Ausschreibung. Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken vorrangig für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau

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1 Ausschreibung Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken vorrangig für öffentlich geförderten Mietwohnungsbau Im Rahmen der Wohnungsoffensive Erlangen verkauft die Stadt Erlangen für die Errichtung von vornehmlich öffentlich geförderten Mietwohnungen im Baugebiet Häuslinger Wegäcker Mitte - im Entwicklungsgebiet Erlangen-West II im Ortsteil Büchenbach zwei Grundstücke zum Festpreis. Foto: Nürnberg Luftbild Liegenschaftsamt Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

2 Inhaltsverzeichnis 1. Kurzbeschreibung des Projektes 2. Beschreibung der Verkaufsflächen 3. Städtebauliche Ziele und planerische Vorgaben 4. Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren 5. Zeitliche Planung 6. Informationen zum Kaufvertrag 7. Ansprechpartner 8. Anlagen 2

3 1. Kurzbeschreibung des Projektes Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II Im Westen der Stadt Erlangen entsteht im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West seit Beginn der 1980er Jahre der Wohnstadtteil Büchenbach-West. Bisher sind bereits Geschosswohnungen und Einfamilienhäuser für ca Einwohner entstanden. Den Stadtteil durchzieht eine Infrastrukturachse, an der sich Versorgungseinrichtungen wie z. B. Kindergärten, Kindertagesstätten und Spielplätze aufreihen. Südwestlich der vorhandenen Bebauung erstreckt sich auf einer Fläche von ca. 34 ha das Planungsgebiet der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Erlangen-West II. Hier soll Wohnraum für mehr als Einwohner entstehen. Zielsetzung für die weitere Entwicklung Während in den vergangenen Jahren hauptsächlich Grundstücke für den Einfamilienhausbau veräußert wurden, soll sowohl im aktuellen Baugebiet 411 als auch in den künftigen Gebieten durch eine verdichtete Bebauung mit Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern auf die steigende Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum reagiert werden. Neuausrichtung der nördlichen Bebauung im Baugebiet 411 Um dem dringenden Wohnraumbedarf in Erlangen zeitnah Rechnung zu tragen und dabei insbesondere die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum zu ermöglichen, soll im Norden des Baugebietes nun in wesentlich größerem Umfang als bisher vorgesehen Geschosswohnungsbau entstehen. Zu diesem Zweck wird ein Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 411 aufgelegt. Ein Vorentwurf für die mögliche bauliche Gestaltung des Nordbereiches wurde am 25. Februar 2016 durch Stadtratsbeschluss gebilligt. Der Beschluss kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Der Lageplan in Anlage 1 sowie der nachfolgende Ausschnitt zeigt den aktuellen Stand der Planung: A B Verkaufsflächen und Verkaufspreise Verkauft werden zwei Flächen (Teilflächen des Grundstücks Fl.Nr. 690, Gemarkung Büchenbach) im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr Häuslinger Wegäcker Mitte -. Teilfläche A: ca m² Teilfläche B: ca m² Der Verkauf erfolgt zum Festpreis. Die vorgesehenen Preise stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Stadtrat, die im Zusammenhang mit dem Verkaufsbeschluss eingeholt werden soll: 335,-- /m² für Teilfläche A 340,-- /m² für Teilfläche B 3

4 Ziele der Stadt Erlangen Durch den Geschosswohnungsbau im Norden des Baugebietes 411 soll möglichst zeitnah qualitätsvoller Mietwohnraum mit moderatem Preisniveau entstehen. Priorität hat dabei die Errichtung von öffentlich gefördertem Mietwohnraum. Angestrebt wird ein Anteil von % EOF-Wohnungen. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Stadt richtet sich die Ausschreibung an Bestandshalter. Die Stadt Erlangen legt Wert auf einen hohen Anteil barrierefreier Wohnungen (u. a. rollstuhlgerechte Wohnungen) und einen bedarfsgerechten Wohnungsmix. Für den Bereich der EOF-Wohnungen besteht bei der Stadt besonderer Bedarf an 2- und 4-Zimmer-Wohnungen. Hinweis: Da es sich bei der Stadt Erlangen um ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gemäß 3 DVWoR handelt, dürfen öffentlich geförderte Wohnungen während der Wohnungsbindung nur an Personen vermietet werden, die von der zuständigen Stelle benannt werden. Bei der Stadt Erlangen liegt die Zuständigkeit für die Benennung möglicher Mieter beim Amt für Soziales, Arbeit und Wohnen/Abteilung Wohnungswesen. Das Baugebiet 411 wird als Energie-Plus-Siedlung realisiert. Die dreigeschossigen Gebäudeteile der im Norden geplanten Mehrfamilienhäuser sollen Teil der Energie-Plus-Siedlung sein (Anforderungen siehe Energiestandard des südlichen Bereichs, Anlage 2). 2. Beschreibung der Verkaufsflächen Lage und Umgebung der Grundstücke Infrastruktur und ÖPNV-Anbindung Gelände- und Bodensituation Planungsrechtliche Grundlagen Die Verkaufsflächen befinden sich südlich des Nahversorgungszentrums Büchenbach-West. Zwischen den Grundstücken verläuft die Goeschelstraße, die als Haupterschließungsstraße nach Süden in das Baugebiet führt. Seit Ende Februar 2016 laufen im Baugebiet die Baumaßnahmen zur Errichtung von 68 Einfamilienhäusern als Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser. Zusätzlich werden vier Geschosswohnungsbauten mit insgesamt ca. 50 Wohnungen entstehen. Östlich der ausgeschriebenen Flächen ist auf einer Fläche von ca m² die Errichtung eines Stadtteilzentrums mit mehreren Gemeinbedarfseinrichtungen geplant. Südlich des Stadtteilzentrums wird sich ein Grünzug mit Freizeiteinrichtungen anschließen. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Nahversorgungszentrum Büchenbach-West mit zwei Einkaufsmärkten und verschiedenen Dienstleistungsangeboten. Die Heinrich-Kirchner-Grundschule und verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen sind östlich der Verkaufsflächen fußläufig erreichbar. An der Mönaustraße im Osten des Nahversorgungszentrums sind Bushaltestellen vorhanden, die von mehreren Buslinien angefahren werden. Langfristig sind an der Lindnerstraße entlang der Nordseite der Teilfläche B Bushaltestellen und Haltepunkte für die geplante Stadt-Umland-Bahn (StUB) vorgesehen. Das Gelände der Verkaufsflächen ist nahezu eben und ohne Bewuchs. Die Grundstücke wurden vormals landwirtschaftlich genutzt; schädliche Bodenverunreinigungen sind nicht bekannt. Wegen des zeitweise auftretenden Schichtenwassers im Untergrund wird empfohlen, die Keller als wasserdichte Wannen herzustellen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 411 sind aktuell auf den zum Verkauf stehenden Grundstücken Gemeinbedarfsflächen für die Errichtung von zweigeschossigen Gebäuden festgesetzt. Durch Aufstellung des 1. Deckblatts mit der Bezeichnung - Goeschelstraße Nord - sollen die pla- 4

5 nungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Wohngebäuden mit bis zu fünf Geschossen geschaffen werden. Das Deckblatt wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB aufgestellt. Grundlage der Planungen ist der am vom Erlanger Stadtrat beschlossene Bebauungsvorschlag (siehe Anlage 1). Parallel zum Aufstellungsverfahren sollen die Grundstücke vermarktet werden. Es ist geplant, das Bebauungsplanverfahren zusammen mit der technischen Abstimmung (Entwässerung, leitungsgebundene Versorgung, Straßenraum, etc.) auf Basis der Bebauungskonzepte der Käufer zeitnah zur Planreife bzw. zum Satzungsbeschluss zu führen. 3. Städtebauliche Ziele und planerische Vorgaben Rahmenbedingungen für die Bebauung Haustypen/ Wohnungsmischung Die Rahmenbedingungen für das 1. Deckblatt und die künftige Bebauung sind in Anlage 2 aufgeführt. Es sollen ausschließlich Gebäude mit Geschosswohnungen errichtet werden. Ein vielfältiges und bedarfsgerechtes Wohnungsangebot für verschiedene Haushaltstypen, Altersgruppen und Familiengrößen soll entstehen. Für öffentlich geförderte Wohnungen (EOF) besteht hauptsächlich Bedarf an 4- Zimmer-Wohnungen mit 85 m² Wohnfläche und an 2-Zimmer-Wohnungen mit 50 m² Wohnfläche. Alle Wohnungen sollen barrierefrei erreichbar sein. Ein großer Anteil der Wohnungen soll barrierefrei nutzbar sein. Begrüßt wird auch die Errichtung von rollstuhlgerechten Wohneinheiten mit unterschiedlicher Größe/ Zimmeranzahl. Sonstige Nutzungen Wünschenswert wären Nutzungen wie Einzelhandel und sonstige Dienstleistungen im Erdgeschoss des Gebäuderiegels an der Lindnerstraße und dessen westlicher Verlängerung entlang der Goeschelstraße. Die erforderlichen baulichen Voraussetzungen (z.b. Geschosshöhen) sollen in der Planung berücksichtigt werden. Maß der baulichen Nutzung/Gestaltung Die maximal mögliche Anzahl der Geschosse kann Anlage 1 entnommen werden. Das oberste Geschoss der nördlichen Gebäuderiegel ist als Staffelgeschoss (IV + D) auszubilden. Als Dachform sind Flachdächer mit horizontal umlaufender Attika vorzusehen. Sonstige Anforderungen Die Wärmeversorgung erfolgt über ein Blockheizkraftwerk der ESTW AG, das in das Gebäude auf Fläche B zu integrieren ist (siehe Anlage 2). Die Gebäudeteile des südlichen Bereichs werden Teil der Energie-Plus- Siedlung und müssen bestimmte Anforderungen an Energiestandard (Passivhaus) und Photovoltaik-Ertrag erfüllen. Nähere Informationen hierzu siehe Anlage 2. Grundstücksteilungen sind funktional passend zum Gesamtprojekt vorzunehmen. Negative Auswirkungen auf die Nachbarschaft sind soweit wie möglich zu vermeiden. Für die Unterbringung von Fahrrädern, Müllbehältern, Kinderwagen etc. sollen funktional und gestalterisch hochwertige Nebenanlagen geplant werden. 5

6 4. Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren Hinweise zur Ausschreibung Es handelt sich bei dieser Ausschreibung nicht um eine Vergabe nach VOB/VOL. Alle für die Angebotserstellung und die Bewerbung anfallenden Kosten erfolgen ohne Honorierung oder Entschädigung auf Kosten und Risiko des Anbieters. Rechtsansprüche sind aus dieser Ausschreibung nicht ableitbar. Die Entscheidung über den Grundstücksverkauf obliegt dem Stadtrat. Eine gesonderte Beschlussfassung ist u. a. auch hinsichtlich des Verkaufspreises noch erforderlich. Die Stadt Erlangen behält sich ausdrücklich vor, die angebotenen Grundstücke nicht zu verkaufen und gegebenenfalls erneut auszuschreiben, falls kein adäquates Angebot eingehen sollte. Möglichkeiten für die Bewerbung Möglich ist eine Bewerbung sowohl für eine als auch für beide Verkaufsflächen, für Teilflächen von Fläche A und B jedoch nur bei Bildung von Bewerbergemeinschaften. Ein Verkauf von einzelnen Teilfächen durch die Stadt wird ausgeschlossen. Zulässig sind auch Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Bebauungs- oder Nutzungsvarianten. Wichtiger Hinweis: Soweit nicht beide Verkaufsflächen an denselben Bewerber verkauft werden, ist aufgrund des in das Gebäude auf Fläche B zu integrierende BHKW eine Terminabsprache der Erwerber für die Erstellung und Fertigstellung der Gebäude zwingend erforderlich. Bewerbungsfrist und -adresse Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juni Bewerbungen sind fristgerecht im verschlossenen Umschlag, Titel: Baugebiet 411, Geschosswohnungsbau Nord an folgende Adresse zu senden: Stadt Erlangen/Liegenschaftsamt Nägelsbachstraße Erlangen Nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsunterlagen Städtebauliches und architektonisches Konzept: - Lageplan mit Vorhaben im Maßstab 1 : 500 (Geschossigkeit, Erschließung, Zufahrt TG, etc.) - Beschreibung des Konzeptes mit Aussagen zur geplanten Anzahl der Wohneinheiten, der EOF-Wohnungen und der frei finanzierten Mietwohnungen, Angaben zum geplanten Wohnungsmix (Wohnungsgrößen und Zimmeranzahl), geplante Anzahl barrierefreier Wohnungen, geplante Anzahl rollstuhlgerechter Wohnungen und ggf. Aussagen zu Gemeinschaftseinrichtungen - geplanter Fertigstellungstermin - bei Bewerbergemeinschaften zusätzlich zeichnerische Darstellung der gewünschten Grundstücksteilung - skizzenhafter Grundriss (Erdgeschoss und Regelgeschoss) - skizzenhafte Ansichten (von Goeschelstraße bzw. Lindnerstraße sowie von Süden) - skizzenhafte Schnitte in Ost-West-Richtung und in Nord-Süd-Richtung 6

7 Eine digitale Zeichengrundlage kann beim Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung ab per bei angefordert werden. Ein Massenmodell für den Bereich ist bei der Stadt vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, ein Modell im Maßstab 1: 500 abzugeben. Die Einsatzplatten können von der Stadt gestellt und bis zum zugesendet werden. Kriterien zur Beurteilung der Bewerbungen Städtebaulich-funktionale Kriterien - Nutzungskonzept (Anzahl und Art der Wohnungen sowie sonstige Nutzungen) - Wohnungsgemenge und Wohnungsvielfalt - Anteil der geplanten geförderten Mietwohnungen - Anteil des barrierefreien Wohnens - Erschließung, Lage der Tiefgaragenzufahrten etc. Städtebaulich-gestalterische und architektonische Kriterien - Städtebauliche Einbindung und Einfügung in die Nachbarschaft - Qualität der Freiräume - Architektonische Qualität - Wohnqualität (Belichtung, Besonnung, Lärmschutz etc.) 5. Zeitliche Planung Ausschreibung: Fristende: Verkaufsbeschluss: Grundstücksverkauf: Baufertigstellung: 30. März Juni 2016 Juli 2016 August/September 2016 Ende Informationen zum Kaufvertrag Verkaufspreise Fläche A mit ca m²: 335,-- /m² Fläche B mit ca m²: 340,-- /m² Die angegebenen Verkaufspreise stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrates. Die Zustimmung soll gleichzeitig mit dem Zuteilungs- /Verkaufsbeschluss eingeholt werden. Die Grundstücke sind noch nicht vermessen, die Kosten der Vermessung trägt die Stadt Erlangen. Flächenabweichungen sind hinsichtlich des Grundstückspreises und des Kanalbaubeitrages auszugleichen. Kosten für die Straßenerschließung im Sinne des Baugesetzbuches fallen im Entwicklungsgebiet nicht an, sie sind im Kaufpreis enthalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind einmalige Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz und die sonstigen Anliegerleistungen z. B. für Strom, Wasser und Abwasser. 7

8 Vertragliche Verpflichtungen Bauverpflichtung Die Gebäude sind bis bezugsfertig zu errichten. Sollte die Fertigstellung der Gebäude auf Teilfläche B bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewährleistet sein, kann für die Gebäude auf Teilfläche A wegen der Abhängigkeit von der Betriebsbereitschaft des auf Teilfläche B zu errichtenden BHKW eine um bis zu sechs Monate längere Frist eingeräumt werden. Die Gebäude auf Teilfläche A wären dann bis spätestens fertigzustellen. Anschluss- und Benutzungszwang Für die Dauer von 15 Jahren wird ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Nahwärmeversorgung durch das BHKW in die Kaufverträge aufgenommen. Energiestandard und PV-Ertrag des südlichen Bereichs Bei den zur Energie-Plus-Siedlung gehörenden dreigeschossigen Gebäuden im Süden der Verkaufsflächen werden der Energiestandard und der geforderte PV-Ertragswert in den Kaufvertrag aufgenommen (siehe Anlage 2). Sonstiges Weitere Regelungen wie z B. Leitungsrechte für die Nahwärmeversorgung und die dingliche Sicherung von Belegungsrechten für Wohnungen mit öffentlicher Förderung werden erforderlichenfalls in die Kaufverträge aufgenommen. Wegen der Lage der Verkaufsflächen im Entwicklungsgebiet ist im Grundbuch ein Entwicklungsvermerk eingetragen, der nach Abschluss der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme automatisch gelöscht wird. Im Übrigen sind die Flächen unbelastet. Hinweis Die Informationen stellen den aktuellen Stand der städtischen Planungen dar. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtsansprüche können aus den Informationen nicht abgeleitet werden. 7. Ansprechpartner Fragen zur Ausschreibung oder zur Bewerbung richten Sie bitte per an das Liegenschaftsamt/Frau Lachenmayr, martina.lachenmayr@stadt.erlangen.de Ihre Fragen werden an die zuständigen Fachämter weitergeleitet und die Antworten jeweils entweder per allen Interessenten zur Verfügung gestellt oder auf der Internetseite des Liegenschaftsamtes zum Baugebiet 411 veröffentlicht. 8. Anlagen 1. Bebauungsvorschlag 1. Deckblatt Bebauungsplan Rahmenbedingungen für das geplante 1. Deckblatt und die künftige Bebauung 3. Luftbild der Verkaufsflächen 4. Abgrenzung Energie-Plus-Siedlung Bild vom Modell 6. Informationen der Erlanger Stadtwerke AG zur Nahwärmeversorgung 8

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