Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Energetische Sanierung kommunaler Gebäude"

Transkript

1 Energetische Sanierung kommunaler Gebäude EWärmeG BW, EEWärmeG, EnEV und ihre Umsetzung 11. -Forum, Dr. Peter Neusüß, Rechtsanwalt 1

2 Einführung Energiewende und kommunaler Klimaschutz: Schon kalter Kaffee? Fokussierung der bundespolitischen Diskussion auf die Stromwende Und die Wärmewende? 2

3 Leitstudie des Bundesumweltministeriums Quelle: Leitstudie 2010 im Auftrag des BMU 3

4 Einführung Wärmewende : - Sanierung des Gebäudebestands: Erhebliches Einsparpotential - Ehrgeizige Ziele - Schleppende Umsetzung Trotz erheblicher Förderung Fehlende Akzeptanz Fragliche Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit Kommt jetzt das Ordnungsrecht für den Bestand? 4

5 Derzeit anwendbare Vorschriften Öffentliche Bestandsgebäude Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 2011 (öffentliche Gebäude) Erneuerbare-Wärmegesetz (EWärmeG) BW, 2015 Vergabeverordnung (Novelle 2011) 5

6 Beispiele Wann ist welche Maßnahme zu ergreifen oder ausnahmsweise doch nicht? 1. Anbau an eine Schule mit einer Heizungsanlage aus dem Jahr 1988 ( Schule ) 2. Sanierungsbedürftiges, aber denkmalgeschütztes Rathaus mit reparaturanfälliger Heizung aus dem Jahr 2000 ( Rathaus ) 6

7 Auslösetatbestand oder Wann ist etwas zu tun? EnEV - Unbedingte Anforderungen, 10 EnEV Austausch 30 Jahre alter Heizkessel Dämmung von Leitungen und zugänglicher, oberster Geschossdecken [Schule: (2018) Rathaus: (-)] - Änderungen ( 9 EnEV, Anlage 3 zur EnEV) Austausch Außenwände, grundsätzlich auch bei Erneuerung von Verkleidung oder Außenputz Austausch Fenster/Verglasung/Außentüren Dacherneuerung [Schule: (-, Anbau) Rathaus: (+)] 7

8 Auslösetatbestand oder Wann ist etwas zu tun? EEWärmeG - Grundlegende Renovierung: Heizungswechsel und (!) Renovierung 20 % der Gebäudeoberfläche Innerhalb von zwei Jahren - Anmietung von Gebäuden [Schule: (2018) Rathaus: (?)] EWärmeG BW: - Heizungswechsel, Anschluss an ein Wärmenetz [Schule: (2018) Rathaus: (?)] 8

9 Anforderungen oder Was ist zu tun? EnEV (Änderungen) [Schule: (-) Rathaus: (+)] - Betroffenes Bauteil entspricht etwa Energiestandard Referenzgebäude Neubau oder - Primärenergiebedarf < 140 % des Bedarfs eines Neubaus nach EnEV 2014 (keine Verschärfung 2016). Primärenergiebedarf von EWärme wird nicht oder nur teilweise angerechnet 9

10 Anforderungen oder Was ist zu tun? EWärmeG BW [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 15 % EWärme oder 15 % Energieeinsparung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Fernwärme - Photovoltaik-Anlage - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan - Jeweils spezifische Anforderungen (Biogas < 10%) EEWärmeG [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 25 % Biogas oder 15 % sonstige EWärme - Energieeinsparung nach besonderer Regelung - KWK und Fernwärme - Jeweils spezifische Anforderungen ( EWärmeG BW) 10

11 Anforderungen oder Was ist zu tun? EWärmeG BW [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 15 % EWärme oder 15 % Energieeinsparung - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), Fernwärme - Photovoltaik-Anlage - Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan - Jeweils spezifische Anforderungen (Biogas < 10%) EEWärmeG [Schule: (2018) Rathaus: (?)] - 25 % Biogas oder 15 % sonstige EWärme - Energieeinsparung nach besonderer Regelung - KWK und Fernwärme - Jeweils spezifische Anforderungen ( EWärmeG BW) 11

12 Konkurrenzen oder Sind alle Vorschriften anzuwenden? EEWärmeG und EnEV - Parallel anwendbar und zu erfüllen - Hilfe nur durch Ingenieure und Architekten EEWärmeG und EWärmeG BW - Grundsatz: Entweder Bund oder Land hat Gesetzgebungskompetenz (Keine Doppelregelung) - 24 EWärmeG BW: Die Pflichten aus diesem Gesetz sind für öffentliche Gebäude neben denen des Erneuerbare-Energien- Wärmegesetzes zu erfüllen. 12

13 Konkurrenzen oder Sind alle Vorschriften anzuwenden? 3 Abs. 4 Nr. 1 EEWärmeG: Die Länder können 1. für bereits errichtete öffentliche Gebäude eigene Regelungen zur Erfüllung der Vorbildfunktion nach 1a treffen und zu diesem Zweck von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichen. 2. für bereits errichtete Gebäude, die keine öffentlichen Gebäude sind, eine Pflicht zur Nutzung von Erneuerbaren Energien festlegen. EWärmeG BW für öffentliche Gebäude verfassungswidrig, Art. 72 GG 13

14 Ausnahmen: Problem Denkmalschutz Alle möglichen Erfüllungsvarianten widersprechen denkmalschutzrechtlichen oder anderen ö.-r. Vorschriften EnEV zusätzlich: Erhaltung sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz Beispiel Rathaus: - Einsatz von EWärme ohne bauliche Änderungen möglich (z. B. Biogas, Wärmepumpe) - Ausnahme von Nutzungspflichten EWärme selten - Ausnahme von EnEV: Häufiger 14

15 Ausnahmen: Wirtschaftlichkeit 25 EnEV: - Jegliche Mehrkosten 9 Abs. 2 und 2a EEWärmeG: - Nicht unerhebliche Mehrkosten - Überschuldung der Gemeinde 19 EWärmeG BW: - Unzumutbare Belastung: Unmöglichkeit der Finanzierung - Überschuldung der Gemeinde 15

16 Anforderungen der Vergabeverordnung 4 Abs. 4 VgV und 6 Abs. 2 VgV: - Höchstes Leistungsniveau an Energieeffizienz und höchste Energieeffizienzklasse soll gefordert werden - Informationen zu Energieverbrauch und Lebenszykluskosten sind anzufordern und angemessen bei den Zuschlagskriterien zu berücksichtigen Bestimmung des höchsten Leistungsniveaus - Höchstes Leistungsniveau oder höchste Leistungsniveaus - Markterkundung erforderlich? - Wirtschaftliche Vertretbarkeit? - Pragmatisch: Soll-Ermessen ausreizen und Berücksichtigung in Zuschlagskriterien Bieterschützend? Wohl ja. 16

17 Anforderungen der Vergabeverordnung Weiter Anwendungsbereich energieverbrauchsrelevante Waren, technische Geräte oder Ausrüstungen Voraussetzung: - Gegenstand eines Lieferauftrages, - Wesentliche Voraussetzung für eine Dienstleistung oder - Wesentlicher Bestandteil einer Bauleistung und - Überschreitung der Schwellenwerte 17

18 Schwellenwert: Abgrenzung VOL/A o. VOB/A VOL/A oder VOB/A - Hohe Bedeutung wegen Schwellenwert - Rechtlicher Rahmen Schwerpunkt des Vertrages maßgeblich Lieferauftrag kann als Nebenleistung auch Bauleistungen enthalten, 99 Abs. 10 S. 2 GWB analog Indizien für Bauauftrag: Individuelle Anpassung, Einbau in Gebäude und Erforderlichkeit für die Funktion des Gebäudes - Anwendung Erstinstallation einer Heizung Bauauftrag Austausch einer Heizung Regelmäßig Bauauftrag Bezug von Wärme (auch Energieliefer-Contracting): tendenziell VOL/A Sanierungsleistungen ( auch Energiespar-Contracting): tendenziell VOB/A Bei Contracting entscheidend: Zahlung auf welche Leistung des Vertragspartners 18

19 Ergebnis zur Wärmeversorgung 1. Berücksichtigung der Regelungen in der Konzeption - Heizungswechsel oder Teil(sanierung) oder Anbau absehbar? - Gebäude vorziehen! 2. Besser wenige Gebäude durchsanieren als viele Gebäude ansanieren : - Vorschriften werden quasi automatisch eingehalten - Besserer Bestandsschutz bei Verschärfungen für ordnungsgemäß sanierte Gebäude 3. Sanierungspflicht, aber keine finanziellen Mittel: - Ausnahmen prüfen - (Verfassungswidrigkeit EWärmeG BW) - Contracting-Modelle prüfen 19

20 Stromversorgung KWK und PV-Anlage als Erfüllung der Nutzungspflichten nach E(E)WärmeG Förderung nach EEG und KWKG Neuerungen des EEG 2014: - (Reduzierte) EEG-Umlage auch bei Eigenverbrauch (einschließlich KWK) - Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kwp - Ausschreibung nur für Freiflächenanlagen Eigenverbrauch nur bei Personenidentität von Anlagenbetreiber und Verbraucher - Pachtmodelle möglich - Wirtschaftliches Risiko des Betriebs bei Pächter - Wirtschaftliches Risiko des Eigentums bei Verpächter, sonst anmeldepflichtiges Finanzierungsleasing (Strafbarkeit!) 20

21 Ausgliederung in eine Tochtergesellschaft Ggf. erhebliche steuerliche Vorteile (USt.) Effizienzsteigerung (Finanzielle) Eigenverantwortung Aufwand kann bei größeren/vielen Objekten lohnen 21

22 Auslagerung in Tochterunternehmen Auswahl der Unternehmensform: - GmbH - AöR (Gesetzentwurf liegt vor) - Zweckverband, gemeinsame AöR - (Eigenbetrieb) Vor- und Nachteile GmbH AöR - Umsatzsteuer: (+) (+/-) - Organisation: starr flexibel - Hoheitlich: (-) (+) - Haftung: (-) (+/-) 22

23 Ausgestaltung des Unternehmens Übernahme der Immobilien? Contractingpartner? Generalüber- oder unternehmer? Zu beachten: - Inhousefähigkeit (Vergaberecht) Kontrolle wie über eigene Dienststelle Überwiegende Tätigkeit für Auftraggeber (Vergaberichtlinie: 20 % Fremdumsatz zulässig) - Bürgschaft (Beihilferecht) Bürgschaft kann regelmäßig eine Beihilfe sein De minimis DAWI: 80 % Bürgschaft, <3,75 Mio. Genehmigung durch Kommunalaufsicht erforderlich 23

24 Ausblick Verschärfungen im Neubau gehen weiter Bisherige Maßnahmen (eindeutig) unzureichend, um ehrgeizige Ziele zu erreichen ( Klimaneutraler Gebäudebestand 2050 ) Sanierungstiefe und rate müssen zunehmen Leitbild: Dynamische Pflichten (wie BImSchG) Aufgaben für Kommunen (Beispiele) - Eigener Gebäudebestand - Ausbau der Solarthermie mit Wärmenetzen und - speichern ( sollnet.bw) - Energetische Sanierungsgebiete 24

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren

EEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht

Mehr

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015

Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur

Mehr

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als

Mehr

EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale

EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale Ministerialdirigent a.d. Dr. Wolfgang Preibisch, aus: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung EnEV und Ausnahmetatbestände für Denkmale 1. Die

Mehr

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze

(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1 Was regelt die Energieeinsparverordnung

Mehr

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen

Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Energie-Contracting in Zeiten knapper Kassen Symposium des Kommunal-Verlages am 10. März 2011 im Stadtmuseum Siegburg Siegburg, 10.03.2011 Dr. Andreas Klemm 1 Gliederung

Mehr

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse

Neues aus der Praxis der Energieeffizienz. EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Neues aus der Praxis der Energieeffizienz EnBW Vertrieb GmbH Rudolf Schiller Biberach, 28. November 2013 Energie braucht Impulse Rudolf Schiller EnBW Vertrieb GmbH Elektroinstallateur - Meister Gebäudeenergieberater

Mehr

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren

Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren > 1 Wettbewerbsfreie Vergabe von Schülerverkehren Werkstattgespräch Schülerverkehre am Rechtsanwältin Daniela Klinger, BBG und Partner BBG und Partner Contrescarpe 75 A 28195 Bremen T +49 (0) 421.335410

Mehr

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -

Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern

Mehr

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN

REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Informationen zu den Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagelschäden Der Hagelsturm am 28.

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?

zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.

Mehr

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013

3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 3. Solarteurforum der Sparkasse Heidelberg Neuerungen / Hinweise 2013 für Einspeiseanlagen 4. Juli 2013 Neuerungen 2013 für Einspeiseanlagen BDEE Klaus Radßuweit Version / Übersicht Meldung an die Bundesnetzagentur

Mehr

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova.

Energieausweis. Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Klimaaktiv! www.mainova. Energieausweis Der Energieausweis. Wichtiges Dokument für Ihre Immobilie. Klimaaktiv! www.mainova.de Jetzt zum Mainova- Vorteilspreis bestellen! Der Energieausweis Wichtiges Dokument für Immobilienbesitzer.

Mehr

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus

Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434

Mehr

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien

Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Der Energieausweis nach EnEV 2009 bei Immobilien Auswirkungen im Kauf-, Miet- und Baurecht Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

BauGB-Klimaschutznovelle 2011

BauGB-Klimaschutznovelle 2011 BauGB-Klimaschutznovelle 2011 1. Allgemeiner Klimaschutz im Städtebaurecht 2. Ergebnisse einer kleinen Umfrage zur Umsetzung der Klimaschutznovelle in die kommunale Bauleitplanung 3. Ausblick Klimaschutz

Mehr

Der DUO-Förderlotse. Präsentation: Version 1.0 19.02.2015. DUO-Föderlotse -Seite 1-

Der DUO-Förderlotse. Präsentation: Version 1.0 19.02.2015. DUO-Föderlotse -Seite 1- Der DUO-Förderlotse Präsentation: Version 1.0 19.02.2015 DUO-Föderlotse -Seite 1- Förderlandschaft Deutschland Zukunftsmarkt Energieeffizienz Fördermittel-Etat der Bundesregierung 2008: Fördermittel-Etat

Mehr

Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude -

Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - Der Energieausweis Chance oder Schikane? - Der Energieausweis für Wohngebäude - IBH Ingenieurbüro Haubensak Bauphysik und Energieberatung 71364 Winnenden Inhaltsverzeichnis 1. Entwicklung des Weltenergieverbrauchs

Mehr

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011

Rechtsanwälte 04.05.2011 02.05.2011 > Direktv vergabe von Ve erträgen über SP PNV-Leistungen n Direktvergabe von Verträgen über SPNV- Leistungen Analyse der Möglichkeiten der Auftraggeber nach dem Beschluss des BGH vom 08.02.2011 Dr. Niels

Mehr

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG

EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG EnEV 2014 und Novellierung EWärmeG RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Artikel 9 Niedrigstenergiegebäude (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten,

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.

Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03. Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.2014 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2 Förderprogramme Wohnen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Energieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz

Energieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz / Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:

Mehr

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance Berlin, 24. August 2015. Laut einer Studie des Instituts der deutschen

Mehr

Contracting bei Landesgebäuden

Contracting bei Landesgebäuden Contracting bei Landesgebäuden Dipl.-Ing. Siegfried Hübler Land Oberösterreich Grundlagen (Regierungsbeschlüsse) Energiekonzept des Landes Oö. (1993) Energie 21 (2) Energie-Effizienz-Programm Oö. - Energie

Mehr

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen

Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen Vergabepraxis nach VOL/VOF aktuelle Entwicklungen DSK-Fachtagung Brandenburg am 09.11.2015 im Mercure Hotel Potsdam City Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht AnwaltMediator (DAA) Turgut Pencereci

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung

Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Presseartikel Luxemburg, den 18. Juni 2015 Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Wenn man den Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, ist es empfehlenswert sich zuerst von einem Energieexperten

Mehr

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen Seite 1 Pflichtangaben in Immobilienanzeigen einhalten Am 01.05.2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Mit ihr gelten erstmals Regeln für Immobilienanzeigen in kommerziellen

Mehr

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen

16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen 16.45 Uhr Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen Modernisierung von Gebäuden Erhaltungsaufwand oder nachträgliche Herstellungskosten Hans Joachim Beck Leiter Abteilung Steuern Immobilienverband

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de. Check-in Energieeffizienz.

Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de. Check-in Energieeffizienz. Jetzt dabei sein: www.check-in-energieeffizienz.de Check-in Energieeffizienz. Ein dena-modellvorhaben zur Energieoptimierung von Hotels und Herbergen. Gemeinsame Aufgabe: Energieeffizienz. Als Hotelbetreiber

Mehr

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen

Sonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de

Mehr

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung

2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO

Verlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der

Mehr

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick

Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich

Mehr

pachten selbst erzeugen sparen

pachten selbst erzeugen sparen pachten selbst erzeugen sparen So lohnt sich Ihre eigene Energiewende Gewerblich genutzte Gebäude mit großen Dachflächen sind die ideale Basis für eine Photovoltaikanlage. Sie bieten Immobilieneigentümern

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012. SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. April 2012 SenerTec GmbH Schweinfurt 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

Wärmecontracting. deutsche-contracting-börse. deutsche-contracting-börse deutsche-contracting-boerse. Was ist Contracting Leistungskatalog.

Wärmecontracting. deutsche-contracting-börse. deutsche-contracting-börse deutsche-contracting-boerse. Was ist Contracting Leistungskatalog. deutsche-contracting-boerse Wir sind in unserer Eigenschaft als unabhängiger Berater mit einer Vielzahl von namhaften Contracting-Unternehmen partnerschaftlich verbunden. Diese entsprechen unseren hohen

Mehr

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl Kriterium Eigenbetrieb Kommunalunternehmen GmbH AG Wesen und Rechtsgrundlagen Organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes kommunales

Mehr

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz?

Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Heizungsaustausch Was fordert das Gesetz? Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG Baden Württemberg) 5. Fachinformationsabend "Heizungserneuerung gewusst wie!" Britta Neumann Seite 1 Warum gibt es das EWärmeG?

Mehr

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013

VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise. Erzeugungsanlagen. Ausgabe: 10.2013 VBEW-Hinweis Messkonzepte und Abrechnungshinweise für Erzeugungsanlagen Ausgabe: 10.2013 Herausgegeben vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. - VBEW Arbeitsgruppe Messkonzepte

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

2. Leiharbeit/ Werkverträge

2. Leiharbeit/ Werkverträge 2. Leiharbeit/ Werkverträge Handlungsmöglichkeiten der Betriebsräte = auch Fremdfirmeneinsatz, freie Mitarbeit, Dienstvertrag Auftraggeber beauftragt Auftragnehmer (Fremdfirma) mit der selbständigen Erledigung

Mehr

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000

2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 4: Für Bauaufträge: 5 278 000 Schwellenwerte 2 Vergabeverordnung Beispiele: Nr. 1: Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Trinkwasser- o. Energieversorgung oder Verkehr: 422 000 Nr. 2 Für bestimmte Liefer- und Dienstleistungsaufträge

Mehr

Effizienzhaus, EnEV & Co.

Effizienzhaus, EnEV & Co. Effizienzhaus, EnEV & Co. KfW-Regionalkonferenzen für die Wohnungswirtschaft 2014 Helke Heger Bank aus Verantwortung Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus Transmissionswärmeverlust

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

Persönlich. Preiswert. Erfahren.

Persönlich. Preiswert. Erfahren. Persönlich. Preiswert. Erfahren. Wir. Wir - die Energiehandel Dresden GmbH - mit Sitz am Umweltzentrum der Landeshauptstadt Dresden, sind ein unabhängiger und inhabergeführter Energieversorger. Dabei liegt

Mehr

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis.

Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Ihre Informationen zum neuen Energieausweis. Wüstenrot Immobilien Für Immobilieneigentümer. Rechtliche Grundlagen des Energieausweises. Am 01.05.2014 tritt die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014)

Mehr

Herzlich willkommen zum. 1. Infoabend

Herzlich willkommen zum. 1. Infoabend Herzlich willkommen zum 1. Infoabend Thema: Energieberatung allgemein Inhalt Sinn und Zweck einer Energieberatung Formen der Energieberatung, deren Kosten und Fördermöglichkeit Umfang einer Umfassenden

Mehr

Wie sollen die Energieausweise aussehen?... 1. Wie werden Energieausweise erstellt?... 2. Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?...

Wie sollen die Energieausweise aussehen?... 1. Wie werden Energieausweise erstellt?... 2. Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?... I N H A L T Wie sollen die Energieausweise aussehen?... 1 Wie werden Energieausweise erstellt?... 2 Was müssen Vermieter und Verkäufer beachten?... 2 Was ist bis zum 30. September 2008 zu beachten?...

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel

Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Kundentage Vortrag zur Regelung des 127 SGB V Untertitel Rechtsanwalt Thomas J. Diekmann Überblick Akzeptanz der Internetplattformen Raum für die Suche nach einem günstigeren Angebot trotz Festbetrag?

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten

Formatvorlage des Untertitelmasters durch Klicken bearbeiten Finanzierung von Energieprojekten mit öffentlichen Förderkrediten der KFW KuKo, 17.03.2012, Christian Bürger Agenda 1. Vorteile -allgemein- 2. Energieeffizient Bauen (153) 3. Energieeffizient Sanieren

Mehr

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden.

kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative genannt werden. Finanzierungsmodelle Wie auch in anderen Bereichen ist die Förderlandschaft in Deutschland im Bereich der Straßenbeleuchtung ein vielschichtiges Konglomerat. Fördermittelprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten

Mehr

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen 7. Die HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen Dr. Achim Neumeister Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Wirtschaftsmediator (IHK) 58 Diese

Mehr

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1

Mehr

Zweibrücker Sanierungsinfo

Zweibrücker Sanierungsinfo Zweibrücker Sanierungsinfo Nr. 3 10/2012 05/2001 Sanierung Innenstadt Zweibrücken Sanierungsgebiet "Obere Vorstadt/Bereich Luitpoldstraße" Sanierungsgebiet "Innenstadt und Herzogvorstadt" In dieser Ausgabe:

Mehr

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude

ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf

Mehr

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012

Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Juristische Fakultät Lehrstuhl für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Thomas Fetzer, LL.M. Öffentliches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2012 Wiederholung Zugangs- und Entgeltregulierung im Recht

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl

Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl Stadtkämmerer Dieter Freytag, Brühl DOS AND DON TS Bezirksregierung Düsseldorf Konzeption Dokumentation Netzwerk-Themenworkshop Projektplanung Aus- und Fortbildung bei der NKF-Einf Einführung Dienstag,

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Energetische Klassen von Gebäuden

Energetische Klassen von Gebäuden Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren

Mehr

MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude

MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich. Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude MuKEn 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich Neue energetische Herausforderungen an das Gebäude Zusammenfassung der wichtigsten Informationen Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz Jules

Mehr

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen

Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz

Mehr

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen

Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Rechtsanwalt Dr. Andreas Klemm Gut vorbereitet auf Vertragsverhandlungen: Energie-Contracting und seine rechtlichen Grundlagen Energie & Wohnen Die Fachtagung am 20. März 2012 im Steigenberger Frankfurter

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

mit Life-Cycle-Costs-Berechnung

mit Life-Cycle-Costs-Berechnung mit Life-Cycle-Costs-Berechnung EINFACHE AUSWAHL VON ENERGIE- EFFIZIENTEN RLT-ZENTRALGERÄTEN MIT WIRTSCHAFTLICHKEITSBERECHNUNG Energieeffiziente Zentralklimageräte: AL-KO entwickelt Software LCC-optimize

Mehr

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger

Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Trainingsplan 16-wöchiger Trainingsplan für einen Triathlon (Volkstriathlon), Einsteiger Der Triathlon erfreut sich großer Beliebtheit unter Multisportlern. Neben den bekannten Veranstaltungsformaten wie

Mehr

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014

Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Tagung Recht & Finanzierung Erneuerbarer Energien Auswirkungen der EEG Novelle 2014 Verpflichtende Direktvermarktung und neue Einspeisevergütung Regelungen des EEG 2014 Dr. Thorsten Behle 18. September

Mehr

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013

Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 Übersicht KfW-Programme aus Sicht des Dachs ab 01. März 2013 SenerTec Center Zeitz GbR 1 Hinweise: Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die Förderrichtlinien der KfW. Die Beschreibung der KfW-Programme

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Regulatorische Innovationen entwickeln, testen, ausgestalten

Regulatorische Innovationen entwickeln, testen, ausgestalten Regulatorische Innovationen entwickeln, testen, ausgestalten Fellbach, 02.12.2015 Rechtsanwalt Dr. Michael Weise 1 Roadmap - Diskussionspapier - Rechtsgutachten 2 Die Eignung verschiedener. Technologien

Mehr

6.2 Energieeffizienz-Experten

6.2 Energieeffizienz-Experten Seite 1 6.2 6.2 In zunehmendem Maße werden hoch energieeffiziente Neubauten errichtet und anspruchsvolle energetische Sanierungen von Bestandsgebäuden durchgeführt. Der Staat unterstützt dies mit Fördermitteln

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom

Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.

Mehr

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz)

Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht. Gemeinde Groß Pankow (Prignitz) Wertschöpfungsmodell lokales BürgerEnergieProjekt Beteiligungsformen und Geschäftsmodelle Bürgerwindkraftanlage in Klein Woltersdorf Projektentwicklung, Finanzierung, Erfahrungsbericht Gemeinde Groß Pankow

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce

Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Rechtliche Rahmenbedingungen im E-Commerce Vortrag von Rechtsanwalt Björn Leineweber im Rahmen der Veranstaltung Orientierung im Paragraphendschungel: Rechtssicher dim Internet unterwegs Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1

Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel

Mehr

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna

Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Vorratsgesellschaften Der schnelle Weg zum eigenen Unternehmen interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einführung... 7 Vorratsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften... 8 Die Grundlagen... 8 Was ist

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.

Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02. Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen vom 03.02.2015 Artikel 1 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der

Mehr

EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung

EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Bauzentrum München 26.02.2014 EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW Energie-Effizienz-Experte

Mehr

Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis

Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis Wir beraten, bilden und forschen für sinnvollen Energieeinsatz und erneuerbare Energieträger. Der Unterschied zwischen Energieausweis und Gebäudeausweis Mit 1.1.2008 wurde der Energieausweis als bau- und

Mehr