Was sollten Sie bei der Existenzgründung zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wissen? 14 Fragen und Antworten

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1 Ein Projekt im Landesprogramm Arbeit und Technik Was sollten Sie bei der Existenzgründung zum Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wissen? 14 Fragen und Projektteam Dipl.-Ing. Julia Dr. Boris Klein Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven Dieses Projekt wird von der Europäischen Union kofinanziert Freie Hansestadt Bremen Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Institut Arbeit und Wirtschaft Universität/Arbeitnehmerkammer Bremen

2 Stand: April 2008

3 Liebe Gründerin, lieber Gründer, mit der Gründung Ihres eigenen Unternehmens haben Sie einen für Ihr künftiges (Erwerbs-) Leben entscheidenden Schritt getan. Zukünftig kommen auf Sie viele neue Aufgaben und Verpflichtungen zu. Dazu gehört auch der Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, dem bei der Unternehmensgründung oft zu wenig Beachtung geschenkt wird. Mit der StartBox wollen wir Ihnen helfen, sich und Ihr Unternehmen fit zu machen für eine erfolgreiche geschäftliche Zukunft. Die folgenden Fragen und Antworten geben Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten Aspekten von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, die Sie kennen und beachten müssen. Sie sollen Ihnen auch aufzeigen, bei welchen Fragen und Problemen es notwendig ist, professionelle Unterstützung und Beratung einzuholen. Zu den Fragen finden Sie auch Hinweise und Links im Internet, die Ihnen bei Bedarf weitere Informationen und Hilfestellungen bei der Lösung von evtl. auftretenden Problemen bieten. Wir betonen hier noch einmal ausdrücklich, dass eine individuelle Beratung und professionelle Unterstützung unbedingt zu empfehlen sind. Sie ersparen sich damit lästige Umwege und Ärger. Für alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes finden Sie bei der Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften kompetente Ansprechpartner und -partnerinnen. StartFit wünscht Ihnen viel Erfolg! Die hier vorgestellte StartBox erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl die Informationen mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert worden sind, kann eine Haftung für die dargestellten Inhalte nicht übernommen werden. Bitte beachten Sie auch, dass Angaben durch Rechtsprechung und Gesetzgebung verändert werden könnten. Alle Angaben bleiben ohne Gewähr.

4 1. Welche besonderen Anforderungen und Belastungen kommen auf Sie als Existenzgründer und Unternehmer bzw. Existenzgründerin und Unternehmerin zu? Vor und während der Gründung müssen Sie eine Reihe von Ämtern kontaktieren und sich mit bürokratischen Akten beschäftigen. Sie stehen unter permanentem Zwang, Aufträge und Kunden zu akquirieren und müssen mit wirtschaftlicher Unsicherheit leben. Sie müssen komplexe Aufgaben bewältigen: Hohe fachliche, überfachliche und unternehmerische Anforderungen kommen auf Sie zu. Markt und Kunden fordern von Ihnen hohe Flexibilität: Dienstbarkeit, zeitliche Verfügbarkeit, räumliche Mobilität... Sie stehen häufig unter Zeit- und Termindruck. Sie haben ausgedehnte, unregelmäßige Arbeitszeiten, die Ihnen wenig Freiraum lassen. Eine Balance zwischen Arbeit und Privatleben ist häufig schwierig. Weitere Infos zu den Anforderungen und Belastungen Um Ihnen den Weg durch den Behördendschungel zu erleichtern, hat StartFit für Sie einen StartPlan mit Einrichtungen, Behörden, Ansprechpartnern etc. zusammengestellt, die für Sie bei einer Gründung relevant sind. Selbständig und Gesund: Arbeits- und Gesundheitsschutz auch für Selbstständige: Selbstaendige/projekte,did=48940.html

5 2. Gibt es Unterschiede im Gesundheitsverhalten von Frauen und Männern, die Sie als Gründer oder Gründerin kennen und beachten sollten? Frauen und Männer haben unterschiedliche gesundheitliche Probleme und zeigen ein unterschiedliches Körper- und Krankheitsbewusstsein. Frauen verbinden Gesundheit eher mit Wohlbefinden und Körpererleben, Männer mit Abwesenheit von Krankheit und Leistungsfähigkeit. Aber es gibt noch andere Unterschiede; Frauen sind im Allgemeinen gesundheitsbewusster als Männer: sie verhalten sich im Haushalt, am Arbeitsplatz und im Verkehr weniger riskant sie können Krankheitssymptome eher deuten und suchen schneller einen Arzt auf sie kümmern sich um das gesundheitliche Wohl der Familienmitglieder Frauen werden anders behandelt als Männer: sie müssen doppelt so oft zum Arzt gehen, damit ihre Symptome ernst genommen werden ihre Beschwerden werden eher als psychosomatisch interpretiert Ärztinnen und Ärzte diagnostizieren bei Frauen schneller psychische Störungen. Studien belegen, dass Frauen gesundheitlich belastbarer sind als Männer; sie sind zäher und muten sich daher mehr zu; damit sind sie der Gefahr der permanenten Überforderung ausgesetzt. Frauen denken häufig, sie müssten mehr leisten als Männer, auch das trägt zur Überforderung bei. Überforderung führt bekanntlich zu Stress, der sich negativ auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt. Ein weiterer belastender Faktor entsteht dadurch, dass Frauen sich scheuen, Aufgaben zu delegieren und Arbeiten lieber selbst ausführen. Weitere Infos zum Gesundheitsverhalten von Frauen und Männern Frauen sind anders Männer sind es auch: Gender Mainstreaming im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz:

6 3. Was sind die wesentlichen Ziele der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz? Welche Themen sind dabei für alle Wirtschaftszweige relevant? Das zentrale Ziel des Arbeits- und Gesundheitsschutzes besteht darin, Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu helfen, gesund, sicher und zufrieden zu arbeiten. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren und Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit dienen. Grundsätzlich sind Sie als Unternehmer oder Unternehmerin unabhängig von Ihrer Mitarbeiterzahl für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich. Sie müssen Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten sowie den gesamten Betrieb so organisieren, dass Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Sie müssen Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Weitere Infos zu den Zielen der Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich: 1.html Detaillierte Ausführungen zu den branchenübergreifenden Themen, die für alle Wirtschaftszweige relevant sind, finden Sie auf der Internetseite der DGUV Deutsche gesetzliche Unfallversicherung: (Betriebsübergreifende Themen).

7 4. Warum sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein für Sie als Gründer oder Gründerin wichtiges Thema? Die überwiegenden Mehrzahl der Gründerinnen und Gründer vernachlässigen die Aspekte von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsschutz. Dabei sind gerade sie besonderen Belastungen ausgesetzt. Denn der Gründungsprozess ist mit einem hohen persönlichen Einsatz verbunden: Stress und oft extreme Arbeitsbelastung sind an der Tagesordnung. Die Gründung eines Unternehmens erfordert also körperliche Fitness und psychische Belastbarkeit. Denken Sie auch daran: Die Gründungsphase ist aus strategischer Sicht der effektivste Zeitpunkt für den Aufbau von Unternehmensstrukturen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen helfen, gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen und Schäden zu vermeiden. Weitere Infos zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - ein wichtiges Thema bei der Gründung GründerZeiten Nr. 19 Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz: gruenderzeiten/gz_19.pdf

8 5. Welche wirtschaftlichen Vorteile bieten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Ihnen und Ihrem Unternehmen? Gesunde und sichere Arbeit ist die Grundlage dafür, dass Ihr Unternehmen sich erfolgreich am Markt behaupten und hochwertige Produkte und Dienstleistungen anbieten kann. Investitionen in die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz lohnen sich: Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie gesundheitlich den hohen Anforderungen insbesondere während der Gründungsphase besser gewachsen und vermeiden krankheitsbedingte Ausfallzeiten. Die Arbeit unter gesunden und gesundheitsfördernden Bedingungen wirkt sich positiv auf Ihre und die Leistungsfähigkeit und Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Nur mit hoher Qualität und Zuverlässigkeit können Sie Kundinnen und Kunden gewinnen und binden. Voraussetzung dazu ist, dass Sie gesund und leistungsfähig sind. Weniger Ausfallzeiten durch Krankheit und gute Arbeitsbedingungen führen zu höherer Produktivität und termingerechter Lieferung von Produkten und Dienstleistungen. Definieren Sie deshalb Ihre unternehmerischen Ziele von Anfang an in Verbindung mit geeigneten gesundheitsfördernden bzw. erhaltenden Maßnahmen. Weitere Infos zu den Wirtschaftlichen Vorteilen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Sichern Sie Ihre Investitionen investieren Sie in Sicherheit!: 8

9 6. Warum dürfen Sie bei der Investitionsplanung zu Beginn der Existenzgründung das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz nicht vernachlässigen? Meistens stehen zu Beginn einer Existenzgründung andere Themen als Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Vordergrund, so zum Beispiel die Fragen nach der Unternehmensform und der Finanzierung des Betriebs. Doch gerade bei den notwendigen Investitionen kann die Berücksichtigung von Sicherheit und Gesundheit Ihnen eine Menge Probleme ersparen. Zu Beginn Ihrer Existenzgründung werden Sie in der Regel Investitionen (zum Beispiel in Maschinen, Büroräume, Werkstatt, Lager etc.) tätigen. Sie sollten bereits bei der Gründungsplanung auch die Belange von Sicherheit und Gesundheit berücksichtigen. Das hilft Ihnen, spätere Probleme zu vermeiden. Denn die Planung von sicheren Arbeitsbedingungen vor dem Beginn der Tätigkeit ist immer wirkungsvoller und meist kostengünstiger als nachträgliche Verbesserungen. So können Sie spätere kostenintensive Nachrüstungen vermeiden. Weitere Infos zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Investitionsplanung Der pro:gründer Investitions-Check. Sicher investieren und gesünder arbeiten. 9

10 7. Welche Einrichtungen sind für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig? Der Arbeitsschutz in Deutschland (die wichtigsten Gesetze finden Sie unter Frage 14) basiert auf zwei Säulen: 1. der Gewerbeaufsicht als staatliche Behörde und 2. den Berufsgenossenschaften als Unfallversicherungsträger Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung und Durchführung des staatlichen Arbeitsschutzes in Unternehmen zuständig. Als vor Ort schnell verfügbare Beraterin und Unterstützerin für alle Fragen des Arbeitsschutzes ist die Gewerbeaufsicht ein wichtiger Ansprechpartner für Sie. Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven: Lange Straße Bremerhaven Tel.: Fax: Dienstort Bremen: Parkstraße Bremen Tel.: Fax: Die Berufsgenossenschaften haben den gesetzlichen Auftrag, Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt eines Versicherungsfalles den Verletzten oder Hinterbliebenen zu entschädigen. Berufsgenossenschaften unterstützen Unternehmen insbesondere in allen Fragen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Lassen Sie sich rechtzeitig beraten, bei welcher Berufsgenossenschaft Sie sich anmelden müssen. Weitere Infos zu den Einrichtungen: Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht Ansprechpartner und Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu Fragen des Immissionsschutzes finden Sie auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen: Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Portals der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung: Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Eine Einführung für kleine und mittlere Unternehmen: 10

11 8. Worin bestehen die Grundlagen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz? Welche Maßnahmen sind für alle Unternehmen vorgeschrieben? Sobald Sie als Unternehmer bzw. Unternehmerin eine Person einstellen und beschäftigen, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet: mögliche Gefährdungen in Ihrem Betrieb zu ermitteln Maßnahmen zur Beseitigung zu treffen und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Tätigkeiten einzuweisen und über Unfall-, Gesundheitsgefahren und die getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren die getroffenen Schutzmaßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu dokumentieren. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Grundlage zielgerichteter Maßnahmen ist eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Dies erfordert Grundkenntnisse über Ursachen, Arten und Wirkungen der Gefährdungen und Belastungen sowie über Beurteilungskriterien, anhand derer man über die Notwendigkeit und Art von Schutzmaßnahmen entscheiden kann. Neben dem ArbSchG gelten noch weitere Gesetze und Verordnungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaften. (siehe Frage 14). Weitere Infos zu den Gesetzlichen Grundlagen und durch das ArbSchG vorgeschriebene Maßnahmen Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Zweiter Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers: 11

12 9. Welche Aufgaben haben Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt? Wie können Sie Ihren damit verbundenen Pflichten nachkommen und wer unterstützt Sie dabei? Das Arbeitssicherheitsgesetz ( 1 ASiG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu beauftragen. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte beraten Arbeitgeber und Beschäftigte in den Schwerpunkten: Ermitteln, Beurteilen und Minimieren von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren Gestalten sicherer, gesundheitsgerechter und gesundheitsförderlicher Arbeitssysteme Aufrechterhalten und kontinuierliches Verbessern von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Gestalten einer wirkungsvollen Aufbau- und Ablauforganisation zur Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten Nach dem ASiG ( 5) ist jeder Unternehmer dazu verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu bestellen. Konkretisiert wird diese Anforderung in der BGV A2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der jeweiligen Berufsgenossenschaft. Informieren Sie sich frühzeitig bei der Gewerbeaufsicht über die Ihnen gebotenen Möglichkeiten der Betreuung/ Beratung. Weitere Infos zu den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt Pflichten des Arbeitgebers Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit BGV A2 Diese Unfallverhütungsvorschrift ist bei den Berufsgenossenschaften in verschiedenen abweichenden Fassungen erlassen worden. Die bisher genehmigten Fassungen sind im WWW zu finden unter 12

13 10. Wozu dient eine Arbeitsschutzorganisation und warum ist sie für Sie unverzichtbar? Als Arbeitgeber bzw Arbeitgeberin haben Sie für eine geeignete Organisation des Arbeitsschutzes zu sorgen. Diese Organisation unterstützt Sie bei der Realisierung eines wirksamen Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb, zu dem Sie laut Gesetz verpflichtet sind. Die gewählte Organisation muss unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten geeignet sein, die Beschäftigten vor Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen und eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit zu gewährleisten. Weitere Infos zur Betrieblichen Organisation des Arbeitsschutzes GUSS-Broschüre TIPPS für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zur Arbeitsschutzorganisation: Download/GetDocument_neu.asp?document=2898. Fragebogen Gewerbeaufsicht des Landes Bremen: Überprüfung der Arbeitsschutzorganisation Systemkontrolle Handlungsleitfaden Gesünder arbeiten mit System : Themen-von-A-Z/Arbeitsschutzmanagement/Toolbox/Handlungsleitfaden-NRW/ Handlungsleitfaden-NRW.html nnn=true 13

14 11. Wo liegen die Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz? Zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen gehören Muskel- und Skeletterkrankungen. Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin kann davon betroffen sein. Und auch Sie als Selbständige bzw. Selbständiger sind diesem Risiko ausgesetzt. Doch lässt sich das Problem vermeiden oder wenigstens verringern, wenn Sie die vorhandenen Vorgaben für Sicherheit und Gesundheitsschutz beachten, korrekte Gefährdungsbeurteilungen und geeignete Schutzmaßnahmen einführen. Sicherheit und Gesundheitsschutz spielen nicht nur bei körperlich schweren, belastenden und mit Gefahr verbundenen Arbeiten eine Rolle. Die Arbeit erfolgt oft unter Zeitdruck und zeichnet sich durch hektische Arbeitsabläufe, Verantwortungsüberlastung etc. aus. Dies gilt besonders für die Gründungsphase eines Unternehmens, in der Sie starke psychische Belastungen zu bewältigen haben. (Siehe Frage 1) Weitere Infos zu den Risiken für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz Auszug aus der Liste der Gefährdungen der Berufsgenossenschaften: 14

15 12. Was ist und wozu benötigen Sie eine Gefährdungsbeurteilung? Von besonderer Bedeutung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 ArbSchG. Sind die Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz nicht bekannt, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der grundlegenden Aufgaben des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist es, die Arbeitsbedingungen zu beurteilen, d.h. mögliche Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten festzustellen. Ermittelte Gefahren können durch Schutzmaßnahmen abgestellt oder gemindert werden. Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin oder eine von Ihnen beauftragte und befähigte Person müssen deshalb grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und deren Durchführung und Wirkung kontrollieren. Der Katalog der zu ermittelnden Gefährdungen ist weit gefasst. Neben Fragen der Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie den physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen auf die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht hinsichtlich der Gefährdungsermittlung auch Ermittlungsbedarf bei Gestaltung und Auswahl von Arbeitsmitteln sowie der Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken. Darunter fällt auch die Ermittlung psychischer Belastungen. Außerdem ist zu überprüfen, ob die durchgeführten Maßnahmen nachhaltig wirksam sind. Weitere Infos zur Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen: BGZ-Broschüre Übersicht der Handlungshilfen für die Beurteilung von Gefährdungen: 15

16 13. Wozu dient die Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Was muss sie beinhalten? Als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin sind Sie dazu verpflichtet die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen Rund 90 Prozent der Unfälle werden durch falsches Verhalten am Arbeitsplatz verursacht. Um falsches Verhalten zu vermeiden und Unfallgefahren zu minimieren, müssen die Beschäftigten über die richtigen Verhaltensweisen informiert (Wissen), dazu motiviert (Wollen) und befähigt (Können) werden. Sie sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Aufnahme der Tätigkeit (Erstunterweisung), bei einem Arbeitsplatzwechsel oder der Einführung neuer Arbeitsmittel, während der Arbeitszeit zu unterweisen ( 12 ArbSchG) und regelmäßige Gespräche (mindestens 1 mal jährlich) zur Arbeitssicherheit zu führen: Informationsgespräche zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fördern das Sicherheitsbewusstsein und helfen, Ausfallzeiten zu verringern. Die Unterweisung muss in schriftlicher Form dokumentiert werden. Weitere Infos zur Unterweisung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 12.html Unterweisung im Arbeitsschutz: 16

17 14. Was sind die für Sie wichtigsten Rechtsvorschriften zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) In der Arbeitsstättenverordnung finden Sie Mindestanforderungen für Arbeitsstätten und Arbeitsräume. Sie enthält Vorschriften, wie Arbeitsräume, Lager und Läden gestaltet und ausgestattet sein müssen. Das betrifft auch Flucht und Rettungswege, Pausenräume und sanitäre Einrichtungen. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie in den Arbeitsstätten- Richtlinien (ASR). Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Im Arbeitsschutzgesetz, dem Grundgesetz des Arbeitsschutzes, sind Ihre grundsätzlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber/in festgehalten: z.b. die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt die Bestellung und die Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Unfallverhütung und Verbesserung des Arbeitsschutzes. Das Arbeitssicherheitsgesetz wird durch die BGV A2 (Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ) konkretisiert. Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln, Maschinen, Geräten und Anlagen Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Die Gefahrstoffverordnung regelt umfassend was beim Inverkehrbringen (Vermarkten) von Chemikalien zu beachten ist (Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt); die Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen; für welche Chemikalien Herstellungs- oder Verwendungsverbote und -beschränkungen bestehen. Fortsetzung nächste Seite... 17

18 Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) Die Zielsetzung der Lastenhandhabungsverordnung besteht darin, die Gesundheitsgefahren (insbesondere Rückenerkrankungen) bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dazu entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen. Biostoffverordnung (BioStoffV) Die Biostoffverordnung regelt den Schutz der Beschäftigten vor der Gefährdung ihrer Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich deren Einstufung in Risikogruppen. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Das Arbeitszeitgesetz legt den Rahmen für die Arbeitszeitgestaltung fest. Es begrenzt die tägliche Höchstarbeitszeit und schreibt Mindestpausenzeiten während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach der Arbeit vor. Außerdem werden Regelungen zu Nacht- und Schichtarbeit sowie zu Sonn- und Feiertagsarbeit getroffen. Mutterschutzgesetz (MuSchG) Das Mutterschutzgesetz enthält Regelungen zum Schutz werdender und stillender Mütter sowie des ungeborenen Kindes. Es beschreibt die Tätigkeiten, die eine Schwangere nicht ausüben darf (Beschäftigungsverbote), die Schutzfristen sowie Mitteilungspflichten. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Kinder und Jugendliche gehören zu den besonders schützenswerten Personengruppen und dürfen daher nicht mit allen Arbeiten beschäftigt werden. Das JArbSchG regelt die zulässigen Arbeitszeiten sowie Tätigkeiten von Kindern und Jugendlichen. BG-Vorschrift Grundsätze der Prävention Die BGV A1 ist die zentrale Basisvorschrift eines neu gestalteten berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks für die Unfallverhütung. Weitere Vorschriften für die Praxis sowie Beratung bei deren Umsetzung erhalten Sie bei der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen oder Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Weitere Infos zu den Rechtsvorschriften Genauere Informationen zu Gesetzen und Verordnungen im Arbeitsschutz finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und soziales bmas.bund.de (Gesetze zum Arbeitsschutz) sowie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitmedizin (BAuA): 18

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20 Projektdaten: Projekttitel: StartFit Prozessoptimierung, Prävention und Gesundheitshandeln in Existenzgründungs-Unternehmen Ein genderorientiertes Verbundprojekt von Existenzgründerinnen und -gründern, Expertinnen und Experten in Bremerhaven Laufzeit: 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2008 Projektförderung: Europäische Union Europäischer Sozialfonds, Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen BIG Bremen Die Wirtschaftsförderer im Rahmen des Landesprogramms Arbeit und Technik Projektleitung: Usula Rettke Bildungszentrum der Wirtschaft im Unterwesergebiet e.v. Schillerstr Bremen Tel: (0421) Kooperation Universität Bremen Institut Arbeit und Wirtschaft IAW Forschungseinheit Qualifikationsforschung und Kompetenzerwerb Celsiusstraße / FVG Mitte Bremen Dr. Charlotte Dorn Tel.: (0421) cdorn@uni-bremen.de Dr. Lothar Dorn Tel.: (0421) ldorn@uni-bremen.de Brigitte Fietz Tel.: (0421) bfietz@uni-bremen.de Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei den Autorinnen und Autoren

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