Mehr als Rente Leistungen und Angebote der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg für Arbeitgeber
|
|
- Uwe Schmid
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mehr als Rente Leistungen und Angebote der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg für Arbeitgeber 3.Netzwerktag der Offensive Mittelstand und Ulrike Damköhler Offensive Gutes Bauen Firmenberaterin für den Zukunft sichern, Landkreis Göppingen Arbeit gestalten Tel.: Neue Wege gehen: gesund leben und arbeiten
2 Agenda 1. Firmenservice 2. Arbeitnehmergesundheit 3. Altersvorsorge über die gesetzliche Rente hinaus 4. Zusammenarbeit der Arbeitgeber DRV BW
3 Firmenservice: Alles aus einer Hand Neuer Service seit 1. März 2014 unbürokratisch, schnell, kostenlos Leichter Zugang für Arbeitgeber zu den Informationen rund um das umfangreiche Leistungs- und Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen mit überwiegendem Versichertenanteil der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg Unterstützung für Arbeitgeber, Werks- und Betriebsärzte, Betriebsräte und von Schwerbehindertenvertretungen Vor Ort in den Regionalzentren des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers Firmenberater für die Region Stuttgart (Stuttgart, Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) Martin Mock: Telefon
4 Neues Serviceangebot für Arbeitgeber Firmenservice der DRV Baden-Württemberg Beratung zu Leistungen rund um das Thema Gesunde Mitarbeiter Med. Rehabilitation Berufliche Rehabilitation Prävention ( Betsi ), BGF BEM ganzheitlich regionale Vernetzung intern/extern Beratung rund um die Themen Rente und Altersvorsorge ( PROSA, GeniAL ) Beratung rund um die Themen Beiträge und Meldungen zur SV
5 Gesunde Mitarbeiter Die Bevölkerung in Deutschland schrumpft und wird älter. Beschäftigte sollten möglichst lange im Arbeitsprozess bleiben können. Gesundheit ist dafür die zentrale Voraussetzung. Die Präventions- und Rehabilitationsleistungen sind speziell auf die Beschäftigten zugeschnitten. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation: stationär, teilstationär ambulant inkl. Medizinisch-berufliche orientierte Rehabilitaion Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an Versicherte und / oder Arbeitgeber: Eingliederungszuschüsse, leidensgerechte Betriebliches Betriebliche Gesundheitsförderung (BGM bzw. BGF) Präventionsprogramme Betsi / Balance Plus Eingliederungsmanagement (MBOR) Arbeitsplatzausstattung
6 Präventionsprogramme Was sind Betsi und Balance Plus? gesund leben und arbeiten Balance Plus und Betsi (Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern) Reaktion auf: längere Lebensarbeitszeiten, Anstieg chronischer und psychischer Erkrankungen, steigende Anforderungen im Berufsleben frühzeitige Programme zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit und zur Förderung gesunder Lebens- und Arbeitsstrategien für Mitarbeiter mit ersten gesundheitlichen Einschränkungen am Arbeitsplatz Handlungsbedarf aus Sicht des Betriebsarztes (ggf. Hausarzt),Handeln bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist vor Rehabilitation vor Rente wegen Erwerbsminderung
7 Prävention Zielgruppe Betsi / Balance Plus Beschäftige, die - bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind - erste Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz haben Betsi: Balance Plus: -Übergewicht, Bluthochdruck, psychosoziale Fehlbelastungen: -Diabetes Mellitus -nachlassende Motivation -muskuläre Defizite des Halteapparates -Konzentrationsstörungen -z.b. Rückenprobleme -erste Burn-Out-Tendenzen -zu wenig Bewegung -verminderte Anpassungsfähigkeit am Arbeitsplatz -erhöhte Stressanfälligkeit - Auffällige Medikation - erste auffällige Krankheitszeiten - besondere Belastungen - beruflicher, familiärer oder sozialer Art (schwere körperliche Tätigkeiten, Einwirken von Lärm, Hitze, Kälte, Nässe, Schichtarbeiter, hohe Anforderungen an Konzentration, Reaktionsvermögen, Verantwortung für Personen und Sachwerte, finanzielle Sorgen, familiäre Probleme Partnerschaft, Kinder, Pflege)
8 Prävention Nutzen für den Arbeitgeber betriebliche Gesundheitsförderung Erhalt und Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer Reduzierung der Krankheitstage Erhalt der Qualifikation der Arbeitnehmer Imagegewinn für das Unternehmen Nutzen für den Arbeitnehmer Abbau gesundheitlicher Risiken Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit Verbesserung der subjektiven Lebensqualität Verhaltensprävention besserer Umgang mit körperlicher und psychischer Lebensstiländerung Anspannung Aktivitätsförderung Der erste Schritt ist die Ursachen für gesundheitliche Probleme (am Arbeitsplatz) zu erkennen und zu überlegen was man daran ändern kann. Oftmals ist der Aufwand nicht groß, der Gewinn kann aber riesig sein, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
9 Prävention Ablauf stationär 1 Woche Kombination stationärer Aufenthalt mit ambulanten Trainingseinheiten am Wohn- oder Beschäftigungsort Gruppenprogramm Ambulante Phase 3 Monate Eigeninitiative 3 Monate Auffrischungswochenende Rehaklinik z.b. Rehaklinik Überruh 12 Einheiten á 1,5h berufsbegleitend in der Rehaeinrichtung z.b. ZAR Stuttgart (Zentrum für Ambulante Reha) Eigentraining, ggf. ergänzt durch BGM-Angebote Rehaklinik
10 Prävention Inhalte Stationäre Phase (Betsi) Rehabilitationseinrichtung: z.b. Rehaklinik Überruh in Isny individuelle Statuserhebung (umfassende Anamnese, die eine körperliche Untersuchung einschließlich eines Laborscreenings und ein Belastungs-EKG umfasst sowie fakultative weitere Untersuchungen) Information über Ablauf, Ziele und Inhalt der Leistung individuelle Zielsetzung und Zusammenstellung eines Trainingsplans für die anschließende ambulante Trainingsphase Sportangebote (Walking, Laufen, Schwimmen, Rückenmuskulaturaufbau, Rückenbeweglichkeit) Vorträge (z.b. Trainingstheorie, Ernährung, Stressprävention, Rückenfitness, Raucherentwöhnung) Förderung der Gruppendynamik (Wanderungen, gemeinsames Essen, Gruppensportarten)
11 BalancePLUS Inhalt: Basiswoche stationär Rehabilitationseinrichtung z.b. Rehaklinik Glotterbad in Glottertal Einzel- und Gruppengespräche Ressourcentraining (Züricher Ressourcenmodell) individuelle Zielsetzung und Zusammenstellung eines Trainingsplans für die anschließende ambulante Trainingsphase Sport- und Bewegungstherapie (Walking, Laufen, Schwimmen, Rückenmuskulaturaufbau, Rückenbeweglichkeit) Konflikt- und Stressmanagement Ernährungs- und Gesundheitstraining; Zugang zu kreativen Fähigkeiten Förderung der Gruppendynamik (Wanderungen, gemeinsames Essen, Gruppensportarten)
12 Inhalte stationäre Phase
13 Beispielplan der stationären Phase
14 Betsi Impressionen
15 Prävention Ablauf stationär 1 Woche Kombination stationärer Aufenthalt mit ambulanten Trainingseinheiten am Wohn- oder Beschäftigungsort Gruppenprogramm Ambulante Phase 3 Monate Eigeninitiative 3 Monate Auffrischungswochenende Rehaklinik z.b. Rehaklinik Überruh 12 Einheiten á 1,5h berufsbegleitend in der Rehaeinrichtung z.b. ZAR Stuttgart (Zentrum für Ambulante Reha) Eigentraining, ggf. ergänzt durch BGM-Angebote Rehaklinik
16 Prävention Inhalte ambulante Trainingsphase (Betsi) - ganztätig ambulante wohn- bzw. beschäftigungsnahe Einrichtung: ZAR Stuttgart (Zentrum für ambulante Reha) - Aufgreifen der Inhalte aus der stationären Woche - alltags- und berufsbegleitende Erweiterung und Vertiefung der bereits kennengelernten Module - Entspannungs- und Stressbewältigungstraining - Weiterführung von körperlicher Bewegung und Aktivität in Gruppen oder alleine, (Aerobic, Rückengymnastik, Spiele, Lauftraining, Ergometertraining, Walking, Aqua-Jogging, Wassergymnastik) - Festlegung der individuellen Ziele und Vorhaben im Hinblick auf die Eigentrainingsphase - Förderung der Eigenmotivation - erneute Statuserhebung (ärztliche Untersuchung, ein Laborscreening sowie ein Belastungs-EKG)
17 BalancePLUS Inhalt: Aufbauprogramm ambulant ganztägig ambulante Einrichtung: PPRZ Stuttgart Aufgreifen der Inhalte aus der stationären Woche alltags- und berufsbegleitende Erweiterung und Vertiefung der ressourcenorientierten Gruppenarbeit Entspannungs- und Stressbewältigungstraining Kreativ-Workshops Festlegung der individuellen Ziele und Vorhaben im Hinblick auf die Eigentrainingsphase Förderung der Eigenmotivation Unterstützung beim Alltagstransfer
18 Prävention Ablauf stationär 1 Woche Kombination stationärer Aufenthalt mit ambulanten Trainingseinheiten am Wohn- oder Beschäftigungsort Gruppenprogramm Ambulante Phase 3 Monate Eigeninitiative 3 Monate Auffrischungswochenende Rehaklinik z.b. Rehaklinik Überruh 12 Einheiten á 1,5h berufsbegleitend in der Rehaeinrichtung z.b. ZAR Stuttgart Eigentraining, ggf. ergänzt durch BGM-Angebote Rehaklinik
19 Prävention Betsi Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern Inhalt: Eigenverantwortungsphase - ambulant zum Beispiel Nutzung von BGM Angeboten eigenständige Weiterführung von sportlicher Betätigung zu Hause oder in einem ambulanten Reha-oder Trainingszentrum Ernährungsumstellung Inhalt: Refresher-Wochenende - stationär Gruppenarbeit zu den bisherigen Erfahrungen (Schwierigkeiten, Alltagtransfer ) Gemeinsame Erarbeitung der zukünftigen Weiterführung (auf Basis der individuellen angewandten Aktivitätsstrategien) Ergänzung durch gemeinsame sportliche Aktivitäten und bekannte erlernte Therapiemethoden gruppendynamischer Abschluss, Feedback
20 BalancePLUS Inhalt: Eigenverantwortungsphase ambulant zum Beispiel Nutzung von BGM - Angeboten Hobbypartner eigenständige Weiterführung von erlernten Entspannungstechniken Inhalt: Refresher-Wochenende stationär Gruppenarbeit zu den bisherigen Erfahrungen (Schwierigkeiten, Alltagtransfer ) gemeinsame Erarbeitung der zukünftigen Weiterführung (auf Basis der individuellen angewandte Stressbewältigungs- und Entspannungsstrategien) Ergänzung durch gemeinsame Aktivitäten und bekannte erlernte Therapiemethoden Gruppendynamischer Abschluss Feedback
21 Prävention Kostentragung Deutsche Rentenversicherung Klinikaufenthalt (stationäre Phase und Refresher-Wochenende) Fahrtkosten (zum/vom stationären Klinikaufenthalt) ambulantes Rehazentrum (12 Einheiten à 1,5h) Pauschale Fahrtkosten (5 EUR pro Behandlungseinheit, ambulante Phase) (wenn erforderlich Haushaltshilfe für die Zeit der stationären Phasen) Arbeitgeber Lohnfortzahlung für einwöchigen Klinikaufenthalt und das Refresher- Wochenende (i.d.r. Freitag/Samstag) Teilnehmende Zuzahlung von täglich 10 EUR für jede Übernachtung in der Rehaklinik, insgesamt 70 EUR
22 Prävention Ablauf neu ganztägig ambulante Phase 3-5 Tage Rein ambulantes Model am Wohn- oder Beschäftigungsort Ambulante Phase 3 Monate Eigeninitiative 3 Monate Gruppenprogramm Auffrischungswochenende Reha- Einrichtung: z.b. ZAR Stuttgart 3 Tage Einheiten berufsbegleitend in der gleichen Rehaeinrichtung: z.b. 24 Einheiten a 90 Min im ZAR Stuttgart Eigentraining, ggf. ergänzt durch BGM-Angebote 3 Monate Rehaeinrichtung: z.b. ZAR Stuttgart 1 Tag
23 Betsi und Balance Plus Voraussetzungen für eine Teilnahme persönliche Voraussetzungen: Beschäftigter mit Präventionsbedarf, aber kein Rehabilitationsbedarf gesundheitliche Risiken Betriebsärztliche Empfehlung zur Teilnahme versicherungsrechtliche Voraussetzungen: in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge oder Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren) Keine Ausschlussgründe: keine Reha in den letzten 4 Jahren Arbeitsfreistellung des Teilnehmers für die stationäre Phase Verpflichtung zur ambulanten Phase, dem Refresher-Wochenende und Zielvereinbarung Ambulante Trainingseinheiten arbeitszeit- und arbeitsplatznah Enge Zusammenarbeit des stationären und ambulanten Leistungserbringers (Datenaustausch, Infovermittlung)
24 Prävention Ablauf: Firmenservice 1. Firma interessiert sich für Präventionsangebot der DRV 2. Kontaktaufnahme mit regionalem Firmenberater 3. persönliches Gespräch oder Vortrag 4. Ambulante Reha-Einrichtung im Umkreis von 30 km der Firma vorhanden 5. Klärung der Durchführungsform 6. Kontaktaufnahme mit der/den Reha-Einrichtung/en und Terminabsprache 7. Benennung der Teilnehmer und Prüfung der versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen 8. Antragstellung über Werks-/Betriebsarzt 9. Gruppeneinteilung
25 Prävention Antragsleistung Homepage der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg: Formulare & Anträge Versicherte, Rentner, Selbständige Rehabilitation Präventionsleistung Betsi der Deutschen Rentenversicherung Baden- Württemberg Oder Formularnummern als Suchbegriff eingeben
26 Leistungen zur Teilhabe Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Schwerwiegendere Erkrankung oder Behinderung > Wiederherstellung und Sicherung der Erwerbsfähigkeit > Beseitigung von gesundheitlichen Einschränkungen die sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken > Verhinderung von Ausscheiden aus dem Berufsleben > Wiedereingliederung ins Erwerbsleben > Reha vor Rente wenn Prävention nicht greift/ausreicht
27 Leistungen zur Teilhabe Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Persönliche Voraussetzungen Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit / Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert und Erfolgsaussicht durch Leistung zur Teilhabe gegeben und Versicherte ist aktives Mitwirken an Rehabilitation möglich Versicherungsrechtliche Voraussetzungen 15 Jahre Wartezeit (Beitragszeiten) oder Bezug einer Erwerbsminderungsrente bei medizinischer Rehabilitation beziehungsweise bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gibt es weitere Möglichkeiten, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen
28 Leistungen zur Teilhabe Träger können sein Gesetzliche Krankenkassen Bundesagentur für Arbeit Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Rentenversicherung Kriegsopferversorgung und -fürsorge Öffentliche Jugendhilfe Sozialhilfe
29 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation medizinische Rehabilitation Antragsverfahren - stufenweise Wiedereingliederung ( Beginn innerhalb von 4 Wochen nach der Rehabilitationsmaßnahme) onkologische Rehabilitation Suchtrehabilitation Anschlussheilbehandlung Kinderrehabilitation auch bei Altersrentenbezug Direkteinweisungsverfahren mehrwöchige Maßnahmen in ambulanter oder stationärer Form in einer Rehabilitationseinrichtung umfassendes Leistungsangebot (Diagnostik,Therapie,Medizin) Eine gute Gesundheit ist zentrale Vorraussetzung für eine lange Erwerbstätigkeit.
30 Stufenweise Wiedereingliederung Stufenweise Heranführen des Rehabilitanden an Arbeit Wiedereingliederung (i. d. R. 4 8 Wochen) Belastbarkeit des Rehabilitanden muss vorhanden sein Zustimmung des Arbeitgebers Rehabilitand ist weiterhin arbeitsunfähig!! (Anspruch auf Krankengeld / Übergangsgeld) Nur im unmittelbaren Anschluss an Leistungen zur med. Rehabilitation (Beginn spätestens 4 Wochen nach der Rehabilitationsmaßnahme)
31 Gesunde Mitarbeiter Suchtrehabilitation Entwöhnungsbehandlungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit bei Alkoholabhängigkeit Drogenabhängigkeit Medikamentenabhängigkeit Spielsucht Durchführung der Behandlung stationär (6-24 Wochen) ganztägig ambulant (8-16 Wochen) ambulant (bis zu 18 Monate, jeweils 1-2 Therapieeinheiten pro Woche) Kombination aus stationär, ganztägig ambulant, ambulant Berücksichtigung der Arbeitgeberbelange bei Auswahl der Behandlungsdauer und Behandlungsform
32 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Berufliche Rehabilitationsleistungen Eingliederung im Berufsleben trotz Erkrankung oder Behinderung Leistungen für Arbeitnehmer Leistungen für Arbeitgeber Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt werden (medizinische Rehabilitationsmaßnahme war nicht erfolgsversprechend)
33 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind (z. B.) Leistungen an Arbeitgeber - Eingliederungshilfen/Zuschüsse an Arbeitgeber - Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb (behindertengerechte Arbeitsplatzausstattung) Leistungen an Arbeitnehmer - Arbeitserprobung und Berufsvorbereitung - Berufliche Anpassung, Aus- und Weiterbildung - Umschulung zu einem neuen Beruf - Hilfsmittel am Arbeitsplatz (ausschließlich für die Berufsausübung wie Arbeitsstuhl, Arbeitstisch, Arbeitsschuh Grundleistung des Arbeitebers beachten) Beachte: Der Antrag muss immer vom Arbeitnehmer gestellt werden!
34 Ergänzende / Sonstige Leistungen Übergangsgeld Sozialversicherungsbeiträge bei Übergangsgeld Maßnahmekosten Rehabilitationssport, Funktionstraining, Ambulantes Stabilisierungsprogramm Reisekosten Unterkunft und Verpflegung Kinderbetreuung / Haushaltshilfe
35 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Grundlage und Ziel Überwindung / Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit Hilfe / Unterstützung durch Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Erhalt / Schaffung eines alters- oder behinderungsgerechten Arbeitsplatzes 84 Abs. 1 SGB IX: für Schwerbehinderte / Gleichgestellte bei personenoder verhaltensbetriebsbedingten Schwierigkeiten 84 Abs. 2 SGB IX: für alle Beschäftigten, die innerhalb der letzten zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren und zustimmen BEM ist Pflichtaufgabe des Arbeitgebers zusammen mit den betrieblichen Interessenvertretungen.
36 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Nutzen des BEM für Arbeitgeber Reduzierung der Krankheitszeiten / Entgeltfortzahlung Vermeidung krankheitsbedingter Kündigungen Erhaltung des Know-Hows von gut ausgebildeten und eingelernten Arbeitnehmern im Betrieb (Stichwort: Fachkräftemangel) Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit / Motivation und somit der Produktivität Entgegenwirken der Folgen der demografischen Entwicklung Betrieb zeigt sich als verantwortungsvoller und vorausschauender Arbeitgeber
37 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Nutzen des BEM für Arbeitnehmer Vorbeugung einer Chronifizierung der Krankheit Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit Vorbeugung einer erneuten Arbeitsunfähigkeit Einsatz an einem leidensgerechten Arbeitsplatz Zufriedenheit und Motivation Erhalt des Arbeitsplatzes
38 Rahmenbedingungen für Einführung des BEM Schaffung eins Integrationsteams (Schwerbehindertenvertreter, Betriebsrat, Betriebsarzt, betrieblicher Sozialdienst, externe Stellen Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation, Integrationsamt) feste Ansprechpartner möglichst Dienstvereinbarung zum BEM gute Information von Führungskräfte und Mitarbeiter Aufbau und Pflege einer Vertrauenskultur Sensibilisierung der Führungskräfte Wahren des Datenschutzes / Schweigepflicht Berichte über erfolgreiches BEM
39 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Was hat der Arbeitgeber zu beachten? BEM ist jedem Arbeitnehmer anzubieten BEM ist nicht einseitig: Zustimmung des Arbeitnehmers ist zwingend erforderlich! Erstkontakt mit behutsamer Kontaktaufnahme und erforderlicher Wertschätzung Protokoll führen (Erstgespräch, Fallbesprechung ) mit Unterschrift aller Beteiligten
40 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Eckpunkte für eine erfolgreiche Wiedereingliederung frühzeitige erste Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen (persönlich, schriftlich oder telefonisch) Abgleich von Anforderungsprofil und Leistungsvermögen Abgleich der Risiken für eine Wiederaufnahme der Beschäftigung und sachliche Information aller Beteiligten Auswahl geeigneter Hilfsmittel und Unterstützungsmöglichkeiten gegebenenfalls mit Unterstützung der Rehabilitationsträger / Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder des Integrationsamtes auf die betriebliche Situation abgestimmter Wiedereingliederungsplan gemeinsame Strategie und verantwortlicher Koordinator Begleitung
41 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Aufgabe im BEM Wenn mit innerbetrieblichen Mitteln keine Lösung erreicht werden kann. Die Servicestelle kann alle Beteiligten zum Runden Tisch einladen Gespräche moderieren Probleme benennen den zuständigen Kostenträger einschalten Verbindlichkeit schaffen den Prozess bei Erfordernis begleiten - Jedoch - Die Verantwortung bleibt bei jedem Einzelnen am Prozess Beteiligten
42 Tour de BEM Auftaktveranstaltung in Stuttgart 29. Oktober 2014
43 Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Service im Zentrum, Rotebühlstraße 133, Stuttgart zuständig für: Stadt Stuttgart Landkreis Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis Kontakt: Tel: 0711/ Fax: 0711/
44
45 Altersvorsorge ProSA (Pro Sicherheit im Alter) Zusätzliche Altersvorsorge ist zur Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards im Alter unerlässlich Doch nur wer weiß, wie es geht (oder worauf es ankommt), kann optimal vorsorgen Ansatz einer gesamtheitlichen Beratung auf allen Gebieten der Altersvorsorge Keine Produkt- oder Anbieterempfehlung Gebot der Objektivität und Neutralität
46 Altersvorsorge ProSA (Pro Sicherheit im Alter) Was habe ich? Verbrauch im Alter? Entwicklung des Bestandes (Prognose) Absicherung existenzbedrohender Risiken (Krankheit, Tod, Invalidität, Haftung) Zusätzlicher Vorsorgebedarf? Absicherung vorhanden? Liquidität noch vorhanden? Einsparungen möglich?
47 Altersvorsorge ProSA (Pro Sicherheit im Alter) Aktien Riester - Rente? private Rente Investmentfonds Banksparplan Betriebsrente Basis-/ Rürup - Rente Immobilie
48 Altersvorsorge Ziele der GeniAL-Beratung Sensibilisierung von Unternehmen (KMU) zu Fragen demografischer Wandlungsprozesse Vermittlung regionalisierter Informationen zu Veränderungen im Altersaufbau der Erwerbstätigen Aufzeigen betrieblicher Handlungsmöglichkeiten Vermittlung von Methodenwissen zur Gestaltung von betrieblichen Umsetzungsmaßnahmen Kontakt zu den in der Region ansässigen Umsetzungspartnern
49 Altersvorsorge Zusammenarbeit von Unternehmen und GeniAL-Beratern GeniAL-Beratung: Ablauf und Inhalte Verweis auf weitere Auskunftsberatung durch die DRV und/oder durch Netzwerkpartner und regionale Vernetzung Vorstellung von Handlungsinstrumenten Herausarbeitung von konkreten Handlungsfeldern Anwendung des GeniAL-Checks (betriebl. Handlungsfelder) Betrachtung der Unternehmensinformationen im regionalen Kontext Vorstellung des GeniAL-Ansatzes und Bezug zur Rentenversicherung Erläuterung der regionalen Demographie und Rahmenbedingungen (GeniAL-Regionalporträt)
50 Zusammenarbeit Arbeitgeber DRV BW Mögliche Schnittstellen Wer kann Wann mit Wie(viel) in Rente? Hinzuverdienstregelungen bei (teilweisem) Rentenbezug Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten Altersteilzeitvereinbarungen Sonstige Wertguthabenvereinbarungen
51 Ulrike Damköhler Vielen Dank! Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Service im Zentrum Rotebühlstraße Stuttgart Tel: Mail:
Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern
Betriebliches Eingliederungsmanagement und die stufenweise Wiedereingliederung: Der richtige Umgang mit häufig und langzeiterkrankten Mitarbeitern RA Niklas Benrath Justitiar Inhalt des Vortrags I. Wann
MehrMODUL 5: BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT
Gesunde und motivierte Mitarbeitende sind für Unternehmen unverzichtbar, um eine hohe Arbeits- und Produktqualität sicherzustellen sowie effektiv und effizient produzieren zu können. Jedes Jahr scheiden
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrLeistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben S. Lehnert, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) K. Fleischer, Dipl. Sozialarbeiterin, -pädagogin (FH) Zentrum für Ambulante Rehabilitation 2014 Grundsatz: Rehabilitation
MehrGesundheitsprävention & Arbeitsrecht
Gesundheitsprävention & Arbeitsrecht Referent: Thorsten Armborst Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht 15.10.2013 1/16 Agenda Vorüberlegungen Was kann der AG tun, um Fehlzeiten zu verringern? Das
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Mai 2016 Betriebliches Eingliederungsmanagement Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz
MehrGemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen
Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen Was ist Kinderrehabilitation? Kinder und Jugendliche, die an einer chronischen
MehrArbeitgeberservice Rehabilitation und betriebliche Eingliederung für Arbeitnehmer
1 1.Konferenz Gesund zum Erfolg- Modernes Betriebliches Eingliederungsmanagement IHK Berlin 08.10.2014 Bianca Borchers,Deutsche Rentenversicherung Bund Abteilung Rehabilitation 2 Warum das neue Beratungsangebot?
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt-
Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM - Ulrich Römer KVJS Baden-Württemberg -Integrationsamt- Karlsruhe, 23.10.2012 Karl-Friedrich Ernst Rechtsgrundlage 84 Absatz 2 SGB IX 84 Prävention (1) Der
MehrKeine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen
Keine krankheitsbedingte Kündigung ohne Betriebliches Eingliederungsmanagement? -Prävention im Vorfeld von Kündigungen Krankheitsbedingte Kündigung K bei Geltung des Kündigungsschutzgesetzes: K 1. Prognose
MehrBEM. Das betriebliche. Eingliederungsmanagement. dadfadsafasdsf. Köln, den 03.11.2015
BEM Das betriebliche dadfadsafasdsf Eingliederungsmanagement Köln, den 03.11.2015 B E M - Ü b e r s i c h t B E M W a s i s t d a s? B E M R e c h t s g r u n d l a g e B E M Vo r a u s s e t z u n g e
MehrRechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013
Rechtsanwalt Volker Pfeiffer Fachtagung Potsdamer Dialog, April 2013 1. Bei ununterbrochener oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen innerhalb eines Jahres. 2. Klärung der Möglichkeiten,
MehrWiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen
Bredstedter Workshop Störfall Arbeitsplatz 2014 AG 4 Wiedereingliederung bei Sucht und Psych. Störungen mit Beispielen aus der Praxis Klaus Leuchter, Geschäftsführer Verein zur Förderung der Betrieblichen
MehrArbeitsmarktintegration
Arbeitsmarktintegration Rechtlicher Rahmen und Instrumente MBOR Teilhabefähigkeit Gesetzlicher Rahmen insbesondere im SGB IX Leistungsträger Leistungen Probleme der Leistungserbringung Teilhabefähigkeit
MehrErwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen
Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Euro-Institut Kehl, 14. November 2013 Christof Gutzler Tel. 06232-17 2993 Mail: christof.gutzler@drv-rlp.de 1. Allgemeines Deutsche Rentenversicherung
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrArbeitsfähigkeitscoaching bei psychischen Fehlbelastungen 13. Juni 2014. FünEe Fachtagung Psychische Belastungen und Gesundheit im Beruf
Arbeitsfähigkeitscoaching bei psychischen Fehlbelastungen 13. Juni 2014 BG ETEM in Bad Münstereifel FünEe Fachtagung Psychische Belastungen und Gesundheit im Beruf, IAF Ins/tut für Arbeitsfähigkeit GmbH
MehrVerzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Juni 2_2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement INHALT Kurz und bündig Grundlagen Jetzt starten Einführung Im Überblick Verfahrensablauf Schritt für Schritt Vorgehen im Einzelfall Nachgehakt Fragen
MehrDie wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation. Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei
Die wesentlichen versicherungsrechtliche Voraussetzungen für Leistungen zur med. Rehabilitation Sechs Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren oder Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren,
MehrFIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG
FIT FÜR EINEN JOB NACH PSYCHISCHER ERKRANKUNG TRAINING FÜR EINE BERUFLICHE ZUKUNFT SRH BERUFLICHE REHABILITATION Zurück in das Berufsleben nach psychischer Erkrankung Menschen, die psychisch erkrankt waren,
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrSichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept
Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen EinkommensSicherungsKonzept Es reicht nicht, Arbeit zu haben. Man muss auch arbeiten können. Einen gesicherten Arbeitsplatz zu haben, zählt heute
MehrWegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V
Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V Erfahrungen aus der Praxis Bedeutung für Tumorpatienten Fall 1 HEK Frau S. Aufforderung zur Rehaantragstellung innerhalb von 7 Tagen Fall 2 AOK Neckar- Odenwald-Kreis
Mehr2.Trägerübergreifende Informationsveranstaltung der gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation am 04.11. 2015
Ansprechpartner: Michael Hönisch Gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation Dresden Telefon: 0351 8145-107 email:servicestelle.dresden@vbg.de Deutsche Rentenversicherung Bund Datum: 20.08.2015 Telefon:
MehrDie Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen
Corinna Westfahl, Teamleiterin Agentur für Arbeit Hamburg, 31. Mai 2013 Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg für schwerbehinderte Menschen was leisten die Arbeitsvermittlung und der Arbeitgeberservice
MehrRehabilitation der Deutschen Rentenversicherung - ein Überblick
Bundesarbeitsgemeinschaft der medizinisch beruflichen Rehabilitationseinrichtungen e.v. Fachtagung am 13. und 14. November 2006 Medizinisch berufliche Rehabilitation aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung
MehrDie Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice
Die Betriebskrankenkasse Philips* Employer of Choice Die Betriebskrankenkasse Philips* Ziel der Personal- und Sozialpolitik von Philips Deutschland ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mehr1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.
Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung
MehrFörderleistungen der Agentur für Arbeit an Arbeitgeber
Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Behinderung 22. Februar 2011 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo einfügen > Bild für Titelfolie auswählen Logo für die Besonderen Dienststellen
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrIntegrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0026 Stand November 2013 Bereich: Maschinenbau Zwischen der XXX, vertreten durch den Vorstand als Konzernleitung, und der Gesamtschwerbehindertenvertretung
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrDer INTEGRATIONSFACHDIENST ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung. Überblick
INTEGRATIONSFACHDIENST - ein Angebot für Menschen mit Behinderung zur beruflichen Eingliederung Referenten: Elisabeth Kämmerer Dorit Bleichrodt Fachberaterin Fachberaterin Malteser Hilfsdienst e. V. Malteser
MehrUMSETZUNGSHILFE Nr. 25. Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen
UMSETZUNGSHILFE Nr. 25 Betriebliches Eingliederungsmanagement als Chance für Mitarbeiter und Unternehmen August 2011 BEM als Pflicht und Chance: 1. Ziele des BEM 2. Ihre 6 Schritte im BEM 2.1 Überprüfen
MehrWelche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Welche Erwartungen und Nutzen haben Richter am Sozialgericht vom Reha- Entlassungsbericht? Dr. Hans-Georg Hansen Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Instrument der Qualitätssicherung standardisiert Gutachten
MehrNachhaltigkeitsstrategien aus Sicht der Krankenkassen
Nachhaltigkeitsstrategien aus Sicht der Krankenkassen Klaus Spörkel, DAK-Gesundheit Abteilungsleiter Vorsorge- und Reha-Leistungen / Pflegeversicherung Veränderung der Bevölkerungsstruktur erhöht Leistungsbedarf
MehrPrävention und Gesundheitsförderung
Prävention und Gesundheitsförderung Rahmenkonzept zur Umsetzung der medizinischen Leistungen zur Prävention und Gesundheitsförderung nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI Inhaltsverzeichnis 2 Präambel 3 I.
Mehr3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt
Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrDezernat 7 Soziales, Integration. ! Faktor steigende Arbeitsbelastung durch. Landschaftsverband Rheinland 1,4 1,2 0,8 0,6 0,4 0,2
Dezernat 7 Soziales, Integration BEM: Hintergründe und Rahmenbedingungen Leitfaden betriebliches Eingliederungsmanagement Gerhard Zorn Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt! Faktor Demographische
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrBetriebsvereinbarung zum. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen
Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (gemäß 84 Abs. 2, SGB IX) zwischen Geschäftsführung der... GmbH und der Mitarbeitervertretung/ Betriebsrat der... GmbH 1. Präambel
MehrGesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW
Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4
MehrStationäre und ambulante Rehabilitation
Stationäre und ambulante Rehabilitation Das pflegerische Fachpersonal verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit sämtlichen Krankheitsbildern. Liebe Interessentinnen, liebe Interessenten, Rehabilitation
MehrProgressive Muskelentspannung
Newsletter Progressive Muskelentspannung Die Verbesserung der eigenen Lebensqualität sollte stets wichtiger sein, als keine Zeit zu haben. eine Einführung von Olaf Wiggers Max-Planck-Straße 18 61184 Karben
MehrBetriebsvereinbarung. Beispiel: Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX
Beispiel: Betriebsvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement gem. 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Präambel Gesundheitserhaltung, -vorsorge und Arbeitsschutz der Beschäftigten sind im Interesse der
MehrUMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX
UMSETZUNGSHILFE Exta Einladung zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Mai 2015 & Thmas Hchgeschurtz 1. Anschreiben an Mitarbeiter zur Verfahrenseinleitung Einladung
MehrDas Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement vor Gericht Angela Huber Rechtsanwältin, Fachanwältin für Sozialrecht, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Entstehung Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
MehrDie medizinische Rehabilitation. Ein Überblick
Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick 66 Schriftenreihe der GVG, Bd.66 Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e.v. (GVG) (Hrsg.) Die medizinische Rehabilitation Ein Überblick
MehrGesundheit im Betrieb
Der Netzwerkgedanke Kleinere und Mittlere Unternehmen (KMU) verfügen oft nicht über die Kapazitäten, ein eigenes, umfassendes BGM aufzubauen. Mit dem Netzwerk Gesunde Betriebe Kinzigtal schaffen wir diese
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
Mehr10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen
Jahreshauptversammlung 2014 der Vertrauenspersonen in den Betrieben der Hamburger Wirtschaft 10 Jahre handicap - 10 Jahre Unterstützung der betrieblichen Interessenvertretungen Beratungsstelle handicap
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrBeihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung
Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,
MehrGesundheit ist Chefsache. Betriebliches Gesundheitsmanagement
Gesundheit ist Chefsache Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Die Krankenstände in Deutschland steigen seit ein paar Jahren wieder an. Im Schnitt ist ein Beschäftigter
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Herausforderung in der betrieblichen Praxis
Fachtagung DVSG: 20.Oktober 2014, Düsseldorf Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Herausforderung in der betrieblichen Praxis 20.10.2014 Norbert Gödecker-Geenen Deutsche Rentenversicherung Westfalen
MehrLandesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken
Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB
MehrErwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick. 6. Süddeutscher Hypophysen- und Nebennierentag 20. April 2013 München
Erwerbsminderungsrenten Altersrenten im Überblick 6. Süddeutscher Hypophysen- Nebennierentag 20. April 2013 München 0 0 Gesetzliche Rentenversicherung Versicherte Risiken jeweils unabhängig von Vorerkrankungen
MehrReha-Sport und Funktionstraining
Reha-Sport und Funktionstraining ( 44 Abs.1 Nr. 3 und Nr. 4 SGB IX) Mit Reha-Sport und Funktionstraining werden Menschen, die von Behinderung bedroht oder bereits behindert sind, oder nach einer Krankheit
MehrRente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrHerzlich Willkommen. Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen
Herzlich Willkommen Arbeitsgruppe 3 Betriebliches Gesundheitsmanagement: Geht das auch in kleinen und mittleren Unternehmen 21. Symposium zur Betrieblichen Gesundheitsförderung Mainz, 23.11.2015 Landeszentrale
MehrGemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg
Gemeinsam. Alters- und Pflegewohnheim Klinik Lindenegg Die Klinik Lindenegg ist ein zentral gelegenes Miteinander Pflegewohnheim, welches auch für erwachsene Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
MehrWorkshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? Persönliche Voraussetzungen. Rechtliche Voraussetzungen
Workshop 1: Wiedereingliederung ins Berufsleben welche Unterstützung ist hilfreich? beta-reha Persönliche Voraussetzungen Vor Rehabilitation: Behandlung / Therapie Tagesstruktur Arbeitstherapie / Ergotherapie
MehrBGF und Vereine. Praxis der betrieblichen Gesundheitsförderung. Sportkongress Stuttgart 2011 Referentin: Beate Missalek
BGF und Vereine Praxis der betrieblichen Gesundheitsförderung Sportkongress Stuttgart 2011 Referentin: Beate Missalek Praxis der Betreiblichen Gesundheitsförderung Unsere Themen heute: Voraussetzungen,
MehrLVR - Integrationsamt. Herzlich. Willkommen! Folie 1
Herzlich Willkommen! Folie 1 Praxisdialog Umgang mit psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz Workshop 4:Prävention und Resilienz LVR-Integrationsamt 01.04.2014 Köln Folie 2 Prävention und Resilienz -
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrÄnderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.
Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist
MehrBeratung aus einer Hand
Sonstige Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg für die Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge sowie das Integrationsamt Diakonisches Werk Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz
MehrMedizinische Rehabilitation bei Epilepsie
Fachkliniken Wangen Medizinische Klinik Thoraxchirurgische Klinik Anästhesie und Intensivmedizin Neurologische Klinik Kinderklinik Rehabilitationskinderklinik www.fachkliniken-wangen.de Medizinische Rehabilitation
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrAußerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger. Skript. Inhaltsverzeichnis. Seite
Außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz - die Unfallversicherungsträger Skript Inhaltsverzeichnis Seite 1 Die gesetzliche Unfallversicherung... 2 1.1 Wer ist versichert?... 3 1.2 Was ist versichert?...
MehrZu Hause pflegen: Vorbereitungen
k o m p a k t Zu Hause pflegen: Vorbereitungen Pflegedienst, Wohnraumanpassung, Hilfsmittel Dieses E-Book kompakt ist ein Auszug aus dem Ratgeber Pflege zu Hause organisieren. Zu Hause pflegen: Vorbereitungen
MehrBerufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen. Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V.
Berufliche Reha: Neuorientierung aus gesundheitlichen Gründen Berufsförderungswerk Berlin- Brandenburg e. V. Begriffsklärungen Berufliche Rehabilitation (= Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben = LTA)
MehrStrategien zur Tabakprävention und entwöhnung Was zahlen die Krankenkassen? Niedersachsen 1
Strategien zur Tabakprävention und entwöhnung Was zahlen die Krankenkassen? Niedersachsen 1 Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen Laut 20 Abs. 1 SGB V: Die Krankenkasse soll in ihrer Satzung Leistungen
MehrFörderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Fortsetzung der erfolgreichen Politik der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Sicherung der selbstbestimmten Teilhabe behinderter
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement von der Integration Einzelner zum Eingliederungsmanagement - Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt Schönebeck, 24.09.2008 Übersicht Hintergrund Betrieblicher Wandel Rechtslage
MehrAndersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S. value beyond financial advice
Andersen & Partners Finanzplanung. Vernetzte Beratung für langjährigen Erfolg. A N D E R S E N & P A R T N E R S value beyond financial advice Schaffen Sie die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Mit
MehrAntrag auf Mobile Geriatrische Rehabilitationsleistungen nach & 40 Abs. 1, SGB V
Antrag auf Mobile Geriatrische Rehabilitationsleistungen nach & 40 Abs. 1, SGB V Anschrift der Krankenkasse Aufenthalt bei Antragstellung B 1. Rehabilitand / in: Name, Vorname:, Geburtsdatum: Adresse des
MehrSelbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation (nach 24, 41 SGB V) für Mütter/ Väter und Kind/Kinder
Selbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge/Rehabilitation (nach 24, 41 SGB V) für Mütter/ Väter und Kind/Kinder Krankenkassen- Name: Versicherungs-Nr.: geb. am Geburtsdaten
MehrDie krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen
Die krankheitsbedingte Kündigung ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen Vortrag im Rahmen der Werkstatt Personalentwicklung am 25.11.2015 zum Thema Fehlzeiten in den Griff bekommen Rechtsanwältin
MehrPrävention in der Arbeitsmedizin
Aufgaben des Betriebsarztes an der Goethe-Universität Frankfurt Prävention in der Arbeitsmedizin Dr. med. Martin Düvel Facharzt für Arbeitsmedizin - Sozialmedizin Betriebsarzt der Goethe-Universität Frankfurt
MehrDie Absicherung Ihrer Existenz. Advigon.BU-SCHUTZ Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Absicherung Ihrer Existenz Advigon.BU-SCHUTZ Private Berufsunfähigkeitsversicherung IHR PARTNER FÜR DIE ABSICHERUNG IHRES BERUFLICHEN EINKOMMENS: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon steht für leistungsstarke,
MehrSelbstauskunftsbogen zum Antrag auf stationäre Leistungen zur Vorsorge / Rehabilitation für Mütter / Väter und Kind / Kinder nach 24, 41 SGB V
Achtung: Den ausgefüllten Sozialfragebogen bitte in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) ärztliche Unterlagen, nur vom MDK zu öffnen, an Ihre Krankenkasse
MehrInfografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?
Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt 65 schrittweise
MehrBesondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen
Der Grundfähigkeits-Schutzbrief für Kinder Besondere Fähigkeiten sollte man fördern und schützen Neu: mit Wechseloption in die BerufsunfähigkeitsVorsorge Das Wichtigste im Leben: die Gesundheit unserer
MehrInformationsveranstaltung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) am 10.11.2014 in Dresden
Federführende Ansprechpartner: Tobias Trommer Reichsstr.5 07545 Gera Telefon: 0365-8556-76039 email: tobias.trommer@drv-bund.de Informationsveranstaltung Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) am
Mehr» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert
» Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt» Alle Fachdisziplinen in einem Haus» Medizinische Diagnostik & Therapie wissenschaftlich fundiert » PAN Prevention Center Prof. Dr. med. C. A. Schneider Ärztlicher
MehrAuswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster
Auswertung Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster Universitätsklinikum Münster Domagkstraße 5 48149 Münster Telefon: 02 51 83-5 81 17 Fax: 02
MehrJahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012
Manfred Pinkwart Jan. 2013 Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012 Sprechstunden 1. Wie oft haben Sie pro Jahr Sprechstunden
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrBetriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84)
Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM (SGB IX 84) Dr.Jürgen Pietsch Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM SGB IX 84 verpflichtet alle Arbeitgeber zum Eingliederungsmanagement, sobald Arbeitnehmer
MehrGesundheitsmanagement bei LANXESS. Dieter-Helmut Seufert, Leitung HR Strategy & Policies
Gesundheitsmanagement bei LANXESS Dieter-Helmut Seufert, Leitung HR Strategy Policies Tarifvertrag Lebensarbeitszeit und Demografie Analyse der Altersstruktur der Belegschaft Chemieformel zum demografischen
MehrDirektversicherung. Entgeltumwandlung
Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Mehr