Energetische Sanierung kommunaler Gebäude
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- Gisela Hochberg
- vor 8 Jahren
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1 Energetische Sanierung kommunaler Gebäude EWärmeG BW, EEWärmeG, EnEV und ihre Umsetzung 11. -Forum, Dr. Peter Neusüß, Rechtsanwalt 1
2 Einführung Energiewende und kommunaler Klimaschutz: Schon kalter Kaffee? Fokussierung der bundespolitischen Diskussion auf die Stromwende Und die Wärmewende? 2
3 Leitstudie des Bundesumweltministeriums Quelle: Leitstudie 2010 im Auftrag des BMU 3
4 Einführung Wärmewende : - Sanierung des Gebäudebestands: Erhebliches Einsparpotential - Ehrgeizige Ziele - Schleppende Umsetzung Trotz erheblicher Förderung Fehlende Akzeptanz Fragliche Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit Kommt jetzt das Ordnungsrecht für den Bestand? 4
5 Derzeit anwendbare Vorschriften Öffentliche Bestandsgebäude Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2011 (öffentliche Gebäude) Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) BW, 2015 Vergabeverordnung (Novelle 2011) 5
6 Beispiele Wann ist welche Maßnahme zu ergreifen oder ausnahmsweise doch nicht? 1. Anbau an eine Schule mit einer Heizungsanlage aus dem Jahr 1988 ( Schule ) 2. Sanierungsbedürftiges, aber denkmalgeschütztes Rathaus mit reparaturanfälliger Heizung aus dem Jahr 2000 ( Rathaus ) 6
7 Auslösetatbestand oder Wann ist etwas zu tun? EnEV - Unbedingte Anforderungen, 10 EnEV Austausch 30 Jahre alter Heizkessel Dämmung von Leitungen und zugänglicher, oberster Geschossdecken [Schule: (2018) Rathaus: (-)] - Änderungen ( 9 EnEV, Anlage 3 zur EnEV) Austausch Außenwände, grundsätzlich auch bei Erneuerung von Verkleidung oder Außenputz Austausch Fenster/Verglasung/Außentüren Dacherneuerung [Schule: (-, Anbau) Rathaus: (+)] 7
8 Auslösetatbestand oder Wann ist etwas zu tun? EEWärmeG - Grundlegende Renovierung: Heizungswechsel und (!) Renovierung 20 % der Gebäudeoberfläche Innerhalb von zwei Jahren - Anmietung von Gebäuden [Schule: (2018) Rathaus: (?)] EWärmeG BW: - Heizungswechsel, Anschluss an ein Wärmenetz [Schule: (2018) Rathaus: (?)] 8
9 Anforderungen oder Was ist zu tun? EnEV (Änderungen) [Schule: (-) Rathaus: (+)] - Betroffenes Bauteil entspricht etwa Energiestandard Referenzgebäude Neubau oder - Primärenergiebedarf < 140 % des Bedarfs eines Neubaus nach EnEV 2014 (keine Verschärfung 2016). Primärenergiebedarf von EWärme wird nicht oder nur teilweise angerechnet 9
10 Anforderungen oder Was ist zu tun? EWärmeG BW [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 15 % EWärme oder 15 % Energieeinsparung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Fernwärme - Photovoltaik-Anlage - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan - Jeweils spezifische Anforderungen (Biogas < 10%) EEWärmeG [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 25 % Biogas oder 15 % sonstige EWärme - Energieeinsparung nach besonderer Regelung - KWK und Fernwärme - Jeweils spezifische Anforderungen ( EWärmeG BW) 10
11 Anforderungen oder Was ist zu tun? EWärmeG BW [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 15 % EWärme oder 15 % Energieeinsparung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Fernwärme - Photovoltaik-Anlage - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan - Jeweils spezifische Anforderungen (Biogas < 10%) EEWärmeG [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 25 % Biogas oder 15 % sonstige EWärme - Energieeinsparung nach besonderer Regelung - KWK und Fernwärme - Jeweils spezifische Anforderungen ( EWärmeG BW) 11
12 Konkurrenzen oder Sind alle Vorschriften anzuwenden? EEWärmeG und EnEV - Parallel anwendbar und zu erfüllen - Hilfe nur durch Ingenieure und Architekten EEWärmeG und EWärmeG BW - Grundsatz: Entweder Bund oder Land hat Gesetzgebungskompetenz (Keine Doppelregelung) - 24 EWärmeG BW: Die Pflichten aus diesem Gesetz sind für öffentliche Gebäude neben denen des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes zu erfüllen. 12
13 Konkurrenzen oder Sind alle Vorschriften anzuwenden? 3 Abs. 4 Nr. 1 EEWärmeG: Die Länder können 1. für bereits errichtete öffentliche Gebäude eigene Regelungen zur Erfüllung der Vorbildfunktion nach 1a treffen und zu diesem Zweck von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichen. 2. für bereits errichtete Gebäude, die keine öffentlichen Gebäude sind, eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien festlegen. EWärmeG BW für öffentliche Gebäude verfassungswidrig, Art. 72 GG 13
14 Ausnahmen: Problem Denkmalschutz Alle möglichen Erfüllungsvarianten widersprechen denkmalschutzrechtlichen oder anderen ö.-r. Vorschriften EnEV zusätzlich: Erhaltung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Beispiel Rathaus: - Einsatz von EWärme ohne bauliche Änderungen möglich (z. B. Biogas, Wärmepumpe) - Ausnahme von Nutzungspflichten EWärme selten - Ausnahme von EnEV: Häufiger 14
15 Ausnahmen: Wirtschaftlichkeit 25 EnEV: - Jegliche Mehrkosten 9 Abs. 2 und 2a EEWärmeG: - Nicht unerhebliche Mehrkosten - Überschuldung der Gemeinde 19 EWärmeG BW: - Unzumutbare Belastung: Unmöglichkeit der Finanzierung - Überschuldung der Gemeinde 15
16 Anforderungen der Vergabeverordnung 4 Abs. 4 VgV und 6 Abs. 2 VgV: - Höchstes Leistungsniveau an Energieeffizienz und höchste Energieeffizienzklasse soll gefordert werden - Informationen zu Energieverbrauch und Lebenszykluskosten sind anzufordern und angemessen bei den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen Bestimmung des höchsten Leistungsniveaus - Höchstes Leistungsniveau oder höchste Leistungsniveaus - Markterkundung erforderlich? - Wirtschaftliche Vertretbarkeit? - Pragmatisch: Soll-Ermessen ausreizen und Berücksichtigung in Zuschlagskriterien Bieterschützend? Wohl ja. 16
17 Anforderungen der Vergabeverordnung Weiter Anwendungsbereich energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen Voraussetzung: - Gegenstand eines Lieferauftrages, - Wesentliche Voraussetzung für eine Dienstleistung oder - Wesentlicher Bestandteil einer Bauleistung und - Überschreitung der Schwellenwerte 17
18 Schwellenwert: Abgrenzung VOL/A o. VOB/A VOL/A oder VOB/A - Hohe Bedeutung wegen Schwellenwert - Rechtlicher Rahmen Schwerpunkt des Vertrages maßgeblich Lieferauftrag kann als Nebenleistung auch Bauleistungen enthalten, 99 Abs. 10 S. 2 GWB analog Indizien für Bauauftrag: Individuelle Anpassung, Einbau in Gebäude und Erforderlichkeit für die Funktion des Gebäudes - Anwendung Erstinstallation einer Heizung Bauauftrag Austausch einer Heizung Regelmäßig Bauauftrag Bezug von Wärme (auch Energieliefer-Contracting): tendenziell VOL/A Sanierungsleistungen ( auch Energiespar-Contracting): tendenziell VOB/A Bei Contracting entscheidend: Zahlung auf welche Leistung des Vertragspartners 18
19 Ergebnis zur Wärmeversorgung 1. Berücksichtigung der Regelungen in der Konzeption - Heizungswechsel oder Teil(sanierung) oder Anbau absehbar? - Gebäude vorziehen! 2. Besser wenige Gebäude durchsanieren als viele Gebäude ansanieren : - Vorschriften werden quasi automatisch eingehalten - Besserer Bestandsschutz bei Verschärfungen für ordnungsgemäß sanierte Gebäude 3. Sanierungspflicht, aber keine finanziellen Mittel: - Ausnahmen prüfen - (Verfassungswidrigkeit EWärmeG BW) - Contracting-Modelle prüfen 19
20 Stromversorgung KWK und PV-Anlage als Erfüllung der Nutzungspflichten nach E(E)WärmeG Förderung nach EEG und KWKG Neuerungen des EEG 2014: - (Reduzierte) EEG-Umlage auch bei Eigenverbrauch (einschließlich KWK) - Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kwp - Ausschreibung nur für Freiflächenanlagen Eigenverbrauch nur bei Personenidentität von Anlagenbetreiber und Verbraucher - Pachtmodelle möglich - Wirtschaftliches Risiko des Betriebs bei Pächter - Wirtschaftliches Risiko des Eigentums bei Verpächter, sonst anmeldepflichtiges Finanzierungsleasing (Strafbarkeit!) 20
21 Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft Ggf. erhebliche steuerliche Vorteile (USt.) Effizienzsteigerung (Finanzielle) Eigenverantwortung Aufwand kann bei größeren/vielen Objekten lohnen 21
22 Auslagerung in Tochterunternehmen Auswahl der Unternehmensform: - GmbH - AöR (Gesetzentwurf liegt vor) - Zweckverband, gemeinsame AöR - (Eigenbetrieb) Vor- und Nachteile GmbH AöR - Umsatzsteuer: (+) (+/-) - Organisation: starr flexibel - Hoheitlich: (-) (+) - Haftung: (-) (+/-) 22
23 Ausgestaltung des Unternehmens Übernahme der Immobilien? Contractingpartner? Generalüber- oder unternehmer? Zu beachten: - Inhousefähigkeit (Vergaberecht) Kontrolle wie über eigene Dienststelle Überwiegende Tätigkeit für Auftraggeber (Vergaberichtlinie: 20 % Fremdumsatz zulässig) - Bürgschaft (Beihilferecht) Bürgschaft kann regelmäßig eine Beihilfe sein De minimis DAWI: 80 % Bürgschaft, <3,75 Mio. Genehmigung durch Kommunalaufsicht erforderlich 23
24 Ausblick Verschärfungen im Neubau gehen weiter Bisherige Maßnahmen (eindeutig) unzureichend, um ehrgeizige Ziele zu erreichen ( Klimaneutraler Gebäudebestand 2050 ) Sanierungstiefe und rate müssen zunehmen Leitbild: Dynamische Pflichten (wie BImSchG) Aufgaben für Kommunen (Beispiele) - Eigener Gebäudebestand - Ausbau der Solarthermie mit Wärmenetzen und - speichern ( sollnet.bw) - Energetische Sanierungsgebiete 24
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