Inhaltsverzeichnis. 1. Ausgangslage Begriffsbestimmungen Planungsbezirke 5

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1 Inhaltsverzeichnis Teil I: Bedarfsplan 1. Ausgangslage Begriffsbestimmungen Planungsbezirke 5 2. Rechtliche Grundlagen Gesetze und Verordnungen Normen und Richtlinien 8 3. Bestandsanalyse Bestandsliste der Spielplätze Qualitative Ausstattung der Spielplätze Planungsziele Qualitative Planungsziele Quantitative Planungsziele Bedarfsermittlung Demographische Entwicklung Soll-/Ist-Vergleich Maßnahmenplanung Neubaumaßnahmen Sanierung/Umgestaltung bestehender Spielplätze Entbehrlichkeitsprüfung Pflege, Sicherheit und Wartung Pflegearbeiten/-intervalle Verkehrssicherungspflicht Finanzielle Auswirkungen Unterhaltungskosten Intensive Sanierung/Umgestaltung von bestehenden Spielplätzen Neubaumaßnahmen 28

2 2 Tabellen Tabelle 1: Graphische Darstellung der Sozialräume Seite 5 Tabelle 2: Verteilung der Spielplätze innerhalb der Sozialräume 6 Tabelle 3: Bestandsliste der Spielplätze 9 Tabelle 4: Übersicht der Spielplätze nach Herstellungszeitraum 12 Tabelle 5: Übersicht über die Anzahl der Kinder im Alter bis 14 Jahren 17 Tabelle 6: Darstellung der Neubaugebiete bis Tabelle 7: Prioritätenliste für Sanierungen 19 Tabelle 8: Entbehrlichkeitsübersicht der Spielplätze 22 Anhang: Lagepläne der Spielplätze 29 Teil II: Bestandsdarstellung und Bewertung der einzelnen Spielplätze

3 3 Teil I: Bedarfsplan 1. Ausgangslage Der vorliegende Spielplatzbedarfsplan umfasst eine Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der Spielplätze in Bocholt. Er befasst sich nicht mit Spielräumen, wie Bolzplätzen oder Streetballflächen. Spielplätze sind in vielen Wohngebieten die einzigen Aufenthaltsorte, an denen sich Kinder frei und ungefährdet aufhalten können. Diese Flächen stehen Ihnen bei entsprechender Ausweisung in den Bebauungsplänen als Rechtsgut zu. Kinder und Jugendliche benötigen zu ihrer Entwicklung eine kinderfreundliche Umwelt und außerhalb der Familie ausreichende Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten. Die öffentlichen Spielplätze sind strukturierte Bewegungsräume, in denen Kinder anspruchsvoll und kreativ ihrem Bewegungsdrang nachgehen können. Dabei behilflich sind Spielgeräte, die die kindliche Motorik fördern. Neben dieser Form des Spiels ist das Rollenspiel für die Entwicklung der sozialen Kompetenz von großer Bedeutung. Im Spielen miteinander lernen Kinder, sich zu positionieren und eigene Grenzen zu erfahren. Der Spielplatz ist daher der ideale Ort, den Umgang mit sich selbst und mit anderen zu erlernen. 1.1 Begriffsbestimmungen Die Spielplatzbedarfsplanung ist ein Teil der Jugendhilfeplanung, welche der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) manifestiert hat. Die Spielplatzplanung in Bocholt ist beim Fachbereich Jugend, Familie und Sport angebunden. Sie ist verantwortlich für den Bau von Neuanlagen von Spielplätzen wie auch für Renovierungen bestehender Spielflächen. Sie ist involviert in die städtebauliche Entwicklung und orientiert sich an der Bau- und Bevölkerungsstruktur in der Kommune. Sie hat auf Grundlage der vom Fachbereich Jugend, Familie und Sport im Jahre 1997 erstellten Sozialraumanalyse, die u. a. Aussagen über demographische Entwicklungen und öffentliche wie private Freiflächen liefert, den Spielflächenbedarf zu ermitteln und Spielflächen bedarfsgerecht zu gestalten. Unterschieden werden dabei folgende Begriffe: Sozialraum Hierunter versteht man einen abgegrenzten Planungsbezirk in einer Gemeinde, der Aufschluss über nachfolgende Kriterien aufweist: Einwohnerstruktur, Anteil der Kinder und Jugendlichen vorhandene soziale Einrichtungen (Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Spielplätze) Charakteristik des Wohnumfeldes (Wohngebiete, Grünflächen)

4 4 Öffentlicher Nahverkehr kommerzielle Freizeiteinrichtungen für Kinder und Jugendliche Kriminalitätsstatistik, besonders Kinder und Jugendliche vorhandene Gruppen und Cliquen örtliche Besonderheiten, z. B. besonders hohe Anzahl an Migranten oder Aussiedlern, hohe Arbeitslosigkeit Spielraum Der Spielraum ist der Oberbegriff für alle öffentlich bespielbaren Flächen innerhalb einer Kommune. Spielplatz Spielplätze sind im Bebauungsplan ausgewiesene Spielflächen mit Nutzungsgrenzen und verfügen in der Regel über eine Ausstattung mit Spielgeräten. Die Nutzung ist Kindern bis 14 Jahren vorbehalten. Spielpunkt Der Spielpunkt umfasst eine sehr kleine Spielfläche. In den meisten Fällen befinden sich ein bis zwei kleinere Spielgeräte darauf. Er grenzt sich durch seine Größe und Ausstattung von den Spielplätzen erheblich ab. Spielwiese Die Spielwiese ist eine modellierte Rasenfläche, die dem freien Spiel dient. Sie unterscheidet sich vom Bolzplatz dadurch, dass sie über keine fest installierten Tore verfügt. Dennoch dürfen Fußball oder andere Ballspielarten ausgeübt werden. Sie verfügt auch nicht über eine Ausstattung mit Spielgeräten. Schulhöfe Auch Schulhöfe sind Spielflächen, auf denen Ballspiele, wie z. B. Tischtennis und Basketball, das Fahren mit Go-Carts, Kinderrollern und Inline-Skates sowie Kinderfahrrädern und die sachgerechte Nutzung vorhandener Spielgeräte erlaubt sind. Bolzplätze Bolzplätze sind große Freiflächen im Stadtgebiet, die zum Fußballspielen oder für andere Ballsportarten genutzt werden können. Sie sind standardgemäß mit einer Rasenfläche und zwei Toren ausgestattet.

5 5 1.2 Planungsbezirke Sozialräume Die Jugendhilfeplanung des Jugendamtes hat für den Stadtbezirk Bocholt 13 Sozialräume festgelegt. Diese orientieren sich im Wesentlichen an den derzeit bestehenden Grundschulbezirken. In jedem dieser 13 Sozialräume befinden sich Spielplätze für Kinder. Tabelle 1: Graphische Darstellung der Sozialräume 1. = Zentrum = nord- / östliches Stadtgebiet = östliches Stadtgebiet = süd- / östliches Stadtgebiet = süd- / westliches Stadtgebiet 6. = westliches Stadtgebiet Hemden Barlo Suderwick Spork 11 Holtwick 6 Lowick 1 12 Stenern 2 3 Liedern Mussum Biemenhorst 7 Grafik: Stadt Bocholt FB Grundstücks- und Bodenwirtschaft

6 6 Seit einigen Jahren verfolgt die Jugendhilfeplanung den sozialräumlich orientierten Ansatz. Die in der Produktverantwortung des Jugendamtes liegenden 98 Spielplätze teilen sich sozialraumorientiert wie folgt auf: Tabelle 2: Verteilung der Spielplätze innerhalb der Sozialräume Sozialräume Spielplätze 1 (Zentrum) 7 2 (nordöstliches Stadtgebiet) 11 3 (östliches Stadtgebiet) 18 4 (südöstliches Stadtgebiet) 4 5 (südwestliches Stadtgebiet) 10 6 (westliches Stadtgebiet) 13 7 (Biemenhorst) 7 8 (Mussum) 6 9 (Lowick/Liedern) 7 10 (Suderwick) 4 11 (Spork/Hemden/Holtwick) 4 12 (Stenern) 5 13 (Barlo) 2 Zwei weitere Spielplätze werden zurzeit noch von einem Bauträger und einem Verein unterhalten. Diese stehen der Öffentlichkeit ebenfalls zur Verfügung, so dass insgesamt 100 Spielplätze vorhanden sind. Mit der Erstellung einer Sozialraumanalyse hat das Jugendamt der Stadt Bocholt wesentliche planerische Grundlagen für eine Bedarfsermittlung im Jugendhilfebereich geschaffen. Eine Jugendhilfeplanung, die die Lebensräume ihrer Adressaten erfassen will, benötigt eine ausreichende quantitative Informationsgrundlage. Daher ist eine kleinräumige Erfassung und Auswertung von Daten auf der Ebene des Stadtgebietes und der Wohnbereiche erforderlich. Anhand dieser Strukturdaten lassen sich unterschiedliche Lebenssituationen in Wohnbereichen feststellen. So ist es möglich, eine umfassende mittelfristige Spielraumplanung zu entwickeln. Es ist aber auch gleichzeitig erforderlich, diese sozio-demographischen Daten jährlich zu aktualisieren, um eventuelle Wanderungsbewegungen innerhalb der Bevölkerung und gravierende Veränderungen in der Altersstruktur festzustellen.

7 7 2. Rechtliche Grundlagen Die in 79 Kinder- und Jugendhilfegesetz beschriebene Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben liegt beim Jugendamt. Demnach muss sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit der Planung von Spielräumen beschäftigen und sich in Planungsvorhaben und abläufe als Interessenvertreter von Kindern einmischen. Nachfolgend wird eine Übersicht der gesetzlichen Bestimmungen und Normierungen gegeben. 2.1 Gesetze und Verordnungen Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Gesetzliche Grundlage zur Förderung und Einrichtung öffentlicher Spielräume formuliert das Kinder- und Jugendhilfegesetz in den 1, 8, 11 und 80. Danach hat der öffentliche Träger der Jugendhilfe dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Familien sowie eine familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Der 8 des KJHG sagt, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen sind. In 11 des KJHG ist festgelegt, dass jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören demnach Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit. Der 80 des KJHG beinhaltet die Jugendhilfeplanung. Danach hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen junger Menschen und deren Familien zu ermitteln und zu wahren. Baugesetzbuch Im Baugesetzbuch ist in 1 die Aufgabe der Bauleitpläne geregelt. Die Bauleitpläne sollen eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen und alten Menschen und der Behinderten, die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung, zu berücksichtigen.

8 8 Runderlass des Innenministers NRW vom Im Runderlass des Innenministers, letzte Fassung 1978 zu 9 der Bauordnung für das Land NRW (BauONW) Bauleitplanung, Hinweise für die Planung von Spielplätzen, werden die Notwendigkeiten der Berücksichtigung von Jugendförderung, Sport, Freizeit und Erholung sowie ausreichende Gelegenheit zum Spielen durch besonders ausgewiesene öffentliche Spielflächen Rechnung getragen. In diesem Runderlass werden Beziehungen zwischen Bebauungsdichte, Einwohnerdichte und Spielflächenbedarf in qm pro Einwohner hergestellt und beziffert sowie u. a. die Lage und Zugänglichkeit der Spielflächen sowie die Arten und Gestaltung der Spielflächen beschrieben, wobei es sich um Richtwerte handelt. 2.2 Normen und Richtlinien Gerätesicherheitsgesetz Bis in die Mitte der siebziger Jahre wurden Sicherheitsgrundsätze auf dem Spielgerätesektor vor allem durch gerichtliche Entscheidungen nach vorangegangenen Unfällen bestimmt. Auch vorbeugende Überlegungen der Spielgerätehersteller und deren Beratung durch technische Überwachungsvereine auf freiwilliger Basis förderten die verbesserte Konstruktion von Kinderspielgeräten im Interesse der Unfallverhütung. Auf diese Weise wuchs das Erfahrungswissen, das später in der Normungsarbeit ausgewertet werden konnte. Das sogenannte Gerätesicherheitsgesetz wurde erstmals 1979 beschrieben. Durch das Gesetz werden mögliche technische Gefahren für den Verbraucher dort, wo dies am wirksamsten geschehen kann, nämlich beim Hersteller oder Einführer, bekämpft. Demnach dürfen Hersteller und Einführer nur dem Gesetz unterworfene Geräte in den Verkehr bringen, wenn sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf Sicherheit geprüft sind. DIN EN 1176 Anerkannte Regel der Technik für Herstellung und Einfuhr von Kinderspielgeräten war die DIN Kinderspielgeräte. Diese DIN-Norm 7926 hatte bis zum seine Gültigkeit. Abgelöst wurde die DIN durch die neue Europäische Norm EN Durch die Einführung der neuen EG-Norm wurde die Sicherheit für Kinderspielplatzgeräte nicht nur einheitlich hergestellt, sondern auch um einen erheblichen Anteil erhöht. Gängige Praxis war, dass die Länder innerhalb der EG unterschiedliche Normen und Richtlinien für ihre Spielgeräte hatten, so dass auch ein unterschiedlicher Qualitätsstandard festzustellen war. Spielgeräte aus dem Ausland konnten demnach auch auf deutschen Spielplätzen nicht verwendet werden. DIN Eine weitere Norm, die DIN 18034, gilt für die Spielplatzplanung. Diese Norm enthält Anforderungen und Hinweise für die Planung und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

9 9 3. Bestandsanalyse 3.1 Bestandsliste der Spielplätze Im Stadtgebiet Bocholt gibt es zurzeit 100 kommunale Spielplätze. Diese Spielplätze sind in Wohngebieten und in Grünzügen gelegen. Hierfür verantwortlich ist der Fachbereich Jugend, Familie und Sport. 22 Spielplätze befinden sich zusätzlich auf Schulhöfen und stehen der Öffentlichkeit ebenfalls zum Spielen zur Verfügung. Der Fachbereich Schule, Bildung und Kultur trägt hierfür die Verantwortung. Weitere 13 Spielplätze befinden sich auf den Anlagen von Bocholter Sportvereinen. Diese Plätze werden von den Vereinen eigenständig unterhalten und gepflegt. Die Bocholter Spielplätze haben unterschiedlich große Spielflächen. Die kleinste beträgt 65 m² (Innsbrucker Straße) und wird daher als Spielpunkt bezeichnet. Die größte Spielfläche verfügt über m² (Große Allee). Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht der in Produktverantwortung des Jugendamtes liegenden Spielplätze. Das Kürzel SÜ bedeutet sozialraumübergreifend, d. h., dass die so gekennzeichneten Spielplätze keine direkte Wohnbereichszuordnung haben Tabelle 3: Bestandsliste der Spielplätze Lfd. Sozialraum Straße / Lage Bedarf Nr. m² Baujahr 1 Aasee SÜ Aasee Badebucht SÜ Aasee Surferbucht SÜ Alemannenstraße Am Hang Am Marienplatz/ Festwiese Mussum 7 Am Rosenberg Anholter Postweg Annastraße Arndtstraße Auf dem Dannenkamp Auf dem Takenkamp Beckmannplatz Böggeringstraße Brandströmstraße Buchenallee Burloer Weg/In der Hardt

10 10 Lfd. Sozialraum Straße / Lage Bedarf Nr. m² Baujahr 18 Clemens-August-Straße Coesfelder Straße Don-Bosco-Straße Drostenstraße Elisabethstraße Emil-von-Behring-Straße Engelmeer Ernst-von-Bergmann-Straße Eschenweg Essing-Esch Fichtenweg Freizeitanlage Aasee e. V. SÜ Gehrsmannweg Goerdelerstraße Grevers Kolk Große Allee Hamelbergstraße Hammersenstraße Heinestraße Heinrich-von-Brentano-Straße Heinrich-Hillermann-Weg Heroldstraße Herzogstraße Hitzestraße Humboldtplatz Im Ellerbrock Im Ellerbrock 2/St. Martin In Bollwerks Busch In der Ziegelheide Innsbrucker Straße Josef-Fehler-Straße Kastanienweg Kempkesweg Kiefernweg Kleingarten "Am Stadtwald" Kleingarten "An der alten Aa" Kleingarten "Erholung" Kleingarten "Gartenfreunde" Kleiststraße Klostergarten Königsmühlenweg/Bastian Koppers Fohre Langenbergpark Leipziger Straße

11 11 Lfd. Sozialraum Straße / Lage Bedarf Nr. m² Baujahr 62 Leo-Nußbaum-Straße Liebauweg Lindenplatz Lurhasenweide Mathildenweg Michael-Sailer-Straße Millinger Weg Moltkestraße Nelkenweg Nevelkamp Nienhausweg Niersstraße Öwerhook Ost Öwerhook West Otto-Hensel-Straße Paul-Ehrlich-Straße Pfarrer-Wissing-Straße Reeser Straße Richterstraße Rom Roonstraße Rubensweg Scheibenstraße/Speerstraße Schlehenweg Schmeddinghoffstraße Schubertstraße Sertürnerstraße Siedlerstraße Sporkerstraße Suderwick Sporthalle Werther Straße SÜ Stadtwald SÜ Timsmannweg Theodor-Heuss-Ring Wachtelschlag Weidenstraße Wiggerstraße Windmühlenplatz Yorkstraße Zum Kämpken Die Spielplätze haben eine Gesamtfläche von m².

12 Qualitative Ausstattung der Spielplätze Die Bocholter Spielplätze haben unterschiedliche Flächengrößen und unterliegen keiner einheitlichen Ausstattung. Sie sind in den letzten 50 Jahren in unterschiedlichen Jahrzehnten entstanden. Die Mehrzahl der Plätze stammt aus der Zeit zwischen 1970 und Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der im jeweiligen Jahrzehnt erstellten Spielplätze. Tabelle 4: Übersicht der Spielplätze nach Herstellungszeitraum Spielplätze Spielplätze Spielplätze Spielplätze Spielplätze Spielplätze Von der jeweiligen Größe ist auch die Ausstattung der Spielfläche mit entsprechenden Spielgeräten abhängig. Die größeren verfügen über Großspielanlagen wie Spiellandschaften und multifunktionale Kletterkombinationen Die kleineren werden mit Standardspielgeräten wie Schaukel, Rutschbahn, Sandkasten, etc. ausgestattet. Entscheidend für die Auswahl der Geräte ist die Anzahl der Kinder im Wohnumfeld, deren Altersstruktur sowie der pädagogische Bedarf. Die Spielplatzplanung hat den Auftrag, interessante und bespielbare Spielplätze zu schaffen und bestehende Spielflächen durch Sanierungen zu verbessern. Die Attraktivität muss gesteigert werden, damit diese Plätze wahrgenommen und bespielt werden. Zunächst muss ein geeigneter Standort bei Neuanlagen bestimmt werden. Bei Umgestaltungen muss der vorhandene Standort für die Spielplatzanforderungen hergerichtet werden. Eine ausreichende Größe ist Voraussetzung, um das Miteinander verschiedener Nutzergruppen möglichst konfliktarm und verträglich zu gestalten. Wesentlich kleinere Flächen machen eine Spezialisierung auf eine Altersgruppe oder eine thematische Einengung erforderlich. Dazu ist neben einer bedarfsgerechten Ausstattung auch die Optimierung von Spielflächen und das Gestalten von Spielrisiken erforderlich. Es sollte die Tatsache berücksichtigt werden, dass der Anreiz zum freien Spielen sowie das Spielen an Geräten eine Aufforderung zum Wagnis darstellt. Da das Spielen äußerst vielfältig ist, kann nicht jede Gefahr durch Sicherheitsbestimmungen gebannt werden. Es bleibt ein allgemeines Spielrisiko. Kinder müssen lernen, was Gefahr bedeutet und wie man sie erkennt.

13 13 Kinder lernen im Spiel mit anderen Sozialverhalten Selbstbehauptung Stimmungen und Gefühle erleben Zusammenhänge erkennen Erlebnisse verarbeiten Körper- und Muskeltraining Bei den Neuanlagen von Spielplätzen in den letzten zehn Jahren wurde erreicht, dass neben einer bedarfsgerechten Größe und Lage die Spielwerte im Vordergrund stehen. Es wurde darauf geachtet, dass kleine Kinder in einem geschützten Raum getrennt von den älteren Kindern ihren Spielbereich erhielten. In einigen Fällen konnte zusätzlich zum Spielplatz eine größere Fläche als Spielwiese bereitgestellt werden. Es wurde darauf geachtet, dass Trendsportarten wie Streetball oder Inlineskating von älteren Kindern und auch Jugendlichen ausgeübt werden können. Alle Spielplätze unterliegen einem pädagogischen Controlling. Die Auswirkungen des Controllings gestalten sich aber unterschiedlich. In der Regel erfahren Spielplätze, die eine sozialraumübergreifende Rolle spielen und keinem Wohnbereich direkt zugeordnet sind, eine größere Auslastung. Ersatzgeräte müssen häufiger als bei Spielflächen im Nachbarschafts- oder Quartiersbereich angeschafft werden. Beispiele sind Spielplatz im Stadtwald Spielplatz am Aasee Spielplatz in Liedern Im zweiten Teil des Spielplatzplanes werden alle Bocholter Spielplätze pädagogisch bewertet. Die Übersicht beschreibt jeden Spielplatz bezogen auf Größe, Bedarf und Ausstattung. 4. Planungsziele Die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenwirken mit dem sozialräumlich orientierten Ansatz bestimmen die Planungsziele, die nach Qualität und Quantität unterschieden werden. Daraus leiten sich in einem nächsten Schritt die durchzuführenden Maßnahmen ab. 4.1 Qualitative Planungsziele 4.1.1Spielwertkriterien Der Spielwert definiert sich aus der Bewertung eines Spielplatzes anhand vorgegebener Kriterien.

14 14 Um die körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in ganzheitlicher Hinsicht zu fördern, sollten Spielflächen und Freiräume zum Spielen in vielfältiger Hinsicht vorhanden sein. Vielfalt in der Nutzung und im Erleben setzt entsprechend große Freiräume voraus, die durch Elemente wie Geländemodellierung, Raumbildung, Ausstattung mit Geräten und Pflanzung von Vegetation erreicht werden. Eine entscheidende Fragestellung ist die Auswahl der Spielgeräte. Es gilt abzuwägen, ob für die einzelnen Spielbedürfnisse Geräte nötig sind oder nicht. Wenn die Rahmenbedingungen sich so darstellen, dass Geräte die bessere Lösung sind, dann sollten Geräte mit verschiedenen Spielmöglichkeiten beschafft werden, die möglichst viel Spielwert für vorhandene Spielbedürfnisse anbieten. Spielräume sollten vielfältige Erfahrungs-, Erlebnis- und Spielmöglichkeiten bieten, so z. B. die Möglichkeiten für Bewegungs-, Konstruktions- und Rollenspiele. Multifunktionale Nutzung Ein Spielplatz sollte ein Kommunikationstreffpunkt für Kinder, begleitende Erwachsene und Jugendliche sein. Generationsübergreifende Spielplätze bedürfen aber einer sehr großen Spielfläche, um den Spielraum entsprechend großzügig und sachgerecht auszustatten. Getrennte Spielbereiche Die einzelnen Spielbereiche für die unterschiedlichen Altersgruppen der Spielplatznutzer sollten getrennt, aber dennoch einsehbar sein. Der Kleinkindbereich, der im Wesentlichen aus Standardspielgeräten wie Sandkasten, Schaukel und Rutschbahn besteht, sollte von dem Bereich für ältere Kinder, die eher jugendrelevante Sportarten wie z.b. Streetball ausüben, getrennt werden. Einsehbarkeit Für die Sicherheit der Kinder ist es erforderlich, einen Spielplatz so anzulegen und zu gestalten, dass er gut einsehbar ist. Sträucher und Bäume sind so zu beschneiden, dass von außen eine gute Einsicht möglich ist, um mögliche Gefahren zu erkennen. Dennoch ist darauf zu achten, dass genügend Grün zum Spielerlebnis vorhanden ist. Auch ist die Einsehbarkeit von Bedeutung, um dadurch eine soziale Kontrolle zu erzielen, die eine mögliche missbräuchliche Benutzung des Spielplatzes verhindert. Aufsicht/Betreuung Sehr kleine Kinder brauchen eine Begleitung auf dem Weg zum Spielplatz und dort eine Beaufsichtigung. In aller Regel sind das Erwachsene, die die Kinder betreuen. Für diese Personen sollten ausreichend Sitzmöglichkeiten auf dem Spielplatz vorhanden sein, um ihnen auch einen längeren Aufenthalt auf dem Spielplatz zu ermöglichen.

15 15 Ökologische Aspekte Damit ein Spielplatz zum Erlebnis für Kinder wird, muss er bedarfsgerecht und attraktiv ausgestattet werden. Es muss erreicht werden, dass die Zielgruppe den Spielplatz aufsucht und annimmt. Daher ist es bei der Planung z. B. wichtig, wenn möglich, Bodenbewegungen mit einzubeziehen. Das können Hügel, Mulden, Nischen etc. sein, die natürliche Bewegungsanreize und Rückzugsmöglichkeiten bieten. Integrative Gestaltung Bei der Gestaltung von öffentlichen Spielflächen muss auf die Belange behinderter Kinder Rücksicht genommen werden. Die Spielgeräteauswahl muss darauf ausgerichtet werden, dass gemeinsames Spielen behinderter und nicht behinderter Kinder möglich ist. 4.2 Quantitative Planungsziele Um die quantitativen Planungsziele ermitteln zu können, ist es erforderlich Zielwerte festzulegen. Zielwerte sind Festschreibung von m² Spielfläche pro Kind Erreichbarkeit Es wird unterschieden zwischen Nachbarschaftsbereich: Entfernung zum Spielplatz bis 200 m Quartiersbereich: Entfernung zum Spielplatz bis 400 m Ortsteilbereich: Entfernung zum Spielplatz bis 1000 m Quelle: DIN Taschenbuch 105, Kinderspielplätze 4.2.1Festlegung von Ziel-/Richtwerten Für eine mittelfristige Spielraumplanung ist die Ermittlung und Festschreibung eines Zielwertes, der die Quadratmeter Spielfläche pro Kind darstellt, von zentraler Bedeutung. Es gibt aber weder eine gesetzliche Grundlage noch eine Norm für die Festlegung von Spielflächenbedarf. Im Runderlass des Innenministers NRW von 1974 wird ein Orientierungswert von 4 m² Spielfläche pro Einwohner empfohlen. Dieser Wert orientiert sich aber nicht an der Anzahl der Kinder bis zu 14 Jahren, sondern an der Anzahl der Gesamteinwohner einer Kommune. Es gibt auch kein einheitliches Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Spielflächenbedarfes. Einige Kommunen verfahren so, indem sie der Empfehlung des o. a. Runderlasses von 1974 folgen. Andere Städte beschreiben den Zielwert, indem sie die Kinder im Alter bis 14 oder 18 Jahren mit in die Berechnung einfließen lassen. Wiederum andere Städte haben keinen Zielwert festgeschrieben. Jede Kommune muss selbst entscheiden, in welchem Umfang sie eine familienfreundliche Infrastruktur, zu der

16 16 letztlich auch die Spielplätze zählen, schaffen will und damit einen eigenen Zielwert an Spielfläche pro Kind festlegt. Das hat dazu geführt, dass die Orientierungswerte in den einzelnen Kommunen sehr unterschiedlich berechnet wurden. Die Spannbreite reicht von ca. 7m² bis ca. 29m² Spielfläche pro Kind. Der Zielwert hängt von der Lage, Größe und Struktur der Kommune sowie der Einwohnerdichte ab. Ferner ist die Größe des Freiflächenanteils in der jeweiligen Kommune zu berücksichtigen und ob andere Möglichkeiten der Spielbetätigung vorhanden sind. In dichter bebauten Gebieten und in den Verdichtungsgebieten des Landes, wie z. B. den Großstädten im Ruhrgebiet, ist der Bedarf größer als in locker bebauten Gebieten und in Gemeinden der ländlichen Zonen. Bocholt ist eine Stadt mit einem hohen Anteil an Einfamilienhäusern. Dazu gehören private Gärten, die zum Spielen genutzt werden können. Zusätzlich verfügt Bocholt über eine große Anzahl an öffentlichen Frei- und Grünflächen, die überwiegend bespielt werden dürfen. In Bocholt besteht eine hohe flächendeckende Versorgung mit kommunalen Spielplätzen. Bocholt hat einen hohen Anspruch an die Spielraumversorgung, was durch den großen Bestand an Spielplätzen im Stadtgebiet zum Ausdruck kommt, die von den Nutzern gelebt werden. Jede neu gebaute Spielfläche in den letzten Jahren wurde vor ihrer Errichtung einer umfassenden Bedarfsprüfung unterzogen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen schlagen sich in Neubauten von Kinderspielplätzen nieder. Das kennzeichnet den hohen Anspruch an eine bedarfsgerechte Spielraumversorgung und ist ein Ausdruck von Kinderfreundlichkeit in dieser Stadt. Es ist daher ein Ziel der Spielplatzplanung, diese gute Versorgung an Spiel- und Freiflächen und damit die Möglichkeit zu bedarfsgerechtem Spielen zu erhalten, da sie zum einen der geistigen und körperlichen Entwicklung der Kinder in dieser Stadt dient und zum anderen ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur ist. Wendet man den Orientierungswert von 1974 zur Ermittlung eines Zielwertes für die Stadt Bocholt um, so ergibt sich eine Spielfläche von 25 m² pro Kind. Die in anderen Kommunen ermittelten Zielwerte liegen zwischen 7m² und 29m². Unter Berücksichtigung der vorgenannten Argumente wird der Zielwert für die Stadt Bocholt bei 12,5 m² Spielfläche pro Kind eingeordnet. Mit diesem Wert nimmt Bocholt im Vergleich zu anderen Kommunen einen Platz im vorderen Mittelfeld der Zielwertfestlegung ein. Dieser Platz und der damit festgeschriebene Zielwert erscheint unter Würdigung aller Faktoren und der o. a. Argumente aus Sicht des Fachbereiches Jugend, Familie und Sport als angemessen, sinnvoll und umsetzbar.

17 17 5. Bedarfsermittlung 5.1 Demographische Entwicklung Von der demographischen Entwicklung ist nicht nur der Staat in seiner Gesamtheit, sondern auch die Stadt Bocholt mit allen damit verbundenen strukturellen Auswirkungen betroffen. Derzeitig ist ein leichter Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen, der sich mit starken Zuwanderungsgewinnen im Rahmen der EU-Osterweiterung erklären lässt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Trend sich bis zum Jahre 2020 fortsetzt, wenn die Rahmenbedingungen nach heutigem Stand erhalten bleiben. Sollte die EU- Osterweiterung fortschreiten, so müssen die Prognosen regelmäßig aktualisiert werden. Die Anzahl der Kinder von 0-5 Jahren nimmt in den nächsten vier Jahren geringfügig zu. Im gleichen Zeitraum nimmt die Zahl der Kinder von 5-14 Jahren aber ab. Insgesamt ist ein Rückgang um 891 Kinder von 0-14 Jahren bis zum Jahre 2010 zu verzeichnen. Tabelle 5: Übersicht über die Anzahl der Kinder im Alter bis 14 Jahren Jahr Kinder bis unter 5 Jahren Kinder von 5 bis unter 10 Jahren Kinder von 10 bis unter 14 Jahren Summe Quelle: - Bevölkerungsprognose 2005 bis 2020 für die Stadt Bocholt - Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Viele Investitionsentscheidungen sind von der Entwicklung bestimmter Altersgruppen abhängig. Davon betroffen ist auch die Spielplatzplanung. 5.2 Soll-/Ist-Vergleich

18 18 Um ein bedarfsgerechtes Angebot an Spielräumen zu erzielen, ist es erforderlich, einen Vergleich vorzunehmen, der den tatsächlichen Bestand mit den Zielwerten in Beziehung setzt. Voraussetzung für diesen Soll-Ist-Vergleich sind die durch die Ermittlung des Ist- Zustandes erhaltenen Informationen (Anzahl der Kinder, Flächengröße). Bei der Erstellung von Soll-Ist-Vergleichen werden die Informationen, die bei der Ist-Erhebung gesammelt wurden, gegenübergestellt, so dass Abweichungen zwischen Plan und aktuellem Stand einfach zu erkennen sind. Die Spielplatzplanung beim Fachbereich Jugend, Familie und Sport beschreibt derzeitig 100 Spielplätze im Stadtgebiet Bocholts mit einer Gesamtfläche von m². Das entspricht einer Quote von 12,74 m² pro Kind. Unter wurde als Planungsziel einen Wert von 12,5 m² pro Kind festgelegt. Stellt man beide Werte einander gegenüber, bedeutet das, dass in Bocholt eine leichte Überdeckung an Kinderspielplatzfläche vorhanden ist. In diesem Fall beträgt der Überhang 0,24 m² pro Kind und entspricht gesamtstädtisch einer Fläche von m². 6. Maßnahmenplanung Die Maßnahmenplanung ergibt sich durch die Verzahnung gesetzlicher Bestimmungen mit den Zielvorgaben und dem Bestand. Durch den leichten Überhang an Spielfläche in Höhe von m² muss - um den Zielwert zu erreichen - grundsätzlich Spielplatzfläche abgebaut werden. Trotz des kleinen Überhanges müssen in den Neubaugebieten auf grund des zu erwartenden Bedarfs neue Spielplätze entstehen. In diesen Fällen wird unter Berücksichtigung des lokalen Bedarfs geprüft, ob weitere Spielplatzfläche in näherer Umgebung gesamtstädtisch abgebaut werden muss. 6.1 Neubaumaßnahmen Bei anstehenden Neubaugebieten wird der Fachbereich Jugend, Familie und Sport frühzeitig beteiligt. Die Größe der Neuanlage eines Spielplatzes ist abhängig von der Anzahl der zu erwartenden Kinder in den Wohneinheiten. Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport prüft den Bedarf und fordert eine entsprechend große Spielfläche, die im Bebauungsplan rechtskräftig ausgewiesen wird. Nach Fertigstellung der Wohnhäuser und dem Einzug der Bewohner erfolgt eine Anwohnerbeteiligung bezogen auf die Auswahl der Spielgeräte. Wünsche und Ansichten können an dieser Stelle mit in die Planung einfließen. Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport erstellt ein pädagogisches Anforderungsprofil. Der Geschäftsbereich Stadtgrün entwirft eine Gestaltungsskizze. Diese wird mit den Anwohnern bezüglich etwaiger Veränderungen erneut besprochen. In den nächsten Jahren werden weitere Neubaugebiete im Stadtgebiet entstehen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang Spielplätze dort gebaut werden.

19 19 Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht der bereits im Bau befindlichen und geplanten Neubaugebiete bis zum Jahr Tabelle 6: Darstellung der Neubaugebiete bis 2009 Bebauungsplan SO 28, süd-/östliches 2006 Stadtgebiet: Erich-Kästner-Weg Bebauungsplan10-6, Stenern, 2006 Walter-Hallstein-Weg Bebauungsplan 2-16, Biemenhorst 2007 Maximilian-Kolbe-Straße Bebauungsplan Lowick, 2007 Schilderingsweide Bebauungsplan 2-13/2, Biemenhorst, 2008 Adam-Stegerwald-Straße Bebauungsplan 7-6/2, Lowick, 2008 Broamweide Bebauungsplan SW 44, süd-/ westliches Stadtgebiet, Wachtelschlag Sanierung/Umgestaltung bestehender Spielplätze Ein großer Teil der Bocholter Spielplätze wurde in den 70er-Jahren gebaut. Zur Standardausstattung gehörten seinerzeit Spielgeräte aus farbigem Stahlrohr. Diese wurden mehr oder weniger wahllos auf den Spielflächen verortet. Auf getrennte Spielbereiche wurde weniger geachtet. Zu den Standardspielgeräten gehörten die Schaukel, die Rutschbahn und das Klettergerät. Bis zum heutigen Tage haben diese Spielgeräte an Attraktivität für die Kinder grundsätzlich nichts verloren. Allerdings ist das Angebot an Spielgeräten heute wesentlich umfangreicher. Auch haben sich die Qualitätsmerkmale stark verändert. Die modernen Kletterkombinationen ersetzen durch ihre klug konzipierten Spielanforderungen viele Einzelgeräte. Heute verwendet man auf Kinderspielplätzen eher Edelstahl, Hölzer unterschiedlicher Art (Robinie, Kiefer, etc) und auch recyclefähiges

20 20 Material. Die Einbeziehung von Holz ist naturnaher und optisch ansprechender. Kunststoffe haben dagegen eine extrem lange Haltbarkeit. Im Rahmen der Spielraumplanung werden alle Bocholter Spielplätze regelmäßig einer Bedarfskontrolle unterzogen. So lässt sich feststellen, welche Spielplätze in welchem Wohnbereich am dringendsten saniert werden müssen. In den nächsten Jahren sollen nachfolgende Spielplätze saniert und neu gestaltet werden. Sollten jedoch in den nächsten Jahren aus Verkehrssicherungsgründen verstärkt auf anderen Spielplätzen Spielgeräte abgebaut werden müssen, so kann jederzeit reagiert werden, indem die Prioritätenliste verändert und den aktuellen Umständen angepasst wird. Tabelle 7: Prioritätenliste für Sanierungen Spielplatz Hitzestraße 2006 Spielplatz Schubertstraße 2006 Spielplatz Herzogstraße 2007 Spielplatz Kempkesweg 2008 Spielplatz Eschenweg 2009 Spielplatz Drostenstraße 2009 Hitzestraße Im Wohnumfeld der Hitzestraße leben 155 Kinder bis zu 14 Jahren. Die Ausstattung ist nicht bedarfsgerecht. Sie besteht derzeitig aus einer Rutsche, einer Schaukel und einem Federwippgerät. Ersatzspielflächen in naher Umgebung gibt es nicht. Der Spielplatz wurde 1979 gebaut. Schubertstraße Im Wohnumfeld der Schubertstraße leben 127 Kinder bis zu 14 Jahren. Die Ausstattung ist überaltert und nicht bedarfsgerecht. Zur Zeit befinden sich eine Rutsche, eine Schaukel, zwei Federwipptiere und ein Klettergerät aus Stahlrohr auf der Spielplatzfläche. Der nächste Spielplatz In Bollwerks Busch liegt zu weit entfernt und kann die Spielversorgungsfunktion nicht übernehmen. Der Spielplatz Schubertstraße wurde 1979 gebaut. Herzogstraße Im Wohnumfeld leben zwar nur 21 Kinder bis zu 14 Jahren, aber für diese gibt es keine Ersatzspielflächen in naher Umgebung. Auch private Flächen stehen nicht zur

21 21 Verfügung, da das Wohnumfeld von Mehrfamilienhäusern geprägt ist. Der Spielplatz liegt zwischen den beiden verkehrsintensiven Straßen Dinxperloer Straße und Herzogstraße. Die Ausstattung ist verbesserungswürdig, da ein großer Teil der Geräte älter als dreißig Jahre ist. Der Spielplatz wurde 1958 gebaut. Kempkesweg Im Wohnumfeld leben 47 Kinder bis zu 14 Jahren. Die Ausstattung ist sehr alt und besteht im Wesentlichen aus Geräten aus Stahlrohr. Zur Zeit kann der Spielplatz noch bespielt werden. Aber wesentliche Teile der Ausstattung müssen in naher Zukunft ausgetauscht werden. Der Sandspielbereich muss bedarfsgerecht verbessert werden. Der Spielplatz hat eine Versorgungsfunktion für den Ortsteil Lowick südlich der Werther Straße. Er wurde 1982 gebaut. Eschenweg Der Platz wurde 1971 gebaut. Im Wohnumfeld leben 103 Kinder bis zu 14 Jahren. Die Ausstattung ist für die Anzahl der Kinder nicht bedarfsgerecht. Sie besteht derzeitig aus einer Schaukel, einer Laufwalze, einer Minirutschbahn und einer Wippe. Vor ein paar Jahren ist ein größeres Gerät (Seilzirkus) hinzugekommen. Dadurch, dass viele private und öffentliche Grünflächen zusätzlich zur Verfügung stehen, ist Raum für freies Spiel vorhanden. Das bedeutet, dass die Planung eine qualitativ bessere Ausstattung erst mittelfristig, etwa 2009, für erforderlich hält. Die Dringlichkeit der Sanierung ist aktuell nicht vorhanden. Drostenstraße Im Wohnumfeld leben 50 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren. Der Spielplatz hat keine bedarfsgerechte Ausstattung. Sie besteht aus einer Rutsche, einer Wippe, einem Kletternetz mit Reck und einem Federwipptier. Aufgrund großer Freiflächen im Wohnumfeld, die Spielen auch außerhalb der Spielplatzfläche erlauben, ist eine Überarbeitung erst in 2009 geplant. Der Platz wurde 1971 gebaut Entbehrlichkeitsprüfung Der Fachbereich Jugend, Familie und Sport hat auf der Grundlage des pädagogischen Controllings eine Entbehrlichkeitsprüfung aller Bocholter Spielplätze in seiner Zuständigkeit durchgeführt. Folgende Kriterien wurden bei der Prüfung angewendet: Auslastung/Nutzungsgrad Ob ein Spielplatz bespielt wird, ist an typischen Spielspuren erkennbar. Dazu gehört z. B., ob der Fallschutz Sand unter einer Schaukel durch Fußbewegungen Mulden aufweist. Wohnumfeld/Lage/Größe

22 22 Die Art der Wohnbebauung wird als Kriterium einbezogen. Dabei wird berücksichtigt, ob überwiegend Einfamilienhäuser mit bespielbaren Gärten oder Mehrfamilienhäuser mit oder ohne Freiflächen im Wohnumfeld vorhanden sind. Es wird die Lage und die Größe der Spielplatzfläche mit in die Prüfung einbezogen, um festzustellen, ob der Spielplatz entbehrlich ist. Quantitativer Bedarf Der Bedarf orientiert sich an der Anzahl der Kinder im Wohnumfeld. Dabei wird geprüft, welche Kinder in welchem Alter in der näheren Umgebung des Spielplatzes leben. Das ist bedeutend für die Auswahl der Spielgeräte. Erreichbarkeit Kleine Kinder müssen nach Möglichkeit einen Spielplatz in der nahen Umgebung ihres Wohnhauses vorfinden, das heißt, dass lange und weite Wege zu vermeiden sind. Insofern wird die Erreichbarkeit mit in die Prüfung einbezogen. Sicherheit/Straßenverkehr Kinder müssen einen Spielplatz in ihrer Umgebung sicher und gefahrlos erreichen können. Es ist darauf zu achten, dass keine verkehrsstarken Straßen überquert werden müssen. Ersatzspielplätze in naher Umgebung Ein Spielplatz kann erst dann als entbehrlich eingestuft werden, wenn die Prüfung ergibt, dass bedarfsgerechter Ersatzspielraum vorhanden ist. Das bedeutet, dass die Spielraumversorgung von einem in zumutbarer Entfernung liegenden Spielplatz übernommen wird. Zahlreiche Kinderspielplätze erfahren keine adäquate Auslastung. Es wohnen zu wenig Kinder im Wohnumfeld, die Spielgeräte haben wenig Spielwert, die Flächen sind zu klein und lassen nicht genug Spielmöglichkeiten zu. Die Flächen werden aber regelmäßig gepflegt, kontrolliert und verursachen Unterhaltungskosten. Derzeitig sind davon 18 Spielplätze mit einer Gesamtfläche von m² betroffen. Diese Plätze sollen vorübergehend stillgelegt werden. Die Flächen bleiben erhalten, es erfolgt eine Raseneinsaat und stehen den Kindern weiterhin als Spielwiesen zur Verfügung. Die vorhandenen Altgeräte können soweit möglich auf anderen Spielplätzen zum Einsatz kommen. Somit kann entsprechend der Bevölkerungsprognose auf eine mittel- oder langfristige Bedarfsveränderung reagiert werden, indem auf diese Flächen zurückgegriffen und eine Wiederherstellung zu Spielplätzen eingeleitet wird. In der nachfolgenden Übersicht werden die Spielplätze, die vorübergehend entbehrlich sind, dargestellt.

23 23 Tabelle 8: Entbehrlichkeitsübersicht Nr. Name der Spielfläche Anzahl der Kinder Ersatzfläche Spielfläche in m² Entfernung in m 1 Aasee Badebucht SÜ Aasee Großer Spielplatz 2 Burloer Weg/In der Hardt Josef-Fehler-Straße Clemens-August-Straße Im Ellerbrock Sporker Straße Suderwick Zum Kämpken Goerdelerstraße Annastraße Heroldstraße Herzogstraße Innsbrucker Straße 65 3 In der Ziegelheide Kastanienweg Buchenallee Kleingarten Am Stadtwald, Unter den Eichen 10 Kleingarten An der alten Aa 11 Kleingarten Erholung Töppingsesch 12 Kleingarten Gartenfreunde, Auf dem Geuting 512 keine Angaben keine Angaben 323 keine Angaben 484 keine Angaben 13 Königsmühlenweg Grünanlage 14 Mathildenweg Annastraße Paul-Ehrlich-Straße Sertürnerstraße Schmeddinghoffstraße Richterstraße Sporthalle Werther Straße 730 SÜ Grünanlage 18 Wiggerstraße Zum Kämpken 100 Begründung: Aasee Badebucht Es handelt sich bei diesem Spielraum um eine Grünanlage, die dem Naherholungsgebiet Aasee zuzuordnen ist. Anfang der 80er-Jahre wurde dort ein Kletternetz aufgebaut, welches Kindern zum Spielen dient. Es ist nicht erforderlich, diesen Spielraum als Spielplatz aufrechtzuerhalten, da als Kompensationsfläche der große Spielplatz am Aasee genutzt werden kann. Burloer Weg/In der Hardt

24 24 Es handelt sich dabei um einen Grünzug, der die Straßen Burloer Weg und In der Hardt miteinander verbindet. Innerhalb dieser Grünanlage sind an drei Stellen Spielpunkte bzw. ein Spielplatz verortet. Die Anzahl der Kinder (25) im Wohnumfeld rechtfertigt nicht die Aufrechterhaltung dieses Spielraumes. Ersatzflächen stehen zur Verfügung (Josef-Fehler-Straße und Brandströmstraße) Außerdem kann die Grünanlage nach Entfernung der Geräte weiterhin frei bespielt werden. In den letzten Jahren haben sich immer wieder Jugendliche diesen Raum angeeignet. Spielgeräte wurden mehrfach zerstört, Kinder und Erwachsene belästigt. Eine soziale Kontrolle ist hier nicht möglich. Clemens-August-Straße Der Spielplatz ist mit ca. 400 m² nicht sehr groß. Er liegt sehr versteckt zwischen der Wolbringstraße und der Clemens-August-Straße und grenzt an drei Anwohnergärten. Er ist schlecht einsehbar. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich der sehr große Spielplatz Im Ellerbrock, der die Spielraumversorgung übernehmen kann. Sporker Straße Suderwick Dieser Spielpunkt wurde im Jahr 1997 gebaut. Er diente der Spielraumversorgung der unmittelbar am Dorfplatz gelegenen Mehrfamilienhäuser. Durch den 1998 gebauten Spielplatz an der Koppers Fohre ist dieser Spielplatz vorübergehend entbehrlich. Ein weiter sehr großer Spielplatz liegt ca. 130 m entfernt an der Straße Zum Kämpken. Goerdelerstraße Hierbei handelt es sich um einen Spielpunkt mit zwei Kleinspielgeräten (167 m²). Er liegt zwischen den Gärten der Annastraße und der Goerdelerstraße und dient ausschließlich den Kindern dieser Anwohner zum Spiel. Die Bedarfszahl ist so niedrig, dass die Fläche aufgegeben werden kann. In 60 m Entfernung liegt der Spielplatz an der Annastraße. Heroldstraße Hierbei handelt es sich um einen Spielpunkt, der über 50 Jahre alt ist. Es wohnen nur noch sehr wenige Kinder (18) im Einzugsbereich. Die Spielraumversorgung übernimmt der nur einige Meter entfernt liegende Spielplatz an der Herzogstraße. Innsbrucker Straße Dieser Spielpunkt ist mit 65 m² der kleinste im Stadtgebiet Bocholts. Er liegt in einem Wohngebiet mit einem hohen Anteil an privaten Freiflächen, die zum Spielen genutzt werden können. Der große bedarfsgerecht ausgestattete Spielplatz In der Ziegelheide dient als Ausgleichsfläche. Kastanienweg

25 25 Dieser Spielplatz ist mit m² sehr groß. Die Ausstattung besteht aus zwei einfachen Geräten (ein Federwipptier und einer Wippe). Es ist nicht erforderlich, diese Fläche weiterhin als Spielplatz vorzuhalten, da der Spielplatz an der Buchenallee nur 150 m entfernt liegt und im Jahre 1998 vollständig renoviert wurde. Dieser übernimmt die Spielraumversorgung. Kleingartenanlagen Die Spielplätze in den vier Kleingartenanlagen übernehmen eine besondere Position im Spektrum der Spielplätze. Sie sind zwar öffentlich, stehen den Kindern aber nur während der Öffnungszeiten des Kleingartens zur Verfügung. Sie werden von den Vereinen gepflegt und unterhalten. Die Verkehrssicherungspflicht hat der Geschäftsbereich Stadtgrün übernommen. Die Anschaffung von Spielgeräten und sonstige Ausstattung liegt in dem Verantwortungsbereich der Kleingartenvereine. Analog zu den Bocholter Sportvereinen sollte die Gesamtverantwortung an die Kleingartenvereine übertragen werden. Dieses Verfahren hat sich bei den Sportvereinen bewährt. Königsmühlenweg Dieser Spielplatz ist insofern entbehrlich, als im Wohnumfeld keine Kinder bis zu 14 Jahren leben. Es sind keine Spielspuren erkennbar. Die Ausstattung ist veraltet. Nach Abbau der Geräte verbleibt eine großzügige Freifläche, die als Ersatzspielraum und Spielwiese genutzt werden kann. Mathildenweg Der Spielplatz ist sehr klein und dient den Kindern im allerengsten Wohnumfeld als Spielraum. Zur Zeit sind 10 Kinder davon betroffen. Er liegt sehr versteckt und schlecht einsehbar hinter eine Reihenhaussiedlung. Er ist entbehrlich, da 25 m entfernt ein Ersatzspielraum an der Annastraße zur Verfügung steht. Paul-Ehrlich-Straße Dieser Spielplatz wurde vor über 20 Jahren im Ortsteil Stenern gebaut. Er diente den Kindern als wohnbereichsnahe Spielfläche. Er ist sehr klein und hat wenig Ausstattung. Zur Zeit leben 13 Kinder im Wohnumfeld. Er ist entbehrlich, da große Ersatzspielflächen in Stenern zur Verfügung stehen (Sertürnerstraße, Robert-Koch- Ring). Schmeddinghoffstraße Dieser Spielplatz ist entbehrlich, da in unmittelbarer Nachbarschaft der große Spielplatz an der Richterstraße die Spielraumversorgung übernimmt. Weitere Spielräume sind der Schulhof der Klaraschule mit Streetballfeld und Bolzmöglichkeit. Das gesamte Wohnumfeld der Schmeddinghoffstraße ist geprägt von zahlreichen Grün- und Freiflächen, die zum Spielen genutzt werden können.

26 26 Sporthalle Werther Straße Im Verlauf der Aa auf Höhe der Sporthalle Werther Straße liegt eine Grünanlage. Im Jahre 2001 wurde dort innerhalb der Grünfläche ein Spielpunkt angelegt. Die Ausstattung besteht aus einem Schiffsmast und zahlreichen Findlingen, die die Spielfläche einfrieden. Der Spielraum wird weniger von den Kindern der Zielgruppe genutzt, als vielmehr von Heranwachsenden und Jugendlichen, die die Fläche missbräuchlich nutzen. Des Weiteren dient er den wartenden Schülern der Sporthalle als Aufenthaltsfläche. Das Spielgerät wurde bereits vor zwei Jahren zum Teil zerstört. Insofern ist der Spielplatz an dieser Stelle entbehrlich. Wiggerstraße Im Jahre 2002 wurde an der Wiggerstraße im Ortsteil Suderwick für eine in der alten Bücherei untergebrachten Spielgruppe ein kleiner Spielpunkt eingerichtet. Die Ausstattung besteht aus einem kleinen Sandkasten und einer Bank. Nachdem die Spielgruppe im laufenden Jahr 2005 aufgelöst wurde, ist dieser Platz entbehrlich. Als Ergebnis der Gesamtprüfung könnten m² Spielfläche zurückgebaut werden. Dieser Rückbau soll im Laufe der nächsten Jahre vorgenommen werden. Dies geschieht unter Berücksichtigung der zu erwartenden Neuanlagen, die zusätzliche Spielfläche bringen. Es ist darauf zu achten, dass der Zielwert von 12,5 m² Spielfläche pro Kind eingehalten wird. 7. Pflege, Sicherheit und Wartung 7.1 Pflegearbeiten/-intervalle Zu den Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zählt die generelle Reinigung der Spielräume von Laub, Ästen und sonstigem groben Unrat. Der Spielsand sollte im Frühjahr gelockert und bei Bedarf gereinigt und nachgefüllt werden. Die Rasenflächen müssen ebenfalls gereinigt und für den Spielbetrieb präpariert werden. Weitere Pflegegänge umfassen Gehölzflächen säubern Gehölzrückschnitt Rasen mähen Bänke und Tische reinigen Papierkörbe leeren Die Fachbereiche Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün und Jugend, Familie und Sport haben eine Vereinbarung über die Durchführung der Pflege und Unterhaltung getroffen, die jährlich aktualisiert wird.

27 Verkehrssicherungspflicht Der Betreiber eines öffentlichen Spielplatzes hat darauf zu achten, dass die Spielbereiche einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterzogen werden. Diese erstrecken sich auf die Sauberkeit von Spielbereichen, Spieleinrichtungen und sonstigen Anlagen ebenso wie auf die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Spielbereiche und letztlich auf den Zustand von Einfriedungen, Zugängen etc. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Wartung von Kinderspielplätzen ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht im Sinne des 823 des BGB für öffentliche Verkehrsflächen und sonstige öffentliche Flächen. Die unterschiedlichen Kontrollen und Wartungen lassen sich wie folgt beschreiben: Sicht- und Funktionskontrolle (wöchentlich) Während dieser Kontrolle werden u. a. die Nutzungsspuren und Verschmutzungen beseitigt, Fallschutzuntergründe geprüft und die Funktionsfähigkeit der Spielgeräte kontrolliert. Die Kontrollen werden protokolliert. Verschleißkontrolle und Standfestigkeitsprüfung (alle zwei Monate) Ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit des Gerätes während seiner Lebensdauer ist nicht allein die Erfüllung aller Anforderungen zum Zeitpunkt seiner Auslieferung, sondern auch die Dauerhaltbarkeit, die insbesondere durch hochwertige Materialien, robuste Konstruktion und sorgfältige Verarbeitung positiv beeinflusst werden kann. Beispielsweise müssen Geräte, die auf stark besuchten Spielplätzen im städtischen Bereich oder auf Schulhöfen stehen, stabiler und haltbarer sein als Geräte, an denen Kinder im privaten Gartenbereich gelegentlich mit wenig Geschwistern und Freunden spielen. Durch regelmäßiges Spielen und durch Witterungseinflüsse nutzen sich Spielgeräte ab. Das bedeutet einen Sicherheits- und Funktionsverlust. Hinzu kommen Schäden durch Vandalismus bzw. mutwilliges Zerstören. Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass Verschleißteile, wie z. B. Ketten, in Ordnung sind, dass keine scharfkantigen Gegenstände, wie Nägel, Schrauben oder Sonstiges, eine Gefahr darstellen und dass im Zusammenhang mit Witterungseinflüssen und einer gewissen Alterung Spielgeräte bzw. Spielplatzelemente nicht morsch und brüchig geworden sind. Jahreskontrolle Die Jahreskontrolle stellt eine umfassende Prüfung der gesamten Spielplätze dar. Neben der Verschleiß- und Funktionskontrolle werden hier u. a. Fundamente freigelegt, um den Zustand und die Standfestigkeit zu prüfen. Aus dieser Kontrolle werden Entscheidungen über die Neuanschaffung von Ersatzgeräten getroffen. Ebenfalls wird der Gesamtzustand geprüft und etwaige Renovierungen geplant.

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