Nachtrag. Betreff: Neuordnung der Beschulung Gehörloser und Schwerhöriger hier: Schulstandort Bielefeld
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- Adam Sommer
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1 Nachtrag Federführende Abteilung: Landesjugendamt und Westf. Schulen Datum: Status: Datum: Gremium: Berichterstatter/in: Ö Schulausschuss Herr Meyer Ö Finanzausschuss Herr Meyer Ö Landschaftsausschuss Herr Meyer DrucksacheNr.: /323/ Betreff: Neuordnung der Beschulung Gehörloser und Schwerhöriger hier: Schulstandort Bielefeld Finanzielle Auswirkungen? nein Ja, mittelbar Im Haushaltsplan vorgesehen? nein ja, HhSt.: Im Wirtschaftsplan vorgesehen? nein Ja 2 Die Leistungen sind 3 Rechtsgrundlage/Ausschussbeschluss: freiwillig durch Gesetz/Verordnung pp. durch Ausschussbeschluss des LWL der Art nach bestimmt dem Grunde nach bestimmt der Höhe nach bestimmt Schulverwaltungs und Schulfinanzgesetzt Es handelt sich um einen Beschluss zur Schulentwicklungsplanung, der selbst keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen hat. Diese entstehen erst, wenn ein Grundsatzbeschluss über eine Ersatz Erweiterungsbaumaßnahme gefasst wird. Der Bedarf ist ganz wesentlich nicht durch die Neuordnung der Beschulung Gehörloser und Schwerhöriger bedingt sondern durch steigende Schülerzahlen in der Westf. Schule für Sprachbehinderte und der Westf. Schule für Körperbehinderte in Bielefeld Investitionskosten/einmalige Ausgaben: Laufende Kosten jährlich: Insgesamt: EUR Insgesamt: EUR Beteiligung Dritter: EUR Beteiligung Dritter: EUR Belastung LWL: EUR Belastung LWL: EUR Ergänzende Darstellung zu den finanziellen Auswirkungen (Kosten, Folgekosten, Finanzierung pp.) siehe unter Ziffer der Begründung Beschlussvorschlag :. Der Landschaftsausschuss beschließt die Errichtung der Westf. Schule für Gehörlose und Schwerhörige Bielefeld am BielefeldSenne als einer Schule im Verbund durch die Zusammenführung der Westf. Schule für Gehörlose und Schwerhörige in BielefeldSenne und der Westf. Schule für Gehörlose in BielefeldMitte nach 8 Abs. 3 Schulverwaltungsgesetz (SchVG) und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung der Beschlüsse gemäß 8 Abs. 2 SchVG bei der zuständigen Bezirksregierung Detmold zu beantragen. Die gemeinsame Beschulung von gehörlosen und schwerhörigen Kindern soll mit Fertigstellung der notwendigen Baumaßnahmen in BielefeldSenne durchgeführt werden. 2. Die Verwaltung wird beauftragt einen Grundsatzbeschluss zur erforderlichen konzeptionellen Bauerweiterung vorzubereiten, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.
2 Begründung: In seiner Sitzung am hat der Schulausschuss noch nicht über den Beschlussvorschlag der Verwaltung entschieden, da noch weiterer Informationsbedarf bestand. Es wurde daher beschlossen, am eine Ortsbegehung der betreffenden Schulstandorte in BielefeldSenne und BielefeldMitte durchzuführen.. Ortsbegehung Im Rahmen einer Ortsbegehung konnten sich die Mitglieder des Schulausschusses ein persönliches Bild über die örtlichen Gegebenheiten in BielefeldSenne und BielefeldMitte machen. Die unterschiedlichen baulichen Umsetzungsmöglichkeiten notwendiger Schulraumerweiterungen am jeweiligen wurden von Vertretern der Schulen und des Bau und Liegenschaftsbetriebes erläutert. Die Lage eines möglichen Erweiterungsbaus an den jeweiligen en ist beigefügten Lageplänen zu entnehmen (Anlage und 2). Vor und Nachteile der jeweiligen e insbesondere aus pädagogischer Sicht wurden von den Schulen nochmals vorgetragen. Eine Stellungnahme des Lehrerkollegiums der Westf. Schule für Gehörlose Bielefeld wurde überreicht (Anlage 3). Ferner ist die Stellungnahme des Schulpflegschaftsvorsitzenden der Schwerhörigenschule beigefügt (Anlage 4). Darüber hinaus sind zur Frage des zukünftigen es der Schule für Gehörlose und Schwerhörige in Bielefeld eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen, die wegen des Umfanges der Vorlage nicht beigefügt wurden. Eine Zusammenstellung ist den Fraktionen der Landschaftsversammlung zugeleitet worden. 2. Bewertung der Baukosten In der Vorlage /323 sind unter Ziffer 3.3 die Kostenschätzungen des Bau und Liegenschaftsbetriebes für notwendige Erweiterungsbaumaßnahmen sowie weiterer ergänzender Baumaßnahmen an den beiden en aufgeführt worden. Danach wird von folgenden Baukosten ausgegangen: BielefeldSenne: BielefeldMitte:,770 Mio.EURO Erweiterungsbau 0,0 Mio. EURO Ergänzungsbaumaßnahmen 0,250 Mio. EURO Körperbehindertenschule 2.0 Mio. EURO,770 Mio. EURO Erweiterungsbau 0,245 Mio. EURO Ergänzungsbaumaßnahmen 0,20 Mio. EURO Körperbehindertenschule 2,35 Mio. EURO 2
3 Nach Auffassung der Westf. Schule für Gehörlose Bielefeld können die angeführten Kosten für den Erweiterungsbau in BielefeldMitte auf rd. 0,666 Mio. EURO reduziert werden, so dass im Ergebnis ein Ausbau dieses es erheblich kostengünstiger wäre. Die vorgelegte Kostenschätzung des von der Schule beauftragten Architekturbüros ist als Anlage 5 beigefügt. Die entsprechende Kostenschätzung des Bau und Liegenschaftsbetriebes ist als Anlage 6 beigefügt. Ein Abgleich beider Zusammenstellungen führt zu folgender Feststellung: In der Zusammenstellung des Architekturbüros werden wesentliche Kostengruppen (Herrichten und Erschließen, Außenanlagen, Baunebenkosten) nicht erfasst. Der angeführte Kostenbetrag je qm Nutzfläche entspricht nicht der neuesten Mitteilung der Architektenkammer. Es werden lediglich die Kosten für die Hauptnutzfläche gemäß Raumprogramm ermittelt. Kosten für erforderliche Nebenflächen (WCAnlage, Flur, Treppenhaus etc.) bleiben unberücksichtigt. Zusätzlich erforderliche Maßnahmen werden kostenmäßig nicht berücksichtigt (Abbruchkosten im Altbautrakt, Bauen im Arbeitsraum des Altbautraktes, Baustraße). Der 20 % tige Abzug bei den Flächen für einen nicht benötigten Flur, bzw. einer Treppe ist angesichts der geltenden bauaufsichtlichen Schulbaurichtlinien nicht zu begründen. Die Notwendigkeit von Restflächen, da 7 Klassenräume nicht gleichmäßig auf 2 Geschosse verteilt werden können, ist zu berücksichtigen. Im Ergebnis wird die vorgelegte Kostenschätzung des Architekturbüros von den Fachleuten des BLB als unzureichend und nicht realistisch bewertet. Damit bleibt es dabei, dass Kostenargumente für die entscheidung nicht erheblich ins Gewicht fallen. Bei einer Entscheidung für den BielefeldSenne werden in BielefeldMitte Gebäudeteile freigezogen, die vorrangig der Sprachbehindertenschule zur Verfügung gestellt werden sollen, um den zusätzlichen Raumbedarf abdecken zu können. Ferner gibt es Bedarfe der Westf. Schule für Blinde und Sehbehinderte Bielefeld (Schule muss zurzeit auch Kellerräume nutzen) und des Sonderschulkindergartens für gehörlose und schwerhörige Kinder. Für die Schulen nicht benötigte Flächen werden einer Fremdnutzung zugeführt. 3. Auswirkungen auf die Schülerfahrkosten Für die jetzigen Schülerinnen und Schüler der Westf. Schule für Schwerhörige Bielefeld (Senne) ist ein Schülerspezialverkehr eingerichtet. Nur SchülerIn benutzt öffentliche Verkehrsmittel, da die verkehrliche Anbindung der Schule nicht so günstig ist. Die SchülerInnen der Westf. Schule für Gehörlose benutzen den gemeinsamen Schülerspezialverkehr mit der Westf. Schule für Sprachbehinderte sowie der Westf. Schule für Blinde und Sehbehinderte. gehörloser SchülerIn sowie 3 sprachbehinderte SchülerInnen benutzen öffentliche Verkehrsmittel. 3
4 Bei der Zusammenführung der Gehörlosen und der Schwerhörigenschule müssten unabhängig von der frage weiterhin ein Schülerspezialverkehr an beiden en eingerichtet bleiben: Bei der Wahl des es BielefeldMitte müssten hier zusätzlich die schwerhörigen SchülerInnen befördert werden. Die sprachbehinderten SchülerInnen müssten durch den Umzug nach BielelfeldSenne den dortigen Schülerspezialverkehr benutzen. Bei der Wahl des es BielelfeldSenne müssten hier zusätzlich die gehörlosen SchülerInnen befördert werden. Die sprachbehinderten SchülerInnen könnten weiterhin gemeinsam mit den SchülernInnen der Schule für Blinde und Sehbehinderte befördert werden. Nennenswerte Kostenunterschiede sind bei den jeweils beschriebenen Konstellationen nicht zu erwarten, zumal sich die Anzahl der insgesamt zu befördernden SchülerInnen im Schülerspezialverkehr nicht wesentlich verändern wird. Bei den kostengünstigeren Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Verkehrsmittel ergeben sich lediglich Verschiebungen zu Gunsten bzw. Ungunsten der einzelnen Schulen. Je nach Festlegung des neuen Schulstandortes für die Schule für Gehörlose und Schwerhörige ergeben sich für die Beförderung der Schülerinnen folgende Veränderungen: Schülerbeförderung zurzeit BielefeldSenne BielefeldMitte Summe Schülerbeförderung wenn Schule für Gehörlose und Schwerhörige in BielefeldSenne BielefeldSenne BielefeldMitte Summe
5 Schülerbeförderung wenn Schule für Gehörlose und Schwerhörige in BielefeldMitte BielefeldSenne BielefeldMitte 0 2 Summe Den Tabellen kann auch entnommen werden, dass sich bei einer Zusammenlegung der Gehörlosen und der Schwerhörigenschule die Anzahl der SchülerInnen im Schülerspezialverkehr auf 204 bei der wahl BielfeldSenne bzw. 265 bei der wahl BielefeldMitte erhöhen würde. Während das Gelände in Senne die Möglichkeit bietet, zusätzliche Einstellplätze für rd. weitere Fahrzeuge zu schaffen, sind die Möglichkeiten in Mitte für weitere 3 Fahrzeuge eher begrenzt. In der Vorlage wird unter Ziffer 4.4 (Seite 5) auf die bereits momentan bestehende sehr dichte und angespannte Situation im Schülerspezialverkehr in BielefeldMitte hingewiesen. 4. Auswirkungen auf eine Internatsunterbringung Für die SchülerInnen, die das Westf. Schülerinternat besuchen, ergeben sich je nach wahl keine nennenswerten Veränderungen. Von den insgesamt 8 SchülernInnen (9 sprachbehindert, 8 gehörlos, schwerhörig) besuchen 5 SchülerInnen das Internat wegen der größeren Entfernung zwischen Elternhaus und Schule. Unabhängig von der zukünftigen festlegung wird für diese SchülerInnen der Internatsbesuch erforderlich bleiben. Weitere 3 SchülerInnen besuchen das Internat aus Gründen, die nicht in der Unzumutbarkeit einer täglichen Beförderung liegen. Ferner kann davon ausgegangen werden, dass durch die möglichen verlagerungen keine zusätzlichen Internatsunterbringungen erforderlich werden. Die jeweiligen Entfernungen der Wohnorte zu den Schulstandorten ändern sich nicht so gravierend, dass eine Internatsunterbringung erforderlich werden muss. 5. Zusammenfassung Die zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse sprechen weiterhin für die zukünftige Schule für Gehörlose und Schwerhörige am BielefeldSenne zu errichten. Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen gemäß Ziffer 4.4 der Vorlage verwiesen. Anlagen: sind hier nicht erfaßt 5
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