GEMEINSAM ERFOLGREICH

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1 GEMEINSAM ERFOLGREICH RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IM MALAYSIAGESCHÄFT Markus Schlueter Berlin,

2 RÖDL & PARTNER WELTWEIT Kollegen 108 Standorte 50 Länder Alle Standorte inklusive Kooperationspartnern finden Sie auf 2

3 INHALT 1 Auslandsinvestitionen in Malaysia 2 Investitionsförderung 3 Streitbeilegung 4 Steuerrechtliche Aspekte 5 ASEAN-Bezug 6 Ihr Ansprechpartner 3

4 1 AUSLANDSINVESTITIONEN IN MALAYSIA Common Law Nur wenige Vorgaben zu Beteiligungsgrenzen Ausnahmen bei vereinzelten Tätigkeiten oder zb bei Geschäftstätigkeit mit regierungsnahen Behörden Vereinzelt Bumiputera -Auflagen, zb mind. 50 % der Gesellschafter, Geschäftsführer, Mitarbeiter Malaien Private Limited Company (Sdn Bhd): Mind. ein (auch ausländischer), max. 50 Gesellschafter, Mind. ein lokaler Geschäftsführer (auch Ausländer mit lokaler Adresse), Mindestkapitalvorgaben nur in bestimmten Fällen, Pflicht zur Bestellung eines Company Secretary und eines Wirtschaftsprüfers, Keine besonderen devisenrechtlichen Beschränkungen für Ausländer Gründungs- und Lizenzverfahren kann je nach Bundesstaat variieren Repräsentanzen, mind MYR (ca EUR) Ausgaben pro Jahr, Lizenzlaufzeit i.d.r. 2-3 Jahre, mind. eine Verlängerung möglich 4

5 2 INVESTITIONSFÖRDERUNG Zahlreiche Investitionsanreize durch die malaysische Regierung Zuständigkeit Malaysian Investment Development Agency (MIDA) Direkte und indirekte steuerliche Förderungsmaßnahmen für verschiedene Industriezweige der verarbeitenden Industrie, unter anderem geregelt im: Investitionsförderungsgesetz (Promotion of Investments Act 1986 ) Einkommensteuergesetz (Income Tax Act 1967) Zollgesetz (Customs Act 1967) Pionierstatus: Vorteile für Investoren in Projekte auf dem Hochtechnologiesektor: über einen Zeitraum von 5 Jahren müssen nur 30 % des zu versteuernden Einkommens zur Besteuerung herangezogen werden Steuerfreibeträge für Investitionen in geförderte Projekte i.h.v. 60% der anrechenbaren Investitionen auf max 70 % des zu versteuernden Einkommens 5

6 2 INVESTITIONSFÖRDERUNG NACH SEKTOREN / LABUAN IBFC Pioneer status Investment tax allowance Reinvestment allowance Special incentive scheme Green incentives Incentives for high technology and strategic projects Double deduction of expenses incurred for promotion of exports Incentives for training Incentives for approved international procurement center and regional distribution center Incentives for agricultural projects Incentives for research and development Incentives for in-bound tour operators Incentives for approved overseas investments Incentives for overseas construction projects Incentives for exports of products manufactured in Malaysia and export of approved services Incentives for healthcare and wellness Operational Headquarters incentives Labuan International Business Finance Centre (offshore) - Labuan Companies Act Special economic corridors 6

7 3 STREITBEILEGUNG ANERKENNUNG UND VOLLSTRECKUNG AUSLÄNDISCHER SCHIEDSSPRÜCHE Theorie Malaysia ist Mitglied des New Yorker Übereinkommens 1958 über Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Gewährleistung der Vollstreckung von Schiedssprüchen aus anderen Vertragsstaaten Anerkennungsverfahren Praktische Umsetzung Exequaturverfahren beim High Court Einreichung von Schiedsspruch, zugrundeliegender Schiedsvereinbarung und beglaubigten Übersetzungen innerhalb von 3 Jahren Wenn Vollstreckung verweigert, Revision möglich Ablehnung der Vollstreckung grundsätzlich nach Art. 5 New York Convention, insbesondere: Keine ordnungsgemäße Benachrichtigung über Schiedsverfahren / keine Gleichbehandlung der Parteien; Award nicht innerhalb des Rahmens der Schiedsklausel; Streitigkeit nicht von der Reichweite der Schiedsklausel erfasst; Verstoß gegen den malaysischen Ordre Public. In der Praxis zum Teil weite Auslegung durch die Gerichte 7

8 4 STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Körperschaftsteuersatz generell 24 %; 18 % für steuerbares Einkommen bis MYR (lokal ansässige KMU mit Kapital bis 2,5 Mio MYR, keine Konzerngesellschaft) Begründung einer Betriebsstätte Bei Bauausführung/Montage > 6 Monaten Art. 5 (2) DBA: Ort der Leitung, Zweigniederlassung, Geschäftsstelle, Fabrikationsstätte, Werkstatt, etc. Keine Begründung einer Betriebsstätte Lagerstätten Repräsentanztätigkeiten Einkaufs- und Informationsbeschaffungsstellen Freie Gewinnrückführung, keine Dividendenbesteuerung Persönliche Einkommensteuer progressiv bis 28 % für Ansässige Service Tax 6 %, Sales Tax 5/10 % 8

9 5 BEZUG ZU ASEAN ASSOCIATION OF SOUTH EAST ASIAN NATIONS Gegründet am in Bangkok von Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur und Thailand. Brunei trat 1984 bei (ASEAN 6). Weitere Mitglieder sind Vietnam (1995), Laos (1997), Myanmar (1997) und Kambodscha (1999) ASEAN Charter 2007 als Zielkatalog beschlossen auf 13. Summit in Singapur, in Kraft seit 2009 Oberstes Beschlussfassungsorgan ASEAN Summit Ziele sind Förderung wirtschaftlichen Wachstums (AEC 2015), sozialen Fortschritts, kultureller Weiterent-wicklung und Gewährleistung regionalen Friedens und Stabilität Kooperationsprinzipien sind wechselseitige Achtung nationaler Souveränität, Nichteinmischung, friedliche Beilegung von Streitigkeiten Trotz kontinuierlicher institutioneller Weiterentwicklung weiterhin nur bedingt homogen aufgrund starker kultureller, religiöser, ideologischer und politischer Vielfalt 9

10 5 ASEAN WICHTIGE ABKOMMEN ASEAN Trade in Goods Agreement (ATIGA) Konsolidierung der bisherigen Regelungen zum Binnenhandel mit Waren inklusive CEPT Vereinbarung in einem Abkommen Lokaler Wertschöpfungsanteil idr 40% (Artikel 29), verschiedene ROO für unterschiedliche Sektoren ASEAN Comprehensive Investment Agreement (ACIA) Konsolidierte und überarbeitete Regelungen zu Liberalisierung, Investitionsschutz, Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, Förderung von Investitionen Nur wenige Marktöffnungsverpflichtungen China-Asean Free Trade Agreement, in Kraft seit , bevölkerungsreichste Freihandelszone der Welt (1,3 Mrd Mio) EU-ASEAN und EU-Malaysia in Verhandlung 10

11 6 IHR ANSPRECHPARTNER MARKUS SCHLUETER Rechtsanwalt Rödl & Partner Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 D Köln T markus.schlueter@roedl.com 11

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