Der PKW im Steuerrecht
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- Kerstin Möller
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1 BRENNPUNKT Online-Version inklusive Karbe-Geßler Der PKW im Steuerrecht Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer/-innen Private Nutzung im Unternehmen Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung Förderung der Elektromobilität bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Privatnutzung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder LESEPROBE Mit den Änderungen zum durch das Jahressteuergesetz 2018
2 Karbe-Geßler Der PKW im Steuerrecht
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4 Der PKW im Steuerrecht Überlassung von Dienstwagen an Arbeitnehmer/-innen Private Nutzung im Unternehmen Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Behandlung Förderung der Elektromobilität bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Privatnutzung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder Von Daniela Karbe-Geßler
5 ISBN LESEPROBE 4. Auflage 2019 NWB Verlag GmbH & Co. KG, Herne Alle Rechte vorbehalten. Dieses Buch und alle in ihm enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung ohne Einwilligung des Verlages unzulässig. Satz: Reemers Publishing Services GmbH, Krefeld Druck: Elanders GmbH, Waiblingen
6 VORWORT Der PKW hat im Steuerrecht gleich mehrere Anknüpfungspunkte. Zum einen ist wichtig, ob der PKW im Rahmen einer unternehmerischen Nutzung dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen eines Unternehmers zuzuordnen ist. Gerade bei Einzelunternehmen oder Selbständigen spielt diese Frage eine entscheidende Rolle. Von der Einordnung ist abhängig, ob Betriebsausgaben geltend gemacht werden dürfen und ob im Gegenzug bei einer privaten Nutzung durch den Unternehmer eine Entnahme versteuert werden muss. Zudem stellen sich Fragen, wie: Müssen Kosten aufgeteilt werden? Müssen besondere Dokumentationen eingehalten werden? Aber nicht nur im Ertragsteuerrecht spielt der PKW eine Rolle, auch in der Umsatzsteuer gibt es vielfältige Regelungen, die zu beachten sind. Ist der Vorsteuerabzug möglich? Liegt bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges ein umsatzsteuerlicher Vorgang vor? Werden Fahrzeuge Arbeitnehmern überlassen, liegt zwar immer Betriebsvermögen vor, aber die private Nutzung des Arbeitnehmers stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, welcher bewertet und versteuert werden muss. Auch hier sind zahlreiche Regelungen und Unterscheidungen zu beachten. Die Regelungen und Abgrenzungen in den jeweiligen Steuerarten sind zum Teil nicht einheitlich. Daher ist es wichtig in der jeweiligen Steuerart die Abgrenzungen und Zuordnungen korrekt vorzunehmen. Aufgrund der Vielzahl der Regelungen gibt es immer mehr Rechtsprechung, Verwaltungsanweisungen, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und zahlreiche Ausführungen in der Literatur. Das Buch gibt einen Überblick über die vielfältigen Regelungen und Abgrenzungen sowohl im Ertrag- als auch im Umsatzsteuerrecht. Beispiele und Hinweise runden die Erörterung ab. Herne, im Februar 2019 Daniela Karbe-Geßler 5
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8 INHALTSÜBERSICHT Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 A. Ertragsteuerliche Einordnung des PKWs zum Privat- und Betriebsvermögen 19 B. Die PKW-Gestellung an Arbeitnehmer/-innen 59 C. Elektromobilität 119 D. Gehaltsumwandlung und Leasing 141 E. Private Nutzung von Fahrrädern bis F. Private Nutzung von Fahrrädern ab G. Aktuelle Rechtsprechung 150 H. Fahrzeuge in der Gewinnermittlung 167 I. Umsatzsteuerliche Behandlung 175 Seite 7
9
10 INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 A. ERTRAGSTEUERLICHE EINORDNUNG DES PKWS ZUM PRIVAT- UND BETRIEBSVERMÖGEN I. Definition: Betriebsvermögen und Folgen der Zurechnung Notwendiges Betriebsvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Zuordnung zum Betriebsvermögen II. Privates Vermögen III. Nachweis der betrieblichen Fahrten IV. Ermittlung des privaten Anteils (Entnahme) und steuerliche Behandlung Methodenwahl für Privatfahrten a) Bewertung nach Fahrtenbuch b) 1-%-Regelung c) Schätzungsmethode Bewertung von Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb Kostendeckelung Nutzung mehrerer Fahrzeuge V. Betriebsausgabenabzug Anschaffungskosten und AfA-Ermittlung a) Anlagevermögen b) Abschreibungsarten c) Anschaffungskosten d) Lineare Abschreibung e) Leistungsabschreibung f) Einlage aus Privatvermögen Rdnr. Seite 9
11 VERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis Rdnr. Seite g) Ende der Abschreibung h) Versäumte Abschreibungen i) Außergewöhnliche Abschreibungen j) AfA-Ermittlung bei PKW-Überlassung an Arbeitnehmer Laufende Kosten VI. Nutzung für andere Einkunftsarten VII. Veräußerung des Fahrzeuges B. DIE PKW-GESTELLUNG AN ARBEITNEHMER/-INNEN I. Anspruch auf Dienstwagen II. Private Nutzung und Zufluss III. Pauschale Wertermittlung des privaten Nutzungsanteils Nutzungsmöglichkeit des Firmenwagens Nutzungsverbot Bemessungsgrundlage Bewertung der Privatfahrten Abrechnungshinweise Finanzierung des PKWs IV. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Erste Tätigkeitsstätte Sachverhalte und Lösungen zur ersten Tätigkeitsstätte Einzelbewertung der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte Abrechnung der Fahrten Berücksichtigung der pauschalen Versteuerung nach 40 Abs. 2 Satz 2 EStG V. Wechsel der Versteuerungsmethode VI. Zuzahlung des Arbeitnehmers (Nutzungsentgelt) Einmalige Zuzahlung des Arbeitnehmers zur Anschaffung Laufende Zuzahlung des Arbeitnehmers VII. Nutzung des Firmenwagens im Rahmen der doppelten Haushaltsführung VIII. Obergrenze Gesamtkosten
12 Inhaltsverzeichnis VERZEICHNIS IX. Mehrere Fahrzeuge für den Arbeitnehmer X. Individuelle Nutzungswertermittlung Fahrtenbuch Inhalt Fahrtenbuch Ausnahmen vom Fahrtenbuch Gesamtkosten Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Gesamtkosten Ermittlung des individuellen privaten Anteils Elektronisches Fahrtenbuch Mängel im Fahrtenbuch Beispiel Fahrtenbuch XI. Unfallkosten beim Dienstwagen XII. Poolfahrzeuge XII. Sonderfälle Gestellung von Fahrern Gestellung an Minijobber Gestellung an den Gesellschafter-Geschäftsführer Gestellung an mitarbeitenden Ehegatten Überlassung mehrerer Fahrzeuge XIV. Sozialversicherung Rdnr. Seite C. ELEKTROMOBILITÄT I. Definition eines Elektrofahrzeuges II. Kaufprämie bei der Anschaffung eines Fahrzeuges Antragsberechtigung Förderfähige Fahrzeuge Fördervoraussetzungen Antragstellung Lohnsteuerliche Behandlung der Prämie III. Kraftfahrzeugsteuer
13 VERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis IV. Gestellung von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vom bis und ab Bewertung nach der Pauschalmethode Bewertung nach der Fahrtenbuchmethode V. Gestellung von Elektro- und Hybridfahrzeugen an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung vom bis Bewertung nach der Pauschalmethode Bewertung nach der Fahrtenbuchmethode Anwendungszeitraum VI. Befreiung für kostenfreies Laden an Ladestationen VII. Behandlung eines Elektrofahrzeuges bei einem Unternehmen Pauschalmethode Fahrtenbuchmethode VIII. Umsatzsteuerliche Behandlung Rdnr. Seite D. GEHALTSUMWANDLUNG UND LEASING E. PRIVATE NUTZUNG VON FAHRRÄDERN BIS F. PRIVATE NUTZUNG VON FAHRRÄDERN AB G. AKTUELLE RECHTSPRECHUNG I. Übernahme von Ordnungsgeldern wegen Falschparkens II. Keine Anwendung der 1-%-Regelung bei Fahruntüchtigkeit III. Feststellung des Bruttolistenpreises bei Importfahrzeugen IV. Erschütterung des Anscheinsbeweises bei einem betrieblich genutzten Fahrzeug V. Dienstwagen auch für Ehegatten im Minijob möglich
14 Inhaltsverzeichnis VERZEICHNIS Rdnr. Seite H. FAHRZEUGE IN DER GEWINNERMITTLUNG I. Außerbetriebliche Nutzung II. Bewertung der Privatentnahme III. Mehrere Fahrzeuge im Unternehmen IV. Probleme in der Praxis bei Nutzungsänderungen des Fahrzeugs V. Fahrzeuge in Autohäusern für Mitarbeiter VI. Teilwertabschreibung bei Fahrzeugen/Autohäusern Bedeutung des Teilwerts Gründe und Ursachen für Teilwertabschreibungen Vorführwagen I. UMSATZSTEUERLICHE BEHANDLUNG I. Zusätzliche Umsatzsteuer für die private Nutzung eines betrieblichen PKW Vorsteuerabzug bei Anschaffung Vorsteuerabzug der laufenden Kosten Vorsteuerabzug für Miete und Leasing Vorsteuerabzug aus Kauf von Zubehör für Fahrzeug Kleinunternehmer Nicht vorsteuerabzugsberechtigte Personen II. Umsatzbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen PKW Betriebliche Nutzung über 50 % a) Ermittlung nach der %-Methode b) Keine Kostendeckelung bei der Umsatzsteuer c) Fahrtenbuchermittlung d) Aufteilung bei gemischten Umsätzen Betriebliche Nutzung unter 50 % a) Schätzung des privaten Nutzungsanteils b) Verkauf des Fahrzeuges c) Korrektur der Vorsteuer bzw. Umsatzsteuer d) Entnahme des PKWs aus dem Unternehmen
15 VERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 3. Umsatzsteuerliche Behandlung eines Elektro- oder Hybridfahrzeuges III. Umsatzbesteuerung bei Nutzung eines betrieblichen PKW durch Arbeitnehmer Umsatzbesteuerung entgeltliche Leistung Umsatzbesteuerung bei unentgeltlicher Leistung IV. Private Nutzung des betrieblichen PKWs durch den Gesellschafter- Geschäftsführer Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitnehmer Gesellschafter-Geschäftsführer kein Arbeitnehmer V. Überlassung von Geschäftswagen an freie Mitarbeiter VI. Überlassung von Geschäftswagen von Personengesellschaft an Gesellschafter Entgeltliche Überlassung Unentgeltliche Überlassung VII. Überlassung von Geschäftswagen von Gesellschaftern an Personengesellschaft Rdnr. Seite 14
16 D. Gehaltsumwandlung und Leasing D. Gehaltsumwandlung und Leasing Bei der Gestellung von Fahrzeugen ist auch eine Gehaltsumwandlung möglich. Grundsätzlich ist diese rein rechtlich nur möglich, bei Arbeitnehmern, die nicht nach Tarifvertrag bezahlt werden, weil die Tarifverträge eine Gehaltsumwandlung meist ausschließen. Die Modelle sehen oft wie folgt aus: Der Arbeitnehmer darf in der Regel den PKW auswählen. Der Arbeitgeber schließt mit einer Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag ab. Dabei wir eine Finanz-Leasingrate einschließlich Full-Service (Versicherung, Wartung, Kilometer, ggf. Tanken) vereinbart. Anschließend trifft der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung über eine Umwandlung des Arbeitsentgelts und über die Regelungen bezüglich der Fahrzeugnutzung. Dabei setzt sich der umzuwandelnde Betrag aus der Full-Service-Leasingrate und der Rate für sonstige laufende Kosten (Benzin, Versicherungen, Steuer usw.) zusammen. Beide Werte ergeben den Gesamtumwandlungsbetrag. Gleichzeitig wird der vom Arbeitnehmer zu versteuernde geldwerte Vorteil für die private Nutzung des PKW durch Anwendung der 1-%-Regelung und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt. Vertragspartner des Leasingvertrages ist grundsätzlich der Arbeitgeber. Dieser zahlt auch die Raten an die Leasinggesellschaft und trägt die Haftung ABB 28: Leasinggesellschaft (Leasinggeber) Arbeitgeber (Leasingnehmer) Leasingvertrag Überlassung Firmenwagen Zahlung Leasingraten/ Gehaltsumwandlung (Arbeitsvertrag) Arbeitnehmer Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung BEISPIEL: Der Arbeitnehmer hat ein Fahrzeug mit einer Leasingrate (Full-Service) i. H. v. 600 ausgewählt, welches der Arbeitgeber von der Leasinggesellschaft least. Der Bruttolistenpreis beträgt Der Arbeitnehmer hat keine erste Tätigkeitsstätte und ein vereinbartes Bruttogehalt von monatlich. Die Gestellung des Fahrzeuges soll im Rahmen der Gehaltsumwandlung erfolgen. 141
17 D. Gehaltsumwandlung und Leasing LÖSUNG: Bruttogehalt Minderung durch Leasingrate = zzgl. 1 % von steuer- und sozialversicherungspflichtig: Das BMF hat sich mit Schreiben vom ebenfalls zur lohnsteuerlichen Behandlung von Dienstwagen, die gleichzeitig zur privaten Nutzung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen sind und vom Arbeitgeber geleast wurden, geäußert. 794 Least der Arbeitgeber ein Kraftfahrzeug von der Leasinggesellschaft und überlässt es dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung auch zur privaten Nutzung, liegt eine Dienstwagengestellung nach 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG vor, die mit der Pauschal- oder Fahrtenbuchmethode zu bewerten ist, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Anspruch des Arbeitnehmers auf die Kraftfahrzeugüberlassung resultiert aus dem Arbeitsvertrag oder aus einer anderen arbeitsrechtlichen Rechtsgrundlage, weil er im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlung mit Wirkung für die Zukunft vereinbart ist. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Arbeitsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber stattdessen Sachlohn in Form eines Nutzungsrechts an einem betrieblichen Kraftfahrzeug des Arbeitgebers gewährt 1 oder er arbeitsvertraglicher Vergütungsbestandteil ist. Davon ist insbesondere auszugehen, wenn von vornherein bei Abschluss eines Arbeitsvertrags eine solche Vereinbarung getroffen wird oder wenn die Beförderung in eine höhere Gehaltsklasse mit der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers verbunden ist. In Leasingfällen setzt das Vorliegen eines betrieblichen Kraftfahrzeugs des Arbeitgebers i. S. d. 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG zudem voraus, dass der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer gegenüber der Leasinggesellschaft zivilrechtlich Leasingnehmer ist. 2 1 Vgl. BFH-Urteil v VI R 6/05, BStBl 2008 II S BMF, Schreiben v , BStBl 2018 I S. 592, Rz
18 D. Gehaltsumwandlung und Leasing 795 Liegt nach diesen Grundsätzen eine nach 8 Abs. 2 Satz 2 bis 5 EStG zu bewertende private Nutzungsüberlassung vor, darf der Arbeitgeber die pauschalen Kilometersätze im Rahmen einer Auswärtstätigkeit mit diesem Kraftfahrzeug nicht auch nicht teilweise steuerfrei erstatten Eine Nutzungsüberlassung an den Arbeitnehmer liegt nicht vor, wenn das Fahrzeug vom Arbeitgeber geleast wurde, aber dem Arbeitnehmer aufgrund einer gesonderten Vereinbarung im Innenverhältnis zum Arbeitgeber zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, weil der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber wesentliche Pflichten und Rechte des Leasingnehmers hat. In einem solchen Fall gibt der Arbeitgeber nur vergünstigte Leasingkonditionen an den Arbeitnehmer weiter. Dieser Vorteil ist nach 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu bewerten. 2 Eine Gehaltsumwandlung mit zusätzlichem geldwerten Vorteil liegt nicht vor. (Einstweilen frei) BMF, Schreiben v , BStBl 2018 I S. 592, Rz BFH, Urteil v VI R 75/13, BStBl 2015 II S
19 Bestellschein Gleich gebührenfrei faxen an: DEUBNER MEDIEN e.k. Vogelsanger Straße Köln Fon.: Fax Hiermit bestelle ich: Ex. Karbe-Geßler, Der PKW im Steuerrecht 1. Auflage Seiten. Broschiert. Je 49,90* Bitte liefern Sie mir außerdem folgende Titel: Anzahl ISBN Titel Preis je Ex.* * alle Preise in Euro inkl. MwSt. Versandkostenfreie Lieferung! Ja, ich bin an Ihren Dienstleistungen bezüglich der Informationsbeschaffung interessiert. Bitte senden Sie mir weiteres Informationsmaterial zu. Besonders interessiert mich das Thema: Bibliotheksverwaltung Datenbanken Vereinfachung der Bestellabläufe Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, zwecks Vereinbarung eines persönlichen, unverbindlichen Beratungsgesprächs in meinen Kanzleiräumen. Absender: Widerrufsrecht: Ihre Bestellung können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware bei DEUBNER MEDIEN, Vogelsanger Str. 187, Köln, Fax (0221) , E- Mail: info@deubner.de widerrufen, Muster-Widerrufsformular auf (rechtzeitige Absendung genügt). Wir erheben und verarbeiten Ihre Daten zur Durchführung des Vertrages, zur Pflege der laufen- den Kundenbeziehung und um Sie über Fachinformationen aus dem Verlagsprogramm zu unter- richten. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Bitte senden Sie uns dazu Ihren schriftlichen Widerspruch per Post, Fax oder mit einer an info@deubner.de Datum / Unterschrift DEUBNER MEDIEN e.k. Vogelsanger Straße Köln Fon Fax info@deubner-medien.de Postbank Köln IBAN DE BIC (SWIFT) PBNKDEFF USt-IdNr. DE St.-Nr. 217/5053/1330 Köln HRA Inhaber: Kay Deubner Stand
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