GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN IN ISRAEL IM ZUG DER RESTAURIERUNG UND SANIERUNG HISTORISCHER GEBÄUDE IM BAUHAUS- UND INTERNATIONALEN STIL

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1 GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN IN ISRAEL IM ZUG DER RESTAURIERUNG UND SANIERUNG HISTORISCHER GEBÄUDE IM BAUHAUS- UND INTERNATIONALEN STIL Berlin, den 8. Mai 2015 Dr. Christian Hubatsch Rechtsanwalt

2 Einführung Rechtssystem Israels 2.Vertragsrecht 3.Prozessrecht 4.Bau- und Sanierungsprojekte in Israel 5.Gesellschaftsrecht 6.Steuerrecht 7. Zoll- und Freihandelsabkommen 8.Beratung durch den FPS Israel Desk

3 1. Rechtssystem Israels Vereint drei rechtliche Traditionen: englisches»common law«, kontinentaleuropäisches Zivilrecht und jüdisches Recht (Familienrecht) Modernes Rechtssystem westlicher Prägung Dreistufiger Aufbau der Gerichtsbarkeit: magistrates court, district court und Supreme Court als Berufungs- und Revisionsinstanz und Verfassungsgericht Wirtschaftsrecht: Anlehnung an englisches Recht britische Verwaltung im Mandatsgebiet Palästina ( )

4 2. Vertragsrecht Grundsatz: Vertragsfreiheit, Privatautonomie, Treu und Glauben nationale Gesetzgebung: Contracts Law 1973, International Sale of Goods Law 1999 UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 1980)ist maßgeblich für den internationalen Warenverkauf für Verträge, die nach dem 05. Februar 2000 geschlossen werden, gilt das UN-Kaufrecht, es sei denn die Parteien haben das UN-Kaufrecht explizit ausgeschlossen es gelten allgemeine Prinzipien: Formfreiheit (Ausnahme: Grundstücksrecht, Verbraucherdarlehen), Vertragsschluss (Angebot, Annahme), Rücktritt, Kündigung, Erfüllung, Leistungsstörung, Schadensersatz

5 2. Vertragsrecht Freie Rechtswahl - und Schiedsgerichtsklauseln (z.b. Internationaler Schiedsgerichtshof der internationalen Handelskammer, Paris) bei Geschäften sind insbesondere zu beachten: 1. Rechtswahlklausel 2. Gerichtsstandsklausel 3. ggf. Schiedsklausel jeweils Abwägung im Einzelfall, welches Recht für den Vertrag sinnvoll ist

6 3. Prozessrecht Israel übt seine Gerichtsbarkeit über jede Streitigkeit aus, bei der sich der Geschäftssitz beider Parteien in Israel befindet oder die Parteien Israels Gerichtsbarkeit bestimmen bilaterales Abkommen zwischen BRD und Israel über gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilund Handelssachen, 1977 Vollstreckungsverfahren kann bei jedem zuständigen Gericht eingeleitet werden. Für Vollstreckbarerklärung gilt: örtliche Zuständigkeit: am Geschäftssitz des Beklagten sachliche Zuständigkeit: (magistrates oder district court) folgt dem Sachwert magistrates court < 2 Mio. NIS (ca ) district court > 2 Mio. NIS Dauer des erstinstanzlichen Verfahrens: in der Regel zwischen Monate

7 4. Bau- und Sanierungsprojekte in Israel Aktuell großer Sanierungsbedarf in Tel Aviv für ca Gebäude aus den 1930 er Jahren im Stil der Frühmoderne / Bauhaus-Stil ( Weiße Stadt ) Gebäude werden zunehmend unter Denkmalschutz gestellt Fehlen von ausreichendem Know-How für Sanierung: enormes Potential für deutsche Architekten, Restauratoren und Fachhandwerker Rechtssichere Gestaltung der Sanierungsprojekte erfordert eingehende Kenntnis u.a. des Bau- und Architektenrechts, Arbeits- und Sozialrechts, Steuer- und Gesellschaftsrechts

8 4. Bau- und Sanierungsprojekte in Israel (2) Für Bau- und Architektenverträge gilt allgemeines Vertragsrecht, Rechtswahl möglich Beachtung des Denkmalschutzes für Gebäude Mitunter Genehmigungserfordernisse für bestimmte Tätigkeiten, z.b. für den Wohnungsbau Arbeitsrechtliche Regelungen für Angestellte, z.b. Arbeitsgenehmigungen für ausländische Arbeitnehmer, Versicherungen, Sozialleistungen, Urlaub etc. auch für inländische Arbeitnehmer zu beachten Israelisches Firmengesetz für Tätigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften zu beachten Wahl zwischen israelischer Tochtergesellschaft oder Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterschiedliche Steuerfolgen

9 5. Gesellschaftsrecht Unterscheidung: Personen- und Kapitalgesellschaften (partnerships/companies) General ( OHG ) und Limited ( KG ) Partnership Private ( GmbH ) und Public ( AG ) Company Limited Private Company ohne bestimmte Haftungshöchstsumme registrierte» Foreign Company«als Alternative für ausländische Investoren Eintragung ins Handelsregister Einreichung der Gründungsdokumente mit hebräischer Übersetzung Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten in Israel mit Vollmachtsurkunde

10 6. Steuerrecht Einkommens-, Körperschafts-, und Kapitalertragssteuer Anknüpfung an Ansässigkeit in Israel nicht ansässig, wer länger als 180 Tage und oder 90 Tage am Stück abwesend ist progressiver Einkommenssteuersatz bis zu 45 % Körperschaftssteuer von 24 %; Kapitalertragssteuer zwischen 20 und 25 % Umsatzsteuer von 16 % Doppelbesteuerungsabkommen zwischen BRD und Staat Israel: = Einkünfte sind entweder in der BRD oder in Israel zu versteuern deutsche Steuer nimmt Einkünfte in Israel (dort versteuert) von der Steuerpflicht aus

11 7. Zoll- und Freihandelsabkommen zwischen EU- und Israel gilt: EU-Mediterranean Agreement Ziel: Freihandelszone des europäischen Binnenmarkts um den Nahen Osten erweitern und Handelsbarrieren stückweise abbauen Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung Vertiefung der in GATT 1948 (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und GATS 1995 (Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) niedergelegten Grundsätze politischer Dialog, soziale, kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit

12 8. Beratung durch den FPS Israel Desk FPS ist eine der führenden unabhängigen Wirtschaftskanzleien in Deutschland FPS ist erste deutsche Kanzlei mit eigenem Büro in Israel / Tel Aviv Umfassende Expertise bei der Beratung nationaler und internationaler Groß - und mittelständischer Unternehmen; spezielle Expertise im israelischen Recht durch Israel Desk Mehrere mehrsprachige Rechtsanwälte (deutsch, englisch, hebräisch) lange Erfahrung bei Begleitung grenzüberschreitender Transaktionen Kontakte zur den jeweiligen konsularischen Vertretungen, Anwaltskanzleien und zur deutsch-israelischen Industrie- und Handelskammer sowie zu privaten Organisationen, z.b. für die Beantragung von Arbeitsgenehmigungen

13 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! IHRE KANZLEI. IHR PARTNER

14 IHRE KANZLEI. IHR PARTNER BERLIN DÜSSELDORF FRANKFURT AM MAIN HAMBURG Kurfürstendamm Berlin T F berlin@fps-law.de Königsallee 60 C (KÖ-Höfe) Düsseldorf T F duesseldorf@fps-law.de Eschersheimer Landstr Frankfurt am Main T F frankfurt@fps-law.de Große Theaterstraße Hamburg T F hamburg@fps-law.de

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