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1 Gemeinde Gärtringen, Lkr. BB Artenschutzrechtliche Voruntersuchung zum Bebauungsplan "Steinäcker in Gärtringen-Rohrau Relevanzprüfung Artenschutz mit vogelkundlicher Untersuchung, Ergebnisbericht Abstimmung der weiteren Vorgehensweise Erstellungsdatum: Ergänzung Maßnahmen Gefertigt: Franziska Eich (Dipl.-Biol.), Dr. Burgel Schalkhaußer (Dipl.-Biol.)

2 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Anlass und Aufgabenstellung Lage des Untersuchungsgebiets Ablaufschema Artenschutzrechtliche Untersuchungen Rechtliche Grundlagen Konkrete Vorgehensweise im Untersuchungsgebiet Vorgesehene Planung Schutzausweisungen Ausgangszustand des Gebietes Bestandserfassung Untersuchungsgebiet und -umfang Auswertung vorhandener Daten zum Gebiet Ergebnisse Habitateignung Ergebnisse Brutvogelkartierung Untersuchung Amphibien Reptilien Zauneidechse Wechselkröte Bedeutung des Gebietes für den Artenschutz Vögel Fledermäuse und sonstige Säuger Reptilien und Amphibien Insekten Geschützte Pflanzen und FFH-Grünlandtypen Fazit und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise Literatur- und Quellenangaben Anlage I: Amphibienschutz Anlage II: Vogelschutz -Lerchenfenster Anlage III: Maßnahme für Holzbewohnende Arten Anlage IV: Anbringen von Nisthilfen für Höhlenbrüter Titelbild: links: Ansicht des Gebietes von Westen, rechts: Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss

3 1 Allgemeines 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Gemeinde Gärtringen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Steinäcker im Ortsteil Rohrau, um neue Wohnsiedlungsbereiche zu schaffen. Näheres siehe Begründung zum Bebauungsplan. Um im Vorfeld zu prüfen, wo durch die Planung möglicherweise Konflikte für den Artenschutz entstehen, hat die Gemeinde diese artenschutzrechtliche Voruntersuchung in Auftrag gegeben. Anhand dieses Abstimmungspapiers soll die weitere Vorgehensweise zum Thema Artenschutz festgelegt werden. 1.2 Lage des Untersuchungsgebiets Das Vorhabensgebiet befindet sich im nördlichen Gemeindegebiet, direkt an die Kreisstraße 1046 angrenzend. Abbildung 1 Lage des Gebietes (Ausschnitt aus Topographischer Karte, unmaßstäblich, Quelle: LUBW online

4 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Ablaufschema Artenschutzrechtliche Untersuchungen Rechtliche Grundlagen In Zusammenhang mit der Genehmigung der Planung sind die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß 44 BNatSchG zu beachten und zu prüfen. Aufgrund des 44 BNatSchG sind im Rahmen der Bauleitplanung Ausführungen zu artenschutzrechtlichen Belangen vorgeschrieben. Dies gilt auch für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB. Nach dem BNatSchG ist für das Bebauungsplangebiet zu prüfen, ob lokale Populationen streng geschützter Arten des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten und Arten, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind (BArtSchV), erheblich gestört bzw. beeinträchtigt werden. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch vorhabenbedingte Störwirkungen der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert ( 44 BNatSchG). National besonders geschützte Arten sind gemäß 44 (5) BNatSchG in der Eingriffsregelung zu berücksichtigen Konkrete Vorgehensweise im Untersuchungsgebiet Zur Einschätzung der artenschutzrechtlichen Relevanz wird das Plangebiet in einem ersten Schritt einer artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung unterzogen. Diese wird mit Hilfe einer Datenrecherche und im Rahmen einer Übersichtsbegehung zur Ermittlung der Habitatpotenziale vorgenommen. Anschließend erfolgt eine Einschätzung sowie ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Zusätzlich wurde eine Brutvogelkartierung beauftragt. Durch eine projektspezifische Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums brauchen die Arten einer sap nicht unterzogen werden, für die eine verbotstatbeständliche Betroffenheit durch das jeweilige Projekt mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

5 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 5 Mit Hilfe der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung wird anschließend geklärt, ob durch das Bauvorhaben eine Betroffenheit für die o. g. streng geschützten und hier planungsrelevanten Arten vorliegt, die einen der Verbotstatbestände des 44 (1) Nr. 1 3 BNatSchG erfüllt. Abbildung 2 Ablaufschema einer artenschutzrechtlichen Prüfung (KRATSCH et al. 2010)

6 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Vorgesehene Planung Die geplante Siedlungserweiterung beginnt nördlich der Gärtringer Straße und schließt an das vorhandene Wohngebiet an. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst ca. 1,68 ha. Im Geltungsbereich ist wegen der vorgesehenen Erschließung einen Teil der Gärtringer Straße mit enthalten. Abbildung 3 Lageplan Geltungsbereich für den Aufstellungsbeschluss vom , unmaßstäblich

7 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Schutzausweisungen Im Vorhabensgebiet selbst befinden sich keine bestehenden Schutzausweisungen. Allerdings gibt es im weiteren Umfeld zahlreiche geschützte Flächen (sowohl Einzelbiotope als auch großflächige Schutzausweisungen), siehe nachfolgende Seite. Das räumlich nächstgelegene kartierte Biotop befindet sich an der K Die Bedeutung des Raumes für den Artenschutz und das vorhandene Arteninventar (z.b. Kiebitz) wurde in der vorliegenden Untersuchung berücksichtigt, insbesondere wenn mobile Arten auch in den vorliegenden Raum einstrahlen können (z.b. Wechselkröte). Abbildung 4 Schutzausweisungen im näheren Umfeld (rosa: geschützte Biotope nach 30 BNatSchG / 33 NatSchG), Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich

8 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 8 Abbildung 5 Schutzausweisungen im weiteren Umfeld, Quelle: LUBW Kartendienst online, unmaßstäblich

9 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Ausgangszustand des Gebietes Bei dem untersuchten Gelände handelt es sich in der Hauptsache um landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker und Wirtschaftsgrünland), das an die bestehende Siedlungsfläche im Norden von Rohrau angrenzt. Bis auf einige Ziergehölze in den Privatgärten um die bestehenden Gebäude ist das Gelände arm an Bäumen und Sträuchern. Abbildung 6 Blick von Westen (Stuttgarter Straße) auf das geplante Gebiet, rechts die bestehenden Wohnund Wirtschaftsgebäude, links die zur Bebauung vorgesehene Freifläche Abbildung 7 Blick von Osten, im Vordergrund Grünland, Bildmitte Ackerfläche, Hintergrund bestehender Siedlungsbereich ans Plangebiet angrenzend

10 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 10 2 Bestandserfassung 2.1 Untersuchungsgebiet und -umfang Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Belange im geplanten Bauvorhaben wurden für 2017 folgende Untersuchungen beauftragt: 1. Habitateignung des Gebietes für Anhang-IV-Arten 2. Habitateignung für Brutvögel, Erfassen relevanter Strukturen 3. Brutvogelkartierung 4. Untersuchung des Geländes auf Vorkommen der Zauneidechse u.d. Wechselkröte Ziel der Untersuchung ist die Einschätzung der Habitateignung des zur Planung vorgesehenen Gebietes und die Abstimmung von Maßnahmen für den Artenschutz, sofern erforderlich. Der engere Untersuchungsraum besteht aus dem Plangebiet, das identisch ist mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Zusätzlich wurden vogelrelevante Habitatstrukturen und Kontaktlebensräume des näheren Umfeldes mit untersucht (z.b. der Ufergehölzsaum am Krebsbach bzw. die Böschung des Radweges als Habitat für die Zauneidechse. Begehungstermine: Datum Uhrzeit Wetter Inhalte der Begehung C, sonnig, leicht bewölkt Habitatstrukturen f. Vögel, Brutvögel I, Eignung für Reptilien (Zauneidechse) Anhang-IV-Arten, Wirtspflanzen, Holzkäfer (Potenzial) sonnig, bis 18 C, leicht bewölkt Brutvögel II, anschl. Zauneidechse Individuensuche, Wechselkröte (Tagesverstecke) wegen anhaltender ungünstiger Witterung kein Termin Ende April bis Anfang Mai möglich sonnig, im Lfe des Tages bis 24 C, trocken heiter, warm, Schönwetterwolken, bis 22 C tagsüber Brutvögel III, anschl. Zauneidechse, Wechselkröte Brutvögel IV, Zauneidechse

11 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Auswertung vorhandener Daten zum Gebiet Neben den von der LUBW zur Verfügung gestellten Daten zum Gebiet, die aufgrund der vielen Schutzausweisungen im näheren Umfeld zahlreich vorlagen, kommt vor allem den Beobachtungen des örtlichen Naturschutzes (NaBu Ortsgruppe Gärtringen) besondere Bedeutung zu. Diese verfügen über lokale Kenntnisse und Ergebnisse langjähriger Beobachtungen. So wurde der Vorhabenträger beispielsweise auf das Vorkommen des Kiebitzes in der weiteren Umgebung (Krebsbachaue) hingewiesen sowie auf sporadische Vorkommen der Wechselkröte im Raum Rohrau. Kiebitz Seit den 90-er Jahren konnte in Rohrau durch Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und dem Naturschutz sowie mit Hilfe von Fördergeldern die Krebsbachaue renaturiert und in Folge davon zahlreiche Tiere, unter anderem der Kiebitz wieder dauerhaft angesiedelt werden. Durch Erwerb von Grundstücken und sachgerechter Pflege des Feuchtgrünlandes konnten Bedingungen geschaffen werden, die die Wiederansiedlung von Bodenbrütern wie hier dem Kiebitz fördern, der mittlerweile seit 7 Jahren mit mehreren Brutpaaren in der Aue konstant vertreten ist. Wechselkröte Des Weiteren gab es seitens des NaBu Gärtringen den Hinweis, dass im Raum Rohrau auch die Wechselkröte vorkommt, eine weitere Anhang-IV-Art. Aus diesem Grund wurde bei den Untersuchungen auf mögliche Verstecke dieser wechselwarmen Art geachtet. Auch werden im Zuge der weiteren Planung Schutzmaßnahmen vorgesehen wie die Anlage von Ausstiegshilfen für Tiere, die in Abwasserschächte ( Gullis ) fallen. Wie in der nachfolgenden Übersicht erkennbar, hat die Wechselkröte in Baden- Württemberg ein eingeschränktes Verbreitungsgebiet, sie ist hauptsächlich in den wärmeren Regionen vertreten. Die Bestände weisen in den letzten 10 Jahren einen leichten Rückgang auf. Aus diesem Grund besteht in den Vorkommensgebieten eine besondere Verantwortung für diese Art.

12 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 12 Aufgrund ihrer artspezifischen Verhaltensweisen und der Bevorzugung neu entstandener Kleingewässer sind Wechselkröten häufig gezwungen, sich auf die Suche nach geeigneten Lebensräumen zu machen, wobei sie Strecken von mehreren Kilometern zurücklegen können. Die Tiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv und ernähren sich von Regenwürmern, Insekten und Schnecken. Die Laichperiode fällt in den Zeitraum zwischen Ende April und Juni. Abbildung 8 Verbreitung der Wechselkröte in Baden-Württemberg (Quelle: LUBW online, Artenschutz- Steckbriefe)

13 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Ergebnisse Habitateignung Durch die intensive Nutzung und den Mangel an Gehölzen ist die Habitateignung von vorne herein eingeschränkt (Ausnahme: Spezialisten wie die Feldlerche, die baumloses Gelände bevorzugen). Besondere Strukturen wie Baumhöhlen, Nisthilfen, hohle Bäume mit Mulmanteil für Käfer etc. sind im Gebiet sehr rar. Abbildung 9 Das Plangebiet ist weitgehend baumlos, Böschungen, Randstreifen oder weitere artenschutzrelevante Elemente sind nur wenige vorhanden Abbildung 10 Die nördliche Grenze des Gebietes bildet dieser teilbefestigte Feldweg, auf der Ackerfläche im Bildhintergrund rechts wurde die Feldlerche bei zwei Terminen verhört. Der Weg wurde in die Untersuchung zur Zauneidechse mit einbezogen. Hintergrund: Baumreihe an der Stuttgarter Straße

14 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 14 Abbildung 11 Zu den wenigen Elementen im Gebiet, die für die Zauneidechse potenziell geeignet sind, gehört die Böschung am Radweg entlang der Stuttgarter Straße in Richtung Gärtringen, die westlich an das Plangebiet angrenzt. Sie wurde daher in die Untersuchung mit einbezogen, wobei sich später herausgestellt hat, dass diese im Jahresverlauf eine relativ dichte Vegetation aufweist. Im Frühjahr sah es günstiger aus. Abbildung 12 Weiter nach Nordosten setzen sich die wertvolleren Landschaftsausschnitte mit Bedeutung für den Artenschutz fort, siehe Schutzgebietskarte, Abb. 5. Das Kiebitz- Vorkommen liegt weit außerhalb des Untersuchungsgebietes Zu den Ergebnissen für die weiteren nach Anhang-IV geschützten Tierarten sowie die Vogelwelt siehe nachfolgende Kapitel.

15 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Ergebnisse Brutvogelkartierung Das weitgehend baumlose Gebiet des Geltungsbereiches dient der Vogelwelt (Ausnahme Feldlerche, dazu später) weitgehend als Nahrungshabitat. Vögel, die im benachbarten Siedlungsbereich brüten, nutzen die angrenzenden Freiflächen zur Nahrungsaufnahme. So wurden auf der Wiese regelmäßig Star, Bachstelze, Stieglitz, Buchfink und Wacholderdrossel angetroffen. Auch Rabenkrähe und Elster finden sich häufig insbesondere im Frühjahr vor Bestellung des Feldes ein. Abbildung 13 Ansichten aus dem Untersuchungsraum im Mai. a) Blick vom nordöstlichen Bereich über den Untersuchungsraum nach Süden. Rechts ist ein Fußweg, links die Straße zu sehen, das Grünland ist intensiv genutzt und artenarm und bis auf einen älteren Apfelbaum ohne weitere Gehölze in der Fläche. b) Blick vom nördlichen Rand nach Süden über das Feld auf die angrenzende Wohnsiedlung im Hintergrund. c) Blick nach Südosten entlang der Hangkante auf die Baumreihe an der Gärtringer Straße. d) Blick auf die Umgebung im nördlichen Teil nach Nordosten, vorwiegend Grünland mit Einzelbäumen und Gehölzgruppen. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

16 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 16 Die Wacholderdrossel brütet offenbar in der Pappelallee am Krebsbach im Osten des Untersuchungsgebietes, wo sich in den Astgabeln der Baumkronen Nester befinden. Abbildung 14 Pappelreihe am Krebsbach südlich außerhalb des Geltungsbereiches, hier wurden zahlreiche Wacholderdrosseln angetroffen. In mehreren Astgabeln wurden Nester vorgefunden, was typisch für diese Art ist, die gerne in großen Alleebäumen brütet. Der von den Kiebitzen genutzte und geeignete Teil der Krebsbachaue befindet sich weiter nordöstlich außerhalb des Einflussbereiches der Baumaßnahme. Als Brutvogel im direkten Eingriffsbereich wurde aufgrund des Mangels an Bäumen nur die Kohlmeise angetroffen, die sich zur Brutzeit im Bereich eines Obstgartens aufgehalten hat. Ein direkter Brutnachweis konnte jedoch nicht erbracht werden. Die beiden Rote-Liste-3-Arten Feldlerche und Rauchschwalbe sowie der Feldsperling (Vorwarnliste) sind typische Vertreter des ländlichen Raumes. Die Feldlerche benötigt gehölzfreie, ackerbaulich genutzte Flächen, in denen Wintergetreide angebaut wird und Nahrungsflächen in Form von Ackerrandstreifen oder Brachflächen vorkommen. Die Rauchschwalbe als Kulturfolger und Gebäudebrüter braucht offene Stallungen, da sie ihre Nester im Innern der Gebäude anlegt, z.b. in Pferde- oder Kuhställen mit permanenten Einflugmöglichkeiten. Die im Gebiet angetroffenen Tiere waren auf Jagdflügen im Nordosten des Gebietes unterwegs, wo sie über dem Grünland viele Fluginsekten finden. Das Revier der Feldlerche befindet sich in der Feldflur östlich der Stuttgarter/ Gärtringer Straße. Bekanntermaßen hält die Feldlerche mindestens 50-80m Abstand zu Siedlung und hohen Gehölzen. Sie ist daher vom Eingriff mittelbar betroffen, da sich der Siedlungsrand nach Norden verlagern wird.

17 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 17 Als eine Besonderheit im Gebiet kann der Bluthänfling bezeichnet werden, der bei mehreren Begehungen in einer Baumkrone (Kiefer) beim Gewerbebetrieb singend angetroffen wurde. Die Bestände des Hänflings sind landesweit stark zurückgegangen, daher der Gefährdungsgrad 2. Abbildung 15 Gärtringer Straße (Südliche Grenze des Plangebietes). In der alten Kiefer rechts im Bild (außerhalb des Geltungsbereiches) sang an zwei aufeinanderfolgenden Terminen im Frühjahr ein Bluthänfling (revieranzeigendes Verhalten). Abbildung 16 Ebenfalls außerhalb des Geltungsbereiches befindet sich diese Brachfläche, die von Haussperlingen, Finken und weiteren Gebüschbrütern aufgesucht wird.

18 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 18 Drei weitere im Gebiet und Umfeld vorkommende Arten Girlitz, Wacholderdrossel und Star waren bis letztes Jahr noch auf der Vorwarnliste, sind aber in der Neuauflage der Roten Liste der Brutvögel Baden-Württembergs nicht mehr mit Gefährdungsstatus versehen, da sich die Bestände in der Zwischenzeit wieder erholt und stabilisiert haben. Die Goldammer wurde im Untersuchungsraum nicht angetroffen, obwohl sie im weiteren Umfeld vertreten ist. Das liegt daran, dass im Untersuchungsraum keine geeigneten Habitate vorhanden sind. Als bodennaher Brüter braucht sie niedrige Hecken, bei denen ein extensiv gepflegter Staudensaum vorgelagert ist, so wie sie im Umfeld in der freien Feldflur vorkommen. Die wenigen Hecken im Gebiet sind ohne Saum und eher als Heckenzaun (Einfriedung) zu bezeichnen. Das lückige Ufergehölz (Pappelallee am Graben) ist für die Goldammer auch nicht geeignet. Mehlschwalbe, Hausrotschwanz und Haussperling als Kulturfolger und Gebäudebrüter haben ihre Brutstätten im Siedlungsbereich, wo sie in oder an geeigneten Gebäuden ihre Nester anlegen. Die im Gebiet jagenden Greifvogelarten Rotmilan, Mäusebussard und Turmfalke brüten mit Sicherheit außerhalb des Eingriffsbereiches. Der Rotmilan bevorzugt Waldränder und hat einen sehr hohen Aktionsradius. Der Turmfalke wurde des Öfteren westlich der Straße jagend beobachtet und brütet offenbar an oder im angrenzenden Siedlungsbereich (Gebäude oder Baumkrone). Er hat einen wesentlich engeren Aktionsradius wie der Rotmilan und nutzt die siedlungsnahen Freiflächen zum Jagen. Das einzige für Höhlenbrüter geeignete Gehölz (Apfelbaum an der Gärtringer Straße) war zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mit aktuellen Brutrevieren besetzt. Allerdings sind Spechthöhlen vorhanden, die potenziell für Folgebrüter interessant sein könnten.

19 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 19 Tabelle 1: Liste der im Gebiet vorgefunden Vogelarten Vogelarten dtsch. u. wissenschaftl. Artname Status RL D RL BW VR BA V Bemerkungen A Amsel - Turdus merula B nahrungssuchend auf Freiflächen im Plangebiet, brütet offenbar in Siedlung beim Plangebiet Bm Blaumeise - Parus caeruleus B Grünanlage beim Gewerbebetrieb Hä Bluthänfling, Hänfling - Carduelis cannabina Bv V 2 mehrmals in alter Kiefer beim Gewerbebetrieb singend angetroffen B Buchfink - Fringilla coelebs B Siedlungsbereich E Elster - Pica pica N nahrungssuchend auf Freiflächen im Plangebiet Fe Feldsperling - Passer montanus Bv V V - in Gärten und strukturreichem Siedlungsbereich Fl Feldlerche - Alauda arvensis B Ackerflächen nördl. des Plangebietes Gb Gartenbaumläufer - Certhia brachydactyla B Siedlungsbereich, Gärten mit Baumbestand Gi Girlitz - Serinus serinus B Siedlungsbereich Gf Grünfink - Chloris chloris B Siedlungsbereich Hr Hausrotschwanz - Phoenicurus ochrurus B Siedlungsbereich H Haussperling - Passer domesticus B, N V V - zahlreich in Hofstellen und Siedlungsbereich He Heckenbraunelle Prunella modularis D nur einmal bei erster Begehung singend angetroffen Kl Kleiber - Sitta europaea B Siedlungsbereich K Kohlmeise - Parus major B im Hausgarten im Geltungsbereich Mb Mäusebussard - Buteo buteo ü überfliegend M Mehlschwalbe - Delichon urbica ü, N V V - siedlungsnahe Freiflächen jagend Mg Mönchsgrasmücke - Sylvia atricapilla B Gebüsch am Krebsbach Rk Rabenkrähe - Corvus corone N nahrungssuchend auf Freiflächen im Plangebiet Rm Rotmilan - Milvus milvus ü V - I überfliegend/ jagend Rs Rauchschwalbe - Hirundo rustica ü, N V 3 - jagend im NO des Gebietes S Star - Sturnus vulgaris B Obstbäume im NO

20 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 20 Vogelarten dtsch. u. wissenschaftl. Artname Status RL D RL BW VR BA V Bemerkungen Sti Stieglitz - Carduelis carduelis N, ü truppweise auf Nahrungssuche und überfliegend Tf Turmfalke - Falco tinnunculus Ü - V einmal überfliegend angetroffen Wd Wacholderdrossel - Turdus pilaris B Baumreihe am Krebsbach, dort auch Nester vorhanden Zi Zilpzalp - Phylloscopus collybita B Siedlungsbereich Erläuterungen: gelb unterlegt die gefährdeten bzw. geschützten Arten Status: B: Brutvogel Bv: Brutverdacht N: Nahrungsgast D: Durchzügler ü: überfliegend BNatG: Bundesnaturschutzgesetz : besonders geschützt : streng geschützt Schutzstatus: Rote Liste: BW: HÖLZINGER et al. (2013) D: SÜDBECK et al. (2008) 3: Gefährdet V: Art der Vorwarnliste VSRL: EG-Vogelschutzrichtlinie I = Art nach Anhang 1

21 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 21 Rm Fl Rs Hä Tf M Fe H H Fundorte/ Revierzentren bzw. Singwarten (siehe Tabelle Statusangaben) Kürzel siehe linke Spalte Vogeltabelle Abbildung 17 Revierkarte der gefährdeten und besonders geschützten Arten im Gebiet und näherer Umgebung

22 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Untersuchung Amphibien Reptilien Zauneidechse Da sich bei den Geländeuntersuchungen herausgestellt hat, dass es einige Verdachtsflächen für ein Vorkommen der Zauneidechse geben könnte (z.b. Böschungsbereiche, Randstreifen), wurde eine Suche nach Individuen durchgeführt. Diese fand im Anschluss an die Brutvogelkartierung statt. Im April/ Mai sind die Tiere am mobilsten, insbesondere in den Vormittagsstunden, wenn der Boden noch kühl, aber durch die Sonneneinstrahlung wärmere Flächen der Umgebung vorhanden sind (Aufwärmplätze). Dadurch lassen sich die Tiere gut beobachten. Die Begehungstermine wurden so gelegt, dass gute Voraussetzungen für die Beobachtung vorlagen. Abbildung 18 Habitateignung Zauneidechse. a) Blick nach Südosten auf einen langen Brennholzstapel mit zahlreichen weiteren Blech- und Metallelementen, die bodennah der Wechselkröte, aber auch der Zauneidechse Unterschlupf gewähren könnten. Trotz der Eignung (relativ weicher Boden, besonnte Stellen, genügend Versteckmöglichkeiten), konnten keine Reptilien aufgespürt werden. b) Derselbe Ort wie a) von der anderen Seite hier lagen Wellblechteile und Folien. Auch unter den Folien konnten keine Individuen (Amphibien, Reptilien) gesichtet werden. c) Mäuseloch (roter Pfeil) an der Hangkante zur Gärtringer Straße im südwestlichen Randbereich des Untersuchungsraums. Auch hier an der mit hohem Gras bewachsenen Kante mit zahlreichen Mäuselöchern wurden bei den Begehungen keine Zauneidechsen oder andere Reptilien beobachtet. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

23 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Wechselkröte Amphibien sind im Gegensatz zu Reptilien stärker durch Austrocknung gefährdet, daher suchen sich die vorwiegend nachtaktiven Tiere tagsüber Verstecke. Bei der Wechselkröte kommt hinzu, dass diese auf der Suche nach geeigneten Gewässern auch weite Strecken zurücklegt. Dadurch ist es theoretisch- möglich, dass sich die Tiere auch in das ansonsten für Amphibien unattraktive Untersuchungsgebiet verirren können. Es handelt sich somit um eine vagabundierende Art mit regional veränderlichen Beständen. In Baden-Württemberg bevorzugt die wärmeliebende Kröte die trocken-warmen Gebiete, die Oberrhein-Ebene, den Kraichgau, die Weinbaugebiete am Neckar und die Oberen Gäue. Abbildung 19 Habitateignung Wechselkröte. a) Blick vom östlich-zentralen Teil die Gärtringer Straße nach Südosten. Parallel zur Straße verläuft ein zum Zeitpunkt der Begehung komplett ausgetrockneter Entwässerungsgraben (siehe auch Kanaldeckel). Da die Wechselkröte feuchte Habitate nutzt, kann zumindest während Regenzeiten eine Nutzung durch die Wechselkröte nicht ausgeschlossen werden. b) Grabenstruktur parallel zur Gärtringer Straße auf der Seite der Fabrik Rohrau Sprudel. Der Graben verläuft außerhalb des Untersuchungsraums und war zum Zeitpunkt der Begehung ausgetrocknet. Der Graben könnte von der Wechselkröte genutzt werden, wenn er Wasser führt und dann wäre es möglich, dass Tiere auch in den benachbarten Untersuchungsraum queren. Jedoch bietet dieser keine dauerhaften Habitatstrukturen für die Wechselkröte an, so dass hier höchstens von einer temporären Nutzung auszugehen ist. c) Blick von Norden nach Westen über den Untersuchungsraum. Auch hier führte der dort befindliche Graben kein Wasser. d) Blick auf potenzielle Verstecke für die Wechselkröte innerhalb des Untersuchungsbereiches (zentral-nördlicher Teil). Auch unter Folien und sonstigen Verstecken konnten keine Tiere aufgefunden werden. Die großen Ameisenkolonien waren ein Indiz, dass dieser Bereich im Untersuchungszeitraum nicht aktiv durch die Wechselkröte genutzt wurde. Fotos: Dr. B. Schalkhaußer

24 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 24 3 Bedeutung des Gebietes für den Artenschutz 3.1 Vögel Wie die Brutvogelkartierung in der Saison 2017 gezeigt hat (Ergebnisse siehe Kap. 2.4), kommen trotz Strukturarmut im Gebiet vergleichsweise viele Arten vor, unter anderem auch zwei Rote-Liste-3-Arten und eine Rote-Liste-2 Art. Gefährdete Brutvögel im direkten Eingriffsbereich (Geltungsbereich) sind jedoch nicht unmittelbar vom Vorhaben betroffen. Das Habitat der Feldlerche in 2017 ist mittelbar betroffen (Sekundärwirkungen durch Heranrücken des Siedlungsrandes), allerdings hängt das Vorkommen der Feldlerche auch mit der Fruchtfolge zusammen, die in den Folgejahren wechseln kann. Sofern auf derselben Fläche im Turnus wieder Wintergetreide angebaut wird, ist auch mit der Feldlerche zu rechnen. Da es sich bei der Feldlerche um eine Rote-Liste-Art mit Gefährdungsgrad 3 handelt und diese anhaltend durch Änderung der Bewirtschaftung, Intensivierung der Nutzung und Flächenverbrauch bedroht ist, werden im Vorhabensfall Maßnahmen ergriffen (Lerchenfenster, Anlage von Blühstreifen als Nahrungsgrundlage, siehe hierzu Anlage II dieses Berichtes). Der Apfelbaum im östlichen Teil des Gebietes ist von potenzieller Bedeutung für Höhlenbrüter, aktuelle Brutreviere wurden in 2018 nicht gefunden, allerdings einige Spechthöhlen, die für Folgebrüter interessant sein könnten. Der Stamm wird im Zuge der Maßnahmen umgesetzt, zusätzlich werden Nisthilfen auf einer Ersatzfläche angebracht. Maßnahmen siehe Anlagen zu diesem Bericht. 3.2 Fledermäuse und sonstige Säuger Durch seine Lage am Gewässer und in der Nähe von Feuchtlebensräumen ist das Umfeld des Untersuchungsgebietes (Krebsbachtal) gut für Fledermäuse als Jagdgebiet und Teillebensraum geeignet: - Gewässernähe (Wasser- und Nahrungsaufnahme) Insektenreichtum durch die Feuchtwiesen und Gewässer als Nahrungsgrundlage. - dörfliche Strukturen (Nebengebäude, offene Dachböden als Quartiere) Im Eingriffsbereich selbst liegen aufgrund des Mangels an Bäumen, Höhlen und Spalten keine Quartiermöglichkeiten vor. Weitere Untersuchungen sind daher nicht erforderlich.

25 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 25 Für die sonstigen Säuger (z.b. Haselmaus) können ebenfalls aufgrund des Mangels an geeigneten Habitatstrukturen Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme ausgeschlossen werden. 3.3 Reptilien und Amphibien Amphibien: Der Vorhabensbereich selbst ist für ein Vorkommen von Amphibien im allgemeinen wenig geeignet (versiegelte Fläche, trockene Böschungen). Es gibt keine Laichmöglichkeiten und nur wenige Feuchtlebensräume als temporäre Aufenthaltsorte. Es wird daher davon ausgegangen, dass Amphibien diesen Bereich meiden und sich bei ihren Wanderungen an den geeigneten Lebensräumen in der Krebsbachaue und an den bewaldeten Hängen (Winterlebensräume) orientieren. Für die Wechselkröte als wärmeliebender Spezialist gelten etwas andere Rahmenbedingungen. Sie kann als vagabundierende Art auch in trockeneren Lebensräumen angetroffen werden, wo sie sich tagsüber eingräbt oder versteckt. Sie ist hauptsächlich nachtaktiv. Da Hinweise seitens des Naturschutzes vorliegen und nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie das Gebiet während der Wanderung aufsucht, werden planungsseitig Schutzmaßnahmen in Form von Ausstiegshilfen für Gullis vorgesehen. Es gibt mehrere praktikable Modelle hierfür, je nachdem, ob diese bereits planungsseitig oder nachträglich eingebaut werden. Ein Beispiel mit Bezugsquelle findet sich in Anlage I zu diesem Bericht. Zauneidechse: Im Gebiet und Umfeld liegen (allerdings nur wenige) geeignete Strukturen für die Zauneidechse in Form von ungestörten Bodenbereiche mit Lockersediment (für die Eiablage), sowie geeignete Aufwärmplätze und besonnte Böschungsbereiche vor. Aus diesem Grund wurde eine Individuensuche in den potenziell geeigneten Lebensräumen durchgeführt (siehe auch vorangehendes Kapitel). Während der Untersuchungen zeigte sich jedoch, dass aufgrund der Vegetationsdichte die Strukturen nicht so günstig sind wie angenommen. Auch wurden keine Individuen vorgefunden. Mit Beeinträchtigungen durch die Baumaßnahme ist daher nicht zu rechnen, besondere Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich.

26 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Insekten Tagfalter/ Nachtfalter: Es wurden im Gebiet keine Wirtspflanzen für Anhang-IV-Arten der Tag- und Nachtfalter vorgefunden (z.b. Großer Wiesenknopf, Ampfer-Arten), die für die geschützten Tagfalter-Arten (Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Feuerfalter) als Eiablagepflanzen vorliegen müssen. Eine Individuensuche muss daher nicht durchgeführt werden, da keine Habitat-Voraussetzungen vorliegen. Käfer/ Holzbewohnende Arten: Für das Vorkommen der Anhang-IV-Arten Juchtenkäfer und Rosenkäfer-Arten müssen gewisse Voraussetzungen in der Beschaffenheit der Laub- und Obstgehölze vorliegen. Diese sind in erster Linie ein gewisser Mulmanteil (> 5 cm) in Ästen oder Stämmen, der durch die Verwitterung im Stamminneren entsteht. In diesem können sich die Larven der Käfer entwickeln. Günstige Voraussetzungen bietet im Untersuchungsraum nur ein einzelnes Gehölz (Apfelbaum an der Gärtringer Straße). Günstige Voraussetzungen bietet im Untersuchungsraum nur ein einzelnes Gehölz (Apfelbaum an der Gärtringer Straße), hier ist von einem ausreichenden Mulm-Anteil auszugehen. Auch die zahlreichen Spechtlöcher und Insektenfraßgänge weisen auf einen Besatz mit holzbewohnenden Arten hin. Da der Baum sich im Vorhabensgebiet befindet, wurde zunächst der Erhalt angestrebt. Da der Baum jedoch nicht erhalten werden kann, werden Verminderungsmaßnahmen (Aufstellen des Stammes in einer geeigneten Ersatzfläche) durchgeführt, so dass er den holzbewohnenden Arten weiterhin zur Verfügung steht (siehe hierzu Anlage III dieses Berichtes). Abbildung 20 Zu den wenigen Gehölzen im beplanten Gebiet gehört dieser alte Apfelbaum, der sich im südöstlichen Teil auf einer kleinen Grünfläche an der Gärtringer Straße befindet. Dieser Baum ist reich an Alt- und Totholzelementen mit zahlreichen natürlichen Baumhöhlen, Spalten und Insektenfraßgängen. Auch ist davon auszugehen, dass im Stammbereich ein hoher Mulmanteil vorhanden ist (Verdacht auf Holzbewohnende Käfer).

27 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau Geschützte Pflanzen und FFH-Grünlandtypen Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie: Mit dem Vorhaben sind auch Verluste einer Grünlandfläche verbunden. Aus diesem Grund wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für Flachland-Mähwiesen mittlerer Standorte (Typ 6510) vorliegen. Ergebnis: Das Grünland ist artenarm, reich an Gräsern des intensiven Wirtschaftsgrünlands und kommt als Lebensraumtyp nach o.g. Richtlinien nicht in Frage. Ein Vorkommen der in Anhang IV aufgeführten Pflanzenarten kann aufgrund der Biotopausstattung ebenfalls ausgeschlossen werden.

28 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 28 4 Fazit und Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise Die durchgeführten Untersuchungen reichen aus, das geplante Vorhaben hinsichtlich möglicher Verbotstatbestände auf Anhang-IV-Arten und Vögel beurteilen zu können. Vögel: Aufgrund der Ergebnisse der Vogelkundlichen Untersuchung ist in der Hauptsache mit einer mittelbaren Betroffenheit der Feldlerche zu rechnen. Aufgrund ihrer Gefährdung und anhaltenden Verschlechterung der Habitate werden im vorliegenden Fall Maßnahmen in Form von Lerchenfenstern und Anlage von Blühstreifen ergriffen. Eine Randeingrünung mit hohen Baumgehölzen um das Gebiet wäre für die Feldlerche kontraproduktiv, da sie die Fluchtdistanzen der Tiere weiter erhöhen würde. Für die sekundäre Beeinträchtigung von Feldlerchenrevieren werden als Verminderungsmaßnahme Lerchenfenster angelegt (siehe Anlage zu diesem Bericht). Da der einzige für Höhlenbrüter geeignete Baum im Gebiet nicht erhalten werden kann, werden Maßnahmen vorgesehen (Umsetzung des Stammes und zusätzliche Anbringung von Nisthilfen auf einer Ersatzfläche). Zauneidechse: Besondere Schutzmaßnahmen sind aufgrund der fehlenden Habitateignung des Gebietes nicht erforderlich. Amphibien: Zum Amphibienschutz und insbesondere für die Wechselkröte (aber auch andere wandernde Amphibien) werden planungsseitig Ausstiegshilfen in den Abflussschächten entlang der Erschließungsstraßen vorgesehenen. Es liegen mehrere Modelle vor, Anzahl und konkrete Ausgestaltung wird derzeit noch im Rahmen des Entwässerungskonzeptes erarbeitet. Holzbewohnende Käfer: Hier kommt als Habitat nur der ältere Apfelbaum in Frage. Da dieser leider nicht am Standort erhalten werden kann, wird der Stamm in einer Ersatzfläche aufgestellt, um den holzbewohnenden Arten weiterhin zur Verfügung zu stehen. Für andere Anhang-IV-Arten wie Fledermäuse, Haselmaus oder Tagfalter besteht bei der untersuchten Planung keine Betroffenheit durch die Baumaßnahme. Weitere Untersuchungen sind aufgrund der mangelnden Habitate und der fehlenden Voraussetzungen für das Vorkommen von Anhang-IV-Arten nicht erforderlich.

29 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 29 Literatur- und Quellenangaben DOERPINGHAUS, A., EICHEN, C., GUNNERMANN, H., LEOPOLD, P., NEUKIRCHEN, M., PE- TERMANN, J. & SCHRÖDER, E. (Bearb.) (2005): Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie mit Beiheft "Exkursions-Bestimmungsschlüssel der Sphagnen Mitteleuropas". Naturschutz und Biologische Vielfalt H. 20. Bonn-Bad Godesberg. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG) vom 29. Juli 2009, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 Gesetz des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Naturschutzgesetz - NatSchG) Vom 23. Juni 2015 HÖLZINGER, J., H.-G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT & U. MAHLER [Hrsg. LfU = Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg] (2013): Rote Liste der Brutvögel Baden- Württembergs. 6., überarbeitete Fassung, Stand 2013/ veröff Karlsruhe. LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN- WÜRTTEMBERG (HRSG.), Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11: Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. 5. Fassung. Stand SUDFELDT, C., R. DRÖSCHMEISTER, M. FLADE, C. GRÜNEBERG, A. MITSCHKE, J. SCHWARZ & J. WAHL (2009): Vögel in Deutschland DDA, BfN, LAG VSW, Münster. SÜDBECK, P., H.-G. BAUER, M. BOSCHERT, P. BOYE & W. KNIEF (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung 30. November Berichte zum Vogelschutz 44:

30 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 30 Anlage I: Amphibienschutz Modelle und Produkte für den Amphibienschutz sind einige auf dem Markt, von denen hier exemplarisch ein Prinzip aufgezeigt wird. Eine Leiteinrichtung ist nicht erforderlich, da keine regelmäßigen Wanderstrecken gequert werden. Es geht hier vor allem darum, einzelnen Tiere, die in die Gullis fallen, eine Möglichkeit zu geben, selbst aus dem Schacht heraus zu steigen.

31 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 31 Anlage II: Vogelschutz -Lerchenfenster Durchführung der Maßnahme (Quelle: Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Landwirtschaft, Faltblatt Lerchenfenster) Zur Anlage von Feldlerchennistplätzen eignen sich besonders Feldblöcke größer als 5 Hektar, die mit Wintergetreide angesät werden sollen. Nicht geeignet sind Felder, die von Baumreihen umgeben sind oder weniger als m von Wäldern entfernt sind es sei denn, das Feld ist größer als 10 Hektar. Optimal ist es, wenn auf den Flächen der Gesang der Feldlerche bereits in den Vorjahren zu hören war. Es sollten je Hektar zwei Feldlerchennistplätze so gleichmäßig wie möglich angelegt werden. Die Anordnung der Nistplätze auf der Fläche ist nicht relevant, sie können zufällig oder systematisch angelegt werden. Die Nistplätze sollten nicht in der Nähe von Eisenbahnlinien, Stromleitungen oder Feldrändern angelegt werden. Zudem sollten sie möglichst weit entfernt von den Fahrgassen im Acker platziert werden, damit die Tiere weitgehend ungestört vor Schleppern und Raubtieren sind, die bevorzugt in den Fahrgassen umherstreifen. Wo es möglich ist, sollten die Nistplätze mindestens 50 Meter, besser noch 75 Meter vom Feldrand entfernt sein, um das Risiko einer Zerstörung der Nester durch Raubtiere zu minimieren. In einem 10 ha-schlag könnten bis zu 20 Nistplätze angelegt werden, jedoch sollten sich diese in Richtung der Mitte der Fläche befinden. Feldsäume & Blühstreifen (Zusatzmaßnahme): Feldlerchen nutzen Randstrukturen wie Feldsäume oder Blühstreifen bei später Pflegemahd sowohl zur Nahrungssuche als auch zur Nestanlage. Säume in einer Breite von bis zu 10 Meter können die Bedingungen für Feldlerchen in intensiv bewirtschafteten Ackerbaugebieten verbessern.

32 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 32 Anlage III: Maßnahme für Holzbewohnende Arten Umsetzung der Stämme mit Habitatpotenzial für Holzkäfer Die markierten Bäume werden sachgerecht gefällt, an der Markierung oben schräg angeschnitten und die Stämme zur Ausgleichsfläche transportiert. Enthaltener Mulm sollte dabei nicht herausfallen. Sofern dies doch passiert, kann man das Substrat und die darin enthaltenen Larven und sonstigen Arthropoden wieder in die Höhlung zurücksetzen. Am besten umwickelt man die Höhlung beim Transport mit einer Folie und etwas Klebeband. Die Ausgleichsfläche wird vorbereitet und die Stämme in die ausgehobenen Mulden gesetzt und anschließend mit Kies verfüllt. Dies dient sowohl der Stabilität als auch der Drainage, damit die Stämme von unten her nicht so schnell faulen. Beachtet werden sollten dabei folgende Aspekte: Bei der Umsetzung der Stämme ist es wichtig, diese vor Regen und Fäulnis von oben zu schützen, das erzielt man mit einem angebrachten Brett als Regenschutz. Insbesondere wenn die Höhlung durchgängig ist, ist dies sinnvoll, sonst ist diese schnell wertlos. Was auch unbedingt beachtet werden muss, ist die Ausrichtung der Öffnungen. Diese zeigen auch jetzt im Gelände nach Südost. Da die vorherrschende Wind- und Wetterrichtung in unseren Breiten in westlicher Richtung liegt, wird so eine Durchnässung der Höhle verhindert.

33 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 33 Abbildung Schema zum Aufstellen und Ausrichten des Stammes auf der Ausgleichsfläche

34 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 34 Beispiel für Umsetzung von Stämmen Abbildung Stammabschnitte, die 2/ 2017 auf einer Ausgleichsfläche vorbildlich aufgestellt wurden (Präzedenzfall aus einer Gemeinde im Lkr Göppingen)

35 Artenschutz- VU zum B-plan Steinäcker in Gärtringen/ Rohrau 35 Anlage IV: Anbringen von Nisthilfen für Höhlenbrüter Für den Wegfall von 1-2 geeigneten Bruthabitaten für Höhlenbrüter sollen in einer Ersatzfläche (z.b. optimierbarer Streuobstbestand) insgesamt 4 Nisthilfen angebracht werden. Für die Nistkästen hat sich das Modell von Schwegler mit großer Einflugöffnung (Fluglochweite 4,5 cm) bewährt. Da Gartenbesitzer oft Nistkästen mit kleiner Öffnung anbringen, da diese in den Baumärkten häufiger angeboten werden, wird es als sinnvoll erachtet, die Lücke im Angebot zu schließen. Hierdurch werden die größeren gefährdeten Arten wie Star oder Gartenrotschwanz gefördert. Als Alternative hierzu stehen auch seit 2018 Holzkästen (Bezug: NaBU shop online) mit großer Einflugöffnung zur Verfügung, die Arten wie Halsbandschnäpper, der Holzkästen bevorzugt, einen Ersatzlebensraum anbieten. Abbildung Starenkasten von Schwegler mit Fluglochweite 4,5 cm, links Modell von SCHWEGLER, rechts NABU shop Holzkasten, Modell Goteborg Anbringen, Zeitraum und Exponierung Die Nisthilfen sollen zeitnah (vor Rückkehr der ersten Zugvögel) auf der Ausgleichsfläche angebracht werden. Die Aufhängung erfolgt bevorzugt am seitenastlosen Stammabschnitt in 2-3 m Höhe in Ausrichtung der Einflugöffnung nach Süd-Ost.

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