Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - Freiwilliges Ökologisches Jahr. Vereinbarung. zur Durchführung eines
|
|
- Dirk Melsbach
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - Freiwilliges Ökologisches Jahr Vereinbarung zur Durchführung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) vom 01. September 2015 bis 31. August 2016 Partner der Vereinbarung Teilnehmer/in Frau/Herrn... geboren am:... in... Einsatzstelle wohnhaft:... Institution:... Anschrift:... Vetreten durch:... Träger für das Freiwillige Ökologische Jahre nach 10 JFDG Institution: Anschrift: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg Paulinenstr , Stuttgart Bedingungen für die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr in Baden-Württemberg (Stand: ) Zur Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres schließen der/die Teilnehmer/in und die Einsatzstelle gem. Bereitstellungserklärung und den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres nachstehende Vereinbarung, die einer Bestätigung durch den Träger bedarf und erst damit rechtswirksam wird. Präambel Grundlage dieser Vereinbarung für die Teilnahme am Freiwilligen Ökologischen Jahr ist das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl. Teil I Nr. 19 vom 26. Mai 2008 S 842 ff.). Ein Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres in Baden-Württemberg ist die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (gem. Erlass des Umweltministeriums Baden-Württemberg vom /Az ). Das FÖJ ist ein an persönlichen Lernzielen orientiertes außerschulisches, praktisches Bildungsjahr für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren. An den von den jeweiligen Trägern zugelassenen FÖJ-Einsatzstellen wird die/der Freiwillige fachlich begleitet, in die Betriebsabläufe eingebunden und ihr/ihm die Arbeit an selbstgewählten Projekten ermöglicht. Die verpflichtenden FÖJ-Seminare mit insgesamt 25 Bildungstagen dienen der Reflektion der Arbeit in den Einsatzstellen, der Erweiterung von Wissen und Erfahrungen zu ThemensteIlungen der Ökologie und einer nachhaltigen Entwicklung. Darüber hinaus wird eine freiwillige Teilnahme bei übergreifenden Projekten in verschiedenen Einsatzstellen angeboten.
2 Das FÖJ ist als Bildungsjahr im Kontext einer Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) zu verstehen. Es fördert die Kompetenzen junger Menschen, Zukunft nachhaltig zu entwickeln. Das FÖJ setzt auf die Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der Gesellschaft in einer globalisierten Welt. Das FÖJ eröffnet Lern- und Erfahrungsräume für die Freiwilligen, es ermöglicht sowohl formelle als auch informelle Bildung. Das FÖJ dient der beruflichen Orientierung und Persönlichkeitsbildung. Es fördert die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Wichtige Teilnahmevoraussetzung am FÖJ ist die Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des eigenen Bildungsjahrs und zur kritischen Auseinandersetzung mit ökologischen und gesellschaftlichen Themen. Die Unterstützung hierzu erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einsatzstellen sowie Pädagoginnen und Pädagogen des Trägers. Die Vertragspartner achten auf die gegenseitige Einhaltung dieser Vereinbarung. Damit erkennen die Vertragspartner die im JFDG grundlegende Gesamtverantwortung des Trägers für die Durchführung des Jugendfreiwilligendienstes an. Die Gesamtverantwortung des Trägers konzentriert sich dabei auf die federführende Konzeption, die Koordination, die Beratung sowie insbesondere auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen. Ein Arbeitsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Der Träger ist Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme, die sich aus der Realisierung dieser Vereinbarung ergeben. Insbesondere bietet er der/dem Freiwilligen Unterstützung bei der Entscheidung für eine geeignete Einsatzstelle an sowie die entsprechenden Absprachen mit der Einsatzstelle bezüglich des Einsatzes zu treffen. Bei Konflikten können Freiwillige und Einsatzstelle den Träger vermittelnd einschalten, welcher die Vermittlung von Streitigkeiten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung unterstützt. 1 Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, während des in der Vereinbarung bezeichneten Zeitraums bei der genannten Einsatzstelle ein Freiwilliges Ökologisches Jahr abzuleisten. Sie/Er wird die Aufgaben im praktischen Einsatz gewissenhaft und nach den Anweisungen der zuständigen Vorgesetzten und Betreuer erfüllen. 2 Die Einsatzstelle verpflichtet sich, entsprechend den Zielen des FÖJ, dem/der Teilnehmer/in Einblick in ihre Aufgaben zu gewähren, sowie nötige Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Sie wird deshalb den Dienst unter Berücksichtigung der Eignung, des Alters und der besonderen Interessen der Teilnehmer/innen vielseitig gestalten. Der Tätigkeitsbereich der Teilnehmenden innerhalb der Institution, in die/der Teilnehmende eingesetzt wird, ist schwerpunktmäßig einem ökologischen Fachgebiet, bzw. der Bildung für nachhaltige Entwicklung zuzuordnen. Der Bildungsanspruch und die gesetzlich geforderte Arbeitsplatzneutralität müssen im Freiwilligendienst gewahrt werden. Sie wird den/die Teillnehmende(n) im Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten zu entsprechenden Tätigkeiten heranziehen und sie/ihn der Zielsetzung des FÖJ gemäss anleiten und betreuen. Einsatzort(e) und Tätigkeitsfelder liegen im Rahmen der Ausschreibung in der für die jeweilige Periode maßgeblichen Liste der Einsatzstellen. Einsatzstelle und Teilnehmer/in vereinbaren auf dieser Grundlage einen vorläufigen einen Arbeitsplan. Er ist in Absprache zwischen Teilnehmer/in und Einsatzstelle jeweils bis 15. Oktober des Jahres in einen konkreten Einsatzplan umzuwandeln und dem Träger mitzuteilen. Der Arbeitsplan beinhaltet Aufgaben und Tätigkeiten, die an individuellen Lernzielen und Kompetenzen orientiert sind. 3 Die fachliche Anleitung und individuelle Betreuung vor Ort erfolgt durch eine geeignete, gegenüber dem Träger zu benennende Ansprechperson an der Einsatzstelle. Die weitere pädagogische Begleitung und individuelle Betreuung des/der Teilnehmers/in erfolgt durch pädagogische MitarbeiterInnen der Landeszentrale für politische Bildung.
3 4 Gem. 11 Abs. 2 Jugendfreiwilligendienstgesetz übernimmt die Einsatzstelle die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Träger haftet für die Erfüllung der Pflichten der Einsatztelle gegenüber dem Freiwilligen wie ein selbstschuldnerischer Bürge. Im Falle der Nichterfüllung dieser Pflichten durch die Einsatzstelle, wird diese dem Träger regresspflichtig im Sinne des 11 Abs. 2. Der/Die Teilnehmer/in erhält ein monatliches Taschengeld ggf. unter Abzug der Steuern. Daneben wird von der Einsatzstelle gem. Vereinbarung mit dem Träger freie Unterkunft und Verpflegung bzw. ein Verpflegungszuschuss und ggf. Fahrtkostenerstattung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs gewährt. Die Einsatzstelle verpflichtet sich gegenüber dem/der Teilnehmenden zur Zahlung des monatlichen Taschengeldes (auch für die Zeit der Seminare und des Urlaubs) in Höhe von 180,00 sowie zur (bitte ankreuzen): I. Aufnahme in den Arbeitgeberhaushalt und Vollverpflegung II. Stellung von Unterkunft und Auszahlung eines Verpflegungszuschusses III. Verpflegungszuschuss und Fahrtkostenerstattung zw. Est. und Wohnort und zur Übernahme der polizeilichen Meldung des/r Teilnehmers/in sowie die Meldungen an die Finanzämter, Sozialversicherungs- sowie Unfallversicherungsträger gem. den gesetzlichen Bestimmungen und führt die entsprechenden Beiträge dorthin auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab ( 20 Abs.3 S.1 Nr. 2 SGB IV in Verb. mit 3 Nr.62 EstG). Bei den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ist zu beachten, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von der Einsatzstelle zu leisten sind. Taschengeld und Sachbezüge für Unterkunft und Verpflegung gelten als Bezüge. Diese sind die Bezugsgröße für die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Übernahme eines ggf. anfallenden erhöhten Beitrags zur Arbeitslosenversicherung (z.b. berufliche Tätigkeit vor dem FÖJ, 344 Abs. 2 SGB III) im Namen und auf Rechnung der Einsatzstelle. Die erforderliche Arbeits- und Schutzkleidung sowie die Arbeitsgeräte werden von der Einsatzstelle gestellt. Siehe auch Merkblatt Durchführungsbestimmungen Freiwilliges Ökologisches Jahr. 5 Die Arbeitszeit beträgt durchschnittlich pro Woche 39,5 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist entsprechend den Gegebenheiten zwischen Einsatzstelle und Teilnehmer/in abzustimmen. Dem/Der Teilnehmer/in ist angemessene Zeit zur Verfolgung fachlicher Eigeninteressen innerhalb der Einsatzstelle und zur Abfassung des FÖJ Tage-/Wochenbuchs einzuräumen. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Das FÖJ ist eine Vollzeittätigkeit. Während dem FÖJ dürfen grundsätzlich keine bezahlten Erwerbstätigkeiten ausgeführt werden. Im Übrigen gelten die bei der Einsatzstelle vorliegenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Der/Die Teilnehmer/in nimmt an den vom Träger durchgeführten Begleitseminaren teil. Die Seminare gelten als Arbeitszeit. Während der begleitenden Seminare des Trägers kann kein Urlaub genommen werden. Die Seminarkosten (Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung, Referenten, Materialien) übernimmt der Träger. Das Seminarangebot entspricht im wesentlichen den Anforderungen der Berufsschule. Für einen evtl. trotzdem erforderlichen Berufsschulbesuch zur Erfüllung der Schulpflicht wird der/die Teilnehmer/in ggf. freigestellt. Die Zeit gilt als Arbeitszeit. 7 Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit informiert die/der Teilnehmer/in unverzüglich (spätestens 3 Stunden nach Dienstbeginn) die Einsatzstelle hierüber. Im Falle, dass eine Seminarteilnahme krankheitsbedingt nicht möglich ist, ist über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich auch der Träger zu informieren. Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit gelten für den Zeitpunkt der Vorlage der ärztlichen Bescheinigung die beim Arbeitgeber existierenden Vorschriften. Sollte es bei der Einsatzstelle keine schriftliche Vereinbarung darüber geben, ist bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als zwei Kalendertagen eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer spätestens am dritten Arbeitstag der Einsatzstelle vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in trägt die Kosten der Bescheinigung. Abweichend von dieser Regelung hat der/die Freiwillige dem Träger im Falle der Arbeitsunfähigkeit während eines Seminars be- 6
4 reits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.während der Arbeitsunfähigkeit werden das Taschengeld und die Sachbezüge für die Dauer von 6 Wochen weitergezahlt, nicht aber über die Dauer des Dienstverhältnisses hinaus. Die Fortzahlung entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei unentschuldigtem Fehlen verringert sich das Taschengeld pro Arbeitstag um 5,80. Ebenso entfällt der Verpflegungszuschuss und ggf. die Fahrtkostenerstattung. 8 Der/Die Teilnehmer/in erhält 26 Arbeitstage Urlaub. Bei Jugendlichen, die zu Beginn des FÖJ noch nicht 17 Jahre alt sind, beträgt der Urlaubsanspruch 27 Tage, bei Jugendlichen unter 16 Jahren 30 Tage. Der Urlaub soll frühestens nach einer Beschäftigung von drei Monaten gewährt werden. Wird das FÖJ gem. 9 dieser Vereinbarung vor der genannten Verpflichtungszeit beendet oder zu einem späteren Zeitpunkt begonnen, so verringert sich der Urlaubsanspruch entsprechend um 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Bruchteile von Urlaubstagen werden auf einen vollen Tag aufgerundet. 9 Die ersten vier Wochen der Beschäftigungszeit gelten als Probezeit. Innerhalb dieser Probezeit können die Vertragspartner das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen. Bei einem Wechsel der Einsatzstelle entfällt die Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit können die Vertragsparteien das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich ohne Angabe von Gründen kündigen (ordentliche Kündigung). Mit einer Frist von zwei Wochen, spätestens zum 15. Tag des Monats können die Vertragspartein das Vertragsverhältnis schriftlich, mit Angabe von dringenden Gründen kündigen. Die Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner jederzeit außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Bei auftretenden Schwierigkeiten werden sich die Vertragspartner untereinander verständigen und versuchen, mit Unterstützung durch den Träger eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Tritt der/die Teilnehmer/in das Freiwillige Ökologische Jahr durch unentschuldigtes Fernbleiben von der Einsatzstelle zum Beginn der Verpflichtungszeit nicht an, so kann die Einsatzstelle den/die FÖJ- Teilnehmer/in regresspflichtig machen, sofern die Einsatzstelle einen dadurch entstandenen finanziellen Schaden nachweisen kann. 10 Der/Die Teilnehmer/in erhält für die Dauer seiner/ihrer FÖJ-Teilnahme eine Teilnahmebestätigung in Form eines FÖJ-Ausweises. Nach Abschluss des FÖJ erhält der/die Teilnehmer/in eine Teilnahmebestätigung durch die Landeszentrale für politische Bildung, aus der die Dauer des Einsatzes und der Träger der Einsatzstelle hervorgehen. Nach Ablauf des FÖJ stellt die Einsatzstelle der Teilnehmerin/dem Teilnehmer ein qualifiziertes Zeugnis über ihren/seinen Einsatz aus. Der/Die Teilnehmer/in stellt dem Träger zum Abschluss des FÖJ einen Sach- und Erfahrungsbericht über den Ablauf des FÖJ zur Verfügung. Der/Die Teilnehmer/in kann dazu ein FÖJ-Tage- oder Wochenbuch führen. Die Einsatzstelle stellt dem Träger zum Abschluss des FÖJ einen Sach- und Erfahrungsbericht über den Ablauf des FÖJ zur Verfügung.
5 11 Nach Beendigung des Freiwilligendienstes ist die Verwendung der Mittel schriftlich beim Träger nachzuweisen. Ort:..., den Teilnehmer/in Eltern / Personensorgeberechtigte/r (nur bei minderjährigen Teilnehmer/innen erforderlich) Ort:..., den Einsatzstelle Stuttgart, den Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - Freiwilliges Ökologisches Jahr. Vereinbarung. zur Durchführung eines
Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - Freiwilliges Ökologisches Jahr Vereinbarung zur Durchführung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) vom 1. September 2019 bis 31. August
MehrM U S T E R VEREINBARUNG
VEREINBARUNG 0. Präambel Grundlage dieser Vereinbarung ist 11 Abs. 2 des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Jugendfreiwilligendienstegesetz JFDG) vom 16. Mai 2008 (BGBl I Nr. 19 vom
MehrMuster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
MehrAusbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Hannover:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in...
Dieser Vertrag wurde zur Registrierung vorgelegt Hannover, den... Handwerkskammer Hannover i. A. (Siegel) Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer
MehrZwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... zum/zur... Als Ausbilder benennen wir Herrn/Frau...
Umschulungsvertrag Zwischen...(Umschulende/r) Anschrift:... Betriebs-Nr. bei der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland:... und dem/der Umschüler/in... geb. am:... in... Wohnort:...Straße:... wird folgender
MehrPraktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
Mehrim Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...
im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender
MehrZahnmedizinische/r Fachangestellte/r
LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt
MehrAusbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen
Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort
MehrArbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
MehrVEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS
VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.
MehrVertrag über eine Praxisphase
Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)
Mehr1. Art, Beginn und Ort der Tätigkeit (1) Der/die Arbeitnehmer/in wird ab dem als für folgende Tätigkeit eingestellt. (2) Arbeitsort ist
Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte ( Minijob ) Zwischen der Firma (nachfolgend Arbeitgeber genannt) und Herrn/Frau, wohnhaft in, geb. am, (nachfolgend Arbeitnehmer/in genannt) wird folgender Arbeitsvertrag
MehrP R A K T I K U M S V E R T R A G. zwischen dem Ausbildungsbetrieb
P R A K T I K U M S V E R T R A G 1. Ausfertigung für den Betrieb zwischen dem Ausbildungsbetrieb Firma PLZ, ORT und der Schülerin/dem Schüler Name Klasse PLZ, Ort 1 Dauer des Praktikums Das Praktikum
MehrHinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
MehrBildungsvertrag Duales Studium
Bildungsvertrag Duales Studium in Ergänzung zum Berufsausbildungsvertrag, für den kombinierten Bildungsgang der Ausbildung zum Industriemechaniker und des Studiums Maschinenbau an der Universität Siegen
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrUmschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung)
Umschulungsvertrag (Betriebliche Umschulung) Zwischen der Zahnarztpraxis Umschulungsträger Praxisanschrift und Umzuschulende/r (Name, Vorname) Anschrift geboren am geboren in Telefonnummer wird nachstehender
MehrDer Vorrang der betrieblichen Erfordernisse muss hierbei gewahrt bleiben.
Vorwort Die Dienstvereinbarung ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine flexible Organisation ihrer Arbeitszeiten. Diese Flexibilität setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Der
MehrSTEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG
STEUERBERATERKAMMER NÜRNBERG KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS KAROLINENSTRASSE 28-30 90402 NÜRNBERG TEL. 0911/94 62 6-19 UMSCHULUNGSVERTRAG zwischen (Ausbildender) Ort Straße und (Umzuschulender) Ort
MehrAusbildungsvertrag. im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm
Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher am Elisabeth-Lüders-Berufskolleg Hamm zwischen Adresse vertreten durch (Träger der praktischen Ausbildung)
MehrZwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
MehrAusbildungsvertrag Altenpflege
Seite 1 von 5 Ausbildungsvertrag Altenpflege zwischen der Ausbildungsstelle (genaue Bezeichnung der Einrichtung): Name: Straße: PLZ : Telefon/Fax: Email: im Folgenden: Die Ausbildungsstelle, des Trägers/
MehrOrdnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences
11 Anlage 3 der Studienordnung Ordnung für das Praktikumssemester des Bachelor-Studiengangs Landschaftsarchitektur an der Hochschule Neubrandenburg University of Applied Sciences Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich
MehrArbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung)
Fortbildungsordnung 4.13.7 Arbeitsrechtsregelung über Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Fortbildungsordnung) Vom 13. März 1990 (ABl. EKD 1990 S. 204) Lfd. Nr. Änderndes Recht
MehrVollzeitarbeitsvertrag
Vollzeitarbeitsvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und
MehrGesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
MehrVertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund
Vertrag zur Durchführung eines dualen Studiums an der Fachhochschule Dortmund Zwischen dem Unternehmen (in Folge Unternehmen genannt) Unternehmen Straße PLZ Ort und dem im Rahmen eines dualen Studiums
Mehr1. Der Mitarbeiter wird ab dem 01.04. als Schlosser in der Produktion eingestellt.
LESERSERVICE Muster-Arbeitsvertrag (Quelle: Sekretärinnen SERVICE 04/08) Unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Max Mustermann GmbH, Musterstr. 1, 12345 Musterstadt, im Folgenden: Arbeitgeber und Bernd
MehrVertrag zum Schulversuch in Braunschweig
Vertrag zum Schulversuch in Braunschweig Präambel Die Vertragsparteien haben sich bei Beginn der Ausbildung zum/zur Müller/in (Verfahrenstechnologe/in in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft) darüber
MehrVertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
MehrDas Freiwillige Soziale Jahr. Der Bundes-Freiwilligen-Dienst
Das Freiwillige Soziale Jahr Die Abkürzung für Freiwilliges Soziales Jahr ist: FSJ Das bedeutet: Junge Menschen arbeiten 1 Jahr in einer gemeinwohl-orientierten Einrichtung. Gemeinwohl-orientierte Einrichtungen
MehrVertrag über das Berufspraktikum
Anlage 1 zur Praktikumsordnung für den Bachelor-Studiengang Forstwissenschaften an der TU Dresden Vertrag über das Berufspraktikum Zwischen (Behörde, Betrieb) (Anschrift, Telefon) - nachfolgend Ausbildungsstelle
MehrVertrag über die praktische Ausbildung
Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes
MehrRechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3
Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikantinnen und -praktikanten 700-Anlage 2.2.3 Anlage 2.2.3 zur KAO Arbeitsrechtliche Regelung über die Rechtsverhältnisse von Orientierungspraktikanten und -praktikantinnen
Mehr(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
MehrAusbildungsvertrag. zwischen. und. wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/gesetzlichen Vertreters
Muster-Ausbildungsvertrag - Stand: 01.2007 Seite 1 von 6 Ausbildungsvertrag zwischen Genaue Bezeichnung der Einrichtung und (Ausbildungsstelle) Frau / Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer)
MehrAufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur
Vertragsbeispiel Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Motivationen für ein Praktikum kann der nachfolgende Vertrag nur als ein Beispiel dienen, das nicht allen individuellen Bedürfnissen gerecht werden
MehrArbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte
Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte Zwischen der Firma Strasse Plz Ort (Arbeitgeber) Und Herrn/Frau Strasse Plz Ort Wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: (Arbeitnehmer) 1. Beginn
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste
MehrWerkstudentenvertrag
Werkstudentenvertrag (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen (Name und Adresse
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrUrlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage
Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
MehrArbeitsrecht Praxistipps für Handwerker
Arbeitsrecht Praxistipps für Handwerker Bettina Gogolla Rechtsberaterin Handwerkskammer Chemnitz März 2014 Titel der Präsentation 1 10. März 2014 Gestaltung von Arbeitsverträgen Nutzen Sie zulässige Spielräume!
Mehrratgeber Urlaub - Dein gutes Recht
Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es
MehrStudienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen
Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Zwischen in - nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt - und Herrn/Frau geboren am wohnhaft in
MehrMerkblatt für Bewerber als Einsatzstelle im Freiwilligen Ökologischen Jahr
Landeszentrale für politische Bildung Freiwilliges Ökologisches Jahr in Baden-Württemberg 1 Merkblatt für Bewerber als Einsatzstelle im Freiwilligen Ökologischen Jahr (Stand: Juli 2011)) 1. Grundsätzliches
MehrFreier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
Mehr72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem
la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der
Mehrjuris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
MehrDer Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
Mehr10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
MehrNr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK
Nr. 9/2010 vom 22.12.2010 Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131 Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK zwischen: Praxisphasenvertrag (Firma - Behörde - Einrichtung ) (Anschrift
MehrII. Arbeitsrechtlicher Teil
1 Arbeitsrechtlicher Teil 1 Geltungsbereich 1Diese Dienstordnung Teil II gilt für Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten nachfolgend Beschäftigte genannt, die von den diözesanen Ordnungen für Pastoralreferenten
MehrAnlage 4. Wegweiser. für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich
Anlage 4 Wegweiser für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich WfB Der Wegweiser soll den Teilnehmer und seine Angehörigen über den Ablauf des Eingangsverfahrens und der Berufsbildungsmaßnahme
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrVereinbarung zum Arbeitsverhältnis
Vereinbarung zum Arbeitsverhältnis Da der Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört gilt ein Individuell abgeschlossener Arbeitsvertrag haben Sie einen Betriebsrat?... Befristet / unbefristet?... Welchen
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehrzwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe der Volkshochschule Landshut e.v. nachfolgend Schulleitung genannt und
Beschulungsvertrag für die Ausbildung Staatlich geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/in Hochschulreife zu Beginn des Schuljahres zwischen der Staatlich anerkannten Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrRegionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
MehrVERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR
VERTRAG ÜBER EIN SCHULPRAKTIKUM IM BACHELOR Zwischen Frau/Herrn Studentin/Student an der Universität Erfurt und Praktikumsschule wird ein nachfolgend zu kennzeichnendes Schulpraktikum vereinbart: Berufsorientierendes
MehrEntwurf. Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz. Zwischen. (nachfolgend Betrieb genannt) und
Entwurf Arbeitsvertrag als Werkstudent für das Kooperative Studium an der Hochschule Koblenz Zwischen (nachfolgend Betrieb genannt) und geb. am... in... (nachfolgend Studierende genannt) wird folgender
MehrAUSBILDUNGSVERTRAG. zwischen. der/dem. (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und. Frau/Herrn. geboren am in
AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen der/dem (genaue Bezeichnung der Einrichtung) und Frau/Herrn geboren am in wohnhaft in (Ort, Straße, Hausnummer) (Schülerin/Schüler) wird mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des
MehrTeilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg
Teilnahmebedingungen für den deutsch- russischen Jugendaustausch Elbharmonie HafenCity- WG vom 28. Dezember 2015 14. Januar 2016 in Hamburg 1. Anmeldung Wir bitten, die Anmeldung mittels des vorgesehenen
MehrBerufsbildungsgesetz (BBiG)
Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrFort- und Weiterbildung beim MDR
DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und
MehrDas neue Reisekostenrecht 2014
Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrAusfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule. Vertrag
Vertrag Ausfertigung für: Ausbildungsstätte Studentin/Student Fachhochschule über die Durchführung der Praxisphase im Modul Betriebliche Praxisstudien zwischen Praktikumsbetrieb: und der Studentin / dem
MehrZ u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)
Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u
MehrOrdnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag Leih- / Zeitarbeit Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 19.05.2012 Gültig ab: 20.05.2012 Kündbar zum: 31.12.2015 Frist: 3 Monate
MehrVereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen
Vereinbarung über die Ausbildung zum/zur Maßschneider/in Schwerpunkt Damen Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort... Geburtsdatum......... Geburtsort Staatsangehörigkeit Namen, Vorname der
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrArbeitsrecht und Arbeitsschutz
Arbeitsrecht und Arbeitsschutz Arbeitsrecht: Die Wirksamkeit des Arbeitsrechtes hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer seine Rechte in Anspruch nimmt. Ein Geschäftsführer einer GmbH wird gesetzlich nicht
MehrMERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)
MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen
MehrRatgeber für neue Ausbildungsbetriebe
Ratgeber für neue Ausbildungsbetriebe Inhalt: I. Krankheit des Auszubildenden Wie muss eine Krankmeldung erfolgen? Werden Krankheitstage während des Urlaubs angerechnet? Muss ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
MehrKooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld
Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen
MehrWann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Wann und wie muss ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden? Der Arbeitgeber muss spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
MehrLeitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)
Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
MehrWas ist das Budget für Arbeit?
1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in
MehrVertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,
Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden
MehrTarifvertrag Leih- / Zeitarbeit
Zwischen dem und der wird folgender Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.v. - Südwestmetall - IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg vereinbart: 1. Geltungsbereich Tarifvertrag
Mehr