Stille Gesellschaft I
|
|
|
- Nadine Waltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stille Gesellschaft I UGB Merkmale GV Beteiligung an zumindest minderkaufmännischem Unternehmensträger UGB: Unternehmensträger Beteiligung mit einer Einlage Gewinnbeteiligung des Stillen (Verlust nicht notwendigerweise) Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 102
2 Stille Gesellschaft II Reine Innengesellschaft Keine Rechtsfähigkeit: Ges hat kein Vermögen, keine Rechtsträgerschaft, nach außen handelt nur der Unternehmensträger mit dem die StG besteht Keine Eintragung im FB Bei Kapitalgesellschaften und Kapitalgesellschaften & Co: 238 Z 16 demgemäß auch keine Haftung des Stillen Risiko des Verlusts der Einlage Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 103
3 Stille Gesellschaft III Anwendungsbereiche vielfältig Start up, Mitarbeiterbeteiligung, Familiengesellschaften Nachfolgeregelungen Gesellschafter Rechtsträger eines Unternehmens Anderer: jeder Rechtsfähige GV: formfrei, freilich Schriftlichkeit und genaue Festlegung der einzelnen Rechte und Pflichten empfehlenswert Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 104
4 Stille Gesellschaft IV Einlage: jede vermögenswerte Leistung, auch Dienst- oder Arbeitsleistungen (Mitarbeiterbeteiligungen!) Einlagenkonto des Stillen Gewinn und Verlust angemessener Anteil Vertragliche Regelung zb bestimmter Prozentsatz Bezugsgröße (Bilanzgewinn/-verlust, Jahresüberschuss/-fehlbetrag, EGT) überlegen Verlusttragung kann auch ausgeschlossen sein Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 105
5 Stille Gesellschaft V Zuweisung der Gewinne und Verluste auf Einlagenkonto Gewinne können entnommen werden Keine Erhöhung der Einlage durch Stehenlassen Keine Entnahme wenn und solange Einlagen durch Verlustzuweisung vermindert Auch negatives Einlagenkonto durch Verlustzuweisung möglich Keine Nachschusspflicht, es sei denn andere Regelung im GV Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 106
6 Stille Gesellschaft VI Atypische Stille Gesellschaft Steuerrecht: Beteiligung an Firmenwert und stillen Reserven zumindest im Fall der Auflösung/des Ausscheidens: dann Mitunternehmerschaft und nicht Einkünfte aus Kapitalvermögen Gesellschaftsrecht: Beteiligung an Gesellschaftsvermögen und/oder an der Geschäftsführung OGH früher: kein Insolvenzteilnahmeanspruch des atypisch Stillen in Insolvenz des Unternehmensträgers; nunmehr (6 Ob 204/16t) anders: Eigenkapital nur unter den Voraussetzungen des 10 EKEG Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 107
7 Stille Gesellschaft VII Atypische Stille Gesellschaft Exkurs: Genussscheinverhältnis als Stille Gesellschaft Genussrechte/Genussscheine: s 174 Abs 3 AktG Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 108
8 GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen Kapitalgesellschaft Fremdorganschaft möglich GV: personalistische Gestaltungen möglich Verbreitung: viele Familienunternehmen bzw Gesellschaften mit ein oder zwei Gesellschaftern Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 109
9 GmbH Zweck und Charakteristika II Haftungsbeschränkung erfordert Vorschriften über Kapitalaufbringung und -erhaltung Geschäftsanteile zwar übertragbar, aber keine handelbaren Wertpapiere Anders als AG, kein Zugang zur Börse Gesellschaftszweck Grundsätzlich jeder erlaubte, auch ideelle Zweckverfolgung möglich Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 110
10 GmbH - Grundbegriffe Geschäftsanteil/Stammeinlagen/Stammkapital/ Gesellschaftsvermögen Geschäftsanteil: Summe der Mitgliedschaftsrechte und - pflichten Stammeinlage: Einzahlungsverpflichtung; ihre verhältnismäßige Höhe bestimmt das Ausmaß des Geschäftsanteils (und damit das Ausmaß der meisten Rechte) Stammkapital: Summe der Stammeinlagen Gesellschaftsvermögen: tatsächlich vorhandenes Vermögen; mehr oder weniger als, nur zufällig gleich wie Stammkapital Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 111
11 GmbH Gründung/Überblick Abschluss des Gesellschaftsvertrags Bestellung der Organe Geschäftsführer (wenn Gesellschafter auch im GV möglich) allenfalls auch AR Leistung der Einlagen Anmeldung zum FB, Eintragung und Veröffentlichung Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 112
12 Vorgründungs- und Vorgesellschaft I GmbH entsteht als solche erst mit Eintragung im FB Zwischen Abschluss des GV (in Notariatsaktsform) und Eintragung: Vorgesellschaft Zwischen Vereinbarung zum Abschluss eines GV und Abschluss: Vorgründungsgesellschaft Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 113
13 Vorgründungs- und Vorgesellschaft II Vorgründungsgesellschaft ist GesBR Verpflichtung zum Abschluss des GV nur wenn für diesen Vorvertrag auch die für GV nötige Form (Notariatsakt) eingehalten wurde Kein automatischer Übergang der Rechte und Pflichten auf Vor-GmbH Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 114
14 Vorgründungs- und Vorgesellschaft III Vorgesellschaft Gesellschaftsform eigener Art: GmbH im Werden Rechtsfähig Weitgehend Anwendung des GmbH- Innen(Organisations)rechts mit bestimmten Modifikationen Mit Eintragung: Umwandlung in GmbH Problem: Handlungen für die Vor-GmbH Praktisches Bedürfnis va bei Unternehmensfortführung Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 115
15 Vorgründungs- und Vorgesellschaft IV Früher Vorbelastungsverbot Keine Belastung des Gesellschaftsvermögens vor Eintragung Nunmehr: bloße Vorbelastungshaftung Belastungen im Rahmen der Geschäftsführungsbefugnis der schon bestellten Gf erlaubt Bei Bargründung gründungsnotwendige Geschäfte Bei Sachgründung/Unternehmensfortführung: die dazu erforderlichen Geschäfte Allenfalls noch Erweiterung der Geschäftsführungsbefugnis mit Zustimmung aller Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 116
16 Vorgründungs- und Vorgesellschaft V bloße Vorbelastungshaftung (Fortsetzung) Vor-GmbH wird als solche berechtigt und verpflichtet, haftet daher auch Mit Eintragung automatischer Übergang der Rechte und Pflichten auf GmbH aber Gesellschafter haften dafür, dass Gesellschaft zum Zeitpunkt der Eintragung über stammkapitalentsprechendes Vermögen verfügt Handelndenhaftung gem 2 Abs 1 S 2 GmbHG Haftung wenn keine FB-Eintragung bzw keine GV- Deckung Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 117
17 Gesellschaftsvertrag I Formpflichtig: Notariatsakt Mantelung einer Privaturkunde beim Notar Zwingender Inhalt: 4 GmbHG Firma und Sitz Sach- oder Personenfirma, auch Mischung, zwingender Rechtsformzusatz ( 5). UGB: auch hier Liberalisierung Kennzeichnend, unterscheidungskräftig, nicht irreführend Unternehmensgegenstand Unterscheide in diesem Zusammenhang Gegenstand und Zweck einer Gesellschaft Höhe des Stammkapitals Höhe der einzelnen Stammeinlagen Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 118
18 Gesellschaftsvertrag II Fakultativer Inhalt Vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten GmbH als personalistische Kapitalgesellschaft, flexibel Übertragung der Anteile (zumeist Beschränkungen: Vinkulierung, Vorkaufs-, Aufgriffs-, Andienungsrechte) Auflösung zb Kündigungsmöglichkeit des Einzelnen Nachschusspflichten Andere Gewinnverteilungsregeln Sonderrechte Einzelner zb auf Geschäftsführung oder Geschäftsführerbestellung Fakultative Organe zb Beirat Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 119
19 EinpersonenGmbH I Nur ein Gesellschafter Kann auch als solche gegründet werden EinpersonenGmbH-RL der EG Vertrag wird ersetzt durch Errichtungserklärung Formpflichtig: Notariatsakt, auch hier Mantelung möglich Gleicher zwingender Inhalt wie Vertrag Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 120
20 EinpersonenGmbH II Insichgeschäft Vertreter kann rechtsgeschäftliche Wirkungen durch Erklärung an sich selbst herbeiführen Einziger Gesellschafter schließt mit Gesellschaft Geschäft, vertritt Ges als Gf Manipulationsmöglichkeiten zu Lasten der Gläubiger Daher: schriftliche Urkunde über das Geschäft Nachträgliche Manipulationsmöglichkeiten müssen ausgeschlossen sein Gilt nicht bei Geschäften des gewöhnlichen Geschäftbetriebs zu geschäftsüblichen Bedingungen Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 121
21 Bestellung der Organe Geschäftsführer Einer oder mehrere Gesellschafter können schon im GV zu Gf bestellt werden Sonst Beschluss des Gesellschafter mit einfacher Mehrheit Auch Nicht-Gesellschafter (Fremdorganschaft) Besondere GV-Regelungen Benennungs-, Zustimmungs-, Entsendungsrechte Aufsichtsrat: dazu später Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 122
GmbH Zweck und Charakteristika I
GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
KG - Charakteristika
KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter
Stille Gesellschaft I
Stille Gesellschaft I Vertrag zwischen Träger eines Unternehmens und Stillem Leistung einer Einlage Gewinnbeteiligung des Stillen Reine Innengesellschaft WS 2009/2010 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler
GmbH Zweck und Charakteristika I
GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
GesBR Grundsätzliches
GesBR Grundsätzliches Synonym auch Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts, ABGB-Gesellschaft 1175-1216, 833-842 ABGB Regelung sehr alt (1811!), teilweise sehr unzweckmäßig, dringend vertragliche Regelungen
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Univ.-Ass. Dr. Julia Told [email protected] Rep PersG Told 1 Übersicht Personengesellschaften 1. Allgemeines 2. GesBR ( 1175 ff ABGB) 3. OG ( 105 ff UGB)
GesBR Grundsätzliches
GesBR Grundsätzliches Synonym auch Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts, ABGB-Gesellschaft Neufassung durch das GesbR-Reformgesetz BGBl I 2014/83 Gründe: sehr alte, in Vielem nicht mehr passende Dispositivregelungen,
Ausgliederungen und Gemeinden
Ausgliederungen und Gemeinden Mag. Karl Heinz Müller 2008 Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: [email protected] http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at
aus "Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung" Vorwort
Vorwort Das österreichische Recht bietet Unternehmern und Unternehmensgründern die nicht als Einzelunternehmer tätig sein möchten lediglich sechs Rechtsformen für die Zusammenarbeit mit weiteren Personen
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Univ.-Ass. Dr. Julia Told [email protected] Rep PersG Told 1 Übersicht Personengesellschaften 1. Allgemeines 2. GesBR ( 1175 ff ABGB) 3. OG ( 105 ff UGB)
Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich
Generalversammlung II
Generalversammlung I Oberstes Willensbildungsorgan Gesamtheit der Gesellschafter Geschäftsführer weisungsgebunden/wichtiger Unterschied zur AG ( 70 AktG) Vorlagepflicht bei außergewöhnlichen Geschäften
Gesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des
EBCL Wirtschaftsrecht
EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: [email protected] http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über
Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
von Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
Handels- und Gesellschaftsrecht. Folien 5: Kapitalgesellschaften Entstehen und Vergehen
Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 5: Kapitalgesellschaften Entstehen und Vergehen Entstehung der GmbH Komplizierter als Personengesellschaft Sechs Schritte: Gesellschaftsvertrag
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch
Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht GR 4-6 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 IV. Die GmbH: Überblick Das GmbHG 1892 Ø Allseitige
GmbH-Recht. Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht. Gliederungsübersicht. I. Rechtstatsachen zur GmbH
Prof. Dr. Ursula Stein Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht GmbH-Recht Gliederungsübersicht I. Rechtstatsachen zur GmbH 1. Statistik 2. Vorzüge für Gewerbetreibende
Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG er 2 alle er haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
Gesellschaftsrecht. Manfred Heße/Theodor Enders. Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung
Manfred Heße/Theodor Enders Gesellschaftsrecht Eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen und in die Vertragsgestaltung 2001 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart IX Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber
Wiederholungsfragen und Antworten I
Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
Gesellschaftsrecht. Lernunterlagen: Orac-Rechtsskripten. Schummer, Personengesellschaften Mader, Kapitalgesellschaften. Kodex Unternehmensrecht
Gesellschaftsrecht Lernunterlagen: Orac-Rechtsskripten Schummer, Personengesellschaften Mader, Kapitalgesellschaften Gesetzestexte Kodex Unternehmensrecht WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie
1. Gesellschaftsrecht (Probe)
[ORGANIZATION] [SUBUNIT] [AUTHOR] [SURVEY] Markieren Sie so: Korrektur: [MARK] [CORRECTION] Bitte ausfüllen (Die Angabe des Namens ist freiwillig.): Vorname: Nachname: Für die eindeutige Zuordnung der
Handels- und Gesellschaftsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht Zweiter Teil: Gesellschaftsrecht 1 2. Teil: Gesellschaftsrecht Grundlagen BGB-Gesellschaft und OHG KG GmbH GmbH & Co. KG Weitere Rechtsformen 2 I. Grundlagen Begriff und
it-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die Kommanditgesellschaft (KG): wenn ein Gesellschafter nur beschränkt haften will Die Kommanditgesellschaft (KG) bietet sich an, wenn ein Teil der Gesellschafter nur bis
Wiederholungsfragen und Antworten II
Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M.
Umgründungsrecht Dr. Franz Althuber LL.M. Universität Wien Einheit II 9. Oktober 2017 I. Allgemeines Begriffsdefinitionen / Arten der Umwandlung Formwechselnde Umwandlungen "Bloße" Änderung der Rechtsform,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich haften. Unabhängig von ihrem Geschäftszweck
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
Firmenbuch I Funktion
Firmenbuch I Funktion Öffentliches Register Offenlegung Verkehrsschutz 23 Firmenbuch II Regelungsgrundlagen UGB ( 7-16) und FBG Eintragungspflichten in anderen Gesetzen zb GmbHG Registerzwang Zwangsstrafen
Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1. Gesellschaften. Wirtschaftsverein. Nichtrechtsf. Verein
Vortrag am 29. Oktober 2003 Gesellschaftsrecht Folie Nr. 1 Gesellschaften Personengesellschaften Körperschaften GbR Vereine Kapitalgesellschaften Genossenschaften ohg KG e.v. AG eg Stille Gesellschaft
Rechtsformvergleich 1
Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
NOAAOSLEHRBUCH. Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster. Gesellschaftsrecht. Nomos
NOAAOSLEHRBUCH Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster Gesellschaftsrecht Nomos Vorwort 5 Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17 I.TEIL GRUNDLAGEN 1 Grundbegriffe 21 I. Gesellschaft 21 1.
4: Stellung der Gesellschafter
4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 64 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte
GmbH und UG. Richtig gründen und führen. Henning Schröder. von
GmbH und UG Richtig gründen und führen von Henning Schröder Vorwort... 7 1. Kapitel: Grundlagen und Rechtsformwahl... 15 I. Grundlagen des GmbH-Rechts... 15 1. Erscheinungsformen der GmbH... 15 2. Vor-
Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage. Vorwort zur ersten Auflage. Abkürzungsverzeichnis. Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur
Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Abkürzungsverzeichnis Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur V VI XV XIX Kapitel 1: Allgemeines 1 I. Geschichtliche Entwicklung 1 II. Wesen
Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
Rechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 (UG ) Zweck Förderung des Bedarf ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche und/oder deren sozialen Tätigkeiten Kapitalgesellschaft zur Erreichung jedes gesetzlich zulässigen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der
4: Stellung der Gesellschafter
4: Stellung der Gesellschafter I. Gesellschafterrechte II. Gesellschafterpflichten III. Geschäftsanteil IV. Gesellschafterliste Folie 65 Gesellschafterrechte Inhalt der Rechte - Vermögensrechte - Verwaltungsrechte
Barbara Grunewald. Gesellschaftsrecht. 6., vollständig überarbeitete Auflage. Mohr Siebeck
Barbara Grunewald Gesellschaftsrecht 6., vollständig überarbeitete Auflage Mohr Siebeck Vorwort Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis III XVII Einführung 1. Das Gesellschaftsrecht als
Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft
Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,
Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler. Kommanditgesellschaft
Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler Kommanditgesellschaft Inhalt 1. Grundlagen 2. Entstehen der Gesellschaft 3. Innenverhältnis 4. Aussenverhältnis 5. Gesellschafterwechsel
Vorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,
Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung
Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung Problemfelder Wer vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten? Achtung:
redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen
redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische
GESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.
Rechtsformen der Unternehmen im Überblick
Stand: November 2018 Rechtsformen der Unternehmen im Überblick Das Handelsregister (HR) öffentliches Verzeichnis aller Vollkaufleute das HR wird für Thüringen vom Amtsgericht Jena geführt Grundsatz: Jeder
Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
Gesellschaftsvertrag. Gemeinnützige ZuBaKa GmbH
Gesellschaftsvertrag Gemeinnützige ZuBaKa GmbH 1 Firma, Sitz 1. Der Name der Gesellschaft lautet: ZuBaKa gemeinnützige GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. 2 Zweck der Gesellschaft, Gegenstand
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:
Mag. Klaus Schöffmann. Notarsubstitut. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung. BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002
Notarsubstitut Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002 Das Kapital des Gründers: Die Idee Aus der Idee entsteht: Die Idee Der Betrieb Der Betrieb
Die Stille Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag
Die Stille Gesellschaft Der Gesellschaftsvertrag Folie 21 Die Stille Gesellschaft ist mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages gegründet. Rechte und Pflichten der Parteien: Beitragspflicht Stiller Gesellschafter
GRÜNDUNG EINER AG IN POLEN
KOZLOWSKI Rechts- und Steuerberatung Büro in Stettin 70-412 Szczecin, al. Niepodległości 31/3, POLEN Dr. iur. Lukasz Habrat, LL.M. [email protected] GRÜNDUNG EINER AG IN POLEN Die polnische Aktiengesellschaft
Gesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg mit beschränkter Haftung in Abensberg 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtentwicklungsgesellschaft Abensberg GmbH
Die GmbH. - Haben sie die ihnen obliegende Einlage erbracht, so haften die Gesellschafter in der Regel nicht mehr (vgl. aber 30 I, 31 I GmbHG).
Die GmbH Die GmbH ist eine Gesellschaftsform, bei welcher die Gesellschafter anders als bei der OHG oder BGB-Gesellschaft nicht unbeschränkt persönlich haften. Daher auch der Name: GmbH Gesellschaft mit
Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer
Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen
Beispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370
Beispiel 68a Die X-KG hat drei Gesellschafter: A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass allen Gesellschaftern die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht,
Die ungarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung -
Die ungarische Gesellschaft mit beschränkter Haftung - mit Gemeinsamkeiten zur deutschen GmbH von Sven Sander Sellier. European Law Publishers Inhalt Abkürzungen Literatur XJ XIII I. Einleitung 1. Begriff
Gesellschafts- und Unternehmensformen kompakt. Christian Fritz. Ende
Gesellschafts- und Unternehmensformen kompakt Christian Fritz Ende Inhalt Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 A. Allgemeiner Teil 19 I. Grundlagen 19 II. Alternative Gestaltungsformen 21 III. Entscheidungsgrundlagen
"Die GmbH von der Gründung bis zur Auflösung" Inhaltsverzeichnis. Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen
Vorwort 3 Kapitel 1 Einführung 11 Kapitel 2 Überblick über die in Österreich zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen 2.1 Das Gesellschaftsrecht... 13 2.2 Personengesellschaften... 15 2.2.1 Die GesBR...
Gesellschaftsrecht AT
Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung
So gründe und führe ich eine GmbH
Beck-Rechtsberater im dtv 5278 So gründe und führe ich eine GmbH Vorteile nutzen, Risiken vermeiden von Dr. Wolfram Waldner, Erich Wölfel 9. Auflage So gründe und führe ich eine GmbH Waldner / Wölfel schnell
Leseprobe zu. Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung. Kommentar. gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN
Leseprobe zu Scholz GmbH-Gesetz, Bände 1-3, Pflichtfortsetzung Kommentar 11. Auflage 2012, n, gebunden, Komme ntar, 16 x 24cm ISBN 978 3 504 32557 2 Gesamtabnahmeverpflichtung für alle drei Bände. I. Band
GmbH-Recht. Prof. Dr. Florian Jacoby Sommersemester 2012
GmbH-Recht Sommersemester 2012 1: Einführung I. Zur Veranstaltung und dem Schwerpunktbereich II. Die GmbH als ein Verband unter vielen III. Die GmbH als juristische Person IV. Aktuelle Entwicklungen Folie
Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft
Vorgründungsgesellschaft und Vorgesellschaft 2.1 2.1 Allgemeines Eine GmbH entsteht als selbständige juristische Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch.
I. Die Gesellschaftsformen und ihre gesetzliche Regelung II. Allgemeine Grundsätze...4
1 EINFÜHRUNG...1 A) Gesellschaftsrecht als Pflichtfach...1 B) Der Gesellschaftsbegriff...1 C) Überblick über die Gesellschaftsformen... 3 I. Die Gesellschaftsformen und ihre gesetzliche Regelung... 3 II.
Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen
Wirtschaft Thomas Kramer Rechtsformen von Gesellschaften. Systematisierung der Grundstrukturen von Mitgliedsschafts- und Haftungsformen Skript Rechtsformen Einzelkaufmann Einzelkaufmann mit Partnern:
Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung
Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,
Schema: Gründungsstadium der GmbH und Haftungsverhältnisse
Schema: Gründungsstadium der GmbH und Haftungsverhältnisse Notarieller Abschluss Not. Abschluss GV ( 2 I GmbHG) Eintragung ( 13 I GmbHG) GründungsV = Errichtung = Entstehung Zeitpfeil Fragen Vorgründungsgesellschaft
Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht
Einkünftezurechnung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten - Gesellschaftsrecht DR. GERALD SCHMIDSBERGER M.B.L.-HSG Allgemeines: PersGes / KapGes Personengesellschaft: 125 UGB: Zur Vertretung der Gesellschaft
Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung
Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Teil 1 A. Anspruch des H gegen die E-GmbH I. Anspruch aus 433 II BGB 1. Gegen die E-GmbH H könnte einen Anspruch gegen die E-GmbH auf Zahlung des Kaufpreises
zu (Gesamt- oder Mit-) Eigentum, analog zu einem Kaufvertrag (Art. 531 Abs. 3, Art. 548 Abs. 1 OR)
Beitragsleistung erforderlich für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft ("mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln"), insofern zwingend z.b. Geld, Sachen, Rechte, Arbeitskraft, ein Verfügungsrecht (BGE
