ABWÄGUNG ZUM ENTWURF

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1 Bebauungsplan Nr. Sondergebiet Photovoltaik Ehemaliger Sportplatz Humboldtstraße ABWÄGUNG ZUM ENTWURF zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach () BauGB September 0

2 Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß Abs. BauGB Adressat der Stellungnahme Stellungnahme vom:. Stellungnahme von Anwohnern und betroffenen Bürgern Posteingang Bedenken und Anmerkungen der Bürger gegen den geplanten Bau eines Solarparks auf dem ehemaligen Sportplatz in Burgörner Altdorf einschl. Blatt-Nr. - Posteingang 0.0.0

3 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 Lfd. Nr. der Versandliste zu ) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. In der Begründung zum Bebauungsplan werden insbesondere unter Pkt.. (Immissionsschutz) und Pkt. 0 (Auswirkungen der Planung) auf den Schutz des Menschen im Allgemeinen und gesunde Wohnverhältnisse im Besonderen abgestellt. Es wurde ausgeführt, dass von Photovoltaikanlagen keine Beeinträchtigungen im Hinblick auf angrenzende schutzbedürftige Nutzungen (z.b. Wohnen) ausgehen.

4 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 0 Lfd. Nr. der Versandliste Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Richtig ist, dass es keine Langzeitstudien gibt. Allerdings gibt es zahlreiche Solarparks in unmittelbarer Nachbarschaft zu Wohngebieten. In den zur Beurteilung von Auswirkungen von bestimmten Vorhaben heranzuziehenden Richtlinien und Gesetzen (Bundesimmissionsschutzgesetz, TA Lärm usw.) sind Kriterien aufgeführt, die im Hinblick auf mögliche Beeinträchtigungen des Menschen zu prüfen sind. Diese Prüfungen sind im Aufstellungsverfahren erfolgt und unter Pkt..,.. und 0 der Begründung dokumentiert. Es sind keine Auswirkungen auf die Gesundheit zu erwarten. zu ) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Solarmodule arbeiten lautlos. Lediglich von Trafos gehen Geräusche aus, die jedoch unterhalb einzuhaltender Richtwerte liegen. Zudem werden diese an der Westseite und damit abgewandt vom Wohnen errichtet. Da sich im Süden des Plangebietes keine Wohnbebauung befindet, ist eine Blendwirkung ausgeschlossen. zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Wert eines Grundstückes bemisst sich nach verschiedenen Kriterien, u.a. aus dem Gebietscharakter (allgemeines oder reines Wohngebiet, Mischgebiet usw.). Da mit der Errichtung der Photovoltaik-Anlage der Gebietscharakter des Wohngebietes nicht geändert wird, ist keine Wertminderung der Grundstücke daraus abzuleiten.

5 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 0 Lfd. Nr. der Versandliste Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Mit der Errichtung der Photovoltaikanlage wird sich das Landschaftsbild (= optischer Umweltschutz) verändern. In der Begründung Pkt. 0 wird dazu ausgeführt, dass sich das Plangebiet am südlichen Stadtrand von Hettstedt befindet. Westlich grenzen gewerblich genutzte Flächen an (MKM). Im Osten schließt sich entlang der Humboldtstraße Wohnbebauung an. Nördlich des Plangebietes befinden sich das MKM-Gästehaus und das Humboldtschlößchen (Mansfeld-Museum). Im Süden bildet die Alte Wipper mit den begleitenden Gehölzen einen räumlichen Abschluss. Auch wenn die Gehölze nördlich des Flurstücks nicht zur Erhaltung festgesetzt sind, unterliegen sie überwiegend dem Schutz nach Baumschutzsatzung und sind zu erhalten. Somit sind erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes nicht zu erwarten. zu ) Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Fläche befand sich ein Sportplatz, der zurückgebaut wurde, die Fläche wurde anschließend begrünt. Mit der Errichtung des Solarparks rückt die Industrie (MKM) nicht näher an das Wohnen. Zudem bleiben sowohl der Bodenaufbau als auch die Vegetationsschicht aufgrund der Bauweise der Photovoltaikanlage erhalten zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die Errichtung der Photovoltaikanlage ist nicht mit der Herstellung von Fundamenten verbunden. Wie der Begründung Pkt... sowie der Abb. zu entnehmen ist, werden die Modultische auf Erdanker bzw. Erdbohrer gegründet. Zudem gibt es keinen Hinweis der Bodenschutz- bzw. Altlastenbehörde, dass bei Erdarbeiten besondere Vorkehrungen zu treffen sind (vgl. auch Pkt. der Begründung).

6 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 0 Lfd. Nr. der Versandliste Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans sind Erfassungen vorkommender Tiere erfolgt und die Auswirkungen auf den Lebensraum untersucht worden. Im Ergebnis sind in den Bebauungsplan Maßnahmen und Hinweise unter Pkt.. aufgenommen worden, um Betroffenheiten zu vermeiden. zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Unter Punkt. der Begründung wird bereits auf die Belange des Hochwasserschutzes hingewiesen. zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Seitens des Investors ist angedacht, die Pflege unter den Modulen durch eine Beweidung mit Schafen durchführen zulassen, so dass für die Kindergartenkinder die Schafe weiterhin erlebbar sein werden. zu 0) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es sind im Rahmen der Abwägung verschiedene Flächen mit folgendem Ergebnis geprüft worden. Seitens MKM wird für die Feuerwehrübungen der Parkplatz an der Einfahrt Süd angeboten. Das Jugendzeltlager könnte ggf. künftig auf dem ehemaligen Sportplatz an der Saigerhütte stattfinden. Dieser befindet sich zwar im Eigentum der, für eine Nutzung sind Vereinbarungen zu treffen. Für das Osterfeuer steht derzeit in Burgörner Altdorf keine Ersatzfläche zur Verfügung, die sich in städtischem Eigentum befindet und aufgrund der Lage geeignet ist.

7 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 Lfd. Nr. der Versandliste Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB 0 zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Solarpark befindet sich am westlichen Rand der Wohnbebauung an der Humboldtstraße, er ist demnach angrenzend und nicht von Wohnbebauung umgeben. Mit dem Solarpark sind Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden. Darauf hat die Planung reagiert, in dem Pflanz- und Erhaltungsgebote im Randbereich festgesetzt worden sind. Auch wenn die Gehölze nördlich des Flurstücks nicht zur Erhaltung festgesetzt sind, unterliegen die Bäume ab einer bestimmten Größe dem Schutz nach Baumschutzsatzung und sind zu erhalten. Damit ist der Solarpark vollständig eingegrünt und für die Anwohner nicht einsehbar. Erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden somit vermieden. zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Humboldtschlößchen befindet sich nordöstlich des Plangebietes in einer Entfernung von ca. 0 m (Gebäude) bzw. m (Garten). Dazwischen liegen der Parkplatz sowie ein geschlossener Gehölzriegel. Die Fläche ist somit nicht einsehbar. Die Ausstellungsflächen östlich des Solarparks dokumentieren die technische Entwicklung des Kupferbergbaus und der verarbeitenden Industrie, der Bereich ist demnach technisch vorgeprägt. Daher kann aus diesen benachbarten Nutzungen kein Konfliktpotenzial abgeleitet werden.

8 Humboldtstraße, Entwurf 0/0 Lfd. Nr. der Versandliste Stellungnahmen gemäß Abs. BauGB 0 zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes und des Flächennutzungsplans sind auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose Wohnbaustandorte ausgewiesen worden. Der ehemalige Sportplatz ist im Rahmen dieser Untersuchungen aufgrund der Nähe zu MKM und der Hochwassergefährdung nicht betrachtet worden. Die weist in ausreichendem Umfang Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan bzw. Stadtentwicklungskonzept aus, um insbesondere jungen Familien attraktives Bauland anzubieten. zu ) Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz umfasst sowohl Freiflächenphotovoltaikanlagen als Anlagen auf Dächern. Bei Anlagen auf Dächern ist eine ausreichende Dachkonstruktion erforderlich, die nicht in jedem Fall gegeben ist (zitierte Industrieruine). In die Überlegungen ist auch einzustellen, dass die Dächer nach Süden ausgerichtet sein müssen. Die mögliche Dachfläche reduziert sich somit. Mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage können demnach größere Mengen Solarstrom erzeugt werden. Zudem regelt der Gesetzgeber mit der Einspeisevergütung den Vorrang der Freiflächenanlagen vor den Dachanlagen. MKM hat sich daher auch aus wirtschaftlichen Gründen entschieden, diese Fläche zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu nutzen.

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