Informationsveranstaltung des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen zu den neuen Finanzierungsmöglichkeiten
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- Anneliese Sommer
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1 des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen zu den neuen Finanzierungsmöglichkeiten glichkeiten des Breitbandinfrastrukturausbaus für die Breitbandpaten in den Landkreisen und kreisfreien Städten am 12. Januar 2012, 13:00-15:00 Uhr in Erfurt, LEG Thüringen GmbH Mainzerhofstraße 12
2 Ablauf der Veranstaltung Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Thüringens (Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau) Vergleich mit der bisherigen *** TAB Breitbandkredit Ein Finanzierungsprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum
3 Vergleich mit der bisherigen Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Thüringens (Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau) Vortrag der Thüringer Aufbaubank (Bewilligungsbehörde)
4 TAB Breitbandkredit Ein Finanzierungsprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum Vergleich mit der bisherigen Vortrag der Thüringer Aufbaubank
5 Vergleich mit der bisherigen Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Thüringens (Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau) Vortrag Herr MR Kaßbohm Leiter des Breitbandkompetenzzentrums Thüringen
6 Ziele der neuen Die neue Richtlinie soll den flächendeckenden Ausbau von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur überall dort unterstützen, wo ein selbsttragender Ausbau wirtschaftlich nicht möglich ist. Das primäre Ziel ist dabei die flächendeckende Grundversorgung aller Gemeinden mit mindestens 2 Mbit/s beim Endkunden. Damit sollen die bestehenden Disparitäten nachhaltig und dauerhaft abgebaut und nicht nur verlagert werden.
7 Ziele der neuen Die neue Richtlinie soll den flächendeckenden Ausbau von leistungsfähiger Breitbandinfrastruktur überall dort unterstützen, wo ein selbsttragender Ausbau wirtschaftlich nicht möglich ist. Das sekundäre Ziel ist dabei nachhaltige Infrastrukturen zu erschaffen. Damit sollen im Rahmen des Ausbaus der Breitbandinfrastruktur für eine flächendeckende Grundversorgung bereits die Grundlagen für Hochgeschwindigkeitsnetzen im Sinne der Breitbandstrategie der Bundesregierung sowie der digitalen Agenda der EU geschaffen werden. Letztere sieht bis 2020 für alle Haushalte eine Anbindung mit mindestens 30 Mbit/s vor.
8 Dauerhafter und nachhaltiger Abbau von Disparitäten Ziele der neuen Abbau von Disparitäten bedeutet, dass das gesamte Erschließungsgebiet auf ein möglichst einheitliches Versorgungslevel gehoben wird. Grundprinzip: Versorgung entlang einer Trasse Vorher: Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s <2 Mbit/s* *Versorgungssenke
9 Dauerhafter und nachhaltiger Abbau von Disparitäten Ziele der neuen Abbau von Disparitäten bedeutet, dass das gesamte Erschließungsgebiet auf ein möglichst einheitliches Versorgungslevel gehoben wird. Grundprinzip: Versorgung entlang einer Trasse Vorher: Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s < 2 Mbit/s* Nachher: FALSCH (Verschiebung der Disparität) Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s* Mbit/s Das Problem wurde nicht gelöst, sondern nur verschoben *Versorgungssenke
10 Dauerhafter und nachhaltiger Abbau von Disparitäten Ziele der neuen Abbau von Disparitäten bedeutet, dass das gesamte Erschließungsgebiet auf ein möglichst einheitliches Versorgungslevel gehoben wird. Grundprinzip: Versorgung entlang einer Trasse Vorher: Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s < 2 Mbit/s* Nachher: FALSCH (Verschiebung der Disparität) Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s* Mbit/s Nachher: RICHTIG (Abbau der Disparität) Gde A Gde B Gde C Gde D 16MBit/s Mbit/s Mbit/s Mbit/s *Versorgungssenke
11 Dauerhafter und nachhaltiger Abbau von Disparitäten Ziele der neuen Der nachhaltige Breitbandausbau erfordert vom Anbieter schon heute, die permanent steigenden Leistungsanforderungen so zu berücksichtigen, dass spätere Anpassungen ohne erneute Förderung möglich sind. Ein Ausbau, welcher, am Rande der technischen Leistungsfähigkeit der verwendeten Technologie, die ausgeschriebenen Versorgungsleistungen gerade so realisieren kann, ist nicht förderfähig. Es wird vorausgesetzt, dass die geförderte Technologie an die steigenden Leistungsanforderungen angepasst werden kann, ohne dass es dazu einer nochmaligen Förderung bedarf. Bsp.: FTTC FTTB FTTH Ein heutiger FTTC-Ausbau (z.b. VDSL) ermöglicht z.b. eine Weiterentwicklung zu FTTB. Dies kann etwa im Rahmen des Mitbaus bei innerörtlichen Tiefbaumaßnahmen anderer Infrastrukturinhaber realisiert werden.
12 Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Allgemein Die meisten grundlegenden Voraussetzungen gelten auch für die neue Förderrichtlinie. Dies bedeutet für die Gemeinden: - Alle bereits vorliegenden Ermittlungen der (aktuellen*) Versorgungssituation können genutzt werden. - Alle bereits vorliegenden (aktuellen*) Bedarfsermittlungen können genutzt werden. - Bereits durchgeführte (aktuelle**) Regelausbauanfragen können genutzt werden. - Bereits durchgeführte (aktuelle***) Interessenbekundungsverfahren können genutzt werden. * aktuell: soweit zwischenzeitlich kein (auch teilweiser) Breitbandinfrastrukturausbau erfolgte, z.b. LTE; möglichst nicht älter als 6 Monate, ** aktuell: soweit zwischenzeitlich kein (auch teilweiser) Breitbandinfrastrukturausbau erfolgte, z.b. LTE; nicht älter als 3 Jahre, *** aktuell: Bindefrist noch nicht abgelaufen
13 Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis des Bedarfes Nachweis des aktuellen Bedarfes Dieser Nachweis ist für - die private Nutzung sowie die unternehmerische Nutzung bei bereits vorhandenen Unternehmen* über eine Umfrage im Projektgebiet durchzuführen (etwa über das Amtsblatt oder durch Postwurfsendung). -die private oder unternehmerische Nutzung in neu erschlossenen/ ausgewiesenen aber noch nicht belegten (Bau-) Gebieten durch eine nachvollziehbare qualifizierte Prognose zu führen. *Unternehmensdefinition der EU
14 Anrechenbare Unternehmen Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GRW Anrechenbare Unternehmen Nach der Unternehmensdefinition der EU gelten alle wirtschaftlich tätigen Einheiten als Unternehmen z.b.: - alle freien Berufe - alle Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit wie z.b. Fußballverein, Karnevalsverein, Kabelfernsehen e.v., Volkssolidarität e.v. u.a.m. - Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften (z.b. Bauhof) - kommunale Zweckverbände, z.b. Abwasserzweckverbände - Genossenschaften z.b. Wohnungsbaugenossenschaften Diese Aufzählung ist nur exemplarisch. (Im Gegensatz zur Bewertung durch Deutsche Finanzämter sind für die Erfüllung der Unternehmensdefinition keine Gewinnerzielungsabsichten, sondern nur wirtschaftliche Umsätze notwendig.)
15 Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis der Unterversorgung Nachweis der aktuellen Unterversorgung Für das gesamte Projektgebiet gilt die Aufgreifschwelle von 2 Mbit/s*. D.h. ist das gesamte Projektgebiet noch nicht flächendeckend mit mindestens 2 Mbit/s versorgt, so ist bei gleichzeitigem Vorliegen der restlichen Bedingungen Antragsberechtigung gegeben. Dieser Nachweis ist für die private Nutzung sowie separat für die unternehmerische Nutzung über eine Umfrage im Projektgebiet durchzuführen (etwa über das Amtsblatt oder durch Postwurfsendung), welche im Rahmen der Bedarfsabfrage stattfinden kann. * für die private Nutzung bzw. ein nachgewiesener Bedarf von mindestens 30 Mbit/s für die unternehmerische Nutzung durch mindestens 3 Unternehmen in einem räumlich abgegrenzten Gebiet (RL Nr. 4.1 Abs.3)
16 Nachweis der aktuellen Unterversorgung Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis der Unterversorgung Nur für private Haushalte kann der Breitbandatlas des BMWi ein erstes Indiz für eine Unterversorgung darstellen:
17 Nachweis der aktuellen Unterversorgung Da der Breitbandatlas des BMWi ausschließlich auf den freiwilligen Angaben der Anbieter beruht, ist eine eigene Ermittlung der tatsächlichen Versorgung vor Ort unerlässlich. Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis der Unterversorgung
18 Nachweis der aktuellen Unterversorgung Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis der Unterversorgung
19 Nachweis der aktuellen Unterversorgung Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Nachweis der Unterversorgung
20 Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Regelausbauabfrage Neue Qualität Neue Qualität der Regelausbauabfrage Gemäß der Genehmigung der Änderung der Bundesrahmenregelung Leerohre vom fordert die EU: Im Rahmen dieser Konsultation bewertet die Bewilligungsbehörde glaubwürdige NGA-Investitionspläne der Betreiber über einen Planungszeitraum von drei Jahren. und Die Betreiber werden schriftlich aufgefordert, ihre Investitionspläne vorzulegen. Die Antworten werden festgehalten Drittens muss die Bewilligungsbehörde nach Paragraf 4a Absatz b der Rahmenregelung nachweisen, dass die von den Betreibern in den letzten drei Jahren getätigten Investitionen zur Modernisierung des Netzes nicht ausreichen, um die Nachfrage zu befriedigen. Die Betreiber werden schriftlich aufgefordert, Auskunft über die in den letzten drei Jahren von ihnen durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen zu geben
21 Neue Qualität der Regelausbauabfrage Gemeinsamkeiten mit der bisherigen Voraussetzungen einer Förderung Regelausbauabfrage Neue Qualität Damit das Markterkundungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann, muss daher durch den Anbieter eine, von der für die Finanzplanung zuständigen und für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Leitungsebene bestätigte Planung, das Projektgebiet betreffend, eingereicht werden, in welcher plausibel dargelegt wird, wann und in welcher Qualität der zuschussfreie flächendeckende Ausbau, mindestens gemäß den Bedarfsanforderungen, realisiert werden wird. (Bundesrahmenregelung Leerrohre) EMPFEHLUNG: Um eine für beide Seiten notwendige Verbindlichkeit als Voraussetzung für die Beendigung des Markterkundungsverfahrens zu erreichen, sollte vom einreichenden Unternehmen ein Vertrag mit einer Verbindlichkeitserklärung eingereicht werden, in welcher sich das Unternehmen verpflichtet bei Nichterfüllung eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% der vorgesehenen Investitionssumme an die Gemeinde zu zahlen. Diese Erklärung wird auf den selben Plattformen veröffentlicht, auf denen auch das Markterkundungsverfahren durchgeführt wurde. Im Gegenzug verpflichtet sich die Gemeinde das Interessenbekundungsverfahren abzubrechen und ein neues Verfahren frühestens wieder in 3 Jahren zu eröffnen.(gebietsschutz) Eine unverbindliche Erklärung des Betreibers ist dafür nicht ausreichend.
22 Projektgestaltung Die neuen Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen neue Wege zur Projektgestaltung. Unterschiede zur bisherigen Projektgestaltung
23 En-passant-Erschließung Alle entlang einer Verlegetrasse liegenden Orte sollen im Rahmen eines gemeinsamen Projektes an das leistungsfähige Breitbandnetz angeschlossen werden. Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GRW und GAK A B <1MBit/s C En-passant-Erschließung HVt Beseitigung der Disparität anstatt Verschiebung
24 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GRW und GAK En-passant-Erschließung En-passant-Erschließung Dabei spielt es im Gegensatz zu GAK und GRW keine Rolle, ob es sich um eine Erschließung für Unternehmen (z.b. Gewerbegebiete) oder für private Haushalte (z.b. Wohngebiete) handelt. Der gleichwertige Ausbau eines gesamten Netzabschnittes im Verteilnetz, auch über mehrere Gemeinden dient dazu, dass die bislang vorhandenen Disparitäten nicht verschoben, sondern beseitigt werden.
25 Unterschiede zur bisherigen Allgemeine Verbesserungen Netz geht vor Insel Der Masterplan Breitbandausbau Thüringen gibt daher Empfehlungen für Prioritäten bei der Förderung des Ausbaus vor z.b. Netz geht vor Insel Damit soll die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden im Rahmen des Breitbandausbaus gefördert werden. (z.b. im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit). Bei vorliegender Priorisierung kann im Einzelfall ausnahmsweise der Fördersatz von 75% auf 90% erhöht werden. (RL Nr. 5.4)
26 Unterschiede zur bisherigen Gemeinsame Breitband-Projekte (Gemeindeverbände gem. RL 3.1) Für das gesamte Projektgebiet gilt die Aufgreifschwelle von 2 Mbit/s. D.h. ist das gesamte Projektgebiet (A+B+C) noch nicht flächendeckend mit mindestens 2 Mbit/s versorgt, so ist bei Vorliegen der restlichen Bedingungen Förderfähigkeit gegeben, auch wenn in einzelnen Projektgemeinden (A & B) die Aufgreifschwelle bereits überschritten ist. Allgemeine Verbesserungen Kommunale Gemeinschaftsarbeit A <6 Mbit/s B <3 Mbit/s Projektgebiet C <1MBit/s HVt
27 Solidarische Finanzierung des Breitband-Projekts Unterschiede zur bisherigen Allgemeine Verbesserungen Gemeinsame Finanzierung Für das gesamte Projekt gilt einheitlich der durch den Projektträger (Zuwendungsempfänger gem. RL Nr.3.1) bereitzustellende kommunale Eigenanteil. Besteht ein Projektgebiet bspw. aus drei beteiligten Gemeinden mit einer individuellen Deckungslücke von a.) b.) c.) so beträgt die Gesamtdeckungslücke Bei einer 75%igen Förderung beträgt der durch den Projektträger zu erbringende Eigenanteil dann Dabei spielt die interne Verteilung dieses Anteils auf die Projektpartner keine Rolle und kann zwischen den beteiligten Gemeinden vertraglich vereinbart werden.
28 Fördergrenzen des Breitband-Projekts BAGATELLGRENZE KAPPUNGSGRENZE Deckungslücke Deckungslücke EFRE- Förderung Regelsatz 75% kommunaler Eigenanteil Regelsatz 25% Deckungslücke EFRE- Förderung Regelsatz 75% kommunaler Eigenanteil Regelsatz 25% EFRE- Förderung Regelsatz 75% kommunaler Eigenanteil Regelsatz 25% Unterschiede zur bisherigen Allgemeine Verbesserungen Fördergrenzen usw
29 Unterschiede zur bisherigen Allgemeine Verbesserungen Bagatellgrenze Gemeinsame Finanzierung des Breitband-Projekts Für das gesamte Projektgebiet gilt einheitlich der durch den Projektträger bereitzustellende kommunale Eigenanteil (bei 75% Förderung = 25% Eigenanteil). Besteht ein Projektgebiet bspw. aus drei beteiligten Gemeinden mit einer individuellen Deckungslücke von a.) b.) c.) so wäre jede einzelne Gemeinde nicht förderfähig, da die individuelle Deckungslücke unterhalb der Bagatellgrenze liegt ( ). Bilden diese Gemeinden eine Projektgemeinschaft (Gemeindeverband gem. RL 3.1), so beträgt deren Deckungslücke und ist damit förderfähig.
30 Erhöhung der Kappungsgrenze Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK Erhöhung der Kappungsgrenze Es wurde dem Fakt Rechnung getragen, dass es auch in Thüringen große Gemeinden gibt, die durch ihre Weitläufigkeit und geringe Bevölkerungsdichte mit höheren Investitionssummen bei geringen Einnahmen rechnen müssen. Daher wurde die Kappungsgrenze auf erhöht und kann pro Ort/Ortsteil (gemäß 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung) in Anspruch genommen werden. Bei Projektgemeinschaften addieren sich die Kappungsgrenzen aller beteiligten Gemeinden zur Kappungsgrenze des Gesamtprojektes.
31 Gemeinsame Finanzierung des Breitband-Projekts Unterschiede zur bisherigen Allgemeine Verbesserungen Kappungsgrenze Für das gesamte Projektgebiet gilt einheitlich der durch den Projektträger bereitzustellende kommunale Eigenanteil (bei 75% Förderung = 25% Eigenanteil). D.h. besteht ein Projektgebiet bspw. aus drei beteiligten Gemeinden mit einem individuellen Förderbetrag (=75% der Deckungslücke) von a.) b.) c.) so würden Gemeinde a.) maximal erhalten können, da die Kappungsgrenze maximal Förderung pro Gemeinde zulässt. Bilden diese Gemeinden eine Projektgemeinschaft mit beantragter Förderung, so beträgt die kumulierte Kappungsgrenze , so dass die gesamte Deckungslücke zu 75% förderfähig ist.
32 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK Kein Einwohnergrenzwert (GAK= EW) Wegfall der Einwohnerobergrenze von EW/Gemeinde Es wurde dem Fakt Rechnung getragen, dass es auch in Thüringen große Gemeinden und Städte gibt, die oberhalb dieser Einwohner-Grenze liegen, dabei jedoch aus einer Vielzahl an Orten bestehen, welche teilweise über keine ausreichende Breitbandversorgung verfügen. Damit ist nunmehr auch der Ausbau in Orten und Ortsteilen z.b. der kreisfreien Städte förderfähig.
33 Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Da großer Wert darauf gelegt wird, dass auch beim geförderten Breitbandausbau möglichst ökonomisch mit den verfügbaren Finanzierungsmitteln umgegangen wird, sind nicht nur einzelne kommunale Gebietskörperschaften, sondern auch Gemeindeverbände im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit (Breitbandprojektverbände) gemäß ThürKGG 2, antragsberechtigt. Unterschiede zur bisherigen <6 Mbit/s <3 Mbit/s Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller A B 2km 2km 2km 700 HH 300 HH <1MBit/s C 50 HH Initiator des Projektes HVt
34 Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Da großer Wert darauf gelegt wird, dass auch beim geförderten Breitbandausbau möglichst ökonomisch mit den verfügbaren Finanzierungsmitteln umgegangen wird, sind nicht nur einzelne kommunale Gebietskörperschaften, sondern auch Gemeindeverbände im Rahmen der kommunalen Gemeinschaftsarbeit (Breitbandprojektverbände) gemäß ThürKGG 2, antragsberechtigt. Unterschiede zur bisherigen <6 Mbit/s <3 Mbit/s Projektgebiet Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller A B 2km 2km 2km 700 HH 300 HH <1MBit/s C 50 HH HVt Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = m/HH (bei 50 /m = /HH) unwirtschaftlich, hoher Zuschussbedarf
35 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Einerseits sollen Synergien zwischen den beteiligten Kommunen erreicht werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. <6 Mbit/s A B 2km 2km 2km 700 HH <3 Mbit/s 300 HH Projektgebiet <1MBit/s C 50 HH Erweiterter Kreis der Antragsteller HVt B+C - Trasse/Gde = 3km; HH = m/HH (bei 50 /m = 857 /HH) Noch unwirtschaftlich, mittlerer Zuschussbedarf
36 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Einerseits sollen Synergien zwischen den beteiligten Kommunen erreicht werden, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. <16MBit/s A B 2km 2km 2km HVt <6 Mbit/s 700 HH <3 Mbit/s 300 HH Projektgebiet <1MBit/s C A+B+C Trasse/Gde = 2km; HH = m/HH (bei 50 /m = 286 /HH) Sehr geringer Zuschussbedarf ggf. sogar wirtschaftlich selbsttragend, 50 HH Dann kein Zuschussbedarf
37 Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Auch die Nutzung alternativer Anbieter erschliesst Sparpotentiale, wenn die Projektgröße stimmt. <6 Mbit/s <3 Mbit/s Projektgebiet Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller A B 2km 2km 2km HVt 700 HH 300 HH Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = m/HH (bei 50 /m = /HH) <1MBit/s C 50 HH 1km Hochspannungstrassen alternativ - Trasse/Gde = 1km; HH = 50 20m/HH (bei 50 /m = /HH)
38 Der Weg vom Backbone ins Wohnzimmer Vom Backbone zum Ausspeisepunkt (Umspannwerk) Stichleitung Ausspeise- punkt (Umspannwerk) zum KVz in den KVz 4 5 Vom KVz mit vorhandener KVz-TAL in den Keller und in die Wohnung (Quelle:Thüringer Netkom)
39 EVG Station Thüringer Netkom verfügt über Glasfaser-Backbone in ganz Thüringen E-Plus Industrieweg 2a FH Nordhausen Werther Nordhausen Nordhausen- GD Nord Salza Bischofferode Bleicherode Wolkramshausen Bernterode Scharfenstein Heiligenstadt Leinefelde Deuna Sondershausen Ebeleben Menteroda Leubingen Kölleda Kölleda Medion Medion Mühlhausen, Greußen Weißensee (Prod.) (Verw.) Telefonica, Feldstr Kölleda Kölleda Audifon Hörmann FWAG Mühlhausen Kölleda Sömmerda ehem. KC Sömmerda Sömmerda Buttstädt Bitronic Walschleben Fujitsu UW Gräfentonna nach Mecklar Bad Langensalza Erfurt Erfurt Nord HV ETE+ O2/ Erfurt TS-SWE Spichra GM BSC Dubl. Erfurt Europaplatz E-Plus Parsevalstr. Weimar-Nord Apolda Eisenach Erfurt Sternwarte Telekom/Eisenberg (Vattenfall) GisperslebenMelchen- Erfurt Hochstedt Schwanseestr. Vieselbach Weimar-NETKOM Eisenach/GIZ Weißkopf Tautenburg Erfurt Stedtfeld BMW Erfurt Flughafedorf Mitte Dornburg Polluxstr. Eisenberg Vattenfall Eisenach- ÜMF Herda West FER Eisenberg Eisenach Weimar-Süd Jena/N Bürgel Gasline ISPpro Eisenach/ Wehr Landesbibliothek Gotha Gleichenstr. Telekom/Hermsdorf hausen Bethen- Opel Eisenach Hardenbergweg (Mitte) Clemenscenter Nord Farnroda Gotha GRS GRS Jena Eisenach Gotha Kirchheim Stadtroda Gera- PMC Apfelstädt Troistedt GD Ost O2 Gotha E-Plus o.tel.o Hermsdorf Langenberg Oberzella Waltershausen Gera Groß- Beerwalde Bad Berka Thörey schwab- hausen E-PlusGera hausen feld KC Nexans Gummi Walters- Kranich- KGET ehem. Philippsthal Löbichau Passavant De-Smit 6 Maua Jena- Ronneburg ZGT Arnstadt Blankenhain Oberröppisch Vacha Unterbreizbach BATech Leim- Kahla Ohrdruf Göschwitz Merkers Vacha bach Münchenbernsdorf O2 Merkers VB Bad Salzungen Tambach PVT Unterbreizbach Otto Versand O2 Bad Bad Liebenstein Kahla Martinroda Salzungen Sparkasse Storck Schmalkalden Steinbeis Bonk Kahla Telekom/Weida Telekom/ O2 Breitungen Schmalkalden newone Stadtilm Berga Stadtlengsfeld O2 Schmalkalden Weida Passavant SST Oberhof Easterngraphics FHS Schmalkalden TUI/RZ GRS Steinbach- Zella-Mehlis Jugenddorf Contac Gräfinau-Angstedt Hallenberg Hörmann KIlP TFS Gommla Zella/Rhön Schwarza O 2 Schwarza Neustadt/ SW TUI Ilmenau Schwarza EMS Moderwitz Telekom/Greiz Pößneck Auma AS. Waldstr. Papierfabrik Walldorf Benshausen Z.-M. Meiningen, Suhl/ Suhl AOK Langewiesen Saalfeld Königsee Jerusalemer 13 Kühndorf SuSK Nord Maxhütte Zeulenroda Sachswitz Meiningen, Utendf. 64 Greiz-Süd Meiningen/Nord SuVB SuFK SuRK SuRb Suhl DVZ Suhl/ Schmiedefeld KuZ KMMW SAOK Elsterberg Bad Blankenburg ASS Schleiz Meiningen Telekom/ SuDT West Saalfeld Sparkasse GD Süd Suhl/Friedberg Altenfeld Hohenwarte Zeulenroda MeAD Altenfeld/Vattenfall Zeulenroda Schleiz Fa. Bauernfeind Schleusingen Taubenbach UW Herlasgrün Bleiloch ehem. Grimmenthal KC Einhausen Katzhütte Remptendorf Neuhaus Funk Wachenbrunn Schleusingen UW SST Friesau Schwarzbach Friesau GRS Gas Hildburghausen/Römersbach Frössen KHT Friesau Eisfeld GWG Wurzbach Eisfeld KC Gas ZPR Blankenstein Hildburghausehausestein Hildburg- Blanken- Simmershausen Mürschnitz nach Redwitz nach ENE ENE Kleinbardorf Köppelsdorf nach Bad Steben ENE Neuhaus- Coburg Schierschnitz ENE Eisenach UW Hüttenrode Gasline Mitgas ENE / Vattenfall Lobenstein km Lichtwellenleiter- Kabel Faserkilometer Gegründet Mitarbeiter 15 Mio. Umsatz/a vermietet Netz an alle wichtigen Carrier: nach Chemnitz Dresden Crossen Telekommunikationsanbiet er für ETE (Telefonanlagen etc.) mit Netzknoten in 150 Orten präsent wichtige Kunden: Zwickau Gasline TS Heldburg ENE nach Stockheim Mast ENE nach Ebern (Quelle:Thüringer Netkom)
40 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Auch die Nutzung alternativer Anbieter erschliesst Sparpotentiale, wenn die Projektgröße stimmt. A B 2km 2km 2km HVt <6 Mbit/s 700 HH <3 Mbit/s 300 HH Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = m/HH (bei 50 /m = /HH) Projektgebiet <1MBit/s C 50 HH 1km Bahntrassen alternativ - Trasse/Gde = 1km; HH = 50 20m/HH (bei 50 /m = /HH)
41 Pilotprojekt der ARCOR in Ballstädt, Landkreis Gotha Nutzung bahnbegleitender Glasfasertrassen (2009) VDSL ist auch auf dem Dorf möglich Bisher lagen die 720 Einwohner technisch weit zurück. Ab jetzt spielen sie in Deutschland ganz vorne in der ersten Internetliga. Denn mit Hilfe der neuen Datenleitungen können die Ballstädter mit bis zu 50 Megabit pro Sekunde surfen und über den Internetanschluss auch das Fernsehen der Zukunft empfangen.
42 Erschliessungsreichweite
43 Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Auch die Nutzung alternativer Anbieter erschliesst Sparpotentiale, wenn die Projektgröße stimmt. A B 2km 2km 2km HVt <6 Mbit/s 700 HH <3 Mbit/s 300 HH Nur C - Trasse/Gde = 6km; HH = m/HH (bei 50 /m = /HH) Projektgebiet <1MBit/s C 50 HH 1km Autobahnen alternativ - Trasse/Gde = 1km; HH = 50 20m/HH (bei 50 /m = /HH)
44 Pilotprojekt mit der Thüringer Strassenbauverwaltung 2010 Einblasen von MicroTubes in bestehende Leerrohre (hier entlang der A 71)
45 Erschliessungsreichweite
46 Erweiterter Kreis der möglichen Antragsteller Andererseits soll der Lastenausgleich zwischen den beteiligten Kommunen allen Kommunen einen gemeinsamen Vorteil einer gleichwertigen Erschließung schaffen. Unterschiede zur bisherigen Verbesserungen gegenüber GAK und GRW Erweiterter Kreis der Antragsteller <16MBit/s A B 2km 2km 2km HVt <6 Mbit/s 700 HH <3 Mbit/s 300 HH Projektgebiet Nur A nicht förderfähig!!! Nur B nicht förderfähig!!! Nur C förderfähig B+C förderfähig A+B+C förderfähig <1MBit/s C 50 HH
47 Unterschiede zur bisherigen Projektgestaltung Projektgestaltung Auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowie der individuellen, von Ort zu Ort unterschiedlichen Ausgangsbedingungen wird empfohlen, das Projekt spätestens nach der abgeschlossenene Stufe Regelausbauabfrage und noch vor dem Start des Interessenbekundungsverfahrens (IBV) dem BKT vorzustellen. Hierdurch können insbesondere Hinweise zu geeigneten Projektpartnern (Nachbargemeinden) Berücksichtigung finden und bei der Durchführung des IBV bereits umgesetzt werden.
48 Unterschiede zur bisherigen? Ihre Fragen? Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Errichtung von Breitbandinfrastrukturen in unterversorgten Gebieten Thüringens (Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau) *** TAB Breitbandkredit Ein Finanzierungsprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus im Ländlichen Raum
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