KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude
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- Nora Küchler
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1 KfW Förderung für energieeffiziente Gebäude Wiesbaden, Referentin: Manuela Mohr Bank aus Verantwortung
2 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431,) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 2
3 KfW Bank aus Verantwortung Fördern im öffentlichen Auftrag Gründung: 1948 Anteilseigner: Refinanzierung: Rating: Sitz: Niederlassungen: 80 % Bund, 20 % Bundesländer 90 % Kapitalmarkt, Bundesmittel AAA / Aaa Frankfurt am Main Berlin, Bonn Fördervolumen 2013: 72,5 Mrd. Euro Inländisches Fördergeschäft (52 Mrd. Euro) Internationales Geschäft (20 Mrd. Euro) Privatpersonen & öffentl. Einrichtungen 29 Mrd. Euro Unternehmen 23 Mrd. Euro Export- & Projektfinanzierung 13,7 Mrd. Euro Entwicklungs- & Tranformationsländer 6,7 Mrd. Euro 3
4 KfW Eine Bank mit vielfältigen Aufgaben Inländische Förderung Internationales Geschäft Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank Förderung Mittelstand, Existenzgründer, Start-ups Wir fördern Deutschland Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank/ Kreditinstitute Förderung Wohnwirtschaft, Bildung, Kommunale Infrastrukturvorhaben, Globaldarlehen, Auftragsgeschäfte des Bundes Wir sichern Internationalisierung Geschäftsbereich Export & Projektfinanzierung Internationale Projekt- & Exportfinanzierung Wir fördern Entwicklung Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank/ DEG Förderung Entwicklungs- & Transformationsländer Förderung Umwelt- und Klimaschutz 4
5 Der Weg zum Förderkredit Antragsweg Antragstellung Befürwortung Kunde Finanzierungspartner über Fördermittel informieren Finanzierungsberatung Bonitätsprüfung Sicherheitenprüfung Antragsprüfung Vertragsabschluss Kreditverwaltung Prüfung der Förderfähigkeit ggf. Bonitätsprüfung Kreditzusage Refinanzierungszusage 5
6 Förderung für Wohnimmobilien Überblick Förderprogramme sind kombinierbar Neubau Energieeffizient Bauen (153) Kredit Gebäudebestand Energieeffizient Sanieren (151/152, 430, 431) Kredit / Zuschuss Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit (167) Kredit Altersgerecht Umbauen (159, 455) Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134) Kredit Wohneigentums -bildung 6
7 Energieeffizient Bauen und Sanieren Das KfW-Effizienzhaus Primärenergiebedarf Q P (benötigte Energie unter Berücksichtigung sämtlicher Verluste für Bereitstellung des Energieträgers) Transmissionswärmeverlust H T (Energieverlust des Gebäudes über die Bauteile/Gebäudehülle) Das KfW-Effizienzhaus steht für einen niedrigen Energiebedarf und orientiert sich an den Vorgaben der Energieeinsparverordnung. 7
8 Förderbeispiel Hauskauf + Sanierung + Ausbau/Umbau Maßnahmen Kaufpreis Immobilie Umbau der Scheune zu einer zweiten Wohneinheit Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Heizung) Ausbau des Dachgeschosses Modernisierung der Bäder Förderprogramme KfW-Wohneigentumsprogramm (124) Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152 oder 430) Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Altersgerecht Umbauen (159, 455) 8
9 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 9
10 Energieeffizient Bauen (153) Anwendungsbereiche Für die Finanzierung von besonders energieeffizienten Neubauten Wir fördern: Bau/Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 40, 55,70 (inklusive Passivhaus) Bestandserweiterung durch abgeschlossene Wohneinheit(en) Umbau von unbeheizten Nichtwohnflächen zu Wohnflächen 10
11 Energieeffizient Bauen (153) Förderstufen Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (HT ) Tilgungszuschuss je WE KfW-Effizienzhaus % 55 % 10 % Euro KfW-Effizienzhaus % 70 % 5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 85 % - (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) 11
12 Energieeffizient Bauen (153) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre banküblich 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand:
13 Energieeffizient Bauen (153) Beispiel: Neubau KfW-Effizienzhaus Vorhaben: Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (KfW-Effizienzhaus 70) Investitionsplan EUR Kaufpreis Grundstück Baukosten Baunebenkosten Summe Finanzierungsplan EUR KfW-Wohneigentumsprogramm (124) Energieeffizient Bauen (153) Eigenmittel Bankdarlehen Summe
14 Energieeffizient Bauen (153) 14
15 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 15
16 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Antragsteller Für alle Investoren, die selbst genutzte oder vermietete Wohngebäude oder Eigentumswohnungen energetisch sanieren Für Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit die Zuschussvariante (430) beantragen. 16
17 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden mit Bauantrag/Bauanzeige vor dem Wir fördern: die energetische Sanierung von Wohngebäuden (Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus) den Ersterwerb von neu sanierten Wohngebäuden die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau oder Dachgeschossausbau) 17
18 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Wir fördern außerdem: die Umwidmung (Nutzungsänderung) von beheizten Nichtwohnflächen (z. B. Gewerbeflächen) neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen die Heizungsanlage sowie eine Lüftungsanlage für das Gesamtgebäude bei überwiegend wohnwirtschaftlicher Nutzung (> 50 %) Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung 18
19 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Förderzweck Sanierung mit Einzelmaßnahmen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zinsgünstiger Kredit oder Zuschuss (430)* 10 % der Kosten zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss (430)* bis zu 25 % der Kosten * Zuschuss nur für private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen 19
20 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Einzelmaßnahmen (152) Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken Erneuerung von Fenstern und Außentüren Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage Fördervoraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß KfW-Merkblatt Bestätigung durch einen Sachverständigen 20
21 Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien Für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien gemäß Förderbedingungen des Marktanreizprogramms des BAFA und kombinierte Heizungsanlagen Wärmepumpen mit Nennwärmeleistung bis 100 kw Biomasseanlagen mit Nennwärmeleistung von 5 kw bis 100 kw thermische Solarkollektoranlagen bis 40 m² Kolletorfläche Voraussetzung: Die alte Heizungsanlage wurde vor dem installiert 21
22 Energieeffizient Sanieren (151/152, 430) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (151) Förderstufen Jahresprimärenergiebedarf (QP) Transmissionswärmeverlust (HT ) Tilgungszuschuss max. je WE KfW-Effizienzhaus % 70 % 17,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 85 % 12,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 100 % 7,5 % Euro KfW-Effizienzhaus % 115 % 5,0 % Euro KfW-Effizienzhaus % 130 % 2,5 % Euro KfW-Effizienzhaus Denkmal 160 % - 2,5 % Euro (Angaben in % des Referenzgebäudes nach EnEV) 22
23 Energieeffizient Sanieren Kredit (151/152) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: EUR je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen EUR je Wohneinheit für KfW-Effizienzhaus bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre banküblich 12 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat kostenfrei ab EUR mit anderen Förderprodukten möglich * Stand:
24 Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss (430) Finanzierung ohne KfW-Kredit KfW-Effizienzhaus 55: 25,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 70: 20,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 85: 15,0 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 100: 12,5 % Zuschuss, max Euro KfW-Effizienzhaus 115/Denkmal: 10,0 % Zuschuss, max Euro Einzelmaßnahmen: 10,0 % Zuschuss, max Euro Antragstellung direkt bei der KfW: 24
25 Energieeffizient Sanieren Baubegleitung (431) Zuschuss für Planung und Baubegleitung Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, max Euro pro Vorhaben Für die Planung und professionelle Baubegleitung einer energetischen Sanierung durch qualifizierte Sachverständige Antragstellung bei der KfW nach Abschluss der Baubegleitung nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder
26 Förderfähigkeit und Anforderungen an die Bilanzierung bei Wohnflächenerweiterungen Ausgangssituation vor Sanierung - Dachschrägen ungedämmt - Keine Keller-/Perimeterdämmung - Dach- und Kellerräume unbeheizt WE 1 = bestehende thermische Hülle (umschließt die vorhandenen beheizten Räume)* WE 2 WE 2 Mit Wärmedämmung: Der Verlauf der Dämmschicht bestimmt die thermische Hülle Ohne Wärmedämmung: Die Umschließungsflächen der beheizten Räume bestimmen die thermische Hülle. Beheizte Räume werden durch dauerhaft und fest installierte Heizungsanlagen sowie ggf. über Raumverbund beheizt. Der Sachverständige/Energieberater ermittelt den Verlauf der thermischen Hülle im Rahmen seiner Tätigkeit. 26
27 Förderfähigkeit und Anforderungen an die Bilanzierung bei Wohnflächenerweiterungen Nach Sanierung: Schaffung neuer Wohneinheiten WE 3 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Wohneinheiten Aufteilung der Wohneinheiten: - Keine Grundrissänderung der ursprünglichen WE - Neue WE im Dach und Keller Förderung: WE 2-2 WE in EES (WE 1,2) - 2 WE in EEB (WE 3,4) WE 24 = neue thermische Hülle Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich oder: - 3 Getrennte Nachweise (WE1+WE2; WE3; WE4), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 27
28 Förderfähigkeit und Anforderungen an die Bilanzierung bei Wohnflächenerweiterungen Erweiterung der Wohneinheiten WE 2 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Flächen Aufteilung der Wohneinheiten: - Durch Wohnflächenerweiterung Vergrößerung der beiden ursprünglichen Wohneinheiten WE 1 Förderung: - 2 WE in EES Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich = neue thermische Hülle 28
29 Förderfähigkeit und Anforderungen an die Bilanzierung bei Wohnflächenerweiterungen Erweiterung und Schaffung neuer Wohneinheiten Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Flächen und Wohneinheiten WE 3 WE 1 Aufteilung der Wohneinheiten: - Grundrissänderung neuer Zuschnitt - Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit WE 2 Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich = neue thermische Hülle 29
30 Förderfähigkeit und Anforderungen an die Bilanzierung bei Wohnflächenerweiterungen Schaffung neuer Wohneinheiten durch Anbau Maßnahmen: WE 3 - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Wohneinheiten WE 1 WE 2 WE 4 Aufteilung der Wohneinheiten: - Neugeschaffene Wohnflächen werden jeweils zu neuen WE - vorhandenen WE unverändert Förderung: - 2 WE in EES (WE 1,2) - 2 WE in EEB (WE 3,4) = neue thermische Hülle Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich oder: - 3 Getrennte Nachweise (WE1+WE2; WE3; WE4), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 30
31 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 31
32 Energieeffizienz-Expertenliste Ziel Das Ziel Qualitätssicherung bei anspruchsvollen Bau- und Modernisierungsvorhaben bundesweit einheitliche Kriterien, die es den Kunden leichter machen, qualifizierte Experten zu finden Unser Weg Entwicklung einer Beraterliste durch BMWi, BMVBS, BAFA und KfW für die Förderprogramme des Bundes: Vor-Ort-Beratung des BAFA energetische Fachplanung und Baubegleitung für KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen mit einheitlichen Qualifikationskriterien transparente und einheitliche Anforderungen Nachweis einer regelmäßigen Fortbildung Verbesserung der Qualität durch stichprobenweise Prüfungen der Ergebnisse 32
33 Energieeffizienz-Expertenliste Anforderungen an die Ersteintragung 1. Grundqualifikation: ausstellungsberechtigt gemäß 21 EnEV 2. Zusatzqualifikation Energieeffizienz: oder Weiterbildung: für Architekten und Ingenieure: 130 Unterrichtseinheiten (UE)* für Handwerker, Innenarchitekten und Techniker: 210 UE für Sachverständige Schall- und Wärmeschutz: 70 UE Nachweis besonderer Sachkunde: zwei Referenzen (EH 40/55 im Neubau oder EH 55/70 bei Sanierung) oder: Lehrtätigkeit (komplette Inhalte Weiterbildungskatalog) an Hochschulen oder Weiterbildungsinstituten * 1 UE = 45 Min. 33
34 Energieeffizienz-Expertenliste Anforderungen an die Ersteintragung: Sonderregelungen Sonderregelung für BAFA-Berater und Passivhausplaner: Zusatzqualifikation Energieeffizienz: Eintrag mit Energieberater-Weiterbildung (gemäß BAFA-Richtlinie): Weiterbildung nach Nov (inkl. Weiterbildung gem. BAFA-Richtlinie 2012, Modul Beratung): 16 UE Fortbildung (ab UE) Weiterbildung vor Nov. 2001: 80 UE Nachschulung inkl. Abschlussprüfung Passivhausplaner: + 50 UE Ergänzungskurs mit schriftlicher Prüfung 34
35 Sachverständiger für Baudenkmale Anforderungen an die Ersteintragung in die Expertenliste Denkmal 1. Grundqualifikation: ausstellungsberechtigt gemäß 21 EnEV 2. Zusatzqualifikation Energieeffizienz: Fortbildung Energieeffizienz: für Architekten und Ingenieure: 76 UE für Handwerker/Techniker: 156 UE (HWK Gebäudeenergieberater 2012 wird anerkannt) oder Eintragung als Effizienzhausplaner in Energieeffizienz-Expertenliste oder Anerk. Sachverständigentätigkeit oder Nachweis von drei Referenzen (Bilanzverfahren nach EnEV 2009) 3. Zusatzqualifikation Denkmal: Fortbildung Denkmal: für alle Berufsgruppen: 72 UE oder Nachweis besonderer Sachkunde auf diesem Fachgebiet: Hochschultätigkeit oder Aufbau-/Masterstudium Denkmalpflege oder Altbauinstandsetzung (mind. 120 Stunden Denkmal) oder Restaurator im Handwerk 35
36 Energieeffizienz-Expertenliste Verlängerung des Listeneintrags Verlängerung des Listeneintrags alle zwei Jahre zur Qualitätssicherung und Überprüfung der Aktualität der Fachkenntnisse Voraussetzung entweder: Fortbildung 16 Unterrichtseinheiten und Praxisnachweis energetische Bilanzierung eines KfW- Effizienzhauses, an dem mindestens zwei Einzelmaßnahmen tatsächlich umgesetzt wurden oder: Nur Fortbildung 48 Unterrichtseinheiten 36
37 Qualitätssicherungskonzept Energieeffizient Bauen und Sanieren Aus Verantwortung gegenüber unserem Auftraggeber und der Öffentlichkeit. Die EBS-Programme tragen zum Gelingen der Energiewende bei. Sie setzen anspruchsvolle Standards und erreichen eine hohe Breitenwirkung. Die Sicherstellung der programmgemäßen Verwendung der Fördermittel ist Bestandteil unseres Förderauftrags. Programme für Energieeffizientes Bauen und Sanieren Aus Verantwortung gegenüber unseren Endkunden. Die Qualität des geförderten Bauprojektes ist Bestandteil des Leistungsversprechens gegenüber den Endkunden. Aus eigenem Anspruch. Die Gewährleistung einer hohen Förderqualität entspricht unserem Selbstverständnis als professionelle Förderbank. 37
38 Qualitätssicherungskonzept Energeeffizient Bauen und Sanieren Antragstellung und Zusage SPK1 SPK2 VOK Umsetzung der Maßnahmen Energieberatung und Vorhabensplanung Vorhabensabschluss Programminhalte Online-Bestätigung Baubegleitung Nachweisprüfung technische Mindestanforderungen unterstützen die Planungs- und Ausführungsqualität Plausibilisierung von energetischen Kennwerten über das EBS-Prüftool Förderung der energ. Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben im Zuschussprogramm 431 Stichprobenprüfung der erforderlichen techn. Nachweise und Rechnungen (SPK2) Sachverständige Berechnungsprüfung Vor-Ort-Kontrolle verpflichtende Einbindung von Sachverständigen aus der Expertenliste ab 2014 Stichprobenprüfung der energetischen Berechnungsunterlagen (SPK1) Stichprobenprüfung der umgesetzten Maßnahmen (VOK) Qualitätskontrollen: SPK = Stichprobenkontrolle, VOK = Vor-Ort-Kontrolle 38
39 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159, 455) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 39
40 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Für alle Investoren, die eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen. Wir fördern: Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Wohnungen die Erweiterung bestehender Gebäude (z. B. Anbau eines Außenaufzugs) den Ausbau vormals nicht beheizter Räume (z. B. Dachgeschossausbau) den barrierearmen Umbau von beheizten Nicht-Wohnflächen (z. B. Gewerbe) zu Wohnflächen den Ersterwerb von barrierearm modernisiertem Wohnraum neue Wohneinheiten, die durch Erweiterung/Ausbau von Denkmalschutzgebäuden bzw. Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz entstehen 40
41 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Die Förderung für mehr Wohnkomfort attraktive Finanzierungskonditionen bzw. nicht zurückzahlbarer Zuschuss einfache und klare Anforderungen an den Umbau Förderung von Einzelmaßnahmen oder umfassende Barrierereduzierung zum Standard Altersgerechtes Haus Bemessungsgrundlage für den Kredit bzw. Zuschuss ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Umbau. 41
42 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Mehr Komfort für alle Kredit: Euro je Wohneinheit oder Zuschuss: 8 % für Einzelmaßnahmen, max Euro pro Wohneinheit 10 % für Standard Altersgerechtes Haus, max Euro pro WE Private Eigentümer und Ersterwerber von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen können alternativ zum Kredit (159) die Zuschussvariante (455) beantragen. 42
43 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Überblick förderfähige Maßnahmen 1 Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen (z. B. altersgerechte Stellplätze für PKW oder Kinderwagen) 5 Maßnahmen an Sanitärräumen (z. B. bodengleiche Dusche, Modernisierung WC, Waschbecken) 2 Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. Bewegungsflächen, Wetterschutz, Schutz vor Einbruch) Vertikale Erschließung/ Überwindung von 3 Niveauunterschieden (z. B. Aufzugsanlagen, Rampen) 6 7 Sicherheit, Orientierung und Kommunikation (z. B. elektronische Türöffner, Garagenöffner) Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen 4 Anpassung der Raumgeometrie (z. B. Zimmerzuschnitt, Bau von Balkonen, Loggien, Terrassen) 43
44 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Standard Altersgerechtes Haus Der Standard Altersgerechtes Haus beinhaltet folgende Anforderungen: einen altersgerechten Zugang (Förderbereiche 1, 2 und ggf. 3), ein altersgerechtes Wohn- und/oder Schlafzimmer sowie eine altersgerechte Küche (Förderbereich 4), ein altersgerechtes Bad (Förderbereich 5), die Bedienelemente entsprechen den Anforderungen (Förderbereich 6) Positiver Effekt: Wertsteigerung der Immobilie bessere Vermarktung für Vermieter Anhaltspunkt für alle Eigentümer, was barrierereduziertes Wohnen für die Umsetzung bedeutet 44
45 Altersgerecht Umbauen (159) Sachverständige Wir empfehlen eine Beratung, Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen: Bauvorlageberechtigte, insb. Architekten ( und Bauingenieure ( öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks, die die Fortbildung nach den Kriterien des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Bereich Barriereabbau / Barrierefreiheit in Wohngebäuden erfolgreich absolviert haben ( 45
46 Altersgerecht Umbauen (159) Förderfähige Kosten Wir fördern: Alle Kosten, die durch die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen unmittelbar bedingt sind. Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungskosten. Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind. Voraussetzungen: Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Ausführung durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks 46
47 Altersgerecht Umbauen (159, 455) Beispiel technische Mindestanforderungen Maßnahmen an Sanitärräumen (Förderbaustein 5) Technische Mindestanforderungen (Auszug): Duschplätze müssen bodengleich ausgeführt werden, mit rutschfesten oder rutschhemmenden Bodenbelägen versehen sein. Waschbecken müssen mind. 0,48 m tief sein, Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten. 47
48 Altersgerecht Umbauen (159) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: EUR je Wohneinheit bis zu 30 Jahre 10 Jahre 1 bis maximal 5 Jahre banküblich 4 Monate frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Förderprodukten möglich * Stand:
49 Altersgerecht Umbauen (159) Beispiel: Sanierung und Modernisierung Zweifamilienhaus Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Dämmung Außenwände + Austausch Fenster Sachverständiger Energie Umbau Bäder + Türen + Zugang Terrasse Summe Energieeffizient Sanieren (152) Baubegleitungszuschuss (431) Eigenmittel Altersgerecht Umbauen (159) Summe Maximal mögliche Förderung: Energieeffizient Sanieren: 2 Wohneinheiten x 50 T = 100 T Altersgerecht Umbauen: 2 Wohneinheiten x 50 T = 100 T 49
50 Altersgerecht Umbauen (455) Beispiel: Sanierung und Modernisierung Zweifamilienhaus Investitionsplan EUR Finanzierungsplan EUR Dämmung Außenwände Austausch Fenster Sachverständiger Energie Umbau Bäder + Türen + Zugang Terrasse Energieeffizient Sanieren (430) (10 % Zuschuss) Baubegleitungszuschuss (431) (50 % Zuschuss) Altersgerecht Umbauen (455) (8 % Zuschuss) Eigenmittel Summe Summe
51 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 51
52 Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz Energieeffizienz Erneuerbare Energien Allgemeiner Umweltschutz Innovativer Umweltschutz Energieberatung Mittelstand KfW-Energieeffizienzprogramm KfW-Programm Erneuerbare Energien KfW-Umweltprogramm BMU-Umweltinnovationsprogramm Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 4 Mrd. EUR Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen Unternehmen Unternehmen Privatpersonen Gemeinnützige Kommunen zusätzlich KfW-Unternehmerkredit (037/047) für allgemeine Investitionen/Betriebsmittel 52
53 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderzweck 1. Investitionsmaßnahmen mit wesentlichen Energieeinspareffekten Ersatzinvestition Neuinvestition mind. 20 % Energieeinsparung* mind. 15 % Energieeinsparung** Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung durch KMU erforderlich 2. Sanierung und Neubau von Gebäuden Sanierung Neubau mind. Neubau-Niveau nach EnEV mind. 20 % Unterschreitung Neubau-Niveau nach EnEV Bestätigung eines Sachverständigen bei Antragstellung erforderlich * gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre ** ggü. dem Branchendurchschnitt 53
54 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Sachverständige 1. Bei Ersatz- und Neuinvestitionen: Sachverständige, die für die Energieberatung Mittelstand in der KfW- Beraterbörse zugelassen sind bzw. die folgenden Voraussetzungen erfüllen: (Fach-) Hochschulstudium Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder andere geeignete Fachrichtung Zusatzqualifikation im Bereich der Energieberatung mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Energieberatung Hersteller-, Anbieter- und Vertriebsneutralität 2. Bei Sanierung/Neubau eines Gebäudes bzw. Einzelmaßnahmen an Gebäuden: ein nach 21 EnEV Ausstellungsberechtigter für Ausweise für Nichtwohngebäude eine nach Landesrecht berechtigte Person für die Aufstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV für Nichtwohngebäude 54
55 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderfähige Kosten bis zu 100 % der umweltrelevanten Investitionskosten Baunebenkosten (z.b. Planungs- und Gutachterkosten) bis zu i. d. R. 10 % der förderfähigen Investitionskosten Mehrwertsteuer, sofern der Antragsteller nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist nicht gefördert werden: Grunderwerbskosten, Erschließungskosten Tiefgaragen Abrisskosten Außenanlagen Inneneinrichtung Photovoltaikanlagen 55
56 KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Konditionen Höchstbetrag: Laufzeit: Zinsbindung: tilgungsfreie Anlaufjahre: Sicherheiten: Bereitstellungsprovision: Sondertilgung: Kombination: 25 Mio. EUR bis zu 20 Jahre 10 oder 20 Jahre 1 bis maximal 3 Jahre banküblich 1 Monat frei, danach 0,25 % pro Monat gegen Vorfälligkeitsentschädigung mit anderen Fördermitteln grundsätzlich möglich *5 Jahre Laufzeit, Stand:
57 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 57
58 Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur Überblick Kommunen IKK Investitionskredit Kommunen (208) Kommunale & Soziale Unternehmen IKU Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) IKK Kommunale Energieversorgung (203) IKU Kommunale Energieversorgung (204) IKK Barrierearme Stadt (233) IKU Barrierearme Stadt (234) IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (201) Energieeffizient Sanieren (218) Stadtbeleuchtung (215) Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (432) Erneuerbare Energien Premium IKU Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (202) Energieeffizient Sanieren (219) Erneuerbare Energien Premium Standard 58
59 IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Antragsteller (219) Unternehmen mit mehrheitlich kommunalen Gesellschafterhintergrund gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen Unternehmen und natürliche Personen im Rahmen von ÖPP-Modellen Für alle Gebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur (Nichtwohngebäude), die bis zum fertig gestellt worden sind und der EnEV unterliegen. 59
60 IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Förderstufen (219) Einzelmaßnahmen: Wärmedämmung Erneuerung der Fenster/Eingangstüren Sonnenschutzeinrichtungen Maßnahmen Lüftungsanlagen Austausch der Beleuchtung Maßnahmen Heizung Sanierung zum: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Voraussetzungen: Durchführung durch ein Fachunternehmen Bestätigung durch einen Sachverständigen max. 300 Euro pro m² max. 500 Euro pro m² + Tilgungszuschuss *Stand:
61 Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager Zuschüsse für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und für den Sanierungsmanager Förderung von Sach- und Personalkosten Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz im Quartier 61
62 Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Antragsteller/Berechtigte Für kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe Die Zuschüsse können an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergegeben werden, z. B. an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen oder an Eigentümer von Wohngebäuden (z. B. Eigentümerstandortgemeinschaften). 62
63 Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) Aktuelle Konditionen A. Integrierte Konzepte B. Sanierungsmanager Was wird bezuschusst? Sach- und Personalkosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts Sach- und Personalkosten für den Sanierungsmanager Förderzeitraum 1 Jahr max. 3 Jahre Zuschussbetrag 65 % der Kosten 65 % der Kosten, max Euro 63
64 Agenda 1 Überblick und Antragsweg Förderung für Wohnimmobilien Energieeffizient Bauen (153) Energieeffizient Sanieren (151/152, 167, 430, 431) Expertenliste, Qualitätssicherung Altersgerecht Umbauen (159) Förderung für gewerblichen Umwelt- und Klimaschutz KfW-Energieeffizienzprogramm (242, 243, 244) Förderung für kommunale und soziale Infrastruktur IKU Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (219) Energetische Stadtsanierung Zuschuss (432) 5 Ergänzende Informationen 64
65 65
66 66
67 Sie benötigen weitere Informationen? Kontaktdaten Infocenter der KfW Montag bis Freitag von 8:00 18:00 Uhr (kostenfrei) KfW Bankengruppe Palmengartenstrasse Frankfurt am Main 67
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