Gesamtprojekt. Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter zur Vermeidung von Kindervernachlässigung Netzwerk Familienhebammen

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1 EINE CHANCE FÜR KINDER Rühmkorffstr Hannover Hildegard und Hermann Schnipkoweit Gesamtprojekt Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter zur Vermeidung von Kindervernachlässigung Netzwerk Familienhebammen 1. Ziel und Struktur des Gesamtprojektes Bei etwa 10 % der Schwangeren und jungen Müttern in Deutschland liegen inzwischen sehr schwierige soziale und/oder psychosoziale Lebenssituationen vor, die nicht selten die Voraussetzung von Kindesvernachlässigung darstellen. Die Kinder von folgenden Müttern sind besonders betroffen: - von sehr jungen Mütter (sogenannte Teeny-Mütter) - von schwangeren, alleinstehenden Frauen - von schwangeren Frauen aus Familien mit erheblichen sozialen Problemen (Arbeitslosigkeit usw.) - von schwangeren Frauen, die in einem gewalttätigen Milieu oder mit gewalttätigen Männern leben. - von alkohol- und/oder drogenabhängigen Frauen - von ausländischen Frauen mit Hemmschwellen zum deutschen Gesundheitssystem Rühmkorffstraße Hannover Telefon: Fax: Homepage: info@eine-chance-fuer-kinder.de Bankverbindung: Sparda-Bank eg BLZ: Kto.-Nr.:

2 2 2. Struktur des Projektes Aufsuchende Hilfe für junge Mütter zur Vermeidung von Kindesvernachlässigung - Netzwerk Familienhebammen Da viele der o.a. Frauen durch die vorhandenen kommunalen Hilfeangebote, z. B. der Jugendbehörden, nicht erreicht werden können, ist es erforderlich andere Wege der aufsuchenden Arbeit zu erproben. Da freiberufliche Hebammen häufig die einzigen Personen des Hilfesystems sind, die Zugang zu schwangeren Frauen und jungen Müttern auch in schwierigsten Lebenssituationen haben, bietet es sich an, diese Zugangsmöglichkeit zu nutzen. "Normale" Hebammen sind jedoch für diese Art der weitergehenden Betreuung, die bis mindestens zum Ende des ersten Lebensjahres eines Kindes gehen muss, nicht ausreichend geschult und benötigen daher eine spezielle Fortbildung mit sozialpflegerischen und kinderversorgenden Inhalten, um als Familienhebammen arbeiten zu können; eine Familienhebamme übernimmt neben der gesundheitlichen Betreuung von Mutter und Kind auch viele sozialpflegerische Aufgaben während des ersten Lebensjahres eines Kindes; die Übernahme dieser Aufgaben und die Lösung der sich ergebenden Probleme ist wichtig, damit sich eine enge psychische Bindung zwischen Mutter und Kind aufbauen kann. Die Verhinderung der Kindesvernachlässigung ist eine gesamt-gesellschaftliche Aufgabe, die so wichtig ist, da diejenigen Kinder, die von ihren Müttern psychisch und körperlich vernachlässigt wurden, überdurchschnittlich häufig zu Problemkindern werden. Die Folgen sind dann: - im somatischen Bereich zu erkennen, da vernachlässigte Kinder erheblich häufiger an verschiedenen häufig auch vermeidbaren Erkrankungen leiden. Überdurchschnittlich häufig ist bei diesen Kindern ein sogenanntes Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (ADH) zu sehen. - im psychisch-sozialen Bereich zu erkennen, denn es kommt durch die fehlende soziale Integration zu Suchtkrankheiten, zu Schulabbruch, damit zu fehlenden Ausbildungschancen und anschließend zu Jugendarbeitslosigkeit und nicht selten zu Jugendgewalt und -kriminalität. Die langfristige Verbesserung der Versorgung von Schwangeren, jungen Müttern und Säuglingen ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung einer guten und dauerhaften Bindung zwischen Mutter und Kind. Dieses Bindungsverhalten ist aber unerlässlich zur Vermeidung der oben aufgeführten Problementwicklungen.

3 3 Seit dem Jahr 2002 setzt die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER freiberufliche Hebammen, die mit einer speziellen 170 Stunden dauernden Fortbildung zu Familienhebammen ausgebildet wurden, in vier niedersächsischen Kommunen ein, um über die aufsuchende Betreuung und Hilfe für Frauen in besonders kritischen Lebenssituationen Kindesvernachlässigung zu vermeiden. Die begleitende wissenschaftliche Dokumentation für die Jahre 2002 bis 2005 ergab: - In den vier Beobachtungsjahren waren über 400 Frauen und ihre Kinder durch die Familienhebammen in den vier Standorten betreut worden. - Die Information über die Zielgruppe kam zu 30 % von den zuständigen kommunalen Jugendbehörden; in anderen Fällen wurden die Familienhebammen von betreuenden Ärzten, von anderen Hilfeinstitutionen oder von Verwandten und Bekannten hinzugezogen. - Die Familienhebammen erreichten die Frauen und deren Kinder in einem hohen Ausmaß und wurden als Hilfepersonen sehr gut akzeptiert. - In über 70 % der betreuten Frauen und Kinder konnte entweder eine Problemlösung oder zumindest eine erhebliche Verbesserung der Ausgangssituation durch die aufsuchende Arbeit der Familienhebammen erreicht werden. Die Erfolge der aufsuchenden Arbeit der Familienhebammen sind bisher so eindrücklich, dass in Niedersachsen ab dem Jahr 2007 acht weitere Kommunen neben den bisherigen vier Familienhebammen eingesetzt werden. Um die Betreuungsmöglichkeit auch dauerhaft und vor allem auch erfolgreich in weiteren Kommunen ein- und umsetzen zu können, ist die Formulierung eines Gesamtprojektes mit einzelnen Teilprojekten, die hinsichtlich ihres Erfolges abgeprüft werden können, erforderlich. Für den Erfolg des Gesamtprojektes "Bündnis für unsere Kinder" ergeben sich u.a. folgende Teilprojekte: 1. Aufsuchende Betreuung durch freiberufliche Hebammen mit gesicherter Finanzierung durch kommunale Behörden (Finanzierung: kommunale Behörden).

4 4 2. Zertifizierte Fortbildung von niedergelassenen Hebammen zu Familienhebammen (Finanzierung: kommunale Jugendbehörden) 3. Aufbau und Führung von sogenannten Familienhebammenzentralen in den Einsatzkommunen der Familienhebammen, siehe Beispiel Pilotprojekt Familienhebammenzentrale Hannover (s. Anlage). (Finanzierung: Antrag Niedersächsischer Sparkassenverband) 4. Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für die Arbeit der Familienhebammen (Finanzierung: Antrag bei Land Niedersachsen). Neben den oben aufgeführten Teilprojekten sind folgende Aktivitäten auf kommunaler Ebene möglich, die sich speziell auf schwangere Frauen sowie auf Kinder in den ersten zwei Lebensjahren konzentrieren: - Treff- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schwangere, junge Mütter und ihre Kinder kostenlosen niedrigschwelligen Gruppen - Säuglings- und Kinderbetreuung bei alleinerziehenden, berufstätigen Müttern - Hilfe bei Behörden- und Ärztegängen - Hilfe bei Anträgen für verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten - Hilfe bei Arbeitssuche - Hilfe bei Suchtkrankheiten - u.a. Zu 1. Ende des Jahres 2006 wird die Landesförderung für den Einsatz der Familienhebammen in den vier bisherigen Projektstandorten (Stadt Braunschweig, Stadt Hannover, Stadt Osnabrück, Stadt- Landkreis Leer) beendet sein. Der nachweisbare Erfolg der

5 5 aufsuchenden Arbeit ist jedoch so überzeugend, dass ab dem nicht nur die bisherigen vier Projektstandorte den Einsatz von Familienhebammen über Stundenkontingente selbst weiter finanzieren werden, sondern auch noch acht weitere Kommunen ( z.b. Stadt Wilhelmshaven, LK Oldenburg, LK Osnabrück, LK Grafschaft Bentheim usw.) den Einsatz von Familienhebammen vorsehen und eine eigene Finanzierung hierfür planen. Dies bedeutet, dass ab dem Jahr 2007 mindestens in 12 niedersächsischen Kommunen freiberufliche Familienhebammen eingesetzt werden können. Die Finanzierung der vor Ort geleisteten Betreuungsstunden erfolgt durch die Kommunen. Eine Leitung und Führung der Familienhebammen soll durch die Trägerschaft der Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER ermöglicht werden. Zu 2. Seit Februar 2006 führt die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER die erste zertifizierte Fortbildung mit 170 Stunden für Hebammen durch. Im Dezember 2006 wird der 2. Kurs folgen, so dass im Frühjahr 2007 neben den 15 bisherigen Familienhebammen ca weitere Familienhebammen für den Einsatz auf kommunaler Ebene in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Zu 3. Um Familienhebammen besonders effektiv, aber auch evaluierbar und nach den Grundsätzen des Qualitätsmangements einsetzen zu können, plant die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER, sogenannte Familienhebammenzentralen in den betreffenden Kommunen einzurichten, die den Einsatz von Familienhebammen planen. Deckt z.b. eine normale betreuende Hebamme, der betreuende Gynäkologe, der betreuende Kinderarzt oder auch das Jugendamt bei einer Frau bzw. bei ihrem Kind besondere Notlagen auf und müssen Hilfestrukturen eingebunden werden, so fehlt in der Regel der Kontakt zu entsprechenden Institutionen. Es ergeben sich dabei unter anderem folgende Fragestellungen, die meist sehr schnell gelöst werden müssen: - Welche Hilfe ist vorhanden und welche Hilfe kann und wird die Frau annehmen; ist dies durch das zuständige Jugendamt oder eher von nicht-staatlichen Stellen möglich. - Wie ist die finanzielle Situation der Frau bzw. der Familie und wo kann finanzielle Unterstützung beantragt werden?

6 6 - Welche Einrichtung ist für aktuelle oder für langfristige Hilfen nicht nur zuständig, sondern auch dazu in der Lage? - Wo gibt es für die erforderlichen sozialen Kontakte Gruppen mit niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeit für Mutter und ihre Kinder. - Welche Kontakte bestehen zu Sucht- und Drogenberatungsstellen sowie zu Frauenhäusern? Um diese Fragestellungen schnell und zufriedenstellend beantworten zu können, sind ausreichende Informationen über die einzelnen Einrichtungen sowie persönliche Kontakte erforderlich; diese Informationen stehen den Ärzten sowie den freiberuflichen normalen Hebammen nicht in ausreichender Transparenz zur Verfügung; zusätzlich sprengt das Einholen dieser Informationen den Rahmen der originären und von den Krankenkassen finanzierten Hebammentätigkeit. Das Modellprojekt "Familienhebammenzentrale Hannover" hat gezeigt wie groß der Bedarf in einer Kommune an einer derartigen Koordinationstätigkeit ist und welche große Hilfe damit geleistet werden kann. Durch enge Abstimmung mit dem jeweils zuständigem Jugendamt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann sichergestellt werden, dass die Netzwerkarbeit der Familienhebammenzentrale in erster Linie dem Wohl des Kindes zu Gute kommen, da dafür gesorgt wird, dass Ärzte und Hilfeinstitutionen bei Notsituationen eines Kindes oder bei dem Problem längerfristiger Betreuung feste Ansprechpartner vorfinden, die ihrerseits in engem Kontakt zum Jugendamt stehen Zu 4. Die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER wird in den Jahren 2007 bis 2011 ein Konzept für ein Qualitätsmanagement für die aufsuchende Arbeit der Familienhebammen entwickeln und umsetzen. Für die Durchführung der Trägerschaft des Einsatzes von Familienhebammen in den oben beschriebenen Kommunen durch die Stiftung EINE CHANCE FÜR KINDER die damit verbundene Übernahme des Qualitätsmanagements wird eine Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung für den Zeitraum von 5 Jahren bei der Niedersächsischen Landesregierung beantragt.

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