 18. November 2016 bei der Gemeindekanzlei Habsburg zur Einsichtnahme auf. Inhaltsverzeichnis Trakt Geschäft Seite Einladung und Traktandenliste 1 Aktenauflage und Inhaltsverzeichnis 2 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Juni Budget 2017 mit einem Steuerfuss von 85 % Kreditbegehren über Fr inkl. MwSt. für die Strassen- und Wasserleitungssanierung von Mättliacher- und Burgacherweg 4 Einbürgerung Vida Vivien Mirò Verschiedenes 19 2

5 TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 Die Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 hat folgende Beschlüsse gefasst: 1. Genehmigung Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November Zustimmende Kenntnisnahme vom Rechenschaftsbericht Genehmigung der Jahresrechnung Genehmigung Kreditbegehren über Fr (Kostendach) für den Einbau einer Küche im Schulzimmer für textiles Werken 5. Genehmigung Kreditbegehren über Fr inkl. MwSt. für die Honorarkosten Projekt Dachsanierung Schulhaus Habsburg 6. Genehmigung eines Spesenreglementes für Funktionäre der Einwohnergemeinde Habsburg und Inkraftsetzung per 1. Januar Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes der Gemeinde Habsburg an Vida Vincent Stefan, geb. 1994, deutscher Staatsangehöriger, wohnhaft in Habsburg, Mattenweg 199 Der Gemeinderat hat das Protokoll geprüft und zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 liegt 14 Tage vor der Versammlung mit den übrigen Akten bei der Gemeindekanzlei Habsburg zur Einsichtnahme auf. Antrag des Gemeinderates Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2016 sei zu genehmigen. 3

6 TRAKTANDUM 2 Budget 2017 mit einem Steuerfuss von 85 % 1. Einleitung Traditionsgemäss wird das Zahlenmaterial des Gesamtbudgets nicht mehr an alle Stimmberechtigten abgegeben. Es besteht aber die Möglichkeit, die Detailzahlen im Rahmen der öffentlichen Auflage einzusehen oder eine Abschrift derselben zu verlangen. Das Budget kann auch unter heruntergeladen werden. Die Gemeindekanzlei Habsburg steht für Auskünfte zur Verfügung. 2. Kommentar zum Budget 2017 Als Basis für die Erarbeitung des Budgets dienten: Die Ergebnisse der Rechnung 2015, das Budget 2016 und die bisherige Entwicklung der Rechnung 2016; Die Anträge der an der Budgetierung beteiligten Verwaltungsabteilungen und Institutionen; Die Vorgaben der übergeordneten Stellen (Kanton, Gemeindeverbände, Gemeinden) Nicht beeinflussbare Kostensteigerungen infolge der gesellschaftlichen Entwicklung und neue Kosten und Aufgaben, welche vom Kanton an die Gemeinden delegiert werden, machen es schwierig, ein ausgeglichenes Budget zu erstellen. Das Budget 2017 basiert wiederum auf einem Steuerfuss von 85 %. Die gesetzliche Ausgabendeckung gemäss 87a Gemeindegesetz ist erreicht, d.h., der Aufwand inkl. Abschreibungen kann durch den Ertrag gedeckt werden. Es resultiert ein Ertragsüberschuss von CHF Die Selbstfinanzierung (Abschreibungen CHF plus Gewinn CHF 6 310) beträgt CHF Mit Einrechnung der Investitionsrechnung von CHF resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF Dieser bewirkt eine Abnahme des Nettovermögens auf rund CHF

7 Zusammenzug Erfolgsrechnung der Gemeinde Habsburg Nettoergebnis in CHF Budget Budget Rechnung Allgemeine Verwaltung 278' ' '021 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 102'010 91'040 77'516 2 Bildung 506' ' '993 3 Kultur, Sport und Freizeit 7'590 16'390 12'496 4 Gesundheit 66'350 55'000 47'302 5 Soziale Sicherheit 168' ' '484 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 93' '750 74'275 7 Umweltschutz und Raumordnung 22'200 10'500 8'652 8 Volkswirtschaft -1'450-10'250-8'976 9 Finanzen 104'590 99'260 86'001 Nettoaufwand Geld 1'349'190 1'349'660 1'220'764 Steuern inkl. Sondersteuern -1'355'500-1'302'500-1'356'869 Operatives Ergebnis -6'310 47' '105 Ausserordentliches Ergebnis Ergebnis Erfolgsrechnung -6'310 47' '105 Ertrags- Aufwand- Ertragsüberschuss überschuss überschuss 0% 8% 1.7% 7% Budget % 0 Allgemeine Verwaltung, 20.7% 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung, 7.5% 2 Bildung, 37.5% 3 Kultur, Sport und Freizeit, 0.6% 12% 5% 0.6% 37.5% 7.5% 4 Gesundheit, 5% 5 Soziale Sicherheit, 12% 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 7% 7 Umweltschutz und Raumordnung, 1.7% 8 Volkswirtschaft, -0% 9 Finanzen, 8% 5

8 3. Erklärung der Abweichungen zwischen dem Budget 2017 und dem Budget Allgemeine Verwaltung Der Nettoaufwand ist um CHF tiefer. Die Einsparungen betreffen alle Funktionen, am meisten die Verwaltungsliegenschaften. 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung Der Nettoaufwand ist um CHF höher. Für die Vorbereitung des Projekts Kugelfangsanierung der Schiessanlage im Boll wurden CHF budgetiert. 2 Bildung Der Nettoaufwand entspricht dem Vorjahr, ist aber um CHF tiefer als im Budget Weggefallen sind die Abschreibungen der Hardware (CHF 6 700) und Schulgeld/Besoldungsanteil für die Primarstufe 6. Klasse von CHF Die neue Küche im Schulhaus wird während 10 Jahren mit CHF abgeschrieben. Im Ertrag sind Elternbeiträge für zwei externe Schülerinnen budgetiert. Die Schulgelder/Besoldungsanteile an die Oberstufe wurden für 9 Kinder budgetiert. Für den Unterhalt der Schulliegenschaften sind keine besonderen Massnahmen geplant. Auf Antrag der Schulpflege wird das Schulleitungspensum von 15 auf 20 % erhöht. Der zusätzliche Besoldungsanteil an den Kanton wurde mit CHF budgetiert. Schulgelder an die berufliche Grundbildung wurden für 8 Lernende budgetiert. 3 Kultur, Sport und Freizeit Der Nettoaufwand ist um CHF tiefer. Im 2017 soll das Brötliexamen ohne zusätzliches Dorffest gefeiert werden. Es ist vorgesehen, die Feuerstelle mit Grill im Boll zu sanieren. 4 Gesundheit Im Gesundheitsbereich ist mit steigenden Kosten zu rechnen. Die Beiträge an die Pflegefinanzierung haben sich gegenüber dem Budget 2016 verdoppelt. Aktuell befinden sich zwei Einwohnerinnen in Pflegeeinrichtungen. 5 Soziale Sicherheit Der Nettoaufwand ist um CHF höher. Er enthält Reserven von CHF für Alimentenbevorschussung und Unterstützungspflichten. Die Ersatzabgabe für 2 Asylsuchende an die Gemeinde Mülligen beträgt derzeit CHF pro Person und Tag (CHF ). 6

9 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Der Nettoaufwand ist um CHF tiefer. Die Einsparung betrifft vor allem Projektkosten für die Sanierung des Burgacherweges und für die Einführung von Tempo Umweltschutz und Raumordnung Der Nettoaufwand ist um CHF tiefer. Die Betriebe Wasserwerk, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft sind eigenwirtschaftlich, d.h. mit verursacherabhängigen Gebühren zu finanzieren. Steuergelder werden hierzu nicht verwendet. Für 2017 sind keine Gebührenerhöhungen vorgesehen. Das Wasserwerk weist einen Verlust von CHF auf. Die Motoren der beiden Pumpen müssen revidiert werden. Zudem ist geplant, die Hydranten und Hauptschieber kontrollieren zu lassen. Die Selbstfinanzierung (Netto-Abschreibungen CHF abzüglich Aufwandüberschuss CHF ) beträgt minus CHF Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Erfolgs- und Finanzierungsausweises verwiesen. ERFOLGSAUSWEIS WASSERWERK ERFOLGSRECHNUNG Budget 2017 Budget 2016 Rechnung 2015 Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) Investitionsrechnung Verpflichtungskredit von CHF für den Ersatz der Wasserleitung im Burgacherweg. 7

10 FINANZIERUNGSAUSWEIS WASSERWERK Budget Budget Rechnung INVESTITIONSRECHNUNG Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis ( + = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag BILANZ WASSERWERK Mutmassliches Nettovermögen per Mutmassliches Nettovermögen per (+ = Nettovermögen / - = Nettoschuld) Die Abwasserbeseitigung weist einen Ertragsüberschuss von CHF auf. Weggefallen sind CHF für die Projektierung der Sanierungsmassnahmen eines Kanalisationsabschnittes im Unterdorf. Die Abschreibungen von CHF ergeben mit Einrechnung der Auflösung von Anschlussgebühren von CHF ein Plus von CHF und schmälern damit die Selbstfinanzierung auf CHF Es wird auf die nachfolgende Darstellung des Erfolgs- und Finanzierungsausweises verwiesen. ERFOLGSAUSWEIS ABWASSERBESEITIGUNG Budget Budget Rechnung ERFOLGSRECHNUNG Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) 8

11 FINANZIERUNGSAUSWEIS ABWASSERBESEITIGUNG Budget Budget Rechnung INVESTITIONSRECHNUNG Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis ( + = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) BILANZ ABWASSERBESEITIGUNG Mutmassliches Nettovermögen per Mutmassliches Nettovermögen per (+ = Nettovermögen / - = Nettoschuld) Das Budget der Abfallbewirtschaftung ist ausgeglichen. Die Selbstfinanzierung entspricht damit den Abschreibungen von CHF ERFOLGSAUSWEIS ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG Budget Budget Rechnung ERFOLGSRECHNUNG Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) 9

12 FINANZIERUNGSAUSWEIS ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG Budget Budget Rechnung INVESTITIONSRECHNUNG Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis ( + = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag) BILANZ ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG Mutmassliches Nettovermögen per Mutmassliches Nettovermögen per (+ = Nettovermögen / - = Nettoschuld) 8 Volkswirtschaft Der Nettoertrag ist um CHF tiefer, weil die Flächenbeiträge entfallen. 9 Finanzen und Steuern Bei den allgemeinen Gemeindesteuereinnahmen wird gegenüber dem Budget 2016 mit einem Plus von CHF gerechnet. Der Finanz- und Lastenausgleichsbeitrag an den Kanton wird um CHF höher sein als Bei den Zinsen resultiert infolge der Darlehenszinsen der Sanavita AG ein Nettoertrag von CHF Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen Budget Budget Rechnung ERFOLGSRECHNUNG Betrieblicher Aufwand Betrieblicher Ertrag Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit Ergebnis aus Finanzierung Operatives Ergebnis Ausserordentliches Ergebnis Gesamtergebnis Erfolgsrechnung (+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss) 10

13 FINANZIERUNGSAUSWEIS Einwohnergemeinde ohne Spezialfinanzierungen Budget Budget Rechnung INVESTITIONSRECHNUNG Investitionsausgaben Investitionseinnahmen Ergebnis Investitionsrechnung Selbstfinanzierung Finanzierungsergebnis (+ = Finanzierungsüberschuss /- = Finanzierungsfehlbetrag) 4. Investitionsrechnung Aktivierungsgrenze Für die Budgetkredite sind keine separaten Gemeindeversammlungsbeschlüsse notwendig. Diese gelten als bewilligt, wenn das Budget genehmigt wird. Die Aktivierungsgrenze für die Verbuchung von Investitionen liegt für Gemeinden bis 1000 Einwohner bei CHF ( 5 Abs. 1 FiV) Feuerwehr. Ersatzbeschaffung eines Verkehrsgruppen-Fahrzeugs. Der Netto-Anteil der Gemeinde Habsburg beträgt CHF (Budgetkredit) Gemeindestrassen. Verpflichtungskredit von CHF für die Sanierung des Burgacherweges Raumordnung. Die Revision der Bau- und Nutzungsordnung wird vermutlich nächstes Jahr fertig sein. Für 2017 wird mit Rest-Kosten von CHF gerechnet. Dies entspricht Investitionen von CHF Die Selbstfinanzierung (Abschreibungen CHF plus Gewinn CHF 6 310) beträgt CHF Mit Einrechnung der Investitionsrechnung von CHF resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF Dieser bewirkt eine Abnahme des Nettovermögens auf rund CHF Bekämpfung von Umweltverschmutzung. Der Verpflichtungskredit von CHF für die Technische Untersuchung der Deponie Brand gehört in die Erfolgsrechnung, weil es sich dabei weder um Verwaltungs- noch Finanzvermögen handelt. Für 2017 wird mit Rest- Kosten von CHF gerechnet. 11

14 5. Aufgaben- und Finanzplanung Die nachfolgende Grafik zeigt das Ergebnis der überarbeiteten rollenden Finanzplanung der Jahre auf. In dieser Planung mit einbezogen sind folgende Parameter: - Bevölkerungszunahme ab 2016 bis 2021 um 10 Personen - Zuwachsrate Steuern: zwischen 1.0 und 1.5 % jährlich - Zuwachsrate Haushaltskosten: 1.5 % jährlich - Investitionsausgaben im Gesamtbetrage von CHF 298'000 (ohne Eigenwirtschaftsbetriebe). Entwicklung Nettoinvestitionen/Selbstfinanzierung in 1'000 Fr Nettoinvestitionen Selbstfinanzierung '000-1'500-2'000-2'500-3'000-3'500-4'000-4'500 Fr. Entwicklung Nettoschuld I je Einwohner

15 6. Zusammenfassung Die Gemeinde Habsburg wird die notwendigen Investitionen in den nächsten Jahren ohne fremde Mittel finanzieren können. Im Rahmen der Rechnungsablage 2015 durften wir feststellen, dass der positive Finanztrend der Vorjahre fortgesetzt und konsolidiert werden konnte. Bei den Steuereinnahmen gehen wir mittelfristig von einer vorsichtig positiven Entwicklung aus. Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, allfällige in Kauf zu nehmende Mehrkosten bzw. Mindererträge aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Dies kann mit einem attraktiven Steuerfuss, verbunden mit einem nachhaltigen und kontinuierlichen Wachstum der Gemeinde, gelingen. Antrag des Gemeinderates Das Budget für das Jahr 2017 mit einem Steuerfuss von 85 % sei zu genehmigen. 13

16 TRAKTANDUM 3 Kreditbegehren über Fr inkl. MwSt. für die Strassen- und Wasserleitungssanierung von Mättliacher- und Burgacherweg Einleitung Der Mättliacher- sowie der Burgacherweg im Abschnitt K401 Dorfstrasse / Maienweg bis zur Liegenschaft Burgacherweg 44 sind in einem schlechten Zustand. Der Gemeinderat beabsichtigt eine Sanierung der Strasse. Im Zuge der Sanierung soll die in die Jahre gekommene Wasserleitung ebenfalls erneuert und in den Strassenbereich verlegt werden. Mit der Ausarbeitung eines Bauprojektes mit Kostenvoranschlag wurde das Ingenieurbüro Scheidegger + Partner AG, Baden, beauftragt. Mättliacherweg Burgacherweg Strassenbau Der bestehende Belag ist stellenweise gerissen und weist einige Frostschäden auf. Des Weiteren hat es an diversen Orten starke Abplatzungen, sodass jeweils kaum noch Belag vorhanden ist. Ebenfalls können punktuelle Setzungen des Strassenkörpers verzeichnet werden, welche auf eine ungenügende Fundationsschicht schliessen lassen. Im Bereich der Liegenschaften Burgacherweg Nr. 19 und 44 läuft das Wasser von der Strasse mehr oder weniger ungehindert auf die Privatgrundstücke. Dieser Mangel soll im Zuge der Strassensanierung eliminiert werden. 14

17 Die Fundationsschicht wird im Ausbauperimeter wo notwendig ergänzt. Im vorliegenden Bauprojekt wird von einer Ergänzung auf ca. 50 % der Strassenlänge mit 30 cm gut verdichtbarem Koffermaterial ausgegangen (normgerecht wären 45 cm, wobei aufgrund der geringen Belastung der Strasse und aus Kostenüberlegungen eine Reduktion auf 30 cm verantwortet werden kann). Ebenso wird auf der ganzen Ausbaulänge ein zweischichtiger Belag eingebaut. Mit dieser Variante wird die Strasse in annähernd normgerechten Zustand versetzt, womit die Lebensdauer der Strasse wieder markant erhöht wird. Bei Verzicht auf eine partielle Ergänzung der Strassenkofferung muss damit gerechnet werden, dass innerhalb kurzer Zeit einzelne Belagsrisse aufgrund der mangelhaften Fundation entstehen. Im Zusammenspiel mit Frostereignissen können wieder Belagsabplatzungen entstehen. Zudem wird die Strasse durch schwere landwirtschaftliche Fahrzeuge befahren, was den Belag beansprucht. Die Strasse befände sich nach kurzer Zeit wieder in einem vergleichsweise ähnlichen Zustand wie heute. Weitere Details sind aus den Auflageakten ersichtlich. Wasserleitung Die Wasserleitung im Mättliacherweg/Burgacherweg stammt aus den 1950er Jahren. Die kalkulierte Lebensdauer einer Wasserleitung liegt bei ca. 50 Jahren. Im Rahmen der Strassensanierung bietet es sich an, die Wasserleitung zu sanieren. Die Wasserleitung verläuft heute bis zur Strassengabelung des Mättliacherweges/Burgacherweges in der Strasse und wechselt danach ins Bord nördlich des Burgacherweges. Ab Burgacherweg 19 verläuft sie ausserdem ausserhalb des Baugebietes. Es ist vorgesehen, die bestehende Transportleitung zu erneuern und in die Strasse zu verlegen. Die Wasserleitung ist die Verbindungsleitung zum Stufenpumpwerk Schinznach-Bad. Sie führt das benötigte Wasser ins Dorf bzw. ins Reservoir Habsburg. Ein Schaden der Wasserleitung infolge einer versäumten Sanierung wäre folgenschwer und beträfe die gesamte Dorfbevölkerung. Der Gemeinderat erachtet eine Verlegung der Wasserleitung in die Strasse als angezeigt. Müsste die Leitung im Bord saniert werden, wäre mit erneuten Strassenschäden infolge der schweren Baumaschinen zu rechnen. 15

18 Situation alte und neue Wasserleitung Kosten Strassenbau Fr Wasserleitung Fr Total inkl. MwSt Fr Die Finanzierung der Kosten für die Wasserleitung wird über das Vermögen des Eigenwirtschaftsbetriebes Wasserwerk sichergestellt. Für Details wird auf die Auflageakten verwiesen. Termine Die Ausführungen der Arbeiten sind voraussichtlich im Laufe des Jahres 2017 geplant. Weitere Details zum Projekt sind in den Auflageakten ersichtlich. Antrag des Gemeinderates Dem Kreditbegehren über Fr. 360' inkl. MwSt für die die Strassenund Wasserleitungssanierung von Mättliacher- und Burgacherweg sei zuzustimmen. 16

19 TRAKTANDUM 4 Gesuch um ordentliche Einbürgerung Folgende ausländische Staatsangehörige ersucht um ordentliche Einbürgerung in der Gemeinde Habsburg: Vida, Vivien Mirò, geb. 1992, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 5245 Habsburg, Mattenweg 199 Allgemeine Bemerkung Seit 1. Januar 2014 ist das revidierte Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) sowie die revidierte Verordnung über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht (KBüV) in Kraft. Das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung hat einige Änderungen erfahren. So haben die Einwohnerinnen und Einwohner neu die Möglichkeit, im Rahmen eines 30tägigen Publikationsverfahrens schriftliche Eingaben zur gesuchstellenden Person einzureichen, welche in die Beurteilung der Integration miteinbezogen werden. Die gesuchstellenden Personen müssen neu den obligatorischen staatsbürgerlichen Test absolvieren, welcher durch den Kanton vorgeschrieben ist. Weiter ist im Rahmen eines Sprachtests nachzuweisen, dass die Sprachkompetenz Hörverständnis ausreichend ist. Anlässlich des Einbürgerungsgespräches wird die Sprachkompetenz Sprechen sowie die ausreichende Integration in die schweizerischen, kantonalen und kommunalen Verhältnisse geprüft. Aufgrund des Persönlichkeitsschutzes sind nur noch wenige Personendaten in der Botschaft an die Gemeindeversammlung zulässig. Den Stimmberechtigten steht zu jedem Einbürgerungsgesuch ein Bericht des Gemeinderates zur Einsicht offen. Kein Referendum Die Beschlüsse über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes unterstehen in jedem Fall nicht dem fakultativen Referendum. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtes, wonach über Einbürgerungen nicht an der Urne entschieden werden darf. Prüfungsergebnis des Gemeinderates Der Gemeinderat hat das Einbürgerungsgesuch und die Bewerberin geprüft und konnte feststellen, dass die Gesuchstellerin die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllt und ausreichend in die schweizerischen, kantonalen und kommunalen Verhältnisse integriert ist. 17

20 Antrag des Gemeinderates Der Gesuchstellerin Vida, Vivien Mirò, geb. 1992, deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in 5245 Habsburg, Mattenweg 199, sei das Gemeindebürgerrecht der Gemeinde Habsburg zuzusichern. 18

21 TRAKTANDUM 5 Verschiedenes Unter diesem Traktandum informiert der Gemeinderat über wichtige pendente Geschäfte. 19

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24 Gemeinde, 5245 Habsburg Stimmrechtsausweis für Gültig für die Einwohnergemeindeversammlung vom Dieses Blatt ist abzutrennen und am Eingang des Versammlungslokals abzugeben.

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