UNTER GENERALVERDACHT?

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1 INFORMATIONEN - NACHRICHTEN - MITTEILUNGEN G 6825 ISSN Nr. 136 März 2019 UNTER GENERALVERDACHT? Bezirksgruppen Westhessen, Polizeizentralbehörden Hessen und Hessische Bereitschaftspolizei in der Gewerkschaft der Polizei und der PSG Polizei Service Gesellschaft mbh Hessen

2 // 3Inhalt // Drei Bezirksgruppen - Ein Report // HERAUSFORDERUNGEN 2019 Liebe Kollegin, lieber Kollege, das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt, da werfen die Ereignisse ihre Schatten bereits deutlich voraus. Es beginnt, wie das alte endete - mit Gewalt! Gewalt gegen Deutsche, Gewalt gegen Ausländer und weiter zunehmend Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte. Und dies fördert unweigerlich wieder die Populisten in unserem Land zu Tage. Egal welcher Couleur. Die nächsten Wahlen stehen auch vor der Tür. Eine Europawahl, die unter dem Einfluss des Brexit stehen wird. Alles, was die letzten mehr als 70 Jahre für Frieden in Europa gesorgt hat, das Zusammenrücken der Menschen, was zu freien Grenzen und einer einheitlichen Währung geführt hat, wird derzeit scheinbar leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Staatsoberhäupter säen durch egoistische Aussagen falsche Hoffnungen, fördern somit Populisten und spülen ihnen Wähler in die offenen Arme. Die Bürgerschaft spaltet sich in weiten Teilen in frustrierte und hasserfüllte Menschen. Fast jeden Tag sind Beispiele dafür den Medien zu entnehmen. Gefühlt wird die Zahl der bürgerlichen und gemäßigten Menschen immer kleiner. Aber ist es wirklich so, oder müssen sich die Gemäßigten einfach wieder mehr Gehör verschaffen und den Radikalen, egal welcher Richtung, einfach wieder mehr die Stirn bieten? Müssen die Bürgerlichen mehr Diskussionen führen und versuchen, die Radikalen zu überzeugen, wieder in einen sachlichen Dialog zu treten, wie es unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in seiner Weihnachtsansprache verkündet hat? In einem hat er auf alle Fälle recht, eine Diskussion mit denen, die nur frustriert sind, führt oftmals dazu, dass sich Meinungen ändern können. Also müssen diejenigen, die die Errungenschaften eines vereinten Europas lieben gelernt haben und nicht mehr missen möchten, wieder aktiver werden. Bedeutet kämpfen für das Erreichte und nicht vor der verbalen Auseinandersetzung davonlaufen. Das Motto: Mit so einem setze ich mich nicht an einen Tisch!, ignorieren und als Spinner abstempeln, oder gar wegkucken, hilft nicht weiter. Die Folgen solchen Verhaltens sind in der Geschichte deutlich zu erkennen. Irgendwie kommt ein Teil der aktuellen Die Redaktion des Polizeireports Jens Mohrherr Jörg Thumann Peter Wittig Titelthema: Klartext - Wir sind nicht rechtsextrem 6 Tarifticker - Auftakt zur Verhandlungsrunde Und jährlich grüßt die Landesregierung 11 Waffenverbotszone und Videoschutzanlage 12 Medienpreis der Heinrich-Mörtl-Stiftung 16 BOS-Funk Hessen wieder am Heimatstandort 20 Neues von POM Fritz - Posse oder Glosse 23 Man muss nicht warten, bis es zu spät ist 25 Psychosomatische Erkrankung - was nun? 26 Digitaler Hausfriedensbruch - Eine Lücke? 27 Der erste Stern - Ernennung und Graduierung 29 Zum Abschied war der Saal voll 30 Künstliche Intelligenz - Freund und Helfer? 33 Brückenteilzeit - Rückkehrrecht zur Vollzeit 34 GdP-Skitour - Von Polizisten für Polizisten 35 Interessantes aus der Rechtsprechung 37 Volles Haus bei der Jahreshauptversammlung in Limburg 39 Klaus Schmidt im Ruhestand / Redaktionsinfos 41 VL-Beschulungen - Investition in die Zukunft 43 Jahresabschluss im Main-Taunus-Kreis 45 Wintergrillaktionen in Westhessen und der HBP 47 Weihnachtsfeier KG Wiesbaden/Empfang im HPT 48 Tagesseminar Pflege für Seniorinnen und Senioren 50 Titel: Wittig

3 // die redaktion // Entwicklung als Déjà-vu daher, also vom Gefühl her schon mal erlebt. Anfang/Mitte der 90`er Jahre war es, kurz nach der Wiedervereinigung. Teile der Bevölkerung machten für ihr persönliches Schicksal ausschließlich andere verantwortlich und ließen ihre Wut und ihren Frust unter anderem an Ausländern aus. Egal ob Solingen, Mölln oder Rostock- Lichtenhagen. Rechter Terror überzog das Land, frustrierte Menschen schauten zu und unternahmen nichts. Populisten bekamen Oberwasser und rechte Parteien Zulauf. Damals unter anderem die Republikaner. Ursache damals wie heute, Teile der Bevölkerung fühlten sich und die vorhandenen Ängste nicht ernst genommen von der Politik. Vergleicht man dies mit heute, merkt man, dass die Herausforderungen 2019 sicherlich keine kleinen sein werden. Denn im Gegensatz zu damals kommt zu rechtem Terror in der aktuellen Zeit noch zunehmender Linksterror und Islamismus in verschiedensten Formen dazu. Gruppen wie Schariapolizei, Männerhorden nordafrikanischer Herkunft, rechte Bürgerwehren, Reichsbürger und linke Autonome stellen stetig steigende Anforderungen an den Sicherheitsapparat von Bund und Ländern. Beispiele hierfür gibt es viele. Eröffnung der EZB, G-20-Gipfel in Hamburg, Breitscheidplatz Berlin, Musikfestival Anspach sind allen noch in Erinnerung. Auch die Serie des NSU, die Vorkommnisse in Chemnitz oder die ständigen Zwischenfälle mit Reichsbürgern sind medial sehr präsent. Aktuell gibt es immer wieder Ereignisse, die zu erhöhter Vorsicht auffordern. Polizeidienststellen werden mit politischen Aussagen beschmiert, mit Gegenständen beworfen und es werden Dienstfahrzeuge in Brand gesteckt. Radmuttern der Fahrzeuge von Kolleginnen und Kollegen gelöst und ihre Privatanschriften im Internet veröffentlicht. Jüngst zu Jahresbeginn der neuerliche Versuch, einen Streifenwagen in Frankfurt in Brand zu setzen. Im Einsatz werden immer wieder Kolleginnen und Kollegen durch Straftäter verletzt. Teilweise rotten sich wahllos Gruppierungen zusammen, nur um Maßnahmen zu stören oder gar zu verhindern. Mit und ohne Bezug zum Anlass der Maßnahme. Einfach so, es macht ja Spaß. Und die Folgen von körperlichen Angriffen auf Menschen und Sachen, selbst vor Gericht, sind überschaubar und kalkulierbar. Mit der Themenlage Extremismus sind die Herausforderungen noch lange nicht abgearbeitet. Die handelsübliche Kriminalität entwickelt sich ja ebenfalls stetig weiter. Immer neue Kriminalitätsphänomene und neue Modi Operandi erfordern Weiterentwicklungen, auch innerhalb der Polizei. Das Zauberwort heißt Polizei Tatorte verlagern sich zunehmend ins virtuelle globale Netz. Die Kolleginnen und Kollegen müssen auf Augenhöhe auch digital dazu in die Lage versetzt werden, diese Straftaten mit rechtlichen Mitteln zu verfolgen. Da hilft es nicht weiter, wenn im Nachhinein festgestellt wird, hätte man eine Vorratsdatenspeicherung gehabt, wäre der Fall schnell gelöst worden. Mögliche Opfer verstehen dies nicht, schon gar nicht unsere Ermittler. Die Haare stehen dem Betrachter auch dann zu Berge, wenn in unermüdlicher Manier auf die deutschen Nachrichtendienste eingeprügelt wird. Trennungsgebot ja, aber eine behördenübergreifende Zusammenarbeit und der Austausch zur Aufklärung von schwersten Straftaten daran scheitern zu lassen, kann auch keinem Hinterbliebenen erklärt werden. Ad absurdum wird das Grundverständnis dann geführt, wenn es auch wiederholt heißt, dass erfolgsversprechende Hinweise von der NSA, dem amerikanischen Auslandsgeheimdienst kamen. Der digitale Prozess für die Polizei 2020 ist zwar gestartet, doch hinken wir auf diesem Gebiet mal wieder Jahre hinterher. Wir benötigen also rechtliche, an den Tätergruppen orientierte Rechtsrahmen zur Bekämpfung dieser Taten. Dazu gehört entsprechendes Fachpersonal, das auf diesen Gebieten spezialisiert ist. Dies bedeutet nicht, dass wir wieder alles aus dem eigenen Saft selbst stemmen. Wir können halt nicht alles, das darf man doch durchaus einräumen. Also sollten wir mehr externe Fachkräfte einstellen, um diese Ermittlungsarbeit zu stärken und den Vollzug zu entlasten. Straftaten wie der digitale Hausfriedensbruch sind gegenwärtig, aber noch nicht im STGB angekommen. Hinzu kommen bereits laufende politische Programme wie KOMPASS oder Frontex, die auf Grund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ebenfalls mit Leben erfüllt werden sollen. AG SÄM, Palantir und NSU 2.0 sind weitere Schlagworte, die erahnen lassen, dass 2019 jedem Beschäftigten in unserer Polizei vieles, wenn nicht gar alles abverlangt wird. Der neu konstituierte Landtag und die neuen - alten - Verantwortlichen auf der Regierungsbank müssen jetzt handeln und die Bürger wieder ins Boot holen. Dazu gehört auch ein leistungsfähiger Staat. Diesen gibt es nur mit einer anständigen Bezahlung seiner Beschäftigten. So oder so sollten wir immer stolz auf das Geleistete sein und positiv in die Zukunft blicken. Auch, wenn weniger als 1 der Polizeibeschäftigten kürzlich negativ aufgefallen sind, mit Ansichten, die innerhalb der Polizei nichts, aber auch gar nichts zu suchen haben, hat doch die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung absolutes Vertrauen in ihre Polizei. Dies wird auch eine der wichtigsten Herausforderungen für 2019 sein, dieses Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. Aber wir haben auch die Verpflichtung, unsere Kolleginnen und Kollegen von einem schwelenden Generalverdacht zu bewahren. Es ist nämlich nicht unbedingt eine instrumentelle Motivation, wenn sehr vorschnell die Institution Polizei in Hessen öffentlich als rechtsextremistisch dargestellt wird. Um es nochmals zu verdeutlichen, und man kann es nicht oft genug sagen, die Vorwürfe gegen diese Kolleginnen und Kollegen werden mit einem großen Personalansatz ausermittelt. Und wenn die Ermittlungsergebnisse Sachverhalte feststellen, die rechtsextremistische Einstellungen bestätigen, dann gehören diese Menschen nicht zu uns und sind unverzüglich zu entlassen. Eine der großen Herausforderungen für 2019 wird also sein, wie wir unser Selbstverständnis innerhalb der Polizei wieder schärfen. Wir brauchen einen funktionierenden Rauchmelder, um solche Bestrebungen, egal ob links oder rechts, frühzeitig erkennen zu können und entgegenzuwirken. Das Mittel dafür ist aber nicht, nun politisch die Verantwortung von oben nach unten, insbesondere an die erste und zweite Führungsebene, abzuschieben. Nein, es braucht einen klugen Prozess, um diese Führungskräfte zu stärken und für solche Entwicklungen zu sensibilisieren. Und auch die Modulbücher unserer Studierenden sollten einer kritischen Betrachtung unterzogen werden. Ein Studium ist halt keine Ausbildung in dem Sinne, wie sie tausende unserer Kolleginnen und Kollegen durchlaufen haben, bevor sie auf die Straße kamen. In diesem Sinne ein erfolgreiches Jahr 2019 Eure Redaktion // 5

4 // titelthema // klartext:+++wir sind nicht rechtsextrem!+++ wir lassen keinen Generalverdacht gegen unsere beschäftigten zu Bereits vor Weihnachten letzten Jahres explodierte die Berichterstattung in den Medien. Besonders in den sozialen Netzwerken eskalierten Stellungnahmen und Meinungen, welche Zustände denn innerhalb der hessischen Polizei herrschen. Und wie aus der Pistole geschossen erschienen dann auch unsere allseits bekannten Kläger und Richter an der Oberfläche. Nein, nicht die Polizeiführung, sondern gewählte Volksvertreter, die öffentlich unsere Kolleginnen und Kollegen unter einen rechtslastigen Generalverdacht stellen. Aber der Reihe nach... Konzentrieren wir uns abseits der Printund Onlinemedien auf die parlamentarische Befassung. Der Debatte zugrunde liegen Vorwürfe gegen mehrere Polizeibeamtinnen und -beamte des 1. Frankfurter Polizeireviers. Innenminister und Oppositionsparteien lieferten sich dann in einer ersten öffentlichen Sitzung des Innenausschusses einen verbalen Schlagabtausch. Im Fadenkreuz stand der Innenminister mit seiner aus Sicht der Opposition schlechten und ungeheuerlichen Informationspolitik über diese schwerwiegenden Vorfälle in der hessischen Polizei. Kurz vor der Konstituierung des Hessischen Landtages am 18. Januar 2019 kam es einen Tag zuvor zu einer erneuten öffentlichen Sitzung des Innenausschusses. Erneut mussten in dieser Sitzung der Innenminister, der Generalstaatsanwalt und die anwesende Polizeiführung Rede und Antwort stehen. Zum Verständnis; natürlich liefen seit Bekanntwerden der Vorfälle intensive polizeiliche Ermittlungen, die dann in eine BAO im HLKA führten, bei der noch immer ca. 50 Kolleginnen und Kollegen unter der Verfahrensführung der StA Frankfurt tätig sind, jeden Tag, bis heute. Im Zuge dieser Ermittlungen gab es weitere Vorwurfslagen gegen Polizeibeamte des Landes Hessen. Und da waren sie dann wieder, die Ankläger und Richter, die sich die grenzwertigen Aussagen einiger Oppositionsparlamentarier und Medienberichterstatter zu Eigen machten und die Vorwurfslage auf die gesamte Polizei projizierten. Auf dem rechten Auge blind, rechtsextreme Netzwerke, Ausländerfeindlichkeit, bis hin zu Nazi-Vergleichen. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen es sich nunmehr seit Wochen gefallen lassen, im Freundes- und Bekanntenkreis auf diese Vorwürfe angesprochen zu werden. Verbale Spitzen, wie: na, machst du auch Dienst auf einem Nazi-Revier? sind da nur die Spitze des Eisberges und erlebte Realität. An dieser Stelle eine klare Botschaft: Weder gibt es rechte Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei, noch ist die Polizei auf dem rechten Auge blind! Polizeivollzugsbeamt/innen versehen Tag für Tag, Nacht für Nacht, 365 Tage im Jahr ihren Dienst. Wenn nun gegen 11 Kolleg/innen ermittelt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass die bisherigen Ermittlungsergebnisse auf alle anderen zu projizieren sind. Und auch für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung, bis die Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren bewiesen werden. Diese Tatsache bedeutet nicht, dass wir das Verhalten, so wie es sich derzeit dargestellt, nicht verurteilen. Persönliche Meinungen und Gerichtsurteile sind aber das eine. Nazivergleiche für die eigene politische Selbstinszenierung ist purer Populismus. Verantwortliche, Vorgesetze und strategisch Verantwortliche (in der obersten Dienstbehörde), haben die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen der ihnen anvertrauten Menschen permanent zu überprüfen und in Bedarfsfällen auch anzupassen. Glaubt denn irgendjemand wahrhaftig, dass es eine Kollegin oder ein Kollege lustig findet, wenn ihnen bei einer Demonstration 1 Meter vor der Nase der Hitlergruß gezeigt wird?! Peter Wittig zum Sender ZDF am Häufig sind Führungs- und Belohnungssysteme lediglich auf die Bewertung und Honorierung von erbrachten Leistungen ausgelegt - Wertschätzung schrumpft damit zum Funktionswert. In Gesprächen mit Kolleginnen und Kol- Wir haben mit Kolleginnen und Kollegen aus Frankfurt und Westhessen gesprochen. Müssen sie es sich gefallen lassen, wenn sie gefragt werden, ob sie denn auch auf einem Nazi-Revier arbeiten...? Redaktionsgespräche mit Betroffenen legen monieren die meisten, dass sie sich häufig nicht von oben wertgeschätzt und mitgenommen fühlen. Lob und Anerkennung für Geleistetes, auch und gerade vor dem Hintergrund einer viel zu engen, angespannten Personaldecke, sind leider nicht durchgängig von Vorgesetzten Mittel und Instrumente einer gelebten Führungskultur. Um nicht missverstanden zu werden: die Politik und damit die Landesregierung ist verantwortlich für die Personal- und Sachausstattung der hessischen Polizei. Nur: der Umgang mit knappen Personalressourcen, ständige zusätzliche Aktionen und Einsatzmaßnahmen belasten dauerhaft! Welche Führungskraft sagt auch mal Nein? Ein signifikanter Personalabbau bei der hessischen Polizei in den letzten 13 Jahren muss durch die im Dienst befindlichen Beschäftigten (gnadenlos) kompensiert werden. Hinzu kommen neue Kriminalitätsformen, terroristische Gefährdungslagen und steigende Einsatzmaßnahmen in anderen Bundesländern. Im Dienst auftretende Konflikte müssen erkannt werden, hierzu bedarf es einer erneuerten Kommunikationsstrategie zwischen Mitarbeitern und Vorgesetzten. Jahresgespräche, sofern sie denn stattfinden, sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen, von Beurteilungen möchten wir erst gar nicht sprechen. Es müssen nachhaltige Strategien entwickelt werden, um die Polizeibeschäftigten nicht alleine zu lassen. 6 //

5 // titelthema // Psychische Grenzerfahrungen, die viele im täglichen Dienst erleben, sind in jedem Polizeipräsidium bekannt. Strategien im Umgang mit dienstlichen Belastungstraumata, gesundheitliche Präventionsmaßnahmen oder perspektivische Personalentwicklung sind stark optimierungsbedürftig. Konfliktpotentiale, also Arbeitsfelder, in denen Polizeibeamt/innen erheblichen Belastungen ausgesetzt sind, gibt es massenweise. Berufsbegleitende Konfliktbewältigungsstrategien in Form von Seminaren oder Präventionskuren sind eher die Ausnahme. Vorbildlich hat die Hamburger Polizei für ihre Mitarbeiter/innen einen Vertrag über Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussrehabilitation (stationär und ambulant), sowie einen Vertrag über Arbeitsmedizinische Vorsorgekuren (stationär und ambulant), mit einer Fachklinik abgeschlossen. Die Verträge umfassen die medizinischen Fachbereiche Traumatologie, Psychiatrie/Psychologie, Rheuma und Orthopädie. Ein Beispiel wie es auch gehen kann? Schwerstkriminalität, Gewalt gegen Polizeibeschäftigte, tödliche Verkehrsunfälle, Ermittlungen im Bereich der Kinderpornographie, wenig Personal, zusätzliche Dienste und damit eine zunehmende und stetige Nichtvereinbarkeit von Familie und Beruf lassen Polizeibeamt/innen an die Grenzen der Belastbarkeit stoßen. Die Tatsache, dass ein hoher Krankenstand in den Polizeibehörden herrscht, zeigt zumindest deutlich, dass hohe Belastungen auch gesundheitliche Auswirkungen haben. Soziologische Untersuchungen bei der Frankfurter Polizei, (zuletzt von Jaschke 1997), haben Thesen herausgearbeitet, die auch heute noch Gültigkeit haben. Unter dem Rubrum Arbeitsbelastungen und Berufszufriedenheit schildert Jaschke, was beispielsweise Indikatoren für belastende Arbeitsumfelder sind. Permanente und dauerhafte Belastungen in problematischen Bereichen, insbesondere in den urbanen Polizeirevieren oder Organisationseinheiten sind davon betroffen. Auch werden fehlende und finanzierbare Wohnungsmöglichkeiten in den Ballungsräumen als Gründe (bei Jaschke) genannt. Diese 1997 erhobenen Tatsachen sind heute genauso aktuell. Jaschke stellt zudem fest, dass bei der aus dem labeling approach verwandten Etikettierungstheorie ein Zusammenhang zwischen Vorurteilen, öffentlicher Kriminalisierung und Stigmatisierung durch Politiker und/oder Medien und der Projektion von Feind- Die Herabwürdigung aller Polizistinnen und Polizisten auf eine rechte Gesinnung ist ein Etikett, dass zunächst einmal stark klebt und sehr schwer wieder abziehbar ist. bildern auf bestimmte Randgruppen bekannt ist. Heute so aktuell wie in den 90`ern, betrachten wir eine Herabwürdigung aller Polizist/innen auf eine rechte Gesinnung. Ein Etikett, dass zunächst einmal stark klebt und schwer wieder abziehbar ist. An bisher allen öffentlichen Sitzungen des Innenausschusses waren wir (Jens Mohrherr und Peter Wittig) für die Redaktion dieser Zeitschrift, aber auch als Polizisten des Landes Hessen anwesend. Persönlich selbst betroffen von dem, was dort teilweise kundgetan wurde, aber auch als Öffentlichkeit für euch alle, haben wir uns nicht nur eine Meinung gebildet. Nach der Sitzung am 17. Januar 2019 haben wir diese auch vor der Presse eindeutig öffentlich gemacht. In unserer hessischen Polizei gibt es keine extremistischen Netzwerke. Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen jeden Dienst im Fokus der Öffentlichkeit. Sie müssen sich beschimpfen, beleidigen, bespucken und auch verletzen lassen. Zunehmend werden sie auch von den Netzwerkjägern abgefilmt. Läuft eine Maßnahme gut, gibt es wenig Lob und Wertschätzung. Wehe aber, es gibt geringsten Anlass zur Beanstandung, das bekommen dann alle ab, wie derzeit bei den rechtslastigen Vorwürfen. Wittig und Mohrherr im Hessischen Landtag Durch permanente öffentliche Darstellungen mit nicht belegbaren Vorhaltungen in Richtung der hessischen Polizeibeschäftigten, werden 99,9 % unserer Kolleginnen und Kollegen unter Generalverdacht gestellt. Selbstredend haben Verfassungsorgane (Innenausschuss/ Landtag) ein Recht auf parlamentarische Information über den Verfahrensstand. Dies aus Presse und Medien entnehmen zu müssen, ist für uns Polizeibeschäftigte auch schon schwer genug. Alle gewählten Volksvertreter haben aber auch die Verpflichtung, den Ruf unserer Polizei zu schützen. Und nochmal, für Extremisten, ganz gleich aus welchem Lager, ist innerhalb der hessischen Polizei kein Platz. Die Entscheidung, ob dies so ist, überlassen wir aber zunächst einmal der Justiz und nicht den bereits zitierten Anklägern und Richtern aus allen Lagern. Denn der Rechtsstaat mit allen seinen Regularien gilt auch für unsere Kolleginnen und Kollegen. Sie alle sind unsere Polizei, sie sind Menschen, haben Familien und Kinder, setzen sich jeden Tag und Nacht für die Gesellschaft ein und erhalten permanent Prügel. Dies lassen wir nicht zu. Aufklärung mit allen Mitteln ja, aber keinen Generalverdacht gegen alle! Für die Redaktion: Mohrherr/Wittig Informationen Nachrichten Mitteilungen der Bezirksgruppen Westhessen, Polizeizentralbehörden und Hessische Bereitschaftspolizei der Gewerkschaft der Polizei und der PSG Polizei Service Gesellschaft mbh Hessen Für den Großraum Wiesbaden - Rheingau-Taunus - Hochtaunus - Main-Taunus und Limburg-Weilburg. Für die Polizeizentralbehörden Hessen mit HLKA, HMdI, HPA und PTLV und die Hessische Bereitschaftspolizei mit der Wasserschutzpolizeiabteilung, Polizeifliegerstaffel und den Standorten in Kassel, Lich, Mühlheim/M., Wiesbaden, Egelsbach und der Polizeireiterstaffel Hessen. Herausgeber: PSG Polizei Service Gesellschaft mbh Hessen Wilhelmstraße 60a, Wiesbaden Geschäftsführer: Heinrich R. Jud, Ppa. Andreas Grün (Landesvorsitzender GdP Hessen) Verleger: POLREPORT-Verlagsges. mbh für Öffentlichkeitsarbeit, Kölner Straße 132, Neunkirchen Geschäftsführer: H. R. Jud Büro Frankfurt: Seckbacher Landstraße 6, Frankfurt Telefon (0 69) Verantwortlich für den Anzeigenteil: Stephan Buschhaus, Oliver Jochum Redaktion/Redaktionsanschrift: Peter Wittig, Gewerkschaft der Polizei, BZG Westhessen Konrad-Adenauer-Ring 51, Wiesbaden Jörg Thumann, BZG Polizeizentralbehörden, Schönbergstr Wiesbaden Jens Mohrherr, BZG Hessische Bereitschaftspolizei c/o Friedrich-Ebert-Allee 12, Wiesbaden Gesamtredaktion: polrep@web.de Druck und Verarbeitung: NK-Vertrieb GmbH, Abt. NK-DRUCK, Neunkirchen Erscheinungsweise: / / / Der Bezugspreis von 2,60 ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr für Rücksendung oder Veröffentlichung übernommen. Nachdruck aller Artikel, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung der Redaktion gestattet. Kürzungen der Artikel bleiben vorbehalten; die mit Namen versehenen Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Alle Artikel werden nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr veröffentlicht. Abgedruckte Beiträge gehen in das Verfügungsrecht des Herausgebers über. Die Benutzung von Anschriften zu Werbezwecken ist untersagt und wird als Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen über unlauteren Wettbewerb (Gesetz vom ) bzw. als Verletzung des Urheberrechts (Gesetz vom ) strafrechtlich verfolgt. Auch ist die Benutzung von Ausschnitten zur Anzeigenwerbung untersagt. Redaktionsschluss 1.2. / 1.5. / 1.8. / (ISSN X) // 7

6 +++tarifticker+++tarifticker+++tarifticker+++ auftakt zur Tarifrunde forderungen - angebot - arbeitskampf Am 1. Februar 2019 fand die Auftatkveranstaltung zu den Tarifverhandlungen statt. Die Forderungen der Gewerkschaften wurden vom Innenminister sehr deutlich zurückgewiesen. Neben einem dafür notwendigen Finanzvolumen von 750 Mio. Euro war er enttäuscht, dass das Hessenticket kein Gewerkschaftsthema war. Es wird also sehr spannend sein, was Minister Beuth aus den vertraglichen Koalitionsinhalten auf den Tisch legt. Überraschend darin war für uns die Ankündigung der Prüfung, ob eine Rückkehr in die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) unter Beibehalt der hessischen Vorteile möglich ist. Hierzu sollen Gespräche mit der TdL aufgenommen werden. Die Rückkehr in die TdL ist eine Kernforderung der hessischen GdP seit vielen Jahren. Denn die vergangenen Verhandlungsergebnisse haben gezeigt, dass es überwiegend identische Ergebnisse zur TdL gab. Der immense Zeit- und Personalaufwand der Tarifpartner in Hessen stand daher außer Verhältnis. auch haben wir nicht erkannt, was, zumindest bis vor 2 Jahren, die Vorteile für unsere Beschäftigten waren. Vielmehr hat uns das Ausscheren der hessischen Landesregierung beim Thema Übernahme auf die Beamtinnen und Beamten Frust und Ärger bereitet. Nach Gutsherrenart wurden Lohndiktate und auch Nullrunden verordnet. Mit der Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass man beabsichtigt, die Ergebnisse eins zu eins auf die Beamtenschaft zu übertragen, scheint man möglicherweise zu erkennen, was man diesen Beschäftigten in den vergangenen Jahren angetan hat. Wir sind daher gespannt. Natürlich wurden vor 2 Jahren in Dietzenbach auch eigene hessische Ergebnisse erzielt, die es in der TdL so noch nicht gibt. Im Zentrum steht dabei die stufengleiche Höhergruppierung. Dieses Instrument hat eine wirkliche Lohnsteigerung zur Folge, wenn nämlich die Erfahrungsstufe aus der alten in die neue Entgeltgruppe mitgenommen wird. Betrachtet man die Abschlüsse der Tarifverhandlungen Bund und VKA im Jahr 2018, bekommt man natürlich große Augen und es erweckt Hoffnungen auch für Hessen. Doch wahrscheinlich müssen wir auch dieses Mal wieder eine massive Drucksituation herstellen, bei der es der Unterstützung durch euch bei unseren Aktionen bedarf. Die Konkurrenz von Bund und VKA zu den Ländern wird immer größer und besonders in der Attraktivität der Entgelte wird die Situation immer brenzliger. Dass insgesamt drei Arbeitgeberverbände (TdL, Bund/VKA und das Land Hessen) eine solche Situation in jeder Tarifrunde aufs Neue anfeuern, ist unverantwortlich. Die innere Sicherheit sollte allen Arbeitgebern im öffentlichen Dienst gleich viel wert sein. Leider ist es mittlerweile an der Tagesordnung, dass Beschäftigte im Bereich der Länder abwandern und zu Bund oder Kommune wechseln. Nun, was mögen alle diese Zeilen bedeuten, wenn es beim Lesen der selbigen bereits zu einem Abschluss gekommen ist. DIFFERENZIERUNGSKLAUSEL Ich möchte daher gerne den Fokus auf ein durchaus legitimes gewerkschaftliches Instrument legen, das erst kürzlich erneut durch das BVerfG und zuvor durch einige BAG`e entschieden bzw. bestätigt wurde, die sogenannte Differenzierungsklausel. Diese besagt, dass bestimmte Einzelergebnisse der Tarfeinigung nur auf Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft zu übertragen sind. Auf den ersten Blick natürlich für den Arbeitgeber ein unangenehme Maßnahme, besteht doch die große Angst, dass mehr Beschäftigte sich Gewerkschaften anschließen. Die spannende Frage, über die sich insbesondere das BVerfG Gedanken machte, war die Güterabwägung zwischen der Koalitionsfreiheit und einer möglichen Ungleichbehandlung von Nicht-Gewerkschaftsmitgliedern. Bestimmte Leistungen nur Arbeitnehmern zu gewähren, die einer Gewerkschaft angehören, geht in Ordnung, so das BVerfG. Das gilt aber dann nicht mehr, wenn sich Arbeitnehmer gezwungen fühlen, der Gewerkschaft beizutreten. Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich Organisierter und nicht gewerkschaftlich Organisierter in einem Tarifvertrag verletzt nicht die Grundrechte der Arbeitnehmer, solange dadurch nur ein faktischer Anreiz zum Beitritt in eine Gewerkschaft erzeugt wird. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss am , Az. 1 BvR 1278/16. Und so hat sich die hessische GdP bei der abschließenden Sitzung der DGB- Tarifkommission am erreicht, einen zusätzlichen freien Tag nur für // 9

7 // tarifverhandlungen // Gewerkschaftsmitglieder zu fordern. Wir dürfen gespannt sein, wie die Arbeitgeberseite darauf reagiert. Auf eine weitere Ungerechtigkeit haben wir als GdP aufmerksam gemacht. Die ungleiche Behandlung unserer Tarifbeschäftigten, wenn es um die Begrifflichkeit der Nachtarbeit geht. Dass dies finanzielle und auch andere Auswirkungen hat, steht fest. Denn es berechnet sich sowohl der Zusatzurlaub für Schichtleistende wie auch die Zulage DuZ aus den geleisteten Nachtstunden heraus. Und es existieren ungleiche Bedingungen. Während bei den Beamtinnen und Beamten die Nachtzeit für diese Berechnungen um 20:00 Uhr beginnt, wurde in 7 Abs. 5 TV-H die Zeit auf 21:00 Uhr festgelegt. Diese Ungleichbehandlung gilt es zu beseitigen. Und es steht ein weiterer Passus im Koalitionsvertrag zur Diskussion. Die Vertragspartner schreiben, dass sie... das Zulagenwesen und die Ruhestandsgrenzen anpassen und verbessern werden.... Daran werden wir sie messen, denn die Höhe der Erschwerniszulagen für besonders belastende Dienste ist keineswegs zufriedenstellend. Alleine die bestehenden gravierenden Unterschiede zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten sind hier sehr deutlich. Gute Leute - gute Arbeit - gutes Geld! Daran orientieren wir unsere Forderungen, an denen wir weiter festhalten, auch wenn sie nicht in einem neuen Tarifvertrag Einzug halten. Ob es beim Erscheinen dieses Polizeireports bereits zu einer Tarifeinigung in Hessen gekommen ist, wissen wir natürlich nicht. In der TdL ist die Einigung bereits erzielt worden. Wir wissen aber, dass es zwischenzeitlich eine neue Landesregierung gibt und der alte Innenminister auch der neue ist. Somit ist bzw. war er auch wieder Verhandlungspartner in den Tarifverhandlungen. Und er wird sich an dem messen müssen, was die Regierung sich selbst in ihren Koaltionsvertrag geschrieben hat. Das wird die Grundlage unserer Forderungen sein, auf die wir pochen werden. Bleibt also abzuwarten, welche Angebote den Gewerkschaften präsentiert werden. Auch, wenn der Minister wegen des Hessentickets enttäuscht ist. Natürlich sind wir bereit zum Arbeitskampf, wenn es notwendig sein sollte. Gerne würden wir dies aber vermeiden. Peter Wittig Main-Taunus-Adler kennen keinen Frost Am 3. Advent war es wieder soweit und trotz Schnee und Kälte machten sie sich auf den Weg in das stimmungsvoll erleuchtete Frankfurter Stadion. 40 Gewinner der diesjährigen GdP-Weihnachtsverlosung hatten dem Frost doch einiges entgegen zu setzen. Dick eingemummelt in Oma s Strickwaren, einigen Bechern heißem Apfelwein und knuspriger Stadionwurst bildeten die Grundlage für einen unvergesslichen Abend. Die Grüne - Büffelherde hatte sich Block 15 zu eigen gemacht und peitschte von dort aus die Sportfreunde der Frankfurter Eintracht nach vorne. Textsicher und mit mächtig viel Dezibel auf den Stimmbändern konnten die GdP-Sitzreihen überzeugen, sie hallten durch die Winternacht im Frankfurter Eintracht Zirkus. Und ja, die Belohnung lag dann sprichwörtlich auf dem Fuß. Am 15. Spieltag gab es einen wunderbaren Heimsieg durch ein sattes und überzeugendes 2:1. Es war ein Abend, der in Erinnerung bleibt und, obwohl es zu jener Zeit noch nicht da war (das Christkind), sämtliche Äuglein zum Strahlen brachte. Aus diesem Grund ist der Vorstand der Kreisgruppe Main-Taunus auch bestrebt, die Mitglieder durch gemeinsame Erlebnisse zu erfreuen, statt irgendwelche Sachgeschenke zu verteilen. Dieser Ausflug hat es wieder gezeigt - GEMEINSAM SIND WIR STARK Simone Sieger 10 //

8 // was uns nicht gefällt // und jährlich grüsst die landesregierung Und täglich grüßt das Murmeltier. In Anlehnung an den Kultfilm aus dem Jahr 1993 dreht unsere Landesregierung eine Dauerschleife beim Thema Einstufung von sicheren Herkunftsländern. Fakt ist, dass die CDU gerne der Entscheidung des Bundestages, die Staaten Georgien, Tunesien, Marokko und Algerien als sicher einzustufen, im Bundesrat folgen möchte. Die hessischen Grünen lehnen dies aber immer noch partout ab. Während nun der Wettermann Phil Connors im Film über ein alljährliches Wetterritual berichtet und das Gleiche jeden Tag neu erlebt, hadert die hessische CDU weiter mit ihrem Regierungspartner. Und so wurde dann erneut vertraglich vereinbart, sich zu diesem Thema im Bundesrat zu enthalten. Diese Enthaltung kommt aber einer Nein-Stimme gleich, wie wir nun einmal wissen. Wenn wir aber auch wissen, dass es eine Mehrheit in der CDU-Fraktion gibt, die ihre Zustimmung dazu erteilen möchte, stellt sich doch die berechtigte Frage, ob ein Koalitionsvertrag die Rechtsgrundlage dafür sein kann, die freie Gewissensentscheidung außer Kraft zu setzen. Wie ist das eigentlich vereinbar mit den individuellen Überzeugungen unserer hessischen Abgeordneten von CDU und Bündnis90/Grüne? Sei es drum, für eine Überraschung sorgte indes am 12. Februar 2019 der hessische Ministerpräsident. Ließ er doch die Medien wissen, dass die Landesregierung die Entscheidung im Bundesrat am 15. Februar 2019 von der Tagesordnungspunkt nehmen wollte. Nochmal zum Verständnis. Die von Grünen oder Linkspartei mitregierten Länder verhindern diese Entscheidung seit Jahren, immer wieder. Auch die Jamaika-Koalition in SH kann sich nicht einigen. CDU und FDP unterstützen die Entscheidung der Bundesregierung und Bundestag, die Grünen lehnen vehement ab. Ach ja, da gibt es noch einen grünen Ministerpräsidenten Kretschmann, der diese Entscheidung unterstützt,... komisch, ist aber so! Und dann gibt es die hessischen Grünen, die, um es milde zu sagen, verwirrt waren, als ihr eigener MP Bouffier damit an die Presse ging und sie davon nichts wussten. Nachdenken setzte ein. Was war denn in ihn gefahren, den hessischen Regierungschef? Eine Koalitionskrise gleich zu Beginn? Oder wollte er seine und die Meinung seiner Hessen-CDU durchsetzen. Weg von der Dauerschleife oder buckeln vor dem grünen Partner? Es dauerte nicht sehr lange, bis die Frage beantwortet wurde. Obwohl es keine Antwort gab. Der hessische Regierungssprecher Bußer ruderte im Eiltempo nur einen Tag später mit Vollgas zurück. Sollte der vorliegende Gesetzesentwurf im Bundesrat am zur Abstimmung gestellt werden, wird sich Hessen, entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, enthalten! Also, Entwarnung beim kleinen Regierungspartner, scheinbar haben die vorabendlichen Gespräche mit ihrem Regierungschef zum Erfolg geführt. Ein Erfolg, der, wenn man sich einmal mit der Sache beschäftigt, sehr umstritten ist. Alle, auch die Parlamentarier der Grünen, rufen bundesweit zu Veränderungen bei der Abschiebepraxis auf. Es müssten alle rechtsstaatlichen Mittel zunächst genutzt werden, um den Betroffenen nicht das Recht auf ein rechtsstaatliches Asylverfahren zu entziehen. Fakt ist aber auch, dass es bei diesen Ländern nicht einmal 2 Prozent Anerkennungsquote gibt, durchschnittlich. Sehr deutlich wird in dieser nun jahrelangen Diskussion auch, dass scheinbar Grundsätze von politischen Einstellungen nicht infrage gestellt werden sollen. Die Meinungen der mehrheitlichen Regierungen bundesweit stehen fest. Sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag als Souverän haben politische Entscheidungen in Gesetzgebungsverfahren getroffen. Natürlich muss in diesem Verfahren der Bundesrat seine Zustimmung erteilen. Die Verfassung der Bundesrepublik hat bewusst die Parteipolitik außen vor gelassen. Nur, wenn jeder Palamentarier keinem parteipolitischen Zwang, sondern nur seinem Gewissen unterliegt, findet sich die freie Meinung des Volkes auch in Gesetzen und Verordnungen wieder. Was in der Realität stattfindet, ist jedoch ein anderes Bild. Ein Bild, das bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch bei unseren Polizistinnen und Polizisten nicht gerade vorbildlich ankommt. Bei den sicheren Herkunftsstaaten stellt sich schon die Frage, ob eine freie Gewissensentscheidung durch ein Knebeln der Parlamentarier an einen Koalitionsvertrag ausgehebelt wird. Und wie ging das Ganze dann aus? Am 15. Februar 2019 wurde auf Antrag der thüringischen Landesregierung die Entscheidung von der Tagesordnung genommen. Und wer ist der dortige Regierungschef? Bouffiers Amtsbruder ist Bodo Ramelow von der Partei Die Linke. Dürfte ihm nicht gefallen, dem hessischen MP. Oder gar heimliche Freude?! Und der Wettermann Phil Connors? Er hat es geschafft, die Schleife dazu zu nutzen, etwas zum Positiven zu verändern. Wir empfehlen den Film daher wärmstens unserer Landesregierung. Peter Wittig // 11

9 // politik und gesellschaft // Waffenverbotszone ein grosser Wurf? kann die Landeshauptstadt Wiesbaden ein Vorbild für Hessen sein? Messer machen Mörder, diesen plakativen Satz hört man in den vergangenen Jahren nicht nur zunehmend mehr, nein, es ist knallharte Realität, dass das Mitführen eines Messers in einer Stadt fast schon zur Normalität gehört. Was mit einer Idee der zuständigen Sicherheitsbehörden, allen voran des westhessischen Polizeipräsidenten Stefan Müller, im Februar 2018 begann, nahm im Dezember 2018 konkrete Formen an. Auf Grundlage der Mitte 2018 geänderten Delegationsverordnung des Landes Hessen und einer Änderung der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Wiesbaden, beschloss die hiesige Stadtverordnetenversammlung die erste Waffenverbotszone in Hessen. Dies soll die medial viel beachteten Vorfälle eindämmen, in denen allen voran Messer oder sonstige Schnitt- und Stichwerkzeuge im Spiel waren. Es verging fast kein Tag, an dem ein entsprechender Bericht in der örtlichen, aber auch überregionalen Presse zu finden war. Und dies war keine Momentaufnahme dieser Tage, sondern eine Entwicklung über einige Jahre hinweg. Schon 2011/2012 schrieben verschiedene Medien plakativ von der Asi-Hochburg Wiesbaden und es war von No- Go-Areas zu lesen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es von 2013 bis 2017 landesweit einen Anstieg um 40 %. Die Zahl der registrierten Fälle, bei denen Messer registriert wurden, stieg von 865 auf 1194 Fälle. Die Wiesbadener Polizei begegnete dieser Tatsache mit verschiedensten Maßnahmen und Konzepten. Hierbei wurden immer wieder Waffen festgestellt, die in einer Innenstadt nichts zu suchen haben. Ein weiterer trauriger Höhepunkt war das Tötungsdelikt unter Beiwohnen eines Polizei-Kommissaranwärters. Dies alles verstärkte die Überlegungen, etwas zu verändern. Eine dieser Überlegungen führte dazu, dass es ohne Veränderungen bei den gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen nicht wirklich besser werden kann. Unterstützung erhielt Polizeipräsident Müller durch den zuständigen Wiesbadener Bürgermeister und Ordnungsdezernenten Oliver Franz von der CDU. Mit der Waffenverbotszone bedient sich Wiesbaden der guten Erfahrungen, die es manchen Ortes bereits im Bundesgebiet gegeben hat. Städte wie Hamburg, Bremen oder Kiel haben bereits eine ähnliche Waffenverbotszone eingerichtet. Trotz vieler Argumente dafür und dagegen liest man durchgängig von guten Erfahrungen. Wie es bei solchen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung üblich ist, gibt es Befürworter und Kritiker, die sich hier zu Wort melden. Und auch die uns längst bekannten selbsternannten Ankläger und Richter sind wieder auf den Plan gerufen. Polizei- und Überwachungsstaat, verfassungswidriger Eingriff in Grundrechte, Generalverdacht durch anlasslose Polizeikontrollen. Und reflexartig natürlich auch die Reaktionen der politischen Opposition. Dagegen sein, nicht gerade aus inhaltlichen Sachüberzeugungen heraus, sondern eher der oppositionellen Linie treu bleiben. Spannend wäre es, wie die Meinungen sich wenden würden, säße man mit im Magistrat oder einer Regierungsfraktion. Warum aber gibt es hier ein generelles Grundmisstrauen gegenüber der Polizei? Sind es nicht unsere Kolleginnen und Kollegen, die im täglichen Dienst zunehmend negative Erfahrungen, gerade mit Messern, machen. Das ist doch nur ein Taschenmesser, den Teppichcutter brauche ich, oder der Schraubenzieher ist doch kein Messer. Verharmlosend werden von denen, die solche gefährlichen Gegenstände mitführen, gegenüber der Polizei Argumente gesucht, ohne, dass man sich nur ansatzweise Gedanken über mögliche Folgen macht. Wenn dann ein Angeklagter vor Gericht zu seiner Verteidigung sagt, ich wollte doch nur schneiden, nicht stechen, wird schnell klar, welcher Probleme wir Herr werden müssen. Das Opfer eines Messerangriffs, aber auch zunehmend die Besucher der Innenstadt haben für ein solches Verhalten jedenfalls kein Verständnis. Zurück zur Politik, Befürworter sind eher im Bereich der CDU zu finden, so verwundert es natürlich nicht, wenn der Innenminister mit den Worten zitiert werden darf: Waffen haben im öffentlichen Raum nur etwas in den Händen von Polizisten zu suchen. Im Wiesbadener Stadtparlament wurde die Änderung der Gefahrenabwehrverordnung und damit verbunden die Waffenverbotszone folglich auch gegen die Meinung der Linken, FDP und Grüne, mit den Stimmen von CDU, SPD und AfD beschlossen. In einem örtlich begrenzten Bereich in der Wiesbadener Innenstadt ist es seit dem 01. Januar 2019 in der Zeit von 21 bis 5 Uhr verboten, Waffen aller Art mit zu führen. Hierin sind neben Schusswaffen (ohnehin unter Vorbehalt des Waffengesetzes) und ihnen gleichgestellten Gegenständen auch alle Arten von Hieb- und Stichwaffen verboten. Dazu zählen unter anderem Messer, Schraubendreher, Hämmer, Äxte, spitze Gegenstände, Knüppel, Beile, metallene oder scharfkantige Gegenstände, aber auch Handschuhe mit harten Füllungen (Quarz). 12 //

10 // politik und gesellschaft // Es bleibt abzuwarten, ob Wiesbaden, wie eingangs erwähnt, wirklich eine Vorbildfunktion für Hessen einnehmen kann. Wie der Presse auch zu entnehmen war, sieht die Stadt Frankfurt derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Waffenverbotszone, die Frage ist, wie lange noch. Was in der Diskussion um die erste hessische Waffenverbotszone oft unterging, waren die weiteren Punkte, die für eine Verbesserung der Sicherheit in Wiesbaden angedacht wurden. Insgesamt gibt es einen Zehn-Punkte- Plan, der neben verstärkter Sauberkeit und besserer Beleuchtung einzelner Straßen und Plätze auch die Ausweitung der Videoüberwachung und die Stärkung der Verkehrs- und Stadtpolizei beinhaltet. Eines muss in solch einem Kontext auch jedem klar sein, die Sicherheit kann nicht alleine durch die Landespolizei gewährleistet werden. Dafür wirkt der Raubbau am Personalkörper der 2000er Jahre noch zu sehr nach. Die angekündigten Mehreinstellungen werden auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die spürbare Entlastung endlich auf der Straße ankommt. Folgerichtig hat die Stadt Wiesbaden beschlossen, ihre Sollstärke in diesem Bereich auf 86 Mitarbeiter zu erhöhen. Wie am 28. November in der örtlichen Presse zu lesen war, ist diese Sollstärke nun fast erreicht. Die Zeichen für die Zukunft können also durchaus positiv interpretiert werden. Denn auch die neue Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag nochmals 1000 neue Stellen für die Polizei vereinbart. Mehr Kontrolldruck bedeutet halt auch mehr Personal! Daniel Klimpke videoschutzanlage in schwalbach am taunus teil eines 7-punkte-programms als beitrag zur sicherheit Es ist wieder mehr Ruhe eingekehrt am unteren Marktplatz der Limesstadt. Wir erinnern uns; Passanten wurden angepöbelt, Drogendealer gingen am Bunten Riesen, einem Hochhauskomplex, intensiv ihren Geschäften nach, Ladengeschäfte im Einkaufszentrum wurden durch Vandalismus beschädgt. Dazu kam eine Brandserie, bei der vor allem Müllcontainer in Brand gesetzt wurden. Aber auch unsere Kolleginnen und Kollegen wurden bespuckt, bepöbelt und angegriffen. Nun scheint eine trügerische Ruhe zu herrschen. Wirkt also die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt und dem PP Westhessen im Rahmen des Präventions-Programms KOMPASS? Neben dem Schutzmann vor Ort, der im Rathaus ein eigenes Büro bezog und anderen Maßnahmen ist seit Mitte Januar 2019 die neue Videoschutzanlage (VSA) installiert und aktiv. 17 Kameras überblicken nun den gesamten Marktplatz mit seinen Ladenzeilen, dazu den Busbahnhof und den Parkplatz am Rewe-Markt. Die gesamte Anlage hat Euro gekostet. Zwei Drittel davon zahlt das Land Hessen. Mit der modernen Technik senden die Kameras hochauflösende Bilder. Dass am einstigen Kriminalitätsschwerpunkt in der Schwalbacher Innenstadt Ruhe eingekehrt ist, hat vor allem mit der Videoüberwachung des weitläufigen Areals zu tun. Sie ist ein Meilenstein in der Verbesserung der Sicherheit für die Bürger. Polizeipräsident Stefan Müller Neben der reinen Präventivfunktion sollen die Aufnahmen der Polizei aber auch Beweismaterial für Straftaten liefern. Erste Erfolge gibt es bereits. Ausgewertet werden die Aufnahmen von der Ordnungspolizei im Schwalbacher Rathaus. Geplant ist aber auch die Übertragung zur Polizeistation in Eschborn. Dafür sind aber noch Glasfaserkabelverlegungen erforderlich, um die großen Datenmengen zu übermitteln. Neben der VSA werden weitere Anstrenungen unternommen, um die Sicherheit der Bevölkerung zu steigern. Eine Intensivierung der gemeinsamen Präventionsaktivitäten von Stadt und Polizei steht über allem. In den Bereichen der aktiven Jugendarbeit, Jugendbüro, Schulsozialarbeit, Jugendbildungswerk, Streetworker und Mobilen Beratung sollen Jugendliche in Krisensituationen Hilfestellungen erhalten. Der polizeiliche Kontrolldruck wird aufrechterhalten. Hierdurch sollen neben den präventiven Aspekten des SvO auch die repressiven Maßnahmen flankiert werden. Auch eine enge Verzahnung der Stadt mit der Polizeidirektion Main-Taunus in Bezug auf die Bearbeitung von Straftaten soll schnelle Effekte erzielen. In enger Zusammenarbeit mit der StA sollen Verfahren schnell der Justiz zugeleitet werden. Auffällige Straftäter werden zwecks Aufnahme in das MIT-Programm der Polizei überprüft. Gemeinsame Streifen von Polizei und Ordnungspolizisten der Stadt Schwalbach, dem Schutzmann vor Ort und auch Mitarbeitern der Stadt sollen ein sichtbares Sicherheitsgefühl erzeugen. Dazu hat Wir wollen einen zentralen Bereich der Stadt für die Bürger wieder sicher machen. Das ist uns gelungen. Dazu beigetragen haben auch der Schutzmann vor Ort, der seit etwa einem Jahr regelmäßig Streife läuft in Schwalbach, sowie die verstärkten Polizeikontrollen. Bürgermeisterin Christiane Augsburger die Stadt auch die Einsetzung des Freiwilligen Polizeidienstes im Fokus. Wie geht es weiter? Ergibt sich ein Verdrängungseffekt? Ist die derzeitige Ruhe nur trügerisch? Fragen, auf die es momentan noch keine Antworten gibt. Die ersten Erfahrungen lassen hoffen. Nur eines muss auch deutlich werden. Die Polizei ist nicht das Allheilmittel, wenn jugendliches Klientel auffällig wird. Bis es soweit kommt, bestehen andere Mittel der Einflussnahme auf solche negativen Entwicklungen und es stellt sich die Frage der Verantwortlichkeit. Sei es im erzieherischen oder schulischen Bereich, je früher Einfluss auf bedenkliche Entwicklungen genommen wird, umso weniger muss die Polizei sich damit beschäftigen. Und unsere Kolleginnen und Kollegen haben wahrlich genug Aufgaben in ihrem Rucksack, die sie tagtäglich zu bewältigen haben. Peter Wittig // 15

11 // presse und polizei // Medienpreis der Heinrich-Mörtl-Stiftung Wolfgang Degen und Rick Gajek erhalten die beliebte auszeichnung Wolfgang Degen ist Redakteur des Wiesbadener Kurier, mit Schwerpunktveröffentlichungen rund um polizeiliche Ereignisse, Berichterstattungen aus den Gerichten und vieles mehr. Ende 2018 erhält er den seit vielen Jahren zu vergebenden Journalistenpreis für seine journalistisch herausragende und sachkundige Berichterstattung rund um das Thema Sicher im Alter. Rick Gajek ist Reporter beim Hessischen Rundfunk, dokumentierte in seiner Langzeitreportage intensiv und eindrücklich die Zusammenarbeit im Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main. Bild links: Polizeipräsident des PPWH und Laudator Stefan Müller, Preisträger Wolfgang Degen und Werner D Inka, Vorsitzender der Heinrich-Mörtl- Stiftung und Mitherausgeber der FAZ. Bild rechts: Werner D Inka, Journalist Rick Gajek und Peter Wagner, Leiter des ZDF-Landesstudios Hessen Die Heinrich-Mörtl-Stiftung Diese widmet sich, vorrangig der in ihrem Namen besonders genannten Aufgabe, der Aus- und Weiterbildung der Polizeibediensteten des Landes Hessen, mit dem Schwerpunkt im Polizeipräsidium Westhessen. Sie fördert darüber hinaus Maßnahmen, die zur Intensivierung der polizeilichen Arbeit im Rahmen der Gefahrenabwehr oder der Straftatenbekämpfung geeignet sind. Dabei unterstützt sie sowohl Einzelpersonen, die sich aus eigenem Antrieb im Sinne der Stiftung weiterbilden wollen, Maßnahmen der Behörde zur Weiterbildung von bestimmten Zielgruppen, als auch bestimmte Organisationseinheiten oder Projekte der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung. Zur Erreichung dieses Zwecks entspricht es dem Selbstverständnis der Stiftung, auch die öffentliche Wahrnehmung und Akzeptanz der Polizei bei diesen Maßnahmen durch fundierte, qualifizierte und objektive Berichterstattung zu fördern. In diesem Sinne vergibt die Stiftung auch Preise für Beiträge, die dies in hervorragender Weise verwirklichen und initiiert entsprechende Ausschreibungen. Nachdem die Jury sich auf die diesjährigen Preisträger geeinigt hatte, erfolgte die Einladung für die Preisverleihung zum 10. Dezember 2018 in den Wiesbadener Presseclub Villa Clementine. Der mit 5000,- dotierte Medienpreis der Heinrich-Mörtl-Stiftung ging zu gleichen Teilen an Herrn Wolfgang Degen vom Wiesbadener Kurier für seine Berichterstattungen und seiner persönlichen Begleitung rund um das Thema Sicher im Alter. Dem Journalisten Rick Gajek wurde für seine Langzeitreportage rund um die Arbeit im Haus des Jugendrechts in Frankfurt am Main, der Preis zuerkannt. Intensiv und sehr eindrücklich schildert er, in seinem am 27. August 2017 ausgestrahlten Beitrag, die praktische Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendamt. Die Preisverleihung an den Journalisten Degen (Bild unten) für seine engagierte Arbeit und seine hervorragenden journalistischen Berichterstattungen ist mit bisherigen Preisverleihungen nicht vergleichbar. Seine herausragenden Leistungen rund um den gesamten Themenkomplex Sicher im Alter, im Zusammenspiel mit dem Polizeipräsidium Westhessen und dem Verein Gesellschaft Bürger und Polizei e.v., erfuhr bei der Übergabe des Preises würdige Anerkennung. In der Laudatio anlässlich der Preisverleihung am 10. Dezember 2018 im Wiesbadener Presseclub Villa Clementine machte Polizeipräsident Stefan Müller deutlich, welche Besonderheiten mit dieser Ehrung verbunden sind. Das Thema, Sicher im Alter, muss man in Polizeikreisen nicht besonders erläutern. Die lokalen Nachrichten sind seit Jahren nahezu täglich mit Informationen gespickt und berichten immer wieder von dreisten Versuchen oder gelungenen Straftaten zum Nachteil älterer Bürgerinnen und Bürger. Die besondere Betroffenheit der Geschädigten und auch der Leserinnen und Leser wird deutlich mit dem Einführungssatz in der Laudatio von 16 //

12 // presseschnipsel // // 17

13 // presse und polizei // Polizeipräsident Müller; vielen Dank, dass Sie endlich einmal etwas für unsere älteren Menschen tun! Wolfgang Degen hat in herausragender Art und Weise dieses Thema in die Öffentlichkeit transportiert und dies fachlich fundiert und rhetorisch brillant in über 30 Veröffentlichungen im Wiesbadener Kurier dargestellt. Wir wollen an dieser Stelle unbedingt die Kooperation und das Zusammenwirken mit der Gesellschaft Bürger und Polizei e.v., der Verlagsgruppe Rhein Main (Wiesbadener Kurier, Wiesbadener Tagblatt) und das Polizeipräsidium Westhessen hervorheben. Hier hat man sich gemeinsam auf den Weg gemacht, um etwas gegen Straftaten zum Nachteil älterer Menschen zu unternehmen. Nicht nur der Preisträger Degen, sondern alle an dieser gewaltigen, gemeinsamen und konzertierten Aktion können sehr stolz auf ihre Arbeit und dem damit einhergegangenen Erfolg sein. Hier einige Eckpunkte dieser über rund sechs Monate andauernden Kampagne. sieben, zum Teil groß angelegten Präventionsveranstaltungen in Wiesbaden und Vororten zwei Bankentage im gesamten Polizeipräsidium Westhessen zwei Pseudo-Kaffeefahrten eine hohe Anzahl von Berichten und Reportagen im Wiesbadener Kurier Verteilung von rund Türaufklebern, Flyern und Plakaten Verteilung von 2000 Stofftaschen mit auffallendem Aktions-Logo PP Stefan Müller beschreibt Degen in seiner Laudatio als tragende Säule dieser Kampagne, Mitinitiator, Antreiber, Gestalter und auch Kontrollinstanz. In Vorbereitung, Begleitung und immer wiederkehrender Themenbefassung musste er umfänglich recherchieren, eine Vielzahl von Gesprächen mit Ermittlern der Kriminalpolizei führen und er setzte sich darüber hinaus mit Studien von kriminologischen Forschungsinstituten auseinander. Auch die im Rahmen dieser Kampagne entstandenen Präventionsfilme tragen die deutliche Handschrift von Degen, sie bilden eine hervorragende Grundlage für Präventionsveranstaltungen und werden, im Rahmen unserer vorbeugenden Arbeit nicht nur im PP Westhessen eingesetzt. Der Film wird zwischenzeitlich über das HLKA hessenweit allen anderen Polizeipräsidien zur Verfügung gestellt. Jungen Tätern auf der Spur, hr-autor Rick Gajek (Bild unten) wurde für seine Langzeitreportage von der Heinrich- Mörtl-Stiftung geehrt. Seine Reportage war unter anderem am in der Reihe hessen-reporter im hr-fernsehen zu sehen und wurde wiederholt am und im deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Über ein Jahr lang hat Videojournalist Rick Gajek das Team vom Frankfurter Haus des Jugendrechts mit der Kamera begleitet. Am wurde auch er, nach Jury-Entscheidung, für seine Reportage im Namen der Heinrich-Mörtl-Stiftung ausgezeichnet. Sehr ausführlich, sehr nah am Geschehen und detailliert zeigt die Reportage von Rick Gajek die Zusammenarbeit zwischen Sozialarbeit, Staatsanwaltschaft und der Polizei. Die Entscheidung, gemeinsam einen neuen Weg im Umgang mit jugendlichen Straftätern und gefährdeten Jugendlichen zu gehen, wurde von diesen Institutionen bewusst getroffen; vom Erfolg dieser Arbeit Hand in Hand war man von Beginn an überzeugt. Im Mittelpunkt der Reportage von Rick Gajek standen unsere Kollegen, Hauptkommissar Sascha Holz und sein Team. In dem rund 30-minütigen Filmbeitrag sind die Polizistinnen und Polizisten dieser Spezialeinheit jungen Straftätern in der Mainmetropole auf der Spur. Im Frankfurter Haus des Jugendrechts arbeiten sie für Jugendkriminalität eng und unkompliziert mit Staatsanwälten, Sozialarbeitern, Eltern und auch Lehrern zusammen. Ein bedeutendes Merkmal dieser engen Zusammenarbeit ist eine zügige Bearbeitung der Verfahren, damit die Jugendlichen zeitnah zur Tat zu spüren bekommen, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen Recht und Gesetz zur Folge haben kann. Jugendkriminalität soll so bereits im Ansatz bekämpft und vorgezeichnete kriminelle Karrieren nach Möglichkeit durch dieses frühzeitige Eingreifen verhindert werden. Aktuell haben wir in Hessen drei solcher Einrichtungen, weitere sind geplant. Ein besonderer Dank geht auch an unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Frankfurter Haus des Jugendrechts. Sie haben die Recherche mit sehr viel Offenheit und dem notwendigen Gespür für die Details unserer Präventionsarbeit begleitet und somit zum Gelingen der Reportage wesentlich beigetragen. Bei der Preisverleihung im Wiesbadener Presseclub Villa Clementine haben Preisträger Rick Gajek und Polizeihauptkommissar Sascha Holz sich in einer Diskussionsrunde gerne den Fragen von Werner D Inka gestellt. Hier wurden die besonderen Eindrücke dieser Langzeitreportage noch einmal sehr plastisch geschildert. Lothar Hölzgen // 19

14 // aus den bezirksgruppen // BOS-Funk Hessen wieder am Heimatstandort willkommen zurück in wiesbaden - Betriebskoordination (24/7) Mit großen Erwartungen startete am 14. Juli 2014 die gemeinsame Kooperation im Digitalfunk mit unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz. Schnell waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefunden, die im Interesse der Sache bereit waren, ihren hessischen Dienstort Wiesbaden über die Landesgrenze hinaus nach Rheinland-Pfalz in den Stadtteil Mainz-Weisenau zu verlegen. Dazu gesellten sich bis zum Oktober noch fünf neu eingestellte Mitarbeiter, die ihr Wissen aus dem Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, in das neu formierte Team einbrachten. Hauptaufgaben des Digitalfunk- Schichtdienstes (24/7), Servicenummer (0611) : Zentrale Ansprechstelle für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste) in Hessen und auf Bundesebene Koordinieren, Bearbeiten, Weiterleiten von Störungen (Incident-Bearbeitung) mittels Ticketsystem Wahrnehmen des Incident-, Problemund Change- sowie Service-Level-Managements Teilnehmeradministration Digitalfunk Gruppenmanagement Umsetzen des Krypto- und Sicherheitsmanagements Bereitstellen von Betriebsinformationen (Infomanagement) Begleitendes Netz-/Systemmonitoring Zutrittsmanagement zu den Tetra-Basisstationen Erstellung und Pflege von Standortinformationen Außerhalb der Regeldienstzeit von 6:00 bis 18:00 Uhr des IT-Service-Desk, Servicenummer (0611) , übernimmt der Digitalfunk-Schichtdienst noch die folgenden Aufgaben: IT-Service-Desk der hessischen Polizei, Betreiben der Telefonzentrale des HPT Durchführung von Alarmierungen von Beschäftigten des HPT Betreuung der Fernschreibhauptvermittlung/EPost 810 Fernschreibsteuerung für das HPT Über vier Jahre später, am 18. Dezember 2018, arbeiten nach langer und reiflicher Überlegung die Kollegen des Schichtdienstes wieder in Wiesbaden, genauer gesagt am Sitz der Abteilung 4, BOS-Funk-Hessen, in der Teutonenstraße. Eine Zusammenführung von dem am Präsidialstandort Willy-Brandt-Allee untergebrachten Service-Desks der Abteilung 3 - IKT, und des in die Teutonenstraße zurückgeführten Sachgebietes Betriebskoordination 24/7-Digitalfunk der Abteilung 4 - BOS-Funk Hessen, war aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Im Rahmen einer kleinen Feierstunde wurde die neue Räumlichkeit mit zwei topmodernen Leitstellentischen eingeweiht. Die Anwesenheit von Philipp Römer, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik (PPELT, RLP), Alexander Kessel, dem Leiter des Dezernats Digitalfunk (RLP) und des örtlichen Personalrates des PPELT, vertreten durch Herrn Michel, zeigte, dass die einvernehmliche Lösung eine gute Basis für die weitere gute Zusammenarbeit darstellt. Die gute Zusammenarbeit, die sich aus der Vergangenheit fortwährend entwickelt hat bleibt trotz der nun räumlichen Trennung auch in Zukunft bestehen, so Karl-Heinz Reinstädt. Michael Diekel fügte hinzu, dass nicht nur der Digitalfunk beide Bundesländer weiterhin miteinander verbinde, sondern auch die gemeinsamen Themen, mit denen sich beide auseinandersetzen. Ein Austausch werde mit Sicherheit auch in Zukunft gewährleistet und von Bedeutung sein. Zwei Länder unterschiedliche Strukturen Historisch betrachtet, wurde im Laufe der Kooperation deutlich, dass der Digitalfunkbetrieb in Rheinland-Pfalz und Hessen unterschiedlich strukturiert ist. Beispielsweise werden Aufgaben, die in Hessen durch eigenes Personal geleistet werden, in Rheinland-Pfalz durch externe Dienstleister erbracht. Dieser Umstand, der zuvor in dieser Dimension nicht absehbar war, gestaltete die Einführung einheitlicher Prozesse für beide Bundesländer schwierig. Im Endeffekt konnten nur wenige Synergien erzielt werden. Räumliche Trennung erzeugte Hürden In gemeinsamer Runde wurde über die gute Zusammenarbeit der Vergangenheit und für die Zukunft gesprochen. Die Zusammenlegung im Digitalfunk bedeutete aber auch, dass andere Serviceleistungen aus dem Aufgabenportfolio des Hessischen Polizeipräsidiums für Technik (HPT), wie beispielsweise die Betreuung der IT-Verfahren, nur noch sehr eingeschränkt für die hessische Polizei durch den 24/7-Dienst zur Verfügung gestellt werden konnten. Auch mit Blick auf die kommenden Herausforderungen, u. a. der Einführung des neuen hessischen Einsatzführungssystems (EFS), den rasanten Entwicklungen der mobilen IT sowie der verstärkten Nutzung sozialer Medien durch die hessische Polizei, wird eine stärkere Präsenz des 24/7-Dienstes in Hessen erforderlich sein. Darauf hat bereits Ende 2017 das Managementberatungsunternehmen BSL hingewiesen, das mit einer internen Evaluation der Abteilung 4 - BOS-Funk Hessen, im Rahmen einer Organisationsuntersuchung beauftragt worden war. Im Ergebnisbericht wurden die eigenen Feststellungen in Bezug auf die Kooperation der beiden Schichtdienste bestätigt. Hauptkritikpunkt der beste- 20 //

15 // aus den bezirksgruppen // henden Kooperation mit Rheinland-Pfalz war aber, dass die räumliche Trennung des Schichtdienstes (24/7) zu einem erhöhten Abstimmungsaufwand mit den Sachgebieten der Abteilung 4 in Wiesbaden geführt hat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von wichtigen Belangen rund um den hessischen Digitalfunk abgeschnitten waren. Beste Startvoraussetzungen in Wiesbaden Um das wichtige Gesamtverständnis für das komplexe Thema Digitalfunk bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder in den Fokus zu stellen und für die Themen der Zukunft gewappnet zu sein, fiel im Mai 2018 die Entscheidung, den Schichtdienst zum Jahresende 2018 wieder nach Hause zu holen. Die im Rahmen der Kooperation geschlossenen Verträge wurden zeitnah einvernehmlich mit den Verantwortlichen des Landes Rheinland- Pfalz modifiziert, sodass die ebenfalls von den hessischen Kolleginnen und Kollegen gewünschte Rückführung auf den 18. Dezember 2018 terminiert werden konnte. In der Liegenschaft der Abteilung 4 - BOS- Funk Hessen, in der Teutonenstraße in Wiesbaden, konnten entsprechende Räumlichkeiten, die den Anforderungen an einen 24/7-Betrieb einer Autorisierten Stelle entsprechen, ertüchtigt werden. Mit der Rückintegration in die Gesamtorganisation des Digitalfunks Hessen sind gute Startvoraussetzungen gegeben, sodass die zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schichtdienstes die Serviceleistungen noch besser als bisher in die Fläche weitergeben können. Auf den Fotos in der Galerie erhalten sie einen Eindruck vom neuen Schichtdienstraum. Der neu eingerichtete, freundliche Arbeitsraum der Betriebskoordination ist hochmodern ausgestattet und für die Zukunft gerüstet und auch der froschgrüne Fußboden passt ins Gesamtbild. Präsident Karl-Heinz Reinstädt dankte ausdrücklich PHK Weigel, SGL Betriebskoordination 24/7, für die gelungene Organisation der zeitgerechten Umsetzung der Rückführung inklusiv der Beschaffung des technischen Equipments. Wir wünschen allen Heimkehrern unseres Schichtdienstes einen guten Start in ihren neuen Räumlichkeiten und rufen ihnen ein Herzliches Willkommen zurück zu. Mark Weber Jahreshauptversammlung der KG Lich mit Neuwahlen und ehrungen Am trafen sich die Mitglieder der GdP Kreisgruppe Lich im großen Konferenzraum der II. BPA zur diesjährigen Jahreshauptversammlung. Der Bezirksgruppenvorsitzende und Personalratsvorsitzende Klaus Otto berichtete nach der Begrüßung durch Kreisgruppenvorsitzendem Peter Tilger aus der Bezirksgruppenarbeit und einigen wichtigen Personalratsthemen. Die Stärkung der kleinen Kreisgruppen steht auch im Hinblick auf die Kandidatenfindung für die nächste Personalratswahl im Mai 2020 im Fokus der Bezirksgruppe. Neben einem Solidaritätsfond für die kleineren Kreisgruppen sollen mehr Veranstaltungen im Jahr 2019 die GdP vor Ort in den Blick der Kolleginnen und Kollegen rücken. Im seinem Bericht ging der Kreisgruppenvorsitzende auf die Aktivitäten des laufenden Jahres ein. Hier sind die Beteiligung am Familienfest der II. BPA, die Welcome-Party mit der BZG Mittelhessen für die Studienanfänger des Standortes Gießen und Sponsoring des Sport- und Sommerfestes der HfPV Gießen. Auch in diesem Jahr wurden wieder Ausschüttungen für die Weihnachtsfeiern an die Einheiten überreicht. Kassierer Jens Reisewitz erläuterte die Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres und berichtete, dass die Kasse durch Uwe Zörb geprüft wurde und eine einwandfreie Kassenführung bescheinigt wurde. Nach der Antragstellung auf Entlastung des Vorstandes wurde dieser einstimmig entlastet. Die Leitung der nun folgenden Neuwahl des Kreisgruppenvorstandes übernahm Klaus Otto. Es lagen für die Vorstandsämter namentliche Vorschläge vor, die alle per Akklamation Zustimmung erhielten. So setzt sich der neue Kreisgruppenvorstand wie folgt zusammen. Vorsitzender: Peter Tilger (AFE27) Schriftführerin: Stefanie Döring (EE23) Kassierer: Jens Reisewitz (AFE27) Vertrauensmann:Benjamin Jonas(EE21) Vertrauensmann:StefanMetten (AFE27) Bei den Ehrungen langjähriger Mitglieder konnte Werner Jung für 60 Jahre Gewerkschaftszugehörigkeit mit der obligatorischen Urkunde, Ehrennadel und einem Rucksack mit nützlichen Dingen für das Pensionärsleben bedacht werden. Weiterhin wurden Wolfgang Scheerer und Stefan Metten für 25 Jahre Zugehörigkeit zur GdP geehrt. Bei Kaffee und Kuchen ließ man die Versammlung ausklingen und warf noch einen Blick auf das kommende Jahr mit der ersten GdP Veranstaltung bei der II. BPA in Lich, einem Wintergrillen mit Glühwein und Punsch am Peter Tilger // 21

16 // posse und glosse // neues von pom fritz! eine posse oder glosse? Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, ihr kennt mich schon. Ich heiße mit Nachnamen Fritz und bin Polizeiobermeister, also POM Fritz. Ich werde auch niemals befördert, weil das ja keinen Sinn ergäbe. Ich schreibe ab und zu mal in den GdP-Zeitschriften, wenn mich die Kolleginnen und Kollegen ansprechen und denen und mir mal wieder was unter den Nägeln brennt. Also... Im letzten Nachtdienst haben wir über die Schuldenbremse und die damit verbundenen Einsparungen für die Polizei in unserer Dienstgruppe diskutiert. Da hat Robert, der im Übrigen seine Lebensarbeitszeit schon wieder um ein Jahr verlängert hat, aus seiner polizeilichen Vergangenheit berichtet. Ich war seinerzeit noch Polizeimeister im benachbarten Baden-Württemberg und natürlich neugierig. Robert erzählte, dass mit dem Verkauf landeseigener Immobilien der hessische Haushalt auf Vordermann gebracht werden sollte. Prachtbauten, wie beispielsweise Polizeipräsidien, Dienststellen und Behörden wurden sprichwörtlich verkloppt, man nannte das aber betriebswirtschaftlich sell and lease back und verkaufte es den Steuerzahlern als Erfolgsmodell! Mit der Folge, so Robert, dass unsere Kinder und Enkel dann auf ewig teure Mieten dafür an Investoren zahlen müssen! Mehr noch, viele Investoren lassen sich vom Mieter (Land Hessen) auch noch Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen bezahlen. Und dann noch das Come Programm (was der Robert alles weiß). Der aus dem PP Südhessen zu uns in die Dienstgruppe abgeordnete Didi hat uns da von den Zuständen bei der Come-Renovierung bei der PD Bergstraße berichtet. Im Zusammenhang mit Modernisierungsmaßnahmen (energetische Gebäudesanierung), kommt es zu unzumutbaren Belastungen der Beschäftigten in der Dienststelle. Nicht nur die Beeinträchtigungen durch Lärm und Dreck, sondern auch die provisorischen Unterbringungen der Beschäftigten lassen keinen geordneten Dienstbetrieb zu. Diese Missstände wurden von der GdP-Südhessen dem zuständigen Finanzministerium schon im August 2018 mitgeteilt. Eine Reaktion darauf blieb aus, die Verantwortlichen hüllten sich in Schweigen. Und der Robert ergänzt, dass dieses Hessische Immobilienmanagement (HI) und jetzt das LBiH angetreten waren, die bis dahin selbst verwalteten Gebäude entgeltlich zu verwalten und auch den Reinigungsdienst zu übernehmen. Mit der Folge, dass bewährte eigene Reinigungskräfte, die über Jahre und Jahrzehnte gute Arbeit leisteten und vielfach zur Polizeifamilie gehörten, entlassen wurden. Getreu der immer stärker um sich greifenden Mentalität: Geiz ist Geil! Heute wissen wir, dass das alte HI in Zeugnisnoten eher eine fünf als eine vier im jährlichen Notendurchschnitt für seine Leistungen im Bereich der Polizei verdient hat. Bürokratische Hierarchien wurden aufgebaut, Zuständigkeitsbereiche aufgebauscht und dadurch komplizierte Arbeitsabläufe, mit erheblichem Zeitverzug geschaffen. Viele Liegenschaftsverantwortliche der Polizeibehörden können davon ein Lied singen, sagt Robert. Ach so, entgegne ich. Daher erklärt sich also auch die häufig feststellbare schlechte Stimmung, die ich nach meiner Versetzung in die Dienstgruppe erlebt habe. Schlechte Perspektiven beim beruflichen Fortkommen, Beförderungsstau in der A 10 und lange Wochenarbeitszeiten im Schicht- und Wechselschichtdienst und in den Kommissariaten haben das Stimmungstief wahrscheinlich noch konstant gehalten, beginne ich zu verstehen. Wie sieht es heute aus, habe ich mir überlegt? Ich ahne schon, was kommt! Der öffentliche Dienst, mit seinen gut alimentierten Faulenzern, ist mit dafür verantwortlich, dass die Ziele der einzuhaltenden Schuldenbremse in Gefahr geraten. Sprudelnde Steuereinnahmen und nie dagewesene Gewerbesteuern können das nicht ausgleichen, was Pensionen und Beschäftigungsentgelte auffressen, titelten die Gazetten und auch die ARD machte Anfang Dezember in einer Abendsendung deutlich, wie teuer und Überflüssig die Beamten im Versorgungsfall sind. Sind alle Beamte damit gemeint, frage ich Robert, der sich ja auskennt. Der sagt, dass die Bevölkerung uns Polizeibeschäftigten das meiste Vertrauen schenkt, hinter Ärzten und Pflegepersonal. Dies haben namhafte Umfrageinstitute wieder belegt. Daher denkt Robert, dass wir von der Mehrzahl der Bevölkerung wohl nicht als faul und überflüssig angesehen werden. Wir von der Dienstgruppe machen uns über die Zukunft Gedanken: für die Jahre 2018 und 2019 gilt ein Doppelhaushalt! Reichen die darin enthaltenen Verbesserungen im Bereich der Polizei aus? Welche Notwendigkeiten müssen haushälterisch abgebildet werden, um beispielsweise bei den bundeseinheitlichen Bemühungen um eine annähernd einheitlich nutzbare IT-Landschaft arbeitsfähig zu sein? Robert kennt darauf derzeit keine zufriedenstellende Antwort. Aber er fügt hinzu, dass die Innenministerkonferenz wohl entschieden hat, die finanziellen Mittel für eine Harmonisierung nutzbarer IT-Komponenten bereitzustellen. Die Arbeit muss dann wahrscheinlich in den Ländern geleistet werden, wohl dem, der IT-Ingenieure und Fachleute eingestellt hat bzw. einstellen kann. Wieso denn das, frage ich Robert? Weil, ergänzt dieser, viele Fachleute in der freien Wirtschaft für die gleichen Aufgaben besser bezahlt werden! Mir graust vor dem Gedanken, dass vieles beim Alten bleibt. Liegenschaften suchen wir derzeit händeringend, für alle Behörden, also können wir derzeit keine mehr verkaufen, stelle ich lakonisch fest. Die Mehreinstellungen und deren Arbeitsplatzbedarfe sind im vierstelligen Bereich in den nächsten Jahren klassifiziert, will Robert aus einer Besprechung gehört haben. Mal sehen, ob es gelingt, weiter kreativ zu sparen oder ob endlich die dringend benötigten finanzielle Ressourcen bereit gestellt werden! So, nun hole ich Didi zuhause ab, wir fahren zusammen zum Nachtdienst und mal schauen, was Robert noch so alles von früher erzählt. POM Fritz // 23

17 // aus den bezirksgruppen // man muss nicht warten, bis es zu spät ist Psychosomatische Erkrankung Was nun? ein betroffener berichtet! Vorbemerkungen: Im heutigen Zeitalter kann man eine Depression fast schon als Volkskrankheit bezeichnen. Es gibt Ergebnisse vieler globaler Forschungen und Studien, die davon sprechen, dass nahezu 400 Millionen Menschen unter depressiven Störungen leiden. Die Betroffenen kommen aus allen Bereichen des täglichen Lebens und aus den unterschiedlichsten Berufsgruppen. Es wird jedoch auffällig, dass insbesondere die Menschen in den sogenannten Helferberufen besonders betroffen sind. Polizeibeamte, Feuerwehr- und Rettungskräfte erleben heutzutage ihren Beruf in einer völlig neuen Dimension. Die Wertschätzung ihnen gegenüber nimmt dramatisch ab. Sie werden ohne Grund angegriffen, Helfer werden während ihrer Tätigkeit beschimpft, belästigt und der Lächerlichkeit preisgegeben. Dazu kommen Dauerstress, Hektik, unplanbare Freizeit oder miese Stimmung im Team. Es gibt durchaus viele Gründe, warum aus der Berufung für den Beruf eine echte Belastung werden kann. Wenn dann dazu noch Krankheiten und private Schicksalsschläge kommen, wird der Körper reagieren, dies ist nicht zu vermeiden. Eine aktuelle Studie der Techniker Krankenkasse zeigt auf, dass eine Kumulation dieser Umstände so sehr an den Nerven zehren kann, dass daraus ein Burn-Out oder eine Depression entstehen kann. Was dann? Wie verhält man sich? Mit wem spreche ich darüber? Den harten Schutzmann, der doch alles wegstecken kann, gibt es nicht mehr (gab es ihn eigentlich jemals?). Was vor vielen Jahren den Arbeitgeber scheinbar wenig bis gar nicht veranlasste, hier Hilfestellungen zu bieten, um diesen Menschen zu helfen, oder zumindest Hilfsangebote zu machen, hat sich in der jetzigen Zeit doch sehr verändert. Netzwerker in der Polizei sind inzwischen integraler Bestandteil einer sich selbst helfenden Organisation. Vom sozialen Ansprechpartner über die unterschiedlichen psychologischen Hilfsangebote, Intrumente des betrieblichen Eingliederungsmanagements und natürlich auch die Vorgesetzten, spielen hier eine wichtige, wenn nicht sogar die entscheidende Rolle. Was tun, wenn ich nicht mehr weiter weiß. Viele unserer Kolleginnen und Kollegen sind davon betroffen und es stellt sich die Frage, ob sie es denn überhaupt registrieren, es wissen oder gar verdrängen. Sich an eine Vertrauensperson zu wenden ist natürlich ein großer, auch mutiger Schritt. Viele meiner persönlichen Erfahrungen als Akteur in unterschiedlichen Bereichen (Personalrat, BEM) mit Betroffenen zeigen, dass dieser Schritt aber von Erfolg gekrönt ist. Sich zu öffnen, den harten Hund zu ignorieren und sich dann einer professionellen Hilfe zu bedienen, ist genau dieser mutige Schritt, der im Ergebnis dann sehr oft zur Erkenntnis kommt,... man muss nicht warten, bis es zu spät ist. Der folgende Artikel (nächste Seite) eines Kollegen soll verdeutlichen, in welchen Strudel auch der Mensch Polizist geraten kann. Seine Schilderungen bezüglich der schlimmen Krebserkrankungen in seiner Familie lassen einen den Atem stocken. Auch er stellte sich wiederholt viele Fragen, wie er mit diesen höchst belastenden Situationen umgehen soll. In Verbindung mit den hohen beruflichen Belastungen im Schichtdienst kann sich jeder einmal versuchen vorzustellen, diese Situation selbst zu erleben. Wie hättet ihr gehandelt? Eine sehr offene und persönliche Schilderung, wie er ganz offensichtlich mit Hilfe von eigenen Kolleginnen und Kollegen und den bereits erwähnten Netzwerkern dem Strudel entkam. Sie mag Mahner und Werber gleichzeitig sein. Selbsthilfe für Betroffene und auch ein Angebot an alle, die ähnliche Situationen erleben. Peter Wittig // 25

18 // ein betroffener kommt zu wort // Psychosomatische Erkrankung Was nun? Mit meinen 40 Jahren bin ich jetzt seit 20 Jahren bei der Polizei Hessen. Davon knapp 17 Jahre im Schichtdienst. Der Beruf hat mir immer Spaß gemacht und ich habe meine Energien, außerhalb meiner Familie mit Frau und zwei Kindern, immer voll und ganz in den Beruf eingebracht. Alles lief gut bis vor 8 Jahren Krebs bei einem Familienmitglied diagnostiziert wurde. Schock, Wut und Trauer wechselten sich ab. Aber, es ist nun mal nicht zu ändern. Mund abputzen und aufstehen zum Kämpfen war die Devise. Ein harter Kampf, der, bei weiterhin 100 % Arbeitsleistung von Dienst und Zusatzdiensten, mit Erfolg gekrönt war. Der Krebs verschwand, nach 4 Jahren sollte Ruhe einkehren. Kurze Zeit später jedoch, der nächste Fall, das nächste Familienmitglied mit Krebsdiagnose. Hier war die Energie schon nicht mehr so vorhanden und das LAK-Konto wurde zumindest für die Tagund Zusatzdienste genutzt. Eine Erleichterung, den Kampf zu führen bzw. zu unterstützen, der wieder von Erfolg gekrönt wurde. Murphys Gesetz schlug jedoch nach kurzer Erleichterung wieder zu. Etwa eineinhalb Jahre später dann die erneute Hiobsbotschaft Krebs, jetzt beim dritten Familienmitglied. Was nun? Mittlerweile mit einer erschreckenden Routine, jedoch mit sehr viel weniger Energie im Körper, wurde die harte kurze Phase des wieder erfolgreichen Kampfes, diesmal komplett mit LAK, durchgezogen. Glücklich, alles gut überstanden zu haben, wurde das normale Leben wieder aufgenommen. Bis, naja, man erwartet es schon. Punkt 1 wiederholte sich. Erneuter Schock, Wut und Trauer. Ohne Energien im Körper versucht man sich aufzuraffen erneut zu kämpfen. Man tritt an und plötzlich Ausfall des eigenen Körpers. Neurologische Ausfälle, keine Kraft mehr zu gehen, stehen oder irgendetwas zu tun. Plötzlich selbst betroffen, obwohl man gebraucht wird, lässt dieser Zustand nicht nur ein klein wenig Panik entstehen. Noch größer wird die Panik, wenn bei den ärztlichen Untersuchungen dann nichts gefunden wird. Man erwartet ja eine schlimmere Diagnose. Auf einmal nimmt jedoch einer der Ärzte die bösen Worte in den Mund: Psychosomatische Erkrankung - Burn Out - schwere Depression Erster Gedanke bei mir war ein Lieblingsausspruch von Comedian Atze Schröder: Ja nee, is klar. Aber, diese Diagnose blieb bestehen. Was nun, war die Frage. Zum Glück war der letzte Krebsschock wieder positiv ausgegangen, aber eine eigene Besserung war nicht zu erkennen. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt das überaus große Glück, einen Arzt vor mir sitzen zu haben, der sich aufgrund seiner umfangreichen Fortbildungen gut auskannte und gut vernetzt war. Hier wurde ich zum ersten Mal auf eine polizeiinterne Einrichtung aufmerksam. Er gab mir den Rat, mich an die sozialen Ansprechpartner zu wenden, um die Kontaktaufnahme zum ZPD zu erleichtern. Er drängte sogar auf den Weg über diese Einrichtung. Alleine die Tatsache, dass ein Externer über diese Einrichtung Bescheid wusste, aber auch die drängende und überzeugte Art, nahm mir die Angst. Ich will nicht abstreiten, dass mir vor dem ersten Gespräch bei meiner Sozialen Ansprechpartnerin ganz schön die Muffe ging. Aber einmal angefangen merkte ich, wie sich der Druck von mir löste. Man kann hier ein Zitat von Paul Breitner anführen: Wir hatten alle die Hosen voll, aber bei mir lief es ganz flüssig. Noch vor Ende des Gesprächs war ein Termin beim ZPD gemacht. Nicht mal eine Woche später saß ich bei eben diesem und eine Psychologin mir gegenüber, welche nun bewerten sollte, wie Hilfe für mich aussehen könnte. Mittlerweile fiel es mir leichter, zu erzählen. Meine Probleme wurden ernst genommen. Ergebnis dieses Beratungsgesprächs war das Angebot einer unmittelbaren Kontaktierung einer psychosomatischen Klinik zur Abklärung eines stationären Platzes. Schocken konnte mich das nicht mehr. Sicherlich war die Akzeptanz hierfür nicht unbedingt vorhanden, aber, wenn man hilflos ist, nimmt man doch irgendwie jede Hilfe an. Ich hatte mir vorgenommen, alles anzunehmen. Und diese Hilfe kam direkt, von meinem Dienstherrn. Über den weiteren Aufenthalt in der Klinik möchte ich nicht viel erzählen, nur so viel: Die Klinik war perfekt. Was jedoch der größte Pluspunkt an dieser Geschichte war, ist und bleibt die Tatsache, dass ich aufgrund der unterstützenden Tätigkeit der Sozialen Ansprechpartner, des ZPD und auch der BEM-Beauftragten, welche sich schon vor Klinikantritt bei mir meldete, das Gefühl vermittelt bekam, dass meine psychosomatische Krankheit ernst genommen wurde. Ich hatte immer das Gefühl, dass bei sämtlichen Abschnitten meines Genesungsprozesses ein Arbeitgeber hinter mir steht, welcher mich in einer schwierigen Zeit unterstützt und alles gibt, damit ich wieder gesund werde, wobei meine Person und nicht die Arbeitskraft im Vordergrund stand. Psychische Erkrankungen werden leider in unserer Gesellschaft immer noch totgeschwiegen bzw. es herrscht geringe bis gar keine Akzeptanz bei Vielen. Ich möchte hier ausdrücklich betonen und mich dafür bedanken, dass das Land Hessen und hier das Polizeipräsidium Westhessen, einen großen Sprung gemacht hat, diese Akzeptanz herzustellen. Ich bin mir sicher, dass ich ohne die Hilfe dieser ganzen Organisationen noch lange nicht wieder meinen Dienst verrichten würde. Ich habe in der Klinik bei den anderen Patienten nichts annähernd Gleichwertiges erfahren. Hierfür mein Dank an alle die sich bereit erklären, in diesem schwierigen Feld zu arbeiten und Kolleginnen und Kollegen unterstützen. Wichtig ist bei dem ganzen Prozess eine klare Transparenz im Krankheitsverlauf zu zeigen und seine Vorgesetzten im Bilde zu halten, damit diese allen aufkeimenden Gerüchten entgegenwirken können. Hinterm Rücken wird immer getuschelt, aber irgendwann wird auch dies vergehen, wenn durch solche Maßnahmen die Akzeptanz für psychische Krankheiten erhöht wird. Aufgrund der Überbelastungen im heutigen Dienst, wird es nicht ausbleiben, dass weitere Menschen ausfallen. Jeder weist eine andere Vulnerabilität auf und wird kürzer oder länger durchhalten. Ich hoffe, dass der hier aufgezeigte Weg Kolleginnen und Kollegen dazu ermuntert, bei Problemen jeglicher Art, nun eher den schwierigen/leichten Gang zum Sozialen Ansprechpartner oder anderen Beratern zu gehen. Man muss nicht warten, bis es zu spät ist. Ein Betroffener 26 //

19 // digitales // digitaler hausfriedensbruch - eine lücke? Der Fall des jungen Datenhackers aus Mittelhessen, ein Schüler, ist noch allgegenwärtig. Tausende von Daten fischte er aus öffentlich zugänglichen Quellen und wohl auch aus dem Darknet ab, um sie dann offen über soziale Netzwerke im Internet zur Verfügung zu stellen. Unabhängig davon, ob er alleine handelte oder Mittäter hatte, löste dies eine bundesweite Diskussion aus. Waren es doch hauptsächlich prominente Opfer, deren Adressen, Kontaktdaten oder auch persönliche und familiäre Informationen an die Öffentlichkeit gerieten. Und eine große Anzahl Politiker war auch betroffen. Der Bundesvorsitzende der Bündnis90- Grünen, Robert Habeck, stellte als Reaktion darauf alle seine Social-Media-Aktivitäten ein und löschte seine Accounts. Und auch die hessische CDU reagierte prompt. Justizministerin Kühne-Hörmann forderte am 08. Januar 2019 in der FAZ den Bundesgesetzgeber auf,... das Recht fit für die Digitalisierung zu machen. Es sei völlig unverständlich, dass Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) entsprechende Vorschläge aus Hessen nicht weiter aufgegriffen habe. Dies alles 2 Tage nach der Festnahme des 20-jährigen Mittelhessen. Und es wurde großes Programm aufgefahren; Zwei Staatsanwälte der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität übernahmen die Ermittlungen und eine BAO des Bundeskriminalamtes wurde eingerichtet. Nachdem der junge Mann die Taten eingeräumt hat, kam er aufgrund mangelnder Verdunklungs- und Fluchtgefahr wieder frei. Auf ihn kommen wohl eine Jugendstrafe oder Erziehungsmaßnahmen zu. Nach Erwachsenenstrafrecht könnte er eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren erwarten. Dies ist aber der Justizministerin nicht ausreichend genug. Das derzeit geltende Computerstrafrecht ist nicht mehr zeitgemäß und weist zu viele Einschränkungen auf, meint die Justizministerin ebenfalls in der FAZ. Was steckt also hinter ihrer Motivation, einen eigenen Straftatbestand in das StGB aufzunehmen? Dazu blicken wir in das Jahr 2016 zurück. Das Land Hessen hat eine Gesetzesinitiative in den Bundestag eingebracht. Begründung für eine Ergänzung des STGB war, dass der bestehende Schutz lückenhaft sei. So schütze der bestehende 202a StGB nur das Ausspähen solcher Daten, die durch eine besondere Zugangssicherung geschützt sind. Zudem greife diese Norm nur dann ein, wenn der Täter unter Überwindung der Zugangssicherung handelt. Dies bedeute, dass derzeit die Frage, ob der strafrechtliche Schutz eines informationstechnischen Systems gegeben ist oder nicht, allein auf den Schultern der Opfer ruhe. Als Lösung für diese Lücke und die Schaffung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sollte ein neuer 202e im Strafgesetzbuch bieten. Dem Rechtsgedanken des 123 StGB und des 248b StGB folgend sollte auch dieser sogenannte Digitale Hausfriedensbruch sein. Mit der neuen Vorschrift solle die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt werden. IT-Systeme seien ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Im Bundestag scheiterte dieser Versuch sowohl im Jahr 2016 und nochmals im Jahr Mehrheiten fanden sich hierfür nicht. Es scheint auch dabei zu bleiben, auch nach dem Hackerangriff des 20-jährigen Mittelhessen. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) sagt, dass die bisherigen Regelungen aus reichten, um eine effektive Strafverfolgung, auch wenn sensible persönliche Daten ausgespäht werden, zu ermöglichen. Auch namhafte Rechtswissenschaftler haben sich zur Diskussion um einen digitalen Straftatbestand positioniert. Am Beispiel des Mittelhessen weist Dr. Nicolas von zur Mühlen, der am Max- Planck-Institut für Strafrecht in Freiburg zu IT-Sicherheit und Cybercrime forscht, darauf hin, dass nach allem, was bisher zum Fall des Hackers aus Hessen bekannt ist, dessen Verhalten gut über den Tatbestand des 202a StGB erfasst werden könne. Selbst das Austesten fremder Passwörter, das dann zum Zugang zu s oder Social-Media-Konten führt, werde vom geltenden 202a StGB tatbestandlich längst erfasst. Der digitale Hausfriedensbruch ist mit 202a StGB bereits abgedeckt, sagt von zur Mühlen. Dr. Christian Rückert, der an der Universität Erlangen-Nürnberg zu Strafprozessrecht und Cybercrime forscht, sieht keine Strafbarkeitslücken bei 202a StGB. Er sagt: Um sich strafbar zu machen, genügt es, dass dem Täter im Moment des Zugangsverschaffens durch die besondere Sicherung klar ist, dass er nicht auf die Daten zugreifen darf. Durch die Sicherung werde dem Täter sozusagen vor Augen gehalten, dass er Verbotenes tut. In der Gesamtdiskussion um eine Erweiterung der Strafbarkeit bei digitalen Tatbeständen ist es natürlich äußerst schwierig, eine Gewichtung vorzunehmen, wo Handlungsbedarf besteht. Ein digitales Eindringen in private und persönliche Daten ist für jeden, dessen erlangte Daten dann weltweit online sind, ein nicht erträglicher Zustand. Hilft in der Folge dem Opfer die mögliche Strafbarkeit eines Digitalen Hausfriedensbruchs? Beim dem sog. Doxing, dem bösartigen Veröffentlichen von persönlichen Daten im www, drohen vor allem Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht. Ist daher nicht ein anderer Teil des StGB gefordert, bei den Delikten gegen die persönliche Freiheit. Doxing deckt weder ein neuer 202 e, als auch ein bestehender 202a StGB ab. Ebenso wenig wie das Nebenstrafrecht im 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine durchaus interessante digitale Diskussion wird andauern. Peter Wittig // 27

20 // aus den kreisgruppen // Der erste Stern Ernennung und graduierung Für über 300 Studierende war der 18. Januar 2019 ein besonderer Tag... Und dann war es plötzlich soweit... Drei Jahre Schufterei wurden endlich belohnt. An allen vier Studienstandorten wurden die Graduierungsurkunden zum Bachelor of Art übergeben. Drei Jahre Theorie, Praktika, Modulprüfungen und Thesis liegen nun hinter den Absolventen. Einige haben sogar viereinhalb Jahre die Schulbank gedrückt, denn eine Sportfördergruppe beendete auch ihr Studium, das für die Spitzensportler auf viereinhalb Jahre gestreckt ist.... Und so war es dann für alle soweit... Jeder Studienort feiert individuell. Die einen mit dem HPO in großer Besetzung, die anderen mit einem Solo-Musiker an der Gitarre und wieder andere fast ganz familiär im kleinen Kreis. Doch alle würdigen diesen festlichen Tag mit Festrednern, lustigen Rückblicken der Studierenden und einem Glas Sekt, welches natürlich nicht fehlen darf. Unbestrittenes Highlight aber an diesem Tag war die Überreichung der Ernennungsurkunde zum Polizeikommissar/ Kriminalkommissar und damit verbunden der heißbegehrte erste Stern. Die HPA spendierte den ersten Satz Sterne und für die Kripo-Kolleg/innen gabs den Hessen Sticker. Nicht zu vergessen, dass nun auch der Beamte auf Widerruf Geschichte ist und alle Ernannten nun Beamte auf Probe sind. Am 05. Februar freuten sich dann viele Kolleginnen und Kollegen in allen Präsidien auf die Neuen, die bis dahin noch den wohlverdienten Urlaub genossen. Die GdP wünscht allen einen guten Start in den Ernst des Polizeilebens. Natürlich findet ihr vor Ort auch wieder die Ansprechpartner der GdP. Macht einen guten Job und kommt immer gesund nach Hause. J. Thumann Im Bild unten erhält unser aktives Junge Gruppe Mitglied Stefan Krollmann seinen Stern von seinem Studienkollegen Kevin Klein angebracht. wir freuen uns auf eure unterstützung // 29

21 // aus dem personalrat // Zum Abschied war der Saal voll Staatssekretär werner Koch verabschiedet sich in den ruhestand Seinen Abschied hatte sich der scheidende Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, Werner Koch, wohl etwas anders vorgestellt. Nach eigenem Bekunden plante er denselbigen im Rahmen der anstehenden Dienstversammlung am 21. Januar. Es kam anders und viele Beschäftigte des Innenministeriums fanden, neben den geladenen Ehrengästen aus Politik und Gesellschaft, den Weg ins Konferenzzentrum im HMdIuS, an diesem 16. Januar Für den Hauptpersonalrat der Polizei nahmen Peter Wittig, Bernd Petri, Ralf Humpf und Jens Mohrherr an der Verabschiedung teil. Das Drehbuch wurde, so mutmaßten viele Anwesende, lange vor dem 16. Januar geschrieben. Mit Blick auf den Kalender stellten nicht wenige fest, dass die konstituierende Sitzung des Hessischen Landtags zwei Tage später vorgesehen war. Innenminister Peter Beuth, der zwischenzeitlich seine zweite Amtszeit angetreten hat, würdigte in einem munteren Vortrag die Zusammenarbeit mit seinem Staatssekretär. Als Urgestein des Innenministeriums in vielen Funktionen, darunter auch als Leiter des Ministerbüros des damaligen Innenministers Bouffier, als Abteilungsleiter Zentrale Dienste im HMdIuS und schließlich als Staatssekretär waren die Auftragsbücher von Werner Koch stets prall gefüllt. Als Hauptpersonalrat der Polizei gab es mit Werner Koch zahlreiche Begegnungen und Schnittstellen. Der Legende nach dauerte manche Erörterung mit den Herren Koch und Hefner in unterschiedlichen Funktionen bis in die frühen Morgenstunden. In der jüngsten Vergangenheit, mit Übernahme seiner Tätigkeit als verantwortlicher Staatssekretär für die Polizei, gab es nicht nur im Rahmen der Jour Fixe immer wieder nachhaltige Begegnungen mit ihm. In Erinnerung bleiben einige Klausurtagungen, in welchen maßgebliche Entscheidungen getroffen wurden. Beispielsweise verfügte Werner Koch seiner Zeit, dass die Beschäftigten des HPT (damaliges PTLV) im Bereich Digitalfunks wieder von Mainz nach Wiesbaden rückverlagert werden. Der alte und neue Ministerpräsident, Volker Bouffier, ehrte Werner Koch mit dem Hessischen Verdienstorden. Bouffier Dr. Stefan Heck ist neuer Staatssekretär im Innenministerium sagte: Werner Koch hat viele Jahre mit einer beständigen Kontinuität als Staatssekretär im Innenministerium gewirkt. Aus Mecklenburg Vorpommern eigens angereist war der Staatssekretärskollege Thomas Lenz. Besonders in Erinnerung bleibt seine Ansprache: Die lange Anreise hat sich auch deswegen gelohnt, weil seit langer Zeit mal wieder ein Staatssekretär in den Altersruhestand und nicht politischen Ruhestand verabschiedet werden kann. Im Rahmen der Dienstversammlung am 21. Januar hatte dann der alte Staatssekretär nochmals Gelegenheit, sich bei den Mitarbeitern zu verabschieden. Wir wünschen dem gebürtigen Göttinger und Wahlhessen auf Lebenszeit in der jetzt freien Zeit viel Gesundheit und Freude an seinen Hobbys. Ein herzliches Dankeschön für die Offenheit zum Wohle unserer Polizeibeschäftigten. In einer kurzen, aber lebhaften Ansprache stellte sich der Nachfolger von Werner Koch am 21. Januar bei den zahlreich erschienen Beschäftigten, darunter auch der HPR, vor. Hinhören, weil der Mensch im Mittelpunkt steht, ist einer seiner Wahlsprüche. Nach seinem zweiten juristischen Staatsexamen war Heck Landesvorsitzender der Jungen Union und bis zuletzt Abgeordneter im Deutschen Bundestag. Dort war er Mitglied des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, sowie Berichterstatter für Urheberrecht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ende 2017 endete seine Zeit als Abgeordneter, er arbeitete dann als Rechtsanwalt. Zuvor war der promovierte Jurist wissenschaftlicher Mitarbeiter der Philipps-Universität Marburg. Seit 2016 ist er Mitglied im Bundesvorstand der CDU. Auf seiner Homepage vertritt der 36-jährige einige Thesen, mehrere davon gehören fortan auch zu seinem Aufgabenportfolio. Unter anderen führt er für den Bereich Inneres aus: Wir brauchen einen starken Staat, der Sicherheit als Voraussetzung unserer Freiheit gewährleistet. Dafür müssen wir unsere Polizistinnen und Polizisten mit den notwendigen Instrumenten und Befugnissen ausstatten. Ich möchte die Videoüberwachung im öffentlichen Raum weiter ausbauen. Mit Blick auf den Koalitionsvertrag und den darin enthaltenen Berührungspunkten für die hessische Polizei haben wir viele direkte Punkte ausgemacht, die unsere Polizei tangieren. Personal und Ausstattung, sowie die tarifrechtlichen Verpflichtungen einerseits, aber auch perspektivische Personalentwicklungsprozesse sowie die zusätzliche Schaffung von Arbeitsplätzen andererseits, werden erneut Schwerpunkte im Bereich des Innern sein. Wir wünschen Dr. Stefan Heck einen guten Start im Amt. Jens Mohrherr 30 //

22 // digitales // künstliche intelligenz - freund und helfer? wie verändert eine kognitive technik die polizeiarbeit? Samstag abend, Nachtdienst. Die Einsatzzentrale entsendet die Funkstreife zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Die Kollegin und ihr Kollege treffen auf eine äußerst aggressive Gruppe von alkoholisierten Jugendlichen, die sich mit Holzlatten prügeln. Bevor sie aussteigen, drücken sie am Digitalfunkgerät eine blaue Taste. Ab diesem Moment ist die Funkkommunikation mit der Leitstelle offen und wird dokumentiert. Verbale Ansprachen zeigen keine Wirkung und die Gruppe geht gegen die beiden Einsatzbeamten vor. Nachdem deeskalierende Ansprachen fehlschlagen, ist die Kollegin gezwungen, ihre Dienstwaffe zu ziehen. Durch diesen Kontakt werden Sensoren am Holster aktiviert und eine hochauflösende Kamera, die im Funkgerät an der Brust verbaut ist geht in den Aufnahmemodus. Die ab jetzt laufenden Bild- und Tonaufnahmen werden über eine 5G-Datenverbindung zur Leitstelle übertragen. Dort kann ab sofort der Einsatzsachbearbeiter am Geschehen vor Ort via VR- Brille teilnehmen und die weitere Lage koordinieren. Er versorgt die Beamten vor Ort mit Informationen, gibt Handlungsempfehlungen und wertet Daten aus. Mit einer entsprechenden Software und Anbindung an Cloud-Computing-Systeme hat er auch zahlreiche Analyseverfahren zur Verfügung. Die Software überprüft eigenständig erkennbare Fahrzeugkennzeichen und mittels Gesichtserkennung werden Beteiligte identifiziert. Zukunftsmusik, Spinnerei, oder bald schon polizeiliche Realität? Viele unserer Kolleginnen und Kollegen wären wahrscheinlich schon glücklich, wenn ihre aktuelle Ausstattung funktionieren würde und sie das Handwerkszeug erhielten, das ihnen eigentlich zur Verfügung stehen sollte. Doch die Begleitung und Unterstützung durch vernetzte Systeme, die teils selbständig arbeiten, hat bereits Einzug in den Polizeialltag gehalten. Und die Entwicklungen gehen rasend voran. Ist also die Verbrechensbekämpfung mit Hilfe künstlicher Intelligenz (KI) Science Fiction oder schon Teil der Gegenwart? Predictive-Policing Predictive-Policing, also vorhersagende Polizeiarbeit, ist eines der Zauberwörter. Am Beispiel unseres KLB-Operativ zeigt sich, wie unsere Arbeit mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz optimiert werden kann. Bei Einbrüchen wiederholen sich Muster in der zeitlichen Wiederkehr und in der Art der betroffenen Objekte (z. B. Villengegend). Diese Daten werden in eine Berechnung als Parameter für einen geographisch bestimmten Bereich automatisiert einer Software zugeführt, es entstehen Algorithmen. Durch eine dann folgende Wahrscheinlichkeitsrechnung der Software wird eine Prognose getroffen, ob ein Bezirk wieder von dem Deliktsbereich betroffen sein wird und wann dies möglicherweise geschieht. Gezielte polizeiliche Maßnahmen können darauf folgen. Kann die künstliche Intelligenz (KI) auch bei anderen polizeilichen Tätigkeiten eingesetzt werden und wie? Ist der Stoff, der dem Film Minority- Report zugrunde liegt, eine reine Hollywood-Fantasie oder kann man zukünftig etwa auch Morde voraussehen und sie mit Hilfe der KI verhindern? Dann wären Polizeibeamte an einem Tatort, noch bevor der Täter eintrifft und nehmen ihn fest. Tom Cruise jedenfalls konnte dies im Film. Doch Pre-Policing ist längst keine Zukunftsvision mehr. Die auf KI fußenden Ermittlungsmethoden sind schon Teil unserer alltäglichen Arbeit. Pre-Policing-Methoden gibt es insbesondere in den USA und Großbritannien. Aber auch bei uns werden immer mehr Verfahren der KI erprobt. Die Programme haben Namen wie beispielsweise HanchLab, Matrix oder Pred Pol. Immer ist ein Algorithmus Ausgangspunkt der Unterstützung durch die Software. Eingespeiste Rohdaten werden interpretiert und weiterverarbeitet. So werden beispielsweise Erdbeben mit der Routine-Activity-Theorie vorausgesagt. Der zugrundeliegende Algorithmus stammt aus der Seismographie. Während in den USA und Großbritannien mit der Befüllung der Software mit Rohdaten scheinbar etwas offensiver umgegangen wird, ist Deutschland aber richtigerweise eine Bastion von Freiheitsrechten und sicheren personalisierten Daten. Bei uns wird nicht mit personenbezogenen Daten gearbeitet, Pre-Crime zeigt dies deutlich am KLB-Operativ. Hier entstehen zur Vorhersage sog. Heat-Maps in Bezug auf Einbrüche. Die Polizei greift auf öffentlich zugängliche Daten zurück (Statistisches Bundesamt) und schaut sich dann an: Wo sind in der betroffenen Stadt gehobene Wohngegenden, wo leben besonders viele Rentner oder verrentete Juweliere. Die Software stellt dies auf der Map dar. Diese Informationen gehen an den Analysten der Einsatzplanung. Für die Überwachung dieser Gegenden wird er hier möglicherweise zusätzliche Funk- oder Zivilstreifen einsetzen. Das ist eigentlich alles. Dass aber auch Grenzen überschritten werden, zeigt die bedenkliche Entwicklung der KI in China. Die bereits über das Maß überwachten Bürger müssen mit weiteren totalitären Überwachungen durch den Staat rechnen, und zwar sehr bald und umfangreich. Bereits im Jahre 2020 soll dort ein Social Credit System namens Citizen Score an den Start gehen. Bürger werden dann in einem Punktesystem für so gut wie alle Belange des gesellschaftlichen Lebens bewertet. Der Staat führt diese Bewertung mit den Datenspuren der Bürger aus dem Internet oder sozialen Medien durch. Er nimmt Zugriff auf diese Informationen und daraus ergeben sich Konsequenzen. Die Bürger werden sozusagen in Kategorien eingeteilt, wie bei einer Rating- Agentur: Wer die Bewertung AAA erhält, kann mit vergünstigten Krediten oder einer guten Krankenversicherung rechnen. Wer in die Kategorie D rutscht, muss fürchten, seinen Arbeitsplatz oder die Wohnung zu verlieren. Außer dem Staat sollen nämlich auch Banken, Arbeitgeber, Vermieter, Onlineplattformen oder Fluggesellschaften Einsicht in die Bewertung erhalten. Es ist die totale Überwachung eines gläsernen Bürgers, aus unserer Sicht unvorstellbar. KI kann die polizeilichen Tätigkeiten also immens unterstützen und vor allem zu schnelleren Ergebnissen führen. Im Zentrum steht jedoch die Abwägung, was diese Möglichkeiten dem Bürger abverlangen. Sicherheit ist ein hohes Gut, das es aber nicht um jeden Preis gibt. Peter Wittig // 33

23 // recht und gesetz // #brückenteilzeit - rückkehrrecht zur vollzeit Seit dem 1. Januar 2019 gilt die Brückenteilzeit - was bedeutet das? Eine politische Diskussion seit vielen Jahren, die sich mit diesem Thema befasste und einen langen Anlauf brauchte, bevor der Bundesgesetzgeber nun klare gesetzliche Grundlagen schaffte. Das Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit, so heißt die neue Norm, die seit 01. Januar 2019 Rechtskraft erlangte. Hintergrund ist, dass Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten können, wenn sie dies wollen, aber nicht in Teilzeit bleiben müssen, wenn sie dies nicht wollen. Für alle, die ihre Arbeitszeit zeitlich begrenzt verringern möchten, ist nun ein Recht auf Brückenteilzeit eingeführt und damit sichergestellt worden, dass sie nach dem Teilzeitabschnitt wieder zu der ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Was ist die Brückenteilzeit? Im Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) gibt es nun außer dem vorhandenen Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit auch einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit). Existieren in der Regel mehr als 45 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, können diese, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate besteht, verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit (Vollzeit- oder Teilzeitarbeit), für einen bestimmten Zeitraum von einem Jahr bis fünf Jahre verringert wird. Wechsel von unbefristeter Teilzeit in die befristete Teilzeit (Brücke)? Besteht ein zeitlich nicht begrenztes Teilzeitarbeitsverhältnis kann nicht in ein Arbeitsverhältnis mit Brückenteilzeit umgewandelt werden. Aber für Arbeitnehmer mit zeitlich nicht begrenzter Teilzeitarbeit besteht die Möglichkeit, Brückenteilzeit zu nutzen und ihre Stundenzahl für einen befristeten Zeitraum noch weiter zu verringern. Sie kehren dann nach Ende der Brückenteilzeit zur vorherigen Teilzeitarbeitszeit zurück. Somit werden sie im Verhältnis zu ihrer unbefristeten bestehenden Reduzierung der Arbeitszeit nicht benachteiligt. Was muss ich für die Brücken-TZ tun? Es muss ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit mit dem Zeitraum der Verringerung mindestens drei Monate vor der gewünschten Umsetzung gestellt werden. Der Arbeitgeber hat den Teilzeitwunsch mit dem Beschäftigten mit dem Ziel einer Umsetzung zu besprechen. Längstens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitarbeit hat der Arbeitgeber seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Wenn der Arbeitgeber nicht bis spätestens einen Monat vor Beginn seine Entscheidung mitteilt, gilt die Brückenteilzeit wie beantragt als festgelegt. Ist eine Begründung erforderlich? Nein. Der gesetzliche Anspruch auf Brückenteilzeit ist nicht an das Vorliegen bestimmter Gründe (zum Beispiel Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen) gebunden. Eine Begründung des Teilzeit- Wunsches ist daher nicht erforderlich. In einem Gesprächsaustausch kann dies natürlich förderlich sein, aber freiwillig. Kann ein Antrag abgelehnt werden? Ja. Genau wie bei der bereits existierenden zeitlich nicht begrenzten Teilzeitarbeit kann der Arbeitgeber einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn innerbetriebliche Gründe entgegenstehen. Diese Regelung entspricht der entsprechenden Rechtsvorschrift in 8 Absatz 4 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Ein betrieblicher Grund liegt hiernach insbesondere dann vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch tarifvertragliche Einigungen festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren (in Hessen TV-H, also Tarifbindung). Was gilt für Beamte? Das Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) gilt gesetzeslogisch nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es findet daher keine Anwendung auf Beamtinnen und Beamte. Allerdings bestehen im Bund und vielen Ländern zum Teil unterschiedliche Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten. Diese Fragen können individuell auch durch die örtlichen Personalräte oder die Verwaltungen beantwortet werden. Peter Wittig 34 //

24 // aus den kreisgruppen // gdp-skitour von Polizisten für Polizisten Unter der Organisation der Kreisgruppe HPA fand bereits zum 24. Mal vom die Skitour von Polizisten für Polizisten im Pitztal statt. Hierzu konnte das Orga-Team zum 1. Mal die GdP Hessen mit an Bord holen. Die Veröffentlichungen in den sozialen Medien (GDP-Homepage, Facebook- und Instagramseite), animierte auch viele Kolleginnen und Kollegen aus Hamburg, Niedersachsen und der Bundespolizei Uelzen, sowie der Stadtpolizei Wiesbaden zu einer Teilnahme. Und so starteten wir dann in eine unvergessliche Woche Am Samstag, starteten insgesamt 60 Ski-und Snowboardbegeisterte ins Pitztal. Zuvor gab es einen kleinen Sektempfang (gesponsert von der GdP). Ein umfangreiches 5-Tage-Programm erwartete uns bei Hüttenzauber mit Ripperlessen, Rodeln unter Flutlicht und Fackelwanderung mit Hüttengaudi und natürlich bei viel Ski-und Snowboardfahren. So war zumindest der Plan! Jedoch kam es anders. Am Sonntag ging es schon bei nicht idealen Ski- und Snowboardbedingungen auf den dortigen Gletscher. Hier sollte auch, wie jedes Jahr, unser Gruppenfoto und ein Formationslauf mit der Gruppe durchgeführt werden. Die dortigen Bedingungen ließen aber diesen Programmpunkt nicht zu. Zu allem Überfluss wurden am Abend durch die extremen Wetterverhältnisse (es schneite ca. 1 m pro Tag/Nacht und es hörte nicht auf) eine Sicherheitssperre der Pitztaler-Landstraße wegen Lawinengefahr eingerichtet. Für den Montag und Dienstag war kein Ski-und Snowboardfahren und auch das Verlassen des Ortes um unser Hotel in Mandarfen nicht möglich. Wir versuchten aus den extremen und auch für uns ungewohnten Bedingungen das Beste zu machen. Die Frühstückszeiten in unserem Hotel Zirbenhof wurden auf Uhr verlegt, danach konnte sich individuell im dortigen Fitnessbereich sportlich betätigt und mit anschließenden Saunagängen die Zeit vertrieben werden. Kleinere Shoppingtouren wurden in den überschaubaren Geschäften durchgeführt, und manch einer wartete auch auf die Öffnung des dortigen Après-Ski- Schirm. Unser geplanter und gesponserter Hüttenzauber mit Ripperlessen durch die GdP wurde in Pizzaessen im dortigen Siglu und die Fackelwanderung mit Hüttengaudi zu einem kurzen Spaziergang und Aufenthalt in der Pitztaler Alm umgewandelt. Pünktlich zum Abreisetag am Mittwoch öffneten sich die Pforten zum Pitztal. Es war endlich Kaiserwetter angesagt. So konnten wir unsere Heimreise tatsächlich für diesen Tag planen, aber natürlich nicht ohne nochmals die Ski- und Snowboards anzuschnallen. Die Pisten am Rifflsee wurden größtenteils mit viel Aufwand an diesem Tag geöffnet und alle nutzten den Tag bis 14 Uhr, um nochmals ausführlich ein paar Bahnen in den Schnee zu ziehen. Auch wenn das Wetter uns einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte und wir wenig bei diesen Schneemassen fahren konnten, so hatten wir dennoch eine erlebnisreiche Reise und vor allem eine Menge Spaß. Es gab tiefgehende Gespräche, es fand ein reger Austausch statt und es entstanden sicherlich auch neue Freundschaften über die Landesgrenzen von Hessen hinaus. Wir hoffen, dass sich auch nächstes Jahr wieder so eine bunte Gruppe aus ganz Deutschland auf den Weg ins Pitztal macht. Jeany Hahm // 35

25 // recht und gesetz // interessantes aus der rechtsprechung Sind Rüstzeiten Dienst? Immer wieder ist das Thema Rüstzeiten in der Diskussion. Hintergrund ist die Ansicht, dass ein Polizeivollzugsbeamter zu Dienstbeginn komplett ausgestattet und aufgerüstet sein soll. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun ein neues Urteil (BVerwG 2 C 45.17) dazu gesprochen. Ausgangslage war die Klage eines Polizeioberkommissars aus NRW. Dieser wollte eine Rüstzeit von 15 Minuten pro Tag geltend machen. Während die erste Instanz dem klagenden POK noch stattgegeben hatte, relativierte bereits das OVG des Landes NRW die getroffene Entscheidung. Der Kläger sei zwar nicht durch den Dienstherrn einseitig in die Pflicht genommen worden, sich außerhalb der Dienstzeiten aufzurüsten, er tat dies jedoch auf Grund der gängigen Gepflogenheiten und der Erwartungshaltung einzelner Vorgesetzter, ohne dass dies irgendwo beschrieben war. Hieraus könnte sich auf Grundlage des Grundsatzes von Treu und Glauben ein Ausgleichsanspruch ergeben. Das Bundesverwaltungsgericht hob die beiden vorinstanzlichen Urteile nun auf und wies die Klage insgesamt ab. Das Anlegen der persönlich zugewiesenen Ausrüstungsgegenstände nehme einen zeitlich sehr geringen Rahmen ein und ist daher der Dienstzeit zuzurechnen. Die polizeiliche Präsenz und Einsatzfähigkeit im Außendienst sei davon nicht gefährdet. Durch die Polizeiarbeitszeitverordnung hat der Dienstherr sein nötiges getan, um die Rüstzeit im Dienst zu ermöglichen. Deshalb muss es jedem Polizeivollzugsbeamten klar sein, dass der Dienstherr sein Organisationsermessen dahingehend ausüben kann, dass das An- und Ablegen der Ausrüstungsgegenstände während der regulären Schichtdauer zu erfolgen kann und eine Zeitgutschrift über die reguläre Schichtdauer hinaus nicht vorgesehen ist. Dies heißt nichts anderes, als das übliche Gepflogenheiten und vermeintliche ungeschriebene Gesetze keinen Ausgleichsanspruch begründen. Folglich bleibt festzustellen, dass das Aufrüsten generell zur Dienstzeit gehört und wenn nicht anders geregelt, keine zusätzlichen Zeitgutschriften begründet werden können. Gilt auch in Hessen (HPolAZV). Benachteiligung durch Besoldungsüberleitung zum ? Auch dieses Thema wird noch immer kritisch diskutiert. Die Abkehr von dem europarechtswidrigen Besoldungsdienstalter und die Überleitung in eine erfahrungsstufenbasierte Besoldung hat bereits mehrere Gerichte beschäftigt. Nun hat sich das VG Kassel mit einem Verfahren zu befassen, in dem es um die mit Wirkung zum umgestellte Besoldungstabelle (Stufen statt Dienstaltersstufen) und der Überleitung in das neue Recht ging. Ein Landesbeamter hatte im Kern moniert, dass er durch die Überleitung einerseits und die veränderten Stufenlaufzeiten andererseits im Verhältnis zum bis zum Februar 2014 geltenden Recht benachteiligt würde. So würde er insgesamt für die Zeit von Januar 2016 bis Dezember 2023 bereits einen Einkommensnachteil von 784,05 erleiden, der bei Fortgeltung des alten Rechts nicht eingetreten wäre. Auf die Lebensarbeitszeit betrachtet, würde ein Einkommensverlust von rund 1.800,00 eintreten, das wären rd. 0,14 % des zu erwartenden Lebenszeiteinkommens. Das Gericht wies die Klage vollumfänglich ab. Es verweist u. a. darauf, dass die Überleitung gem. den gesetzlichen Vorschriften (HBesVÜG) erfolgte und im Übrigen mit europäischem Recht in Übereinstimmung stehe. Die zu erwartende Verringerung des Lebensarbeitszeiteinkommens von 0,14 % sei keine unzumutbare Benachteiligung. Der Gesetzgeber habe sachgerecht gehandelt und dabei auch Typisierungen vorgenommen, die hinzunehmen sind. Dies verstoße auch nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG, wenn der Besoldungsgesetzgeber die Besoldungsexpektanzen seiner Beamten verringert,... wenn diese aus sachlichen Gründen gerechtfertigt sind. VG Kassel v , Az.:1 K 682/18.KS Reaktivierung aus dem Ruhestand? Die Dienstfähigkeit des seine Reaktivierung begehrenden Beamten ist schon dann wiederhergestellt i.s.v. 46 Abs. 5 BBG, wenn sich bei der Gesamtschau der Funktionsämter, die dem Statusamt des Beamten in der Beschäftigungsbehörde zugeordnet sind, zumindest ein Einsatzbereich finden lässt, dessen gesundheitlichen Anforderungen die Leistungsfähigkeit des Beamten in dem wiedergewonnenen Umfang genügt. Für die insoweit erforderliche positive Prognose genügt es, dass der Beamte gegenwärtig dienstfähig ist und dies in der näheren Zukunft (zumindest für ein bis zwei Jahre) auch bleiben wird. OVG NRW, vom A 613/ 14 Urlaub - Verfall und Vererbbarkeit? Der EuGH hat sich auch mit diesem Thema befasst. Demnach dürfen Beschäftigte ihren gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch verlieren, nur weil sie diesen nicht innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen haben. So die Entscheidung des EuGH. Zudem haben die Richter festgestellt, dass Urlaub auch vererbbar ist. Demnach können die Erben eines verstorbenen Beschäftigten für dessen nicht beanspruchten Jahresurlaub von ehemaligen Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung verlangen. Auch das bisherige Verfahren, dass ein Urlaubsanspruch erlöscht, wenn Beschäftigte bis zum Ende des Arbeitsjahres keinen Urlaubsantrag gestellt haben, wurde korrigiert. Nach der neuen EuGH- Entscheidung müssen Beschäftigte angemessen informiert und in die Lage versetzt werden, ihren Urlaub zu nehmen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, wenn sie ihren Urlaub absichtlich verfallen lassen. EuGH, PM Nr. 164/165, Brückenteilzeit in Kraft Seit Januar 2019 ist das neue Gesetz in Kraft. Hier wird Beschäftigten (nicht Beamten) unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Rückkehrmöglichkeit von einer Teilzeit in Vollzeit ermöglicht. Näheres in diesem Heft. Wittig/Klimpke // 37

26 // aus den kreisgruppen // Volles Haus bei der jahreshauptversammlung In der Gaststätte Nassauer Hof in Elz hatten sich am Dienstag, 13. November, 33 Mitglieder der GdP-Kreisgruppe Limburg-Weilburg eingefunden, um an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Im gewohnten Umfeld bei vorzüglicher Bewirtung war der Saal bis auf den letzten Platz besetzt und der Vorsitzende Uwe Meier begrüßte um kurz nach 12 Uhr die Mitglieder und die beiden geladenen Gäste Peter Wittig, Vorsitzender des Personalrates beim PP Westhessen und den Bezirksgruppenvorsitzenden Daniel Klimpke. Die Beschlussfähigkeit war gegeben, Anträge zur Tagesordnung, die mit der Einladung versandt worden war, wurden nicht gestellt. Leider konnte in diesem Jahr nicht auf den Tagesordnungspunkt Gedenken der im abgelaufenen Geschäftsjahr verstorbener Mitglieder verzichtet werden. Kurz vor der Sitzung, am 03. November war unser langjähriger Kollege Hans-Jürgen Buhse im Alter von 70 Jahren gestorben. Hans-Jürgen versah bis zu seiner Pensionierung Dienst bei der Polizeistation Weilburg. Mit einer Gedenkminute wurde dem Verstorbenen gedacht. Noch vor dem gemeinsamen Mittagessen ist das Protokoll der Jahreshauptversammlung 2017 genehmigt worden. Zum Mittagessen wurde die Sitzung unterbrochen und fand anschließend seinen Fortgang mit dem Bericht des Vorsitzenden. Uwe Meier lobte die Arbeit seiner Kollegen im Vorstand und bedankte sich ausdrücklich für die gute Unterstützung während seiner erst einjährigen Amtszeit. Neben dem Landesdelegiertentag in Marburg nahmen Mitglieder des Vorstandes an Bezirksgruppensitzungen teil. Auf der letzten Bezirksgruppensitzung in Eltville, Mitte Oktober, berichtete Uwe Meier aus der Kreisgruppe über den permanenten Personalmangel und fortschreitenden Abbau der Kräfte bei der Schutzpolizei. Laut offiziellen Zahlen des Hessischen Ministers des Innern und Sport auf eine kleine Anfrage der SPD zur Frage der Stellensituation im Landkreis Limburg-Weilburg, ist im Zeitraum von 2012 bis 2017 der Stellenanteil bei der Schutzpolizei in Limburg von 80,02 auf 70,98 und in Weilburg von 43,16 auf 41,25 gesunken - und der Abbau geht weiter. Neben dem allgemeinen Zuwachs an Aufgaben sind Ersuchen um Gefangenentransporte bei der Polizeistation Limburg stark angestiegen. Das Landgericht Limburg fordert Transportkräfte, um Angeklagte nach den Gerichtsterminen zu den Haftanstalten Gießen, Frankfurt, Weiterstadt usw. zurück zu bringen, aber auch mehrstündige Transporte zur Psychiatrie nach Haina sind abzuarbeiten. Dazu kommen noch die Transporte von der JVA Limburg oder Vitos Klinik Hadamar zu den außerhalb von Limburg gelegenen Gerichten, wie zum Beispiel Gießen, Marburg, Wetzlar, Frankfurt oder auch ins benachbarte Rheinland-Pfalz nach Montabaur oder Koblenz. Auch Transporte weit über die Hessischen Grenzen hinaus nach Hamburg, Hannover oder Erding sind in der Regel von den Beamten des Wechselschichtdienstes durchzuführen. Über 600 Transporte allein in zum Zeitpunkt der Jahreshauptversammlung im November 2018 waren die Ersuchen bereits auf über 900 angestiegen. Ohne die Unterstützung der Mitarbeiter der Wachpolizei Westhessen waren diese Transporte kaum zu meistern. Der Vorstand der Kreisgruppe Limburg- Weilburg traf sich im vergangenen Geschäftsjahr fünfmal, unter anderem um die folgenden Aktivitäten für die Mitglieder zu organisieren: Am 14. April besuchten 30 Interessierte das Bundesligaspiel Leverkusen gegen Frankfurt. Am Steuer des Busses zur Fahrt zum Leverkusener Stadion saß unser Seniorenvertreter Hans Harvanek, der die Teilnehmer nach einem vergnüglichen Tag wieder nach Hause brachte. Herzlicher Dank an Wolfgang Schauer Am 24. Mai 2018 fand das jährliche Skatturnier in den Räumen der Polizeistation Weilburg statt. Den ersten Platz holte sich wie schon mehrfach in den vergangenen Jahren Marco Fähtz, auf den zweiten und dritten Platz folgten Uwe Jung und Willi Göhl. An der geführten Motorradtour nach und um Zella nahmen Ende Juni 13 Biker mit ihren insgesamt sieben Motorrädern teil. Es folgte im Oktober das Doppelkopfturnier mit 14 Teilnehmern im Saal des Gasthauses Nassauer Hof in Elz. Debütant beim Doppelkopfturnier, Uwe Meier, holte sich prompt den ersten Platz, gefolgt von Uwe Jung. Den dritten Platz teilten sich bei Punktgleichheit Jörg Müller und Thorsten Berleth. Die erfolgreichste Dame Kornelia Hölzgen, wurde am Ende des Turniers mit einem Blumenstrauß geehrt. Auch im Jahr 2019 wird es wieder einige Aktivitäten geben. Schon für den 16. Februar wird eine Busfahrt ins Wintersportgebiet Winterberg angeboten. Die obligatorischen Skat- und Doppelkopfturniere werden ihren Fortbestand finden, aber auch ein Grillfest im Sommer, vermutlich am Flugplatz Elz ist in Planung. Hierzu wird noch rechtzeitig eingeladen. Die Mitgliederentwicklung zeigt sich derzeit positiv, bei zwei Austritten waren vier Eintritte in die Kreisgruppe Limburg- Weilburg zu verzeichnen. Neben den vielen runden Geburtstagen gratulierte der Vorsitzende im vergangenen Jahr Björn Stosch und Jens Lollert zum 25. Gewerkschaftsjubiläum, der stellvertretende Vorsitzende Klaus Schmidt überreichte unserem Ruheständler Uwe Weise zu seinem 60-jährigen Gewerkschaftsjubiläum die Urkunde nebst Präsent. Hier noch einmal herzlichen Glückwunsch. Nach dem Bericht des Vorsitzenden folgte der stellvertretende Kassierer Bernd Wüst mit seinen Ausführungen zum Kassenstand. Eine ordnungsgemäße Kassenführung wurde durch den Kassenprüfer Andreas Ring bescheinigt, sodass im Anschluss die Entlastung des Vorstandes // 39

27 // aus den kreisgruppen // durch die anwesenden Mitglieder erteilt wurde. Noch vor dem Tagesordnungsordnungspunkt der Neuwahl einiger Vorstandsposten verabschiedete Uwe Meier den langjährigen ehemaligen Vorsitzenden und zuletzt als Seniorenvertreter in der Kreisgruppe Limburg-Weilburg tätigen Wolfgang Schauer aus dem Vorstand. Wolfgang ist seit Januar 1966 Gewerkschaftsmitglied und hatte bis zur Fusion der Kreisgruppen Limburg und Weilburg den Vorsitz der Kreisgruppe Limburg Vorstand der KG LM-W. Vorsitzender Uwe Meier Stv Vorsitzender Sebastian Pistor Stv Vorsitzender Rainer Becker Kassierer Bernd Wüst Stv Kassierer Jörg Müller Schriftführer Thorsten Schäfer Tarifbeisitzer K-H. Pöhland Senioren Hans Harvanek Klaus Schmidt Kassenprüfer Andreas Ring Alexander Rödig inne. Uwe Meier bedankte sich für seine Treue in der Gewerkschaft und langjährige gute Arbeit im Vorstand mit einem Präsent - ein Weinglas mit eingravierten Initialen und GdP-Schriftzug. Als Wahlleiter für die anschließende Wahl einiger Ämter wurde Peter Wittig gewählt. Die Wahl fand zügig statt, alle Gewählten nahmen ihre Wahl an, Ergebnis im Kasten unten). Aus dem Personalrat berichtete Peter Wittig dann über die Beförderungsrunde im Jahr 2018, zeigte darüber hinaus auch mögliche Perspektiven für das Jahr 2019 auf. Inwieweit Höhergruppierungen im Angestelltenbereich möglich werden, wird sich vermutlich an der Prüfung bzw. Feststellung deren tatsächlichen Tätigkeit orientieren. Peter Wittig stand für Fragen der Mitglieder Rede und Antwort. Neben dem Landesticket, sind die kommenden Tarifverhandlungen, aber auch die Problematiken der Tarifbeschäftigten allgemein und die gerechtere Entlohnung der Tätigkeiten ausführlich thematisiert worden. Zum Ende bedankte sich der Bezirksgruppenvorsitzende Daniel Klimpke für die gute Zusammenarbeit mit der Kreisgruppe und Uwe Meier schloss die Versammlung. Uwe Meier Fahrradtour 2018 der Kreisgruppe MTK Unter der fachlichen Planung unseres international erfahrenen Radwanderwartes Thomas Tauber (TT), machte sich wieder einmal eine wackere Schar von Mitgliedern auf den entbehrungsreichen Weg aus bekannten Gefilden in Richtung Rheingau und anschließend nach Ingelheim. Es sollte einmal mehr eine Fahrradtour der kulinarischen Höhepunkte werden. Nach dem Start in Hattersheim ging es ab Richtung Rheingau. Nach Durchfahren von schwierigen Abschnitten auf einer Strecke von ca. 3 km und Überwinden von insgesamt 1,5 Höhenmetern wurde in Flörsheim eine erste Rast eingelegt. Es bedurfte eines Mümmelmanns (klingt komisch, ist aber ein Kräuterschnaps), um sich wieder auf die Räder schwingen zu können. Dann aber ging es ab,... zumindest bis Mainz-Kastel. Dort musste aufgrund technischer Defekte in den Wasserflaschen eine andere Flüssigkeit auf Weizenbasis nachgefüllt werden. Danach aber rollte das Feld. Immer weiter am Rhein entlang nach Wiesbaden-Biebrich. Dort gesellte sich der Gastfahrer Peter Wittig zu der illustren Gruppe, immerhin ein erfahrener Ortskundiger, der uns auch um die Großbaustelle der Schiersteiner Brücke lotste. Und weiter ging es nach Walluf, an den dortigen Weinprobierstand (leider noch geschlossen), zu einem Frühstück, kredenzt von der fröhlichen und sympathischen Gattin von TT in Form von Wurstwaren und vielem mehr. Nächster Stop, unvermeidlich, der Oestricher Weinverladekran. Dort wurde durch Fotograf Jürgen M. erst die Gruppe in Position gebracht und anschließend eine unfreiwillige Freiwillige für den Schnappschuss auf der Uferstraße positioniert. Diese fertigte die Bilder unter Einsatz Ihres Lebens direkt an der B 42 im Wochenendverkehr, Respekt. Nach der kurzen Kreuzfahrt mit der Fähre von Oestrich nach Ingelheim wurde auf der anderen Seite erst mal die dortige Strandbar aufgesucht. Erst wurde noch schnell der Fahrradschlauch von Ina B. mittels des Einsatzes von drei Dosen Pannenspray endgültig hingerichtet. Dann ging es aber ohne schuldhafte Verzögerung ins Hotel Wasem in Ingelheim und anschließend zum gemeinsamen Abendessen in ein benachbartes Weingut. Die Rückfahrt am nächsten Morgen verlief unspektakulär, aber fröhlich bei einigen Einkehrstopps. So ging wieder ein wunderbarer Ausflug zu Ende und man kann TT und seiner Frau nur ganz herzlich für das Engagement danken. Bis auf s nächste Jahr. Wulf Baltruschat 40 //

28 // aus den kreisgruppen // Klaus Schmidt in den Ruhestand verabschiedet über 15 jahre vorsitzender der kreisgruppe limburg-weilburg Ende September 2018 ist Klaus Schmidt kurz nach seinem 60. Geburtstag die Pensionierungsurkunde vom Leiter der Polizeidirektion Limburg-Weilburg, Frank Göbel, überreicht worden. Klaus Henry Schmidt, so sein voller Name, war bereits im Mai 1986 der GdP beigetreten und schon bald im Vorstand der damaligen Kreisgruppe Limburg aktiv. Nach der Zusammenlegung der Kreisgruppen Limburg und Weilburg im Sommer 2002 ist er zum Vorsitzenden der nun gegründeten Kreisgruppe Limburg- Weilburg gewählt worden und hat dieses vertrauensvolle Amt bis zum Herbst 2017 ausgeübt. Im Vorgriff auf seine Pensionierung überließ er diesen Posten bei der Jahreshauptversammlung im September 2017 Uwe Meier. Klaus Schmidt blieb mit seinem Erfahrungsschatz dem Vorstand zunächst als stellvertretender Vorsitzender erhalten und wurde bei der letzten Jahreshauptversammlung im November 2018 zum Seniorenvertreter gewählt. Für seine bisherigen Dienste in der GdP- Kreisgruppe Limburg-Weilburg bedanken sich seine Vorstandskollegen recht herzlich. Auch der Personalratsvorsitzende Peter Wittig ließ es sich nicht nehmen, einige Worte an Klaus und die anwesenden Gäste zu richten. Anlehnend an die Begrüßung von Klaus, in der er die für sich wichtigen Begriffe Kollegialität und Freundschaft in den Mittelpunkt stellte, machte Peter Wittig einen gewerkschaftlichen Ausflug in die Vergangenheit. Er erinnerte sich sehr gerne an gemeinsame Aktivitäten und viele Arbeitssitzungen der GdP. Immer mittendrin statt nur dabei war Klaus hier ein Aktivposten in unserer GdP. Und aus der jahrelangen Zusammenarbeit entstand dann auch eine Freundschaft mit einem einzigartigen Kollegen. Gerne erinnern wir uns an die erste gemeinsame GdP-Präsenz auf dem Hessentag in Oberursel im Jahre Über mehrere Tage war die GdP mit einem eigenen Infostand vertreten. Und auch hier war Klaus Schmidt zusammen mit seiner lieben Ehefrau anwesend. Viel Spaß und ein großer Erfolg standen am Ende als Ergebnis. Wir wünschen unserem Neupensionär alles erdenklich Gute und dass er sich noch lange Zeit an seine GdP erinnert und seinen wundervollen besonderen Humor nicht verliert. Uwe Meier Klaus Schmidt mit Frau am GdP-Stand Am Stand der FDP - Aktion Mensch redaktion: ralf humpf übergibt jörg thumann Mit dieser Ausgabe scheidet Ralf Humpf als Redaktionsmitglied für die PZBH unseres Polizeireports aus. Ihm folgt Jörg Thumann von der HPA nach. Ralf war über Jahrzehnte in der Redaktion für diese Zeitschrift tätig und hat außerordentlich dazu beigetragen, dass wir alle 3 Monate ein abwechslungsreiches Medium präsentieren können. Schon zu Zeiten, als die Artikel noch mit der Schere ausgeschnitten und auf Layoutseiten geklebt wurden, hat er zum Gelingen beigetragen. Hinzu kommt seine außerordentliche Gabe, Artikel redaktionell zu redigieren. Eine Aufgabe, die nicht viele gerne übernehmen, gilt es doch, intensiv die Beiträge so aufzuarbeiten, dass sie nahezu fehlerfrei sind und auch eine ansprechende Form für die Veröffentlichung haben. Wir möchten uns als Redaktion für diese lange Unterstützung bei Ralf ganz besonders herzlich bedanken. Seinem Nachfolger wünschen wir ein gutes Einarbeiten und eine gute Zusammenarbeit. Die Redaktion // 41

29 // aus den bezirksgruppen // VL-Beschulungen - Investition in die Zukunft! 3. seminar der bezirksgruppe westhessen und abschluss für 2018 Wie es mittlerweile gute Tradition ist, veranstaltet die Bezirksgruppe Westhessen fortlaufend Vertrauensleuteseminare, um die Weichen für die Zukunft rechtzeitig zu stellen. Und eine ebenso gelebte Tradition ist, dass wir von unseren benachbarten Bezirksgruppen HBP und PZBH, mit denen wir auch unseren Polizeireport veröffentlichen, Interessenten einladen. Am 22. November 2018 war es wieder soweit, zehn hoch motivierte Teilnehmer aus drei Bezirksgruppen fanden sich dafür in den Räumen des Personalrats im Polizeipräsidium Westhessen ein. Nach einer kurzen Stärkung zu Beginn wurden die Anwesenden durch den Bezirksgruppenvorsitzenden Daniel Klimpke begrüßt und auf den Tag eingestimmt. Bevor der Hauptreferent Peter Wittig das Seminar begann, erklärte Daniel Klimpke den organisatorischen Ablauf des Tages. Weitere Mitglieder des Referenten- und Organisationsteams waren Wulf Baltruschat und Jens Mohrherr. Wie bei solchen Runden üblich, fand als Auftakt eine Vorstellungsrunde statt, aber etwas anders als gewohnt. Jeder Teilnehmer erhielt ein Überraschungs- Ei und sollte assoziieren, welche Verbindung zwischen der Person, der Figur und der GdP besteht. Bereits hier ergaben sich schon die ersten überraschenden Zufälle. Beispielsweise fand ein Teilnehmer ein kleines Motorrad in seinem Ü-Ei. Er selbst hatte erst kürzlich seinen privaten Motorradführerschein erfolgreich erworben. Ein anderer Teilnehmer hatte einen kleinen Bären als Überraschung im Ei und es stellte sich heraus, dass dieser Teilnehmer seit vielen Jahren sehr engagierter Bärenführer ist und schon viele, viele Praktikanten betreut hat. Die einzige weibliche Teilnehmerin wurde mit einem Rennwagen überrascht, was sie damit verknüpfte, dass die GdP-Frauen sich auf der Überholspur befinden, was sie gerne weiter vorantreiben möchte. Nachdem der Tagesablauf besprochen und die Vorstellungsrunde erledigt war, ging es mit einem Abriss über die Grundsätze gewerkschaftlichen Engagements weiter. Die Mutter dafür ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz beschrieben, die Koalitionsfreiheit. Dort steht geschrieben, dass das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für Jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. In diesem Zusammenhang wurden den Teilnehmern auch die weiteren Schutzrechte, die Satzung der GdP und die Tarifautonomie erläutert. Ein Grundwissen, welches unerlässlich ist, um seine Arbeit als GdP-Vertreter vor Ort uneingeschränkt ausüben zu können. Ausflüge von der Gewerkschaftsarbeit in die Tätigkeiten der Personalräte lassen sich naturgemäß nicht vermeiden, denn auch im hessischen Personalvertretungsgesetz, im hessischen Beamtengesetz und auch im Beamtenstatusgesetz sind Befugnisse und Schutzparagraphen rechtlich normiert. Der Gesetzgeber hat in vielerlei Hinsicht Möglichkeiten für Gewerkschaften geschaffen, ihre Interessen für die Beschäftigten erstreiten zu können, ohne dafür vom Arbeitgeber reglementiert werden zu dürfen. In diesen Schutzparagraphen sind auch die Mitgliederwerbung und die Mitgliederinformation beinhaltet. Beides ist für Gewerkschaftsarbeit unerlässlich. Von Anfang an entwickelten sich an vielen Punkten des Seminars lebhafte Diskussionen. Die Fragen aus der Runde der Teilnehmer zeigten deutlich, dass diese Informationen eine wichtige Basis sind, um eine selbstbewusste Arbeit vor Ort zu ermöglichen. Nach den rechtlichen Ausführungen folgte ein Überblick über die Entstehung und Entwicklung der GdP. Seit der Gründung 1950 kann die GdP Erfolge vorweisen und liegt aktuell bundesweit bei ca Mitgliedern. Auch in Hessen war die Entwicklung in den letzten Jahren sehr positiv. Mittlerweile kratzt die GdP in Hessen an der Marke von Mitgliedern. Nachdem sowohl der Aufbau der Bundesebene und der Landesebenen ausführlich dargestellt und erläutert wurden, stellten sich einige Fragen hinsichtlich der Zuordnungen zu den Kreis-, Bezirksund Personengruppen. Auch zu den vielen Fachausschüssen und einzelnen Gremien wie dem Gewerkschaftsbeirat kamen zahlreiche Fragen auf. Die Teilnehmer waren durch die Bank sehr wissbegierig und brachten in den Diskussionen ihre unterschiedlichen Erfahrungen aus den drei anwesenden Bezirksgruppen ein. Der nächste Part führte dann zu unserer GdP Hessen, zum geschäftsführenden Landesvorstand mit seinem Vorsitzenden Andreas Grün und den jeweiligen Bezirksgruppenvorständen am Beispiel der Bezirksgruppe Westhessen. Rechte und Pflichten der Vertrauensleute, dies war dann der Schwerpunkt unseres gemeinsamen Tages. Basierend auf der beschriebenen Koalitionsfreiheit heraus gibt es mittlerweile zahlreiche Urteile von Bundesgerichten, die exakt beschreiben, was GdP-Vertreter, auch einfache Mitglieder, dürfen. Mitgliederwerbung gehört genauso dazu, wie das Recht, ein Informationsbrett aufzuhängen. Plakatwerbung, Unterschriftenaktionen und Informationsgespräche sind ebenfalls, u. a. durch das Bundesverwaltungs- und Bundesarbeitsgericht entschieden worden, möglich. // 43

30 // aus den bezirksgruppen // GdP-Vertrauensleute können aber auch weitergehende Rechte in Anspruch nehmen. Beispielhaft sei hier auf 4 Hessisches Disziplinargesetz hingewiesen. Hiernach kann sich jeder Beschäftigte eines Bevollmächtigten bedienen, der dann sehr weitgehende Rechte innehat. Es steht diesem Personenkreis unter anderem ein umfangreiches Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten zu. Gründe, weshalb wir bei uns so viel Energie in die Beschulung der Vertrauensleute stecken. Solche und andere Aufgaben zu übernehmen, benötigen ein sehr hohes Verantwortungsbewusstsein und können nicht mal eben im Vorbeigehen erledigt werden. Die GdP-Satzung beschreibt ebenfalls die Aufgabenfelder der Vertrauensleute und Vorstandsmitglieder der GdP. Hier ist unter anderem beschrieben, dass der Schwerpunkt der gewerkschaftlichen Arbeit von Vertrauensleuten auf der Betreuung der Mitglieder liegen sollte. Hierfür zählt es natürlich in erster Linie ansprechbar zu sein für die Kolleginnen und Kollegen. Weitere Aufgaben sind beispielsweise die Information und Aufklärung der Beschäftigten, die Beratung und Unterstützung von Mitgliedern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte aus dem Beschäftigungsverhältnis oder auch die Förderung der Meinungs- und Willensbildung innerhalb der GdP. Für Vertrauensleute von heute ist es ein Stück weit leichter ihre Aufgabe wahrzunehmen, da die Informationen über die GdP schnell erreichbar sind und nicht jeder einen ganzen Schrank voll Broschüren und Ordnern vorhalten muss. Durch Internet, Facebook, Twitter und Co. können in Echtzeit Informationen abgerufen werden. Zusätzlich gibt es natürlich auch die zahlreichen Printmedien, die die GdP vorzuweisen hat. Neben der Deutschen Polizei und dem Polizeireport gibt es auch die Kriminalpolizei oder auch Die Polizei Dein Partner, in denen immer wieder umfangreiche Informationen zu allen möglichen Themen veröffentlicht sind. Über die umfangreichen Versicherungsleistungen, wie den einzigartigen GdP- Rechtschutz (Eigener Rechtschutz und keine Versicherung mit AGB s; Kollegen entscheiden für Kollegen!!!), sollte das nötige Wissen natürlich vorhanden sein, dann fällt einem die Argumentation für die GdP naturgemäß etwas leichter. Gerade das Thema Rechtsschutz, also die Leistungen und die vielen Fragen rund um das Verfahren, war am Nachmittag ein Schwerpunkt. Peter Wittig gab als langjähriger Fachmann auf diesem Gebiet umfangreiche Informationen und Darstellungen, die oft erstaunliche Reaktionen brachten. Vom Antrag bis zur Deckungszusage in jedem Stadium der Rechtsschutzbegleitung wurden hilfreiche Informationen gegeben, die sich auch in dem umfangreichen Handout wiederfinden. Auch die sehr intensive Aufklärung der Instrumente behördlicher Rechtsschutz und Erfüllungsübernahme Schmerzensgeld zeigte deutlich, dass hier weiterer Aufklärungsbedarf an der Basis besteht. Die GdP Westhessen wird hierfür bei unseren drei Bezirksgruppen Rechtsschutz-Workshops vor Ort anbieten. Dies kann beispielsweise durch die Vertrauensleute organisiert und bei DGL-/Kommissariatsbesprechungen angeboten werden. Ein weiteres Plus sind die äußerst begehrten Seminarreihen der GdP. Auch die zahlreichen Kooperationspartner bieten exklusive Angebote, nur für Mitglieder. Ob das GdP-eigene Ferienhaus an der Mecklenburger Seenplatte oder der Polizeiausrüster Polas24, günstige Waffentresore oder Ermäßigung im Holiday-Park. Die GdP hat zahlreiche Vergünstigungen zu bieten. Dies alles wurde den Teilnehmern der VL-Beschulung vermittelt und ihnen als Rüstzeug mit auf den Weg gegeben. Sie zeigten sich dann im Resümee auch sehr erfreut über das Seminar und waren motiviert und startklar für ihre Aufgaben. Die abschließende Feedbackrunde ergab, dass das Seminar die Erwartungen der Teilnehmer deckte und Lust auf mehr machte. Für 2018 war es das letzte Seminar, aber auch 2019 wird es wieder eine Fortsetzung geben. Getreu dem Motto: Wenn Nachwuchsarbeit dann mit einem starken Partner! GdP! Klimpke/Wittig Änderungen bitte an: HPA, HLKA, PTLV: Jörg Thumann; 0611 / , HBP: Klaus Otto; / Westhessen: Daniel Klimpke; 0611 / oder zentral an unsere Geschäftsstelle: 0611 / , dominic.kosik@gdp.de 44 //

31 // aus den kreisgruppen // Jahresabschlussfest im Main-Taunus-kreis 25 Jahre GdP - Gregor Zielonka Am 27. Dezember vergangenen Jahres waren alle Mitglieder der GdP-Kreisgruppe Main-Taunus zum diesjährigen Abschlussfest eingeladen. Durch den Vorstand wurde, wie im Vorjahr, die Almhütte an der Eisbahn am Kellereigebäude in Hofheim angemietet. Zu diesem besonderen Event wurde auch die Ehrung unserer Jubilare durchgeführt. Bei Kaminfeuer, Gulasch oder Kartoffelsuppe und wahlweise kalten oder warmen Getränken aller Art, wurde es ein kurzweiliger und mitunter feucht fröhlicher Abend. Die mitgeführten Kinder konnten währenddessen auf Kosten der Kreisgruppe ihre Runden auf der Eisbahn drehen und ihre Fertigkeiten beweisen. Zwischendurch kamen sie immer wieder in die Almhütte, um sich am Kamin aufzuwärmen. Das Wetter war, passend zum Event fast wie bestellt, trocken und die Temperaturen lagen um den Gefrierpunkt. Im Verlauf der Veranstaltung ehrte der Vorsitzende der Kreisgruppe, Wulf Baltruschat, die Mitglieder Jürgen Grün für Jahre GdP - Jürgen Grün Jahre und Gregor Zielonka für 25 Jahre Treue zur GdP. Durch die Vorstandsmitglieder Wulf Baltruschat und Thomas Tauber wurde ihnen jeweils ein flüssiges Präsent überreicht, verbunden mit den besten Wünschen für die Zukunft. Bei der Ehrung war auch der Bezirksgruppenvorsitzende Daniel Klimpke anwesend, der es sich nicht nehmen ließ, mit seiner Frau an der Veranstaltung teilzunehmen und diverse Gespräche mit den anwesenden Mitgliedern zu führen. Es wäre auch noch Platz für weitere Kolleginnen und Kollegen in der Hütte gewesen, da diese für 60 Personen ausgelegt ist. Eventuell finden nächstes Jahr weitere Kolleginnen und Kollegen, mit oder ohne Familie, die Zeit für eine kleine Auszeit zwischen den Jahren. Den gebührenden Rahmen dafür haben wieder einmal die vielen fleißigen Helfer des Vorstands der Kreisgruppe Main-Taunus geschaffen. Wulf Baltruschat alle jahre wieder - 9. Weihnachtsmarkttreffen der kg rheingau Bereits zum neunten Mal trafen sich die Mitglieder der Kreisgruppe Rheingau, deren Angehörige und Freunde auf dem Rüdesheimer Weihnachtsmarkt der Nationen. Seit 2010 hat sich die Veranstaltung innerhalb der Kreisgruppe zu einer festen Größe gemausert. Bei Glühwein, Punsch und Bratwurst ist das Publikum mittlerweile bunt gemischt und breit aufgestellt. So lag der Altersschnitt zwischen einem Jahr und 78 Lenzen. Trotz guter Besucherzahlen kommt es auf Grund der immer noch angespannten Personallage bei der hessischen Polizei immer wieder zu kurzfristigen Absagen auf Grund dienstlicher Erfordernisse. Leider sehr schade! Auf Grund der stetig anwachsenden Zahl an Kindern unter den Teilnehmern begann der Besuch dieses Mal bereits um 17:00 Uhr. Im Kreise der Teilnehmer wurden wieder zahlreiche Gespräche geführt und das Jahr konnte nochmals Revue passieren. Auch spielte das Wetter einigermaßen mit, so dass keiner auf Gummistiefel angewiesen war. Die GdP-Kreisgruppe Rheingau wünscht allen Mitgliedern ein erfolgreiches neues Jahr. Dass die gesetzten Ziele erreichbar sein mögen und möglichst viele Wünsche in Erfüllung gehen! Wie jedes Jahr ging auch dieser Abend irgendwann zu Ende und die Vorfreude auf dieses Jahr fängt von Neuem an zu wachsen. Denn die liebgewordene Tradition soll auch nächstes Jahr, dann zum 10. Mal, wieder stattfinden. Daniel Klimpke // 45

32 wintergrillaktionen in westhessen und hbp beliebte veranstaltungen von personalrat und gdp zum jahresende Seit vielen Jahren zur Gewohnheit und guter Tradition geworden, fanden in zwei Präsidien wieder leckere Grillereien zur Weihnachtszeit statt. Für viele Beschäftigte eine Möglichkeit, vor den Feiertagen und zwischen den Jahren, etwas herunterzufahren, soweit dies denn überhaupt möglich ist. So wurde dann in der Mudrakaserne durch die dortige GdP-Kreisgruppe wie auch in Westhessen durch den Personalrat das Wintergrillen organisiert. Weihnachtsgrillen der KG Mudra Am Dienstag, , wurde bereits zum dritten Mal das jährliche Weihnachtsgrillen der Kreisgruppe Mudra durchgeführt. Nach dem sensationellen Wetter an unserem Brunnenfest im September meinte es der Wettergott auch an diesem Tag gut mit uns. Nach vielen Regentagen kam am Mittag sogar die Sonne zum Vorschein und so konnten wir den Grill und die Tische vor dem Kantinengebäude aufbauen. Da die Temperatur passend zur Jahreszeit nur noch einstellige Werte erreichte, wurden auch im Vorraum der Kantine Tische bereitgestellt. Pünktlich um 14:00 Uhr waren Früchtepunsch und Glühwein erhitzt und die ersten Würste lagen auf dem Grill bereit. Die Kreisgruppe hatte nicht nur aufgrund des Wetters einen guten Tag erwischt. Wegen des gerade stattfindenden Trainings für geschlossene Einheiten und bevorstehender Einsätze nutzten sehr viele Kolleginnen und Kollegen aus den Einheiten die Gelegenheit und stärkten sich mit einer Bratwurst und einem Früchtepunsch für die bevorstehenden Aufgaben. Auch unser PP, Herr Schneider, und unser Vize-PP, Herr Pfeiffer, sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Präsidium schauten im Laufe des Nachmittags vorbei und es ergab sich kurz vor Weihnachten die Gelegenheit zum Meinungsaustauch und zu netten Gesprächen. Das Organisationsteam der Kreisgruppe war sich am Ende einig, dass das Brunnenfest und das Weihnachtsgrillen auch im nächsten Jahr wieder stattfinden werden. Gregor Bader Wintergrillen im PP Westhessen Auch im PP Westhessen fand das beliebte Grillevent am Nikolaustag, dem statt. Wie immer organisierten der örtliche Personalrat gemeinsam mit PÖA das beliebte Grillen kurz vor Weihnachten. In kurzen Ansprachen zur Begrüßung resümierten der Präsident Stefan Müller und der PR-Vorsitzende Peter Wittig das vergangene Jahr mit den großen Belastungen und Anforderungen an die Beschäftigten. Die Veranstaltung soll auch ein kleines Dankeschön für das hohe Engagement sein. Höhepunkte waren sicherlich der sehr erfolgreiche Tag der offenen Tür des PP Westhessen mit etwa Besuchern, aber auch der bundesweit mediale Fall des getöteten Mädchens Susanna. Alleine diese beiden Sachverhalte beschäftigten mehrere Dutzend Kolleginnen und Kollegen, teils heute noch. Mit einem entsprechenden Dankeschön schickten beide dann auch die Anwesenden in das neue Jahr. Zuvor aber kam es über ein paar Stunden noch zu netten Gesprächen bei Glühwein, Punsch und diesmal neben Bratwurst und Pommes auch Hot-Dogs. Wir hoffen, dass alle inzwischen gesund ins neue Jahr gestartet sind und freuen uns bereits auf das Sommerfest. Lasst euch auch hier wieder überraschen. Peter Wittig // 47

33 // aus den kreisgruppen // Weihnachtsfeier der Kreisgruppe Wiesbaden das gdp-event bei unseren seniorinnen und senioren Wie will man Kontakt halten, wenn man aus dem Dienst ausgeschieden ist? Heutzutage im Wege der digitalen Kommunikation kein Problem. Über Facebook, Twitter, und Messenger-Dienste sind schnell Nachrichten ausgetauscht und auch im Seniorenbereich weit verbreitet. Aber nichts kann das persönliche Treffen ersetzen! Und so freute sich auch diesmal die Kreisgruppe Wiesbaden, einen Anlass für ein solches Treffen zu liefern. Unsere Weihnachtsfeier der Senioren! Es trafen sich 55 Pensionär_innen mit Partner in der Privatkantine der HPA. Nach einem Gläschen Sekt wurden die Gäste durch Rolf Krause und Sebastian Schubert begrüßt. Es wechselten sich Weihnachtsmusik auf der Ukulele, Gedichte und gewerkschaftliche Beiträge ab. Peter Wittig unterhielt die Mitglieder unter dem Motto Alles anders. Keine vorbereitete Rede, kein gewerkschaftlicher Standardbericht, sondern eine 50 Jahre GdP - Mike Messer 40 Jahre GdP - Gerda Steinmetz offene Fragerunde lockerte die Runde auf, natürlich gespickt mit aktuellen Entwicklungen bei der Polizei. Mike Messer berichtete rund um die Themen der Seniorengruppe des Landesbezirks und Westhessen. Es wurden viele Fragen aus den Reihen der Gäste gestellt und beantwortet. Im Rahmen der Feier konnten durch den Vorstand noch zwei Jubilare geehrt werden: Mike Messer für 50 Jahre und Gerda Steinmetz für 40 Jahre Mitgliedschaft in der GdP! Zum Abschluss legte Mike die Urkunde beiseite und moderierte das traditionelle Bingospiel, in dem verschiedene Sachpreise als Gewinn bereit standen. Begleitet hierbei durch unsere Ziehungsleiterin Ise Witzenrath. Kulinarisch wurde die Feier von der Privatkantine Schott mit köstlichen Kuchen, Kaffee und Getränken versorgt. Mit einer kleinen Weihnachtsüberraschung eines Winzers mit passender Tasse wurden die Gäste dann am Abend verabschiedet. Es war schön und wir freuen uns auf weitere Veranstaltungen S. Schubert Singender Vorsitzender Glücksfee 48 //

34 // aus den kreisgruppen // neujahrsempfang im polizeipräsidium technik nach bislang 9 veranstaltungen im ptlv nun der auftakt im hpt Mittlerweile kann man wohl wirklich von Tradition sprechen auch wenn es der erste Neujahrsempfang der Kreisgruppe HPT war, folgte dieser doch auf 9 Empfänge der Kreisgruppe PTLV. Es war also unser 10-jähriges Jubiläum. Und so kamen etwa 45 Gäste am 22. Januar 2019 im CallCenter des HPT zusammen, um gemeinsam in das neue Jahr zu starten. Es war wieder eine bunte Mischung aus neuen Kolleginnen und Kollegen, bereits langjährigen Mitgliedern und Gästen der benachbarten Kreis-/Bezirksgruppen, was den Austausch auch diesmal wieder besonders spannend machte. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Vorsitzende Katrin Kuhl konnten sodann alle im Jahr 2019 zu ehrenden Mitglieder mit einer Urkunde, Nadel und einem kleinen Präsent beglückwünscht werden. Für 40 Jahre Mitgliedschaft wurden geehrt: Michael Burghardt Herbert Klöpfel Bernd Seegmüller Sigurd Seifert Jochen Neumeister Ingeborg Meisterburg. An dieser Stelle sagen wir noch einmal vielen herzlichen Dank für Eure Treue! In diesem Jahr konnten sich die Gäste auch wieder über den Besuch unseres Landesvorsitzenden Andreas Grün freuen, der in einer kurzen Ansprache auch über die aktuellen gewerkschaftspolitischen Punkte berichtete. Im Anschluss wurde das diesmal warme Buffet mit 3 verschiedenen Suppen und heißen Würstchen zum Plündern freigegeben. Auch wenn es hier kleine organisatorische Anlaufschwierigkeiten gab, wurden alle satt und konnten nach netten Gesprächen und mit einem kleinen Geschenk den Heimweg antreten. Zum Abschluss bleibt uns nur zu sagen: Wir freuen uns auf ein Wiedersehen zum Neujahrsempfang im nächsten Jahr! Katrin Kuhl // 49

35 // senioren in der gdp // tagesseminar pflege der bzg westhessen Vor 4 Jahren hat die Bezirksgruppe ihr letztes Seminar mit dem Themeninhalt Rund um die Pflege veranstaltet. Bei dieser Tagesveranstaltung an der Polizeiakademie haben wir vereinbart, dass wir das Thema erneut auf den Plan rufen, um die aktuellen Entwicklungen an unsere Seniorinnen und Senioren, Rentnerinnen und Rentner und alle Interessierten weiter zu geben. Am 04. April 2019 möchten wir daher alle Mitglieder aus den Bezirksgruppen Westhessen, HBP und PZBH recht herzlich einladen. Wir hoffen, euch ein abwechslungsreiches Programm, vor allem aber wichtige Informationen zu einem Thema zu vermitteln, das in unserer Gesellschaft immer mehr in den Mittelpunkt rückt. Mehr als Hausbesuche machen die Berater von compass jedes Jahr. Jede Pflegesituation ist für die Betroffenen eine große Herausforderung. Jeden Tag. compass möchte die Betroffenen darin unterstützen, ihre Pflegesituation bestmöglich zu meistern. Deshalb kommen sie auch zu uns. Pflegefall, was nun? Es geht schneller, als man denkt. Die Pflegeberaterin geht intensiv auf die Zielgruppe der Seniorinnen und Senioren bzw. Rentnerinnen und Rentner ein. Rund um das Thema werden nützliche Informationen und Hinweise gegeben. Wann: Wo: Wer: 09:00 09:30 bis 11:00 11:00 bis 11:15 11:15 bis 12:30 12:40 bis 13:50 14:00 bis 16:00 Donnerstag, 04. April 2019, von 09:00 bis ca.16:00 Uhr Hessische Polizeiakademie, (ehemals Polizeischule), Gebäude 19, 4. OG Schönbergstr. 100, Wiesbaden Alle Seniorinnen und Senioren der Bezirksgruppen Westhessen, PZBH und HBP Begrüßung, Organisatorisches Pflegedienst der Stadt Wiesbaden, Frau Groß Pause Pflegeberatung Compass, Frau Rief und Frau Verena H ernandez-allmann Mittagspause in der Küche der Polizeiakademie Offene Diskussion zum Vormittagsprogramm; aktuelle gewerkschaftliche Informationen Es entstehen für das Seminar selbst keine Kosten. Teilnehmen können nur GdP-Mitglieder. Für einen Frühstücksimbiss und Mittagessen ist ohne Kostenbeteiligung gesorgt. Getränke stehen während des Tages ausreichend zur Verfügung. Wir erstatten keine Reise- oder Fahrtkosten. Hiermit melde ich mich verbindlich zum Tagesseminar am an: Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: GdP-Mitglied: 0 ja 0 nein BZG: 0 Westhessen 0 PZBH 0 HBP Anmeldungen bitte an Post an GdP Westhessen: Peter Wittig, Konrad-Adenauer-Ring 51, Wiesbaden Fax an GdP Westhessen: 0611 / / Mail an peter.wittig@gdp.de PW 50 //

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