Sich jeden Tag auf morgen freuen

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1 Lebenslinien Sich jeden Tag auf morgen freuen Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei. Vorsorge und Absicherung Pflege

2 Lernen Sie uns näher kennen. Wir betreiben ein genossenschaftliches Geschäftsmodell sind privat durch und durch sind unabhängig und kundenorientiert haben genossenschaftliche Wurzeln gehen mit Menschen partnerschaftlich und fair um stehen für Nähe und Verbundenheit stehen zu unserem Wort Unsere Leistungen sind so individuell wie Ihre Ansprüche. Im Private Banking sind Unabhängigkeit und Neutralität entscheidende Faktoren. Daher verfolgen wir konsequent einen Grundsatz: Wir wollen Sie kennen und Ihre Bedürfnisse und Erwartungen verstehen lernen, erst dann suchen wir die individuell passende Antwort - und zwar die beste. Das heißt auch: Schubladen gibt es nicht. Unsere Lösungen sind individuell auf Ihre Situation ausgerichtet. Unsere Vorschläge für eine Vermögensbetreuung etwa stellen wir erst dann zusammen, wenn wir Ihre Erwartungen, Ihre Risikoeinstellung und Ihre persönlichen Rahmenvorgaben aufgenommen und unser Verständnis dazu mit Ihnen abgeglichen haben. Sie dürfen von uns einen umfassenden Vorschlag erwarten, der verständlich und transparent darstellt, wie wir Ihre Wünsche erfüllen werden. Dabei greifen wir unter anderem auf folgende einzelne Komponenten aus unserer Angebotspalette zurück: INVESTMENTLÖSUNGEN FINANZLÖSUNGEN Beratungsdepot Individuelle Vermögensverwaltung Klassische Vermögensverwaltung Währungsvermögensverwaltung Zahlungsverkehr Finanzierungen Vorsorge und Absicherung Individuelle Lösungen KLASSISCHE PRIVATE BANKING- LEISTUNGEN Spezielles Reporting Research Vermögensübergang SPEZIALDIENSTLEISTUNGEN Stiftungsmanagement Immobilienmanagement Exklusive Betreuungsleistungen 2

3 Eine gute Versorgung im Pflegefall sichern Die Vorstellung, vielleicht irgendwann einmal den Alltag nicht mehr allein bewältigen zu können, son- dern auf Hilfe durch Angehörige oder sogar fremde Menschen angewiesen zu sein, ist für die meisten Menschen beunruhigend. Jeder Mensch möchte sein Leben aktiv und selbstbestimmt gestalten, dabei blendet man aus, dass Unfälle, Krankheiten oder hohes Alter dem Grenzen setzen können. Insbeson- dere, wenn man sich jung und agil fühlt, beschäftigt man sich nicht mit der Frage Was wäre, wenn?. Aber es gibt Gründe, dies doch frühzeitig zu tun: Ein Pflegefall in der Familie führt schnell zu organisa- torischen Schwierigkeiten und psychischer Belastung für den pflegebedürftigen Menschen und seine An- gehörigen. Denn Pflegebedürftigkeit entsteht häufig sehr plötzlich und verändert das Leben radikal. Nicht nur für den Pflegebedürftigen, sondern auch für die Angehörigen ist es traurig, wenn die ge- wünschte Pflegeform aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist oder das Heim allein aufgrund der monatlichen Kosten ausgewählt werden muss. Vieles im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftig- keit ist unsicher. Doch durch gezielte Vorsorge kann wenigstens das finanzielle Risiko minimiert werden. Haben Sie sich vorbereitet? Was würde passieren, wenn Sie oder Ihr Partner morgen pflegebedürftig wären? Was Sie über Pflegebedürftigkeit wissen sollten und was Sie zur Vorbereitung auf einen Pflegefall in der Familie schon heute tun können, möchten wir Ihnen mit dieser Unterlage und in einem persönlichen Bera- tungsgespräch aufzeigen. Viele Fragen müssen geklärt werden: Wer kann sich kümmern? Wo kann gepflegt werden? Und letztend- lich: Wer soll das alles bezahlen? Die gesetzliche Pfle- geversicherung deckt nicht alle Kosten ab. Persönliche finanzielle Belastungen bleiben. Häufig müssen die Angehörigen dann auch finanziell einspringen. 3

4 Was leistet ein individuelles Pflegevorsorgekonzept? Eine unerwartete Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit dem Thema Pflege zu beschäftigen und die gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu kennen. Wann spricht man von Pflegebedürftigkeit? Können die auf Sie entfallenden Kosten der Pflege allein durch Ihr Einkommen oder durch finanzielle Rücklagen gedeckt werden? Wäre im Rahmen Ihrer familiären Situation eine häusliche Pflege umsetzbar? Welche Formen der Pflege gibt es? Was kostet die tägliche Pflege zu Hause und/oder in einem Pflegeheim? Wann und wie viel zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung? Was bedeuten die verschiedenen Stufen der Pflegebedürftigkeit? Im Rahmen Ihres individuellen Pflegevorsorgekonzeptes gehen wir einen Schritt weiter. Gemeinsam betrachten wir die Auswirkungen einer möglichen Pflegebedürftigkeit auf Ihre individuelle Lebenssituation. Dabei ist es wichtig, dass Sie einige zentrale Fragen zum Thema für sich persönlich beantworten. Haben Sie mit Ihren Kindern schon einmal über eine eventuelle Pflegesituation gesprochen? Im Rahmen Ihrer zukünftigen Pflegevorsorge sollten folgende weitere wichtige Aspekte frühzeitig in Ihre Überlegungen einbezogen werden: Wie pflegegerecht ist Ihre aktuelle Wohnsituation? Kann z. B. eine barrierefreie Umgestaltung im Rahmen anstehender Renovierungsmaßnahmen berücksichtigt werden? Für den Fall plötzlicher Krankheit ist der Abschluss zweckmäßiger Vollmachten oder einer Patientenverfügung sinnvoll, damit Ihr Leben in Pflege oder im Krankenhaus nach Ihren Wünschen gestaltet wird. Wie und wo möchten Sie leben, sollten Sie einmal auf Hilfe angewiesen sein? Welche Vermögenspositionen können im Notfall aufgelöst werden, und welche Werte sollen im Hinblick auf eine spätere Vermögensübertragung erhalten bleiben? 4

5 Warum ist Pflegevorsorge so wichtig? Das Pflegefallrisiko steigt mit dem Alter In Deutschland sind derzeit etwa 2,34 Mio. Menschen auf Pflege angewiesen. Das Risiko, pflegebedürftig zu werden, steigt mit dem Alter. Aufgrund der höheren Lebenserwartung sind deutlich mehr Frauen als Männer im Alter pflegebedürftig. Die Dauer der Pflege ist ungewiss Wie lange eine Versorgung im Pflegefall sichergestellt werden muss, ist von vielen Faktoren abhängig. Die durchschnittliche Pflegezeit dauert heute etwa acht Jahre. Die Verweildauer in Pflegeheimen beträgt hingegen durchschnittlich vier Jahre. Das bedeutet, dass finanzielle Belastungen aus einer Pflegesituation dauerhaft tragbar sein müssen. Die gesetzliche Pflegeversicherung eine Teilkasko-Versicherung Kosten für Pflegeleistungen werden nicht komplett durch die gesetzliche Pflegeversicherung gedeckt. Dies gilt auch für privat Versicherte, da die Leistungen anders als bei der Krankenversicherung für gesetzlich und privat Versicherte identisch sind. Kann der Pflegebedürftige die Kosten selber nicht tragen, müssen Angehörige ihn unterstützen. Zwar springt das Sozial- amt ein und übernimmt die Kosten der Pflege und der Heimunterbringung. Wenn möglich, wird jedoch auf das Einkommen und das Vermögen der Kinder zurückgegriffen. Mehr als zwei Drittel der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt Pflegeleistungen können in unterschiedlichen Formen in Anspruch genommen werden. Nur ca. ein Drittel aller Pflegebedürftigen wird in Heimen gepflegt. Die Mehrzahl aller Pflegebedürftigen wird von Angehörigen zu Hause versorgt und davon nur ein Drittel mit Unterstützung von ambulanten Pflegediensten. Vorteile privater Zusatzvorsorge Geringere finanzielle Belastung aufgrund einer Pflegebedürftigkeit. Ausreichende finanzielle Mittel erleichtern es, die Pflegesituation selbstbestimmt mitzugestalten, z. B. hinsichtlich der Auswahl des Pflegeheims. Je früher eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger ist der Beitrag. Pflegebedürftige in Deutschland Pflegebedürftige nach Art der Pflege über 90 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009 häusliche Pflege durch Angehörige häusliche Pflege durch Pflegedienst Pflege im Heim 30,4 % 23,8 % 45,8 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009 weiblich männlich

6 Pflege ein Thema mit vielen Facetten Wann ist ein Mensch pflegebedürftig? Nicht immer sind der Beginn der Pflegebedürftigkeit und der Umfang der notwendigen Hilfestellung eindeutig. Sind hohes Alter oder Erkrankungen wie z. B. Demenz Ursache der Pflegebedürftigkeit, beginnen Veränderungen der Alltagssituation und damit Hilfebedürftigkeit meist schleichend. Daher hat der Gesetzgeber Pflegebedürftigkeit definiert und drei Pflegestufen zur Differenzierung der Intensität der Hilfebedürftigkeit festgelegt: Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Stufe 0 Stufe I Stufe II Stufe III Kriterien zur Einstufung Hilfe bei eingeschränkter Alltagskompetenz (z. B. bei Demenz), die unter dem Leistungsumfang der Pflegestufe I liegt (erheblich Pflegebedürftige) 90 Minuten, davon mehr als 45 Minuten in der Grundpflege und zusätzlich mehrfach wöchentlich im Haushalt (Schwerpflegebedürftige) drei Stunden, davon mindestens zwei Stunden in der Grundpflege (dreimal täglich) und zusätzlich mehrfach wöchentlich im Haushalt (Schwerstpflegebedürftige) fünf Stunden, davon mindestens vier Stunden in der Grundpflege (auch nachts) und zusätzlich mehrfach wöchentlich im Haushalt Was bedeutet Grundpflege? Die Grundpflege deckt die körperlichen Grundbedürfnisse ab: Körperpflege (Waschen, Duschen, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung, Hygiene) Mobilität (Aufstehen, Zubettgehen, Lagern, Gehen, Stehen, Treppensteigen, An- und Auskleiden) Ernährung (mundgerechte Zubereitung der Nahrung, Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme) medizinische Behandlungspflege (Verbandwechsel, Blutdruckmessen) Über die Zuordnung zu einer Pflegestufe entscheidet die Pflegekasse (die den Krankenkassen angegliedert ist) in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ( Mehr als die Hälfte aller Pflegebedürftigen befinden sich in Pflegestufe I, 34 % in Pflegestufe II und nur 13 % in Pflegestufe III. Einstufung der Pflegebedürftigen 13 % 34 % 53 % Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2009 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 6

7 Pflege im Heim oder zu Hause? Die Leistungen der Pflegeversicherung bestimmen sich nicht nur nach der Pflegestufe, sondern auch nach der Art der Pflege. Pflege im Heim Kann ein Pflegebedürftiger nicht ambulant gepflegt werden, erfolgt die Pflege stationär in einem Pflegeheim. Die Leistungen der Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Pflegekosten ab. Darüber hinaus entstehen dem Pflegebedürftigen Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sowie sogenannte Investitionskosten (vergleichbar mit Miete). Diese Kosten sind allein vom Pflegebedürftigen zu leisten und können zwischen einzelnen Einrichtungen stark schwanken. Unterschätzt wird dabei die Situation von Ehepaaren/Lebensgemeinschaften. Wird nur ein Partner im Pflegeheim versorgt, bleiben die Kosten der bisher gemeinsamen Wohnung inklusive Nebenkosten nahezu gleich hoch, lediglich die Verpflegungskosten des pflegebedürftigen Partners entfallen. Häusliche Pflege Die ambulante Pflege findet im häuslichen Umfeld durch Angehörige und/oder Pflegedienste statt. Versichert sind Pflegesachleistungen der Pflegedienste bis zur Höchstgrenze der jeweiligen Pflegestufe. Kosten, die darüber hinausgehen, muss der Pflegebedürftige selber zahlen. Wird die Pflege von Angehörigen übernommen, wird Pflegegeld an den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung ausgezahlt. Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass dies an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergegeben wird. Beide Leistungen können kombiniert werden, stehen dann aber nur anteilig zur Verfügung. Wird z. B. ein ambulanter Pflegedienst für 60 % der Pflegesachleistung der jeweiligen Pflegestufe in Anspruch genommen, erhält der Pflegebedürftige auch nur noch 40 % des ohnehin schon niedrigeren Pflegegeldes. In Pflegestufe I ist die durchschnittliche finanzielle Belastung überschaubar, da meist zusätzlich betreuende Angehörige zur Seite stehen. Wird ein Pflegebedürftiger auch in Pflegestufe III zu Hause versorgt, steigt die finanzielle Belastung stark an. Pflege im Heim Häusliche Pflege (Pflegedienst) Kosten Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007 Kosten Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Quelle: Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2007, und Schätzung Stiftung Warentest 2006 Leistungen Pflegeversicherung Eigenanteil Leistungen Pflegeversicherung (Pflegesachleistungen) Eigenanteil

8 Ihre individuelle Pflegevorsorge Für eine individuelle Lösung zur Pflegevorsorge ist die Einschätzung der persönlichen Situation notwendig. Die folgenden Fragestellungen helfen dabei: Wäre es für Sie eine Option, schon vor einer eintretenden Pflegebedürftigkeit gemeinsam mit Ihrem Partner in eine Seniorenwohnanlage umzuziehen? Welche Vorbereitungen haben Sie im Hinblick auf eine eventuell eintretende Pflegebedürftigkeit bereits getroffen? Welche Art der Betreuung können Sie sich für sich und Ihren Partner vorstellen? Welche zusätzliche Hilfestellung im Alltag möchten Sie sich leisten? Welche freien finanziellen Mittel stehen Ihnen zur Verfügung? Bis zu welcher Höhe können bzw. sollen Ihre Kinder zur Kostendeckung herangezogen werden? Haben Sie Familienangehörige, die bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit mithelfen können? Kosten und Leistungen in der Pflege Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick* Pflegeart Stufe I Stufe II Stufe III Häusliche Pflege durch Angehörige (Pflegegeld) Häusliche Pflege durch Pflegedienst (Pflegesachleistungen) Pflege im Heim (vollstationäre Pflege) * Monatliche Leistung ab

9 Ihre individuelle Beispielrechnung Pflegeart Stufe I Stufe II Stufe III Kosten für Pflege durch Pflegedienst oder im Pflegeheim (pro Monat) Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (pro Monat) Eigenanteil Kostendeckung (pro Monat) durch: lfd. Einkommen (frei verfügbar) Vermögen Versorgungslücke (pro Monat) (pro Tag) Stufe I: % Stufe II: % Stufe III: % Pflegetagegeld (pro Tag) Verbleibende Lücke (pro Tag) (pro Monat) Beitrag (pro Monat) Tarif für Pflegetagegeld Tarif Tarif 9

10 Konkrete Lösungsvorschläge für Sie Klärung vertiefender Fragestellungen Für weitere Fragen zur Pflegesituation stehen Ihnen Spezialisten aus unserem Haus oder bei unserem Partner der R+V Versicherung gerne zur Verfügung. Wie kann ich meine Wohnung/mein Haus barrierefrei gestalten? Welche alternativen Wohnformen gibt es? An wen kann ich mich für Hilfestellungen wenden, wenn ein Pflegefall tatsächlich eintritt? Welchen Anspruch auf Pflege habe ich, wenn ich den Ruhestand im Ausland genießen möchte? Wie erkenne ich gute und zuverlässige Pflegedienste und -einrichtungen? Wie kann ich Vollmachten bzw. Verfügungen sinnvoll einsetzen? Erste Hilfestellungen in Form von Checklisten und weiteren wertvollen Informationen erhalten Sie im Ratgeber Weil im Pflegefall das Einfachste schwierig wird der R+V Versicherung. 10

11 Unsere weitere Zusammenarbeit Sowohl persönliche Lebensumstände als auch gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ändern sich kontinuierlich. Daher wollen wir mit Ihnen regelmäßig im Gespräch bleiben, um Ihre finanzielle Situation dauerhaft zu optimieren. Unser nächster Termin Am: Thema: Anmerkungen: Gutes weitersagen Hat Ihnen unsere Beratung gefallen, freuen wir uns, wenn Sie dies weitersagen! Gerne stehen wir mit unseren Beratungsleistungen auch Ihren Freunden und Bekannten zur Verfügung. Visitenkarte 11

12 Dieses Dokument ersetzt weder die individuelle Beratung durch die Bank noch die individuelle, qualifizierte Rechts- und Steuerberatung. Die Inhalte wurden von der DZ BANK AG gemeinsam mit Volksbanken Raiffeisenbanken sorgfältig erstellt, für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Stand der Informationen: 12/2012. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

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