Anmerkungen zum 2. NEEAP und Anregungen für künftige Berichte mit Fokus EDL-Markt.

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1 Anmerkungen zum 2. NEEAP und Anregungen für künftige Berichte mit Fokus EDL-Markt. Nationale Energieeffizienz-Aktionspläne Instrumente zur Energieeffizienzsteigerung und -marktentwicklung Berlin Donnerstag, 6. Oktober 2011 Vera Litzka, Geschäftsführerin der ASEW 1

2 Agenda Anmerkungen zum 2. NEEAP 2

3 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 3

4 Energiedienstleistungsgesetz (2010) Umsetzung der EU-Vorgaben (EU-EDL-RL) Einsparziel: 9 % innerhalb von 9 Jahren (bis 2016) Entwicklung und Förderung eines Marktes für EDL Bereitstellung von Energieeffizienzmaßnahmen für Endverbraucher Foto: dem10 - istockphoto.com Wesentliche Inhalte des EDL-G Ermächtigung der Bundesregierung zur Festlegung nationaler Energieeinsparziele Beauftragung des BAFA als mit der Kontrolle und der Aufsicht betraute Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) Festlegung von Informations- und Sorgepflichten bestimmter Energieunternehmen gegenüber ihren Endkunden 4

5 4 EDL-G Information und Beratung der Endkunden Energielieferanten unterrichten ihre Kunden min. jährlich in geeigneter Form über die Wirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen die durch Energiedienstleister Anbieter von Energieaudits, die unabhängig von den Energieunternehmen sind, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen zur Verfügung stehenden Angebote mit wettbewerbsorientierter Preisgestaltung durchgeführt werden. Diese Informationen können im Rahmen der Abrechnung erfolgen durch Hinweise auf die BfEE-Anbieterliste die BfEE-Berichte (derzeit 1. und 2. NEEAP) 5

6 Förderung eines Marktes für Energieeffizienz Die Bundesstelle hat eine Anbieterliste erstellt (Mai 2011) mit folgendem Ziel: Förderung des Marktes für EDL, Energieaudits, Energieeffizienzmaßnahmen durch Foto: istock: toriasdream Markttransparenz für die Endverbraucher Präsentation der Angebote an zentraler Stelle Die Liste steht allen Anbietern von EDL, Audits und Energieeffizienzmaßnahmen offen Die von den Energieunternehmen unabhängigen Anbieter werden gekennzeichnet. 6

7 4 EDL-G Information und Beratung der Endkunden Energieunternehmen stellen den Endkunden mit Verträgen, Vertragsänderungen, Abrechnungen oder Quittungen in klarer und verständlicher Form Kontaktinformationen zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen zur Verfügung Foto: fotolia, Paddington Die Bundesregierung wird ermächtigt, zu bestimmen, welche Informationen und Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen sind. 8

8 EU-Richtlinie Energieeffizienz Der im März von der EU veröffentlichte Energieeffizienz- Aktionsplan mit dem Ziel einer 20 % Energieeffizienz- Steigerung bis zum Jahr 2020 soll nun durch EU-Richtlinien ordnungspolitisch umgesetzt. In diesem Rahmen hat die EU auch die Energieeffizienz-Richtlinie überarbeitet. Entwurf zur Richtlinien-Novelle liegt seit 22. Juni 2011 vor Inhalte: Einbeziehung von Kraft-Wärme-Kopplung in die Richtlinie Weitere wesentliche Änderung für Energieversorger und Stadtwerke: Mitgliedsstaaten sind dazu angehalten, ein System einzuführen, das Energielieferanten oder Netzbetreiber zu bestimmten Energieeinsparzielen verpflichtet. 12

9 Neu: Artikel 6 Verpflichtende Maßnahmen zur Energieeffizienz Die EU sieht derzeit eine Effizienzverpflichtung vor: Energieunternehmen sollen jährlich 1,5 % Energie (Primär- oder Endenergie) im Vergleich zum Vorjahr einsparen. Für Energielieferanten gilt als Basis die im Vorjahr verkaufte, für den Netzbetreiber die im Vorjahr durchgeleitete Energiemenge. Die Einsparungen sollen durch Maßnahmen beim Endkunden erreicht werden. Die Mitgliedstaaten können auch einen Alternativvorschlag einreichen Das betrifft Privat- wie auch Gewerbekunden 13

10 Mögliche Konsequenz aus der EU-Richtlinie Energieeffizienz Energieversorger benötigen Produkte, die die Energieeffizienz bei ihren Kunden steigern. Diese Energieeinsparungen bei den Endverbrauchern müssen sich kostengünstig realisieren und nachweisen lassen. Zeitplan der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Gesetz: Bis Herbst 2012: RL durch EU-Entscheidungsgremien Übergangsfrist für nationales Recht 12 Monate Ende 2013/Anfang 2014: Inkrafttreten der RL auf nationaler Ebene 14

11 Energiekonzept: Smart Meter Smart Meter (in der EnWG-Novelle geregelt) ist Pflicht in Neubauten und größeren Renovierungen bei Kunden größer kwh das betrifft gerade Gewerbekunden soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist Rollout spätestens 2013 Letztverbraucher mit Smart Metern, ist eine monatliche Verbrauchsinformation kostenfrei bereitzustellen, die auch die Kosten widerspiegelt. Wenn der Kunde dies wünscht, kann er auch monatlich abgerechnet werden. 15

12 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 16

13 Energiekonzept: Energiemanagementsysteme ab 2013 werden Vergünstigungen im Rahmen der Strom- und Energiesteuer Unternehmen des produzierenden Gewerbes nur noch dann gewährleistet, wenn sie ein zertifizierte Energiemanagementsystem nachweisen ein kostengünstiges Konzept soll insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt werden noch keine Angaben von Seiten des Bundeswirtschaftsministerium 17

14 Energiekonzept: Energiemanagementsysteme Chancen für Stadtwerke: Übernahme von Leistungen zu einzelnen Bestandteilen eines Energiemanagementsystems: Erfassung und Bewertung der Energieaspekte Entwicklung von Energiekennzahlen, Energiezielen und Programmen Aufbau eines Controlling-, Monitoring- und Visualisierungssystems für die Überwachung der Energieverbräuche Mitarbeiter über das Energiemanagementsystem informieren und schulen 18

15 Ausblick: EU-RL Energieeffizienz, Artikel 7 Energieaudits und Energiemanagementsysteme Verfügbarkeit von Energieaudits soll erhöht werden: Haushalte sowie kleine und mittelständige Unternehmen sollen ermutigt werden, Energieaudits durchführen zu lassen. Bis zum 30. Juni 2014 sollen alle größeren Unternehmen ein Energieaudit durch unabhängige Experten durchführen lassen, anschließend alle drei Jahre. Unabhängige Audits im Rahmen von Energiemanagementsystemen erfüllen die Richtlinie. 19

16 Sonderfonds Energieeffizienz in KMU Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW 1. Bezuschussung zu einer Energieeffizienzberatung: höchstens förderfähig ist ein Tageshonorar von 800 Euro. Initialberatung: Zuschuss von 80 % des förderfähigen Tageshonorars, höchstens 640 Euro pro Tag. Gefördert werden bis zu zwei Tagewerke á 8 Stunden. Detailberatung: Zuschuss von 60 % des förderfähigen Tageshonorars von höchstens 480 Euro pro Tag. Gefördert werden bis zu zehn Tagewerke á 8 Stunden. 20

17 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 23

18 Erfolgsbaromter Gewerbekunden Kundenbefragung Gewerbekunden Gewerbekunden Ergebnis: Die Kundenbindung und -ansprache fällt weniger zufriedenstellend aus: Kundenbetreuung Kundeninformation Leistungsangebot und insbesondere die Energieberatung Erfahrung Arbeitskreis: Viele Leistungen werden dem Kunden angeboten und beworben, aber scheinbar erreichen die Informationen den Kunden nicht. Ansprache muss zielgerichteter für das Gewerbekundensegment ausgeführt werden. Gleichzeitig muss die Qualität des dahinter stehenden Services (Energieberatung) verbessert werden. 24

19 Erfolgsbaromter Gewerbekunden 25

20 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 26

21 EMSAITEK Forschungsprojekt Erschließung von Minderungspotenzialen spezifischer Akteure, Instrumente und Technologien zur Erreichung der Klimaschutzziele im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (EMSAITEK) Erstes Teilprojekt : aktualisierten Bestandsaufnahme der vorhandenen Effizienzpotenziale aus gesamtwirtschaftlicher Sicht : Untersuchung, inwieweit heute bereits Stadtwerke als lokal agierende Akteure mit speziellen Programmen und Maßnahmen zur Erschließung dieser Potenziale beitragen. Aufstellung von realisierbaren Maßnahmen für Stadtwerke 27

22 EMSAITEK Ergebnisse Stadtwerke können nur ausgewählte standardisierte Effizienzprogramme in der Breite umsetzen. Programme zur Optimierung von bestehenden Gebäuden und der Haustechnik sowie Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe. 28

23 EMSAITEK Mögliche Einsatzfeldern von Stadtwerken im Gewerbekundenbereich: Heizungsoptimierung, hydraulischer Abgleich, hocheffiziente Umwälzpumpen effiziente Pumpen Wärmedämmung auf mindestens Niedrigenergiehaus- Standard und Heizungserneuerung (Öl- bzw. ggf. auch Gaskesseltausch) Effiziente Lüftungs- und Klimaanlagen Optimierte Anlageneinstellung (Lüftung, Pumpen, Antriebe) Effiziente Beleuchtungssysteme in allen Sektoren Lebensmittelkühlung durch steckerfertige, effiziente Kühlgeräte Stromsubstitutionsmaßnahmen Wärmerückgewinnung im Industrie- und GHD-Sektor 29

24 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 30

25 Fazit Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen bereits jetzt bestehen Informationspflichten Zukünftig werden ggf. Energieeinsparziele von der Politik fest vorgegeben Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Zunehmende Anforderungen im Bereich des Energieaudits, Energiemanagements und Einführungspflicht Smart Meter Inanspruchnahme staatlicher Förderung möglich 31

26 Fazit Potentiale für Stadtwerke Optimierung von bestehenden Gebäuden und der Haustechnik sowie Querschnittstechnologien in Industrie und Gewerbe. Entwicklung von entsprechenden Angeboten in den Bereichen: Information und Beratung Energieaudit Energiedienstleistungen/ Energiemanagement Herausforderung für Stadtwerke: - Effiziente und effektive Kundenansprache im sehr heterogenen Gewerbekundensegment 32

27 Agenda Anforderungen an Stadtwerke durch die politischen Rahmenbedingungen Rahmenbedingungen für Energieeffizienz bei Gewerbekunden Erwartungen der Gewerbekunden Potentiale für Stadtwerke Fazit Unterstützung durch die ASEW 33

28 ASEW-Unterstützung Gewerbekunden Infobroschüren Gewerbekunden Gewerbecheck Energie Arbeitskreis Gewerbekunden Weiterbildung Energieberater Gewerbekunden (Kooperation target GmbH) Vertriebstraining Gewerbekunden (Inhouseschulung auf Anfrage) Erfolgsbarometer Gewerbekunden 34

29 ASEW Kontakt Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW) Vera Litzka Eupener Str Köln Telefon: 0221/ Telefax: 0221/

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