Der bekannte Versender. Einführung

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1 Der bekannte Versender Einführung

2 Die Grundlagen: Entwicklung Die Transportkette ist eine offene Struktur mit Millionen von Zugangspunkten und die Lebensline für die globale Welt. Unterbrechungen in der Transportkette können immensen wirtschaftlichen Schaden anrichten. ca. 90 Prozent des weltweiten Handelsvolumens konzentrieren sich auf nur knapp 40 logistische Knotenpunkte.(Quelle: PWC) Was passiert wenn wichtige Knotenpunkte ausfallen? 7,5 % des weltweiten Seehandels werden durch den Suez Kanal transportiert (Quelle Suez Kanal 2010) 14,8% der Container- und der Luftfracht werden in Hong Kong/ Shenzen freight Cluster umgeschlagen (Quelle PWC) HH Hafen: 132,2 Mio in 2011

3 Sinnhaftigkeit? Wahrscheinlichkeit? Warum überhaupt Sicherheit in der Lieferkette? Nur eine Modeerscheinung? Wie wahrscheinlich ist es, das gerade in meinem Unternehmen etwas passiert? Eine Frage gibt die Antwort! Hätten Sie am 10. September 2001 gedacht das am 11. September Attentäter Flugzeuge in die Türme des WTC steuern? Erklärung des Europäischen Rates (2003) Bei der Sicherheit in der Lieferkette geht es darum, das Unvorstellbare zu denken.

4 80 % der Luftfracht wird so befördert und Stand heute nahezu unkontrolliert!

5 Neues aus der Presse

6 Bundesamt warnt vor Engpässen Von 3500 interessierten Firmen sind laut dem LBA aber erst 408 zugelassen. 367 weitere Anträge sind zwar eingereicht, die Hälfte aber mit Fehlern. Die Behörde, die an Verkehrsminister Peter Ramsauer berichtet, warnt daher, sie könne keine verbindliche Zusage geben, dass alle Anträge von Unternehmen, die auch noch kurz vor Ablauf der Übergangsfrist im März 2013 einen Antrag auf Zulassung zum bekannten Versender einreichen, rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist eine Zulassung erhalten. Teilweise dauern die Prüfungen bis zu einem Jahr. Quelle WiWo,

7 EG (VO) 2320/2002 Bekannter Versender nach altem Stand

8 Kennen Sie das noch?

9 Bestehende Pflichten des BV Einsatz von zuverlässigem Personal (poliz. Fhz., Compliance) Räumlichkeiten und Flächen für die Verpackung und Lagerung von Fracht gegen Zutritt unbefugter Personen sichern. Fracht sofern möglich, gegen unbefugtes Öffnen sichern (z.b. Packband, Versiegelung, Container). Ím Zweifelsfall Sicherheitskontrolle veranlassen! Dafür Sorge tragen, dass Logistik-Partner für Verpackung, Lagerung, Transport (vorher Unterauftragnehmer) über die Sicherheitsmaßnahmen in Kenntnis gesetzt werden und dies schriftlich bestätigen. Sendungsbezogene Erklärung abgeben, dass die Versandstücke keine verbotenen Gegenstände enthalten (Anhang VO (EG) Nr. 2320/2002) bzw. diese Gegenstände schriftlich bescheinigen.

10 EG (VO) 300/2008 und EG (VO)185/2010 Bekannter Versender nach neuem Stand

11 Leitbild Ihr Unternehmen als Flughafen auf der grünen Wiese

12 Öffentlicher Bereich (Landseite) Vorfelder Gates Sensibler Bereich Start- und Landebahn (Piste) Sicherheitsbereich (Luftseite)

13 Sensibler Sicherheitsbereich Sicherheitsbereich Nicht allgemein zugänglicher Bereich Öffentlicher Bereich während der Betriebszeiten

14 Was ist ein Bekannter Versender bekannter Versender ist ein Versender von Fracht oder Post zur Versendung auf eigene Rechnung, dessen Verfahren gemeinsamen Sicherheitsvorschriften und standards entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht oder Post auf dem Luftweg zu befördern. Verordnung (EG) Nr. 300/2008

15 Was ist ein Reglementierter Beauftragter reglementierter Beauftragter sind Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten; Verordnung (EG) Nr. 300/2008

16 Stichwort Geschäftlicher Versender Die Möglichkeit, Fracht als geschäftlicher Versender zu befördern, besteht weiterhin. Voraussetzung: Transport kann nur über Frachtflugzeuge erfolgen (Achtung: Eingeschränkte Kapazität) Sicherheitsbeauftragte Person muss vom Versender benannt werden Zeichnung der Verpflichtungserklärung durch den Versender (außer bei vorhandenem AEO-Zertifikat gem. 185/2010 Anhang Nr ) Was passiert wenn ein Kunde den Spediteur vorgibt? Was wenn die gewünschte Destination nicht von einem Frachter angeflogen wird?

17 Was enthält der Sicherheitsplan 1. (Sicherheits-)Organisation des Unternehmens beschreiben 2. Verantwortliche Personen (Luftsicherheitsbeauftragter) benennen 3. Personal (Personalpolitik, Schulung) darstellen 4. Partnerunternehmen (Kooperationen, Unterauftragnehmer) aufführen 5. Prozesse und Verfahren der Abfertigung beschreiben 6. Sicherung der Betriebsbereiche darstellen 7. Durchführung von Sicherheitskontrollen beschreiben 8. Maßnahmen bei Unregelmäßigkeiten (Meldewege) darstellen 9. Qualitätssicherung beschreiben

18 In Word?

19 Schulungen

20 Wer ist wie betroffen? Mitarbeiter, die Verantwortung tragen Beauftragter für die Sicherheit, Stellvertreter Mitarbeiter mit Kenntnis und Zugang zu identifizierbarer Luftfracht PaK Personal aller Kategorien

21 Zuverlässigkeit der Mitarbeiter

22 Zuverlässigkeitsüberprüfungen Beauftragter für die Sicherheit 7 LuftSiG (Luftsicherheitsgesetz) Anerkennung 9 und 10 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes). Personal aller Kategorien (sofern nach dem eingestellt!) Beschäftigungsbezogene Überprüfung 7 LuftSiG wird ebenfalls anerkannt.

23 Entscheidungskriterien Bekannter Versender bleiben?

24 Was passiert ohne den Status bv Zukünftig werden Sendungen eines Unternehmens ohne den Status bekannter Versender einer besonderen Sicherheitsbeschau am Flughafen oder beim Spediteur unterzogen. Das bedeutet das: zusätzliche Röntgengebühren anfallen können es zu längeren Lagerzeiten und damit ggf. Gebühren kommen kann es zu zeitlich nicht vorher zu sagenden Verzögerungen kommen kann es zu Qualitätsproblemen auf Grund der manuellen Kontrollen kommen kann Es zu Imageverlust und Wettbewerbsnachteilen kommen kann Niemand zwingt die Unternehmen, den Status bekannter Versender aufrecht zu erhalten. Aber für die Unternehmen, die regelmäßig Sendungen per Luftfracht versenden, wird er de facto zu einem Muß um Kosten und Lieferverzögerungen zu verhindern.

25 mögliche Sicherheitskontrollen Röntgen Sniffer / handsearch Maße: 170 cm x 140 cm max kg Versender zeichnet Enthaftungserklärung Probleme Beschränkung auf Grund der Abmessungen der Röntgengeräte Probleme bei der Detektion von Sprengstoffen Unterschiedliche Kontrollarten in der EU z.b. Sprengstoffspürhunde

26 Was passiert ohne den Status BV Die Kosten einer Zertifizierung sind zwar unangenehm, aber über lange Sicht gesehen, stehen sie in keinem Verhältnis zu den Gebühren für die Sicherheitsbeschau oder die Folgen von verzögerten Lieferungen. Beispielrechnung für eine Handdurchsuchung/ Sprengstoffdetektion einer kg- Sendung: Probenentnahme mit Spreng- Stoff-Spurendetektor 0,15 /kg 300,00 Physische Frachtkontrolle 40,00 / Sendung 40,00 Pauschale für An- und Abfahrt 40,00 40,00 Personal (mind. 2) 30,00 / Std. /Mann 120,00 Gesamtkosten: 500,00

27 Beispiel Röntgenbilder

28 Entscheidungshilfe Kosten: Anzahl Luftfrachtvorgänge/Gewicht Stückgut: 0,10-2,50 /KG Paketpreis: 5,00-900,00 Manuelle Überprüfung: nach Aufwand zzgl. Lagerung Zeit: ggf. ist der Flieger weg darf Ware verspätet kommen? Qualität: ggf. wird die Fracht geöffnet und neu verschlossen akzeptiert das der Empfänger? Geht das so einfach?

29 Hauptpunkte/Abteilungen Was sind kritische Punkte? Wer ist betroffen? Workflow?

30 Wer ist betroffen? Führung Sicherheit als Philosophie aufnehmen und vorleben HR Zuverlässigkeitsüberprüfungen, ggf. Schulungen, Arbeitsverträge für Sicherheitsbeauftragte Vertrieb Info an Kunden bei Selbstabholern (FCA, EXW), Führungen? Einkauf Vertragsergänzungen bei Lieferanten, bei Frachteinkauf Regelung hinsichtlich regb IT Informations- und Dokumentenfluss, Prüfung regb, IT-Systeme Produktion wenn dort Luftfracht bekannt Lager wenn dort Luftfracht bekannt

31 Wer ist betroffen? Kommissionierung wenn dort Luftfracht bekannt Verpackung zuverlässig, geschult, manipulationssicher Versand zuverlässig, geschult, manipulationssicher, Übergabe an regb Werksschutz Zugangskontrollen, Überwachung Bau/Facility Sicherheitsaspekte bei Um- und Neubauten BR Information an Mitarbeiter, Zuverlässigkeitsüberprüfungen ISO/QM einheitliche Dokumentation, interne Audits

32 Fazit Unsere Unterstützung auf Ihrem Weg zum bv/regb

33 Was droht ist Eyjafjallajökull

34 Bottleneck Szenario an deutschen Abgangsflughäfen im Jahre 2013 Relation Heute: 10% unsecured zu 90% secured Fracht Prognose für 2013: 80% unsecured zu 20 secured Fracht Folge: Transportverzögerung durch Kontrollen Derzeit nicht genügend Equipment für Kontrollen an den Flughäfen Evtl. nicht ausreichend geschultes Personal vorhanden Problematik bei Fracht, welche nicht gescanned werden kann Entstehung neuer Prozessschritte

35 Buchtipp Wenn Sie bislang noch keine Entscheidung Pro oder Contra bekannter Versender getroffen haben, drängt die Zeit: Die Übergangsfrist endet am 23. März 2013! Bis dahin müssen Sie sich entschieden haben, ob Sie bekannter Versender bleiben möchten oder künftig die kostenpflichtigen Sicherungsdienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen wollen. Aber bedenken Sie, dass der Antrags- und Prüfungsprozess einige Monate in Anspruch nimmt! Die vorliegende Arbeitshilfe informiert Sie zunächst über die aktuelle Situation, erklärt Begriffe und gibt Definitionen. Anhand der praxisnahen Kosten-Nutzen-Analyse können Sie dann die Entscheidung treffen, ob Sie bekannter Versender bleiben möchten. Ist die Entscheidung pro bekannter Versender getroffen, helfen Ihnen die konkreten Handlungsempfehlungen und der 10-Punkte-Plan für den sicheren Weg zu Ihrer behördlichen Zulassung. Die relevanten Vorschriften im Anhang und weiterführende Materialien auf der beigefügten CD-ROM runden das Thema ab. ISBN: ca. 170 Seiten 17,0 x 24,0 cm Buch mit CD (Softcover) 29,80 inkl. MwSt.

36 Vielen Dank! Stefan Reinhardt Ltr. Kommunikation AOB GmbH Mail: Tel: 02921/ Mobil: 0172/

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