Obernheimer MITTEILUNGEN. Amtsblatt. der Gemeinde Obernheim AMTLICHE NACHRICHTEN. Obernheim

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1 Obernheimer e Die Ausgabe erscheint auch online MITTEILUNGEN Amtsblatt 37 der Gemeinde Obernheim Freitag, 14. September 2018 AMTLICHE NACHRICHTEN Obernheim Kurzbericht zur öffentlichen Gemeinderatsitzung am 11. September Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse - Änderung der Feststellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 und Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr Zwischenbericht zur Finanz- und Haushaltssituation der Gemeinde - Antrag der Gemeinde Obernheim für das ELR-Förderprogramm Wartung der Pumpen im Abwasserpumpwerk Tanneck, Auftragsvergabe - Annahme von Spenden - Kostenbeteiligung am Festakt anlässlich des Jubiläumskonzerts des MGV - Baugesuche - Bekanntgaben und Sonstiges Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Zu Beginn der ersten Sitzung des Gemeinderates nach der Sommerpause gab der Vorsitzende zwei Beschlüsse bekannt, welche nichtöffentlich in der Gemeinderatsitzung am gefasst wurden. Demnach wird die Gemeinde ein Waldgrundstück mit einer Größe von m2 auf Flst.-Nr Des Weiteren beschloss der Gemeinderat den Verkauf eines Wohnbaugrundstücks in der Eichenstraße auf Flst.-Nr. 5348/18. Änderung der Feststellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende die Beauftragte für interkommunale Zusammenarbeit bei der Stadtkasse Albstadt, Frau Miriam Hess. Diese erläuterte die Gründe für eine Änderung der Feststellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015 und Da die Gemeinde Obernheim bereits sehr frühzeitig auf die doppische Haushaltsführung umgestiegen ist, gib es einen so genannten Frühumsteigerbonus. Dies bedeutet, dass nicht erwirtschaftete Beträge direkt mit dem Basiskapital verrechnet werden können. Diese Verrechnung wurde nun für die Rechnungsjahre 2015 und 2016 vorgenommen. Feststellung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2017 Die Jahresrechnung 2017 wurde dem Gemeinderat in einer ansprechenden Broschüre vorgelegt, welche da nun zwischenzeitlich einige Jahr der doppischen Haushaltsführung vergangen sind sehr anschaulich die Vergleiche zu den Zahlen der Vorjahre aufzeigt. Der Vorsitzende erläutert einige Zahlen. Mit konnte ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden, trotz mäßiger Gewerbesteuereinnahmen. Ebenfalls positiv ist der Endbestand an Zahlungsmitteln mit etwa In die Rücklage konnten überführt werden. Der Abmangel für den Kindergarten fiel geringer aus als in den Vorjahren. Es gab jedoch auch außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2017, welche sich jedoch in einem akzeptablen Rahmen bewegten. Insgesamt fiel das Ergebnis erfreulicherweise um besser aus als geplant. Die Jahresrechnung 2017, der darin enthaltene Beteiligungsbericht sowie alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, wurden vom Gemeinderat genehmigt. Der Jahresabschluss 2017 wird in nächsten Mitteilungsblatt veröffentlicht, ebenso wird der komplette Bericht in Kürze auf der Homepage der Gemeinde Obernheim abrufbar sein. Zwischenbericht zur Finanz- und Haushaltssituation der Gemeinde Nachdem schon mehr als die Hälfte des Haushaltsjahres vergangen ist, gibt der Vorsitzende eine Information über die wesentlichen Punkte im Haushalt des laufenden Jahres. Auch in diesem Jahr zeichnet sich bei den Einkommensteueranteilen sowie bei den Schlüsselzuweisungen vom Land eine Verbesserung gegenüber den Planzahlen ab. Die Gewerbesteuereinnahmen stehen derzeit erfreulicherweise um 100 % über dem Haushaltsansatz ( ). Durch den Verkauf von bisher drei Schuppenbauplätzen, einem Gewerbebauplatz und zwei Wohnhausbauplätzen liegen auch in diesem Bereich die Erlöse weit über dem Plan. Auch die Ausschüttung der EnBW- Dividende mit 0,50 pro Aktie liegt über dem Planansatz. Die im Jahr 2018 eingeplanten Erschließungsbeiträge (Ablösungsbeträge) für Teile des Baugebiets Gruben-Ramsäcker werden voraussichtlich erst im kommenden Haushaltsjahr anfallen und neu eingeplant. Für die Baumaßnahme Feuerwehrgerätehaus können die Zuschüsse voraussichtlich planmäßig abgerufen werden. Die im Haushalt eingeplante Zuwendung aus dem Ausgleichstock ( ) wurde in Höhe von gewährt. Der nicht genehmigte Betrag kann voraussichtlich bei den Bauausgaben eingespart werden. Die Ausgaben für den Neubau liegen derzeit noch voll im Plan, so dass hier mit keinen Überschreitungen zu rechnen ist. Das gesamte Jahr 2018 ist bisher von zusätzlichen Ausgaben geprägt, welche so nicht eingeplant werden konnten. Bei den Straßenunterhaltungsarbeiten wurden die geplanten Ausgaben aufgrund dringend sanierungsbedürftiger Straßen um über überschritten. Die neue EDV-Ausstattung für das Rathaus wurde nicht mehr geleast sondern erworben, was in diesem Jahr zwar außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von bedeutet, für künftige Haushalte ergibt die Anschaffung jedoch geringere Aufwendungen. Die Sanierung des Dachgesimses am Schulgebäude sowie die damit verbundene Erneuerung des Fassadenanstrichs war im Haushalt versehentlich nicht eingeplant und schlägt mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von zu Buche.

2 2 Obernheimer MITTEILUNGEN Nr September 2018 Ein hoher Wasserverlust im gesamten Jahr wird den Haushalt in 2018 erheblich belasten. Insgesamt wurden bisher 5 Rohrbrüche beseitigt, wobei im Enzianweg die Auswechslung der Wasserleitung auf eine Länge von ca. 60 m notwendig war. Derzeit liegt immer noch ein Wasserverlust vor, weshalb in der zweiten Jahreshälfte mit weiteren Kosten zu rechnen ist. Die anstehende Wartung der Pumpen im Abwasserpumpwerk Tanneck wird zusätzliche Finanzmittel im Bereich zwischen und binden. Auch die Personalkosten werden aufgrund des diesjährigen Tarifabschlusses etwas über den Planzahlen liegen. Wie sich die restlichen Monate des laufenden Jahres entwickeln werden kann derzeit noch nicht abgesehen werden. Deshalb muss bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mit einer leichten Überschreitung des Haushaltsansatzes gerechnet werden. Der Bau des Radweges zwischen Meßstetten-Oberdigisheim und Obernheim schreitet nur mäßig voran, momentan wird aber von einer Fertigstellung noch vor dem Winter ausgegangen. Erfreulicherweise ist das Jahr 2018 bisher von überdurchschnittlichen Erträgen gekennzeichnet. Nur durch diese, für Obernheim hohen Erträge ist es möglich, die zusätzlichen außer- und überplanmäßigen Aufwendungen zu finanzieren. Ebenfalls erfreulich ist der aktuelle Grundstücksverkauf, der für die Zukunft weitere Finanzspielräume eröffnen wird. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Mehreinnahmen wesentlich höher sein werden als die Mehrausgaben und der weitere Haushaltsvollzug planmäßig erfolgen wird. Antrag der Gemeinde Obernheim für das ELR-Förderprogramm 2019 Die Gemeinde wird für die Maßnahme Barrierefreier Ausbau und Sanierung des Rathauses für das ELR-Förderprogramm 2019 anmelden. Laut Kostenschätzung beträgt der Gesamtumfang der Maßnahme ca brutto. Da bei der Gemeinde bisher weder gewerbliche noch private Anträge eingegangen sind, wird die Maßnahme mit der Priorität 1 angemeldet werden. Eine detaillierte Beschreibung für das Projekt wurde bereits erarbeitet und soll noch verfeinert werden. Wartung der Pumpen im Abwasserpumpwerk Tanneck, Auftragsvergabe Das Abwasserpumpwerk Tanneck wird mit zwei Kolbenmembranpumpen betrieben. Eine der beiden Pumpen läuft derzeit nur noch mit halber Kraft. Da die Technik zwischenzeitlich 25 Jahre alt ist, wurde der Hersteller der Pumpen, die Firma Feluwa Pumpen GmbH aus Mürlenbach in der Eifel beauftragt, eine Generalrevision durchzuführen und alle zu ersetzenden Teile auszutauschen. Die Kosten hierfür bewegen sich zwischen und Der Gemeinderat hat dieser außerplanmäßigen Ausgabe zugestimmt. Annahme von Spenden Bei der Gemeindeverwaltung gingen von verschiedenen Spendern Geldbeträge in Höhe von insgesamt 850 ein, 700 hierfür wurden zur Unterstützung des Kirchenkonzerts Le Consort Nouveau am gespendet. 50 sind zur Förderung der Feuerwehr Obernheim bestimmt, 100 kommen der Kinder- und Jugendarbeit zugute. Der Gemeinderat stimmt der Annahme und der zweckgebundenen Verwendung der Spenden zu und spricht allen Spendern ein herzliches Dankeschön für die großzügigen Gaben aus. Kostenbeteiligung am Festakt anlässlich des Jubiläumskonzerts des MGV Der Männergesangverein hat die Gemeindeverwaltung um finanzielle Unterstützung an den Feierlichkeiten zum 125-jährigen Jubiläum gebeten. Da die Gemeinde bereits in den vergangenen Jahren Vereine bei Jubiläumsfeierlichkeiten bezuschusst hat, hat der Gemeinderat nun beschlossen, den MGV mit 50% der Kosten für den Empfang, maximal jedoch 450 zu unterstützen. Baugesuche In der Sitzung hatte der Gemeinderat über drei Baugesuche zu beraten. Zum einen handelt es sich um den Neubau eines Schuppens Am Staufenbergle. Hier hat der Gemeinderat keine Einwände. Beim zweiten Baugesuch handelt es sich um eine Nachgenehmigung für eine bereits vollzogene Baumaßnahme an einer bestehenden Gewerbehalle in der Raiffeisenstraße. Anstatt eines 2015 beantragten Anbaus wurde nur ein Dachüberstand geschlossen und als Lagerraum umgebaut. Die damalige Baugenehmigung bezog sich lediglich auf einen Anbau, weshalb für die Erstellung des Lagerraumes nun nachträglich noch eine Baugenehmigung gefordert wurde. Auch hier erteilte der Gemeinderat einstimmig seine Zustimmung. Das dritte Baugesuch betrifft die Gebäude Tanneck Bei zwei Gebäuden des Komplexes wurden ohne Baugenehmigung mehrere Dachgauben eingebaut. Dies wurde im Rahmen einer Baukontrolle festgestellt, weshalb die Vorlage eines Baugesuches zur Nachgenehmigung dieser Gauben notwendig wurde. Der Gemeinderat äußerte sehr deutlich seinen Unmut darüber, dass in diesem Areal immer wieder Baumaßnahmen ohne vorherige Genehmigungen durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt der gesetzliche Weg, dass erst nach einer vorliegenden Baugenehmigung gebaut werden darf. Durch Baumaßnahmen ohne Genehmigung werden Fakten geschaffen, die eine Zustimmung zur Genehmigung für alle am Verfahren Beteiligten nicht einfacher machen. Der Gemeinderat akzeptierte nach ausführlicher Diskussion bei 5 Ja-Stimmen und 4 Gegen-Stimmen mehrheitlich die Baumaßnahme, jedoch unter dem Vorbehalt, dass von Seiten der genehmigenden Behörden keine weiteren Befreiungen erteilt werden müssen und alle sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Bekanntgaben und Sonstiges Im Rahmen der Bekanntgaben teilt der Vorsitzende mit, dass sich die Bezugspreise für das Mitteilungsblatt geringfügig erhöhen werden. Der Nussbaum-Verlag teilte mit, dass aufgrund gestiegener Papierpreise und sonstiger Preissteigerungen der Bezugspreis um 1,80 im Jahr - also 0,15 pro Monat - erhöht werden muss. Bezüglich der Nachfolge in der Arztpraxis berichtet der Vorsitzende, dass in der Praxis die Arbeiten auf Hochtouren laufen. Derzeit wartet man noch auf die Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung, wie lange dies noch dauern wird, kann derzeit nicht genau abgeschätzt werden. Auch die Baumaßnahmen am Feuerwehrgerätehaus schreiten voran. Die Überdachung zwischen Hauptschulgebäude und ehemaligem Grundschulgebäude wurde rückgebaut. Teile der Hangbefestigung wurden bereits mit Betonblöcken erstellt. Die Außenanlagen in Richtung Schulgebäude sollen in den kommenden Wochen fertiggestellt werden. Im Innenbereich wird nun mit den Tapezierarbeiten weitergemacht, im nächsten Schritt soll dann der Boden verlegt werden. Weiterhin berichtet der Vorsitzende über einen Antrag aus der Bevölkerung. Einige Anwohner der Brunnenstraße wünschen ein Tempo-30-Limit im Bereich des Ortseingangs oder weitere geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen. Das Thema wird in einer der kommenden Gemeinderatsitzung auf die Tagesordnung genommen und diskutiert. Im gleichen Zuge werden die Auswertungen der Geschwindigkeitsmessanlage vorgestellt. Abschließend teilt der Vorsitzende mit, dass die Verwaltungsangestellte Andrea Kolleck das Grundseminar für Standesbeamte an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf erfolgreich absolviert hat und sie in der nächsten Sitzung zur Standesbeamtin der Gemeinde Obernheim bestellt werden soll. Bürgermeister Ungermann gratulierte hierzu recht herzlich. A. Kolleck

3 Nr September 2018 Obernheimer MITTEILUNGEN 3 Gesplittete Abwassergebühr Veränderungen bei den versiegelten Flächen sind anzuzeigen Seit dem 1. Januar 2011 werden die Abwassergebühren getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (sog. Schmutzwassergebühr) und für die anfallende Niederschlagswassermenge, welche in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird (Niederschlagswassergebühr) erhoben. Bemessungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist grundsätzlich der Frischwasserverbrauch. Dieser wird jährlich im Dezember über die Ablesekarten ermittelt. Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr sind die überbauten und befestigten (versiegelten) Flächen des an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Grundstücks, von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt den öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen zugeführt wird. Für versiegelte Flächen, von denen das dort anfallende Niederschlagswasser nicht in die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen gelangt, sind keine Niederschlagswassergebühren zu zahlen. Die versiegelten und angeschlossenen Flächen werden zur Berechnung der Niederschlagsgebühr in drei Klassen aufgeteilt: undurchlässige Flächenbefestigung wie Asphalt, Beton, Natursteinpflaster- und Plattenbeläge ohne Fugen teildurchlässige Flächenbefestigung wie Natursteinpflaster- und Plattenbeläge mit Fugen, Betonund Klinkerpflaster, Kies- und Splittdecken hochdurchlässige Flächenbefestigung wie Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Rasenlochklinker, Splittfugenpflaster, Porenpflaster, Schotterrasen Bitte beachten Sie: Baumaßnahmen sowie Änderungen der versiegelten Fläche (Größe und Versiegelungsart) hat der Grundstückseigentümer der Gemeindeverwaltung Obernheim bis anzuzeigen. Haben sich bei Ihrem Grundstück Änderungen ergeben, dann rufen Sie uns bitte an. Hinweis: Für die Erstellung und Zustellung der Flächenerhebungsunterlagen entstehen keine Kosten für den/die Eigentümer. Geltendmachung von Wild- und Jagdschaden Wildschadensabwicklung Wildschäden an landwirtschaftlichen Flächen, Energiepflanzen und Mais sind vom Landwirt der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Für die Anmeldung von Wild- und Jagdschäden gelten entsprechend 34 Bundesjagdgesetz bzw. 57 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz bestimmte Fristen bzw. Termine: a) Wild- und Jagdschäden an landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind binnen einer Woche, nach dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erlangt hat, bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. b) Wild- und Jagdschäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind jeweils zum 1. Mai und 1. Oktober ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Bei Fristversäumnis erlischt der Ersatzanspruch des Geschädigten und lebt auch nicht wieder auf. Strohwisch stecken! Wer nicht möchte, dass die Schafherde im Herbst die Wiesen beweidet, steckt ganz einfach einen Strohwisch. Informationen über das eblättle Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wie gewohnt informieren wir Sie über das Amtsblatt mit den wichtigsten Neuigkeiten aus unserer Gemeinde. Als Abonnent des Amtsblattes stehen Ihnen die amtlichen Bekanntmachungen, die Vereinsnachrichten und alle anderen Inhalte des Amtsblattes auch in elektronischer Form zur Verfügung. Das von Nussbaum Medien entwickelte eblättle ist eine Kopie des gedruckten Amtsblattes. Das eblättle erscheint wie das gedruckte Amtsblatt, also immer am Freitag um 9 Uhr. Damit steht das Amtsblatt allen Abonnenten nicht nur zeitgleich, sondern überall auf der ganzen Welt zur Verfügung. Sie brauchen also auch auf Reisen jetzt nicht mehr auf Ihr Amtsblatt zu verzichten und Sie können es zum Beispiel auch in der Mittagspause im Büro lesen. Hierzu benötigen Sie lediglich einen Internetzugang. Darüber hinaus bietet das eblättle komfortable Funktionen, die es im gedruckten Amtsblatt nicht geben kann: Suchalarm Damit verpassen Sie nie wieder einen Artikel! Artikel ausschneiden Ausgewählte Artikel können Sie ganz bequem archivieren! Komfortable Volltextsuche Mit dieser finden Sie Stichwörter und ganze Sätze! Wir haben mit dem Verlag Nussbaum Medien ausgehandelt, dass jeder Abonnent des Amtsblattes, dessen Bezugsgebühren über das Lastschriftverfahren bezahlt werden, auf Wunsch Zugang zur elektronischen Amtsblattausgabe erhält. Hierzu ist lediglich eine Registrierung auf der Seite erforderlich. Die Nutzung des eblättle ist im Rahmen des Printabonnements enthalten. Aus steuerrechtlichen Gründen ist der Verlag jedoch gehalten, das eblättle mit einer separaten Position auf seiner Abrechnung auszuweisen, weil dieses nicht mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Drucksachen (7 %), sondern mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 % zu versteuern ist. Deshalb wird bei den Aborechnungen der bisherige Betrag für das Printabonnement in zwei getrennt abzurechnende Positionen für Print und Online aufgeteilt. In der Summe zahlen Sie aber nicht mehr als bisher. Die steuerliche Mehrbelastung übernimmt der Verlag. Gewerbliche Kunden erhalten deshalb zwei getrennte Rechnungen. Privatkunden finden auf ihrem Kontoauszug zwei Abbuchungen. Natürlich wissen wir, dass das gedruckte Amtsblatt bei vielen Menschen zum festen Bestandteil ihres Lebens geworden ist. Das ist gut so und soll auch so bleiben. Jedoch soll Ihnen das eblättle den jederzeitigen Zugriff auf alle Inhalte des Amtsblattes ermöglichen und Ihnen die oben aufgezeigten Vorteile entsprechend des aktuellen Standes der technischen Möglichkeiten bieten. Mit freundlichen Grüßen Gemeindeverwaltung Obernheim Impressum: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Obernheim, Tel / , andrea.kolleck@obernheim.de Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, Rottweil, Telefon , Telefax , Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Josef Ungermann, Hauptstraße 8, Obernheim. Verantwortlich für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Durschstraße 70, Rottweil. Anzeigenannahme: Tel , rottweil@nussbaum-medien.de, es gilt die jeweils aktuelle Anzeigen-Preisliste. Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

4 4 Obernheimer MITTEILUNGEN Nr September 2018 Friedhofabfälle bitte trennen nach * gelber Sack * kompostierbare Abfälle Wir weisen darauf hin, dass immer wieder alles zusammen in den Container geworfen wird. Wir bitten um strikte Beachtung! Kraftfahrer: Erhöhte Vorsicht im Bereich der Talhalde! Sobald an der Talhalde das Obst von den Bäumen fällt, wird dieses Gelände verstärkt durch Rehwild aufgesucht. Die Kraftfahrer werden gebeten, hierauf besonders während der Herbstund Wintermonate zu achten! September 2018 Verkehrsverbund naldo informiert Bus- und Bahnfahren ist am 16. September besonders günstig! Am Sonntag, 16. September 2018 bedankt sich der Verkehrsverbund naldo bei seinen Fahrgästen mit einem besonders günstigen naldo-dankeschön-tarif. An diesem Tag wird aus jedem naldo-abo eine Netzkarte, so dass naldo-abo-kunden mit allen Bussen und Bahnen in allen vier Landkreisen unterwegs sein können. Bei Abos mit Mitnahmeregelung gilt diese dann selbstverständlich auch im gesamten naldo. Alle anderen Fahrgäste können mit einem für eine Wabe oder einem Stadttarif gelösten naldo-tagesticket Tagesticket Erwachsener, Tagesticket Kind oder Tagesticket Gruppe - im gesamten naldo-netz kreuz und quer umherfahren. So können z.b. fünf Personen an diesem Tag mit einem naldo- Tagesticket Gruppe für 10,50 Euro anstatt für 19,50 Euro umweltfreundlich unterwegs sein. Weitere Infos auf de. Landratsamt Kinder aus Trennungs- und Scheidungsfamilien im Mittelpunkt Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche bietet im Herbst für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben, eine Gruppe an. Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, verändert dies die Lebenssituation der Kinder. Gefühle der Wut, Trauer, Scham oder Angst, einen Elternteil für immer zu verlieren oder an der Trennung der Eltern mit Schuld zu sein, verwirren und belasten die Kinder. Durch Spiele, Malen, Geschichten und Übungen sollen die Kinder in dieser schwierigen Zeit gestärkt und bei der Bewältigung und Verarbeitung der veränderten Lebenssituation unterstützt werden. Die Kindergruppe findet an 8 Terminen, wöchentlich am Mittwochnachmittag von Uhr statt. Das Angebot richtet sich an Kinder im Alter von 8 10 Jahren. Die Eltern werden durch ein Vorgespräch in das Programm einbezogen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Gruppe startet am in der Beratungsstelle in Albstadt (Friedrichstraße 41, Albstadt-Ebingen). Um Anmeldung entweder schriftlich, telefonisch unter / oder per Mail an beratungsstelle.albstadt@zollernalbkreis.de wird bis zum gebeten. EINTRITT FREI! Zweiter kreisweite Streuobstwiesenund Landschaftspflegetag Obschd und Määhr in Erlaheim Obschd und Määhr das ist das Motto des kreisweiten Streuobstwiesen- und Landschaftspflegetags, welcher am Sonntag, 23. September zum zweiten Mal auf dem Eichberg in Erlaheim stattfindet. Das Umweltamt der Landkreisverwaltung und die Erlaheimer Ortschaftsverwaltung haben nach der erfolgreichen Premiere vor zwei Jahren in gemeinsamer Zusammenarbeit wieder zahlreiche Vereine und Privatpersonen, sowie verschiedene Betriebe aus der Region mit ins Boot geholt, die ab 11 Uhr zwischen Josefskapelle und Sportplatz an verschiedenen Ständen über den Streuobstbau, die Landschaftspflege, sowie die Verwertung lokaler Erzeugnisse informieren werden. Daneben wird es interessante Führungen, z.b. durch den Streuobstlehrpfad oder durch das Naturschutzgebiet Eichberg, geben. Am Stand der Stingel-Mühle Dürrwangen finden zwei lehrreiche Backvorführungen statt. Heimische Gärtnereien bieten Pflanzen und Hobbyhandwerker ihre Produkte zum Verkauf an. Wie bei der letzten Veranstaltung besteht auch beim diesjährigen Aktionstag die Möglichkeit, mitgebrachte Obstsorten bestimmen zu lassen. Die Vielfalt des lokalen Streuobstbaus wird bei der Sortenausstellung deutlich. Ebenfalls lohnt sich ein Blick in die idyllisch mitten im Naturschutzgebiet gelegene Josefskapelle. Beim abwechslungsreichen Kinderprogramm kommt auch für die Jüngsten keinerlei Langeweile auf: Neben der Grundschule Binsdorf wird auch die Märchenerzählerin Sigrid Maute wieder dabei sein, die ab 14 Uhr stündlich ins Märchenzelt einlädt. Zudem warten die Streuobst- und Naturschutzpädagogen mit einem spannenden Erlebnisparcours und einer Kräuterführung auf. Beim Netzwerk Blühende Landschaft können beispielsweise Samenkugeln gebastelt werden und auch das Ökomobil der Sparkassenstiftung bietet ein interaktives Angebot für Kinder. Roland Reminder von der gleichnamigen Sensenwerkstatt aus Seebach wird erstmals bei Obschd und Määhr über das traditionelle Mähwerkzeug und deren Herstellung informieren. Bei Motorgeräte Fuoss aus Ostdorf werden größere Maschinen für

5 Nr September 2018 Obernheimer MITTEILUNGEN 5 die Landschaftspflege vorgestellt. Die Veranstaltung wird am 23. September um 11 Uhr am Sportplatz Erlaheim durch Landrat Günther-Martin Pauli und den Geislingens Bürgermeister Oliver Schmid offiziell eröffnet. Anschließend spielt der Musikverein Erlaheim auf. Die Bewirtung übernimmt der Sportverein Erlaheim, erstmalig wird ein Zelt beim Sportplatz aufgestellt. Leckere Herbstkuchen bieten die fleißigen Mitglieder der Kulturscheune H 15 an, Kaffee gibt s vom Kaffeewerk der Lebenshilfe Zollernalb. Auf der Homepage des Landratsamts( kann der Flyer unter Aktuelle Meldungen abgerufen werden, außerdem liegt er im Rathaus Geislingen aus. Energieagentur Zollernalb Vor Ort was tun! Die Energieagentur Zollernalb nimmt gemeinsam mit den Stadtwerken Balingen und der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg am Energiewendetag in Balingen teil. Hitzewelle, extreme Trockenheit und Ernteausfälle der Sommer 2018 ist gewissermaßen Klimawandel zum Anfassen. Was tun? Was tun! das diesjährige Motto der Energiewendetage greift die Idee auf, dass jeder einzelne die Energiewende mitgestalten und somit etwas gegen den Klimawandel tun kann. Auch die Energieagentur Zollernalb, in Kooperation mit den Stadtwerken Balingen und der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg, beteiligt sich mit neutraler und kompetenter Beratung am Energiewendetag. Am 15. September berät die Energieagentur Zollernalb von 8 bis 13 Uhr am Rande des Balinger Wochenmarktes Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen Gebäudesanierung, Energiesparen, Erneuerbare Energien (Photovoltaik + Speicher), Förderprogrammen sowie den Ausbau des Nahwärmenetzes der Stadtwerke Balingen. Wir zeigen wie jeder einzelne die Energiewende im Kleinen und ganz konkret vor Ort umsetzten kann, so Jochen Schäfenacker, Energieberater der Energieagentur Zollernalb. Mehr zu den Energiewendetagen Baden-Württemberg 2018 erfahren Sie unter: Auch außerhalb der Energiewendetage beantworten die Energieberatung der Verbraucherzentrale und die Energieagentur Zollernalb alle Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in privaten Haushalten: telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. Termine können unter (kostenfrei) oder direkt bei der Energieagentur Zollernalb unter gebucht werden. STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN Standesamtliche Nachrichten Monat Juli und August 2018 Geburten am in Balingen Emilia Sophie Essigbeck, Tochter von Doreen und Mike Essigbeck, Wacholderstr. 15 Eheschließungen Am in Obernheim Mario Piontek und Ina Piontek, geb. Wäschle, Zollernstraße 20, Wellendingen-Wilflingen Sterbefälle Am in Sigmaringen Herr Otto Keichel, Schillerstraße 7 Am in Albstadt Herr Ernst Weckenmann, Obere Dorfstraße 25 Am in Obernheim Am in Albstadt Frau Mathilde Gehring, Schillerstraße 19 Herr Willi Junker, Am Scheibenbühl 41 BEREITSCHAFTSDIENSTE Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst Seit , Uhr abends, gilt die einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst: Die ist im ganzen Bundesgebiet für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gültig. Mit der Einführung der entfallen alle anderen gebietsbezogenen Rufnummern für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dies gilt jedoch nicht für die Notfallnummer 112. Diese Nummer bleibt weiterhin bestehen und gilt rund um die Uhr im ganzen Bundesgebiet. Die Nummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gilt unter der Woche von Uhr abends bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie am Wochenende und an Feiertagen von Uhr. Allgemeiner Notfalldienst: Sa., So. und Feiertag 8-22 Uhr Zollernalb Klinikum Balingen, Tübinger Straße 30, Balingen Zollernalb Klinikum Albstadt, Friedrichstr. 39, Albstadt Mobile Patienten können jederzeit ohne Anmeldung dorthin kommen (auch in der Nacht). Patienten, die aus Krankheitsgründen nicht in der Lage sind, die Bereitschaftsdienst-Praxen aufzusuchen, werden über die an den Fahrdienst vermittelt, der sie dann zu Hause aufsucht. Unter der Woche ab Uhr werden Sie vom Bereitschaftsarzt entweder in dessen Praxis behandelt oder bei Bedarf aufgesucht. An Wochenenden und Feiertagen sind die Notfalldienste unter folgenden Nummern erreichbar: FACHÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST Augenarzt (0180) Gynäkologischer Notdienst und Geburtshilfe (Zollernalb Klinikum Balingen): Kinderarzt und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst (0180) Kinderärztliche Notfallsprechstunde im Zollernalbkreis Kindernotfallsprechstunde im Emma-Beck-Haus, Friedrichstraße 37/1, Albstadt. Öffnungszeiten der Notfallsprechstunde: Jeden Sonntag: Uhr und Uhr. Besuch der Praxis ohne telefonische Voranmeldung. Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der kinder- und jugendärztlichen Notfallpraxis Tübingen, Hoppe-Seyler-Str. 1, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag von Uhr. Besuch der Praxis ohne telefonische Voranmeldung. HNO-ärztlicher Notfalldienst HNO-ärztlicher Notfalldienst an Wochenenden und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis am Universitätsklinikum Tübingen: HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, Gebäude 600, Tübingen. Öffnungszeiten der Notfallpraxis: Samstag, Sonntag, Feiertag von Uhr. Patienten können ohne Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. (0180)

6 6 Obernheimer MITTEILUNGEN Nr September 2018 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Samstag 8.00 bis Montag 8.00 Uhr (01805) TIERÄRZTLICHER NOTDIENST Samstag, 15. September und Sonntag, 16. September 2018 Praxis Dr. Alberta, Obere Steinrinne 9, Meßstetten Tel Praxis Dr. Metzger, Mühlstraße 41, Straßberg Tel NOTDIENST DER APOTHEKEN (im Internet unter Samstag, 15. September 2018 Lemberg-Apotheke Gosheim, Haupstr. 49 Tel Hirschberg-Apotheke Balingen, Lisztstr. 97 Tel Obere Apotheke Albstadt (Ebingen), Marktstr. 44 Tel Sonntag, 16. September 2018 Palm-Apotheke Ebingen, Sonnenstr. 31 Tel Stadt-Apotheke Rosenfeld, Balinger Str. 15 Tel Sozialstation Meßstetten (07431) Nachbarschaftshilfe (07431) Telefonseelsorge Neckar-Alb Tag und Nacht erreichbar unter: Tel.: Die Veröffentlichung der Notdienste erfolgt ohne Gewähr - Gruppenangebote in Nusplingen in der Grundschule Dienstag, :30 16:00 Uhr Grundschüler: Kl. 1-4 Willkommen zurück: Programmplanung und Spiele Gruppenangebote in Obernheim in der Grundschule Freitag, :00 15:30 Uhr Grundschule Kl. 1-4: Die Gruppe wird ab Ende September / Anfang Oktober beginnen und an einem anderen Wochentag stattfinden. Infos dazu erhaltet ihr rechtzeitig. Gruppenangebote im Bueloch in der Grundschule Freitag, :00 18:00 Uhr Buelochgruppe Grundschule Kl. 1-4: Willkommen zurück: Programmplanung und Spiele Jugendbüro Meßstetten-Nusplingen-Obernheim Carina Neumann und Lena Flügel Skistr. 39, Meßstetten Tel.: 07431/ oder Fax: 07431/ jugendbuero.messstetten@diasporahaus.de KIRCHLICHE NACHRICHTEN Kath. Pfarrgemeinde St. Afra, Obernheim JUGENDBÜRO Jugendbüro - Meßstetten - Nusplingen - Obernheim - Vorankündigung: Sportnacht 2018 am 28. September 2018 Flyer und Anmeldungen gibt es in der ersten Schulwoche an euren Schulen oder direkt im Jugendbüro Meßstetten- Nusplingen-Obernheim. Öffnungszeiten / Jugendraum Hangergasse Donnerstag, :00 20:00 Uhr Offener Treff Freitag, :30 22:30 Uhr Offener Treff Öffnungszeiten / Jugendraum Obernheim Mittwoch, :00 17:30 Uhr- Klasse 5 bis 8 Offener Treff: Willkommen zurück Zum Vormerken: Ab Oktober ändert sich der Öffnungstag Freitag, und die Zeiten für Euch! 18:30 22:00 Uhr Offener Treff Angebote und Öffnungszeiten im Jugendgruppenraum in Meßstetten Montag, 13:15 14:15 Uhr Internetcafé Montag, :15-18:00 Uhr Mädchengruppe Herbsttrends Dienstag, :15 14:15 Uhr Internetcafé Pfarrbüro Obernheim, Schulstr. 4, Tel / Fax stafra.obernheim@drs.de Pfr. Joseph Kaniyodickal, Tel / Pfarrbüro Meßstetten, Ludwig-Uhland-Str. 16, Tel /62593 Sonntag, 16. September 24. So. im Jahreskreis- Evgl. Mk 8, Uhr Eucharistiefeier Donnerstag, 20. September -Vom Tag Uhr 2. Trauergottesdienst Hilde Gehring Freitag, 21. September - Matthäus, Apostel Uhr Bußgottesdienst für die Eltern der Fimlinge in St. Maria in Unterdigisheim anschließend Beichtgelegenheit Samstag, 22. September -Vom Tag Uhr Taufe des Kindes Toni Johann Stier Uhr Sonntagvorabendmesse zum 25. So. im Jahreskreis, Evgl. Mk 9,30-37 Pfarrbüro: Das Pfarrbüro ist am Montag, 17. September und am Dienstag, 18. September von 9.00 Uhr bis Uhr geöffnet. Am Donnerstag, 20. September ist das Pfarrbüro geschlossen. Jahrhundertflut in Kerala Liebe Gemeindemitglieder, liebe Schwestern und Brüder, an dieser Stelle möchte ich ihnen aus meiner indischen Heimat berichten. Kerala, das Bundesland im Südwesten von Indien, aus dem ich stamme, wurde von einem schweren Hochwasser heimgesucht. Das haben Sie vielleicht durch die Medien mitbekommen, obwohl darüber leider nicht ausführlich berichtet wurde. Der Monsunregen fiel in diesem Jahr so heftig aus, dass er die schlimmste Flut seit mehr als 100 Jahren verursacht hat. Die Öffnung von 33 Staudämmen, die vom Bersten bedroht waren, hat die Situation zusätzlich verschärft. Mehr als 400 Menschen verloren ihr Leben, Tausende ihr ganzes Hab und Gut sie stehen vor dem Nichts. Nicht nur Häuser und Unterkünfte

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> Kath. Pfarrgemeinde Bruder Klaus Meßstetten Pfarrer Dr. Joseph Kaniyodickal Tel. 07431/630945 Pfarrbüro Angelika Eppler Tel. 07431/62593 Fax 07431/62369 Öffnungszeiten Pfarrbüro: Mo. Fr. 9.00 11.30 Uhr

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