VOM WUNSCH ZUR REALITÄT: ZIELORIENTIERTE BESCHAFFUNGEN
|
|
- Gesche Feld
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VOM WUNSCH ZUR REALITÄT: ZIELORIENTIERTE BESCHAFFUNGEN 2. Berliner VergabeKongress RA Prof. Dr. Christian-David Wagner Fachanwalt für Vergaberecht Ferdinand-Rhode-Str. 3b Leipzig
2 Vorstellung RA Prof. Dr. Christian-David Wagner Gründungsanwalt Wagner Rechtsanwälte (Schwerpunkt öffentlicher Einkauf/Beihilferecht für die Bereiche IT, Gesundheit, Tourismus und Bau Fachanwalt für Vergaberecht Über 15 Jahre praktische Erfahrungen im Vergaberecht Lehrauftrag für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der HS Harz seit 2010 Honorarprofessor für Vergaberecht seit 2017 Mitautor jurispk-vergaberecht sowie Kommentar für Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich Herausgeber online-vergabetrainer (Bundesanzeiger Verlag) und DTVP-Newsletter Ständiger Mitarbeiter Zeitschrift VergabeR Mitglied im BITKOM e.v.; DVNW Mitglied im Fachanwaltsausschuss Vergaberecht (RAK Sachsen) sowie Praxisbeirat des FB Verwaltungswissenschaften der HS Harz Kontakt: 2
3 Vom Wunsch zur Realität: Zielorientierte Beschaffungen Bedarfsermittlung und Markterkundung 3
4 Bedarfsermittlung und Markterkundung Ziel eines Beschaffungsvorhabens ist die Versorgung der Bedarfsträger mit den richtigen Gütern und Dienstleistungen, in der richtigen Art und Menge, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, zu möglichst geringen Kosten, unter Beachtung der Mitarbeiterinteressen und Umweltbelange. 4
5 Bedarfsermittlung und Markterkundung Die Festlegung des Beschaffungsgegenstandes ist der alleinigen Bestimmung des Auftraggebers unterworfen, der genau wie Private allein die Art der zu vergebenden Leistung und den Auftragsgegenstand bestimmt. Entschließt sich der Auftraggeber zur Beschaffung, ist er frei in seiner Entscheidung, welchen Auftragsgegenstand er für erforderlich oder wünschenswert hält. sog. Leistungsbestimmungsrecht öffentlicher Auftraggeber 5
6 Bedarfsermittlung und Markterkundung Das Leistungsbestimmungsrecht öffentlicher Auftraggeber knüpft nicht an die Marke oder den Markennamen an, sondern an die Leistungsmerkmale, die zur Bedarfserfüllung erforderlich sind. 6
7 Grenzen des Leistungsbestimmungsrechts: Die Bestimmung muss durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt sein. Es müssen nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung muss folglich willkürfrei getroffen worden sein. Die Gründe müssen tatsächlich vorhanden und erwiesen sein.
8 31 VgV Leistungsbeschreibung (1) (5) (6) In der Leistungsbeschreibung darf nicht auf eine bestimmte Produktion oder Herkunft oder ein besonderes Verfahren, das die Erzeugnisse oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens kennzeichnet, oder auf gewerbliche Schutzrechte, Typen oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden, es sei denn, dieser Verweis ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Solche Verweise sind ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand anderenfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann; diese Verweise sind mit dem Zusatz oder gleichwertig zu versehen. 8
9 Schutz von Leben und Gesundheit VK Bund, Beschl. v VK 1 130/15 Bagger mit Schiffzulassung an Land IT-Sicherheit VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v VK LSA 27/16 Leittechnik / Firewall - Systemsicherheit Weiterverwendung vorhandener Module Betriebssicherheit OLG Düsseldorf, Beschl. vom Verg 29/13 HIS Software; OLG Karlsruhe v Verg 5/13 Erweiterung seines bereits vorhandenen Einsatzleitsystems der Polizei VK Baden-Württemberg, Beschl. v VK 18/16 Gebäudeautomation bei Feuerwehr Vermeidung von Schnittstellen OLG Karlsruhe v Verg 5/13 Erweiterung seines bereits vorhandenen Einsatzleitsystems der Polizei Vermeidung von Ausfallzeiten OLG Düsseldorf, Beschl. vom Verg 29/13 HIS SoftwareForschungszwecke Außenwirkung OLG Düsseldorf, Beschl. v Verg 33/12 Außenputz mit Glimmereffekt Künstlerische Aspekte OLG Karlsruhe, Beschl. v Verg 7/16 Steinway & Sons Flügel 9
10 Bedarfsermittlung und Markterkundung Die Bedarfsermittlung ist Fundament jedweden Beschaffungsvorhabens. Über die Bedarfsermittlung wird sicher gestellt, dass der Auftraggeber diejenige Leistung erhält, die er tatsächlich benötigt; und zwar von einem leistungsfähigen Vertragspartner. Unzulänglichkeiten auf der ersten Stufe des Beschaffungsprozesses lassen sich im weiteren Verfahrensablauf kaum heilen und kommen Auftraggebern im Rahmen der Beschaffungsabwicklung zumeist teuer zu stehen. 10
11 Bedarfsermittlung und Markterkundung Die Bedarfsermittlung hat auch Einfluss auf Wahl des Verfahrens Festlegung der Eignungskriterien Festlegung der Zuschlagskriterien Vergabeunterlagen offenes Verfahren nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren Bewertung des Anbieters (Umsatz, Referenzen) Bewertung der zu beschaffenden Leistung (Preis, Qualität etc.) Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung 11
12 12
13 13
14 Bedarfsermittlung und Markterkundung Markterkundung Bedarfsermittlung Wechselwirkung Vergabeverfahren/ Beauftragung Beschaffungsabwicklung 14
15 Bedarfsermittlung und Markterkundung Das Verhältnis zwischen Bedarfsermittlung auf der einen und dem Vergaberecht auf der anderen Seite lässt sich am Besten mit dem Verhältnis zwischen Henne und Ei beschreiben. Mal beeinflussen die vergaberechtliche Vorschriften die Erkenntnisse der Bedarfsermittlung und manches Mal ist es umgekehrt. 15
16 Bedarfsermittlung und Markterkundung Eine den Bedürfnissen des Auftraggebers genügende Bedarfsermittlung und folglich auch die Durchführung eines zielorientierten Vergabeverfahrens setzt allerdings Marktkenntnisse voraus. Mit der Bedarfsermittlung einher geht daher stets eine Markterkundung durch den Auftraggeber. 16
17 28 VgV Markterkundung (1) Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens darf der öffentliche Auftraggeber Markterkundungen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen. (2) Die Durchführung von Vergabeverfahren lediglich zur Markterkundung und zum Zwecke der Kosten- oder Preisermittlung ist unzulässig. 17
18 Bedarfsermittlung und Markterkundung Markterkundungen sind gestattet, solange dabei die Grundsätze der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs beachtet werden. D.h., dass 18
19 Bedarfsermittlung und Markterkundung stets mehrere Unternehmen, mindestens drei, angesprochen (z.b. Messebesuche) oder angeschrieben müssen (auch per ). alle Unternehmen dieselben Informationen erhalten. 19
20 Bedarfsermittlung und Markterkundung Eine Markterkundung kann auch im Wege einer Teststellung erfolgen, um zum Beispiel bei Gestaltungskonzepten eine konkrete Ausführungsvariante im Vorfeld der Ausschreibung festlegen zu können. 20
21 21
22 14 VgV Wahl der Verfahrensart (1) (5) (6) Die in Abs. 4 Nummer 2 Buchstabe a) und b) genannten Voraussetzungen (Anm. Verfasser: nur ein Unternehmen kommt in Betracht) für die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gelten nur dann, wenn es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. 22
23 Bedarfsermittlung und Markterkundung EU-weite Nachforschungen! Keine Marktforschung zu alternativen Anbietern / Lösungen erforderlich Bsp: OLG Düsseldorf, Beschl v VII Verg 7/12 Impfstoff in Fertigspritzen; OLG Karlsruhe, Beschl. v Verg 7/16 Steinway & Sons Flügel; OLG Jena, Verg 1/14 - Geschwindigkeitsmessanlagen Grds. Marktforschung zu alternativen Anbietern / Lösungen erforderlich OLG Naumburg, Beschl. v , 2 Verg 4/12 mindestens 3 Vergleichsgrundstücke ernsthafte Nachforschungen auf europäischer Ebene / Auseinandersetzung mit Alternativen OLG Düsseldorf, Beschl. v VII-Verg 13/17 sowie (Vorinstanz) VK Westfalen, Beschl. v Leberdialyse-produkte; VK Sachsen, Beschl. v /SVK/
24 Bedarfsermittlung und Markterkundung Mit Blick auf die Bedeutung der Bedarfsermittlung wird auch deutlich, welchen Stellenwert das Vergaberecht im Beschaffungsprozess einnimmt: Es regelt nämlich nicht was der Auftraggeber beschafft, sondern nur die Art und Weise der Beschaffung. 24
25 Bedarfsermittlung und Markterkundung Daher gilt folgende Faustregel: Das zeitliche Verhältnis zwischen Bedarfsmanagement inkl. Markterkundung auf der einen und dem eigentlichen Vergabeverfahren auf der anderen Seite beträgt in der Regel 80% zu 20%. 25
26 Vom Wunsch zur Realität: zielorientierte Beschaffungen Rollenverteilung und Kommunikation 26
27 Rollenverteilung und Kommunikation Sofern keine dezentrale Beschaffungsstruktur besteht, liegen das Bedarfsmanagement und die Abwicklung des Vergabeverfahrens in der Verantwortung verschiedener Personen mit zum Teil gänzlich unterschiedlichen Interessen. 27
28 Rollenverteilung und Kommunikation Auftraggeber interne Beteiligte Technische Abteilung Einkauf/Vergabestelle Auftraggeber externe Beteiligte Planungsbüro Anwaltskanzlei Je mehr Handelnde, desto mehr Widersprüche im Verfahren (Formel: Anzahl hoch Anzahl => z.b. 4 4 =256). 28
29 Rollenverteilung und Kommunikation Ohne eine hinreichende Rollenverteilung in Bezug auf die Projektbeteiligten sowie klare Kommunikationsregeln sowohl innerhalb des Projektteams als auch in der Kommunikation gegenüber den Bietern sind Komplikationen sowohl im Vergabeverfahren als auch im Rahmen der Abwicklung vorprogrammiert. Dies gilt erst recht, wenn externe Dritte den Auftraggeber beraten.
30 Zielorientierte Beschaffung setzt voraus: Rechtzeitige Rollenverteilung Kommunikationsregel Projektteam Projektleiter Entscheider interne /externe Berater Intern nach Außen der kaufm. und techn. Mitarbeiter die für die Projektabwicklung verantwortlich sind. Projektleiter plant und steuert das Projekt. Das Projektteam ist ihm zugeordnet. Entscheider übernimmt die unternehmerischen Entscheidungen. Projektleiter berichtet dem Entscheider Controlling Berater wie Anwälte, Sachverständige etc. Informationsbereitstellung Informationswege Dokumentation Verwalter E-Vergabe Bieterfragen etc. 30
31 Rollenverteilung und Kommunikation Externe Kommunikation heißt nicht nur, in den Dialog mit den Bietern zu treten. Externe Kommunikation heißt auch, die Vergabeunterlage so zu gestalten, dass die Bieter wissen, was wann von ihnen verlangt wird. Dabei gilt als Maßstab: Laien, Kinder, Vorstände. 31
32 Vom Wunsch zu Realität: Zielorientierte Beschaffungen Qualitätssicherung 32
33 Qualitätssicherung Nur ein nachhaltiges Qualitätssicherung, vor allem in Bezug auf die Summe der bereitzustellenden Vergabeunterlagen reduziert Widersprüche und folglich auch unnötige Verzögerungen des Vergabeverfahrens. Nicht nur Bieter lassen diesen Aspekt gern unter den Tisch fallen.
34 Vom Wunsch zur Realität: zielorientierte Beschaffungen Wenn man nicht weiß, welchen Hafen man ansteuert, ist kein Wind günstig. Seneca d.j., Moralische Briefe an Lucilius (Epistulae morales ad Lucilium), VIII, LXXI, 3
35 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 35
36 Kontaktdaten Wagner Rechtsanwälte RA Prof. Dr. Christian-David Wagner Ferdinand-Rhode-Str. 3b Leipzig Tel.: Mobil:
37 Impressum Autor und Herausgeber Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian-David Wagner Alle Rechte vorbehalten. Der Nachdruck dieser Unterlage auch auszugsweise bedarf der Genehmigung. Alle Texte, Bilder und Grafiken unterliegen dem Urheberrecht und Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Alle Inhalte sind nur zur persönlichen Information bestimmt. Jede weitergehende kommerzielle Verwendung, insbesondere die Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ist ohne Zustimmung des Rechteinhabers untersagt. 37
evergabe - elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Dr. Christian-David Wagner Leipzig
evergabe - elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Dr. Christian-David Wagner Leipzig evergabe elektronische Kommunikation im öffentlichen Einkauf Hintergründe & Regelungen 2 Was ist evergabe?
MehrNeue Spielregeln und neue Chancen in der
Neue Spielregeln und neue Chancen in der Vielen Dank für Ihre öffentlichen Aufmerksamkeit! Vergabe RA Dr. jur. Günther Schalk TOPJUS Rechtsanwälte Frankfurt/Main 21.02.2017 Referent: Dr. jur. Günther Schalk
MehrHINTERGRÜNDE, REGELUNGEN & MARKTÜBERSICHT. Dr. Christian-David Wagner Leipzig
HINTERGRÜNDE, REGELUNGEN & MARKTÜBERSICHT Dr. Christian-David Wagner Leipzig 1 Vorstellung Dr. Christian-David Wagner Rechtsanwalt in eigener Kanzlei Lehrauftrag für Beschaffungswesen und Vergaberecht
MehrSecure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember Ermbrecht Rindtorff. Rechtsanwalt und Steuerberater
Secure Linux Administration Conference 6. und 7. Dezember 2007 Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Grundlagen (1) Fall: Das Bezirksamt A beabsichtigt, die IT-Infrastruktur neu zu ordnen.
Mehr6. Fachtagung IT-Beschaffung
6. Fachtagung IT-Beschaffung Problemfelder der IT-Beschaffung eine Rechtsprechungsübersicht Berlin, den 16.09.2010 RA Prof. Dr. Ralf Leinemann Leinemann Partner Rechtsanwälte Berlin Düsseldorf Frankfurt
Mehrbei einer Vergabe in Funktion eines Projektträgers Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Bearbeitungsschritte und Dokumentation bei einer Vergabe in Funktion eines Projektträgers Die Vorüberlegungen: Was will ich beschaffen? OLG Düsseldorf, Beschl. vom 12.02.2014 - Verg 29/13 Der öffentliche
Mehr149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen
149. 9a VOL/A - Vergabeunterlagen Vergabeunterlagen 1. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält mindestens Folgendes: a) Hinweis auf die veröffentlichte Bekanntmachung, b) beim Wettbewerblichen Dialog
MehrRechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen
Rechtsanwalt Henrik Baumann Hamburger Vergabetag 2013 31.01.2013 Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Zentrale Brennpunkte Bedarf Einbindung externer Sachverstand Beschaffung
MehrWarum verstehen sich Ingenieure und Vergabejuristen nicht?
HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Warum verstehen sich Ingenieure und Vergabejuristen nicht? Neuentwicklungen zu diversen Formen der produktorientierten Ausschreibung Informationsveranstaltung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrVergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit
Vergaberecht im Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit 13. Januar 2011 Kersten Wagner-Cardenal Spannungsfeld zwischen Bürokratie und Wirtschaftlichkeit Bürokratie: Strenge Formalisierung
MehrSichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte
Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte A. Konzept Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wird von Rechtsprechung und Literatur kaum wahrgenommen.
MehrNeues Vergaberecht 2016
Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen
MehrSchnell und preiswert bauen
Schnell und preiswert bauen Karsten Köhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Köln, 25. September 2018 Rechts- und Steuerberatung www.luther-lawfirm.com
MehrBiolebensmittel. - Sichere Beschaffung München 9. Mai Prof. Dr. Zeiss 1
Biolebensmittel - Sichere Beschaffung 2017 - München 9. Mai 2017 Prof. Dr. Zeiss 1 1 2 3 4 5 6 7 8 Vorstellung Bio Ob und Wie Bio in den Eignungskriterien Bio in den Ausführungsbedingungen Bio in der Leistungsbescheibung
Mehr7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst
7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Aufbau einer Ausschreibung Leistungsverzeichnis Eignungskriterien Anteil in % Zuschlagskriterien
MehrWie gewonnen, so zerronnen! VGH Bayern, Beschluss vom ZB , vpr 2017,190
WAGNERWAGNER RECHTSANWÄLTE Prof. Dr. Christian-David Wagner VERÖFFENTLICHUNGEN Wer schreibt, der bleibt: Widerruf von Zuwendungen bei unzureichender Dokumentation, VG Magdeburg, Beschluss vom 19. 06. 2017
MehrDie UVgO neues Recht für Unterschwellenvergaben. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am in Leipzig. Thesen
Die UVgO neues Recht für Unterschwellenvergaben Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe e.v. 1. Die UVgO - Entstehung und Grundsätzliches Andreas Rüger,
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
MehrInhaltsübersicht. Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15. Erster Teil: Vorbereitung von Beschaffungsmaßnahmen
Inhaltsübersicht Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 15 Erster Teil: Vorbereitung von Beschaffungsmaßnahmen I. Das europäische und nationale Vergaberecht - Ein
MehrDER ÖFFENTLICHE EINKAUF EINBETTUNG DER MATERIALEIGENSCHAFT NACHWACHSENDER ROHSTOFF IN DIE NEUEN VERGABEBESTIMMUNGEN
DER ÖFFENTLICHE EINKAUF EINBETTUNG DER MATERIALEIGENSCHAFT NACHWACHSENDER ROHSTOFF IN DIE NEUEN VERGABEBESTIMMUNGEN GRUNDPRINZIPIEN DES VERGABERECHTS Transparenz Gleichbehandlung Grundprinzipien Wettbewerb
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
Mehr13. Hessischer Vergabetag. Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium der Finanzen 13. Hessischer Vergabetag Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen Inhalt 1. Auftragsgegenstand
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrQualität fängt bei der Ausschreibung an. Vergaberecht in der Schulverpflegung
Qualität fängt bei der Ausschreibung an Vergaberecht in der Schulverpflegung Fachtagung am 26. September 2012 in Düsseldorf Ministerium für Inneres und Kommunales NRW 1 Qualität fängt bei der Ausschreibung
MehrNachhaltige Beschaffung wir machen's einfach
Nachhaltige Beschaffung wir machen's einfach RENN.TAGE BERLIN 2018 Berlin, 14. November 2018 www.nachhaltige-beschaffung.info Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 1 Nachhaltigkeit Öffentliche Vergabe 2 =
Mehr11. Hessischer Vergabetag Frankfurt
11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen
MehrVergaberecht für Fördermittelempfänger
Vergaberecht für Fördermittelempfänger A. Konzept Forschung, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Kunst und Tourismus viele Projekte sind ohne Fördermittel nicht mehr denkbar. Doch das Geld kommt nicht bedingungslos.
MehrVergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult
Vergaberecht-Frühstück Aktuelle Rechtsprechung 2015 Berlin, 23. September 2015 Monika Prell, Bitkom Consult 4-stufiges Wertungssystem im Vergaberecht 1. Wertungsstufe: Formale Anforderungen? 2. Wertungsstufe:
MehrVergaberechtliche Spielräume der Öffentlichkeitsbeteiligung
Vergaberechtliche Spielräume der Öffentlichkeitsbeteiligung Dr. Florian Hartmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Geschäftsführer und Justiziar der AKNW 1 Vergaberecht Öffentlichkeit? 2
MehrDOKUMENTATION EINES EU- VERGABEVERFAHRENS KUNDENKONFERENZ STAATSANZEIGER FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 23. OKTOBER Rechtsanwalt Dr.
DOKUMENTATION EINES EU- VERGABEVERFAHRENS KUNDENKONFERENZ STAATSANZEIGER FÜR BADEN-WÜRTTEMBERG 23. OKTOBER 2018 Rechtsanwalt Dr. Martin Ott MENOLD BEZLER - WER WIR SIND MENOLD BEZLER WER WIR SIND Eine
MehrWORKSHOP ZUM VERGABERECHT
Dresden, den 31. August 2015 WORKSHOP ZUM VERGABERECHT DIE NEUREGELUNG DER SEKTORENAUFTRAG- UND DER KONZESSIONSGEBER ( 100 102 RegE) Dr. Olav Wagner Der Auftraggeberbegriff - Überblick ige Rechtslage Definition
MehrFORKERT. . a_d. ...,i_e_n - Koblenz Karlsruhe Andernach
FORKERT V. a_d...,i_e_n - Koblenz Karlsruhe Andernach E-Mobilität - Maßgaben für Förderung und Beschaffung 7. Kölner Vergabetag AGENDA 1 Ausgangslage und Zielsetzung 2 Maßgaben für die Beantragung von
MehrKonjunkturpaket II. Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen
Konjunkturpaket II Vergaben schneller, unbürokratischer und effizienter durchführen Die Bundesregierung I Kabinettbeschluss vom 27.01.2009: Vereinfachung der Vergabeverfahren zur Beschleunigung von Investitionen
MehrVOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts
171. 24 VOL/A - Aufklärung des Angebotsinhalts Verhandlungen mit Bietern bei Ausschreibungen 1. (1) Nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung darf mit den Bietern über ihre Angebote nur verhandelt
MehrAUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN
AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGSLEISTUNGEN OBERSCHWELLENVERGABERECHT VERFAHRENSARTEN BEWERTUNGSMETHODEN 1 Gliederung Hintergründe und Vorbereitung des Vergabeverfahrens - Regelungsstruktur des Vergaberechts
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrMartin Brück von Oertzen Rechtsanwalt. Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen. Titel
Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen Titel RA Kommunale Straßenbeleuchtungsaufträge sind öffentliche Aufträge im Regelfall: Dienstleistungsaufträge
MehrBeratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen
Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrVergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze
Vergaberecht in der Praxis Bedeutung und Grundsätze Dr. Mark von Wietersheim Damit öffentliche Stellen ihre Aufgaben erfüllen können und den Bürgern und der Allgemeinheit ihre Leistungen zur Verfügung
MehrVergaberecht für Gemeinden
Vergaberecht für Gemeinden Unterstützung der Tiroler Gemeinden im Vergabeverfahren Stand Jänner 2013 Vergaberecht Gemeinden 1 Volumen öffentlicher Aufträge Österreich: 35 Mrd. Euro Deutschland: 250 Mrd.
MehrVERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung
VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte
MehrAnlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:
Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung
MehrVergaberecht für Fördermittelempfänger
Vergaberecht für Fördermittelempfänger A. Konzept Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Forschung und Tourismus - viele Projekte sind ohne Fördermittel nicht mehr denkbar. Doch das Geld kommt nicht bedingungslos.
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
Mehr3. Vergabekammer. des Landes Sachsen-Anhalt. Beschluss
3. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss AZ: 3 VK LSA 62/15 Halle, 16.09.2015 19 Abs. 2 Satz 4 LVG LSA, 7 Abs. 8 VOB/A, 20 VOB/A - Verstoß gegen Gebot der produktneutralen Ausschreibung Die
MehrNeuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets
Neuerungen im Einkauf aufgrund des aktuellen EU-Vergaberechtspakets Drittes Kommunales Wintergespräch Strategischer Dialog Stadtwerke Energiewende gelungen Stadtwerk tot? RA Arnd Bühner, 11.12.2015 Inhalte
MehrPraxisratgeber Vergaberecht
Praxisratgeber Vergaberecht Checkliste für die Angebotsabgabe Thomas Ferber thomas@fachverlag-ferber.de http://www.fachverlag-ferber.de Disclaimer Die Checkliste wurde mit großer Sorgfalt erstellt, erhebt
MehrDIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz
DIE ENTDECKUNG DES FAHRGASTES! 1. 3. Juni 2016 Rhein-Mosel-Halle Koblenz Neues Vergaberecht gebrauchte Arbeitnehmer Dr. Laurence Westen Rechtsanwalt Heuking Kühn Lüer Wojtek Hintergrund und Ziele der Reform
MehrAusschreibung & Vergabe
2. Kommunaler Straßenbeleuchtungs- Kongress Beleuchtung der Zukunft Ausschreibung & Vergabe 9.3.2012, Großwilfersdorf RA Mag. Robert Ertl Inhalt Anwendungsbereich des BVergG 2006 Kriterien 2 Wenn öffentliche
MehrFachforum 4 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz
Fachtagung IT-Beschaffung 2013 Umsetzung der Landesvergabegesetze in die Praxis Soziale Aspekte, ILO, Frauenquoten, Umweltschutz INFORA GmbH Wilhelm Kruth Johannes-Ulrich Pöhlker Salzufer 8 10587 Berlin
MehrAusschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe
MehrNeubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve
Neubau und Erweiterung der Gesamtschule Kleve Rechtlicher Überblick zum europaweiten Vergabeverfahren Generalplaner Schulausschuss des Rates der Stadt Kleve Rathaus Kleve Kleve, 21. September 2017 Bastian
MehrFachseminar zum Vergaberecht am in Düsseldorf:
am 16.11.2017 in Düsseldorf: Vergaberechtsreform 2016 /2017 IT-Beschaffung aus vergabe- und vertragsrechtlicher Sicht unter Beachtung der VgV / UVgO In Kooperation mit: VOL/A VVG Das Fachseminar wendet
MehrForum. Wie gleichwertig ist gleichwertig? Ausschreibungen VOB: Andreas Wachlinger Maler- und Lackierermeister Gebäudeenergieberater HWK
Von der Handwerkskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Maler- und Lackiererhandwerk Andreas Wachlinger Maler- und Lackierermeister Gebäudeenergieberater
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
MehrAllgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrSichere Vergabe unterhalb des Schwellenwertes nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwertes nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Beschreibung Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wurde
MehrK 4.1 K 4.2 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG. Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken?
4 VORBEREITUNG EINER BESCHAFFUNG Checkliste Woran ist zu Beginn einer Beschaffung zu denken? K 4.1 Welches kommt zur Anwendung? Entscheidungshilfen für die sarten Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen
MehrDeutschland-Berlin: Patientenverwaltungssystem 2018/S Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag
1 / 5 Diese Bekanntmachung auf der -Website: udl?uri=:notice:423641-2018:text:de:html -Berlin: Patientenverwaltungssystem 2018/S 187-423641 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG Abschnitt
MehrSichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Sichere Vergabe unterhalb der Schwellenwerte - nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2017 - Beschreibung Das Massengeschäft der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt
MehrMünchen, 20. Juni 2013
Open Source Tage der LHM Vorüberlegungen zur vergaberechtskonformen Beschaffung von OSS München, 20. Juni 2013 INFORA GmbH Christian Stetter Willy-Brandt-Platz 6 81829 München Tel.: 089 244413-60 Fax:
MehrTipps und Tricks zum neuen Vergaberecht
Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht Beschreibung Die Vergaberechtsreform ist im Beschaffungsalltag angekommen. Die ersten Beschaffungsverfahren nach dem neuen Recht sind gelaufen. Unser Seminar greift
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrAktuelles Vergaberecht 2009
Aktuelles Vergaberecht 2009 Konjunkturpaket II Verfahrensvereinfachungen zur Investitionsbeschleunigung Rechtsanwalt Gregor Franßen, EMLE (Madrid) Essen, 01.04.2009 Konjunkturpaket II Konjunkturpaket II:
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen der nachhaltigen Beschaffung Fachtagung Nachhaltige Öffentliche Beschaffung Rechtsanwältin Iris Falke Schnutenhaus & Kollegen Drakestraße 49, 12205 Berlin Tel.: (030)
MehrVernetzungstreffen Fairtrade-Towns in Bayern - Umsetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten der KNB für Kommunen
Vernetzungstreffen Fairtrade-Towns in Bayern - Umsetzungsmöglichkeiten und Unterstützungsmöglichkeiten der KNB für Kommunen Ilse Beneke M.A. Leiterin Kompetenzstelle nachhaltige Beschaffung www.nachhaltige-beschaffung.info
MehrVergaberecht IT. Beschaffungsprozess Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften Vorgehensmodell für gemeinsame
Vergaberecht IT rechtliche Vorgaben für den Beschaffungsprozess Besonderheiten bei Nachfragegemeinschaften Vorgehensmodell für gemeinsame Beschaffungen SGB II-FACHTAGUNG der con_sens Consulting für Steuerung
MehrVergaberecht 2019 für IT-Vergabestellen Rechtssicher zum besten Bieter. Intensivworkshop
Vergaberecht 2019 für IT-Vergabestellen Rechtssicher zum besten Bieter Vergaberecht 2019 für IT-Vergabestellen Rechtssicher zum besten Bieter Kurzbeschreibung Über 20 Milliarden Euro investiert die öffentliche
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
Mehrvergabe.nrw Kommunale Vergabe von Planungsleistungen unter Einsatz des Vergabemarktplatz NRW Düsseldorf, 22. November 2018
vergabe.nrw Kommunale Vergabe von Planungsleistungen unter Einsatz des Vergabemarktplatz NRW Portallösung vergabe.nrw: Zielgruppenorientierter Einstieg in das Öffentliche Auftragswesen Umfassende Informationen
MehrDie evergabe bei EU Ausschreibungen
Die evergabe bei EU Ausschreibungen Die Pflicht zur evergabe nach GWB/VgV Frankfurt 17. Februar 2016 1 Warum E-Vergabe? Kosten bundesweit ca. von 19 Mrd.. für rund 2,4 Mio. Vergaben (8,8 Mrd. bei öag;
MehrVergaberecht für Auftraggeber
Vergaberecht für Auftraggeber Beschreibung Ausschreibungspflichtige Nachträge oder vergabefreie Vertragsänderungen, Leitprodukte, produkt- und markenneutrale Ausschreibung oder Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts,
MehrBevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand?
Eröffnungsfolie Bevorzugte Vergabe an Integrationsprojekte bei Aufträgen der öffentlichen Hand? - Europa-, Bundes- und Landesrechtliche Bestimmungen, Stand und aktuelle Entwicklungen - Dr. Tonia Hieronymi
MehrGestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren
Gestaltungsmöglichkeiten im Verhandlungsverfahren 2 I. Allgemein Teilweise herrscht bei öffentlichen Auftraggebern die Meinung, dass geltende Vergaberecht trägt nicht zu einer wirtschaftlichen Beschaffung
MehrRundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes
Öffentliche Auftragsvergabe Rundschreiben Nr. 3/2004 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechtes Aus aktuellem Anlaß weisen wir auf folgendes hin: 1. Vergabe von Leistungen
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrSpielräume des Vergaberechts. Veranstaltung des forum vergabe e.v. am in Berlin. Thesen. erstellt und verantwortet vom forum vergabe e.v.
Spielräume des Vergaberechts Veranstaltung des forum vergabe e.v. Thesen erstellt und verantwortet vom forum vergabe e.v. 1. Der Stand des Vergaberechts 2017 Andreas Rüger, Bundesministerium für Wirtschaft
MehrNeue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen. Jahrestagung in Kassel, Dr. Daniel Soudry, LL.M.
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Vergabe von Arbeitsmarktleistungen Jahrestagung in Kassel, 17.09.2015 Dr. Daniel Soudry, LL.M. Die neuen EU-Richtlinien Konzessions- RL Richtlinie 2014/23/EU Keine
MehrRechtliche Fragestellungen im Hilfsmittelbereich. Dr. Oliver Esch 22. September 2010, Düsseldorf Hilfsmittelforum von BVMed und BAG Selbsthilfe
Rechtliche Fragestellungen im Hilfsmittelbereich Dr. Oliver Esch 22. September 2010, Düsseldorf Hilfsmittelforum von BVMed und BAG Selbsthilfe Überblick Rechtslage nach SGB V Entwicklung der Rechtsprechung
MehrTransparente Vergabe
Transparente Vergabe Ganztägig ambulante Rehabilitation 8. Fachtagung der Deutschen Rentenversicherung Bund 11. und 12. Mai 2017 in Berlin Nicola Wenderoth Leiterin des Dezernates für die Zusammenarbeit
MehrReferentenentwurf VgV-neu (Stand: ) Änderungs-/Formulierungsvorschläge der Kammern und Verbände. Schätzung des Auftragswerts. 3 Abs.
Anlage zur Stellungnahme der planenden Berufe zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Änderungs- und Formulierungsvorschläge
MehrWERTUNGSMATRIX EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER PLANUNGSLEISTUNGEN
Anlage 3 WERTUNGSMATRIX IM EUROPAWEITEN VERHANDLUNGSVERFAHREN MIT VORHERIGEM ÖFFENTLICHEN TEILNAHMEWETTBEWERB ZUR VERGABE DER PLANUNGSLEISTUNGEN NACH 43, 47 HOAI FÜR DIE ERTÜCHTIGUNG DER BAHNSTRECKE HINTERWEIDENTHAL
Mehr96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb
96. 17b VOB/A - Aufruf zum Wettbewerb Aufruf zum Wettbewerb 1. (1) Ein Aufruf zum Wettbewerb kann erfolgen a) durch Veröffentlichung einer Bekanntmachung nach Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 1564/2005,
MehrESF-Verwaltungsbehörde Rheinland-Pfalz Stand 10/2016. Seite 1 von 6
Katalog der pauschalen Finanzkorrekturen bei Verstößen gegen das Vergaberecht bei nationalen Beschaffungen oder gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei der Umsetzung von ESF-Projekten
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrDas Rezept für eine optimale Bewertungsmatrix
Das Rezept für eine optimale Bewertungsmatrix 2. Berliner VergabeKongress, 21.03.2019 Dipl.-Math. Thomas Ferber LL.M. ferber@praxisratgeber-vergaberecht.de www.praxisratgeber-vergaberecht.de Thomas Ferber
MehrDie Berücksichtigung biobasierter Produkte in der öffentlichen Ausschreibung
Die Berücksichtigung biobasierter Produkte in der öffentlichen Ausschreibung eine vergaberechtliche Betrachtung RR Verena Kölsch www.beschaffungsamt.de 1.1. Nachhaltige Beschaffung warum? Umwelt - ökologisch
MehrANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN
28. Juni 2016 ANFORDERUNGEN DER REFORM DES VERGABERECHTS AN DIE INDUSTRIE ALS BIETER IN VERGABEVERFAHREN PRESENTED BY WOLFGANG FRISCH MEDTRONIC GMBH ÜBERBLICK 3 Neue Richtlinien (vom 26. Februar 2014)
MehrBeteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren
Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Beteiligung von Start-Up-Unternehmen an Vergabeverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 30. März 2017 Fachbereich:
MehrAnlage 1. Leitfaden zur Vergabeprüfung
Leitfaden zur Vergabeprüfung Anlage 1 Dieser Leitfaden soll den Wasserversorgungsunternehmen (WVU), die eine Ausschreibung zur Wasserschutzberatung durchführen, eine Orientierung geben, welche Aspekte
MehrGWB - Mündliche Verhandlung
21. 112 GWB - Mündliche Verhandlung Mündliche Verhandlung (1) Die Vergabekammer entscheidet auf Grund einer mündlichen Verhandlung, die sich auf einen Termin beschränken soll. Alle Beteiligten haben Gelegenheit
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V XI Kapitel 1 Grandlagen des Vergaberechts 1 A. Entwicklung, Sinn und System des Vergaberechts 2 I. Entwicklung und Zweck des europäischen Vergaberechts 2 II. Systematik
MehrAMEV Erfahrungsaustausch 01_2018
Losbildung für TGA-Planungsleistungen nach 97 Abs. 4 GWB Referentin: Bettina Schneider 97 GWB bringt im Abs. 4 das grundlegende Prinzip, nach dem eine Beschaffung öffentlicher Auftraggeber erfolgen muss,
MehrHermann Summa OLG Koblenz
Hamburger Vergabetag Handelskammer Hamburg 30. u. 31. Januar 2014 Die Aufhebung der Ausschreibung Hermann Summa OLG Koblenz Grundsätze Weder aus 97 Abs. 5 GWB noch aus 18 Abs. 1 VOB/A oder aus einer sonstigen
MehrBreitband Thüringen 7. Thüringer Breitbandgipfel. Vergabeverfahren im Rahmen der Bundesförderung
www.pwc.de Breitband Thüringen 7. Thüringer Breitbandgipfel Vergabeverfahren im Rahmen der Bundesförderung 15. Einschlägiger bundesbeihilfen- und förderrechtlicher Rahmen AEUV Artt. 107, 108 AGVO Art.
Mehr