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1 2. Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung zur Anlage zum Gesamtvertrag: Vertrag zur Verbesserung der Versrgungsqualität vn Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) Rbert-Schimrigk-Str Drtmund und der BARMER vertreten durch den Landesgeschäftsführer Herrn Heiner Beckmann und durch den Abteilungsleiter Ambulante Versrgung Herrn Christian Traupe Axel-Springer-Str. 44, Berlin - im Benehmen mit dem RheumaNetz Westfalen-Lippe e.v. - - nachstehend Vertragspartner genannt -

2 [2] 1 Änderungen/Ergänzungen 3 Teilnahme der Versicherten - wird wie flgt geändert: 3 Teilnahme der Versicherten (1) Der teilnehmende Arzt kennzeichnet die Versicherten der BARMER, die sich erstmalig in der Praxis vrstellen, mit der Symblnummer (SNR) nach 11 Abs. 2. Eine Kennzeichnung mit der SNR ist nur möglich, sfern der Versicherte nicht die unter Abs. 2 genannten Kriterien für eine Abrechnung der SNR der SNR erfüllt. (2) Der teilnehmende Arzt kennzeichnet die am Vertrag teilnehmenden Versicherten der BARMER mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen mit der SNR der SNR nach 11 Abs. 3. Die Teilnahme dieser Versicherten ist an das Vrliegen flgender Vraussetzungen geknüpft: Vrliegen einer führenden gesicherten endstelligen Diagnse für eine entzündliche Rheumaerkrankung entsprechend nachflgender Tabelle ICD-ID L40.5 Psriasis-Arthrpathie M05.- ICD Text Serpsitive chrnische Plyarthritis M06.- Sernegative chrnische Plyarthritis M07.2 Spndylitis psriatica M07.3 Snstige psriatrischen Arthritiden M08.0 Juvenile chrnische Plyarthritis, adulter Typ M45.- M46.- swie initial Spndylitis ankylsans Snstige entzündliche Spndylpathien a) hhe Krankheitsaktivität definiert durch Assessment-Scres für Aktivität und Funktin (DAS28, BASDAI): Rheumatide Arthritis: DAS28 > 5,1 Spndylitis: BASDAI > 4,0 Psriasis Arthritis: DAS28 > 5,1 und Ntwendigkeit der Optimierung der Basistherapie der b) geplante Umstellung auf ein wirtschaftliches Arzneimittel gemäß Anlage 2 b bzw. c) geplante Deeskalatin der Dsis eines Bilgicals der eines Bisimilars.

3 [3] 4 - Aufgaben/Leistungen der teilnehmenden Ärzte wird wie flgt geändert: 4 Aufgaben/Leistungen der teilnehmenden Ärzte Der Rheumatlge verpflichtet sich während seiner Teilnahme zur Erbringung flgender Leistungen: Festlegung und Durchführung einer leitliniengerechten medikamentösen Basistherapie gemäß der flgenden Leitlinien: S2e-Leitlinie der DGRh Therapie der rheumatiden Arthritis mit krankheitsmdifizierenden Medikamenten S3-Leitlinie Management der frühen rheumatiden Arthritis S3-Leitlinie Axiale Spndylarthritis inklusive Mrbus Bechterew und Frühfrmen S3-Leitlinie Leitlinie zur Therapie der Psriasis vulgaris Festlegung und Überprüfung der Einhaltung und Erreichung individueller an Aktivität- und Funktinscres (z. B. DAS28, BASDAI, FFbH) ausgerichteter Zielwerte mit dem Versicherten Aufklärung des Versicherten über die Erkrankung bei Erstdiagnse swie über den Behandlungsplan inkl. möglicher Neben- und Wechselwirkungen der Medikamente. Dem Versicherten sllen ein schriftlicher Medikatinsplan und geeignete Infrmatinsmaterialien (z. B. Merkblätter für Patienten der DGRh) zur Verfügung gestellt werden. Eine Stärkung der Arzneimitteltherapiesicherheit kann mit Hilfe der Dkumentatin im RABBIT-Register erflgen. Mindestens einmal pr Quartal patientenindividuelle Dkumentatin und Überprüfung des Behandlungsverlaufes und der Therapie, ggf. Krrektur des Behandlungsplanes; diese umfasst u.a. die krrekte Kdierung des zutreffenden ICD- Schlüssels endstellig und mit Zusatzbezeichnung G für gesichert swie die regelmäßige Erfassung der Krankheitsaktivitätsindices, das erfrderliche Mnitring der Blutwerte und der sngraphisch bzw. radilgisch gestützten Krankheitsbeurteilung. Die Krankheitsaktivitäsindices (DAS 28, BASDAI) werden dem RheumaNetz Westfalen-Lippe übermittelt, um eine Übersicht über das Versrgungsgeschehen gewinnen zu können. Das Lenkungsgremium nach 9 besitzt die Optinen zur Erweiterung der Messparameter. Prüfung und Durchführung der Deeskalatin in Abstimmung mit dem Versicherten bei ausreichend langer Remissin Erstellung und Übergabe bzw. Zusendung des Arztbriefes an den mitbehandelnden Hausarzt spätestens 14 Tagen nach Behandlungstermin mit den Untersuchungsergebnissen, Diagnsen inkl. weitergehenden Behandlungsempfehlungen und aktuellem Medikatinsplan

4 [4] Für die Absicherung der Verdachtsdiagnsen wird dem Versicherten ein Termin innerhalb vn 14 Tagen nach Anfrage angebten. Festlegung vn Wiedervrstellungsterminen Abstimmung der Medikatin und Behandlungsplanung zwischen Rheumatlgen bzw. einer Ambulanz und dem Hausarzt 5 Ziele, Zielvereinbarungen und strukturunterstützende Maßnahmen- wird wie flgt geändert: 5 Ziele, Zielvereinbarungen und strukturunterstützende Maßnahmen Um die Betreuungsqualität der Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen zu verbessern werden flgende Ziele vereinbart: Verbesserung der Betreuung der Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen im Bereich der KVWL durch Frtbildungsmaßnahmen, Nutzung der Rheuma-Qualitätszirkel und durch Vernetzung als Teil der besseren Strukturqualität in der rheumatischen Behandlung. Zusätzliche Verbesserung der Patienten-Cmpliance durch den Einsatz einer Rheumatlgische Fachassistenz (RFA). Die KVWL infrmiert die teilnehmenden Ärzte quartalsweise im Rahmen eines Reprtings über die Entwicklung der Verrdnungszahlen der Bilgika und Bisimilars für Versicherte der BARMER im Indikatinsbereich Rheuma. Für jedes Kalenderjahr stimmen die Vertragspartner eine im Rahmen dieses Vertrages - über alle am Vertrag teilnehmenden Ärzte - geltende Gesamt-Bisimiliar- Qute ab. Die teilnehmenden Ärzte werden mit dem quartalsweisen Reprting der KVWL über die geltende Gesamt-Bisimiliar-Qute und die Zielerreichung infrmiert. Die teilnehmenden Ärzte werden über die Möglichkeit einer leitliniengerechten Therapiedeeskalatin bei gesicherter klinischer Remissin infrmiert. Die leitliniengerechte, stufenweise Therapiedeeskalatin mittels Dsisanpassung, Anpassung der Dsierintervalle und Einsatz vn Kmbinatinstherapien ist Teil des gemeinsamen Infrmatins- und Beratungsknzept. Zusätzlich werden bei allen teilnehmenden Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen mit einer neuen Bilgical-Therapie Behandlungsund Patientendaten, insbesndere die Aktivitäts- und Funktinsparameter, in aggregierter Frm bei der Einleitung der Therapie und im Verlauf alle drei Mnate in kmpakter Weise in der Patientenakte dkumentiert.

5 [5] 11 Vergütung und Abrechnung wird wie flgt geändert: 11 Vergütung und Abrechnung (1) Die Vergütungen nach diesem Vertrag werden durch die BARMER außerhalb der mrbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt. Die abgerechneten Leistungen werden kassenseitig im KT-Viewer mit der SNR 91771, SNR und SNR in der 6. Ebene ausgewiesen. Die KVWL ist berechtigt, vn den teilnehmenden Ärzten die jeweils gültigen satzungsgemäßen Verwaltungsksten zu erheben. (2) Für die Erstuntersuchung erhält der teilnehmende Arzt eine Diagnsepauschale in Höhe vn 40 EUR je teilnehmenden Versicherten nach 3 Abs. 1, der nicht die Kriterien nach 3 Abs. 2 erfüllt. Diese Diagnsepauschale kann einmalig während der Vertragslaufzeit abgerechnet werden. Die Abrechnung erflgt mit der SNR Übersteigt die Vergütung der abgerechneten Leistungen der SNR in Summe EUR im Quartal, überprüfen die Vertragspartner die Höhe dieser Pauschale. (3) Zur Optimierung der Umsetzung der geplanten Strukturmaßnahmen erhält der teilnehmende Arzt eine quartalsweise pauschale Strukturzulage: in Höhe vn 20 EUR je teilnehmenden Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gem. 3 Abs. 2. Die Abrechnung erflgt mit der SNR der ab in Höhe vn 25 EUR je teilnehmenden Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen gem. 3 Abs. 2 bei Vrhaltung einer Rheumatlgische Fachassistenz (RFA) (Grundkurs) nach dem Curriculum der Rheumatlgischen Frtbildungsakademie GmbH. Das Zertifikat der RFA ist der KVWL vrzulegen; diesbezügliche Änderungen müssen der KVWL umgehend angezeigt werden. Die Abrechnung erflgt mit der SNR Die Anlage 1 Antrag auf Teilnahme wird entsprechend dieser Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung angepasst (s. Anlage). 2 Frtgeltung Die übrigen Regelungen gelten unverändert frt.

6 [6] 3 Inkrafttreten/Kündigung (1) Diese Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung tritt am in Kraft. (2) Die Kündigungsfrist beträgt vier Wchen zum Quartalsende. (3) Im Falle einer Kündigung des Vertrages zur Verbesserung der Versrgungsqualität vn Versicherten mit entzündlich rheumatischen Erkrankungen bedarf es keiner gesnderten Kündigung dieser Ergänzungs- und Änderungsvereinbarung. Drtmund, Düsseldrf, Wuppertal, den Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe BARMER Dr. Gerhard Nrdmann Heiner Beckmann 1. Vrsitzender Landesgeschäftsführer der BARMER in Nrdrhein-Westfalen Christian Traupe Abteilungsleiter Ambulante Versrgung der BARMER Hauptverwaltung

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