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2 3. Juni 2015 Infothek von BULGAS und BreitbandConsulting.NRW Best practice bei interkommunaler Zusammenarbeit & Ausschreibungen REFERENT: Achim Zimmermann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Baden Württemberg I iuscomm Rechtsanwälte I Panoramastraße 33 I70174 Stuttgart I Tel / I Fax 0711 / I zentrale@iuscomm.de Nordrhein Westfalen I iuscomm Rechtsanwälte I Schloss Möhler I Schlossallee 7 9 I Tel / I Fax / I zentrale@iuscomm.de iuscomm.de

3 Zeitplan PROJEKTSTART ERMITTLUNG STAKEHOLDER, AUFBAUWORKSHOPS (Z.B. BÜRGERMEISTERVERSAMMLUNGEN, LENKUNGSAUSSCHÜSSE ETC.) BEDARFSERHEBUNG PLANUNG DER BENÖTIGTEN INFRASTRUKTUR VORBEREITUNG DER REALISIERUNG ORGANISATIONS-, FINANZIERUNGSMODELLE REALISIERUNG ORGANISATIONSMODELL AUSSCHREIBUNG BAU UND (DANN) BETRIEB 3

4 I. Einleitung - Praxisbeispiel WIE? 4

5 II. BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WARUM? - Kostenersparnis durch Bündelung - Steigerung wirtschaftliche Attraktivität durch die Größe des Projektes für Betreiber - Förderung des Wettbewerbs - Aufbau von eigenem Expertenwissen und know how - Steigerung Verwaltungseffizienz durch Bündelung - Steigende Zukunftsrelevanz Die interkommunale Zusammenarbeit muss wohl überlegt und geplant sein! 5

6 II. BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WIE? denkbare Rechtsformen juristische Personen des Privatrechts: GmbH GmbH & Co. KG eg juristische Personen des öffentlichen Rechts: Zweckverband AöR Vertrag öffentlichen Rechts öffentliche Vereinbarung 6

7 (Einheits-)GmbH & Co. KG 7

8 GmbH & Co. KG - Vor- und Nachteile VORTEILE einmaliger doppelter Gründungsakt mehr Freiheiten Ausgestaltung, da HGB anwendbar keine notarielle Beurkundung des KG-Vertrags somit unproblematische Aufnahme neuer Gesellschafter und inhaltliche Änderungen jederzeit möglich flexible Eigenkapitalbeschaffung bei zeitgleicher Haftungsbegrenzung nicht-öffentliche Gesellschafterversammlungen steuerliche Vorteile Einwirkungsmöglichkeiten Gemeinde als Komplementär zur Sicherung des öffentlichen Zwecks hinreichend abgesichert notwendige Haftungsbeschränkungen gem. GemO sind eingehalten NACHTEILE Gründung bedarf eines aufwendigeren Vertragswerks als bei der Gründung einer GmbH erhöhte Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung von Jahresabschlüssen Ggf. zusätzliche Komplexität bei Beihilfen oder Förderungen etc. 8

9 (Zentral-)Genossenschaft (eg) 9

10 eg - Vor- und Nachteile VORTEILE Gründung durch Satzungsbeschluss, kein Notar, aber Gründungsprüfung gesetzl. Aufgabenverteilung Prinzip der Selbstverwaltung Wahrung der Mitgliederinteressen geeignet für Vielzahl von Mitgliedern einfacher Ein- und Austritt kein Mindestkapital vielfältige Finanzierungsmöglichkeiten mit Eigen- und Fremdkapital beschränkte Haftung NACHTEILE hoher Gründungsaufwand und -kosten Geschäftszweck ist an Prinzip der Selbsthilfe gebunden umfangreiche Buchführungs- und Prüfungspflicht Austritt nur am Ende des Geschäftsjahres 10

11 Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) 11

12 AöR - Vor- und Nachteile VORTEILE flexibel keine Mitgliederversammlung erforderlich Kontrolle des Vorstand über Verwaltungsrat konkrete Aufgabenzuweisung an Verwaltungsrat Übertragung von Aufgaben nur zur Durchführung möglich, d.h. keine (komplette) Verkürzung der Organisations- und Entscheidungsprozesse flexible Gestaltung der Vorstandsbefugnisse durch weiten Ermessenspielraum Kommunen bei Satzung unbeschränkte Haftung NACHTEILE Kombination Vorteile öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Organisationsformen Ausgewogene Mischung zwischen demokratischer Legitimation (Verwaltungsrat) und Handlungsfähigkeit (Vorstand) Gestaltungsfreiheit bei Satzung Keine Pflicht zur Öffentlichkeit Erhaltung der Rechtsaufsicht durch Anwendbarkeit des den Kommunen vertrauten Landesrechts Vorteile bei einer etwaigen Fremdfinanzierung, da die Mitglieder Gewährträgerschaft übernehmen Möglichkeit hoheitlichen Tätigwerdens 12

13 Zweckverband 13

14 Zweckverband - Vor- und Nachteile VORTEILE hohe Akzeptanz bei den Gemeinderäten, durch Rückversicherung der Mitgliedervertreter mit Gemeinderat Transparenz durch öffentliche Sitzungen Beständigkeit im Hinblick auf die dauerhafte Aufgabenübertragung und die hohe Investitionskosten vorteilhaft NACHTEILE schwerfällig und langwierige Entscheidungsprozesse bei gewissen Größe (zahlreiche Entscheidungen nur durch Verbandsversammlung, Rückkoppelung mit Gemeinderat, nur bedingte Befugnis einräumung an Vorsitzenden, starre Aufgabenverteilung) Vertreter sind weisungsgebunden unbeschränkte Haftung Politisierung von Entscheidungen durch öffentliche Sitzungen Steuerliche Aspekte 14

15 Regelungsinhalt Aufgaben Sicherstellung und Förderung der Breitbandversorgung im Verbandsgebiet durch Errichtung einer passiven Infrastruktur Unterhaltung, Instandhaltung, Wartung Verwaltung des passiven Breitbandnetzes Abstimmung und Planung des Netzausbaus Organisation und Durchführung der Ausschreibungen Aufgabenerfüllung durch Investition in eigene passive Infrastrukturen/Anlagen Erwerb, Veräußerung/Miete, Pacht entsprechender Infrastrukturen Nutzung/Überlassung an Netzbetreiber Beauftragung Dritter zur Aufgabenerfüllung Beteiligung und Errichtung an/von Gesellschaften 15

16 Stimmen und Kostenverteilung Stimmverteilung one man one vote Schlüssel aus Faktoren wie Investitionen auf Gemarkung und Anzahl der erschlossenen Haushalte und/oder oder Einwohnerzahl Anzahl abgeschlossener Endkundenverträge (homes connected) Anzahl erreichbarer Endkunden (homes passed) 16

17 Beispiel Kostenpositionen Eintrittsgelder Investitionen für das Backbone-Netz Investitionen für die Gemeindenetze Betriebskosten Bei Eintritt wird eine Erstattung durch Landkreis Gemeinden erstatten oder Erhebung einer Umlage von X EUR pro wenn die sonstigen Einnahmen finanzieren über Einzahlung in das Betriebskostenumlage, Einwohner/Stammeinlage/Komma zur Deckung des Finanzbedarfs Eigenkapital der Gesellschaft die Nachschüsse oder Zahlung in das nditeinlage o.ä. erhoben nicht ausreichen, werden verbleibenden Kosten für Eigenkapital der Gesellschaft Investitionsumlage oder Planung, Entwicklung, wenn eigene betriebliche Erträge Zahlungen/Nachschüsse in die Bau, Wartung, bzw. Einnahmen der Gesellschaft Eigenkapitalrücklage o.ä. für den Unterhaltung und nicht zur Deckung ausreichen Bau des Backbone-Netzes Instandsetzung abzüglich Anteil bemisst sich nach erhoben erhaltener Fördergelder Schlüssel wie z.b. bei der Höhe bemisst sich nach Schlüssel wie z.b. bei Stimmenverteilung (wahlweise Zahlung der Finanzierungskosten) Stimmenverteilung (wenn nicht der Landkreis die Kosten übernimmt). 17

18 BÜNDELUNG - interkommunale Zusammenarbeit WOZU? Ausschreibung PLANUNG 18

19 III. Ausschreibung E S S I N D J E W E I L S B E S O N D E R E R E C H T L I C H E R A H M E N B E D I N G U N G E N Z U B E A C H T E N! 19

20 Variante 1: Einzelausschreibung Ausschreibung der Überlassung des Netzbetriebs für das jeweilige Gemeindenetz VORTEILE Anpassung im Einzelfall möglich keine Absprachen mit anderen Gemeinden nötig NACHTEILE hoher Ausschreibungs- und Verwaltungsaufwand Netzaufsplittung unterschiedliche Netzbetreiber in den Gemeindegebieten 20

21 Variante 2: losweise Gesamtausschreibung Ausschreibung des Netzbetriebs für das Gesamtnetz aufgeteilt nach Losen für das jeweilige Gemeindenetz VORTEILE Loseweise Anpassung möglich Reduzierung des Ausschreibungsaufwands durch Bündelung NACHTEILE Netzaufsplittung unterschiedliche Netzbetreiber in den Gemeindegebieten ggf. keine Netzbetreiber in unattraktiven Netzgebieten aber: Bildung attraktiver Losgebiete denkbar! 21

22 Variante 3: Bündelausschreibung gesamte Ausschreibung des Netzbetriebs z.b. ZV, AöR oder in einem Los bei Vertrag mit jeder Gemeinde Ausschreibung des Gesamtnetzes VORTEILE Vermeidung Rosinenpickerei! einheitliches Netz einheitlicher Netzbetreiber Steigerung Betreiberattraktivität Reduzierung des Ausschreibungsaufwands, da nur eine Ausschreibung NACHTEILE Konsens zwischen Gemeinden erforderlich Zweckverband/AöR, etc. muss gegründet werden nur bedingte Anpassung an den Einzelfall Gesamtlos bei Vertragsabschluss mit Einzelgemeinden enorm komplex!!! Auseinanderfallen des Netzes muss vermieden werden! 22

23 IV. Fazit Der richtige Weg ist die interkommunale Zusammenarbeit! Größe ist nicht alles aber entscheidend! Interessen müssen gebündelt werden -Spezialisierung und Aufbau von eigenem know-how ist unumgänglich! 23

24 D A N K E iuscomm.de

25 Rückfragen? Wenden Sie sich an: Achim Zimmermann Kai-Markus Schenek schenek@iuscomm.de

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