Arbeitsmarktstrategie

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1 2015 Arbeitsmarktstrategie Landkreis Oder-Spree

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3 Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG ZIELE UND AUFGABEN MENGENGERÜSTE IM LANDKREIS ODER-SPREE AKTIVITÄTEN UND VERTEILUNG DES EINGLIEDERUNGSTITELS IM JAHR BILDUNGSZIELE UND MAßNAHMEN ZUR AKTIVIERUNG UND BERUFLICHEN EINGLIEDERUNG ESF-BUNDESPROGRAMM ZUR EINGLIEDERUNG LANGZEITARBEITSLOSER LEISTUNGSBERECHTIGTER

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5 Einleitung Die generelle Zielsetzung des SGB II - Beendigung und Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Fördern und Fordern - steht auch im Jahr 2015 im Fokus unserer lokalen Arbeitsmarktpolitik. Besonderes Augenmerk legt die PRO Arbeit kommunales Jobcenter auf das im Rahmen der Neuorganisation des SGB II eingeführte Zielvereinbarungssystem zwischen Bund Ländern Optionskommunen. Hierbei stehen die in 48b SGB II fixierten Hauptkennzahlen: Verringerung der Hilfebedürftigkeit ( 4 Abs. 1 VO zu 48a SGB II), Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ( 5 Abs. 1 VO zu 48a SGB II) und Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ( 6 Abs. 1 VO zu 48a SGB II) im Vordergrund. Die Fortschreibung der Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2015 enthält in zusammengefasster Darstellung die Vorstellungen der PRO Arbeit zum Einsatz von Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit, beschreibt die Rahmenbedingungen, unter denen die Ziele erreicht werden sollen, interpretiert die Ziele und Aufgaben und begründet die Schwerpunktsetzung bei der Verteilung des Eingliederungstitels. Die Arbeitsmarktstrategie bildet die Basis für die Operationalisierung der gestellten Ziele und die Evaluation der Ergebnisse nach Abschluss des entsprechenden Geschäftsjahres. 1. Ziele und Aufgaben Die Politik die Verteilung knapper Eingliederungsmittel der letzten Jahre durch den Bund setzt sich auch in diesem Jahr fort. lm Bundeshaushalt 2015 stehen nach dessen Verabschiedung in 2./3. Lesung durch den Deutschen Bundestag für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Euro und für Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende Euro zur Verfügung. Darüber hinaus enthält der verabschiedete Bundeshaushalt 2015 die Ermächtigung, Ausgabereste bei den Eingliederungsleistungen bis zur Höhe von 350 Millionen Euro zu Lasten aller Einzelpläne in Anspruch nehmen zu können. Davon sollen vorbehaltlich des formalen Verfahrens zur Bildung, Übertragung und Inanspruchnahme der Ausgabereste 2014 zunächst 300 Millionen Euro anhand der Maßstäbe der Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 auf die Jobcenter verteilt werden. Die Reste sollen analog zu der Verfahrensweise im laufenden 3

6 Haushaltsjahr anteilig für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten gemäß dem Verhältnis dieser Haushaltstitel zugewiesen werden. Die Mittelzuweisung soll bereits zeitgleich mit der Zuweisung der bei den vorgenannten Titeln veranschlagten Ausgabemittel erfolgen. Auf das kommunale Jobcenter Oder-Spree entfallen somit Euro und weitere Euro zusätzliche Mittel aus Ausgaberesten für die Eingliederung in Arbeit. Insgesamt stehen somit Euro zur Verfügung. Entwicklung Eingliederungsmittel klassischer Eingliederungtitel Beschäftigungszuschuss 16e SGB II Freie Förderung 16f SGB II Gesamtmittel Eingliederung Freie Förderung 16f SGB II, BEZ alt und FaV 16e SGB II Abbildung 1 Entwicklung der Eingliederungsmittel im Landkreis Oder-Spree 2005 bis 2015 Langfristig betrachtet, weist die Mittelausstattung für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit seit dem Jahr 2010 im Landkreis Oder-Spree einen überproportionalen Rückgang auf (vgl. Abb. 1). Die Reduzierung der Eingliederungsmittel korrespondierte bis zum Jahr 2010 weitestgehend mit der Reduzierung der Hilfebedürftigen im SGB II: Jahr Anzahl Anzahl Prozentuale Prozentuale erwerbsfähige erwerbsfähige Veränderung im Veränderung der Leistungsberechtigte Januar Leistungsberechtigte Dezember Jahresverlauf Eingliederungsmittel gegenüber Vorjahr ,29% ,62% -6,83% ,62% -1,34% ,83% -29,68% ,14% -23,24% 4

7 ,95 % -14,59% ,81 % +0,42% ,80% Durchschnitt -5,04% -10,73% Anders verhielt es sich in den Jahren In dieser Zeit erfolgte eine drastische Reduzierung der Eingliederungsmittel um durchschnittlich 22,5 Prozent pro Jahr. Dieser Entwicklung stand ein geringer Rückgang der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von durchschnittlich 4,1 Prozent gegenüber. Im Jahr 2014 stabilisierten sich die Eingliederungsmittel auf diesem niedrigen Niveau. Diese Stabilisierung setzt sich auch im Planjahr 2015 fort. Bei den Planungen zur Verteilung des Eingliederungsbudgets 2015 greift der Landkreis Oder-Spree auf eine breite Datenbasis bei speziellen Bedarfszielgruppen zurück. Somit werden auch in diesem Jahr spezielle Förderbedarfe, Förderinhalte und Förderkombinationen geplant und unterjährig ständig angepasst. Die Eingliederungsleistungen wurden gemäß der Höhe des Haushaltsansatzes von Euro teilnehmerbezogen und zielorientiert festgelegt. Die Ziele der PRO Arbeit lassen sich direkt aus dem SGB II bzw. aus den mit dem Land Brandenburg abgeschlossenen Zielvereinbarung ableiten. Die PRO Arbeit hat für das Jahr 2015 noch keine verbindliche Zielvereinbarung mit konkreten Werten abgeschlossen. Jedoch wurden im Rahmen des 2014 neu eingeführten dezentralen Planungsprozesses im SGB II für Ziel 2 und Ziel 3 dem Land Brandenburg Angebotswerte vorgeschlagen. Folgende Inhalte und Werte bilden die Basis für die noch abzuschließende Zielvereinbarung für das Jahr 2015: Ziel 1: Verringerung der Hilfebedürftigkeit ( 4 Abs. 1 VO zu 48a SGB II), ==> Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet. Ziel 2: Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit ( 5 Abs. 1 VO zu 48a SGB II) ==> Das Ziel ist erreicht, wenn die Integrationsquote im Vergleich zum Vorjahr um lediglich 0,5 Prozent sinkt. Ziel 3: Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug ( 6 Abs. 1 VO zu 48a SGB II) 5

8 ==> Das Ziel ist erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitarbeitslosen gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Jahr 2015 folgende Aufgaben vorrangig sein: Einführung eines internen Fallmanagementkonzeptes mit dem Ziel einer schnellen Vermittlung von Neuzugängen und Wiederantragstellern in den 1. Arbeitsmarkt, Einführung eines internen beschäftigungsorientierten Fallmanagementkonzeptes mit dem Ziel einer mittelfristigen Vermittlung von Leistungsberechtigten mit Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt oder in eine Qualifizierung, Fortführung der seit 2012 fokussierten Integrationsbemühungen auf die Gruppe der Langzeitselbständigen im SGB II-Leistungsbezug, Verbesserung des Profilings durch Anwendung des ressourcenorientierten Gesprächsansatzes, Fortführung von erfolgreichen integrationsorientierten Projekten, Umsetzung von bereichsübergreifenden Projekten (Fallmanagement Vermittlung), bedarfsorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung, Verbesserung der gendersensiblen Fallbearbeitung, Beteiligung am ESF-Bundesprogramm Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter, Bearbeitung psychosozialer Problemlagen und engere Verzahnung der Hilfeplanung mit der Eingliederungsplanung. Bei der Umsetzung dieser Aufgaben setzt die PRO Arbeit auf hohe Effektivität beim Einsatz von personellen und materiellen Ressourcen. 2. Mengengerüste im Landkreis Oder-Spree a) Rahmenbedingungen Der seit 2000 anhaltende Bevölkerungsrückgang setzte sich in abgeschwächter Form weiter fort. Im dritten Quartal 2013 lebten im Landkreis Personen, 0,2 Prozent weniger als Absolut sind das 286 Einwohner weniger. Das Wanderungssalto fiel geringfügig positiv aus, das Geburtendefizit negativ und war somit Ursache für den Rückgang. Gravierende Veränderungen wird es in Zukunft vor allem in der strukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung geben. Während der Anteil der jüngeren Generation dramatisch sinkt, steigt der Anteil der über 65-Jährigen kontinuierlich 6

9 an. Aktuelle Prognosen gehen heute davon aus, dass im Jahr 2020 jeder vierte Brandenburger im Rentenalter sein wird. Bezogen auf den Landkreis Oder-Spree wird von einem Anstieg des Anteils der über 65-Jährigen an der Gesamtbevölkerung von 18,6 % auf 26,9 % ausgegangen, wobei im Umland der Städte Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sowie im Raum Berlin der Anstieg überproportional hoch ausfallen wird, was zu einem erheblichen Absinken des Erwerbspersonenpotentials und damit zu einem nicht unerheblichen Nachwuchskräftemangel führen wird. Infrastrukturell gibt es nach wie vor Unterschiede im Kreisgebiet. So ist der enge Verflechtungsraum mit Berlin infrastrukturell sehr gut erschlossen. Der südliche und östliche Teil hingegen ist nicht ausreichend angebunden (äußerer Entwicklungsraum). Abbildung 2 Verwaltungs- und zentralörtliche Gliederung Landkreis Oder-Spree Wirtschaftlich dominieren in der Region besonders die größeren Städte Eisenhüttenstadt und Fürstenwalde. Die Unternehmensdichte im Verflechtungsraum Berlin ist deutlich höher als im 7

10 Entwicklungsraum östlich und südlich. Wachstumskerne bilden Fürstenwalde und Eisenhüttenstadt gemeinsam mit Frankfurt (Oder). Laut einer aktuellen Pendleranalyse standen im Kreisgebiet für 78 Prozent der Erwerbstätigen Arbeitsplätze zur Verfügung Tendenz weiter abnehmend. Ein negatives Pendlersaldo ist vor allem auf die Sogwirkungen der Arbeitsmarktzentren Berlin und Frankfurt (Oder) zurückzuführen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten hat sich gegenüber dem Vorjahr 2012 bis zum Stichtag des Jahres 2013 ( ) geringfügig verringert. In Unternehmen des Landkreises waren am insgesamt tätig. Die Zahl der Industriebetriebe ab 50 Beschäftigte im Bereich des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes verringerte sich bis zum auf 24 Betriebe. Wie dem allgemeinen Konjunkturbericht der IHK Ostbrandenburg vom Herbst 2014 zu entnehmen war, bezeichnete jedes zweite Unternehmen in der Region seine Lage als gut, nur neun Prozent der Firmen sehen sie als schlecht an. Das waren die besten Herbstwerte, die die IHK in Konjunkturumfragen erhob. Allerdings blickt eher die Wirtschaft mit gedämpftem Optimismus in die Zukunft. Nur noch drei Viertel der Unternehmen erwarten eine Verbesserung der Lage oder eine gleich bleibende Entwicklung. Schuld daran sind unter anderem die ungünstige wirtschaftliche Lage in Europa, die Folgen der Ukraine-Krise und die Investitionszurückhaltung des Staates. Die gute Lage der Wirtschaft spiegelt sich auch in den Beschäftigtenzahlen und bei den Investitionen wieder. Fast 80 Prozent der Unternehmen wollen ihr Personal erweitern oder konstant halten. Eine übergroße Mehrheit der Firmen will auch in den kommenden Monaten kräftig investieren und neue Maschinen anschaffen, rationalisieren oder die Kapazitäten erweitern. Die Industrie ist auch weiterhin Motor der wirtschaftlichen Entwicklung in Ostbrandenburg. Jedes zweite Unternehmen betrachtet seine Lage als gut. Ähnlich gut vollzog sich auch die Entwicklung in der Dienstleistungsbranche. In allen Wirtschaftszweigen rechnet ein Großteil der Unternehmen in Zukunft mit einer Stabilisierung des hohen Niveaus. Besonders zuversichtlich sind trotz der Wintersaison der Bau und der Dienstleistungssektor. b) Arbeitsmarkt- und Förderstatistik Im Landkreis Oder-Spree wurden im Dezember Arbeitslose (SGB II und SGB III) gezählt. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 8,5 Prozent (gesamt). Damit sank die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2013 um 343 Personen (Arbeitslosenquote: plus/minus 0,2 Prozentpunkte). 8

11 Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende ergab sich im Dezember 2014 im Landkreis Oder-Spree eine Zahl von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Damit sank die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2013 um 667 Personen (minus 4,9 Prozent). Die Zahl der nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Vergleich zum Vorjahresmonat um 56 (Dezember 2014: Sozialgeldempfänger; Dezember 2013: Sozialgeldempfänger). Das entspricht einem Minus von 1,3 Prozent. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sank im Vergleich zum Vorjahresmonat Dezember 2013 bis Dezember 2014 um 494 auf Im November 2014 erreichte die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ein historisches Tief von Personen Langfristige Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II bis 2014 Jahresdurchschnittswerte (T-0) Abbildung 3 Langfristige Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II 2006 bis 2014 Jahresdurchschnittswerte (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Insgesamt waren im Dezember Leistungsberechtigte im Rechtkreis SGB II arbeitslos gemeldet (Dezember 2013: 5.490; plus 2,2 Prozent). Das entspricht einer Arbeitslosenquote - SGB II von 5,9 Prozent (Dezember 2012: 5,7 Prozent; plus 0,2 Prozentpunkte). Der leichte Anstieg der Arbeitslosen im SGB II ist vor allem auf den niedrigeren Bestand von Teilnehmern in Arbeitsgelegenheiten zurückzuführen. 9

12 Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II, BG und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten (T-0) Alg II-Empf. Arbeitslose Bedarfsgemeinschaften Dez 13 Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Abbildung 4 Entwicklung der Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bedarfsgemeinschaften und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen in den letzten 13 Monaten (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Vergleich der Anzahl von Unterbeschäftigten und Arbeitslosen im Jahr 2014 (T-0) Unterbeschäftigte (ohne Kurzarbeit) Arbeitslose Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Abbildung 5 Vergleich der Anzahl Unterbeschäftigten und der Rechtskreis SGB II-Arbeitslosen im Jahresverlauf 2014 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) 10

13 Im Landkreis Oder-Spree wurden im Jahr 2014 Fördermaßnahmen zur Stabilisierung, Aktivierung und Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durchgeführt. Die Bestandszahlen von Teilnehmern in ausgewählten, arbeitsmarktpolitischen Instrumenten im Betrachtungszeitraum Januar 2014 bis Dezember 2014 sind in der Abbildung 6 dargestellt. Die Kurvenverläufe sind in erster Linie auf arbeitsmarktstrategische Entscheidungen des Jobcenters zurückzuführen. Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente: Teilnehmer-Zugangszahlen im Jahr Jan 14 Feb 14 Mrz 14 Apr 14 Mai 14 Jun Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Aktivierung und berufliche Eingliederung Berufliche Weiterbildung Beschäftigung schaffende Maßnahmen Berufswahl und Berufsausbildung Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Abbildung 6 Ausgewählte arbeitsmarktpolitische Instrumente: Teilnehmer-Bestandszahlen im Jahr 2014 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Seit dem Jahr 2012 wurden vom BMAS Kennzahlen nach 48a SGB II veröffentlicht. Die Kennzahlen nach 48a SGB II und die dazugehörigen Ergänzungsgrößen dienen der Leistungsbetrachtung und verdeutlichen, wo die Grundsicherungsträger innerhalb ihres SGB II Vergleichstyps stehen. Die Kennzahlen und Ergänzungsgrößen werden (mit einer Wartezeit von drei Monaten) monatlich auf der Informationsplattform SGB II ( vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Der Landkreis Oder-Spree schloss, wie auch im Vorjahr, eine Zielvereinbarung mit dem Land Brandenburg für das Jahr 2014 ab. Folgende Mindestziele wurden vereinbart: 11

14 1. Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt Ziel für 2014: Für die Nachhaltung der Erreichung dieses Ziels wird im Vergleich zum Vorjahr die Entwicklung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet. Bezug ist die Kennzahl 1: Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Bezugsmonat des Vorjahres Da bei den Kennzahlen stets die konsolidierten Daten mit einer Verzögerung von T-3 Monate veröffentlicht werden, liegen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Arbeitsmarktstrategie erst die Septemberwerte vor. 3 K 1: Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt 2014 im Vergleich zum Vorjahr 2 1, ,5 0,4 0,3 0,2 0,2 1,1 0,4-1 Jan -0,5 Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez LOS Land BRB LOS (2013) Land (2013) Abbildung 7 Berichtsjahr 2014, Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Vergleich zum Vorjahr (Quelle: Informationsplattform SGB II) Wie die Abbildung 7 zeigt, fällt der Rückgang der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr geringer aus als der Rückgang im Jahr Zu erklären ist dieser Sachverhalt unter anderem mit gestiegen Kosten im Bereich der Mehrbedarfe. 12

15 2. Integrationsquote Ziel für 2014: Das Ziel ist im Jahr 2014 erreicht, wenn sich die Integrationsquote der PRO Arbeit kommunales Jobcenter im Landkreis Oder-Spree um insgesamt 1,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Bezug ist die Kennzahl 2: Summe der Integrationen in den vergangenen 12 Monaten Durchschnittlicher Bestand d. erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den vergangenen 12 Monaten K 2: Integrationsquote ,0 28,0 26,0 24,0 22,0 20,0 18,0 20,2 20,2 20,4 20,7 20,3 20,4 20,6 20,0 21,4 16,0 14,0 12,0 10,0 LOS Land BRB LOS (2013) Land (2013) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 8 Berichtsjahr 2014, Integrationsquote (Quelle: Informationsplattform SGB II) An der Integrationsquote lässt sich im Verlauf des Jahres 2014 eine konstante Entwicklung erkennen. Da es sich beim Landkreis Oder-Spree um einen eher wirtschaftlich schwächeren Landkreis im Vergleich zu anderen Landkreisen bzw. Städten in Brandenburg, wie Dahme-Spreewald, Teltow- Fläming, Potsdam-Mittelmark oder Potsdam Stadt handelt, liegt die Integrationsquote unter dem Durchschnitt des Landes. Der Landkreis Oder-Spree ist vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung als Typ 11 Vorwiegend ländliche Gebiete in Ostdeutschland mit schlechter Arbeitsmarktlage und niedrigem BIP pro Kopf eingestuft worden. Das vereinbarte Ziel einer Steigerung der Integrationsquote um 1,0 Prozent, wird voraussichtlich realisiert werden. 13

16 3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Ziel für 2014: Das Ziel ist im Jahr 2014 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des kommunalen Jobcenters PRO Arbeit im Landkreis Oder-Spree gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 1,5 Prozent sinkt. Bezug ist die Kennzahl 3: Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat Zahl der Langzeitleistungsbezieher im Bezugsmonat des Vorjahres 0,0 K 3: Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern ,5 Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez -1,0-1,5-1,9-1,8-2,0-2,5-3,0-2,7-3,1-2,8-2,8-2,3-2,8-2,5-3,5-4,0-4,5-5,0 LOS Land BRB LOS (2013) Land (2013) Abbildung 9 Berichtsjahr 2014, Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern (Quelle: Informationsplattform SGB II) Langzeitleistungsbezieher sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern ist gegenüber dem Landesdurchschnitt geringer gesunken. Die offiziellen Jahresdurchschnittswerte von Januar bis September 2014 liegen durchgängig mit über minus 2,5 Prozent über dem vereinbarten Wert von minus 1,5 Prozent. Somit kann im Jahr 2014 die Zielvereinbarung für den Teilbereich der Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern voraussichtlich erfüllt werden. Die durchschnittlichen Werte der Verringerung der Dauer des Leistungsbezugs für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte lagen im Landkreis Oder-Spree über den des Bundeslandes Brandenburg. Die durchschnittliche Zahl der 14

17 Langzeitleistungsbezieher betrug im Jahr 2014 = (Durchschnittswert: 2013 = ; 2012 = ). 4. Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit Ergänzend zu den Zielen 1 bis 3 wird der Integration von Alleinerziehenden in Erwerbstätigkeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die Integrationsquote der Alleinerziehenden liegt vom Januar bis September 2014 über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. K 2 E4: Integrationsquote der Alleinerziehenden ,8 20,2 20,7 21,0 21,0 21,2 21,4 20,2 21, LOS Land BRB LOS (2013) Land (2013) Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Abbildung 10 Berichtsjahr 2014, Integrationsquote der Alleinerziehenden (Quelle: Informationsplattform SGB II) 3. Aktivitäten und Verteilung des Eingliederungstitels im Jahr 2015 Die Verringerung der Hilfebedürftigkeit und die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit sowie die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug sind vorrangige Ziele aller Bemühungen des kommunalen Jobcenters. Trotz geringerer Eingliederungsmittel im Vergleich zu den Vorjahren wird die PRO Arbeit erfolgreiche Projekte zielgenau fortsetzen, um arbeitsmarktnahe Leistungsberechtigte zu qualifizieren und zu vermitteln. Vor allem klassische SGB III-Instrumente wie Eingliederungszuschüsse sowie Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sollen dabei nachhaltige Erfolge erzielen. 15

18 Die Bestands- und Zugangszahlen der Teilnehmer werden sich im Bereich der Beschäftigungsförderung (Maßnahmen des 2. Arbeitsmarktes) bedingt durch die gesetzlichen Einschränkungen seit April 2012 weiter reduzieren. Alternative Eingliederungsinstrumente können diese Entwicklung nicht kompensieren. Weitere rechtliche Hürden schränken den effektiven Einsatz der Eingliederungsmittel auch im Jahr 2015 ein: Die Beschaffung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen ist nach wie vor bürokratisch und unflexibel, dass trotz aller Optimierungsbestrebungen nicht gewährleistet werden kann, dass die passenden Maßnahmen für bestimmte Leistungsberechtigte zum erforderlichen Zeitpunkt bereitstehen. Durch den Wegfall von niedrigschwelligen Qualifizierungsanteilen in Arbeitsgelegenheiten müssen diese über Maßnahmen nach 45 SGB III abgefangen werden. Für viele SGB II-Leistungsberechtigte sind langfristige Maßnahmen mit einer Dauer von über einem Jahr sinnvoll. Für deren Finanzierung sind Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2016 erforderlich. Solche Verpflichtungsermächtigungen stehen jedoch nur eingeschränkt zur Verfügung. Besonders problematisch gestaltet sich der Beginn langfristiger Maßnahmen in der zweiten Jahreshälfte 2015, da weitgehende Vorbindungen für die Folgejahre Handlungsmöglichkeiten erheblich reduzieren. Eine Ergänzung für den klassischen Eingliederungstitel bietet im Jahr 2015 das ESF- Bundesprogramm zur Eingliederung von langzeitarbeitslosen Leistungsempfängern nach dem SGB II. Die PRO Arbeit bewirbt sich bis Ende Januar 2015 auf Teilnahme an diesem Programm. Ziel ist die Schaffung von Perspektiven für ca. 80 langzeitarbeitslose Leistungsbezieher zur beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Förderschwerpunkte 2015: Im Bereich Aktivierung und berufliche Eingliederung werden 2,97 Millionen Euro (rund 26,5 Prozent der zugewiesenen Mittel) eingesetzt. Im letzten Jahr wurden in diesem Bereich Mittel in Höhe von rund 2,54 Millionen verausgabt. Schwerpunkt bilden hierbei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Aktivierungsgutscheine und Vergaben nach 45 SGB III) sowie Leistungen aus dem Vermittlungsbudget zur Anbahnung und Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung. Für den Bereich der Berufsauswahl und Ausbildung werden 0,53 Millionen Euro budgetiert (rund 4,7 Prozent der zugewiesenen Mittel). Der Mitteleinsatz lag im Vorjahr bei 0,49 Millionen Euro. Förderschwerpunkt bilden vor allem Ausbildungsmaßnahmen für benachteiligte Jugendliche. Auf Grund der demografischen Entwicklung bei unter 25-Jährigen ist dieser Bereich seit einigen Jahren rückläufig. 16

19 Für die berufliche Weiterbildung werden 1,6 Millionen Euro veranschlagt (rund 13,9 Prozent der zugewiesenen Mittel). Der Anteil liegt damit auf dem Niveau des Vorjahresvolumens (verausgabt 2014: 1,31 Millionen Euro) und unterstreicht damit die arbeitsmarktpolitische Bedeutung von Qualifizierungsmaßnahmen. Gleiches gilt für den Bereich der Unterstützung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. 2,30 Millionen Euro werden hierfür im Jahr 2015 eingesetzt (rund 20,5 Prozent der zugewiesenen Mittel). Im vergangenen Jahr waren es 2,15 Millionen Euro. Gefördert werden schwerpunktmäßig Eingliederungszuschüsse und Einstiegsgeld bzw. Coachingmaßnahmen für Selbständige. Der Sektor der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen beansprucht trotz der gesetzlichen Einschränkungen bei den Arbeitsgelegenheiten 3,62 Millionen Euro (rund 32,2 Prozent der zugewiesenen Mittel). Arbeitsgelegenheiten und das 2012 eingeführte Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16e SGB II sind hierbei umfasst. Vor allem bei der Förderung von Arbeitsverhältnissen stieg die Anzahl der Förderfälle im Vorjahr 2014 stark an, so dass auch im aktuellen Jahr mit einer Fortsetzung dieser Entwicklung zu rechnen ist. Das Gesamtverhältnis der monetären Instrumentengewichtung mit Blick auf eine kurz- bis mittelfristige Arbeitsmarktorientierung auf der einen und einer langfristigen Qualifizierung oder Arbeitsgewöhnung auf einem Ersatzarbeitsmarkt auf der anderen Seite, bleibt mit einem Verhältnis von ca. jeweils 50 Prozent im Kontext der Arbeitsmarktstrategie des Jobcenters aus dem Vorjahr Budgetverteilung nach primärer Arbeitsmarktorientierung im Jahr 2015 in Prozent 16,13 % 51,64 % 32,23 % Vermittlung, Beschäftigung, Aktivierung, Förderung Ausbildung Beschäftigungsförderung Berufliche Weiterbildung, Sonstiges Abbildung 11 Budgetverteilung nach primärer Arbeitsmarktorientierung im Jahr 2015 Der Verteilung der Eingliederungsmittel nach abgrenzbaren Instrumentarien stellt sich wie folgt dar: 17

20 Überblick über die Mittelverteilung auf Eingliederungsinstrumente im Jahr 2015 in Prozent ,71 26, ,36 18, ,01 0,20 0,16 0,02 4,27 0,27 0,53 0,00 0,52 VB MAbE PB 1,07 0,17 5,52 0,09 2,15 EQ AbH BaE ZAV FbW WB-Reha AEZ EGZ ESG LES BEZ alt MAE FaV FFö sonstiges in % Abbildung 12 Überblick über die Mittelverteilung auf Eingliederungsinstrumente im Jahr 2015 in Prozent VB: Vermittlungsbudget MAbE: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung PB: Probebeschäftigung EQ: Einstiegsqualifinzierung AbH: ausbildungsbegleitende Hilfen BaE: Benachteiligtenausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen ZAV: Zuschüsse Ausbildungsvergütung FbW: Förderung der beruflichen Weiterbildung WB-Reha: allgemeine Maßnahmen zur Weiterbildung Reha AEZ: Arbeitsentgeltzuschuss EGZ: Eingliederungszuschüsse ESG: Einstiegsgeld LES: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen BEZ alt: Beschäftigungszuschuss MAE: Arbeitsgelegenheit Mehraufwandsvariante FaV: Förderung von Arbeitsverhältnissen FFö: Freie Förderung Die absolute Verteilung der gesamten Eingliederungsmittel unter Beachtung der Vormerkungen aus dem Vorjahr 2014 ist in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Überblick über die Verteilung des Eingliederungstitels nach arbeitsmarktpolischer Zielsetzung 2015 Arbeitsmarktpolitisches Ziel Vermittlung, Beschäftigung, Aktivierung, Förderung Ausbildung, 1. Arbeitsmarkt Instrumente Vermittlungsbudget (VB; 44 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE; 45 SGB III) Probebeschäftigung (PB; 46 i. V. m. 115 Nr. 1 SGB III) geplante Eingliederungsmittel in Euro Vormerkungen Neugeschäft

21 Beschäftigungsförderung 2. Arbeitsmarkt Berufliche Weiterbildung, Sonstiges Einstiegsqualifizierung (EQ; 54a SGB III) Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH; 75 SGB III) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE; 74 i. V. m. 115 Nr. 2 SGB III) Zuschüsse Ausbildungsvergütung (ZAV; 73 i. V. m. 115 Nr. 2 SGB III) Eingliederungszuschüsse (EGZ; 88ff SGB III) Einstiegsgeld (ESG; 16b SGB II) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES; 16c SGB II) Beschäftigungszuschuss (alte Fassung) (BEZ; 16e SGB II) Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante (MAE; 16d SGB II) Förderung von Arbeitsverhältnissen (FaV; 16e SGB II) Förderung der beruflichen Weiterbildung (BGS; 81ff SGB III) allg. Maßnahmen zur WB Reha (Reha-aMW; 115 SGB III) Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ; 81 Abs. 5 SGB III) Freie Förderung (FFö; 16f SGB II) Sonstiges (Landesprogramme etc.) Gesamt Die geplanten neu zu fördernden Teilnehmer im Jahr 2015 ergeben sich aus folgender Übersicht: 19

22 Geplante, neu zu fördernde Teilnehmer/Plätze Arbeitsmarktpolitisches Ziel Instrumente Teilnehmer/Plätze Ist: 2014 Soll: 2015 ( Jan. Okt.) Vermittlung, Beschäftigung, Aktivierung, Förderung Ausbildung, 1. Arbeitsmarkt Beschäftigungsförderung 2. Arbeitsmarkt Berufliche Weiterbildung, Sonstiges Vermittlungsbudget (VB; 44 SGB III) Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE; 45 SGB III) Probebeschäftigung (PB; 46 i. V. m. 115 Nr. 1 SGB III) Einstiegsqualifizierung (EQ; 54a SGB III) Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH; 75 SGB III) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE; 74 i. V. m. 115 Nr. 2 SGB III) Zuschüsse Ausbildungsvergütung (ZAV; 73 i. V. m. 115 Nr. 2 SGB III) Eingliederungszuschüsse (EGZ; 88ff SGB III) Einstiegsgeld (ESG; 16b SGB II) Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen (LES; 16c SGB II) Beschäftigungszuschuss (alte Fassung) (BEZ; 16e SGB II) Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante (MAE; 16d SGB II) Förderung von Arbeitsverhältnissen (FaV; 16e SGB II) Förderung der beruflichen Weiterbildung (BGS; 81ff SGB III) allg. Maßnahmen zur WB Reha (Reha-aMW; 115 SGB III)

23 Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ; 81 Abs. 5 SGB III) Freie Förderung (FFö; 16f SGB II) Sonstiges (Landesprogramme etc.) k. A. k. A. Gesamt mind mind Bildungsziele und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Das kommunale Jobcenter PRO Arbeit fördert häufig und nachhaltig am 1. Arbeitsmarkt nachgefragte Qualifikationen und Abschlüsse. Wichtige Hinweise bzgl. der Arbeitskräftenachfrage des 1. Arbeitsmarktes in den kommenden Jahren enthält u. a. die Berlin-Brandenburger Fachkräftestudie. In der Studie wird deutlich, dass nur mit einer Erhöhung der Ausbildungs- und Weiterbildungsbereitschaft der Unternehmen, der Beschäftigten und der Arbeitsuchenden es möglich sein wird, den Arbeitskräftebedarf zu sichern. Wenn Qualifikationen oder Arbeitskräfte fehlen und in absehbarer Zeit keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden, wird im Jahr 2015 mit einem ungedeckten Fachkräftebedarf für voraussichtlich Arbeitsplätze, im Jahr 2020 für Arbeitsplätze und in 2030 voraussichtlich für bis zu Arbeitsplätze zu rechnen sein. Neben den Stellen, die nicht besetzt werden könnten, weil keine qualifizierten Fachkräfte zur Verfügung stehen, kann in anderen Bereichen durchaus noch Arbeitslosigkeit herrschen, weil hier die Arbeitskräfte nicht die gesuchten Qualifikationen mitbringen. Der Herausforderung diese Lücke zu verringern, stellt sich kommunale Jobcenter unter der Voraussetzung geeignete Bewerber zu finden. Die PRO Arbeit fördert in Anlehnung an die lokalen Bildungszielplanungen der Jobcenter in Ostbrandenburg im Jahr 2015 Bildungsziele, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Zusätzlich werden sonstige berufliche Weiterbildungen gefördert. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) ist ausschließlich das Ergebnis einer Einzelfallentscheidung. Wichtige Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Bewilligung eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Integration nach Maßnahmenende besteht. 21

24 Die nachfolgende Übersicht stellt zur Orientierung Schwerpunkte der Qualifizierung dar, die letztendlich vom Arbeitsmarkt der Region vorgegeben werden. geplante, zu einem anerkannten Berufsabschluss führende Bildungsziele 2015 geplante, sonstige Bildungsziele/ sonstige Weiterbildungen 2015 Bildungsziel max. Bildungsziel max. Dauer Dauer in Monaten in Monaten Altenpflegehelfer/-in 12 Altenpfleger/-in 36 Anlagenmechaniker/-in Sanitär, 28 Heizungs- und Klimatechnik Berufskraftfahrer/-in 21 Dachdecker/-in 21 Elektroniker/-in für Energie und 28 Gebäudetechnik Gesundheits- und 12 Krankenpflegehelfer/-in Hotelfachmann/-frau 21 Zahnmedizinische/r 24 Fachangestellte/-r Klempner/-in 24 Koch/Köchin 24 Mechatroniker/-in 28 Medizinische/r Fachangestellte/r 24 Steuerfachangestellte/r 24 Kraftfahrzeugmechatroniker/-in 28 Tiefbaufacharbeiter/-in 16 Schweißtechnik (modular) 6 Fertigungstechnik Metall/CNC 5 (modular) Lager/Logistik (modular) 5 CAD (modular) 8 Buchhaltung, Controlling, 6 Personalwirtschaft (modular) geprüfter/te Bilanzbuchhalter/-in IHK 6 Wirtschaftsenglisch 3 Informationstechnik und Medien 6 (modular) manuelle Lymphdrainage 1 Pflegebasiskurs bis 4 Pflegehelfer/-innen stationärer und 5 ambulanter Dienst Altenpflege und Krankenpflege Internet und MS-Office (modular) bis 4 Gebäudereinigung (modular) bis 6 Sicherheitsfachkraft mit 3 Sachkundeprüfung gem. 34a GewO Das Jobcenter des Landkreises Oder-Spree behält sich jedoch unter Berücksichtigung der kurzfristigen Entwicklung des Arbeitsmarkts vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen durchzuführen. Die Bildungsziele unterscheiden sich zum einen in längerfristige 22

25 Umschulungsmaßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (Dauer: max. 36 Monate) und zum anderen in kurzfristige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE) wurden im Zuge der Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente im Jahr 2009 eingeführt. Die Regelung übernahm die positiven Elemente der Instrumente Beauftragung Dritter mit der Vermittlung nach 37 SGB III, Personal-Service-Agenturen nach 37c SGB III, Trainingsmaßnahmen nach 48 ff. SGB III, Maßnahmen nach 421i SGB III sowie Aktivierungshilfen nach 241 Abs. 3a SGB III. Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden in Zuge der Instrumentenreform seit April 2012 in veränderter Weise fortgeführt: Einführung eines Gutscheinsystems neben der Vergabe von Aufträgen für Gruppenmaßnahmen, der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfasst auch den ehemaligen Vermittlungsgutschein nach 421g SGB III (Entfristung des VGS), alle Träger von Maßnahmen müssen sich zertifizieren lassen, unabhängig davon, ob sie sich an Vergabeverfahren beteiligen oder Maßnahmen im Gutscheinverfahren anbieten wollen. Zum heutigen Zeitpunkt hat das Team Projektentwicklung bei der PRO Arbeit im Jahr 2015 folgende Maßnahmen zur Ausschreibung geplant: Planung Ausschreibung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung und Leistungen für Selbständige 2015 Ziel Zielgruppe Standorte Teilnehmer /Plätze Titel Maßnahme/ Ausführungszeitraum Zuweisung/Dauer in Monaten Vermittlungskompass ( bis ) berufliche Eingliederung von arbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen u25/ü25 Beeskow 15 Eisenhüttenstadt 40 Fürstenwalde 30 4 Vermittlungskompass Plus ( bis ) - berufliche Eingliederung von arbeitslosen, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch die Beseitigung von Vermittlungshemmnissen - individuelle Unterstützung und u25/ü25 Erkner

26 Beratung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Stellensuche - Erstellung von qualitativ hochwertigen, individuellen Bewerbungsunterlagen Storkow 12 Beeskow 7 L.O.S. Lebensperspektive, Orientierung, Stabilität ( bis ) sozialpädagogische Begleitung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit schwerwiegenden und multiplen Problemlagen mit dem Ziel der Integration in Bildung und Arbeit ü25 Eisenhüttenstadt 15 Erkner 10 Fürstenwalde 15 i. d. R. 6 Storkow 7 BCS Selbständige Beratungscenter Selbständige ( bis ) Beratung und Coaching für Selbstständige u25/ü25 Landkreis BBC Bewerbungsund Beratungscenter ( bis ) - individuelle Unterstützung und Beratung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter bei der Stellensuche - Erstellung von qualitativ hochwertigen, individuellen Bewerbungsunterlagen - örtliche Konzentration der Bewerbungsaktivitäten nach persönlichen Vorsprachen bzw. Terminen im Jobcenter u25/ü25 Beeskow Eisenhüttenstadt unbegrenzt ohne LOSgehen ( bis ) sozialpädagogische Begleitung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit schwerwiegenden und multiplen Problemlagen mit dem Ziel der Integration in Bildung und Arbeit u18/u25 Fürstenwalde 14 i. d. R. 6 YOLO ( bis ) - Stabilisierung und Aktivierung Jugendlicher SGB II-Empfänger - Förderung der Motivation zur beruflichen Qualifizierung - Gewinnung von Zukunfts- und Lebensperspektiven durch berufliche und soziale Integration u18/u25 Beeskow 12 i. d. R. 6 24

27 in connection ( bis ) Yalla! (Auf geht s) ( bis ) - Stabilisierung und Aktivierung Jugendlicher SGB II-Empfänger - Förderung der Motivation zur beruflichen Qualifizierung - Gewinnung von Zukunfts- und Lebensperspektiven durch berufliche und soziale Integration sozialpädagogische Begleitung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit schwerwiegenden und multiplen Problemlagen mit dem Ziel der Integration in Bildung und Arbeit u18 Fürstenwalde 12 i. d. R. 6 u18/u25 Eisenhüttenstadt 20 i. d. R. 6 t+ -(think positive) ( bis ) sozialpädagogische Begleitung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit schwerwiegenden und multiplen Problemlagen mit dem Ziel der Integration in Bildung und Arbeit u18/u25 Erkner 7 Storkow 8 i. d. R. 6 Die PRO Arbeit behält sich auf der Grundlage geänderter Rahmenbedingungen (z. B. gesetzlicher Vorgaben) vor, jederzeit Streichungen, Änderungen oder Ergänzungen durchzuführen. Zusätzlich zu diesen geplanten Vergabe-MAbE Gruppenmaßnahmen im Jahr 2015 werden nach Bedarf Einzelförderungen bewilligt (Ausgabe von Gutscheinen und Einzelvergaben). 5. Bundesprogramm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter Im Bundesdurchschnitt ist der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung in den vergangenen fünf Jahren lediglich um 1 Prozentpunkt auf 47 Prozent gesunken. Die Chance der Langzeitarbeitslosen, eine Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzunehmen, lag im Jahr 2013 bei 1,5 Prozent im Monat. Dieses Förderprogramm ermöglicht eine qualitative Aufwertung der Arbeit des Jobcenters. Im Hinblick auf die Zielsetzungen der Arbeitsmarktstrategie stellt dieses Förderinstrument ein beachtliches Potential dar, welches zur Verbesserung der Integrationsarbeit des Jobcenters beiträgt. Neben den häufig komplexen Problemlagen langzeitarbeitsloser Männer und Frauen kommt auf der Seite der Arbeitsnachfrage erschwerend hinzu, dass die Mehrheit der Arbeitgeber nicht in Betracht zieht, Langzeitarbeitslose 25

28 einzustellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat daher für die Zielgruppe ein ESF Bundesprogramm von 2015 bis 2020 aufgelegt. Die PRO Arbeit stellt den Antrag bis zum beim für das Programm zuständigen Bundesverwaltungsamt in Köln. Ziel Bundesprogramm Schaffung von Perspektiven für langzeitarbeitslose Leistungsbezieher zur beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Zielgruppe Sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die seit mindestens zwei Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind, das 35. Lebensjahr vollendet haben, über keine verwertbare Berufsausbildung verfügen (ohne Berufsausbildung bzw. seit mindestens vier Jahren nicht mehr im erlernten Beruf) und bei denen eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt auf andere Weise voraussichtlich nicht erreicht werden kann. Geplant sind 80 Teilnehmer, davon 12 in Intensivförderung. Zeitraum Mai 2015 bis 2020 Inhaltliche Ausgestaltung Programm steht auf zwei Standbeinen: der Gewinnung und Beratung/Unterstützung von Arbeitgebern durch den Betriebsakquisiteur im Jobcenter sowie der Förderung/Unterstützung von Personen der Zielgruppe nach Aufnahme eines voll sozialpflichtigen Beschäftigungsverhältnisses Zwei Akteure: Betriebsakquisiteur im JC = Arbeitgeberansprache und bewerberorientierte Stellenakquise sowie Beratung zu Fördermöglichkeiten Arbeitnehmercoach im JC: z. B. Begleitung zur Arbeitsstelle, Konfliktmanagement bei auftretenden Problemen am Arbeitsplatz bzw. familiären Problemen infolge der Arbeitsaufnahme 26

29 Die Mitarbeiter werden für das Programm neu eingestellt. Förderungen: Begleitende Qualifizierung des Arbeitnehmers und hohe Lohnkostenzuschüsse für den Arbeitgeber 27

30 28

31 NOTIZEN 29

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