Schriftliche Kleine Anfrage

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats Betr.: Ausgangsbilanz Bürgervertrag Lurup, Osdorf und Bahrenfeld (LOB) Am 13. Juli 2016 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen Antrag der den Senat tragenden Fraktionen unter dem Betreff Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative Hamburg für gute Integration beschlossen. Dieser Antrag diente als Grundlage dazu, eine ganze Reihe von Bürgerverträgen mit verschiedenen Bürgerinitiativen in einer Reihe von Hamburger Stadtteilen zu schließen. Auch zwischen der Bürgerinitiative Lurup, Osdorf, Bahrenfeld (LOB), dem Hamburger Senat und dem Bezirksamt Altona wurde ein solcher Bürgervertrag (Bürgervertrag Lurup, Osdorf, Bahrenfeld) geschlossen. Dieser Vertrag beschäftigt sich auf zehn Seiten und unter 20 Einzelpunkten mit den unterschiedlichsten Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen zur Erstaufnahme und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Sollten einzelne Fragen noch nicht beantwortet werden können, so bitte ich um die Information, bis wann jeweils eine Antwort möglich ist. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Betreibers f & w fördern und wohnen AöR (f & w) wie folgt: 1. Wer hat den Bürgervertrag Lurup, Osdorf und Bahrenfeld wann geschlossen und welche Laufzeit hat der Vertrag? Siehe Drs. 21/5231 und Drs. 21/ Sind durch den Bürgervertrag Handlungen oder Beschlüsse der beteiligten Vertragspartner (insbesondere der Stadt Hamburg), die im Widerspruch zum Bürgervertrag Lurup, Osdorf und Bahrenfeld stehen, juristisch unwirksam? Wenn nein: warum nicht? 3. Welche Konsequenzen haben welche Verstöße gegen den Vertrag? Siehe Drs. 21/ In welchen Einrichtungen in den Stadtteilen Lurup, Osdorf und Bahrenfeld sind gegenwärtig jeweils wie viele Flüchtlinge untergebracht? Wer sind die jeweiligen Betreiber der Einrichtungen? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln und angeben, wann jeweils die Inbetriebnahme der Einrichtungen erfolgte.

2 Drucksache 21/5783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Betreiber Einrichtung Adresse Belegung Inbetriebnahme Deutsches Rotes Albert-Einstein-Ring 1-3a Kreuz Landesverband Albert-Einstein-Ring Blomkamp Sporthalle Malteser Hilfsdienst (Malteser Notunterkunft Graf Baudessin Kaserne) Rugenbarg f & w Schnackenburgallee Schnackenburgallee f & w August-Kirch-Straße 17 August-Kirch-Straße f & w Blomkamp 61 (Baufeld B) Blomkamp f & w (ab ) Grünewaldstraße Grünewaldstraße f & w Holstenkamp Neubau Holstenkamp f & w Kroonhorst Kroonhorst f & w Luruper Hauptstraße 11 (Parkplatz grün)* Luruper Hauptstraße f & w Notkestraße 105a Notkestraße f & w Notkestraße 25* Notkestraße f & w Sibeliusstraße Sibeliusstraße * im Belegungsaufbau Stand Welche der unter Punkt 4. genannten Einrichtungen sollen bis wann über welche Zwischenschritte geschlossen und aufgegeben werden? Siehe Drs. 21/4940 und 21/4943. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht konkretisiert. 6. An welchen Standorten sollen mit welchen Zeitplänen neue Einrichtungen zur Erstunterbringung (EA) und zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung (öru) neu eingerichtet werden? Wie sieht die jeweilige Weiterentwicklung der Kapazitäten aus? Wer sollen jeweils die Betreiber der Einrichtungen werden? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln und angeben, wann die Inbetriebnahme der Einrichtungen mit wie vielen Bewohnern erfolgen soll (Ausbauzwischenschritte bitte mitberücksichtigen). Für die geplanten Unterkünfte in Altona siehe: Darüber hinaus sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Die Belegung von öffentlich-rechtlichen Unterkünften erfolgt sukzessive. Im Übrigen siehe Drs. 21/4940, 21/4943, 21/5109, 21/5729, 21/5634, 21/ Welche der unter Punkt 4. genannten Einrichtungen sollen unter Berücksichtigung welcher Zeitpläne reduziert oder erweitert werden? Wie sieht die jeweilige Weiterentwicklung der Kapazitäten aus? Bitte nach den einzelnen Standorten aufschlüsseln und angeben, wann jeweils die Inbetriebnahme der Einrichtungen mit wie vielen Bewohnern erfolgen soll (Ausbauzwischenschritte bitte mitberücksichtigen). Siehe Antwort zu 5. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 8. Welche Personengruppen werden in welcher Personenzahl in den einzelnen Unterkünften jeweils untergebracht werden (Alleinstehende, Familien und so weiter)? Grundsätzlich wird mit dem Personenkreis belegt, der für öffentlich-rechtliche Unterbringung berechtigt ist. Siehe Drs.20/917, 21/3894, 21/

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wurden beziehungsweise werden öffentliche Aufträge in diesem Zusammenhang nach öffentlichem Vergaberecht ausgeschrieben? Wenn nein: Warum war das nicht nötig? Wenn ja: Wann fanden im Einzelnen welche Ausschreibungen statt, wer hat sich an den Ausschreibungen durch Bewerbungen beteiligt und was waren die jeweiligen Kriterien für eine Auftragsvergabe? Die zuständige Behörde plant, die erforderlichen Tätigkeiten zuvorderst durch vorhandene Rahmenverträge abzudecken. Darüber hinaus können Aufträge auch als freihändige Vergabe im Sinne des Vergaberechts vergeben werden. Es wurden diesbezüglich keine öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt. Zu den Vergaben bei Erstaufnahmeeinrichtungen siehe Drs.21/2312, 21/2718, 21/3549, 21/4159, 21/4328, 21/5109, 21/5511, 21/5634, 21/5635 und 21/5663. f & w unterliegt der Ausschreibungspflicht im Sinne des Vergaberechts. Für die Ausschreibung der Container siehe Drs 21/5511. Im Übrigen ist eine händische Auswertung aller Ausschreibungsverfahren in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zu Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 10. Bis wann wird eine Regelung über den Zwischenhalt der Metrobuslinie 3 an der Haltestelle Stadionstraße umgesetzt? Welche zusätzlichen Mittel werden dafür benötigt und wer stellt diese bereit? Die Haltestelle Stadionstraße wird seit dem 1. September 2016 von der MetroBus- Linie 3 bedient. Die anfallenden Betriebskosten werden von dem Verkehrsunternehmen getragen. 11. Wer wählt die Anwohnerinnen und Anwohner des Lise-Meitner-Parks aus, die sich an der Erarbeitung eines Lärmkonzepts beteiligen können? Gibt es für die Lärmkonzepte einen gesetzlichen Rahmen und welchen Einfluss haben diese Bestimmungen auf das Lärmkonzept? Welche Vorgaben werden vonseiten der Stadt für ein Lärmkonzept gemacht? Bis wann soll das Lärmkonzept umgesetzt werden? Wer ist für die Einhaltung zuständig? Welche Konsequenzen folgen unmittelbar aus einer Nichteinhaltung des Lärmschutzkonzepts? Wie setzt sich der unter Punkt 5. des Bürgervertrages Lurup, Osdorf, Bahrenfeld erwähnte Quartiersbeirat zusammen und wer ernennt die Mitglieder? Zum Quartiersbeirat siehe Drs. 21/5231 und 21/ Wie viele Unterkunftsmöglichkeiten der öru sollen auf dem Baufeld B der Graf-Baudissin-Kaserne insgesamt entstehen? Wie viele Unterkünfte existieren dort bereits? Wie sind die Unterbringungseinheiten am dortigen Standort dimensioniert und wie sollen die zukünftigen Einheiten dimensioniert werden? Wer ist dort zurzeit Betreiber? Wer soll als Bauherr und wer als Betreiber der zusätzlichen Unterbringungseinheiten fungieren? 13. Wie viele Unterkunftsmöglichkeiten sollen auf dem Baufeld A der Graf- Baudissin-Kaserne insgesamt entstehen? Wie viele Unterkünfte existieren dort bereits? Wie sind die Unterbringungseinheiten am dortigen Standort dimensioniert und wie sollen die zukünftigen Einheiten dimensioniert werden? Wer wird Bauherr und wer Betreiber der öru auf Baufeld A sein? 14. Wie sehen die genauen Zeitpläne für die beiden Baufelder in Bezug auf Errichtung, Belegung und späteren Rückbau oder anderer Verwendung aus? In welcher Form sollen die Einheiten später verwendet werden? Bauherr und Betreiber ist f & w. Darüber hinaus siehe: fluechtlinge-unterbringung-standorte/ /unterbringung-altona/ und Antwort zu 18. und 19. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 3

4 Drucksache 21/5783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 15. Welche natur- und landschaftsschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für die jeweiligen Flächen? Welche Ausnahmen werden/wurden beim Bau der Unterkünfte erteilt? An welchen Stellen werden/wurden Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt? Im Plangebiet wurde auf einer Fläche von 288 m² Trockenrasen kartiert, der nach 30 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) gesetzlich geschützt ist. Dem Bauherrn ist für das Flurstück 1533 der Gemarkung Osdorf eine Befreiung für die Beseitigung des Trockenrasens aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses ( 67 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG) erteilt worden. Für den Flächenanteil wurde eine Ersatzzahlung festgesetzt. Die Mittel werden im Zusammenhang mit Naturschutzmaßnahmen der Behörde für Umwelt und Energie für die Herstellung großflächiger Trockenrasen verwendet. Baufeld A: Es gelten die Verordnung zum Schutz des Baumbestandes und der Hecken in der Freien und Hansestadt Hamburg und 30 Absatz 2 BNatSchG (gesetzlich geschütztes Biotop). Mit der Baugenehmigung wurde eine Ausnahmegenehmigung von der genannten Verordnung erteilt, die Fällung von 15 Bäumen durchzuführen mit der Auflage, als Ersatz 25 Bäume zu pflanzen. Mit der Baugenehmigung wurde zudem eine naturschutzrechtliche Befreiung nach 67 Absatz 1 S. 1 Nummer 2 BNatSchG unter der Bedingung erteilt, dass eine Kartierung durch einen Biologen am Tag der Baumfällung erfolgt. Diese Kartierung wurde vorgenommen. Des Weiteren wurde der Bauherrin durch eine Auflage auferlegt, für den Flächenanteil von 200 m 2 eine zweckgebundene Ersatzzahlung zu zahlen. Baufeld B: Es gilt die oben genannte Verordnung. Mit der Baugenehmigung wurde eine Ausnahmegenehmigung von der genannten Verordnung erteilt, die Fällung von drei Bäumen durchzuführen mit der Auflage, als Ersatz drei großkronige Bäume an geeigneter Stelle auf dem Baugrundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück ist erfolgt. 16. In welcher Form, an welchem genauen Standort und mit welchen Betreibern werden unter Berücksichtigung welcher Zeitpläne wie viele Gemeinschaftsräume für die Bewohner der Einrichtungen an den Standorten Baufeld A und B errichtet? Welche Kapazitäten werden diese Gemeinschaftsräume haben? Siehe Antwort zu 12. bis In welcher Form werden welche Anwohner und Anwohnerinnen in die Gestaltung der Innen- und Außenflächen an den Standorten Baufeld A und B einbezogen? Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden am im Rahmen einer Infoveranstaltung informiert, siehe 06e873422b27364f79f f2940/data/ praesentation-blomkampbaufeld-a.pdf. Das Bezirksamt Altona und der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge haben die Initiative Lurup, Bahrenfeld, Osdorf, in der Anwohnerinnen und Anwohner vertreten sind, bereits vor der Umsetzung der Planung des Baufeldes A beteiligt. 18. Welche Nutzungen sind nach dem 31. Dezember 2020 auf den beiden Baufeldern vorgesehen? 19. Sieht der Senat weitere Flüchtlingsunterkünfte nach Ende 2021 auf dem Gelände der Graf-Baudissin-Kaserne vor? Verzichtet der Senat auf weitere Flüchtlingsunterkünfte auf dem Gelände der Graf-Baudissin-Kaserne nach dem 31. Dezember 2020? Es handelt sich um befristet verfügbare Flächen der Bundeswehr (Bw), die nach Ablauf der Nutzungsdauer wieder an die Bw zurückgegeben werden. 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Zu welchem Zeitpunkt werden der Senat und seine Behörden ein reguläres B-Planverfahren für die Flächen der Graf-Baudissin-Kaserne einleiten? Wann ist mit einer Bebauung auf der Basis dieses zu erstellenden B-Plans zu rechnen? Welche städtebaulichen Zielsetzungen wird der Senat mit diesem B-Plan verfolgen? Für die Flächen der Graf-Baudissin-Kaserne wird derzeit kein Bebauungsplan- Verfahren durchgeführt. 21. Wer wählt die Anwohnerinnen und Anwohner der Unterkunft am Blomkamp aus, die sich an der Erarbeitung eines Lärmkonzepts beteiligen können? Gibt es für die Lärmkonzepte einen gesetzlichen Rahmen und welchen Einfluss haben diese Bestimmungen auf das Lärmkonzept? Welche Vorgaben werden vonseiten der Stadt für ein Lärmkonzept gemacht? Bis wann soll das Lärmkonzept umgesetzt werden? Wer ist für die Einhaltung zuständig? Welche Konsequenzen folgen unmittelbar aus einer Nichteinhaltung des Lärmschutzkonzepts? Wie setzt sich der unter Punkt 8. des Bürgervertrages Lurup, Osdorf, Bahrenfeld erwähnte Quartiersbeirat zusammen und wer ernennt die Mitglieder? Siehe Antwort zu Welche Dimensionierungen sind für die Unterbringung von Flüchtlingen am Standort Notkestraße 25 mit welchem zeitlichen Verlauf vorgesehen? Wann wird die Anlage zurückgebaut und zu welchen Zwecken wird die Fläche anschließend genutzt werden? Bis wann wird über die zukünftige Nutzung der Fläche in welchen Gremien entschieden? Am Standort sollen 650 Personen untergebracht werden. Die Nutzung endet mit Ablauf der Nutzungsüberlassung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) am 31.Mai Über die nachfolgende beabsichtigte Nutzung der Fläche durch die BImA können keine Angaben gemacht werden. 23. Wie sieht die interne Aufteilung der Unterbringung aus? Die neun Wohngebäude und drei Verwaltungs-,Technik- sowie Waschhäuser werden durch zwei Außenflächen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen flankiert. 24. Wer ist Bauherr und wer Betreiber der Unterkunft? Wer ist für den späteren Rückbau der Einrichtung verantwortlich? Bauherr und verantwortlich für den Rückbau ist f & w. 25. Seit wann besteht die EA Albert-Einstein-Ring? Um was für ein Gebäude handelt es sich dabei? Welche Kapazitäten liegen dort zurzeit vor? Die Inbetriebnahme erfolgte zum 12. Oktober Im Übrigen siehe: Wer ist derzeit Betreiber der Anlage, wer ist Eigentümer der Immobilie? Betreiber der EA ist der DRK-Landesverband. Die Immobile ist in Privatbesitz. 27. Laut Bürgervertrag soll die Einrichtung in eine Folgeunterkunft umgewandelt werden. a) Welche baulichen Maßnahmen sind dazu notwendig? b) Unter welchen zeitlichen Vorgaben soll die Umwandlung stattfinden? c) Wie weit sind die Planungen dazu fortgeschritten? d) Welche Kosten sind dafür veranschlagt? e) Wer trägt die Kosten? Die Änderung des Bauantrages ist in Vorbereitung. Im Übrigen siehe Drs. 21/

6 Drucksache 21/5783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode f) Gibt es einen schriftlichen Betreibervertrag für den Betrieb der Erstaufnahme? Siehe Drs. 21/5634. g) Ist über die Vergabe des Betriebs der Folgeunterkunft bereits entschieden worden? h) Wird oder wurde der Betrieb der Folgeunterkunft ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/ In welchem Umfang wird die Einrichtung während der Umbauzeit genutzt werden können? Der Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung wird während der Bauarbeiten mit verringerter Belegung aufrechterhalten. 29. In welcher Höhe werden vor, während und nach der Umbauphase Entgelte an den Betreiber gezahlt? Wie hoch ist die Einsparung während der Umbauphase? Siehe Antworten zu 27. bis 27. h). 30. Wie viele Flüchtlinge sollen an diesem Standort untergebracht werden? 31. Wie sieht der genaue Nutzungs- und Belegungszeitplan für diese Einrichtung aus? Die Planungen sind noch nicht abgeschlossen. Zur Belegung siehe Drs. 21/ Mit wie vielen Personen wird die öru August-Kirch-Straße belegt? Wie sieht der Nutzungs- und Belegungszeitplan für diese Einrichtung aus? Aus welchen Gebäuden mit welchen Wohneinheiten wird die Einrichtung bestehen? Die Einrichtung besteht aus einem Ende 2014 fertiggestellten Teil mit 14 Modulhäusern und der Erweiterung der Fläche um sieben weitere Wohngebäude, die derzeit belegt werden. Beide Einrichtungen zusammen bestehen aus 21 zweistöckigen Gebäuden. Der bestehende Mietvertrag läuft bis zum 31. März Welche Fristen sind für eine Räumung der Einrichtung im Falle eines Wohnungsbaus auf der Fläche vorgesehen? Die Flächen werden zur gegebenen Zeit so rechtzeitig geräumt, dass der Wohnungsbau nicht behindert wird. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. 34. Wer ist Bauherr und wer Betreiber der Anlage? f & w. 35. An den Standorten Blomkamp A+B, Notkestraße, Albert-Einstein-Ring und am Lise-Meitner-Park sollen laut Bürgervertrag WLAN-Netze bereitgestellt. Welche Reichweiten werden diese Netze haben? Welche Personenkreise werden diese Netze nutzen können? Sind die Netze auch für Anwohner offen? Die Reichweite und Nutzerkreise hängen von der technologischen Lösung (unter anderem Antennen oder Inhouse-Verkabelung), der Bandbreite der Leitungen und den Zugangsregelungen für die Nutzerinnen und Nutzer ab. Die Planungen für die genannten Standorte sind noch nicht abgeschlossen In welchem Umfang werden an den im Bürgervertrag LOB genannten Standorten Arbeits- und Gemeinschaftsräume entstehen? Ab wann werden diese Räume jeweils zur Verfügung stehen? Welche Kapazitäten werden diese Räume haben und wer kann diese Räume für welche Zwecke nutzen? Wer ist jeweils für den Betrieb, die Belegung und die Regeln in diesen Gemeinschaftsräumen zuständig? Wer legt diese Regeln fest? Wer setzt die Regeln wie durch?

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/5783 In den von f & w betriebenen Unterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sind Gemeinschaftsräume vorhanden beziehungsweise werden in die Planung mit einbezogen. Die Gemeinschaftsräume sind Teil der jeweiligen Einrichtungen und werden von f & w betrieben. Es gilt die Hausordnung von f & w. Die Räume können in Abstimmung mit dem Unterkunfts- und Belegungsmanagement der jeweiligen Unterkunft genutzt werden und stehen in der Regel ab Eröffnung der Unterkünfte zur Verfügung. Zahl und Umfang der Gemeinschaftsräume stehen in Relation zur Zahl der Bewohner der jeweiligen Unterkunft. 37. Welche Polizeistationen sind jeweils für die Unterkünfte in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld zuständig? Welche zusätzlichen Polizeikräfte werden diese Stationen bis wann erhalten, um eine ausreichende und einsatzfähige Polizeipräsenz vorhalten zu können? Wird die Polizeipräsenz zeitgleich an anderer Stelle reduziert? Wenn ja: Wo bestehen polizeiliche Überkapazitäten in der Stadt? 38. In welcher Form wird die Polizei zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen für Sicherheit in den und im Umfeld der Unterkünfte/n sorgen? Das Polizeikommissariat (PK) 25 ist für die Unterkünfte in Bahrenfeld und Lurup und das PK 26 für die Unterkünfte in Osdorf zuständig. Die polizeiliche Erreichbarkeit und Präsenz vor Ort ist entsprechend der Belegung der Unterkünfte gewährleistet. Dies gilt auch für zukünftige Unterkünfte und hinsichtlich Veränderungen der vorhandenen Unterkünfte. Gegenwärtig sind Anpassungen der Erreichbarkeit und der Präsenz auf Grundlage der Inhalte des Bürgervertrages nicht erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/ In welcher Form wird ein Quartiersmanagement in Bahrenfeld sichergestellt? Laut Bürgervertrag soll der Stadtteilmanager die Aufgaben eines Quartiersmanagers übernehmen. Wer finanziert mit welchen Mitteln den Quartiersmanager? Welche Aufgaben und Befugnisse hat dieser in Hinblick auf die Flüchtlingsunterkünfte aus dem Bürgervertrag? Wer ist gegenüber dem Quartiersmanager weisungsberechtigt? Bis wann soll geklärt sein, ob das Stadtteilmanagement Bahrenfeld in die Gebietsentwicklung für das RISE-Gebiet Osdorf und Lurup integriert werden kann? Das Quartiersmanagement fungiert als Ansprechpartner für den Stadtteil, hat aber keine Befugnisse gegenüber den öffentlich-rechtlichen Unterkünften. Es ist bei der Großstadtmission angesiedelt. Der Quartiersmanager arbeitet in enger Abstimmung mit dem Fachamt Sozialraummanangement. Im Übrigen siehe Drs. 21/5231. Sowohl das RISE-Programm als auch die ehrenamtliche und professionelle Flüchtlingshilfe und die Jugend- und Familienhilfe arbeiten sozialräumlich orientiert. Eine Anbindung des Quartiersmanagements an die RISE-Gebietsentwicklung ist aufgrund der Größe des Gebietes fachlich nicht vertretbar. 40. Wie setzt sich der Quartiersbeirat zukünftig zusammen? Wer entscheidet über die Zusammensetzung? Bis wann wird der Beirat gebildet? Welche Rechte und welche Pflichten hat der Quartiersbeirat? Siehe Drs. 21/ Im Punkt 15 des Bürgervertrages wird ein Verfügungsfonds erwähnt. Um was für einen Fonds handelt es sich dabei? Wer finanziert diesen Fonds? Wie groß ist dieser Fonds? Ein Verfügungsfonds für die Beiräte ist in Planung. Diese ist noch nicht abgeschlossen. 42. Von welchem Niveau auf welches neue Niveau soll der in Punkt 16 des Vertrages genannte Quartiersfonds aufgestockt werden? Wie sind die Sozialindikatoren definiert, die im gleichen Punkt aufgeführt werden? 7

8 Drucksache 21/5783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Welche Maßnahmen gelten als Maßnahmen, die soziale Infrastruktur vor Ort stärken? Siehe Drs. 21/5000. Ein Verteilungsschlüssel (Sozialindikatoren) ist noch in der Abstimmung. Unter sozialer Infrastruktur sind alle Maßnahmen und Angebote der Jugend- und Familienhilfe, Kita, Schule und so weiter zu verstehen. Die Betrachtung der sozialen Infrastruktur erfolgt seit Unterbringung der Geflüchteten in den Stadtteilen laufend und wird bedarfsgerecht erweitert. Es hat in Bahrenfeld und Osdorf bereits eine erste Verstärkung der sozialen Infrastruktur in den Bereichen der Frühen Hilfen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Mütterberatung und im Bereich der sozialräumlichen Hilfen und Angebote gegeben. 43. Warum soll die Schulbehörde dem Quartiersmanagement Vorschläge unterbreiten, wo neue Grundschüler unterrichtet werden können? Welche Kompetenzen hat das Quartiersmanagement bei der Vergabe von Kindergarten- und Grundschulplätzen? Wie stellt der Senat sicher, dass im Sinne einer guten Integration, Standorte bei Kindergärten und Schulen nur für Flüchtlinge verhindert werden? Hamburg verfügt über ein engmaschiges Netz an Grundschulen und weiterführenden Schulen, das beste Voraussetzungen für eine gleichmäßige Verteilung der neuen Schülerinnen und Schüler bietet. Mit der Drs. 21/4949 hat der Senat der Bürgerschaft darüber hinaus eine Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vorgelegt, mit der die Voraussetzung für diese Verteilung im Rahmen der Schulorganisation erweitert wird. Grundsätzliches Ziel ist es, so die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu integrieren und eine starke Konzentration an einzelnen Standorten zu vermeiden. Die Verteilung der Kinder wird dabei im Rahmen der Verfahren der Schulorganisation erfolgen. Im Sinne eines konstruktiven Dialogs mit den Anwohnern wird die zuständige Behörde dem Quartiersbeirat anbieten, über die Verteilung der Schülerinnen und Schüler zu informieren. Das Quartiersmanagement hat keine Kompetenzen bei der Vergabe von Kita- und Grundschulplätzen. 44. An welchen Standorten sind im Zusammenhang mit der Integration von Flüchtlingskindern neue Kindergärten und Schulen (auch Erweiterungen) geplant? Welche Zeitpläne gibt es hierfür? Welche Mittel stellt der Senat für die Anpassung der Schulkapazitäten welchen Schulen im Rahmen der Beschulung der zusätzlichen Schüler in den Stadtteilen Lurup, Osdorf und Bahrenfeld wann zur Verfügung? Wann ist in diesem Zusammenhang mit dem Abschluss notwendiger Bautätigkeiten zu rechnen? Wann werden die notwendigen zusätzlichen Lehrkräfte an welchen Schulen eingestellt? Plant der Senat in diesem Zusammenhang, Lehrkräfte befristet einzustellen? Welche Befristungen sind dabei vorgesehen? Siehe Drs. 21/5765. Darüber hinaus haben 2015 im Umfeld der betreffenden öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den Stadtteilen Bahrenfeld und Lurup drei neue Kindertageseinrichtungen (Kitas) mit insgesamt 200 Plätzen ihren Betrieb aufgenommen. Darüber hinaus sind 2016 drei neue Kitas mit insgesamt 300 Plätzen entstanden, die fußläufig von mindestens einer der geplanten Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung erreichbar sind (Bahrenfeld, Lurup und Groß Flottbek). Insgesamt befinden sich 43 Einrichtungen in fußläufiger Entfernung zu mindestens einer der (geplanten) Wohnunterkünfte in Bahrenfeld, Lurup und Osdorf. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der durch die Wohnunterkünfte in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld entstehende zusätzliche Bedarf durch die umliegenden Kitas gedeckt werden wird. Nach derzeitigem Planungsstand ist kein weiterer Ausbau der vorhandenen Schulkapazitäten notwendig, um den zu erwartenden Zuwachs versorgen zu können. Im Übrigen siehe Drs. 21/

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/ Wie wird der Senat die medizinische Versorgung in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld sicherstellen? a) In welcher Form wird der Senat dabei auf die Budgetierung im Gesundheitswesen und damit auf die medizinische Versorgung Einfluss nehmen? b) Zu welchem Stichtag werden Auslastung und Aufnahmekapazitäten umliegender Praxen ermittelt? c) Wie sieht die Definition für lokale Versorgungsengpässe konkret aus? d) Inwieweit kann der Senat darauf Einfluss nehmen, dass Arztsitze innerhalb der Stadt verlegt werden? e) Wie und mit welcher Vorlaufzeit kann der Senat geeignete Praxisräume vermitteln? f) Wie gedenkt der Senat die Eröffnung von Zweigpraxen konkret zu unterstützen? g) In welchen finanziellen Höhen gedenkt der Senat die Erweiterung der Versorgungskapazität oder die personelle Aufstockung in vorhandenen Praxen zu unterstützen? h) Welche Einflussmöglichkeiten hat der Senat in diesem Kontext konkret auf die KV Hamburg und die Krankenkassen? i) Wann wird er diesen Einfluss geltend machen? Zur medizinischen Versorgung in Lurup, Osdorf und Bahrenfeld sieht der Bürgervertrag vor, zunächst zu prüfen, wie sich die medizinische Versorgungslage darstellt und ob lokale Versorgungsengpässe bestehen (siehe Drs. 21/5231). Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung obliegt der KV Hamburg ( 75 SGB V). Auf der Grundlage der als Anlage zum Hamburger Bedarfsplan beschlossenen Kriterien wird eine Prüfung der medizinischen Versorgungslage und der gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen erfolgen. Entsprechend dem Bürgervertrag wird die zuständige Behörde mit der KVH Hamburg in Kontakt treten. Im Übrigen siehe Drs. 21/ Wann wird die im Vertrag genannte Sanierungs- und Investitionsoffensive für Sportanlagen in den Aus- und Neubau von Sportflächen und -hallen starten? Welche konkreten Maßnahmen sind hier zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Wann wird der Senat die Planungen präsentieren? Bis wann ist mit einer Beschlussfassung zu rechnen? Bis wann werden die neuen oder Erweiterungsbauten einsatzfähig sein? Unabhängig von dem in der Anfrage thematisierten Bürgervertrag investiert der Senat innerhalb des Rahmenplans Schulbau umfangreich in Neubau und Sanierung von Schulsporthallen (siehe Drs. 21/732). In Lurup, Osdorf und Bahrenfeld gibt es folgende geplante und laufende Sanierungs- und Neubauvorhaben von Schulsporthallen: Schule Langbargheide (Langbargheide 40): Sporthalle (Sanierung) Baubeginn 2016/Baufertigstellung 2016 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule (Böttcherkamp 181): Sporthalle (Zubau) Baubeginn 2017/Baufertigstellung 2019 Stadtteilschule Lurup (Standort in Erschließung): Sporthalle (Zubau) Baubeginn 2017/Baufertigstellung 2019 Grundschule Wesperloh (Wesperloh 19): Sporthalle (Zubau) Baubeginn 2015/Baufertigstellung 2016 Stadtteilschule Flottbek (Ohlenkamp 15): Sporthalle (Zubau) Baubeginn 2017/Baufertigstellung

10 Drucksache 21/5783 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Grundschule Groß Flottbek (Osdorfer Weg 24): Sporthalle (Zubau) Baubeginn 2016/Baufertigstellung 2017 Schule Kielkamp (Kielkamp 16): Sporthalle (Sanierung) Baubeginn 2016/Baufertigstellung 2016 Weitere Bestandshallen im Gebiet Lurup/Osdorf/Bahrenfeld sind vollumfänglich nutzbar und bedürfen keiner Sanierung gemäß Rahmenplan Schulbau. Hinsichtlich der Sportplätze sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die bisherigen Sportplätze an der Wichmannstraße, am Trenknerweg und am Othmarscher Kirchenweg werden im Zusammenhang mit der Planung eines Deckels über die BAB A 7 verlagert, um Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen. Die Sportnutzungen, inklusive der bisherigen Sportplätze an diesem Standort, werden deshalb in einer neuen Sportanlage an der Baustraße zusammengefasst. Die neue Sportanlage umfasst viereinhalb Großspielfelder, leichtathletische Nebenanlagen, Vereinsräumlichkeiten und die Funktionsgebäude. Nach jetzigem Planungstand wird mit einer Fertigstellung zum 1. Juli 2017 gerechnet. Lediglich das nach Nordosten ausgerichtete Großspielfeld wird aus Immissionsschutzgründen erst nach Ende des Deckelbaus nach jetzigem Planungsstand 2024 fertiggestellt werden können. So lange bleibt die Sportanlage an der Wichmannstraße der Sportnutzung erhalten. Am Vorhornweg entsteht im Zusammenhang eines Flächenringtausches eine neue Sportanlage mit zwei Großspielfeldern, einer Rundlaufbahn, leichtathletischen Nebenanlagen und Vereinsräumlichkeiten. Damit wird die Aufgabe von zwei Großspielfeldern am Kleiberweg und an der Flurstraße kompensiert. Mit einer Fertigstellung ist im 3. Quartal 2016 zu rechnen. Im Rahmen der Sanierungsoffensive wurde auf der Sportanlage Blomkamp eine Umwandlung des Tennenplatzes in Kunststoffrasen im Jahr 2016 durchgeführt. Für das Jahr 2017 ist eine weitere Umwandlung eines Tennenplatzes in Kunststoffrasen an der Sportanlage Notkestraße geplant. 47. An welchen Stellen sieht der Senat insbesondere im Raum Lise-Meitner- Park und Blomkamp konkrete Möglichkeiten, zusätzliche Sportmöglichkeiten zu schaffen? Bis wann ist mit Planung, Beschlussfassung und Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen? Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu Welche Berichtspflichten bezüglich Belegungssituation und Planung gegenüber wem werden die Betreiber der Einrichtungen haben? Es ist geregelt, dass die Betreiber die zuständige Behörde unverzüglich über besondere Vorkommnisse und das tägliche Lagebild in Kenntnis setzen müssen. f & w als Betreiber der Folgeunterkünfte berichtet regelmäßig gegenüber der zuständigen Fachbehörde. 49. Welche weiteren Maßnahmen, die unter den obigen Fragen noch nicht erwähnt wurden, sind auf der Basis des Bürgervertrages Lurup, Osdorf und Bahrenfeld zu welchen Zeitpunkten vorgesehen? Derzeit keine. 10

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