Anlage 1: Bebauungsvorschlag für das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 411
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- Krista Koch
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1 Anlage 1: Bebauungsvorschlag für das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 411 IV
2 Anlage 2 Rahmenbedingungen für das geplante 1. Deckblatt und die künftige Bebauung Art der baulichen Nutzung Erschließung Ruhender Verkehr Allgemeines Wohngebiet Teile der Goeschelstraße sollen im Hinblick auf die vorgesehene Wohnbebauung überplant und ggf. umgebaut werden. Die erforderlichen Stellplätze sind in Tiefgaragen nachzuweisen. Für öffentlich geförderte Wohnungen gilt in Erlangen ein reduzierter Kfz-Stellplatzschlüssel von 0,5 Stellplätzen pro Wohnung. Voraussetzung hierfür ist eine dinglich gesicherte Belegungsbindung für mindestens 25 Jahre. An folgenden Straßen sollen Tiefgaragenzufahrten ausgeschlossen werden: Adenauerring, Lindnerstraße, Hegemannweg, Sehmerweg. Energieversorgung Die Gebäude sollen gemeinsam über ein gasbetriebenes Blockheizkraftwerk der Erlanger Stadtwerke AG mit Nahwärme versorgt werden. Die Heizzentrale ist in das Gebäude auf Teilfläche B zu integrieren. Vertraglich wird bei beiden Grundstücken ein Anschluss- und Benutzungszwang vereinbart. (Nähere Informationen zur Nahwärmeversorgung siehe Anlage 6.) Energiestandard des südlichen Bereichs Der südliche Bereich der Verkaufsflächen wird Teil der Energie-Plus-Siedlung (siehe Anlage 4). Ziel dieser Siedlung ist es, in der Jahresgesamtbilanz mehr Energie zu produzieren, als die Wohnhäuser verbrauchen. Hierfür muss ein bestimmter Energiestandard eingehalten und über eine Photovoltaikanlage mit einem definierten jährlichen Ertragswert Strom produziert werden. Für den südlichen Bereich wird deshalb vorgegeben: Energiestandard eines KfW-Effizienzhauses 40 mit einem Heizwärmebedarf von höchstens 15 kwh/m²a (Passivhaus). Der für die Photovoltaikanlage geforderte jährliche Ertragswert liegt bei 45 kwh/m² Wohnfläche. Sollten die Dachflächen des südlichen Bereichs zur Erzielung des geforderten Ertragswertes nicht ausreichen, können weitere PV-Module auf den Dachflächen der nördlichen Gebäudeteile installiert und deren Ertrag dem südlichen Bereich zugerechnet werden. Für die Planung kann auch bereits zur Vorbereitung einer Bewerbung eine kostenfreie Energieberatung durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen in Anspruch genommen werden. Lärmschutz Für Gebäude in folgenden Bereichen sind Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzgrundrisse, alternativ: Schallschutzfenster und Belüftungssystem für ruhebedürftige Räume) erforderlich: am Adenauerring, am nördlichen Abschnitt der Goeschelstraße, im Umfeld des Stadtteilzentrums. Entwässerung Die Abwasserentsorgung erfolgt im qualifizierten Trennsystem.
3 Anlage 3: Luftbild der Verkaufsflächen Luftbild: Nürnberg Luftbild
4 Anlage 4: Abgrenzung Energie-Plus-Siedlung IV
5 Anlage 5: Foto vom Modell
6 Anlage 6 Nahwärmeversorgung: Konditionen für Bau und Betrieb des Blockheizkraftwerkes durch die ESTW AG 1. Die erforderliche Anschlussleistung darf folgende Werte nicht überschreiten: Teilfläche A: 245 kw Teilfläche B: 205 kw 2. Das Wärmeversorgungskonzept der Käufer ist mit der ESTW AG abzustimmen. 3. In den Kaufvertrag wird ein Anschluss- und Benutzungszwang aufgenommen. 4. Die Nutzung von Solarthermie ist zulässig. 5. Der Einsatz von Holzpellets in Einzelraumfeuerstätten mit Wassertasche ist nicht zugelassen. 6. Die ESTW errichten auf eigene Kosten eine Heizzentrale in dem Gebäude Teilfläche B (süd-westliche Ecke an der Goeschelstraße). Hierfür ist ein Raum von mind. 30 m² erforderlich. 7. Das Gebäude Teilfläche B muss vor dem Gebäude Teilfläche A fertiggestellt werden, um den rechtzeitigen Bau der Heizzentrale gewährleisten zu können. 8. Die ESTW sind verpflichtet, während der Abnahmeverpflichtung witterungsabhängig ganzjährig Wärme zu liefern. Die ESTW sichern für die Wärmeversorgung ein Temperaturniveau von maximal 75 Grad Celsius und einen Primärenergiefaktor von 0,7 zu. Damit werden die Anforderungen des EEWärmeG in der gültigen Fassung erfüllt. Dabei endet die unterhaltspflichtige Liefergrenze an den Kugelhähnen am Verteiler in der Heizzentrale. Die Verteilungsleitungen zu und in den Gebäuden befinden sich im unterhaltspflichtigen Eigentum der Grundstückseigentümerin. 9. Die Warmwasserbereitung erfolgt dezentral mittels Wohnungsstationen. 10. Die Grundstückseigentümerin der Teilfläche B ist verpflichtet, den ESTW oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zur Errichtung, zur Reparatur, zur Erneuerung, zur Verstärkung und zum Betrieb der Heizzentrale jederzeit ungehindert Zugang zu sämtlichen Anlagenteilen der Heizung zu gewähren und jede gewünschte Auskunft zu erteilen. Den ESTW werden spätestens zum Baubeginn des Gebäudes auf Teilfläche B die für einen ungehinderten Zugang notwendigen Schlüssel übergeben. 11. Die Grundstückseigentümerin (B) erstellt auf eigene Kosten für die Heizzentrale einen ausreichend dimensionierten Schornstein in Abstimmung mit den ESTW. 12. Die Grundstückseigentümerin (B) stellt für den Betrieb der Heizzentrale den ESTW Strom und Wasser zur Verfügung sowie einen Telefonanschluss für eine Fernauslesung. Sämtliche für die Errichtung und den Betrieb der Heizzentrale in den Gebäuden des Kunden erforderlichen Genehmigungen und sonstigen Erlaubnisse wird die Grundstückseigentümerin (B) auf eigene Kosten einholen. 13. Die Grundstückseigentümerin verpflichtet sich vor Einbau der Heizzentrale zu einer entschädigungslosen, dinglichen Sicherung und Grundbucheintragung der im Eigentum der ESTW stehenden Anlagenteile einschließlich dazugehöriger Versorgungsleitungen. Diese dingliche Sicherung bleibt auch über die Laufzeit der jeweiligen Abnahmeverpflichtung mit Wärme hinaus bestehen. 14. Die Grundstückseigentümerin versichert den Raum für die Heizzentrale im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturmschäden und Diebstahl in ausreichender Höhe. 15. Die ESTW verpflichten sich, die von ihr errichtete Heizzentrale nach Beendigung der Versorgung zu entfernen. 16. Mit Ablauf der Vertragsdauer (15 Jahre) hat die Grundstückseigentümerin die Möglichkeit, diese Heizzentrale in ihr Eigentum zu überführen. 17. Ein entsprechender Erschließungsvertrag ist zwischen der Grundstückseigentümerin und der ESTW AG abzuschließen.
7 Die nachfolgende überschlägige Kostenermittlung beruht auf folgenden Annahmen: Grundstück Wohnfläche Anschlussleistung Wärmebedarf Teilfläche A m kw 205 kw Teilfäche B m MWh 332 MWh Daraus ergeben sich für die Käufer folgende, überschlägige Kosten: Grundstück Baukostenzuschuss (einmalig) Grundpreis (jährlich) Arbeitspreis Teilfläche A ,80 /MWh Teilfäche B ,80 /MWh Der jährliche Grundpreis fällt an für Finanzierung, Instandsetzung, Wartung und Betrieb des BHKW. Bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen verändern sich entsprechend die ermittelten Preise.
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