Angebote nach SGB III
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- Margarethe Goldschmidt
- vor 8 Jahren
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1 Angebote nach SGB III Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen BvB ( 61) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme Bildungsdienstleister UND Berufsbildende Schule/Oberstufenzentrum Eine BvB kann auch über das persönliche Budget durchgeführt werden. Der wesentliche Unterschied ist, dass die Fachpraxis ausschließlich in einem Betrieb des 1. AM stattfindet. Jugendlicher muss sich um einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit bemühen, die für seinen Wohnort zuständig ist. Zunächst allgemeine Berufsberatung, bei Feststellung des Reha- Bedarfs erfolgt interne Überleitung zur Reha- Berufsberatung 10 Monate allgemeine BvB und Reha-BvB. Verlängerungen auf 18 Monate sind in beiden Fällen möglich und müssen jedoch durch den träger begründet werden. Erprobung in mehreren Berufsfeldern Grundbildung in einem Berufsfeld, Eignungsanalyse ist verbindlicher Bestandteil, Vermittlung von Qualifizierungsbausteinen Berufswegeplanung mit Unterstützung durch Bildungsbegleiter/innen UND Möglichkeit des Erwerbs des HSA bzw. erweiterten HSA (mit externer Prüfung). Ziel ist die Erlangung der Ausbildungsreife. Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erteilt nach Prüfung des Bedarfs einen Vermittlungsvorschlag. Für die Zielgruppe der Jugendlichen mit Förderbedarf muss zur Zuweisung in eine Reha- BvB der Reha-Status festgestellt werden. Dies erfolgt durch die Einschaltung der Fachdienste, psychologischer und ärztlicher Dienst Teilnehmer/in einer BvB- monatliches Entgeld Anspruch der Eltern auf Kindergeld ggf. Berufsausbildu ngsbeihilfe (BAB) ept_bvb4_web.pdf www. kursnet.arbeitsagentu r.de
2 Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen EQ ( 235b) Einstiegsqualifizierung Berliner Unternehmen (Langzeitpraktikum) UND Berufsbildende Schule/Oberstufenzentrum (Anzahl der Tage abhängig vom Berufsbild) Berufseinstiegsbegleiter, BerEb ( 421s) Angebot an allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren Lernen Ausbildungsbonus ( 421r) Jugendlicher muss sich um einen Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit bemühen, die für seinen Wohnort zuständig ist. Leistungsschwacher Schüler, der Schwierigkeiten hat den Schulabschluss zu erreichen und in eine Ausbildung zu münden. Arbeitgeber erhalten einen Zuschuss für die zusätzliche betriebliche Ausbildung besonders förderungsbedürftiger Auszubildender Besonders förderungsbedürftig sind Auszubildende, die bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen haben und die sich bereits für das Vorjahr oder früher erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht haben und einen mittleren Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ausreichend in den Fächern Deutsch oder Mathematik, einen Hauptschulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss haben o. lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind. mind. 6, max. 12 Monate betriebliche Praxiserfahrung, berufliche Vorbereitung bzw. Erlangen der Ausbildungsreife Bei Übernahme in eine anschließende Ausbildung erfolgt ggf. die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit Beginnend ab der 9. Klasse bis maximal 24 Monate nach Verlassen der Schule Die Höhe des Ausbildungsbonus bestimmt sich nach der für das erste Ausbildungsjahr tariflich vereinbarten monatlichen Ausbildungsvergütung oder, wenn eine tarifliche Regelung nicht besteht, nach der für vergleichbare Ausbildungen ortsüblichen Ausbildungsvergütung. Maximal können einmalig bis zu 6000 Euro ausgezahlt werden. Mitarbeiter/in der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erteilt nach Prüfung des Bedarfs einen Vermittlungsvorschlag In der Praxis sucht der Betrieb den Jugendlichen nach vorherigem Kennenlernen aus. Kammer prüft die Ausbildungseignung des Betriebs Zuweisung durch die Agentur für Arbeit in Absprache mit der Schulleitung. Angebot wird nicht an allen Schulen vorgehalten, Platzzahlen liegen zwischen 10 und 35, je nach Schulstandort Beantragung erfolgt durch den Betrieb, bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit. Auszubildender muss die Voraussetzungen erfüllen und Betrieb glaubwürdig machen, dass er den Bonus auch für die zusätzliche Aufwendung in der Ausbildung nutzt. Teilnehmer/in einer Bildungsmaßnah me monatliches Entgelt Anspruch der Eltern auf Kindergeld Schüler Auszubildender www. berufseinstiegsbegleitu ng.de zentraler- Content/Veroeffentlichu ngen/ausbildung/ag- Flyer- Ausbildungsbonus.pdf
3 Angebote nach SGB II Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen versch. Angebote des Jobcenters z.b. Aktivierungshilfe, Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigu ng (AGH MAE), Arbeitsgelegenheit mit Entgelt (AGH Entgelt) Lernorte sind abhängig von der Ausrichtung des jeweiliges Angebotes Jugendliche/r muss Teil einer Bedarfsgemeinschaft oder Kunde des Jobcenters (gemäß SGB II) sein Dauer ist abhängig vom jeweiligen Angebot. Es gibt verschiedene Angebote mit dem Ziel der Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung mit unterschiedlichen (berufs)qualifizierenden Schwerpunkten: Berufsorientierung; Verbesserung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit, Erwerb einer beruflichen Grundbildung, Verbesserung der Schulbildung und Erwerb von Schulabschlüssen Fallmanager/in des Jobcenters (Team U 25) Da es bei den Jugendlichen, die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind, in der Regel um eine Ersteingliederung geht, findet die erste Beratung möglicherweise beim Jobcenter statt. Dort werden dann die n nach SGB III befürwortet und es erfolgt eine Überleitung zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder die Vermittllung erfolgt in Kooperation beider Ämter. Das Jobcenter bleibt jedoch mit zuständig, vor allem bei Fragen zu Leistungen. Teilnehmer /in Finanzielle Ansprüche sind abhängig vom jeweiligen Angebot
4 Angebote nach SGB VIII Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen Jugendsozialarbeit/Jugend berufshilfe ( 13 (2)) Sozialpädagogische Hilfen im Rahmen der Jugendhilfe für junge Menschen, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern. Lernorte sind abhängig von der Ausrichtung des jeweiligen Angebotes und differieren erheblich zwischen den verschiedenen Bezirken. Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Feststellung eines Jugendhilfebedarfs erforderlich. Prinzip der Subsidiarität: Angebote werden bewilligt soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch n und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt ist. Die Dauer richtet sich nach dem Hilfebedarf und dem Angebot. Sozialpädagogische Begleitung während einer Ausbildung kann demzufolge über die gesamte Ausbildungszeit gewährt werden. Es kann sich aber auch um ein Angebot zur Integration in Arbeit oder Ausbildung handeln, dass über ein ½ oder 1 Jahr geht. Die Angebote sollen mit den n der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt sein. Befähigung zu einer selbstständigen Lebensführung Ausbildungsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf Mitarbeiter/in des Jugendamtes muss individuellen Hilfebedarf festgestellt haben (erhöhter Unterstützungsbedarf an sozialpädagogischer Hilfe). Häufig wird ein Clearingverfahren durch ein Jugendberatungshaus vorgeschaltet. Teilnehmer einer oder Auszubildender oder Schüler, je nachdem wo die angesiedelt ist. Finanzielle Ansprüche richten sich nach Status. i/jugendsozialarbeit
5 Angebote nach SGB IX Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen Job4000 Koordinierungsstelle: IFD Berlin Mitte, USE ggmh, Berlin Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Menschen mit einer anerkannten Behinderung Regionale IFD`s unterstützten schwerbehinderte Menschen bei Ausbildungsplatzsuche. Berufsorientierung, Akquisition passgenauer Ausbildungsplätze, Hilfe bei er Erstellung von Bewerbungsunterlagen. Dauer: 18 Monate Empfehlung durch die Reha-Berufsberatung Schwerbeh inderte Schulabgä nger Koordinierungsstelle aller IFD`s: IFD-Berlin Mitte, USE ggmbh Drontheimer Str Berlin IFD Übergang- Schule/Allgemeiner Arbeitsmarkt Durchführender Träger: USE ggmbh In Kooperation mit dem IFD für Hörbehinderte Menschen (WIB e.v.) Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe Schüler/innen aus Berliner Förderzentren mit einer anerkannten Behinderung mit dem Wunsch der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt Der IFD unterstützt Schüler/innen im Übergang Schule/Allgemeiner Arbeitsmarkt Dauer: bis zu 5 Jahren Einzelfallbegleitende Tätigkeiten: Ermittlung realistischer Berufswünsche, Berufsorientierung, Praktika, Beratung, Vermittlung Einzelfallübergreifende Tätigkeiten: Vernetzung und Initiierung von Berufswegekonferenzen Schüler/innen mit einem GdB 50 I.d.R. 2 Jahre vor Beendigung der Schule und mit Beginn der berufsorientierenden Phase Schwerbeh inderte Schüler/inn en IFD Übergang-Schule Allgemeiner/Arbeitsmarkt, USE ggmbh Drontheimer Str Berlin IFD Werkstatt- Allgemeiner Arbeitsmarkt Durchführender Träger: LAG WfbM e.v. Menschen mit Behinderungen aus der WfbM mit dem Wunsch einer Eingliederung in den allg. AM Der IFD unterstützt Menschen mit Behinderungen beim Übergang der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dauer: ca. 2 Jahre ggf. länger Beschäftigte einer WfbM Schwerbeh inderte Menschen, aus einer WfbM LAG WfbM Geschäftsstelle IFD Schönhauser Allee Berlin Finanzierung aus Mitteln der Ausgleichsabgabe
6 Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen Unterstützte Beschäftigung (seit Anfang 2009) 38a Arbeitsassistenz 102 Mensch mit Behinderung (Reha- Bedarf) nach 19 SGB III Zielgruppe: Menschen mit Lernbehinderung im Grenzbereich zu Menschen mit geistiger Behinderung (und umgekehrt) Menschen mit psychischer Behinderung bzw. Verhaltensauffälligkeite n Keine Werkstattbedürftigkeit i.s. des 136 SGB IX Mensch mit Behinderung nach 19 SGB III und Schwerbehinderung (GdB mind. 30) Dauer: bis zu 24 Monate (Verlängerung im Einzelfall um 12 Monate) 4 Tage im Betrieb/ 1 Tag Projekttag beim Träger Inhalt: Orientierungsphase betriebliche Erprobung im gewünschten Berufsfeld erfolgt innerhalb von 8 Wochen. Kann keine betriebliche Platzierung stattfinden endet die. Qualfizierungsphase Unterstützte Einarbeitung und Qualifizierung auf einem ggf. mehreren betrieblichen Qualifizierungsplätzen Stabilisierungsphase - Festigung im betrieblichen Alltag zur Realisierung einer dauerhaften Beschäftigung im Betrieb Unterstützung durch den Qualifizierungstrainer in allen drei Phasen Dauer: bis 3 Jahre Ziel: Hilfe zur Erlangung eines Arbeitsplatzes Die Psychologische Untersuchung (PSU) bzw. DIA-AM Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit ( 33 Abs. 4) muss den rehaspezifischen Förderbedarf festgestellt haben und als Empfehlung die Unterstützte Beschäftigung benennen. Der Reha-Berufsberater der Agentur für Arbeit vermittelt an einen Träger. Unabhängig von einem vorhandenen angebot Unterstützte Beschäftigung besteht die Möglichkeit, auf Antrag des behinderten Menschen ein Rechtsanspruch, Leistungen nach 38a Abs. 2 SGB IX durch ein Persönliches Budget zu erbringen. Antragsgenehmigung durch das Integrationsamt Teilnehmer der UB Arbeitnehm er mit Schwerbeh inderung Content/Veroeffentlichun gen/sonstiges/unterstuet zte-beschaeftigung- Arbeitgeber.pdf A_ Info_UB_ _PB.pdf
7 Format/Lernort Voraussetzungen Dauer/Inhalt/Ziel Zugang/Vermittlung Status Weitere Quellen Persönliches Budget (seit Rechtsanspruch) 17 Mensch mit Behinderung nach 19 SGB III Dauer: abhängig von der Leistung, die dem Rehabilitanden zusteht Ziel: Wahlfreiheit fördert Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung -abhängig vom Ziel der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB IX und SGB III, für die Rehabilitanden anspruchsberechtigt sind, sind budgetfähig Der Rehabilitand wählt einen Träger aus, der ihm die Leistung erbringt. Die Psychologische Untersuchung (PSU) muss den rehaspezifischen Förderbedarf festgestellt haben und eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben als Empfehlung benennen. abhängig von der Leistung Integrationsfachdienst Menschen mit Schwerbehinderung und einem besonderen Bedarf an arbeitsbegleitender Betreuung, -Menschen mit Schwerbehinderung, die nach zielgerichteter Vorbereitung durch die Werkstatt für behinderte Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben sollen und dabei auf Dauer: abhängig von der Leistung Tätigkeiten: Vorbereitung, Einarbeitung, Stabilisierung und Sicherung von Arbeitsverhältnissen Beratung und Unterstützung von Menschen mit (Schwer-) Behinderung Aufgaben: 1. Erstellung eines individuellen Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofils 1a. Unterstützung der Arbeitsagentur bei der Berufsorientierung und -beratung Beim Integrationsfachdienst ihrer Region (Bezirk) Unterstützungsbedarf melden. Mittels Vermittlungsgutschein der AfA können Leistungen des Integrationsfachdienstes in Anspruch genommen werden. Abhängig von Unterstützu ngsangebo t (Schüler, Arbeitnehm er, Auszubilde nder) mter.de/webcom/show_ar ticle.php/_c-612/_nr- 3/i.html
8 aufwendige, personalintensive, individuelle arbeitsbegleitende Hilfen angewiesen sind, -Schulabgänger mit Schwerbehinderung, die für die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf die Unterstützung eines Integrationsfachdienstes angewiesen sind sowie -Menschen mit Behinderung, die nicht schwerbehindert sind, im Besonderen Menschen, die seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht sind. in den Schulen 1b. Begleitung der betrieblichen Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher 2. Geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erschließen 3. Schwerbehinderte Menschen auf die vorgesehenen Arbeitsplätze vorbereiten 4. Schwerbehinderte Menschen am konkreten Arbeitsplatz begleiten 5. Mitarbeiter im Betrieb oder in der Dienststelle informieren und beraten 6. Nachbetreuung, Krisenintervention und psychosoziale Betreuung 7. kontinuierlicher Ansprechpartner für Arbeitgeber, u.a. zur Klärung möglicher Leistungen 8. Leistungsklärung in Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und Integrationsämtern
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