6. Prozesse zur Rechtssetzung der Staatskanzlei (AGS/SAR) 6.3. Erlass/Änderung Verordnung
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- Elly Gärtner
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1 Anhang 6.3 zu den Staatskanzlei 6. Prozesse zur der Staatskanzlei () 6.3. Erlass/Änderung Verordnung Ziel: Erlass oder Änderung einer Verordnung Input: Problemwahrnehmung Output: AGS-Publikation Bemerkung: Die Anhörungsphase ist nur für referendumspflichtige Vorlagen zwingend (Gesetz, Verfassung). Eine Anhörung ist bei Verordnungen nicht erforderlich (besondere Vorschriften vorbehalten, z.b. 43 Personalgesetz), kann aber aus politischen Gründen mit Ermächtigung des RR gleichwohl durchgeführt werden (vgl der ). Zielgruppen des Prozesses: - -Dienst, Departemente, Rechtsdienst des Regierungsrats Messgrössen / Q-Standards: - keine bei -Dienst Mitgeltende Unterlagen: - Rechtsetzung - Formalien der (Anhang 1 zu den ) - Checkliste: Aufbereitung der AGS-Publikation - Checkliste: Publikation Separata - Checkliste: Produktion und Verteilung von Separata Letzte Änderung: Seite 1 von 6
2 Rechtliche Grundlagen: - Kantonsverfassung, SAR Geschäftsverkehrsgesetz, SAR Geschäftsordnung des Grossen Rats, SAR Publikationsgesetz, SAR Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz, SR , Art. 61b - Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR , Art. 27k n Hinweis auf andere Prozesse: - Verfassen Mitbericht (RDRR) Prozessverantwortliche Person/Stelle: - -Dienst Abkürzungen: - AGS: Aargauische Gesetzessammlung - BR: Bundesrat - : (sachzuständiges) Departement - GO: Geschäftsordnung des Grossen Rats - GS: Generalsekretär/in - igeko: webbasiertes Geschäftskontrollsystem - KV: Kantonsverfassung - Mte: Monate - RDRR: Rechtsdienst des Regierungsrats - RRS: Regierungsratssitzung - RR: Regierungsrat - RRB: Regierungsratsbeschluss - SAR: Systematische Sammlung des aargauischen Rechts - SK: Staatskanzlei - V1 V5: Meilensteine Lexwork - ZD: Zentrale Dienste Letzte Änderung: Seite 2 von 6
3 Erlass/Änderung Verordnung Version: 1. März 2012 Start Impulsphase Problemwahrnehmung Kapitel 3 der Konzeptphase evtl. Erstellung Normkonzept Bei Verordnungen kann i.d.r. auf ein Normkonzept verzichtet werden. Kapitel 4 der Entwurfsphase XML-Erlassfassung aus Datenbank ziehen Bei einer Verordnungsänderung wird die aktuelle XML- Erlassfassung, bei neuen Verordnungsvorlagen eine leere Vorlage verwendet Kapitel 5 der Erlass im Web-Editor redigieren Aus dem Web-Editor können Arbeitsversionen im Word-Format generiert werden (Synopse und AGS- Sicht). V1 Mitbericht Verordnungsentwurf erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Synopse in igeko aufschalten Eröffnung Mitberichtsverfahren und Verfassen der Mitberichte : / max. 3 Wo RDRR Differenzbereinigung 1 Letzte Änderung: Seite 3 von 6
4 Ablauf / Tätigkeiten 1 Anhörungsphase freiwillige Anhörung nein Kapitel 6 der ja RR beschliesst Freigabe zur Anhörung RR Anhörung einleiten (: 2-3 Monate) - Publikation im Amtsblatt - Direkteinladung der Betroffenen : 2-3 Mte Ergebnisse aus Anhörung und aus Differenzbereinigung (erneutes Mitberichtsverfahren) verarbeiten RDRR Erforderlichkeit BR- Genehmigung prüfen Eingeholt wird eine allfällige Genehmigung erst zu einem späteren Zeitpunkt des Prozesses, die Erforderlichkeit wird jedoch bereits im RRB erwähnt. Inkraftsetzung/Publikation Bericht und Antrag an RR mit Beilagen verfassen Beilagen: Begleitbericht, Synopse V2 Aktenschluss erstellen und Synopse generieren In den Arbeitsversionen vorgenommene Änderungen müssen in den Web-Editor übertragen werden. Begleitbericht und Synopse in igeko aufschalten Änderungen gegenüber der Anhörungsvorlage sind gelb zu markieren. bis Akten- schluss RR verabschiedet Verordnung Inhalt RRB: Datum Inkraftsetzung, allfällige Einholung Bundesgenehmigung bzw. Mitteilung Bund, allfällige Mitteilung an GR (aufgrund RRB-Entwurf des Departements) RRS RR 2 Letzte Änderung: Seite 4 von 6
5 Ablauf / Tätigkeiten 2 Allfällige Änderungen aus RRS im Web-Editor übernehmen V3 RRB erstellen. Freigabe Version RRB an melden V4 Endredaktion erstellen Formelle Nachbearbeitung der Dokumente Genehmigung durch Bund erforderlich? nein ja Bundesgenehmigung einholen bzw. Mitteilung an Bund formelle Kenntnisnahme durch RR (RRB) RR V5 Übernahme ins zentrale Erlassverwaltungssystem 3 Letzte Änderung: Seite 5 von 6
6 Ablauf / Tätigkeiten 3 AGS-Publikation aufbereiten und publizieren Checkliste Aufbereitung der AGS-Publikation 6mal jährlich RDRR Separata publizieren Checkliste Publikation Separata 6mal jährlich Separata produzieren und verteilen Checkliste Produktion und Verteilung Separata wo notwendig Mitteilung über Verordnung an GR verfassen und an PD weiterleiten Ob die Notwendigkeit einer Mitteilung an den GR besteht, ist auf dem jeweiligen RRB ersichtlich und ergibt sich aus 43a GO und 91 Abs. 2 bis lit.a und b KV. nach jeweiliger AGS-Publikation Ende Letzte Änderung: Seite 6 von 6
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