Gesundheitsnetzwerke Schwaben Gesundheitsamt und Klinikum Augsburg Landkreis Augsburg - Landkreis Aichach-Friedberg

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1 Gesundheitsnetzwerke Schwaben Gesundheitsamt und Klinikum Augsburg Landkreis Augsburg - Landkreis Aichach-Friedberg Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen der Landesarbeitsgemeinschaft Multiresistente Erreger - LARE

2 LandesArbeitsgemeinschaft MultiResistente Erreger (LARE) Die zunehmende Bedrohung durch multiresistente bakterielle Infektionserreger macht es notwendig, sich mit den Ursachen hierfür zu befassen sowie Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Hauptursache für die Entstehung und Ausbreitung multiresistenter Bakterien ist der unsachgemäße Einsatz von Antibiotika sowohl im humanmedizinischen als auch im veterinärmedizinischen Bereich. Um zu verhindern, dass in absehbarer Zeit bakterielle Infektionen nicht mehr therapierbar sind, müssen niedergelassene Ärzte und Ärzte in stationären Einrichtungen gemeinsam versuchen, den Einsatz von Antibiotika auf das medizinisch Indizierte zu beschränken. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist die richtige Diagnosestellung mit nachfolgender Auswahl der optimalen Antibiotika-Therapie.

3 Rationale Antibiotikatherapie Auch wenn die Initialtherapie häufig kalkuliert begonnen werden muss, ist für die rationale Weiterführung der Antibiotikagabe - gerade bei schweren oder komplizierten Infektionen - eine angemessene mikrobiologische Diagnostik im stationären wie ambulanten Bereich notwendig. Häufig werden viel zu breit wirksame Antibiotika viel zu lange eingesetzt. Des Weiteren werden Antibiotika häufig zu lange und ohne die erforderliche klinische Wirksamkeitsbewertung appliziert. Die Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt, vorhandene Leitlinien/Empfehlungen zu sichten und aufzuarbeiten, um dem Arzt wie auch dem Patienten Orientierungshilfen zum rationalen Einsatz von Antibiotika zu geben. Dabei spielen die Empfehlungen zum richtigen Umgang mit Antibiotika von der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut (RKI) eine zentrale Rolle.

4 AG Beruf und MRE Diese Arbeitsgruppe der LARE befasst sich mit dem Thema multiresistente Erreger und Arbeitsschutz. Beschäftigte und Arbeitgeber in medizinischen Einrichtungen, beim Rettungsdienst und Krankentransport sowie in der stationären und ambulanten Pflege müssen gut über die Risiken und vorbeugenden Maßnahmen in Bezug auf Übertragungswege von Mikroorganismen und auch deren Behandlung informiert sein, um sich und andere adäquat schützen zu können. Für schwangere Beschäftigte ist rechtzeitig individuell zu prüfen, ob eine Gefährdung für die Mutter und ihr werdendes Kind sowie die stillende Mutter besteht. Die von biologischen Arbeitsstoffen ausgehenden Infektionsgefahren für Beschäftigte unterliegen der unter dem Arbeitsschutzgesetz erlassenen Biostoffverordnung (BioStoffV). Zweck der Biostoffverordnung sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) ist ausschließlich der Schutz der Beschäftigten. Patienten- und Beschäftigtenschutz sind juristisch klar getrennt, müssen jedoch von den Einrichtungen gleichwertig umgesetzt werden. Patienten werden über Maßnahmen des IfSG und der Hygieneverordnung geschützt.

5 Besiedlung mit MRSA Die symptomfreie Besiedlung mit MRSA ist keine Krankheit, da MRSA sich in seinen biologischen Eigenschaften nicht von den Staphylococcus aureus-stämmen ohne Antibiotikaresistenz unterscheidet. Nur im Falle einer Infektion kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufserkrankung vorliegen. Schwierigkeiten bereitet dabei in den Krankenhäusern die Entscheidung, ob und wann Pflegepersonal einem Screening unterzogen werden soll, da derzeit unklar ist, inwieweit kolonisiertes Personal MRSA unter den Patienten (und auch Beschäftigten) verbreiten und dadurch auch ein Problem des Patientenschutzes verursachen kann. Die Übernahme der Kosten von Screening und Sanierung ist in vielen Einrichtungen bislang nicht geklärt.

6 MRSA (ST398) bei Nutztieren Durch die Verbreitung eines bestimmten Klons von MRSA (ST398) bei Nutztieren, insbesondere bei Schweinen, Mastkälbern und Geflügel, ergibt sich ein weiteres aktuelles Problem aus der zunehmenden MRSA-Besiedlung von Landwirten, die in der Nutztierhaltung tätig sind, und deren Familien. Ebenso können Veterinäre, Tierpfleger oder auch Beschäftigte in Schlachthöfen bei entsprechenden Tätigkeiten einer Kolonisations- und ggf. einer Infektionsgefahr ausgesetzt sein. Derzeit ist offen, inwieweit dieser Klon auch für ambulante Pflegekräfte bei der Betreuung von MRSA-Patienten aus diesem Umfeld zum Problemkeim werden kann. Auf Basis bestehender Empfehlungen möchte die AG Informationen und praxisnahe Anleitungen für sinnvollen Arbeits- und Patientenschutz, insbesondere auf der Homepage durch FAQs s und ausgewählte Links, bereitstellen. Weiterführende Informationen zum Thema: MRSA und Arbeitsschutz-FAQs: Fragen und Antworten

7 AG Informationsweitergabe: Standards für den medizinischen Bereich Ein wesentliches Element in der Bekämpfung der weiteren Ausbreitung dieser Erreger besteht darin, die Informationsweitergabe zwischen den einzelnen Schnittstellen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte sicher zu stellen. Die Arbeitsgruppe bemüht sich um die Erarbeitung eines speziellen Formulars (Informationsweitergabebogen), das den Informationsfluss bei der Entlassung/Verlegung von Patienten erleichtern soll. Dieser Bogen wurde zur Abklärung datenschutzrechtlicher Aspekte dem bayerischen Beauftragten für Datenschutz vorgelegt. Auf eine Patienteneinwilligung kann nur verzichtet werden, wenn die Erhebung bzw. Verbreitung der in Frage stehenden Daten auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden können. Da bisher eine gesetzliche Rechtsgrundlage für die direkte Mitteilung des Erregerbefundes fehlt, muss eine Patienteneinwilligung derzeit in jedem Fall erfolgen.

8 Neufassung des IfSG In der Neufassung des IfSG, die im August 2011 in Kraft getreten ist, haben die Landesregierungen nach 23, Abs. 8 bis zum 31. März 2012 durch Rechtsverordnung für bestimmte medizinische Einrichtungen die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung, Erkennung, Erfassung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen zu regeln. Dabei sind insbesondere Regelungen zu treffen über die Information von aufnehmenden Einrichtungen und niedergelassenen Ärzten bei der Verlegung, Überweisung oder Entlassung von Patienten über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und von Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind (IfSG 23, Abs. 8, 11). Auf Anraten des Datenschutzbeauftragten hat die Arbeitsgruppe eine Eingabe an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit erarbeitet und um eine entsprechende Änderung bzw. Ergänzung der Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV) angefragt.

9 AG Rehabilitationseinrichtungen und MRE Ziel der Arbeitsgruppe Rehabilitationseinrichtungen und MRE war es einen Rahmenhygieneplan (RHP) zum Umgang mit MRSA in Rehabilitationseinrichtungen zu erarbeiten. Eine systematische Literaturanalyse wurde durchgeführt und verschiedene, derzeit in Rehabilitationseinrichtungen angewandte Hygienepläne berücksichtigt. Weiter wurde ein Expertengremium aus Chefärzten bzw. Hygienebeauftragten des Bundesgebiets gegründet und in Abstimmung mit diesem Gremium eine systematische Problemanalyse und der Entwurf eines Rahmenhygieneplans als Lösungsvorschlag erarbeitet. Die Ergebnisse der AG werden derzeit von der KRINKO überprüft, um auf deren Basis einen konsentierten Rahmenhygieneplan zu verabschieden.

10 AG Screening und Sanierung Zwei Voraussetzungen, um multiresistente Erregern reduzieren zu können, sind Screeningmaßnahmen zu etablieren und betroffene Patienten konsequent zu sanieren. Es sollen Leitlinien für ambulante und stationäre Screening- und Sanierungskonzepte erarbeitet werden. Die Klärung der Kostenübernahme für die notwendigen Maßnahmen, insbesondere im ambulanten Bereich, ist eine wichtige Aufgabe dieser Arbeitsgruppe. Merkblätter zum Thema: Empfehlungen zum Screening von MRSA, Stand: ( 27 KB) Empfehlungen zur Sanierung von Patienten mit MRSA-Nachweis, Stand: ( 49 KB)

11 AG Standardisierte Fachinformationen zum Patientenmanagement Regelmäßige, einheitliche Fortbildungsmaßnahmen für das Personal der Institutionen des Gesundheitswesens sind dringend erforderlich, um einen Schutz vor der Weiterverbreitung der multiresistenten Erreger zu gewährleisten. Es wurde beschlossen, im Bereich der LARE-Webseite einen Bereich Frequently Asked Questions (FAQ) einzurichten. Hierdurch wird es ermöglicht, Fachinhalte praxisorientiert, spezifisch zu einzelnen Fragestellungen anzubieten. Als erster zu bearbeitender Themenbereich wurde, das Management von Patienten mit Besiedlung durch Extended Spektrum Beta-Lactamase-Bildner (ESBL) identifiziert. Die FAQs zu dem Bereich werden zurzeit für die Internetpräsentation aufbereitet. Es besteht die Möglichkeit jederzeit über die Homepage Kontakt zur LAREAG Fachinformationen aufzunehmen und Themen für FAQs vorzuschlagen Die Linkauflistung wurde dabei in drei Bereiche untergliedert: Links zu Fachbehörden, Links zu Fachgesellschaften und weitere Links.

12 AG Standards für den Patiententransport Der Mangel an einheitlichen Aufklärungsmaßnahmen und Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter der Krankentransport - unternehmen führt immer wieder zu Fragen im Umgang mit Patienten, die mit multiresistenten Keimen besiedelt oder infiziert sind. Ziel der Arbeitsgruppe ist es ein standardisiertes Fortbildungsangebot und verbindliche Leitlinien für die beteiligten Unternehmen zu schaffen. Merkblätter zum Thema: Empfehlungen zur Einstufung des Übertragungsrisikos für den Patiententransport, Stand: ( 11 KB) Tabelle von Hygienemaßnahmen für den Transport von Patienten mit potentiell übertragbaren Erregern, Stand: ( 53 KB) Begleittext zur Tabelle von Hygienemaßnahmen, Stand: ( 16 KB) Hygienemanagement beim Transport von Patienten mit multiresistenten Erregern (MRE), Stand: ( 31 KB)

13 Vielen Dank für Ihr Interesse!

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