WillkommenCaritasverband für die Stadt. Augsburg e. V. 12/7/2015 1

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1 WillkommenCaritasverband für die Stadt Augsburg e. V. 12/7/2015 1

2 Aktuelle Ansprechpartner in der Schuldnerberatung: Frau Brandmeier, Dipl.-Sozialpädagogin, Erzieherin Herr Storf, Dipl.-Sozialpädagoge, Bankkaufmann Tel.: (Fax: -40) Kostenlose Beratung für Augsburger Bürgerinnen und Bürger unter Wahrung des Datenschutzes Stand: April 2006, Folie: 2

3 DiensteCaritasverband für die Stadt Augsburg e. V. Schuldner- und Insolvenzberatung Offene Seniorenhilfe Betreuungsverein Tagesstätte für psychisch Kranke Familien- und Gesundheitshilfe Offene Behindertenarbeit Bahnhofsmission Allgemeine soziale Beratung 12/7/2015 3

4 Caritasverband für die Stadt Augsburg e. V. Schuldnerberatung 2 Stellen Einzelberatung Prävention Gruppenangebote Schulung von Ehrenamtlichen 12/7/2015 4

5 Das Verbraucherinsolvenzverfahren Ein Weg zur Entschuldung Stand: April 2006, Folie: 5

6 Grober Ablauf des heutigen Nachmittages Definition Insolvenz Übersicht Kerngedanke des Begriffs Restschuldbefreiung Voraussetzungen der Inanspruchnahme dieses Rechts wichtige Gesichtspunkte zur Insolvenz Verfahrensablauf Pause außergerichtlicher Einigungsversuch & Beratungsverlauf 4 a Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 6

7 Ziele des Insolvenzverfahrens die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen Ziele Verfahren dem redlichen Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. 1 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 7

8 Tenor des Insolvenzverfahrens Vermögensverwertung Tenor 6-jährige Einkommenspfändung erfolgreiches Durchlaufen führt zur Restschuldbefreiung (RSB) 1 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 8

9 Verwertung des Vermögens Im Insolvenzverfahren wird das Einkommen und das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Verwertung des Vermögens Zum Vermögen gehören Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Bausparverträgen und Wertpapieren Forderungen aus Versicherungsverträgen (Kapitallebensversicherungen) Forderungen aus Erbfällen Grundstücke, Eigentumswohnungen und andere Immobilien Wertvolle Haushaltsgegenstände, Möbel, DVD- und Videogeräte, Computer, wertvoller Schmuck, Kameras usw. Privat genutzte Fahrzeuge (PKW, Moped, Motorrad), soweit sie nicht zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit nötig sind Stand: April 2006, Folie: 9

10 Voraussetzungen Insolvenzverfahren Zahlungsunfähigkeit Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat. Drohende Zahlungsunfähigkeit Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. 17, 18 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 10

11 Abgrenzung Verbraucher- und Regelinsolvenz Verbraucherinsolvenz Regelinsolvenz Abgrenzung Verbraucher- und Regelinsolvenz Natürliche Personen Natürliche und juristische Personen zur Zeit nicht selbstständig ehemals Selbstständige, wenn aktuell selbstständige Privatpersonen ehemals selbstständige Privatpersonen, wenn weniger als 20 Gläubiger mehr als 20 Gläubiger und keine Forderungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen Rechtsgrundlage: 304 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 11

12 Zusammentragen der Gläubiger 1. Sämtliche Unterlagen durchforsten (Schubladen, (Umzugs-) Kartons etc. Zusammentragen der Gläubiger 2. Weitere Papiere heranziehen, um Gläubiger in Erinnerung rufen zu können: Kontoauszüge, Verträge, Schecks, Überweisungsbelege, Steuererklärungen Bekannte / Geschäftsfreunde befragen 4. Schufa-Selbstauskunft schriftlich beantragen 5. Nachfragen bei Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) oder Gerichtsvollzieher Achtung: Falls in den letzten Jahren öfters Umzüge anstanden, müssten die damaligen Heimatgerichte ebenfalls angeschrieben werden. 6. Anfrage bei privaten Auskunfteien: Bürgel-Inkasso, ICD GmbH... Stand: April 2006, Folie: 12

13 Versagungsgründe bis zum Schlusstermin des gerichtlichen Insolvenzverfahrens Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers wird die Restschuldbefreiung versagt: Versagungsgründe unvollständige Antragsunterlagen / fehlender Kostenstundungsantrag in den letzten drei Jahren vor Antragsstellung falsche schriftliche Angaben im letzten Jahr vor Antragstellung unangemessene Verbindlichkeiten ein- gegangen oder Vermögen verschwendet vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben im Insolvenzantrag Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten im Insolvenzverfahren Verurteilung wegen Insolvenzstraftat / RSB in den letzten 10 Jahren 290 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 13

14 Obliegenheiten in der Wohlverhaltensperiode Versagung nach dem Schlusstermin Obliegenheiten Verweigerung zumutbarer Erwerbstätigkeit (auf Verlangen dem Gericht und dem Treuhänder Auskunft / Nachweise über Erwerbstätigkeit, Bemühungen, Einkommen und Vermögen geben) Hälfte eines Erbes gehört zur Insolvenzmasse Nichterfüllung von Auskunftspflichten (Wohnungs- und Arbeitsplatzwechsel) Bevorzugung einzelner Insolvenzgläubiger (keine Sondervorteile) Nichtbezahlung der Treuhändervergütung (erneute Kostenstundung) Mitwirkungspflichtverletzung / Insolvenzstraftatverurteilung Auf Antrag eines Gläubigers versagt das Insolvenzgericht bei einem Verstoß gegen die Pflichten die Restschuldbefreiung 295, 296 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 14

15 Ausgenommene Forderungen Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind folgende Forderungen: Ausgenommene Verbindlichkeiten aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung sowie der Nebenfolgen Geldstrafen und gleichgestellte Verbindlichkeiten ( z.b. Bußgelder für zu schnelles Fahren oder Falschparken) Zinslose Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden 302 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 15

16 Elementare Aspekte Kostenstundungsmöglichkeit Elementare Eheleute müssen separate Anträge stellen; die außergerichtliche Einigung kann bei Gläubigerübereinstimmung gemeinsam erfolgen Insolvenzen werden veröffentlicht und im Schuldnerverzeichnis sowie in der Schufa gespeichert Bürgen und andere Mithaftende werden durch den Insolvenzantrag des Hauptschuldners nicht von ihrer Haftung befreit 6 Jahre andauernde Lohnpfändung / Lohnabtretungsvorrang ein Insolvenzverfahren macht keinen Sinn, wenn z. B. laufende Unterhaltsverpflichtungen nicht gedeckt werden können 290 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 16

17 Zeitschiene Insolvenzverfahren Beispiel: Forderungsaufstellungen wurden im August angefordert; schriftliche Verhandlungen wurden im Sept./Okt. geführt; die Gläubigerantworten sind im Nov. gesammelt worden und der Termin in der Schluldnerberatg. wurde vereinbart Ausfüllen des Insolvenzantrages bis Anfang des Jahres Zeitschiene Ende Schluss- des Antrags- abgabe termin Abtre- tungs- Restschuld- befreiung vor- außergerichtliche Einigung Eröffnung Eröffnung ranges Juni-Septermber 06 Dezember 06 Februar 07 Juli 07 Febr. 09 Februar 2013 Stand: April 2006, Folie: 17

18 Ablauf Verbraucherinsolvenzverfahren Verweigert auch nur ein Gläubiger die Zustimmung Außergerichtlicher Einigungsversuch der Schuldner unterbreitet Vorschlag zur Schuldenbereinigung alle Gläubiger müssen einverstanden sein Hält der Schuldner die vereinbarten Zahlungen ein gescheitert Antrag auf gerichtliches Insolvenzverfahren Ablauf schuldenfrei Lehnt die Mehrheit der Gläubiger ab Schuldenbereinigungsplan Versuch einer gütlichen Einigung mit Hilfe des Gerichts Erfüllt der Schuldner den Schuldenbereinigungsplan wenn Mehrheit der Gläubiger zustimmt, kann das Gericht die Ablehnung einzelner Gläubiger durch Zustimmung ersetzen bei Aussichtlosigkeit wird das Verfahren übersprungen gescheitert Gerichtliches Insolvenzverfahren Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger schuldenfrei 7 2 Hat der Schuldner sich nicht redlich verhalten Überprüfung und Feststellung der Forderungen Feststellung und Verwertung des Einkommens und Vermögens des Schuldners Abführung des pfändbaren Einkommens für 72 Monate und Erfüllung der Obliegenheiten Zustimmung der Gläubiger nicht notwendig Erfüllt der Schuldner alle Obliegenheiten M o n a t e Aufhebung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens Wohlverhaltensperiode gescheitert Erfüllung der Obliegenheiten schuldenfrei Stand: April 2006, Folie: 18

19 Ablauf Regelinsolvenzverfahren Antrag auf gerichtliches Insolvenzverfahren Gerichtliches Insolvenzverfahren Anmeldung der Forderungen durch die Gläubiger Ablauf Regel 7 2 Hat der Schuldner sich nicht redlich verhalten Überprüfung und Feststellung der Forderungen Festellung und Verwertung des Einkommens und Vermögens des Schuldners Abführung des pfändbaren Einkommens für 72 Monate und Erfüllung der Obliegenheiten Zustimmung der Gläubiger nicht notwendig Erfüllt der Schuldner alle Obliegenheiten M o n a t e Mündlicher Prüfungs- und Berichtstermin Der Insolvenzverwalter berichtet dem Insolvenzgericht, den anwesenden Gläubigern bzw. dem Schuldner über die (vorläufigen) Ergebnisse seiner Aktivitäten Aufhebung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens Wohlverhaltensperiode gescheitert Erfüllung der Obliegenheiten schuldenfrei Stand: April 2006, Folie: 19

20 Stundung der Verfahrenskosten Umfang der Stundung Kosten des Schuldenbereinigungsplanverfahrens Kosten des Insolvenzverfahrens einschl. Treuhändervergütung Treuhändervergütung in der Wohlverhaltensperiode Stundung Rückzahlung der gestundeten Beträge Gehen während des Insolvenzverfahrens oder in der Wohlverhaltensperiode pfändbare Beträge beim Treuhänder ein, so werden daraus zunächst die angefallenen Kosten beglichen. Bleiben nach der Erteilung noch Beträge offen, dann kann das Gericht die Stundung verlängern und Monatsraten festlegen. Höhe der Rate und Länge der Ratenzahlung richten sich nach dem Prozesskostenhilferecht. Danach sind maximal 48 Monatsraten möglich. 4b, 292 Insolvenzordnung Stand: April 2006, Folie: 20

21 Problemforderungen Mietschulden Stromschulden das überzogene Girokonto Unterhaltsschulden Problemforderungen Problemforderungen erfordern einen besonderen Umgang, um weitere Folgen zu vermeiden. Stand: April 2006, Folie: 21

22 Schritte zur Restschuldbefreiung 1. Zusammentragen aller Gläubiger Schritte zur RSB 2. Sortieren der Unterlagen 3. Abheften der Unterlagen in einem Ringordner und nach jedem Gläubiger ein Trennblatt einlegen 4. Alle Gläubiger anschreiben und eine aktuelle und differenzierte Aufstellung anfordern (Musterschreiben 1) 5. Die Forderungsstände in die Gläubigerübersicht eintragen 6. Nochmals alle Gläubiger anschreiben und einen Vorschlag unterbreiten (Musterschreiben 2 außergerichtlicher Einigungsversuch ) 7. Nach Eingang der Gläubigerantworten bzw. nach Ablauf der Antwortfristsetzung durch Sie kann mit uns der Beratungstermin vereinbart werden 8. Punktuelle Fragen zu diesen einzelnen Schritten beantworten wir gerne telefonisch Stand: April 2006, Folie: 22

23 Musterschreiben 1 Name und Adresse des Absenders Ort, Datum Musterschreiben 1 Name und Adresse des Gläubigers / Gläubigervertreters (Rechtsanwalt, Inkasso) Ihre Forderung gegen mich (bei Gläubigervertretern: Forderung der Firma... gegen mich) Aktenzeichen:... Sehr geehrte Damen und Herren, da ich mich derzeit bemühe, meine Möglichkeiten bezüglich Ihrer Forderung abzuklären, bitte ich Sie um Zusendung einer aktuellen und detaillierten Forderungsaufstellung nach den 367, 497 BGB (aus der die Verrechnung bisher geleisteter Zahlungen hervorgeht) sowie einer Kopie des Ihnen vorliegenden Titels (und/oder der Vertragsunterlagen) und von Pfändungsbeschlüssen. Sie erhalten nach Rückmeldung aller Gläubiger und Prüfung der Unterlagen unaufgefordert in den nächsten Monaten den außergerichtlichen Einigungsversuch nach 305 Abs.1 Nr.1 Insolvenzordnung. In diesem Zusammenhang genießen Abtretungsgläubiger einen 2-jährigen Vorrang; sofern Sie im Besitz einer Abtretungserklärung sind, lassen Sie mir doch bitte eine Kopie zukommen, damit dieser Status berücksichtigt werden kann. Ich bitte Sie, mir die Unterlagen bis spätestens zu schicken. Mit dieser Anfrage ist keinerlei Anerkenntnis einer Rechtspflicht verbunden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung und bedanke mich für die Zusendung der Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Stand: April 2006, Folie: 23

24 Gläubigerübersicht Lfd.Nr. Gläubiger Gesamtforderung Hauptforderung Titel Verhandlg. Bemerkg. Gläubigerübersicht Summe Stand: April 2006, Folie: 24

25 Verwertung des Einkommens Im Insolvenzverfahren wird das Einkommen verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Verwertung des Einkommens Bei Arbeitseinkommen richtet sich der Pfändungsschutz nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. Dort ist in den 850 und folgende genau festgelegt, was vom Einkommen pfändbar ist und was nicht. Der pfändbare Betrag wird beim Arbeitseinkommen nach einer Tabelle berechnet. Hierbei ist das Nettoeinkommen und die Zahl der Unterhaltsverpflichtungen maßgeblich. Unpfändbar ist z.b. Sozialhilfe, Mutterschafts- und Erziehungsgeld, Arbeitslosengeld II und Kindergeld Stand: April 2006, Folie: 25

26 Musterbrief 2 ich komme zurück auf die o.g. Angelegenheit und bedanke mich für die Übersendung der Unterlagen. Nach Analyse der Situation übersende ich Ihnen den außergerichtliche Einigungsversuch nach 305 Abs.1 Nr.1 InsO. Ich verfüge derzeit über Einkünfte in Höhe von rund... monatlich, die zur Bestreitung des Lebensunterhaltes herangezogen werden. Es sind... Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Situation und der hohen Schuldsumme von... bei... Gläubigern ist das Verbraucherinsolvenzverfahren die einzige Hoffnung für meine Entschuldung. Da aber auch Sie kein Interesse an der Durchführung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens haben dürften, möchte ich Ihnen auf der Grundlage der dabei zu erwartenden Zahlungen den gemachten Vorschlag zur außergerichtlichen Einigung etwas genauer ausführen: Da derzeit keine pfändbaren Bezüge von mir erwirtschaftet werden können, erhalten Sie nach Zustimmung aller Gläubiger alle zukünftig vom Einkommen zu pfändenden Beträge entsprechend Ihrer Quote am Gesamtschuldentopf. Ihre Quote können Sie anhand beiliegender Gläubigerübersicht ermitteln. Ich sichere Ihnen diese Besserungsoption für die Dauer von 72 Monaten zu. Abtretungsgläubiger erhalten einen 2-jährigen Vorrang. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres werde ich Sie über meine Einkommenssituation informieren. Selbstverständlich werden jedwede Einkommensverbesserungen mit berücksichtigt. Sie haben als Gläubiger das Recht, den Vergleich zu kündigen, wenn ich über pfändbares Einkommen verfüge und mit mindestens zwei vollen Raten im Rückstand bin und wenn ich trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung schuldhaft meiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkomme. Musterbrief 2 Stand: April 2006, Folie: 26

27 Musterbrief 2 - Fortsetzung Bei ordnungsgemäßer Einhaltung dieses Vorschlags erlöschen Ihre sämtlichen Ansprüche gegen mich. Vollstreckungstitel sind herauszugeben und Schufa-Erledigungsmeldungen zu veranlassen. Bei einem vorzeitigen Scheitern wird für jedes Jahr der ungestörten Planerfüllung ein Bruchteil der Gesamtforderungen erlassen, der diesem Jahr im Verhältnis zur Gesamtvertragslaufzeit entspricht (z. B. 1 Jahr ordnungsgemäße Erfüllung, 5 Jahre Laufzeit des Vergleichs 20 % Erlass der Forderung). Dieses Angebot gilt vorbehaltlich der Zustimmung aller Gläubiger. Ich möchte Sie bitten, das Angebot wohlwollend zu prüfen und mir Ihre Entscheidung bis zum..200 mitzuteilen. Kommt eine Einigung nicht zustande, werde ich Antrag auf Insolvenz stellen müssen. Ich möchte betonen, dass ich an einer einvernehmlichen Einigung interessiert bin. Ein Scheitern hätte zur Folge, dass Sie für ihre laufenden Kosten bei Durchführung des gerichtlichen Verfahrens selbst aufkommen müssen und dann anfallende Gerichts-, Veröffentlichungs- und Insolvenzverwalterkosten die Ratenzahlungen an die Gläubigergemeinschaft erheblich reduzieren werden. Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Musterbrief 2 - Fortsetzung Anlagen Gehaltsnachweis Gläubigerübersicht Stand: April 2006, Folie: 27

28 Musterbrief 2 - gutes Angebot Sie erhalten im Folgemonat Ihrer Zustimmung zu dieser Vereinbarung über 6 Jahre hindurch Ihren Anteil an der monatlichen Rate in Höhe von..., mindestens jedoch immer den pfändbaren Betrag entsprechend Ihrer Quote am Gesamtschuldentopf. (Ihre Quote beträgt... %). Im Falle eines Erbanspruches während der Laufzeit dieser Vereinbarung erhalten Sie analog 295 InsO anteilsmäßig 50 % des Erbes bis max. der Forderungsstand zum heutigen Tag erreicht ist. Die Parteien werden alles unternehmen, um auch bei Störungen des Vertragszweckes einverständliche und für den Zweck sinnvolle Lösungen zu suchen und, wenn nötig, sich dabei der Hilfe Dritter zur Schlichtung zu bedienen. Im Störungsfall werden Sie möglichst frühzeitig von drohenden Problemen in Kenntnis gesetzt und unverzüglich nach Eintritt der Störung einen Vorschlag erhalten, aus dem hervorgeht, in welcher Form die Zahlungen fortgesetzt und Ihre berechtigten Belange ohne Gefährdung meiner Existenz gewahrt werden können. In diesem Fall wird die Vertragslaufzeit verlängert bis die ursprüngliche Vergleichssumme erreicht ist. Die Verlängerung sollte jedoch ein Jahr nicht überschreiten. Es ist mir ein besonderes Anliegen, die Gläubiger im außergerichtlichen Vergleich nicht schlechter, vielmehr mit überobligatorischen Zahlungen besser zu stellen als im gerichtlichen Insolvenzverfahren. Musterbrief 2 - gutes Angebot Stand: April 2006, Folie: 28

29 Termin für Einzelberatung Termin für Einzelberatung Bitte unbedingt mitbringen: Ein Exemplar Ihrer Musterbrief 2 - Fassung Ihre Gläubigerübersicht Die Antworten der Gläubiger auf Musterbrief (einsortiert im Gläubigerordner) Stand: April 2006, Folie: 29

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