P I G l o b a l V a l u e F u n d. OGAW nach liechtensteinischem Recht in der Rechtsform der Treuhänderschaft

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1 P I G l o b a l V a l u e F u n d OGAW nach liechtensteinischem Recht in der Rechtsform der Treuhänderschaft Ungeprüfter Halbjahresbericht per 30. Juni 2017 Asset Manager: Verwaltungsgesellschaft:

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Verwaltung und Organe... 3 Tätigkeitsbericht... 4 Vermögensrechnung... 6 Ausserbilanzgeschäfte... 6 Erfolgsrechnung... 7 Veränderung des Nettofondsvermögens... 8 Anzahl Anteile im Umlauf... 8 Kennzahlen... 9 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Ergänzende Angaben Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer PI Global Value Fund - 2 -

3 Verwaltung und Organe Verwaltungsgesellschaft IFM Independent Fund Management AG Austrasse 9 FL-9490 Vaduz Verwaltungsrat Heimo Quaderer S.K.K.H. Simeon von Habsburg Hugo Quaderer Geschäftsleitung Luis Ott Alexander Wymann Michael Oehry Domizil, Administration IFM Independent Fund Management AG und Vertriebsstelle Austrasse 9 FL-9490 Vaduz Asset Manager Banca Credinvest SA Via G. Cattori 14 CH-6902 Lugano Verwahrstelle und Zahlstelle NEUE BANK AG Marktgass 20 FL-9490 Vaduz Wirschaftsprüfer Ernst & Young AG Schanzenstrasse 4a CH-3008 Bern PI Global Value Fund - 3 -

4 Tätigkeitsbericht Sehr geehrte Anlegerinnen Sehr geehrte Anleger Wir freuen uns, Ihnen den Halbjahresbericht des PI Global Value Fund vorlegen zu dürfen. Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse -EUR-P- ist seit 31. Dezember 2016 von EUR auf EUR gestiegen und erhöhte sich somit um 9.23%. Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse -EUR-I- ist seit 31. Dezember 2016 von EUR auf EUR gestiegen und erhöhte sich somit um 9.60%. Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse -CHF-P- ist seit 31. Dezember 2016 von CHF auf CHF gestiegen und erhöhte sich somit um 10.36%. Der Nettoinventarwert pro Anteilschein der Anteilsklasse -CHF-I- ist seit 31. Dezember 2016 von CHF auf CHF gestiegen und erhöhte sich somit um 10.71%. Am 30. Juni 2017 belief sich das Fondsvermögen auf EUR 98.6 Mio. und es befanden sich Anteile der Anteilsklasse -EUR-P-, 109'188 Anteile der Anteilsklasse -EUR-I-, Anteile der Anteilsklasse -CHF-P- und Anteile der Anteilsklasse -CHF-I- im Umlauf. Performance Seit Jahresbeginn gewann der PI Global Value Fund rund 9.2% hinzu und sein NAV (Net Asset Value) steht nun bei EUR Über die letzten sechs Monate liegen wir vor dem DAX (+7.4%), Stoxx Europe 600 (+5.0%) und MSCI World in Euro (+1.2%) und bleiben nur knapp hinter dem MSCI World in USD (+9.4%) zurück. Mit der absoluten Performance sind wir zufrieden unser Ziel ist es, nach Steuern durchschnittlich 10 bis 12% p.a. für unsere Investoren zu verdienen. Dabei ist immer zu bedenken, dass es an der Börse gute und schlechte Jahre geben wird und dass Sie Ihre Mittel langfristig bei uns arbeiten lassen sollten. Der Grund für den leichten Rückstand in den letzten sechs Monaten zum MSCI World in USD ist schnell gefunden: Der PI Global Value Fund notiert in Euro. Unsere US-Titel haben sich auch in diesem Zeitraum ordentlich entwickelt, aber der US- Dollar hat in den letzten sechs Monaten 7.9% gegenüber dem Euro verloren. Das Thema Währungen gehen wir gelassen an. Zunächst einmal befindet sich ein Portfolio mit Unternehmen aus den unterschiedlichsten Währungen im Fonds. Ausserdem ist es gar nicht so wichtig, in welcher Währung eine Aktie notiert ist, denn viel wichtiger ist, in welchen Währungsräumen das Unternehmen seine Umsätze erzielt. Beispiele: Bei BMW ist ein erheblicher Teil USA und Asien dabei, bei Facebook auch ein wachsender Anteil Europa. So gleicht sich vieles mittelfristig wieder aus. Es kommt vor allem auf die Qualität des Unternehmens bzw. der Aktie selber an. Transaktionen und wesentliche Beiträge zur Performance im ersten Halbjahr 2017 Seit Jahresbeginn entwickelten sich unter anderem Atoss Software, Capita, Cognizant und Lufthansa besonders positiv. Atoss Software ist weiterhin sehr erfolgreich in seiner Nische mit Softwarelösungen für Workforce Management. Getrieben von der zunehmenden Motivation der Kundenunternehmen zur Steigerung der Produktivität und Flexibilisierung sowie der Kostensenkung konnte Atoss Software den Umsatz im ersten Quartal um 11% und den operativen Cashflow um 16% steigern. Die Softwarelösungen von Atoss steuern mittlerweile mehr als 3 Mio. Arbeitnehmer von über Unternehmen wie SIXT, Meyer Werft, Bosch, Bauhaus, Hornbach und Thyssenkrupp in mehr als 40 Ländern. Die Aktie des IT-Dienstleisters und Outsourcing-Unternehmens Cognizant verzeichnet seit Jahresbeginn ein gutes Plus von 9.9%. Die Informationstechnologie spielt mittlerweile in fast allen Branchen eine Schlüsselrolle im Kampf um Wettbewerbsvorteile. Durch seine Expertise schafft es Cognizant, Kunden langfristig zu binden. Hinzu kommt eine erfreuliche Entwicklung: Während der Umsatz seit Jahren steigt, sinkt Cognizants Abhängigkeit von den Top-Kunden stetig. Der Umsatzanteil der Top-5-Kunden lag 2016 bei 10%, zum Vergleich im Jahr 2011 noch bei 16.3%. Der deutsche Zykliker Lufthansa konnte in den letzten sechs Monaten sehr gut abschneiden. Dieses Unternehmen hängt sehr von den Kraftstoffpreisen ab, deshalb ist es aus unserer Sicht kein Langfristinvestment. Wir kaufen solche Werte gerne im zyklischen Tief, wenn wir das Gefühl haben, der Markt bewertet diese Unternehmen zu pessimistisch. Dieses Investment hat sich ausgezahlt und wir konnten bis zur Jahresmitte insgesamt rund 66% verdienen. Das englische Dienstleistungsoutsourcing-Unternehmen Capita Group beobachten wir seit zehn Jahren. Capita bietet Dienstleistungen für öffentliche Verwaltung, betreibt Callcenter, das Londoner Mautsystem und Dienstleistungen für die Finanzbranche. Das Unternehmen ist ein Dividendenaristokrat, der in 19 der letzten 20 Jahre die Dividenden gesteigert bzw. niemals gesenkt hat. Nun kamen einige Entwicklungen zusammen: Capita hatte Callcenter in Deutschland gekauft und sich dafür höher verschuldet. Dann kam der Brexit. Und die Implementierung des Mautsystems in London verzögerte sich. Die Aktie stürzte ab. Wir sprachen mit dem Unternehmen: Man bereitete in aller Ruhe einen strategischen Plan vor, den Geschäftsbereich Finanzdienstleistungen zu veräussern, um die Bilanz zu stärken, hiess es. Die anderen Geschäftsbereiche liefen gut. Wir kauften zu und stehen mittlerweile rund 23% im Plus. Das Unternehmen hat weiterhin Potenzial. Zudem versüssen 4.7% Dividende das Warten. Deutliche negative Wertbeiträge kamen in der ersten Jahreshälfte von Fairfax Financial, Gilead Science und Barrick Gold. Fairfax Financial ist eine Mini-Berkshire. Gründer und CEO Prem Watsa ist allerdings erst Ende 60 und nicht wie Warren Buffett Mitte 80. Er hat in den mehr als drei Jahrzehnten, in denen er das Unternehmen führte, eine sehr gute Hand bewiesen. Wir haben die Aktie nach einer Kurskorrektur gekauft, allerdings wie so oft bei Value-Investoren etwas zu früh. Fairfax hat für uns Langfristqualität. Der Kurs von Gilead Sciences ging im ersten Halbjahr zurück und fängt mittlerweile an, sich zu erholen. Das Unternehmen vermarktet Medikamente für die Indikationen Hepatitis und Aids. Die Hepatitis-Medikamente stehen unter starkem Preisdruck, waren vorher aber auch extrem teuer. (Therapien für mehrere Dollar). Der Aids-Bereich wächst. Das Unternehmen ist Cashflow-stark, hat Nettoliquidität und die Aktie ist mit einem KGV von 7 sehr billig. Irgendwann wird das sehr gute Management auch einen neuen Blockbuster lancieren. Und zwischenzeitlich könnte das KGV schon auf das normale Niveau der Branche steigen, was einen Kursgewinn von 40 bis 50 % beinhalten würde. PI Global Value Fund - 4 -

5 Tätigkeitsbericht (Fortsetzung) Unsere kleine Position Barrick Gold ist ein Langfristhedge für schwierige Zeiten. Wenn die Preise zwischenzeitlich etwas zurückgehen, ist das kein Grund für Unruhe. Im Gegenteil, es beruhigt uns sehr, denn in schwierigen Zeiten könnte dieses Asset sprichwörtlich Gold wert sein. Immer wieder finden wir attraktive Einstiegsmöglichkeiten wie vor einigen Monaten die Capita Group. Das gegenwärtige Portfolio ist in der Gesamtheit gut aufgestellt und die Bewertung der Portfoliounternehmen bietet noch Potenzial. Banca Credinvest SA Gliederung nach Branche Gliederung nach Land Konsumg. (zykl.) Konsumg. (n. zykl.) Finanzdienstleister Technologie Diverse Branchen Industrie 5.54 Holding 4.97 Rohstoffe 4.88 Liquidität 4.33 Übrige 4.18 Energie USA Deutsc hland Grossbritannien Canada Dänemark Griechenland Liquidität Niederlande Übrige Oesterreich Belgie n Top 10 Gesellschaft Gewichtung VF 6.45% Nov o Nordisk -B- 5.88% Fairfax Financial Holdings 4.97% Atoss Software AG 4.92% Gilead Sciences Inc 4.76% Capita Group PLC 4.61% Fiat Chrysler Automobiles 4.32% Bayerische Motorenwerke AG BMW 4.13% Metka 4.06% Semperit AG Holding 3.99% % vom Portfolio 48.10% PI Global Value Fund - 5 -

6 Vermögensrechnung 30. Juni Juni 2016 EUR EUR Bankguthaben auf Sicht 4'611' ' Bankguthaben auf Zeit Wertpapiere zum Bewertungskurs 94'367' '899' Derivate Finanzinstrumente -65' ' Sonstige Vermögenswerte 145' Gesamtfondsvermögen 99'058' '511' Bankverbindlichkeiten ' Verbindlichkeiten -444' ' Nettofondsvermögen 98'614' '020' Ausserbilanzgeschäfte Allfällige, am Ende der Berichtsperiode offene derivative Finanzinstrumente sind aus dem Vermögensinventar ersichtlich. Allfällige, am Bilanzstichtag ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending) sind aus dem Vermögensinventar ersichtlich. PI Global Value Fund - 6 -

7 Erfolgsrechnung Ertrag EUR EUR Aktien 1'158' '450' Obligationen, Wandelobligationen, Optionsanleihen Ertrag Bankguthaben Sonstige Erträge Einkauf laufender Erträge (ELE) -1' ' Total Ertrag 1'156' '451' Aufwand Reglementarische Vergütung an die Verwaltung 773' ' Reglementarische Vergütung an die Verwahrstelle 62' ' Revisionsaufwand 4' ' Passivzinsen Sonstige Aufwendungen 31' ' Ausrichtung laufender Erträge (ALE) -14' ' Total Aufwand 856' ' Nettoertrag 299' ' Realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste 4'887' '845' Realisierter Erfolg 5'187' '363' Nicht realisierte Kapitalgewinne und Kapitalverluste 3'469' '031' Gesamterfolg 8'657' '395' PI Global Value Fund - 7 -

8 Veränderung des Nettofondsvermögens EUR Nettofondsvermögen zu Beginn der Periode 102'727' Saldo aus dem Anteilsverkehr -12'770' Gesamterfolg 8'657' Nettofondsvermögen am Ende der Berichtsperiode 98'614' Anzahl Anteile im Umlauf EUR-P EUR-I CHF-P CHF-I Anzahl Anteile zu Beginn der Periode 403' '893 32'523 28'719 Neu ausgegebene Anteile 5'388 7' Zurückgenommene Anteile -54'078-23'755-3'916-2'650 Anzahl Anteile am Ende der Periode 354' '188 29'171 26'106 PI Global Value Fund - 8 -

9 Kennzahlen PI Global Value Fund Nettofondsvermögen in EUR 98'614' '727' '229' PTR in % Transaktionskosten in EUR 261' ' '294' PI Global Value Fund -CHF-I Nettofondsvermögen in CHF 3'631' '609' '721' Ausstehende Anteile 26'106 28'719 29'983 Inventarwert pro Anteil in CHF Performance in % Performance in % seit Liberierung am TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) PI Global Value Fund -CHF-P Nettofondsvermögen in CHF 3'905' '945' '918' Ausstehende Anteile 29'171 32'523 57'296 Inventarwert pro Anteil in CHF Performance in % Performance in % seit Liberierung am TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) PI Global Value Fund -EUR-I Nettofondsvermögen in EUR 16'912' '792' '958' Ausstehende Anteile 109' ' '156 Inventarwert pro Anteil in EUR Performance in % Performance in % seit Liberierung am TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) PI Global Value Fund - 9 -

10 Kennzahlen PI Global Value Fund -EUR-P Nettofondsvermögen in EUR 74'807' '889' '486' Ausstehende Anteile 354' ' '848 Inventarwert pro Anteil in EUR Performance in % Performance in % seit Liberierung am TER 1 in % (exkl. performanceabhängige Vergütung) Rechtliche Hinweise Die historische Wertentwicklung eines Anteils ist keine Garantie für die laufende und zukünftige Performance. Der Wert eines Anteils kann jederzeit steigen oder fallen. Die Performancedaten lassen zudem die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. TER Sofern Anteile anderer Fonds (Zielfonds) im Umfang von mindestens 10% des Fondsvermögens erworben werden, wird eine synthetische TER berechnet. Die TER des Fonds setzt sich aus Kosten, welche auf Ebene des Fonds direkt angefallen sind und im Falle der Berechnung der synthetischen TER zusätzlich aus der anteilmässigen TER der einzelnen Zielfonds, gewichtet nach deren Anteil am Stichtag sowie der effektiv bezahlten Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge der Zielfonds, zusammen. PI Global Value Fund

11 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des in EUR NIW WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE Aktien CAD Fairfax Financial Holdings 12' ' '903' % DKK Novo Nordisk -B- 0 77' ' '804' % EUR Allianz AG ' '568' % EUR Anheuser-Busch ' '011' % EUR Atoss Software AG 0 12'333 69' '855' % EUR Banif-Banco Internacional do Funchal '500' % EUR Bayerische Motorenwerke AG BMW ' '070' % EUR Deutsche Bank AG 30' ' '420' % EUR Eurobank Ergasias ' ' % EUR Fiat Chrysler Automobiles ' '261' % EUR Metka ' '003' % EUR Salzgitter AG ' '053' % EUR Semperit AG Holding 19' ' '933' % EUR Total SA 32' ' '385' % EUR Uniper 98' ' '623' % EUR United Internet 0 42'000 47' '282' % EUR Wuestenrot & Wuerttembergische ' '781' % GBP Admiral Group ' '097' % GBP Capita Group PLC ' '549' % GBP Registered Shs Greene King Rg 190' ' '456' % GBP Royal Bank of Scotland Group PLC ' '153' % GBP The Go-Ahead Group 73' ' '461' % USD Alphabet -A- 0 1'270 4' '699' % USD Amazon.com 1' ' '001' % USD Apple Computer Inc. 11'400 9'400 11' '438' % USD Barrick Gold Corp ' '251' % USD Berkshire Hathaway Inc ' '794' % USD Buenaventura Sp ADR ' '504' % USD Cognizant Technology Solutions 16'000 60'000 64' '776' % USD Facebook Inc -A- 7' ' '487' % USD Fossil Group 290' ' '630' % USD Gazprom Neft JSC ADR 100' ' '340' % USD Gilead Sciences Inc 32' ' '698' % USD Ralph Lauren Corp Shs -A- 32' ' '102' % USD VF 37' ' '365' % 94'367' % PI Global Value Fund

12 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe WHG Portfolio Bezeichnung Käufe 1) Verkäufe 1) Bestand per Kurs Kurswert % des in EUR NIW TOTAL BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE 94'367' % TOTAL WERTPAPIERE UND ANDERE ANLAGEWERTE 94'367' % EUR Bankguthaben auf Sicht 4'611' % EUR Derivate Finanzinstrumente -65' % EUR Sonstige Vermögenswerte 145' % GESAMTFONDSVERMÖGEN 99'058' % abzüglich: EUR Bankverbindlichkeiten % EUR Forderungen und Verbindlichkeiten -444' % NETTOFONDSVERMÖGEN 98'614' % Durch Rundung bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein. Fussnoten: 1) Inkl. Split, Gratisaktien und Zuteilung aus Anrechten 2) Vollständig oder teilweise ausgeliehene Wertpapiere (Securities Lending) PI Global Value Fund

13 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Umsatzliste Geschäfte, die nicht mehr im Vermögensinventar erscheinen WHG Portfolio Bezeichnung Käufe Verkäufe BÖRSENNOTIERTE ANLAGEWERTE Aktien CHF CIE Financier Richemont 0 56'300 EUR Baader Bank AG 0 712'007 EUR Commerzbank 0 140'000 EUR Deutsche Lufthansa AG 125' '000 EUR GrenkeLeasing 0 22'200 EUR Gruppo Mutuionline 0 193'000 EUR K+S Aktiengesellschaft 0 115'700 EUR Moet Hennessy Louis Vuitton 0 23'500 EUR Neopost 0 152'000 GBP Rolls-Royce Holdings PLC 0 260'000 HUF Zwack Unicum Liqueur Industry and Trading 0 16'490 USD Microsoft Corp. 0 70'500 Bezugsrecht EUR Deutsche Bank Rights '000 61'000 PI Global Value Fund

14 Vermögensinventar / Käufe und Verkäufe Devisentermingeschäfte Am Ende der Berichtsperiode offene Derivate auf Devisen: Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf Betrag Betrag CHF EUR 1'763' '650' CHF EUR 1'924' '800' EUR CHF 280' ' EUR CHF 93' ' EUR CHF 276' ' EUR CHF 138' ' Während der Berichtsperiode getätigte Derivate auf Devisen: Fälligkeit Kauf Verkauf Kauf Verkauf Betrag Betrag EUR CHF 1'545' '700' EUR CHF 1'590' '750' CHF EUR 150' ' CHF EUR 300' ' EUR CHF 139' ' CHF EUR 100' ' CHF EUR 1'763' '650' CHF EUR 1'924' '800' EUR CHF 280' ' EUR CHF 93' ' EUR CHF 276' ' EUR CHF 138' ' PI Global Value Fund

15 Ergänzende Angaben Basisinformationen PI Global Value Fund Anteilsklassen EUR-P EUR-I CHF-P CHF-I ISIN-Nummer LI LI LI LI Liberierung Rechnungswährung des Fonds Referenzwährung der Anteilsklassen Euro (EUR) Euro (EUR) Rechnungsjahr Erstes Rechnungsjahr Erfolgsverwendung vom 17. März 2008 bis 31. Dezember 2008 Euro (EUR) Schweizer Franken (CHF) vom 01. Januar bis 31. Dezember vom 18. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 Thesaurierend vom 5. Juli 2012 bis 31. Dezember 2012 Schweizer Franken (CHF) vom 5. Juli 2015 bis 31. Dezember 2012 Max. Ausgabeaufschlag 2% 2% 2% 2% Rücknahmeabschlag zu Gunsten des Fondsvermögens keiner keiner keiner keiner Umtauschgebühr beim Wechsel von einer Anteilsklasse in eine andere Anteilsklasse keine keine keine keine Max. Gebühr für Anlageentscheid, Risikomanagement und Vertrieb Performance Fee Max. Gebühr für Administration 1.50% p.a. 0.80% p.a. 1.50% p.a. 0.80% p.a. keine 0.20% p.a. oder min. CHF 40' p.a. zzgl. CHF p.a. pro Anteilsklasse ab der 2. Anteilsklasse Max. Verwahrstellengebühr 0.15% p.a. Aufsichtsabgabe Einzelfonds Umbrella-Fonds für den ersten Teilfonds für jeden weiteren Teilfonds Zusatzabgabe Errichtungskosten CHF p.a. CHF p.a. CHF p.a % p.a. des Nettovermögens des Einzelfonds resp. Umbrellafonds wurden linear über 3 Jahre abgeschrieben Kursinformationen Bloomberg PIGLVFD LE PIGLVFI LE PIGCHFP LE PIGCHFI LE Telekurs Reuters X.CHE X.CHE X.CHE X.CHE Internet Tageszeitungen Börsenzeitung PI Global Value Fund

16 Ergänzende Angaben Publikationen des Fonds TER Berechnung Der Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), der Treuhandvertrag und der Anhang A OGAW im Überblick sowie der neueste Jahres- und Halbjahresbericht, sofern deren Publikation bereits erfolgte, sind kostenlos auf einem dauerhaften Datenträger bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und bei allen Vertriebsstellen im In- und Ausland sowie auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter erhältlich. Die TER wurde nach der in der CESR-Guideline dargestellten und in der CESR- Guideline festgelegten Methode (ongoing charges) berechnet. Transaktionskosten Bewertungsgrundsätze Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Das Vermögen des OGAW wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: 1. Wertpapiere, die an einer Börse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Börsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse massgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist. 2. Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. 3. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von weniger als 397 Tagen können mit der Differenz zwischen Einstandspreis (Erwerbspreis) und Rückzahlungspreis (Preis bei Endfälligkeit) linear ab- oder zugeschrieben werden. Eine Bewertung zum aktuellen Marktpreis kann unterbleiben, wenn der Rückzahlungspreis bekannt und fixiert ist. Allfällige Bonitätsveränderungen werden zusätzlich berücksichtigt. 4. Anlagen, deren Kurs nicht marktgerecht ist und diejenigen Vermögenswerte, die nicht unter Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 3 oben fallen, werden mit dem Preis eingesetzt, der bei sorgfältigem Verkauf im Zeitpunkt der Bewertung wahrscheinlich erzielt würde und der nach Treu und Glauben durch die Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft oder unter deren Leitung oder Aufsicht durch Beauftragte bestimmt wird. 5. OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. 6. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt. 7. Falls für die jeweiligen Vermögensgegenstände kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden diese Vermögensgegenstände, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und nach allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt. 8. Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. PI Global Value Fund

17 Ergänzende Angaben 9. Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die Währung des OGAW lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die Währung des OGAW umgerechnet. Die Bewertung erfolgt durch die Verwaltungsgesellschaft. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, zeitweise andere adäquate Bewertungsprinzipien für das Vermögen des OGAW anzuwenden, falls die oben erwähnten Kriterien zur Bewertung auf Grund aussergewöhnlicher Ereignisse unmöglich oder unzweckmässig erscheinen. Bei massiven Rücknahmeanträgen kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile des OGAW auf der Basis der Kurse bewerten, zu welchen die notwendigen Verkäufe von Wertpapieren voraussichtlich getätigt werden. In diesem Fall wird für gleichzeitig eingereichte Zeichnungs- und Rücknahmeanträge dieselbe Berechnungsmethode angewandt. Wechselkurse per Berichtsdatum EUR 1 = CAD CAD 1 = EUR EUR 1 = CHF CHF 1 = EUR EUR 1 = DKK DKK 1 = EUR EUR 1 = GBP GBP 1 = EUR EUR 1 = USD USD 1 = EUR Hinterlegungsstellen Clearstream Banking, Luxemburg SIX SIS AG, Zürich UBS AG, Zürich Vertriebsländer AT CH DE FL FR GB SWE Private Anleger Professionelle Anleger Qualifizierte Anleger PI Global Value Fund

18 Ergänzende Angaben Auskünfte über Angelegenheiten besonderer Bedeutung Prospektänderung Die IFM Independent Fund Management AG, Vaduz, als Verwaltungsgesellschaft und die NEUE BANK AG, Vaduz, als Verwahrstelle des rubrizierten Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, haben beschlossen, den rubrizierten OGAW von UCITS IV auf UCITS V umzustellen. Die UCITS V-Bestimmungen betreffen insbesondere Angaben zur Verwahrstelle und zur Sicherheitenpolitik des OGAW im Prospekt sowie Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C zum Treuhandvertrag. Zudem wurden die Risikohinweise sowie die Steuervorschriften überarbeitet und sind im aktualisierten Prospekt bereits enthalten. Die Änderungen im Prospekt werden in dieser Mitteilung nicht separat aufgeführt, sondern sind bereits im aktualisierten Prospekt enthalten. Neben den formalen und obligatorischen rechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf UCITS V erfahren der Treuhandvertrag und die Anhänge des rubrizierten OGAW weitere Änderungen wie nachstehend aufgeführt: Treuhandvertrag Allgemeine Bestimmungen Art. 6 Berechnung des NAV Das Vermögen des OGAW wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: Wertpapiere, die nicht an einer Börse amtlich notiert sind, die aber an einem dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an verschiedenen dem Publikum offenstehenden Märkten gehandelt, ist grundsätzlich der zuletzt verfügbare Kurs jenes Marktes massgebend, der die höchste Liquidität aufweist. OGAW bzw. Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Nettoinventarwert bewertet. Falls für Anteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder bei geschlossenen OGA kein Rücknahmeanspruch besteht oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren Bewertungsmodellen festlegt. Art. 8 Rücknahme von Anteilen Die Rücknahme von Fondsanteilen kann in Anwendungsfällen von Art. 12 eingestellt werden. Auflösung des OGAW Art. 18 Beschluss zur Auflösung Absatz 4: Bei Auflösung des OGAW darf die Verwaltungsgesellschaft die Aktiven des OGAW im besten Interesse der Anleger unverzüglich liquidieren. Im Übrigen erfolgt die Liquidation des OGAW gemäss den Bestimmungen des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR). V. Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen Art. 29 Zugelassene Anlagen Der OGAW darf die Vermögensgegenstände für Rechnung seiner Anleger ausschliesslich in einen oder mehrere der folgenden Vermögensgegenstände anlegen: Anteile von OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Ziff. 17 UCITSG, sofern diese nach ihren konstituierenden Dokumenten höchstens 10% ihres Vermögens in Anteilen eines anderen OGAW oder vergleichbarer Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen dürfen; Art. 31 Derivateinsatz, Techniken und Instrumente Absatz 1: Das mit Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Vermögens des OGAW nicht überschreiten. Der OGAW darf als Teil der Anlagepolitik innerhalb der in Art. 53 UCITSG festgelegten Grenzen Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte die Anlagegrenzen des Art. 54 UCITSG nicht überschreitet. Bei der Berechnung dieses Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Absatz 4: Der OGAW darf mit Genehmigung der FMA zur effizienten Verwaltung der Portfolios unter Einhaltung der Bestimmungen des UCITSG Techniken und Instrumente einsetzen, die Wertpapiere und Geldmarktinstrumente zum Gegenstand haben. PI Global Value Fund

19 Ergänzende Angaben Art. 32 Anlagegrenzen Für den OGAW sind folgende Anlagegrenzen einzuhalten: Der OGAW darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen an anderen OGAW oder an anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen für gemeinsame Anlagen anlegen. VI. Kosten und Gebühren Aktive Anlagegrenzverstösse Ein eingetretener Schaden, welcher aufgrund einer aktiven Verletzung der Anlagegrenzen/Anlagevorschriften entstanden ist, muss gemäss den jeweils gültigen Wohlverhaltensregeln dem OGAW unverzüglich ersetzt werden. Art. 33 Laufende Gebühren Vom Vermögen unabhängiger Aufwand (Einzelaufwand) Neben den Vergütungen aus den vorstehenden Absätzen können die folgenden vom Vermögen unabhängigen Aufwendungen dem Vermögen des OGAW belastet werden: Anhang A: OGAW im Überblick Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der Voraussetzungen und Folgepflichten eines Vertriebs der Anteile im In- und Ausland (z.b. Gebühren für Zahlstellen, Vertreter und andere Repräsentanten mit vergleichbarer Funktion, Gebühren bei Fondsplattformen (z. B. Listing-Gebühren, Setup-Gebühren, etc.), Beratungs-, Rechts-, Übersetzungskosten) anfallen; Kosten für Erstellung oder Änderung, Übersetzung, Hinterlegung, Druck und Versand vom Prospekt und den konstituierenden Dokumenten (Treuhandvertrag, KIID, Berechnung SRRI, etc.) in den Ländern, in denen die Anteile vertrieben werden; Kosten für die Erstellung, der Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen und der Bescheinigung, dass die steuerlichen Angaben nach den Regeln des jeweiligen ausländischen Steuerrechts ermittelt wurden; Interne und externe Kosten für die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern, soweit diese für Rechnung des OGAW vorgenommen werden können. Bezüglich der Rückforderung von ausländischen Quellensteuern sei festgehalten, dass die Verwaltungsgesellschaft sich nicht zur Rückforderung verpflichtet und eine solche nur vorgenommen wird, wenn sich das Verfahren nach den Kriterien der Wesentlichkeit der Beträge und der Verhältnismässigkeit der Kosten im Verhältnis zum möglichen Rückforderungsbetrag rechtfertigt. Mit Bezug auf Anlagen die Gegenstand von Securities Lending sind, wird die Verwaltungsgesellschaft keine Quellensteuerrückforderung vornehmen; Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubigerrechten durch den OGAW, einschliesslich der Honorarkosten für externe Berater; Laufende Gebühren (Total Expense-Ratio, TER) Das Total der laufenden Gebühren vor einem allfälligen erfolgsabhängigen Aufwand (Total Expense-Ratio vor Performance Fee; TER) wird nach allgemeinen, in den Wohlverhaltensregeln niedergelegten Grundsätzen berechnet und umfasst, mit Ausnahme der Transaktionskosten, sämtliche Kosten und Gebühren, die laufend dem Vermögen des OGAW belastet werden. Die TER des OGAW bzw. der entsprechenden Anteilsklasse ist im Halbjahres- und Jahresbericht anzugeben sowie bei Publikation des nächsten Halbjahres- oder Jahresberichtes auf der Web-Seite des LAFV Liechtensteinischer Anlagefondsverband unter auszuweisen. B. Aufgabenübertragung (Adressänderung) D. Wirtschaftsprüfer (Adressänderung) Als Asset Manager für den OGAW fungiert die Banca Credinvest SA, Via G. Cattori 14, CH-6902 Lugano. Als Wirtschaftsprüfer für den OGAW ist die Ernst & Young AG, Schanzenstrasse 4a, CH-3008 Bern, beauftragt. Anhang B Hinweise für Anleger in der Schweiz Vertreter (Namens- und Adressänderung) Vertreter in der Schweiz ist die 1741 Fund Solutions AG, Burggraben 16, CH-9000 St. Gallen. PI Global Value Fund

20 Ergänzende Angaben Anhang D: Aufsichtsrechtliche Offenlegung Im Rahmen der UCITS-V Bestimmungen wurden die Angaben zur aufsichtsrechtlichen Offenlegung im Anhang C eingefügt. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat nach Art. 6 UCITSG die Änderung der konstituierenden Dokumente am 29. Dezember 2016 genehmigt. Die Änderungen traten per 06 Januar 2017 in Kraft. PI Global Value Fund

21 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Hinweise für Anleger in der Schweiz 1. Vertreter Vertreter in der Schweiz ist die 1741 Fund Solutions, Burggraben 16, CH-9000 St. Gallen. 2. Zahlstelle Zahlstelle in der Schweiz ist die Notenstein La Roche Privatbank AG, Bohl 17, CH-9004 St. Gallen. 3. Bezugsort der massgeblichen Dokumente Der Prospekt, der Treuhandvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) sowie der Jahres- und Halbjahresbericht (soweit bereits veröffentlicht) können kostenlos beim Vertreter bezogen werden (Telefon: ). Diese Dokumente können ebenfalls bei der schweizerischen Zahlstelle oder bei der Verwaltungsgesellschaft des OGAW kostenlos bezogen werden. 4. Publikationen 4.1 Die ausländische kollektive Kapitalanlage betreffende Publikationen erfolgen in der Schweiz auf der Internetplattform Die Ausgabe- und Rücknahmepreise bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis "exklusive Kommissionen" aller Anteilsklassen werden täglich auf der Internetplattform publiziert. 5. Zahlung von Retrozessionen und Rabatten 5.1 Die Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte sowie die Verwahrstelle können Retrozessionen zur Deckung der Vertriebs- und Vermittlungstätigkeit von Fondsanteilen in der Schweiz oder von der Schweiz aus bezahlen. Als Vertriebs- und Vermittlungstätigkeit gilt insbesondere jede Tätigkeit, die darauf abzielt, den Vertrieb oder die Vermittlung von Fondsanteilen zu fördern, wie die Organisation von Road Shows, die Teilnahme an Veranstaltungen und Messen, die Herstellung von Werbematerial, die Schulung von Vertriebsmitarbeitern etc. 5.2 Retrozessionen gelten nicht als Rabatte auch wenn sie ganz oder teilweise letztendlich an die Anleger weitergeleitet werden. 5.3 Die Empfänger der Retrozessionen gewährleisten ein transparente Offenlegung und informieren den Anleger von sich aus kostenlos über die Höhe der Entschädigungen, die sie für den Vertrieb erhalten könnten. 5.4 Auf Anfrage legen die Empfänger der Retrozessionen die effektiv erhaltenen Beträge, welche sie für den Vertrieb der kollektiven Kapitalanlagen dieser Anleger erhalten, offen. 5.5 Die Verwaltungsgesellschaft und deren Beauftragte sowie die Verwahrstelle bezahlen im Vertrieb in der Schweiz oder von der Schweiz aus keine Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Fonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren. 6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Für die in der Schweiz und von der Schweiz aus vertriebenen Anteile ist am Sitz des Vertreters Erfüllungsort und Gerichtsstand begründet. PI Global Value Fund

22 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Hinweise für Anleger in Österreich Ergänzende Informationen für österreichische Anleger Die nachfolgenden Informationen richten sich an potentielle Erwerber des PI Global Value Fund in der Republik Österreich, indem sie den Prospekt einschliesslich Treuhandvertrag mit Bezug auf den Vertrieb in Österreich präzisieren und ergänzen: 1. Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich Zahl- und Informationsstelle sowie Vertreter in Österreich ist die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Am Belvedere 1, A-1100 Wien (Telefon 0043 (0) , Fax 0043 (0) ) Das vorgenannte Kreditinstitut ist ein Kreditinstitut im Sinne des 141 des Bundesgesetzes über die Kapitalanlagefonds (InvFG 2011) und hat bestätigt, dass es die Voraussetzungen des 41 Abs. 1 InvFG 2011 erfüllt. Anteile können über die Zahlstelle erworben und zurückgegeben werden. Der Prospekt, der Treuhandvertrag, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) sowie der jeweils neueste Jahresbericht - und sofern nachfolgend veröffentlicht, auch der neueste Halbjahresbericht können bei der vorgenannten Stelle kostenfrei bezogen werden. 2. Veröffentlichungen Die Anteilsinhaber ( Anleger ) können die vorgeschriebenen Informationen im Sinne der 141 InvFG 2011 bei der Zahl- und Informationsstelle unter folgender Adresse beziehen: Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Am Belvedere 1, A-1100 Wien Telefon 0043 (0) Fax 0043 (0) Alle Ausgabe- und Rücknahmepreise des OGAW und alle übrigen Bekanntmachungen werden auf der Web- Seite der Verwaltungsgesellschaft unter sowie auf der Web-Seite des Liechtensteinischen Anlagefondsverbandes (LAFV) unter publiziert. Der deutsche Wortlaut des Prospekts, des Treuhandvertrags sowie der wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) und sonstiger Unterlagen und Veröffentlichung ist massgeblich. PI Global Value Fund

23 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Hinweise für Anleger in Deutschland Die Verwaltungsgesellschaft hat ihre Absicht, Anteile in der Bundesrepublik Deutschland zu vertreiben, angezeigt und ist seit Abschluss des Anzeigeverfahrens zum Vertrieb berechtigt. 1. Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland Die Funktion der deutschen Zahlstelle und Informationsstelle hat Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Kaiserstraße 24 D Frankfurt am Main übernommen. In Deutschland können die wesentlichen Anlegerinformationen, der Verkaufsprospekt, der Treuhandvertrag, die Jahres-/ Halbjahresberichte sowie sonstige Informationen kostenlos in Papierform über die Zahl- und Informationsstelle bezogen werden. Bei der Zahl- und Informationsstelle sind auch alle sonstigen Informationen erhältlich, auf die Anleger im Fürstentum Liechtenstein einen Anspruch haben. Die Ausgabeund Rücknahmepreise sind ebenfalls kostenlos bei der Zahl- und Informationsstelle erhältlich. 2. Rücknahme von Anteilen und Zahlungen an Anleger in Deutschland Die Rücknahme von Anteilen sowie Zahlungen an Anleger in Deutschland (Rücknahmeerlöse, etwaige Ausschüttungen und sonstige Zahlungen) können über die Zahl- und Informationsstelle erfolgen. 3. Veröffentlichungen Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden in der Börsen-Zeitung veröffentlicht. Sonstige Mitteilungen an die Anleger werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. In folgenden Fällen werden die Anleger zusätzlich mittels eines dauerhaften Datenträgers im Sinne von 167 KAGB informiert: a) die Aussetzung der Rücknahme der Anteile oder Aktien eines Investmentvermögens, b) die Kündigung der Verwaltung eines Investmentvermögens oder dessen Abwicklung, c) Änderungen der Anlagebedingungen, die mit den bisherigen Anlagegrundsätzen nicht vereinbar sind, die wesentliche Anlegerrechte berühren oder die Vergütungen und Aufwendungserstattungen betreffen, die aus dem Investmentvermögen entnommen werden können, einschließlich der Hintergründe der Änderungen sowie der Rechte der Anleger in einer verständlichen Art und Weise; dabei ist mitzuteilen, wo und auf welche Weise weitere Informationen hierzu erlangt werden können, d) die Verschmelzung von Investmentvermögen in Form von Verschmelzungsinformationen, die gemäß Artikel 43 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen sind, und e) die Umwandlung eines Investmentvermögens in einen Feederfonds oder die Änderungen eines Masterfonds in Form von Informationen, die gemäß Artikel 64 der Richtlinie 2009/65/EG zu erstellen sind. PI Global Value Fund

24 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Steuerliche Informationen für Anleger im Vereinigten Königreich 1. Verkaufsbeschränkungen Der OGAW ist im Vereinigten Königreich nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. 2. Steuerliche Aspekte in Bezug auf den OGAW und die Anleger Zinserträge und andere Ausschüttungen eines OGAW sowie Zahlungen des Erlöses auf Grund des Verkaufs oder der Rückgabe von Fondsanteilen, unterliegen (in Abhängigkeit des Investmentportfolios des OGAW) einer Quellenbesteuerung oder einem grenzüberschreitenden Informationssystem auf der Grundlage der Richtlinie 2003/48/EG des EU-Rates vom 3. Juni 2003 zur Besteuerung von Zinserträgen ("Zinsrichtlinie"), wenn Zahlungen an den Anteilsinhaber (oder an eine in einem Mitgliedstaat niedergelassene "residual entity" [etwa gebietsansässige Körperschaft]) erfolgen, der eine natürliche Person mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat ist und diese Zahlungen durch eine Zahlstelle in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgten. Bestimmte andere Staaten (einschliesslich Schweiz) haben ein entsprechendes Quellensteuer- oder Informationssystem in Bezug auf Zahlungen durch eine Zahlstelle eingerichtet oder werden ein solches System einrichten. Diese Zusammenfassung darf nicht als Rechts- oder Steuerberatung verstanden werden und potenzielle Anteilsinhaber sollten hinsichtlich der steuerlichen Behandlung des Vereinigten Königreichs von Renditen aus dem Anteilsbesitz am OGAW ihre fachkundigen Berater konsultieren. Der OGAW Der OGAW hat die Absicht, seine Geschäfte so zu verwalten und zu führen, dass er steuerlich betrachtet nicht im Vereinigten Königreich niedergelassen ist. Dementsprechend unterliegt der OGAW nicht der im Vereinigten Königreich geltenden Körperschaftssteuer bzw. Einkommenssteuer auf seine Gewinne vorausgesetzt, der OGAW wird im Vereinigten Königreich nicht über fest niedergelassene Unternehmen bzw. Agenten vertrieben, die eine "permanente Niederlassung" im Sinne der Steuergesetzgebung des Vereinigten Königreichs darstellen, und sämtliche Handelstransaktionen im Vereinigten Königreich werden über einen Broker bzw. Anlageverwalter ausgeführt, der bei der regulären Ausübung seiner Tätigkeit einen unabhängigen Status aufweist. Sowohl der OGAW als auch die Verwaltungsgesellschaft haben die Absicht, die jeweiligen Geschäfte des OGAW und der Verwaltungsgesellschaft so abzuwickeln, dass diese Anforderungen im Rahmen ihrer jeweiligen Kontrollmöglichkeiten erfüllt werden. Gleichwohl kann nicht gewährleistet werden, dass die hierfür notwendigen Voraussetzungen jederzeit erfüllt sind. Bestimmte Zinsen und sonstige vom OGAW erwirtschaftete Erträge, die von Quellen aus dem Vereinigten Königreich stammen, können im Vereinigten Königreich einer Quellensteuer unterliegen. Anleger Je nach ihrer persönlichen Situation müssen Eigner von Fondsanteilen mit Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich die im Vereinigten Königreich geltende Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer gemäss ihren Anteilen am OGAW entrichten ungeachtet dessen, ob solche Erträge ausgeschüttet oder thesauriert werden. Hält ein Teilhaber eine Beteiligung an einem Offshore Fonds und erfüllt dieser Offshore Fonds nicht die Voraussetzungen, um als Meldefonds zu gelten, so werden sämtliche Gewinne, die dem Anleger beim Verkauf, bei der Rücknahme oder einer sonstigen Veräusserung dieser Beteiligung (wobei hierunter auch eine Rücknahme durch den OGAW fallen kann) zufliessen, nach den Offshore Funds (Tax) Regulations im Vereinigten Königreich zum Zeitpunkt des besagten Verkaufs, der besagten Rücknahme oder Veräusserung als Ertrag ( Offshore Ertragsgewinn ) und nicht als Kapitalgewinn besteuert. Soweit ein Teilhaber eine Beteiligung an einem Offshore Fonds hält und dieser Offshore Fonds die Voraussetzungen erfüllt, um als Meldefonds zu gelten, werden sämtliche Gewinne, die dem Anleger beim Verkauf, bei der Rücknahme oder einer sonstigen Veräusserung der besagten Beteiligung (wobei hierunter auch eine Rücknahme durch den OGAW fallen kann) zufliessen, zum Zeitpunkt des besagten Verkaufs, der besagten Rücknahme oder Veräusserung als Kapitalgewinn besteuert. Im Falle von Umbrella-Konstruktionen ist jeder Teil des Umbrella-Konstrukts als eigenes Gebilde zu behandeln. Zudem bildet jede Anteilsklasse eine eigene Beteiligung an einem Offshore Fonds im Sinne der Bestimmungen. Die Verwaltungsgesellschaft des OGAW beabsichtigt, die Zertifizierung des OGAW als Meldefonds zu beantragen und die jährlichen Berichtspflichten zu erfüllen, die in Folge einer solchen Zertifizierung vorgeschrieben sind. Die Zertifizierung als Meldefonds würde bedingen, dass die Anleger der Einkommenssteuerpflicht unterliegen und zwar in Bezug auf den Anteil am Ertrag des Meldefonds, der ihnen jährlich zugewiesen werden kann, gleich, ob er ausgeschüttet wird oder nicht. Gewinne aus der Veräusserung ihrer Beteiligungen wären kapitalgewinnsteuerpflichtig. Bei der Berechnung des Gewinns aus der Veräusserung wird ein Betrag in Höhe des Offshore Ertragsgewinns von dem Betrag oder Wert abgezogen, der den Gegenwert für die Veräusserung darstellt. Personen, die im Vereinigten Königreich der Körperschaftssteuer unterliegen, sollten beachten, dass die in Teil 5 des Corporation Tax Act 2009 ("loan relationship regime") für die meisten Unternehmensanleihen geltende Steuerregelung vorsieht, dass sofern eine solche Person zu einem beliebigen Zeitpunkt während einer Abrechnungsperiode eine Beteiligung an einem Offshore-Fonds im Sinne der entsprechenden Bestimmungen in Teil 6 des Corporation Tax Act 2009 hält und dieser OGAW zu einem Zeitpunkt während dieser Periode nicht dem "qualifying investments test" genügt die von dieser Person gehaltene Beteiligung in dieser Abrechnungsperiode so interpretiert wird, als handelte es sich hierbei um Ansprüche im Rahmen einer Gläubigerbeziehung im Sinne des "loan relationships regime". Ein Offshore-Fonds genügt dem "qualifying investments test" nicht, sofern zu einem beliebigen Zeitpunkt mehr als 60% seines Vermögens nach Marktwert Staats- und Unternehmensanleihen, PI Global Value Fund

25 Spezifische Informationen für einzelne Vertriebsländer Bareinlagen, bestimmte Derivatkontrakte oder Beteiligungen an anderen kollektiven Anlagevehikeln umfassen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der besagten Abrechnungsperiode ebenfalls nicht den "qualifying investments test" erfüllen. Die Anteile stellen in diesem Fall Beteiligungen an einem Offshore-Fonds dar; auf Grundlage der Anlagepolitik des OGAW könnte der OGAW ausserdem mehr als 60% seiner Vermögenswerte in Staats- und Unternehmensanleihen, Bareinlagen, bestimmte Derivatkontrakte oder Beteiligungen an anderen kollektiven Anlagevehikeln investieren, die zu einem beliebigen Zeitpunkt während der besagten Abrechnungsperiode selbst nicht dem "qualifying investments test" genügen, weswegen der OGAW den "qualifying investments test" nicht bestehen könnte. Sollte dies zutreffen, werden die Anteile im Hinblick auf die Körperschaftssteuer im Rahmen des "loan relationship regime" betrachtet, wodurch alle Erträge dieser Anteile bezüglich der Abrechnungsperiode einer solchen Person (darunter Zuwächse, Gewinne und Verluste) als Einkommen oder Kosten besteuert werden bzw. entlastend wirken und dabei einer täglichen Neubewertung unterliegen. Dementsprechend kann eine Person, die Anteile am OGAW erwirbt, je nach ihren eigenen Umständen, für unrealisierte Wertzuwächse ihrer Fondsanteile einer Körperschaftssteuer unterliegen (ebenso kann sie für einen unrealisierten Wertverlust ihrer Fondsanteile eine Ermässigung der Körperschaftssteuer erhalten). Übertragungen von Anteilen unterliegen nicht der Stempelsteuer im Vereinigten Königreich es sei denn, das Instrument für eine solche Übertragung wird im Vereinigten Königreich angewandt, sofern die Übertragung einer Ad-valorem- Stempelsteuer von 0,5% der bezahlten Leistung unterliegt, wobei zum nächsthöheren, durch 5 teilbaren Pfundbetrag aufgerundet wird. Für solche Übertragungen bzw. Vereinbarungen zu deren Ausführung ist im Vereinigten Königreich keine "stamp duty reserve tax" (Umsatzabgabe) fällig. Es wird darauf hingewiesen, dass Steuerstufen, -grundlagen und -entlastungen Änderungen unterworfen sind. Natürliche Personen mit regulärem Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich werden gebeten, Abschnitt II von Teil XIV des Income Taxes Act 2007 zur Kenntnis zu nehmen, wonach sie im Hinblick auf nicht ausgeschüttete Fondserträge einer Einkommenssteuer unterliegen können. Unternehmen mit Steuersitz im Vereinigten Königreich werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechtsvorschriften zu "controlled foreign companies" in Abschnitt 9A des Taxation (International and Other Provisions) Act 2010 (TIOPA 2010) auf ein im Vereinigten Königreich niedergelassenes Unternehmen anwendbar sein können, das entweder alleine oder mit anderen mit ihm zu Steuerzwecken assoziierten Personen einen Anteil von 25% oder mehr an beliebigen steuerpflichtigen Gewinnen des OGAW während einer Ab rechnungsperiode hält, sofern der OGAW zur selben Zeit von Personen (Unternehmen, natürliche Personen oder anderen) kontrolliert wird (im Sinne der Definition unter Kapitel 18 des TIOPA 2010), die ihren Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich haben; dies gilt ebenso, sofern der OGAW von zwei Personen zusammen kontrolliert wird, von denen eine ihren Steuerwohnsitz im Vereinigten Königreich unterhält und mindestens 40% der Beteiligungen, Rechte und Befugnisse besitzt, mit denen diese Personen den OGAW kontrollieren, und die andere Person mindestens 40% (höchstens 55%) an diesen Beteiligungen, Rechten und Befugnissen hält. Die "steuerpflichtigen Gewinne" des OGAW umfassen nicht dessen Kapitalgewinne. Diese Bestimmungen könnten dazu führen, dass derartige OGAW im Vereinigten Königreich einer Körperschaftssteuer unterliegen, was nicht ausgeschüttete Fondserträge angeht. PI Global Value Fund

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