Gemeinde Obersiggenthal
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- Mina Scholz
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1 Gemeinde Obersiggenthal G e m e i n d e r a t Nussbaumen, 18. September 2009/ vb Bericht und Antrag an den Einwohnerrat GK 2009/157 Landstrasse K114, Rieden; Strassen- und Werkleitungssanierung; Projekt und Kredit von 1'439'000 Franken Das Wichtigste in Kürze In den vergangenen Jahren wurde die gesamte Kantonsstrasse K114 in Obersiggenthal abschnittsweise einer umfassenden Sanierung unterzogen. Zwischen dem Knoten Boldistrasse (Brückenkopf Nord) und dem Aesch in Kirchdorf ist die gesamte Strasse erneuert. Ausstehend sind lediglich die Abschnitte Kirchdorf (mit Ausbau Pförtnerung, Busspur, Kreisel Brühlstrasse etc., Realisierung voraussichtlich ab Q4/2011) und Rieden. Die Sanierung des 700 Meter langen Abschnitts Rieden ist im Unterhaltsbauprogramm des Kantons für das Jahr 2010 Das entsprechende Vorprojekt mit Kostenvoranschlag wurde im Auftrag des Departements BVU durch das Ingenieurbüro KSL, Nussbaumen, ausgearbeitet. Die Gemeinde muss sich dekretsgemäss an den Sanierungskosten für die Kantonsstrasse beteiligen. Zudem müssen gleichzeitig die Kanalisations- und Wasserleitungen im betreffenden Strassenabschnitt zu Lasten der Gemeindewerke saniert respektive erneuert werden. Die Kosten für das Sanierungsprojekt sind im Finanz- und Investitionsplan 2010 bis 2014 enthalten. Antrag Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, folgenden Beschluss zu fassen: Das Projekt für die Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114 in Rieden wird genehmigt und hierfür ein Kredit von 1'439'000 Franken, brutto inkl. MwSt., bewilligt. Sekretariat Einwohnerrat Gemeindehaus, 5415 Nussbaumen Telefon direkt:
2 Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114, Rieden Seite 2 von 5 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Der Gemeinderat unterbreitet Ihnen zum Projekt Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114, Rieden, folgenden Bericht: 1 Ausgangslage In den vergangenen Jahren wurde die gesamte Kantonsstrasse K114 in Obersiggenthal abschnittsweise einer umfassenden Sanierung unterzogen. Zwischen dem Knoten Boldistrasse (Brückenkopf Nord) und dem Aesch in Kirchdorf ist die gesamte Strasse erneuert. Ausstehend sind lediglich die Abschnitte Kirchdorf (mit Ausbau Pförtnerung, Busspur, Kreisel Brühlstrasse etc., Realisierung voraussichtlich ab Q4/2011) und Rieden. Die Sanierung des 700 Meter langen Abschnitts Rieden ist im Unterhaltsbauprogramm des Kantons für das Jahr 2010 Das entsprechende Vorprojekt mit Kostenvoranschlag wurde im Auftrag des Departements BVU durch das Ingenieurbüro KSL, Nussbaumen, ausgearbeitet. Die Gemeinde muss sich dekretsgemäss an den Sanierungskosten für die Kantonsstrasse beteiligen. Zudem müssen gleichzeitig die Kanalisations- und Wasserleitungen im betreffenden Strassenabschnitt zu Lasten der Gemeindewerke saniert respektive erneuert werden. 1.1 Strassenbau Kanton Der Strassenbelag auf der Landstrasse in Rieden wurde 1970 eingebaut. Für derartige Beläge rechnet der Kanton mit einer Gebrauchsdauer von 25 Jahren. Um diese um zehn Jahre zu verlängern, wurde 1995 ein Kaltmicrobelag aufgetragen nach 40 Jahren - wird die erwartete Lebensdauer damit deutlich übertroffen sein, entsprechend schlecht ist heute der Zustand dieser Strasse. Belagsuntersuchungen haben ergeben, dass der gesamte Strassenoberbau nicht mehr den heutigen Verkehrsbelastungen entspricht, es müssen alle Belagsschichten erneuert werden. Über den Strassenabschnitt zwischen der Siggenthalerbrücke und Ennetbaden führt die kantonale Radroute R520 von Station-Siggenthal nach Würenlos. Als solche ist er jedoch nicht ausgebaut, da Radfahrenden keine separate Verkehrsfläche zugewiesen ist. 1.2 Strassenbau Gemeinde Ausserhalb des Projektperimeters der Kantonsstrasse sind keine Massnahmen an Gemeindestrassen 1.3 Wasserleitung Auf der Wasserleitung (inkl. Hydrantenleitung Oederlin) haben sich seit 2003 fünf Brüche mit einer Schadenssumme von gesamthaft über 70'000 Franken ereignet. Der Ersatz dieser maroden Leitung ist dringend notwendig. Der Leitung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie auch die Verbindung zwischen den Wasserversorgungen von Obersiggenthal und Ennetbaden sicherstellt. 1.4 Kanalisation Die Gemeindekanalisation ist laut GEP "mässig" bis "sehr stark" beschädigt (VSA-Zustandsklassen 2 bis 0), wobei die Zustandsklasse 0 "sehr stark beschädigt" eigentlich eine sofortige Sanierung erfordern würde. Zudem müssen Entflechtungen bei der Leitungsführung vorgenommen werden, weil die Abwässer heute - im "historisch gewachsenen" Leitungssystem - in verschiedenen Parallel-Leitungen nebeneinander her geführt werden. 1.5 Übrige Werkleitungen Nebst den Gemeindewerken Wasser und Kanalisation hat auch die Elektrizitätsgenossenschaft Siggenthal EGS Bedarf zur Erneuerung und zum Ausbau ihrer Werkleitungen angemeldet. Seitens der Erdgasversorgung durch die Regionalwerke Baden AG sind lediglich Bauarbeiten an Hausanschlüssen Ob sich Swisscom und Cablecom am Projekt beteiligen, steht heute noch nicht fest.
3 Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114, Rieden Seite 3 von 5 2. Projekt 2.1 Strassenbau Kanton Die Strassensanierung erfolgt weitgehend innerhalb der bestehenden Grenzen, es ist kein Ausbau Die Landstrasse wird in eine Kernfahrbahn umfunktioniert. Dabei werden beidseits Radstreifen markiert, die Mittellinie entfällt. Für die Kernfahrbahn ist eine durchgehende Strassenbreite von 7.50 m erforderlich, weshalb auf einer Länge von ca. 80 m ein rund 30 cm breiter Streifen erworben werden muss. Es handelt sich dabei jedoch lediglich um eine kleine Grenzkorrektur, der Streifen wird bereits heute als Verkehrsfläche genutzt. Die zukünftige Erschliessung des Oederlin-Areals durch einen neuen Verkehrsknoten steht heute noch nicht fest. Aus diesem Grund wird die Strassensanierung auf dem betreffenden, rund 270 m langen Abschnitt, vorderhand zurück gestellt. In diesem Bereich werden lediglich die Werkleitungen erneuert und der Strassenbelag bis zum definitiven Ausbau nur provisorisch eingebaut. Es muss der gesamte Strassenoberbau ersetzt werden. Geplant sind der Einbau einer 14 cm dicken Belagsschicht, einer 10 cm starken Kaltmischfundationsschicht und eines 35 cm dicken Kieskoffers. Damit die Abrollgeräusche der Fahrzeuge möglichst an der Quelle verringert werden können, wird ein lärmoptimierter Deckbelag vom Typ MR 8 eingebaut. Um die Strassenentwässerung sicher zu stellen, sind einerseits talseitig ein neuer Abschluss mit Doppelbundstein und andererseits neue und zusätzliche Schlammsammler Mit der Sanierung der Strasse und Werkleitungen müssen auch die Trottoirs und Bushaltestellen erneuert werden. Auf der gesamten Sanierungslänge ist auf dem Trottoir ein Deckbelag mit Kaltmischfundationsschicht, eine Schicht ungebundene Gemische (Koffer) sowie die Erneuerung von Rand- und Wassersteinen Entlang von Mauern und Fassaden werden - zum Schutz ebendieser und zur Gewährleistung einer gleichbleibenden, guten Verdichtung - Bundsteine angeordnet. Die Bushaltestellen Oederlin sowie Limmatsteg Nord und Süd bleiben bestehen. Der Gemeinderat wird sich zudem weiterhin dafür einsetzen, dass im Bereich "Alte Landstrasse" eine zusätzliche Fahrbahnhaltestelle (nur Markierung und Signalisation, keine baulichen Massnahmen auf der Kantonsstrasse) eingerichtet werden kann. Die Bushaltestelle Oederlin wird lediglich mit dem geringst möglichen Aufwand saniert, weil ihre Lage derzeit zwar richtig ist, in Zukunft aber verändert werden könnte. Durch die niederschwellige Sanierung wird mittelfristig ein einwandfreier Betrieb sichergestellt. Die Bushaltestelle Limmatsteg Süd befindet sich im Einfahrtbereich privater Liegenschaften. Eine Ausführung mit Anlegekante und Beton ist daher nicht möglich. Die Busbucht wird in Belag ausgeführt. Die Busbucht Limmatsteg Nord wird gemäss den kantonalen Standards mit einem Betonbelag versehen, wodurch eine dauerhafte und betrieblich günstige Lösung sichergestellt wird. Die vorgesehenen Massnahmen entsprechen den minimalen kantonalen Strassenbaustandards, sie dienen lediglich dem Werterhalt dieser Infrastruktur-Anlage. Im Rahmen der Ausführung wird zudem laufend geprüft, ob sinnvolle Einsparungen möglich sind. 2.2 Wasserleitung Die bestehende Wasserleitung Ø 150 mm wird auf der gesamten Länge durch eine neue FZM-Leitung Ø 150/200 mm ersetzt. Zudem werden sämtliche Hydranten erneuert sowie die Hausanschlussleitungen im Strassenbereich ersetzt und mit einem neuen Hausanschlussschieber versehen. Durch diese Massnahmen wird die Versorgungssicherheit und der Löschschutz langfristig sicher gestellt und die Gefahr von Wasserleitungsbrüchen in der neu sanierten Strasse weitgehend ausgeschlossen.
4 Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114, Rieden Seite 4 von Kanalisation Die parallel verlaufenden Leitungen sind unwirtschaftlich, deshalb wird einer der beiden Leitungsstränge aufgehoben. Die wenigen daran angeschlossenen Zuflüsse können an die verbleibende Leitung angeschlossen werden. Die stark beschädigten Leitungsstränge (VSA-Zustandsklasse 0) können nicht mehr von innen saniert werden, bei diesen ist ein Neubau erforderlich (Centub-Rohre DN 250, Bettungsprofil 2A). Wo möglich, sollen die bestehenden Leitungen jedoch belassen und mittels Inline-Verfahren kostengünstiger saniert werden (VSA-Zustandsklassen 1 und 2). Die zur Kanalisation gehörenden Kontrollschächte werden während der Bauausführung auf ihren Zustand hin überprüft und gegebenenfalls repariert oder ersetzt. Die alten, teilweise losen Schachtabdeckungen im neuen Strassenbelag werden alle ersetzt. 2.4 Übrige Werkleitungen Mit dem Bau der neuen Kabelrohranlage durch die EGS werden auch die Kandelaber der Strassenbeleuchtung neu erschlossen. Für eine optimale Strasseausleuchtung müssen die Standorte der Kandelaber teilweise angepasst werden. Die 14 bestehenden Beleuchtungskandelaber werden alle ersetzt, elf davon am bisherigen Standort, drei in neuen Fundamenten. 3. Kosten 3.1 Strassenbau Kanton An den Strassensanierungskosten des Kantons im Innerort muss sich die Gemeinde dekretsgemäss beteiligen. Die Kostenaufteilung beträgt 41 % zu Lasten Kanton und 59 % zu Lasten Gemeinde. Für diesen Kostenanteil ist keine Kreditgenehmigung durch den Einwohnerrat erforderlich, es handelt sich um eine gebundene Ausgabe. Vorerst wird lediglich der Teil West, ohne den Bereich Oederlin saniert. Kostengruppe Total z. L. Kanton 41 % z. L. Gde 59 % Landerwerb 46'000 18'860 27'140 Baukosten 1'105' ' '950 Honorare 212'000 86' '080 Kreditrisikozuschlag *) 87'000 35'670 51'330 Total Teil West inkl. MwSt. 1'450' ' '500 Im Investitionsplan 2010 bis 2014 wurde für dieses Sanierungsprojekt ein Betrag von 850'000 Franken Zu einem unbekannten, späteren Zeitpunkt muss für die Sanierung des Restabschnitts im Bereich Oederlin noch einmal mit folgenden Kosten gerechnet werden: Kostengruppe Total z. L. Kanton 41 % z. L. Gde 59 % Landerwerb 14'000 5'740 8'260 Baukosten 663' ' '170 Honorare 103'000 42'230 60'770 Kreditrisikozuschlag *) 40'000 16'400 23'600 Total Bereich Oederlin inkl. MwSt. 820' ' '800 Diese Kosten werden im Investitionsplan aufgeführt, sobald sich der Realisierungszeitpunkt abzeichnet. *) Ungenauigkeits- und Risikozuschlag, Vorgabe Kanton, nicht Bestandteil des Ingenieur-KVs
5 Strassen- und Werkleitungssanierung Landstrasse K114, Rieden Seite 5 von Gemeindewerke Wasserleitung und Kanalisation; Strassenbeleuchtung Die Werkleitungen werden auf dem gesamten Strassenabschnitt, Teile West und Ost (Bereich Oederlin), erneuert. Diese Kosten gehen 100 % zu Lasten der jeweiligen Gemeindewerke. Für diese Aufwendungen muss der Einwohnerrat einen entsprechenden Kredit bewilligen. Im Investitionsplan 2010 bis 2014 wurde aufgrund des vorliegenden KVs ein Betrag von 879'000 Franken für die Erneuerung der Wasserleitung und von 445'000 Franken für die Sanierung der Kanalisationsleitung Zusätzlich muss die Gemeinde laut 99 Abs. 2 BauG vollumfänglich für die Kosten der Beleuchtung aufkommen. Diese zusätzlichen Aufwendungen sind im Investitionsplan nicht enthalten. Für den Ersatz der Wasserleitung kann mit Subventionen der AGV in noch unbekannter Höhe gerechnet werden. Zudem sind die Eigenwirtschaftbetriebe der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung vorsteuerabzugsberechtigt und somit von der Mehrwertsteuer befreit. Kostengruppe Wasserleitung Kanalisation Beleuchtung Baukosten 802' ' '000 Honorare 76'000 57'000 10'000 Übrige Kosten 1'000 14'000 Total inkl. MwSt. 879' ' '000 Total alle Werke inkl. MwSt. 1'439' Stellungnahme der Verkehrskommission Die Verkehrskommission hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 27. August 2009 ausführlich mit dem Kantonsprojekt auseinander gesetzt. Sie begrüsst die Einrichtung der geplanten Kernfahrbahn, weil diese den Bedürfnissen der Radfahrenden Rechnung trägt, erfahrungsgemäss zu einer langsameren, vorsichtigeren Fahrweise der Automobilisten beiträgt und somit generell eine Verkehrsberuhigung herbei führt. Ein spezielles Augenmerk soll anlässlich der Detailplanung auf die Strassenverengung im Bereich der Villa Oederlin, an der Gemeindegrenze zu Ennetbaden, gerichtet werden. Weil die beidseitigen Radstreifen in diesem Bereich unterbrochen werden müssen, soll mittels Signalisationen auf das Vortrittsrecht der schwächeren Verkehrsteilnehmer hingewiesen werden. 5. Bauablauf, Termine Gemäss heutigem Planungsstand soll nach der Kreditgenehmigung durch den Einwohnerrat im 1. Quartal 2010 die Submission unter Federführung des Kantons durchgeführt werden, so dass im Frühjahr 2010 mit der Realisierung begonnen werden kann. Die Bauarbeiten werden rund 15 Monate dauern und somit rechtzeitig vor dem Baubeginn Sanierung und Ausbau Landstrasse K114 in Kirchdorf beendet sein. Die Realisierung erfolgt in kurzen Etappen, so dass die Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum beschränkt werden können. NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann Max Läng Der Gemeindeschreiber-Stv. Stefan Ackermann
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