Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) Stand 31. Juli 2009
|
|
- Angela Günther
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk) Stand 31. Juli 2009 Vorbemerkungen Rechtsgrundlage für die Steuerbefreiung ist sich aus Artikel 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut - NATO-ZAbk (Bundesgesetzblatt - BGBl II S. 1218, 1297), zuletzt geändert durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl I S. 2594, 2598). Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk enthält einen selbständigen Befreiungstatbestand außerhalb des Umsatzsteuergesetzes, der den Befreiungstatbeständen des Umsatzsteuergesetzes vorgeht. Die Umsatzsteuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug des leistenden Unternehmers nicht aus. Die Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk umfasst Lieferungen und sonstige Leistungen an die amerikanischen, britischen, französischen, belgischen, kanadischen und niederländischen Stationierungstruppen. Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk nur in Anspruch nehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Lieferung oder sonstige Leistung muss von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sein. Amtliche Beschaffungsstellen sind nur die Dienste und Organisationen, die im BMF-Schreiben vom 4. Februar 2008 (Bundessteuerblatt - BStBl I S. 384) aufgeführt sind. Nicht befreit sind dagegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die unmittelbar an die einzelnen Mitglieder der Truppe und des zivilen Gefolges bewirkt werden. Deshalb ist es den Truppenangehörigen auch verwehrt, umsatzsteuerfrei unmittelbar bei einem Unternehmer z. B. eine Ware zu erwerben oder eine sonstige Leistung (z. B. Autoreparatur) in Anspruch zu nehmen. Der Gegenstand der Lieferung oder die sonstige Leistung muss ausschließlich für den Gebrauch oder Verbrauch durch die Truppe, ihr ziviles Gefolge, ihre Mitglieder oder deren Angehörige bestimmt sein. Den begünstigten Verwendungszweck bestätigen die Beschaffungsstellen üblicherweise im Abwicklungsschein. Zusätzlich muss das Auftragsschreiben (Bestellschein) der amtlichen Beschaffungsstelle vorliegen, wenn nicht sie, sondern die Empfangsdienststelle Teil 2 des Abwicklungsscheins ausgefüllt hat. Bei der Berechnung des Entgelts darf die Umsatzsteuer nicht in Ansatz gebracht worden sein.
2 - 2 - Der Unternehmer darf in die Preiskalkulation die Umsatzsteuer nicht einbeziehen. Unternehmer, die Kleinbetragsrechnungen ( 33 UStDV) oder allgemein Bruttopreise berechnen, müssen die darin enthaltene Umsatzsteuer erkennbar absetzen. Das Vorliegen der vorstehenden Voraussetzungen (Nrn. 1 bis 4) ist belegmäßig und buchmäßig nachzuweisen. Neben dem Belegnachweis (z. B. Beschaffungsauftrag, Rechnung, Abwicklungsschein) hat der Unternehmer buchmäßig nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben sind. Das heißt, es muss eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Aufzeichnungen zu ersehen sein, dass die einzelnen Voraussetzungen vorliegen Weitergehende Einzelheiten können dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2004 (BStBl 2004 I S. 1200) entnommen werden. Grundsätzliches zum Amerikanischen Beschaffungsverfahren Um den Mitgliedern der Truppe usw. (Truppenangehörige) die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Waren und sonstigen Leistungen zu ermöglichen, hat das Hauptquartier der amerikanischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (USAREUR) ein besonderes Beschaffungsverfahren (Amerikanisches Beschaffungsverfahren) eingeführt, Dieses Beschaffungsverfahren verfolgt den Zweck, bei Beschaffungen für die Truppenangehörigen eine amtliche Beschaffungsstelle als alleinigen Vertragspartner des Unternehmers zwischenzuschalten, damit der Unternehmer die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk in Anspruch nehmen kann. Auch beim Amerikanischen Beschaffungsverfahren setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung zwingend die tatsächliche Einschaltung einer amtlichen Beschaffungsstelle voraus. Dies sind bei den amerikanischen Streitkräften die MWRF (Morale Welfare and Recreation Funds) bzw. bei der US Army die den MWRF zugeordneten VAT Relief Offices und bei der US Air Force die dem USAFE Service Fund zugeordneten VAT Relief Offices. Grundsätzlich muss bei der Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen im Rahmen des Amerikanischen Beschaffungsverfahrens ein Kettengeschäft zwischen dem Unternehmer, der amtlichen Beschaffungsstelle und dem Truppenangehörigen zustande kommen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass dem Unternehmer die Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk gewährt werden kann. Ein solches Kettengeschäft kommt jedoch nur zustande, wenn die vorgeschriebenen Abwicklungsmodalitäten genau eingehalten werden. Wenn das Amerikanische Beschaffungsverfahren korrekt durchgeführt wird, liegen mithin zwei Umsätze vor, die gleichzeitig ausgeführt werden (Kettengeschäft).
3 - 3 - Den ersten Umsatz bewirkt der Unternehmer an die amtliche Beschaffungsstelle. Dieser ist nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk von der Umsatzsteuer befreit. Den zweiten Umsatz bewirkt die Beschaffungsstelle an den Truppenangehörigen. Dieser Umsatz unterliegt nach Artikel 67 Abs. 1 NATO-ZAbk nicht der Umsatzsteuer. Einzelheiten des Amerikanischen Beschaffungsverfahrens Beschaffung von Waren und Dienstleistungen bis zu einem Wert von Euro In diesen Fällen erfolgt die Beschaffung von Waren und sonstigen Leistungen direkt durch den Kunden, als Beschaffungsbeauftragten der amtlichen Beschaffungsstelle. 1. Der Unternehmer erhält zwei Ausfertigungen (im Original) des mit einem noch nicht abgelaufenen Verfallsdatum versehenen MWRF-Beschaffungsauftrags (AE FORM 215-6B). Der Antrag muss bis auf den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die Angaben zu den Waren oder Dienstleistungen sowie den Preisangaben vollständig ausgefüllt, vom MWRF unterschrieben und mit einem amtlichen Stempel des MWRF versehen sein. Der Unternehmer wird in dem Antrag ermächtigt, den durch die Annahme des Antrags mit dem MWRF geschlossenen Vertrag durch Aushändigung der Ware bzw. durch Erbringung der Dienstleistung an den Kunden zu erfüllen. Darüber hinaus erhält der Unternehmer einen Abwicklungsschein nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Der Abwicklungsschein muss bis auf den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die Angaben zu den Waren oder Dienstleistungen sowie die Preisangaben vollständig ausgefüllt und in Teil 2 (Rückseite) von dem Mittelverwalter und dem für die Überwachung des MWRF zuständigen Offizier unterschrieben sein. 2. Der Unternehmer prüft die Gültigkeit (Verfallsdatum) des MWRF-Beschaffungsauftrags und setzt in beide Ausfertigungen des Auftrags seinen Namen und seine Anschrift, die Angaben zu den Waren oder Dienstleistungen sowie den Preis ein. 3. Der Kunde bezahlt (bar, mit Scheck oder Kreditkarte) die Ware oder Dienstleistung, nimmt sie in Empfang und bescheinigt den Empfang auf der Erstausfertigung des Beschaffungsauftrags. Der Unternehmer vermerkt auf der Erstausfertigung des Beschaffungsauftrags die Bezahlung. 4. Die Erstausfertigung des Beschaffungsauftrags sowie den rosa Durchschlag erhält der Kunde. Die Zweitausfertigung verbleibt beim Unternehmer. 5. Der vom Unternehmer um die fehlenden Angaben (Name und Anschrift, Waren oder Dienstleistungen, Leistungsdatum, Preis) ergänzte Abwicklungsschein verbleibt beim Unternehmer. Beschaffung von Waren und Dienstleistungen mit einem Wert über Euro 1. Der Unternehmer erhält einen schriftlichen Auftrag (Beschaffungsauftrag - AE FORM 215-6B) vom MWRF (oder einer besonders zugelassenen MWR-Stelle),
4 - 4 - die darin bezeichnete Lieferung oder sonstige Leistung an die Truppe oder das zivile Gefolge zu erbringen. 2. Darüber hinaus erhält er einen Abwicklungsschein nach amtlich vorgeschriebenem Muster, der in Teil 2 (Rückseite) vom MWRF bzw. USAFE Services Fund ausgefüllt und von dem Mittelverwalter des MWRF und zusätzlich von dem für die Überwachung des Funds zuständigen Offizier unterschrieben ist. In Teil 1 (Vorderseite) hat der Unternehmer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben indiesem Teil mit Datum und Unterschrift rechtsverbindlich zu bestätigen. Es ist besonders darauf zu achten, dass auch das Datum der Lieferung oder der sonstigen Leistung in Spalte 1 eingetragen wird. 3. Die Bezahlung erfolgt unbar durch einen Scheck des MWRF oder durch Überweisung aus einem Konto der zahlenden Dienststelle. Barzahlungen sind in diesem Verfahren nicht vorgesehen. 4. Der Unternehmer stellt dem MWRF eine Rechnung über die von ihm erbrachte Lieferung oder sonstigen Leistung aus. Umsatzsteuer darf bei der Berechnung des Entgelts nicht in Ansatz gebracht werden. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen der 14 bis 14c UStG zu beachten; die Rechnung muss einen Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung enthalten ( 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). 5. Den mit Geschäftsstempelabdruck und Unterschrift versehenen Originalauftrag sowie den rosa Durchschlag erhält der Kunde. Der gelbe Durchschlag sowie der Abwicklungsschein ist für die Steuerunterlagen des Unternehmers bestimmt. Bei der Anwendung des zuletzt dargestellten Beschaffungsverfahrens ist außerdem Folgendes zu beachten: 1. Wenn der MWRF vom Unternehmer vor Auftragserteilung in schriftlicher Form Angaben über den Gegenstand der Lieferung oder sonstigen Leistung und den Preis wünscht, darf der Unternehmer dieses Schriftstück nicht als Rechnung bezeichnen. Es kann sich dabei nur um ein Angebot / Kostenvoranschlag handeln. 2. Da bei sonstigen Leistungen (z. B. Autoreparaturen) die Höhe des Preises in vielen Fällen erst nach dem Erbringen der Leistung genau feststeht, kann der Unternehmer dem MWRF im Voraus keine Angaben über den Preis machen. Dementsprechend braucht der Beschaffungsauftrag in solchen Fällen keine Angaben über den Preis zu enthalten. Ausschlussgründe Das vorstehende Beschaffungsverfahren darf nicht angewandt werden a) wenn der Verkauf nicht innerhalb der Gültigkeitsdatums des Bestellformulars erfolgt b) wenn der Name auf dem Formular nicht mit dem Namen auf dem Dienstausweis übereinstimmt c) beim Erwerb von unbebauten oder bebauten Immobilien
5 d) bei Warenlieferungen und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen oder größeren Reparaturen e) bei der Lieferung von Elektrizität, Gas, Wasser oder Telekommunikationsleistungen Weiterhin gelten folgende Besonderheiten: Für die Beschaffung von Medikamenten und medizinischen Hilfsmittel für Truppenmitglieder der US-Streitkräfte und deren Angehörigen kann das mit Dienststempelabdruck der jeweiligen Beschaffungsstelle versehene computergenerierte MCP Care Authorization Form (sog. Referral) als Beschaffungsauftrag angesehen werden. Für die Beschaffung von Lieferungen und sonstigen Leistungen für den dienstlichen Bedarf der amerikanischen Streitkräfte gelten die im BMF-Schreiben vom 1. April 2009 (BStBl I 2009 S. 529) geregelten Besonderheiten (Verwendung einer IMPAC- VISA-Kreditkarte und Verwendung abweichender Vordrucke). Für die Beschaffung von Lieferungen und sonstigen Leistungen belgischer Truppen bis zu einem Wert von Euro wird ein von der belgischen Beschaffungsstelle OCASC/CDSCA ausgestellter Vordruck verwendet.
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehrè die andere Lieferung gilt nicht als Warenbewegung und damit kann keine Steuerbefreiung
Voraussetzungen zur Umsatzsteuerbefreiung gemäß 4 Nr. 1b i.v.m. 6a UStG -innergemeinschaftliche Lieferungen- BMF-Schreiben vom 06.01.2009 I. Grundvoraussetzungen: - eine im Inland steuerbare Lieferung
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
MehrNeue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrReferent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater
Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Mehr13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers } Schwerpunkt: Bauleistungen } Neue Herausforderungen und Regeln für Unternehmer und den Berufsstand } Quo Vadis Klare Regeln ade? 5. Mai 2014 Mehrere
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrObergericht des Kantons Zürich
Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrSTEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrMuster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge
Anhang zu Artikel 2 Nummer 11 Muster für eine Widerrufsinformation für Verbraucherdarlehensverträge Anlage 7 (zu Artikel 247 6 Absatz 2 und 12 Absatz 1) Widerrufsrecht Widerrufsinformation Der Darlehensnehmer*
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrDas kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins
HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM
MehrUmkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die Praxis im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1495 Landtag 18. Wahlperiode 15.07.14 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG - Umsetzung in die
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrCHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER
CHECKLISTE IMMOBILIENERTRAGSTEUER 1.) Persönliche Daten des Verkäufers: Vorname / Nachname: Sozialversicherungsnr.: Anschrift: Telefonnr.: Wohnsitzfinanzamt: Steuernr.: Bankverbindung: Handelt es sich
MehrDas neue Widerrufsrecht
Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur
MehrADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2
ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen gültig ab Version 5.2 Inhalt 1 Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen... 3 1.1 Änderungen ab dem 1.1.2005... 3 1.2 Erlöse nach 13b UStG... 5
Mehr(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr. 3 1985 L 0577
HausTWRL 3 3. Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen 1) (ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr.
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
MehrVOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5. Kurzangebot 912250
VOLKER von WÜLFING IMMOBILIEN GMBH 0531/20 90 06 66 Seite 1/5 Kurzangebot 912250 ZUM OBJEKT: Modernisierungsbedürftiges Reihenendhaus mit kleinem, pflegeleichtem Garten...! DIE LAGE: Dorfstraße 9, 38300
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße
MehrWarenwirtschaft Produktionssteuerung Finanzbuchhaltung Formulare, Listen Internetshop
Export-Aufträge Lieferung Rechnung Warensendung EG Gelangensbestätigung Warensendung Drittland Warensendung Zoll Umsatzsteuervoranmeldung Meldungen Statistisches Bundesamt Wenn Sie Fragen haben dann rufen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrDIE GELANGENSBESTÄTIGUNG
Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen
MehrVertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)
Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrPROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN
1897 der Beilagen XXIV. GP - Staatsvertrag - 02 Vertragstext in deutscher Sprache (Normativer Teil) 1 von 6 PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN UND ZUSATZPROTOKOLL ZUR ABÄNDERUNG
MehrÜbrigens: Bester Versicherungsschutz für Ihr neues Kfz zum besonders günstigen Tarif: http://www.allsecur.de. Zusatzausstattung und Zubehör:
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Für den Käufer Vorbemerkung Dieser Vertrag ist für den privaten Verkauf gebrauchter e gedacht. Ist ein Unternehmer Verkäufer, ist der vertraglich vorgesehene Gewährleistungsausschluss
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
Mehrl Auftrag mit Einzugsermächtigung
Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrLU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:
LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene
MehrKleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)
Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer) Grundregel für Kleinunternehmer Als Kleinunternehmer haben Sie umsatzsteuerlich ein Wahlrecht: Verrechnung ohne Umsatzsteuer: Sie verrechnen Ihrem Kunden keine Umsatzsteuer,
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrAnmeldung zur DQHA Hengstkörungb
Termin: 25. Oktober 2013 Nennschluss: 11. Oktober 2013 Es werden auch Nachnennungen bei Barzahlung vor Ort angenommen! Ort: Reitsportzentrum Rieden/Kreuth im Rahmen der Q13 Angaben zum Hengst Start Nr.
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrInformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrKaufvertrag. Käufer. Maschinenart: Marke, Modellbezeichnung: Baujahr, Erstzulassung. Kennzeichen: Fahrgestell -/ Seriennummer: Betriebsstunden:
Kaufvertrag Vertragsparteien: Verkäufer Firma/Privat (bitte unterstreichen) Name, Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Fax: Mail: Steuernummer: Personalausweisnummer: Käufer Firma/Privat (bitte unterstreichen)
Mehr2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tinz-Tech, Steffen Tinz 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrSteuern. Steuern. Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) (= abhängige Beschäftigung)
Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerkarte (1) Die Steuerpflicht der abhängig Beschäftigten und die genauen Bedingungen der Versteuerung abhängiger Erwerbseinkünfte regelt das Einkommenssteuergesetz (EStG).
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrEin Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrZulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Zulassungsfreie Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen 1 Zulassung Kfz und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der
Mehrmyfactory.go! - Verkauf
Tutorial: Belegfluss im myfactory Verkauf Belegarten und ihre Nutzung Achten Sie darauf, ausgehend vom ersten erstellten Kundenbeleg, einen durchgehenden Belegfluss einzuhalten. So stellen Sie die ordnungsgemäße
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrUSt-Gelangensbestätigung
Sonderrundschreiben USt-Gelangensbestätigung Neuregelung ab 01. Oktober 2013 BMF-Schreiben vom 16. September 2013 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1. Die Grundproblematik der innergemeinschaftlichen Lieferung
MehrAllgemeine Kundeninformationen
Allgemeine Kundeninformationen Die nachfolgenden Informationen über Fernabsatzverträge können Sie sich auch ausdrucken oder abspeichern und hier (Link) als Pdf-Datei herunterladen. Identität des Verkäufers:
MehrMeldeverfahren. Inhaltsübersicht. Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent. Grundlagen zum Meldeverfahren
Schenk Roland MWST Experte FH MWST Berater / Dozent Inhaltsübersicht Grundlagen zum Meldeverfahren Anwendungsfälle des Meldeverfahrens Durchführung des Meldeverfahrens 2 1 Ziele Sie wissen, wann das Meldeverfahren
MehrNr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort. Nr. über EUR Kennwort
mit der Bitte, das Sparkonto/die Sparkonten abzurechnen und den Gegenwert einschließlich der Zinsen an die angegebene Bank zugunsten zu überweisen. Wir bitten, von der Berechnung von Vorschusszinsen abzusehen,
MehrCVR. Herr Martin Trübner. Teichstr. 39E. 63225 Langen. 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter
123 456 789000 CVR Telefon 0 18 03 / Telefax 0 18 03 / (0,09 EUR/Min) 9597 9601 28.12.2004 Ihr Sachbearbeiter Beispielsfond "Hilfe für bedürftige leitende Angestellte" Peanutsfond (aka Kopperfond) wie
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
Mehr13b UStG. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade?
13b UStG Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers Schwerpunkt: Bauträger und Bauleistungen Klare Regeln ade? Bärbel Ettig Bilanzbuchhalterin 1 Mehrere BMF-Schreiben: Erweiterung 13b UStG auf Bauträger
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
Mehr