Patentrecht. 1. Grundlagen. a) Funktion des Patentrechts

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Patentrecht. 1. Grundlagen. a) Funktion des Patentrechts"

Transkript

1 10 II. Patentrecht 1. Grundlagen Lit: Haedicke, 1. Kapitel; Beier, GRUR Int. 1970, 1 ff.; Hettinger, 18 Philosophy & Public Affairs 31 (frei im Internet unter hettinger_justifying.pdf); Lemley, 83 Texas Law Review 1031 ff. (im Internet unter a) Funktion des Patentrechts Ausgangspunkte Die innovationsfördernde Wirkung von Patenten wird in der Öffentlichkeit oft als selbstverständlich hingenommen Zahl der Patentanmeldungen als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dennoch bedarf das Patentsystem der Rechtfertigung, denn - die Beschränkung des Nachahmungswettbewerbs führt zu statischer Ineffizienz es können höhere Preise als im Fall des freien Wettbewerbs verlangt werden, - Patente können zu dynamischer Ineffizienz führen, wenn Innovatoren auf eine bereits patentierte Erfindung angewiesen sind, - Patente können unerwünschtes strategisches Verhalten fördern (z.b. durch Einsatz zu reinen Behinderungszwecken) Interessenlage: - Dem Interesse der forschenden Industrie an starkem Patentschutz steht das Interesse der Konkurrenten an freier Nachahmung gegenüber. - Ausschlaggebend ist das Allgemeininteresse (1) an möglichst günstigen Preisen und (2) an technologischer Innovation. Erste eingehende Diskussion im Patentrechtsstreit (19. Jahrhundert), Ergebnis: 4 Patentrechtstheorien - Eigentums- oder Naturrechtstheorie: Arbeitstheorie (John Locke) Jeder hat ein natürliches Recht an den Früchten seiner Arbeit. Deren unbefugte Nutzung ist geistiger Diebstahl. - Belohnungstheorie: Der Erfinder leistet der Allgemeinheit einen Dienst, als Gegenleistung gebührt ihm eine Belohnung in Form eines zeitlich begrenzten Ausschließlichkeitsrechts. - Anspornungstheorie: Erfindungen setzen Anstrengung und Investition voraus, die nur erbracht werden, wenn das Ergebnis nicht unmittelbar von jedermann übernommen werden kann. Indem der Patentschutz die sofortige Nachahmung verhindert, stärkt er die Bereitschaft zum Einsatz von Arbeit und Kapital und fördert damit den technischen Fortschritt. - Offenbarungstheorie: Patente werden nur bei Offenbarung der Erfindung gewährt. Auf diese Weise kann sich die Allgemeinheit die Erfindung nach Ablauf der Schutz-

2 11 frist zueigen machen. Das Patent ist Gegenleistung für den Verzicht des Erfinders auf Geheimhaltung. Inzwischen Einigkeit, dass Rechtfertigung des Patentsystems auf utilitaristischen Überlegungen beruht: Das Patentsystem ist Mittel zum Zweck der Innovationsförderung. Die Wettbewerbsbeschränkungen, die es mit sich bringt, sind gerechtfertigt, wenn und soweit sie diesem Zweck dienen. Ökonomische Grundlagen der Anspornungstheorie Lehre der Informationsökonomie: Informationen unterliegen dem Prinzip der Nicht- Rivalität, sie können von vielen Personen gleichzeitig genutzt werden, ohne dass sie ihren Wert verlieren. Ohne rechtliche Intervention wäre technische Information frei verfügbar ( freies Gut ), sofern sie nicht geheim gehalten wird bzw. werden kann. - Geheimhaltung ist faktisch möglich, je weniger die Erfindung an die Öffentlichkeit kommt (einfacher bei Verfahren als bei Produkten) und je geringer der Kreis der Eingeweihten ist. - Wird ein Produkt vertrieben, so wird sich das Konstruktionsprinzip häufig durch technische Analyse ( reverse engineering ) entschlüsseln lassen. Die Nachahmung wäre möglich und wegen geringerer Kosten lohnender als die Entwicklung (Free-rider-Problem) Damit Gefahr des Marktversagens: Wo es unmöglich ist, den Genuss gewisser Leistungen von der Zahlung eines Preises abhängig zu machen, wird der Wettbewerb diese Leistungen nicht hervorbringen (v. Hayek, v. Weizsäcker). Tragedy of the commons : in freies Gut wird nicht investiert. Die Ausschlussfunktion des Patents verwandelt das öffentliche Gut durch künstliche Verknappung in ein privates (näher Ullrich in: Schricker/Dreier/Kur (Hrsg.), Geistiges Eigentum im Dienste der Innovation, S. 83 ff.). Die Erfindung kann so - den Vertrieb der eigenen Produkte zu höheren Preisen ermöglichen und so vergangene Investitionen finanzieren und zukünftige Investitionen ermutigen - gehandelt werden (Verkauf oder Lizenz). Ergebnis: Das Patentsystem beschränkt den Wettbewerb auf der Anwendungsebene, fördert ihn aber auf der F & E Ebene (v. Weizsäcker). Es fördert technologische Innovation mit den Mitteln des Marktes. Ökonomische Grundlagen der Offenbarungstheorie Unmittelbare Informationsfunktion des Patentsystems: Patentanmeldungen werden 18 Monate nach Anmeldung veröffentlicht Dokumentation des Standes der Technik, die allgemein recherchiert werden kann. Mittelbare Informationsfunktion: Ein Patent macht technische Information handelbar - Offenlegung geheimer Information ist wegen des Patentschutzes ungefährlich

3 12 - Klare Abgrenzung des gehandelten Gegenstandes - Prüfung durch Patentamt bestätigt Neuheit und erfinderische Tätigkeit Kritik Ob und wie weit diese Mechanismen zwingend erforderlich sind, ist unbewiesen und wohl auch unbeweisbar. Machlup (klassischer, aber langer Aufsatz in GRUR Int. 1961, 373 ff., 473 ff., 524 ff.): Ländern, die kein Patentsystem kennen, kann man seine Einführung, Ländern, die ein Patentsystem haben, seine Abschaffung nicht empfehlen. Die Logik des Patentsystems erscheint in einigen Technologiebereichen (z.b. Pharmazie) überzeugender als in anderen (z.b. Software Erfolg freier Software). Frage: einheitliches Patent für alle Technikbereiche (so das derzeitige Recht) oder Anpassung an Erfordernisse des jeweiligen Technikgebiets? Krise des Patentsystems, vor allem in den USA: - Patentdickichte durch Erteilung zahlreicher Patente in bestimmten Bereichen (Beispiel: Übergang von Patenten bei Verkauf der Handysparte von Siemens) - Dadurch Überlagerung und gegenseitige Blockierung von Patenten ( tragedy of the anti-commons ), insbesondere im IT-Bereich und der Biotechnologie - Verstärkter Einsatz von Patenten zu Sperrzwecken, Aufkaufen von Patenten zum Zweck der Behinderung großer Unternehmen als Geschäftsmodell ( Patent-Trolle ) Kreuzlizenzen (Unternehmen erteilen sich gegenseitig Lizenzen an ihren Rechten) und Patentpools (mehrere Unternehmen bringen Patente aus einem bestimmten bereich in einen Pool ein, der von allen Beteiligten genutzt werden kann) können sinnvolle Verwertungsmöglichkeit sein, aber auch wettbewerbsbeschränkend (und daher kartellrechtlich problematisch) sein. Fazit Patentsystem im Kern gerechtfertigt, Umfang muss sich aber an Funktion messen lassen. Anwendungsgebiet: Ausdehnung des Patentsystems auf neue Bereiche (Biotechnologie, Computerprogramme, Geschäftsmethoden) bedarf der sorgfältigen Überprüfung. Schutzvoraussetzungen: Bei Trivialpatenten überwiegen negative Auswirkungen. Schutzumfang: Zu enge Patente verfehlen das Ziel der Innovationsförderung, zu weite Patente blockieren die technologische Entwicklung durch andere. b) Akteure Patentbehörden und Gerichte Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA), München: Erteilung deutscher Patente, Entscheidung über Einsprüche Bundespatentgericht (BPatG): entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA, über die Nichtigkeit von Patenten und über die Erteilung von Zwangslizenzen

4 13 ordentliche Gerichte: entscheiden in Verletzungsstreitigkeiten, LG als erste Instanz, Konzentration bei bestimmten Gerichten (z.b. LG Nürnberg-Fürth, OLG Nürnberg) Bundesgerichtshof (BGH): entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des BPatG und als höchste Instanz in Verletzungsstreitigkeiten Zweispurigkeit des Rechtsschutzes in Patentsachen Erteilung und Bestand des Patents BPatG, BGH als Berufungsund Beschwerdeinstanz Verletzung ordentliche Gerichte Europäisches Patentamt (EPA), München, Den Haag, Wien, Berlin: Erteilung europäischer Patente, Entscheidung über Einsprüche, Beschwerdekammern entscheiden über Entscheidungen der Prüfungsabteilungen, der Einspruchsabteilungen und der Rechtsabteilung, näher zum EPA unten, c Patentanwaltschaft Patentanwalt = freier Beruf, organisiert in Patentanwaltskammer (vgl. auch die Informationen unter geregelt in PatAnwO wesentliche Aufgaben (vgl. 3, 4 PatAnwO): - Beratung in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes - Anmeldung von Schutzrechten, Vertretung vor dem DPMA, dem BPatG und dem BGH bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen des BPatG - Mitwirkung im Verletzungsverfahren Zugangsvoraussetzungen: technische Befähigung (nachgewiesen durch Prüfung in technischem oder naturwissenschaftlichem Fach an technischer Hochschule), ein Jahr praktischer technischer Tätigkeit, Zusatzausbildung im gewerblichen Rechtsschutz (drei Jahre, davon wenigstens zwei Jahre bei einem Patentanwalt (oder bei einem Patentassessor in der Patentabteilung eines Unternehmens), vier Monate beim Patentamt und acht Monate beim Patentgericht, Prüfung beim DPMA Vertreter vor dem EPA (European Patent Attorneys) müssen eine zusätzliche europäische Eignungsprüfung absolvieren. Der Rechtsanwalt in Patentsachen Keine besondere technikspezifische Zusatzausbildung, aber Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Aufgaben: - Beratung in Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (parallel zum Patentanwalt)

5 14 - Vertretung in Verletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten - Abschluss von Lizenzverträgen - sämtliche Angelegenheiten nicht-technischer Schutzrechte (Marken-, Urheberrecht) c) Rechtliche Grundlagen Deutsches Patentrecht Patentgesetz (PatG) von 1980, wesentliche Änderungen durch Umsetzung der EG- BiopatentRL (1998) im Jahre 2005 und der EG-Durchsetzungs-RL (2005) im Jahre 2008 Regelt - Erteilung und Schutzumfang deutscher Patente (= Patente, deren Schutz sich auf das Bundesgebiet erstreckt und beschränkt) - Organisation des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA), Verfahren vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht (BPatG) und dem BGH Weitere wichtige Gesetze: - Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) - Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) - Sortenschutzgesetz (SortSchG) - Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG) Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) Grundlage für Errichtung der Europäischen Patentorganisation (EPO) und des Europäischen Patentamts (EPA) und für die Erteilung europäischer Patente Völkerrechtlicher Vertrag mit derzeit 37 Mitgliedstaaten (alle EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen (= EWR) + Albanien, Kroatien, Mazedonien, Monaco, San Marino, Schweiz, Türkei; Erstreckung des Patentschutzes auf Bosnien und Herzegowina, Montenegro sowie Serbien möglich), beschlossen 1975, in Kraft seit 1977, erste Patente 1980 erteilt, Revision von 2000 ( EPÜ 2000 ) seit Dezember 2007 in Kraft. Problem: kein Teil des Europäischen Gemeinschaftsrechts! Konsequenzen - schwer zu ändern - EG-Richtlinien zum Patentrecht (vor allem RL über biotechnologische Erfindungen von 1998) binden weder das EPA noch alle Mitgliedstaaten - Keine Zuständigkeit des EuGH Das europäische Patent gilt nicht automatisch für das gesamte Gebiet der EU und der übrigen Vertragsstaaten (anders als die Gemeinschaftsmarke und das geplante, bisher aber nicht realisierte Gemeinschaftspatent). Anmelder müssen die Staaten benennen, für die sie Schutz begehren. Europäische Phase: Anmeldung des Patents, Prüfung und Erteilung Nationale Phase: Nach der Erteilung unterliegen europäische Patente dem Recht der Mitgliedstaaten (Ausnahmen: Art. 64 II, 69 EPÜ, werden unten beim Schutzbereich der Patente behandelt)

6 15 - Die Verletzung europäischer Patente und die Rechtsfolgen richten sich nach dem PatG - Ebenso die Nichtigerklärung, Folge: Ein europäisches Patent kann für Großbritannien vernichtet, für Deutschland aufrechterhalten werden. Weiterführend: Materialien zum Patentsystem der Vorlesung International Aspects of International Law

Das Beschränkungsverfahren

Das Beschränkungsverfahren Das Beschränkungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 88 Beschränkungsmöglichkeit 64 PatG Das Patent kann auf Antrag des Patentinhabers widerrufen oder durch Änderung der Patentansprüche mit rückwirkender

Mehr

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen

Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Rechtsschutz vor computerimplementierten Erfindungen Vom Kunstwerk zum Softwarepatent patentfrei.de 28. Juni 2007 Überblick 1 Urheberrechtsschutz in der Softwareentwicklung Rechtliche Lage Folgen für den

Mehr

Das Erteilungsverfahren

Das Erteilungsverfahren Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters

FRAGE 83. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gebrauchsmusters FRAGE 83 Jahrbuch 1985/III, Seiten 350 Geschäftsführender Ausschuss von Rio de Janeiro, 13. - 18. Mai 1985 Q83 FRAGE Q83 Entschliessung Die IVfgR hat den Bericht der Kommission zur Kenntnis genommen und

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Ideen-Erfindungen-Patente

Ideen-Erfindungen-Patente Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Dr. Andreas Theobald Diplom-Physiker

Mehr

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ IMPRESSUM Herausgeber: Apley & Straube Partnerschaft Patentanwälte Schatzenberg 2 D 77871 Renchen Partnerschaftsregister 700047 PR Nr. 1 www.patus.org Tel: 07843 993730 Fax: 07843 994716 Redaktion: Dr.

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -

Mehr

Ideen-Erfindungen-Patente

Ideen-Erfindungen-Patente Patentanwälte MÜNCHEN BERLIN Ideen-Erfindungen-Patente Die eigene Leistung (er)kennen und schützen Rosenheim, 29. September 2012 Dr. Marie-Theres Schmid Wir schützen Ideen Wie werden geistige Leistungen

Mehr

Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent?

Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent? Ergänzendes Schutzzertifikat Ein EU-Patent? München, Dr. Roman Maksymiw Deutsches Patent- und Markenamt www.dpma.de Europa muss zeigen, dass es mehr ist als ein Sammelsurium von 27 Einzellösungen. Präsident

Mehr

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG

GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach

Mehr

Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN

Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN & Erfindungen Patente AN DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Forschungssupport Stelle IPR & Patente des Vizerektorats für Forschung und Internationale Beziehungen Nähere Informationen www.meduniwien.ac.at

Mehr

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

H2. Ro quatur atistiosa do. KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg 1 H2. Ro quatur atistiosa do KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Innovatives Denken und exzellente Forschungsergebnisse sind der Schlüssel für den weltweiten Erfolg deutscher Produkte.

Mehr

Science to Market. Inhalt:

Science to Market. Inhalt: Immaterialgüterrecht - Patentanmeldungen Peter Frei, Innovations Mentor Hightech Zentrum Aargau Inhalt: Immaterialgüterrechte, Schutz des geistigen Eigentums Informationen in Schutzrechten Patentanmeldungen

Mehr

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen

Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Bedeutung von Patenten und Patentrecherchen für ein High-Tech-Unternehmen Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche Schutzrechte gibt es? Patente, Gebrauchsmuster und was sie kosten Welche Rechte und Rechtsfolgen

Mehr

GUTACHTEN ZU FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DEUTSCHLANDS EXPERTENKOMMISSION FORSCHUNG UND INNOVATION

GUTACHTEN ZU FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DEUTSCHLANDS EXPERTENKOMMISSION FORSCHUNG UND INNOVATION GUTACHTEN ZU FORSCHUNG, INNOVATION UND TECHNOLOGISCHER LEISTUNGSFÄHIGKEIT DEUTSCHLANDS EXPERTENKOMMISSION FORSCHUNG UND INNOVATION GUTACHTEN 0809 1 1 1 21 3 141516 171819 142 EFI GUTACHTEN 12 C 5 PATENTE

Mehr

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg

KMU-Patentaktion. Mit dem Patent zum Erfolg KMU-Patentaktion Mit dem Patent zum Erfolg Was ist SIGNO? Mit der Initiative SIGNO Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Unternehmen

Mehr

Patent- und Designrecht: PatR

Patent- und Designrecht: PatR Beck-Texte im dtv 5563 Patent- und Designrecht: PatR Textausgabe zum deutschen, europäischen und internationalen Patent-, Gebrauchsmuster- und Designrecht von Andreas Heinemann 12. Auflage Patent- und

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Mandanten sind unterschiedlich Anwälte auch

Mandanten sind unterschiedlich Anwälte auch Unsere Mandanten Mandanten sind unterschiedlich Anwälte auch Jeder Mandant befindet sich in einer individuellen Rechtssituation. Die Patent- und Rechtsanwälte der Kanzlei ROTHKOPF legen besonderen Wert

Mehr

Patente im Fokus der Forschung. Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte. Konrad Becker European Patent Attorney Basel BECKERPATENT

Patente im Fokus der Forschung. Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte. Konrad Becker European Patent Attorney Basel BECKERPATENT Patente im Fokus der Forschung Patentgesetzrevision - Überblick und zentrale Punkte Konrad Becker European Patent Attorney Basel GenSuisse 2006 1 Patentierbarkeit Forschungsresultate können patentierbar

Mehr

Die (unterschätzte) Bedeutung von Patenten für den Mittelstand. Marco Hoffmann Rechtsanwalt. FRITZ Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbb

Die (unterschätzte) Bedeutung von Patenten für den Mittelstand. Marco Hoffmann Rechtsanwalt. FRITZ Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Die (unterschätzte) Bedeutung von Patenten für den Mittelstand Marco Hoffmann Rechtsanwalt FRITZ Patent- und Rechtsanwälte Partnerschaft mbb. Grundgedanke Patent: Der Patentinhaber kann einen monopolistischen

Mehr

Unternehmer gegen Softwarepatentierung

Unternehmer gegen Softwarepatentierung Unternehmer gegen Softwarepatentierung www.patentfrei.de www.stop-swpat.de Übliche Ansprüche bei Patentverletzungen im Aussen- und Innenverhältnis Anspruch auf Unterlassung und Vernichtung Anspruch auf

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt

Unterrichtsreihe: Auf dem Amt 04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Gewerbliche Schutzrechte

Gewerbliche Schutzrechte Gewerbliche Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster II. III. Marken Geschmacksmuster Berührungspunkte 1. Schutz eigener Ideen 2. Existierende ältere Schutzrechte I. Patente und Gebrauchsmuster Schutz

Mehr

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes

Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten

Mehr

ÜBERSICHT ÜBER BERUFE IM RECHTSBEREICH

ÜBERSICHT ÜBER BERUFE IM RECHTSBEREICH best - Berufs- und Studieninformationstag 17.02.2012 ÜBERSICHT ÜBER BERUFE IM RECHTSBEREICH SCHWERPUNKT PATENTANWALT(SFACHANGESTELLTE) BERUFSLISTE mit Studium Patentanwalt European Patent Attorney European

Mehr

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Dipl.-Ing. (Univ.) Günther Wittmann Patentanwalt European Patent Attorney 26. März 2014 Übersicht Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Anwendungsbereich Verfahren im

Mehr

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Modul XXVI (R2): Unternehmensrecht. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW Studienprogramm Wirtschaftsprivatrecht kompakt-rechtliche Grundlagen für wirtschaftliches

Mehr

Standardsoftware als Wirtschaftsgut

Standardsoftware als Wirtschaftsgut Rechtsanwalt Roland Kreitz Büsing, Müffelmann & Theye Rechtsanwälte und Notare Der Markt: Das Marktvolumen für gebrauchte Software wird auf 400 Millionen EURO geschätzt. Davon seien zur Zeit weniger als

Mehr

Patentreferenten/innen in der Industriepatentabteilung. Aus-/ Weiterbildung: Grundausbildung. Ausbildung zum European Patent Attorney

Patentreferenten/innen in der Industriepatentabteilung. Aus-/ Weiterbildung: Grundausbildung. Ausbildung zum European Patent Attorney Aus-/ Weiterbildung: Grundausbildung Ausbildung zum European Patent Attorney Ausbildung zum Patentanwalt/Patentassessor 1 Grundausbildung: Kombination aus Theorie und Praxisbezogenheit --> Modell der Lehre

Mehr

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand

Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Eine gute Idee erkennt man daran, dass sie geklaut wird. BARDEHLE PAGENBERG: Patent- und Markenrecht für den Mittelstand Im Mittelstand zu Hause BARDEHLE PAGENBERG ist eine mittelständische Kanzlei und

Mehr

Das Europäische Patent Quo vadis?

Das Europäische Patent Quo vadis? Juristische Fakultät, Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Medienrecht (IGEWeM) Das Europäische Patent Quo vadis? Europa ohne Grenzen Herausforderung und Chance für die TU Dresden Europatag

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen! EZN Erfinderzentrum Norddeutschland GmbH Theaterstraße 2 30159 Hannover Tel: (0511) 85 03 08-0 Fax: (0511) 85 03 08-49 E-Mail: info@ezn.de www.ezn.de Dipl.-Ing. Peter Kuschel Gewerbliche

Mehr

Selbstständig als Immobilienmakler interna

Selbstständig als Immobilienmakler interna Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...

Mehr

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH

Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/

https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/ Patentanwaltskammer - Impulsgeber für Innovation und Technik https://web.archive.org/web/20111225144235/http://www.patentanwalt.de/ Seite 1 von 1 Innovationen Patentanwälte Ausbildung Weiterbildung Patentanwaltsfachangestellte

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen

Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht

Mehr

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland

Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Konferenz des DPMA Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg 9. November 2009 im Rahmen des Projekts IPeuropAware Die Durchsetzung von technischen Schutzrechten in Deutschland Wer kann Wann Wo Wie Was erreichen?

Mehr

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung

Mehr

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER 02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen

Mehr

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster

Gebrauchtsoftware. Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster Gebrauchtsoftware Gutes Geschäft oder Finger weg vom Fehlkauf? Jana Semrau, Wiss. Mitarbeiterin am ITM Münster 1 2 Viel versprechende Werbung... Das Geschäftsmodell: 3 Unternehmen kaufen Softwarelizenzen

Mehr

Patent-, Marken- und Urheberrecht

Patent-, Marken- und Urheberrecht Patent-, Marken- und Urheberrecht Leitfaden für Ausbildung und Praxis von Dipl.-Ing. olker Ilzhöfer 6. Auflage Patent-, Marken- und Urheberrecht Ilzhöfer wird vertrieben von beck-shop.de Thematische Gliederung:

Mehr

o Patentrecherche für die

o Patentrecherche für die InnoLab-Ruhr Freedom-To-Operate Freiheit zum Handeln o Patentrecherche für die Produktentwicklung o Informationen für die Entwickler o Kleine Kosten mit großer Wirkung o Je früher um so besser Produktentwicklung

Mehr

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50

LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 LUDWIG-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT MÜNCHEN GEISTIGES EIGENTUM (OHLY) SEITE 50 III. Formelle Schutzvoraussetzungen (Überblick) 1. Urheberrecht Das Urheberrecht entsteht formlos. Entstehung also, sobald das

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Patentrecht. Lexikon. Datenbanken

Patentrecht. Lexikon. Datenbanken Patentrecht Lexikon Datenbanken Erfindung Europapatent Gebrauchsmuster Geistiges Eigentum Lizenz Marke Muster Neuheitsschonfrist Nicht patentierbar Offenlegung & Bekanntmachung Patent Patentamt Patentanwalt

Mehr

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik

2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten

Mehr

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt.

Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil der Rechtsordnung, der das Recht des Urhebers an seinen Werken schützt. Skript 1 Besonderer Teil des Medienrechts Urheberrecht I. Einführung in das Urheberrecht und das Urheberrechtsgesetz 1) Urheberrecht als Rechtsgebiet Das Urheberrecht ist schwerpunktmäßig im Urheberrechtsgesetz

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Geschmacksmuster Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WAS IST GESCHMACKSMUSTERSCHUTZ; WAS WIRD GESCHÜTZT? 3 2. WELCHE VORAUSSETZUNGEN

Mehr

Von der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU

Von der Erfindung zum Patent. Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Von der Erfindung zum Patent Die Bedeutung der Schutzrechtsarbeit in KMU Ein paar Zahlen Anmeldungen beim EPO 2014 Total: 274 174 Patente - Anstieg zu 2013: 3,1 % Stärkste Gebiete: - Medizin 11 124 Anstieg:

Mehr

Patent, Marke, Firma und Design

Patent, Marke, Firma und Design Patent, Marke, Firma und Design 1 Disposition Einleitung 1. Einleitung: Rolle und Bedeutung von Schutzrechten in der Informatik 2. Patentschutz Worum geht es? Rechtsquellen Überblick über die Regelung

Mehr

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???

6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? 6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,

Mehr

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.

Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

Konzentration auf das. Wesentliche.

Konzentration auf das. Wesentliche. Konzentration auf das Wesentliche. Machen Sie Ihre Kanzleiarbeit effizienter. 2 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, die Grundlagen Ihres Erfolges als Rechtsanwalt sind Ihre Expertise und Ihre Mandantenorientierung.

Mehr

Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen. Jabbusch Siekmann & Wasiljeff

Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen. Jabbusch Siekmann & Wasiljeff Das Einheitspatent - Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung Patentanwalt Dipl.-Ing. Johannes Wasiljeff Bremen Das Einheitspatent Übersicht 1. Was ist neu am Einheitspatent und dem Einheitlichen

Mehr

(G-N-U) G-N-U GmbH EDV-Dienstleistungen. An die Große Beschwerdekammer (zu G 3/08) beim Europäischen Patentamt Erhardtstraße 27 80469 München

(G-N-U) G-N-U GmbH EDV-Dienstleistungen. An die Große Beschwerdekammer (zu G 3/08) beim Europäischen Patentamt Erhardtstraße 27 80469 München Gerlachfeld 13 45279 Essen Gerlachfeld 13 45279 Essen An die Große Beschwerdekammer (zu G 3/08) beim Europäischen Patentamt Erhardtstraße 27 80469 München Tel.: 0201-860 428 0 Fax: 0201-860 428 1 http://www.g-n-u.de

Mehr

Made in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds

Made in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 1 Vom Schandsiegel zum Gütesiegel 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 2 Wo ist die Aussage über

Mehr

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht

Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Fachbegriffe & Erläuterungen A 1 A Handelsrecht / Gesellschaftsrecht / Wirtschaftsrecht Abgabe von Willenserklärungen: Eine Willenserklärung wird als abgegeben angesehen, wenn der Erklärende alles seinerseits

Mehr

So funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser

So funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser So funktioniert Ihr Selbstmanagement noch besser HANS-FISCHER FISCHER-SEMINARE SEMINARE St. Wendelinsstrasse 9 86932 Pürgen-Lengenfeld Telefon 08196 99 82 10 Fax 08196 99 82 10 www.fischerseminare.de hans.fischer@fischerseminare.de

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht

Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen

Mehr

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten

Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Kosten - Hinweise zur Anwaltsvergütung und Gerichtskosten Guter Rat ist teuer!? Die Beauftragung eines Rechtsanwaltes kostet Geld, auch schon für eine Beratung entstehen Kosten. Allerdings zahlt es sich

Mehr

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt

Projekt- Management. Landesverband der Mütterzentren NRW. oder warum Horst bei uns Helga heißt Projekt- Management oder warum Horst bei uns Helga heißt Landesverband der Projektplanung Projektplanung gibt es, seit Menschen größere Vorhaben gemeinschaftlich durchführen. militärische Feldzüge die

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers

Prüfungsarbeit eines Bewerbers Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

ÜBEREINKOMMEN ZUM EINHEITLICHEN PATENTGERICHT UNTERZEICHNET

ÜBEREINKOMMEN ZUM EINHEITLICHEN PATENTGERICHT UNTERZEICHNET Mandanteninformation Februar 2013 ÜBEREINKOMMEN ZUM EINHEITLICHEN PATENTGERICHT UNTERZEICHNET von Jochen Sties Nach mehreren Jahrzehnten des politischen Ringens um einen einheitlichen Patentschutz in Europa

Mehr

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal.

Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. Public Domain ist Aladins Wunderlampe des Internetzeitalters. Schlagen Sie Kapital aus den geistigen Werken anderer Menschen. Völlig legal. ebookzeile.de informiert: Der Begriff Public Domain bezeichnet

Mehr

Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind

Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind Digitaler Burn Out Ich weiß, dass ich nichts weiß Warum Lizenzen oft unwirksam sind Forum Law Group Hamburg@work 18.Dezember 2012 BELS Institut für Geistiges Eigentum, Recht und Wirtschaft in der Informationsgesellschaft,

Mehr

Worauf ist im Umgang mit Patenten zu achten?

Worauf ist im Umgang mit Patenten zu achten? ... e n c o u r a g i n g t h e s p i r i t o f i n n o v a t i o n... Innovation Management GmbH http://www.catt.at Worauf ist im Umgang mit Patenten zu achten? - Offensive Technologieverwertung ... e

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe

30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe 30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER

DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer

Mehr

Änderungen des deutschen Patentgesetzes und deren Auswirkungen auf die Praxis

Änderungen des deutschen Patentgesetzes und deren Auswirkungen auf die Praxis Änderungen des deutschen Patentgesetzes und deren Auswirkungen auf die Praxis Rundschreiben 2/2014 Durch die mit dem Patentnovellierungsgesetz eingeführten Änderungen wird die Online-Akteneinsicht in die

Mehr

Was ist Open Source Software und wem gehört sie?

Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Was ist Open Source Software und wem gehört sie? Vortrag am 24. April 2012 im Rahmen der LPI Partnertagung in Kassel Referentin: Sabine Sobola. Rechtsanwältin. Lehrbeauftragte für IT-Recht, Urheber- und

Mehr