GesBR Grundsätzliches
|
|
|
- Adolph Kohl
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GesBR Grundsätzliches Synonym auch Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts, ABGB-Gesellschaft , ABGB Regelung sehr alt (1811!), teilweise sehr unzweckmäßig, dringend vertragliche Regelungen der einzelnen Rechte und Pflichten Definition: wie allgemeine Gesellschaftsdefinition Vertrag, gemeinsame Zweckverfolgung durch Vereinigung von Sachen und/oder Mühe WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 49 GesBR Anwendungsbereich I Sehr weit Betrieb kleinerer Unternehmen (s nächste Folie) Freiberufler Land- und Forstwirtschaft Gelegenheitsgesellschaften, ARGE Stimmbindungsverträge, Syndikatsverträge (Innengesellschaft) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 50 1
2 GesBR Anwendungsbereich II Neuregelung durch UGB: Pflicht zur Eintragung als OG oder KG bei Überschreiten der Schwellenwerte des 189 UGB (vgl 8 Abs 3) Betrieb eines Unternehmens durch mehrere Personen, ,- Umsatzerlöse Problemfall Gelegenheitsgesellschaften/ARGEs WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 51 GesBR Charakteristika Keine Rechtspersönlichkeit, kann als solche nicht Träger von Rechten und Pflichten sein Berechtigt und verpflichtet demnach nur die Gesellschafter Steht nicht im FB, daher auch keine Firma, freilich gemeinsame Bezeichnung möglich Mangels Rechtsfähigkeit auch keine Eintragung beispielsweise im Grundbuch, Markenregister udgl WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 52 2
3 GesBR: Gründung Vertrag an keine Form gebunden, Vertragsschluss auch konkludent (aufpassen!) Gesellschafter: natürliche Personen, juristische Personen, OG, KG, nicht freilich andere GesBR (warum?) Entstehungszeitpunkt nach vertraglicher Regelung, zumeist mit Vertragsabschluss Keine Eintragung ins FB WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 53 GesBR: Organisation I Beiträge der Ges: Einlage (Geld, Sachen oder auch Arbeitsleistungen) nach freier Vereinbarung der Gesellschafter Daran Miteigentum der Gesellschafter Sondervermögen, das durch den Gesellschaftsvertrag gebunden ist WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 54 3
4 GesBR Organisation II Geschäftsführung/Vertretung/Grundlagengeschäft Geschäftsführung: jede tatsächliche oder rechtliche Handlung zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes - Innenverhältnis Vertretung: Berechtigung und Verpflichtung der Gesellschaft im Außenverhältnis Grundlagen: Änderung des Vertrages (zb Änderung des Zweckes, Aufnahme neuer Gesellschafter) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 55 GesBR Organisation III Grundlagen: einstimmig Geschäftsführung: Gesamtgeschäftsführung mit Mehrstimmigkeitsprinzip Stimmgewicht nach Kapitalanteil, Arbeitsgesellschafter kein Stimmrecht, wenn keine Kapitalanteile: nach Köpfen Ebenso grundsätzlich für außergewöhnliche Geschäfte Dann aber Sicherstellungsansprüche für künftige Schäden Bei Verweigerung: Austritt oder Entscheidung durch Los/Schiedsmann/Richter WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 56 4
5 GesBR Organisation III Geschäftsführungsbefugnis vertraglich regelbar, auch Drittverwalter kann bestellt werden Vertretungsmacht/-befugnis: deckt sich mit Geschäftsführungsbefugnis Auch hier abweichende gesellschaftsvertragliche Regelung möglich/empfehlenswert Problem des Verkehrsschutzes: Vertretungsbefugnis hängt von Interna ab, aus dem FB nicht ersichtlich WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 57 GesBR Organisation IV (teilweise) Lösung des Verkehrsschutzproblems über 178 UGB (neu) Problem GesBR steht nicht im FB, Vertretungsregelung daher nicht ersichtlich TBM: Gesellschafter oder sonst bevollmächtigte Person handelt für die unternehmerisch tätige GesBR GesBR tritt nach außen unter eigenem Namen auf Alle Gesellschafter werden daraus berechtigt und verpflichtet, auch wenn der Gesellschafter nicht über die erforderliche Vertretungsmacht verfügt Gilt nicht, wenn der Dritte Vollmachtsmangel kannte oder kennen musste WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 58 5
6 GesBR Forderungen und Haftung Trotz gegenteiliger gesetzlicher Andeutungen : Forderungen sind Gesamthandforderungen, dh Geltendmachung von der Gesamtheit der Gesellschafter oder dem dazu befugten Vertreter (Achtung: Leistung an einen Gesellschafter, der nicht legitimiert ist, ist nicht schuldbefreiend!) Verbindlichkeiten: persönliche Haftung der Gesellschafter als Gesamtschuldner WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 59 GesBR Gewinn und Verlust I Wenn alle Gesellschafter Einlage und Arbeit: Verteilung nach dem Verhältnis der Einlagen Sonst: Abwägungsentscheidung notfalls durch Richter Wichtigkeit des Geschäfts, Mühe und Nutzen; dringend vertraglich zu regeln! ( 1193 ABGB) Gewinn kann frei entnommen werden (Entnahmerecht) WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 60 6
7 GesBR Gewinn und Verlust II Verlust Verteilung nach dem Verhältnis der Einlagen ( 1197 ABGB) daher reine Arbeitsgesellschafter keine Verlustzuweisungen (umsonst gearbeitet) Keine Nachschusspflicht Allerdings Mehrheitsbeschluss möglich, wenn sonst Gesellschaftszweck nicht erreichbar ( 1189 ABGB) Austritt/ bei Weigerung Ausschluss der Überstimmten WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 61 GesBR - Beendigung Unterscheide Beendigung/Auflösung der Gesellschaft und Austritt oder Ausschluss des Gesellschafters Im Detail kompliziert und manches strittig: Austritt und Ausschluss bei wichtigen Gründen Vertragliche Regelung möglich und empfehlenswert Auflösung: zb Zweckerreichung oder Unmöglichkeit der Zweckerreichung WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 62 7
GesBR Grundsätzliches
GesBR Grundsätzliches Synonym auch Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts, ABGB-Gesellschaft Neufassung durch das GesbR-Reformgesetz BGBl I 2014/83 Gründe: sehr alte, in Vielem nicht mehr passende Dispositivregelungen,
Gesellschaftsrecht. Lernunterlagen: Orac-Rechtsskripten. Schummer, Personengesellschaften Mader, Kapitalgesellschaften. Kodex Unternehmensrecht
Gesellschaftsrecht Lernunterlagen: Orac-Rechtsskripten Schummer, Personengesellschaften Mader, Kapitalgesellschaften Gesetzestexte Kodex Unternehmensrecht WS 2008/09 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie
KG - Charakteristika
KG - Begriff Gesellschaft Zweck: Betrieb eine Vollhandelsgewerbes unter gemeinsamer Firma UGB: jeder erlaubte Zweck Zumindest ein unbeschränkt haftender Gesellschafter = Komplementär Ein oder mehrer Gesellschafter
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen
Das sollten Sie über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wissen von Rechtsanwalt Andreas Karsten Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Karsten + Schubert Rechtsanwälte Fachanwälte Stand:
Gesellschaftsrecht AT
Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung
EBCL Wirtschaftsrecht
EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: [email protected] http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über
Stille Gesellschaft I
Stille Gesellschaft I 179 188 UGB Merkmale GV Beteiligung an zumindest minderkaufmännischem Unternehmensträger UGB: Unternehmensträger Beteiligung mit einer Einlage Gewinnbeteiligung des Stillen (Verlust
Gesellschaftsrecht AT
Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung
Gesellschaftsrecht AT
Gesellschaftsrecht AT Definition Gesellschaft und Unternehmen Gesellschaft versus Einzelunternehmen Zusammenschluss Einmanngesellschaft Privates Organisationsrecht Typenzwang Gesellschaft Unternehmen Bündelung
it-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Vorteilhaft für Start-Ups und Existenzgründer: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bietet sich vor allem für kleinere
Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler. Kommanditgesellschaft
Gesellschaftsrecht Folien Prof. Dr. Rolf Sethe; Prof. Dr. Adrian Künzler Kommanditgesellschaft Inhalt 1. Grundlagen 2. Entstehen der Gesellschaft 3. Innenverhältnis 4. Aussenverhältnis 5. Gesellschafterwechsel
Die Offene Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft Mike Constabel ([email protected]) 1. April 2001 Inhaltsverzeichnis 1 Wesen und Bedeutung 1 2 Die Firma der OHG 2 3 Die Gründung der OHG 2 4 Das Rechtsverhältnis
zu (Gesamt- oder Mit-) Eigentum, analog zu einem Kaufvertrag (Art. 531 Abs. 3, Art. 548 Abs. 1 OR)
Beitragsleistung erforderlich für das Vorliegen einer einfachen Gesellschaft ("mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln"), insofern zwingend z.b. Geld, Sachen, Rechte, Arbeitskraft, ein Verfügungsrecht (BGE
NOAAOSLEHRBUCH. Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster. Gesellschaftsrecht. Nomos
NOAAOSLEHRBUCH Prof. Dr. Johann Kindl, Universität Münster Gesellschaftsrecht Nomos Vorwort 5 Literaturverzeichnis 15 Abkürzungsverzeichnis 17 I.TEIL GRUNDLAGEN 1 Grundbegriffe 21 I. Gesellschaft 21 1.
it-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Patrick Prestel Die Kommanditgesellschaft (KG): wenn ein Gesellschafter nur beschränkt haften will Die Kommanditgesellschaft (KG) bietet sich an, wenn ein Teil der Gesellschafter nur bis
Verein und Gesellschaft
Verein und Gesellschaft Fälle und Erläuterungen zu den Gesellschaften und Korporationen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts von Dr. Uwe Hüffer Privatdozent an der Universität Heidelberg C.H.BECK'SCHE
Haftung der Gesellschaft; unbeschränkte, subsidiäre, solidarische Haftung der Gesellschafter. keine Trennung von Mitgliedschaft und Geschäftsführung
Charakterisierung der Kollektivgesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 42) Haftung
Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 48)
Charakterisierung der Kollektivgesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Personengesellschaft, im Aussenverhältnis den Körperschaften angenähert (siehe Folie 48) Haftung
Personenbezogene Gesellschaft Verfolgung eines wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen. kaufmännischen Unternehmens
Charakterisierung der einfachen Gesellschaft aufgrund der Unterscheidungsmerkmale von Gesellschaftsformen Personengesellschaft, keine Rechtspersönlichkeit Primäre, unbeschränkte, solidarische Haftung der
C. Personengesellschaften
C. Personengesellschaften Anwendbare Vorschriften bei Personengesellschaften GbR OHG KG 161 ff. 161 Abs. 2 Teilw. analog 105 ff. HGB 105 Abs. 3 HGB 705 ff. BGB Folie 57 Begriff der OHG Gesellschaft, deren
1. Gesellschaftsrecht (Probe)
[ORGANIZATION] [SUBUNIT] [AUTHOR] [SURVEY] Markieren Sie so: Korrektur: [MARK] [CORRECTION] Bitte ausfüllen (Die Angabe des Namens ist freiwillig.): Vorname: Nachname: Für die eindeutige Zuordnung der
GmbH Zweck und Charakteristika I
GmbH Zweck und Charakteristika I Haftungsbeschränkung für den Mittelstand Förderung der Risikobereitschaft Erstmals in Deutschland 1892, 1906 in Ö Juristische Person Haftung nur mit dem Gesellschaftsvermögen
Generalversammlung II
Generalversammlung I Oberstes Willensbildungsorgan Gesamtheit der Gesellschafter Geschäftsführer weisungsgebunden/wichtiger Unterschied zur AG ( 70 AktG) Vorlagepflicht bei außergewöhnlichen Geschäften
als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks
Personengesellschaften als Rechtsgemeinschaften strukturierte, vertraglich begründete und organisierte Personenverbindungen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks gesetzliche Formen von Personengesellschaften
Vorlesung Gesellschaftsrecht. Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard)
Vorlesung Gesellschaftsrecht Professor Dr. Jan Lieder, LL.M. (Harvard) - Grundlagen Geschäftsführung umfasst tatsächliche und rechtliche Handlungen und bezeichnet das rechtliche Dürfen im Innenverhältnis
Kommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht
Repetitorium aus Personengesellschaftsrecht Univ.-Ass. Dr. Julia Told [email protected] Rep PersG Told 1 Übersicht Personengesellschaften 1. Allgemeines 2. GesBR ( 1175 ff ABGB) 3. OG ( 105 ff UGB)
Wiederholungsfragen und Antworten II
Wiederholungsfragen und Antworten II Nennen Sie fünf Gesellschaftsformen! - AG, GmbH, KG, OHG, GbR Wodurch erlangen AG und GmbH Rechtsfähigkeit? - Eintragung in das Handelsregister Welche Möglichkeiten
Webinar Vertragsgestaltung
Webinar Vertragsgestaltung Rechtsanwalt Georg von La Chevallerie www.thomsenpartner.de A. Allgemeines Rechtsbeziehungen zwischen Personen - ergeben sich aus Gesetz - und/oder Schuldverhältnissen, die zumeist
Organisationsverfassung der GmbH
Organisationsverfassung der GmbH Gesellschafter Dritte Gesellschafterversammlung Geschäftsführer GmbH Folie 428 Beispiel 81 G ist Geschäftsführer der X-GmbH. Die beiden Gesellschafter der GmbH, A und B,
VI. Außenverhältnis. Die Vorschriften der b HGB zum Außenverhältnis sind grds. zwingend.
VI. Außenverhältnis 1. Rechtsfähigkeit 2. Deliktsfähigkeit 3. Insolvenzfähigkeit 4. Vertretung Die Vorschriften der 123 130b HGB zum Außenverhältnis sind grds. zwingend. Folie 324 1. Rechtsfähigkeit Als
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
Stand: 01/2017 #561564 Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Der Entwurf ist unter berufsrechtlichen Gesichtspunkten erarbeitet
Beispiel 21. Folie 108. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 21 A, B und C sind Gesellschafter einer GbR, die einen Imbiss-Stand betreibt. A möchte gerne einen neuen Imbisswagen anschaffen, B und C sind dagegen. Dessen ungeachtet bestellt A schriftlich
Gesellschaft Personengesellschaften
Gesellschaft Rechtsgeschäftlicher Zusammenschluss zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts OHG KG Stille Gesellschaft Reederei Partnerschaftsgesellschaft
I. Die Gesellschaftsformen und ihre gesetzliche Regelung II. Allgemeine Grundsätze...4
1 EINFÜHRUNG...1 A) Gesellschaftsrecht als Pflichtfach...1 B) Der Gesellschaftsbegriff...1 C) Überblick über die Gesellschaftsformen... 3 I. Die Gesellschaftsformen und ihre gesetzliche Regelung... 3 II.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Handels- und Gesellschaftsrecht Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51952 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Inhalt: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 1 1.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts BGB. 1. Personenmehrheit
Voraussetzungen: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts 705 740 BGB 1. Personenmehrheit formal rechtliche Betrachtung; mind. zwei verschiede Personen notwendig. Auch beschränkt geschäftsfähige Person 2.
Handelsregister. Handelsregister
Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister
Personengesellschaftsrecht II. # 20 Stille Gesellschaft
Personengesellschaftsrecht II # 20 Stille Gesellschaft Stille Gesellschaft 230 HGB (1) Wer sich als stiller Gesellschafter an dem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt, mit einer Vermögenseinlage beteiligt,
Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis. Ist die GbR (teil-)rechtsfähig, d.h. kann sie Trägerin von Rechten und Pflichten sein?
Die Beziehungen der GbR im Außenverhältnis Rechtsgeschäftliche Vertretung der GbR Haftung der GbR Hierfür von elementarer Bedeutung: Ist die GbR (teil-)rechtsfähig, d.h. kann sie Trägerin von Rechten und
Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.
Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich
Vorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,
Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung
Jura Online - Fall: Aus dem Leben einer GmbH - Lösung Teil 1 A. Anspruch des H gegen die E-GmbH I. Anspruch aus 433 II BGB 1. Gegen die E-GmbH H könnte einen Anspruch gegen die E-GmbH auf Zahlung des Kaufpreises
OG Anwendungsbereich und Charakteristika
OG Anwendungsbereich und Charakteristika Bisher: Betrieb vollkaufmännischer Unternehmen, dh größerer Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb Neuregelung: zu jedem erlaubten
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Seite 1 von 6 MERKBLATT Recht und Steuern Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Auch als BGB-Gesellschaft bekannt, gilt die GbR als kleiner Alleskönner unter den Gesellschaftsformen. Dies liegt an der
Beispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370
Beispiel 68a Die X-KG hat drei Gesellschafter: A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass allen Gesellschaftern die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht,
Beispiel 12. Folie 75. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 12 Klägerin (OHG) betreibt Kino in Berlin. Gesellschafter sind Bekl. und Z. Z ist Alleingeschäftsführer und allein einzelvertretungsberechtigt. Bekl. betreibt weitere Kinos in Berlin und anderen
VIII. Gesellschafterwechsel
VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem
Mag. Klaus Schöffmann. Notarsubstitut. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung. BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002
Notarsubstitut Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung BUILD! Referat Klagenfurt, im Oktober 2002 Das Kapital des Gründers: Die Idee Aus der Idee entsteht: Die Idee Der Betrieb Der Betrieb
Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung
Univ.-Prof. Dr. Christian Armbrüster Wintersemester 2010/11 Vorlesung Gesellschaftsrecht Gliederung 1. Abschnitt: Allgemeiner Teil des Gesellschaftsrechts I. GEGENSTAND UND GRUNDBEGRIFFE 1. Begriff des
Personengesellschaftsrecht Grundzüge 2016
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Vorlesung Personengesellschaftsrecht Grundzüge 2016 www.georg-bitter.de 1 Die Gesellschaft bürgerlichen
Beck kompakt. BGB Crashkurs. Der sichere Weg durch die Prüfung. Bearbeitet von Von Prof. Dr. Michael Timme
Beck kompakt BGB Crashkurs Der sichere Weg durch die Prüfung Bearbeitet von Von Prof. Dr. Michael Timme 5. Auflage 2018. Buch. 160 S. Klappenbroschur ISBN 978 3 406 72251 6 Format (B x L): 10,4 x 16,1
3 Vertretung der Personengesellschaften
3 Vertretung der Personengesellschaften I. Vertretungsmacht Vertretung = Abgabe und Empfang von Willenserklärungen für Dritte. 1. Die zur Vertretung berechtigten Personen a) Die Regelung bei der GbR 714
von Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
Die Genossenschaft. Rechtliche Betrachtung. Rechtsanwalt Michael Weimer
Die Genossenschaft Rechtliche Betrachtung Rechtsanwalt Michael Weimer Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen
Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS Literaturhinweise: Gliederung. Teil I: Einführung
Prof. Dr. Rainer Hüttemann Universität Bonn Vorlesung Grundzüge des Gesellschaftsrechts SS 2017 Literaturhinweise: Lehrbuchliteratur: Windbichler, Gesellschaftsrecht, 24. Aufl. 2017; Grunewald, Gesellschaftsrecht,
GmbH Organe/Überblick I
GmbH Organe/Überblick I Generalversammlung Gesellschafter, Stimmgewicht im Verhältnis der Stammeinlagen Geschäftsführer Gesellschafter oder Dritte Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft Univ.-Prof.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51952 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Inhalt: 1. Entstehung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)... 2 2.
Beck kompakt. GbR, UG, GmbH & Co. Die richtige Gesellschaftsform für meine Gründung. Bearbeitet von Dr. Nicco Hahn
Beck kompakt GbR, UG, GmbH & Co. Die richtige Gesellschaftsform für meine Gründung Bearbeitet von Dr. Nicco Hahn 2. Auflage 2017. Buch. 144 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68481 4 Format (B x L): 10,4 x 16,1
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien Folie 41 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine gesellschaftsrechtliche Mischform, 278 ff. AktG. Struktur Es bestehen zwei Gesellschaftergruppen: 1. Komplementäre,
Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 4: Gesellschaften Entstehen und Vergehen
Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 4: Gesellschaften Entstehen und Vergehen GbR, 705 Vertrag Formfrei, soweit nicht Grundstück oder GmbH-Anteile eingelegt werden Gemeinsamer
MUSTERPAKET GbR Gründung
*Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende des Vertragstextes! Muster eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit zwei Gesellschaftern Zwischen Herrn Friedolin
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XI. Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen... 1
Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XI Kurzüberblick über die wichtigsten Änderungen... 1 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 9 Erläuternde Bemerkungen... 9 1175 Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft
Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.
Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - NEU
Gesellschaft bürgerlichen Rechts - NEU Eckhaus Schillerstrasse Linz, 20. April 2015 Gründe und Ziele der Reform Der alte Gesetzestext entspricht nicht mehr dem heutigen Stand von Lehre und Rechtsprechung
Frage 1 a): Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. I. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (-)
Bornemann/Pregler/Puhle/Weis Fall 3: Vetternwirtschaft Frage 1 a): Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis I. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung (-) II. Durch gerichtliche
Inhaltsverzeichnis. 1. BGB-Gesellschaft (GbR) Einführung Arten von GbR Gründung Gesellschafter...11
VII Der Autor... V Vorwort...VI Abkürzungsverzeichnis....XIII 1. BGB-Gesellschaft (GbR) Einführung...1 2. Arten von GbR...4 2.1 Beispiele...4 2.1.1 Gewerbliche GbR und Nichtkaufleute...4 2.1.2 Freiberufler...4
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Lernunterlagen Orac-Rechtsskripten Schummer, Personengesellschaften, 6. Auflage Mader, Kapitalgesellschaften, 5. Auflage Schummer, Allgemeines Unternehmensrecht 6.
VIII. Gesellschafterwechsel
VIII. Gesellschafterwechsel 1. Eintritt a) Grundsatz OHG ist Personengesellschaft, also grds. vom unveränderten personellen Fortbestand abhängig. b) Aufnahmevertrag Aufnahmevertrag wird zwischen eintretendem
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist.
OHG (offene Handelsgesellschaft) Eine OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Gründung: Es muss ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden. Eine notarielle
Kooperationen ohne rechtliches Risiko. Irmgard Müller November 2015
Kooperationen ohne rechtliches Risiko Irmgard Müller November 2015 Ich will endlich mehr Aufträge! Gut, dass ich jetzt nicht mehr alleine bin. Ob ich da nur nicht draufzahle? 2 Typische Kooperationen Gemeinsamer
Gesellschaftsrecht. Dr. Carsten Schäfer. von. o. Professor an der Universität Mannheim. 3., neu bearbeitete Auflage
Gesellschaftsrecht von Dr. Carsten Schäfer o. Professor an der Universität Mannheim 3., neu bearbeitete Auflage Verlag C. H. Beck München 2013 Inhaltsverzeichnis Abkürziingsverzeichnis Verzeichnis der
Bietergemeinschaftsvertrag
Bietergemeinschaftsvertrag Fassung August 2011 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v. Kronenstraße 55-58, 10117 Berlin Hinweise für die Anwendung: Dieser Bietergemeinschaftsvertrag
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR = BGB-Gesellschaft)
HOT 6/2013 1 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (= GbR = BGB-Gesellschaft) Vgl. 705 ff. BGB Voraussetzung für das Bestehen einer GbR 705 BGB 705 BGB (formfrei) Mindestinhalt: Gesellschaftsver- Zweck
Lernbücher Jura. Gesellschaftsrecht. Grundlagen, Recht der Personengesellschaften, Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts. von PD Dr.
Lernbücher Jura Gesellschaftsrecht Grundlagen, Recht der Personengesellschaften, Grundzüge des Kapitalgesellschaftsrechts von PD Dr. Sebastian Mock 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H.
Rechtsformvergleich 1
Rechtsformvergleich 1 Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
Die Gewerbeausübung durch Kapital- und Personengesellschaften
Die Gewerbeausübung durch Kapital- und Personengesellschaften Teil 1 Cyber-Forum 2015/I Carsten Roth Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht 1 Kernfragen I. Welche Rechtsgebilde können Gewerberechtsträger
Grundrisse des Rechts. Gesellschaftsrecht. von Prof. Dr. Carsten Schäfer. 4. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015
Grundrisse des Rechts Gesellschaftsrecht von Prof. Dr. Carsten Schäfer 4. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 68023 6 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis
Handels-und Gesellschaftsrecht. Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung
Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 11: Gesellschafts- Außenrecht Vertretung und Haftung Problemfelder Wer vertritt die Gesellschaft bei Geschäften mit Dritten? Achtung:
Übersicht Gesellschaftsformen
Übersicht Gesellschaftsformen Folie 1 Das Gesellschaftsrecht regelt von der Rechtsordnung anerkannte private Organisationsformen und Zusammenschlüsse von Personen. Das deutsche Gesellschaftsrecht unterscheidet
Überblick über die häufigsten Gesellschaftsformen
Überblick über die häufigsten sformen I. Personengesellschaften Offene OG 2 alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt keine Formerfordernisse notwendig Ges entsteht erst Personen-, Sach Fantasiefirma
Der Gleichlauf von Geschàftsfùhrungsbefugnis und Vertretungsmacht
Martin Mack Der Gleichlauf von Geschàftsfùhrungsbefugnis und Vertretungsmacht PETER LANG Europâischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 17 2 Recht der Stellvertretung 19 I. Rechtspolitische
