Sanitär Handbuch 2013
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- Gottlob Egger
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1 Sanitär Handbuch 2012
2 Die Marke der PFEIFFER & MAY - Gruppe
3 Vorwort zum SANITÄR-HANDBUCH Mit dem Sanitärhandbuch stellt Ihnen Pfeiffer & May in bewährter Qualität ein überarbeitetes und aktuelles Hilfsmittel zur Verfügung. Es ist ein Nachschlagewerk entstanden, welches in seiner kompakten praxisnahen Form gleichermaßen für Ausführende, Planer, Bauleiter wie auch für Berater oder Architekten geeignet ist, die tägliche Arbeit zu unterstützen. Um den gestiegenen Anforderungen am Bau und der zunehmenden Komplexität Rechnung zu tragen, war es uns wichtig, die Themengebiete klar zu gliedern, neue Entwicklungen zu berücksichtigen, Normen und Richtlinien sowie relevante Verordnungen aktuell wiederzugeben; gerade die Trinkwasserverordnung ist hier von zentraler Bedeutung. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen auch die Nutzung der weiteren Broschüren von Pfeiffer & May. Besonderer Dank gilt auch dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI), dem Deutschen Institut für Normung e.v. (DIN) und dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v.. (VDE) für die Genehmigung Teile der Normen und Richtlinien wiedergeben zu dürfen. Prof. Dr.-Ing. Markus Tritschler Steinbeis Transferzentrum Building Technology 2012
4 Impressum Herausgeber Pfeiffer & May SE, Unterweingartenfeld 7, Karlsruhe Redaktion Steinbeis-Transferzentrum, Building Technology, Denkendorf (STZ-BT) Werner Steffan, Pfeiffer & May KG, Offenburg Viktoria Schmidt, Pfeiffer & May SE, Karlsruhe Fachliche Beratung B.Eng. Benjamin Krockenberger, STZ-BT Prof. Dr.-Ing. Markus Tritschler, STZ-BT Verlag Digitalgut, Konsul-Smidt-Str. 14c, Bremen Für die Richtigkeit der Angaben und für etwaige bei der Zusammenstellung und beim Druck entstandene Irrtümer wird keine Haftung übernommen. Nachdruck und fotomechanische Vervielfältigung durch Dritte sind auch auszugsweise nur nach vorheriger Genehmigung durch den Herausgeber gestattet. Printed in Germany Schutzgebühr 9,50 HBSAN 1.0/06-13, Redaktionsstand 06/13 ISBN
5 INHALTSVERZEICHNIS SEITE ALLGEMEINE GRUNDLAGEN 1 Sanitärbereiche Vorschriften und Normen 1 2 Allgemeingültige Vorschriften und Normen; Interpretationen Anerkannte Regeln der Technik Flächenberechnungen Baulicher Feuchteschutz, Abdichtungen Brandschutz Feuerlöschanlagen, Löschwasserleitungen Schallschutz Wärmeschutz von Rohrleitungen Schlitzen, Vorwandinstallationen Elektrotechnik WASSERVERSORGUNG 1 Trinkwasser Inhaltsstoffe Potentielle Gesundheitsgefährdung Trinkwasserverordnung Maßgeb. Gesetze, Vorschriften, Normen u. Richtlinien für Trinkwasserversorgungsanlagen Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Trinkwassererwärmung ABWASSERENTSORGUNG 1 Spezifische Vorschriften und Normen Grundlagen und Planungshinweise Schutz gegen Rückstau Rückhalten schädlicher Stoffe Abscheider Rohrwerkstoffe für Abwasserrohre Planmässig vollgefüllte Regenwasserleitungen im Drucksystem Wohnungsneubau 1 Vorschriften und Normen; Interpretationen Wohnungsneubau Wohnungsmodernisierung BARRIEREFREIES BAUEN 1 Spezifische Vorschriften, Interpretationen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Sanitärräume in barrierefreien, bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen Sanitäranlagen f. Menschen mit Behinderungen in öffentl. zugängl. Gebäuden und Arbeitsstätten GEWERBLICHE UND ÖFFENTLICHE BAUTEN (GÖB) 1 Allgemeine Grundlagen Öffentliche Bauten Kindertagesstätten Schulen und Sportstätten Büro- und Verwaltungsgebäude Gewerbe- und Industriebauten Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Kontrollierte WohnraumLÜFTUNG ZENTRALSTAUBSAUGANLAGEN 1 Kontrollierte Wohnraumlüftung Zentralstaubsaugersysteme UMWELTSCHUTZ NACHHALTIGES BAUEN 1 Wassersparen Regenerative Energien Regenwassernutzungsanlagen EINBAUMAßE 1 Einbaumaße, Montagehinweise, Grundlagen WC Urinal, Bidet und Ausgussbecken Handwaschbecken und Waschtische Untertisch-Elektro-Warmwassergeräte Duschen Badewannen Spülbecken, Spülmaschinen, Waschmaschinen Ausstattungen, Zubehör 368 PRODUKTBEZOGENE ABMESSUNGEN 1 Maßeinheiten, Umrechnungstabellen Eigenmarken-Datenblätter
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7 Allgemeine Grundlagen Sanitärbereiche Vorschriften und Normen xxx 1 SANITÄRBEREICHE - VORSCHRIFTEN UND NORMEN Planungen für den Sanitärbereich erfordern die Berücksichtigung zahlreicher Vorschriften und Normen, einschließlich daran angrenzender Fachgebiete. Im nachstehenden Schema werden ausgewählte Vorschriften und Normen symbolisch dem Sanitärbereich zugeordnet. Alle im Buch aufgeführten Normen und Richtlinien gelten immer in ihrer neuesten gültigen Version, inklusive aller Berichtigungen und Beiblätter, sowie der neuesten gültigen Berichtigungen der Beiblätter und Zusätze. Es ist zu beachten, dass die Planung auf der Grundlage der anerkannten Regeln der Technik erfolgen muss, deren Anforderungen über die von Verordnungen und Normen hinausgehen können. Einen Schwerpunkt der Sanitärplanung stellen Sanitärinstallationen an/in anderen Bauteilen bzw. deren Durchdringungen dar - es sind umfangreiche Forderungen des Schall-, Feuchtigkeits-, Wärme- und Brandschutzes sowie der Statik zu berücksichtigen. In der Praxis hat sich erwiesen, dass durch Vorwandinstallationen neben hoher ästhetischer Qualität und funktionellem Gewinn diese Anforderungen fachgerecht erfüllt werden können. vertikal und/oder horizontal angrenzende Aufenthaltsräume DIN Beiblätter 1,2 VDI 4100 DIN , 2, 4, 6, 9, 11, 12 DIN EN , 2 DIN EN , 2 DIN EN , 2, 3, 4 DIN EN , 2 DIN EN Wärmeschutz DIN EN ISO 7345 DIN , 3,4 DIN EN ISO 6946, DIN EN ISO DIN V DIN , EnEV Tragende Wände, Außenwände DIN EN /NA, 2, 2/NA, 3, 3/NA DIN 4213, DIN EN 990, DIN EN 992, DIN EN 1520, DIN EN , -1-1/NA, 3, 3/NA Abdichtungen/ Bekleidungen DIN , 2, 3, 5, 7, 8, 9, 10 DIN , 2, 3 Nichttragende innere Trennwände DIN , 2, 4 DIN Sanitärräume DIN , 2 DIN EN DIN 4172 ArbStättV ASR AMEV-Vorschriften Hygieneverordnungen VDI 6000 Blatt 1-6 VDI 3818 Installationen DIN EN , 2, 3, 4, 5 DIN EN 806-1, 2, 3, 4, 5 DIN , 4, 30, 100 DIN , 200, 300, 600,7 DIN EN 1717, DIN , 9, 11 DIN EN , 2, DIN EN , DIN , DIN , LAR, LüAR Elektro DIN VDE DIN , 2, 3 1
8 Allgemeine Grundlagen Allgemeingültige Vorschriften und Normen 2 ALLGEMEINLLGEMEINGÜLTIGE VORSCHRIFTEN UND NORMEN; INTERPRETATIONEN Ausgewählte übergreifende Vorschriften und Normen Planung, allgemein Musterbauordnung MBO.- Fassung November 2002, ARGEBAU Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, Deutsches Institut für Bautechnik, jährlich überarbeitet DIN Kosten im Bauwesen; Hochbau DIN Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau; Begriffe, Ermittlungsgrundlagen DIN ; Gliederung der Nettogrundfläche (NF, TF, VF) DIN ; Mengen und Bezugseinheiten DIN Nutzungskosten im Hochbau DIN 4109 Schallschutz im Hochbau; Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern DIN E -; Anforderungen VDI 4100 Schallschutz im Hochbau, Wohnungen, Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen (für Teil C ausgewählte DIN) DIN 1960 VOB Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen DIN 1961 VOB Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Abdichtungsarbeiten DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Fliesenund Plattenarbeiten DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Heizanlagen- und zentrale Wassererwärmungsanlagen DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Gas-, Wasser- und Abwasser-Installationsarbeiten innerhalb von Gebäuden DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Niederund Mittelspannungsanlagen mit Nennspannungen bis 36 kv DIN VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Dämmund Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen Installationen, allgemein 2 DIN Haus-Anschlusseinrichtungen; Allgemeine Planungsgrundlagen DIN EN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen; Allgemeines DIN EN ; Planung DIN EN ; Berechnung der Rohrinnendurchmesser Vereinfachtes Verfahren BGI 531 Baustein-Merkheft - Installationsarbeiten - Heizung, Lüftung, Sanitär - sicher arbeiten - gesund bleiben VDI 6024 Blatt 1 Wassersparen in Trinkwasser-Installationen ; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung
9 Allgemeine Grundlagen Allgemeingültige Vorschriften und Normen Baulicher Wärme- und Feuchteschutz Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz EnEG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. S. 1873); geänd. durch das dritte Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes vom 28. März 2009 (BGBl. I S. 643) Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 2684), geänd. durch die EnEVÄndV vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) DIN EN ISO 7345 Wärmeschutz Physikalische Größen und Definition DIN Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden; Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN ; Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN V ; Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte DIN V ; Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs DIN 4108 Beiblatt 2 Wärmebrücken-, Planungs- und Ausführungsbeispiele DIN 4140 Dämmarbeiten an betriebs- und haustechnischen Anlagen - Ausführung von Wärme- und Kältedämmungen DIN Bauwerksabdichtungen; Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten DIN ; Stoffe DIN ; Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe DIN ; Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung DIN ; Abdichtungen über Bewegungsfugen DIN ; Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse DIN ; Schutzschichten und Schutzmaßnahmen DIN V Energetische Bewertung von Gebäuden Sanitärobjekte und Armaturen DIN EN 80 DIN EN DIN EN 33 DIN EN 997 DIN EN 31 DIN EN 232 DIN EN 251 Wandhängende Urinale; Anschlussmaße Wandhängende Urinale; Funktionsanforderungen und Prüfverfahren WC-Becken und WC-Anlagen - Anschlussmaße WC-Becken und WC-Anlagen mit angeformtem Geruchverschluss Waschbecken - Anschlussmaße Badewannen; Anschlussmaße Duschwannen; Anschlussmaße 3
10 Allgemeine Grundlagen Anerkannte Regeln der Technik 2.1 ANERKANNTE REGELN DER TECHNIK Normen, Richtlinien und andere Vorschriften können nur in gedrängter Form die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt ihres Erscheinens wiedergeben, nicht aber oder nur unvollkommen die Gründe für die Festlegungen/Empfehlungen und die Entwicklung darlegen. Normen enthalten im allgemeinen nur Mindestanforderungen. Durch ihre bauaufsichtliche Einführung werden sie zur gesetzlichen Forderung, wobei möglicherweise Modifizierungen in den Einführungserlassen zu beachten sind. Da der Entwurf, aber auch die Überarbeitung einer Norm eine Bearbeitungsdauer von mehreren Jahren beansprucht und durch verschiedenste Interessengruppen beeinflusst wird, ist es möglich, dass Festlegungen in Normen inzwischen bereits wieder überholt sind, den anerkannten Regeln der Technik (ardt, auch allgemein anerkannte Regeln der Technik aardt) widersprechen bzw. die ardt weitergehende Regeln als die Norm definieren. Auch können neue Produkte auf den Markt kommen, die bei der Erarbeitung der DIN noch nicht berücksichtigt werden konnten. Werden für eine Bauaufgabe also alle einschlägigen Normen und Vorschriften beachtet, liegt die Vermutung nahe, dass die ardt eingehalten sind, allein hinreichend ist dies nicht. In der Hierarchie der Vorschriften gilt grundsätzlich das Prinzip der höheren Forderung, soweit privatrechtlich nichts anderes vereinbart wird. Der juristisch unbestimmte Rechtsbegriff der ANERKANNTEN REGELN DER TECHNIK wird durch folgende Voraussetzungen definiert: von der Wissenschaft als richtig erkannt, im Kreise der entsprechend vorgebildeten Techniker durchweg bekannt, aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als richtig und notwendig erkannt. Er ist sowohl im Bereich der Planung als auch im Bereich der Bauausführung anzusetzen und stellt nach Werkvertragsrecht für den Sollzustand eine Minimalforderung dar. Die Begriffe im einzelnen können in der Reihenfolge der Entwicklung etwa wie folgt definiert werden, wobei die Regeln der Technik auch bereits Teile des Standes der Technik umfassen können: Stand der Wissenschaft dynamisch, in ständiger Entwicklung, aufgrund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse labortechnisch machbar Stand der Technik dynamisch, neuester Stand der Technik, noch nicht eingeführtes, bei nur wenigen Fachleuten verfügbares Fachwissen (ALLGEMEIN) ANERKANNTE REGELN DER TECHNIK dynamisch (allgemeine Anerkennung muss immer neu festgestellt werden) allgemein eingeführtes und bewährtes Fachwissen, das bei den nach neuestem Erkenntnisstand vorgebildeten Fachleuten durchweg bekannt ist Regeln der Technik (DIN-VDI/VDE-DVGW) elastisch, da kodifiziert, maximal zum Zeitpunkt der Kodifizierung Grundsätzlich gilt: plant bzw. baut der Auftragnehmer nicht nach dem (Allgemein) Anerkannten Stand der Technik, liegt unabhängig von einem Schaden ein Mangel vor. Der Bauherr kann (Gewährleistungs-) Ansprüche geltend machen. Es sei denn, der Auftragnehmer (Planer, Bauausführender) hat vor Planung bzw. Ausführung mit seinem Auftraggeber (Bauherrn) eine schriftliche Vereinbarung getroffen, dass die abweichende Lösung geplant respektive gebaut werden soll. Das gilt auch dann, wenn zu vermuten ist, dass die neuere, aber erst dem Stand der Technik oder gar erst dem Stand der Wissenschaft entsprechende Lösung einen höheren Gebrauchswert und/oder eine bessere Gestalt bzw. eine kostengünstigere Ausführung bei gleichem Gebrauchswert darstellt. 4
11 Allgemeine Grundlagen Flächenberechnungen 2.2 FLÄCHENBERECHNUNGEN Für die Berechnung der Fläche von Sanitärräumen gelten im wesentlichen zwei Vorschriften DIN 277-1,2 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau, ergänzt durch den Raumzuordnungskatalog der ARGEBAU und des Statistischen Bundesamtes sowie die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen, Artikel 1 Wohnflächenverordnung, Artikel 3 Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung, vom Gliederung und Anwendungsbereiche Die DIN 277 gilt u.a. für die Berechnung der Grundflächen. In ihr sind die Berechnung sowie die Flächenzuordnung geregelt. Sie enthält keine Aussage zu Wohnflächen! Die Grundflächen sind Grundlage für Mengen- und Kostenermittlungen, die Nutzflächen werden außer bei Berechnung nach II. BV bzw. Wohnflächenverordnung z. B. für die Flächenermittlung im Baugenehmigungsverfahren benötigt. Die Grundflächen gliedern sich wie folgt: Brutto-Grundfläche (BGF) Konstruktions-Grundfläche (KGF) Netto-Grundfläche (NGF) Nutzfläche (NF) Technische Funktionsfläche (TF) Verkehrsfläche (VF) Die Brutto-Grundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks mit Nutzungen nach DIN 277-2, Tabelle 1, Nr 1 bis Nr 9, und deren konstruktive Umschließungen. Die Konstruktions-Grundfläche umfasst die Grundflächen der aufgehenden Bauteile. Zu ihr sind u. a. auch die Grundflächen von Schornsteinen und Installationskanäle und -schächte bis 1,0 m² lichtem Querschnitt zu rechnen. Die Netto-Grundfläche umfasst die sich zwischen den aufgehenden Bauteilen befindenden Grundflächen. Zu ihr zählen u. a. auch die Grundflächen freiliegender Installationen und fest eingebauter Gegenstände wie Öfen, Heiz- und Klimageräte, Bade- oder Duschwannen sowie Installationskanäle und -schächte über 1,0 m² lichtem Querschnitt. Die Nutzfläche ist die Summe der Grundflächen mit Nutzungen nach DIN 277-2, Tab. 1 Nr Hier wird die Nutzfläche in 7 Nutzungsguppen, z. B. Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Heilen und Pflegen untergliedert. Die Technische Funktionsfläche ist die Summe der Grundflächen mit Nutzungen durch Technische Anlagen. Die Verkehrsflächen dienen dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerkes sowie dem Verlassen desselben im Notfall. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen - z. B. zwischen Einrichtungsgegenständen - zählen nicht dazu. Innerhalb der Einteilung nach Nutzungsgruppen gemäß DIN werden Sanitärräume der Nutzungsgruppe 7: Sonstige Nutzungen als 7.1 Sanitärräume zugeordnet. 5
12 Allgemeine Grundlagen Flächenberechnungen Eine weitere Untergliederung der Zuordnung wird im Raumzuordnungskatalog (Raumnutzungsschlüssel) der ARGE- BAU und des Statistischen Bundesamtes vorgenommen. Diese Zuordnung dient als Grundlage für Raumbestandserhebungen, Bedarfsbemessungen, Kostenplanung u.a. und verbessert die Vergleichbarkeit der Daten. Wobei es dem Anwender vorbehalten bleibt, für einfache Flächenermittlungen nur die numerische Reihenfolge nach DIN anzuwenden. Achtung: Insoweit Länderkataloge vorliegen, sind diese anzuwenden. Der Raumzuordnungskatalog gliedert sich in Teil I Numerische Reihenfolge (nach DIN ) mit Beispielen und Teil II Alphabetische Reihenfolge. Die Sanitärräume werden wie folgt gegliedert: RC Grundflächen/Räume/Beispiele Bemerkungen 7 SONSTIGE NUTZUNGEN 71 SANITÄRRÄUME mit/ohne Vorräume und kombiniert 711 Toiletten 712 Waschräume 713 Duschräume 714 Baderäume medizinische Bäder 715 Saunen 716 Reinigungsnaßschleusen - Zwangsdusche im Schwimmbad - Zwangsdusche im Labor - Zwangsdusche in der Klinik - Zwangsdusche in der Produktion 717 Wickelräume 718 Schminkräume 719 Putzräume In der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche, über die Aufstellung von Betriebskosten und zur Änderung anderer Verordnungen vom , wird u.a. die Wohnflächenberechnung (Artikel 1 - Wohnflächenverordnung) geregelt. Darüber hinaus gilt diese Verordnung unter bestimmten Bedingungen als Grundlage für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, Belastung und angemessener Kaufpreise (II.BV). Zur Wohnfläche zählt die Grundfläche aller der Räume, die ausschließlich zu der Wohnung gehören, d. h. auch die Sanitärräume. Nicht zur Wohnfläche gehören die Grundflächen von - Zubehörräumen wie z. B. Waschküchen, Heizungsräumen - Räumen, die nicht den nach ihrer Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechtes genügen, - Geschäftsräumen. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Anwendung der WoFlV für nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ab dem 01. Januar 2004 errichtete Wohnungen. Sofern die Wohnfläche einer Wohnung im Bestand bis zum 31. Dezember 2003 nach der II. BV berechnet wurde bleibt diese Berechnung verbindlich, es sei denn, es werden bauliche Änderungen vorgenommen, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen. Neben dem WoFG findet die Wohnflächenverordnung nur dann Anwendung, wenn ausdrücklich auf sie verwiesen wird. So können die Vertragsparteien im frei finanzierten Wohnungsmarkt wie bisher einen anderen Berechnungsmaßstab, z. B. II. BV, zugrunde legen. Da die DIN 277 den Begriff der Wohnfläche nicht enthält, wurde die II. BV bisher hilfsweise für andere Vorhaben herangezogen, z. B. im Baugenehmigungsverfahren, d. h. sie ist auch anzuwenden, wenn in anderen Rechtsvorschriften ihre Anwendung vorgeschrieben oder vorausgesetzt ist. 6
13 Allgemeine Grundlagen Flächenberechnungen Berechnung Für die Berechnung der Netto-Grundfläche regelt DIN unter Punkt , dass die Grundflächen getrennt nach Geschossen und unterschiedlichen Höhen zu ermitteln sind. Dies gilt auch für Grundflächen unter oder über Schrägen. Es sind die lichten Maße der Räume in Fußbodenhöhe (d. h., in ca. 10 cm Höhe) ohne Berücksichtigung von Fuß-, Sockelleisten oder Schrammborden anzusetzen. Lichte Maße sind gemäß Punkt und Fertigmaße, d. h., es sind die lichten Maße zwischen den angrenzenden Bauteilen ab Außenkante Putz oder sonstiger Bekleidung anzusetzen, Tür- und Fensterbekleidungen bleiben unberücksichtigt. Die Berechnung der Wohnfläche wird in der Wohnflächenverordnung wie folgt geregelt: 3 Ermittlung der Grundfläche Ermittlung der Grundfläche nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, wobei von der Vorderkante der Bekleidung oder ggf. vom baulichen Abschluss auszugehen ist. Die Grundfläche muss durch Ausmessen des fertigen Wohnraumes oder auf Grundlage einer Zeichnung ermittelt werden. Sofern die Grundfläche aufgrund einer Zeichnung ermittelt wird, muss diese Zeichnung für ein Genehmigungs-, Anzeige-, Genehmigungsfreistellungs- oder ähnliches Verfahren erstellt oder dafür geeignet sein. In die Ermittlung der Grundfläche sind folgende Grundflächen einzubeziehen, d. h., zu übermessen: - Tür- und Fensterbekleidungen, Tür- und Fensterumrahmungen, - Fuß-, Sockel-, Schrammleisten, - fest eingebaute Gegenstände, z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräte, Herde, Bade- und Duschwannen, - freiliegende Installationen, - Einbaumöbel, - nicht ortsgebundene, versetzbare Raumteiler. Bei der Ermittlung der Grundflächen werden folgende Grundflächen nicht einbezogen: - Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, deren Höhe mehr als 1,50 m aufweist und deren Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt, - Treppen mit über 3 Steigungen und deren Treppenabsätze, - Türnischen, - Fenster- und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden herunterreichen oder bis zum Fußboden herunterreichen und maximal 0,13 m tief sind. 4 Anrechnung der Grundflächen Zur Ermittlung der Wohnfläche sind wie folgt anzurechnen: - voll (zu 100%): die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von 2 m, - zur Hälfte (zu 50%): die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von 1 m und < 2 m, außerdem von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern u. ä. nach allen Seiten geschlossenen Räumen, - i. d. R. zu einem Viertel (25 %), jedoch maximal zur Hälfte: die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen. - nicht (zu 0%): die Grundflächen von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe < 1 m. 7
14 Allgemeine Grundlagen Flächenberechnungen Flächenberechnung bei Vorwandinstallation Bei Berechnungen nach DIN 277 wird die Grundfläche teilhoher Vorwandinstallationen (nicht raumhohe Vormauerungen und Bekleidungen) nunmehr der Netto-Grundfläche zugeordnet, d.h. sie sind Bestandteil der vermietbaren Fläche. Bei Berechnung nach der Wohnflächenverordnung werden die Grundflächen teilhoher Vorwandinstallationen bis zu einer Höhe von 1,50 m in die Wohnfläche einbezogen. Bei der Berechnung der Wohnfläche gilt (nach 2. BV): Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember 2003 nach dieser Verordnung berechnet worden, bleibt es bei dieser Berechnung. Soweit in den in Satz 1 genannten Fällen nach dem 31. Dezember 2003 bauliche Änderungen an dem Wohnraum vorgenommen werden, die eine Neuberechnung der Wohnfläche erforderlich machen, sind die Vorschriften der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346) anzuwenden. Auf Grund dieser Zusammenhänge werden teilhohe Vorwandinstallationen bei der Ermittlung der Wohnfläche übermessen, d. h., ihre Grundfläche ist Bestandteil der Wohnfläche. Allerdings ist zu beachten, dass dies nur für die benannten teilhohen Vorwandinstallationen bis 1,50m gilt! Für raumhohe Vorwandinstallationen gilt (wie für Installationsschächte oder auch raumhoch verkleidete Rohrregister/Rohrbündel) nach alter 2. BV und neuer WoFlV 3 (3) Punkt 1: Ist ihre Grundfläche > 0,1 m², ist diese von der Wohnfläche abzuziehen. Wandhängende WCs an Stelle bodenstehender Ausführungen gleichen die für die Vorwandinstallation benötigte Fläche wieder aus und der Mindestabstand zu gegenüberliegenden Einrichtungsgegenständen bzw. einer Wand/Tür verkleinert sich nicht. Dies ist für die Flächenberechnung nachrangig, im Zusammenhang mit dem Nachweis notwendiger Bewegungsflächen jedoch durchaus von Belang - vgl. auch nachfolgende Kapitel Wohnungsbau und Arbeitsstätten. Literatur [1] Weiß, F. Knut: Normengerechtes Bauen: Kosten, Grundflächen und Rauminhalte von Hochbauten nach DIN 276 und DIN überarbeitete Auflage 2005, Verlagsgesellschaft Rudolf Müller 8
15 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz 2.3 BAULICHER FEUCHTESCHUTZ, ABDICHTUNGEN In den Bauordnungen der Bundesländer wird gefordert, Bauwerke vor schädlichen Einflüssen, z.b. durch eindringendes Wasser oder Feuchtigkeit zu schützen, damit Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen. Dabei ist zwischen von außen oder von innen eindringendem Wasser/Feuchtigkeit zu unterscheiden. Für Sanitärräume und Bereiche mit Sanitärinstallationen (z.b. Wände in Küchen) ist von innen eindringendes Wasser in Form von Spritzwasser und Kondenswasser auf Fliesen, Armaturen, Kaltwasserleitungen etc. ausschlaggebend. Hierbei handelt es sich immer um nichtdrückendes Wasser. Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf kann durch diffusionsoffene Gestaltung der Wände/Decken (Vorsicht bei raumhoher Verfliesung) gespeichert und während der Trocknungsphase wieder abgegeben werden (ausreichende Lüftung der Räume beachten). Abdichtungen nach DIN Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser sind nach DIN zu bemessen und auszuführen. Je nach Art und Aufgabe der Abdichtung, ihrem Schutzziel sowie der Größe der auf die Abdichtung einwirkenden Beanspruchungen durch Verkehr, Temperatur und Wasser werden mäßig und hochbeanspruchte Abdichtungen unterschieden. Die Beanspruchung von Abdichtungen auf Dämmschichten durch Verkehrslasten ist besonders zu beachten; zur Vermeidung von Schäden durch Verformungen sind Dämmstoffe zu wählen, die den statischen und dynamischen Beanspruchungen genügen [DIN ]: Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen u.a. Balkone u.ä. Flächen im Wohnungsbau unmittelbar spritzwasserbelastete Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen des Wohnungsbaus (mit Fußbodeneinlauf!), soweit sie nicht durch andere Maßnahmen, deren Eignung nachzuweisen ist, hinreichend gegen eindringende Feuchtigkeit geschützt sind. Abdichtungsstoffe für mäßige Beanspruchung - kaltselbstklebende Bitumendichtungsbahnen (KSK) - Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB - Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA oder PVC-P - Elastomer-Bahnen, auch mit Selbstklebeschicht - Asphaltmastix und Asphaltmastix in Verbindung mit Guss-asphalt - kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB) Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen u.a. Dachterrassen intensiv begrünte Dächer Hofkellerdecken Nassräume in Schwimmbädern öffentliche Duschen gewerbliche Küchen u.a. gewerbliche Nutzungen Abdichtungsstoffe für hohe Beanspruchung - nackte Bitumenbahnen - Bitumen- oder Polymerbitumenbahnen - Kunststoff-Dichtungsbahnen aus PIB oder ECB - Kunststoff-Dichtungsbahnen aus EVA, PVC-P oder Elastomeren - Metallbänder in Verbindung mit Gussasphalt - Metallbänder in Verbindung mit Bitumenbahnen - Bitumenschweißbahnen in Verbindung mit Gussasphalt - Asphaltmastix in Verbindung mit Gussasphalt 9
16 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz Wichtige Ausführungsgrundsätze nach DIN ,2,3,5,7,8,9,10 Die Entstehung von Rissen im Bauwerk, die durch die Abdichtung nicht überbrückt werden können, ist durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern (z. B. Fugen). Durch bautechnische Maßnahmen, z. B. Gefälle, ist für eine dauernd wirksame Abführung des auf die Abdichtung einwirkenden Wassers zu sorgen. Abdichtungsuntergründe müssen frostfrei, trocken, fest, eben, frei von klaffenden Rissen, Nestern, Graten und schädlichen Verunreinigungen sein. Kanten müssen gefast, Kehlen sollen gerundet sein. Entwässerungsabläufe, welche die Abdichtung durchdringen, müssen sowohl die Oberfläche als auch die Abdichtungsebene des Bauteils dauerhaft entwässern. Bei aufgehenden Wänden mit Bekleidungen wie z. B. Verfliesungen muss die Abdichtung hinter der wasserbeanspruchten Ebene der aufgehenden Wand liegen. Übergänge sind durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Klemmschienen oder Lose- und Festflanschkonstruktionen herzustellen. Übergänge zwischen Abdichtungssystemen aus verträglichen Stoffen dürfen auch ohne Einbauteile ausgeführt werden. Anschlüsse an Durchdringungen sind durch Klebeflansche, Anschweißflansche, Manschetten, Manschetten mit Schellen oder Lose- und Festflanschkonstruktionen auszuführen. Klebeflansche, Anschweißflansche und Manschetten sind so anzuordnen, dass sie untereinander zu anderen Bauteilen, z. B. Bauwerkskanten und -kehlen, Wandanschlüsse, mindestens 150 mm sowie mindestens 300 mm von Bauwerksfugen entfernt sind, soweit aus Verarbeitungsgründen nicht größere Abstände erforderlich sind. Los- und Festflanschkonstruktionen sind so anzuordnen, dass ihre Außenkanten mindestens 300 mm von Bauwerkskanten und -kehlen und mindestens 500 mm von Bauwerksfugen entfernt sind. Sind diese Mindestmaße nicht einzuhalten, werden Sonderkonstruktionen erforderlich. Zu wartende Bauteile wie z. B. Abläufe bei Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser sind so anzuordnen und die weiteren Aufbauschichten so zu gestalten, dass eine einfache Zugängigkeit gewährleistet ist. Die Abdichtung von waagerechten oder schwach geneigten Flächen ist an aufgehende Bauteile so anzubinden, dass die Abdichtung bis deutlich über die im ungünstigsten Fall auftretende Wasserbeanspruchung durch Oberflächen-, Spritz- oder Sickerwasser, i. d. R. mindestens 150 mm über die Schutzschicht der Oberfläche des Belags oder der Überschüttung hochgeführt und gegen Abgleiten gesichert werden kann. Abdichtungen von Wandflächen im Bereich von Wasserentnahmestellen müssen mind. 20 cm über die Wasserentnahmestelle hochgeführt werden. Abdichtungen sind i.d.r. mit Schutzschichten nach DIN zu versehen (Mauerwerk, Beton, Mörtel, Platten, Gussasphalt, Bitumendichtungsbahnen, sonstige Stoffe z. B. Kunststoffe oder Schaumkunststoffe), es sei denn, die Nutzschicht selbst übernimmt diese Funktion. Bei Abdichtungen aus Bitumenbahnen oder aus aufgeklebten Kunststoff- oder Elastomer-Dichtungsbahnen müssen die Anschlussflächen mindestens 120 mm breit sein. Die Abdichtungen sind an den Anschlüssen erforderlichenfalls zu verstärken. 10
17 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen ( Alternative Abdichtungen ) Bei der Sanierung von Wohnbauten, aber auch im Industriebau, hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Umsetzung der Forderungen nach DIN auf Schwierigkeiten stößt: - Häufig ist aus konstruktiven Gründen die für den Einbau der erforderlichen Schutzschichten benötigte Höhe (Fußboden) oder Dicke (Wandbelag/-beschichtung) nicht vorhanden. - Die wannenförmige Ausbildung der Abdichtungen im Türbereich ist nur bedingt einzuhalten. - Die Aufkantung der Abdichtung im Sockelbereich und deren Sicherung ist nur mit aufwendigen Konstruktionen möglich. Eine Variante für Abdichtungen sind flüssig zu verarbeitende Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten im Innenund Außenbereich, abhängig von der Beanspruchungsklasse und dem jeweiligen Untergrund. Diese werden im Wohnungs- und Industriebau sowie bei der Altbausanierung vermehrt eingesetzt. Die Abdichtungen werden im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten - die im Dünnbettverfahren aufgebracht werden - hergestellt. Dieses Verbundsystem mit integrierter Abdichtung ermöglicht eine geringere Dicke des Schichtenaufbaus, da Fliesen und Platten im Dünnbett hier die Schutzschicht bilden und dickere Schutzschichten ( wie in DIN gefordert) entfallen. Ein weiterer Vorteil dieser Bauweise ist, dass der Untergrund nicht von hygienisch und/oder chemisch bedenklichen Wässern durchfeuchtet werden kann. Diese Abdichtungen stellen einen Ausblühungsschutz dar und haben rissüberbrückende Wirkung. Diese alternative Art der Abdichtung ist mit dem Auftraggeber ausdrücklich vertraglich zu vereinbaren. Hinweise für die Ausführung sind dem Merkblatt des ZDB Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich [1] zu entnehmen. Abdichtungen im direkten Verbund, die nach diesem Merkblatt geplant und ausgeführt werden, entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und haben sich in der praktischen Anwendung bewährt. Nach ZDB-Merkblatt [1] wird die Beanspruchung durch Feuchtigkeit in Hohe Beanspruchung und darin in die Beanspruchungsklassen A: Hohe Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich B: Hohe Beanspruchung durch von innen ständig drückendes Wasser im Innen- und Außenbereich C: Hohe Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser mit zusätzlichen chemischen Einwirkungen im Innenbereich sowie in Mäßige Beanspruchung und darin in die Beanspruchungsklassen A0: Mäßige Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Innenbereich B0: Mäßige Beanspruchung durch nicht drückendes Wasser im Außenbereich Als Abdichtungsstoffe werden verwendet - Kunststoff- bzw. Polymerdispersionen, gefüllt oder ungefüllt - Reaktionsharze (z.b. Expoxydharz, Polyurethanharz) - Kunststoff-Zement-(Mörtel)-Kombinationen (z.b. flexible Dichtungsschlämme) Die Abdichtungsstoffe müssen die in Pkt. 2.2 des ZDB-Merkblattes [1] genannten Eigenschaften aufweisen Die Untergründe für die Abdichtungen müssen ausreichend ebenflächig, tragfähig und frei von durchdringenden Rissen sein. Sie dürfen sich nach dem Auftragen der Abdichtung nur begrenzt verformen. Stoffe für Ausgleichsschichten müssen auf den Untergrund und auf die Abdichtung abgestimmt sein und am Untergrund gut haften. Als Untergründe für alternative Abdichtungen sind je nach Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse zulässig (zusätzliche Hinweise nach [1] beachten!) - Beton nach DIN 1045/DIN EN Kalksandstein-Planblocksteine ohne oder mit nur dünner Spachtelung - Kalkzement- oder Zementputze nach DIN V 18550, DIN EN 998-1, Mörtelgruppe P II CS II, P II CS III, oder P III CS IV (in Schwimmbädern auch ohne Kalkzuschlag, Druckfestigkeit beachten, siehe [1]) - Gipsputz, Mörtelgruppe P IV nach DIN und Gips-Wandbauplatten nach DIN bzw. Gipsfaserplatten nach DIN EN , Gipsplatten nach DIN 18180/DIN EN Poren-Betonbauplatten nach DIN 4166, verarbeitet nach DIN
18 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz - Hohlwandplatten aus Leichtbeton nach DIN 18148, verarbeitet nach DIN 4103 mit hydraulisch erhärtenden Mörteln - calciumsulfatgebundene Estriche nach DIN Zement- und Gussasphaltestrich nach DIN Verbundelemente aus extrudiertem Polystyrol mit Mörtelbeschichtung und Gewebearmierung - zementgebundene mineralische Bauplatten Feuchtigkeitsempfindliche Untergründe (z.b. calciumsulfatgebundener Estrich mit Bodenablauf, Holz, Holzwerkstoffe u.ä.) sind als Untergründe für diese Abdichtungen nach ZDB-Merkblatt [1] nicht geeignet. Wichtige Ausführungsgrundsätze nach Merkblatt ZDB [1] Flächenabdichtungen werden durch Spachteln, Streichen, Rollen oder Spritzen hergestellt. Sie können mit Einlagen aus Vlies oder Gewebe bzw. Folien verstärkt werden. Flächenabdichtungen sollen unter und hinter Bade- und Duschwannen durchgeführt werden. Bewegungsfugen, z.b. Randfugen zwischen Wand und Bodenbelag, sind als Dichtbandeinlage ggf. mit Schlaufe oder anderer geeigneter Maßnahme auszubilden. Durchdringungen, z.b. Armaturenanschlüsse, werden mit Flansch und / oder Manschetten in die Flächenabdichtung eingebunden. Bei Mischbatterien sind Flanschkonstruktionen zu bevorzugen. Bodeneinläufe sind ausschließlich mit Flansch zu verwenden. Trennschienen und Dübellöcher sind mit Reaktionsharz oder anderen geeigneten Stoffen zu befestigen, zu vergießen bzw. abzudichten. Anschlussfugen an Duschen und Badewannen können mit elastischen Fugenmassen geschlossen werden. Solche Fugen sind wartungsbedürftig! Eine Alternative stellen Fugenprofile dar. Mit elastischen Fugenfüllstoffen oder Fugenprofilen geschlossene Fugen sind nicht wasserundurchlässig und stellen keine Abdichtungsmaßnahme dar! Fliesen und Platten sind in einem gesonderten Arbeitsgang anzusetzen oder zu verlegen (nach DIN 18157). Laut ZDB-Merkblatt müssen die Dünnbettmörtel bzw. Klebstoffe nach DIN EN geprüft und mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Sie müssen im allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abp) bzw. der ETA namentlich benannt sein. [1] Bauschäden vermeiden Auf einige Schadensschwerpunkte wird im folgenden näher eingegangen. Wandanschlüsse an Duschen und Wannen (Bild 1) Die Randfugen zwischen Wannenkörper und angrenzenden Flächen werden unterschiedlich stark durch Spritzwasser belastet. Durch die konstruktive Ausbildung des Wannenrandes (z.b. Aufkantung) kann eine schnelle Ableitung des Spritzwassers zur Mitte der (Dusch-) Wanne erfolgen und damit die Randfuge entscheidend entlastet werden. Randfugen können durch Fugenmassen dauerelastisch geschlossen werden. Diese Fugenmassen müssen eine gute Haftung am Untergrund aufweisen, Dreiflankenhaftung ist durch Hinterfüllung auszuschließen. Diese Fugen unterliegen chemischen und/oder physikalischen Einflüssen nach DIN 52460, Abschnitt 2 und können reißen [1]. Bei Beschädigung sind diese Fugen fachgerecht zu erneuern, um Folgeschäden zu vermeiden. Fugenmassen und -profile stellen keine Abdichtung dar und ersetzen diese auch nicht! 12
19 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz Bild 1 Bild 2 Bild 3 1 Mauerwerk 10 Silikon- Fugendichtmasse 2 Putz b = 5 mm bei Zargenwannen 3 Abdichtung b 6 mm bei Stahl-Gusswannen ohne Zarge 4 Dünnbettmörtel oder Fliesenkleber b 8 mm bei Acrylwannen ohne Zarge 5 keramische Fliese 11 Fugenmörtel 6 Betondecke 12 Metallständer-CW-Profil 7 Trittschalldämmung 13 Gipskarton- oder Gipsfaserplatten 8 Estrich 14 Dichtmanschette 9 Dichtbandeinlage 15 Rosette 16 Schaumstoffschnur 17 Wannenträger 18 Badewanne Flächenabdichtungen Die Abdichtungsschicht ist in mindestens zwei Arbeitsgängen/lagen lastfallbedingt nach Herstellerangaben aufzutragen. Vor dem Auftragen jeder weiteren Lage muss die darunterliegende Lage so weit ausgehärtet bzw. getrocknet sein, dass sie durch den nachfolgenden Arbeitsgang nicht beschädigt wird. Der Auftrag jeder Lage muss fehlstellenfrei, gleichmäßig und entsprechend dick erfolgen. Wasserbelastung und Frosteinwirkung sind bis zur durchtrocknung/aushärtung der Abdichtung auszuschließen. Unabhängig vom Nutzungsbereich gelten folgende Mindesttrockenschichtdicken: für Kunststoff-Mörtel-Kombinationen: 2 mm für Reaktionsharzabdichtungen: 1 mm für Polymerdispersionen: 0,5 mm Die Angaben des abp bzw. der ETA zu den produktspezifischen Mindesttrockenschichtdicken sind einzuhalten. Durchdringen Durchdringungen werden mit Dichtflansch und/oder Dichtmanschetten in die Flächenabdichtung eingebunden (vorher Rohrverlängerungen einbauen). Insbesondere bei Mischbatterien sind Dichtflanschkonstruktionen zu bevorzugen. Durchdringungen in Bodenkonstruktionen sollten weitgehend vermieden werden. Vorsicht bei Messingarmaturen und -anschlüssen! Verschiedene plasto-elastische Fugenmassen (z.b. Acrylate) können dort infolge Ammoniakabspaltung in Verbindung mit Feuchtigkeitseinwirkung zu Spannungsrisskorrosion führen. In diesen Fällen ist es besser Sanitärsilikon nach DIN zu verwenden. Die Verwendung von Kitt zwischen Armatur und Fliesen oder Dichtbänder in Rosetten stellen keine Abdichtung dar! Auf eine ausreichende Breite der Flansche sowie auf sorgfältigstes Verkleben oder Verschweißen der Abdichtungen auf den Flanschen ist zu achten. 13
20 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz Bild Abdichtungsbereiche für Rohrdurchführungen nach [4] und VDI 6000/3818 seitlich des Waschbeckens Beanspruchungsbereich mind. bis VK Waschbecken Abdichtungsbereich oberhalb der Badewanne abhängig von Lage und Höhe der Duschstange bzw. Schlauchbrause, seitlich Dusche und Badewanne 60 cm - Empfehlung nach [5] 1 nicht wasserbeansprucht 2 wasserbeansprucht (mit Flächenabdichtung) Anschlussfuge Wand - Fußboden Da der Prozess der Verformungen des Estrichs (Verschüsselung, Randabsenkung) erst nach ca. einem Jahr abgeschlossen ist, kann bei Verwendung von Fugendichtungsmassen ein Abreißen nicht sicher verhindert werden. Dementsprechend sollten derartige Fugen innerhalb der ersten zwei Jahre erneuert werden. Darauf ist der Bauherr hinzuweisen.(vgl. auch [3]) Ansetzmörtel und Fugennetz der Fliesen Die Feuchtigkeits- bzw. Wasseraufnahme erfolgt weniger über die Beläge (Fliesen), die im Allgemeinen als dicht angesehen werden können, als vielmehr über die Fugen. Starre Fugen sind auf Dauer nicht wasserundurchlässig. Bei Zementmörtel z. B. entstehen Haarrisse zwischen Fuge und Fliese, durch welche Spritzwasser eindringen kann. Reaktionsharz-Verfugungsmassen (z. B. auf Epoxidharzbasis) sind gut haftend und flüssigkeitsdicht. Bei alternativen Flächenabdichtungen ist die Anwendung von wasserdichten und wasserbeständigen Dichtklebstoffen zu empfehlen. 14
21 Allgemeine Grundlagen Feuchteschutz Leichte Trennwände aus Gipskarton, Gipsfaser- oder OSB-Platten mit Fliesenbelag Gipskartonplatten, Gipsfaser- und OSB-Platten haben auf Grund ihrer spezifischen Materialeigenschaften einerseits ein hohes Feuchtespeichervermögen, sind andererseits aber feuchteempfindlich. Eine Durchfeuchtung über einen längeren Zeitraum führt bei allen letztendlich zur Zerstörung der Gefügestruktur! Die Imprägnierung der grünen Gipskarton- Bauplatte verzögert lediglich die Aufnahme von Wasser, verhindert diese aber nicht. OSB-Platten müssen für diesen Bereich ausdrücklich zugelassen sein (V 100). Für direkt durch Spritz- oder Fließwasser beanspruchte Wandbereiche (Dusche, Wanne) ist eine fachgerechte Flächenabdichtung zwingend erforderlich! Die Nasseinwirkung muss außerdem auch an allen Kontaktstellen der Beplankung mit nassen Anschlussteilen (Rohrdurchdringungen sh. vor) und am unteren Plattenrand unterbunden werden (mit Tiefengrund vorbehandeln). Im Wandquerschnitt müssen Tropfwasser durch undichte Rohrverbindungen sowie die Bildung von Tauwasser auf ungedämmten Kaltwasserleitungen verhindert werden. Literatur [1] Verbundabdichtungen Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereich. -Hrsg. vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Berlin, Stand: Januar 2010 [2] Verbundabdichtungen Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für Innen- und Außenbereich. -Hrsg. vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Berlin, Stand: Januar 2010 Quelle [2] entspricht genau Quelle [1], muss aber als [2] nochmals genannt werden! [3] Unger, Alexander: Abrisse bei Silikonfugen - Planungsfehler oder abzusehender Baumangel?. - In: DBZ (Deutsche Bauzeitschrift).- Gütersloh 44(1996)11, S. 234 [3] IVD-Merkblatt Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Industrieverband Dichtstoffe e. V. (IVD), Juni 2012 [4] Huber, Werner: Gipsplatten im Wohnungsbau- In: DBZ (Deutsche Bauzeitschrift) Gütersloh 48(2000)6, S
22 Allgemeine Grundlagen Brandschutz 2.4 BRANDSCHUTZ VORBEMERKUNG Immer wieder kommt es sowohl in Wohn- als auch in gewerblichen Gebäuden zu Bränden, und nicht selten sind dabei Menschenleben zu beklagen. Dabei wird immer mehr deutlich, dass nicht das Feuer selbst, d.h. Flammen und Wärme, sondern der Rauch die größte Gefahr für Leib und Leben darstellt. Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes werden Vorkehrungen getroffen, welche die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen. Dies erfolgt überwiegend durch Bauteile wie Brandwände Geschossdecken Flurwände Wohnungstrennwände und andere feuerbeständige Wände Wände von Treppenräumen. Dabei wäre es wünschenswert, wenn diese Bauteile möglichst öffnungslos ausgebildet würden, was sich in der Praxis aufgrund der Nutzung der Gebäude leider nicht realisieren lässt. Besonders häufig werden derartige Bauteile durch haustechnische Installationsleitungen durchdrungen und damit in ihrer eigentlichen Wirkung hinsichtlich der Behinderung einer Brand- und Rauchgasausbreitung geschwächt. Um dies zu verhindern, müssen Vorkehrungen getroffen werden, die dafür sorgen, dass für die Zeit der für die Bauteile vorgeschriebenen Feuerwiderstandsdauer Feuer und Rauch nicht über diese vorgenannten Schwachstellen übertragen werden können. Dabei müssen sowohl die Leitungen selbst als auch die dazugehörigen Randbedingungen, wie Befestigungen und Dämmungen in die Beurteilung mit einbezogen werden. Das folgende Kapitel Brandschutz stellt eine grobe Übersicht der gesetzlich geforderten Mindestanforderungen zum Zeitpunkt der Herausgabe dar. Jeder Anwender muss eigenverantwortlich den aktuellen Stand der Richtlinien, Normen und Verordnungen prüfen und anwenden. VORSCHRIFTEN UND REGELWERKE Um den Brandschutz bei haustechnischen Anlagen nicht dem Selbstlauf zu überlassen, wurden vom Gesetzgeber entsprechende Regelwerke erlassen bzw. diesbezügliche Erfordernisse in Regeln der Technik niedergeschrieben. Bei diesen Regelwerken handelt es sich insbesondere um: die Landesbauordnungen einschließlich der Ausführungsregeln zu Landesbauordnungen, wie Durchführungsverordnungen und Ausführungsverordnungen sowie Verwaltungsvorschriften. (In der Musterbauordnung 2002 (MBO 2002) und in den Landesbauordnungen wird gefordert, dass Leitungen durch Brandwände bzw. Geschossdecken nur hindurchgeführt werden dürfen, wenn eine Übertragung von Feuer oder Rauch ausgeschlossen ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Sinngemäß gilt diese Forderung auch für Wände von Treppenräumen, allgemein zugängliche Flure und Wände mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer.) Für Baden-Württemberg ist die Landesbauordnung 2010 (LBO 2010) aktuell gültig. 16 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 2005 (MLAR 2005) und die jew. baurechtlich eingeführten Leitungsanlagenrichtlinien (LAR/RbALei). (In diesen Richtlinien werden die Ausbildung von Leitungsanlagen in notwendigen Treppenräumen und Fluren, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in offenen Gängen vor Gebäudeaußenwänden, die Durchführung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken sowie Anforderungen an elektrische Leitungsanlagen für bestimmte Sicherheitseinrichtungen geregelt.) Für Baden-Württemberg ist die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 2006 (LAR 2006) aktuell gültig.
23 Allgemeine Grundlagen Brandschutz 25 Jahre Garantie... Made in Germany! 17
24 Allgemeine Grundlagen Brandschutz die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen 2005 (M-LüAR 2005 mit den Änderungen vom 1. Juli 2010) und den jew. baurechtlich eingeführten Lüftungsanlagenrichtlinien (LüAR). (Diese Richtlinien stellen eine wesentliche Hilfe dar, Brandschutzkonzepte für Lüftungsanlagen zu entwickeln und somit die Übertragung von Feuer oder Rauch durch Lüftungsanlagen zu verhindern.). Für Baden-Württemberg sind die Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen 2006 (LüAR 2006) aktuell gültig. die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Feuerungsanlagen 2007 (MFeuV 2007) bzw. den jew. baurechtlich eingeführten Feuerungsverordnungen (FeuVO). (In fast allen Bundesländern ist bereits eine Feuerungsverordnung auf Basis der MFeuV 2007 baurechtlich eingeführt. Für Baden-Württemberg ist jedoch noch die Feuerungsverordnung 1995 (FeuVO 1995) aktuell gültig.) die jeweils zutreffendenden Teile der DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: - Lüftungsleitungen (DIN und DIN im Zusammenhang mit DIN EN und DIN EN ) - Elektrische Leitungen (DIN ) - Rohrleitungen (DIN in Verbindung mit DIN EN ) - Installationsschächte und Kanäle (DIN und DIN DIN in Verbindung mit DIN EN ) (In der DIN 4102 werden die speziellen Anforderungen und bestimmte Konstruktionsgrundsätze für die Ausbildung haustechnischer Anlagen genannt, wobei der Teil 4 einen Katalog darstellt, in welchem Bauprodukte mit klassifiziertem Feuerwiderstand dargestellt sind. Die Teile 6, 9 und 11 sind als Prüfnormen für die Planung und Ausführung weniger von Bedeutung.) In fast allen Bundesländern (bis auf Nordrhein-Westfalen; dort noch auf Grundlage der MLAR 2000 und M-LüAR 2000) sind auf Grundlage der MLAR 2005 und M-LüAR 2005 mittlerweile aktuelle Fassungen einer Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) sowie einer Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) des jeweiligen Landes baurechtlich eingeführt worden. Der aktuelle Stand der baurechtlichen Regelwerke ist unter [1] bzw. unter [2] ersichtlich. ERFÜLLUNG DER BRANDSCHUTZERFORDERNISSE BEI LEITUNGSANLAGEN Allgemeines Bei Leitungsanlagen sind unterschiedliche Leitungsdurchführungen anzutreffen. Diese durchbrechen meist die Geschossdecken, jedoch auch Wände, für welche zum Teil eine bestimmte Feuerwiderstandsdauer erforderlich ist (Brandwände, Flurwände). Grundsätzlich handelt es sich dabei um: wasserführende Leitungen von Trinkwasser- und Abwasseranlagen 1) Bodenabläufe 1) Abläufe von bodengleichen Duschen 1) Heizungsleitungen und anlagen 1) Lüftungsleitungen und -anlagen 2 ) elektrische Leitungsanlagen 1) 18 Erfolgt die Verlegung derartiger Leitungen in Installationsschächten, ist zwangsläufig die Durchführung durch Schachtwände erforderlich. Bei Gemischtbelegung der Installationsschächte empfiehlt sich das Deckenabschottungsprinzip in Verbindung mit nicht klassifizierten Schachtverkleidungen (Vorwandsysteme). In den folgenden schematischen Darstellungen werden die Anforderungen der Musterbauordnung (MBO) und der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) unterteilt nach Gebäudetypen dargestellt. In diesen Grafiken wird ebenfalls die Kombination der Anforderungsprofile Brand-, Schall- und Wärmeschutz im Bereich der Durchführungen aufgeführt. Zur Vereinfachung wurden die unterschiedlichen Anforderungen strukturiert in den Grafiken übersichtlich zusammengefasst. Die Darstellungen beziehen sich auf das am häufigsten angewendete Deckenabschottungsprinzip. Analog kann das Installationsschachtprinzip angewendet werden. Dabei gelten für die Schachtwand die höchsten Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer der angrenzenden Decken. 1) Regelung in MLAR / LAR / RbALei, Abschnitt 4.1 bis 4.3 2) Regelung MLÜAR / LÜAR, Abschnitt 1-9
25 24.8 Gebäudeklassen nach den Landesbauverordnungen Allgemeine Grundlagen Brandschutz Brandschutz ML 2008 Abb. Bild Baurechtliche Anforderungen Anforderungen an Leitungsdurchführungen im Zusammenhang entsprechend mit der Musterbauordnung den Abschottungen von Leitungsanlagen (MBO 2002) (Quelle: s. Abb. 1)
26 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Gebäudeklasse 1 und 2 nach MBO 2002 Baden-Württemberg Gebäude geringer Höhe z.b. Ein- und Zweifamilienhaus (freistehend) bis OKFFB 7 m alte Landesbauordnung OK Fensterbrüstung 8m neue Landesbauordnung (März 2010) entsprechend MBO Geschossdecken F 30 oder B 2 je nach Bundesland (Baden-Württemberg F 30) Kellerdecken F 30 oder B 2 je nach Bundesland (Baden-Württemberg F 30) Keine Abschottungsanforderungen an Leitungsanlagen innerhalb des Gebäudes Gebäudeklasse 1 = freistehende Gebäude mit einer Höhe bis 7 m und nicht mehr als 2 Nutzungseinheiten von insgesamt max. 400 m² Gebäudeklasse 2 = wie Gebäudeklasse 1, jedoch nicht freistehend Bild Anforderungen an Leitungsdurchführungen entsprechend den materiellen Anforderungen der Bundesländer für Gebäudeklasse 1 und 2 Gebäudeklasse 3 nach MBO 2002 Baden-Württemberg Gebäude geringer Höhe alte Landesbauordnung OK Fensterbrüstung 8m neue Landesbauordnung (März 2010) entsprechend MBO Geschossdecken F 30 bis OKFFB 7 m Kellerdecken F 90 Gebäudeklasse 3 = sonstige Gebäude mit einer Höhe bis 7 m. Achtung: Mit Einführung der MBO 2002 in allen Bundesländern werden F 30-Abschottungen für Trennwände in allen Bundesländern Pflicht. Brandschutz (FWD 30 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Brandschutz (FWD 90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz 20 Bild Anforderungen an Leitungsdurchführungen entsprechend den materiellen Anforderungen der Bundesländer für Gebäudeklasse 3
27 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Gebäudeklasse 4 nach MBO 2002 Baden-Württemberg Gebäude mittlerer Höhe alte Landesbauordnung OK Fensterbrüstung 8m neue Landesbauordnung (März 2010) entsprechend MBO Kellerdecken F 90 bis OKFFB 7 m / 13 m Geschossdecken F 60 / F 90 Gebäudetrennwände F 90 Gebäudeklasse 4 = Gebäude mit einer Höhe bis 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils mehr als 400 m². Brandschutz (FWD 90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Brandschutz (FWD 60/90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Brandschutz (FWD 90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Bild Anforderungen an Leitungsdurchführungen entsprechend den materiellen Anforderungen der Bundesländer für Gebäudeklasse 4 Gebäudeklasse 5 nach MBO 2002 Baden-Württemberg Gebäude mittlerer Höhe Kellerdecken F 90 Geschossdecken F 90 bis OKFFB 13 m / 22 m Gebäudetrennwände F 90 Gebäudeklasse 5 = sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude. Brandschutz (FWD 90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Brandschutz (FWD 90 Minuten) + Schall- und Wärmeschutz Bild Anforderungen an Leitungsdurchführungen entsprechend den materiellen Anforderungen der Bundesländer für Gebäudeklasse 5 21
28 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Brandschutz Es dürfen nur Leitungen in den oder aus dem Brennstofflagerraum geführt werden, die zum Betrieb desselben erforderlich Sonderbauten sind, mit sind Ausnahme Gebäude von Wasser-, Heizungs- besonderer und Art und Abwasserleitungen. Nutzung gemäß MBO , Begriffe Die Brandschutzanforderungen an Tiefgaragen werden in der Garagen-Verordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt Baden-Württemberg und im projektspezifischen Brandschutzkonzept des Bauwerks festgelegt. Die besonderen Regelungen des Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. In der Garagen-Verordnung ist Die Anforderungen festgeschrieben, können den Sonderbauverordnungen dass Deckenkonstruktionen aus nichtbrennbaren Baustoffen des Gebäudebereiche mit Landes entnommen werden (z.b. VStättVO, VkVO, etc.) erhöhter Brandlast Tiefgaragen/ und Produkten der Baustoffklasse A1 Garagen Darüber hinaus bestehen gelten die müssen. genehmigten Die Anforderungen Wand- und desde- ckenkonstruktionen Tiefgaragen oder Garagen mit projektspezifischen einem Brandschutzkonzeptes müssen mit einer z.b. Hotels, F 90-Brandabschnitt Versammungsstätten, beinhalten durch Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten die Hochhäuser, Fahrzeuge Sportstätten, eine sehr hohe Brandlast. ausgeführt sein. Brennbare Installationsleitungen Die Schulen, Weiterleitung Krankenhäuser, von Feuer und Rauch sind im Bereich von Tiefga- usw. z. B. in Wohnbereiche oder in andere ragen zulässig. Die Dämmung der Rohrleitung soll zur Verhinderung von brenn- Brandabschnitte muss im Rahmen der Bild Anforderungen an Leitungsdurchführungen entsprechend den materiellen Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten baren abtropfenden Leitungsteilen aus Anforderungen der Bundesländer für Sonderbauten und möglichst darüber hinaus verhindert nichtbrennbaren Dämmstoffen A1/A2 werden. Diese Anforderungen werden oder aus brennbaren Dämmstoffen mit durch entsprechende Abschottungsmaßnahmen einer Blechummantelung bestehen. Die erreicht. Eine Tiefgarage verfügt Aufhängungen der Rohrleitungen sind in zur Unterstützung der Schutzziele in der nichtbrennbarer Qualität auszuführen; Regel über eine Brandmelde-Alarmierungsanlage zur Befestigung sind nichtbrennbare und eine Sprinkleranlage. Dübel zu verwenden. Abb. Die Tiefgarage 16 Anforderungen bildet einen eigenen bei Brandabschnitt. Tiefgaragen nach Die Wand- Garagenverordnung und Deckenverkleidungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 22 Bild Leitungsanlagen in Tiefgaragen
29 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Aufstellräume innerhalb von Gebäuden, entsprechend der Feuerungsverordnung FeuVO 5 und 6 und TRGI F 30/F 90 F 30 F 30 Bild Leitungsanlagen in Aufstellräumen ML 2008 Heizräume innerhalb von Gebäuden, entsprechend der Feuerungsverordnung FeuVO 5 und 6 und TRGI F 90 F 90 F 90 Bild Leitungsanlagen in Heizräumen ML
30 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Brennstofflagerräume innerhalb von Gebäuden, entsprechend der Feuerungsverordnung FeuVO 12 F 30/F 90 F L L L F 90 F 90 Bild Leitungsanlagen in Brennstofflagerräumen ML 2008 Rohrleitungen für Trink- und Abwasser sowie Heizung Die baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR / RbALei) Die Leitungsanlagen-Richtlinien wurden auf Basis der MLAR 2005 baurechtlich in den Bundesländern eingeführt. Begriffe: MLAR Muster Leitungsanlagen-Richtlinie LAR Leitungsanlagen-Richtlinie Leitungsanlagen Leitungsanlagen für Trinkwasser, Abfluss, brennbare Gase, brandfördernde Gase, Heizung, Flüssigkeiten, Elektro, elektrischer Funktionserhalt Die hier aufgeführten Punkte sind Hinweise auf die wesentlichen Inhalte der MLAR / LAR und sollen eine Orientierung für Architekten, Planer und Ausführende geben. Zur Beurteilung der Gesamtanforderungen ist zu empfehlen, die jeweils baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien zu benutzen (siehe auch Kommentar [3]). 24
31 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Verknüpfung der Bauordnungen des Landes und der LAR In den Bauordnungen des Landes werden die Anforderungen an Durchführungen von Leitungsanlagen in den Leitungsparagraphen beschrieben. Regelungsbereiche der LAR Abschnitt 1 - Geltungsbereich Abschnitt 2 - Begriffe Abschnitt 3 - Leitungsanlagen in Rettungswegen Abschnitt 4 - Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) Abschnitt 5 - Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall Die in Baden-Württemberg derzeit gültige LAR 2006 regelt den Gesamtbereich aller Leitungsanlagen im Gebäude. Entsprechend dem Geltungsbereich muss sie bei allen Gebäudetypen angewendet werden, bei denen bauaufsichtliche Anforderungen an die Leitungsdurchführungen, an Flucht- und Rettungswege und dem elektrischen Funktionserhalt bestehen. Besondere Anforderungen der LAR zu Abschnitt 3 Leitungsanlagen in Rettungswegen Abweichend von den früher zulässigen Brandlasten von 7 kwh/m 2 oberhalb von nichtbrennbaren Decken mit geschlossenen Oberflächen in Rettungswegen wurde seit dem Jahr 2000 in den neuen LAR eine Änderung zugunsten einer Null-Brandlast vorgenommen. Brennbare Leitungen dürfen nur noch offen verlegt werden, wenn diese zwingend zum Betrieb der Rettungswege notwendig sind. Bei Verlegung von brennbaren Leitungen mit oder ohne brennbare Dämmstoffe bzw. nichtbrennbare Leitungen mit brennbaren Dämmstoffen durch Rettungswege zu anderen Brandabschnittsbereichen müssen diese brandschutztechnisch gekapselt werden. Dies geschieht z. B. durch Verlegung dieser Leitungen mit brennbaren Bestandteilen innerhalb von z. B. I 30-Installationskanälen oder oberhalb von F 30-Unterdecken mit einer geprüften Brandbeanspruchung von oben und von unten. Eine offene Verlegung von Leitungsanlagen mit brennbaren Bestandteilen ist somit in Rettungswegen nicht zulässig, wenn die Leitungen, z. B. Elektroleitungen, nicht zwingend für den Betrieb der Rettungswege benötigt werden. Bei brennbaren Rohrleitungen oder Kälteleitungen mit Dämmstoffen aus synthetischem Kautschuk (B1/B2) ist eine brandschutztechnische Kapselung durch eine Rockwool RS 800 / RS 835 Dämmschale in 30 mm Dicke möglich. [5] Besondere Anforderungen der LAR zu Abschnitt 4 Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) Der Abschnitt 4 unterteilt die Leitungsdurchführungen in drei Anwendungsbereiche Abschnitt 4.1 Grundlegende Anforderungen Die grundlegenden Anforderungen für die Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) werden in Abschnitt 4.1 der LAR geregelt. Dabei gilt u.a.: Die Leitungen müssen a) durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die raumabschließenden Bauteile oder 25
32 Allgemeine Grundlagen Brandschutz b) innerhalb von Installationsschächten oder -kanälen geführt werden, die einschließlich der Abschlüsse von Öffnungen mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie die durchdrungenen raumabschließenden Bauteile und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Leitungsdurchführungen mit allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis (ABP) oder allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) oder einem gleichwertigen Eignungsnachweis über eine gutachterliche Stellungnahme bzw. Zustimmung durch die Baubehörde. [2][3][4] Bei allen Durchführungen mit ABP und ABZ wird die maximal zulässige Wärmeleitung über die Leitungen nach DIN 4102 berücksichtigt. Wird der Wert von max. 180 K als Spitzenwert und 140 K als Durchschnittswert bei der Brandprüfung eingehalten, erhalten diese Durchführungen im ABP / ABZ eine Klassifizierung R 90 bzw. S 90 und für Installationsschächte I 90. Bei dieser Klassifizierung wird weitgehend sichergestellt, dass es durch Temperaturleitung nicht zu Sekundärbränden kommt. Die Abstandsregeln der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (ABZ) und Prüfzeugnisse (ABP) sind einzuhalten. Abstandsregel nach Kapitel 4.1 der MLAR / LAR Bild Mindestabstände zwischen unterschiedlichen Abschottungen ML 2008 Abschnitt 4.2 Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände 26 Leitungsdurchführungen nach den Erleichterungen der Leitungsanlagen-Richtlinie durch feuerhemmende Wände werden in Abschnitt 4.2 beschrieben. Dies gilt u.a. für folgende spezifische Bauteile, z.b.: Flurtrennwände (F 30) Hotelzimmertrennwände (F 30) Trennwände von Krankenzimmern (F 30) andere Trennwände (F 30) gilt nicht für Trennwände zu Flucht- und Rettungswegen in der Bauart von Brandwänden
33 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Dies gilt u.a. für folgende Leitungen: elektrische Kabelbündel (Empfehlung max. 100 mm) Kabeltrassen mit elektrischen Leitungen (unbegrenzt) nichtbrennbare Rohre d = unbegrenzt Rohrdämmung nichtbrennbar, bei Mineralfaserdämmstoffen, Schmelzpunkt > 1000 C. Weiterführende brennbare Dämmstoffe B1 / B2 sind zulässig. gilt nicht für brennbare Rohre B1 / B2 aller Durchmesser Die Abschottungsausführung wird in Bild 12 dargestellt. Abstandsregeln müssen nicht eingehalten werden. ML 2008 Bild Anforderungen an die Leitungsdurchführungen nach den Erleichterungen der LAR, Abschnitt
34 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Abschnitt 4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen Führung von Leitungen durch raumabschließende Bauteile (Wände und Decken) und deren Erleichterungen für einzelne Leitungen sind in Abschnitt 4.3 der LAR beschrieben. Dies gilt u.a. für folgende einzelne Leitungen: elektrische Einzelleitungen (keine Kabelbündel) nichtbrennbare Rohre d 160 mm brennbare Rohre d 32 mm ML 2008 Bild Rohrtypen zur Anwendung nach den Erleichterungen der MLAR / LAR Abschnitt 4.3 Für diese Leitungsarten gelten Erleichterungen in der Form, dass bei Einbau gemäß LAR keine weiteren Eignungsnachweise geführt werden müssen. Dabei wird bei Rohrleitungen unterschieden zwischen Rohrleitungen ohne weiterführende Dämmung mit nichtbrennbarer weiterführender Dämmung (A1 / A2) mit brennbarer weiterführender Dämmung (B1 / B2) 28 Zu den verschiedenen möglichen Kombinationen von Durchführungswerkstoffen, Rohrleitungswerkstoffen und weiterführenden Dämmungen werden in der LAR Abschnitt 4.3 Mindestabstände zwischen den Rohren bzw. Durchführungswerkstoffen zugeordnet. Ein sehr komplexer Bereich von Zusammenhängen, die geplant und ausgeführt werden müssen. Diese Durchführungen gelten nicht als R 90 / S 90 / I 90, sondern als Durchführungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile in F 30- bis F 90-Qualität.
35 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Bild Abstandsregeln nach den Erleichterungen der MLAR / LAR, Abschnitt 4.3 ML 2008 Bild Abstandsregeln nach den Erleichterungen der MLAR / LAR, Abschnitt 4.3 ML
36 Allgemeine Grundlagen Brandschutz ML 2008 Bild Abstandsregeln nach den Erleichterungen der MLAR / LAR, Abschnitt 4.3 Besondere Anforderungen der LAR zu Abschnitt 5 Funktionserhalt von elektrischen Leitungsanlagen im Brandfall In diesem Abschnitt werden die Anforderungsprofile des elektrischen Funktionserhaltes beschrieben. Alternativ zu den geforderten Leitungen des elektrischen Funktionserhaltes können E 30- / E 90-Installationskanäle eingesetzt werden. Ein Kalkulationsvergleich zwischen den zwei unterschiedlichen Methoden des Funktionserhaltes ist zu empfehlen. Im Bereich von Flucht- und Rettungswegen ist es grundsätzlich möglich auch die E-Kanäle zur Abkapselung der Brandlast einzusetzen, wenn gleichzeitig Funktionserhalt gefordert wird. Weitere Details siehe [3] bzw. [4]. 30
37 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Allgemeine Hinweise zur Anwendung der MLAR / LAR, Abschnitt 4.3 Erleichterungen für einzelne Leitungen Dichtungsmassen und Dichtungsmaterialien wie PUR-Schaum, dämmschichtbildende Brandschutzpackung, Isolierschläuche oder -matten (mind. B2) bzw. Spachtel dürfen nur eingesetzt werden, wenn die brandschutztechnische Qualität durch ein Prüfzeugnis nachgewiesen wird, dass sie für den Einbau in Decken bzw. Wänden, für die ein bestimmter Feuerwiderstand gefordert ist, geeignet sind. Eine zusätzliche Abschottungsmaßnahme kann - neben ein- oder zweiseitigen Rohrummantelungen (Streckenisolierung) - auch ein Berührungsschutz aus gelochtem Stahlblech sein. Stahl- oder Kupferrohre mit durchgehender diffusionshemmender Wärmedämmung aus synthetischem Kautschuk (Baustoffklasse B1 oder B2) zählen ebenfalls zu den geprüften Systemen, wenn die Einbaubedingungen der ABP / ABZ eingehalten werden. Die Erleichterungen in Abschnitt 4.3 begrenzen den Außendurchmesser von nichtbrennbaren Leitungen (Baustoffklasse A) auf d 160 mm und brennbaren Leitungen (Baustoffklasse B1 / B2) auf d 32 mm. Größere Durchmesser sind durch geeignete Maßnahmen, z.b. Streckendämmung gegen Wärmeübertragung entsprechend ISO 834 / DIN 4102 zu sichern. Entsprechend MLAR / LAR, Abschnitt 4.1 sind bei Außendurchmessern d 160 mm für nichtbrennbare Rohre und d 32 mm für brennbare Rohre geprüfte und zugelassene Systeme mit ABP / ABZ einzusetzen. Abstandsregeln zwischen fremden Abschottungen Aus Bild 11 ergibt sich, dass bei fremden Abschottungen zueinander ein Mindestabstand von a 50 mm einzuhalten ist, wenn in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (ABZ) und Prüfzeugnissen (ABP) kein Mindestmaß zu fremden Abschottungen vorgegeben wird. Im Bild 17 und 18 werden die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen fremden Abschottungen und gegenüber den Erleichterungen zusammenfassend dargestellt. b b ML 2008 Bild Mindestabstände fremder Abschottungen zueinander auf Grundlage der LAR, Abschnitt
38 Allgemeine Grundlagen Brandschutz b 200 mm a 50 mm a 50 mm a 50 mm a 50 mm ML 2008 Bild Mindestabstände zwischen Abschottungen und Leitungsdurchführungen nach den Erleichterungen der LAR, Abschnitt 4.2 und 4.3 Planungsunterstützung erhalten Sie im Internet mit den Abschottungstools InfoTec und PlanTec [6]. 32 Installationsschächte und kanäle Sollen die Installationen innerhalb von Schächten bzw. Kanälen erfolgen, müssen die schacht- bzw. kanalumschließenden Bauteile den erforderlichen Feuerwiderstand aufweisen. Er muss bemessen sein wie der der Bauteile, welche durchdrungen werden (F 30, F 60 bzw. F 90 usw.). Die Leitungen verlaufen dann innerhalb dieser Schächte / Kanäle wie in einem eigenen Brandabschnitt. Innerhalb der Schächte / Kanäle sind dann im Bereich von Decken und Wänden keine Abschottungen erforderlich. Beim Ein- und Austritt aus den Schächten müssen jedoch die erforderlichen Abschottungen nach LAR bzw. zugelassene Systeme vorgesehen werden. Werden Revisionsöffnungen vorgesehen, so müssen deren Verschlüsse den gleichen Feuerwiderstand wie die Schachtwände aufweisen. Näheres hierzu siehe LAR Abschnitt 3.5 bzw. [3], [4].
39 Allgemeine Grundlagen Brandschutz E l e k t r i s c h e A n l a g e n Freie Verlegung elektrischer Leitungen Werden elektrische Leitungen außerhalb von Installationsschächten einzeln durch Brandwände sowie durch Wände, für welche ein Feuerwiderstand erforderlich ist, und Geschossdecken geführt, gelten die Anforderungen der LAR Abschnitt 4.1 bis 4.3. Bei der Durchführung von Kabelbündeln, auch auf Pritschen, sind bauaufsichtlich zugelassene Kabelschotts in S 90-Qualität zu verwenden. Wie bei Rohrleitungen besteht auch hier die Möglichkeit, andere Dichtungsmittel einzusetzen, wenn deren Eignung für diesen Anwendungsbereich durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (ABZ) nachgewiesen wurde. Verlegung elektrischer Leitungen innerhalb von Installationsschächten Werden elektrische Leitungen innerhalb von Installationsschächten verlegt, gelten die Anforderungen der LAR Abschnitt 3.5. Hierbei kann auf ein Abschotten im Bereich von Geschossdecken verzichtet werden, wenn der Schacht in der Qualität der Geschossdecke ausgebildet wird. Am Eintritt bzw. Austritt des Schachtes müssen dabei Abschottungen vorgesehen werden (siehe auch DIN ). Bei brennbaren Materialien im Schacht empfiehlt sich in diesem Fall eine Möglichkeit zur Rauchableitung an oberster Stelle vorzusehen. Gemeinsames Verlegen elektrischer Leitungen und Sanitärinstallationen Eine gemeinsame Verlegung von elektrischen Leitungen und Leitungen zur Wasserversorgung bzw. Heizung innerhalb eines Schachtes ist grundsätzlich aus der Sicht des Brandschutzes möglich. Es gelten die Regeln nach LAR, der LüAR und der DIN L ü f t u n g s a n l a g e n Montage von Raumentlüftungssystemen nach DIN Soweit keine ausreichende Lüftung der Sanitärbereiche durch Fenster oder andere Öffnungen ins Freie möglich ist, müssen diese über Lüftungsanlagen be- und/oder entlüftet werden. Die Möglichkeiten hierfür sind in der Lüftungsanlagen-Richtlinie LÜAR, Abschnitt 7 dargestellt. Es wird empfohlen zugelassene Raumentlüftungs-Systeme nach DIN mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (ABZ) einzusetzen. Es können sowohl Systeme mit Abschottungen K (bzw. K ) oder Systemzulassungen K S (bzw. K S) zur Anwendung kommen. Die gemeinsame Verlegung mit brennbaren Leitungen und Dämmstoffen hinter Vorwandinstallationen oder im Schacht ist in Abhängigkeit von der Zulassung zu planen und umzusetzen. Montage von RLT-Anlagen nach DIN 1946 / DIN EN und DIN EN Bei diesen Lüftungssystemen handelt es sich um raumlufttechnische Anlagen. Diese Anlagen unterliegen ebenfalls der MLÜAR / LÜAR die in allen Bundesländern baurechtlich eingeführt ist. [1] Ausschreibung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes bei Leitungs- und Lüftungsanlagen Entsprechend VOB Teil C DIN / / müssen bei RLT-, Sanitär- und Heizungsanlagen die besonderen brandschutztechnischen Maßnahmen an den Abschottungen von Leitungs- und Lüftungsanlagen oder brandschutztechnische Ummantelungen als besondere Leistung ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung dieser Leistungen nur in den Vorbemerkungen ist nicht zulässig. Fehlen diese Positionen in der Ausschreibung sollte eine Klärung herbeigeführt bzw. ein Nachtragsangebot erstellt werden. 33
40 Allgemeine Grundlagen Brandschutz Bei der Ausschreibung ist die Art der Durchführung, das Abschottungsprinzip, das Prüfzeugnis (ABP) bzw. die Zulassung (ABZ), die Randbedingungen und die Abstandsregelungen (Mindestabstände zu anderen Leitungen) zu benennen. Fehlen diese Angaben ist i.d.r. eine fachgerechte Kalkulation und Ausführung auf Grund der vielzähligen Verknüpfungen im Bereich der Schnittstellen nicht möglich. In der Ausschreibung ist auch die Notwendigkeit von Typenschildern bei Durchführungen mit ABZ zu beschreiben. Übereinstimmungserklärungen / Fachunternehmerbescheinigungen sind für alle Abschottungen mit ABP / ABZ erforderlich. Darüber hinaus ist in der Ausschreibung festzulegen, welches Gewerk für den Verschluss der Restquerschnitte im Durchführungsbereich verantwortlich ist. Verlegung von Lüftungsanlagen, elektrischen Leitungen und Rohrleitungen gemeinsam im Schacht Ein gemeinsames Verlegen von elektrischen Leitungen mit Lüftungsleitungen ohne Feuerwiderstand innerhalb eines Installationsschachtes ist nach LÜAR, Abschnitt zulässig, wenn klassifizierte Abschottungen eingesetzt werden, z.b. K 90, R 90, S 90, jedoch nicht K mit einer Reduzierung der Anforderungen. In diesem Fall wird gleichfalls für den Schacht ein Rauchabzug empfohlen. LITERATUR UND INFORMATIONEN [1] > Tätigkeitsbereiche > Verordnungen Richtlinien Regelwerke > Einführungsstand baurechtlicher Regelwerke [2] > Veröffentlichungen > Vorschriften > Baurecht [3] Lippe / Wesche / Rosenwirth / Reintsema: Kommentar mit Anwendungsempfehlungen und Praxisbeispielen zu der MLAR - > Infofenster [4] Brandschutzleitfaden für Leitungsanlagen in Verbindung mit Rigips-Produkten > download >Herstellerdokumente > Rigips [5] Gebräuchliche Prüfzeugnisse, Zulassungen, gutachterliche Stellungnahmen > download > Herstellerdokumente [6] Planungsunterstützung zur Abschottungsplanung im Internet > taetigkeitsbereiche > Planung und Dokumenation > PlanTec > Testversion > Downloadbereich > Plantec. - Branschutzplaner > Downloads > Prüfzeugnisse Haustechnik & Conlit Brandschutz > Infofenster - Tangit Brandschutz-Planer [7] GC-Brandschutz-Handbuch, Ausgabe
41 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen 5 FEUERLÖSCHANLAGEN LÖSCHWASSERLEITUNGEN Bei Feuerausbruch in einem Bauwerk muss in allen Stockwerken und Bauabschnitten ausreichend Löschwasser verfügbar sein. So schreibt es die örtliche Baubehörde vor. Sie entscheidet auch, welche Löschwasserversorgung notwendig ist. Bei der Entscheidung ist außer den lokalen Brandschutzvorschriften auch die Bauordnung der Länder zu beachten. Im Rahmen des Brandschutzkonzeptes werden auch die Anforderungen an die Löschwasserversorgung beschrieben. Die äußere Löschwasserversorgung, auch Grundschutz bzw. angemessene Löschwasserversorgung genannt, wird in der Regel durch die Wasserversorgungsunternehmen im Auftrage der Gemeinde, die nach den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Länder die Zuständigkeit hat, ganz oder teilweise aus dem Trinkwassernetz sichergestellt. Die darüber hinausgehende innere Löschwasserversorgung eines Grundstückes (Objektschutz bzw. besondere Löschwasserversorgung) ist Angelegenheit des Grundstückseigentümers, gleichwohl ob es sich um eine Sprinkler-, Wandoder Außenhydrantenanlage handelt. Das Wasserversorgungsunternehmen kann sich im Rahmen eines Löschwasserliefervertrages bereit erklären, diese Löschwassermenge ganz oder teilweise aus dem Netz bzw. über den Hausanschluss zu liefern. Hierzu verpflichtet ist das WVU jedoch nicht. Örtliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. Die Löschwassermenge wird in der Regel über die Wasserzähleranlage messtechnisch erfasst. Da das Verhältnis zwischen den tatsächlich entnommenen Trinkwassermengen und den vorzuhaltenden Löschwassermengen immer ungünstiger wird, kann es zu hygienischen Problemen in solchen Anlagen kommen. Aus diesem Grund wird heute eine Trennung der Löschwasserversorgung von der Trinkwasserinstallation bevorzugt (mittelbarer Anschluss über Vorlagebehälter bzw. Freier Auslauf). Alte Systeme sind bei Vorhandensein von Trinkwasserverkeimungen an den neuen Stand der Technik anzupassen. Aufgrund der verschärften Anforderungen der Trinkwasserverordnung bezüglich der Trinkwasserhygiene wurde der Teil 6 der DIN 1988 von Mai 2002 überarbeitet und ist seit Dezember 2010 ersetzt durch die neue DIN Diese überarbeitete Fassung der DIN 1988 findet auch im Rahmen der neuen TRWI, hinsichtlich der Feuerlösch- und Brandschutzbelange, Niederschlag in Form der Weiterentwicklung der DIN EN
42 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Die Löschwasser- und Trinkwasserleitungen eines Grundstückes sollen durch eine gemeinsame Anschlussleitung versorgt werden. Selbstverständlich muss dann das Löschwasser auch Trinkwasserqualität haben. Diese gemeinsame Leitung, die ins Gebäude führt, ist so zu bemessen, dass die Trinkwasserentnahme zu keiner Zeit den Grundschutz gefährdet. Allgemeine Anforderungen Feinfilter in der Zuleitung Trinkwasserfeinfilter in der Löschwasserzuleitung sind nicht zulässig. Auch automatisch rückspülbare Armaturen oder Umgehungsleitungen stellen eine Gefährdung für Leib und Leben dar und sind vollständig aus der Löschwasserinstallation zu verbannen. Für Sprinkleranlagen ist der max. kleinste Filter oder besser Partikelfilter auf 4 mm** und für Hydrantenanlagen auf 1 mm* festgelegt. 36
43 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Übersicht der wichtigsten Arten von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Feuerlösch- und Brandschutzanlagen werden wie folgt klassifiziert: Hydrantenanlagen Über- oder Unterflurhydranten auf erdverlegten Leitungen Wandhydranten Feuerwehrnutzung, Typ: F Selbsthilfeeinrichtungen Typ: S Automatisch wirkende Feuerlöschanlagen, z.b. Sprinkleranlagen Anlagen mit offenen Düsen Anlagen mit geschlossenen Düsen Löschwasserleitungen trocken nass nass / trocken Wandhydranten Bei Wandhydranten steht ein einsatzbereiter, aufgerollter und formstabiler Schlauch zur Brandbekämpfung zur Verfügung. Diese werden von der Feuerwehr wie vom Laien genutzt. Grundsätzlich wird bei Wandhydranten zwischen dem Wandhydranten Typ S und Typ F unterschieden. Wandhydrant TYP S Mit der Überarbeitung der DIN im Jahre 2002, heute DIN , wurde ein neuer, aus anderen europäischen Ländern bereits bekannter, Wandhydrantentyp als Selbsthilfeeinrichtung eingeführt. Die DIN wurde entsprechend angepasst. Der Typ S wird ausschließlich von der Person genutzt, die den Brand entdeckt hat, also dem privaten Nutzer. Daher auch die Bezeichnung Typ S wie Selbsthilfe-Wandhydrant. Dieser ist am Ein-Zoll-Schlauchventil zu erkennen. 37
44 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Wandhydrant TYP -F Die zu bevorzugende Ausführung ist der Wandhydrant Typ F wie Feuerwehr. Dieser kann durch den formstabilen Gummi -Schlauch nach DIN EN im Ernstfall zuerst vom Laien verwendet werden. Bei Einsatz der Feuerwehr entfernt diese den Gummischlauch und bindet an das Zwei-Zoll-Ventil den typischen Flachschlauch nach DIN EN an, der große Wassermengen fördern kann. Als Rohrleitungs-Verbindungssystem für Löschwasseranlagen wird in den letzten Jahren nicht mehr auf aufwendiges Einhanfen von Gewindeverbindungen zurückgegriffen, sondern vielmehr auf das preiswerte und schnelle Ringwoll- Nutsystem. Diese Technologie gehört im Sprinklerbereich seit Jahren zum Standard. Übersicht Wandhydranten Feuerlöschschlauchanschlusseinrichtung Ausführung S Ausführung F nass oder nass/trocken nass oder nass/trocken unmittelbarer Anschluss Löschwasseranlage Ausführung nur, wenn dauerhaft Trinkwasser VS > Löschwasser-Volumenstrom Gleichzeitigkeit 2 x Wandhydrant 3 x Wandhydrant Wasserlieferung/Hydrant max. 24 l/min 100 l / min * Betriebsdruck min. bei Gleichzeitigkeit 2 bar am Feuerlöschventil 3 bar * Länge der Stichleitung max. 10 x DN Rohr max. 10 x DN Rohr Schlauchanschlussventil 1 2 Schlauch formfest Ø ¾ 19 mm 1 25 mm Schrankmaße min. mm Ausführung B 700 x 800 x x 800 x 250 Tiefe 250 kann bis auf 180 verringert werden. Schrankmaße min. mm Ausführung C 740 x 840 x x 840 x 250 Tiefe 250 kann bis auf 180 verringert werden. * Berlin, Frankfurt am Main, München: 3 x 200 l / min bei 4,5 bar 38 Arten der Löschwasserversorgung Für die Löschwasserversorgung in Gebäuden kommen drei unterschiedlich betriebene Systeme zur Anwendung: Anlagen mit nassen Versorgungsleitungen, die ständig unter Druck stehen und immer betriebsbereit sind. Sie dienen in erster Linie zur Selbsthilfe oder/und der Brandbekämpfung durch die Feuerwehr. Anlagen mit trockenen Steigleitungen, in die das Löschwasser erst im Bedarfsfalle durch die Feuerwehr eingespeist wird. Anlagen mit Steigleitungen nass/trocken, die normalerweise wasserfrei bleiben und nur im Bedarfsfalle durch Fernbetätigung von Armaturen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz gefüllt werden (Füll- und Entleerstation).
45 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Löschwasseranlagen trocken Löschwasserleitungen trocken" nach DIN sind Verbrauchsleitungen aus verzinktem Stahlrohr, in die das Löschwasser im Bedarfsfall von der Feuerwehr eingespeist wird. Einspeisearmaturen sind meist im Erdgeschoss oder vor dem Gebäudeobjekt an einer jederzeit mit Fahrzeugen erreichbaren Stelle eingebaut. Mit der Montageverschraubung G 3 A sind sie an die Löschwasserleitung DN 80 anzubinden. Die Entlüftung des Rohrsystems muss so bemessen sein, dass das ungünstigste Schlauchanschlussventil spätestens 60 Sekunden nach Beginn der Wassereinspeisung löschbereit ist. Der Einspeisedruck durch das Löschfahrzeug ist für das Rohrsystem entscheidend, grundsätzlich ist das System in PN 16 auszuführen. Entleerungseinrichtungen an der Leitung sind erforderlich, um diese nach dem Einsatz wieder in den trockenen Zustand zurückzuversetzen. Die Rohre sind mit Gefälle zu verlegen. Da die Leitungen nicht grundsätzlich mit Trinkwasser, sondern auch mit Löschwasser aus einem Löschwasservorrat (z.b. einem Teich) befüllt werden können, gelten sie als Nicht-Trinkwasserleitungen. Sie dürfen keine Verbindung zu den Trinkwasserleitungen eines Gebäudes aufzeigen. Besonderes Augenmerk ist auf den speziellen Rohrbelüfter am Ende des Steigstrangs und auf den fachgerechten Anschluss des Notüberlaufs dieser Armatur zu richten. Neuste Untersuchungen* ergaben generelle Bedenken hinsichtlich der Funktion von Trockenleitungen im Einsatzfall. In Hochhäusern sind diese zwischenzeitlich nicht mehr zulässig. An Löschwasserleitungen trocken ist in jedem Geschoss eine Schlauchanschluss-Entnahmearmatur zu installieren. Diese ist in einen Schrank eingebaut, der durch ein genormtes Feuerwehrschloss gegen Zugriff durch Unbefugte gesichert ist und mit dem Schild Löschwasserleitung trocken für Feuerwehr gekennzeichnet wird. * Brandschutzuntersuchungen siehe Fachbibliothek auf 2 O.de bzw. 39
46 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Die Schlauchanschlussarmatur wird durch einen Kugelhahn DN 45 abgesperrt, der eine große Wasserentnahme bei kleinem Druckverlust ermöglicht. Die Schlauchleitung kann problemlos an die D-Festkupplung des Krümmers angeschlossen werden, da dieser drehbar mit dem Gehäuse verbunden ist. Zum Schutz gegen unbefugtes Öffnen der Armatur hat die Schaltwelle ein Feuerwehrschloss nach DIN Sie kann mit der Hebelschneide des Feuerwehrbeiles, dem Sechskant SW 17 des Hydrantenschlüssels oder dem Griffende des Kupplungsschlüssels geöffnet werden. Die Schlauchanschlussarmatur wird in einem Stahlschrank untergebracht, der die gleiche Schließvorrichtung wie die Armatur besitzt und mit Türanschlag rechts/links verwendbar geliefert wird. Einbauhöhe der Einspeisung 800+/-200 mm ü. Geländeoberfläche gemessen an Anschlusskupplung. Einbauhöhe des Entnahmeventils 1200+/-400 mm ü. Geländeoberfläche gemessen an Anschlusskupplung. Löschwasseranlagen nass Gewissermaßen das Gegenteil der trockenen Löschwasserleitung stellen die nassen Löschwasserleitungen dar. Sie sind ständig mit Wasser gefüllt und tragen damit zur höchsten Versorgungssicherheit bei. Dabei können sie Nichttrinkwasser führen und müssen mittelbar mit der Trinkwasserinstallation verbunden sein. Ausgenommen Wandhydranten Typ S können in Ausnahmefällen mit Trinkwasser betrieben werden. Als Trinkwasser führende Löschwasserleitung sind sie ein Bestandteil der Sanitärinstallation und versorgen neben den Wandhydranten weitere Entnahmestellen. Es versteht sich von selbst, dass in diesem Fall keine Einspeisevorrichtung für die Feuerwehr an der Leitung sein darf. Ferner darf die Ausführung von Arbeiten an den Sanitärobjekten keine Unterbrechung der Löschwasserbereitstellung zur Folge haben. Wandhyrant Typ S Wandhydranten Typ S können im Ausnahmefall direkt an das Trinkwassernetz angebunden werden. Nach DIN ist dies nur zulässig, wenn rechnerisch nachgewiesen wird, dass der Trinkwasserbedarf (Spitzenvolumenstrom), der über die Leitung dauerhaft abgedeckt wird, größer ist als der Wasserbedarf im Brandfall. Mit anderen Worten: Die Leitung ist nach dem Spitzenvolumenstrom Trinkwasser zu dimensionieren. Beim Anschluss der Selbsthilfehydranten an eine Trinkwasserleitung ist zu berücksichtigen, dass die nicht durchflossene Einzelanschlussleitung nicht länger als ihre zehnfache DN ist, ein dauerhafter Wasseraustausch erfolgt und das Schlauchanschlussventil über eine Sicherungskombination verfügt. 40
47 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Wandhydrant Typ F und Außenhydranten In DIN wurde festgelegt, dass Wandhydranten Typ F nur noch mittelbar oder über Füll- und Entleerstationen an das Trinkwassernetz anzuschließen sind. Unter Betrachtung der hochwertigen Nass-Leitung erfolgt bevorzugt die Anbindung der Löschwasserleitung an das Trinkwassernetz über den Freien Auslauf. Dieser besteht aus zwei Hauptbaugruppen: Dem atmosphärischen Vorratsbehälter und einer Druckerhöhungsanlage. Die Druckerhöhungsanlage muss nach vorstehender Norm eine Vielzahl von besonderen brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen. In der Regel sind Pumpanlagen aus der Sanitärinstallation nicht geeignet. Bei der Aufstellung des Vorlagebehälters ist zu beachten, dass dieser oberhalb der Rückstauebene oder in überflutungssicheren Räumen aufgestellt sowie mit Notüberlauf und Siphon angebunden wird. Hierbei ist nach DIN EN 12056, DIN 1986 und DIN 1988 das nachgeschaltete Entwässerungsnetz auf Ableitung der maximal anfallenden Wassermengen auszulegen oder optional eine Pumpen-Notentwässerung zu verwenden. Eine Anbindung des Notüberlaufs an das Kanalnetz ist in der Praxis nur selten möglich. Denn bei einem durchschnittlichen Schwimmerventil DN 50 strömt schon bei 3,5 bar Fließdruck eine Wassermenge von 25 l / s in den Vorlagebehälter. Hebeanlagen sind theoretisch möglich, finden aber aus Kostengründen für die Anbindung von Notüberläufen nur noch selten Anwendung. Praktisch werden preiswerte Pumpen-Notentwässerungen eingesetzt. Bei diesen wird das Wasser über die vorhandene Löschwasserpumpe in Kombination mit einem einfachen Flutventil abgeleitet. 41
48 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Notstromversorgung In den meisten Anwendungsfällen kann auf eine Notstromversorgung der Löschwasserpumpen verzichtet werden, wenn im Notfall eine Fremdwassereinspeisung durch die Feuerwehr erfolgen kann. Dies ist im jeweiligen Anwendungsfall aber mit der zuständigen Brandschutzbehörde abzustimmen. Die elektrische Zuleitung hat nach MLAR in E90 zu erfolgen. Die Zuleitung zum Vorratsbehälter sollte dabei nicht nach dem nötigen Löschwasservolumenstrom ausgelegt werden; ihre Nennweite sollte sich nach dem Spitzenvolumenstrom Trinkwasser richten, der über sie bis direkt vor die Befüllarmatur des Behälters geführt wird. Die Differenz zwischen dem nötigen Löschwasservolumenstrom und dem Spitzenvolumenstrom Trinkwasser kann über einen Zwischenspeicher, z. B. eine Regenwassernutzungsanlage, ausgeglichen werden. In Kombination mit der Regenwassernutzung ermöglicht dies zudem eine Refinanzierung der Löschwasseranlage. 42
49 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Ist die nicht durchflossene Trinkwasserzuleitung länger als 10 x d, ist diese einmal wöchentlich mit dem 1,5-fachen Leitungsinhalt, mindestens 20 % des Auslegungsvolumenstromes zu spülen. Damit die Druckerhöhungsanlage betriebsbereit bleibt, sollten häufig benutzte Nichttrinkwasser-Entnahmestellen (WC, Urinal etc.) über die nasse Löschwasserleitung versorgt werden. Spezielle Technologien sorgen in diesem Zusammenhang dafür, dass die Spülwassermengen nicht teuer im Kanalnetz entsorgt werden, sondern für die WC-Spülung Verwendung finden und der Betreiber nicht kostspielige Wasser- und Abwassergebühren zahlt. Hochhäuser, Verzicht auf Druckminderer Bei der Löschwasserversorgung von Hochhäusern ist eine Vielzahl von Kriterien zu beachten. So sind z. B. die Wandhydranten Typ F mit 10 l / s zwischen mindestens 4,5 bar und maximal 8 bar mit einer Redundanz aller Stell-, Regel- und Messglieder zu versorgen. Druckminderer sind nach DIN 1988 und DIN zu vermeiden. Um den Anforderungen zu genügen, werden in der Regel drehzahlgesteuerte Pumpen verwendet, die ohne den Einsatz von Druckminderern den optimalen Druck zur Verfügung stellen. Die Auslösung des Löschwassermodus erfolgt über Grenztaster am Hydranten. Für jede Etage wird ein bestimmter Druck hinterlegt. Dies ermöglicht neben der Installation von nur einer Steigleitung das vorgeschriebene Druckfenster von 4,5 bar und maximal 8 bar abzusichern. 43
50 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen 44 Aufstellungsbeispiel Aufstellung einer Trinkwasser-Trennstation unterhalb der Rückstauebene. Löschwasserversorgung mit einer drehzahlgesteuerten Hochhausregelung. Etagenabhängige Auslösung und symmetrische Redundanz Stufe III. Grundlage: Muster-Hochhaus-Richtlinie Ausgabe 08
51 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Außenhydranten Bei der Größenbestimmung des Volumenstromes von Außenhydranten kann sich der Planer am Arbeitsblatt W 405 orientieren. In Abhängigkeit der Bebauung wird meistens eine zu versorgende Löschwassermenge zwischen 96 m 3 / h und 192 m 3 / h angenommen. Bei solch immensem Wasserbedarf wird schnell klar, dass die direkte Anbindung an das Trinkwassernetz die Ausnahme unter den Ausnahmen sein wird. Denn auch hier gilt, der unmittelbare Anschluss an das Trinkwassernetz ist nur möglich, wenn dauerhaft und rechnerisch nachgewiesen wird, dass der Spitzenvolumenstrom des Trinkwassers größer als der Löschwasserbedarf ist. Selbst große Gebäudekomplexe wie Hotels oder Flughäfen erfüllen diese Anforderung nicht und stellen daher eher eine theoretische Betrachtung dar. Schlussendlich bleibt auch bei Außenhydranten nur die Anwendung des Freien Auslaufs. Löschwasseranlagen nass / trocken Allgemein Löschwasseranlagen nass / trocken nach DIN stellen eine ältere Technologie dar. Bei dieser wird erst im Bedarfsfall das Leitungssystem mit Wasser gefüllt. Die Sicherungsarmatur wird als Füll- und Entleerungseinrichtung bezeichnet. Füll- und Entleerungseinrichtungen nach DIN müssen, wenn sie unmittelbar am Trinkwassernetz angeschlossen sind, mit dem DIN/DVGW-Prüfzeichen versehen sein. Stagnierendes Wasser in der Geräteanschlussleitung ist mittels einer automatischen Spülvorrichtung zu vermeiden. Löschwasserleitungen nass und nass/trocken zum Anschluss von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen führen Trinkwasser und sind daher wie Trinkwasser-Verbrauchsanlagen in Betrieb zu nehmen und bis zur Station so zu betreiben. 45
52 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Wasserversorgung nasser / trockener Löschwasserleitungen Nur in seltenen Ausnahmefällen wird vom Wasserversorger schriftlich für den Brandfall noch ein Versorgungsdruck von 4 bis 5 bar bereitgestellt. Im eigenen rechtlichen Interesse jedes Fachbetriebes ist nach DIN 1988 sowie DIN nur bei schriftlicher Zusage des Wasserversorgers über die gesicherte Versorgung mit Wassermenge und Druck im Brandfall der Einbau einer Nass-Trocken-Station noch sinnvoll. Wird ein geringerer Druck vom Wasserversorger bereitgestellt als beantragt, wurden früher Druckerhöhungspumpen der Nass-Trocken-Station vorgeschaltet. Diese sind jedoch nach einem Großteil des Landesbaurechtes und DIN mit Notstromversorgung zu betreiben, da eine Fremdwassereinspeisung durch die Feuerwehr seit Jahren nicht statthaft ist. Ein besonderes Augenmerk ist bei der Sanierung von Altanlagen erforderlich. Ältere Gebäude wurden bei der Genehmigungsplanung meist mit Nassleitungen aufgrund der hohen Verfügbarkeit dieses Systems ausgestattet. Eine Änderung der Löschwasserversorgung auf geringere Sicherheitsstandards wie Nass-Trocken-Systeme oder Trockenleitungen hat meist eine Neubearbeitung des Brandschutzkonzeptes zur Folge. Auch sind besonders bei Bestandsanlagen Druckschläge beim Fluten des Leitungssystems auszuschließen. Leitungsbruch und Leckagen führen immer wieder bei der jährlichen Überprüfung zu Sachschäden. Druckerhöhung / Notstromversorgung Wird seitens des Wasserversorgers kein ausreichender Wasserversorgungsdruck zur Verfügung gestellt, ist eine Druckerhöhungsanlage der Füll- und Entleerstation vorzuschalten. Diese ist an eine Notstromversorgung anzubinden. Fremdwassereinspeisung Fremdwassereinspeisung, z. B. durch die Feuerwehr, ist bei unmittelbarem Anschluss unzulässig. Flutungszeit Die Flutungszeit darf nicht länger als 60 Sekunden betragen. Leitungs- und Druckerhöhungsanlagen sind entsprechend zu dimensionieren. Gegebenenfalls sind mehrere Füll- und Entleerungseinrichtungen zu verwenden. Als Faustformel, die keine Berechnung ersetzen soll, wird in der Praxis eine maximale Leitungslänge von 200 Metern angenommen, die mit einer Station versorgt werden kann. Entleerung Nach Schließung des Füllventils muss die Leitung automatisch und vollständig entwässern. Das Gefälle der Leitung muss 0,5 % betragen. 46
53 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Auslösung / Kabelstrang Das Auslösesignal zur Flutung des Leitungssystems wird durch einen Schalter am Wandhydranten realisiert. Dieser wird als Grenztaster bezeichnet. Üblicherweise werden Grenztaster am Schlauchanschlussventil montiert. Diese Schaltglieder sind mit der Füll- und Entleerungseinrichtungen zu verkabeln. Die Anlage überwacht die Elektroleitung auf Kabelbruch, Auslösung oder Kurzschluss. Raumtemperatur Installation der Nass-/Trockenstation nur in frostsicheren Räumen mit einer möglichst gleichmäßigen Raumtemperatur. Rückstauebene Befindet sich die Anlage unterhalb der Rückstauebene, ist austretendes Wasser mittels Hebeanlage abzuleiten. 47
54 Allgemeine Grundlagen Feuerlöschanlagen Sprinkleranlagen Der Anschluss von Sprinkleranlagen an das Trinkwassernetz erfolgt nach DIN Unabhängig vom Löschwasserbedarf darf eine Sprinkleranlage im Regelfall nicht direkt an die Trinkwasserleitung eines Gebäudes angeschlossen sein. Die Versorgung muss über atmosphärischen Vorratsbehälter und Pumpe geschehen. Hinsichtlich der Auslegung und Technik einer Trinkwasser-Trennstation für Sprinkleranlagen wird der Stand der Technik in der DIN EN festgelegt. Abnahme von Sprinkleranlagen In den letzten Jahren hat sich ein neuer und integerer Weg gebildet, Sprinkleranlagen durch einen bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen für Löschwasseranlagen, wie z.b. von der Prüforganisation DEKRA, nach den a.r.d.t. abnehmen zu lassen. Diesen Sachverhalt erhoben bereits in der Vergangenheit viele Bundesländer zur Pflicht und integrierten die Abnahme und wiederkehrende Prüfungen von automatischen Brandschutzanlagen durch o.g. Sachverständige in das Landesbaurecht. Technische Regeln der Versicherungswirtschaft Die DIN EN ist in ihren wesentlichen Bestandteilen konform zur VdS CEA Löschanlagen nach DIN EN werden folglich von der Versicherungswirtschaft berücksichtigt. Abnahme und Betrieb von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Bei der Abnahmeprüfung sind die Einhaltung der Bauauflagen und der Planungsgrundlagen soweit sie die Löschwasserleitung und die Wandhydranten betreffen sowie die Absprachen mit dem Wasserversorgungsunternehmen und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle zu überprüfen. In DIN Tabelle 4 und DIN EN ist der Umfang der Abnahme- und Gebrauchsprüfung beschrieben. Das Ergebnis ist in das Prüfbuch einzutragen. In diesem Prüfbuch sollen alle Angaben enthalten sein, die bei der Abnahmeprüfung und bei der Gebrauchsprüfung wichtig sind. Einzutragen ist, welcher Wandhydrant bzw. welches Schlauchanschlussventil, welche Sprinklerpumpe hydraulisch am ungünstigsten liegt. Die Gebrauchsprüfung wird als Wirksamkeitsprüfung beschrieben und wird, z.b. bei Hydrantenanlagen vom Sachkundigen jährlich geleistet, sofern nicht andere Vorschriften einen Sachverständigen erfordern. 48
55 Allgemeine Grundlagen Quellenangaben Feuerlöschanlagen, Löschwasserleitungen 1. GEP Industriesysteme: Leitfaden Trinkwasser Trennstation für Wand- und Außenhydranten GEP Industriesysteme: Leitfaden Trinkwasser Trennstation für Sprinkleranlagen bis l/min. Januar GEP Industriesysteme: Leitfaden Trinkwasser Trennstation Löschwasserversorgung für Hochhäuser und Liegenschaften GEP Industriesysteme: Leitfaden Trinkwasser Trennstation Löschwassertechnik mit Potential. 5. Heinrichs, Franz-Josef: Struktur der neuen TRWI DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN FH Steinfurt Sanitärtechnisches Symposium, Januar Scheele, Jörg: Anschluss von Wasserlöschanlagen. SBZ Juni Scheele, Jörg: Die Todsünden der Trinkwasserinstallation EWE Armaturen: Systemtrenner. Juni GLORIA GmbH: Feuerlösch- und Brandschutzanlagen DIN / DIN Juni Kreisausschuss des Rheingau-Taunus-Kreises -Vorbeugender Brandschutz-: Merkblatt Löschwassereinrichtungen und Wandhydranten DIN Mai GLORIA GmbH: Planungshinweise Löschwassertechnik 12. Recknagel, Sprenger, Schramek: Taschenbuch für Heizung + Klimatechnik 09/10. Oldenbourg Industrieverlag, 2009/ RheinEnergie AG: technische Hinweise Trinkwasser. Januar Uponor GmbH: Praxishandbuch der technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Beuth Verlag, 1. Auflage DIN : Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem Schlauch 16. DIN : Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 2: Einspeiseeinrichtung und Entnahmeeinrichtung für Löschwasserleitungen trocken 17. DIN : Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 3: Schlauchanschlussventile PN DIN : Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 4: Einspeisearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen 19. DIN : Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 5: Entnahmearmatur PN 16 für Löschwasserleitungen 20. DIN 14462: Löschwassereinrichtungen Planung und Einbau von Wandhydrantenanlagen und Löschwasserleitungen 21. DIN 14464: Direktanschlussstationen für Sprinkleranlagen und Löschanlagen mit offenen Düsen Anforderungen und Prüfung 22. DIN 14925: : Feuerwehrwesen; Verschlusseinrichtung 23. DIN : Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 600: Trinkwasser-Installationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen 24. DIN 86205: B-Festkupplung PN DIN EN 806-1: Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 1: Allgemeines 26. DIN EN 1717: Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen 27. DIN EN 12845: Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen Automatische Sprinkleranlagen Planung, Installation und Instandhaltung 28. Musterbauordnung MBO- idf v. November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Oktober Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung (LBOAVO) idf v. 5. Februar 2010 (GBl. I, Nr. 2, S. 24) 30. Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)1 idf v. 5. März 2010 (GBl. Nr. 7, S. 358) 31. Verordnung des Wirtschaftsministerium über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) idf v. 24. November 1995, zuletzt geändert am 25. April 2007 (GBl. S. 252, 259) 32. Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO) idf v. 07. Juli 1997 (GBl. Nr. 15/1997, S. 332) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 5. Januar 2011 (GBl. Nr. 1, S. 25) 33. Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) idf v. 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) 34. Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) idf v. 7. Dezember 2010 Az.: / Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR1) idf v (GBl. 2006, Nr. 13, S. 836) 36. Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlage (Lüftungsanlagen-Richtlinie - LüAR1) idf v (GBl. 2006, Nr. 13, S. 836) 37. Muster einer Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen (Muster-Garagenverordnung M-GarVo) idf v. Mai 1993, geändert durch Beschlüsse vom , und Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) idf v Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie MLüAR) idf v , zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern (Muster-Hochhaus-Richtlinie - MHHR) idf v. April
56 Allgemeine Grundlagen Schallschutz 2.6 SCHALLSCHUTZ Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist der Schallschutz im Wohnungsbau, da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Ausruhen dient als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber den Nachbarn abschirmen soll. Um eine zweckentsprechende Nutzung der Räume zu ermöglichen, ist auch in Schulen, Krankenanstalten, Beherbergungsstätten und Bürobauten der Schallschutz von großer Bedeutung. (DIN 4109) Zweck aller Schallschutzmaßnahmen ist es, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Diese können verursacht werden durch: - Geräusche aus fremden oder eigenen Räumen, - Geräusche aus haustechnischen Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden, - Außenlärm. Aufenthaltsräume sind Räume, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Bäder und WC s zählen nicht zu den Aufenthaltsräumen. Küchen mit Essplätzen werden i.d.r. den Aufenthaltsräumen zugerechnet. Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109 sind: - Wohnräume, einschließlich Wohndielen, - Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, - Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, - Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche konkreten Schallschutzanforderungen an Sanitärräume zu stellen sind - immer in bezug auf benachbarte, evtl. schutzbedürftige Räume. Grundlagen DIN 4109 wahrt die öffentlich-rechtlichen Interessen im Sinne des Gesundheitsschutzes. Die festgelegten Anforderungen an den Schallschutz stellen Mindestforderungen dar. Es kann damit nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen oder aus benachbarten Räumen nicht mehr wahrgenommen werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit gegenseitiger Rücksichtnahme durch Vermeidung unnötigen Lärms. Die DIN 4109, sowie VDI 4100 müssen wegen der Umsetzung der europäischen Normung ihre schallschutztechnischen Anforderungen der DIN EN anpassen. Aus diesem Grund ist die DIN 4109 z.zt. in Überarbeitung. Das Beiblatt 2 zu DIN 4109 enthält Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz und Empfehlungen zum Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Die DIN 4109 ist einschl. der Ergänzungstabelle A1 von Januar 2001 in allen Bundesländern als technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführt [4]. 50
57 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Tabelle Zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbebetrieben, nach DIN 4109 (Tabelle 4) Spalte Zeile Geräuschquelle Art der schutzbedürftigen Räume Wohn- und Schlafräume Unterrichts- und Arbeitsräume Kennzeichnender Schalldruckpegel db (A) 1 Wasserinstallationen (Wasserversorgungs- und L In 30 a, b L In 35 a Abwasseranlagen gemeinsam) 2 Sonstige haustechnische Anlagen L AFmax 30 c L AFmax 35 c 3 Betriebe tags 6 bis 22 Uhr L r 35 L r 35 c 4 Betriebe nachts 22 bis 6 Uhr L r 25 L r 35 c a Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen der Armaturen und Geräte nach Tabelle 6 (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u.ä.) entstehen, sind z.z. nicht zu berücksichtigen. b Werkvertragliche Voraussetzungen zur Erfüllung des zulässigen Installations-Schallpegels: - die Ausführungsunterlagen müssen die Anforderungen des Schallschutzes berücksichtigen, d.h.u.a. zu den Bauteilen müssen die erforderlichen Schallschutznachweise vorliegen. - Außerdem muss die verantwortliche Bauleitung benannt und zu einer Teilnahme *) vor Verschließen bzw. Verkleiden der Installation hinzugezogen werden. Weitergehende Details regelt das ZVSHK-Merkblatt [3]. c Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 db (A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um ein Dauergeräusch ohne auffällige Einzeltöne handelt. *) Hinweis: Im Ausdruck von DIN 4109/A1: steht falsch Teilnahme statt Teilabnahme. Aus Fußnote b dieser Tabelle ergibt sich, dass der Fachplaner mit den Ausführungsplanungen z.b. für - Vorwandinstallationen - Dusch- und Badewannen - Armaturen - Abwasseranlagen einen schalltechnischen Eignungsnachweis auf Basis der tatsächlich am Bau vorhandenen Installationswand erstellen muss. Die Vertragspartner sollten vor Beginn der Planungen und Arbeiten die Höhe des gewünschten Schallschutzes festlegen (VDI 4100, Abschnitt 7). Nach VDI 4100 gilt weiterhin: Ein messtechnischer Nachweis des Schallschutzes sollte Bestandteil dieser Vereinbarung sein. In dieser Richtlinie werden mit Hilfe von drei Schallschutzstufen (SSt) Kriterien für die Planung und Beurteilung von Wohnungen festgelegt. SSt I Anforderungen nach DIN 4109 (im Mehrfamilienhaus erhöhte Empfehlung von SST I gegenüber E DIN : um 3 db höher) Angehobene Sprache aus fremden Nachbarräumen ist im Allgemeinen kaum verstehbar. [5] SSt II Wohnungen mit üblichem Komfortanspruch Angehobene Sprache aus fremden Nachbarräumen ist in der Regel wahrzunehmen, aber im Allgemeinen nicht verstehbar. [5] SSt III Wohnungen mit gehobenem Komfortanspruch Besonders laute Störgeräusche (z. B. Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte) können beim Nachbarn kaum hörbar wahrgenommen werden. [5] Weitergehende, noch hörere Anforderungen an den Schallschutz werden nach VDI 4100 mit den Schallschutzklassen SSt EB I und SSt EB II bezeichnet. 51
58 Allgemeine Grundlagen Schallschutz VDI 4100: Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2012 Tabelle Empfohlene Schallschutzwerte der Schallschutzstufen (SSt) in Mehrfamilienhäusern nach VDI 4100, Tabelle 2. Empfohlene Tabellen 2 und Schallschutzwerte 3 der Schallschutzstufen (SSt) in Mehrfamilienhäusern Spalte Zeile 1 a Schallschutzkriterium Luftschallschutz Mehrfamilienhaus Kennzeichnende akustische Größe in db SSt I SSt II SSt III D nt,w b Luftschallschutz Mehrfamilienhaus Treppenraumwand mit Tür D nt,w a) Trittschallschutz Mehrfamilienhaus vertikal, horizontal oder diagonal L' nt,w b) Gebäudetechnische Anlagen (einschließlich Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) Mehrfamilienhaus L AFmax, nt c) Luftschallschutz gegen Außenlärm in schutzbedürftigen Räumen Mehrfamilienhaus f) res.r w (res.d nt,w ) e) d) d) d) +5 db a) b) c) d) e) f) Die Empfehlungen beziehen sich auf den Schallschutz vom Treppenraum zum nächsten Aufenthaltsraum; wohnungsinterne Türen dürfen im Falle eines dazwischen liegenden Raums mit einem pauschalen Normschallpegeldifferenz-Abschlag von 10 db berücksichtigt werden. gilt auch für die Trittschallübertragung von Balkonen, Loggien, Laubengängen und Terrassen in fremde schutzbedürftige Räume Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen (Öffnen; Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. Ä.) der Armaturen und Geräte der Wasserinstallation entstehen, sollen die Kennwerte der SSt II und SSt III um nicht mehr als 10 db übersteigen. Dabei wird eine bestimmungsgemäße Benutzung vorausgesetzt. siehe Regelungen in DIN 4109: , Abschnitt 5 ohne Korrektur nach DIN 4109: , Abschnitt 5.2, Tabelle 9 mit Bezug auf Außenbauteile, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung bestehen D - Stand
59 VDI 4100: Allgemeine Grundlagen Schallschutz Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2012 Tabelle Tabelle Empfohlene Empfohlene Schallschutzwerte Schallschutzwerte der der Schallschutzstufen Schallschutzstufen (SSt) (SSt) in Einfamilien-Doppel- Einfamilien-Doppel- und und Einfamilien-Reihenhäusern Einfamilien-Reihenhäusern nach VDI 4100, Tabellen 2 und 3 Spalte Zeile Schallschutzkriterium Kennzeichnende akustische Größe in db SSt I SSt II SSt III 1 Luftschallschutz Einfamilien- Doppel- und Ein- familien- Reihenhäuser D nt,w Trittschallschutz Einfamilien- Doppel- und Ein- familien- Reihenhäuser horizontal oder diagonal L' nt,w a) Gebäudetechnische Anlagen (einschließlich Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam) Einfamilien- Doppel- und Ein- familien- Reihenhäuser b) L AFmax,nT Luftschallschutz gegen Außenlärm in schutzbedürftigen Räumen Einfamilien- Doppel- und Ein- familien- Reihenhäuser e) res.r w (res.d nt,w ) d) c) c) c) + 5 db a) b) c) d) e) gilt auch für die Trittschallübertragung von Balkonen, Loggien, Laubengängen und Terrassen in fremde schutzbedürftige Räume Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen, die beim Betätigen (Öffnen; Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. Ä.) der Armaturen und Geräte der Wasserinstallation entstehen, sollen die Kennwerte der SSt II und SSt III um nicht mehr als 10 db übersteigen. Dabei wird eine bestimmungsgemäße Benutzung vorausgesetzt. siehe Regelungen in DIN 4109: , Abschnitt 5 ohne Korrektur nach DIN 4109: , 5.2, Tabelle 9. mit Bezug auf Außenbauteile, die aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung bestehen Da die einzelnen Regelwerke bei den Anforderungsprofilen und den Schallpegelwerten voneinander abweichen, ist es dringend zu empfehlen, die Vorschläge des erhöhten Schallschutzes schriftlich zu vereinbaren. Der geschuldete Schallpegel sollte unter Nennung der Norm/Richtlinie und des Zahlenwertes zwischen allen am Bau Beteiligten und den Wohnungsnutzern vertraglich vereinbart werden. mcd - Stand Für den Sanitärbereich ist die Dämmung des: zu beachten. - Luftschalls - Trittschalls - Körperschalls - Wasserschalls 53
60 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Die Schallschutzmaßnahmen betreffen sowohl die Minderung der Schallentstehung als auch die der Schallübertragung. Teilweise sind die Schallschutzmaßnahmen bauseitig abzusichern (vgl. auch DIN 4109, Tabelle 5). Bereits bei der Grundrissplanung ist dem vorbeugenden Schallschutz bei haustechnischen Anlagen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die bauakustisch günstige Zuordnung der Sanitärräume, -objekte, -armaturen und -leitungen ist von großer Wirksamkeit, unterliegt keinen Ausführungsfehlern und verursacht keine Kosten. [1] Lärmerzeugende haustechnische Anlagen sowie Teile, die die Geräusche weiterleiten (z. B. Rohre für Wasser und Abwasser, Müllabwurfanlagen, Aufzüge) sollen nicht an Wänden ruhiger (schutzbedürftiger) Räume liegen, insbesondere dann nicht, wenn die Wände dünn (leicht) sind. An Wohnungstrennwänden sollten sie nur liegen, wenn wenig lärmempfindliche Räume angrenzen (z. B. Arbeitsküchen, WCs, Bäder; Abstellräume und Flure). Durch zweckmäßige Lagezuordnung der Sanitär- und haustechnischen Räume gegenüber schutzbedürftigen Räumen lässt sich eine Minderung der Geräuschübertragung von 5 bis 10 db (A) erzielen. Die Einteilung in bauakustisch ungünstige und günstige Grundrissanordnung nach DIN 4109, Bild 2 (s. auch nachfolgende Abbildung) sowie die festgelegten Schallschutzanforderungen sind ausschlaggebend für die Auswahl der Armaturen. Bild Bauakustisch ungünstiger (links) und günstiger Grundriss F = fremder Aufenthaltsraum Anforderungen an Armaturen und Geräte der Wasserinstallation nach DIN E, Abschnitt 11 Für Armaturen und Geräte der Wasserinstallation - nachfolgend Armaturen genannt - sind Armaturengruppen festgelegt, in die sie aufgrund des nach DIN EN ISO bis DIN EN ISO gemessenen Armaturengeräuschpegels L ap entsprechend der nachfolgenden Tabelle eingestuft werden. Für Auslaufarmaturen und daran anzuschließende Auslaufvorrichtungen (Strahlregler, Rohrbelüfter in Durchflussform, Rückflussverhinderer, Kugelgelenke und Brausen) sowie für Eckventile sind in nachfolgender Tabelle Durchflussklassen mit maximalen Durchflüssen festgelegt. 54
61 ²(QWZXUI² Allgemeine Grundlagen E DIN : Schallschutz Tabelle Tabelle Anforderungen 12 Anforderungen an Armaturen und an Geräte Armaturen der Wasserinstallation, und Geräte der Wasserinstallation nach DIN 4109, Tabelle 12 a b Spalte Zeile Armaturen Armaturengeräuschpegel L ap für kennzeichnenden Fließdruck oder Durchfluss nach DIN EN ISO bis DIN EN ISO a Armaturengruppe 1 Auslaufarmaturen 2 Anschlussarmaturen - Geräte Anschlussarmaturen - Magnetventile für elektronisch gesteuerte Armaturen 3 Druckspüler 20 db(a) b I 4 Spülkästen 5 Durchflusswassererwärmer 6 Durchgangsarmaturen, wie Absperrventile Eckventile Rückflussverhinderer 7 Drosselarmaturen, wie Vordrosseln 30 db(a) b II Eckventile 8 Druckminderer 9 Brausen 10 Auslaufvorrichtungen, die direkt an die Auslaufarmatur angeschlossen werden, wie 15 db(a) I Strahlregler Durchflussbegrenzer Kugelgelenke Rohrbelüfter Rückflussverhinderer 25 db(a) II Dieser Wert darf bei dem in DIN EN ISO bis DIN EN ISO für die einzelnen Armaturen genannten oberen Fließdruck von 0,5 MPa oder Durchfluss Q 1 um bis zu 5 db (A) überschritten werden. Geräuschspitzen, die beim Betätigen der Armaturen entstehen (Öffnen, Schließen, Umstellen, Unterbrechen u. a.) werden bei der Prüfung nach DIN EN ISO bis DIN EN ISO im Allgemeinen nicht erfasst. Der A-bewertete Schallpegel dieser Geräusche, gemessen mit der Zeitbewertung Fast wird erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn es die Messverfahren nach einer nationalen oder Europäischen Norm zulassen. Für Auslaufarmaturen und daran anzuschließende Auslaufvorrichtungen (Strahlregler, Rohrbelüfter in Durchflussform, Rückflussverhinderer, Kugelgelenke und Brausen) sowie für Eckventile sind in Tabelle 13 Durchflussklassen mit maximalen Durchflüssen festgelegt
62 Zulässiger Durchfluss von Armaturen V E das Volumen des Empfangsraumes, in Kubikmeter (m 3 ); Beim Betrieb der Armaturen darf der für ihre Eingruppierung zugrunde gelegte Durchfluss (Durchflussklasse) nicht überschritten werden. Deshalb müssen Auslaufvorrichtungen, wie Strahlregler, Brausen und Durchflussbegrenzer, den S die Größe der Trennfläche, in Quadratmeter (m Durchfluss durch die Armaturen entsprechend begrenzen. 2 ); Die Auslaufvorrichtungen dürfen keiner höheren Durchflussklasse angehören als der zugehörige Armaturenabgang. Dies gilt auch für den Armaturen nachgeschaltete Auslaufvorrichtungen (Kugelgelenke, Rohrbelüfter in Durchflussform, Rückflussverhinderer). Eckventile vor Armaturen dürfen Trittschalldämmung einer niedrigeren Durchflussklasse angehören als durch Armatur und Auslaufvorrichtung gegeben ist. bewertete 56 Norm-Trittschallpegel zul. L n,w zwischen Räumen ergibt sich aus dem zulässigen bewerteten dard-trittschallpegel zul. L nt,w nach Allgemeine Grundlagen Schallschutz N : Tabelle Durchflussklassen, nach DIN 4109, Tabelle 13 Tabelle 13 Durchflussklassen Spalte 1 2 Zeile Durchflussklasse maximaler Durchfluss Q in l/s (bei 0,3 MPa Fließdruck) 1 Z 0,15 2 A 0,25 3 S 0,33 4 B 0,42 5 C 0,5 6 D 0,63 Bestimmung Nachweis der der bauteilkennzeichnenden schalltechnischen Eignung Größen von Wasserinstallationen der Schalldämmung aus den Anforderungen nach DIN an 4109, den Abschnitt Schallschutz 7.2 und 7.3 Luftschalldämmung Nachweis ohne bauakustische Messungen Der Nachweis, dass die Höchstwerte für die zulässigen Schalldruckpegel von Armaturen nach Tabelle 4, DIN 4109 nicht überschritten werden, gilt als erbracht, wenn die Bedingungen nach den folgenden Abschnitten eingehalten werden. Dies gilt ausschliesslich nach der zur Zeit noch gültigen DIN 4109 von In der DIN E ist dies nicht mehr explizit erwähnt. notwendige bewertete Bau-Schalldämm-Maß R w der entsprechenden trennenden Bauteile ergibt sich O = 0,5 s aus der Anforderung an die Standard-Schallpegeldifferenz erf. D nt,w omplizierten Formen des Empfangsraumes Armaturen und Geräte Es dürfen nur Armaturen und Geräte verwendet werden, die nach DIN 4109, Abschnitt geprüft und nach Abschnitt gekennzeichnet sind. Allerdings ist die in diesem Abschnitt benannte Normenreihe DIN zurückgezogen. Als Prüfnorm gilt nun die Nachfolge-Normreihe DIN EN ISO R w = erf. D nt,w + 10 lg (3,1 S/V E ) (10) für quaderförmige Räume vereinfacht ²(QWZXUI² R w = erf. D Anforderungen nt,w + 10 lg (3,1/l) (11) an Installation und Betrieb i ist Zulässiger Ruhedruck R Der Ruhedruck der Wasserversorgungsanlage nach Verteilung den Stockwerken vor den Armaturen darf nicht mehr w das notwendige bewertete Bau-Schalldämm-Maß, in db; als 5 bar (0,5 MPa) betragen. Ein höherer Druck ist durch Einbau von Druckminderern entsprechend zu verringern. erf. D nt,w die erforderliche Standard-Schallpegeldifferenz; Betrieb von Durchgangsarmaturen l Durchgangsarmaturen die Abmessung (z.b. des Absperrventile, Empfangsraumes Eckabsperrventile, senkrecht Vorabsperrventile zur Trennfläche bei bestimmten (z. B. Raumhöhe Armaturen bei und Geräten) Decken), müssen im in Betrieb Meter immer (m); voll geöffnet sein. Sie dürfen nicht zum Drosseln verwendet werden. L n,w = zul. L nt,w + 10 lg V E 15 (12)
63 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Anforderungen an Wände mit Wasserinstallationen Einschalige Wände, an oder in denen Armaturen oder Wasserinstallationen (einschließlich Abwasserleitungen) befestigt sind, müssen eine flächenbezogene Masse von mind. 220 kg/m² haben. Wände, die eine geringere flächenbezogene Masse haben, dürfen verwendet werden, wenn durch Eignungsprüfung nachgewiesen ist, dass sie sich - bezogen auf die Übertragung von Installationsgeräuschen - nicht ungünstiger verhalten. Weitere, ausführliche Informationen und bewertete Schalldämm-Maße von Bauteilen abhängig von ihrer flächenbezogenen Masse finden Sie in Beiblatt 1 zur DIN Anordnung von Armaturen Armaturen der Armaturengruppe I und deren Wasserleitungen dürfen an Wänden nach dem vorigen Abschnitt angebracht werden. Armaturen der Armaturengruppe II und deren Wasserleitungen dürfen nicht an Wänden angebracht werden, die im selben Geschoss, in den Geschossen darüber oder darunter an schutzbedürftige Räume grenzen. Armaturen der Armaturengruppe II und deren Wasserleitungen dürfen außerdem nicht an Wänden angebracht sein, die auf vorgenannte Wände stoßen. Anforderungen an die Verlegung von Abwasserleitungen Abwasserleitungen dürfen an Wänden in schutzbedürftigen Räumen nicht freiliegend verlegt werden. Bild Anordnung von Armaturen nach DIN 4109 Anordnung von Räumen mit Wasserinstallationen und schutzbedürftigen Räumen Armaturengruppe I Armaturengruppe II Für bestimmte Bauausführungen, die nicht dem vorigen Abschnitt entsprechen, kann die Einhaltung der Anforderungen nach DIN 4109, Tabelle 4, Zeile 1, auch durch eine Eignungsprüfung am Bau nachgewiesen werden - vgl. Abschnitt
64 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Grundsätze und Empfehlungen Luftschalldämmung Die Luftschalldämmung ist um so größer, je schwerer und dichter die verwendeten Wand- und Deckenbaustoffe sind. Einschalige Wände und Decken können durch Vorsetzen einer biegeweichen Schale schalltechnisch verbessert werden. Einschalige Wände, an oder in denen Armaturen, Wasser- und Abwasserinstallationen befestigt sind, müssen nach DIN 4109 ein Flächengewicht von mind. 220 kg/m² aufweisen. Bei in Wandschlitzen verlegten Leitungen muss die Restwanddicke diese Forderung erfüllen. Trittschalldämmung Die Trittschalldämmung von Decken ist eine Körperschalldämmung, die sich auf den nach unten weiter geleiteten Luftschall auswirkt. Für Sanitärbereiche ist die Ausbildung eines schwimmenden Estrichs zwischen Rohdecke und Fußbodenbelag die günstigste Art der Schalldämmung. An Wänden und anderen aufgehenden Bauteilen, Rohrleitungen und Türzargen muss ein Randdämmstreifen angeordnet werden, um ein Weiterleiten des Trittschalls in andere Bauteile zu vermeiden. Ebenso muss der Fliesenbelag des Fußbodens vom Fliesenbelag der Wände durch eine dauerelastische Fuge getrennt werden; gleiches gilt für den Fliesenbelag an Rohrdurchführungen. Wasserschalldämmung Die Wasserschalldämmung bei Rohrleitungen stellt ein aufwendiges Verfahren dar, welches gleichzeitig die Körperschalldämmung beinhalten muss, um voll wirksam zu werden. Es wird nur bei Installationen angewandt, die schalltechnisch besonders hohen Anforderungen unterliegen. Körperschalldämmung Körperschall kann durch Schallisolierung zweier schallharter Stoffe (z.b. durch schallweiche Dämmstoffe) gemindert werden. Die Dämmstoffe müssen auch nach der Verlegung elastisch bleiben. So ist z.b. zu verhindern, dass schalldämmende Umhüllungen von Rohrleitungen einer zu großen Pressung ausgesetzt sind oder durch eindringende Zementmilch verhärten. Die schallharten Bauteile (z.b. Rohrleitungen) müssen ausreichende Massen besitzen, die nicht so schnell zum Mitschwingen angeregt werden. Verbesserungen der Körperschalldämmung können u.a. erreicht werden durch: 58 Bild Rohrleitungen, Dämmen/Entkoppeln schwere Ausbildung der unmittelbar angeregten Bauteile, Vorsatzschale in schutzbedürftigen Räumen, Einfügen einer federnden Dämmschicht, Ummantelung von Rohrleitungen mit schallweichem Dämmstoff, Einbau von Kompensatoren in Wasserleitungen, Auflager von Dusch- und Badewannen körperschallgedämmt, z.b. Fußgestell mit Kunststoff- Gewindehülsen und Anti-Dröhnmatten, dauerelastischen Fugenanschlüssen und schallgedämmten Wannenankern, Wandhängende WCs und Bidets sind mittels Wandanschlussprofil aus PVC oder selbstklebender Schallschutzmatte und Befestigungsschrauben mit Schallschutzhülsen auf dem Wandbelag festzuschrauben, Waschtische und Handwaschbecken, aber auch WCs, Bidets und Urinale, können durch selbstklebendes Naturkautschukband vom Wandbelag schalltechnisch getrennt werden. Die Schraubenbefestigung der Sanitärobjekte wird durch Gummihülsen und Unterlegscheiben mit Gummiauflage gedämmt.
65 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Sanitärarmaturen Armaturen- und Gerätegeräusche treten als Strömungs-, Kavitations- und Druckstoßgeräusche auf. Sie werden von der Schallquelle als Luftschall in den Raum abgestrahlt, durch den Rohrwerkstoff als Körperschall und über die Wasserfüllung des Rohres als Wasserschall fortgeleitet [1]. Armaturen sind nach Prüfzeugnissen anerkannter Prüfstellen auszuwählen, aus denen der Armaturengeräuschpegel Lap abhängig vom Fließdruck zu entnehmen ist. Kennzeichnend für geräuscharme Armaturen sind große Durchflussquerschnitte und möglichst geringe Richtungs- und Querschnittsänderungen. Eine Geräuschminderung wird durch Reduzierung des Fließdruckes (Druckminderer) und des Durchflusses (Durchflussbegrenzer) erreicht. Kavitationsgeräusche (Spitzengeräusche durch Hohlsog- und Wirbelbildung) können durch einen der Armatur nachgeschalteten Strömungswiderstand, z. B. luftansaugender Strahlregler, verhindert werden. Druckstoßgeräusche werden durch das schnelle plötzliche Betätigen von Ventilen, Hähnen, Eingriffbatterien u.a. verursacht, aber auch durch defekte, lose pendelnde Ventilkegel. Die in den geschlossenen Wasserverbrauchsleitungen entstehenden Druckstöße können nicht elastisch aufgefangen werden und versetzen bei ungenügender Befestigung ganze Leitungsstrecken in Erschütterung. Steuerpatronen mit eingebauten Druckstoßdämpfern können die Drucksteigerung auf etwa 4 bar reduzieren. Sanitärarmaturen sind vom Baukörper schalltechnisch zu trennen, z.b. durch körperschallgedämmte Armaturenanschlüsse, Wandrosetten mit Gummirollringen oder (Sanitär-) Silikonunterlagen (Anforderungen: hohe chemische und thermische Belastbarkeit, fungizid). Schalldämmend ausgekleidete Wandeinbaukästen sichern besonders bei Leichtbauwänden den erforderlichen Schallschutz. Vorwandinstallationen mit Installationsbausteinen aus Polyester-Schaumbeton, die entkoppelt am Tragsystem der Wand befestigt werden, dämmen sowohl Rohrleitungen und Armaturen als auch Sanitärobjekte. Füllgeräusche werden durch Luftbeimischung, niedrigen Leitungsdruck und geringe Austrittsgeschwindigkeit gemindert. Aufprallgeräusche bei Badewannen können durch einen schräg gegen den Wannenrand gerichteten Wasserstrahl herabgesetzt werden. Entleerungsgeräusche können durch Abstimmen der Querschnitte von Ablaufventil, Geruchverschluss und Einzel-Anschlussleitung auf die Abflussleistung vermindert werden. Rohrleitungen Die durch Wasserschall erzeugten Körperschallschwingungen der Rohrwandungen werden durch Rohrbefestigungen direkt auf Wände und Decken übertragen und von dort als Luftschall abgestrahlt. Durch körperschalldämmende Ummantelung der Rohre an Rohrbefestigungen und Rohrdurchführungen ist diese Geräuschausbreitung zu vermindern (Schellen mit profilierten Gummieinlagen, Rohrbefestigungen mit Gummidämpfern im Kopfteil). Innerhalb von Wänden zu verlegende Rohre, besonders bei leichten Trennwänden, sollen mit einem körperschalldämmenden Stoff lückenlos umwickelt werden; die Dicke sollte mind. 20 mm betragen. Bei Abwasserleitungen treten Schallemissionen in Form von Fallgeräuschen in senkrechten Leitungen, Aufprallgeräuschen in Umlenkungen und Fließgeräuschen in liegenden Leitungen auf. Der Geräuschpegel ist abhängig von der Geräuschquelle und den akustischen Eigenschaften des Rohrmaterials. Freiliegende Abwasserleitungen sind innerhalb von Sanitärräumen auf der dem schutzbedürftigem Raum abgewandten Seite anzuordnen (Flächengewicht der Wand mind. 220 kg/m²), alternativ vor Wänden mit schallschutztechnischem Eignungsnachweis. Umlenkungen sind mit 2 Bögen 45 und dazwischenliegender Beruhigungsstrecke auszuführen. Beim Verlegen von liegenden Abwasserleitungen unterhalb von Decken wird mittels abgehängter Decken i.d.r. nur eine ungenügende Luftschalldämmung erreicht. Dieses kann durch Verwendung schallisolierter Formstücke und Rohre und durch Umhüllung der Abwasserleitungen mit einer Luftschalldämmung kompensiert werden. 59
66 Allgemeine Grundlagen Schallschutz Effektiv werden Wasser- und Abwasser-, Steig- und Fallleitungen in Installationsschächten (mit oder ohne Deckenverschluss) verlegt. Schalltechnisch günstig ist die Auskleidung von einer Längs- und Querwand des Schachtes mit 30 mm Mineralwollematten. Bei Bodenabläufen zur gelegentlichen Abführung von Spritz- und Putzwasser kann die Körperschallentkopplung des Grundkörpers vernachlässigt werden. Das Entwässern von Dusch- und Badewannen über Bodenabläufe ist zu vermeiden. Literatur [1] Feurich, Hugo: Sanitärtechnik.- 9. erw. Auflage, Krammer Verlag Düsseldorf AG, Juli 2005 [2] Usemann, Klaus W: Probleme der Installationstechnik aus der Sicht des Schall- und Brandschutzes bei der Instandsetzung und Modernisierung.- In: Bauphysik.- Berlin 13 (1991) 5, S [3] ZVSHK-Merkblatt und Fachinformation: Schallschutz. Informationen und Bezug: [4] STB-Baunormen - Sammlung Bauaufsichtlich eingeführte Technische Baubestimmungen, Beuth Verlag, Stand Sept. 2012; Bezug: [5] VDI 4100: Schallschutz im Hochbau - Wohnungen - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz. Beuth Verlag GmbH, Oktober 2012 [6] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise. Beuth Verlag GmbH, November 1989 [7] DIN E - Schallschutz im Hochbau Teil 1: Anforderungen. Beuth Verlag GmbH, Oktober 2006 [8] DIN : Schallschutz im Hochbau - Teil 11: Nachweis des Schallschutzes - Güte- und Eignungsprüfung. Beuth Verlag GmbH, Mai
67 Allgemeine Grundlagen Die Energiesparmeister für Rohre & LeitungenSchallschutz steinwool Isolierschale Alu [einseitig geschlitzte Steinwolle-Isolierschale mit Oberflächenbeschichtung aus gitternetzverstärkter Aluminiumfolie und selbstklebender Überlappung] EIGENSCHAFTEN wärmedämmend schalldämmend nicht brennbar formstabil und druckfest einseitig geschlitzt selbstklebende Überlappung Mineralwolle hergestellt in AS-Qualität gem. AGI Q 132 steinoflex qudaro [quadratischer PE-Isolierschlauch mit konzentrischer Rohrführung und Schutzfolie] EIGENSCHAFTEN optimierte Fußbodenaufbauhöhe Wärmedämmung kann vollfl ächig aufl iegen und gewährleistet damit einen stabilen Bodenkontakt während der gesamten Bauphase hohe Dämmfähigkeit optimale Schalldämmung hohe Widerstandsfähigkeit bei extremen Baustellenverhältnissen Schutz vor Schwitzwasser und Korrosion hoher Wasserdampfdiffusionswiderstandsfaktor hohe Alterungsbeständigkeit 100 % HFCKW- und HFKW-frei» STEINBACHER. ENERGIESPAREN IST ZUKUNFT. «61 Steinbacher Dämmstoff GmbH A-6383 Erpfendorf/T. Salzburger Str. 35 T +43/5352/
68 Allgemeine Grundlagen Wärmeschutz von Rohrleitungen 2.7 Wärmeschutz von Rohrleitungen Dämmung von kaltgehenden Rohrleitungen Kaltgehende Rohrleitungen müssen gegen Tauwasserbildung und Erwärmung gedämmt werden. Tabelle Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt nach DIN , Tabelle 8 g g Nr. Einbausituation Dämmschichtdicke bei = 0,040 W/(m K) a 1 Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, Umgebungstemperatur 20 C (nur Tauwasserschutz) 2 Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur 25 C 3 Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 C 4 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen 5 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkwasserleitungen warm) b 6 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen b 9 mm 13 mm Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle 9, Einbausituationen 1 bis 5 Rohr-in-Rohr oder 4 mm Rohr-in-Rohr oder 4 mm 13 mm a Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 C. b In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Trinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach 3.6 eingehalten werden. DIN , Kapitel : Dämmung und Umhüllung von Trinkwasserleitungen kalt [2]: 62 Trinkwasserleitungen kalt sind vor Tauwasserbildung und vor Erwärmung bei erhöhten Umgebungstemperaturen zu schützen. Auf Tauwasserschutz kann verzichtet werden, wenn keine Beeinträchtigungen auf den Baukörper oder Einrichtungen zu erwarten sind. Kaltgehende Trinkwasserleitungen sind in ausreichendem Abstand zu Wärmequellen (z.b. warmen Rohrleitungen, Schornsteinen, Heizungsanlagen) anzuordnen. Lässt sich dies nicht durchführen, so sind die Leitungen so zu dämmen, dass die Wasserqualität durch Erwärmung nicht beeinträchtigt wird. Bei üblichen Betriebsbedingungen im Wohnungsbau sind in solchen Fällen die Dämmschichtdicken nach Tabelle 1 zu wählen. Bei Stagnationszeiten kann auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung bieten. Die Angaben nach Tabelle 1 können auch für den Schutz gegen Tauwasserbildung auf der äußeren Dämmstoffoberfläche verwendet werden, unter der Annahme einer Trinkwassertemperatur von 10 C. Rohrleitungen mit Kontakt zum Baukörper (z. B. unter Putz, in Estrichkonstruktionen oder innerhalb von Vorwandtechnik verlegt) sind mindestens mit einer Umhüllung (z. B. Rohr-in-Rohr-Führung) nach [2] zu versehen. Ein zusätzlicher Schutz vor Tauwasserbildung durch Dämmung ist hier nicht erforderlich.
69 Allgemeine Grundlagen Wärmeschutz von Rohrleitungen xxx Dämmung von warmgehenden Rohrleitungen Rohrleitungen von Heizungsanlagen, Trinkwarmwasseranlagen und Kälteanlagen müssen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) gegen die Wärmeabgabe bzw. bei Kaltwasserleitungen von Kälteanlagen gegen Wärmeaufnahme gedämmt werden. Auszug aus Anlage 5 der ENEV Zeile Art der Leitungen/Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,035 W/(m K) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmesser über 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in 1/2 der Anforderungen Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich der Zeilen 1 bis 4 von Leitungen, an Leitungsverbin dungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern 6 Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4, 1/2 der Anforderungen die nach dem 31. Januar 2002 in Bau teilen zwischen beheizten der Zeilen 1 bis 4 Räumen verschiedener Nut zer verlegt werden 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen 6 mm von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen Laut ENEV gilt außerdem: Soweit in Fällen des 14 Absatz 5 Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen an Außenluft grenzen, sind diese mit dem Zweifachen der Mindestdicke nach Tabelle 1 Zeile 1 bis 4 zu dämmen. 2) In Fällen des 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden, soweit sich Leitungen von Zentralheizungen nach den Zeilen 1 bis 4 in beheizten Räumen oder in Bauteilen zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann. In Fällen des 10 Absatz 2 und des 14 Absatz 5 ist Tabelle 1 nicht anzuwenden auf Warmwasserleitungen bis zu einer Länge von 4 m, die weder in den Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung ausgestattet sind (Stichleitungen). 3) Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten als 0,035 W/(m K) sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in anerkannten Regeln der Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und Rechenwerte zu verwenden. 4) Bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen dürfen die Mindestdicken der Dämmschichten nach Tabelle 1 insoweit vermindert werden, als eine gleichwertige Begrenzung der Wärmeabgabe oder der Wärmeaufnahme auch bei anderen Rohrdämmstoffanordnungen und unter Berücksichtigung der Dämmwirkung der Leitungswände sichergestellt ist. [3] Hinweis: Kaltwasserleitungen sind keine Trinkwasserleitungen, sondern Leitungen von Kälteanlagen. Literatur [2] DIN : Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regeln des DVGW [3] Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV) vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 2684), geändert durch die EnEVÄndV vom 29. April 2009 (BGBl. I S. 954) 63
70 Allgemeine Grundlagen NCI zu Zweischalige Wände ohne Luftschicht Schlitzen / Vorwandinstallationen 2.8 SCHLITZEN DIN EN /NA: Bei zweischaligen Außenwänden darf die Vorsatzschale statisch nicht angesetzt werden. Weitere Hinweise zur Ausführung sind in DIN EN /NA: , Anhang NA.D, enthalten. NCI zu Vertikale Schlitze und Aussparungen Absatz (1) ist wie folgt zu ergänzen: Ausgangspunkt für die Entwicklung der Vorwandinstallation ist die Frage, ob und inwieweit haustechnische Anlagen wie Vertikale Sanitärinstallationen Schlitze und und Aussparungen UP-Spülkästen sind in Aussparungen auch dann ohne und Schlitzen Nachweis von zulässig, Wänden wenn untergebracht die werden können. Folgende Vorschriften sind für das Schlitzen von Massivwänden zu beachten: DIN EN /NA, DIN EN , Querschnittsschwächung, bezogen auf 1 m Wandlänge, nicht mehr als 6 % beträgt und die Wand nicht dreioder vierseitig gehalten gerechnet ist. Hierbei müssen eine Restwanddicke nach Tabelle NA.19, Spalte 5, und DIN ein Mindestabstand EN /NA, nach DIN Spalte EN , 6 eingehalten DIN EN werden /NA, DIN EN , DIN EN /NA, DIN EN , DIN EN /NA, DIN 1045, DIN 4213, DIN EN 990, DIN EN 992, DIN EN 1520, DIN , DIN , EnEV und DIN NDP zu (1) Vertikale Schlitze und Aussparungen Prinzipiell ist das Herstellen von Schlitzen in folgender Art in den Normen beschrieben: Tabelle NA.19 enthält entsprechende Grenzwerte für tch,v. Tabelle Ohne Nachweis zulässige Größe t ch,v vertikaler Schlitze und Aussparungen im Mauerwerk Tabelle NA.19 Ohne Nachweis zulässige Größe tch,v vertikaler Schlitze und Aussparungen im nach DIN , Tabelle NA.19 Mauerwerk Wanddicke mm Nachträglich hergestellte Schlitze und Aussparungen c maximale Tiefe a tch,v mm maximale Breite b (Einzelschlitz) mm Mit der Errichtung des Mauerwerks hergestellte Schlitze und Aussparungen im gemauerten Verband Verbleibende Mindestwanddicke mm maximale Breite b mm Mindestabstand der Schlitze und Aussparungen von Öffnungen untereinander 115 bis bis bis bis bis EN /NA: bis fache Schlitzbreite bzw. 240 mm Schlitzbreite a Schlitze, die bis maximal 1 m über den Fußboden reichen, dürfen bei Wanddicken 240 mm bis 80 mm Tiefe und 120 mm Breite ausgeführt werden. b Die Gesamtbreite von Schlitzen nach Spalte 3 und Spalte 5 darf je 2 m Wandlänge die Maße in Spalte 5 nicht überschreiten. Bei geringeren elle NA.20 enthält entsprechende Grenzwerte für t Wandlängen als 2 m sind die Werte in Spalte 5 proportional zur Wandlänge zu ch,h. Sofern die Schlitztiefen die in Tabelle NA.20 verringern. egebenen Werte überschreiten, ist die Tragfähigkeit auf Druck, Schub und Biegung mit dem infolge der c Abstand der Schlitze und Aussparungen von Öfnungen 115 mm. zontalen und schrägen Schlitze reduzierten Mauerwerksquerschnitt rechnerisch zu überprüfen. NormCD - Stand NDP zu (1) Horizontale und schräge Schlitze Tabelle Tabelle NA Ohne Nachweis zulässige zulässige Größe Größe t ch,h horizontaler t ch,h horizontaler und schräger und Schlitze schräger im Mauerwerk Schlitze im Horizontale und nach schräge DIN , Schlitze sind Tabelle für eine NA.20 Mauerwerk gesamte Schlitztiefe von maximal dem Wert tch,h ohne gesonderten Nachweis der Tragfähigkeit des reduzierten Mauerwerksquerschnitts auf Druck, Schub und Biegung Wanddicke zulässig, sofern eine Begrenzung der zusätzlichen Maximale Ausmitte Schlitztiefe in diesem t a Bereich vorgenommen wird. ch,h Klaffende Fugen infolge planmäßiger Ausmitte der einwirkenden charakteristischen Lasten (ohne Berücksichtigung mm der Kriechausmitte und der Stabauslenkung nach mm Theorie II. Ordnung) dürfen rechnerisch höchstens bis zum Schwerpunkt des Gesamtquerschnittes entstehen. Unbeschränkte Länge Länge mm b Generell sind horizontale und schräge Schlitze in den Installationszonen nach DIN anzuordnen Horizontale und schräge Schlitze in Langlochziegeln sind jedoch nicht zulässig c c c c 30 über c a b c Horizontale und schräge Schlitze sind nur zulässig in einem Bereich 0,4 m ober- oder unterhalb der Rohdecke sowie jeweils an einer Wandseite. Sie sind nicht zulässig bei Langlochziegeln. Mindestabstand in Längsrichtung von Öffnungen 490 mm, vom nächsten Horizontalschlitz zweifache Schlitzlänge. Die Tiefe darf um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann. Bei Verwendung solcher Werkzeuge dürfen auch in Wänden 240 mm gegenüberliegende Schlitze mit jeweils 10 mm Tiefe ausgeführt werden. zu 8.7 Feuchtesperrschichten
71 Allgemeine Grundlagen Schlitzen / Vorwandinstallationen Das Stemmen von Aussparungen und Schlitzen ist zu vermeiden. Die Regelwerke schreiben ausserdem vor: DIN EN /NA - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau: Aussparungen, Schlitze, Durchbrüche und Hohlräume sind bei der Bemessung der Wände zu berücksichtigen, mit Ausnahme von lotrechten Schlitzen sowie lotrechten Aussparungen und Schlitzen von Wandanschlüssen, die den nachstehenden Regelungen für nachträgliches Einstemmen genügen. Das nachträgliche Einstemmen ist nur bei lotrechten Schlitzen bis 30 mm Tiefe zulässig, wenn ihre Tiefe höchstens 1 / 6 der Wanddicke, ihre Breite höchstens gleich der Wanddicke, ihr gegenseitiger Abstand mindestens 2,0 m und die Wand mindestens 120 mm dick ist. DIN EN 1520: Vorgefertigte Bauteile aus haufwerksporigem Leichtbeton und mit statisch anrechenbarer oder nicht anrechenbarer Bewehrung: (1) P Waagerechte oder geneigte Schlitze sind bei der Bemessung zu berücksichtigen. Dagegen dürfen lotrechte Schlitze mit einer Tiefe von nicht mehr als 30 mm oder einem Sechstel der Wanddicke und einem gegenseitigen Abstand von mindestens 1,0 m bei der Bemessung unberücksichtigt bleiben. (2) P Die Summe der Breiten der ohne rechnerischen Nachweis zulässigen Schlitze darf 20 % der horizontalen Länge der Wand nicht überschreiten. (3) P Ohne statischen Nachweis dürfen Schlitze nicht näher als das 1,5-fache der Dicke von den Rändern von Wandbauteilen angeordnet werden. Schlitze sind durch Einlegen von Leisten in die Schalung oder durch Fräsen herzustellen. Das Anlegen von Schlitzen in fertigen Wänden durch Stemmen ist nicht zulässig. (4) Zusätzliche Angaben oder Anforderungen für Schlitze oder für Wände mit Schlitzen sind in den nationalen Anwendungsdokumenten zu finden. Gips - Wandbauplatten (Plattendicke max. 100 mm) DIN , Pkt. 5.2 Schlitze Lotrechte Schlitze Waagerechte/Schräge Schlitze - Einfräsen oder Einschneiden - Einfräsen oder Einschneiden - Nachweis der Standsicherheit - Nachweis der Standsicherheit - L = 1,0 m, max. Tiefe = 1/2 der Wanddicke - L > 1,0 m, max. Tiefe = 1/3 der Wanddicke - Parallel verlaufende waagerechte Schlitze im Abstand von weniger als 50 cm sind zu vermeiden. Das einzige, theoretisch mögliche Szenario für eine UP - Installation wäre - Neubau (komplett oder einzelne Wände), keine spätere Veränderung der Leitungsführung, - Schlitze gemauert oder betoniert mit statischem Nachweis, - keine oder geringe Anforderungen an Schall- und Wärmeschutz (nicht in Außenwänden), - ausreichende Restwanddicke bei brandschutztechnischen Anforderungen - entsprechende Wanddicken. Praktisch wird diese UP - Installation die Ausnahme bleiben und nur in Einzelfällen eine wirtschaftliche Lösung darstellen. Bevorzugt sind Vorwandinstallationen/Installationssysteme einzusetzen, gegebenenfalls auch in Kombination mit Schlitzen. 65
72 Allgemeine Grundlagen xxx Schlitzen / Vorwandinstallationen VORWANDINSTALLATIONEN Es gibt keine speziellen Vorschriften für die Planung und Ausführung von Vorwandinstallationen. Maßgebend sind Vorschriften und Normen, die die Trink- und Abwasserinstallation sowie die Lüftung betreffen und solche, die Material und Bauarten der jeweils verwendeten Wandkonstruktionen definieren. Des weiteren gelten die Vorschriften zur Bauphysik: Energieeinsparverordnung EnEV, DIN Wärmeschutz im Hochbau; Wärmedämmung und Wärmespeicherung, DIN 4109 Schallschutz im Hochbau und DIN bis 10 Bauwerksabdichtungen. Vorwandinstallationen VW bestehen aus einem Traggerüst (z. B. Metallrahmen, Schaumstoffblock), welches - die erforderlichen Lasten aufnimmt (Widerlager z. B. durch Montageraumabdeckungen oder spezielle Stützfüße), - die Halterungen für Sanitärobjekte, Armaturenanschlüsse und Rohrleitungen trägt, - bei WC-Bausteinen den UP-Spülkasten bzw. die UP-Druckspülvorrichtung integriert, - bei Urinal-Bausteinen die UP-Druckspüler bzw. selbstauslösende Armaturen aufnimmt, - mittel- oder unmittelbar als Untergrund für die Verkleidung oder bei Einmauerung als Putzträger dient, Befestigungselementen zur Wand- und/oder Bodenbefestigung (teilweise auch nur zur Montagefixierung) sowie zum Höhen- und Tiefenausgleich, meist am Traggerüst montiert oder Bestandteil desselben, Sanitärinstallationen, - komplett, so dass nur noch die Verbindungen zum nächsten Element hergestellt werden müssen - Teilinstallationen, wie WC-Anschlussbögen - Trenn- und Vorwände auch ohne Sanitärinstallationen Zubehör, wie Halteschienen (für Wand- und/oder Bodenbefestigung), Profile, Laschen, Montageraumverkleidungen/ Abdeckungen. Vorwandinstallationen eines Sortimentes können unter Beachtung der erforderlichen Abstände zwischen den Sanitärobjekten in beliebiger Reihenfolge miteinander kombiniert werden. 66 Arten von Vorwandinstallationen Vorwandinstallationen unterscheiden sich nach: den einzusetzenden Objekten, Armaturen und sonstigen Bauteilen (für Waschtische, wandhängende und Stand-WCs, wandhängende und Stand-Bidets, Urinale mit Druckspüler oder elektronisch gesteuerter Spülung, Sanitärgegenstände für Behinderte, Spezialgriffe, Ausgussbecken, Befestigung schwerer Lasten, integrierte Wandeinbaukästen zur Aufnahme elektrischer Durchlauferhitzer, Rohrregister) der Montageart (Einzelmontage, Reihenmontage) dem Einbauverfahren - konventionelle Ausführungsart, aus- oder vorgemauerte Vorwandinstallation (Gewerk Maurer/Putzer erforderlich) - im Trockenbau errichtete Vorwandinstallation, verkleidete, mit einer Beplankung (z. B. zweilagiger Gipskarton) versehene Vorwandinstallation (durch Installateur mit zu errichten oder Gewerk Trockenbau) dem Ort der Montage - vor der Wand, Sonderform in der Ecke - in der Wand - freistehend montierte Systeme der Höhe - raumhohe - teilhohe in unterschiedlichen Höhen Entsprechend der Montagetechnik lassen sich die Ausführungsarten nochmals unterteilen in: - handwerklich vor Ort (auf der Baustelle) erstellte Installationen - Einsatz vorgefertigter Installationselemente (pro Sanitärobjekt ein Installationselement) - Anwendung von Installationssystemen, bestehend aus Profilen, Installationselementen und Beplankung - Komplett- oder Kompaktinstallationen: vorgefertigte Installationsblöcke oder Rohrregister, die auf der Baustelle nur zu montieren und anzuschließen (verbinden) sind.
73 Allgemeine Grundlagen Schlitzen / Vorwandinstallationen xxx Grundsätze, Empfehlungen, Hinweise Grundsätze Vorwandinstallationen sollen nach wirtschaftlichen Erwägungen unter Berücksichtigung der Kosten aller Gewerke eingesetzt werden. Um die Vorteile der VW sinnvoll nutzen zu können, ist es wichtig, absolut gleiche Situationen ausreichend oft vorzusehen. (Sanitäranlagen 2011, AMEV) Nach der zurückgezogenen DIN ist bei horizontaler Leitungsführung eine Vorwand mit einer Tiefe von 20 cm erforderlich, bei vertikaler Leitungsführung mit einer Tiefe von 25 cm. Empfehlungen Der Einsatzzweck und die Einsatzbedingungen sind zu ermitteln, erst danach kann der Einsatz der Vorwandinstallation nach den Herstellerunterlagen festgelegt werden. Exakte, verbindliche Unterlagen der Hersteller anfordern. Die Hersteller der Vorwandinstallationen geben meist die Rohbauhöhe ihrer Elemente an. Bei teilhohen Vorwandinstallationen ist zu beachten, dass zusätzlich noch die Höhe für die Beplankung (oder den Putz), Verfliesung und ggf. die Betätigungstaste für den UP-Spülkasten mit oberer Betätigung sowie ggf. Verbindungsprofile für benachbarte Elemente eingeplant werden müssen. Prüfzeugnisse anfordern. Kontrollieren, wofür die Prüfzeugnisse ausgestellt worden sind ( DVGW-geprüft gilt nur für einzelne Baugruppen, ist allein nicht ausreichend, brandschutztechnisch geprüfte Einbausituation vergleichen). Der Zugang zu Vorwandinstallationen ist möglichst zerstörungsfrei zu realisieren; der Einbau von Revisionsklappen oder -öffnungen in Trockenbauunterkonstruktionen ist dringend zu empfehlen. Bei Sonderlösungen, z. B. besonders kleine Nischen, sind evtl. erforderliche Änderungen an den Bausteinen mit dem Hersteller abzustimmen, zeichnerisch festzuhalten und nicht dem Installateur zu überlassen (Gewährleistung). Bei der Ausführung im Zusammenhang mit Leichtbauwänden ist unbedingt eine Abstimmung mit dem Trockenbauunternehmen bezüglich der Befestigung erforderlich. An Wänden, deren Masse geringer als 220 kg/m² ist, ist ein Eignungsnachweis erforderlich (nach noch gültiger DIN 4109). Bei Leitungsführungen in Vorwandinstallationen und anschließenden Wanddurchdringungen Schallschutz beachten. Hinweise Häufig werden in der Planungsphase bei WCs zu geringe Vorwandtiefen vorgegeben. Insbesondere bei Leitungsquerungen sind die folgenden lichten Einbautiefen zu beachten. Zusätzlich sind noch die Tragkonstruktion, die Beplankung sowie die Verfliesung zu berücksichtigen! Erforderliche Einbautiefen bei Leitungskreuzungen am Beispiel: z. B. WICU extra z. B. WICU standard SML-Guss St-Rohr/Edelst. SML-Guss St.-Rohr 28 x 1,5 28 x 1,5 DN 100 od. WICU extra DN 100 od. WICU extra 67
74 Allgemeine Geberit Installationssysteme Grundlagen xxx Schlitzen / Vorwandinstallationen Badbau mit System 68 Mit den Geberit Installationssystemen lösen Sie alle Aufgaben, die bei Neubau, Modernisierung und Sanierung von Sanitärobjekten anstehen. So planen und realisieren Sie im privaten, halböffentlichen und öffentlichen Bereich wirtschaftliche und sichere Badlösungen.
75 Allgemeine Grundlagen Schlitzen / Vorwandinstallationen Einige der häufigsten Ausführungsfehler werden nachfolgend beschrieben: - Für den jeweiligen Anwendungsfall werden die falschen Elemente verwendet (Trockenbau/Massivbau). - Die Abstimmung mit Trockenbauer fehlt oder ist nicht ausreichend. Schwerpunkte sind hierbei die Vorbereitung der Installationswand und die Klärung, wer die Elemente in dieser Wand befestigt. - Die Höhe des Fußbodenaufbaus wird nicht beachtet - Die Elemente werden nicht fachgerecht und nicht nach Herstellerangaben am Baukörper befestigt - Trockenbauer bzw. Fliesenleger arbeiten unsauber im Bereich der Revisionsöffnung des Spülkastens. - Das Fliesenraster wird nicht eingehalten. Wandhängende WCs sollen nach 3 Wochen nachgezogen werden. Schallbrücken sind unbedingt zu vermeiden. Je nach Element sollten zusätzliche Maßnahmen zum Schallschutz (speziell bei Einmauerung) vorgesehen werden, z. B. Schallschutzkörbe über liegenden Abwasserleitungen. Hohlräume, z. B. in Installationswänden, sind mit geeigneten Materialien wie Mineralwolle zu bedämpfen. Vorteile der Vorwandinstallationen Bei Modernisierungen bleiben Bestandswände in ihrer Substanz erhalten, die volle Wandstärke gewährleistet die Standsicherheit, einen günstigeren Schall- und Brandschutz. Bauschutt und Lärmbelästigung durch Stemmen oder Fräsen entfallen. Geringe Instandhaltungskosten durch einfachere Schadensfeststellung und Instandsetzung. Ausführung wichtiger Installationsprozesse in Vorfertigungswerkstätten. Prüfungen sind in der Vorfertigung besser und zuverlässiger durchzuführen. Reduzierung der Baunebenleistungen. Mauer- und Putzarbeiten werden besonders bei Verwendung von Installationssystemen, Installationsblöcken und Registern reduziert. Verkürzung der Gesamtmontagezeiten auf der Baustelle. Schnellerer Bauablauf und bessere Terminüberwachung sind insbesondere bei Installationssystemen möglich. Mit weniger Personal sind größere Bauvorhaben durchführbar. Installation einschließlich Trockenbau und Gewährleistung aus einer Hand. Die meisten Hersteller haben eine Gewährleistungsvereinbarung mit dem ZVSHK. Neuartige Möglichkeiten der freien Raumgestaltung wie Schaffung nutzbarer, großzügiger Ablageflächen, abgestufter Höhen derselben, Raumteiler, Eckmontagen etc. Vorgefertigte Installationen reduzieren den Planungsaufwand erheblich. Änderungswünsche sind auch noch in einer späteren Bauphase realisierbar. Die funktions- und maßgerechte Anordnung der Armaturen bei Einhaltung des durch Bauherren und Architekten vorgegebenen Fliesenrasters ist einfacher möglich. Durch exakte Ausschreibungstexte der Hersteller ist eine genaue Kalkulation möglich. 69 1) Nicht für das Betreiben oder Verwenden
76 Allgemeine Grundlagen xxx Elektrotechnik 2.9 Elektrotechnik DIN VDE Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Räume mit Badewanne oder Dusche Die Planung und Errichtung von Niederspannungsanlagen nach den gültigen DIN/VDE-Normen obliegen den Elektro- Planern und -Installateuren, wobei eine rechtzeitige gegenseitige Verständigung mit den Planungsbüros und Ausführungsbetrieben für die Sanitär- und Heizungsanlagen erforderlich ist. In diesem Abschnitt sollen nur die Grundlagen dargestellt werden, die Architekten, Sanitärplaner, Bauherren und andere Nichtelektrofachkräfte bereits bei der Entwurfsplanung benötigen, um z.b. Steckdosen und Schalter sowie Wassererwärmer, Heizungs- und Lüftungsgeräte und andere festanzubringende elektrische Installationsgeräte und Verbrauchsmittel sowie die Waschmaschinenstellfläche fachgerecht anordnen bzw. auswählen zu können. Bei kritischen Anlagen, wie Whirlpools, Notduschen oder elektrischen Einrichtungen für behinderte Menschen sollte, wenn keine einschlägigen Erfahrungen vorhanden sind, von vornherein der Elektroplaner zu Rate gezogen werden. Grundlage der folgenden Ausführungen sind die gültigen Fassungen der DIN VDE vom Oktober Anwendungsbereich Diese Norm gilt für das Errichten von elektrischen 1) Anlagen in Räumen mit fest angeordneten Bade- oder Duscheinrichtungen in Wohngebäuden sowie in öffentliche und gewerblichen Gebäuden, z.b. in Hotels und Internaten, in Duschräumen von Kindergärten und Industriegebäuden. Dazu zählen auch fest angeordnete, fabrikfertige Bade- oder Duscheinrichtungen wie Schrankbäder mit herausschwenkbarer Wanne, wenn diese Einrichtungen elektrisch fest angeschlossen sind. Sie gilt nur im Zusammenhang mit den anderen Normen der Reihe DIN VDE Zusätzlich gelten für medizinisch genutzte Bade- und Duschräume DIN VDE und DIN VDE und für Bade- und Duschräume in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen DIN EN 50172, DIN VDE und DIN VDE DIN VDE muss nicht angewendet werden bei Räumen mit Duscheinrichtungen, die nur in Notfällen benutzt werden (z. B. Notduschen). Begriffe Nachfolgend werden ausgewählte Begriffserläuterungen wiedergegeben, die nicht als eindeutig vorausgesetzt werden können und zum besseren Verständnis der folgenden Ausführungen beitragen sollen. Bewegliche Bade- oder Duscheinrichtungen mit eingebauten elektrischen Betriebsmitteln sind ortsfeste Verbrauchsmittel, die begrenzt bewegbar sind (DIN VDE ), z. B. Schrankbäder oder Schrankduschkabinen. Festangebrachte Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die auf einer Haltevorrichtung angebracht oder in einer anderen Weise fest an einer bestimmten Stelle montiert sind. (DIN VDE ) Ortsfeste Betriebsmittel sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können. (DIN VDE ) 70 Auszug aus DIN VDE , wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. und des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. Maßgebend ist die neueste offizielle Fassung der Norm, welche über den VDE VERLAG, Berlin ( bezogen werden kann.
77 Allgemeine Grundlagen Elektrotechnik xxx IP-Code ist ein Bezeichnungssystem nach DIN EN 60529, um die Schutzgrade durch ein Gehäuse gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen, Eindringen von festen Fremdkörpern und/oder Eindringen von Wasser anzuzeigen und zusätzliche Informationen zu einem solchen Schutz anzugeben. (DIN VDE ) Schutzart (Schutzgrad) Umfang des Schutzes durch ein Gehäuse gegen den Zugang zu gefährlichen Teilen, gegen Eindringen von festen Fremdkörpern und/oder gegen Eindringen von Wasser. (DIN VDE ) Schutzklassen (DIN EN 61140, VDE ) in Klassen eingeteilte Ausführung eines elektrischen Betriebsmittels gegen gefährliche Körperströme - Schutzklasse I Geräte mit Schutzleiteranschluss - Schutzklasse II schutzisolierte Geräte - Schutzklasse III Geräte für Schutzkleinspannung Starkstromanlagen sind elektrische Anlagen mit Betriebsmitteln zum Erzeugen, Umwandeln, Speichern, Fortleiten, Verteilen und Verbrauchen elektrischer Energie mit dem Zweck des Verrichtens von Arbeit - z.b. in Form von mechanischer Arbeit, zur Wärme- und Lichterzeugung oder bei elektrochemischen Vorgängen. SELV Schutzkleinspannung (Safety extra low voltage). RCD (englisch: residual current (protective) device) Rest-Strom-(Schutz)-Einrichtung ist der Oberbegriff: RCD RCD mit Hilfsspannungsquelle Diese werden in Deutschland als Differenzstrom-Schutzeinrichtungen bezeichnet. RC Bemessungs-RC (von residual current) ist der Bemessungsdifferenzstrom/-fehlerstrom. Der Index hierfür darf r oder N sein. PELV Funktionskleinspannung mit sicherer Trennung RCD ohne Hilfsspannungsquelle Diese werden in Deutschland als Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen bezeichnet. Allgemeine Anforderungen In Bereichen mit Bade- und Duscheinrichtungen ist aufgrund der Verringerung des elektrischen Widerstandes des menschlichen Körpers und seiner Verbindung mit Erdpotential mit erhöhter Wahrscheinlichkeit mit dem Auftreten eines gefährlichen Körperstromes zu rechnen. Die Norm DIN VDE teilt die Räume mit Bade- oder Duschwanne nach dem Grad der Gefährdung in drei Bereiche (Bereich 0, Bereich 1, Bereich 2) ein und stellt differenzierte Anforderungen hinsichtlich der Auswahl und Errichtung der ortsfesten elektrischen Anlagen. Räume mit Bade- oder Duscheinrichtungen und damit auch die drei Bereiche werden begrenzt durch Decken, Dachschrägen, Wände einschließlich Fenster, Türen, Fußböden und fest angebrachte Abtrennungen. Wenn die Maße der fest angebrachten Abtrennungen kleiner als die Maße der jeweiligen Bereiche sind, muss bei den Abtrennungen das Um- und Übergreifen berücksichtigt werden. Dieses wird durch das Fadenmaß in Bild 1 dargestellt. Bei fest angeordneten, fabrikfertigen Bade- oder Duscheinrichtungen gelten die Bereiche für die jeweilige Gebrauchslage der Bade- bzw. Duschwanne. 71
78 Allgemeine Grundlagen xxx Elektrotechnik Bereich 0 Der Bereich 0 entspricht dem Inneren der Bade- oder Duschwanne. Bei Duschen ohne Wanne entfällt Bereich 0. Bereich 1 Bereich 1 wird begrenzt durch den Fertigfußboden und die waagerechte Fläche - in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes 12 ) oder Wasserauslasses oder - in 225 cm Höhe über dem Fertigfußboden durch die senkrechte Fläche - an den Außenkanten der Bade- oder Duschwanne - an den Innenkanten der Bade- oder Duschwanne bei gemauerten Wannen - bei Duschen ohne Wanne mit einem Abstand von 120 cm vom Mittelpunkt der festen Wasseraustrittstelle an der Wand bzw. an der Decke Bereich 0 gehört nicht zum Bereich 1. Zum Bereich 1 gehört auch der Bereich unter Bade- und Duschwannen bis zu deren Ablauffläche, unabhängig davon, ob er zugänglich ist oder nicht. Bereich 2 Bereich 2 wird begrenzt durch den Fertigfußboden und die waagerechte Fläche - in Höhe des höchsten fest angebrachten Brausekopfes 23 ) oder Wasserauslasses oder - in 225 cm Höhe über dem Fertigfußboden durch die senkrechte Fläche an der Grenze zu Bereich 1 und die dazu parallele Fläche im Abstand von 60 cm Bei Duschen ohne Wanne entfällt Bereich 2, dafür vergrößerter Bereich 1 (120 cm). Bild Schutzbereiche in Räumen mit Badewanne oder Dusche nach DIN VDE ) + 3) Anschlusspunkt, der Bestandteil der festen Installation ist, also keine flexiblen Duschschläuche
79 Allgemeine Grundlagen Elektrotechnik xxx Die Anordnung von Schaltern und Steckdosen ist in dem mit l l l gekennzeichneten Bereich bei dieser Aufstellung der Dusche zulässig. Jedoch ist ein größerer Abstand zwischen Dusche und Wand zu empfehlen Bild Anordnung einer fabrikfertigen Duschkabine Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag Schutz durch Kleinspannung: SELV- oder PELV-Stromkreise In den Bereichen 0, 1 und 2 ist unabhängig von der Höhe der Nennspannung der elektrischen Betriebsmittel ein Schutz gegen direktes Berühren erforderlich. Schutz durch Schutztrennung: Trenntransformatoren für einzelne Verbrauchsmittel, nicht zulässig mit mehreren Verbrauchsmitteln. Für Fußboden- Flächenheizungen wird Schutztrennung nicht zugelassen. 73
80 Allgemeine Grundlagen xxx Elektrotechnik Zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs): - erforderlich in Räumen mit Badewanne oder Dusche - Bemessungsdifferenzstrom I DN 30 ma - nicht gefordert für Stromkreise mit der Schutzmaßnahme Schutztrennung, wenn jeder Stromkreis nur ein elektrisches Verbrauchsmittel oder nur eine Steckdose versorgt; mit Schutz durch Schutztrennung oder SELV / PELV und für Stromkreise, die ausschließlich der Versorgung von fest angeschlossenen Wassererwärmern dienen Zusätzlicher Potentialausgleich: Fremde, leitfähige Teile, die in Räume mit Badewanne oder Dusche eingeführt werden, sind in einen zusätzlichen Potentialausgleich einzubeziehen. Das betrifft Teile für Frisch- und Abwasser, Heizung und Klima sowie Gas. Nicht gefordert für kunststoffummantelte metallene Rohre, wenn sie im Raum nicht berührt werden können und nicht mit berührbaren, leitfähigen Teilen ohne Schutzpotentialausgleich verbunden sind. Tabelle Errichtung von Installationsgeräten und Verbrauchsmitteln nach DIN VDE , Zulässigkeit Bereich Schalter-, Steuer- und Installationsgeräte z. B. Schalter, Steckdosen Verbrauchsmittel z. B. Leuchten, Lüfter, Whirlpools 0 nicht zulässig - Verbrauchsmittel, die nach Herstellerangaben für diesen Bereich zugelassen sind und - fest angeordnet und fest angeschlossen sind und - mit Nennspannung bis AC 12 V und DC 30 V in SELV- Stromkreisen versorgt werden. Die Stromquelle für den SELV-Stromkreis darf nicht innerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet werden. 1 - Verbindungs- und Anschlussdosen für die Versorgung der in Bereich 0 und 1 zulässigen Verbrauchsmittel - Installationsgeräte einschl. Steckdosen mit einer Nennspannung bis AC 25 V oder DC 60 V in SELV- oder PELV-Stromkreisen, Stromquelle muss außerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet sein. 2 - Installationsgeräte, ausgenommen Steckdosen - Installationsgeräte einschl. Steckdosen für Betriebsmittel der Signal- und Kommunikationstechnik in SELV- oder PELV-Stromkreisen - Rasiersteckdosen-Einheiten nach DIN EN (VDE ) ausschließlich folgende elektrische Verbrauchsmittel, wenn sie ortsfest angebracht und fest angeschlossen, sowie für diesen Bereich geeignet sind: - Wassererwärmer - Whirlpooleinrichtungen - Duschpumpen - Verbrauchsmittel, die mit Nennspannung bis AC 25 V und DC 60 V in SELV- oder PELV-Stromkreisen versorgt werden (z.b. Leuchten) Die Stromquelle für SELV- oder PELV-Stromkreise darf nicht innerhalb der Bereiche 0 und 1 errichtet werden. - Verbrauchsmittel für Lüftung - Handtuchtrockner 74
81 Allgemeine Grundlagen Elektrotechnik xxx Auswahl der elektrischen Betriebsmittel Elektrische Betriebsmittel dürfen nach DIN VDE nur errichtet werden: - im Bereich 0 mit mindestens der Schutzart IP X7 - in den Bereichen 1 und 2 mit mindestens der Schutzart IP X4. Ist die Gefahr vorhanden, dass die elektrischen Betriebsmittel Strahlwasser ausgesetzt sind, müssen diese in den Bereichen 1 und 2 mindestens die Schutzart IP X5 erfüllen. Nach [2] ist seit langem vorgesehen, den IP-Code weltweit für alle Arten von Betriebsmitteln einzuführen. Jedoch werden viele Betriebsmittel derzeitig und auch zukünftig mit Symbolen gekennzeichnet ( Tropfenkennzeichnung ), siehe Tabelle 3. Es gibt keine genormte Vergleichstabelle, bei welcher verlangten Schutzart ein Betriebsmittel mit der Symbolkennzeichnung zulässig ist. Vom CEE (=Internationale Kommission für Regeln zur Begutachtung elektrotechnischer Erzeugnisse) wurde jedoch die in Tabelle 2 wiedergegebene Aufstellung verfasst, die in der Praxis weitgehend Beachtung findet, aber nur eine unverbindliche Orientierung bieten kann. Tabelle Symbolkennzeichnung und IP-Code Bedeutung der Symbolkennzeichnung aus [2] Symbol Bedeutung IP-Schutzart nach DIN EN Grober Vergleich zwischen den Bezeichnungen nach der Symbol-Kennzeichnung und dem IP-Code aus [2] ohne Symbol IP X0 nicht geschützt Schutzgrad gegen Wasser nach DIN EN tropfwassergeschützt IP X1 geschützt gegen Tropfwasser sprühwasser- und regengeschützt IP X2 IP X3 geschützt gegen Tropfwasser bei geneigtem Gehäuse bis 15 geschützt gegen Sprühwasser spritzwassergeschützt IP X4 geschützt gegen Spritzwasser strahlwassergeschützt IP X5 geschützt gegen Strahlwasser eintauch- und flutungsgeschützt, wasserdicht IP X6 IP X7 IP X8 geschützt gegen starkes Strahlwasser geschützt gegen Wirkungen bei zeitweiligem Untertauchen in Wasser geschützt gegen Wirkungen bei dauerndem Untertauchen in Wasser... bar...m 75
82 Allgemeine Grundlagen Elektrotechnik Whirlpools, fabrikfertige Duschkabinen und Schrankbäder, Spiegelschränke Es sollten grundsätzlich Geräte mit Festanschluss vorgesehen werden, weil nur dadurch der sichere, fachgerechte Anschluss unter Beachtung der Herstellerhinweise durch den Elektroinstallateur gewährleistet werden kann. Dass die Geräte VDE geprüft sein müssen, wird vorausgesetzt. Steckerfertige Geräte bergen die Gefahr in sich, dass die Aufstellung in unzulässigen Bereichen geschieht und der Anschluss durch Laien an ungeeigneten Steckdosen und ohne den zusätzlichen Potentialausgleich erfolgt. Statische Probleme sind rechtzeitig zu klären. Waschmaschinenaufstellung Oft diskutiert wird die Frage, ob die Waschmaschine neben der Badewanne, also in Bereich 2, aufgestellt werden darf. Z.T. wird auf DIN VDE verwiesen, die die Aufstellung in Bereich 2 nicht zulassen. Richtig ist, dass die DIN VDE sich nur mit festangeschlossenen elektrischen Betriebsmitteln befasst über das Betreiben elektrischer steckerfertiger Betriebsmittel, wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Lufttrockner, Heizlüfter oder Haartrockner keine Aussage enthält, da es sich um eine Errichtungsnorm handelt. Die Aufstellung von Waschmaschinen und anderen ortsveränderlichen elektrischen Geräten ist nicht Gegenstand dieser Norm. u.a. die für Bereich 2 zulässigen Installationsgeräte regelt (sh. Tabelle 1). Danach sind in Bereich 2 nur Steckdosen für Verbrauchsmittel der Bereiche 0 und 1 zulässig. Steckdosen für Waschmaschinen sind demnach ausgeschlossen. Daraus kann jedoch nicht zwingend geschlussfolgert werden, dass auch die Aufstellung der Waschmaschine in Bereich 2 nicht zulässig sei. Nach [1] dürfte die Waschmaschine neben der Badewanne aufgestellt werden. Mit der Norm DIN VDE von Oktober 2008 wurde erstmals eine europäisch harmonisierte Norm für die Errichtung von Niederspannungsanlagen in Räumen mit Badewanne oder Dusche vorgelegt. Sie enthält im Anschluss an den Haupttext der national mit Ergänzungen für Deutschland übernommenen Norm darüber hinaus gehende ergänzende bzw. abweichende Regelungen, die in den anderen CENELEC-Mitgliedsländern bzw. in einzelnen von Ihnen gilt. Literatur [1] Vogt, D.: Sanierung von Bädern - Waschmaschinenstandort im Bereich 2, In: de 12/94, S. 889 [2] Hörmann, W., Nienhaus. H. und B. Schröder: Errichten elektrischer Anlagen in Räumen mit Badewannen oder Dusche - Kommentar der DIN VDE (VDE 0100 Teil 701): mit Änderung 1: , VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich Band 67 A, 2004, Überarbeitung in Vorbereitung für 2009 [3] Senkbeil, H.: Die Elektroanlage im Badezimmer, 2. Auflage, Verlag Technik, Berlin
83 Wasserversorgung Trinkwasser Inhaltsstoffe 1 Trinkwasser Inhaltsstoffe Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht allein zum Trinken per se, sondern auch zum Gebrauch in der Küche und im Sanitärbereich. Zudem müssen technische Anforderungen (möglichst geringe Aggressivität gegen Rohrleitungen, Vermeidung von Ablagerungen) erfüllt werden. Die Grenzwerte, die es erlauben, ein Wasser als Trinkwasser freizugeben, sind gesetzlich vorgegeben und am Gedanken der Gesundheitsvorsorge orientiert. In Deutschland wird die Beschaffenheit des Trinkwassers durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt. Bild 1.1: Wasser Lebensmittel und technisches Medium zugleich. [1.1] In der Natur kommt Wasser in reiner Form praktisch nicht vor; es sind immer anorganische (z. B. Salze) oder organische (z. B. Huminstoffe) Stoffe darin enthalten. Alle im Wasser enthaltenen gasförmigen, gelösten, kolloidalen oder festen Stoffkomponenten werden als Wasserinhaltsstoffe bezeichnet. Je nach geogenen Bedingungen (z.b. Norddeutschland, Gebirge, Bodenseebereich usw.) findet man unterschiedliche Mengen an Inhaltsstoffen. Das lässt sich mit der Wirkung des Wasserkreislaufes erklären. Eine besondere Bedeutung kommt hier dem aus der Atmosphäre aufgenommenen sowie dem im Erdreich produzierten Kohlendioxid (CO 2 ) zu, da sich durch dessen Anreicherung die Lösungsfähigkeit des Wassers erhöht. Das aufgenommene Kohlendioxid reichert beim Durchfließen der Bodenschichten das Wasser mit immer größeren Mengen an Inhaltsstoffen an. Zunehmend findet man aber auch Stoffe im Wasser, die vom Menschen eingebracht wurden (anthropogenen Ursprungs). Sei es Phosphat, Nitrat, ausgeschiedene Medikamente und Hormone, Pestizide aus Landwirtschaft und Gartenbau u. v. m., all diese Stoffe gelangen durch das Zutun des Menschen in den Wasserkreislauf. Wasserinhaltsstoffe werden in unterschiedliche Gruppen eingeteilt. Nichtgelöste und Gelöste Organische und Anorganische Mikrobiologische Steinbildungsrelevante Korrosionsrelevante Toxische Sonstige Je nach Verwendungszweck (z.b. Trink-, Produktions-, Heiz-, Kühl- und Klimawasser) werden in Analysen die zu bewertenden Inhaltsstoffe analysiert, bewertet und das Wasser entsprechend aufbereitet und behandelt. 77
84 Wasserversorgung Trinkwasser Inhaltsstoffe Tabelle 1.1: Wasserinhaltsstoffe [1.1] Gelöste Gase Anorganische Salze (Mineralien) Kationen Natrium Na + Kalium K + Ammonium NH4 + Calcium Ca 2+ Magnesium Mg 2+ Kupfer Cu 2+ Zink Zn 2+ Blei Pb 2+ Eisen Fe 2+/3+ Aluminium Al 3+ Anorganische und organische Trübstoffe Sauerstoff O2 Stickstoff N2 Kohlendioxid CO2 Anionen Chlorid Cl - Fluorid F - - Nitrat NO3 - Nitrit NO2 Carbonat CO3 2- Sulfat SO4 2- Silikat SiO3 Phosphat PO Gelöste organische Stoffe Mikroorganismen (Bakterien, Einzeller, Pilze) Obwohl viele mineralische Inhaltsstoffe des Wassers lebensnotwendig sind, können zu hohe Konzentrationen gesundheitsgefährdend sein - es kommt eben wie immer auf die richtige Menge an (frei nach Paracelsus). Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Trinkwasserverordnung die wichtigsten Grenzwerte für die Wasserinhaltsstoffe festgelegt. Diese sollen vorrangig eine gesundheitliche Schädigung des Wassernutzers ausschließen. Gleichzeitig enthält die Trinkwasserverordnung aber auch sog. Indikatorparameter; dies sind Werte, bei deren Überschreitung keine gesundheitliche Schädigung auftritt, die aber einen Hinweis darauf geben, dass innerhalb der Trinkwasseraufbereitung bzw. verteilung Unregelmäßigkeiten bzw. Defizite vorhanden sind. Die Wasserversorgungsunternehmen stellen mit regelmäßigen Überprüfungen sicher, dass die Vorgaben der TrinkwV eingehalten werden jedenfalls bis zur Übergabe in die Hausinstallation; danach beginnt der Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Doch wird das Wasser im modernen Haushalt nicht nur getrunken, sondern auch im Warmwasserbereiter erwärmt und zu großen Teilen als Nutzwasser verbraucht für Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, in Kaffeemaschinen etc. Für diese Geräte und für die Sanitärinstallationen muss das Wasser vielfach nachbehandelt werden. Ohne Nachbehandlung geht von dem Wasser keine gesundheitliche Gefährdung aus, aber der Mehraufwand für das Putzen einer Duschabtrennung oder das Entkalken einer Kaffeemaschine kann erheblich sein. Zudem können Fremdpartikel und Korrosion zu Problemen für die Haustechnik (und damit für den Hausbesitzer) beitragen. Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel, dessen Förderung, Aufbereitung und Verteilung durch zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien geregelt wird, die seine jederzeitige und dauerhafte Qualität gewährleisten. Es wird nach DIN 4046 als Wasser definiert, das für den menschlichen Genuss und Gebrauch geeignet sein muss und Güteeigenschaften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (TrinkwV) sowie nach DIN 2000 besitzt. In diesem Rahmen erarbeiten die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v. (DVGW) und das Deutsche Institut für Normung (DIN) gemeinsam mit anderen anerkannten Institutionen und in Übereinstimmung mit dem wissenschaftlich-technischen Entwicklungsniveau die allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN- Normen, DVGW-Arbeitsblätter sowie VDI-Richtlinien usw.) zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit, Sicherheit und Hygiene der Trinkwasserversorgung. Eine Verletzung oder Missachtung dieser allgemein anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Ausführung und Betrieb von Anlagen der Trinkwasserversorgung kann strafrechtliche bzw. haftungsrechtliche Folgen haben. 78 Die öffentliche Wasserversorgung wird von den Wasserversorgungsunternehmen (WVU) betrieben, deren Rechte und Pflichten in Hinblick auf die Trinkwasserlieferung in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) festgelegt sind. Aufgabe der WVU ist es u.a., die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung, wie sie vom Gesetzgeber und in der DIN 2000 bestimmt sind, einzuhalten. Das WVU ist
85 Wasserversorgung Trinkwasser Inhaltsstoffe verpflichtet, das Wasser unter dem Druck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des üblichen Bedarfs in dem betreffenden Versorgungsgebiet erforderlich ist. Das WVU allein ist berechtigt, Arbeiten an Trinkwasseranlagen auszuführen bzw. dieses Recht an Fachfirmen, die als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) bezeichnet werden, zu übertragen. Zur Eintragung in das Installateurverzeichnis müssen die Firmen auch den Nachweis der fachlichen Befähigung erbracht haben. Die Verteilung des Trinkwassers durch das WVU erfolgt über Versorgungsleitungen, an die die einzelnen Abnehmer über Anschlussleitungen angeschlossen werden. Liefergrenze und somit Zuständigkeitsgrenze ist in der Regel die Hauptabsperreinrichtung (HAE), also die erste Armatur im Gebäude. Hier beginnt die Kundenanlage. In 4 der TrinkwV geht der Gesetzgeber davon aus, dass zur Verteilung kommendes Trinkwasser die in der Verordnung aufgeführten mikrobiologischen, chemischen und Indikator-Parameter einhält. Des Weiteren wird unterstellt, dass bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Wasserverteilung Installationsanlagen sind Bestandteil der Verteilungsanlagen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. 79
86 Wasserversorgung Grundlagen der Trinkwasserversorgung Der BWT E1 Einhebelfilter - die neue Filtergattung E1 Einhebelfilter So einfach ist Trinkwasserhygiene heute! 80
87 Wasserversorgung Potentielle Gesundheitsgefährdung 2 Potentielle Gesundheitsgefährdung Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) fordert in 5 Abs. 1, dass Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ( 2 Nr. 1) nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit bewirken. Zusätzlich fordert die TrinkwV in 5 Abs. 5, dass sollten mikrobielle Belastungen feststellbar sein, die zum Auftreten einer übertragbaren Krankheit führen können eine Aufbereitung des Trinkwassers erfolgen muss, erforderlichenfalls unter Einschluss einer Desinfektion. Liegt nachweislich eine mikrobiologische Kontamination vor, müssen alle Maßnahmen sorgfältig abgestimmt werden, um nachhaltig Abhilfe zu schaffen. Alleine der Einbau einer Desinfektionsanlage ist nicht ausreichend. Oft ist ein ganzes Maßnahmenpaket erforderlich, um an allen Zapfstellen einer komplexen Installation mikrobiologisch einwandfreies Wasser zu liefern. Maßnahmen können sein: Bestandsaufnahme und Bewertung der Installation und deren Betriebsbedingungen Stilllegung von wenig benutzten Leitungssträngen Reinigung und Basisdesinfektion Aufbau einer Desinfektionskapazität von freiem Chlor oder Chlordioxid Installation von Membranfiltern Eine Desinfektion gemäß den anerkannten Regeln der Technik bewirkt, dass unerwünschte Mikroorganismen entfernt und/oder inaktiviert werden. Das kann durch physikalische oder chemische Verfahren erfolgen. Physikalisch wirken z.b. die UV-Bestrahlung und eine Erniedrigung bzw. Erhöhung der Temperatur. Chemische Desinfektionsmittel sind z.b. Chlordioxid und Chlor. 11 Trinkwasserverordnung Höchstkonzentrationen und weitere Einschränkungen sind zu beachten. 2.1 Legionellen Legionellenproblematik im Trinkwasser Erstmals wurde die Bakteriengattung Legionella bei einem Kriegsveteranentreffen im Jahre 1976 in Philadelphia, USA entdeckt. Bei diesem Treffen der Legionäre nahmen ca Kriegsveteranen teil. Dabei erkrankten 180 Mitglieder und 29 Personen starben unmittelbar danach. Auch heute ist die Legionärskrankheit eine immer wiederkehrende Erkrankung. Die europäische Arbeitsgruppe für Legionella-Infektionen stellt die Meldezahlen aus insgesamt 35 Ländern zusammen. Für den Zeitraum von 2004 bis 2006 ergab sich die jährliche Zahl gemeldeter Fälle von Legionärskrankheiten zwischen 0,8 und 1,1 Fälle pro Einwohner. Wendet man diese Zahl auf Deutschland an, ergäben sich für diesen Zeitraum insgesamt etwa Erkrankungen und davon 139 Krankenhausinfektionen. Nach Daten des Kompetenznetzes für ambulant erworbene Lungenentzündungen (CAPNETZ) treten ca Pneumonien im Jahr in Deutschland auf. Davon sind ca. 6 % (30.000) auf Legionellen zurückzuführen. Man geht hierbei von ca Todesfällen pro Jahr in Deutschland aus. [2.1] Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien mit einer Länge von ca. 1 bis 5 μm. Diese sind ein natürlicher Bestandteil aller Süßwässer, aber auch im Meerwasser wurden bereits Legionellen gefunden. 81
88 Wasserversorgung Potentielle Gesundheitsgefährdung Überwiegend können Legionellen angetroffen werden als frei im Wasser lebende Bakterien, in Wirtsorganismen (z. B. Amöben), in Biofilmen, in Korrosionspartikeln im Rohrleitungsnetz, in Schlammablagerungen im Warmwasserspeicher. Temperaturen zwischen 30 C und 45 C sind optimale Wachstumsbedingungen für Legionellen. Zusätzlich gefördert wird dies durch inkrustierte Rohrinnenoberflächen und Biofilm. Hier finden die Bakterien optimale Wachstums- und Nahrungsbedingungen. Legionellen können sich, je nach Temperatur, ungefähr alle 4 Stunden verdoppeln. Legionellen können Krankheiten wie das Pontiac-Fieber oder die Legionella-Pneumonie auslösen. Das Pontiac-Fieber hat eine Inkubationszeit von 1 bis 2 Tagen. Das Krankheitsbild ähnelt einer fiebrigen Erkältung mit Kopf-, Glieder- und Thoraxschmerzen begleitet von Husten und Fieber (ähnlich wie bei einer Grippe). Die Erkrankten erholen sich innerhalb von ca. 5 Tagen ohne antibiotische Therapie. Bei dieser Legionellenerkrankung sind bis jetzt noch keine Todesfälle bekannt geworden. Die klassische Legionellose, auch Legionella-Pneumonie genannt hat eine Inkubationszeit von 2 bis 10 Tagen. Hierbei handelt es sich um eine schwere Erkrankung. Die ersten Anzeichen für diese Krankheit sind eine schwere Lungenentzündung mit Kopf-, Glieder- und Thoraxschmerzen. Ein Temperaturanstieg von über 40 C in Form von Fieber ist typisch für das Krankheitsbild. Im weiteren Krankheitsverlauf kann es zu Durchfall und Erbrechen kommen. Erschwert wird die Behandlung dieser Krankheit dadurch, dass übliche Pneumonie-Erreger nicht nachgewiesen werden können. Deshalb ist es erforderlich sofort nach Krankheitsausbruch eine Behandlung mit Antibiotika einzuleiten. Besonders gefährdet sind folgende Personengruppen: Kranke und immungeschwächte Personen z. B. nach Operationen Chronisch Kranke Personen mit chronischer Bronchitis Bettlägerige Menschen HIV-Erkrankte Leistungssportler nach hoher körperlicher Beanspruchung Übertragen wird die Legionärskrankheit hauptsächlich durch das Einatmen von kontaminiertem Wasser als Aerosol. Lungengängiges, feinzerstäubtes Wasser kann bei Duschen, Whirlpools oder klimatisierten Räumen mit automatischer Luftbefeuchtung auftreten. Legionellenerkrankungen gehören zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Zuständige Ärzte müssen dem Gesundheitsamt die Untersuchungsergebnisse mitteilen. Folgende Grundsatzregeln können zur Vermeidung von Legionellenwachstum führen: 82 Temperaturbereich: TWK kälter als 25 C TWW 55 C 60 C Stagnation vermeiden Kurze Leitungswege (TWW 3 Liter Regel) Keine Totleitungen, totraumfreies Rohrleitungssystem Regelmäßige Wasserentnahme Keine Nahrung bieten Sauberkeit bei der Installation (Sparsam mit Dichtpasten umgehen, Gummischläuche vermeiden)
89 Wasserversorgung Potentielle Gesundheitsgefährdung kleine Oberflächen (Überdimensionierung vermeiden) regelmäßige Inspektion und Wartung Es kann von folgenden Abtötungszeiten für die thermische Desinfektion ausgegangen werden: Bei 70 C 3 Min. Bei 60 C Min. [2.2] 2.2 Pseudomonas aeruginosa Bei den Pseudomonas aeruginosa handelt es sich um stäbchenförmige Bakterien mit einer Größe von ca. 1,5 bis 3,0 μm, sogenannte Pfützenkeime. Anzutreffen sind sie häufig in Resten von stagnierendem Wasser, insbesondere im Sanitärbereich. Es handelt sich dabei um ein sehr anspruchsloses Bakterium, das sehr geringe Nährstoffansprüche hat und sich deshalb sogar in destilliertem Wasser vermehren kann, wenn kleinste Spuren von organischen Substanzen vorhanden sind. [2.2] Pseudomonas aeruginosa besiedelt überwiegend die Kaltwasserleitungen und oft auch die Auslaufarmaturen und deren Perlatoren. Dieses Bakterium besitzt ein lachsartiges Verhalten, und führt zu retrograden Verkeimungen. Das bedeutet, das Bakterium kann sich gegen die Fließrichtung bewegen und so die Trinkwasserinstallation rückwirkend kontaminieren. Der bevorzugte Temperaturbereich für die Vermehrung dieses Bakteriums liegt zwischen 20 C und 55 C. [2.2] Pseudomonas aeruginosa bildet einen ausgeprägten Biofilm, in dem es weitgehend vor Desinfektionsmittel geschützt ist. Das Bakterium besitzt Resistenzen gegen bestimmte Desinfektionswirkstoffe sowie gegen viele Antibiotika. Erkrankungen durch Pseudomonas aeruginosa können sein: Wundinfektionen Außenohrentzündung (sogenanntes Schwimmer-Ohr) Harnwegsinfektionen Augeninfektionen Durch Kontakt mit kontaminiertem Wasser oder damit kontaminierten medizinischen Geräten können die oben genannten Krankheiten übertragen werden. Insbesondere Personen mit Hautverletzungen, gesundheitlichen Vorschäden (z. B. Mukoviszidose, Krebs) und geschwächter körperlicher Abwehr sind gefährdet. Folgende Grundsatzregeln können zur Vermeidung des Wachstums von Pseudomonas aeruginosa führen: Temperaturbereich: TWK kälter als 20 C TWW 55 C 60 C Stagnation vermeiden Kurze Leitungswege (TWW 3 Liter Regel) Keine Totleitungen, totraumfreies Rohrleitungssystem Regelmäßige Wasserentnahme Keine Nahrung bieten Sauberkeit bei der Installation (Sparsam mit Dichtpaste umgehen, Gummischläuche vermeiden) kleine Oberflächen (Überdimensionierung vermeiden) regelmäßige Inspektion und Wartung [2.2] 83
90 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung 3 Trinkwasserverordnung In Deutschland schaffen die Gesetzgeber (Bundestag und Länderparlamente) die rechtlichen Grundlagen für die Trinkwasserversorgung (Trinkwasserverordnung, Landeswassergesetze, usw.), jedoch gewinnen auch hier zunehmend europäische Bestimmungen Einfluss. Dies geschieht sowohl im Bereich der Gesetze als auch im Bereich der technischen Normung. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht wurde am 28. Mai 2001 die Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom veröffentlicht. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. Am 28. November 2008 wurde ein im Bundesministerium für Gesundheit erarbeiteter, seit längerer Zeit erwarteter erster Referentenentwurf zur Novelle der TrinkwV 2001 (TrinkwV 2001 ÄndVO) veröffentlicht, die u. a. hygienerelevante Regelungslücken schließen und Forderungen aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Anwendungserfahrungen z. B. durch Präzisierungen Rechnung tragen soll. Die Verkündung der Novellierung der überarbeiteten Trinkwasserverordnung erfolgte am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt. Die Änderungen sind am 1. November 2011 in Kraft getreten. Letzte Änderung durch TrinkwVÄndV 2 vom Die Novelle bringt eine Reihe neuer Definitionen. Wesentliche Veränderungen der Trinkwasserverordnung im Bereich der Trinkwasserinstallation sind: die Einführung von Parametern für die Radioaktivität und Uran die Einführung eines technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100 KBE/100ml) komplettes Verbot von Bleileitungen auch im Bestand durch verschärften Grenzwert Untersuchungspflicht für die Betreiber von so genannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung Die TrinkwV stellt erneut die Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik bei Planung, Bau und Betrieb, als Voraussetzung für den Erhalt der Trinkwassergüte in den Mittelpunkt ihrer technischen Aussagen. Weiterhin beziehen sich z. B. die Überwachungspflichten des Gesundheitsamtes nun auch auf den gewerblichen Wohnungsbestand. Dabei geht es nicht nur um die Wasserbeschaffenheit, sondern z. B. auch um die Dokumentationspflichten von Betreibern. Die Bestimmungen der TrinkwV sollen sicherstellen, dass im Trinkwasser weder gesundheitsschädliche mikrobiologische Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche chemische Stoffe enthalten sind ( 3 bis 7 TrinkwV). Die Gesundheitsschädlichkeit biologischer oder chemischer Verunreinigungen wird dabei über Grenzwerte definiert ( 5, 6 TrinkwV sowie Anlage 1 und 2). Scharfe Regelungen zur Durchsetzung des Ziels Die Novellierung der TrinkwV sieht u.a. folgende Schritte für die Durchsetzung einer einwandfreien Trinkwasserqualität vor: Anzeige-, Dokumentations-, Untersuchungs-, Handlungs- und Informationspflicht nach 13 bis 17, 21 TrinkwV. Verletzung (Nichteinhaltung der Vorgaben) mit einem Katalog von Straftaten und Ordnungswidrigkeitstatbeständen laut 24, 25 TrinkwV zu belegen. Weiterhin können Verstöße auch zu einer zivilrechtlichen Haftung führen, Schadensersatz-, Schmerzensgeldund Mietminderungsansprüche können die daraus resultierenden Folgen sein. Bei festgestellten Mängeln kann ggf. eine Nachrüstpflicht gefordert werden. 84 Betroffen von der Novellierung sind Anlagen zur Versorgung mit Trinkwasser, einen Bestandsschutz für Altanlagen gibt es nicht.
91 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung Die TrinkwV teilt die Wasserversorgungsanlagen nach folgenden Gesichtspunkten ein: 3 Nr. 2 a) TrinkwV Zentrale Wasserwerke mit mindestens 10 Kubikmeter/Tag Wasserentnahme und Abgabe an mehr als 50 Personen 3 Nr. 2 b) TrinkwV Dezentrale Wasserwerke mit weniger als 10 Kubikmeter/Tag Wasserentnahme oder Abgabe an weniger als 50 Personen soweit die Anlage zu einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit betrieben wird. Von einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne der TrinkwV ist immer dann auszugehen, wenn das zur Verfügung stellen von Trinkwasser unmittelbar (z. B. zum Trinken oder Waschen) oder mittelbar (z. B. durch die Zubereitung von Speisen mit Trinkwasser) aus einer Tätigkeit resultiert für die ein Entgelt geleistet wird. Das zur Verfügung stellen des Trinkwassers muss dabei mindestens ein Nebenzweck der Tätigkeit sein, das heißt regelmäßig zur Ausübung der Tätigkeit gehören und auch erwarteter, mit bezahlbarer Bestandteil der Tätigkeit sein. Damit sind zum Beispiel die Vermietung von Wohnraum (auch für nur kurze Zeit wie bei einer Ferienwohnung) sowie Dienstleistungen von Hotels, Gaststätten oder kommerziellen Sporteinrichtung gemeint. Unter den Begriff öffentliche Tätigkeit fallen Einrichtungen, die der Allgemeinheit Leistungen anbieten und von einem wechselnden Personenkreis in Anspruch genommen werden. Beispiele hierfür sind Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder auch Justizvollzugsanstalten. 3 Nr. 2 c) TrinkwV Kleinanlagen zur Eigenversorgung sind Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasserinstallation, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden. 3 Nr. 2 d) TrinkwV Mobile Versorgungsanlagen sind Anlagen an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und anderen mobilen Versorgungsanlagen einschließlich aller Rohrleitungen, Armaturen, Apparate sowie die Trinkwasserspeicher. Sie befinden sich zwischen dem Punkt der Übernahme von Trinkwasser aus einer Anlage nach a, b und f und dem Punkt der Entnahme des Trinkwassers. Bild 3.1: Mobile Versorgungsanlagen [3.1] 3 Nr. 2 e) TrinkwV Unter diesen Buchstaben fällt die klassische KUNDENANLAGE. Dabei handelt es sich um eine Anlage der Trinkwasserinstallation, aus denen Trinkwasser aus einer Anlage nach Buchstabe a oder b an Verbraucher abgegeben wird und den Normreihen DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988 entspricht. 85
92 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung Bild 3.2: Beginn der Trinkwasserinstallation [3.1] 3 Nr. 2 f) TrinkwV Als Anlage für die zeitweise Wasserverteilung sind solche zu verstehen, aus denen Trinkwasser entnommen oder an Verbraucher abgegeben wird und die zeitweilig betrieben werden oder zeitweilig an eine Anlage nach a, b und e angeschlossen sind. Bild 3.3: Zeitweise Wasserverteilung nach DIN [3.1] Unter dem Begriff Trinkwasserinstallation, der in der TrinkwV erwähnt wird, ist die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparaten gemeint, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befindet. Da Trinkwasserinstallationen auch zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören können, treffen die Pflichten der TrinkwV ebenso die Wohnungseigentümergemeinschaft, hier den rechtsfähigen Verband, da es sich um gemeinschaftsbezogene Pflichten handelt. Die sich hieraus ergebenden Handlungspflichten und Haftungsrisiken für Eigentümer, Vermieter und Verwalter sollen nachfolgend als komprimierte Entscheidungshilfe dargestellt werden. 86
93 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung Allgemeine Anzeigepflicht beim Gesundheitsamt ( 13 TrinkwV) Von der allgemeinen Anzeigepflicht sind Wasserversorgungsanlagen betroffen, die erstmalig in Betrieb genommen werden (min. 4 Wochen im Voraus), wieder in Betrieb genommen werden (min. 4 Wochen im Voraus), stillgelegt (innerhalb von 3 Tagen) oder baulich (min. 4 Wochen im Voraus) so verändert werden, dass dies Einfluss auf die Wasserqualität haben kann, von einem Eigentums- oder Nutzungsübergang auf eine andere Person, betroffen sind. Jeder Inhaber einer Trinkwasserinstallation ist verpflichtet, dem Gesundheitsamt unverzüglich anzuzeigen, wenn die festgelegten Grenzwerte oder Anforderungen der TrinkwV nicht eingehalten werden. Grobsinnliche wahrnehmbare Veränderungen des Trinkwassers oder sonstige außergewöhnliche Vorkommnisse sind unverzüglich anzuzeigen ( 16 Abs. 1 TrinkwV). Auf der Internetseite des Gesundheitsamts können die Formulare für die Anzeigepflicht heruntergeladen werden. Zentrale Trinkwassererwärmung Der Verordnungsgeber legt bei der Novellierung der TrinkwV aus gesundheitspolitischen Gründen besonderen Wert auf eine Verschärfung der Regelungen zur Eindämmung der Verunreinigung des Trinkwassers mit Legionellen, insbesondere im Bereich der Warmwasserversorgung. Großanlagen sind dabei Warmwasserinstallationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle (Zirkulationsanlagen werden nicht mit eingerechnet) [3.3]. Nach TrinkwV sind Folgende keine Großanlagen: Ein- und Zweifamilienhäuser unabhängig vom Wasserinhalt des Trinkwassererwärmers und dem Wasserinhalt der Rohrleitung. Anlagen mit Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt < 400 Liter und einem Inhalt < 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. [3.3] Diese Anlagen müssen laut Trinkwasserverordnung nicht beprobt und beim Gesundheitsamt angezeigt werden. [3.3] Wird dem Inhaber bekannt, dass das Trinkwasser in seiner Anlage nicht den Qualitätsanforderungen der TrinkwV entspricht, hat er umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung der Ursache und zur Abhilfe sowie Untersuchungen einzuleiten, für die anerkannte Prüfunternehmen und -labore zugelassen sind ( 16 Abs. 3 TrinkwV). 87
94 Wasserversorgung Potentielle Gesundheitsgefährdung 14 TrinkwV Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung der Legionellenkonzentration des Trinkwassers. Gemäß der zweiten Verordnung zur Änderung der TrinkwV steht u. a. die 14-monatige Verlängerung der Frist zur erstmaligen Legionellenprüfung in Trinkwasseranlagen an. Sie muss jetzt bis zum abgeschlossen sein. In der Novellierung der TrinkwV ist der technische Maßnahmewert für die im Trinkwasser vorhandene Legionellenkonzentration erstmals konkret definiert worden: 100 koloniebildende Einheiten (KBE) pro 100 Milliliter Trinkwasser. Wird der Wert überschritten besteht Sanierungsbedarf (DVGW W551), der Unternehmer bzw. sonstige Inhaber der Wasserversorgungsanlage muss dann nach 16, Absatz 7 vorgehen. Dies beinhaltet u.a. eine Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen, eine Gefährdungsanalyse sowie Maßnahmen, welche nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher notwendig sind. Trinkwasser-Installationen in öffentlichen Gebäuden mit Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen (z.b. Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen) sind mindestens einmal pro Jahr auf Legionellen zu untersuchen. Bei öffentlichen Gebäuden ohne Patienten mit höherem Risiko für Krankenhausinfektionen darf das Untersuchungsintervall vom Gesundheitsamt auf bis zu 3 Jahre ausgedehnt werden, wenn die jährliche Beprobung dreimal hintereinander ohne Auffälligkeiten war, die Betriebsweise der Trinkwasserinstallation keine deutliche Änderung des Betriebes zum Untersuchungsintervall aufweist, und wenn die Installation den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht [3.3]. Bei gewerblicher Tätigkeit werden die Objekte im 3-Jahres-Rhythmus beprobt (erste Untersuchung bis spätestens 31. Dezember ). Untersuchungsverfahren und Untersuchungsstellen 15 TrinkwV Die Untersuchung einschließlich der Probennahme darf nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die die Vorgaben der Anlage 5 TrinkwV einhalten, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich an externen Qualitätssicherungsprogrammen erfolgreich beteiligen, über Personal verfügen, das für die entsprechenden Tätigkeiten hinreichend qualifiziert ist, durch eine nationale Akkreditierungsstelle eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union für Trinkwasseruntersuchungen akkreditiert sind. Viele der Gesundheitsämter haben auf ihren Internetseiten eine Liste der zugelassenen Untersuchungsstellen veröffentlicht. Dokumentationspflicht 16 Abs. 4 Nr. 1, 2 TrinkwV Der Inhaber der Trinkwasserinstallation ist bei gewerblicher oder öffentlicher Tätigkeit verpflichtet, Aufbereitungsstoffe und deren Konzentration mindestens wöchentlich aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens 6 Monate lang für Verbraucher zugänglich zu halten. Die Untersuchungsergebnisse der Trinkwasserproben müssen vom Inhaber der Trinkwasserinstallation für die Mieter (Verbraucher) zugänglich gemacht werden (z. B. in Form von einem Aushang am Schwarzen Brett). 88 Zusätzlich trifft den Inhaber einer Trinkwasserinstallation sind, die Pflicht, dem Gesundheitsamt auf Verlangen unter anderem die technischen Pläne der Wasserversorgungsanlage und deren technischen Änderungen, vorzulegen ( 18 TrinkwV).
95 Wasserversorgung Potentielle Gesundheitsgefährdung Informationspflichten Der Inhaber einer Trinkwasserinstallation, der dem Trinkwasser Aufbereitungsstoffe zusetzt, hat die betroffenen Verbraucher hierüber bei Beginn der Zugabe unmittelbar zu informieren. ( 16 Abs. 4 TrinkwV). Verbraucherschutz Der Inhaber der Trinkwasserinstallation ist bei gewerblicher und öffentlicher Tätigkeit zusätzlich verpflichtet, dem Endverbraucher mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des zur Verfügung gestellten Trinkwassers auf der Basis der Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis zu geben ( 21 TrinkwV). Allgemeines Haftungsrisiko Werden die Regelungen der TrinkwV durch den Verwalter vernachlässigt, kann dies nicht unerhebliche vertragliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Zudem ist die TrinkwV als ein sogenanntes Schutzgesetz anzusprechen, dessen Verletzung Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auch von Dritten (z. B. Mietern) nach sich ziehen kann. Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage Wasser als Trinkwasser abgibt oder zur Verfügung stellt, kann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat begehen, wenn er gegen einzelne oder mehrere Regelungen aus der TrinkwV verstößt. Der Verstoß gegen einzelne Regelungen der TrinkwV kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu Euro geahndet werden [3.1]. Im Rahmen der dem Verwalter obliegenden Kontrollpflichten sind Prüfungen regelmäßig durchzuführen. Hierzu gehört auch, sofern kein Wartungsvertrag die Pflichten weiterleitet, die Kontrolle der Trinkwasserinstallation sowie eine Kontrolle der Wasserqualität. Es empfiehlt sich eine lückenlose schriftliche Dokumentation dieser Kontrollen anzufertigen, damit im Regressfall die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann. Umlagefähigkeit der Kosten Nach Ausführung der Bundesregierung sollen die Untersuchungskosten umlagefähige Betriebskosten nach 2 Nr. 2, 5 der Betriebskostenverordnung sein. 89
96 Wasserversorgung DER PRO FI-TIPP Trinkwasserleitungen Moderne Heizungsbefüllung: sicher, einfach, normgerecht. Mit FüllCombis von SYR. Unser Trinkwasser darf natürlich nicht mit Flüssigkeiten in Verbindung kommen, die schädlich für unsere Gesundheit sein könnten. Deshalb muss überall dort, wo Trink wasser- und Nicht trink wasser-installationen verbunden sind, mit geeigneten Maßnahmen das Rückfließen, Rück drücken oder Rücksaugen von Flüssigkeiten in die Trinkwasserinstallation verhindert werden. Das regelt die DIN EN Die SYR FüllCombis enthalten alle Bestandteile, die man zur normgerechten Befüllung einer Heizungsanlage benötigt. Praktisch: Die Armaturen sind fest mit der Trink wasser - leitung verbunden. Ganz wie in der DIN EN 1717 gefordert. So wird Ihre Heizungsanlage automatisch be- und nachgefüllt ganz ohne den unpraktischen Schlauch. SYR FüllCombi BA und BA plus Geeignet für Heizungswasser mit Zusatzstoffen sowie behandeltes Füllwasser SYR FüllCombi CA Geeignet für Heizungswasser ohne Zusatzstoffe Hans Sasserath & Co. KG Mühlenstr. 62 D Korschenbroich Tel Fax [email protected]
97 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung 3.1 Problemzonen der Hygiene und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen im Zusammenhang mit der VDI/DVGW 6023 Definition von Hygiene: Gesamtheit aller Bestrebungen und Maßnahmen zur Verhütung von mittelbaren oder unmittelbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Störungen des Wohlbefindens beim einzelnen Verbraucher. Ziel ist es, die einwandfreie Trinkwasserqualität auch nach der Einspeisung in Gebäude zu bewahren, so dass es nicht zu Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität kommt. Beeinträchtigungen können durch mikrobiologische, chemische oder physikalisch-chemische Faktoren entstehen. Der Geltungsbereich der VDI/DVGW 6023 erstreckt sich über alle Trinkwasser-Installationen auf Grundstücken und in Gebäuden sowie für gewerblich genutzte Immobilien und öffentliche Gebäude. Einflussfaktoren auf die Trinkwasserqualität können sein: Stagnation, Falsche Werkstoffauswahl, Ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Planung / Ausführung. Mikrobiologische Beeinträchtigung: Eine zweite klare Forderung der VDI/DVGW 6023 ist es, die Biofilm-Bildung einzuschränken. Als Maßnahmen wird folgendes aufgeführt: Vermeidung von Überdimensionierung, Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers, Hydraulischer Abgleich des Zirkulationssystems (DVGW W 553), Verwendung von Installationswerkstoffen, von denen möglichst wenig verwertbare Nährsubstrate abgegeben werden (DVGW W 270), Sachgerechte Inbetriebnahme, Vermeidung von Temperaturbereichen, bei denen Bakterienwachstum gefördert wird, Rückbau von nicht mehr genutzten Leitungen und Anlagenteilen. Die VDI/DVGW 6023 versteht unter dem Begriff Biofilm eine Ansammlung von Bakterienzellen, die an eine Oberfläche angeheftet sind. Biofilme fangen Nährstoffe für das Wachstum von Mikroorganismen ein und helfen, ein Ablösen der Zellen von der Oberfläche zu verhindern. Chemische Veränderungen des Trinkwassers Unter dieser Forderung versteht die VDI/DVGW 6023 folgenden Vorgang: Die Werkstoffe der gesamten Trinkwasser-Installation geben Stoffe ab, die die Zusammensetzung des Wassers beeinflussen. Bereits in der Planungsphase müssen Analysen des Trinkwassers vorliegen, um entsprechend geeignete Werkstoffe einzusetzen. Werkstoffauswahl nach TrinkwV, DIN EN bis 4, DIN , DVGW W 270, Leitlinien des Umweltbundesamtes (UBA), KTW-Empfehlungen. Die VDI / DVGW 6023 formuliert allgemeine Planungsregeln. Diese sollten im Vorfeld der Planung einer Trinkwasser- Installation berücksichtigt werden: Vollständiges Konzept der Trinkwasser-Installation unter besonderer Berücksichtigung der Bedarfsermittlung. Möglichkeiten und Grenzen bzgl. späterer Nutzungsänderung sind aufzuzeigen. Definition des bestimmungsgemäßen Betriebs: Betrieb der Trinkwasser-Installation mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion und Mängelfreiheit sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für den betriebsicheren Zustand. Offene Trinkwassersysteme sind unter dem Gesichtspunkt der Trinkwasserhygiene nicht zulässig. Rohrdurchmesser nach DIN 1988 Teil 300 bzw. DIN EN 806 Teil 3 dimensionieren, Gleichzeitigkeit aus dem Raumbuch ermitteln, Erfahrungen anderer Objekte mit einbeziehen Überdimensionierung vermeiden. 91
98 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung Maßnahmen für Inspektion und Wartung aller Apparate benennen und bauliche Voraussetzungen planen und schaffen. Reinigungs- oder Desinfektionsarbeiten an Apparaten, Anlagenteilen und gegebenenfalls Leitungen müssen möglich sein. Korrosionsschutz und Steinbildung ist zu berücksichtigen. Trinkwasser-Installationen für warmes Trinkwasser müssen die Anforderungen nach DVGW W 551 einhalten. Nicht durchströmte Bypassleitungen sind nicht zulässig. Nass geplante Feuerlöschleitungen müssen ständig durchströmt sein (in den meisten Fällen nicht gegeben > unzulässig), trockene Feuerlöschleitungen dürfen keine Verbindung zur Trinkwasser-Installation haben. Eigenwasserversorgungen und öffentliche Trinkwasserversorgung müssen getrennt sein (Ausfürung nach DIN EN 1717 und DIN ). Insbesondere geht die VDI/DVGW 6023 im Weiteren auf die Themen Planung, Montage und Inbetriebnahme, Nutzung und Betriebsweise, Instandhaltung ein. 92
99 Wasserversorgung Trinkwasserverordnung 3.3 Probennahme, Probennahmestrategie und Probentransport Die Probennahme ist der wichtigste Teilschritt bei der Ermittlung der Untersuchungsergebnisse und liegt in der Verantwortung des Probenehmers. Eine sachgerechte Probennahme ist unumgänglich! Untersuchungsergebnisse werden maßgeblich durch die Probennahme bestimmt Fehler bei der Probennahme/Transport/Lagerung können auch durch die beste Analytik nicht ausgeglichen werden Probennahmefehler können in der Analytik nicht erkannt werden Einrichtungen zur fachgerechten Probeentnahme sind planerisch vorzusehen, laut VDI/DVGW Grundsätzlich sollen Probennahmestellen nach Anzahl, Beprobungsintervall und Ort geplant werden. Des Weiteren sollen Probennahmestellen zur Identifizierung gekennzeichnet sein. Ebenso müssen Probennahmestellen an, für die Probe von Trinkwasser geeigneten Stellen, installiert sein. Bild 3.3.1: Probennahmeventil Bezüglich der Probennahme schreibt die Trinkwasserverordnung in 15 folgendes: Die erforderlichen Untersuchungen einschließlich der Probennahme dürfen ausschließlich von solchen Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik arbeiten, über ein System der internen Qualitätssicherung verfügen, sich mindestens einmal jährlich am externen Qualitätssicherungsprogramm erfolgreich beteiligen, über für die entsprechenden Tätigkeit hinreichend qualifiziertes Personal verfügen und eine Akkreditierung durch eine hierfür allgemein anerkannte Stelle erhalten haben. Die akkreditierten Unternehmen müssen außerdem vom zuständigen Bundesland zugelassen sein und auf einer Liste für akkreditierte Unternehmen veröffentlicht sein. 93
100 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien 4 MaSSgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien für die Planung von TW-Versorgungsanlagen Für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Trinkwasseranlagen sind die DIN 1988 Teil 100 bis 600 und eine Reihe von wichtigen Arbeitsblättern des DVGW, z.b. DVGW W 551 Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums und DVGW W 553 Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, als anerkannte Regeln der Technik maßgebliche Grundlage und werden somit rechtswirksam als Bestandteil von Verträgen. Im Jahr 2006 hat der Normenausschuss Wasserwesen im DIN eine neue Generation der technischen Regeln für die Trinkwasser-Installation beschlossen. Infolge der recht komplizierten Normungsprozeduren und der wegen stark divergierender nationaler Voraussetzungen sehr schwierigen Abstimmung im europäischen Kontext ist eine Vielzahl von Bestimmungen zwar noch gültig, jedoch nicht mehr zeitgemäß. Das neue Normenpaket hat die Bezeichnung Trinkwasser-Installation DIN EN 806, DIN EN 1717 und DIN 1988 (TRWI) erhalten. Die darin enthaltene DIN 1988 wird sich dann wie folgt gliedern: DIN : Schutz des Trinkwassers, Erhalt der Trinkwassergüte DIN : Installation Typ A (geschlossenes System) Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe DIN : Ermittlung der Rohrdurchmesser DIN : Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen DIN : Trinkwasser-Installation in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen Dem Planer, Ausführenden und Betreiber gibt weiterhin die VDI/DVGW 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung sachgerechte Hinweise. Ergänzt werden die technischen Vorschriften durch Veröffentlichungen und Stellungnahmen des ZVSHK zu sanitärtechnischen Fragestellungen. Kern der europäischen Trinkwassernormung ist die Erarbeitung einer Art Europa-DIN In der Arbeitsgruppe WG 2 Trinkwasser-Hausinstallationen ( Systems inside buildings ) des Technischen Komitees TC 164 der Europäischen Normungsorganisation CEN erfolgte unter Federführung des DIN die Bearbeitung der Funktionalnorm EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen mit ihren 5 Teilen: EN 806-1: Allgemeines (legt die grundsätzlichen Ziele einer ordnungsgemäßen Trinkwasser-Installation sowie die Zuständigkeiten für Planung, Bau- und Betrieb der Anlage fest; die Norm orientiert sich weitgehend an DIN ) EN 806-2: Planung (berücksichtigt eine Vielzahl nationaler Optionen; DIN EN als Ersatz für DIN Planung und Ausführung EN 806-3: Ermittlung der Rohrinnendurchmesser Vereinfachtes Verfahren (definiert Normal und Spezial- Installationen; das beschriebene vereinfachte Berechnungsverfahren ist nur für die Normal-Installation anwendbar, z. B. bei Ein- und Mehrfamilienhäusern üblicher Ausstattung bis zu fünf Etagen, für Spezial- Installationen z. B. größere Gebäudekomplexe, gewerblicher Bereich sind die national genormten differenzierten Berechnungsverfahren im informativen Anhang C, z.b. DIN , anzuwenden) EN 806-4: Installation (befasst sich mit der Errichtung von Anlagen auf Grundstücken und in Gebäuden und korrespondiert wie EN mit DIN Planung und Bau ) EN 806-5: Betrieb (soll wesentliche Teile der DIN Betrieb enthalten). Ergänzt wird das Europäische Normenpaket EN 806 durch die EN 1717 aus dem Jahre Als deutsche Fassung der EN 1717 wurde die DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderung an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen im Mai 2001 veröffentlicht. Als Ziele einer sachgerechten Planung, des ordnungsgemäßen Baues und eines sicheren Betriebs von Trinkwasserinstallationsanlagen können u. a. genannt werden: 94 Vermeidung der Verschlechterung der Trinkwasserqualität. Sicherstellung des notwendigen Durchflusses und des Druckes an den Entnahmestellen.
101 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien Einhaltung der Anforderungen an Trinkwasser an den Entnahmestellen. Keine Gesundheits- und Gütergefährdung während der Lebensdauer der Anlage. Einhaltung der funktionalen Anforderung während der Lebensdauer. Minimierung der Geräusche auf ein vertretbares Maß. und Vermeidung von Verunreinigung, Verschwendung, Verlusten und Missbrauch. 4.1 Maßgebende Gesetze, Vorschriften und weitere technische Regeln DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasserinstallationen und allgemeine Anforderung an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen Die DIN EN 1717 ist eine Norm zur Vermeidung von Verunreinigungen des Trinkwassers innerhalb von Grundstücken und Gebäuden. Ebenso werden Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Vermeidung von Verunreinigungen durch Rückfließen formuliert. Des Weiteren definiert die DIN EN 1717 den Begriff Stagnation wie folgt: Bei Stagnation kann die Qualität des Trinkwassers durch Bakterienwachstum beeinträchtigt werden. Die Intensität ist abhängig von den verwendeten Rohrmaterialien, der Trinkwasserqualität, den Temperaturen und der Dauer der Stagnation. Selten genutzte Leitungen sind während der Stillstandszeit abzusperren und vor Wiederinbetriebnahme zu spülen. Nicht genutzte Leitungen sind abzutrennen. Trinkwasserverunreinigungen können nicht nur durch zu lange Stillstandszeiten sondern auch durch Rückfließen entstehen. Die Ursachen für das Rückfließen von verschmutztem Trinkwasser können sein: Rücksaugen durch einen Unterdruck Rückdrücken durch einen Gegendruck In diesem Zusammenhang definiert die DIN EN 1717 die ehemaligen Trinkwasserkategorien nun neu unter dem Begriff Flüssigkeitskategorien. Kategorie 1: Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus einer Trinkwasser-Installation kommt; z. B. Trinkwasser oder Trinkwasser unter hohem Druck Kategorie 2: Wasser ohne Gefährdung, aber mit einer Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur; z. B. Trinkwasser aus Sodaspendern, Kaffeemaschinen, warmes Trinkwasser Kategorie 3: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung durch einen oder mehrere weniger giftige Stoffe darstellt; z. B. Enthärtetes Wasser für menschlichen Gebrauch, Heizungswasser, Wasser mit Frostschutzmitteln Kategorie 4: Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt durch mehrere giftige oder besonders giftiger oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogene Stoffe; z. B. radioaktiv verstrahltes Wasser, Medikamente beigemischt in Futterwasser, im Wasser gelöste Chemikalien die das Erbgut verändern. Kategorie 5: Flüssigkeiten die durch mikrobielle oder viruelle Erreger verunreinigt sind; z. B. Wasser in Tiertränken, Schwimmbeckenwasser, Abwasser 95
102 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien Aus Tabelle 2 der DIN EN 1717 kann entnommen werden, welche Schutzeinrichtung bei welcher Flüssigkeitskategorie eingesetzt werden darf: Flüssigkeitskategorie Sicherungseinrichtung AA Ungehinderter Freier Auslauf AB Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) AC Freier Auslauf mit belüftetem Tauchrohr und Überlauf, Mitlauf AD Freier Auslauf mit Injektor AF Freier Auslauf mit kreisförmigem Überlauf (eingeschränkt) AG Freier Auslauf mit Überlauf durch Versuch mit Unterdruckprüfung bestätigt BA Rohrtrenner mit kontrollierbarer Mitteldruckzone CA Rohrtrenner mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen DA Rohrbelüfter in Durchgangform p p p DB Rohrunterbrecher Typ A2 mit beweglichen Teilen p p p p DC Rohrunterbrecher Typ A1 mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre p p p p p EA Kontrollierbarer Rückflussverhinderer EB Nicht kontrollierbarer Rückflussverhinderer Nur für bestimmen häuslichen Gebrauch (siehe Abschnitt 6) EC Kontrollierbarer Doppelrückflussverhinderer ED Nicht kontrollierbarer Doppelrückflussverhinderer Nur für bestimmen häuslichen Gebrauch (siehe Abschnitt 6) GA Rohrtrenner, nicht durchflussgesteuert GB Rohrtrenner, durchflussgesteuert HA Schlauchanschluss mit Rückflussverhinderer p HB Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse p p HC Automatischer Umsteller Nur für bestimmen häuslichen Gebrauch (siehe Abschnitt 6) HD Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer p (Armaturenkombination) LA Druckbeaufschlagter Belüfter p p LB Druckbeaufschlagter Belüfter, kombiniert mit nachgeschaltetem p Rückflussverhinderer Allgemeine Bemerkungen: Einrichtungen mit atmosphärischer Belüftung (z. B. AA, BA, CA, GA, GB, ) dürfen nicht eingebaut werden, wenn die Gefahr einer Überflutung besteht. deckt das Risiko ab p deckt das Risiko nur ab, wenn p = atm deckt das Risiko nicht ab trifft nicht zu 96
103 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien Werden Sicherungseinrichtungen in Plänen durch Symbole dargestellt, geschieht dies durch ein Sechseck, welches jeweils einen Buchstaben für die Schutzgruppe und einen Buchstaben für den Typ innerhalb dieser Gruppe enthalten. Z. B. ein ungehinderter Freier Auslauf: AA Unter dem Begriff häuslicher Gebrauch ist jeder Gebrauch von Trinkwasser in Wohnhäusern oder ähnlichen Gebäuden zu verstehen. Unter nichthäuslichem Bereich ist jeder Gebrauch in Zusammenhang mit gewerblichen Aktivitäten in Industrie, Handel, Landwirtschaft und Gesundheitswesen usw. zu verstehen. Darunter fällt auch jeder Gebrauch bezüglich privater oder öffentlicher Schwimmbecken sowie öffentlicher Bäder. Regeln zur Rückflussverhinderung Für jede Trinkwasserinstallation ist der Einbau eines Rückflussverhinderers in die Wasserzähleranlage (unmittelbar hinter dem Wasserzähler) vorgeschrieben. Bei zu langen Zählerzuleitungen ist der Rückflussverhinderer unmittelbar nach der Hauptabsperreinrichtung einzubauen. Die Sicherungsmaßnahmen gegen das Rückfließen werden unterschieden in: Einzelsicherung: d.h. jede Entnahmestelle oder jeder Apparat, von denen ein Rücksaugen möglich ist, wird einzeln gesichert und Sammelsicherung: Nicht mehr zulässig. Zitat aus der DIN EN 1717: Die Sicherungseinrichtungen müssen im häuslichen Bereich Bestandteil der Entnahmearmaturen und Apparate sein. Die beste Sicherheit gegen das Rückfließen bietet der freie Auslauf. Beim freien Auslauf ist zwischen dem höchstmöglichen Wasserspiegel eines Behälters und der Unterkante des Zulaufs ein Sicherungsabstand von mindestens 20 mm gefordert und soll dieser Sicherungsabstand größer oder gleich dem Durchmesser der Entwässerung sein (siehe hierzu Abschnitt 9 der DIN EN 1717). Flüssigkeiten der Kategorie 2 und 3 müssen durch Einzelwand-Sicherungen abgesichert werden. Zum unmittelbaren Schutz des Betreibers müssen die Flüssigkeiten der Kategorien 4 und 5 über sogenannte Doppelwand-Sicherungen abgesichert werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der DIN EN 1717, Kap Folgende Funktions- und Ausführungsanforderungen an Sicherheitseinrichtungen werden u. a. von der DIN EN 1717 gefordert: Sicherheitseinrichtungen müssen ein Rückfließen in die Trinkwasser-Installation verhindern. Der Grad der Sicherung und Wirksamkeit hängt von der Kategorie des Fluids ab, dass das Trinkwasser gefährdet. Innere und äußere Teile der Sicherungsarmaturen müssen zugänglich für Inspektion und Funktionsprüfung, Austausch und Reparaturen sein. Die Sicherungseinrichtungen müssen im häuslichen Bereich Bestandteil der Entnahmearmaturen und Apparate sein. Eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen muss am Beginn der Trinkwasser-Installation an einer geeigneten Stelle eingebaut sein. Für den häuslichen Gebrauch sind kontrollierbare Rückflussverhinderer oder ein Rückflussverhinderer im Wasserzähler ausreichend. 97
104 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien 4.2 Gegenüberstellung DIN EN 806 und DIN 1988 und deren Restnormen Kein europäisches Land hatte vor Beginn der Arbeiten an der DIN EN 806 ein so in sich geschlossenes Normenwerk wie das der DIN 1988 besessen. Daraus erklärt sich, dass die übrig gebliebenen nationalen Besonderheiten aber auch die inzwischen weiter erzielten technischen Fortschritte in einem national ergänzenden Normen- und Regelwerk beschrieben werden. Dabei handelt es sich um sogenannte Restnormen. Die Erarbeitung der Restnormen ist ein fließender Prozess, der sich an dem Inhalt der noch ausstehenden europäischen Normen orientiert. Folgende Restnormen existieren bereits, sind zurzeit in Vorbereitung oder liegen im Entwurf vor: DIN 1988 Teil 100 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 100 Schutz des Trinkwassers Erhaltung der Trinkwassergüte DIN 1988 Teil 200 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 200 Installation Typ A (geschlossenes System) Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe DIN 1988 Teil 300 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300 Ermittlung der Rohrdurchmesser DIN 1988 Teil 500 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 500 Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen DIN 1988 Teil 600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 600 Trinkwasser-Installation in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen 98
105 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien Wie genau sich die einzelnen Normen ersetzen soll folgende Tabelle grob verbildlichen: Lfd. Nr. DIN EN Kurztitel 1 DIN EN Allgemeines 2 DIN EN Planung 3 DIN EN Ermittlung der Rohrdurchmesser 4 DIN EN Installation 5 DIN EN Betrieb und Wartung 6 DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers Ersatz für DIN Nationale Restnorm / weitere Regelwerke DIN DIN DIN DIN (teilweise) DIN (teilweise) DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN DIN (teilweise) DIN DIN * Feuerlösch- und Brandschutzanlagen 8 * DIN DIN Korrosion, Steinbildung 9 * Legionellen DVGW W 551 Zirkulationsbemessung DVGW W 553 Verbindungstechniken DVGW GW 2 10 * Sanierung VDI-Richtlinie 6001 Hygiene VDI-Richtlinie 6023 Für die mit * gekennzeichneten Normen gibt es derzeit keine expliziten Nationalen DIN EN Normen. Aus diesem Grund bleiben hier die nationalen Restnormen bestehen. Restnormen-Bezeichnungen noch nicht endgültig. Grundsätzlich gilt: DIN EN 1717 = Europäische Grundlagennorm DIN 1988 = Nationale Ergänzungsnorm Beide Normen müssen angewendet werden. Nach DIN 1988 beginnt eine Trinkwasseranlage an der Anschlussvorrichtung für die Anschlussleitung an die Versorgungsleitung und endet am freien Auslauf oder einer anderen Sicherungseinrichtung im Gebäude. Die AVBWasserV fordert, dass in Trinkwasseranlagen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z.b. DIN/DVGW-, DVGW- in Verbindung mit dem GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Das DIN/DVGW-Prüfzeichen auf Armaturen, Rohren und anderen Einrichtungen der Trinkwasseranlage garantiert also die Erfüllung der Anforderungen an die Sicherheit und Hygiene der Wasserversorgung, da diese Erzeugnisse in vom DVGW bezeichneten Prüfstellen nach Maßgabe der anerkannten Regeln der Technik geprüft wurden. Die Voraussetzungen für die Vergabe des DIN/DVGW-Prüfzeichens sind in der Geschäftsordnung der Zertifizierungsstelle des DVGW festgelegt. Beim Einsatz von Geräten ohne DIN/DVGW-Prüfzeichen hat das WVU das Recht, den Nachweis zu verlangen, dass diese Geräte den vom Gesetz geforderten anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die Sicherheit und Hygiene der Wasserversorgung gewährleistet sind. 99
106 Wasserversorgung Maßgebende Gesetze, Vorschriften, Normen und Richtlinien Zusätzlich zum DIN/DVGW-Prüfzeichen kann eine Prüfung nach dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) beantragt werden, um das DVGW-GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) für Wasserverbrauchsgeräte zu erhalten. Bei Beachtung der aufgezählten Grundsätze ist gewährleistet, dass an den Entnahmestellen einer Gebäude- Trinkwasserinstallation ein den Anforderungen der TrinkwV entsprechendes Wasser entnommen wird. Oberstes Gebot bei der Planung und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen muss es sein, ein einwandfreies, unbedenkliches Trinkwasser den Abnehmer zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten die Aspekte des ressourcenschonenden Umgangs mit dem Lebensmittel Trinkwasser nicht außer Acht gelassen werden. 100
107 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Optimaler Durchfluss, schnelle Montage, hohe Wirtschaftlichkeit: Viega Raxofix setzt Maßstäbe. Viega. Eine Idee besser! Viega Raxofix, die neue Pressklasse überzeugt in der Gesamtkonzeption: niedrige Zeta-Werte, hoher Montagekomfort der einteiligen Verbinder und des flexiblen Rohres sowie ein vollständiges Sortiment für die Sanitär- und Heizungs-Installation. Zusammengefasst: Viega Raxofix ist extrem wirtschaftlich. Mehr Informationen: Technische Beratung Telefon * *0,09 /Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 /Min. 101
108 26 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen 5 Grundlagen der Planung von TWVA Wasserversorgung Grundlagen der Trinkwasserversorgung Der nachfolgende Abschnitt beschreibt die Anforderungen und gibt Empfehlungen für Planung, Installation, Änderung, Prüfung, Instandhaltung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen innerhalb von Gebäuden und für bestimmte Anwendungen außerhalb von Gebäuden, aber innerhalb von Grundstücken. 102 Anmerkung: Die Lage der Sicherheitseinrichtungen xy ist in diesem Beispiel nur teilweise gezeigt, siehe EN 1717 : Bild 5.1: Beispielhafte Darstellung einer Gebäude-Trinkwasseranlage zur Kennzeichnung der einzelnen Leitungsabschnitte [5.1]
109 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen 5.1 hauptelemente der Trinkwasseranlage Die Trinkwasserversorgung der Gebäudeanlage erfolgt über die Anschlussvorrichtung an der Versorgungsleitung durch die Verbindung der Anschlussleitung mit den Verbrauchsleitungen im Gebäude, die Verbrauchsleitungen beginnen mit der Hauptabsperrarmatur. Die Hauptabsperrarmatur ist die erste Armatur auf dem Grundstück bzw. im Gebäude, mit der die gesamte nachfolgende Trinkwasser-Installationsanlage einschließlich Wasserzähleranlage abgesperrt werden kann. Die Hauptabsperrarmatur kann auch Bestandteil der Wasserzähleranlage sein. Die Wasserzähleranlage ist eine Messeinrichtung, die aus einem zwischen zwei Absperrarmaturen installierten Wasserzähler und den für seinen Ein- und Ausbau erforderlichen Vorrichtungen besteht. Die Absperrarmatur nach dem Wasserzähler muss eine Entleerung besitzen. Diese Absperrarmatur kann mit einem Rückflussverhinderer kombiniert werden, da dessen Einbau zum Schutz des Trinkwassernetzes vorgeschrieben ist. Wasserzähleranlagen können auch außerhalb eines Gebäudes in besonderen Wasserzählerschachten, die dem DVGW-Arbeitsblatt W 358 entsprechen müssen, installiert werden. In Wasserzähleranlagen von Trinkwassernetzen werden in der Regel Flügelrad- oder Woltmann-Zähler in waagerechten Rohrleitungen als Volumenmessgeräte für Kaltwasser (Wassertemperatur zwischen 0 C und 30 C) eingesetzt. Um den Bedingungen des geschäftlichen Verkehrs (Abrechnung zwischen Lieferer und Kunde) zu genügen, müssen Wasserzähler den Vorschriften des Eichgesetzes und der Eichordnung entsprechen. Die Hausanschlussleitung, einschließlich der Hauptabsperrarmatur und des Wasserzählers, gehört zu den Betriebsanlagen des WVU und wird ausschließlich von diesem erstellt, gewartet oder verändert. Eine frostfreie Verlegung und der Schutz vor Beschädigungen müssen gewährleistet sein. Die dem Hausanschluss nachgeschaltete Anlage wird im Folgenden als Kundenanlage bezeichnet, für diese ist der Anschlussnehmer bzw. der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die DIN EN 806 Teil 2 gibt bezüglich Wasserzähleranlagen folgende Vorgaben: Wasserzähleranlagen innerhalb und außerhalb von Gebäuden (in Räumen oder Schächten) müssen der EN 805 und den Vorschriften der Wasserversorger entsprechen. Wasserzähler zur Abrechnung von kaltem Trinkwasser müssen der EU-Richtlinie 75/33/EWG (b) und von erwärmtem Trinkwasser der EU-Richtlinie 79/830/EWG entsprechen. Die Auswahl der Zählergröße hat nach der EU-Richtlinie 75/33/EWG und pren zu erfolgen. Die Wasserzähler sind waagerecht oder senkrecht so einzubauen, dass sie zum Ablesen und zur Wartung leicht zugänglich sind. Wasserzähler sind vor Beschädigungen zu schützen. Wasserzähleranlagen sind so auszuführen, dass die beim Wechsel des Zählers oder von anderen Bauteilen auftretenden Spannungen gering gehalten oder von der verbleibenden Leitungsanlage sicher aufgenommen werden. Wasserzähler in frostgefährdeten Räumen sind ausreichend zu dämmen, um eine Beschädigung durch Einfrieren zu vermeiden. Die Dämmung ist so auszuführen, dass das Ablesen und der Wechsel des Zählers nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Die Rohrleitungen einer Gebäude-Trinkwasseranlage sind Verbrauchsleitungen. Zu den Verbrauchsleitungen gehören die Verteilungsleitungen, Steigleitungen, Stockwerksleitungen, Zirkulationsleitungen und Einzelzuleitungen. Folgende Definitionen (nach DIN) charakterisieren ihre Funktionen in einer Trinkwasser-Installationsanlage: Verteilungsleitungen (DIN EN 806-1): Eine Verteilungsleitung ist jede Leitung (außer einem Überlaufrohr oder einem Spülrohr), die Wasser von einem Wasserbehälter oder einem Wassererwärmer, der aus einem Speicherbehälter gespeist wird, unter Druck dieser Behälter befördert. 103
110 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Steig (Fall-) Leitungen (DIN EN 806-1): Der Teil einer Leitung (Verbrauchs- oder Verteilungsleitung), der von Stockwerk zu Stockwerk führt und von dem die Stockwerksleitungen oder Einzelzuleitungen abzweigen. Stockwerksleitungen (DIN EN 806-1): Die Leitung, die von der Steig (Fall-) Leitung innerhalb eines Stockwerks abzweigt, und von der Einzelzuleitungen abzweigen. Einzelzuleitung (DIN EN 806-1): Die zu einer Entnahmestelle führende Leitung. Zirkulationsleitung (DIN EN 806-1): Eine Leitung in einem Kreislauf für erwärmtes Trinkwasser, in der Wasser zum Wassererwärmer oder zum Warmwasserspeicher zurückläuft. Die Verbrauchsleitungen sind aus Gründen des Anlagenschutzes und der Einhaltung der TrinkwV sowohl gegen Frost als auch gegen eine unzulässige Erwärmung durch warmgehende Bau- oder Anlagenteile zu schützen. Bei der Verlegung von Rohrleitungen ist darauf zu achten, dass diese mit ausreichendem Abstand von Bauteilen und anderen Leitungen verlegt und werkstoffgerecht befestigt werden, um die beim Betrieb der Leitungen auftretenden Belastungen sicher aufnehmen zu können. Das Auftreten von Kräften durch die Längenänderung von Rohrleitungen bei wechselnden Temperaturen ist durch eine entsprechende Rohrführung oder durch Dehnungsausgleicher zu vermeiden. Bei der Verlegung von Rohrleitungen sind die materialspezifischen Montageanleitungen der Rohrhersteller unbedingt zu beachten. Steigleitungen sind an der Abzweigung von der Verteilungsleitung mit einer Absperrarmatur und einer Entleerungsmöglichkeit auszurüsten. Die Stockwerksleitungen müssen geschossweise und jede Wohnung muss einzeln absperrbar sein. Die Zugänglichkeit und leichte Bedienbarkeit der Rohrleitungs-Armaturen muss gewährleistet sein. Die Armaturen in Trinkwasseranlagen haben unterschiedliche Funktionen zu erfüllen. Deshalb unterteilt man in: Entnahmestelle nach DIN EN 806-1: Die Stellen in der Trinkwasser-Installation, von denen Wasser entnommen werden kann. Entnahmearmatur nach DIN EN 806-1: Armatur mit freiem Auslass, mit der Wasser entnommen wird. Sicherheitsarmatur nach DIN EN 806-1: Eine Kontrolleinrichtung zur Verhinderung gefährlicher physikalischer Betriebsbedingungen, wie z. B. zu hoher Druck oder zu hohe Temperaturen. Sicherungsarmatur nach DIN EN 806-1: Eine Vorrichtung zum Schutz der Trinkwasserqualität (siehe DIN EN 1717: 2000) Sicherungspunkt nach DIN EN 1717: Einbauort der Sicherungseinrichtung Sicherungseinheit nach DIN EN 1717: Eine Vorrichtung oder eine Kombination von unterschiedlichen hydraulischen Komponenten (Armaturen) mit Sicherungsarmaturen, die den Schutz vor Rückfließen bilden. 104 Sicherungstyp nach DIN EN 1717: Funktionsprinzip einer Sicherungsarmatur innerhalb einer Gruppe
111 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Armaturen haben einen großen Einfluss auf die Druckverluste, das Geräuschverhalten, das Druckstoßverhalten und die Wirtschaftlichkeit von Trinkwasseranlagen. Beim Einsatz von Armaturen sind die Betriebs- und Montagebedingungen der Hersteller unbedingt zu beachten. 5.2 weitere Bestandteile Schmutzfilter Schmutzfilter werden nach der Wasserzähleranlage und dem Rückflussverhinderer eingebaut. Ihre Aufgabe ist es, Schmutz und Fremdkörper aus dem Trinkwassernetz (Versorgungs- und Anschlussleitungen) zurückzuhalten. Der Fremdkörpereintrag kann die Ursache für Korrosionserscheinungen und Betriebsstörungen in der Trinkwasserinstallation sein. Auch bei Einsatz von Kunststoffrohren müssen Schmutzfilter verwendet werden, siehe DIN Filter müssen aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen regelmäßig gewartet werden. Man unterscheidet nach den Reinigungsverfahren der Filtereinsätze rückspülbare und nicht rückspülbare Filter. Mechanische Filter nach DIN EN 806-2: Als Filter am Beginn der Hausinstallation sollten solche nach DIN EN verwendet werden. Das Einschwemmen kleiner Feststoffpartikel wie Rostteilchen oder Sandkörner in die Trinkwasser-Installation muss verhindert werden. Diese Teilchen könne die einwandfreie Funktion von Trinkwassererwärmern, Brauseköpfen usw. behindern oder durch Lochfraß zu Korrosionsschäden in der Installation führen. Ist ein mechanischer Filter erforderlich, sollte dieser vorzugsweise am Eingang der Installation eingebaut werden. Die Größe des mechanischen Filters richtet sich nach dem Druckverlust, dem Turnus der Rückspülungen und Reinigungen und den erforderlichen Wartungsarbeiten. Die Durchflussrichtung des Filters sollte dauerhaft und erkennbar markiert sein. Zur Kontrolle des Verschmutzungsgrades sollte eine Einrichtung vorgesehen werden, damit automatisch oder von Hand das Rückspülen durchgeführt oder der Filtereinsatz (z. B. Filterkerze) erneuert wird. Rückspülbare Filter müssen einen freien Auslauf nach DIN EN 1717 haben. Mechanische Filter am Eingang der Hausinstallation werden unmittelbar nach der Wasserzähleranlage eingebaut Kompensatoren Kompensatoren haben die Aufgabe, die bei Erwärmung von Rohrleitungen zwischen zwei Festpunkten auftretenden Längenänderungen sicher aufzunehmen, wenn dies nicht durch eine elastische Rohrführung erfolgen kann. Kompensatoren müssen so eingebaut werden, dass eine regelmäßige Inspektion möglich ist. Weiterhin ist zu beachten, dass die zwischen zwei Festpunkten verwendeten Rohrhalterungen ein Gleiten der Rohrleitung zulassen. Als Kompensatoren werden für Trinkwasserrohrleitungen in der Regel Metallbalg-Kompensatoren eingesetzt. Bei der Verwendung von Elastomeren ist eine Baumusterprüfung erforderlich, durch die der Eignungsnachweis für Konstruktion und Werkstoff erbracht wird Ausdehnungsgefäße Zur Aufnahme von Volumenänderungen in Trinkwassererwärmungsanlagen werden durchströmte Membrandruckausdehnungsgefäße eingesetzt. Neben der Forderung nach Verwendung für Trinkwasseranlagen geeigneter Werkstoffe muss eine ständige Durchströmung der Gefäße gewährleistet sein, um eine Stagnation des Wassers oder eine Totzonenbildung auszuschließen. Insbesondere müssen die Werkstoffeigenschaften der Membran und der 105
112 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Innenbeschichtung den KTW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes entsprechen. Auf das Vorhandensein des DVGW-Prüfzeichens ist zu achten. Membrandruckausdehnungsgefäße werden in die Kaltwasserleitung zwischen der Sicherheitsgruppe und dem Trinkwassererwärmer angeschlossen. Ausdehnungswasser nach DIN EN Für die Aufnahme des Ausdehnungswassers sind Vorkehrungen nach folgenden Möglichkeiten vorzusehen: a) Ausdehnungswasser darf in die Entwässerung geführt werden, wenn nicht örtliche Bestimmungen vorschreiben, dass das Ausdehnungswasser innerhalb des Systems verbleiben muss. Jeder Austritt von Wasser aus dem Sicherheitsventil muss sicher und sichtbar abgeführt werden (siehe auch ). b) Schreiben örtliche Bestimmungen das Verbleiben des Ausdehnungswassers im System vor, ist ein Ausdehnungsgefäß in der Trinkwasserleitung kalt zwischen Rückflussverhinderer und Wassererwärmer einzubauen. Das Ausdehnungsgefäß muss min. 4 % des Volumens des zu erwärmenden Wassers aufnehmen. c) Schreiben örtliche Bestimmungen das Verbleiben des Ausdehnungswassers im System vor, ist oben auf dem Wassererwärmer ein Ausdehnungsgefäß (z. B. MAG) einzubringen. Das Ausdehnungsgefäß muss min. 4 % des Volumens des zu erwärmenden Wassers aufnehmen Trinkwassererwärmer Trinkwassererwärmer sind Behälter oder Rohranordnungen, denen Energie zur Erwärmung von Trinkwasser zu geführt wird. Trinkwassererwärmer werden zur Bevorratung von Trinkwasser und zur Vermeidung von Druckschwankungen in Trinkwasseranlagen eingesetzt. Bei der Auswahl von Werkstoffen für diese Bauelemente ist für die wasserberührenden Teile darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Trinkwassergüte stattfindet Druckerhöhungsanlagen Grundsätzlich gilt: Erst bei Unterschreitung eines Mindestversorgungsdruckes ist der Einbau einer Druckerhöhungsanlage (DEA) erforderlich, z. B. bei den oberen Geschossen von Hochhäusern. Die DEA gewährleistet die Betriebssicherheit der Trinkwasserversorgungsanlage von Gebäuden, wenn der Mindestversorgungsdruck aus dem Versorgungsnetz nicht ausreicht, um die notwendige Zapfmenge an einer Entnahmeeinrichtung bereitzustellen. Die Druckerhöhung wird durch Pumpen in der Verbrauchsleitung bewirkt. Dazugeschaltete Druckbehälter mit einem Luftpolster können sowohl für das Versorgungsnetz als auch für die Gebäudeinstallation eine Ausgleichsfunktion erfüllen. Eine Druckerhöhungsanlage ist nur dann erforderlich, wenn der Mindest-Versorgungsdruck (SPLN) kleiner ist als die Summe aus: Druckverlust aus geodätischem Höhenunterschied dem Mindestfließdruck an der höchsten Entnahmestelle (p minfl ) und der Summe der Druckverluste aus: Rohrreibung und Einzelwiderständen Σ (I x R + Δp F ); dem Wasserzählerwiderstand und den Apparatewiderständen, z. B. Filter, Dosiergeräte. 106
113 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Wasserbehandlungsapparate Trinkwasserbehandlungen wie mechanische Filterung; Chemikaliendosierung; Nitratentfernung; elektrolytische Prozesse; Neutralisierung-Aufhärtung und Umkehrosmose und andere Membranprozesse können im Hinblick auf Reduzierung der Korrosionswahrscheinlichkeit und Schadensvermeidung eingesetzt werden. Im Anhang B der DIN EN sind die oben aufgezählten Trinkwasserbehandlungsverfahren ausführlich beschrieben. Grundsätzlich bedarf das Trinkwasser aus öffentlichen Versorgungsnetzen für Trink- und Badezwecke keiner weiteren Behandlung, da es den gesetzlichen Bestimmungen und Güteanforderungen zu entsprechen hat. Jedoch werden zur Verhinderung von Steinbildungen in Rohrleitungen, Apparaten und Entnahmearmaturen Dosiergeräte für die Zugabe von alkalisierenden Stoffen (Silikate) und Phospaten eingesetzt. Diese zudosierten Stoffe sollen bei feuerverzinkten Eisenwerkstoffen die Herausbildung einer Deckschicht fördern und eine Anhebung des ph-wertes ohne Kalkabscheidung bewirken. Dosiergeräte und Dosiermittel dürfen die hygienische Trinkwasserqualität nicht beeinflussen. Zur Vermeidung der Steinbildung in Trinkwasseranlagen werden auch Enthärtungsanlagen eingesetzt. Die Wasserenthärtung erfolgt in der Enthärtungsanlage durch Ionenaustausch. Die Trinkwasserbehandlung ist vornehmlich für Anlagen zur Trinkwassererwärmung vorzusehen. Es dürfen Dosier- und Enthärtungsanlagen eingesetzt werden, die das DVGW-Prüfzeichen besitzen; für diese Anlagen sind nach DIN und DIN EN 1717 keine zusätzlichen Sicherungseinrichtungen erforderlich. Die Vorschriften für eine ständige Wartung sind einzuhalten, nach DIN EN Weiterhin werden Apparate zur physikalischen Wasserbehandlung eingesetzt, die eine Beeinflussung des Härtebildners durch permanent-elektromagnetische oder -elektrostatische Felder bewirken. Die Wirksamkeit und Wirkungsweise dieser Geräte hängen u. a. von der Strömungsgeschwindigkeit, der Temperatur und der Wasserbeschaffenheit ab. Derartige Geräte können heute ein DVGW-Prüfzeichen auf der Basis des DVGW-Arbeitsblattes W 512 erhalten. Eine generelle Wirksamkeit kann aus dem Prüfzeichen nicht abgeleitet werden. Das Prüfzeichen bedeutet, dass durch diese Methode keine negative Beeinflussung des Trinkwassers (Hygiene) und der Trinkwasseranlage (Korrosion) erfolgt. Kalk und Kalkschutz Millionen von Haushalten in Deutschland werden mit hartem, kalkhaltigem Wasser versorgt. Das war schon immer so, hängt der Gehalt der hauptsächlichen Kalkbildner Calcium und Magnesium im Trinkwasser doch vom Mineralgehalt des lokal verfügbaren Wassers und den geogenen Bedingungen ab. Zum Thema wurde hartes Wasser für das SHK- Handwerk jedoch erst in den vergangenen 20 bis 30 Jahren als sich aufgrund unserer veränderter Randbedingungen die Technik veränderte: Denn je komplexer die installierte Haustechnik wurde, desto anfälliger erweist sie sich heute. Die VDI 2035 Blatt 1 ( Steinbildung in Trinkwassererwärmungs- und Warmwasser-Heizungsanlagen ) beschreibt, warum wir heute stärker als zuvor mit dem Thema Kalk zu tun haben: Ein zunehmendes Steinbildungsrisiko ist mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung bei gleichzeitiger Entwicklung der Heiztechnik zu kompakteren Wärmeübertragungsflächen zu verzeichnen Verschärfung der Vorschriften zur Vermeidung des Legionellen-Infektionsrisikos in Richtung höherer Trinkwarmwassertemperaturen (erhöhter Kalkausfall). 107
114 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Steinbildung in der Trinkwasser-Installation beruht hauptsächlich auf der Ablagerung von Calciumcarbonaten auf den vom Wasser benetzten Oberflächen. Diese Ablagerungen können die Funktion von Armaturen und Apparaten wie z. B. von Trinkwasser-Erwärmern, Brauseköpfen, Handbrausen usw. beeinträchtigen. Diese Erscheinung kann sich auch bei nicht aggressiven Wässern bei bestimmten Temperaturen ereignen. Die Bedingungen, wann Ablagerungen entstehen, sind schwer zu bestimmen. Für den Fall, dass Steinbildung zu erwarten ist, sollte eine Trinkwasserbehandlung in Betracht gezogen werden, z. B. Wasserenthärtung durch Ionenaustausch oder durch Dosierung von Chemikalien. Wärmeleitfähigkeiten eines Kupferrohrs Wärmeleitfähigkeit in W/m 2 K kalkfrei ca. 1mm Kalk ca. 2mm Kalk ca ca ca Rohr-Innendämmung: Ablagerungen in Rohren in Rohren und Wärmetauschern und Wärmetauschern stören den stören Wärmetransport den Wärmetransport durch Reduktion durch der Reduktion Wärmeleitfähigkeit. der Wärmeleitfähigkeit Bild 5.2.1: Die Wärmeleitfähigkeit eines Kupferrohrs nimmt durch Kalkablagerungen rapide ab [5.2] 108
115 Wasserversorgung Abheben in eine neue Installationswelt! Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Brechen Sie mit Uponor auf in eine neue Dimension des Installierens: Der RTM Fitting mit integrierter Pressfunktion ermöglicht eine schnelle und professionelle Pressverbindung selbst an schwer zugänglichen Stellen. Durch Farbkodierung und Verpresst-Kennzeichnung bleibt der neue RTM Fitting so sicher und zuverlässig, wie Sie es von Uponor Pressfittings gewohnt sind: Die perfekte Ergänzung des Uponor Verbundrohrsystems! Mehr Infos? Besuchen Sie uns unter oder nehmen Sie Kontakt auf: Fon +49 (0) , Fax +49 (0)
116 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Wie kommt der Kalk ins Wasser? Regenwasser mit angereicherter Kohlensäure kann im Boden hauptsächlich Kalk und Gips (Calciumsulfat) lösen und dadurch nimmt die Härte zu, abhängig von der Bodenbeschaffenheit bzw. dem Grundwasserleiter. Der Wasserkreislauf Wie kommt der Kalk ins Wasser Bei Verbrennungsvorgängen entstehen Treibhausgase Cox, Sox, NOx, wie z.b. CO2 Dieses verbindet sich mit dem verdunsteten Wasser in der Atmosphäre zu Kohlensäure CO2 + H2O = H2CO3 Die Kohlensäure ist mit verantwortllich für den sauren Regen (ph-wert ca. 4,5-5,5) Das mit Kohlensäure angereicherte Wasser hat kalklösende Eigenschaften. Kalk Kohlensäure CaCO3 + H2O + CO2 In Wasser gelösterkalk Ca(HCO3)2 Bild 5.2.2: So kommt der Kalk ins Trinkwasser Der Wasserkreislauf [5.2] Grundwasser aus gipshaltigen Schichten können im Extremfall bis zu 78 dh enthalten. Der überwiegende Teil der Wasserhärte entsteht jedoch normalerweise als Carbonathärte durch Auflösung von Kalk (CaCO 3 ) bzw. Dolomit (Ca-Mg-Mischcarbonat), durch Kohlensäure unter Bildung löslicher Hydrogencarbonate (HCO 3 -). Das Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) stammt überwiegend aus der Atmung der Organismen im Boden wo vor allem der mikrobielle Abbau organischer Substanzen erhöhte CO 2 -Konzentrationen liefert: CaCO 3 + CO 2 + H 2 O Ca HCO 3 - Kalk + Kohlendioxid + Wasser Härte Die Härte (Kalkgehalt) wird oft unterschiedlich bezeichnet. Historisch gesehen geht der Begriff auf das Tastgefühl beim Waschvorgang zurück. Hartes Wasser bildet mit den in Seifen enthaltenen Salzen der Carbonsäure schwerlösliche Kalkseifen. Die Waschlösung fühlt sich dadurch hart an. Sind keine oder wenig Härtebildner vorhanden, überwiegt das weiche Tastgefühl der Lauge. Die Gesamthärte eines Wassers setzt sich aus der temporären (vorübergehende) Härte und der permanenten (bleibende) Härte zusammen. Die Gesamthärte ist eine Angabe der Konzentration von Ca 2 +, Mg 2 +, Sr 2 + und Ba 2 + (Erdalkali)-Ionen. Wegen der üblicherweise geringen Konzentration werden die beiden letztgenannten Ionen in der Regel vernachlässigt. Chemisch wird die Wasserhärte in mmol/l angegeben. Die gebräuchlichste Bezeichnung ist in Deutschland jedoch Grad deutscher Härte = dh. Gesamthärte = temporäre Härte + permanente Härte Gesamthärte = Carbonathärte + Nichtcarbonathärte 110
117 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Die Definition Grad deutscher Härte ist in Deutschland auch heute noch eine gebräuchliche Einheit. Mit der Zeit soll sich aber die neue Definition für die Gesamthärte durchsetzen: } } Bild 5.2.3: Die Gesamthärte eines Wassers setzt sich aus der temporären Härte und der permanenten Härte zusammen [5.2] 1 dh-härte entspricht per Definition 10 mg CaO pro Liter. Da der Kalk als Calciumcarbonat und nicht als Calciumoxid ausfällt gilt: 1 dh in einem Liter Wasser = 17,8 mg/l Calciumcarbonat. Enthält ein Liter Wasser 10 dh und diese Härte fällt aus, entstehen demnach 178 mg/l Stein. Man unterscheidet drei Härtebereiche: Eingeteilt in die Härteklassen 1 bis 3, erhalten 30 bis 40 Prozent der deutschen Haushalte hartes bis sehr hartes Wasser: Härtebereich I unter 8,4 dh (weiches Wasser) Härtebereich II 8,4 bis 14 dh (mittelhartes Wasser) Härtebereich III über 14 dh (hartes Wasser) Unter rein technischen Aspekten ist ab 12 bis 14 dh ein Kalkschutz empfehlenswert. Vielfach wird jedoch eine Enthärtung des Wassers auf Werte des Härtebereichs I als eine deutliche Steigerung der Lebensqualität empfunden. Begründet wird dies durch das weichere Empfinden beim Duschen und die Minimierung des Putzaufwands. Eine Enthärtung auch im Härtebereich II wird daher oft positiv bewertet. 111
118 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Verfahren zur Vermeidung von Kalkablagerungen/Steinbildung Die älteste Methode, Kalkabscheidungen zu minimieren, ist die Polyphosphat-Dosierung. Schon geringste Mengen (wenige Tausendstel Gramm je Liter Wasser) der verwendeten Mineralstoffe genügen, um die Härtebildner im Wasser zu stabilisieren. Härtestabilisierung Härtebildner Wirkstoffdosierung Polyphosphat Bild 5.2.4: Schon wenige Tausendstel Gramm Polyphosphat je Liter Wasser genügen, um die Härtebildner im Wasser zu stabilisieren. Korrosion und Korrosionsschutz In wieweit ein Wasser korrosiv wirkt, wird maßgeblich durch den Gesamtsalzgehalt (die Leitfähigkeit), den ph-wert und die Anionen (Chloride, Sulfate) und der Anwesenheit natürlicher Korrosions-Inhibitoren bestimmt. Zinkgeriesel, rostfarbenes Wasser und Rostflecken an sanitären Anlagen sind das Alarmsignal für Korrosion im Hausleitungsnetz. Ergänzend sei hinzugefügt, dass nicht nur die Wasserzusammensetzung, sondern auch die Qualität des verwendeten Rohrmaterials und dessen Verarbeitung einen erheblichen Einfluss auf das Ausmaß von Korrosion haben. Zur Abschätzung, wie ein vorliegendes Wasser unter korrosionschemischen Gesichtspunkten zu beurteilen ist und wie hoch die Gefährdung durch die Wasserqualität ist, muss eine Wasseranalyse erfolgen. Die DIN ( Beeinflussung der Trinkwasserbeschaffenheit ) führt dazu nicht weniger als 18 Parameter auf. Die meisten Analysewerte stellt das Wasserversorgungsunternehmen zur Verfügung. Teilweise ist jedoch eine Probennahme und Analyse vor Ort erforderlich, insbesondere für die Temperatur, den ph-wert, den Sauerstoffgehalt und die Basenkapazität bis ph 8,2. Neben der Vermeidung von Verunreinigungen durch Fremdstoffe durch Einbau eines Schutzfilters ist bei Auftreten von Korrosionsschäden zu prüfen, ob das Risiko weiterer Korrosionsschäden durch eine Trinkwassernachbehandlung verringert werden kann. 112 Solche Maßnahmen sind jeweils unter Berücksichtigung der Werkstoffe, der Wasserbeschaffenheit, der Betriebsbedingungen und des angestrebten Verfahrenserfolges auszuwählen. Generell gilt: Dosierungsmaßnahmen können nur bei ausreichendem Wasserwechsel wirksam werden. In keinem Fall darf die Behandlung des Trinkwassers zu hygienischen oder technischen Nachteilen führen. Die Anforderungen der Trinkwasserverordnung müssen auch nach der Behandlung eingehalten werden. Eingesetzt werden dürfen nur Aufbereitungsstoffe, die in der Liste des Umweltbundesamtes (UBA-Liste) nach Trinkwasserverordnung zugelassen sind. Dosiermaßnahmen dürfen nur mit Geräten und Dosierchemikalien nach DIN und DIN EN (am besten DVGW-geprüft) erfolgen.
119 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Verbleibt trotz Beachtung der Werkstoffwahl ein Schadensrisiko, so ist zu prüfen, ob dies durch folgende Maßnahmen verringert werden kann: Dosierung von alkalisierenden Stoffen Die Dosierung von alkalisierenden Stoffen verringert die Konzentration an freier Kohlensäure und bewirkt eine Anhebung des ph-wertes. Diese Maßnahme verringert bei feuerverzinktem Stahl die Korrosionsgeschwindigkeit. Bei Kupferrohren verringert sich die Kupferlöslichkeit und es kann dem Lochfraß Typ II entgegengewirkt werden. Dosierung von Orthophosphaten Durch Dosierung von Orthophosphaten kann die Bildung von schützenden Deckschichten bei feuerverzinkten Eisenwerkstoffen begünstigt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass es weitere wasserseitige Einflussgrößen gibt, die das Korrosionsverhalten mitbestimmen. Es handelt sich hier beispielsweise um natürlich im Wasser vorhandene, korrosionsinhibierende (hemmende) Huminstoffe, aber auch um Phosphate, Silikate und Tonerde (Aluminiumoxid). Diese Hemmstoffe begünstigen die Deckschichtbildung und wirken auf die letztendlich entstehenden Rostschutzschichten verkittend und verfestigend. Allgemein werden die Mineralstoff-Dosierungen auch als Innenrohrversiegelung bezeichnet. DVGW-geprüfte Dosiergeräte geben dem Trinkwasser abhängig vom aktuellen Verbrauch (mengenproportionale Dosierung über Kontaktwasserzähler) eine geringe Menge (ca. 2 bis 3 mg/l) an Mineralstoffen (Phosphatgemische) zu. Diese Mineralstoffe bilden im Rohr eine schützende Schicht (bzw. unterstützen diese Schichtbildung), die das Rohrmaterial vom Wasser trennt und nicht leitend ist (Innenrohrversiegelung). Die dosierten Mineralstoffe haben keine Auswirkung auf Geruch und Geschmack des Trinkwassers. Durch die Schutzschicht wird der weitere Kontakt des aggressiven Wassers mit der Rohrwandung unterbunden. Der Korrosions- Risikominimierung ist auch aus hygienischer Sicht eine hohe Priorität zu geben, da Korrosionsvorgänge immer eine Beeinflussung der Innenoberfläche des Leitungssystems darstellen und so das Wachstum von Mikroorganismen begünstigen. 5.3 schutz der Trinkwasserinstallation Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserinstallation dienen der Gebrauchswerterhaltung und Betriebssicherheit der Anlage sowie dem Schutz der Nutzer. Laut DIN EN hat sich die Mindestdicke des Dämmmaterials für Rohre und Zubehör nach den örtlichen oder nationalen Anforderungen zu richten Dämmung Trinkwasserleitungen kalt sind vor Tauwasserbildung und vor Erwärmung bei erhöhten Umgebungstemperaturen zu schützen. Auf Tauwasserschutz kann verzichtet werden, wenn keine Beeinträchtigungen auf den Baukörper oder Einrichtungen zu erwarten sind. Rohrleitungen sind in Abhängigkeit von der Temperatur und dem Feuchtegehalt der Umgebungsluft so zu dämmen, dass eine Tauwasserbildung vermieden wird. Rohrleitungen mit Kontakt zum Baukörper (z. B. unter Putz, in Estrichkonstruktionen oder innerhalb von Vorwandtechnik verlegt) sind mindestens mit einer Umhüllung (z. B. Rohr-in-Rohr-Führung) zu versehen. Ein zusätzlicher Schutz vor Tauwasserbildung durch Dämmung ist hier nicht erforderlich. Bei üblichen Betriebsbedingungen und Rohrleitungsführungen im Wohnungsbau gelten die Werte für die Mindestdämmschichtdicken nach Tabelle 3 als Richtwerte. Bei längeren Stagnationszeiten kann auch eine Dämmung keinen dauerhaften Schutz vor Erwärmung bieten. Die Angaben nach Tabelle 3 können auch unter der Annahme einer Trinkwassertemperatur von 10 C für den Schutz gegen Tauwasserbildung auf der äußeren Dämmstoffoberfläche verwendet werden. 113
120 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Tabelle 5.3.1: Richtwerte für Schichtdicken zur Dämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser kalt nach DIN [5.1] Nr. Einbausituation Dämmschichtdicke bei = 0,040 W/(m K)a 1 Rohrleitungen frei verlegt in nicht beheizten Räumen, 9 mm Umgebungstemperatur 20 C (nur Tauwasserschutz) 2 Rohrleitungen verlegt in Rohrschächten, Bodenkanälen und abgehängten Decken, Umgebungstemperatur 25 C 3 Rohrleitungen verlegt, z. B. in Technikzentralen oder Medienkanälen und Schächten mit Wärmelasten und Umgebungstemperaturen 25 C 4 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen in Vorwandinstallationen 5 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau (auch neben nichtzirkulierenden Trinkwasserleitungen warm) b 6 Stockwerksleitungen und Einzelzuleitungen im Fußbodenaufbau neben warmgehenden zirkulierenden Rohrleitungen b 13 mm Dämmung wie Warmwasserleitungen Tabelle Seite 115, Einbausituationen 1 bis 5 Rohr-in-Rohr oder 4 mm Rohr-in-Rohr oder 4 mm 13 mm a Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 10 C. b In Verbindung mit Fußbodenheizungen sind die Rohrleitungen für Trinkwasser kalt so zu verlegen, dass die Anforderungen nach 3.6 eingehalten werden. 114
121 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Tabelle Mindestdämmschichtdicken zur Wärmedämmung von Rohrleitungen für Trinkwasser warm nach DIN [5.1] Nr. Einbausituation Dämmschichtdicke bei = 1 Innendurchmes s er bis 22 mm 0,035 W/(m K)a 20 mm 2 Innendurchmes s er größer 22 mm bis 35 mm 30 mm 3 Innendurchmes s er größer 35 mm bis 100 mm Gleich Innendurchmesser 4 Innendurchmes s er größer 100 mm 100 mm 5 Leitungen und Armaturen nach den Einbausituationen 1 bis 4 in Wand- und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern Hälfte der Anforderungen für Einbausituationen 1 bis 4 6 Trinkwas s erleitungen warm, die weder in den Keine Dämmanforderungen Zirkulationskreislauf einbezogen noch mit einem gegen Wärmeabgabe b Temperaturhalteband ausgestattet sind, z. B. Stockwerks- oder Einzelzuleitungen mit einem Wasserinhalt 3 l a Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken entsprechend umzurechnen; Referenztemperatur für die angegebene Wärmeleitfähigkeit: 40 C. b Bei Unterputzverlegung ist eine Dämmung erforderlich (z. B. Rohr-in-Rohr oder 4 mm als mechanischer Schutz oder Korrosionsschutz). Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten sind die Mindestdicken der Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des Dämmmaterials sind die in Regeln der Technik enthaltenen Rechenverfahren und Rechenwerte zu verwenden. 115
122 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen 116
123 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Frosteinwirkung Bei der Verlegung von Trinkwasserleitungen ist darauf zu achten, dass zur Vermeidung von Havarien und Betriebsstörungen ein Einfrieren verhindert wird. Zu diesem Zweck werden die Leitungen gedämmt; dabei muss auch berücksichtigt werden, dass bei ungünstiger Lage der Rohrleitungen und lange andauerndem Wasserstillstand (keine Entnahme) die Einfriergefahr dadurch nicht gebannt ist. Die frostgefährdeten Leitungsabschnitte sollten durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet und vorsorglich entleert werden. Bei einer unterirdischen Leitungsverlegung muss die Verlegung in frostfreier Tiefe erfolgen. Bei der Planung ist darauf zu achten, dass entsprechende Entleerungsvorrichtungen an den tiefsten Punkten der Trinkwasseranlage vorgesehen werden, um Frostschäden bei längeren Nutzungspausen vorzubeugen. Die Entleerungsvorrichtungen müssen gut zugänglich sein und eine Entwässerung der Anlage zulassen. Anordnung an Rohren, Rohrleitungen und Geräte laut DIN EN Bei Planung und Errichtung einer Trinkwasseranlage sollten folgende Einbauplätze vermieden werden: Rohr im Freien außerhalb des Erdreiches, unbeheizte Bereiche auf Dachböden, unbeheizte Keller oder Unterflurräume, unbeheizte Treppenhäuser oder Luftschächte, Nebengebäude und Garagen, neben Fenstern, Luftöffnungen, Ventilatoren oder Türen ins Freie. Lassen sich vorgenannte Einbauplätze nicht vermeiden, sollte über eine Raum- oder Begleitheizung nachgedacht werden Schallschutz DIN : Das Geräuschverhalten einer Trinkwasser-Installation in Verbindung mit dem Bauwerk ist bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Für die Anforderungen des Schallschutzes gelten die Normen der Reihe DIN 4109 und für den erhöhten Schallschutz die VDI Dort sind die Werte für die zulässigen Schalldruckpegel in fremden schutzbedürftigen Räumen sowie die Anforderungen an Armaturen und Geräte der Trinkwasser-Installation festgelegt. Laborprüfverfahren zur Bestimmung von Geräuschemissionen von Geräten und Zubehör werden in der Reihe DIN EN ISO 3822 beschrieben. Angaben über Planung, Ausführung und Betrieb der Anlagen sowie über den Nachweis des Schallschutzes siehe ebenfalls die Normen der Reihe DIN 4109 (siehe auch ZVSHK-Merkblatt und Fachinformation Schallschutz [19]). Der Nachweis der Güte der Ausführung ist im Bedarfsfall durch Schallmessungen auf der Grundlage von DIN EN ISO und DIN EN ISO zu erbringen. DIN EN 806 Teil 2: Schallschutz Mit Ausnahme von Anlagen für den Brandschutz sind Installationen so zu planen, dass das Entstehen von Schall minimiert wird und dass örtliche und nationale Regelungen erfüllt werden. Leitungen sind so zu verlegen, dass in ihnen hervorgerufener Schall auf die geringste tolerierbare Störung vermindert wird. Leitungen sollen so befestigt werden, dass kein direkter Kontakt mit dem Bauwerk besteht. Vorzugsweise sind schalldämmende Klipps oder Schellen zu verwenden. 117
124 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen DIN EN 806 Teil 4 Berücksichtigung von thermischen Bewegungen und Schallschutz Bei Installationen mit ausgedehnten geraden Rohrleitungsführungen und wenigen Rohrbögen und Richtungsänderungen muss die Ausdehnung der Rohre durch folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: Ausbildung von Dehnungsausgleichern; Richtungsänderungen, sodass lange, gerade Rohrabschnitte vermieden werden; Einsatz betriebsintern verwendeter Kompensatoren. Bei Installationen mit begrenzten geraden Rohrleitungsführungen und vielen Bögen und Richtungsänderungen werden thermische Bewegungen selbsttätig aufgenommen. Rohrleitungen sollten ohne Berührung von Deckenträgern, Balken, Bodenbrettern und anderen Rohrleitungen verlegt werden. Sofern das nicht durchführbar ist, sollten zwischen Rohr und Bauwerk Einlagen aus Dämmmaterial eingebracht werden, um die Schallerzeugung auf ein Mindestmaß zu beschränken. Installationen müssen stets in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften und so ausgeführt werden, dass die Schallerzeugung auf ein Mindestmaß verringert wird Brandschutz Nach DIN EN gilt: Rohrleitungsdurchführungen durch Wände von Brandabschnitten, brandbeständige Decken und Brandschutzwände dürfen deren Unversehrtheit nicht beeinträchtigen; die Installation muss nach nationalen oder örtlichen Vorschriften erfolgen. [5.2] Die DIN gibt folgende Hinweise: Werden Rohrleitungen durch Wände und Decken mit Brandschutzanforderungen geführt, müssen Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den Landesbauordnungen und den Technischen Baubestimmungen, z. B. Leitungsanlagenrichtlinie der Bundesländer, getroffen werden. [5.1] Detaillierte Ausführungen zu diesem Thema finden Sie im Kapitel Brandschutz Feuchteschutz DIN gibt vor: Werden Rohrleitungen durch Wände oder Decken geführt, bei denen Bauwerksabdichtungen notwendig sind, müssen diese Durchführungsstellen dauerhaft gas- und wasserdicht eingebunden werden. Je nach Art der Beanspruchung werden stark beanspruchte Abdichtungen gegen drückendes Wasser und schwach beanspruchte Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser (siehe entsprechende Teile der Reihe DIN [15]) unterschieden. [5.1] Durchdringungen, Übergänge und An- und Abschlüsse müssen erforderlichenfalls mit der Hilfe von Einbauteilen (Schutzrohren) so geplant und hergestellt sein, dass sie nicht hinter- oder unterlaufen werden können. Die dazu erforderlichen konstruktiven und abdichtungstechnischen Maßnahmen sind auf die zu erwartende Wasserbeanspruchung abzustimmen (siehe DIN [17]). [5.1] Elektrische Isolierstücke 118 Elektrische Schutzmaßnahmen für metallene Trinkwasserinstallationen haben folgende Aufgabe: Elektrische Trennung Schutz gegen elektrische Berührungsspannungen
125 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Die elektrische Trennung wird durch Einbau von nach DIN 3389 geprüften und besonders (grün) gekennzeichneten Isolierstücken in die Anschluss- oder Grundstücksleitung erreicht. Diese Isolierstücke werden vor der Hauptabsperreinrichtung (in Fließrichtung des Wassers) eingebaut, sie verhindern die Übertragung von Fehlerströmen aus dem Gebäude in das Versorgungsnetz. Die Trinkwasserinstallation eines Gebäudes wird an dessen Potentialausgleichsschiene angeschlossen. Wasserzähleranlagen in metallenen Leitungssystemen werden durch ein flexibles Kupferkabel mit einem Querschnitt von mindestens 16 mm² zum Schutz gegen Berührungsspannung überbrückt. Die Überbrückung ist mit metallisch blanken Presskontakten und Anschlussklemmen an der Rohrleitung zu befestigen. In Neubauten ist die Verwendung von Trinkwasserinstallationen als Schutzleiter, Erdungsleiter oder Potentialausgleichsleiter untersagt, da die gesamte Installation oder Teilabschnitte davon in Kunststoff ausgeführt werden können. Alle Arbeiten bezüglich elektrischer Schutzmaßnahmen sind nicht Aufgabe des Gas-/Wasserinstallateurs, sondern dürfen nur durch zugelassene Elektrofachleute ausgeführt werden. Für den Gas-/Wasserinstallateur besteht bei Reparaturen oder Veränderungen der Installation die Hinweispflicht an den Auftraggeber zur Überprüfung bzw. der Wiederherstellung des elektrischen Schutzes. 5.4 Trinkwasserleitungen Werkstoffe, Verbindungstechniken Bei der Werkstoffauswahl für Trinkwasserleitungen gilt als oberste Forderung der Grundsatz, dass die einwandfreie Lebensmittelqualität des Trinkwassers erhalten bleiben muss. Folgende Gesichtspunkte sind bei der Auswahl von Werkstoffen für Trinkwassersysteme zu beachten: Hygieneanforderungen Materialeigenschaften Wasserbeschaffenheit Betriebsbedingungen (u. a. Temperatur, Druck) Installationsausführung. Über jeden konkreten Einsatz von Werkstoffen für Trinkwassersysteme ist u. a. auf Grund von Wasseranalysen in Konsultation mit dem Wasserversorgungsunternehmen zu entscheiden. Bei der Entscheidung über die Werkstoffauswahl aus mehreren möglichen Materialien spielt erst dann die Kosten/Nutzen-Rechnung eine besondere Rolle. Die Anforderungen an die hygienische Unbedenklichkeit werden an alle Werkstoffe der mit dem Lebensmittel Trinkwasser in Berührung kommenden Anlagenteile gestellt, wie Rohre Armaturen Verbindungselemente Dichtungen, Dichtmittel Apparate Behälter Geräte usw. Für Werkstoffe wie Edelstahl, verzinkter Stahl, Kupfer, Messing, Rotguss und Grauguss gilt die Unbedenklichkeit aufgrund jahrzehntelanger positiver Erfahrungen als erwiesen. Für den Einsatz von neuen Kunststoffmaterialien sind jedoch zum Schutz des Trinkwassers vom Bundesgesundheitsamt zur Feststellung der Unbedenklichkeit dieser Materialien Bedingungen und Forderungen in den KTW-Empfehlungen (Kunststoffe im Trinkwasser) festgelegt worden. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, beim Einsatz von Produkten auf das Vorhandensein eines Prüfzeichens einer anerkannten Zertifizierungsstelle, z.b. des DIN/DVGW-Prüfzeichens, zu achten. Alle Bauteile und Apparate müssen außerdem durch gut lesbare und dauerhafte Kennzeichnung mit dem Herstellerzeichen oder -namen identifizierbar sein. 119
126 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Die verschiedenen Rohr-Werkstoffe erfordern auch spezifische Rohr-Verbindungstechnologien: Feuerverzinkte Stahlrohre: Gewindeverbindung mittels feuerverzinkter Temperguss- bzw. Stahlfittings mit Gewinde. Rohrgewinde müssen der DIN EN entsprechen. Als Dichtungsmaterial werden Hanf mit einer Dichtungsmasse oder Dichtband aus Teflon verwendet, deren Unbedenklichkeit durch entsprechende Zertifizierung nachgewiesen sein muss. Schweißverbindung verzinkter Stahlrohrleitungen ist nur ausnahmsweise gestattet, wenn die entsprechenden Rohrleitungsteile (z.b. Verteilerbaugruppen) anschließend wieder verzinkt werden. Rohre aus nichtrostendem Stahl: Pressverbindung mittels speziellen Pressfittings, die durch den Pressvorgang mit ihrem Dichtring verformt werden und eine formstabile und kraftschlüssige Verbindung darstellen. Schweißverbindungen bei Edelstahl sind je nach Material ebenfalls geeignet (Rücksprache mit Hersteller!). Kupferrohre: Weich- und Hartlöten. Entsprechende Vorschriften über verwendbare Lote, Flussmittel und Lotpasten enthält das DVGW-Arbeitsblatt GW 2. Dabei muss unbedingt beachtet werden, dass bei Trinkwasser-Installationen mit Lötverbindungen von Rohren mit Abmessungen bis zu 28 x 1,5 mm ausschließlich das Weichlöten zugelassen ist und auf eine Wärmebehandlung mit Temperaturen über 400 C verzichtet wird. Schweißverbindungen bei Rohrwanddicken von mindestens 1,5 mm, Anwendung nur in Ausnahmefällen empfohlen, da besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind. Pressverbindung Lösbare Verbindungen wie z.b. Verschraubungen, Rohrkupplungen und Flanschverbindungen Rohre aus PE-X (vernetztes Polyethylen): Klemmverbindung der Rohre mittels Form- und Verbindungsstücken nach DVGW-Arbeitsblatt W 534 Pressverbindung Rohre aus Polybuten (PB): Klemmverbindung Heizelement-Muffenschweißen Rohre aus Polypropylen (PP): Heizelement-Muffenschweißen oder Heizelement-Stumpfschweißen Rohre aus Polyvinylchlorid (PVC-U, PVC-C): Einsatz von Steck- oder Klebemuffen mit einem Spezialkleber Gewindeverschraubung mittels Messing- oder Rotgussübergangsstücken möglich, Armaturenanschluss mittels Messingwandscheiben Flanschverbindung Rohre aus Polyethylen (PE-HD, PE-LD): Klemmverbindungen mittels Form- und Verbindungsstücken Heizelement-Muffenschweißen und Heizelement-Stumpfschweißen (nur für PE-HD) Flanschverbindung Verbundrohre: Pressverbindung Klemmverbindung mittels Form- und Verbindungsstücken aus Messing oder Rotguss Schraubverbindung Steckverbindung 120 Für die Verbindung von Kunststoffrohren ist kennzeichnend, dass bestimmte Rohrhersteller auch gleichzeitig ausgereifte, firmenspezifische Verbindungstechniken mit entsprechenden Materialien, Werkzeugen und einem Sortiment von Form und Verbindungsstücken anbieten.
127 Wasserversorgung Geberit Versorgungssysteme Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Installationen für hohe Ansprüche Für hohe Ansprüche an die Hygiene, hohe Temperaturen und Drücke oder aggressive Flüssigkeiten ist Geberit Mapress Edelstahl die richtige Entscheidung. Es eignet sich für Trinkwasserinstallationen im Wohnbereich genauso wie für Industriegebäude und -anwendungen
128 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Der Einsatz von Bleirohrleitungen in Trinkwasserinstallationen ist in Neuanlagen grundsätzlich untersagt, da dieses Material eine Kontamination des Trinkwassers verursacht. Diese Kontamination ist insbesondere abhängig vom Bleigehalt bzw. Bleianteil und von der Dauer der Wasserentnahmepausen (Stagnation) in der Anlage. Nach neuer TrinkwV 2001 sind Bleileitungen nicht mehr zulässig, d. h. es gibt aufgrund des sehr niedrigen max. Bleigehaltes keinen Bestandsschutz. 5.6 Prüfen, Spülen, Inbetriebnahme Wahl des Prüfverfahrens Je nach Bauvorhaben und Einstufung der möglichen Gefährdung ist das Prüfverfahren zu wählen. Dichtheitsprüfung mit inerten Gasen In Gebäuden, in denen erhöhte hygienische Anforderungen bestehen, wie z. B. bei medizinischen Einrichtungen, Krankenhäusern, Arztpraxen, kann die Verwendung von inerten Gasen gefordert werden, um eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit in der Rohrleitung auszuschließen. [5.3] Dichtheitsprüfung mit Druckluft Die Dichtheitsprüfung mit Luft durchzuführen, wenn eine längere Stillstandzeit von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, insbesondere bei durchschnittlichen Umgebungstemperaturen > 25 C zu erwarten ist, um mögliches Bakterienwachstum auszuschließen, die Rohrleitung von der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme, z. B. wegen einer Frostperiode, nicht vollständig gefüllt bleiben kann, sodass die Korrosionsbeständigkeit eines Werkstoffes in einer teilentleerten Leitung gefährdet ist. [5.3] Dichtheitsprüfung mit Wasser Die Dichtheitsprüfung mit Wasser kann durchgeführt werden, wenn vom Zeitpunkt der Dichtheitsprüfung bis zur Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation in regelmäßigen Abständen, spätestens nach sieben Tagen, ein Wasseraustausch sichergestellt wird. Außerdem, wenn sichergestellt ist, dass der Haus- oder Bauwasseranschluss gespült und dadurch für den Anschluss und Betrieb freigegeben ist, die Befüllung der Leitungssystems über hygienisch einwandfreie Komponenten erfolgt, von der Dichtheitsprüfung bis zu Inbetriebnahme die Anlage vollgefüllt bleibt und eine Teilbefüllung vermieden werden kann, wenn ein System nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme in Betrieb genommen wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tagen) gespült werden. [5.3] Unfallverhütung bei Druckluftprüfungen Wegen der Kompressibilität von Luft und Gasen sind aus Unfallverhütungsgründen in keinem Fall dieselben hohen Drücke wie bei einer Wasserprüfung zu verwenden. In Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft wurden die Prüfdrücke bei Luft und inerten Gasen auf maximal 0,3 MPa (3 bar) festgelegt (bis DN 50). [5.3] Voraussetzungen für eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Inertgas: Rohrwerkstoffe und Verbindungen müssen eine DVGW-Zertifizierung haben und damit den Nachweis erbracht haben, dass sie nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt und geprüft wurden, vor der Dichtheitsprüfung sind die Verbindungen augenscheinlich auf ordnungsgemäße Ausführung zu prüfen, nach Möglichkeit sollen große Trinkwasserinstallationen in Teilabschnitten geprüft werden, damit die Prüfzeiten kurz gehalten werden können. 122
129 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Gründe für das Spülen: Sicherung der Trinkwassergüte, Vermeidung von Korrosionsschäden, Reinigung der Rohrinnenoberflächen, Vermeidung von Funktionsstörungen an Armaturen und Apparaten, Hygieneanforderungen [5.3]. Diese Anforderungen werden von zwei Spülverfahren erfüllt: Spülverfahren mit Wasser, Spülverfahren mit Luft-Wasser-Gemisch. Wenn ein System nicht unmittelbar nach der Inbetriebnahme in Betrieb genommen wird, muss es in regelmäßigen Abständen (bis zu 7 Tagen) gespült werden. Aufwand ist nicht praktikabel [5.3]. Im Folgenden beispielhafte Druckprobenprotokolle für Trinkwasseranlagen Prüfmethode trocken bzw. nass : 123
130 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Druckprobenprotokoll für Trinkwasseranlagen Prüfmethode»trocken«Installation mit den Systemen Sanpress, Sanpress Inox, Profipress, Sanfix Fosta, Sanfix 1) und Raxofix Prüfmedium Druckluft oder Inertgas Bauvorhaben / Bauabschnitt Auftraggeber / Vertreter Auftragnehmer / Vertreter Werkstoff des Rohrleitungssystems Anlagendruck bar Prüfmedium Druckluft ölfrei Stickstoff CO 2 Umgebungstemperatur C Temperatur Prüfmedium C Die Trinkwasseranlage wurde geprüft als Gesamtanlage in Teilabschnitten 1) Es sind die Hinweise des ZVSHK Merkblatt»Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen«Abschnitt 4.5. Kunststoffwerkstoffe zu beachten. Alle Leitungen sind mit metallenen Stopfen, Kappen, Steckscheiben oder Blindflanschen geschlossen. Apparate, Druckbehälter oder Trinkwassererwärmer sind von den Leitungen getrennt. Wurden in der Trinkwasserinstallation ausschließlich Pressverbinder, Absperrarmaturen und Flansche mit Viega SC-Contur eingesetzt, ist nur noch eine Sichtkontrolle / Handkontrolle bei Gewindeverbindungen und Verschraubungen erforderlich. Dichtheitsprüfung Prüfdruck 150 mbar Bis 100 Liter Leitungsvolumen muss die Prüfzeit mindestens 120 Minuten betragen. Je weitere 100 Liter ist die Prüfzeit um 20 Minuten zu erhöhen. Temperaturabgleich und Beharrungszustand bei Kunststoffwerkstoffen werden abgewartet, danach beginnt die Prüfzeit. Leitungsvolumen: Liter Prüfzeit: Minuten Sichtkontrolle der Leitungsanlage / Kontrolle per Manometer (Messgenauigkeit 1 mbar) mit U-Rohr bzw. Standrohr Wassersäule wurde vorgenommen Während der Dichtheitsprüfung wurde keine Undichtigkeit festgestellt Belastungsprüfung mit erhöhtem Druck Temperaturabgleich und Beharrungszustand bei Kunststoffwerkstoffen werden abgewartet, danach beginnt die Prüfzeit. Prüfzeit: 10 Minuten Manometer mit Messgenauigkeit 0,1 bar DN 50 mit Prüfdruck max = 3 bar DN > 50 mit Prüfdruck max = 1 bar Bemerkungen Die Prüfung der Anlage ist ordnungsgemäß erfolgt! Ort Datum / 05.3 / 2011 Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer
131 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Druckprobenprotokoll für Trinkwasseranlagen Prüfmethode»nass«Installation mit den Systemen Sanpress, Sanpress Inox, Profipress, Sanfix Fosta, Sanfix 1) und Raxofix Prüfmedium Wasser Bauvorhaben / Bauabschnitt Auftraggeber / Vertreter Auftragnehmer / Vertreter Werkstoff des Rohrleitungssystems Umgebungstemperatur C Temperatur Wasser C Die Trinkwasseranlage wurde geprüft als Gesamtanlage in Teilabschnitten 1) Es sind die Hinweise des ZVSHK Merkblatt»Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen«Abschnitt 4.5. Kunststoffwerkstoffe zu beachten. Alle Behälter, Geräte und Armaturen, die für den aufzubringenden Druck nicht geeignet sind, sind während der Druckprüfung von der zu prüfenden Anlage / zu prüfenden Teilabschnitt getrennt. Die zu prüfende Anlage / zu prüfender Teilabschnitt ist mit filtriertem Wasser gefüllt und vollständig entlüftet Funktionsprüfung der SC Contur Bei größeren Temperaturdifferenzen ( 10 K ) zwischen Umgebungstemperatur und Füllwassertemperatur wurde nach dem Befüllen der Anlage eine Wartezeit von 30 Minuten für den Temperaturausgleich eingehalten. Druck entspricht dem verfügbaren Versorgungsdruck von bar, jedoch maximal 6,5 bar! Die Sichtkontrolle der Leitungsanlage / Kontrolle mit Manometer (Prüfgenauigkeit 0,1 bar) ist erfolgt. Während der Funktionsprüfung wurde kein Druckabfall festgestellt. Während der Funktionsprüfung wurde keine Undichtigkeit festgestellt. Druckprüfung der Anlage Die Druckprüfung für die Trinkwasseranlage wurde mit einem Mindestprüfdruck von 11 bar durchgeführt. Prüfzeit 30 Minuten. Während der Funktionsprüfung wurde kein Druckabfall festgestellt. Während der Funktionsprüfung wurde keine Undichtigkeit festgestellt. Bemerkungen Die Prüfung der Anlage ist ordnungsgemäß erfolgt! Ort Datum / 05.2 / 2011 Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer 125
132 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Inbetriebnahme Zur Sicherstellung einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserbeschaffenheit gehört neben einer sauberen Installation auch eine sorgfältige Inbetriebnahme der Trinkwasserinstallation. Lange Stillstandzeiten zwischen der Inbetriebnahme und der Nutzung sollten vermieden werden. Wenn solche Stillstandzeiten, z. B. bei größeren Bauvorhaben, nicht verhindert werden können, müssen Vorsorgemaßnahmen insbesondere bei Krankenhäusern oder vergleichbaren Einrichtungen angewendet werden. [5.3] Entsprechend dem DVGW-Arbeitsblatts W 404 ist die Hausanschlussleitung vor dem Einbau des Wasserzählers nach dem DVGW-Arbeitsblatt W 291 zu spülen. Erst nach diesem Spülvorgang ist die Trinkwasserinstallation zu befüllen und in Betrieb zu nehmen. Falls gegenüber dem Auftraggeber der Nachweis der einwandfreien mikrobiologischen Beschaffenheit des Trinkwassers der Gebäudeinstallation geführt werden muss, sollte auch eine Wasserprobe unmittelbar hinter der Wasserzähleranlage entnommen und bewertet werden. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße und hygienisch einwandfreie Inbetriebnahme ist eine Planung und Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik. Dichtheitsprüfungen nach Möglichkeit nur noch mit Druckluft oder Inertgasen durchführen. Eine Prüfung mit Trinkwasser ist nur noch zulässig, wenn unmittelbar danach die Inbetriebnahme erfolgt. Teilbefüllung und Verbleib von Restwasser müssen vermieden werden, was sich aber in modernen Installationen nicht realisieren lässt. Daher sollte eine Installation nach der ersten Befüllung nicht mehr entleert werden. Die Inbetriebnahme der Anlage sollte kurz vor dem anschließenden Dauerbetrieb erfolgen. Eine Spülung der Anlage muss unmittelbar vor der Inbetriebnahme mit filtriertem Trinkwasser erfolgen. Sofern eine Desinfektion der Leitungen bei der Erstbefüllung notwendig ist, muss an endständigen Entnahmearmaturen der Nachweis der ausreichenden Desinfektionskapazität erfolgen. Die Wasserbeschaffenheit ist gegebenenfalls in Gebäuden mit medizinischen Einrichtungen vor der Übergabe an den Betreiber zu untersuchen zwar unmittelbar an der Wasserübergabestelle, z. B. Wasserzähler, und je nach Gebäudegröße an einer oder mehreren endständigen Entnahmearmaturen. Nach der Inbetriebnahme ist durch den Betreiber sicherzustellen, dass an allen Entnahmestellen regelmäßig Trinkwasser entnommen wird und keine Stagnation des Wassers entsteht. [5.3] 126
133 Wasserversorgung Grundlagen der Planung von Trinkwasserversorgungsanlagen Die alpex-familie Sicherheit und Flexibilität in der Heizungs-, Sanitär- und Gasinstallation Ein Plus für den Handwerker! Das durchgängige alpex-sortiment von Dimension 16 bis 75 mm bietet Sicherheit, Montagefreundlichkeit und Service aus einer Hand. Neben der DVGW-Zertifizierung und der Haftungsübernahmevereinbarung mit dem ZVSHK gibt FRÄNKISCHE zurätzlich auf alle Produkte eine 10-Jahres-Urkunde
134 Wasserversorgung Trinkwassererwärmung 6 Trinkwassererwärmung Bei der Versorgung eines Gebäudes mit erwärmtem Trinkwasser unterscheidet man nach folgenden Betriebsarten: Einzelversorgung: Versorgung jeder Entnahmestelle durch einen eigenen Trinkwassererwärmer (offene Durchflusswassererwärmer oder Speicher) Oft handelt es sich hierbei um weit voneinander entfernt liegende Warmwasser-Entnahmestellen. Gruppenversorgung: Versorgung mehrerer dicht nebeneinander liegender Entnahmestellen durch einen Trinkwassererwärmer (geschlossene Durchflusswassererwärmer oder Speicher). Zentralversorgung: Versorgung einer Vielzahl verschiedener Entnahmestellen über ein gemeinsmes Leitungsnetz, das von einem oder mehreren Trinkwassererwärmern gespeist wird (geschlossene Durchflusswassererwärmer oder Speicher bzw. die Kombination beider Systeme). Bei einer zentralen Warmwasserversorgung werden alle Zapfstellen von einem druckfesten Trinkwassererwärmer versorgt. Größe und Anschlusswert des Gerätes sind abhängig vom Warmwasserbedarf. Die Auswahl der jeweiligen Betriebsart ist abhängig von der Aufgabenstellung für den Planer und kann unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich nach VDI 2067, Blatt 12 und Blatt 22, bestimmt werden. Bestandteile einer Trinkwasser-Erwärmungsanlage sind: Trinkwasseranschluss, Trinkwassererwärmer, Wärmequelle, Leitungsnetz und Armaturen, Sicherheits- und Sicherungseinrichtungen. Anlagen für erwärmtes Trinkwasser müssen gewährleisten, dass die Lebensmittelqualität des Trinkwassers erhalten bleibt. Das erfordert den Einsatz geeigneter Werkstoffe und besondere Maßnahmen zum Schutz des Trinkwassers vor dem Eindringen des Wärmeträgers in das Leitungssystem für erwärmtes Trinkwasser (Korrosionsschutz). Als Korrosionsschutzmaßnahmen für Rohre und Apparate setzt man lierung, Beschichtung, Auskleidung (Kunststoffe u. a.), Verzinkung, kathodischen Korrosionsschutz ein oder es werden korrosionsbeständige Materialien (Edelstahl, Kunststoffe o. a.) verwendet. Nach Funktionsart unterscheidet man bei der Trinkwassererwärmung: Durchfluss-Wassererwärmung: Der Durchlauferhitzer ist ein fest installiertes Gerät zur Warmwasserbereitung. Im Gegensatz zum Warmwasser-Speicher, der erwärmtes Wasser bevorratet, erzeugt der Durchlauferhitzer dann warmes Wasser, wenn Bedarf besteht (zum Zeitpunkt der Entnahme). Durchlauferhitzer werden für die dezentrale Warmwasserversorgung eingesetzt. Speicherwassererwärmung: Erwärmung und Bevorratung des erwärmten Wasser bis zur Entnahme in einem Trinkwasserspeicher. Bei dieser Variante können auch in kurzer Zeit gleichmäßig temperierte, große Wassermengen bereitgestellt werden. 128 Speicherladesystem Kombination von Durchfluss- und Speicherwassererwärmung, Deckung eines Grundbedarfs über die Durchlauferwärmung und zusätzliche Spitzendeckung aus einem Speicher. Bei Bedarf wird Warmwasser am obersten Punkt des Speichers entnommen. Dabei fließt das kalte Trinkwasser in den Speicher und füllt das entnommene Speichervolumen wieder auf. Durch eine im Speicher speziell angeordnete Einführung (tangential, Prallplatte, usw.) des kalten Trinkwassers am Behälterboden wird eine Durchmischung des Speichers weitestgehend verhindert.
135 Wasserversorgung Trinkwassererwärmung Anforderungen an Leitungsanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 Ausführung gemäß DIN Rohrleitungen für kaltes Trinkwasser vor Erwärmung schützen. Rohrleitungen für erwärmtes Trinkwasser vor Wärmeverlust schützen. Kleinanlagen mit Rohrleitungsinhalt 3 Liter und Großanlagen sind als Zirkulationssysteme auszuführen. Im zirkulierenden Warmwassersystem darf die Wassertemperatur die Speicheraustrittstemperatur um nicht mehr als 5 K unterschreiten. Stockwerks- und / oder Einzelzuleitungen 3 Liter können ohne Zirkulation gebaut werden. Zirkulationsleitungen bis unmittelbar an Durchgangsmischarmatur führen. Schwerkraftzirkulation ist hygienisch ungeeignet. DIN EN 806 Teil 4 Trinkwassererwärmer und Durchlauferhitzer dürfen nicht direkt an Kunststoffrohrleitungen angeschlossen werden, wenn die Höchsttemperatur von 95 C länger als 10 Sekunden überschritten wird oder der Systembetriebsdruck überschritten wird. Nach der Bauart unterscheidet man Trinkwassererwärmer in offene Trinkwassererwärmer (stehen ständig in Verbindung mit der Atmosphäre) geschlossene Trinkwassererwärmer (besitzen keine ständige Verbindung mit der Atmosphäre). Die sicherheitstechnischen Vorschriften für Trinkwasser-Erwärmungsanlagen sind in DIN und DIN enthalten. Für geschlossene Wassererwärmer mit einem Nennvolumen > 3 Liter wird der Einsatz eines Sicherheitsventils (kaltwasserseitig) gefordert. Bei geschlossenen Wassererwärmern > 10 Liter Nennvolumen muss der kaltwasserseitige Anschluss folgenden Aufbau (in Fließrichtung des Wassers) haben: Druckminderer Prüfstutzen Absperrung Rückflussverhinderer Absperrung Sicherheitsventil Druckmessgerät Bei geschlossenen Trinkwassererwärmern mit einem Nennvolumen von mehr als 5000 l und/oder einer Heizleistung über 250 kw ist die Auswahl des Sicherheitsventils nach den Angaben der Hersteller vorzunehmen. Die sicherheitstechnische Ausrüstung von geschlossenen Trinkwassererwärmern ist abhängig von der Beheizungsart, dem Nennvolumen und der Heizleistung (DIN ). Die Warmwasseranlage muss außerdem mindestens den Normen DIN EN 1487, DIN EN 1488, DIN EN 1489, DIN EN 1490, DIN EN 1491, DIN 4708, DIN 4753, VDI/DVGW 6023 sowie DVGW-Arbeitsblatt W 551 entsprechen. DIN EN 806 Teil 2 Alle Anlagenteile sind auf den höchsten Systembetriebsdruck (PMA) auszulegen. Die Verteilung des erwärmten Trinkwassers zu den Entnahmestellen erfolgt über ein Rohrleitungssystem entweder bei unterer oder bei oberer Verteilung des erwärmten Trinkwassers. Eine Besonderheit der Warmwasser-Verteilungssysteme stellt die Zirkulationsleitung dar. Sie hat keine Entnahmestellen und führt das erwärmte Trinkwasser zum Trinkwassererwärmer zurück, damit die Wärmeverluste der Verteilungsleitungen in den Entnahmepausen nicht zu einer unerwünschten Temperaturabsenkung des erwärmten Trinkwassers führen. Die Zirkulationsleitung wird in der Nähe der entferntesten Entnahmestelle an die Verbrauchsleitung angeschlossen. 129
136 Wasserversorgung Trinkwassererwärmung Die Forderungen der ENEV bezüglich der Wärmedämmung der Rohrleitungen sind zu beachten. Die ENEV schreibt weiter vor, dass die Warmwasseranlagen mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Ein- und Ausschaltung der Zirkulationspumpen in Abhängigkeit von der Zeit auszustatten sind. Die elektrische Begleitheizung ist ein selbstregelndes Heizband, das mittels Kabelbindern an der Rohrleitung befestigt wird und für die Temperaturerhaltung sorgt. Die selbsttätige Regelung der elektrischen Leistungsaufnahme erfolgt in Abhängigkeit von der Temperatur des erwärmten Trinkwassers und von der Zeit. Die Entscheidung über die Art der Temperaturerhaltung des erwärmten Trinkwassers in der Nähe der Entnahmestellen ist durch einen Kostenvergleich zu treffen. Die Temperaturdifferenz zwischen der Austrittstemperatur aus dem Trinkwassererwärmer und der Eintrittstemperatur des zirkulierenden Wassers in den Trinkwassererwärmer darf nicht mehr als 5 K betragen. DIN EN 806 Teil 2 Verbrühungsschutz Entnahmestellen in Krankenhäuser, Schulen, Seniorenheimen usw. benötigen eine gesonderte Betrachtung. Zur Verminderung des Verbrühungsrisikos sollten thermische Mischbatterien mit einer Temperaturbegrenzung auf 43 C eingesetzt werden. Speziell bei Duschanlagen in Kindergärten empfiehlt die DIN EN 806 max. 38 C. 130
137 Wasserversorgung Quelle Bilder / Tabellen Texte [1.1] Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) DIN 2000 Zentrale Trinkwasserversorgung Leitsätze für Anforderungen an Trinkwasser, Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Versorgungsanlagen [2.1] P. Stöcker, B. Brodhum, U. Buchholz: Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz 2009, Legionärskrankheit in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung erworbenen Erkrankungen, , Robert Koch Institut; Springer Medizin Verlag, 2009 [2.2] Fachinformation Technische Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserhygiene, Verminderung des Legionellen- und Pseudomonaswachstums in Trinkwasserinstallationen, Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, August 2011 [3.1] Verordnung und Kommentar zur TrinkwV 2011, Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Juli 2011 [3.2] VDI/DVGW 6023 Hygiene in Trinkwasser-Installationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung DVGW W551 Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen DVGW W553 Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen DVGW W270 Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich Prüfung und Bewertung [3.3] Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001); Neugefasst durch Bek. v Geändert durch Art. 2 Abs. 19 G v und Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom [5.1] DIN 1988 Teil 100 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 100 Schutz des Trinkwassers Erhaltung der Trinkwassergüte DIN 1988 Teil 200 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 200 Installation Typ A (geschlossenes System) Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe DIN 1988 Teil 300 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300 Ermittlung der Rohrdurchmesser DIN 1988 Teil 500 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 500 Druckerhöhungsanlagen mit drehzahlgeregelten Pumpen DIN 1988 Teil 600 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 600 Trinkwasser-Installation in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen 131
138 Wasserversorgung Quelle Bilder / Tabellen [5.2] DIN EN 806 Teil 1 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 1: Allgemeines DIN EN 806 Teil 2 Technische Regeln für Trinkwasser Installationen Teil 2: Planung DIN EN 806 Teil 3 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 3: Berechnung der Rohrinnendurchmesser Vereinfachtes Verfahren DIN EN 806 Teil 4 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 4: Installation DIN EN 806 Teil 5 Technische Regeln für Installationen innerhalb von Gebäuden für Wasser für den menschlichen Gebrauch Teil 5: Betrieb und Wartung DIN EN 1717 Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen [5.3] Schulungsunterlagen: Schulung SHK-Fachkraft für Hygiene und Schutz des Trinkwassers, Fachinformation Betriebsanleitung Trinkwasserinstallation, Herausgeber: Zentralverband SHK, Referent: Dipl.-Ing. Thomas Huber, Fachverband Sanitär-Heizung-Klima, Baden Württemberg, 26. März 2012 Bilder [1.1] BWT Wassertechnik GmbH [3.1] Verordnung und Kommentar zur TrinkwV 2011, Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Juli 2011 [5.1] DIN EN 806 Teil 1 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Teil 1: Allgemeines [5.2] BWT Wassertechnik GmbH Tabellen [1.1] BWT Wassertechnik GmbH 132 [5.1] DIN 1988 Teil 200 Technische Regeln für Trinkwasser-Installation (TRWI) Teil 200 Installation Typ A (geschlossenes System) Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe
139 Bau Automotive Industrie Umweltschutz Nachhaltiges Bauen SICHER LANGLEBIG ZUVERLÄSSIG HAUSINSTALLATIONSSYSTEM RAUTITAN UND HAUSABFLUSSSYSTEM RAUPIANO PLUS Trinkwasserinstallation Trinkwasser soll sauber und frisch aus der Leitung kommen. RAUTITAN bietet dafür ein umfassendes Programm an Rohren und Fittings aus polymeren Werkstoffen sowie Fittings aus entzinkungsbeständigem Sondermessing und hochwertigem Edelstahl. Heizungsinstallation RAUTITAN bringt wohlige Wärme in alle Räume mit robusten Komponenten, die an den sichtbaren Stellen auch durch hochwertige Optik überzeugen. RAUTITAN hat Lösungen für alle Einbauarten egal, ob der Heizkörperanschluss aus der Wand, dem Fußboden oder der Sockelleiste erfolgt. Gasinstallation Mit den neuen Fittings der Serie RAUTITAN gas und den Rohren RAUTITAN gas stabil stellt REHAU alle nötigen Elemente für die sichere und langlebige Gasinstallation in Gebäuden bereit. Hausentwässerung Mit RAUPIANO PLUS erfüllen Sie bereits heute die Anforderungen von Morgen. Das umfangreiche Rohr-, Formteil- und Zubehörprogramm ist durchgehend systemgeprüft. Wirtschaftliche Brandschutzlösungen und höchster Schallschutz bieten 100 % Planungssicherheit. REHAU AG + Co - Haldenstraße Renningen - Tel.: [email protected] REHAU AG + Co - Waldstraße Dietzenbach - Tel.: [email protected] 133
140 Abwasserentsorgung Spezifische Vorschriften und Normen 1 Spezifische Vorschriften und Normen Gesetzliche Regelungen Gesetz zur Ordnung der Wasserhaushalte (Wasserhaushaltsgesetz WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 1695) Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässern in Gewässer (Abwasserabgabengesetz AbwAG) vom 18. August 2010, Wassergesetze der Bundesländer: vergl. Kapitel Wasserversorgung Normen DIN EN Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden; DIN EN 752 Entwässerungssysteme ausserhalb von Gebäuden DIN Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN DIN ; Regeln für Betrieb und Wartung DIN ; Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe DIN ; Instandhaltung DIN EN Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (z. B. Öl und Benzin); Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung DIN EN ; Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung DIN Anforderungen für die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN und DIN EN DIN EN Abscheideranlagen für Fette; Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung DIN EN ; Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung DIN Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN und DIN EN DIN 4045 Abwassertechnik Grundbegriffe DIN EN Abwasserhebeanlagen für die Gebäude und Grundstücksentwässerung Teil 1: Fäkalienhebeanlagen DIN EN ; Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser DIN EN ; Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung DIN EN ; Rückflussverhinderer für fäkalienfreies und fäkalienhaltiges Abwasser DIN EN Rückstauverschlüsse für Gebäude Teil 1: Anforderungen DIN EN ; Prüfverfahren DIN Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und Fette - Nachweis der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit Richtlinien DWA M DWA M DWA A 251 Indirekteinleitungen nicht häuslichen Abwassers Teil 1: Rechtsgrundlagen Indirekteinleitungen nicht häuslichen Abwassers - Teil 2: Anforderungen Kondensate aus Brennwertkesseln 134
141 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise 2 Entwässerungsanlage 2.1 Geltungsbereich Nach DIN EN besteht eine Entwässerungsanlage aus Entwässerungsgegenständen, Rohrleitungen und anderen Bauteilen, welche Abwasser sammelt und mittels Schwerkraft entwässert, wobei eine Abwasserhebeanlage Teil einer Schwerkraftentwässerungsanlage sein kann. Für die Planung und den Bau von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke gelten sowohl Europäische Normen als auch ergänzende Regeln aus der Normenreihe DIN Das nachfolgende Bild zeigt den Geltungsbereich des gesamten Normenwerkes für Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden und auf Grundstücken. Bild 2.1: Geltungsbereich der Normen für Entwässerungsanlagen [1.1] 2.2 Grundlagen und Planungshinweise Nach den geltenden technischen Regeln ist die ordnungsgemäße Ableitung von Schmutz- und Regenwasser von Grundstücken im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich. Hierzu müssen die Einleitungsvorschriften der Entsorgungsunternehmen, z. B. Rückhalten bzw. Vorbehandeln von schädlichem Abwasser, zum Schutz der Anlagen, der Umwelt und des Personals innerhalb der Anlage beachtet werden. Außerdem muss die Entwässerungsanlage so gebaut werden, dass der Schutz des Gebäudes und der Bewohner sichergestellt ist. Nachfolgend werden einige wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der Abwassertechnik aufgezählt und erläutert. Abwasser: Mit dem Begriff Abwasser werden solche Wässer bezeichnet, die durch Gebrauch verändert sind, sowie jedes in die Entwässerungsanlage fließendes Wasser. Hierzu zählen z. B. häusliche Schmutzwasser, industrielles und gewerbliches Abwasser, Kondensate und auch Regenwasser (soweit es nicht versickert wird). 135
142 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Häusliches Abwasser: Abwässer aus Küchen, Waschküchen, Bädern und von der Toilettenspülung und ähnlichen Räumen. Industrielle Abwässer: Hierbei handelt es sich um Wasser das nach einem industriellen oder gewerblichen Gebrauch der Entwässerungsanlage zugeführt wird. Hierzu zählen auch Kühlwässer. Grauwasser: Als Grauwasser bezeichnet man fäkalienfreies Abwasser. Schwarzwasser: Als Schwarzwasser bezeichnet man fäkalienhaltiges Abwasser. Misch- und Trennsystem Unabhängig vom Kanalsystem darf innerhalb von Gebäuden Schmutzwasser nicht in Regenwasserleitungen und Regenwasser nicht in Schmutzwasserleitungen eingeleitet werden. Beim Mischsystem darf erst außerhalb des Gebäudes eine Zusammenführung von Schmutz- und Regenwasser in der Grundleitung erfolgen. Sanitärinstallation / Bezeichnung der Leitungsabschnitte a Anschlusskanal Kanal zwischen dem öffentlichen Abwasserkanal und der Grundstücksgrenze bzw. dem Übergabeschacht (erste Reinigungsöffnung auf dem Grundstück). [Die Bezeichnung KANAL zeigt, dass dieser Teil der Entwässerungsleitung bereits zur kommunalen Entwässerung zählt]. b Grundleitung Unzugänglich im Baukörper (z.b. in der Grundplatte) bzw. im Erdreich verlegte Leitung, die in der Regel das Abwasser dem Anschlusskanal zuführt. c Sammelleitung Frei verlegte, liegende Leitung (z.b. im Keller) die das Abwasser aus Fall- und Anschlussleitungen sammelt und weiterleitet. d Fallleitung d.1 Schmutzwasser- Senkrechte Leitung (evtl. auch mit Verziehung), die in der Regel über Dach gelüftet wird fallleitung und das Abwasser aus den Geschossen sammelt und der Grund- oder Sammelleitung zuführt. d.2 Regenwasser- Senkrechte Leitung (innen oder außen verlegt), die das Regenwasser von Dächern, Balfallleitung konen usw. sammelt und der Grund- oder Sammelleitung zuführt. e Anschlussleitung e.1 Einzelanschlussleitung Leitung vom Geruchverschluss eines Entwässerungsgegenstandes bis zur weiterführenden Leitung, z.b. e.2 Sammelanschlussleitung. Bei Abläufen ohne Geruchverschluss (z. B. Flachdachabläufen) beginnt die Einzelanschlussleitung am Ablaufstutzen. f Verbindungsleitung Leitung zwischen Ablaufstelle und Geruchverschluss g Umgehungsleitung Leitung zur Aufnahme von Anschlussleitungen im Staubereich des Übergangs einer Fallleitung in eine Sammel- oder Grundleitung bzw. einer Fallleitungsverziehung (siehe Verlegung von Leitungen). h Lüftungsleitung (siehe auch Lüftungssysteme) Leitung zur Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage. Diese Leitungen dürfen kein Abwasser führen. 136
143 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Bild 2.2: Leitungsabschnitte der Sanitärinstallation [1.1] Tabelle 2.1: Gefälle, Füllungsgrad und Fließgeschwindigkeit von Entwässerungsleitungen nach DIN (zusammengefasst) [1.6] Leitungsabschnitt Anschlussleitung (nach ) Sammelleitung (nach ) Füllungsgrad h/d Mindestgefälle Mindestfließgeschwindigkeit m/s unbelüftet --- 1:100 belüftet --- 1:200 Schmutzwasser 0,5 1:200 0,5 nach 0,7 1:200 0,5 Hebeanlagenanschluss Grundleitung innerhalb von Gebäuden 0,5 1:200 0,5 Schmutzwasser nach 0,7 1:200 0,5 (nach ) Hebeanlagenanschluss Grundleitung Schmutzwasser Mischwasser außerhalb von Gebäuden nach Hebeanlagen- 0,7 1,0 1:DN 1:DN 0,7 max. 2,5 0,7 max. 2,5 (nach ) anschluss und einem Schacht mit offenem Durchfluss (ab DN 150) Sammelleitung Regenwasser 0,7 1: Grundleitung innerhalb von Gebäuden 0,7 1: Regenwasser außerhalb von Gebäuden 0,7 1:DN min. 0,7; max 2,5 nach einem Schacht mit 1,0 1:DN min. 0,7; max 2,5 offenem Durchfluss Grundleitung Mischwasser Ab DN 150 nach einem Schacht mit offenem Durchfluss 1,0 1:DN 0,7 max. 2,5 137
144 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise 2.3 Be- und Entlüftung der Entwässerungsanlage Die ordnungsgemäße Funktion der Entwässerungsanlage und der öffentlichen Kanäle muss durch eine ausreichende Lüftung sichergestellt werden. Jede Fallleitung muss deshalb als Lüftungsleitung bis über Dach geführt werden (Ausnahmen siehe Lüftungsventile ). Grund- und Sammelleitungen in Anlagen ohne Fallleitung sind mit mindestens einer Lüftungsleitung über Dach zu versehen. Um störungsfrei funktionieren zu können, müssen Entwässerungsanlagen be- und entlüftet werden. Lüftungssysteme Es können verschiedene Lüftungssysteme vorgesehen werden. Das Hauptlüftungssystem: Jede Fallleitung wird ohne Nennweitenänderung über Dach geführt. Es können auch mehrere Hauptlüftungsleitungen zusammengefasst werden. Das Nebenlüftungssystem: Es werden direkte und indirekte Nebenlüftungssysteme unterschieden. Bei direkten Nebenlüftungen wird eine gesonderte Lüftungsleitung parallel zur Fallleitung geführt, die in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden wird. Bei indirekter Nebenlüftung wird am Ende der Anschlussleitung eine zusätzliche Lüftungsleitung entweder gesondert über Dach oder im obersten Geschoss an die Fallleitung geführt. Das Umlüftungssystem: Unter Umlüftung wird eine Lüftungsleitung verstanden, die eine Anschlussleitung zusätzlich lüftet. Sie wird zur Fallleitung zurückgeführt. Sekundärlüftungsleitung: Dabei handelt es sich um eine senkrechte Lüftungsleitung, die mit einer Schmutzwasserfallleitung verbunden ist. Sie dient zur Begrenzung der Druckschwankungen innerhalb der Schmutzwasserfallleitung. Bild 2.3: Sekundärlüftung [1.6] 138
145 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Belüftungsventil: Hierbei handelt es sich um ein Ventil, das Luft in die Entwässerungsanlage einlässt, aber nicht wieder heraus. Belüftungsventile werden ebenfalls zur Begrenzung von Druckschwankungen innerhalb der Entwässerungsanlage eingesetzt. Diese können auch im Innenraum eingebaut werden, da keine Geruchsbelästigung entsteht. Bild 2.4: Belüftungsventil, Einbau [1.6] 139
146 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Unter Beachtung bestimmter Einbauregeln dürfen als zusätzliche Lüftung (als Alternative zur indirekten Nebenlüftung bzw. Umlüftung) Belüftungsventile eingebaut werden, wenn sie nach DIN EN hergestellt, geprüft und gekennzeichnet (CE) sind. Bei Verwendung dieser Ventile muss grundsätzlich die Fallleitung als Hauptlüftung über Dach geführt werden. Als einzige Ausnahme kann im Ein- und Zweifamilienhaus eine Fallleitung statt einer Hauptlüftung ein Belüftungsventil erhalten, wenn mindestens eine Fallleitung im Haus als Hauptlüftung über Dach geführt ist. In diesem Fall ist die Fallleitung mit der größten Nennweite über Dach zu be- und entlüften. Belüftungsventile sind so zu installieren, dass sie im Falle eines Defektes ohne bauliche Maßnahmen ausgetauscht werden können. Außerdem muss für ausreichend Luftzutritt gesorgt werden. In rückstaugefährdeten Bereichen und für die Lüftung von Behältern dürfen keine Belüftungsventile eingesetzt werden. Bild 2.5: Lüftungssystem [1.1] 2.4 Verlegung von Leitungen Entwässerungsanlagen nach DIN EN und DIN 1986 sind Schwerkraftentwässerungen, d. h. alle Leitungen sind mit Gefälle zu verlegen und müssen leer laufen können (Ausnahmen sind planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitungen im Druckentwässerungssystem und Druckleitungen von Hebeanlagen). Das jeweilige Mindestgefälle richtet sich nach der Art des Leitungsabschnittes, der Abwasserart und teilweise (bei Anschlussleitungen) nach der Lüftung des Leitungsteiles. Das Gefälle liegender Leitungen soll gleichmäßig und nicht über 1:20 (5cm/m) sein. Größere Höhenunterschiede sind nicht mit einem Sturzgefälle (über 1:20), sondern mit einem Absturz (senkrechter Leitungsteil) zu überwinden. 140
147 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Bei liegenden Abwasserleitungen ist zusätzlich zu beachten: Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur aus Bogen mit maximal 45 (Winkel des einzelnen Bogens) hergestellt werden. Der Winkel von Abzweigen in diesen Leitungen darf ebenfalls höchstens 45 sein. Die gleichen Grundsätze sollten auch bei Anschlussleitungen, besonders bei liegenden Richtungsänderungen eingehalten werden. Bild 2.6: Richtungsänderung in Grund- und Sammelleitungen [1.1] Doppelabzweige dürfen in liegenden Leitungen nicht verwendet werden. Dimensionsänderungen müssen mit geeigneten Übergangsformstücken bzw. entsprechenden Übergangsdichtungen ausgeführt werden. In Fließrichtung darf keine größere in eine kleinere Leitung einmünden. Die Übergangsformstücke in liegenden Leitungen sollen exzentrisch sein und scheitelgleich eingebaut werden (Sammelanschlussleitung). Bild 2.7: Übergangsformstück in Fließrichtung, falsch und richtig, eingebaut [1.1] Gemäß DIN müssen die Übergangsformstücke in Grundleitungen sohlengleich eingebaut werden. Besonders bei liegenden Leitungen sollten ausreichend Reinigungsmöglichkeiten vorgesehen werden. In Fallleitungen müssen bei höheren Gebäuden besondere Verlegeregeln beachtet werden, um die Anschlüsse im untersten Geschoss gegen Austreten von Abwasser und Schaum zu schützen. Schmutzwasserfallleitungen sind ohne Nennweitenänderung möglichst geradlinig durch die Geschosse bis über das Dach zu führen. 141
148 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Anschlüsse DN 70 an Fallleitungen müssen mit einem 88 ± 2 - Abzweig ausgeführt werden. Bei Gebäuden bis zu 3 Geschossen bzw. max. 10 m Fallleitungshöhe können ohne besondere Vorkehrungen die Anschlussleitungen der unteren Einrichtungsgegenstände mit der Fallleitung verbunden werden. Fallleitungen, die 4 bis 8 Geschosse durchlaufen bzw. 10 bis 22 m lang sind, können in zwei verschiedenen Arten verlegt werden. 1. Bei Fallleitungsverziehung > 2 m: Der untere Teil der Fallleitung (min. 2 m) und der erste Teil der liegenden Leitung (min.1 m) sind von Anschlüssen freizuhalten, genau wie der Bereich 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen. Der Fußbogen muss mit einer Zwischengeraden von 250 mm aufgelöst werden. 2. Die Anschlussleitungen der unteren Einrichtungsgegenstände werden an eine Umgehungsleitung angeschlossen. Die Umgehungsleitung muss mindestens 2 m oberhalb des Fußbogens mit einem spitzen Winkel an die Fallleitung angeschlossen werden, und darf erst 1 m unterhalb des ablaufseitigen Bogens angeschlossen werden. Die Umlenkung muss in diesem Fall nicht aufgelöst werden. Bild 2.8: Anschlussfreie Leitungsteile bei Verziehung ohne Umgehung [1.2]. Legende: 1 zulaufseitiger Boden 2 ablaufseitiger Boden 3 Anschlussstrecke / Fallleitungsverziehung Bild 2.9: Fallleitungsverziehung < 2 m mit Umgehungsleitung [1.2]. 142 Legende: 1 Fallleitungsverziehung 2 Umgehungsleitung
149 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Bild 2.10: Auflösung einer Umlenkung [1.2] Fallleitungen, die mehr als 8 Geschosse durchlaufen bzw. länger als 22 m sind, müssen immer mit einer Umgehungsleitung versehen werden. Die Umlenkung (der Fußbogen) ist zusätzlich immer mit einer Zwischengeraden von 250 mm aufzulösen. Ist die Verziehung < 2 m gilt Bild 9. Ansonsten gilt Bild 11. Bei Wand- und Deckendurchführungen sind die jeweils geltenden Schallschutz- und Brandschutzvorschriften und Richtlinien einzuhalten. Bild 2.11: Fallleitung über 8 Geschosse bzw. länger als 22 m [1.2] 143
150 Abwasserentsorgung Grundlagen und Planungshinweise Seitliche Anschlüsse an liegende Leitungen und benachbarte Anschlüsse an Fallleitungen sind so zu verlegen, dass Fremdeinspülungen vermieden werden. Seitliche Anschlüsse in Grund- und Sammelleitungen sollen daher geneigt erfolgen. Gegenüberliegende Anschlüsse an Fallleitungen müssen einen entsprechenden Höhenunterschied der beiden Rohrsohlen bzw. einen Spreizwinkel zueinander haben. Anmerkung: Maße beziehen sich auf die Rohrsohle der Anschlussleitungen Bild 2.12: Anschlussmöglichkeiten bei Gefahr von Fremdeinspülung [1.1] 2.5 Schutz gegen Austritt von Gasen und Überflutung Fast jede Ablaufstelle ist (Ausnahmen siehe DIN , Abs ) mit einem Geruchverschluss zu versehen. Die Geruchverschlusshöhe (Sperrwasserhöhe) muss mindestens betragen: bei Schmutzwasserabläufen 50 mm bei Regenwasserabläufen 100 mm Mehrere Ablaufstellen gleicher Art (z. B. Reihenwaschanlagen) können bei maximal 4 m langer Verbindungsleitung über einen gemeinsamen Geruchverschluss entwässert werden (Reinigungsöffnung an höchster Stelle der Verbindungsleitung erforderlich). Jede Wasserentnahmestelle in Gebäuden muss einem Ablauf zugeordnet sein, ausgenommen sind Entnahmestellen für Feuerlöschzwecke und Anschlüsse für Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Sanitärräume, die allgemein zugänglich sind bzw. von einem wechselnden Personenkreis benutzt werden, müssen mit Bodenabläufen ausgestattet sein. In Wohnungsbädern sollte ein Bodenablauf eingebaut werden. Balkone müssen einen Ablauf oder eine vorgehängte Rinne erhalten. Bei geschlossener Brüstung muss zusätzlich eine Durchlassöffnung von min. 40 mm lichter Weite vorhanden sein. [1.2] 2.6 Reinigungsrohre / Reinigungsverschlüsse 144 Zur Inspektion, Prüfung und Instandhaltung von Abwasserleitungen müssen Reinigungsöffnungen bzw. Reinigungsverschlüsse in den Rohrleitungen vorhanden sein. In Arbeitsräumen, in denen Nahrungsmittel be- und verarbeitet oder gelagert werden, dürfen keine Reinigungsöffnungen eingebaut werden.
151 Abwasserentsorgung Schutz gegen Rückstau Laut DIN gilt: Je nach Leitungsart können unterschiedliche Ausführungen vorgesehen werden, z. B. als: Rohrendverschluss; Reinigungsverschluss; Reinigungsrohr mit runder Öffnung; Reinigungsrohr mit rechteckiger Öffnung; Schiebestück; offene Rohrdurchführung im Schacht. Reinigungsöffnungen sind wie folgt vorzusehen: als Reinigungsverschlüsse in Grund- und Sammelleitungen mindestens alle 20 m, als Reinigungs- und Rohrendverschlüsse in Sammelleitungen, als Reinigungsrohre unmittelbar am Übergang der Fallleitung in eine liegende Leitung, als Reinigungsrohre in Fallleitungen oder als Rohrendverschlüsse an zugänglichen Stellen am Übergang von einer lotrechten Leitung in eine Sammelleitung. Reinigungsrohre mit rechteckiger Öffnung sind für Grundleitungen zu verwenden, soweit ein offener Durchfluss in einem Schacht außerhalb des Gebäudes nicht möglich ist. Sie können darüber hinaus für alle anderen Leitungen verwendet werden. Reinigungsrohre mit runder Öffnung dürfen nur für Anschluss-, Fall- und Sammelleitungen verwendet werden. 3 Schutz gegen Rückstau Unabhängig vom Entwässerungssystem (Trenn- oder Mischsystem) muss mit zeitweiser Überlastung des Kanals gerechnet werden. Um Schäden am Gebäude zu vermeiden, sind deshalb alle unterhalb der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände gegen Rückstauschäden durch Einbau und regelmäßiger Wartung von Sicherungseinrichtungen zu schützen. Die Rückstauebene ist, wenn nichts anderes festgelegt wurde, in ebenem Gelände die Straßenoberfläche über dem Anschluss am Kanal, einschl. Gehwege, Seitenstreifen usw. Als Sicherungseinrichtungen sind Hebeanlagen (Einrichtungen zum Sammeln und automatischen Heben von Abwasser über die Rückstauebene) einzubauen. In Räumen von untergeordneter Nutzung bzw. bei Ablaufstellen auf deren Benutzung im Rückstaufall verzichtet werden kann, dürfen Rückstauverschlüsse eingebaut werden. Hebeanlagen werden nach DIN EN und DIN EN unterschieden in: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser Hebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser Fäkalienhebeanlagen zur begrenzten Verwendung Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser ist mit freiem Gefälle in die Kanalisation zu entwässern. Wenn kein ausreichendes Gefälle zum Kanal besteht, ist das Abwasser mittels Abwasserhebeanlage in den Kanal zu fördern, auch in diesem Fall gelten die Anforderungen an die Verlegung nach DIN EN Teil 4. Abwasser-Hebeanlagen dienen zur Entsorgung von Abwässern, welche in Gebäudeteilen anfallen, die unterhalb der Rückstauebene des jeweilig vorhandenen Kanalsystems liegen. Die Anwendungen sind hierbei vielfältig und erstrecken sich von Souterrainwohnungen über die Gemeinschaftsentsorgung von Straßenzügen bis hin zu Industrieanlagen. Ebenso vielfältig sind die Fördermedien, welche sowohl häusliches Abwässer, Klar- und Schmutzwasser, als auch Abwässer mit Faserstoffen, belastete Abwässer, Fäkalien oder aggressives Fördergut sein können. 145
152 Abwasserentsorgung Schutz gegen Rückstau Die baulichen Grundsätze von (Fäkalien-)Hebeanlagen sind in der DIN EN festgelegt. Hebeanlagen sind sowohl als Einzelpumpenanlage für normale Entwässerungsanwendungen als auch als Doppelpumpenanlagen für alle Anwendungen, in denen eine Unterbrechung der Abwasserförderung nicht zulässig ist, verfügbar. Nachfolgend eine Sammlung von wichtigen Begriffen, die man im Zusammenhang mit Abwasserhebeanlagen verwendet. Rückstau: Darunter ist ein Zurückdrücken von Abwasser aus dem Kanal in die angeschlossenen Leitungen zu verstehen. Rückstauebene: Die Rückstauebene ist die höchste Ebene, bis zu der das Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Rückstauschleife: Dies ist der Teil der Druckleitung bei einer Abwasserhebeanlage über der Rückstauebene. Förderstrom: Damit ist der Volumenstrom gemeint, den die Fördereinrichtung der Abwasserhebeanlage im Betriebspunkt über die Gesamtförderhöhe pumpt. Förderhöhe H P : Druckhöhe, die die Fördereinrichtung der Abwasserhebeanlage im Betriebspunkt zur Überwindung der statischen Höhendifferenz sowie der Gesamtverlusthöhe in der Druckleitung aufbringt. Sammelbehälter für fäkalienhaltiges Abwasser: Dies ist der Teil der Fäkalienhebeanlage, in dem das anfallende Abwasser drucklos zwischengespeichert und anschließend gefördert wird. Nutzvolumen: Hierunter versteht man das förderbare Volumen zwischen Einschaltniveau und Ausschaltniveau. Einschalt- und Ausschaltniveau einer Hebeanlage: Für die Zwischenspeicherung des Abwassers benötigen Hebeanlagen einen Sammelbehälter. Die Pumpenförderleistung von Hebeanlagen ergibt sich gemäß DIN EN Das förderbare Volumen zwischen Einschaltniveau und Ausschaltniveau muss mindestens 20 Liter betragen. Ist der Behälterinhalt zu klein ausgelegt, schaltet die Anlagenpumpe zu häufig und verkürzt ihre Lebensdauer. Ist der Behälterinhalt zu groß, steht das Abwasser zu lange im Behälter und es kommt unter Umständen zu Fäulnis. [1.4] 146 Bild 3.1: Anschluss einer Fäkalienhebeanlage [1.1]
153 Abwasserentsorgung Schutz gegen Rückstau Rückstauverschlüsse werden in DIN EN nach der Bauart in sechs Typen mit unterschiedlichen Einsatzbereichen unterteilt. Der jeweils zulässige Einsatzbereich wird national festgelegt (in Deutschland in DIN ). Bei der Verwendung von Rückstauverschlüssen als Schutzvorrichtung gegen Rückstauschäden dürfen in Deutschland nur die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Typen (je nach Anwendungsbereich) eingebaut werden. Tabelle 3.1: Rückstauverschlusstypen nach DIN [1.3] Tabelle 10.2: Rückstauverschlusstypen nach DIN EN [1.3] Anwendungsbereich Zur Anwendung freigegebene Typen von Rückstauverschlüssen nach DIN EN Fäkalienfreies Abwasser Typen 2, 3 und 5 Regenwasser Fäkalienhaltiges Typ 3 mit Kennzeichnung F Abwasser Regenwassernutzungsanlagen * Typen 0, 1 und 2 * Nur zulässig für Überläufe von Erdspeichern, die an einen Regenwasserkanal angeschlossen werden (DIN ) Alle über der Rückstauebene liegenden Entwässerungsgegenstände dürfen nicht über Rückstauverschlüsse und nur in besonderen Ausnahmefällen über automatische Abwasserhebeanlagen entwässert werden. Die Einsatzvoraussetzungen für Rückstauverschlüsse nach DIN EN Teil 4: Es muss ein Gefälle zum Kanal gegeben sein Es muss sich um Räume mit untergeordneter Nutzung handeln. (Das bedeutet, dass bei Rückstau keine wesentlichen Sachwerte beschädigt werden oder die Gesundheit der Bewohner beeinträchtigt wird) Der Benutzerkreis muss klein sein Es muss ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen Bei Rückstau muss auf die Benutzung der Ablaufstellen verzichtet werden können Bild 3.2: Anwendungsbeispiel von Rückstauverschlüssen [1.1] 147
154 Abwasserentsorgung Rückhalten schädlicher Stoffe Abscheider 4 Rückhalten schädlicher Stoffe In die öffentliche Abwasseranlage darf nur Abwasser eingeleitet werden, welches der DIN entspricht. Abwasser, dass diese Anforderungen nicht erfüllt, ist in geeigneten Anlagen so zu behandeln, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, sowie die Satzung des kommunalen Abwasserentsorgers erfüllt werden. Solche Anlagen sind z. B. Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Fette oder Stärke. Flüssigkeiten mit einer Dichte von bis zu 0,95 g/cm³, die nicht oder nur sehr gering löslich und unverseifbar sind, werden Leichtflüssigkeiten genannt. Leichflüssigkeitsabescheider Leichtflüssigkeitsabscheider werden z. B. für die Entwässerung von Flächen auf denen Fahrzeuge gewaschen, gewartet bzw. betankt werden, gefordert. Diese Abscheideranlagen müssen den Normen DIN EN und DIN EN entsprechen und auch nach diesen Normen bemessen werden. Zur Anwendung dieser Anlagen ist zusätzlich die DIN zu beachten. Die Anlagen müssen so eingebaut werden, dass keine Leichtflüssigkeit aus der Anlage austreten kann, wenn Rückstau eintritt bzw. der selbsttätige Verschluss der Anlage schließt. Zu der Abscheideranlage gehören ein Schlammfang, der vor dem Abscheider eingebaut werden muss und eine Probeentnahmemöglichkeit hinter dem Abscheider. Nenngröße (NS): Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten werden bevorzugt in folgenden Nenngrößen hergestellt: NS 1,5 / 3 / 6 / 10 / 15 / 20 / 30 / 40 / 50 / 65 / 80 / 100 / 125 / 150 / 200 / 300 / 400 / und 500. Die Nenngröße (NS) des Abscheiders wird nach folgender Formel berechnet: NS = (Q r + f x Q s ) f d Dabei ist NS die Nenngröße des Abscheiders; Q r der maximale Regenabfluss, in l/s; Q s der maximale Schmutzwasserabfluss, in l/s; f d der Dichtefaktor für die maßgebende Leichtflüssigkeit; f x der Erschwernisfaktor in Abhängigkeit von der Art des Abflusses. Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten werden nach DIN EN in zwei Klassen unterteilt, die je nach Anforderung verwendet werden. Klasse I II Höchstzulässiger Gehalt an Restöl 1 mg/l 5,0 100 Typische Abscheidetechnik (zum Beispiel) Koaleszenzabscheider Schwerkraftabscheider 1 Hinweise aus DIN EN beachten! 148 Tabelle 4.1: Abscheideanlagen nach Klassen [1.1]
155 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Abwasserentsorgung Wasser IM KELLER! Schutz vor Rückstau und Wasser im Keller mit den Qualitätsprodukten von KESSEL Rückstauverschlüsse Pumpfix F, Staufix Rückstauhebeanlage für Gefälle leitungen Ecolift Hebeanlagen Aqualift F Führend in Entwässerung 149
156 Abwasserentsorgung Rückhalten schädlicher Stoffe Abscheider Bild 4.1: Beispiel eines Leichtflüssigkeitsabscheiders mit vorgeschaltetem Schlammfang [1.1] Fettabscheider Fettabscheider werden in Betrieben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt, z. B. Küchen in Hotels und Gaststätten, fleischverarbeitende Betriebe und bestimmte Konservenfabriken, gefordert. Sie müssen der DIN EN und DIN EN entsprechen. Zusätzlich ist die DIN zu beachten. Fettabscheider werden je nach Bauart und Nenngröße für den Einbau außerhalb bzw. innerhalb von Gebäuden hergestellt. Außerdem werden sogenannte Selbstentsorger am Markt angeboten, die den erforderlichen Reinigungs- und Wartungsaufwand erheblich reduzieren. Abwasser aus Fettabscheidern, die unter der Rückstauebene liegen, muss über eine Hebeanlage abgeleitet werden. Die Anschlussleitung, die zum Fettabscheider führt, soll so verlegt werden, dass eine möglichst geringe Abkühlung des Abwassers eintritt. Evtl. ist eine Begleitheizung und Wärmedämmung vorzusehen. Nachfolgend sind die wichtigsten Begriffe in Verbindung mit Fettabscheideanlagen aufgelistet und beschrieben. Fette: Bei Fetten handelt es sich um Stoffe pflanzlichen und / oder tierischen Ursprungs mit einer Dichte unter 0,95 g/cm³, die teilweise oder völlig wasserunlöslich und verseifbar sind. Zufluss: Unter dem Zufluss versteht man Abwasser, das Fette enthält und der Abscheideanlage zufließt. Abscheideanlagen für Fette: Hierbei handelt es sich um eine Anlage oder eine Zusammenstellung von Einheiten zur Trennung von Fett vom Abwasser und zum Zurückhalten des abgeschiedenen Fettes in der Anlage. In der Regel haben solche Anlagen einen Schlammfang, einen Fettabscheider und falls erforderlich eine Probenahmestelle. Fettabscheider: Darunter versteht man den Teil der Abscheideanlage in dem aufgrund der Dichtedifferenz zwischen abscheidender Substanz und der Trägerflüssigekit und mittels Verringerung der Strömungsgeschwindigeit die Fettpartikel vom Abwasser abgeschieden werden. 150 Fettabscheideraum: Teil des Fettabscheider, in dem das Fett abgeschieden wird, der das tatsächlich gefüllte Volumen und den Fettsammelraum umfasst.
157 Abwasserentsorgung Rückhalten schädlicher Stoffe Abscheider Fettsammelraum: Mit Fettsammelraum ist der obere Teil des Fettabscheideraumes, in dem das abgeschiedene Fett zurückgehalten wird, gemeint. Schlammfang: Der Teil der Abscheideanlage für Fette, in dem sich Feststoffe, z. B. Schlamm, Schlick und Splitt, absetzen und der als eigenes Bauwerk oder als eine mit dem Fettabscheider kombinierte Einheit ausgeführt sein kann. Probenahmestelle: Die Probenahmestelle ist in Fließrichtung nach dem Abscheidevorgang angeordnet. Aus ihm können Proben des aus dem Abscheider ablaufenden Abwassers genommen werden. Die Lüftung der Zulaufleitungen ist besonders zu beachten. Die Zulaufleitung muss als Lüftungsleitung bis über Dach geführt werden. Zusätzlich sind alle Anschlussleitungen von mehr als 5 m Länge gesondert zu lüften. Bewegliche Fettabscheider z. B. für Imbissstände sind nur für diesen Anwendungsfall vorgesehen und dürfen nicht als festeingebaute Anlagen verwendet werden. Bei der Bemessung von Fettabscheidern muss die Art und Menge des zu behandelnden Schmutzwassers ermittelt werden. Hierzu sind folgende Faktoren zu berücksichtigen. o o o o der maximale Schmutzwasserabfluss (Zufluss zum Abscheider); die maximale Temperatur des Abwassers; die Dichte der abzuscheidenden Fette; der Einfluss der Spül- und Reinigungsmittel. Nenngrößen (NS) Nach DIN EN sind die bevorzugten Nenngrößen (NS) für Fettabscheider: NS 1 / 2 / 4 / 7 / 10 / 15 / 20 und 25 Die Nenngröße eines Fettabscheiders wird nach folgender Gleichung ermittelt: NS = Q s f t f d f r Dabei ist NS die berechnete Nenngröße des Abscheiders; Q s der maximale Schmutzwasserabfluss, in Liter je Sekunde; f t der Erschwernisfaktor in Abhängigkeit von der Temperatur im Zufluss f d der Dichtefaktor für die maßgebenden Fette / Öle; der Erschwernisfaktor für den Einfluss von Spül- und Reinigungsmitteln. f r Nach der Berechnung ist die nächsthöhere Nenngröße zu wählen. Maximaler Schmutzwasserabfluss Der maximale Schmutzwasserabfluss Qs kann auf unterschiedlichen Wegen ermittelt werden: a) durch Messung b) durch Berechnung auf der Grundlage der zu entwässernden Kücheneinrichtungsgegenstände / Auslaufventile c) Berechnung auf der Grundlage der Art des zu entwässernden Betriebes d) Spezielle Berechnung für Sonderfälle. 151
158 Abwasserentsorgung Rückhalten schädlicher Stoffe Abscheider Bild 4.2: Beispiel für Fettabscheider für den Erdeinbau a) mit vorgeschaltetem Schlammfang b) mit integriertem Schlammfang c) Grundausführung eines Fettabscheiders für den Einbau im Gebäude d) Beispiel eines Fettabscheiders mit integriertem Schlammfang ausgestattet mit kompletter Einrichtung zur geruchsfreien Außenentsorgung und thermischer Fettverflüssigung für den Einbau im Gebäude 152
159 Abwasserentsorgung Rohrwerkstoffe für Abwasserrohre Stärkeabscheider Stärkeabscheider werden besonders in kartoffelverarbeitenden Betrieben und Großküchen benötigt. Unter Beachtung der speziellen Betriebsbedingungen kann die DIN auch für den Einsatzbereich von vergleichbaren abwassertechnischen Anlagen, also z. B. Stärkeabscheider, aber auch Sedimentationseinrichtungen, Entnahmebecken oder Pumpenschächte herangezogen werden. Bei der Bemessung sollten auch die Erfahrungswerte der Hersteller eine Rolle spielen. 5 Rohrwerkstoffe für Abwasserrohre Die in Gebäude- und Grundstücksentwässerungsanlagen zugelassenen Rohrwerkstoffe sind in der DIN aufgelistet. In der nachfolgenden Tabelle ist ein Auszug, der in der Norm aufgeführten gebräuchlichsten Rohrwerkstoffe enthalten. Die Reihenfolge wurde nach der Nummerierung der DIN gewählt und stellt keine Wertung dar. Die in der Norm enthaltene Spalte Brandverhalten wurde in der Tabelle nicht aufgeführt, da die Angaben nur die Einsatzbereiche aus Sicht der Planung der Entwässerungsleitungen und nicht die zusätzlich zu berücksichtigenden bauaufsichtlichen Regeln wiedergeben sollen. Allgemein kann aber gesagt werden, dass alle Kunststoff-Werkstoffe brennbar und die metallischen und mineralischen Werkstoffe nicht brennbar sind. Das bedeutet nicht, dass nur bei einer Werkstoffgruppe brandschutztechnische Maßnahmen erforderlich sind. Tabelle 5.1: Verwendungsbereiche der genormten Abwasserrohre und formstücke für den Neubau oder die Erneuerung der Abwasserleitung [1.5] 153
160 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Rohrwerkstoffe für Abwasserrohre 154
161 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Rohrwerkstoffe für Abwasserrohre Die Angaben in der Tabelle der DIN gelten für die Ableitung von Abwasser (häuslichem Schmutzwasser) einschließlich Niederschlagswasser nach DIN Außerdem ist auf die Verwendbarkeit zur Ableitung unverdünnter Kondensate aus Feuerungsanlagen hingewiesen. 155
162 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitungen im Drucksystem Bei Ableitung von anderem Abwasser bzw. Verlegung in aggressivem Boden oder Grundwasser muss im Einzelfall besonders nachgewiesen werden, dass die Abwasserrohre und Formstücke, z. B. durch geeignete Schutzmaßnahmen, brauchbar sind. Dieser wichtige Hinweis in der Norm sollte bei allen besonderen Bauvorhaben immer beachtet werden. Ein Blick in die, von vielen Rohrherstellern herausgegebenen Beständigkeitslisten, ist für den Planer bzw. Installateur oft nicht ausreichend. In diesen Listen sind zwar eine Vielzahl von Medien aufgeführt, der chemische Laie kann aber nicht entscheiden, ob ein Werkstoff geeignet ist, wenn z. B. mehrere besondere Abwasserbestandteile, die kritisch sein könnten, enthalten sind. Diese Entscheidung sollte man dem Hersteller der Rohre überlassen, denn er kann am besten die Einsatzmöglichkeiten seines Werkstoffes beurteilen. Die Verwendbarkeit sollte man sich immer in Verbindung mit der angefragten Abwasserzusammensetzung schriftlich bestätigen lassen. 6 Planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitungen im Drucksystem Grundlagen, Planungshinweise EINLEITUNG Das in den Normen der Abwassertechnik für Deutschland übliche Verfahren für die Entwässerung von Gebäuden sieht ein Freispiegelsystem vor. Eine Ausnahme bildet hier die Regenentwässerung. Die Abwassertechnik in Deutschland sieht üblicherweise eine Teilbefüllung der Abwasser führenden Rohre vor. In den Normen und Regelwerken als Freispiegelsystem bezeichnet. Hierbei gibt es eine Ausnahme für die Regenentwässerung von Gebäuden. Speziell für die Dachentwässerung sehen die Normen DIN sowie die DIN EN die Wahl zwischen einem konventionellen Freispiegelsystem und einer planmäßig vollgefüllt betriebenen Regenwasserleitung vor. Bei der planmäßigen Vollfüllung werden speziell geformte Abläufe genutzt, die ein Mitreißen der Luft durch fallendes Wasser verhindern. Während beim Freispiegelsystem durch einen maximalen Füllungsgrad von 70% größere Rohrdimensionen für die Be- und Entlüftung notwendig sind, nutzt das planmäßig vollgefüllte Regenentwässerungssystem die entstehende Sogwirkung. Durch den geodätischen Höhenunterschied zwischen Dacheinlauf und Übergang auf das teilgefüllte Rohrsystem wird eine Druckströmung ausgebildet. Damit eine Vollfüllung erreicht wird, müssen die Leitungen auf die zu berechnende Regenspende ausgelegt werden. Hierfür muss zunächst die konstruktiv nutzbare Höhendifferenz zwischen Einlauf und Übergang ins Freispiegelsystem ermittelt werden. Dabei muss beachtet werden, dass je nach Rohrdimension und Hersteller mindestens eine Höhendifferenz von 3 m einzuhalten ist. EINSATZBEREICH Ein gezielt vollgefülltes Rohsystem mit einer sich ausbildenden Druckströmung ist ideal, um große Flachdachflächen zu entwässern. Einsatz findet das System bei Industriebauten, Schulen, Einkaufszentren. Sinnvoll ist hierbei eine maximale Fläche von 5000 m 2 pro Druckströmungssystem, wobei mehrere Systeme nebeneinander betrieben werden können. Auch die Installation in Verbindung mit einem Rinnensystem ist möglich. Fortführend ist das Druckströmungssystem auch mit einer Dachbegrünung einsetzbar. Bei der Auslegung muss dann aber mit entsprechenden Abwasserbeiwerten gerechnet werden. 156 VORTEILE UND NACHTEILE Vorteile ergeben sich durch erheblich geringere Rohrdimensionen. Hierdurch wird neben dem gewonnenen Raum auch an Materialkosten gespart. Die Sammelleitung kann ohne Gefälle unter der Decke verlegt werden. Mehrere Dachabläufe sind somit über eine Fallleitung zu führen. Als Nachteil ist der höhere Planungsaufwand zu erwähnen. Die Auslegung verlangt eine höhere Genauigkeit um Anlaufbedingungen und Stauhöhen am Dachablauf zu ermitteln. Hilfestellung bieten hierbei die Hersteller mit hauseigener
163 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Planmäßig vollgefüllte Regenwasserleitungen im Drucksystem Software. Die DIN schreibt vor, dass mittels EDV ein Nachweis über die Abflussleistung der Dachabläufe erbracht werden muss. BERECHNUNGEN Um herauszufinden welche Wassermengen abgeführt werden müssen, wird die Regenspende r (D, T) für eine Dauer D von 5 Minuten und einer Jährlichkeit T von 5 Jahren herangezogen. Die statistisch ermittelten Werte können als Anhaltswerte aus dem Anhang A der DIN entnommen werden. Für genauere Werte sind über den Deutschen Wetterdienst die Daten nach den Tabellen des KOSTRA DWD 2000 zu nutzen. Mit der Formel für den zu erwartenden Regenwasserabfluss Q kann dann das Entwässerungssystem dimensioniert werden. Q = r (D, T) C A 10 4 Dabei ist Q Regenwasserabfluss 1 s r (D, T) Berechnungsregenspende 1 (s ha) C Abflussbeiwert A Wirksame Niederschlagsfläche m 2 Der dabei verwendete Abflussbeiwert C hängt dabei von der Art der zu entwässernden Fläche ab. Werte findet man in der Tabelle 9 der DIN Für die Auslegung müssen die Druckverluste der einzelnen Stränge berechnet werden. Der Gesamtwiderstand setzt sich zusammen aus dem Rohrreibungswiderstand und den Einzelwiderständen der Formstücke. Die vollständige Berechnung finden Sie im Abschnitt 14.3 der DIN oder den jeweiligen Herstellerunterlagen. AUSLEGUNGSKRITERIEN Bei der Wahl des entsprechenden Rohrinnendurchmessers ist eine Fließgeschwindigkeit von mindestens 0,5 m/s anzusetzen. Dies ist begründet mit der Selbstreinigungsfähigkeit des Systems. Die durch den Höhenunterschied begründete Druckdifferenz zwischen Dachablauf und Übergang auf Teilfüllung muss die Rohreibungs- und Einzelwiderstände überwinden. Im Gegensatz zum Freispiegelsystem ist eine Reduzierung der Dimension in Fließrichtung aus hydraulischen Gründen möglich. Hierfür sollten die Herstellerangaben berücksichtigt werden und eine Reduzierung nur in der Fallleitung umgesetzt werden. Die einzelnen Fließwege eines Druckströmungssystems müssen gegeneinander abgeglichen werden, um eine gleichmäßige Entwässerung zu ermöglichen. Hierbei ist eine Genauigkeit von ± 100 mbar anzustreben. Folglich können unterschiedlich hohe Dacheinläufe nur bis maximal 1 m Höhendifferenz an ein Druckströmungssystem angeschlossen werden. Die Entfernung zweier Dachabläufe darf maximal 20 m betragen. Die Länge der horizontal verlegten Rohrabschnitte sollten nicht mehr als das Zehnfache der zur Verfügung stehenden Höhendifferenz betragen. Bei der Installation müssen unbedingt die Herstellerinformationen beachtet werden, auf Grund der Wechselwirkung von Unter- und Überdruck stehen die Leitungen unter einer höheren Beanspruchung. Der maximale Unterdruck darf -900 mbar nicht unterschreiten (Kavitation). 157
164 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Quellen Literatur Bilder [1.1] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH [1.2] DIN : Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN Text [1.2] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH [1.4] SBZ-Monteur; Richtig ist wichtig, Rückstauschutz durch Hebeanlagen, Gentner-Verlag, 2007 [1.6] Installations- und Heizungstechnik, Fachkunde Lernfelder 1-15, Europa-Lehrmittel, 2006 Tabellen [1.3] DIN : Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN [1.5] Aus DIN 1986-Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe [1.6] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH 158
165 Umweltschutz Nachhaltiges Bauen Kleinste Hebeanlage (EN ) von KSB Einzige Hebeanlage am Markt mit steiler Kennlinie: Einsatz auch in tieferen Souterrainwohnungen problemlos Höchste Betriebssicherheit durch innovative Selbstdiagnose-Steuerung Kaum Strömungsgeräusche durch schwingungsisoliert gelagerten Motor Produktion nach weltweit einheitlichen Standards (DIN, ISO, EFQM) 10 Jahre Ersatzteilgarantie (auf Wunsch) Die kleine Sensation: mini-compacta von KSB. Starke Leistung kompakt verpackt, dafür steht die Hebeanlage mini-compacta von KSB. Sie garantiert den zuverlässigen Abwasserabtransport in Ein-/Zweifamilienhäusern, Souterrainwohnungen, bei Ausbau und Sanierung
166 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen 1 Vorschriften und Normen, Interpretationen Spezifische Vorschriften und Normen DIN 1988 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen DIN EN 806 TrinkwV Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001); Neugefasst durch Bek. v Geändert durch Art. 2 Abs. 19 G v und Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom DIN EN 695 Küchenspülen; Anschlussmaße DIN Kücheneinrichtungen; Formen, Planungsgrundsätze DIN Koordinationsmaße für Badmöbel, Geräte und Sanitärobjekte DIN Begriffe für Küchenmöbel, Küchenschränke DIN Kücheneinrichtungen, Heißwasserbereiter, Begriffe DIN Kücheneinrichtungen, Spülen, Ausgüsse, Begriffe DIN EN 1116/Ber. 1 Küchenmöbel - Koordinationsmaße für Küchenmöbel und Geräte VDI 6000 Blatt 1 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Wohnungen VDI 6000 Blatt 5 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Seniorenwohnungen, Seniorenheime, Seniorenpflegeheime Darüber hinaus sind in den Förderrichtlinien der Bundesländer einschlägige Anforderungen formuliert. Sanitärräume im Wohnungsbau nach VDI 6000 Blatt 1/-5 und der zurückgezogenen DIN als Orientierungshilfe Geltungsbereich DIN diente der Planung und Bemessung von Küchen, Bädern und WCs im Wohnungsneubau. VDI 6000 Blatt 1 beschäftigt sich darüber hinaus mit Ausstattungsempfehlungen und umfasst auch Hausarbeitsräume und Waschküchen. Die maßlich definierten Forderungen sind Mindestwerte, die durchaus überschritten werden können und sollten (z.b. Bewegungsflächen barrierefreies Bauen, Wunsch nach attraktiven Räumen). Die VDI 6000 Blatt 5 beschäftigt sich mit der Ausstattung von und mit Sanitärräumen für Senioren. Sie unterscheidet Seniorenwohnungen, Wohnungen für Betreutes Wohnen, Seniorenwohnheime, Senioren-, Kranken- und Pflegeheime sowie Gemeinschaftssanitärräume. Die Autoren werden sich dabei im folgenden auf die Empfehlungen für Seniorenwohnungen beschränken, die (im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung) auch als generelle Empfehlungen für den allgemeinen Wohnungsbau zu empfehlen sind. Bei der Raumplanung ist zu beachten, dass sich die Maßangaben auf die fertigen Wand- und Bodenoberflächen beziehen. Bei der Modernisierung sind die Vorschriften unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sinngemäß anzuwenden. Maßliche Abweichungen sollten jedoch von Einzelmaßen nicht mehr als 5 cm abweichen. Diese Grundlagen können auch zur Planung von Sanitärraumen in anderen, ähnlichen Bereichen herangezogen werden, wenn für diese Bereiche keine speziellen Vorschriften vorliegen. 160 Begriffe Einrichtungen - sind die zur Erfüllung der Raumfunktion notwendigen Teile, z. B. Sanitär-Ausstattungsgegenstände, Geräte und Möbel; sie können sowohl bauseits als auch vom Wohnungsnutzer eingebracht werden. Stellflächen - geben den Platzbedarf der Einrichtungen im Grundriss nach Breite (b) und Tiefe (t) an. Abstände - sind die Maße zwischen zwei Stellflächen sowie zwischen Stellflächen und oberflächenfertigen Wänden. Sie sichern die Größe der Bewegungsflächen. Bewegungsflächen - sind die zur Nutzung der Einrichtungen erforderlichen Flächen. Ihre Sicherstellung erfolgt durch Einhalten der notwendigen Abstände bzw. in Breite und Tiefe vorgegebenen Flächen.
167 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Bäder und WCs Einrichtungen In der VDI 6000 Blatt 1 wird für Wohnungen mit mehreren Personen die Anordnung eines separaten WCs als zweckmäßig eingeschätzt, für mehr als drei Personen wird ein zusätzlicher Waschtisch bzw. ein Doppelwaschtisch empfohlen. In der VDI 6000 Blatt 5 wird bereits ab zwei Personen ein zusätzliches separates WC befürwortet. Im weiteren werden Ausstattungsempfehlungen in Abhängigkeit vom Standard gegeben (Tabelle 1). Gleiches galt für die DIN Tabelle 1.1 Standardabhängiger Ausstattungsbedarf nach VDI 6000 Blatt 1 Tab. 2 Raum Bad Küche Waschmaschine Gäste- WC Waschbecken Badewanne und/oder Dusche Spüle mit Unterschr. Toilettenanlage Wasch Waschmaschine küche Hausarbeitsraum * ) Optional einfache Ausstattung gehobene Ausstattung komfortable Ausstattung Papierrollenhalter Toilettenbürste Ablage Spiegel Haltegriff Haken Haltegriff Duschabtrennung Haken Gassteckdose * ) Toilettenanlage Waschbecken Badewanne und/oder Dusche Sitzwaschbecken Ausstattungsbedarf Papierrollenhalter Toilettenbürste mit Halterung (bodenfrei) Haltegriff Badetuchhalter Haltegriff Duschabtrennung Badetuchhalter Handtuchhalter Bedarfsermittlung Ausstattungsbedarf Bedarfsermittlung Bedarfsermittlung Toilettenanlage Toilettenanlage Ablage Spiegel Handtuchhalter Waschbecken, Doppelbecken * ) Badewanne und/oder Dusche Sitzwaschbecken Whirlpool * ) Ausstattungsbedarf Papierrollenhalter Toilettenbürste mit Halterung (bodenfrei) Papiervorratsbox Beh. für Hygieneabfälle Ablage(fläche) Flächenspiegel Handtuchhalter Mundgläser mit Halter Haltegriff Badetuchhalter Haltegriff Duschabtrennung Sitzbank (klappbar) Badetuchhalter Handtuchhalter ggf. Badmöbel Spüle mit Gassteckdose * Einbauküche Gassteckdose * ) Unterschr. Spülmaschine Spüle mit Ablauffläche (ggf. Einbauküche) Spülmaschine Wasch becken Papierrollenhalter Toilettenbürste mit Halterung (bodenfrei) Spiegel Handtuchhaken Toilettenanlage Waschbecken Dusche * ) Urinal * ) mit Deckel * ) Urinal mit Deckel Waschmaschine Trockner * ) (Waschmaschine) Trockner * ) Waschmaschine Trockner Waschmaschine, Trockner Spüle Papierrollenhalter Toilettenbürste mit Halterung (bodenfrei) Papiervorratsbox Ablage Spiegel Handtuchhalter Haltegriff Duschabtrennung 161
168 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen In der VDI 6000 Blatt 1 wird gefordert: - dass ein einzelnes Bad mindestens mit Waschtisch, WC und Bade- bzw. Duschwanne ausgerüstet wird - und die Stellflächen für Waschmaschine sowie Wäschetrockner im Bad und nicht z.b. in der Küche nachzuweisen sind (die Stellflächen werden ausschließlich im Zusammenhang mit Bad und WC genannt). Die VDI 6000 Blatt 1 enthält keine Aussagen bezüglich des im Bad erforderlichen Stauraums. Der in der VDI 6000 Blatt 5 dargestellte Ausstattungsbedarf von Bädern in Seniorenwohnungen entspricht etwa dem gehobenen Ausstattungsbedarf nach VDI 6000 Blatt 1, ergänzt durch die Möglichkeit der nachträglichen Ausstattung mit Haltegriffen und eines Klappsitzes für den Duschplatz (vgl. Tabelle1 und 2). Tabelle 1.2 Ausstattungsbedarf von Sanitärräumen in Seniorenwohnungen nach VDI 6000 Blatt 5 Raum Ausstattung Zubehör Bad WC WC-Papierrollenhalter WC-Toilettenbürste mit Halterung (bodenfrei) Griffausstattung soll nachrüstbar sein Küche Waschtischanlage Badewanne Duschplatz Sitzwaschbecken Waschmaschine/Trockner Kleiderhaken Spüle mit Ablaufflächen Spülmaschine Kühlschrank Kochfeld Backofen Dunstabzug Ablage Spiegel Griffausstattung soll nachrüstbar sein Badetuchhalter Haltegriff Duschabtrennung Badetuchhalter Klappbare Sitzbank Griffausstattung soll nachrüstbar sein Handtuchhalter Griffausstattung soll nachrüstbar sein in der VDI wird hierzu keine Aussage getroffen, es empfiehlt sich eine individuelle, auf den Nutzer abgestimmte Planung (Zubehör, bevorzugte Arbeitshöhe) In der VDI 6000 Blatt 5 werden über die VDI 6000 Blatt 1 hinaus weitere Anforderungen an die verschiedenen Sanitärobjekte gestellt: Toilettenanlage: Papierrollenhalter und Reservepapierrollenhalter müssen ohne Oberkörperdrehung oder Verrenkung im Sitzen erreichbar sein, WC mit Unterdusch- und Trocknungsfunktion prüfen, OK der Keramik 42 cm über OKFFB. 162
169 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Waschtisch Oberkante zwischen 80 und max. 84 cm, bei 30 cm Tiefe muss die Kniefreiheit in der Höhe mind. 67 cm betragen, volle Unterfahrbarkeit muss möglich sein, empfohlene Spiegelgröße 60 cm x 110 cm ab OK Waschtisch, damit sich der Benutzer im Stehen und Sitzen sehen kann Badewanne sie soll nicht als Duschwanne verwendet werden 1, die Badewannenarmatur soll an der Längsseite der Wanne angeordnet werden (evtl. ein von der Armatur getrennter Einlauf), z.b. als kombinierter Ein- und Überlauf Dusche leicht zugänglich, hohe Trittkanten vermeiden, besser bodengleich Mindestgefälle 2%, ohne Absenkung (2cm hohe Stufe stellt eine Stolpergefahr da) Armatur so anordnen, dass Betätigung von außen möglich ist; günstig ist ein in der Höhe geteilter Spritzschutz Spüle die Küche ist so zu planen, dass die Unterfahrbarkeit nachrüstbar ist, Armaturen leichte und einfache Betätigung ermöglichen, Einhandhebelmischer sind Armaturen mit Drehgriffen vorzuziehen In VDI 6000 Blatt -1 / -5 werden auch Hinweise zu Stimmungen und Ausdrucksformen von Sanitärfarben gegeben. Die Einrichtungen und ihre Symbole sind in der Übersicht (Tabelle 3) dargestellt, die Stellflächenmaße, seitlichen Abstände und Bewegungsflächen sind in Tabelle 4 zusammengefasst. Für Seniorenwohnungen wird in der VDI 6000 Blatt 5 bzgl. der Festlegung der Maße von Sanitärobjekten sowie den Bewegungsflächen und Abständen auf die VDI 6000 Blatt 1 verwiesen. Für Vorwandinstallationen ist ein zusätzlicher Platzbedarf zu berücksichtigen: - 20 cm bei horizontaler Leitungsführung - 25 cm bei vertikaler Leitungsführung. Anmerkung: Für WCs an Vorwandinstallationen ist kein zusätzlicher Platz (Tiefe der Stellfläche) erforderlich. Tabelle 1.3 Sinnbilder für Sanitäreinrichtungen Badewanne Klosettbecken mit wandhängendem Spülkasten Duschwanne Klosettbecken mit Inwand Spülkasten Handwaschbecken/ Waschtisch Sitzwaschbecken Ausgussbecken Urinal 1 Allerdings ist eine Kombination dort sinnvoll, wo die Raumgröße die Anordnung von Dusche und Wanne nicht zuläßt, aber z.b. Rheuma- und Erkältungsbäder ermöglicht werden müssen. Der Einstieg kann durch eines der vielfältig erhältlichen Hilfsmittel erleichtert werden. 163
170 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Tabelle 1.4 Empfohlene Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen, Bewegungsflächen und Abstände nach VDI 6000 Blatt 1, Tab Alle Maße in cm 2 Sanitäre Ausstattungsgegenstände Einzelwaschbecken Doppelwaschbecken Einbauwaschtisch mit einem Becken Einbauwaschtisch mit zwei Becken Handwaschbecken Sitzwaschbecken Toilettenbecken, Spülung vor der Wand Toilettenbecken, Spülung für Wandeinbau Urinalbecken Duschwanne Badewanne Waschmaschine, Trockner Ausgussbecken Spüle (Einfach-/Doppel-) e) 3 Kurzbezeichnung WB DWB EWT EDWT HWB SWB WCa WCu UB DU BW WM AB SP TR 4 Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen 5 Breite (b) Tiefe (t) Min. Bewegungsflächen 8 Breite (b) a) Tiefe (t) Bei gegenüberliegender Anordnung von Sanitärobjekten ist ein Abstand von 75 cm vorzusehen! 11 Montagehöhe b) ü. Fertigfußboden c) 42 c) 42 c) Min. seitliche Abstände a zu anderen sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen 13 WB DWB EWT HWB SW WCa/WCu UR DU BW WM/TR Wand d) 25 d) 25 d) 24 Vorwandinstallation Maße Siehe unter Abschnitt 8 25 Türbereich Abstand zu Türöffnungen/Türlaibungen mind. 10 cm a) bei Eckeinstieg b) kindgerechte Montagehöhen siehe unter Abschnitt 6 c) Oberkante Keramik bei wandhängender Ausführung d) bei Wänden auf beiden Seiten e) ohne seitliche Anschlüsse Autorenempfehlung: 3 cm
171 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Bewegungsflächen Bewegungsflächen sollen die bequeme und gefahrlose Nutzung der Sanitärobjekte gewährleisten. Bewegungsflächen verschiedener Sanitärobjekte dürfen sich überlagern, wenn mit einer gleichzeitigen Nutzung der Einrichtungen nicht zu rechnen ist (VDI). Sie dürfen aber nicht durch Sanitärobjekte, Heizkörper u.ä. eingeschränkt werden. Der Platzbedarf für aufschlagende Türen, Vorwandinstallationen, Schächte u.ä. ist zu berücksichtigen. Bei der Entwurfsplanung sollten die Bewegungsflächen aller Sanitärobjekte dargestellt werden, um zu ermitteln, wo Platzreserven für Badmöbel, Heizkörper usw. vorhanden sind bzw. günstig geschaffen werden können. Für den Entwurfsprozess wird empfohlen, sowohl die zurückgezogene DIN als auch die VDI 6000 heranzuziehen - Platzreserven erschließen, differenziertere Beurteilungen beim Bauen im Bestand treffen, aber auch mögliche Konflikte bei gleichzeitiger Nutzung gegenüberliegender Objekte vermeiden letztlich Festlegung der Grundrisslösung in Abstimmung auf die konkrete Zielgruppe(n) mit dem Bauherrn. Im folgenden werden ausgewählte Bewegungsflächen dargestellt bzw. interpretiert. x 1, x 2 variabel, mind. aber 20 cm, Ein-/ Ausstiegsbreite 70 cm sind einzuhalten Bild 1.1 Bewegungsflächen vor Bade- und Duschwannen nach VDI 6000 Blatt 1/-5 Bei der Festlegung der Bewegungsflächen zur Nutzung von Waschtisch und WC gibt es die meisten Differenzen gegenüber der zurückgezogenen DIN Nachfolgend werden die Bewegungsflächen nach VDI dargestellt dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Grundrissentwicklung i.d.r. die Abstandsforderung von 75 cm (gegenüberliegende Anordnung von Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen) zu beachten ist. Bild 1.2 Darstellung der Bewegungsfläche zur Nutzung von Einzelwaschbecken/Handwaschbecken und WC nach VDI 6000 Blatt 1/-5 165
172 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Bewegungsflächen zur Nutzung von Waschmaschinen In VDI 6000 Blatt 1 wird für die Waschmaschinennutzung 90 cm x 90 cm als Mindestbewegungsfläche empfohlen, was auf die Nutzung eines Frontladers hindeutet. Die verstärkt, insbesondere in kleinen Bädern eingesetzten Toplader wurden nicht berücksichtigt. Zur Beschickung und Entladung ist in diesem Fall Bewegungsfläche über dem Gerät erforderlich (Ellbogenfreiheit). In der Tiefe sind 75 cm analog der Bewegungsfläche vor Sanitärobjekten nach der zurück gezogenen DIN ausreichend, mindestens sollten aber (Bauen im Bestand) in Analogie zur Waschbecken- bzw. Waschtischnutzung nach VDI 55 cm eingehalten werden. 1 Frontlader 60 x 60 cm Bild Toplader 40, 45 cm breit 1)Vorschlag 3 schmaler Toplader, quergestellt, Notlösung bei Modernisierung Vorschlag für Mindest-Bewegungsflächen zur Nutzung von Waschmaschinen (1 Neubau, 2 und 3 Modernisierung), generell auch gespiegelt sowie mittig möglich. Wenn bei der Modernisierung die Tiefe der Bewegungsfläche nicht eingehalten werden kann, muss aber zumindest gesichert werden, dass die Waschmaschine zum Zwecke der Aufstellung, Reparatur und Reinigung vorgezogen werden kann und nicht über Sanitärobjekte u.ä. gehoben werden muss. 166
173 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Bild 1.4 Mindest-Abstands- bzw. Bewegungs- und Stellflächen in Sanitärräumen nach VDI 6000 Achtung: Alle Maße der schematischen Grundrisse beziehen sich auf die fertigen Wandoberflächen! 167
174 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Küchen Die Trink- und Schmutzwasser-, Gas- und Elektroanschlüsse sind so anzuordnen, dass die für einen rationellen Arbeitsablauf in der Küche erforderliche Position der Kücheneinrichtungen realisiert werden kann. Trinkwasser-, Abwasser- und Elektroanschlüsse für Geschirrspülmaschinen, ggf. auch für Waschmaschinen sind im Bereich der Küchenspüle anzuordnen. Die VDI 6000 Blatt 1/-5 enthalten nur wenige Aussagen zu Küchen - lediglich eine Empfehlung zum Einbau einer Einfach- oder Doppelspüle. Entwurfsgrundsätze sind: Anordnung der Küchennassstrecke von rechts nach links (ausgehend von einer Rechtshändigkeit) kleine Abstellfläche 30 cm Herd 60 cm Arbeitsplatte 60 cm Doppelbeckenspüle 120 cm oder Einbeckenspüle mit Abtropffläche 90 cm mit Abtropffläche oder aber Spülzentrum (vgl. Tabelle 5) 90 cm kleine Abstellfläche 30 cm Größe der Stellflächen nachfolgend Tabelle 5 Die Anordnung von Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Lüftungseinrichtungen sowie von Warmwasserbereitern, Heizkörpern und Rohrleitungen ist bei der Planung der Stellflächen und Abstände zu berücksichtigen. Für Vorwandinstallationen ist der zusätzliche Platzbedarf zu beachten. Weitere Planungsgrundsätze und Beispiele für die Kücheneinrichtung finden sich in DIN Tabelle 1.5 Sinnbilder und Stellflächen für Kücheneinrichtungen nach ehemaliger, zurückgezogener DIN Zeile Einrichtungen Stellflächen b t 1 Schränke für Geschirr, Töpfe und Geräte, Hilfsmittel, Speisen, Vorräte usw. 1 Unterschrank 30 bis Hochschrank Oberschrank 30 bis Kühl- und Gefriergeräte 4 Kühlgerät Kühl-Gefrier-Kombination Gefrierschrank Gefriertruhe 90 je nach Fabrikat
175 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen 3 Arbeits- und Abstellflächen Kleine Arbeitsfläche zwischen Herd oder Einbaukochstelle und Spüle 1) 8 Große Arbeitsfläche 1) Fläche zum Aufstellen von Küchenmaschinen und Geräten 1) Abstellfläche neben Herd, Einbaukochstelle oder Spüle Abstell- oder Abtropffläche neben Spüle Koch- und Backeinrichtungen 12 Herd mit Backofen, darüber Dunstabzug (Gas) Einbaukochstelle mit Unterschrank (elektrisch) 60 bis Einbaubackofen mit Schrank 2) Mikrowellenherd mit Schrank 2) Spüleinrichtungen 16 Einbeckenspüle mit Abtropffläche VDI: Einfachspüle Doppelbeckenspüle mit Abtropffläche VDI: Doppelspüle Geschirrspülmaschine Spülzentrum (Einbeckenspüle mit Abtropffläche, Unterschrank und Geschirrspülmaschine) 1) Ggf. mit ausziehbarer oder ausschwenkbarer Fläche zum Arbeiten im Sitzen. 2) Einrichtungen nach den Zeilen 14 und 15 sind wahlweise übereinander kombinierbar Die Höhe von Arbeits- und Abstellflächen, Herden und Spülen beträgt nach VDI 6000 Blatt 1/-5: 85 cm bzw. 92 cm. Fensterbrüstungen sind entsprechend höher festzulegen. Als Abstände sind erforderlich: zwischen Stellflächen und - gegenüberliegenden Stellflächen 120 cm - gegenüberliegenden Wänden 120 cm - anliegenden Wänden 3 cm - Türleibungen 10 cm 169
176 Wohnungsbau Vorschriften und Normen, Interpretationen Die Anordnung von Schaltern, Steckdosen, Leuchten und Lüftungseinrichtungen sowie von Warmwasserbereitern, Heizkörpern und Rohrleitungen ist bei der Planung der Stellflächen und Abstände zu berücksichtigen. Für Vorwandinstallationen ist der zusätzliche Platzbedarf zu beachten. DIN EN 806 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen Besondere Beachtung sollte auch der Einhaltung der Forderungen der DIN EN Technische Regeln für Trinkwasser- Installationen Teil 5: Betrieb und Wartung geschenkt werden. Sinngemäße Wiedergabe der Forderungen: Abschnitt 6 Betrieb : Stockwerksabsperrarmaturen sind zum Erhalt der Funktionsfähigkeit von Zeit zu Zeit regelmäßig zu betätigen. Abschnitt 7 Betriebsunterbrechungen, Außerbetriebnahme: Es wird empfohlen, bei längerer Abwesenheit die Trinkwasseranlage an der Stockwerksabsperrarmatur abzusperren, um Wasserschäden und -Verluste zu vermeiden. Abschnitt 11 Zugänglichkeit von Anlagen: Alle Anlagenteile, die einer regelmäßigen Kontrolle und Wartung bedürfen, z.b. Wasserzähler, Ab sperrarmaturen u.a. müssen jederzeit zugänglich und ohne Schwierigkeiten zu kontrollieren und zu betätigen sein. Diese Anlagenteile dürfen nicht durch Möbel, Verkleidungen o.ä. versperrt werden. Anlage B: Inspektions- und Wartungsplan, Auszug siehe Tabelle 5 Tabelle 1.6 Inspektions- und Wartungsplan nach DIN EN Anhang A (nur auszugsweise wiedergegeben) Anlagenteil Inspektion Wartung monatlich jährlich monatlich jährlich Rückflussverhinderer Rohrbelüfter 1 Rohrleitungen 1 Kaltwasserzähler 1 6 Warmwasserzähler 1 5 Die Zahlenangaben in den Spalten monatlich und jährlich bedeuten Zeitintervalle, z.b. 1: monatlich, bzw. jährlich, 5: alle 5 Jahre 1 nicht kontrollierbaren Rückflussverhinderer alle 10 Jahre austauschen. Bei kontrollierbarem RV Wartung durchführen (jährlich)! Schlussfolgerungen: - Revisionsklappen sind für die Inspektion der Rohrleitungen unumgänglich. Auch bei Einsatz von Unterputz- Absperrarmaturen und -Wasserzählern wird daher empfohlen, eine Revisionsklappe einzubauen. - Für den Einbau der Revisionsklappen sollten Orte gewählt werden, die nicht zwangsläufig mit Einrichtungsgegenständen, wie Spiegeln oder Spiegelschränken zugebaut werden. 170
177 Allgemeine Grundlagen xxx Klarer Ausdruck eines starken Charakters. Klare geometrische Formen, die dennoch sanft und fließend wirken: hansaligna fällt sofort ins auge und ist viel mehr als nur einen Blick wert. Ihr Komplettsortiment ermöglicht die Umsetzung vielfältiger Badkonzepte. Und die auf Komfort, sicherheit und nachhaltigkeit ausgelegte hansa-technik macht die Freude an hansaligna mit nur 6 l Durchflussmenge/ Minute zu einem Vergnügen, das von Dauer ist
178 Wohnungsbau Wohnungsneubau 2 WOHNUNGSNEUBAU Grundsätze Bäder im Wohnungsneubau - das reicht vom rationell eingerichteten, überwiegend funktionell ausgerichteten Bad mit WC, Waschbecken, Badewanne bzw. Dusche und Waschmaschine über das Komfortbad, ausgestattet mit weiteren Sanitärobjekten wie Bidet, Urinal etc. sowie ergänzenden Funktionen bis hin zum Bad als Entspannungs- und Rekreations-Badenaherholungsgebiet. Maßgebend für die Qualität eines Badezimmers sind: Die Lage in der Wohnung, im Haus, zu den neben und unter/über ihm liegenden Räumen: - eine Bündelung der Sanitärstränge bzw. aneinanderliegende Installationen von Bad und Küche senken nicht nur den Aufwand (rationelle Installation der kurzen Wege) sondern begünstigen zugleich den Schallschutz, - eine Zonierung der Wohnung in den öffentlichen Bereich mit Wohnraum(en), Diele, Küche und Gäste-WC und einen Intimbereich mit Schlafräumen und Badezimmer(n) bietet mit differenzierten und unabhängig nebeneinander laufenden Lebensprozessen eine hohe Wohnqualität (sowohl für die 2-Personen- wie für die große Familie mit mehreren Kindern und/oder Generationen als auch für das Gruppenwohnen). Die Größe und Form der Räume ist bestimmend für die spätere Qualität, d.h.: für die mögliche Zahl und Größe der Sanitärobjekte, Badmöbel, Heizkörper etc. zur Gewährleistung einer ausreichenden bzw. großzügigen Bewegungsfreiheit. Die unfallsichere Gestaltung: ausreichende Bewegungsflächen, sicher zu nutzende Sanitärobjekte (z.b. Wannen mit Duschzone), Hilfsmittel wie Haltegriffe u.ä., keine in Bewegungs- und Verkehrsflächen hineinragenden Ventile etc. Ergänzungsmöglichkeit für neue Sanitärprodukte oder Austauschmöglichkeit einfacher Standardausführungen durch hochwertige Sanitärobjekte und Armaturen z.b. Whirlpool, Wellnessduschen u.ä. Nutzbarkeit im Alter und/oder bei längerer oder vorübergehender Krankheit, ggf. durch einfache, nicht allzu aufwendige Umrüstmaßnahmen. Wasser- und energieeinsparende Planung u.a. durch das Vermeiden von Überdimensionierung und die ausreichende Dämmung der Rohre. Erfüllung von Hygiene-Anforderungen durch wandhängende WCs und Sitzwaschbecken, leicht zu reinigende Oberflächen und die Einhaltung von DIN 1988, DIN EN 806, TrinkwV, VDI 6023 u.ä. die Möglichkeit der Nutzung als individueller Entspannungs- und Wellnessbereich. Badplanung heißt also auch möglichst frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Bauherren / Auftraggeber, Architekt und Sanitärplaner / Installateur. Vorausschauende Sanitärraumplanung schließt sowohl die Berücksichtigung neuer Modelle und Entwicklungen als auch das natürliche Altern des Menschen bzw. die Möglichkeit eines Handikaps infolge Krankheit oder Unfall in die Überlegungen ein. Hierzu bitte auch das Kapitel Barrierefreies Bauen beachten. 172 Insbesondere im Hinblick auf eine nachträglich notwendig werdende Umrüstung des Bades sind verschiedene Gesichtspunkte abzuwägen, wie: Planung und Ausführung des Neubaus so, dass bei einem späteren Umrüsten besonders aufwendige Baumaßnahmen, wie - Vergrößern des Raumes, - Vergrößern der Tür, Verändern der Türlage, - Herstellen des Bodenablaufes usw. vermieden werden.
179 Wohnungsbau Wohnungsneubau Austauschbarkeit von Wanne und Dusche - Flächenvorsorge; die Größe der Dusche sollte mind. 90 cm x 90 cm betragen (möglicher Einsatz eines Duschsitzes), zugleich ermöglicht eine Wannenstellfläche mit einer Breite > 75cm den späteren Einsatz z.b. eines Whirlpools, - nachträgliche Umrüstung auf Dusche: - Duschtasse: die Wand längs der Badewanne sollte die Montage eines verschiebbaren Dusch(klapp)sitzes ermöglichen, - bodengleiche Dusche: ein Bodenablauf sollte zumindest vorgerüstet sein (ggf. in Kopplung Wannenablauf), - Wannen-/Duscharmatur: - Vorrüsten innerhalb einer Vorwandinstallation oder - Schlitzinstallation in einer massiven Wand vorrüsten oder aber - Armatur auf ca. 70 cm Höhe installieren - bedient Wanne wie Dusche (Schlauchbrause) - Haltegriff mit ca. 85 cm liegt darüber soll nach Umbaumaßnahmen nicht neu gefliest werden, ist ein Rest der verbauten Fliesen vorzuhalten, Abstände zwischen den Sanitärobjekten größer als Mindestforderung: - nachträglicher Einbau von Haltegriffen - vergrößerte Bewegungsflächen in Vorwandinstallationen: Einbau von Universaltraversen bzw. für diese Belastung geeignete Montageplatten seitlich der Sanitärobjekte, um entsprechend der individuellen Bedürfnisse Haltegriffe nachrüsten zu können (Befestigen im Boden bedeutet Beschädigung der Abdichtung und aufwendigen Neuverschluss), Dokumentieren ihrer Lage in den Bestandsplänen für den Eigentümer, Vermieter. die nachträgliche Ausstattung des WC mit einem Sitz mit eingebauter Unterdusche erleichtert sowohl die hygienische Reinigung als auch durch eine gewisse Erhöhung das Setzen und Aufstehen (erübrigt möglicherweise eine anderweitige WC-Erhöhung). Weitere Empfehlungen und Hinweise zur Badgestaltung im Wohnungsneubau: Bei der Trennung von Bad und WC sollte immer ein zweites WC im Badezimmer vorgesehen werden. Der Standort für die Waschmaschine bzw. weitere Wäschepflegegeräte (Trockner, Bügelutensilien, Nähmaschine) sollte in einer frühen Planungsphase festgelegt werden - Bad, Küche, Hausarbeits-, Hobby-, Wohnraum. Für die konkreten Aufstellungsorte ist der Transportweg (Aufstellung der Geräte, Reparaturfall, Reinigung) zu berücksichtigen. Fachgerechte Materialauswahl nach den Gesichtspunkten Qualität und Funktionalität, nicht alleine nach Kostenkriterien. Aus Gründen der Ergonomie sollte die Wannenmischbatterie in der unteren Hälfte der Badewanne angeordnet sein, also im Unterkörperbereich des Nutzers. Dadurch wird der Komfort im Bereich des Oberkörpers nicht eingeschränkt. Installationsschächte und eingebaute Bade- bzw. Duschwannen sollten mit Revisionsöffnungen/-klappen versehen werden, die - im Schadensfall eine zerstörungsfreie Suche der Schadensstelle - und ggf. sogar die notwendige Reparatur bzw. ein Auswechseln des Ablaufsiebes ermöglichen. Brandschutztechnische Vorgaben und Empfehlungen finden sich im Kapitel Brandschutz. 173
180 Wohnungsbau Wohnungsneubau Ausgewählte Hinweise für die Auswahl der Sanitärobjekte für den privaten Bereich: Badewannen - rutschhemmende Oberfläche (aus hygienischen Gründen keine Einlagen) - Wannenform in Abstimmung auf die Funktion (z.b. mit integrierter Duschzone) bzw. Raumgröße (z.b. Raumsparwanne bei Modernisierung) Duschen - möglichst geringe Höhe oder bodengleich (barrierearm bzw. barrierefrei) - bodengleiche Duschen mit ausreichendem Gefälle (3%) und rutschfester Bodenoberfläche - Duschabtrennungen für Reinigungszwecke gut zugängig (an der Stirnseite von teilhohen Vorwandinstallationen bzw. Badewannen z.b. ausgeklinkt oder voll beweglich) - Spritzschutzanordnung sollte Bedienung der Armatur von außen ermöglichen Waschtisch - ausreichend groß, auch zum Haare waschen bzw. für die kleine Wäsche per Hand - je nach Personenzahl oder auch Tagesrhythmus zweiten Waschtisch bzw. Doppelwaschtisch WC / Bidet - bevorzugt wandhängend Urinalbecken - bevorzugt mit angeformtem Geruchsverschluss - mit Deckel und in ausreichender Entfernung zu Heizkörpern Grundrissbeispiele Nachfolgend werden für verschiedene Anwendungsfälle Grundrissbeispiele von Bad-/WC-Räumen entwickelt. Diese Beispiele sind generell im Zusammenhang mit dem jeweils rechts oben gezeigten Wohnungsgrundriss zu sehen. Der Wohnungsgrundriss bestimmt wesentlich die Anforderungen an die Lüftung, den Schallschutz usw. Bevorzugt wurden Lösungen mit einem gemeinsamen Installationsschacht für Bad und Küche. Durch den gemeinsamen Schacht werden Fläche und Materialkosten eingespart, diese können somit anderweitig verwendet werden, z.b. für höherwertige Ausstattung der Räume. Großer Wert wurde gelegt auf die schallschutztechnisch günstige Anordnung von Bad und Küche innerhalb der Wohnung, eine günstige Zonierung der Wohnung und entsprechende Anordnung des Bades, die Schaffung von Stauraum (Badmöbel), die Anordnung einer Waschmaschinen-Stellfläche und die Einhaltung der Mindestforderungen nach VDI 6000 Blatt 1. Die Installationsschächte wurden nicht komplettiert und bemaßt, die Wandungen wurden neutral dargestellt, da es eine Vielzahl von Ausführungen gibt, vorwiegend bestimmt durch das brandschutztechnische Konzept. Bestimmend für die Schachtgröße sind hauptsächlich - der Schachtquerschnitt für die Lüftung - der von vielen Faktoren, wie Wohnungsgröße, Gebäudehöhe, Lüftungssystem sowie Material und Ausführung (z.b. Lüftungsschächte aus Brandschutzmaterialien als Sammelund Einzelschächte, Lüftungsrohre aus Wickelfalzrohr) abhängt. - die Anordnung sowie das Material der Abwasserfallleitungen (Kreuzungen mit dem Lüftungsschacht, ggf. Umgehungsleitungen im untersten Geschoss, platzaufwendige Brandschutzmanschetten usw.). - die Anzahl und Größe der restlichen Leitungen wie z.b. Versorgungs- und Elektroleitungen je nach Ausstattung des Gebäudes. Maßgebend für die Ausbildung und Dicke der Schachtwandungen sind vorwiegend die Gebäudehöhe, die Ausführung der Installationsschächte und die damit verbundenen Brandschutzforderungen. 174
181 Wohnungsbau Wohnungsneubau Kleine Wohnung mit innenliegendem (fensterlosem) Dusch-/WC-Raum mit Stellflächen für Waschmaschine und Badmöbel - Die Waschmaschinen-Stellfläche, Ab- und Zulaufarmatur sowie die Steckdose befinden sich in der Nische, - die Vorwandinstallation für den Waschtisch nimmt die Zu- und Abflussleitungen auf und bietet eine Ablagefläche, ein tiefer Spiegelschrank kann ohne Einschränkung der Waschtischnutzung angebracht werden, - der Spülkasten für das wandhängende WC befindet sich im Installationsschacht, ggf. Brandschutzforderung beachten - die Aufstellung von Badmöbeln ist möglich, - über dem WC wird eine Revisionsklappe angeordnet, - für die Heizung genügt aufgrund der günstigen Lage in der beheizten Wohnung für die Übergangszeit, in der die Zentralheizung nicht betrieben wird, eine Zusatzheizmöglichkeit ,5 m² WFl Bewegungsflächen, Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 175
182 Wohnungsbau Wohnungsneubau Wohnung für eine größere Familie mit innenliegendem (fensterlosem) Bad-/WC-Raum mit Stellflächen für Waschmaschine und Badmöbel - Die Waschmaschinen-Stellfläche, Ab-/ Zulaufarmatur sowie die Steckdose befinden sich in der Nische, - WC, Bidet und Waschtisch sind an einer durchgehenden Vorwandinstallation angeordnet; die Vorwandinstallation für das WC beansprucht keinen zusätzlichen Platz, sondern bietet eine zusätzliche Ablagefläche; der Platz, den die Vorwandinstallation für den Waschtisch und das Bidet benötigt, ist geringfügig, dafür bietet die Ablagefläche auf derselben mehr Komfort als die sonst erforderliche Abkofferung der Rohrleitungen. Auch hier beeinträchtigt ein geräumiger Spiegelschrank nicht die Waschtischnutzung, - die große Stellfläche für Badmöbel ermöglicht die Schaffung ausreichenden Stauraums, - Anordnung der Mischbatterie: Variante a an der Installationswand, schallschutztechnisch günstig, jedoch ergonomisch ungünstig. Die ergonomisch günstige Lage b erfordert entweder eine Badewanne mit einem Rand, auf dem eine Wannenrand-Mischbatterie installiert werden kann oder ein Schlitzen der Wand zwischen Bad und Schlafzimmer. Dabei ist zu beachten, dass der Schallschutz der verbleibenden Wand den Forderungen zu einem schutzbedürftigen Raum weiterhin genügen muss und Armaturen der Armaturengruppe 1 eingebaut werden ,5 m² WFl Bewegungsflächen, Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
183 Wohnungsbau Wohnungsneubau ibox universal. Eine für alles. Die ibox universal ist seit langem Standard bei Unterputzlösungen. Seit ihrer Einführung ist sie das erste und einzige Grundset für alle Hansgrohe und Axor Standard- und Thermostatlösungen. Als flexibles Unterputzsystem bietet Ihnen die ibox universal mehr Freiraum und Zeit bei der Auswahl von Armaturen. 177 Mehr Vorteile der ibox universal erhalten Sie unter
184 Wohnungsbau Wohnungsneubau Wohnung mit innenliegendem (fensterlosem) alten- und behindertenfreundlich umrüstbarem Bad-/WC-Raum mit Waschmaschinenstellfläche und Badmöbeln Hier wird ein Beispiel für eine Wohnung gezeigt, welche anfänglich von einer größeren Familie mit Kindern bewohnt wird und später, wenn die Kinder aus dem Haus sind, altenfreundlich umgestaltet wird. Ebenso kann eine Umrüstung aufgrund einer Behinderung infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erforderlich werden. - Ausgangspunkt für diese Lösung war die Voraussetzung, die Liegewanne zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Duschwanne (mindestens 80 x 80) ersetzen zu können, - Nutzer: Menschen mit kleineren Behinderungen (nicht Rollstuhlbenutzer), - die Abstände wurden mit 30 cm größer gewählt, als diese in den Mindestanforderungen der zurückgezogenen DIN vorgeschrieben waren, so dass zwischen den Objekten nachträglich Halte- oder Stützgriffe angebracht werden können und der Austausch Wanne - Dusche möglich ist, - um zu vermeiden, dass aufwendige Baumaßnahmen bei der Umrüstung die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, werden von vornherein vorgesehen: - Tür mit lichter Durchgangsbreite von mindestens 80 cm, nach außen zu öffnen, Höhe möglichst 210 cm, ohne Türanschläge und -schwellen (soweit sie technisch unbedingt erforderlich sind, dürfen sie nicht höher als 2 cm sein), - Deckenaussparung für den Bodenablauf einer bodengleichen Dusche bzw. für den Ablauf einer flachen, bodengleichen Duschwanne, - Steckdose an Vorwandinstallation für den späteren Einsatz eines WC-Sitzes mit Unterdusche. Bewegungsflächen nach VDI 6000 Blatt Bewegungsflächen nach DIN , vor Waschmaschine nach VDI 6000 Blatt 1 Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 6,3 m² WFl
185 Wohnungsbau Wohnungsneubau Individuelles Einfamilienhaus, Badezimmer im Erdgeschoss - Familiengerechte Ausstattung mit Badewanne und Dusche sowie Doppelwaschtischanlage. - Separierung des WC in Fensternähe, der Spülkasten wird in die Vorwandinstallation integriert, in welcher zugleich die Leitungen zum Bad der Einliegerwohnung im Dachgeschoss geführt werden. - Die Waschmaschine und weitere Wäschepflegegeräte finden ihren Platz im Hausarbeitsraum im Kellergeschoss. 5,9 m² WFl Bewegungsflächen, Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 179
186 Wohnungsbau Wohnungsneubau Gäste-WC im Erdgeschoss - Wandurinal mit angeformtem Geruchverschluss, unterem Abgang und seitlicher Wasserzuführung. Ver- und Entsorgungsanschlüsse in der Abkofferung unter dem Handwaschbecken ,0 m² WFl. Bewegungsflächen, Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
187 modell viertelkreis mit wandprofilen komfort in seiner schönsten form Die Ganzglasdusche Opalin S, läuft rund und leicht bei maximaler Stabilität. So ist SpRinZ. leben mit Glas J A H R E
188 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung 3 WOHNUNGSMODERNISIERUNG Nachfolgend wird von folgender Einteilung der zu modernisierenden Wohngebäude mit Bädern ausgegangen: Bauzeit bis zum II. Weltkrieg: Vorkriegsmodernisierung Bauzeit nach dem II. Weltkrieg: Nachkriegsmodernisierung Grundlagen Wird von einem Modernisierungszyklus von etwa 25 Jahren ausgegangen, stehen hauptsächlich Bäder, die vor 25 bis 100 Jahren errichtet worden sind, zur Disposition. Die wesentlichen Probleme der Modernisierung sind: - Häufig fehlen die Ausführungsunterlagen aus der Bauzeit. Wenn Unterlagen vorhanden sind, ist vielfach abweichend davon gebaut worden oder zwischenzeitlich sind Umbauten erfolgt. - Es gibt eine große Vielfalt von Wohngebäuden, die mit unterschiedlichen Bauverfahren errichtet sind, für die Modernisierung vieler älterer Gebäudetypen sind Altbauspezialisten gefragt. - Die Modernisierung erfolgt vorwiegend unter bewohnten Bedingungen. - Einige Mieter haben bereits modernisiert, somit werden bei einer Komplexmodernisierung Baugruppen verändert oder sogar zerstört. Selten wird der Weg zu ihrer Einbindung gefunden. - Viele Bäder sind so klein und/oder ungünstig geschnitten, so dass nur Kompromisslösungen möglich sind. - Fachgerechte Umsetzung der zahlreichen, inzwischen geänderten Gesetze und Richtlinien Einteilung der Modernisierung Komplexmodernisierung Die Komplexmodernisierung erfolgt durch den Vermieter. Der Vermieter hat dem Mieter drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme deren Art, Umfang, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die zu erwartende Erhöhung des Mietzinses schriftlich mitzuteilen (BGB 554 Absatz 3). Der Mieter kann diesen Maßnahmen unter bestimmten Vorraussetzungen widersprechen, für genauere Informationen hierzu ist der vorher genannte Gesetzestext zu konsultieren. Bei der Komplexmodernisierung werden alle übereinanderliegenden Bäder modernisiert. Vorteile Unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten kann eine optimale Badgestaltung erreicht werden, denn - die Abwasserfall- und Trinkwassersteigleitungen oder Installationsschächte, - die Lüftungskanäle in fensterlosen Bädern, - die meist auch erforderlichen neuen Elektroinstallationen u.ä. können an der günstigsten Stelle angeordnet werden. Ggf. ist es möglich, Schornsteine, ins Bad hineinragende Speisekammern und andere nicht mehr benötigte Baugruppen abzutragen und so Platz zugunsten des Bades zu gewinnen. Kostengünstig zu realisieren, da alle Bäder auf einmal modernisiert werden (Materialmengen, Aufwand usw.). Lärm- und Schmutzbelästigung nur einmalig vorhanden, im Gegensatz zu individueller Mondernisierung aller Bäder zu verschiedenen Zeitpunkten. Nachteile Die Bewohner (Mieter, Nutzer, Eigentümer) können sich den Termin und den Ausführungsbetrieb nicht aussuchen. Teilweise erfolgen Modernisierungen, die den Vorstellungen der Mieter nicht gerecht werden. 182
189 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Einzelmodernisierung Demgegenüber erfolgt die Einzelmodernisierung - im Auftrage des Mieters (mit Zustimmung des Vermieters) bzw. Wohnungseigentümers, diese übernehmen die Modernisierungskosten selbst oder - im Auftrage des Vermieters auf Wunsch des Mieters, der Vermieter trägt die Modernisierungskosten und die Miete erhöht sich im Rahmen der Modernisierungsumlage oder aber - in Kombination beider Formen Vorteile Der Wohnungsinhaber kann sich meist den ausführenden Betrieb und den Termin aussuchen. Ggf. kann er Eigenleistungen erbringen und so den Aufwand für sich vertretbar gestalten. Der Mieter kann weitgehend und der Eigentümer generell auf die Gestaltung Einfluss nehmen. Nachteile Die vorhandenen, oft vor der Wand liegenden Steig- und Fallleitungen, häufig auch die vorhandenen S-Abgänge für WCs, aber auch Kammern und Nischen können meist nicht verändert und Schornsteine nicht abgerissen werden, sie stellen oft ein technisches Hindernis dar. Bei einer späteren Komplexsanierung ohne vorhergehende Strangsanierung ist kaum auszuschließen, dass Baugruppen zerstört oder beschädigt werden. Modernisierungskategorien Die Modernisierung erfolgt meist in drei Ausstattungskategorien, die nur ungefähr abgrenzbar sind: Kategorie I - Grundausstattung - Weiße Sanitärgegenstände, - Stand-WC mit tiefhängendem Spülkasten und Zweimengen-Spültechnik bzw. Wasserstoptaste, - Badewanne mit Verkleidung, ohne Duschabtrennung oder Dusche mit Duschabtrennung, - Einhebelmischbatterie als Ablösung von Zweigriffmischbatterien, - Teilverfliesung. Kategorie II - Mittlere Ausstattung - Farbige oder weiße Sanitärgegenstände, - Wand-WC an Vorwandinstallation mit UP-Spülkasten und Zweimengen-Spültechnik bzw. Wasserstoptaste, - Badewanne evtl. mit verfliestem Wannenträger, mit Duschabtrennung, - Einhebelmischbatterie für Wanne und Waschtisch, - Thermostatmischbatterien für Duschen, - Fliesenbelag an allen Wänden. Kategorie III - Gehobene Ausstattung - Die gehobene Ausstattung ist sehr vielfältig: - hochwertige und luxuriöse Designerware, - Waschtisch/Waschtische oft als Einbauversion und mit Badmöbeln - Vorwandinstallation z.t. als Gestaltungsmittel und freistehend zur Raumgliederung, auch mit Stauraum, - WC und Bidet, oder ein WC mit integrierter Unterdusche. - Sauna, Duschpaneele, Duschtempel, Dampf- und Fitnessduschen oder Whirlpools - Die Mieter oder Eigentümer erfüllen sich ganz besondere Wünsche, die oft mehr durch den Geschmack, den Trend (Gesund und Fit bis Wellness) sowie den Wunsch nach Individualität als durch Zweckmäßigkeit und Ökonomie bestimmt sind. 183
190 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Grundsätze (Checkliste) Die Modernisierung sollte gründlich vorbereitet werden und unter Beachtung der Belange des gesamten Gebäudes bzw. der ganzen Wohnung erfolgen (Aspekte Brand-, Schall- und Feuchteschutz sowie Lüftung und Heizung, bei Grundrissveränderungen auch funktionelle Aspekte). Die Modernisierung von Bad-/WC-Raum, Küche und Installationsschacht sollte vom Vermieter bzw. von der Eigentümergemeinschaft als Gesamtmaßnahme geplant und möglichst insgesamt oder nach einem Stufenprogramm durchgeführt werden. Wichtig sind ein exaktes Aufmaß und die Prüfung der vorhandenen Wände und Decken auf Tragfähigkeit und ggf. Wärme-, Schall- und Brandschutz (je nach Lage des Bades). Maßstabsgerechte Darstellungen aller im Bad und im Installationsschacht zu installierenden Ausrüstungsgegenstände (auch der von anderen Fachplanern und Gewerken ausgeführten, wie Heizung, Elektroinstallation). Wenn viele gleichartige Wohneinheiten zu modernisieren sind, ist der Bau von Musterbädern vorteilhaft. Die Zusammenarbeit mit den Mietern ist immer erforderlich: je größer die Eingriffe in die Bausubstanz sind, desto wichtiger ist ihre Einbeziehung. Festlegung und Kontrolle aktiver und passiver Brandschutzmaßnahmen während der Modernisierungsarbeiten. Detailgenaue Planung, die den Zustand der vorhandenen Bausubstanz erfasst, auch die Art der vorgefunden Materialien. Fachgerechte Materialauswahl nach den Gesichtspunkten Qualität und Funktionalität, nicht alleine nach Kostenkriterien. In der Deckenebene getrennte Installationsschächte erleichtern die Ausbildung ihrer Verkleidung sowie den Einbau von Revisionsklappen. Optimale Planung des Bauvorhabens mit dem Ziel einer kurzen Gesamtbauzeit, geringen Beeinträchtigung der Bewohner und des Vermeidens von Stillstandszeiten und gegenseitiger Beeinträchtigung der Gewerke. 184
191 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Vorkriegsmodernisierung Unter Vorkriegsmodernisierung werden die Gebäude mit Bädern erfasst, die etwa ab Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum II. Weltkrieg errichtet worden sind. Die Gebäude sind also 50 bis 100 Jahre alt und haben oftmals mindestens eine Modernisierung bzw. Instandsetzung erfahren. Hier ist das Auffinden von Bestandsunterlagen besonders schwierig. Zu beachten ist, dass viele Gebäudeinstandsetzungen aufgrund von Kriegszerstörungen in der Zeit kurz nach dem Krieg ohne Dokumentation oder Genehmigung erfolgten. Dabei wurden Materialien verwendet, welche unmittelbar zur Verfügung standen. Grundrissbeispiel Das dargestellte Grundrissbeispiel zeigt eine typische Badausführung für die Zeit zu Beginn des vorigen Jahrhunderts. Es wird ein innenliegender Bad-/WC-Raum aus dem Baujahr 1910 abgebildet, welcher noch nicht modernisiert wurde. Typische Merkmale - Die Speisekammer hinter dem Bad. - In etwa 2 m Höhe beginnt ein, bis zur Decke reichender Luft- und Lichtschacht, der die gesamte Tiefe der Speisekammer überbrückt. - Das Fenster der Speisekammer ist in der Höhe geteilt, das obere Fenster ist dem Lichtschacht zugeordnet und kann nur mittels einer langen Stange vom Bad aus geöffnet werden. Es besteht keine Verbindung zwischen Speisekammer und Lichtschacht. - Im dargestellten Beispiel, aber in schmaleren Bädern nicht immer, ist eine feste Verglasung zwischen Bad und Speisekammer vorhanden, die nicht zu öffnen sein darf (Hygieneforderung). - Alle Fall-, Steig- Anschluss- und Geschossleitungen sind auf Putz verlegt. - Die gemeinsame Abflussleitung der Badewanne und Fußbodenentwässerung unter der Badewanne verläuft unterhalb der Decke der darunterliegenden Wohnung und mündet dort in die Fallleitung. Mängel aufgrund der Badaufteilung - Die Rohre auf Putz stören optisch und sind Schmutzfänger. - Die Belichtung und Belüftung sind nicht ausreichend. - Die Geräusche durch fließendes Abwasser sind unangenehm. Die Modernisierungswünsche der Mieter sind unterschiedlich - Beibehaltung von Bad und Speisekammer, jedoch Anordnung der Steig- und Fallleitungen in einem Schacht in der Speisekammer. - Vergrößerung des Bades und wesentliche Verkleinerung der Speisekammer, keine sichtbaren Rohrleitungen. - Verzicht auf die Speisekammer und Errichtung eines geräumigen, modernen Bades (siehe nachfolgendes Beispiel, hier mit zeitgleicher Heizungsmodernisierung). Gemäß dargestellter Modernisierungsvariante werden alle übereinanderliegenden Bäder und teilweise auch die Küchen modernisiert. Für diese Bäder sollte eine Grundsatzlösung erarbeitet werden, die mindestens die Lage des neu zu errichtenden Installationsschachtes und die Leitungsführungen beinhaltet. Gegebenenfalls können in verschiedenen Kategorien auch individuelle Wünsche realisiert werden. Besonderheit: In diesem Bad sind alle erforderlichen Sanitärobjekte untergebracht, sogar eine Waschmaschine konnte nachträglich aufgestellt werden. 185
192 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Bad-/WC-Raum und Speisekammer; Baujahr 1910 Vorhandene Ausführung Kleines Bad mit Abwasser- und Trinkwasserleitungen auf Putz. Lüftung und Belichtung durch einen Schacht über der Speisekammer. Weitere Belichtung über ein Fenster zwischen Bad und Speisekammer. Vorschlag für eine Komplexmodernisierung aller übereinanderliegenden Bäder Herstellen eines großen und modernen Bades nach Abriss des Lichtschachtes, der Trennwände zwischen Bad und Speisekammer sowie zwischen Bad/Speisekammer und Küche. Des Weiteren um 15 cm versetzte Anordnung der neuen Trockenbauwand zwischen vergrößertem Bad und Küche. Vertikalleitungen für Doppelwaschtisch im neuen Küchenschacht anordnen Leitungen für Waschtisch auf Putz verlegen und verkleiden Die neue Trennwand kann sowohl im Bad als auch in der Küche Hängeschränke aufnehmen. Raumhoher VW-Installationsschacht mit brandschutztechnischer Trennung in der Deckenebene. Nachkriegsmodernisierung Einführung Die in den ersten Jahren nach dem II. Weltkrieg errichteten Wohnungsbestände wurden in traditioneller Bauweise gebaut. Von 1958 bis 1990 wurden viele Neubauwohnungen in der industriellen Bauart (Block-, Streifen-, Platten- und Skelettbauart) errichtet. Jede Wohnung wurde mit einem kombinierten Bad-/WC-Raum, selten mit einem Dusch-/WC-Raum ausgestattet. Große Wohnungen erhielten einen zweiten WC-Raum. Während bis zum Bauen mit industriellen Methoden die Installationen überwiegend frei vor der Wand geführt wurden, sind Bad-/WC-Räume und Küchen danach überwiegend an einen gemeinsamen Installationsschacht angeschlossen. Bei Außenbädern ist meist ein U-förmiger Installationsschacht nur für die Sanitärinstallation vorhanden. Innenbäder haben einen breiteren Schacht, da außerdem noch die Lüftungskanäle, ggf. Abgasschornsteine und/oder Regenfallrohre und bei einigen Wohnungsbauserien die Elektroinstallation einschließlich Wohnungsverteiler untergebracht sind. Sowohl bei Innen- als auch bei Außenbädern sind die im Installationsschacht angeordneten Absperrarmaturen und nachgerüsteten Wasserzähler über eine Revisionsklappe i.d.r. im Bad über dem Waschtisch zugänglich. 186
193 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Modernisierungsschwerpunkte - Kleine Bäder mit unzweckmäßig angeordneten Sanitärobjekten und armaturen sollten - eine neue Anordnung der Sanitärobjekte bei sinngemäßer Anwendung der Vorschriften erhalten, oder - bei strangweiser Modernisierung in einen anderen Raum verlagert werden, falls dies möglich ist und dadurch der Wohnkomfort deutlich erhöht wird bzw. - durch einen zweiten Sanitärraum ergänzt werden (siehe Beispiel WBS 70). - Besitzen Wanne und Waschtisch eine gemeinsame Mischbatterie, so sollte künftig je eine Mischbatterie für die Wanne und den Waschtisch installiert werden, um so die starken Wanneneinlaufgeräusche und die Funktionseinschränkung zu vermeiden. - Hochhängende Spülkästen (geräuschintensiv, schwer zu warten und die Wandfläche ist nicht nutzbar) durch tiefhängende, aufsitzende oder wandhängende WCs mit Unterputzspülkasten in einer Vorwandinstallation ersetzen. - Eine über dem Waschtisch angeordnete Revisionsklappe (Platz für Spiegel/-schränke) behindert den Zugang zu kontroll- und wartungspflichtigen Einrichtungen und Armaturen. Die Revisionsklappe sollte verlegt oder konstruktiv so gestaltet werden, dass eine Öffnung ohne Werkzeuge und ohne Demontage von Spiegelschränken möglich ist. - Badewannen benötigen entweder einen gefliesten Wannenträger oder eine Wannenschürze außerdem ist der elektrische Potentialausgleich mit dem Elektroplaner abzustimmen. - Ist keine Waschmaschinen-Stellfläche vorhanden, sollte als Übergangslösung im Aufstellraum (Bad oder Küche) im Bereich der Stellfläche folgendes installiert werden: - Anschlussventil mit Schlauchanschluss, - Belüfter und Rückflussverhinderer (wenn keine zentrale Absicherung vorhanden ist), - Schlauchplatzsicherung (falls Waschmaschine nicht eigensicher) - Geruchsverschluss am Waschtisch mit Laugenstutzen oder separate Laugenablaufarmatur, - Steckdose (DIN VDE 0100 Teil 701 beachten!) - Es sollte ermittelt werden, wo Platz für Badmöbel und Waschmaschine ist. Durch Sanitärobjekte mit geringer Tiefe können Bewegungsflächen etwas vergrößert werden. Durch die Verwendung von Heizkörpern geringer Tiefe mit integrierten Ventilen wird ebenfalls Raum gewonnen und Unfallgefahr vermieden. - Die in Außenbädern oft U-förmigen Installationsschächte haben meist eine sehr schlechte Qualität (schiefe Schachtwangen). Die Fensterleibungen sind oft so nahe an der Installationswand, dass die Fenster nicht voll geöffnet werden können. - Prüfen, ob nicht mehr benötigte Schornsteinzüge für die Lüftung genutzt werden können. Innenbäder Es gibt zwei grundsätzliche Ausführungen: konventionell errichtete Innenbäder und mittels Sanitärraumzellen (SRZ) errichtete Innenbäder Bei konventionell errichteten Innenbädern befindet sich die Verkleidung des Installationsschachtes im Bad. Das hat den Vorteil, dass die neue Verkleidung, die grundsätzlich erforderlich ist, günstiger gestaltet und ggf. der Installationsschacht, der bei Innenbädern häufig überdimensioniert ist, zugunsten einer Badvergrößerung verkleinert werden kann. Eine Badmodernisierung vor einer Strangsanierung ist meist nicht ratsam (zu viele Zerstörungen). 187
194 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Standardisierte Sanitärraumzellen Sanitärraumzellen sind nichttragende Raumelemente für innenliegende Bad-/WC-Räume, die den Badraum einschließlich Fußbodenelement und den Installationsschacht umfassen. Es gab zwei Herstellungsverfahren für Sanitärraumzellen: - Herstellung aus 6 Betoneinzelelementen und - Herstellung im Glockengussverfahren. Wände und Decke wurden als Glocke gegossen und mit einem Stahlbeton-Fußbodenelement verschweißt. Die Glocke wurde aus Stahlbeton oder Gipsbeton hergestellt. Die Besonderheiten der SRZ sind: Standardisierte Abmessungen - die standardisierten lichten Abmessungen betragen: 212 cm x 162 cm, - alle umgrenzenden Wände sowie die Decken und Fußbodenelemente sind 4 cm dick - Sanitärraumzellen, die im Glockengussverfahren hergestellt wurden, haben schräge Innenwände, am Fußpunkt der Glocke beträgt die Wanddicke 3,5 cm, unter der Decke 4,5 cm (Ausschalungsschrägen). Doppelte Wände und Decken - über jeder SRZ-Decke und unter jedem SRZ-Fußboden befindet sich die jeweilige tragende Geschossdecke - die SRZ-Wände stehen an einer Seite doppelt zu einer tragenden Wand (Raumverlust) und bilden an zwei Seiten eigenständige raumbegrenzende Wände - oft zum Schlafzimmer (Geräuschbelästigung) und immer zum Wohnungsflur. Zugang zu den Installationen - der Zugang zum Installationsschacht zwecks Auswechslung der Installationen ist i.d.r. von der Küche aus möglich, die mehr oder weniger gut demontierbaren Verkleidungen bestehen ursprünglich meist aus Holzspanplatten, - die in der Installationswand des Bades befindlichen Revisionsöffnungen sind meist zu groß und ungünstig angeordnet, bei einer Modernisierung werden sie oft verkleinert oder verschlossen. Beispiel In der Wohnungsbauserie WBS 70 mit Sanitärraumzelle (SRZ), Plattenbauart 6,3 t erfolgt eine Badmodernisierung mit Vergrößerung der Sanitärfläche durch Schaffen eines weiteren Sanitärraumes in Trockenbauweise, unter Beibehaltung der SRZ. Dies geschieht meist im Rahmen von Grundrissveränderungen zur Erhöhung des Wohnwertes. Erweiterung der Sanitärfläche von 3,5 m² WFl auf insgesamt 5,6 m² WFl Trennung Bad WC Aufstellfläche für eine Waschmaschine 60 cm x 60 cm zugleich Verkürzung des überlangen Wohnungsflures alle Maßnahmen im Rahmen nichttragender Bauteile und somit genehmigungsfrei als Einzelmodernisierung möglich 188
195 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Comfort bis Care Serie 805 hewi.de/serie805 Innovative Systemlösungen für Generationen: Klarheit in Edelstahl charakterisiert das System 805. Die reduzierte Formgebung, der modulare Aufbau und umfassende Funktionen machen das System universell einsetzbar. Erhältlich sind Sanitäraccessoires, Komfortelemente, barrierefreie Produkte, Waschtische und Spiegel für eine konsequent durchgängige Sanitärausstattung. 189
196 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Grundrissbeispiel sozialer Wohnungsbau Ausgewählt wurde ein innenliegender Bad-/WC-Raum in einem 5-geschossigen Wohngebäude mit Zentralheizung, Baujahr An der Installationswand (Wanne, Waschtisch), die gleichzeitig die Trennwand zu einem fremden Wohnraum darstellt, ist eine 5 cm dicke HWL-Platte befestigt, in welcher die Trinkwasserleitungen zu den Mischbatterien für Wanne und Waschtisch geführt werden. Alle vier Wände einschließlich der HWL-Platte und des Installationsschachtes sind im Dickbettmörtel bis zur Höhe Oberkante Türzarge gefliest. Der Mörtel ist 0,5 bis 2,5 cm dick. Es sind keine Risse in den Fliesen und Fugen vorhanden. Alle Abwasseranschlussleitungen einschließlich der des WC s mit S-Abgang und der der Fußbodenentwässerung sind in Decke/Fußboden verlegt. Die lichte Raumhöhe beträgt nur 2,47 m und der Badfußboden ist 3,5 cm höher als der der umgebenden Räume. Die Fußbodenentwässerung ist unter der Badewanne angeordnet. Die Abwasseranschlussleitung der Badewanne mündet in den Bodenablauf. Die Badewanne ist abgemauert sowie eingefliest und hat im Bereich des Bodenablaufes einen offenen Untertritt. Innenliegender (fensterloser) Bad-/WC-Raum, sozialer Wohnungsbau Vorhandene Ausführung, Baujahr 1974 Warmwasserbereitung mit Elektro-Durchlauf-Erhitzer E-DH über der Badewanne. Schwer zugänglicher Bodenablauf unter der Badewanne. Verlegung aller Abwasseranschlussleitungen, einschließlich für WC in Fußbodenaufbau und Decke, lichte Raumhöhe 2,47 m, OKFFB Bad 3,5 cm höher als angrenzende Räume. Laugenschlauch für WM muss in die Badewanne gehängt werden. Fast kein Stauraum. Kastenförmiger Installationsschacht (Sanitär und Lüftung) in der Raumecke ohne Revisionsklappe, mit Unterputz-Wohnungsabsperrventil, ohne Wasserzähler. Vorschlag für eine Komplexmodernisierung Geringfügige Raumvergrößerung durch Entfernen des Dickbettmörtels und der HWL-Platte. Vorwandinstallation VW für Waschtisch und WC. Ab-/Zulaufarmatur für die Waschmaschine am Installationsschacht und Anordnung einer Revisionsklappe. Andere Anordnung eines neuen Heizkörpers geringerer Tiefe, so daß die Tür voll geöffnet werden kann. Zentrale Warmwasserbereitung. Belassen des Installationsschachtes und der Grundanordnung der Sanitärobjekte. Weiterer Vorschlag: Türanschlag ändern nach außen aufschlagend. 190
197 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Außenliegende Bad-/WC-Räume (mit Fenster) Gemeinsame Merkmale von Außenbädern in industriell errichteten Wohngebäuden - Bad und Küche sind nebeneinander am Treppenhaus, quer zur Außenwand, angeordnet und haben einen gemeinsamen Installationsschacht. - Die Sanitärobjekte des Bades und die Nassstrecke der Küche sind an der Trennwand (Installationswand) zwischen Bad und Küche angeordnet. Diese Position und die Lage am Treppenhaus sind schallschutztechnisch sehr günstig. - Es wurden nur rechte Bäder und rechte Küchen gebaut, d.h. es erfolgte keine spiegelbildliche Ausführung. In linken Wohnungen liegt stets die Küche und in rechten Wohnungen das Bad am Treppenhaus. - Die Installationsschächte im Bad sind U-förmig ausgebildet, die Deckenaussparungen für die Steig- und Fallleitungen sind meist wesentlich kleiner als die Installationsschächte. Die meisten Bauserien haben Gebäudesektionen mit einer Mittelwohnung mit innenliegendem Dusch-/WC-Raum. In der Serie QP 71 sind Außenbäder und Innenbäder (SRZ) im gemeinsamen Gebäudegrundriss angeordnet. Ähnliche Grundrisslösungen finden sich im sozialen Wohnungsbau der Alten Bundesländer. Außerdem wurden Bäder in Mauerwerks-Bauten als Außenbäder errichtet. Grundrissbeispiel Wohnbauserie Q6 (IW60), Blockbauart Laststufe 0,75 t Vorhandene Bad-Ausführung, gebaut von 1960 bis etwa 1975 Die Fensterbrüstung ist nur etwa 80 cm hoch. Das Badfenster kann bei hoch wie tiefhängendem Spülkasten nicht voll geöffnet werden. Heizung und Warmwasserbereitung erfolgen hier mittels Kohlebadeöfen. In der Wohnung ist keine WM-Stellfläche ausgewiesen, oft wurde eine Wellradwaschmaschine WR genutzt. Unter Waschtisch: - Waschmaschinen-Steckdose (mit Deckel) sowie - Zulaufventil und - Geruchsverschluss mit Laugenstutzen (nicht dargestellt). Vorschlag für eine strangweise Komplexmodernisierung Durch günstige Anordnung eines neuen Installationsschachtes und einer Platzsparwanne wird eine Stellfläche für eine 50 cm breite Waschmaschine geschaffen, deren Anschluss unproblematisch ist. Flache Vorwandinstallation VW 1 hinter der Waschmaschine zur Verkleidung der Abund Trinkwasserleitungen der Badewanne und als Ablagefläche (bei Bemessung WM- Transportweg beachten). Nach Aufmauerung der Fensterbrüstung Einsatz einer Vorwandinstallation VW 2 mit wandhängendem WC. weiterer Vorschlag: Türanschlag ändern, nach außen aufschlagend 191
198 Wohnungsbau Wohnungsmodernisierung Grundrissbeispiel Mauerwerksbestand von 1953/54 seniorenfreundliche Umgestaltung eines Außenbades Vorhandene Bad-Ausführung 4,6 m² WFl Im Bestand noch überwiegend vorhandene Originalausstattung: Badeofen für Warmwasserbereitung und Heizung, hier Mietermodernisierung vor ca. 15 Jahren: Elektro-Boiler und kleiner Ofen Stand-WC; Handwaschbecken; freistehende Badewanne, abgemauert und gefliest mit Öffnung zum Fußbodeneinlauf = Ablauf Badewanne Alle Leitungen auf der Wand verlegt Waschküche im KG; sukzessive individuelle Aufstellung von Waschmaschinen in den Wohnungen Badmodernisierung 4,4 m² WFl Lage im EG begünstigt Schaffung weitgehend barrierefreier, altenfreundlicher Wohnungen bodengleiche Dusche Gefälle 3%, entsprechend rutschfeste Bodenfliesen (hier R 11 A,B,C) Ausstattung mit Winkelhaltegriff - zugleich Duschstange - und Duschsitz sowie Duschrollo als Spritzschutz (Teleskopbefestigung vor der Duschnische) Waschtisch und Flachaufputzsyphon zum Waschen im Sitzen; WC wandhängend, OK Sitz 48 cm über OKFFB, Vorwandinstallationen Gastherme für Wohnungsheizung (einschl. Übergangsheizung) und Warmwasserbereitung in der Küche Aufstellen der Waschmaschine in der Küche Verbreitern der Tür, nach außen öffnend Höhenanpassung aller Bedienelemente Einzelmodernisierung und Wohnungsanpassung in Kombination mit Strangsanierung im Rahmen der schrittweisen Erneuerung des Gesamtbestandes (89 WE) nach Sanierungsleitfaden 192
199 Poresta BF 70 Wohnungsbau Der ideale bodenebene Duschplatz für die Renovierung Wohnungsmodernisierung Nur 70 mm Einbauhöhe bei einer Duschplatzgröße von 1200 x 1200 mm mit waagerechtem Ablauf Die Poresta BF 70 ist eine Innovation der mit regelkonformem DN 50-Anschluss gemäß DIN mit allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für das Gesamtsystem mit Ablauf und Abdichtung im Verbund einsetzbar bei Schallschutzanforderungen nach DIN 4109 in Verbindung mit dem Poresta Schallschutzzubehör rollstuhlbefahrbar und barrierefrei geprüft Ablaufleistung 30 l/min illbruck Sanitärtechnik GmbH Illbruckstraße Bad Wildungen Deutschland Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) [email protected] 193
200 Barrierefreies Bauen Spezifische Vorschriften, Interpretationen 1 Spezifische Vorschriften, Interpretationen Barrierefreiheit ist die zentrale Forderung, um allen Menschen auch Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes Miteinander in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese Forderung ist im Grundgesetz verankert. So ist in Artikel 3, Absatz 3, des Grundgesetzes festgelegt:...niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Untersetzt wird diese Forderung im 8 des Gleichstellungsgesetzes, im Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, im 1, Abs. 6, Punkt 3 des Baugesetzbuches, im 50 der Musterbauordnung und darauf aufbauend in den Bauordnungen der Länder. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes BGG ist im Mai 2002 in Kraft getreten. Das Regelwerk beinhaltet die Selbstverpflichtung, dass alle neu zu errichtenden oder umfassend umzugestaltenden Gebäude des Bundes barrierefrei zu errichten sind. Das Gesetz verpflichtet außerdem die Wirtschaft erstmalig, Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Schaffung der Barrierefreiheit aufzunehmen. Die erste vorliegende Zielvereinbarung betrifft den Bereich der Hotels und Gaststätten - vgl. entsprechendes Kapitel im Bereich GÖB. Der Weg zu allgemeingültigen gesetzlichen Regelungen zum barrierefreien Bauen ist noch weit. Bauen ist Ländersache. So sind in den einzelnen Bundesländern auf der Grundlage der Musterbauordnung differenzierte Anforderungen zum Barrierefreien Bauen in den Bauordnungen verankert. Diese sind jeweils konkret heran zu ziehen. Grundsätzlich ist der Trend: Öffentlich zugängliche Gebäude sind in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen barrierefrei zugänglich und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend nutzbar zu gestalten. Gebäude, die überwiegend oder ausschließlich von alten oder behinderten Menschen, nach verschiedenen Bauordnungen auch von Menschen mit Kleinkindern, genutzt werden, sind völlig barrierefrei zu gestalten. Einige Länder haben Angaben zur Ausführung (Maße, Neigungen von Rampen, Toiletten) in ihre Bauordnung aufgenommen. In Gebäuden mit mehr als zwei, vier oder sechs Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. In diesen Wohnungen müssen die Wohn-Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche bzw. Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Mindestanforderungen für barrierefreies Bauen sind in den folgenden Normen festgelegt: DIN Barrierefreies Bauen; Straßen, Plätze, Wege öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen DIN EN Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Teil 2: Wohnungen Darüber hinaus haben die Bundesländer weitere Richtlinien, Erlasse und Hinweise zum barrierefreien Bauen herausgegeben. Vor Beginn der Baumaßnahmen sollten Informationen zu rechtlichen Regelungen in den betreffenden Bundesländern eingeholt werden. 194
201 Die Normen DIN und DIN wurden in einem Normentwurf DIN Barrierefreies Bauen zusammengefasst. Nach umfangreichen Einsprüchen zu zwei Entwürfen der wurde das Normvorhaben jedoch aufgegeben und mit etwas veränderter Aufgabenstellung wurde jetzt die Norm DIN mit zwei Teilen vorgelegt. DIN gilt vorerst fort und soll zu einem späteren Zeitpunkt unter einer neuen Norm-Nummer abgelöst werden. DIN DIN Barrierefreies Bauen; Planungsgrundlagen; Öffentlich zugängliche Gebäude Barrierefreies Bauen; Planungsgrundlagen; Wohnungen Der Aufbau der Norm weicht von den bisherigen Normen insoweit ab, als überwiegend Schutzziele und Beispiele zu Ihrer Erreichung aufgeführt werden, womit eine größere Flexibilität in der Umsetzung ermöglicht wird. Die Schutzziele können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden. Neben motorischen Einschränkungen werden sensorische und kognitive Einschränkungen in größerem Umfang als bisher berücksichtigt. Der VDI legte mit der Richtlinie VDI 6008 Blatt 1 Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume - Anforderungen an die Elektrotechnik und Fördertechnik eine weitere Grundlage für den Wohnbereich einschließlich Heimen und Tagesstätten bis zu Hospizen vor. Sie gilt nicht für Arbeitsstätten. Es werden Anforderungen und Lösungswege aufgezeigt sowie umfangreiche Ausstattungsempfehlungen gegeben für Bedienungs- und Meldeelemente, Elektro-, Kommunikations-, Sicherheits-, Beleuchtungs- und Fördertechnik. Ein großer Abschnitt befasst sich mit Leistungsminderungen und Leistungsförderungen im sensorischen, motorischen und kognitiven Bereich. Für verschiedene Wohnformen für Senioren gibt es in VDI 6000 Blatt 5 spezifische Grundlagen (vgl. Abschnitt Wohnungsbau). Barrierefreie Sanitäranlagen in Gewerblichen bzw. Öffentlichen Bereichen werden neben den grundsätzlichen Aussagen dieses Kapitels in den spezifischen Abschnitten behandelt und die Hinweise insoweit hier nicht wiederholt. 195
202 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen 2 SANITÄRRÄUME IN BARRIEREFREIEN und uneingeschränkt mit dem ROLLSTUHL nutzbaren WOHNUNGEN gemäß DIN und DIN EN Anwendungsbereich Die DIN gilt für die Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen sowie Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit dem Rollstuhl. Die Norm gilt für Neubauten. Sie kann sinngemäß für Umbauten oder Modernisierungen angewendet werden. Erforderliche Bewegungsflächen Durch die Festlegung der Maße für die Bewegungsflächen soll allen Menschen garantiert werden, dass sie unge hindert die Räume ihrer Wohnung, die zur Wohnung gehörenden Gemeinschaftseinrichtungen und die Erschlie ßungsräume, wie z.b. Flure, ihres Wohnhauses passieren können. Das bedeutet, dass bei der Bemessung der Bewegungsflächen der Rollstuhlbenutzer maßgebend ist. Bild 2.1 Planungsmaße für Stell- und Bewegungsflächen im Sanitärbereich nach DIN vor und neben dem WC vor dem Waschtisch Dusche entlang der Badewanne Bewegungsflächen der einzelnen Sanitärobjekte dürfen sich überlagern 196
203 Comfort bis Care Serie 801/477 hewi.de/serie801 Bereits in den achtziger Jahren entwickelte HEWI die Serien 477 / 801 und brachte damit das erste barrierefreie Sanitärsortiment auf den Markt. Seitdem wurde die Serien kontinuierlich weiterentwickelt und haben sich so als Klassiker etabliert, die universelle Barrierefreiheit garantieren. 197
204 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Anforderungen an Waschtisch-Anlagen Wenn der Waschtisch in einem seitlichen Abstand von 20 cm zur Wand angeordnet und eine Mindestbewegungsfläche von 150 x 150 cm vor dem Waschtisch eingehalten wird, ist die notwendige Bewegungsfreiheit für den Rollstuhlbenutzer gesichert. 30 cm Wandabstand ermöglichen die Einordnung eines Haltegriffes. Ausreichender Beinfreiraum unter dem Waschtisch muss die Benutzung im Sitzen sicher stellen (siehe Bild 2). Zum sicheren Abstützen kann der Waschtisch einen seitlichen Stützgriff erhalten, der cm über die Vorderkante des Waschtisches hinausragen sollte. Er kann gleichzeitig als Handtuchhalter verwendet werden. Günstiger wird vielfach ein Handgriff quer oberhalb des Waschtisches empfunden (Heranziehen aus dem Rollstuhl heraus). Geeignete Waschtischarmaturen sind Einhebelmischbatterien mit langem, offenem Hebel und langem Wasserauslauf - bzw. Schlupfbrause. Eine Alternative sind berührungslose Armaturen mit einer Temperaturbegrenzung auf 45 C. Für Rollstuhlbenutzer wird eine Waschtischhöhe von max. 80 cm und für Benutzer im Stehen eine Waschtischhöhe von 85 cm empfohlen. Höhenverstellbare Waschtische eignen sich immer dort, wo unterschiedliche Höhen für Nutzer erforderlich werden. Der Spiegel über dem Waschtisch muss in sitzender Position nutzbar sein, deshalb ist eine Spiegelhöhe von 100 cm erforderlich. Spiegelschränke, die diese Höhe aufweisen, sind auch geeignet. Alternativ sind Kippspiegel möglich, die aber aus psychologischen Gründen (mögliches Bedrohungsgefühl für den davor, respektive darunter Sitzenden) und aus Gründen der flexiblen Nutzung (Nutzen durch andere, stehende Familienmitglieder) nicht empfohlen werden. Bild 2.2 Planungsempfehlungen Waschtisch nach DIN Montagemaße auf fertige Oberflächen bezogen 198
205 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Anforderungen an Toiletten-Anlagen Das WC muss an der Wandseite 30 cm entfernt von jener Wand angeordnet werden und einen Abstand zu anderen fest installierten Sanitärobjekten von 90 cm gemäß DIN aufweisen, um Rollstuhlbenutzern die Benutzung des WC s zu ermöglichen. Die Bewegungsfläche von 90 cm zum Umsetzen vom Rollstuhl auf das WC sollte entsprechend den individuellen Bedürfnissen rechts oder links vom WC angeordnet werden. Ist der Nutzer unbekannt, sollten in Mehrfamilienhäusern die Bäder alternierend ausgebildet werden. In der Ausführungsart unterscheidet man zwischen: - Flachspül-WC: Für Personen mit Blasen- und Darmlähmungen ist das Flachspülklosett weniger geeignet, da aufgrund des sehr langen Entleerungsprozesses starke Geruchsbelästigung entsteht. Beim Erfordernis häufiger Stuhlprobenentnahme ist es allerdings vor zu ziehen. - Tiefspül-WC: Diese WC-Art hat sich in den letzten Jahren vermehrt durchgesetzt, da aufgrund der besseren Spüleigenschaften der Abtransport vereinfacht wird. Darüber hinaus besteht bei der Lagerung im Wasser eine wesentlich ge ringere Geruchsbelästigung gegenüber dem Flachspül-WC. - Dusch-WC Dusch-WC s haben sich inzwischen auch in Deutschland etabliert. Alle namhaften Hersteller bieten mittlerweile eigene Lösungen an. Dusch-WC s die in der gehobenen Badausstattung für Komfort sorgen, können auf Grund ihrer berührungslosen und hygienischen Analreinigung auch sinnvoll im Bereich der barrierefreien Badplanung sein. Bei einer temporären oder dauerhaften Behinderung kann ein Dusch-WC die Selbstständigkeit für den betroffenen Menschen gegebenenfalls weiterhin sicherstellen. Hilfsbedürftige Menschen können so eine Verletzung der Intimsphäre umgehen und trotzdem durch eine schonende Reinigung mit warmem Wasser die gewohnte Sauberkeit und das eigenen Wohlbefinden bewahren. Technisch ist der Einbau einfach, bei den meisten Herstellern wird lediglich ein Kaltwasseranschluss sowie eine 230 V Steckdose benötigt. Dusch-WC s können auf bestehende Toilettenkeramiken aufgesetzt werden. Alternativ ist eine komplette Toilettenanlage in den verschiedensten Ausführungen mit den entsprechenden Keramiken möglich. Vorteil des nachrüstbaren Dusch-WC-Sitzes ist eine Installationsmöglichkeit in Seniorenwohnheimen oder auch in Mietwohnungen, bei einem Umzug stellt die Mitnahme dann keine größere Hürde dar. Die Reinigung nach dem Stuhlgang wird über eine Fernbedienung eingeleitet. Neben der Reinigung mit warmem Wasser wird die Trocknung über einen ebenfalls integrierten Föhn vorgenommen. Hinzu kommen Funktionen wie die Beheizung des Toilettensitzes, Wasserstrahl-Massagefunktion und die Luftabsaugung und Filterung unterhalb des Toilettensitzes. Je nach Hersteller ist ein gesonderter Modus für die Reinigung des weiblichen Intimbereichs möglich. Für die Hygiene sorgen automatische Spülungen der Düsen nach jeder Nutzung. Beachtet werden sollte, dass bei kalkhaltigem Wasser eine Entkalkungsmöglichkeit des Düsenkopfes möglich ist, sowie die Filterwechselintervalle der Luftabsaugung. Des weiteren sollte ein wandhängendes WC gewählt werden, das gegenüber dem Stand-WC viele Vorteile bietet. So kann das WC in der gewünschten Höhe montiert werden, die Bodenreinigung ist mühelos möglich und es besteht Teilunterfahrbarkeit für Rollstuhlbenutzer (Fußstütze). WC-Tiefe Die in der Norm geforderte WC-Tiefe von 70 cm garantiert das seitliche Anfahren mit dem Rollstuhl und den parallelen Umsetzprozess. Hierdurch wird auch ein Überfahren des WC-Stuhls opti mal gewährleistet. (Bei der Benutzung des WC- Rollstuhls muss die Höhe des WC beachtet werden). Grundsätzlich sind zwei Formen der Realisierung möglich: - WC, 70 cm tief, mit Unterputz-Spülkasten oder - WC mit Aufputz-Spülkasten und Verlängerungselement von VK Spülkasten bis zur Wand Sitzhöhe Die Sitzhöhe soll maximal 48 cm betragen. Für Rollstuhlbenutzer wird eine Sitzhöhe von cm empfohlen. Diese Höhe schließt auch den WC-Sitz mit ein. Optimal ist es, wenn die WC-Höhe individuell angepasst werden kann (höhen- 199
206 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen verstellbares WC). Eine Höhenanpassung kann ggf. aber auch durch Aufsätze vorgenommen werden. Die genannten Kriterien über die individuell anpassbare WC-Höhe gelten auch für kleinwüchsige Personen, deren Gliedmaßen nicht den Durchschnittsmaßen entsprechen. Ältere Personen, deren physische Möglichkei ten ein Hinsetzen erschwert, benötigen eine Sitzhöhe von cm. Da Rollstuhlbenutzer den WC-Sitz beim Umsetzen stark belasten, ist es sehr wichtig, dass der Sitz entsprechend stabil ist und sich nicht verschieben kann. WC-Spülung Viele der üblicherweise installierten WC-Spülauslösungen des Unterputz- oder Aufputz-Spülkastens sind von Personen mit Mobilitätseinschränkungen nicht erreichbar. Vom Planer ist dieses Detail daher besonders sorgfältig zu bearbeiten. Grundsätzlich ist es möglich, dass bei Unterputz-Spülkasteninstallationen die mechanische Auslösevorrichtung seitlich angebracht wird. Die Auslösung der Spülung muss ohne Änderung der Sitzposition vorgenommen werden können. Ergänzend zu dieser mechanischen Spülauslösung kann auch eine elektromagnetische oder elektropneumatische Spülauslösung vorgesehen werden. Die ungewollte Auslösung muss dabei ausgeschlossen sein. Die deutlich höheren Kosten erfordern die vorherige Abstimmung mit dem Bauherrn. Spülauslösungen im Fußbodenbereich sollten unbedingt vermieden werden, da sie von vielen Personen in Sitzstellung aufgrund unzureichender Mobilität nicht erreicht werden können. Auch ein späteres Auslösen durch Gehhilfen oder Überfahren mit dem Rollstuhl ist für viele Personen sehr beschwerlich, wenn nicht unmöglich. Bild 2.3 Planungsempfehlungen WC nach DIN Rückenstütze Auch im Wohnbereich wird 55 cm hinter der Vorderkante des WCs eine Rückenstütze gefordert, um die Sitzhaltung bei mangelnder Rückenmuskulatur bzw. lang andauerndem Verweilen zu unterstützen. Allerdings sollte das bei bekanntem Nutzer vorab hinterfragt werden, da in diesem Fall die WC-Garnitur ohne Deckel bleiben muss. Der WC-Deckel ist als Rückenstütze ungeeignet. 200 Montagemaße auf fertige Oberflächen bezogen
207 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Stütz- und Haltegriffe Die Rohinstallation ist so zu konzipieren, dass jederzeit Stützklappgriffe angebracht werden können. Dieses Detail wird in der Praxis vielfach unterschätzt, da weder Leichtbauplatten als Verkleidung der Vorwandinstallation, noch Lochziegel oder ähnliche Konstruktionen die notwendigen Stützdrücke aufnehmen können. Es muss von einer Größe der Stützdrücke von mindestens 1,0 kn ausgegangen werden. Nach DIN ist eine uneingeschränkte Nutzung der Wohnung durch einen Rollstuhlfahrer nur mit Stützklappgriffen im WC-Bereich gewährleistet. Werden bauseitig Tragständer oder andere Unterkonstruktionen eingebaut, sind ihre Lage und die Abmessungen detailliert zu dokumentieren und dem Bauherren / Nutzer zu übergeben. Die Hochklappbarkeit beider Stützgriffe ist erforderlich, da - der Umsetzprozess individuell unterschiedlich ist und daher das Greifen einerseits und die Beweglichkeit des Klappgriffes andererseits von besonderem Nutzen sind und - durch das Hochklappen des an der Wandseite liegenden Stützgriffes ausreichend Bewegungsfläche für eine betreuende Person geschaffen wird. Klappgriffe müssen mit wenig Kraftaufwand in selbstgewählten Etappen bedienbar sein. Anforderungen an Dusch-Anlagen Die Duschfläche muss 150 x 150 cm betragen und ein ausreichendes Gefälle zum Bodenablauf aufweisen, der sich in einem Abstand von mindestens 30 cm zur jeweiligen Ecke befinden sollte. Duschen müssen grundsätzlich begeh- bzw. befahrbar sein, d.h. schwellenfrei. Aus technischen Gründen unbedingt notwendige Höhenunterschiede dürfen maximal 2 cm hoch sein (bevorzugt ohne Stufe). Begründung: der Duschbereich muss mit dem Duschrollstuhl oder Rollator befahrbar und für Gehbehinderte begehbar sein. Außerdem können diese Duschbereiche wenn sie schwellenlos sind - als Bewegungsflächen für den Badbereich genutzt werden. Die Umrüstung auf eine Badewanne muss möglich sein. Ausstattung: - Armaturen Die Ausbildung ist als Einhebelbatterie vorzusehen, um Personen mit eingeschränktem Greifbereich die Betätigung zu erleichtern. Der Hebelmischer muss in sitzender Position bedienbar sein, der Wandabstand von cm in Bild 4 stellt nur eine Empfehlung dar. Hierzu wird eine Höhe von 85 cm angegeben. Es wird ein Temperaturbegrenzer alternativ Thermostat gefordert. Je nach Behinderungsart besteht die Gefahr, dass man sich bereits bei Grad Wassertemperatur verbrüht. Alternativ: berührungslose Armatur (ungewolltes Auslösen ist auszuschließen). - Halteeinrichtungen Die Halteeinrichtungen gehören nicht zwingend zur Grundausstattung im Duschbereich, müssen aber im Bedarfsfall nachgerüstet werden können. Hierfür müssen die entsprechenden Unterkonstruktionen vorgesehen und dokumentiert werden, um zu gewährleisten, dass die Halterungen fest und dauerhaft verankert werden können. - Duschsitz Im Rahmen der Installationsplanung ist zu berücksichtigen, dass jederzeit ein Duschsitz nachgerüstet werden kann. Bei der Auswahl ist auf richtige Sitzhöhe zu achten, so dass die Füße guten Bodenkontakt haben. 201
208 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Bild 2.4 Planungsempfehlungen Dusche nach DIN Montagemaße auf fertige Oberflächen bezogen Anforderungen an Badewannen-Anlagen Diagonal- und Körperformbadewannen gehören nicht zur Grundausstattung, sind aber zu empfehlen, weil sie nicht nur die Benutzung erleichtern, sondern auch zum sparsamen Verbrauch von Wasser beitragen können. Der Ba dewannenboden sollte rutschfest sein. Ein Exzenter-Badewannenablauf wird empfohlen. Die Armaturen sollten im mittleren Bereich der Wanne angeord net werden. Im Gegensatz zur Dusche bietet die Badewanne den Vorteil, dass neben der Hygiene auch zusätzliche therapeu tische Anwendungen möglich sind. Die Entscheidung, ob Dusche oder Badewanne eingebaut werden soll, ist ab hängig von der Art der Behinderung bzw. vom Krankheitsbild des Nutzers. Bei der Nachrüstung einer Badewanne sollte davon ausgegangen werden, dass die Größe der üblichen Ausführung nach VDI 6000 Blatt 1 (b / l = 75 cm / 170 cm) entspricht. Es wird weiterhin empfohlen, dass die Badewanne frei aufgestellt und mit einer Stahlschürze mit Bodenfreiheit versehen wird. Eine solche Stahlschürze ermöglicht es, dass jeder zeit eine Nutzungsänderung vollzogen werden kann, ohne dass größere Umbaumaßnahmen notwendig werden. Diese Ausbildung hat den Vorteil, dass die Wanne mit einem Wannenlifter als Einstiegshilfe unterfahren werden kann, um dem Benutzer und seinem Betreuer den Umstieg vom Rollstuhl zu erleichtern. Die Oberkante der Wanne erhöht sich dann auf 74 cm. Bei einer eingebauten Badewanne ist auf einen ausreichenden Untertritt zu achten. 202
209 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Bild 2.5 Planungsempfehlungen Badewanne nach DIN Montagemaße auf fertige Oberflächen bezogen Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Duschsitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte, zusätzlich gilt die VDI 6000 Blatt 1 den erforderlichen Abstandsmaßen, zusätzlich gilt die VDI Blatt 1 den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 150 x 150 cm links oder rechts neben dem WC 70 x 90 cm für Dusche 150 x 150 cm Mindestfläche ~ 5,4 m² Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise 203
210 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Bei Einordnung einer Waschmaschine erhöht sich die Mindestfläche. Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen Bild 2.6 Grundrissbeispiel Sanitärraum mit Dusche rollstuhlgerecht nach DIN
211 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Wannensitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte, zusätzlich gilt die VDI 6000 Blatt 1 den erforderlichen Abstandsmaßen, zusätzlich gilt die VDI 6000 Blatt 1 den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 150 x 150 cm links oder rechts neben dem WC 70 x 90 cm für Dusche 150 x 150 cm Mindestfläche ~ 6,7 m² Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen Bild 2.7 Grundrissbeispiel Sanitärraum rollstuhlgerecht mit Badewanne nach DIN
212 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien, bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen 3 SANITÄRRÄUME IN BARRIEREFREIEN, BEDINGT ROLLSTUHLGERECHTEN WOHNUNGEN gemäß DIN Anwendungsbereich Die DIN gilt auch für die Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien, bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen sowie sinngemäß auch von Eigentumswohnungen und bei Modernisierungen des Wohnungsbestandes aller Eigentumsformen. Die Bewohner müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Das gilt insbesondere für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, ältere Menschen sowie für Kinder, klein- und großwüchsige Menschen. Die nachfolgenden Planungshinweise gelten für barrierefreie Wohnungen, die bedingt auch für Rollstuhlbenutzer geeignet sein können. Erforderliche Bewegungsflächen Während Rollstuhlbenutzer zur Fortbewegung in ihrer Wohnung den größten Flächenbedarf haben, sind für alle anderen Menschen geringere Mindest-Bewegungsflächen erforderlich. Bild 3.1 Planungsmaße für Stell- und Bewegungsflächen im Sanitärbereich nach DIN vor und neben dem WC vor dem Waschtisch Dusche entlang der Badewanne Anforderungen an barrierefreie, bedingt rollstuhlgerechte Sanitäranlagen Das Bad muss ausreichend groß sein, damit die Mindestbewegungsflächen vor den einzelnen Sanitärobjekten eingehalten werden können. Eine sinnvolle Anordnung der einzelnen Sanitärobjekte unter Nutzung bodengleicher Duschen für Bewegungsflächen trägt wesentlich zur Flächen einsparung bei. Zu beachten ist aber, dass auch für eine evtl. Betreuungsperson ausreichend Bewegungsfläche zur Verfügung stehen muss Da es im Wohnungsbau im allgemeinen nicht möglich ist, das Bad erst auszustatten, wenn die persönlichen Anforderungen des Nutzers bekannt sind, ist besonders hier eine präventive Planung zu empfehlen, die eine spätere Anpassung an die Bedürfnisse des Nutzers ohne große bauliche Veränderungen ermöglicht. Es sind insbesondere die Bedürfnisse alter und behinderter Menschen zu berücksichtigen. Im Sanitärraum sind deshalb Sicherheitsaspekte von besonderer Bedeutung. 206 Stütz- und Haltegriffe gehören nicht zur Standardausrüstung. Bei entsprechender Vorrüstung der Unterkonstruktionen bzw. Wandausbildung können diese und andere technische Hilfen sofort nachgerüstet werden und mit dazu beitragen, dass alte Menschen und Menschen mit Behinderungen weitgehend selbständig in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.
213 Comfort bis Care System 800 K hewi.de/system800k Innovative Systemlösungen für Generationen: Ein universelles Sanitärsystem, erhältlich in den Materialvarianten Chrom und Polyamid, ermöglicht eine breite Einsetzbarkeit. Das Sortiment umfasst Sanitäraccessoires, Komfortelemente, barrierefreie Produkte, Waschtische und Spiegel für eine konsequente durchgängige Sanitärausstattung. 207
214 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien, bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen Die Grundlage für die Sanitärraumplanung war in der zurückgezogenen Norm DIN bzw. ist in VDI 6000 Blatt 1 geregelt. Bisher bestand das Bad üblicherweise aus WC, Waschtisch und Badewanne. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass gerade der alternde Mensch auch bei nur geringen Bewegungseinschränkungen größte Schwierigkeiten hat, die Badewanne zu benutzen, so dass zunehmend einer Dusche der Vorzug gegeben wird. Allerdings wurden in den letzten Jahren Einstiegshilfen entwickelt, die eine wesentliche Erleichterung des Einstiegs in die Badewanne und eine unfallfreie Benutzung ermöglichen. Empfehlenswert ist dabei eine Einstiegshöhe von max. 50 cm. Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Duschsitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte den erforderlichen Abstandsmaßen zwischen WC und Waschtisch 20 cm Mindestabstand nach VDI 6000 Blatt 1 90 cm Empfehlung, um Rollstuhlbenutzern die Benutzung der Toilette zu ermöglichen den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 120 x 120 cm für Dusche 120 x 120 cm Mindestfläche ~ 4,6 m² Grundrissbeispiel mit o.g. Empfehlung Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 208 Bild 3.2 Grundrissbeispiel Sanitärraum mit Dusche barrierefrei, bedingt rollstuhlgerecht nach DIN
215 Barrierefreies Bauen Sanitärräume in barrierefreien, bedingt rollstuhlgerechten Wohnungen Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Duschsitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte den erforderlichen Abstandsmaßen zwischen WC und Waschtisch 30 cm Mindestabstand nach VDI 6000 Blatt 1 den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten 120 x 120 cm entlang der Badewanne 120 cm Tiefe Mindestfläche ~ 4,9 m² Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise Bei Einordnung einer Waschmaschine erhöht sich die Mindestfläche. Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen Bild 3.3 Grundrissbeispiel Sanitärraum mit Badewanne barrierefrei, bedingt rollstuhlgerecht nach DIN
216 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten 4 SANITÄRANLAGEN FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN IN ÖFFENTLICH ZUGÄNGIGEN GEBÄUDEN UND ARBEITSSTÄTTEN (vgl. auch Kapitel im Bereich GÖB) Anwendungsbereich Die DIN gilt für die Planung, Ausführung und Einrichtung von öffentlich zugängigen Gebäuden sowie von deren Außenanlagen. Sie ist sinngemäß bei baulichen Veränderungen und Nutzungsänderungen anzuwenden. Diese baulichen Anlagen müssen für alle Menschen barrierefrei nutzbar sein. Menschen mit einer Behinderung müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Die Bewegungsflächen sind nach dem Mindestplatzbedarf der Rollstuhlbenutzer bemessen. Die Anforderungen an die Orientierung entsprechen auch den Bedürfnissen Blinder und Sehbehinderter. In Arbeitsstätten sind barrierefreie Anlagen erforderlich bezogen auf die tatsächlich Beschäftigten mit Ihren spezifischen Behinderungen (Leitlinien des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik LASI von März 2009 zu 3 (2) der ArbStättV 2004). In jedem öffentlichen Gebäude muss laut DIN je Sanitäranlage mindestens eine barrierefreie Toilette vorhanden sein. Diese kann in die geschlechtsspezifisch getrennten Bereiche eingefügt oder als einzelne Toilette geschlechtsneutral ausgeführt werden. Erforderliche Bewegungsflächen DIN sieht eine beidseitige Anfahrbarkeit des WC s vor. Dies kann umgangen werden, wenn die Wahl der seitlichen Anfahrbarkeit anderweitig ermöglicht wird, zb. durch unterschiedliche Anfahrmöglichkeiten von mindestens zwei WC-Anlagen. Grundsätzlich sind vor Sanitärobjekten Bewegungsflächen von 150 x 150 cm einzuplanen. Um das seitliche Anfahren eines Rollstuhls an ein WC zu ermöglichen, ist links und rechts eine Bewegungsfläche von 90 cm Breite und einer Tiefe von 70 cm vorzusehen. Bild 4.1 Planungsmaße für Stell- und Bewegungsflächen im Sanitärbereich nach DIN vor und neben dem WC vor dem Waschtisch Dusche 210
217 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Bild 4.2 Grundrissbeispiel: Öffentliches rollstuhlgerechtes WC nach DIN Rückenstütze 2 Stütz-Klapp-Griffe, beidseitig 3 Toilettenpapier und Spülauslösung 4 a/b Notruf als Drucktaster am Griff und Zugschalter, liegend erreichbar 5 Handtuchspender UK 85cm über OKFF, darunter Behälter für Papierhandtücher 6 Spiegel, Höhe 100 cm, 5 bis 8 cm über OK Waschgelegenheit 7 Waschtisch mit Unterputz- oder Flachaufputzsiphon mit erforderlicher Beinfreiheit gemäß Bild 2 8 Seifenspender UK max. 105 cm über OKFF, über Waschtisch 9 a/b Evtl. Stütz-Klapp-Griff, Stütz-Halte-Griff neben dem Waschtisch 10 Kleiderhaken in 85 und 150 cm Höhe über OKFF 11 Tür nach außen, entriegelbar von außen, innenseitiger Griff zum Zuziehen 12 Luftdicht verschließbarer Abfallbehälter, Einwurföffnung 85cm über OKFF 13 Zapfstelle mit Schlauchanschluss, Ventil abnehmbar 14 Ablagefläche, 15 x 30 cm, OK 85cm über OKFF, unterfahrbar, ggf. zum hoch-/runterklappen 15 Fußbodeneinlauf 16 Toilettenbürstenhalter Bei Bedarf kann eine Klappliege unter Beachtung der dafür erforderlichen Bewegungsfläche eingeordnet werden. 211
218 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Anforderungen an Waschtisch-Anlagen Vor dem Waschtisch ist eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorzusehen. In Ausnahmefällen kann die Unterfahrbarkeit des Waschtisches durch die Fußstützen des Rollstuhles angerechnet werden. Dies steht zwar so nicht explizit in den Regelwerken, ist jedoch bei kleinen Bädern sinnvoll. Der Waschtisch muss mind. 60 cm breit und 55 cm tief sein. Eine entsprechend konkave Vorderkante erleichtert die Anfahrbarkeit. Der Waschtisch sollte an der Vorderseite eine Stützlast von 1,0 kn aufnehmen können. Dadurch könnten die seitlichen Stützgriffe entfallen. Der Waschtisch muss unterfahrbar sein und ist mit einem Unterputz- oder Flachaufputzsiphon zu versehen, damit Verletzungen durch Anstoßen oder Verbrühen vermieden werden. Auch Querschnittsgelähmte Personen ohne Gefühl in den Beinen bleiben somit von Verletzungen verschont. Die Oberkante des Waschtisches darf max. 80 cm hoch sein. Die Kniefreiheit muss in 30 cm Tiefe und in 67 cm Höhe gewährleistet sein (vgl. Bild 2). Der notwendige, axiale Beinfreiraum muss mindestens eine Breite von 90 cm aufweisen. Ausstattungen: - Armatur: Als Armatur ist eine Einhebel-Armatur mit längerem, offenem Bedienungshebel vorzusehen. Alternativ: berührungslose Armatur (ungewolltes Auslösen ist auszuschließen). - Spiegel über dem Waschtisch: An der Wand ist ein Spiegel anzubringen, der sowohl in sitzender als auch in stehender Position benutzt werden kann. Es empfiehlt sich, eine Spiegelhöhe von 100 cm zu wählen. Es sind auch Kippspiegel möglich, die aber insbesondere aus psychologischen Gründen (mögliches Bedrohungsgefühl für den davor, respektive darunter Sitzenden) sowie der höheren Vandalismusanfälligkeit wegen nicht empfohlen werden. Bei der Ausstattung von 2-Bettzimmern in Altenpflegeheimen wird ein 2-türiger Spiegelschrank empfohlen, der durch das Pflegepersonal vorzugsweise mittels Ellbogendruck geöffnet werden kann. - Seifenspender: Der Seifenspender muss im Greifbereich des Rollstuhlbenutzers zwischen 85 cm und maximal 105 cm Höhe angebracht werden. Bei der Auswahl ist darauf zu achten, dass er sich leicht bedienen lässt. - Handtrocknungsgeräte: Vor dem Trocknungsgerät muss eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorgesehen werden. Das Gerät muss seitlich anfahrbar sein und ist mit einer berührungslosen Betätigung auszustatten. Der Luftaustritt ist in einer Höhe von 85 cm anzubringen. Aus hygienischer Sicht ist die Lufttrocknung nachteilig, da die Luft bakteriell belastet wird. Werden für das Trocknen der Hände Papiertücher verwendet, wird eine Mindestgröße von 40 x 40 cm empfohlen. Diese müssen in einer Höhe von 85 cm erreichbar sein, für die Entsorgung ist ein Abfallauffang vorzusehen. Die genannten Maße sind Empfehlungen. Die DIN fordert, dass die Ausstattungen im Bereich des Waschtisches angeordnet sind. Anforderungen an Toiletten-Anlagen Die Bewegungsfläche vor dem WC ist mit 150 x 150 cm zu konzipieren, damit auch hier ein Anfahren des WC s von rechts oder links mit entsprechendem Umsetzprozess (etwa 70 % aller Rollstuhlbenutzer steigen von dieser Position aus um) gewährleistet ist. Neben dem WC ist rechts und links eine Fläche mit einer Breite von 90 cm vorzusehen, damit ein wahlweises seitliches Anfahren an das WC bzw. Umsetzen von schräg vorne möglich ist. Eine Tiefe von 70 cm ist notwendig, damit der parallele Umsetzprozess Rollstuhl/WC erfolgen kann; das Hinterrad des Rollstuhls stößt gegen die Wand hinter dem WC. Außerdem ermöglicht diese Tiefe das Überfahren mit dem Toilettenstuhl. Damit ist eine Tiefe erforderlich, die entsprechend auf die Konstruktion des WC s übertragen werden muss. Neben tiefen Keramiken lassen sich ggf. auch mit einem Adapter und einer handelsüblichen WC-Tiefe vorgenannte Bedingungen erfüllen. 212
219 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Die Höhe des WC s inkl. WC-Sitz ist laut DIN mit cm festgelegt. Damit kann auf die Bedürfnisse unterschiedlicher Nutzer eingegangen werden. Dieses Maß orientiert sich an folgenden Kriterien: - Bei der Mehrheit der Rollstuhlbenutzer wird die Länge der Unterschenkel zugrunde gelegt, so dass ein guter Fußkontakt zum Boden gesichert ist. Der Fußkontakt ist zwingend notwendig, um Sitzstabilität zu gewährleisten und um beim Entleerungsprozess die Bauchpresse durchführen zu können (dabei wird der Unterarm in den Unterbauch gelegt und durch leichtes Vorbeugen des Oberkörpers die Pressfunktion ausgelöst). - Bei Personen mit Restgehfähigkeit ist in der Sitzhaltung auf dem WC ein stumpfer Winkel zwischen Ober- und Unterschenkel notwendig, um das Aufstehen zu erleichtern. Empfohlen wird eine Sitzhöhe von cm. Im WC-Bereich muss ferner eine Rückenstütze 55 cm hinter der Vorderkante des WC s angebracht werden, um die Sitzhaltung bei mangelnder Rückenmuskulatur zu unterstützen. Es wird ein Polster aus durchgeformtem Material empfohlen. Die Toilettenspülung muss beidseitig mit der Hand oder dem Arm zu betätigen sein, ohne dass der Benutzer seine Sitzposition verändern muss. Die beidseitige Bedienung der Spülung ist notwendig, da viele Rollstuhlbenutzer halbseitige Bewegungsausfälle von Arm und Hand haben (z.b. durch Schlaganfall). Stütz- und Haltegriffe: An beiden Seiten des WC s sind klappbare Stütz- und Haltegriffe anzubringen. Diese müssen 15 cm über die Vorderkante des WC s hinausragen und in waagerechter wie auch in senkrechter Position selbständig arretieren. Stütz- und Haltegriffe müssen für eine Belastung von 1,0 kn am äußeren vorderen Punkt ausgelegt sein. Der Abstand zwischen den Griffen muss 65 bis 70 cm (DIN ), die Höhe 85 cm (gemäß DIN cm über der Sitzhöhe, um das Aufstehen / Hochstützen zu erleichtern) betragen. Es wird empfohlen, die hochgeklappten Griffe um 90 Grad zu drehen, damit sie möglichst flach auf der Wand aufliegen können. Klappgriffe müssen mit wenig Kraftaufwand in selbstgewählten Etappen bedienbar sein. Toilettenpapier: Das Toilettenpapier soll an beiden Stütz- und Haltegriffen angeordnet werden, so dass ein Abrollen sowohl mit der rechten als auch mit der linken Hand ohne Änderung der Sitzposition möglich ist. Abfallauffang: Falls kein gesonderter Abfallbehälter für Papierhandtücher vorhanden ist, muss der Abfallauffang sowohl für Trockentücher aus Papier als auch für andere Hilfsmittel wie Windeln etc. verwendet werden können. Aus diesem Grunde ist ein geruchsdichter Abfallauffang mit selbstschließender Einwurföffnung vorzusehen. Die Höhe der Einwurföffnung sollte bei 85 cm liegen und muss mit dem Rollstuhl anfahrbar sein. Der Verschluss muss leicht (mit einer Hand) bedienbar sein. Vor dem Abfallauffang muss eine Bewegungsfläche von 150 x 150 cm vorhanden sein, um eine seitliche Anfahrt zu ermöglichen. Über einen Fäkalienausguss mit Kaltwasseranschluss sollte in Abstimmung mit dem Nutzer entschieden werden. Notruftaster: Nach DIN muss in der Nähe des WC s ein Notrufschalter installiert werden. Dieser muss leicht erreichbar und auch für sehbehinderte oder blinde Menschen taktil auffindbar sein. Die Auslösung muss auch durch Personen möglich sein die auf dem WC sitzen oder nach einem Sturz auf dem Boden liegen. Der Notruf sollte über ein geeignetes Signal den Pförtner, Hausmeister etc. informieren. 213
220 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Türen: In der DIN werden sehr komplexe Anforderungen an die Türen von barrierefreien Sanitärräumen gestellt. Diese Anforderungen sind in Kapitel der genannten DIN zusammengefasst. Kleiderhaken: Toilettenkabinen sollten mit Kleiderhaken in 85 cm und 150 cm Höhe ausgestattet werden. Klappliege: Die Sanitärräume von Raststätten, Sportstätten, Behinderteneinrichtungen etc. sollten mit einer Klappliege zur Versorgung behinderter Personen durch eine Begleitperson bzw. zum Umkleiden ausgestattet sein (Fläche 180 x 90 cm und Höhe cm nach DIN , 150 cm tiefe Bewegungsfläche vor der Liege). Anforderungen an Dusch-Anlagen Wenn Duschplätze zum angrenzenden Boden nicht niveaugleich gestaltet werden, dürfen diese um maximal 2 cm abgesenkt werden. Diese Absenkung ist vorzugsweise schräg zu gestalten. Im Duschbereich müssen waagerechte Haltegriffe in 85 cm Höhe vorhanden sein. Wenn diese auch auf der Anfahrseite vorhanden sind müssen sie hochklappbar sein. Gehbehinderte Personen haben somit die Möglichkeit, sich während des Duschens einen festen Halt zu verschaffen. Rollstuhlbenutzer mit Restgehfähigkeit können mit Hilfe dieser Haltegriffe vom Rollstuhl zum Duschsitz überwechseln. Ein Duschsitz, Duschhocker oder Dusch(roll)stuhl muss vorhanden sein. Der Dusch-Klappsitz muss mindestens 45 cm tief sein und in einer Höhe von cm angebracht werden. Rechts und links neben dem Sitz sind Stützklappgriffe zu montieren, oder eine Nachrüstmöglichkeit für diese zu schaffen. Diese müssen 28 cm über der Sitzhöhe (Oberkante Griff) montiert werden. Damit keine Druckstellen entstehen, sind (insbesondere bei Personen ohne Gesäßmuskulatur) Duschsitze mit weichen Auflagen zu empfehlen. Die Duschsitze sollten ferner nach unten hin geöffnet sein, so dass ein Reinigen des Genitalbereiches möglich ist. Zu beachten ist auch die Größe des Duschsitzloches, damit Personen ohne Gesäßmuskulatur nicht in diese Öffnung hineinrutschen. Ein Duschklappsitz sollte zudem so ausgestattet sein, dass auch eine Rückenlehne montierbar ist. Zwischen Klappsitz und WC oder anderen Objekten muss eine Bewegungsfläche von 90 cm Breite und 70 cm Tiefe vorhanden sein. Werden Duschabtrennungen verwendet, ist ein erhöhter Flächenbedarf zu beachten. Je nach Nutzung des Objektes kann es sinnvoll sein, halbhohe Duschvorhänge (am Klappgriff) zu installieren, um den Duschvorgang betreuende Personen zu schützen. Armaturen: Wenn der Duschkopf fest installiert ist, dann wird zusätzlich eine Handbrause erforderlich, die aus der Sitzposition heraus erreichbar sein muss und in 85 cm Höhe anzuordnen ist. Die Einhebelmischbatterie ist mit einem Temperaturbegrenzer oder Thermostat zu versehen, die Bedienung ist mit einem langen Hebel auszubilden. Um sehbehinderte und blinde Menschen vor Verletzungen beim Vorbeugen zu schützen, sollte dieser Hebel nach unten zeigen. 214
221 TECEdrainline Unsere schönste Duschrinne ist fast unsichtbar. Mit der verfliesbaren Mulde plate lässt sich die TECEdrainline-Duschrinne perfekt in den Boden integrieren. Jetzt auch mit superflachem Ablauf für die Renovierung. Bodenabläufe z. B. superstark oder mit senkrechtem Ablauf Brandschutzlösung für senkrechten Ablauf Rinnenkörper ohne Spalten und Schrauben, daher hygienisch und leicht zu reinigen Neu! Superflacher Ablauf mit minimaler Aufbauhöhe von 53 mm. TECE GmbH Hollefeldstraße Emsdetten Tel / [email protected] Anzg_drainl_junior_D_Hzg_Journal.indd :02:26 Uhr
222 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Duschsitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte den erforderlichen Abstandsmaßen den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten links oder rechts neben dem WC 150 x 150 cm 70 x 90 cm Mindestfläche ~ 6,84 m² Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 216 Bild 4.3 Grundrissbeispiel öffentlicher WC-Raum barrierefrei nach DIN
223 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Mindestflächenbedarf, ohne Darstellung technischer Hilfsmittel, wie Stütz- und Haltegriffe, Duschsitz Die Mindestfläche ergibt sich aus der Stellfläche der Sanitärobjekte den erforderlichen Abstandsmaßen den erforderlichen Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten links oder rechts neben dem WC für Dusche 150 x 150 cm 70 x 90 cm 150 x 150 cm Mindestfläche ~ 6,8 m² Planungsannahmen: innenliegender Sanitärraum maschinelle Lüftung ganzjährig betriebsbereite Heizung (hier Fußbodenheizung) Installationsschacht Trockenbauweise Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen Bild 4.4 Grundrissbeispiel öffentlicher Dusch- / WC-Raum barrierefrei nachdin
224 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Je anonymer und fremder die Umgebung ist, desto wichtiger ist ihre Barrierefreiheit für die unabhängige, eigenständige Nutzung durch Jedermann. Die Barrieren können bei jedem Menschen in einem anderen Bereich liegen. Während ein individueller Wohnraum auf die Besonderheiten seiner Bewohner zugeschnitten werden kann bzw. Gewöhnung und Vertrautheit manches gar nicht erst zur Barriere werden lässt, muss der öffentliche Raum auf die unterschiedlichsten Einschränkungen vorbereitet sein. Während der Bereich motorischer Mobilitätseinschränkungen bereits relativ bekannt ist, wird auf sensorische und kognitive Einschränkungen noch viel zu wenig reagiert. Abschließend zum Kapitel Barrierefreies Bauen werden daher wichtige Stichpunkte aus anthropometrischer Sicht zusammengestellt, um die notwendigen Maßnahmen im Sanitärbereich anzuregen. Damit insbesondere Informationen, die warnen, leiten oder orientieren auch für Menschen mit sensorischen und/oder kognitiven Einschränkungen erfassbar sind, sind sie über mindestens zwei Sinne zu vermitteln Zwei-Sinne-Prinzip. So sollte die Kennzeichnung von Sanitärräumen neben dem guten Kontrast eine taktile Erfassbarkeit bieten (z.b. Symbole in kräftigem Farbton auf weißem Grund sowie erhaben und somit tastbar). MOTORIK Neben dem Erfordernis ausreichender Bewegungsflächen und Durchgangsbreiten sind insbesondere bei der Auswahl von Bedienelementen (von gut zu greifenden Formen der Haltegriffe und Armaturen bis hin zu Service-Steckdosen mit seitlichem Knaufaufsatz um leichter den Stecker ziehen zu können) zu beachten: Verminderte bzw. nachlassende Kraft Geschicklichkeitseinschränkungen in den Bereichen Grob- und Feinmotorik aber auch Akzeleration (immer größere Menschen) und Kleinwüchsigkeit sowie Kinder unterschiedliche Erreichbarkeiten bzw. Durchgangshöhen beachten SENSORIK Sehen Einschränkungen betreffen die Sehschärfe, die Akkommodation (Umschalten zwischen dem Sehen in die Ferne und dem Sehen im Nahbereich), die Adaption (Anpassung des Auges an das Sehen im Hellen und im Dunklen), die Linseneintrübung (höherer Lichtbedarf, grün und blau schwerer unterscheidbar), die Verkleinerung der Pupille (höherer Lichtbedarf), das Gesichts- und Blickfeld sowie frühe und späte Erblindung. Anforderungen die sich daraus herleiten sind insbesondere: Blendfreie, reflexionsarme Oberflächen (Keramik, Zubehör, Wände, Decken, Böden), Helle, aber blendfreie Ausleuchtung, Keine dunklen Schatten, in denen Gegenstände verschwinden, aber auch nicht so diffus, dass Gegenstände und Untergrund ineinander schwimmen. Das fordert neben gezielter Ausleuchtung (an Spiegeln z.b. rechts und links, im Idealfall außerdem darüber, nie nur eine Allgemeinbeleuchtung) die Ausbildung von Kontrasten in Leuchtdichte und Farbe (z.b. weiße Keramik auf farbigen Fliesen oder umgekehrt, gleiches gilt für Zubehör), Bevorzugt weiße Tageslicht-Quellen, bei farbiger Beleuchtung Nebeneffekte beachten (z.b. veränderte Tiefenwahrnehmung, vorübergehende Weitsichtigkeit bei rotem Licht und Kurzsichtigkeit bei blauem Licht), Wichtige Informationen (z.b. Raumkennzeichnung) nicht nur ausreichend groß und kontrastreich, sondern auch taktil erfassbar (Zwei-Sinne-Prinzip), Zusammenhänge Farbe / Leuchtdichte Form Oberflächen Strukturen beachten. 218
225 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten Hören Einschränkungen resultieren i.w. aus Schwerhörigkeit, Spätertaubung und Gehörlosigkeit. Sie betreffen neben schwerer Verständlichkeit das nicht Trennen können der gezielten Laute von Hintergrundgeräuschen. So sollten bei Alarmsignalen oder auch wichtigen Durchsagen gleichzeitig automatisch Hintergrundgeräusche (wie die häufig in WC-Anlagen eingespielte Musik) eliminiert werden. Außerdem sollten wichtige Signale parallel optisch gegeben werden. Tasten / Fühlen Insbesondere Sehgeschädigte können Defizite durch gezielte haptische und taktile Merkmale kompensieren. Der Wechsel des Bodenbelages wird vielfach mit den Füßen wahrgenommen und dient der Orientierung. Taktil erfassbare Informationen von Raumfunktion bis zur WC-Spülung bzw. eindeutiger Armaturenbedienung können helfen. Das Tasten mit dem Stock erfordert bis auf ca. 15 cm über OKFF herunter gezogene Ausstattungen bzw. deren Abbildung oder eine mind. 3cm hohe Abbildung auf dem Boden, um sie vor dem Dagegenlaufen zu erfassen. Riechen, Schmecken Spielt im Sanitärbereich nur insoweit eine Rolle, als es nicht heißen sollte immer der Nase nach, wohl aber können angenehme Düfte entspannend und orientierend wirken. KOGNITION Betrifft die Orientierungsfähigkeit eines Nutzers in Abhängigkeit seiner Erkenntnis bezogenen geistigen Fähigkeiten. Um hier Barrieren abzubauen sollte mit klaren, einfach verständlichen Symbolen bzw. wenigen, einfachen und deutlichen Worten Hinweise und Erklärungen gegeben werden, keine Werbung im gleichen Blick-/Hörfeld von Hinweisen, die warnen, orientieren, informieren oder leiten platziert werden, Raumstrukturen überschaubar, klar und führend in einer Übereinstimmung aus Form, Farbe und Funktion gestaltet werden. 219
226 Barrierefreies Bauen Sanitär-Handbuch Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden Spezifische und Arbeitsstätten Vorschriften, Interpretation
227 Sanitär-Handbuch Barrierefreies Bauen Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Spezifische Gebäuden Vorschriften, und Arbeitsstätten Interpretation Maße des des seitlichen Bewegungsablaufes des Oberkörpers des Oberkörper Greifbereich der der Arme Arme / Hände / Hände Senkrechter Griffbereich Greifbereich der Arme der Arme / Hände / Hände 221
228 Barrierefreies Bauen Sanitäranlagen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten 1. Behinderten Gleichstellungsgesetz vom 27. April 2002 ( BGBI. I S.1467, 1468), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 19. Dezember 2007 (BGBI. I S. 3024) geändert worden ist. 2. Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBI. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBI. i S. 960) geändert worden ist. 3. LASI - Veröffentlichung - LV40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung, März Musterbauordnung MBO- idf v. November 2002, zuletzt geändert durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom Oktober DIN : Barrierefreies Bauen Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze - Planungsgrundlagen 6. DIN : Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude 7. DIN : Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 2: Wohnungen 8. DIN EN 81-70: Sicherheitsregeln für Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besonderer Anwendung für Personen- und Lastenaufzüge Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderung; Deutsche Fassung EN 81-70: A1: VDI 6000 Blatt 1: Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Wohnungen 10. VDI 6008 Blatt 1: Barrierefreie und behindertengerechte Lebensräume - Anforderungen an die Elektro- und Fördertechnik 11. VDI 6008 Blatt 2 Entwurf : Barrierefreie Lebensräume - Möglichkeiten der Sanitärtechnik 12. Reichweite und Greifhöhe von Rollstuhlfahrern Planungshilfe - Maße Sanitär-Handbuch 2009, GC Sanitär. Schintz-Verlag Bremen 222
229 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen 1 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) - Grundlagen Im vorliegenden Abschnitt sind die Vorschriften, Interpretationen sowie Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise zusammengefasst, die für alle nachfolgend aufgeführten Einrichtungen im gewerblich - öffentlichen Bereich gleichermaßen oder im Einzelfall gelten (z.b. können Küchen nicht nur in Hotels und Gaststätten sondern auch in anderen Einrichtungen vorgesehen werden). Für die Mindestbewegungsflächen in öffentlichen und gewerblichen Gebäuden gibt es keine durchgängige Grundlage wie für den Wohnungsbau. Für das vorliegende Handbuch wurden folgende Unterlagen herangezogen: Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsstättenrichtlinien, VDI 6000 Blätter 2, 3 sowie VDI 3818, VDI 6000 Blatt 1 (Wohnungsbau) sowie Fachliteratur. Die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen rückt zunehmend in das öffentliche Bewusstsein und schlägt sich im Vorschriftenwerk nieder. Immer mehr Länder fordern die barrierefreie Gestaltung zumindest der öffentlich zugängigen Bereiche in Gebäuden und Anlagen. Gemäß SGB IX sind Betriebe verpflichtet zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen oder müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Fragen der Ausbildung behindertengerechter Sanitärbereiche werden im Kapitel Barrierefreies Bauen, Sanitäranlagen für Menschen mit Behinderungen in öffentlich zugängigen Gebäuden und Arbeitsstätten behandelt. In den folgenden Abschnitten werden lediglich die grundsätzlichen Aussagen bzw. Forderungen zum Grad der barrrierefreien Gestaltung der Einrichtungen benannt. Übergreifende Vorschriften und Normen Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) vom 07. August 1996 (BGBl. I S. 1246); zuletzt geänd. durch Art 15, Abs. 89 vom 05. Feb (BGBl. I S. 160) Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), zuletzt geänd. durch Art 4 vom 19. Juli 2010 (BGBl. I, Nr. 38, S. 960) und zugehörige Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) unter Beachtung der Leitlinien zur ArbStättV Stand März 2009 (LASI) Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Muster-Versammlungsstättenverordnung - MVStättV) Fassung Juni 2005 ARGEBAU (zuletzt geänd. Feb. 2010) DIN ISO Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 1: Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen und Sicherheitsmarkierungen DIN EN Sicherheitsnotduschen; Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien DIN EN ; Augenduschen mit Wasseranschluss DIN EN ; Körperduschen ohne Wasseranschluss DIN EN ; Augenduschen ohne Wasseranschluss DIN Laboreinrichtungen; keramische Fliesen für Labortische DIN ; Labortisch Becken DIN ; Laborarmaturen; Entnahmestellen für Wasser DIN EN Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge - Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen DIN Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen; öffentlich zugängliche Gebäude DIN ; Wohnungen DIN Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten insbesondere Tabelle 3 Wegbreiten (im Zusammenhang ASR) 223
230 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen DIN VDE VDI 6000 Blatt 2 VDI 6000 Blatt 3 VDI 6024 Blatt 1 Unterrichtsräume und Laboratorien; Einrichtungsgegenstände -; Sicherheitsbestimmungen für energieversorgte Baueinheiten. Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Arbeitsstätten und Arbeitsplätze -; Versammlungsstätten und Versammlungsräume Wassersparen in Trinkwasserinstallationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung AMEV Sanitäranlagen 2011: Planung, Ausführung und Bedienung von Sanitäranlagen in öffentlichen Gebäuden. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) - Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin AMEV Energie 2010, Energie 2010: Hinweise zum Energiemanagement in öffentlichen Gebäuden. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) - Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin Hinweise zum Planen und Bauen von Wärmeversorgungsanlagen für öffentliche Gebäude (Heizanlagenbau 2005) AMEV, 2005 Hinweise für Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentlichen Gebäuden (Elt.Anlagen 2007) AMEV, 2007; inkl. Ergänzung erhöhter Schutz durch RCD (April 2009) AMEV Beleuchtung 2011: Hinweise für die Innenraumbeleuchtung mit Künstlichem Licht in öffentlichen Gebäuden. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) - Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin AMEV RLT-Anlagenbau 2011, RLT-Anlagenbau 2011: Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude. Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) - Geschäftsstelle im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin Die AMEV-Dokumente sind frei verfügbar und können unter heruntergeladen werden. BGI/GUV-I Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen BGR 181 Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr GUV-V A 1 Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention BGR A1 Grundsätze der Prävention: Berufsgenossenschaftliche Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (zu den der BG-Vorschrift BGV A1) GUV-R 111 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - GUV-Regel - Arbeiten in Küchenbetrieben BGI/GUV-I 8527 Informationen - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche GUV-S I 8027 Sicherheit bei Bau und Einrichtung - Mehr Sicherheit bei Glasbruch DIN Lebensmittelhygiene - Gemeinschaftsverpflegung 224
231 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinien Geltungsbereich und Erläuterungen Ausgangspunkt für den Erlass der Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches neben der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers die Grundsätze des Arbeitsschutzes benennt. Das Arbeitsschutzgesetz gilt in allen Tätigkeitsbereichen, ausgenommen Hausangestellte in privaten Haushalten, Beschäftigte auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit dafür entsprechende Rechtsvorschriften bestehen. Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen. Die ArbStättV dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Sie gilt nicht für Arbeitsstätten in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen und mit Ausnahme 5 Nichtraucherschutz nicht im Reisegewerbe und Marktverkehr, in Transportmitteln des öffentlichen Verkehrs und für Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Flächen liegen. In der Arbeitsstättenverordnung ArbStättV werden die Anforderungen an den Arbeitsschutz in Form von allgemein gehaltenen Schutzzielbestimmungen und Mindestvorschriften formuliert, die in den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), neu Technische Regeln für Arbeitsstätten, konkretisiert werden. Zusätzlich erlangen die zugehörigen Leitlinien des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) zunehmende Bedeutung für Erläuterung und Konkretisierung der Anforderungen. Auszug aus der ArbStättV: 3 Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten erreichen. (2) Beschäftigt der Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen, hat er Arbeitsstätten so einzurichten und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie von zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen, Orientierungssystemen, Waschgelegenheiten und Toilettenräumen. (3) Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen Antrag des Arbeitgebers Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges zulassen, wenn 1. der Arbeitgeber andere, ebenso wirksame Maßnahmen trifft oder 2. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Bei der Beurteilung sind die Belange der kleineren Betriebe besonders zu berücksichtigen. (4) Soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen gestellt werden, bleiben diese Vorschriften unberührt Sanitärräume, Pausenräume... Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Nach LASI-Leitlinien bedeutet dies, dass eine Wahlfreiheit zwischen Geschlechtertrennung oder getrennter Nutzung der gleichen Anlagen durch geeignete organisatorische Maßnahmen unter bestimmten Bedingungen (z.b. kleine Betriebe mit nicht gleichzeitiger Beschäftigung) besteht. Grundsätzlich wird aber weiterhin orientiert nicht getrennte Anlagen auf Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten zu beschränken. 225
232 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Speziell zum Sanitärbereich werden im Anhang Ziff. 4 der ArbStättV Festlegungen getroffen: 4.1 Sanitärräume (1) Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden. (2) Waschräume nach 6 Abs. 2 Satz 2 sind a) in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten, b) so zu bemessen, dass die Beschäftigten sich den hygienischen Erfordernissen entsprechend und ungehindert reinigen können; dazu muss fließendes warmes und kaltes Wasser, Mittel zum Reinigen und gegebenenfalls zum Desinfizieren sowie zum Abtrocknen der Hände vorhanden sein, c) mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Duschen zur Verfügung zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Sind Waschräume nach 6 Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, müssen in der Nähe des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen. (3) Umkleideräume nach 6 Abs. 2 Satz 3 müssen a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ausgestattet sein, in denen jeder Beschäftigte seine Kleidung aufbewahren kann. Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen, wenn Umstände dies erfordern. (4) Wasch- und Umkleideräume, die voneinander räumlich getrennt sind, müssen untereinander leicht erreichbar sein. Auszug aus der ArbStättV: 8 Abs. 2 Übergangsvorschriften Die im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien gelten bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2012, fort. In Ihrer Anwendung sind die Leitlinien des LASI zu beachten. Die Arbeitsstättenverordnung wird durch die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) konkretisiert, die empfehlenden Charakter haben und die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur zur Erfüllung der geforderten Maßnahmen enthalten. Sie sind gemäß LASI in der Anwendung aber auf den aktuellen Stand und die bauordnungsrechtliche Übereinstimmung zu prüfen. In öffentlich gewerblichen Bereich sind u.a. folgende Technische Regeln für Arbeitsstätten / Arbeitsstättenrichtlinien anzuwenden, hier vor Allem mit Fokus auf den Sanitärbereich: ASR A 3.5 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Raumtemperatur ASR 34/1-5 Umkleideräume ASR 35/1-4 Waschräume ASR 35/5 Waschgelegenheiten außerhalb von erforderlichen Waschräumen ASR 37/1 Toilettenräume ASR A 4.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A 3.6 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Lüftung 226 Bitte beachten, da Redaktionsschluss dieses Buches vor dem 31. Dezember 2012: Die aktuellen Versionen der Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) und der neuen Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie auf der Homepage ihres Landes (Beispiel BaWü: ), bei Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft, oder mithilfe von Suchmaschinen im Internet. Da diese ASR Gesetzestexte sind, sind Sie frei verfügbar.
233 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen VDI 6000 Blatt 2 Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Arbeitsstätten und Arbeitsplätze Die VDI 6000 Blatt 2 ist als eine Ergänzung zu den ASR zu verstehen. Sie gilt für Arbeitsstätten/ Arbeitsräume in Gebäuden (z.b. Gewerbe- und Industriebauten, Büro- und Verwaltungsgebäude, Werkstätten, Ausbildungsstätten) und befasst sich mit der Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen. Die Anzahl der in einer Arbeitsstätte benötigten Wasch-, Dusch- und Toilettenanlagen sowie Umkleideräume ist in der VDI 6000 Blatt 2 im Unterschied zu den Arbeitsstättenrichtlinien in Abhängigkeit von der Art der Arbeitsstätte definiert. Unterscheidungsmerkmale der Arbeitsstätten untereinander sind dabei: 1. die Anforderungen des Arbeitsplatzes an die Hygiene, 2. die Arbeitsumgebung des Arbeitsplatzes (Temperatur, Staub, Nässe, Lärm usw.) 3. die Gesundheitsgefahren (Verarbeitung von Giftstoffen, infektionsgefährdete Betriebe, strahlungsgefährdete Betriebe usw.) Zuordnungsbeispiele in der VDI 6000 Blatt 2 helfen die Arbeitsstätten den jeweiligen Bereichen zuzuordnen. Sind Waschräume (wegen der Tätigkeit oder aus gesundheitlichen Gründen) erforderlich, so gilt: - getrennt für Frauen und Männer - keine Toiletten, Umkleideeinrichtungen im Waschraum - unmittelbarer Zugang zum Umkleideraum Sind keine Waschräume erforderlich, so muss eine Waschgelegenheit vorhanden sein. Toiletten sind immer in der Nähe (max. 100 m) von Arbeitsplätzen, Kantinen, Pausen-, Bereitschafts-, Umkleide- und Waschräumen anzuordnen: - bei bis zu 5 Beschäftigten unterschiedlichen Geschlechts genügt eine vollständig getrennte abschließbare Toilettenzelle, - bei mehr als 5 Beschäftigten unterschiedlichen Geschlechts sollen für Frauen und Männer vollständig getrennte Toilettenräume vorhanden sein, - bei mehr als 5 Beschäftigten müssen Besuchern Gästetoiletten zur Verfügung gestellt werden. Ein Sanitätsraum muss bei mehr als 1000 Beschäftigten vorhanden sein. Ist mit besonderen Unfallgefahren zu rechnen, so muss bereits bei mehr als 100 Beschäftigten ein Sanitätsraum vorhanden sein. (Ausstattung nach ASR A 4.3 Technische Regeln für Arbeitsstätten - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ) Ist bei der Tätigkeit des Arbeitnehmers besondere Arbeitskleidung notwendig, so sind den Beschäftigten Umkleideräume getrennt nach Geschlecht zur Verfügung zu stellen. Bei mehr als 10 ständig beschäftigten Arbeitnehmern muss ein Pausenraum zur Verfügung gestellt werden. Bei weniger als 10 Beschäftigten ist nur dann ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen (VDI 6000 Blatt 2, 5.1.6; ASR A4.2, 4.1): - wenn der Arbeitnehmer größeren Einwirkungen von Hitze, Kälte, Nässe, Staub, unzuträglichen Gerüchen, Lärm oder gefährlichen Stoffen ausgesetzt ist, - wenn der Arbeitnehmer überwiegend im Freien oder in Räumen ohne Sichtverbindung nach außen arbeitet, schwere körperliche Arbeit verrichtet oder eine stark schmutzende Tätigkeit ausübt, - bei Kundenverkehr. Nach ASR 4.2, 4.1 Abs. 4 sind aber Ausnahmen möglich: Auf einen Pausenraum oder Pausenbereich kann bei Tätigkeiten in Büroräumen oder in vergleichbaren Arbeitsräumen verzichtet werden, sofern diese während der Pause frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Publikumsverkehr, Telefonate) sind. Damit wird eine gleichwertige Erholung im Arbeitsraum gewährleistet. Vergleichbare Arbeitsräume können z. B. Registraturen oder Bibliotheken sein. Teeküchen werden in der VDI 6000 Blatt 2 empfohlen. Die ASR A4.2 gibt vor: Ein Bedarf für Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln liegt vor, wenn keine Kantine zur Verfügung steht oder bei Beschäftigten, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen. Bei Bedarf sind Kleiderablagen und der Zugang zu Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Eine Waschgelegenheit im Pausenraum kann zweckmäßig sein. 227
234 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Für die sanitärtechnischen Einrichtungen von Kleinbetrieben werden nach VDI 6000 Blatt 2 vereinfachte Bemessungsrichtlinien vorgeschlagen: Tabelle 1.1 Sanitärtechnische Einrichtungen von Kleinbetrieben nach VDI 6000 Blatt 2 min. 1 Waschplatz für max Beschäftigte bei nicht oder mäßig bei schmutzender bei stark schmutzender Tätigkeit schmutzender 1 Umkleideraum, wenn besondere Berufskleidung erforderlich ist min. 1 WC für max. 5 Beschäftigte Handwaschbecken und Urinal können in einem Toilettenraum ohne Vorraum angebracht sein. Für Betriebe mit 6 bis 250 Beschäftigten wird die Anzahl der Sanitärobjekte in Toilettenräumen zum einen wie in der ASR 37/1 auf Grundlage einer bekannten Anzahl von männlichen und weiblichen Beschäftigten empfohlen, zum anderen gibt es auch eine Empfehlung auf Grundlage der Gesamtbeschäftigtenzahl ohne Kenntnis der genauen männlichen oder weiblichen Anzahl an Beschäftigten. Tabelle 1.2 Anzahl der Sanitärobjekte in Toilettenräumen nach ASR 37/1 und VDI 6000 Blatt Anzahl der Arbeitsplätze je Etage oder Arbeitsraum Toilettenraum Damen Toilettenraum Herren WC HWB WC + WC UR HWB HWB in Kabine Anzahl der Sanitärobjekte nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 37/1 Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils bis Damen bis Herren bis Damen bis Damen bzw. Herren jeweils bis Damen bis Herren bis Damen bis Damen bzw. Herren jeweils bis Damen bis Herren bis Damen bis Damen bzw. Herren jeweils bis Herren bis Herren bis Herren Empfohlene Anzahl der Sanitärobjekte nach VDI 6000 Blatt 2, wenn die Anzahl der beschäftigten Damen und Herren bekannt ist Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils Damen bzw. Herren jeweils
235 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Empfohlene Anzahl der Sanitärobjekte nach VDI 6000 Blatt 2, wenn die Anzahl der Beschäftigten bekannt ist, nicht aber das Geschlecht bis bis bis bis bis bis bis Die Anzahl von Sanitärobjekten in Wasch- und Umkleideräumen unterscheiden sich in der VDI 6000 Blatt 2 nicht nur nach der Anzahl der Beschäftigten, sondern auch nach der ausführenden Tätigkeit des Arbeitnehmers: - nicht schmutzende, - mäßig schmutzende, - schmutzende, - stark schmutzende Tätigkeit. Muss Arbeitskleidung getragen werden, dann muss je Beschäftigten ein Umkleideschrank im Umkleideraum zur Verfügung stehen. Bei stark schmutzender Tätigkeit wird ein weiterer Umkleideschrank benötigt (1xStraßenbekleidung, 1xArbeitsbekleidung). Beim Erfordernis der schwarz-weiß-trennung ist die Kleidung in jeweils einem anderen Raum unter zu bringen, zwischen denen Waschgelegenheiten vorzusehen sind. Wenn ein Wasch- oder Toilettenraum nach max. 100m erreicht wird, entfällt nach ASR 35-5 und VDI 6000 Blatt 2 eine zusätzliche Waschstelle im Arbeitsraum. Tabelle 1.3 Anzahl der Sanitärobjekte in Wasch- und Umkleideräumen bei Arbeitsplätzen, Tätigkeit mäßig schmutzend nach ASR 35/1-4 und VDI 6000 Blatt 2 Anzahl der Arbeitsplätze für Damen und Herren Tätigkeit schmutzend ohne besondere Hygieneanforderungen Wasch- und Umkleideraum Waschplätze Duschplätze Fußwaschstände Anzahl der Sanitärobjekte nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 35/ Waschstelle je 5 Arbeitnehmer - wahlweise Waschrinne, -becken, -brunnen, Duschen - je 10 Waschgelegenheiten außer Duschen 1 Fußwaschstand Toilettenraum zum Wasch- und Umkleideraum WC Urinale HWB in unmittelbarer Nähe, keine Angaben zur Anzahl Empfohlene Anzahl der Sanitärobjekte nach VDI 6000 Blatt 2 Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren
236 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Tabelle 1.4 Anzahl der Sanitärobjekte in Wasch- und Umkleideräumen bei Arbeitsplätzen, Tätigkeit schmutzend nach ASR 35/1-4 und VDI 6000 Blatt 2 Anzahl der Arbeitsplätze für Damen und Herren Tätigkeit schmutzend ohne besondere Hygieneanforderungen Wasch- und Umkleideraum Waschplätze Duschplätze Fußwasch stände Anzahl der Sanitärobjekte nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 35/ Waschstelle je 4 Arbeitnehmer - wahlweise Waschrinne, -becken, -brunnen, Duschen - je 10 Waschgelegenheiten außer Duschen 1 Fußwaschstand Toilettenraum zum Wasch- und Umkleideraum WC Urinale HWB in unmittelbarer Nähe, keine Angaben zur Anzahl Empfohlene Anzahl der Sanitärobjekte nach VDI 6000 Blatt 2 Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Tabelle 1.5 Anzahl der Sanitärobjekte in Wasch- und Umkleideräumen bei Arbeitsplätzen, Tätigkeit stark schmutzend nach ASR 35/1-4 und VDI 6000 Blatt Anzahl der Arbeitsplätze für Damen und Herren Tätigkeit schmutzend ohne besondere Hygieneanforderungen Wasch- und Umkleideraum Waschplätze Duschplätze Fußwasch stände Anzahl der Sanitärobjekte nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 35/ Waschstelle je 4 Arbeitnehmer - wahlweise Waschrinne, -becken, -brunnen, Duschen, 1/3 der Waschgelegenheiten muss eine Dusche sein, für jede Anlage mind. eine Dusche - je 10 Waschgelegenheiten außer Duschen 1 Fußwaschstand Toilettenraum zum Wasch- und Umkleideraum WC Urinale HWB in unmittelbarer Nähe, keine Angaben zur Anzahl Empfohlene Anzahl der Sanitärobjekte nach VDI 6000 Blatt 2 Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren Damen oder Herren
237 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Bestehen bei den Arbeitsplätzen Anforderungen an die Hygiene, so gelten für die Waschplätze in den Arbeitsräumen weitergehende Vorschriften. Für die Ausstattung der Toiletten- und Waschräume gelten aber weiterhin die Empfehlungen der vorgenannten Tabellen. Tabelle 1.6 Anzahl der Sanitärobjekte in Wasch- und Umkleideräumen bei Arbeitsplätzen mit gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten nach VDI 6000 Blatt 2 Damen oder Herren Waschplätze Duschplätze Fußwaschplatz In der VDI 6000 Blatt 2 sind einige der Verordnungen und Anforderungen an die Sanitärobjekte im Arbeitsraum zusammengestellt. Bei der Ausführung sind aber im besonderen Maße auch die betriebsinternen Vorgaben der Betreiber zu beachten, sowie Abstimmungen mit den Behörden und Arbeitnehmervertretern zu führen. Die VDI 6000 Blatt 2 gibt auch Empfehlungen für die einzelnen Sanitärobjekte. Für Handwaschbecken, Wasch-, Dusch-, Fußwaschplätze gilt grundsätzlich, dass das Waschen unter fließendem Wasser möglich sein muss und dass dabei absperrbare Ablaufventile und Überläufe nicht zulässig sind. Das Abwasser darf nicht über die Ablauffläche eines anderen Sanitärobjektes fließen. Es muss eine einwandfreie Reinigung der Sanitärobjekte gewährleistet werden. D.h., die Oberflächen müssen glatt und porenfrei sein, das Eindringen von Wasser und Schmutz verhindern und außerdem farbecht und UV-beständig sein. Die Toilettenbecken und Sicht- / Spritzschutzwände zwischen Urinalen und auch entsprechendes Zubehör, z.b. Bürstengarnitur für die Toilettenbecken, sollten wandhängend mit ausreichendem Bodenabstand montiert werden. Die Oberflächen der Wände und Böden neben den Sanitärobjekten sollten ebenfalls eine einwandfreie Reinigung gewährleisten. Die Fuge zwischen einem an der Wand befestigten Sanitärobjekt und der Wandoberfläche ist elastisch auszufüllen (Wartungsfuge!). Ist am Arbeitsplatz mit unangenehmen Geruchsbelästigungen zu rechnen, sind Speibecken vorzusehen. Ist der Arbeitnehmer z.b. ständig hohen Temperaturen, Staub oder anderen schädlichen Umgebungseinflüssen ausgesetzt, werden Trinkbrunnen empfohlen. Die Armaturen sollten mit einem Verbrühungsschutz ausgestattet sein (einstellbare Thermostate, Temperaturanschläge), laut AMEV Sanitäranlagen 2011: Thermostatbatterien sind da notwendig, wo Verbrühungsgefahr besteht. Empfohlen werden für Duschen, Toiletten, Urinale auch Armaturen mit berührungslos elektronischer Auslösung. Für Rollstuhlbenutzer werden seitlich im Greifbereich an einer Wand oder in den Stützgriffen angeordnete Spülauslöser empfohlen. In den folgenden Tabellen werden die Sanitärobjekte in ihrer Maßlichkeit mit den notwendigen Abständen und Bewegungsflächen für Arbeitsstätten sowie für Versammlungsstätten (vgl. auch nachfolgende Bemessungsrichtwerte) aufgelistet. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Empfehlungen in den verschiedenen Blättern der VDI 6000 in einzelnen Maßen differieren ihre Anwendung ist daher sorgsam zu prüfen. In Abhängigkeit der Art der Einrichtung bzw. beim Bauen im Bestand der örtlichen Situation sind begründete Kompromisse zu Grunde zu legen, die im Rahmen des Entwurfs mit dem Bauherrn bzw. Auftraggeber abzustimmen sind. Wenn mit einer gleichzeitigen Benutzung der Sanitärobjekte nicht zu rechnen ist, dürfen sich die Bewegungsflächen überlagern. 231
238 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Tabelle VDI Maße 6000 von Blatt sanitären 2 / Part Ausstattungsgegenständen, 2 Bewegungsflächen und Abstände für Arbeitsstätten nach VDI 6000 Blatt 2, Tabelle 10 Tabelle 10. Maße alle Maßangaben von sanitären in cm Ausstattungsgegenständen, Bewegungsflächen und Abstände (in cm) 2 Alle Rechte vorbehalten Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf Sanitäre Ausstattungsgegenstände Waschplätze Handwaschbecken Duschplatz Fußwaschplatz Klosettbecken, Spülung vor Wand Klosettbecken, Spülung für Wandeinbau 3 Kurzbezeichnung WP HWB DP FWP WCa WCu HK UR SB TB AB SP DPb WTb WCb 4 Empfohlene Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen 5 Breite b Tiefe t Min. Bewegungsflächen Hockklosett Urinal Speibecken Trinkbrunnen Ausgussbecken Spüle Duschplatz barrierefrei Waschtisch barrierefrei WC barrierefrei CD - Stand Breite B Bewegungsfläche 9 Tiefe T Empfohlene Montagehöhe 11 Oberkante Keramik über OKFFB * ) bei Wänden auf beiden Seiten bis * ) Min. seitliche Abstände zu anderen sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen 16 WP HWB DP FWP WC HK UR SB TB 26 AB 27 SP 28 Wand * ) 25* ) 25* ) 25* ) 25* ) 25* ) 32 Min. Maße für Kabinen Breite Tiefe 33 Toilettenkabine mit Türanschlag nach außen Toilettenkabine mit Türanschlag nach innen Toilettenkabine mit WC und Handwaschbecken nebeneinander angeordnet, Türanschlag nach außen Toilettenkabine mit WC und Handwaschbecken nebeneinander angeordnet, Türanschlag nach innen Duschkabine Raumtiefe vor den Kabinen Raumtiefe vor den Kabinen bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalanlagen, 205 Türanschlag nach außen 40 Raumtiefe vor den Kabinen bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalanlagen, 165 Türanschlag nach innen 41 Raumtiefe vor den Kabinen bei zweibündigen Toilettenanlagen, Türanschlag nach außen Raumtiefe vor den Kabinen bei zweibündigen Toilettenanlagen, Türanschlag nach innen Türbereich, Abstand zu Türöffnungen min. 10 cm
239 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Tabelle All rights reserved 1.8 Empfohlene Verein Deutscher Maße Ingenieure von e.v., sanitären Düsseldorf Ausstattungsgegenständen, 2011 Bewegungsflächen VDI 6000 Blatt 3 und / Part Abstände 3 für 13 Versammlungsstätten nach VDI 6000 Blatt 3, Tabelle 3 Tabelle 3. Empfohlene alle Maßangaben Maße in cm von sanitären Ausstattungsgegenständen, Bewegungsflächen und Abstände Alle Maße in cm Barrierefreies Bauen 2 Sanitäre Ausstattungsgegenstände Waschbecken Handwaschbecken Ausgussbecken Speibecken Klosettbecken, Spülung vor der Wand Klosettbecken, Spülung für Wandeinbau Urinalbecken Baby-Wickeltisch Schminktisch Waschbecken, barrierefrei Klosettbecken, barrierefrei 3 Kurzbezeichnung WB HWB AB SB WCa WCu UR BWT ST WBb WCb 4 Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen 5 Breite b Tiefe t Bewegungsflächen 8 Breite B Tiefe T Bei gegenüberliegender Anordnung von sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von mindestens 75 cm vorzusehen. Bewegungsfläche Montagehöhe c) a) 42 a) a) 12 Montagehöhe für Kind c) 65/70 65/ /55 13 seitliche Abstände zu anderen sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen 14 WB HWB WCa/WCu Schamwand Wand b) 25 b) 25 b) Türbereich Abstand zu Türöffnungen/Türleibungen mindestens 10 cm 20 Vorwand-Installation Maße siehe unter Gliederungsnummer Maße für Toilettenräume 22 mit Türanschlag nach außen mit Waschplatz 23 Breite, WC-Kabine Tiefe, WC-Kabine Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalbecken NormCD - Stand Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei zweibündigen Toilettenanlagen a) Oberkante Keramik bei wandhängender Ausführung b) bei Wänden auf beiden Seiten c) Montagehöhe über Fertigfußboden
240 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Die AMEV Sanitäranlagen 2011 schreibt folgende Grundlagen für das Errichten von Sanitäranlagen vor: 1.2 Grundlagen für das Errichten von Sanitäranlagen Vorschriften und Regeln der Technik Es sind insbesondere die in der Anlage bzw. als Fußnoten angeführten Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik, sowie die länderspezifischen Regelungen nach dem jeweils letzten Stand zu beachten. Da der hier dokumentierte Normenstand einer stetigen Veränderung unterliegt, ist der aktuelle Stand immer zu prüfen Wirtschaftlichkeit, Energie- und Wassereinsparung, Umweltschutz Sanitäranlagen sind unter Beachtung der Hygiene und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für Bau und Betrieb entsprechend der Forderung nach sparsamen Energie- und Wasser- insbesondere Trinkwassergebrauch zu planen und zu errichten. Bei geeigneten Randbedingungen ist die Verwendung von Nichttrinkwasser (z. B. Regen- und Grauwasser) für Außenbewässerung oder Toilettenspülung in die Überlegungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich ist zu prüfen und zu entscheiden, ob beim Bau von Sanitäranlagen Mehraufwendungen für wassersparende Maßnahmen wirtschaftlich gerechtfertigt sind. Zusätzliche Aufwendungen sind wirtschaftlich vertretbar, wenn sie innerhalb der zu erwartenden Nutzungsdauer der Anlagen durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Ergibt der Wirtschaftlichkeitsvergleich Kostengleichheit, so ist die Lösung zu bevorzugen, die den geringsten Wasserverbrauch verursacht und als am umweltverträglichsten anzusehen ist. Kaltwasser und bei größeren Anlagen auch Warmwasser sind in Verbrauch und Spitzenlast zu erfassen und, sofern möglich, in einer GLT zu protokollieren Unerprobte Werkstoffe, Bauteile und Konstruktionen Stoffe und Bauteile müssen den Bestimmungen der VOB/C, insbesondere der DIN und genügen. Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die für den Anwendungsfall zugelassen sind und nach den anerkannten Regeln der Technik beschaffen sind. Das Zeichen einer anerkannten Prüfstelle (z. B. DIN-, DVGW-, VDEoder GS-Zeichen) bekundet, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung für eine derartige Zulassung ist das Vorhandensein eines CE-Kennzeichens. Die Auswahl eines Prüfzeichens ist für jeden Anwendungsfall entsprechend den Erfordernissen durchzuführen. Die Verwendung von noch nicht ausreichend erprobten Stoffen, Bauteilen und Konstruktionen darf nur dann zugelassen werden, wenn diese gegenüber den bisher gebräuchlichen erhebliche Vorteile erwarten lassen und eine ausreichende Erprobung aus besonderen Gründen nicht abgewartet werden kann. Vor Einsatz solcher Stoffe, Bauteile und Konstruktionen ist die Vorlage neutraler und zuverlässiger Gutachten (z. B. von Materialprüfungsämtern) über deren sicheren Gebrauchswert und Umweltverträglichkeit zu fordern. Vor der Verwendung derartiger Stoffe oder Bauteile ist entsprechend 13 Nr. 2 VOB/A stets zu prüfen, in welchem Umfang die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche über die Regelfrist des 13 Nr. 4 VOB/B hinaus verlängert werden muss. Eine derartige Vereinbarung ist in die besonderen Vertragsbedingungen aufzunehmen Besondere Forderungen Forderungen der Nutzer bzw. Bedarfsträger, die über normale Standards hinausgehen, sind stets auf ihre Berechtigung und/oder Plausibilität zu prüfen und ggf. zurückzuweisen. Ebenso sind die Auflagen und Forderungen der Genehmigungs-, Zustimmungs- und/oder Aufsichtsbehörden insbesondere bezüglich des Umwelt- und Arbeitsschutzes kritisch zu untersuchen. 234
241 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen 2 Planungsgrundlagen 2.1 Allgemeines Eine sorgfältige Planung der Sanitäranlagen trägt dazu bei, die Baukosten und die Folgekosten zu senken. Als Richtlinie dient hierbei die VDI 3818 Öffentliche Toiletten- und Waschräume. Die rechtzeitige und umfassende Zusammenarbeit zwischen Architekt und Fachingenieur ist unverzichtbar, um gleichzeitig mit dem verstärkten Kostenbewusstsein die Aspekte der Funktionsfähigkeit und Hygiene zu gewährleisten. Mit einem unvorteilhaften Entwurf werden in hohem Maße Kosten vorprogrammiert, die sich später auch durch Vereinfachung des Ausbaustandards, durch günstige Ausschreibungsergebnisse und durch sparsames Nutzerverhalten nicht mehr einsparen lassen. Zu den wesentlichen Aspekten gehören: 1. Festlegung des Ausstattungsbedarfs, 2. Konzentration der Installationen, 3. Vorfertigung und Vorwandinstallation, 4. Auswahl und Beschränkung auf marktgängige Serienprodukte, 5. Nachhaltigkeit Bereits vor Fertigstellung einer Sanitären Anlage ist darauf zu achten, dass die späteren Betreiber/Nutzer mit deren Aufbau und Funktionsweise vertraut gemacht werden. Dies beinhaltet auch deren Teilnahme an der Inbetriebnahme und Abnahme, sowie eine ausführliche Einweisung, insbesondere zur wirtschaftlichen Betriebsweise. Mit der Abnahme/Übergabe der Anlage geht die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Betriebssicherheit vom Anlagenersteller an den Betreiber über. Diesem sind dabei alle erforderlichen Unterlagen zur Betriebsführung zu übergeben. Dazu gehören in Anlehnung an RBBau H1: Anlagen-, Geräte- und Funktionsbeschreibungen Bestandspläne Grundrisse und Schemata Öffentlich-rechtliche Abnahmebescheinigungen (Untersuchungen gem. TrinwV, Anl. 1-3) Bedienungs- und Wartungsanleitungen Wartungsverträge / -entwürfe Prüfprotokolle, -zeugnisse, -fristen Betriebsbücher Ersatzteillisten Pflegeanleitungen 235
242 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Planungshinweise und Empfehlungen Die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherer und Schadenversicherer ist nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Verfahrens. Von ihrer Einhaltung hängt u.u. jedoch die Inbetriebnahme sowie die Höhe der Versicherungsprämie ab. Auf ihre frühzeitige Beachtung wird deshalb ausdrücklich hingewiesen. Je nach der Art der auszustattenden Einrichtung und ihrem Nutzerkreis spielen Fragen der Desinfektion, der Gesundheitsgefährdung und -vorsorge eine unterschiedlich große Rolle. Der Umfang der notwendigen Maßnahmen bzw. der entsprechende Grad der Beanspruchung von Räumen und Ausstattungen ist frühzeitig mit dem Betreiber sowie ggf. zuständigen Hygieniker abzustimmen. Der Infektionsgefährdung durch Legionellen ist durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Das betrifft insbesondere Kinder, alte Menschen und Kranke. (vgl. Kapitel Wasserversorgung) Aus wirtschaftlichen Gründen sowie um Feuchtigkeit und Gerüche schnell abziehen zu lassen, sind Sanitärräume mit ausreichender natürlicher Belüftung und Beleuchtung vorzuziehen. Andernfalls ist ihre maschinelle Be- und Entlüftung vorgeschrieben. Auf Zugfreiheit ist zu achten. Gerüche aus Toilettenräumen dürfen nicht in Wasch- und Vorräume gelangen. Die Raumtemperatur ist auf die Gebäudenutzung abzustimmen. Hierzu sind die Vorgaben der ASR A 3.6 sowie der VDI 6000 zu beachten. Werden Sanitärräume gefliest, ist die Fliesenhöhe aus gestalterischen Gründen abzustimmen auf - die Höhe der Türzargen, - die Höhe der Trennwände von WC-Zellen, - die Höhe von Duschabtrennungen, - ggf. auf Unterdecken. Es sollten Fliesenpläne angefertigt werden, in denen - das Fliesenraster und die Lage der Sanitär- und Ausstattungsgegenstände aufeinander abgestimmt sowie - Wand- und Bodenfliesen in ihrer Lage zueinander geordnet werden (sowohl bei ineinander übergehenden Fugen als auch bei Diagonalverfliesung des Bodens). Bis an die Decke sollte nur gefliest werden, wenn Hygieneforderungen dies verlangen. Der Bereich oberhalb der Fliesen und die Decke sollten diffusionsoffen ausgebildet werden. Vorwandinstallationen / Installationssysteme - unterliegen im gewerblich-öffentlichen Bereich einer deutlich höheren Beanspruchung, - nehmen Zu- und Ableitungen auf, ohne dass der Wandquerschnitt massiver Wände verringert wird (Statik, Brandschutz, Schallschutz, Entfallen aufwendiger und staubintensiver Schlitz- und Stemmarbeiten, kein Bauschuttanfall), - einfache Montage der Sanitärobjekte und ggf. Stütz- und Haltegriffe, exakt vormontierte Anschlüsse und Befestigungen, - integrieren die Spülkästen o.a. -armaturen, schützen sie somit weitgehend vor Zerstörung, - nichtraumhohe Vorwandinstallationen bieten zugleich sichere und saubere Ablageflächen, - für die Höhe von Vorwandinstallationen für Waschgelegenheiten wird empfohlen: > 90 cm außerhalb Spritzwasser und < 120 cm Ablagefläche nutzbar ohne Putzen des Spiegels zu behindern (z.b. Hotels), wenn der Spiegel nicht bis auf die Vorwandinstallation geführt wird - über ihnen können Regaleinbauten Stauraum bieten. 236 Werden Sanitärobjekte (ausgenommen wandhängende WC/Bidet) bzw. Stütz- und Haltegriffe an Trockenbauwänden bzw. Installationssystemen befestigt, bietet der Einsatz von Universaltraversen / Montageplatten folgende Vorteile: - kostengünstig, - variable Befestigungspunkte: - Einpassen der Objekte und Ausstattungselemente in das Fliesenraster bzw. - unterschiedliche Höhen bzw. Lage der Objekte für Kinder verschiedener Altersgruppen.
243 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Bei der baulichen Ausbildung von Installationsschächten bzw. dem Einbau von Vorwandinstallationen ist unbedingt auf den Einbau von Revisionsklappen, -türen zu achten. Sie müssen - gut zugängig sein (z.b. nicht unten, hinter oder neben dem WC), - von ausreichender Größe, - ggf. von Nachbarräumen zugängig (z.b. Hotelzimmer - zu allgemein zugängigen Fluren, Brandschutz beachten). Bei nichtraumhohen Vorwandinstallationen könnte z.b. die horizontale Abdeckung entsprechend abnehmbar ausgebildet werden, um Inspektionen zu ermöglichen. Gleiches gilt für eingebaute und eingeflieste Wannen und Duschen. Sanitärräume in Gebäuden, die für einen wechselnden Personenkreis bestimmt oder allgemein zugänglich sind, müssen nach DIN mit einem Bodenablauf mit Geruchverschluss ausgerüstet werden. Bei Bodenabläufen ist durch Anschluss eines Entwässerungsgegenstandes Sorge zu tragen, dass das Sperrwasser im Geruchverschluss ständig erneuert wird. Bodeneinläufe sind so weit von aufgehenden Wänden entfernt anzuordnen, dass das einwandfreie Eindichten sichergestellt ist. Zur gründlichen und leichten Reinigung werden vielfach Zapfstellen (ggf. Armaturenkombination) gefordert (in Kindereinrichtungen i.d.r. mit Steckschlüssel zu bedienen), in deren Folge zwingend ein Bodenablauf zu planen ist. Schläuche, die (ständig) an Zapfstellen belassen werden, dürfen aus hygienischen Gründen nicht ständig im Ablauf hängen. Wenn keine zentrale Absicherung vorhanden ist, sollten Auslaufventile mit Rohrbelüfter und Rückflussverhinderer verwendet werden. Als WC kommen aus hygienischen Gründen (Geruchsbelästigung, leichtere Reinigung) i.d.r. Tiefspül-WC zum Einsatz. Im öffentlichen Bereich sind Sitzauflagen oder sich selbst reinigende und desinfizierende Sitze zu empfehlen. Wandhängenden WC (Bodenabstand mind. 50mm) mit UP-Spülkästen sollte wegen der besseren Reinigungsmöglichkeit der Vorzug gegeben werden. Für Menschen mit Behinderung sollten nach Möglichkeit WC mit Unterdusche, Geruchsabsaugung und Fön vorgesehen werden. Diese Art der WC sind z.b. auch für den Einsatz in Arztpraxen (insbesondere Gynäkologie, Urologie) zu empfehlen. Wird im Damen-WC keine Zelle mit Waschgelegenheit ausgestattet, könnte ein derartiges WC mit Unterdusche etc. bzw. ein Toilettensitz mit eingebauter Unterdusche dem gleichen Zweck dienen. In kleinen Räumen in Hotels z.b. könnte dieser das Bidet ersetzen. Waschmulden sollten nach VDI 3818 aus hygienischen Gründen keinen Überlauf haben. Die Abläufe der Waschbecken dürfen nicht absperrbar sein (z.b. Schaft- bzw. Siebventil ). Die in den Ablauf integrierte Überlauffunktion ist nicht unumstritten und stellt vor allem eine Lösung für den Privatbereich dar. Waschtischanlagen aus einem Stück, ohne Fugen oder Nähte mit mehreren Waschmulden (Kummen) bieten eine gestalterisch hochwertige, den Forderungen der leichten Reinigung entgegen kommende Lösung. Wird nicht Edelstahl als Material eingesetzt, sollten auf Grund der hohen Beständigkeit gegen Säuren, Zigaretten etc. Waschtischanlagen aus kunstharzgebundenen Mineralwerkstoffen solchen aus reinen Kunststoffen vorgezogen werden. Seifen- und/oder Desinfektionsmittelspender an Waschgelegenheiten sind so über diesen anzuordnen bzw. die Sanitärobjekte sind so auszuwählen, dass bei Betätigung keine Spenderflüssigkeit auf den Boden tropfen kann. Neben der Sanitärkeramik werden für den öffentlich-gewerblichen Bereich auch Objekte und Ausstattungen aus Edelstahl angeboten (bis hin zur Integration aller wesentlichen Ausstattungselemente in die Vor Wand), die bei einer besonders hohen Frequentierung und/oder Anonymität eine sehr dauerhafte Lösung darstellen. Urinalräume sind grundsätzlich mit einer Zapfstelle und einem Bodenablauf auszurüsten. Urinalrinnen bzw. geflieste Standurinale werden heutigen hygienischen Ansprüchen nicht mehr gerecht, da ein vollständiges Abspülen der großflächigen Wandteile nicht gewährleistet ist. Es sollten Einzel(Absaug)urinalbecken eingesetzt werden. 237
244 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Urinale sind immer so anzuordnen, dass ein Einblick von außen (Flur o.ä.) nicht möglich ist. Eine Trennung untereinander durch Schamwände ist zweckmäßig. In Toilettenanlagen, die auch Kindern zugängig sind, sollten Urinale in differenzierter Höhe befestigt werden. Hygienisch sinnvoll ist es, eine der geforderten Waschgelegenheiten im Urinalraum einzuordnen. Bei der Planung der Sanitärarmaturen ist aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen besonders auf den Einsatz wassersparender Armaturen zu achten. Eine Bewertung nach verschiedenen Merkmalen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1.9 Bewertung von Armaturen nach VDI 6000 Blatt 3 Wassereinsparung Hygiene Komfort Vandalenschutz Waschtisch- bzw. Handwaschbeckenarmaturen Auslaufventil x x x xx Einhebelmischer x x xx xx Zweigriffarmatur x x x xx Selbstschlussarmatur xx xx x xxx berührungslos xxx xxx xxx xx Toiletten-Spüleinrichtung, Urinal-Spüleinrichtung selbsttätig funktionierend xx xxx xxx xxx manuell zu bedienen xx x x xx xxx = sehr gut xx = gut x = weniger gut Aus hygienischen Gründen ist es gerade für Urinale sinnvoll, automatische, berührungslose Armaturen einzusetzen, da bei manueller Betätigung in Folge unterbleibender Spülung mit Geruchsbelästigung und hartnäckiger Verunreinigung zu rechnen ist. Bei Einsatz von Radar- bzw. Infrarot-Electronic sind Mindestabstände einzuhalten, besonders bei Übereck- oder gegenüberliegender Anordnung der Becken, zu anderen Sanitärobjekten (Bewegungsraum) bzw. in Bezug auf Türen, um die Auslösung ungewollter Spülvorgänge zu vermeiden. Unabhängig ist die Anordnung bei Einsatz von neuen Systemen, die den Spülvorgang direkt durch den im Becken auftreffenden warmen Urinstrahl auslösen. Insbesondere in stark frequentierten Bereichen ist der Einsatz wasserloser Urinale sinnvoll. Duscharmaturen mit Fernauslösung - Wasser wird (automatisch) nur abgegeben, wenn sich der Benutzer unterhalb des Duschkopfes befindet - tragen (neben der Wasser- und Energieeinsparung) durch die Minimierung der Zeitdauer des Abduschvorgangs zur Verringerung des Infektionsrisikos bei (vgl. Kapitel Wasserversorgung). Aus Gründen der Kostensenkung und Energieeinsparung ist zu prüfen, an welchen Entnahmestellen die Zufuhr von Kaltwasser ausreichend ist. Nach Sanitäranlagen 2011 (AMEV) ist für Büro- und Verwaltungsgebäude erwärmtes Trinkwasser für Waschgelegenheiten grundsätzlich nicht vorzusehen (Ausnahme: Behinderten-WC). Ist Heißwasser erforderlich, darf die Wassertemperatur an Entnahmestellen 40 C nicht übersteigen. Am Brausekopf von Duschen ist sie nach VDI-Richtlinien und Sanitäranlagen 2011 auf 42 C zu begrenzen. 238 Abfälle aller Art gehören nicht ins Abwasser, also auch nicht ins WC. Das erfordert eine ausreichende Ausstattung mit Abfallbehältern in sinnvoller Anordnung bzw. Aufstellung/Befestigung - z.b. - verschließbare - z.b. Schwingdeckel - Hygienebehälter, möglichst in den WC-Zellen des Damen-WC (einschließlich höherer Jahrgänge an Schulen), - ausreichend große Abfallbehälter bei Verwendung von Papierhandtüchern (ausreichend in Abstimmung auf die max. zu erwartende Nutzerfrequenz wie den Rhythmus ihrer Leerung).
245 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Werden die Abfallbehälter an Wänden bzw. Kabinentrennwänden angehängt bzw. in Waschtischanlagen integriert, erleichtert das wiederum die Reinigung der Räume - auf schnelle Entleerbarkeit und gute Säuberungsmöglichkeit ggf. auch Desinfektion achten. Bei stoßweiser Nutzung der Räume (z.b. in Pausen) ist es sinnvoll, sie am Weg zum Ausgang z.b. den Handwaschbecken gegenüberliegend anzuordnen - höhere Nutzerfrequenz möglich. Die Anordnung der weiteren Ausstattungsgegenstände sollte sorgfältig geplant werden: z.b. sollten Toilettenpapierhalter seitlich vor dem WC innerhalb des Greifbereichs angeordnet werden, Reservepapierhalter in Herren-WCs nicht seitlich bzw. hinter und zugleich unterhalb der WC-Oberkante. Auf keinen Fall vergessen werden dürfen Taschenablagen und Kleiderhaken. Werden Badheizkörper vorgesehen, ist besonders auf die Lage und Ausrichtung der Thermostate zu achten (Unfallgefahr, wenn diese in Bewegungsflächen ragen). Türstopper zum Schutz der i.d.r. gefliesten Wände sollten aus Unfallschutzgründen 15 cm von der Wand entfernt sein (Ausladung Türklinke) und sich farblich abheben. Für die Türen der Zellentrennwände evtl. Stopper in Höhe der Türklinke an der Trennwand anbringen, ggf. in Kombination mit einem Kleiderhaken. Für die Ausstattung von Sanitärräumen in öffentlichen Gebäuden sind in der VDI 3818 und in der Sanitäranlagen 2011 des AMEV (S. 11 ff.) umfangreiche Festlegungen, Forderungen und Empfehlungen zu Armaturen, Sanitärobjekten und Hygieneeinrichtungen gegeben. Es sollten auch bei der Auswahl der Farben, Oberflächen und Beleuchtung immer die Aspekte des Barrierefreien Bauens (insbesondere Sehbehinderungen) beachtet werden z.b. blendfreie (matte) Oberflächen, Kontraste zur guten Erkennbarkeit von Objekten und Bedienelementen, ausreichende Helligkeiten bis hin zu taktil erfassbaren Raumkennzeichnungen. Fallen in Gebäuden fetthaltige Abwässer an, ist über den Einbau eines Fettabscheiders zu entscheiden. Die örtlichen Abwasserbetriebe bzw. -verbände treffen entsprechende Festlegungen: - Entweder ist generell (unabhängig von der Menge des in das Abwasser gelangenden Fettes) ein Fettabscheider einzubauen oder - der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass durch eingeleitete fetthaltige Abwässer keine Verstopfung oder andere Störung ausgelöst wird bzw. er muss den Aufwand für deren Beseitigung tragen. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in Sanitäranlagen 2011 der AMEV, Kapitel 11 oder im Kapitel Abwasserentsorgung dieses Buchs. Um den Schutz von Personen in Ausbildungs-, Forschungs- und Arbeitsbereichen zu gewährleisten, werden sowohl im gewerblichen als auch im öffentlichen Bereich entsprechende Notfallausrüstungen vorgeschrieben, deren fachgerechte Funktion und Installation in Vorschriften und Normen geregelt ist (vgl. auch Kapitel Gewerbe- und Industriebauten). Insbesondere handelt es sich dabei um nachfolgend beschriebene Notduschen, die am Ausgang von Laboren bzw. an bestimmten Arbeitsplätzen zu installieren sind. Insbesondere Augenduschen können auch dezentral mehrfach in einem Raum erforderlich sein. Sie benötigen eine Baumusterprüfung Wesentliche Anforderungen an Körperduschen nach DIN EN sind: - in der Nähe potenziell gefährlicher Arbeitsbereiche in Laborbereichen - alle Körperzonen sofort und für eine Dauer von mindestens 15 Min. mit ausreichender Wassermenge überfluten - mind. 60 l/min bei Angabe des Fließdrucks am Gerät, Festlegung durch den Hersteller, - Höhe des Duschkopfes 220+/-10 cm über OKFF, freier Raum darunter mit Radius 40 cm (in den auch nur das Bedienungselement der Dusche bzw. Augendusche bis max. 20 cm hineinragen darf); - Absperrarmatur: Hierzu gibt die DIN EN in Kapitel 6 äußerst detaillierte Vorgaben: Bei manueller Bedienung muss die Absperrarmatur nach einer Drehung von max. 90 oder bei einem Zug von max. 200 mm ganz geöffnet sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf max. 100 N oder das zur Bedienung notwendige Drehmoment max. 7 Nm betragen. Mit dieser Kraft bzw. mit diesem Drehmoment muss die Ab- 239
246 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen sperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein. Auch bei automatischer Bedienung muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein. Die Absperrarmatur darf nach dem Öffnen nicht selbsttätig schließen. Die Bewegungsrichtung des Bedienungselements muss eindeutig erkennbar und unverwechselbar sein. Das Bedienungselement muss groß genug sein, um durch den Benutzer erkannt und auch beim Tragen von Schutzhandschuhen (maximale Größe nach EN 420) bedient zu werden. Das Bedienungselement muss in einer Höhe zwischen dem Bodenniveau und max mm über diesem Niveau angeordnet sein. - Duschkopf fest, nur mit Werkzeug verstellbar - Wassertemperatur: mind. 15 C bis max. 37 C (normativer Anhang A) - in der Nähe: Sicherheitskennzeichen nach ISO Wesentliche Anforderungen an Augenduschen nach DIN EN sind: - in der Nähe potenziell gefährlicher Arbeitsbereiche - beide Augen müssen sofort mit ausreichender Wassermenge (Trinkwasser- o.ä. Qualität) gespült werden, - hygienische Abdeckung (Schutz vor Luftverunreinigung), leicht abnehmbar - mind. 6 l/min für die Dauer von mind. 15 min. bei Angabe des Fließdrucks am Gerät, Festlegung durch den Hersteller - Wasserstrahlhöhe mind. 10 cm und max. 30 cm bevor der Wasserstrahl umkippt oder in sich zusammenfällt, Austrittsöffnung 100 ± 20 cm über OKFF, Wand- oder Hindernisabstand 15 cm - der Platz muss ausreichen, um beide Augen gleichzeitig zu spülen. - festinstalliert (Duschkopf nur mit Werkzeug verstellbar) - Absperrarmatur: Hierzu gibt die DIN EN in Kapitel 6 äußerst detaillierte Vorgaben: Bei manueller Bedienung muss die Absperrarmatur nach einer Drehung von max. 90 oder bei einem Zug von max. 200 mm geöffnet sein. Die zur Bedienung notwendige Kraft darf max. 100 N oder das zur Bedienung notwendige Drehmoment max. 7 Nm betragen. Mit dieser Kraft bzw. mit diesem Drehmoment muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein. Bei automatischer Bedienung muss die Absperrarmatur in 1 s ganz geöffnet sein und muss im Fall elektrischer Arbeitsweise fehlersicher sein. Nach dem Öffnen darf die Absperrarmatur nicht selbsttätig schließen. Die Bewegungsrichtung des Bedienungselements muss eindeutig erkennbar und unverwechselbar sein. Das Bedienungselement muss groß genug sein, um durch Benutzer erkannt und auch beim Tragen von Schutzhandschuhen bedient zu werden. - Wassertemperatur: mind. 15 C bis max. 37 C (normativer Anhang A) - Wassergeschwindigkeit darf Nutzer nicht verletzen - in der Nähe: Sicherheitskennzeichen nach ISO Körper- und Augenduschen ohne Wasseranschluss sind in DIN EN / 4 geregelt. Bemessungsrichtwerte Bemessungsrichtwerte im Einzelnen sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen. Da Versammlungsstätten und räume in verschiedenen Bereichen vorkommen, werden diese hier übergreifend behandelt. 240 Die Muster-Versammlungsstättenverordnung wurde im Juni 2005 neu gefasst und wird/wurde schrittweise in die Landesvorschriften übernommen bzw. eingeführt. Diese Verordnung gilt für - Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen mit mehr als 200 Besuchern (im einzelnen Raum oder in mehreren Räumen mit einem gemeinsamen Rettungsweg) - Versammlungsstätten im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich mehr als 1000 Besucher fasst und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht, - Sportstadien, die mehr als 5000 Besucher fassen. Sie gilt nicht für Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind, Unterrichtsräume in allgemein- und berufsbildenden Schulen, Ausstellungsräume in Museen und Fliegende Bauten. Die weitere begriffliche Untersetzung erfolgt in 2. Die Verordnung umfasst ausdrücklich auch entsprechend große Schank- und Speisewirtschaften.
247 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Die Anzahl der Besucher ist dabei folgendermaßen zu bemessen: für Sitzplätze an Tischen und bei Ausstellungsräumen für Sitzplätze in Reihen und für Stehplätze für Stehplätze auf Stufenreihen 1 Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes 2 Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes 2 Besucher je lfd. m Stufenreihe In 12 werden getrennte Toilettenräume für Damen und Herren gefordert, die in jedem Geschoss angeordnet werden sollen. Tabelle 1.10 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Versammlungsstätten nach Muster-Versammlungsstättenverordnung Besucherplätze Damentoilette Toilettenbecken Herrentoiletten Toilettenbecken Urinalbecken bis je 100 1,2 0,8 1,2 über je weitere 100 0,8 0,4 0,6 über je weitere 100 0,4 0,3 0,6 Die ermittelten Werte sind auf ganze Zahlen aufzurunden. Ist die gleichmäßige Verteilung auf die Geschosse nach der Art der Veranstaltung nicht zweckmäßig, kann für die Dauer einer Veranstaltung eine andere Aufteilung erfolgen, wenn die Toilettenräume entsprechend gekennzeichnet werden. Auf dem Gelände der Versammlungsstätte oder in der Nähe vorhandene Toiletten können angerechnet werden, wenn sie für die Besucher der Versammlungsstätte zugängig sind. Für Rollstuhlbenutzer muss eine ausreichende Zahl geeigneter, stufenlos erreichbarer Toiletten vorhanden sein, mindestens eine Toilettenanlage je 10 Plätzen für Rollstuhlbenutzer. Jeder Toilettenraum muss über einen Vorraum mit Waschbecken verfügen. In VDI 6000 Blatt 3 Ausstattung von und mit Sanitärräumen Versammlungsstätten und Versammlungsräume wird der Begriff der Versammlungsstätte annähernd deckungsgleich zur Versammlungsstättenverordnung definiert. Allerdings werden Räume die der bisher geltenden Gaststättenverordnung unterliegen explizit ausgenommen. Außerdem wird der Geltungsbereich deutlich breiter gefasst insbesondere was die Größen betrifft. So beginnen die Bemessungstabellen bereits bei 25 Plätzen. Im Unterschied zur Versammlungsstättenverordnung wird die Bemessung in dieser Richtlinie differenzierter vorgenommen. Es wird die Abhängigkeit zur Gleichzeitigkeit der Benutzung zu Grunde gelegt. Dadurch entstehen insbesondere im Bereich niedriger Gleichzeitigkeit ggf. geringere Werte, für die im Baugenehmigungsverfahren u.u. eine Ausnahme zu erwirken ist. 241
248 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Für die Bedarfsermittlung wird neben dem Gebäudetyp und der Art der Veranstaltung insbesondere auf die unterschiedliche Gleichzeitigkeit der Benutzung verwiesen: Niedrige Gleichzeitigkeit keine bestimmten Pausenzeiten, Nutzung der Sanitärräume jederzeit möglich (z.b. Bälle, gesellige Veranstaltungen, Versammlungen) Mittlere Gleichzeitigkeit eine oder mehrere Pausenzeiten, bei Nutzung der Sanitärräume nicht auf die Pausenzeiten angewiesen (z.b. Tagungen, Seminare, Sportveranstaltungen) Hohe Gleichzeitigkeit wenige Pausenzeiten, bei Nutzung der Sanitärräume auf die Pausenzeiten angewiesen (z.b. Theateraufführungen, Konzerte, Hörfunk- und Fernsehveranstaltungen) Für Stadien mit mehr als 5000 Besucherplätzen werden die Bedarfszahlen für 2000 Plätze der mittleren Gleichzeitigkeit entsprechend linear hochgerechnet. Je nach Nutzungsart sollte geprüft werden, inwieweit in den Toilettenräumen für die Nutzung durch Kinder jeweils ein WC / Urinal / Waschbecken niedriger montiert wird (Montagehöhen vgl. Kapitel Einbaumaße und Montagehinweise). In den nachfolgenden Tabellen werden die empfohlenen Bemessungsrichtwerte zusammengestellt. Dabei gilt: max.: Die maximale Anzahl der im Bereich geforderten Objekte sollte in einem Toilettenraum angeordnet werden. Empfohlen werden max. 10 WC pro Toilettenraum, bei größerer Anzahl muss ein zweiter Toilettenraum geplant werden. min.: Die erforderliche Zahl von WC sollten auf mindestens soviel Toilettenräume verteilt werden. Tabelle 1.11 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Versammlungsstätten und Versammlungsräumen nach VDI 6000 Blatt 3 niedrige Gleichzeitigkeit der Benutzung Besucherplätze WC Damen WT ST UR Herren WC WT Anzahl Toilettenräume D = Damen WC = Toilettenbecken UR = Urinalbecken H = Herren WT = Waschtisch ST = Schminktisch max. 1 D max. 1 H min. 2 D min. 2 H Barrierefreie WC-Kabine 1 D 1 H 2 D 2 H 3 D 3 H 242
249 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Allgemeine Grundlagen Tabelle 1.12 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Versammlungsstätten und Versammlungsräumen nach VDI 6000 Blatt 3 mittlere Gleichzeitigkeit der Benutzung Besucherplätze WC Damen WT ST UR Herren WC WT Anzahl Toilettenräume max. 1 D max. 1 H min. 2 D min. 2 H min. 3 D min. 3 H Barrierefreie WC-Kabine 1 D 1 H 2 D 2 H 3 D 3 H Tabelle 1.13 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Versammlungsstätten und Versammlungsräumen nach VDI 6000 Blatt 3 hohe Gleichzeitigkeit der Benutzung Besucherplätze WC Damen WT ST UR Herren WC WT Anzahl Toilettenräume max. 1 D max. 1 H min. 2 D min. 2 H min. 3 D Barrierefreie WC-Kabine min. 3 H 3 D min. 4 D 3 H min. 4 H 1 D 1 H 2 D 2 H 243
250 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten 2 Öffentliche Bauten Vorschriften, Literatur VDI 6004 Blatt 3 VDI 3818 VDI 2075 VDI 2089 Blatt 1 VDI 2089 Blatt 3 Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung - Vandalismus und Zerstörung Öffentliche Toiletten- und Waschräume Eissportanlagen; Technische Gebäudeausrüstung Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern - Hallenbäder Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern - Freibäder Weitere Vorschriften, Richtlinien und Normen sowie Verordnungen vgl. vorhergehendes Kapitel GÖB Grundlagen (einschl. Versammlungsstätten Bemessungsrichtwerte) bzw. nachfolgende spezielle Kapitel Allgemeine Ausführungen; Grundsätze, Beispiele Grundlagen und Begriffsbestimmung Unter öffentlichen Bauten werden hier Objekte verstanden, die sich insbesondere durch Publikumsverkehr auszeichnen. Diese überschneiden sich teilweise mit den in vorhergehenden Kapiteln behandelten und werden insoweit hier ausgespart. Der Schwerpunkt liegt auf den öffentlichen, anonym genutzten sanitären Anlagen. Die VDI 3818 widmet sich diesem Thema ausdrücklich. Weitere Grundlagen sind in den vorhergehenden Kapiteln angesprochen, das betrifft insbesondere die Versammlungsstätten und diesen angelehnte Versammlungsräume. Öffentliche Bauten sind grundsätzlich barrierefrei zu gestalten. Diese Forderung wird mit zunehmendem Nachdruck in den Bauordnungen der Länder verankert. In Gebäuden und baulichen Anlagen, die nicht nur gelegentlich von Behinderten, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern besucht werden, sind dem allgemeinen Besucherverkehr zugängliche Bereiche so herzustellen bzw. herzurichten, dass sie von diesen Menschen ohne fremde Hilfe genutzt werden können. In Einrichtungen für Behinderte, Senioren, in Krankenhäusern u.ä. gilt dies für alle Bereiche. Ausnahmen bzw. Abweichungen sind nur bei unverhältnismäßig hohem Aufwand, insbesondere beim Bauen im Bestand, genehmigungsfähig. Für die Definition des Anforderungsumfangs ist die jeweils aktuelle Bauordnung des Bundeslandes zu Grunde zu legen (vgl. Kapitel Barrierefreies Bauen). Grundsätze, Empfehlungen Übergreifend in Kapitel GÖB Grundlagen dargelegte Aussagen gelten auch hier und werden nicht wiederholt. Die Wasch- und Toilettenräume sollten auf möglichst kurzem Weg erreichbar sein. Da die Nutzer i.d.r. mit der Örtlichkeit unvertraut sind, sind entsprechende Hinweisbeschilderungen erforderlich. Die Räume sollten nicht über schlecht beleuchtete Flure, Treppen etc. angebunden werden. Die Anlagen sind nach Geschlechtern sowie jeweils in Vor- und Toilettenraum zu trennen. Ausnahmen können Tankstellen, Kioske o.ä. bilden, wenn aus baulichen Gründen nur ein Toilettenraum möglich ist. Die Zugänge sollten möglichst keine Einblicke gewähren, zwingend ist dies für Urinal - Bereiche. In Vorräumen sind neben den notwendigen Bewegungs- und Verkehrsflächen ggf. auch Warteflächen zu berücksichtigen. 244
251 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Bei Zwangslüftung der Räume kann auf Raum-Innentüren verzichtet werden, was neben der durchlässigen Gestaltung den Hygieneerfordernissen entgegenkommt. Die lichte Höhe der Räume muss mindestens 2,40 m betragen, bei Räumen > 30 m² mindestens 2,50 m. Raumlufttechnische Anlagen für innenliegende Sanitärräume zwingend sind nach VDI 3818 für folgende Abluftvolumenströme auszulegen: All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2008 VDI Tabelle 2.1 Empfohlene Abluftvolumenströme nach VDI 3818 Tabelle 16. Empfohlene Abluftvolumenströme Raum fensterlose Räume Abluftvolumenstrom Empfehlung VDI 3818 Räume mit zu öffnenden Fenstern/Türen ins Freie Umkleideraum 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) Waschraum 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) Waschraum mit Dusche min 100 m 3 /h je Dusche min 100 m 3 /h je Dusche Toilettenraum 50 m 3 /h je Toilette 15 m 3 /h je Urinal 50 m 3 /h je Toilette 15 m 3 /h je Urinal Toiletten-Vorraum 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) WC-Kabine, barrierefrei 30 m 3 /(m 2 h) 30 m 3 /(m 2 h) Table 16. Recommended exhaust air flow-rates Room Rooms without windows Exhaust air flow rate recommendation VDI 3818 Rooms with windows or doors opening to the outside air Changing room 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) Washroom 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) Washroom with shower min 100 m 3 /h per shower min 100 m 3 /h per shower Toilets room 50 m 3 /h per WC 15 m 3 /h per urinal 50 m 3 /h per WC 15 m 3 /h per urinal Toilets room anteroom 20 m 3 /(m 2 h) 10 m 3 /(m 2 h) WC cubicle, barrier-free 30 m 3 /(m 2 h) 30 m 3 /(m 2 h) Für besondere Fälle (Drogenszene) werden Leuchtmittel mit speziellem Blaulicht empfohlen. Frei stehende Gebäude sind insbesondere im Zugangsbereich mit > 100 lx zu beleuchten. Unbeleuchtete, nicht einsehbare Außenbereiche darf es zum Schutz der Benutzer nicht geben. In special cases (high incidence of drug-taking) special blue lighting is recommended. Isolated buildings should be illuminated at > 100 lx, particularly in the access areas. For the sake of protecting users, there should be no unlit, visually hidden areas outside Mindestbeleuchtungsstärken In öffentlichen Sanitärräumen gilt die Mindestbeleuchtungsstärke von > 150 lx. Die jeweiligen Anforderungen an die Beleuchtungsstärke verschiedener Sanitärräume müssen Tabelle 17 entsprechen. Beleuchtung mit künstlichem Licht muss elektrisch sein. Nachfolgend angegebene Beleuchtungsstärken in Sanitärräumen verstehen sich als Mindestanforderun Minimum illuminances In public sanitary facilities a minimum illuminance of > 150 lx applies. The corresponding requirements for the illuminance of different sanitary facilities are given in Table 17. Lighting using artificial light must be electric lighting. The figures given below for illuminance in sanitary facilities should be understood as minimum require- 245
252 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Unbeheizte Toilettenanlagen sind in freistehenden Gebäuden (z.b. Parkplätze an Fernverkehrsstraßen und Autobahnen) ausreichend, allerdings muss der Installationsbereich gegen Frost geschützt werden. VDI 3818 enthält auch Empfehlungen für differenzierte Raumtemperaturen: All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2008 VDI Tabelle 2.2 Empfehlung Innenraumtemperaturen nach VDI 3818 Tabelle 15. Empfehlung Innenraumtemperaturen Table 15. Recommended indoor temperatures Raum Rauminnentemperatur EN in C Empfehlung VDI 3818 in C Umkleideraum Umkleideraum zum Waschraum mit Dusche 24 Waschraum 22 Waschraum mit Dusche Toiletten-Raum/Vorraum Toiletten-Raum/Vorraum zum Waschraum mit Dusche WC-Kabine, barrierefrei Room Room interior temperature EN in C Toiletten-Raum/Vorraum zum Wasch- und Umkleideraum Recommendation VDI 3818 in C Changing room Changing room for washroom with shower 24 Washroom 22 Washroom with shower Toilets room/anteroom Toilets room/anteroom to washroom and changing room Toilets room/anteroom to washroom with shower WC cubicle, barrier-free Aus Gründen der Hygiene (Reinigung) sowie bei hoher Oberflächen Zerstörungsgefahr müssen sollen glatt und in Sanitärräumen porenfrei sein, um Heiz- eine hygienisch there is einwandfreie a high risk of Reinigung vandalism, zu gewährleisten. radiators should Raum- be For reasons of hygiene (cleaning) and also when Die ecken körper sind vermieden möglichst werden; auszurunden, die Heizlast Fußböden ist durch mittels andere geeignete sollte raumhoch Mittel (Fußbodenheizung, gefliest werden umso Lufthei- wichtiger sind be Deckenausbildungen, covered by another suitable die in der method Lage sind, (floor überschüs- heating, Kehlsockel avoided an Wandflächen in sanitary anzuschließen. facilities; the In heating diesen load öffentlichen should Bereichen sigen zung Wasserdampf usw.) zu decken. aufnehmen Rohrleitungen und wieder sollen abgeben nicht auf zu können. air heating, and so on). Pipes should not be installed Die Putz Abmessungen verlegt werden. der Sanitärobjekte sind der nachstehenden on-wall. Tabelle zu entnehmen. Für Duschen wird in VDI 3818 eine Größe von 90 cm x 90 cm empfohlen. Diese Fläche wird zugleich als Bewegungsfläche betrachtet, lediglich bei Reihung ist eine sogenannte Verkehrsfläche mit 1 m Tiefe vorgelagert. Bei Anordnung in Kabinen wird vor der Dusche eine 7.6 Raumlufttechnik 90 cm breite und 70 cm tiefe Bewegungsfläche vorgelagert. 7.6 Air-conditioning Die Bei Montagehöhen innen liegenden sind Sanitärräumen in Tabelle 1 für ist erwachsene eine maschinelle Menschen Lüftung auch erforderlich. größere Höhen insbesondere bei Waschtischen chanical und Handwaschbecken ventilation. zu empfehlen sind. Werden Nutzer angegeben, Sanitary facilities wobei wegen in the der building zunehmenden interior Körpergröße require me- der die Die RLT-Anlagen auch durch der Kinder Wasch- genutzt, und Duschräume sollte in der sind Sanitäranlage VAC mindestens systems for je ein washrooms Objekt niedriger and shower montiert rooms werden must so vgl. zu Kapitel gestalten, GÖB dass Kindertagesstätten Wrasen nicht sowie in die Schulen Toiletten- und Sportstätten. be designed such that water vapours do not get into Bewegungsflächen und Vorräume gelangen. sollten Aus sich Toilettenräumen nur überschneiden, dürfen wenn mit einer the restrooms gleichzeitigen and Benutzung anterooms. nicht No zu odours rechnen from ist. restrooms ausreichend should breite get into Durchgänge washrooms einzuplanen and anterooms. nach Zusätzlich keine Gerüche zu den in Wasch- Bewegungsflächen und Vorräume vor gelangen. den Objekten sind VDI Bei 3818 Sanitärräumen, mit 1 m Breite die (zugleich nicht an Mindestfluchtwegbreite RLT-Anlagen angeschlossen aber nicht werden mit der können, Definition ist nach die notwendige DIN 277 identisch freie sind - vgl. nected Kapitel to VAC Allgemeine systems, Grundlagen). the requisite free ventilation nach In Bauordnung; the case of sanitary die VDI spricht facilities hier which von Verkehrsflächen, cannot be con- die Bei Lüftung der Raumplanung über Fenster, ist Schächte, außerdem Dachkuppeln der Flächenbedarf usw. aufschlagender must be Türen secured zu via berücksichtigen windows, ducts, sowie room die ausreichende sicherzustellen. Zugängigkeit von Revisionstüren bzw. -klappen. so domes and on. Freie Lüftung ist der maschinellen Lüftung vorzuziehen, wenn die erforderlichen Luftwechselzahlen erreicht werden, ohne dass es zu Zugerscheinungen kommt. Luftauslässe in den Funktionsräumen dürfen nur mit Werkzeug einstellbar sein. In Räumen mit Dusch- oder Waschanlagen können die lufttechnischen Anlagen zur Entfeuchtung in Abhängigkeit von der Benutzung der Entnahmearmaturen geschal- Free ventilation is to be preferred over mechanical ventilation provided the necessary air change rate can be achieved without draughts being perceived. It should not be possible to adjust air outlets in the function rooms without a tool. In rooms with shower or washing facilities the air-handling equipment could switch to dehumidification when the draw-off fittings are used.
253 Gebäuden können geringfügige Maßunterschreitungen gegenüber den Empfehlungen nach Tabelle 9 als vertretbar angesehen werden, wenn die Platzverhältnisse unzureichend sind. Dabei soll die Abweichung jedoch, bezogen auf das Einzelmaß, nicht mehr als 5 cm betragen. buildings, failing to meet the recommen sions shown in Table 9 by a minor am regarded as acceptable when not enou available. The deviation with respect to th dimension should Öffentliche not, however, Bauten exceed 5 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Tabelle 2.3 Maße von Kabinen und Vorräumen nach VDI 3818 Tabelle 9. Maße von Kabinen und Vorräumen Breite* ) in cm Tiefe* ) in cm Toilettenkabine Bild Toilettenkabine mit einem auf der Seitenwand angeordneten Handwaschbecken Toilettenkabine mit WC und Handwaschbecken nebeneinander angeordnet Urinalkabine Duschkabine Table 9. Dimensions of cubicles and anter Width* ) in cm Depth in cm WC cubicle WC cubicle with a hand washbasin on the side wall WC cubicle with WC and hand washbasin alongside each other Urinal cubicle Shower cubicle Raumtiefe vor den Kabinen Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalbecken Raumtiefe vor den Kabinen (Vorraum) bei gegenüberliegenden Toilettenanlagen 155 VDI 6000 Blatt 3, Bild Room depth in front of the cubicles 155 Room depth in front of cubicles (anteroom) when toilets are opposite urinal basins Room depth in front of cubicles (anteroom) when toilets are facing each other * ) ohne Maße für Vorwandinstallation und Türaufschlag zum Vorraum * ) Without dimensions for pre-wall installation a into anteroom 247
254 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2008 VDI Tabelle 2.4 Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen, Bewegungsflächen und Abstände nach VDI 3818 Tabelle 10. Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen, Bewegungsflächen und Abstände Alle Maße in cm Barrierefreies Bauen 2 Sanitäre Ausstattungsgegenstände Einzelwaschbecken Handwaschbecken Reihenwaschbecken Klosettbecken Spülung für Wandeinbau Klosettbecken mit Kabine 3 Kurzbezeichnung WB HWB RWB WC WCK HK UR DP RDP BWT AB ST WBb WCb 4 Empfohlene Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen 5 Breite b n n Tiefe t Mindest-Bewegungsflächen 8 Breite b x x Bewegungsfläche Tiefe t x x * ) Oberkante Keramik bei wandhängender Ausführung ** ) bei Wänden auf beiden Seiten Die Maße der sanitären Ausstattungsgegenstände sind als Außenmaße anzusehen. Die in Tabelle 10 angegebenen Werte sind Durchschnittswerte und können je nach Fabrikat oder Typ abweichen. Hockklosett Urinalbecken mit Spritzschutz 10 Montagehöhe über OK FFB * ) 42* ) Für Kinder * ) 35* ) Verkehrsfläche Verkehrsfläche ist die Breite der Bewegungsfläche Tiefe 13 Mindesttiefe Duschplatz Reihenduschanlage Babywickeltisch Ausgussbecken Schminktisch Waschbecken barrierefrei Klosettbecken barrierefrei Bild Seitliche Mindestabstände zu anderen sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen 16 WB HWB WC UR DP Wand ** ) 25** ) 25** ) 22 Türbereich Abstand zu Türöffnungen/Türlaibungen mindestens 10 cm ** ) 25** ) d Eingang, Ausgang Ein- und Ausgänge sind so anzuordnen, dass Einblicke von außen in die Toiletten- und Waschräume nicht möglich sind und keine Zugluft entstehen kann. Auf Rauminnentüren, z. B. zwischen Wasch- und Toilettenraum, kann bei maschineller Lüftung der Räume verzichtet werden. Aus Gründen der Hygiene sind offene und durchlässige Räume anzustreben. Die Zugänge zu den Räumen sind durch dauerhafte Beschriftung zu kennzeichnen (siehe Abschnitt 5.9). Zugänge zu barrierefreien Sanitärräumen sind nach 5.3 Entrance, exit Entrances and exits must be designed so that there is no clear line of sight from outside into the restrooms and washrooms and no draughts can occur. If the rooms are mechanically ventilated there is no need for interior doors, such as between the washroom and the toilets room, for example. For reasons of hygiene, rooms should be open and airy if at all possible. Entrances to the rooms should be indicated by durable labelling (see Section 5.9). Entrances to disabled-access sanitary facilities
255 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Toilettenkabinen Für die lichte Breite von WC-Kabinen wird abweichend von der bisher üblichen Praxis mit 85 cm ein Breite von 90 cm als untere Grenze empfohlen. Die Darstellung in VDI 3818 lässt auch die Lesart Achsmaß zu, was dem Anliegen einer erleichterten Abstimmung auf das 15er Fliesenraster entspricht (vgl. auch vorstehende Tabelle). Die Empfehlungen für die Raumtiefe vor den Zellen decken sich mit den Angaben der Arbeitsstättenrichtlinie 37/1: - einbündige Anlage 1,55 m - einbündige Anlage mit gegenüberliegenden Urinalen 2,05 m - zweibündige Anlage 2,00 m Türen in Toiletten-, Wasch- bzw. Brausekabinen müssen nach außen öffnen, um im Notfall die Hilfe für den Nutzer unkompliziert zu ermöglichen (Barrierefreies Bauen). Günstig sind hierfür selbsttätig schließende Türen. Von der Decke abgehängte, nicht aufgeständerte Kabinentrennwände erleichtern die hygienische Bodenreinigung. Analog sind Schamtrennwände in wandhängender Ausführung einzubauen. Armaturen zur Wasserentnahme bzw. Spülung sollten vorzugsweise berührungslos zu bedienen sein (Hygiene, Robustheit). Wandeinbauarmaturen sind Stand- oder Wandarmaturen vorzuziehen, Brauseköpfe sollten direkt auf die Wand montiert werden (kein Verdrehen möglich) und wie exponierte Anlagenteile generell - die erforderliche regelmäßige Reinigung erleichtern. Handwaschbecken bzw. Waschtische sollten so breit sein, dass Seifen- und/oder Desinfektionsmittelspender über ihnen angeordnet werden können und ein Nachtropfen auf den Fußboden unbedingt vermieden wird. Armaturen sind so einzustellen, dass der Wasserstrahl hinter dem Ablauf etwa in Mitte der Beckenmulde auftrifft und den Beckenboden möglichst ganzflächig ausspült. Für ein bis drei Waschplätze ist eine Möglichkeit zum Händetrocknen vorzusehen Einmalhandtücher in Papier- oder Stoffspendern bzw. Warmlufthändetrockner. Für Einmalhandtücher in Papierform sind in gleicher Zahl Abfallbehälter mit ausreichendem Fassungsvermögen im Verhältnis zum Turnus des Leerens aufzustellen in der Nähe der Waschgelegenheiten, aber nicht im Spritzwasserbereich und nicht in Überschneidung zu Bewegungsflächen. Werden Duschen bodengleich ohne Wanne ausgeführt, sollte das Gefälle mit 3%, mind. aber 2% (in Abstimmung auf die Rutschfestigkeit der Fliesen) ausgeführt werden. Vorteilhaft ist es, angrenzende Fußbodenflächen mit einem leichten Gefälle zum Duschbereich auszubilden, auf keinen Fall darf ein Gegengefälle entstehen. Insbesondere in kleinen Anlagen und wenn die Fußbodenaufbauhöhen es erlauben, kann es sinnvoll sein, den gesamtem Duschraum im Gefälle auszubilden. Auf die entsprechende Rutschfestigkeit der Fliesen ist zu achten. Bei Reihenanlagen sind die Bodeneinläufe zwischen den Brauseständen so anzuordnen, dass kein Duschwasser über den benachbarten Brauseplatz läuft. Wird Duschwasser kostenfrei zur Verfügung gestellt, wird ein 2,5 4facher Wasserverbrauch festgestellt. Allerdings ist beim Einsatz von Münzduschautomaten der Wartungsaufwand zu beachten. Eine Alternative bzw. einen Kompromiss stellen wassersparende Armaturen mit Selbstabschaltung nach entspr. Zeitspanne dar. Neben Urinalanlagen mit Wasserspülung sind bei entsprechend hohem Benutzungsgrad wasserlose Urinalanlagen eine Alternative. Zu beachten ist, dass der Einsatz wasserloser Urinale mit Sperrflüssigkeit mit den örtlichen Abwasserbetrieben abzustimmen ist, diese ein Hygieneregime mit kurzen Reinigungsintervallen sowie spezielle Einweisung des Reinigungspersonals erfordern und deren Einsatz unter Beachtung der Aufwendungen (Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten) zu prüfen ist. Bevorzugt zu empfehlen sind neuere Entwicklungen, bei denen der Geruchsverschluss mittels Naturkautschukschlauch, Membran oder Auftriebskörper- also mechanisch - erfolgt. Hierfür ist ein Hygieneregime mit täglicher Reinigung ausreichend und sie sind weniger störanfällig. Neueste Entwicklungen bieten im Bereich der Urinalanlagen 1-l-Wasserspülungen an. In VDI 3818 wird als Schutz der Toilettenräume vor Verschmutzungen der Einbau von Spei- oder Brechbecken empfohlen. Über ihnen sollten Handgriffe angeordnet werden, sie sollten Randspülung und einen erhöhten Spülrand aufweisen und mit selbsttätig funktionierenden Spülarmaturen ausgerüstet werden. Zum Sicht- und Spritzschutz werden Seitenwände empfohlen. 249
256 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Ausgussanlagen sind in gesonderten Putzräumen zu installieren, es sei denn, sie sollen den Nutzern ausdrücklich zur Verfügung stehen (z.b. auf Campingplätzen). Sie sind mit Klapprost und Spritzrückwand auszustatten. Putzräume sollten wenigstens 4 m² (Einzelrevierreinigung) bzw. 5 m² (Teamreinigung) groß sein. Für Ausstattungszubehör werden in VDI 3818 unter Punkt 4.2 ausführliche und detaillierte Hinweise gegeben. Die Wasserversorgungsanlage der sanitären Anlagen muss über einen ausreichenden Betriebsdruck verfügen. Nach VDI 3818 sollte der Fließdruck mindestens 1 bar betragen (vorwiegend hydraulische bzw. elektronische Selbstschlussarmaturen) und die Entnahmearmaturen zu seiner Stabilisierung mit Durchflussreglern ausgestattet werden. Für eine wirtschaftliche Betriebsweise werden folgende Volumenströme für die Entnahmearmaturen angegeben: - Handwaschplätze 0,05 l/s - Waschplätze 0,11 l/s - Urinalspülung 0,22 l/s - Toilettenspülung 1,00 l/s (Druckspüler) 0,10 l/s (Spülkasten) Vgl. dazu auch VDI 6024 Blatt 1 Wassersparen in Trinkwasser-Installationen - Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung. Von besonderer Bedeutung im Öffentlichen Bereich sind der Schutz vor Diebstahl, grobem Unfug und Vandalismus, teilweise deckungsgleich mit dem Erfordernis der Erleichterung von Reinigung und Desinfektion (Hygiene). Das bedeutet insbesondere: - Sanitärobjekte, Armaturen etc. mit nicht sichtbaren, verdeckten Befestigungen montieren, wobei die Zugängigkeit für Wartung und Instandhaltung zu wahren ist, - Demontierbarkeit von Armaturen, Abdeckgittern u.a. nur mit Spezialwerkzeugen - Ausstattungen bevorzugt in verdeckter Ausführung bzw. mit automatischen Funktionen (von der berührungslosen Armatur bis zur Lichtsteuerung) - keine offen auf der Wand bzw. unter der Decke geführten Leitungen - keine (abgehängten) Unterdecken - Ggf. Unempfindlichkeit von Raumausstattung und Objekten gegen Schlageinwirkung - ggf. Verzicht auf Heizkörper und Sicherstellen des erforderlichen Wärmebedarfs durch andere Mittel (Fußbodenheizung, Luftheizung o.ä.), ansonsten Nutzung als Ablage bzw. Sitzmöglichkeit vermeiden Zum Schutz besonders gefährdeter Anlagen werden in Abschnitt 11.2 der VDI 3818 detaillierte Empfehlungen gegeben, des Weiteren sind Hinweise und Ratschläge der VDI 6004 Blatt 3 Schutz der Technischen Gebäudeausrüstung - Vandalismus und Zerstörung zu berücksichtigen. Ebenso ist dem Schutz der Nutzer Rechnung zu tragen: - Anordnung an belebten, gut einsehbaren Orten - Kabinen sollten ein Untergreifen (max. 15 cm Bodenfreiheit) wie Übersteigen verhindern - Kabinentüren von außen nicht mit einfachen Mitteln zu öffnen - ggf. Einbau von Notrufeinrichtungen Bei der Bemessung der Verkehrswegbreiten ist zu beachten, dass die für < 100 Personen empfohlene Breite von 1,20 m bzw. 1,25 m i.d.r. nicht mehr ausreichend ist, da die barrierefreie Ausbildung öffentlicher Bauten eine Breite von 1,50 m erfordert (an Einengungen mindestens 1,20 m). Mit Hilfe der in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewertungskriterien lassen sich Anforderungen an Sanitärräume und deren Ausrüstungen / Ausstattungen in verschiedenen Gebäude- bzw. Anlagenarten herleiten - Entscheidungshilfe. 250
257 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Dabei werden folgende Unterscheidungsmerkmale betrachtet: - Zugängigkeit: - ständig, d.h., zu jeder Tageszeit geöffnet - zeitlich begrenzt, d.h., täglich zu bestimmten Zeiten zugängig - zeitweise, d.h., es gibt auch längere Unterbrechungen der Nutzung zumeist ab einer Woche, (damit verbundene Unterbrechungen der Trinkwasserentnahme z.b. erfordern besondere Maßnahmen) - Benutzungshäufigkeit: daneben ist auch die Frage Gleichzeitigkeit der Benutzung zu beachten vgl. auch Kapitel GÖB Grundlagen - Zerstörungsgefahr: durch Vandalismus Des weiteren wird eingeschätzt, ob bzw. inwieweit die Ausstattungen wie der Ausbau der Räume Einschränkungen unterliegen: - keine Einschränkungen: modische, architektonische Gesichtspunkte bestimmen die Planung - geringe Einschränkungen: es sind keine mutwilligen Zerstörungen zu erwarten, lediglich unsachgemäße Benutzung dem ist durch die Planung problemlos und komfortabel zu nutzender Anlagen vorzubeugen - mittlere Einschränkungen: es ist mit einer gewissen Zerstörungsgefahr zu rechnen - wesentliche Einschränkungen: die Räume und Anlagen sind vandalismusgefährdet, das betrifft insbesondere unbeaufsichtigte Anlagen 251
258 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2008 VDI Tabelle 2.5 Bewertungskriterien nach VDI 3818, Tabelle 8. Bewertungskriterien Lfd. Nr. Zerstörungsrisiko Gebäude-/Anlagenart Zugängigkeit Benutzungshäufigkeit Ausstattungseinschränkungen ständig zeitlich begrenzt zeitweise ständig stoßweise zeitweise keines Kategorie geringe 0 Kategorie mittlere 1 Kategorie große 2 keine Kategorie geringe 0 Kategorie mittlere 1 Kategorie große Gebäude mit Publikumsverkehr (Besucher) Banken X X X X Behörden, Rathäuser, Regierungsbauten X X X X Dienstleistungsbetriebe X X X X X Hotels, Motels (Eingangshallen) X X X X X X Feuerwachen X X X X Gewerbebauten, Technologiezentren, Produktionsstätten, Werkstätten X X X X X Institutsgebäude, Forschungszentren, Laborgebäude X X X X Polizeibauten/Gerichtsgebäude X X X X X X Altenwohnheime, Behindertenwohnheime X X X X Kinder- und Jugendwohnheime X X X X Obdachlosenheime (X) X X X X X X Technische Ver- und Entsorgung, z. B. Wasserwerke, Kraftwerke 2 Stadt- und Wohngebietszentren, Schwerpunkthaltestellen des ÖPNV, Einkaufszonen/-zentren (Stadttoiletten) X X X X X X X X X X 3 Freianlagen, Freizeitparks Freianlagen, Parks X X X X X X X X Freizeitparks X X X X X X X X 4 Parkhäuser, Tiefgaragen (X) X X X X X X X X 5 Tankstellen (X) X X X X 6 Volksfeste, Jahrmärkte X X X X X X X 7 Bahnhofsbauten, Busbahnhöfe, Flughafen- und Hafengebäude Bus-/Bahnhöfe X X X X X X X Flughafengebäude X X X X X X X Hafengebäude X X X X X 8 Fernverkehrsstraßen-, Autobahnparkplätze X X X X X 9 Raststätten X X X X X X 10 Gaststätten Cafés, Gaststätten X X X X X Diskotheken X X X X X X Kantinen, Mensen X X X X X Restaurants/Hotelrestaurants X X X X X X 11 Campingplätze X X X X X X X X NormCD - Stand Bildungseinrichtungen Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen X X X X X X Haupt-, Real- und Mittelschulen, Gymnasien X X X X X X
259 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten THE NEW GENERATION AQUALINE und AQUAMIX. Wassersparen mit neuester Selbstschlusstechnologie.
260 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Gemäß den in der vorangehenden Tabelle bewerteten Ausstattungseinschränkungen können für Waschplatz-, Urinal-, Toiletten- und Duschanlagen die in der folgenden Tabelle zusammengefassten Werkstoffempfehlungen gegeben werden: Tabelle 2.6 Werkstoffempfehlungen nach VDI 3818 Werkstoffempfehlungen für verschiedene Sanitärobjekte Ausstattungseinschränkungen keine geringe mittlere große Waschbecken / Waschanlagen Sanitärporzellan x x (x) o Stahl x x x (x) nichtrostender Stahl x x x x Mineralguss x x x (x) Kunststoff x (x) o o Urinalbecken / Urinalanlagen Sanitärporzellan x x (x) o nichtrostender Stahl x x x x Mineralguss x x x o Glasfaserkunststoff x x x (x) Faserzementbeton x x x x Toilettenbecken Sanitärporzellan x x (x) o nichtrostender Stahl x x x x Mineralguss x x x (x) Brausewannen Stahl x x x (x) nichtrostender Stahl x x x x Mineralguss x x x (x) Kunststoff x (x) o o x (x) o empfohlen eingeschränkt empfohlen nicht empfohlen 254
261 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Barrierefreie Sanitäranlagen in ausgewählten Einrichtungen Die grundsätzlichen Anforderungen an barrierefreie Anlagen in öffentlichen Bauten sind im Kapitel Barrierefreies Bauen zusammengefasst. Das Kapitel umfasst die Darstellung eines mit allen erforderlichen Accessoires ausgestatteten WC-Raumes. Bewegungs- und Schwimmbecken Für ältere und behinderte Personen ist die Benutzung von Bewegungs- und Schwimmbecken im präventiven wie auch im rehabilitativen Sinne von großer Bedeutung. - Größe Die Größe des Bewegungs- oder Schwimmbeckens orientiert sich an der Anzahl der Benutzer. Es soll jedoch eine Mindestgröße von 6,00 m x 12,00 m für Gemeinschaftsanlagen (je nach Nutzeranzahl) angestrebt werden (vergleichsweise 3,00 m x 6,00 m für den Privatbereich). Im Einzelfall ist zu überlegen, ob eine Gegenstromanlage installiert werden soll. - Beckentemperaturen (Für Hallenbäder, nach VDI 2089, Blatt1) Beckenart Nichtschwimmerbecken Schwimmerbecken Springerbecken Wellenbecken Wassertemperatur t w in C 28 Freizeitbecken 28 bis 32 Planschbecken Bewegungsbecken Therapiebecken 36 Warmsprudelbecken 36 Becken in Schwitzbädern Warmbecken Kaltbecken VDI 2089 weist außerdem darauf hin, von den aufgeführten Beckenwassertemperaturen kann in Abstimmung mit dem Betreiber abgewichen werden. Die Auslegung der technischen Anlagen erfolgt auf der Grundlage der höchsten Betriebstemperatur des jeweils betrachteten Beckens. - Raumlufttemperaturen (Für Hallenbäder, nach VDI 2089, Blatt 1) Die VDI 2089 Blatt 1 macht u.a. folgende Aussagen bezüglich der Raumlufttemperatur: Dem unbekleideten Körper wird infolge Verdunstung des an ihm haftenden Wasserfilms zusätzlich Wärme entzogen. Um den entzogenen Wärmestrom zu verringern und aus Gründen der Behaglichkeit, soll im Betrieb die Raumlufttemperatur der Schwimmhalle 2 K bis 4 K über der Beckenwassertemperatur, jedoch nicht über 34 C liegen. - Im Bereich großer Glasflächen sind Wärmeschleier vorzusehen. Ebenso wichtig ist es, die Luftgeschwindigkeiten genau zu kontrollieren. Bereits kleinste Geschwindigkeitsüberschreitungen wirken sich sowohl bei älteren, als auch bei behinderten Personen gesundheitlich negativ aus. - Der gesamte Schwimm-/Badebereich einschließlich Dusche ist mit einer Temperierung des Fußbodenbereichs zu versehen, um dem Nutzer die wärmephysiologisch als kalt empfundenen keramischen Fliesen oder ähnliche Fußbodenbeläge angenehmer zu gestalten. In Schwimmbädern sollten zudem Wärmebänke eingerichtet werden, die ebenso temperiert sind wie der Fußboden. Diese sollten eine Tiefe von 60 cm, eine Höhe von 50 cm und eine Länge von 2.50 m aufweisen. - Beleuchtung/Belichtung Die gesamte Beleuchtung und Belichtung ist darauf abzustimmen, dass keine Wasserspiegelungen auftreten. Lichtspiegelungen erschweren neben der Nutzung auch dem Betreuer die Beaufsichtigung. 255
262 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten - Hygieneschleuse Vorbecken Werden Schwimm- oder Therapiebecken von behinderten Personen benutzt, die bei Wasserkontakt Blasen- und Darmschwächen zeigen, so sind diese mit Hygieneschleusen/-vorbecken auszustatten. Der Vorteil dieser Becken liegt in der schnellen Reinigungsmöglichkeit. Darüber hinaus kann das Vorbecken auch für kleinere Personen oder Personen, die im Sitzen erste praktische Übungen durchführen, von Vorteil sein. Die Fläche dieses Vorbeckens kann 2 m x 2 m, die Tiefe 20 cm bis 40 cm betragen. Die zugehörigen Umkleide- und Sanitäranlagen sind barrierefrei auszubilden. Barrierefreie Sanitäranlagen in touristischen Einrichtungen Ergänzend zu Kapitel Barrierefreies Bauen wird empfohlen, in Wasch-, Umkleide-, Garderoben- und Toilettenbereichen (soweit nicht ohnedies bereits gefordert) - Notruftaster zu installieren - die Betätigung ist optisch und akustisch zu signalisieren - deutliche Orientierungshinweise zu Sanitäranlagen zu geben (optisch und taktil) - ausschließlich Einhebelmischer und großflächige Spültaster zu verwenden - für Kinder und kleinwüchsige Erwachsene im Wasch- und Toilettenbereich ggf. eine Tritthilfe anzubieten, damit Armaturen erreicht und Einsicht in den Spiegel ermöglicht werden kann, die Unterkante von Spiegeln sollte 95 cm nicht überschreiten - Sitzgelegenheiten, insbesondere in Garderoben- und Umkleideräumen anzuordnen - an Wasch- und WC-Becken klappbare Stütz- und Haltegriffe fest zu installieren, um Gehbehinderten die Benutzung zu erleichtern In welchem Umfang diese Maßnahmen berücksichtigt werden, ist objektkonkret in Abhängigkeit der Nutzerprofile bzw. Zielgruppen zu entscheiden. Bemessung Tabelle 2.7 Bemessungsrichtwerte für öffentliche Einrichtungen, die in den anderen Kapiteln nicht erfasst sind, nach VDI 3818 Gebäude-/ Anlagenart Bezugseinheit max. Größe der Bezugseinheit, die 1 WC/Urinal erfordert WC Urinal D H H Anz. WC Behinderte je Einrichtung Anz. der WC, die 1HWB erfordern max. Größe der Bezugseinheit, die 1 Dusche erfordert D H Spezielle Ausstattungen Kommentare 256 Gebäude mit Publikumsverkehr Stadt- und Wohngebietszentren, Einkaufs-zonen, Schwerpunkthaltestellen des ÖPNV Anzahl Kunden/ Besucher (gleichz.) Einwohner
263 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Gebäude-/ Anlagenart Bezugseinheit max. Größe der Bezugseinheit, die 1 WC/Urinal erfordert WC Urinal D H H Anz. WC Behinderte je Einrichtung Anz. der WC, die 1 HWB erfordern max. Größe der Bezugseinheit, die 1 Dusche erfordert D H Spezielle Ausstattungen Kommentare Freianlagen, Freizeitparks Park-häuser, Tiefgaragen Besucher (gleichz.) Stellplätze Tankstellen pro Anlage s.garagenverordnungen Volksfeste, Jahrmärkte Bahnhofsbauten Busbahnhöfe Flughafenund Hafengebäude Autobahnen, Fernverkehrsstraßen Besucher (gleichz.) Reisende (gleichz.) Speibecken je Toilettenvorraum 1 Wickeltisch je 25 km Wickeltisch alle 50 km Wickeltisch Raststätten Sitzplätze je Raststätte Berücksichtigung von Raststätten- und Tankstellen-WC 257
264 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Gebäude-/ Anlagenart Kommentare Campingplätze Freibäder Bezugseinheit Stellplätze (StPl) s. Campingplatzverordnungen Wasserfläche in m² Wickeltisch (allg. zugängig), 1 Fußwaschbecken, 1 Geschirr- u. 2 Wäschespülbecken je 30 StPl 1 TW-Zapfstelle mit Schmutzwasserablauf je 50 StPl Haartrockenplatz je 50 Schränke, 1 Wickeltisch, Speibecken, Kaltwasserdusche, Trinkbrunnen Haartrockenplatz 1 Wickeltisch (allg. zugängig), 2 Speibecken in der Schwimmhalle 1 Kaltwasserdusche Hallenbäder Wasserfläche bis 150 m² Wasserfläche m² Trockenbereich max. Größe der Bezugseinheit, die 1 WC/Urinal erfordert WC Urinal D H H Anz. WC Behinderte je Einrichtung Anz. der WC, die 1 HWB erfordern max. Größe der Bezugseinheit, die 1 Dusche erfordert D H Spezielle Ausstattungen Saunen Saunaplätze Duschplätze für Vorreinigung, Duschplätze für Kaltwasser, 1-2 Fußwärmebecken, 1 Speibecken, 1 Trinkwasserbrunnen s. VDI 2089 Blatt 3 s. VDI 2089 Blatt 1 258
265 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Gebäude-/ Anlagenart Kommentare Medizinische Bäder Stationäre medizinische Einrichtungen Ambulante medizin. Einrichtungen Turn- und Sporthallen Bezugseinheit Behandlungsplätze max. Größe der Bezugseinheit, die 1 WC/Urinal erfordert Anz. WC Behinderte je Einrichtung Anz. der WC, die 1 HWB erfordern max. Größe der Bezugseinheit, die 1 Dusche erfordert WC Urinal D H H D H Station Arztplätze Sportfläche in m² Verkaufseinrichtungen ab 2000 m² Verkaufsfläche Verkaufsfläche in m² Spezielle Ausstattungen 1 Haartrockenplatz je 50 Schränke, 1 Fußwaschstelle je 5 Duschplätze vgl. auch Kapitel Schulen, DIN Sanitäranlage in der Nähe d.hauptvekehrsströme D Damen H Herren HWB Handwaschbecken Die Bemessungsrichtwerte stellen Richtwerte dar, die entsprechend der Gleichzeitigkeit ihrer Benutzung anzupassen sind analog Versammlungsstätten und räumen nach VDI 6000 Blatt 3. Bei entsprechender Nutzerstruktur sollten Möglichkeiten zum Versorgen von Säuglingen eingeplant werden: bevorzugt ein separater Wickelraum mit Wickeltisch, geschlossenem Abfallbehälter, Waschtisch, Sitzmöglichkeit und Stellfläche für den Kinderwagen. Alternativ kann insbesondere bei selten zu erwartender Nutzung und beengten Raumverhältnissen eine entsprechende Möglichkeit in Wasch- oder Vorräume integriert werden. Ggf. ist auch eine Kombination mit einem rollstuhlbenutzergerechten WC sinnvoll (ggf. mit an die Wand klappbarem Wickeltisch). Für folgende Einrichtungen wird auf VDI 6000 Blatt 3 (vgl. Kapitel GÖB Grundlagen) verwiesen: Kulturbauten (mit Stoßbetrieb), Messe- und Ausstellungsbauten, Tagungszentren, Zuschaueranlagen von Schwimm- und Sporthallen, Sportstadien und Sportanlagen im Freien. Für Eissportanlagen wird auf VDI 2075 verwiesen. 259
266 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Öffentliche Bauten Sanitärbereich in Gebäuden mit Publikumsverkehr teilweise außenliegender Sanitärbereich innerhalb eines Geschossbaus natürliche Belüftung der Toilettenräume raumhohe Trennung Toilettenräume / Vorräume Behinderten-WC für Rollstuhlbenutzer und Vorräume maschinell zu lüften Bewegungsflächen und Größe der WC-Kabinen nach VDI 3818 Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 260
267 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten 3 KINDERTAGESSTÄTTEN Vorschriften, Literatur BG/GUV-SR S2 VDI 6000 Blatt 6 Kindertageseinrichtungen Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG) Vom 19. März 2009, letzte berücksichtigte Änderung: 1, 2a, 8 und 9 geändert durch Gesetz vom 19. Oktober 2010 (GBl. S. 748, K.u.U. S. 207) Verordnung des Kultusministeriums über den Mindestpersonalschlüssel und die Personalfortbildung in Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstättenverordnung - KiTaVO). Vom 25. November [1] Feurich, Hugo: Kindergärten - Sanitäreinrichtung und Sanitärinstallation.- In: Installation - dkz (Deutsche Klempnerzeitung).- Berlin 116 (1996) 06, S. 314 ff. Die auf Basis der Kita-Gesetze, die zugleich die Ansprüche auf einen Kita-Platz regeln, erlassenen Vorschriften bzw. vorgelegten informativen Grundlagen zu Bau und Ausstattung fassen die Mindestanforderungen, teilweise auch weitergehenden Empfehlungen zusammen, deren Einhaltung die Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis sowie für die Gewährung von Fördermitteln bzw. Zuschüssen bilden. Diese sind länder- bzw. ortsspezifisch zu recherchieren. Bei der Planung von Kindertagesstätten sollten frühzeitig einbezogen werden: - die Landesjugendämter, die die Betriebserlaubnis erteilen und - sozialpädagogische Fachkräfte. Grundlagen und Begriffsbestimmung Kindertagesstätten (auch Kindertageseinrichtungen) umfassen - KINDERKRIPPEN, - KINDERGÄRTEN und - HORTE, in getrennten oder gemeinsamen Einrichtungen, in altersgetrennten oder altersgemischten Gruppen. Nicht erfasst sind damit Schulhorte. Jedoch gibt es organisatorisch eigenständige Horte an Schulen, die deren Räumlichkeiten nutzen. Je nach Möglichkeit sollen behinderte Kinder zusammen (integrativ) mit nicht behinderten Kindern aufwachsen. Nimmt eine Kita behinderte Kinder auf, hat dies deutliche Auswirkungen auf die Raumgestaltung und -austattung, z.b. bei Rollstuhlbenutzern. Planung und Kostenübernahme erfordern i.d.r. hier die Einzelfallabstimmung. Wird ein Eltern-/ Gäste-WC vorgesehen, sollte es immer behindertengerecht ausgebildet werden, vgl. Kapitel Barrierefreies Bauen. 261
268 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Laut KitaVo gilt: (4) Nachfolgende Gruppenarten, Gruppenstärken und Öffnungsmindestzeiten sind Grundlage der Berechnung des Mindestpersonalschlüssels, der in der Betriebserlaubnis festgelegt wird: Gruppenart Alter der Kinder Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- oder Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Stunden) Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Unterbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindestens 6 Stunden) Ganztagesgruppe GT für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Stunden durchgängige Öffnungszeit) Altersgemischte Gruppe AM für 3-Jährige bis unter 14 Jahre Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Regelgruppenstärke, Höchstgruppenstärke 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 25 bis 28 Kinder 20 Kinder 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufgenommenes 2- jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 20 bei VÖ 20 bei GT Altersgemischte Gruppe AM vom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren Wird die der Berechnung zugrunde liegende Höchstgruppenstärke dauerhaft erheblich unterschritten, kann im Rahmen der Betriebserlaubnis eine entsprechende Verminderung des Mindestpersonalschlüssels erfolgen. Die Mindestöffnungszeit beträgt 15 Stunden in der Woche. 262 Grundsätze Kindertagesstätten nehmen neben der Betreuung der Kinder vor allem Aufgaben der familienergänzenden Erziehung und Bildung wahr, und sollen so zur Förderung der Gesamtentwicklung des Kindes beitragen. Darüber hinaus soll hier unter Berücksichtigung der Lebenssituation des Kindes zum Ausgleich von Benachteiligungen beigetragen werden. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, müssen die Räume und Ausstattungen (wie natürlich auch die zugehörigen Freiflächen) so gestaltet werden, dass sie
269 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten - dem Bewegungs- wie Entdeckungsdrang der Kinder Rechnung tragen, - durch Licht, Form und Farbe die Fantasie und Kreativität anregen, - dennoch Verlässlichkeit und Geborgenheit anbieten (z. B. Verletzungsgefahren minimieren, Orientierung erleichtern - sich nicht verlaufen können), - differenzierte Raumwahrnehmungen ermöglichen und in Rechnung stellen (z. B. wechselt die Perspektive wie der unmittelbare Erlebnisraum mit der zunehmenden Körpergröße). Angesichts zunehmend knapper werdender Mittel erfordert das klare, für Kinder der jeweiligen Altersgruppe überschaubare räumliche Lösungen, rationelle Grundrisse, wirtschaftliche Ausstattungen - unter Beachtung des einmaligen, wie des laufenden Aufwandes, Einsatz umweltfreundlicher, möglichst naturbelassener Materialien, ggf. baubiologische Beratung, Materialauswahl auch unter dem Aspekt der Wiederverwendbarkeit bzw. des umweltschonenden Recycling. Mit Hilfe der in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Bewertungskriterien lassen sich Anforderungen an Sanitärräume und deren Ausrüstungen / Ausstattungen herleiten Entscheidungshilfe (vgl. auch vorhergehendes Kapitel GÖB Grundlagen). Tabelle 3.1 Bewertungskriterien nach VDI 3818 Gebäude-/Anlagenart Zugängigkeit Benutzungshäufigkeit Zerstörungsgefahr Ausstattungseinschränkungen ständig zeitlich begrenzt zeitweise ständig stoßweise zeitweise keine geringe mittlere große keine geringe mittlere Wesentli. Tageseinrichtungen für Kinder und Lugendliche Kindergärten x x x x x x Kinderkrippen Jugendhorte x x x x x x x Anforderungen an den Sanitärbereich Der Sanitärbereich für die Kinder wird i.d.r. dem Gruppenbereich zugeordnet, dabei können die Sanitärräume - vom Grundsatz Wasch- und Toilettenraum - für je zwei Gruppen zusammengefasst werden. Für den Krippenbereich wird zumeist eine unmittelbare Angliederung an den Gruppenraum bevorzugt. Zentrale Sanitärräume sind dem Einzelfall vorbehalten oder betreffen nur den Duschbereich, der dann vielfach einem gemeinsamen Mehrzweck- bzw. Turnraum zugeordnet wird. Bei mehrgeschossigen Einrichtungen sollten Sanitärbereiche aus wirtschaftlichen Gründen übereinanderliegend angeordnet werden. Laut Landesbauordnung Baden-Württemberg muss die lichte Höhe von Aufenthaltsräumen mindestens betragen: 1. 2,2 m über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche, wenn die Aufenthaltsräume ganz oder überwiegend im Dachraum liegen; dabei bleiben Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,5 m außer Betracht, 2. 2,3 m in allen anderen Fällen. Die BG/GUV-SR S2 fordert jedoch in 4 Raumgröße Raumgrößen für Gruppen- und Bewegungsräume sind so zu wählen, dass Kindern genügend freie Spiel- und Bewegungsflächen zur Verfügung stehen. Auf eine ausreichende, zugfreie Lüftung insbesondere des Sanitärbereichs ist unbedingt zu achten. Zur Unfallvermeidung sind die Vorschriften der BG/GUV-SR S2 einzuhalten. Laut BG/GUV-SR S2, 9, müssen Wände und Stützen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch scharfe Kanten und spitzig-raue Oberflächen vermieden werden. 263
270 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Dazu werden folgende Empfehlungen gegeben (auszuführen bis zu einer Höhe von 2 m): - Abrundungsradius 2 mm, - gebrochene bzw. gefaste Kanten (entsprechend dem Abrundungsradius 2 mm), - gerundete Eckputzschienen, - voll verfugtes Mauerwerk mit glatter Steinoberfläche, - geglätteter Putz, - entgratete Betonflächen, - ebene Holzverschalungen mit gerundeten oder gefasten Kanten. Die Wände müssen ausserdem je nach Landesfestlegung bis in eine Höhe von 1,40-1,65 m feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die darüber liegenden Wandabschnitte und die Decken sollten diffusionsoffen ausgebildet werden. Fußböden sind wasserdicht (auch im Fugenbereich), verschleißfest, rutschhemmend sowie ohne Stolperfallen auszubilden und müssen leicht zu reinigen sein. Besondere Sorgfalt erfordert der Fußboden - Wandanschluss. Laut BG/GUV-SR S2 13 gilt für Türen und Fenster: (1) Türen zu Räumen müssen so angeordnet sein, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. (2) Türen müssen leicht zu öffnen und zu schließen sein. (3) Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen sind zu vermeiden. (4) Fenster müssen so gestaltet sein, dass sie beim Öffnen und Schließen sowie im geöffneten Zustand Kinder nicht gefährden. (5) Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Kinder verhindert werden. Außerdem gilt ebenfalls laut BG/GUV-SR S2 24: (1) Verkehrswege vor und im Gebäude dürfen nicht durch Kinderwagen o.ä. eingeengt oder verstellt werden. (2) Bauliche Anlagen und Ausstattungen, Spielplatzgeräte und Spielzeug müssen dem Entwicklungsstand von Krippenkindern entsprechen. Z.B.: - Öffnungsspalte zur Vermeidung von Quetschgefahren für Finger sollten in keiner Stellung 4 mm sein, - die Öffnungsweite von Absturzsicherungen und Treppen ohne Setzstufen darf maximal 8,9 cm betragen (siehe DIN EN ), - die Öffnungsweite an Kinderbetten darf zwischen 4,5 und 6,5 cm betragen (siehe DIN EN 716-1), - Spielzeug ohne verschluckbare Kleinteile. (3) Stühle und Betten sind so zu gestalten, dass sie bei ihrer Nutzung keine Gefährdung für Kinder darstellen. (4) Wickelplätze sind so auszuführen, dass Kinder nicht herunterfallen können. (5) Treppen in Aufenthaltsbereichen von Krippenkindern sind zu sichern. (6) Teiche, Feuchtbiotope u.ä. dürfen für Krippenkinder nicht zugänglich sein. Die Anordnung der Sanitärobjekte sollte so erfolgen, dass die Sanitärräume ab der entsprechenden Altersstufe eigenständig genutzt werden können, die Erzieherinnen ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können. In 19 Waschräume, Toiletten, Hygiene der BG/GUV-SR S2 wird gefordert: (1) Für Kinder sind auf ihre Körpergröße abgestimmte Sanitärobjekte und Einrichtungsgegenstände bereitzustellen. (2) An Türen von Sanitärkabinen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden. (3) Geräte zur Warmwasserbereitung sowie Waschmaschinen und Wäschetrockner sind so aufzustellen, dass eine unbefugte Benutzung durch Kinder verhindert wird. (4) Für Bereiche, in denen Kinder von Körperausscheidungen gereinigt werden, sind insbesondere geeignete Hygienemaßnahmen zur Beseitigung der Abfälle zu treffen. 264 In VDI 6000 Blatt 6 werden umfangreiche Empfehlungen für Stell- und Bewegungsflächen sowie Abstände gegeben vgl. nachfolgende Tabelle. Spezielle Abmessungen von Objekten insbesondere für den Krippen- und Kindergartenbereich werden dabei nicht berücksichtigt (z.b. handelsübliches Tiefspül-Kleinkind-WC mit 26 cm Höhe), aber auch geringere Bewegungsflächen für Kleinkinder.
271 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Tabelle 3.2 Maße von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und Abständen sowie Kabinen für Sanitärräumen in Kinderkrippen (KK), Kindergärten (KG) bzw. Kindertagesstätten (Kita) und Hort nach VDI 6000 Blatt 6 alle Maßangaben in cm Waschtisch Toilettenbecken, Spülung vor Wand Toilettenbecken, Spülung für Wandeinbau Urinalbecken Duschwanne Säuglingswanne Wasch-maschine / Trockner Sanitär-objekte Handwaschbecken Werkraumbecken Fäkalienausguss Spüle (Einfach-/Doppelspüle) Ausgussbecken Fäkalienspülapparat Kurzbez. W T H W B WCa WCu UR DU S ä W WM TR Wkb SP AB FäA FaS Empfohlene Stellflächen für Sanitärobjekten Breite b / / Tiefe t / Empfohlene Mindest-Maße für Bewegungsflächen Breite B , 70 2) / / Tiefe T Bei gegenüberliegender Anordnung von sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von mind. 75 cm vorzusehen! Empfohlene Montagehöhen über OKFFB (OK Keramik) Erwachsene ) 42 1) bis 6 Jahre ) 35 1) bis 11 Jahre ) 35 1) bis ) 42 1) Jahre Empfohlene Mindest-Maße für seitliche Abstände zu anderen Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen WT HWB Wca/WC u UR DU SäW Wand ) 25 3) 25 3) 25 3) 25 3) 25 3) Türbereich, Abstand zu Türöffnungen min. 10 cm mind. Maße für Kabinen mit Türanschlag nach außen mit Türanschlag nach innen Toilettenkabine, Breite Toilettenkabine, Tiefe Raumtiefe vor den Kabinen Raumtiefe vor den Kabinen bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalbecken Raumtiefe vor den Kabinen bei zweibündigen Toilettenanlagen ) OK Keramik bei wandhängender Ausführung 3) bei Wänden auf beiden Seiten 2) bei Eckeinstieg 265
272 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Die Wassertemperatur darf lt. BG/GUV-SR S2 an den Entnahmestellen, die Kindern zugängig sind, 43 C nicht überschreiten. Das steht allerdings im Widerspruch zu Vorgaben in anderen Bereichen, die auf 40 bzw. im Duschbereich auf 42 C begrenzen, so dass die in einigen Ländern für Kitas vorgegebene Begrenzung auf 40 C zu empfehlen ist. Waschtische sollen grundsätzlich zum Waschen unter fließendem Wasser eingerichtet sein. Sie sind aus hygienischen Gründen ohne Ablaufverschluss, d.h. ohne Stopfen, Kette oder Exzenterbetätigung, und ohne Überlauf zu verwenden. Sie sollten mit Einhandarmaturen ausgestattet werden. Je nach Lage der Gruppenbereiche zu den Sanitärräumen können Wasseranschlüsse in den Gruppenräumen erforderlich werden. Aus hygienisch-ärztlichen Gründen ist zumindest im Krippen- und Kindergartenbereich dem Flachspül-WC der Vorzug vor dem Tiefspül-WC zu geben. Die Ausstattung der WC mit zweiteiligen Sitzschalen aus durchgefärbtem Kunststoff hat gegenüber der herkömmlichen Ausstattung mit Brille und Deckel den Vorteil der schnellen Kontrolle durch die Erzieherin, der leichteren Reinigung und Zerstörungssicherheit (das betrifft vor allem den Hortbereich). In den Sanitärbereichen sollten Bodenabläufe vorgesehen werden. Werden in Kindertageseinrichtungen Kinder im Säuglings- bzw. im frühen Kleinkindalter aufgenommen, ist die Ausstattung mit einer Säuglingspflegeeinheit zu prüfen. Diese Einheiten setzen sich zusammen aus Wickelfläche und Säuglingsbadewanne integriert in einen Schrank, in dessen Schüben notwendiges Zubehör und Verbrauchsmaterial bereitgehalten werden kann. Das können individuelle Anfertigungen sein: - aus einem aus hygienischer Sicht geeigneten Material (z.b. Varicor) - wird ein Wickeltisch (Höhe ca. 90 cm) mit integrierter Säuglingsbadewanne geformt - und mit einem entsprechenden Schrank unterbaut. Bemessungsrichtwerte Für die Anlage und Ausstattung der Sanitärräume können die Werte der nachfolgenden Tabelle als Orientierung zu Grunde gelegt werden. Das Ergebnis ist mit den Landesjugendämtern bzw. den Bauherren abzustimmen. Bei Bildung altersgemischter Gruppen ist mit der Festlegung des Raumprogramms die Sanitärausstattung als Kombination aus der nachfolgenden Tabellen herzuleiten und ebenfalls abzustimmen. Für alle Altersgruppen werden in den Waschräumen Haken für Seiflappen und Handtuch jedes Kindes gefordert; in Kindergarten und Hort außerdem für die Kämme. Die Haken sind unfallsicher abzudecken. Darüber hinaus sind für die Kinder erreichbare Möglichkeiten zur Aufbewahrung der Zahnputzutensilien vorzusehen. Die Personalräume für Küchenpersonal sind aus hygienischen Gründen gesondert zu den Räumen für das übrige Personal vorzusehen. 266
273 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Tabelle 3.3 Ausstattungsbedarf von Sanitärräumen in Kinderkrippen (KK), Kindergärten (KG) bzw. Kindertagesstätten (Kita) und Hort nach VDI 6000 Blatt 6 Waschraum Toilettenraum Töpfchenraum Waschraum Toilettenraum Gruppenraum Milchraum Milchküche Werkraum Raumbezeichnung Zuordnung Ausstattung Pflegeraum KK, KG 1 Wickeltisch mit Papierhandtuch- und Desinfektionsmittelspender, Behälter mit Deckel 1 Waschtischanlage mit Ablage, Spiegel, Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel 1 Säuglingswanne (nur Kinderkrippe) mit Seifenschale, Badehandtuchhalter 1 Duschanlage mit Duschabtrennung, Badehandtuchhalter, Haltegriffen Hausarbeitsraum Personal- Teeküche Arzt-/ Absond.raum, Stillraum Toilettenraum für Besucher 1) Putzraum KK KG, Kita Hort KG, Kita Hort KK Kita Hort KG, Kita Hort KG, Kita Hort KG, Kita Hort KG, Kita Hort KG, Kita Hort 1) Empfehlung der Autoren: barrierefreie Anlage vgl. Kapitel Barrierefrei Bauen 1 Waschtischanlage für 2-6 Kinder mit Spiegel, Hakenleiste für Waschlappen und Handtücher, Ablage für Zahnputzutensilien, Seifenspender 1 Toilettenanlage für 8-10 Kinder mit WC-Papierrollenhalter, WC-Bürste mit bodenfreier Halterung, Handwaschbecken - 1 Anlage je Toilettenraum mit Seifen und Papierhandtuchspender, Behälter Fäkalienausguss/Fäkalienspülapparat, 1 Anlage je Töpfchenraum mit Töpfchenregal 1 Waschtischanlage für Personal mit Spiegel, Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel 1 Waschtischanlage für 2-6 Kinder mit Spiegel, Hakenleiste für Waschlappen und Handtücher, Ablage für Zahnputzutensilien, Seifenspender 1 Toilettenanlage für 6-10 Kinder mit WC-Papierrollenhalter, WC-Bürste mit bodenfreier Halterung 1 Urinalanlage (Kindertagesstätte/Hort) je 10 Kinder mit Bodenablauf Handwaschbecken, 1 Anlage je Toilettenraum mit Seifen- und Papierhandtuchspender, Behälter 1 Dusche je 10 Kinder mit Duschabtrennung, Badetuchhalter, Haltegriffen 1 Waschtischanlage für Personal mit Spiegel, Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel Kinderküche mit Spüle, Kühlschrank, Kochfeld, Warmbad, Dunstabzug Spüle mit Ablauffläche mit Geschirrspülmaschine, Mikrowelle, Flaschenwärmer, Kühlschrank Waschtischanlage mit Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel Werkraumbecken mit Schlammfang, Seifen- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel, Bodenablauf Waschmaschine, Trockner, Ausgussbecken mit Bodenablauf Spüle mit Ablauffläche und Spülmaschine, Kühlschrank, Kochfeld, Backofen, Dunstabzug, Mikrowelle, Wasserbad Waschtischanlage mit Ablage, Spiegel, Seifen-, Desinfektionsmittel- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel Handwaschbecken mit Ablage, Spiegel, Seifen- und Papierhandtuchspender, Behälter mit Deckel Toilettenanlage mit WC-Papierrollenhalter, Reservepapierhalter, WC-Bürste mit bodenfreier Halterung, Kleiderhaken Ausgussbecken mit Klapprost, Regal für Putzmittel, Behälter für Abfälle (Abfalltrennung) 267
274 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Grundrissbeispiel Bereich Kinderkrippe Sanitärbereich für 2 Gruppen mit je ca. 10 Kindern mittige Anordnung der Wickelkommode ermöglicht die optimale Beaufsichtigung der anderen Kinder Heizung im Sanitärbereich für Krabbel- und Laufgruppe der Krippe im Erdgeschoss: vorzugsweise Fußbodenheizung Hakenleisten für Seiflappen und Handtücher, Hakenabstand cm, oben abgedeckt, Zahnputzutensilien 268 Bewegungsflächen für Kinder nach Feurich [1] und VDI 6000 Blatt 6 (Maße in Klammern) Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
275 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Kindertagesstätten Grundrissbeispiel Bereich Kindergarten Sanitärbereich für 2 Gruppen mit je ca. 15 Kindern Anordnung der Sanitärobjekte ermöglicht optimale Beaufsichtigung vom Eingangsbereich her Hakenleisten für Seiflappen, Handtücher und Kamm, Hakenabstand cm, oben abgedeckt, Zahnputzutensilien Revisionsklappe oberhalb Waschtisch Waschtischanschlüsse frei vor der Wand verlegt oder Unterkofferung Bewegungsflächen für Kinder nach Feurich [1] und VDI 6000 Blatt 6 (Maße in Klammern) Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 269
276 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten 4 SCHULEN UND SPORTSTÄTTEN Spezifische Vorschriften und Normen, Literatur Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie - MSchulbauR) Fassung April 2009 DIN Sporthallen; Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung; Grundsätze für die Planung DIN Sportplätze; Freianlagen für Spiele und Leichtathletik; Planung und Maße DIN Sportplätze; Bewässerung DIN Sportplätze; Entwässerung DIN Schulbau; Bautechnische Anforderungen zur Verhütung von Unfällen GUV - VS1 Unfallverhütungsvorschrift Schule mit Durchführungsanweisungen BGI/GUV-I 8527 Informationen - Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche VDI 6000 Blatt 6 Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen [1] Feurich, Hugo: Sanitärtechnik.- 9. erweiterte Auflage, Krammer Verlag Düsseldorf AG, 2005 [2] Zentralstelle für Normungsfragen und Wirtschaftlichkeit im Bildungswesen (ZNWB) - ARBEITSHILFEN ZUM SCHULBAU Grundlagen und Begriffsbestimmung Die aufgeführten Vorschriften gelten für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen. Für die berufsbildenden Schulen enthalten die Vorschriften nur im Einzelfall explizite Hinweise zum Sanitärbereich. Die zugehörigen Sportstätten werden nur in einigen Ländern in den Schulvorschriften mit erfasst. Die Schulsporthallen und -plätze dienen zugleich dem Vereinssport. Wettkampfgerechte Sportanlagen und Zuschaueranlagen sind in diesem Zusammenhang dem Einzelfall vorbehalten. Als Grundlagen wird auf die DIN und DIN verwiesen. Für Sporteinrichtungen mit größeren Zuschaueranlagen, Bäder und Eissportanlagen vgl. vorhergehende Abschnitte Grundlagen / Versammlungsstätten und Öffentliche Bauten. Die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen wurde erheblich gestrafft und gekürzt. Sie konzentriert sich insbesondere auf Fragen des Brandschutzes sowie der Evakuierung. Die Richtlinie wurde mit oder ohne Erläuterungen in der Mehrzahl der Bundesländern bekannt gemacht bzw. erlassen oder als Entscheidungshilfe veröffentlicht. Auf der Grundlage der Landesvorschriften sowie der landesspezifischen Förderbedingungen wird mit Unterstützung des jeweiligen Kultusministeriums bzw. der zuständigen örtlichen Behörde für jede Schule ein eigenes, auf den jeweiligen Raumbedarf abgestimmtes Raumprogramm entwickelt. Dabei wird auch über die Integration einer Hortbetreuung entschieden. Außerdem sollte die Landesunfallkasse als zuständiger Versicherungsträger bereits in der Planungsphase zur sicherheitstechnischen Beratung hinzugezogen werden. 270
277 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Die Zunahme der Zahl (körperlich und/oder geistig) behinderter Menschen sowie ein wachsendes öffentliches Bewusstsein haben dazu geführt, dass entsprechende Anforderungen an die Gestaltung der Umgebung zunehmend Eingang in die Bauordnungen sowie die anderen spezifischen Richtlinien und Empfehlungen der Länder gefunden haben. Die Forderungen bzw. Empfehlungen zum Grad der behindertengerechten Ausbildung von Schulen differieren dabei in den einzelnen Bundesländern. In der VDI 6000 Blatt 6 steht hierzu: Für Rollstuhlfahrer soll je eine barrierefreie WC-Kabine, möglichst getrennt nach Geschlechtern, in jeder Etage vorgesehen werden. Im Einzelfall sollte die Festlegung zum Umfang der Maßnahmen bereits in der Phase der Aufstellung des Raumprogramms in verbindlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Gleiches gilt für Sporthallen bzw. Sportplatzfunktionsgebäude. Die Forderung mindestens einer behindertengerechten Toilette findet sich in den Vorschriften und Empfehlungen nahezu aller Länder. In welchem Umfang jedoch auch Umkleide- und Duschräume behindertengerecht gestaltet werden, ist eine Frage der standortkonkreten Einzelfestlegung. Zusätzlich sind Versammlungsstättenverordnungen zu beachten, wenn - Räume einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Vortragssäle, Aulen o.ä., nicht aber Pausenhallen), - in Sporthallen - außerhalb der Sportfläche 200 Besucher untergebracht werden können oder - sie für andere (Mehr-)Zweckfunktionen wie Konzert, Vortrag o.ä. vorgesehen sind und mehr als 200 Besucher fassen oder aber - Speiseräume einzeln oder zusammen mehr als 200 Besucher fassen. Als Planungsgrundlage liegt darüber hinaus VDI 6000 Blatt 3 vor (vgl. GÖB Grundlagen). Mit der DIN liegt eine mit der zugehörigen GUV - VS1 abgestimmte Planungsgrundlage vor, die zahlreiche vorbeugende Unfallschutzmaßnahmen ausweist. Für die Planung von Duschräumen bzw. Duschen in Verbindung mit einem barrierefreien WC sind unbedingt die BGI/GUV-I 8527 zu beachten. Grundsätze Bildung und Erziehung erfolgt nicht ausschließlich durch den eigentlichen Schulbetrieb. Die Heranwachsenden werden auch durch die Gestaltung der baulich - räumlichen Umwelt, in der sie sich bewegen, geprägt. Dem muss die Gestaltung aller Bereiche der Schule Rechnung tragen - Ausrichtung von Gebäude und Ausstattung in - Detail, - Material und - Farbe an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen. Dabei sind neben der Zunahme an Wissen und Reife sowohl die sich verändernde Körpergröße als auch sich wandelnde Gruppennormen zu berücksichtigen. 271
278 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Unter den im Kapitel GÖB - Grundlagen aufgeführten Anforderungen an den Sanitärbereich und seine Ausstattung ist für Schulen besonders auf - Robustheit sowie - Diebstahlsicherheit zu achten. Die angespannte Finanzsituation sowie ökologische Aspekte erfordern darüber hinaus ein besonders gründliches Abwägen des einmaligen wie des laufenden Aufwandes in Bezug auf: Vandalismussicherheit, (Wasser- und Energie-)Verbrauch sowie Reinigung. Anforderungen an den Sanitärbereich sowie die Ausstattung weiterer Räume mit Sanitärobjekten Die Sanitärbereiche für die Schüler sind laut VDI 6000 Blatt 6 geschossweise und aus Gründen einer rationellen Installation übereinanderliegend anzuordnen. Sie müssen leicht auffindbar sein und sollen in der Nähe der Treppenhäuser, auf dem Weg zum Pausenhof liegen. Eine dieser Anlagen ist am Pausenhof zu platzieren, Eingang nach Geschlechtern getrennt. Die Angaben für die Lehrer differieren zwischen den einzelnen Ländern deutlicher. Entweder sollten die Sanitärräume neben dem Lehrerzimmer eingeordnet werden oder eine Anlage je Geschlecht in jedem Geschoss in Nachbarschaft zu den Schüler-WC (weitere Angaben siehe auch VDI 6000 Blatt 6). Für das Reinigungspersonal sind eigene Umkleide- und Sanitärräume vorzusehen, deren Größe sich nach der Zahl der Arbeitskräfte wie nach Ihrer Stellung richtet (angestellt oder Fremdfirmen). Teilweise wird auf die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Arbeitsstättenrichtlinien verwiesen. Wenn in Schulen eigenes Küchenpersonal beschäftigt wird, sind für diese Angestellten grundsätzlich eigene Umkleide- und Sanitärräume erforderlich. Die Anordnung und bauliche Begrenzung der Sanitärbereiche sowie die Führung der zugehörigen Installationen muss so erfolgen, dass andere Funktionsbereiche nicht beeinträchtigt werden (das betrifft insbesondere Gerüche und Schallschutz). Die Sanitäranlagen sind nach Geschlechtern zu trennen. Den Toilettenräumen sind eigene, getrennt zu beleuchtende und zu belüftende Vorräume zuzuordnen, d.h., sie sind von den Toilettenräumen raumhoch zu trennen. Für die Lüftung in Schulen gibt die frei verfügbare AMEV RLT-Anlagenbau 2011 detaillierte Hinweise, je nach Art und Zweck des Raumes. Die entsprechenden Festlegungen finden Sie im Abschnitt 4.2 Schulen. Die Bodenbeläge müssen leicht zu reinigen und rutschhemmend sein, sie dürfen diese Eigenschaften bei sachgerechter Pflege nicht verlieren (vgl. GUV VS1). Die Oberflächen von Wänden und Stützen sind abwaschbar auszubilden - vorzugsweise bis in die Höhe der Türzarge bzw. anderer Ausstattungselemente, in Duschräumen in Abhängigkeit der Höhe des Brausekopfes auch höher. Um eine leichte und effektive Reinigung zu ermöglichen, sollten die Toilettenräume neben dem Bodenablauf mit einem Schlauchanschluss mit Steckschlüsselbetätigung ausgestattet werden. Ob die Vorräume dadurch mit versorgt werden können, hängt von der jeweiligen räumlichen Lösung ab. Die WC-Trennwände sollten die normale Höhe von 2 m aufweisen. Sie müssen abwaschbar sein. In graffittigefährdeten Bereichen ist der Einsatz von HPL-Elementen (High Press Laminat) zu empfehlen. Um freie Zellen schnell erkennen zu können sowie für die Kontrolle der WC durch Aufsichts- respektive Reinigungspersonal ist es - insbesondere für die unteren Jahrgänge - günstig, die Türen in den Schülerzellen so zu gestalten, dass sie nach dem Entriegeln selbsttätig nach innen aufschlagen. Die Anzeige frei - besetzt im Türbeschlag erübrigt sich bei dieser Lösung. In VDI 6000 Blatt 6 werden umfangreiche Empfehlungen für Stell- und Bewegungsflächen sowie Abstände gegeben vgl. nachfolgende Tabelle
279 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Tabelle 4.1 Maße von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und Abständen sowie Kabinen für Sanitärräume in Schulen nach VDI 6000 Blatt 6 alle Maßangaben in cm Sanitärobjekte Waschtisch Handwaschbecken Toilettenbecken, Spülung vor Wand Urinalbecken Duschwanne Toilettenbecken, Spülung für Wandeinbau Klassenzimmerbecken Werkraumbecken Spüle (Einfach-/ Doppelspüle) Ausgussbecken Waschtisch barrierefrei 4) Toilettenbecken barrierefrei 80 90/ Kurzbez. WT HWB WCa WCu UR DU Kzb Wkb SP AB WTb WCb Empfohlene Stellflächen für Sanitärobjekten Breite b / 90/ Tiefe t / Empfohlene Mindest-Maße für Bewegungsflächen Breite B , 90/ ) Bewegungsfläche Tiefe T x 150 Bei gegenüberliegender Anordnung von sanitären Ausstattungsgegenständen, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von mind. 75 cm vorzusehen! Empfohlene Montagehöhen über OKFFB (OK Keramik) Erwachsene ) 42 1) ) 7 bis 11 Jahre ) 35 1) bis ) 42 1) Jahre Empfohlene Mindest-Maße für seitliche Abstände zu anderen Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen WT HWB Wca/WCu UR DU SäW Wand ) 25 3) 25 3) 25 3) Türbereich, Abstand zu Türöffnungen min. 10 cm mind. Maße für Kabinen mit Türanschlag nach außen mit Türanschlag nach innen Toilettenkabine, Breite Toilettenkabine, Tiefe Raumtiefe vor den Kabinen Raumtiefe vor den Kabinen bei einbündigen Toilettenanlagen mit gegenüberliegenden Urinalbecken Raumtiefe vor den Kabinen bei zweibündigen Toilettenanlagen ) OK Keramik bei wandhängender Ausführung 2) bei Eckeinstieg 3) bei Wänden auf beiden Seiten 4) anfahrbar mit ergonomischer Beckeneinbuchtung Die Sitz- bzw. Montagehöhen werden in Anlehnung an die Fachliteratur (insbesondere Hugo Feurich) durch Tabelle 4.2 ergänzt bzw. weiter differenziert. 273
280 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Tabelle 4.2 Sitz- bzw. Montagehöhen der Sanitärobjekte nach Feurich [2] Montagehöhe Waschbecken 6-12 ab 13 Sitzhöhen der WC - Becken (OK WC - Becken ohne Sitz 1) ) Montagehöhe Urinale 1) + 1 bis 3 cm für die Sitze Alter der Kinder 6-9 ab ab 14 Höhe 65 bis 75 cm 85 cm Stand - WC 30 bis 35 cm 39 ± 1 cm 47 bis 51 cm 52 bis 53 cm 57 bis 62 cm 65 cm wandhängendes WC 35 bis 37 cm 40 bis 43 cm 274 Aus Gründen der Hygiene sind Tiefspül-WCs zu bevorzugen. Unter dem Aspekt der leichteren Reinigung wären wandhängende WCs auszuwählen. Dagegen sprechen Erfahrungen mit Erscheinungen des Vandalismus (abgebrochene WC- Becken). Die Entscheidung sollte je nach dem Alter der Schüler und evtl. örtlicher Besonderheiten in Abstimmung mit der zuständigen Behörde bzw. dem Schulträger getroffen werden. In jedem Fall ist die Unterbringung der Leitungen wie der Spülkästen in einer Vorwandinstallation zu empfehlen. WC - Sitze sollten aus durchgefärbtem Kunststoff bestehen. Abnehmbare zweiteilige Sitzflächen, die jedoch nicht hochzuklappen sind, verringern die Gefahr der Zerstörung (Abbrechen der Sitze und/oder Deckel). Handwaschbecken ohne Überlauf und mit nicht verschließbarem Ablauf (z.b. Schaft- bzw. Siebventil) erleichtern die Reinigung, sind vandalismussicher und bieten eine bessere Optik. Verdeckte Befestigungen der Sanitärobjekte beugen Verletzungen vor, sind vandalismussicher und ermöglichen eine leichte Reinigung. Die Armaturen sollten robust, in Form und Farbe ergonomisch angepasst und altersgemäß gestaltet sein. Aus Gründen der Energieökonomie und Wasserersparnis ist der Einbau von Selbstschlussarmaturen zu prüfen. Für Urinale sollten automatisch auslösende Spülungen vorgesehen werden. Die Wassertemperatur an den Entnahmestellen in Schülern zugängigen Räumen sollte 40 C nicht überschreiten (DIN , Ländervorschriften). Die Vorräume sind mit Seifenspendern, hygienisch einwandfreien Trockenmöglichkeiten und Spiegeln auszustatten. Da Papierhandtücher wie Textilhandtuchautomaten zu Unfug reizen, scheint eine Ausstattung der Vorräume für die Schüler mit elektrischen Warmlufthändetrocknern geeigneter; sie sollten berührungslos mit Zeitschaltung funktionieren. Ihre Anordnung außerhalb der Bewegungsflächen vor den Handwaschbecken ermöglicht einen größeren Nutzerdurchsatz in kurzer Zeit (Pausen). Außerdem ist auf die Aufstellung geeigneter Abfallbehälter für Hygieneartikel in den Räumen für die Lehrerinnen bzw. die höheren Jahrgänge der Schülerinnen zu achten. Für die Ausstattung der Unterrichtsräume werden in einigen Ländern detaillierte Angaben gemacht, vielfach ist diese jedoch in den ortskonkreten Abstimmungen zum Raumbedarfsplan und zum Ausstattungsprogramm festzulegen. Beispielausstattungen: Allgemeine Unterrichtsräume (Klassenräume, Mehrzweckräume, Ausweichräume), Unterrichtsräume Datenverarbeitung 1 Schulwaschtisch mit Kaltwasseranschluss 1 Spiegel 1 Handtuchhaken Lehrsaal - naturwissenschaftlicher Unterricht a) 1 Experimentiertisch für Lehrer, mit säurefestem Ausguss (wird mit der Schuleinrichtung geliefert und aufgestellt), installationsseitig sind folgende Anschlüsse herzustellen: - Kalt- und Warmwasser - Ablauf (säurefeste Ablaufleitung über Neutralisation) - Gas 1 Schulwaschtisch mit Kaltwasseranschluss 1 Spiegel 1 Handtuchhaken
281 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Übungssaal - naturwissenschaftlicher Unterricht a) 1 Experimentiertisch für den Lehrer, mit säurefestem Ausguss (wird mit der Schuleinrichtung geliefert und aufgestellt), installationsseitig sind folgende Anschlüsse herzustellen: - Kalt- und Warmwasser - Ablauf (über Neutralisation) - Gas Für jeweils zwei Schüler ein Experimentiertisch sowie ein säurefester Ausguss für je zwei Experimentiertische / 4 Schüler (wird mit der Schuleinrichtung geliefert und aufgestellt), installationsseitig sind folgende Anschlüsse herzustellen: - Kalt- und Warmwasser - Ablauf (über Neutralisation) - Gas Die gesamte Energieversorgung (Gas und Wasser) der Übungstische muss zentral vom Experimentiertisch des Lehrers abschaltbar sein. Säureraum - Vorbereitung naturwissenschaftlicher Unterricht 1 Digestorium 1 Labortischeinheit mit je zwei gegenüberliegenden Arbeitsplätzen, an den Stirnseiten jeweils mit säurefesten Ausgüssen (wird mit der Schuleinrichtung geliefert und aufgestellt) installationsseitig sind folgende Anschlüsse vorzusehen: - Kalt- und Warmwasser - Ablauf (säurefeste Ablaufleitung über Neutralisation) - Gas - mechanische Abluft - Digestorium ferner sind an Sicherheitseinrichtungen vorzusehen: 1 Notbrauseanlage, 1 Feuerlöscher, 1 Branddecke Zeichensaal 3 Feuerton - Doppelspülsteine weiß mit Kaltwasser - Schwenkventilen Werkraum b) - für keramische Arbeiten 3-5 Ausgussbecken mit Gipsfanganlagen (als Tonsumpfbecken) bzw. 1 Ausgussbecken wie vor und 2 Waschtische nach [2] Handarbeits- und Hauswirtschaftsraum 1 Schulwaschtisch 1 Spiegel 1 Handtuchhaken ca. 4 Feuertonspülbecken mit Wandbatterien 1 Kaltwasser- und Ablaufanschluss für Waschmaschine Lehrküche ca. 4 Kochgruppen bestehend aus: (jeweils zwei gegenüberliegend angeordnet) 1 Doppelspülbecken mit Abtropf- und Abstellfläche, durchgehend aus Edelstahl, Größe ca. 300 x 60 cm einschließlich Schrankunterbauten freistehende Gas- und Elektroherde mit 4 Kochstellen und Backrohr (zwei Elektro- und zwei Gasherde mit Dunstabzugshauben) 2 Schrankreihen, Größe ca. 300 x 60 cm, mit durchgehender Arbeitsplatte (gegenüberliegende Anordnung wie Kochgruppen) 1 Küchenschrankkombination bestehend aus ca. 8,50 m Unter- und Hängeschränken mit durchgehender Arbeitsplatte (Anordnung über die gesamte Raumbreite) 1 Doppelspüle mit Wandbatterie (Gemüseputzen) 1 Kühl- und Gefrierkombination 1 Waschmaschine mit daneben angeordneten, ausziehbaren Wäscheleinen 1 Vorratsraum mit absperrbaren Einzelschränken ca. 4 Sitzgruppen bzw. Speisetische mit je 4 Plätzen 275
282 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten 1 Schulwaschtisch (Kalt- und Warmwasser) mit Spiegel und Ablageplatte Verwaltungsräume (Schulleitung, Lehrerzimmer etc.) je 1 Waschtisch mit Mischbatterie je 1 Ablage je 1 Spiegel je 1 Handtuchhalter 1 gemeinsame Teeküche ausgestattet mit: Schrankküche mit Herdplatte, Spülbecken und Kühlschrank Schularztzimmer 1 Waschtisch mit Mischbatterie 1 Ablage 1 Spiegel 1 Handtuchhalter Dienstzimmer Hausmeister 1 Waschtisch mit Mischbatterie 1 Ablage 1 Spiegel 1 Handtuchhalter Putzmittelraum 1 Ausguss mit Wandbatterie a) In GUV-VS1 wird gefordert, dass in Unterrichtsräumen für naturwissenschaftlichen Unterricht geeignete Maßnahmen zu treffen sind, die Gefährdungen von Schülern bei Versuchen am Lehrerexperimentiertisch verhindern. Dies wird lt. DIN beispielsweise erreicht, wenn der Abstand zwischen dem Lehrerexperimentiertisch und den Schülertischen mindestens 1,20 m beträgt oder eine geeignete Schutzscheibe verwendet wird. Für die Abstände von Schülerübungstischen wird in GUV-VS1 gefordert, diese so zu bemessen, dass sich Schüler bei praktischen Übungen und Arbeiten nicht behindern. Eine solche Behinderung wird lt. DIN z. B. vermieden, wenn Mindestabstände von 0,85 m bzw. von 1,50 m, wenn Schüler Rücken an Rücken arbeiten, eingehalten werden. b) Werden zwei Werkräume vorgesehen, sollte einer als Nassraum ausgebildet werden. Bei der Einordnung der Räume für Putz- bzw. Reinigungsmittel und -geräte ist auf eine ausreichende Rauch- und Wärmeabführung (Reinigungs- und ggf. Desinfektionsmittel sind Chemikalien) zu achten. Für Sanitärbereiche in Sporthallen und Sportplatzfunktionsgebäuden gilt das Gesagte analog. Für die Planung von Duschen (neben Sporteinrichtungen ggf. auch im Schulhort bzw. in einigen berufsbildenden oder aber auch in Sonderschulen vorzusehen) gilt: - Aufkantungen (Stolperstellen) sind zu vermeiden (GUV VS1), nicht gemeint sind Duschtassen, evtl. Überlaufbzw. Ablaufrinnen sind niveaugleich abzudecken. - um Unfälle durch Ausrutschen oder Straucheln zu vermeiden, ist die Anbringung von Haltegriffen zu empfehlen, - der Wasserverbrauch ist nach DIN mit 9 l/min bis 10 l/min anzusetzen (Durchflussleistung der Brauseköpfe), Duschzeit je Person 4 min., die Warmwassertemperatur sollte max. 40 C betragen, Begrenzung der Entnahmetemperatur gefordert, die Aufheizzeit für die Warmwasserbereitung ist mit 50 min anzusetzen, - auch hier sind Selbstschlussarmaturen zu empfehlen, - ebenso einige Haartrockner in unterschiedlicher Höhe. Duschräume in Sporteinrichtungen sind im direkten Anschluss zu den Umkleideräumen zu planen. Zwischen Duschbereich und Umkleideraum ist eine Verkehrsfläche in ausreichender Größe vorzusehen, um zugleich als Abtrockenzone zu dienen. 276
283 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Für Sanitärräume sind in DIN , Anhang A ausreichende, trockene Ablageflächen vorzusehen. Sanitärräume sollten nach DIN , Anhang A mit einer Zapfstelle mit Schlauchanschluss zur Raumreinigung ausgestattet werden. Für Gangbreiten einschließlich der Bewegungsfläche regelt die DIN : - Die Verkehrsflächen sollen mindestens 1,5 m breit sein oder 1,8 m, wenn der Raum zwischen den gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient. (Umkleideräume) - Die Verkehrsflächen müssen mindestens 1,2 m breit sein oder zwischen gegenüberliegenden Wasch- und Duschplätzen mindestens 1,5 m. (Sanitärräume) Bei der Anordnung von Toilettenanlagen ist darauf zu achten, dass - jedem Wasch- und Duschraum mindestens eine WC - Zelle unmittelbar zugeordnet wird, - je Geschlecht mindestens eine Toilette von der Halle zu erreichen ist (Sportlertoilette), - sowie mindestens je ein WC im Eingangsbereich für die Gäste/Zuschauer zur Verfügung steht, dass i.d.r. barrierefrei auszubilden ist. Dabei kann eine Toilettenanlage mit Vorräumen, nach Geschlechtern getrennt, von Sportlern und Zuschauern gemeinsam genutzt werden. In GUV VS1 wird für von Schülern genutzte Wasch-/Duschräume und unmittelbar anschließende Umkleideräume die Ausstattung mit Fußbodenbelägen gefordert, die auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen. Das wird nach DIN z.b. erfüllt, wenn die Beläge gemäß Hinweisen in BGI/GUV-I 8527 ausgebildet werden. In GUV VS1 wird für Stromkreise mit Steckdosen in Wasch-, Dusch- und Umkleideräumen gefordert, geeignete elektrische Schutzmaßnahmen gegen direktes oder indirektes Berühren zu treffen. Dieses Schutzziel wird lt. DIN erreicht, wenn für Duschräume DIN VDE (vgl. Kapitel Allgemeine Grundlagen - Elektro) berücksichtigt wird. In Wasch- und Umkleideräumen sind einphasige Steckdosenstromkreise mit I n 16 A erforderlich. Ein zusätzlicher Schutz wird durch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Differenzstrom I Dn 30 ma nach DIN EN mit DIN EN oder DIN EN mit DIN EN erreicht. 277
284 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Bemessungsrichtwerte Schulen 10 VDI 6000 Blatt 6 / Part 6 All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2006 NormCD - Stand Tabelle Ausstattungsbedarf von von Sanitärräumen in Schulen in Schulen nach VDI 6000 Blatt 6 Raum Zuordnung Ausstattung Zubehör Klassenraum Hörsaal Klassen-Toilettenraum Stunden-Toilettenraum Pausen-Toilettenraum Jungen/Herren Pausen-Toilettenraum Mädchen/Damen Lehrer-Toilettenraum Herren Vorschule Schulkindergarten Grundschule Berufsbildende Schule Weiterführende Schule Hochschule etc. Vorschule Schulkindergarten Grundschule Weiterführende Schule Vorschule Schulkindergarten Grundschule Weiterführende Schule Berufsbildende Schule Hochschule etc. Vorschule Schulkindergarten Grundschule Weiterführende Schule Berufsbildende Schule Hochschule etc. allgemein Klassenzimmerbecken Milchküche (Vorschule, Schulkindergarten) Waschtischanlage 1 Anlage Klosettanlage 2 Anlagen Waschtischanlage 1 Anlage Jungen/Herren pro Etage 1 Anlage Mädchen/Damen pro Etage Klosettanlage 1 Anlage Jungen/Herren pro Etage 2 Anlagen Mädchen/Damen pro Etage Urinalanlage 1 Anlage Waschtischanlage 1 Anlage für je 60 Personen Klosettanlage 1 Anlage für je 40 bis 50 Personen Empfehlung: 1 Anlage für je 50 Personen Urinalanlage 1 Anlage für je 20 bis 30 Personen Empfehlung: 1 Anlage für je 25 Personen Waschtischanlage 1 Anlage für je 60 Personen Klosettanlage 1 Anlage für je 20 bis 30 Personen Empfehlung: 1 Anlage für je 25 Personen Waschtischanlage 1 Anlage für je 20 Personen Klosettanlage 1 Anlage für je 20 Personen Urinalanlage 1 Anlage für je 20 Personen Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel Haken Spüle Kühlschrank Kochfeld Wasserbad Dunstabzug Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Bodenablauf Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Bodenablauf Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Hygienebeutelspender Behälter mit Deckel für Hygieneabfälle Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Bodenablauf
285 12 VDI 6000 Blatt 6 / Part 6 Tabelle (Fortsetzung) Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Raum Zuordnung Ausstattung Zubehör Lehrer-Toilettenraum Damen allgemein Waschtischanlage 1 Anlage für je 20 Personen Klosettanlage 1 Anlage für je 20 Personen Schulen und Sportstätten All rights reserved Verein Deutscher Ingenieure e.v., Düsseldorf 2006 Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel Personal-Teeküche allgemein Spüle mit Ablauffläche Spülmaschine Kühlschrank Kochfeld Backofen Dunstabzug Mikrowelle WC-Papierrollenhalter Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Kleiderhaken Hygienebeutelspender Behälter mit Deckel für Hygieneabfälle Arztraum allgemein Waschtischanlage Ablage Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Desinfektionsmittelspender Behälter mit Deckel Dienstzimmer Hausmeister allgemein Waschtischanlage Spiegel Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel Putzraum allgemein Ausgussbecken Klapprost Regal für Putzmittel Behälter für Abfälle (Abfalltrennung) Behinderten-WC allgemein je Etage 1 Damen und 1 Herren Klosettanlage Waschtischanlage Sonstiges Stützgriffe klappbar auf beiden Seiten des Klosetts Kleiderhaken Papierrollenhalter und Spülbetätigung, z.b. angeordnet am Klappgriff Reservepapierhalter WC-Klosettbürste mit Halter (bodenfrei) Spiegel mit Einsicht aus Steh- und Sitzposition Seifenspender Papierhandtuchspender Behälter mit Deckel Warmluft-Händetrockner Bodenablauf Notrufeinrichtung an drei Stellen in der Kabine, mindestens einmal vom Boden aus erreichbar NormCD - Stand
286 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Tabelle 4.4 Gegenüberstellung von Richtwerten der Sanitäreinrichtung in Schulen nach Sanitäranlagen 2011 des AMEV, VDI 6000 Blatt 6 und Feurich [1] Sanitärobjekte mit Zuordnung Anzahl der Personen/Sanitärobjekt AMEV VDI 6000 Blatt 6 ( ) Empfehlung, ohne Stundentoilettenräume Feurich Schüler Knaben WC Urinal (50) (25) WB Mädchen WC (25) 10 WB Lehrer Herren WC Urinal k.a WB k.a Damen WC k.a WB k.a Sportstätten Tabelle 4.5 Richtwerte für ausgewählte Nebenräume in Sporthallen nach DIN Hallen Wasch- und Duschraum Raumeinheiten mit je 2 Waschstellen (Reihenanlage) und je 6 Duschen im Umkleidebereich Toiletten b) im Hallenbereich a) im Eingangsbereich Lehrer-, Übungsleiter- und Schiedsrichterraum 10 m² mit Handwaschbecken, Duschund Umkleidekabine mit Garderobenschränken 280 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Einfachhalle 2 x 1/ x 27 m bei Bedarf Halle für Spiele 2 x 1/ x 44 m bei Bedarf Zweifachhalle 2 oder 2 bzw x 44 m x 1/2 Dreifachhalle 3 oder 3 bzw x 45 m x 1/2 a) Wenn die Raumzuordnung es ermöglicht (gute Erreichbarkeit von der Halle), ist eine Kombination mit den Toiletten des Eingangsbereichs möglich. b) getrennt nach Geschlechtern
287 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Für Reinigungsgeräte und Putzmittel ist jeweils ein Raum (für die Dreifachhalle ggf. auch zwei Räume) mit Ausgussbecken, Kalt- und Warmwasseranschluss sowie Bodeneinlauf einzuplanen. Der AMEV legt in Sanitäranlagen 2011 folgende Erfahrungswerte vor: - 1 WC / Personen, - 1 Waschtisch / Personen, - 1 Dusche / 5 Personen. Im Aktiv-Bereich von Sportstätten (nicht für Besucher) sollten keine Unterschiede zwischen dem Frauen- und Männerbereich gemacht werden, da die Belegung wechseln kann.... Sofern keine abweichenden Forderungen zu erfüllen sind, ist in der Regel von der gleichen Anzahl männlicher und weiblicher Benutzer auszugehen. (S. 14) Laut DIN gehören zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden insbesondere Sport- und Freizeitstätten,. Die Barrierefreiheit des öffentlich zugänglichen Bereichs muss sichergestellt sein. 281
288 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Tabelle 4.6 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Gymnastik-, Turn- und Sporthallen nach Feurich [1], Tab Hallenart Raumbezeichnung Anzahl Räume/ Halle Gymnastikhalle Wasch- und Duschräume 1) 1 oder 2 x ½ 9 x 12 m und Kleinturnhalle 10 x 18 m WCs 2) - Normalturnhalle 12 x 24 m 14 x 27 m und Großturnhalle 18 x 33 m Großturnhalle 18 x 33 m, teilbar in 2 Übungsräume Sporthalle 21 x 42 m, teilbar in 2 Übungsräume Lehrer- und Sanitätsraum Wasch- und Duschräume 1) WCs 2) Putzmittelraum Lehrer- und Sanitätsraum Wasch- und Duschräume 1) WCs 2) Putzmittelraum Lehrer- und Sanitätsraum Wasch- und Duschräume 1) WCs 2) Putzmittelraum bis bis 4-1 Sanitäreinrichtung 10 Brausestände 10 Hand- und Fußwaschstellen 3) 2 Fußdesinfektionsbrausen 2 bis 4 Becken 1 bis 2 Urinale 1 bis 2 Waschtische 1 Ausgussbecken 1 Waschtisch 20 Brausestände 20 Hand- und Fußwaschstellen 3) 4 Fußdesinfektionsbrausen 4 bis 6 Becken 2 bis 3 Urinale 2 bis 3 Waschtische 1 Ausgussbecken 1 Waschtisch Brausestände Hand- und Fußwaschstellen 3) 4 bis 6 Fußdesinfektionsbrausen 4 bis 8 Becken 2 bis 4 Urinale 2 bis 4 Waschtische 1 Ausgussbecken 1 Waschtisch 20 bis 40 Brausestände 20 bis 40 Hand- und Fußwaschstellen 3) 4 bis 8 Fußdesinfektionsbrausen 5 bis 8 Becken 2 bis 4 Urinale 2 bis 4 Waschtische 1 Ausgussbecken Sporthalle Lehrer- und Sanitätsraum 1 1 Waschtisch 26 x 42 m, teilbar in 3 Wasch- und Duschräume Übungsräume 3 bis 4 30 bis 40 Brausestände 30 bis 40 Hand- und Fußwaschstellen 3) 6 bis 8 Fußdesinfektionsbrausen 5 bis 10 Becken WCs 2) - 3 bis 5 Urinale 3 bis 5 Waschtische 1 Ausgussbecken Putzmittelraum 1 1) Je Wasch- und Duschraum ist eine Zapfstelle mit Schlauchanschluss vorzusehen. 2) WCs müssen von der Gymnastik-, Turn oder Sporthalle direkt zugängig sein. Werden die Umkleideräume auch den Benutzern der Freianlagen zur Verfügung gestellt, dann sind außerdem WCs in Nähe der Eingangshalle oder vom Stiefelgang zugängig notwendig, sofern nicht WCs der betreffenden Schule oder ZuschauerWCs mitbenutzt werden können. 3) Die Fußwaschstellen können mit den Brauseständen oder mit den Handwaschstellen kombiniert werden. 282
289 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Schulen und Sportstätten Grundrissbeispiel Sanitärbereich in einer Sporthalle Sporthalle mit einer Übungseinheit Behinderten-WC maschinell zu lüften WC-Zellen, Waschräume und Umkleideräume natürlich belüftet und belichtet Gäste-WC und Sportler-WC gesondert im Eingangsbereich neben der Halle 283 Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
290 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Büro- und Verwaltungsgebäude 5 BÜRO- UND VERWALTUNGSGEBÄUDE Vorschriften und Literatur BGI 5128 Leitfaden Arbeitsstätten: Arbeitsstätten sicher planen und gestalten Arbeitsstätten barrierefrei planen und gestalten Online-Leitfaden der VBG: leitf/inhalt.htm [1] Feurich, Hugo: Sanitärtechnik.- 9. erweiterte Ausgabe, Krammer Verlag Düsseldorf AG, 2005 Allgemeine Ausführungen, Grundsätze, Beispiele Grundlagen Für alle Arbeitsstätten in Büro- und Verwaltungsgebäuden, in denen das Arbeitsschutzgesetz Anwendung findet, sind sanitäre Anlagen nach der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten bzw. Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) zu bemessen und auszustatten. Planungshilfen stellen die VDI 6000 Blatt 2 Arbeitsstätten (vgl. Kapitel Grundlagen GÖB) und für Büro- und Verwaltungsgebäude die beiden oben genannten Leitfäden dar. Umfasst ein Büro- und Verwaltungsgebäude(komplex) Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, sind für diese die Versammlungsstättenverordnungen zu beachten; als Planungsgrundlage liegt darüber hinaus VDI 6000 Blatt 3 vor (vgl. Kapitel Grundlagen GÖB). Für öffentliche Bereiche mit erheblichem Publikumsverkehr wird auf das Kapitel GÖB Öffentliche Bauten hingewiesen. Grundsätze, Empfehlungen 284 An Büro- und Verwaltungsgebäude werden hohe Anforderungen an die Ausstattung der Sanitäranlagen gestellt - besonders, wenn sie der Öffentlichkeit zugängig sind. Neben Vandalensicherheit (das Benutzerverhalten in der Anonymität des öffentlichen Gebäudes ist grundsätzlich anders als im Privatbereich!) stehen vor allem Funktionalität und Anspruchsniveau im Vordergrund. Corporate Identity beginnt in der Eingangshalle und endet nicht zuletzt in den Sanitärbereichen. Durch die Anordnung, Bemessung und Ausstattung der Sanitäranlagen wird das Image des Gesamtgebäudes und damit des Unternehmens entscheidend geprägt. Bemessung der Sanitärräume nach geltenden Vorschriften, nach Möglichkeit großzügige Bewegungs- und Verkehrsflächen Sanitärobjekte in robuster, vandalensicherer Ausführung, langlebige Materialien, verdeckte Befestigungen, automatisch gesteuerte Armaturen hochwertiges Design, abgestimmt auf den Stil des Gesamtgebäudes/-unternehmens, klare Formen, hochwertige Materialien, Unternehmensfarben, Repräsentation sehr gute Raumausleuchtung Design der Beleuchtungskörper auf übrige Raumausstattung abstimmen, große Spiegelflächen, z. T. mit integrierter Beleuchtung Für Waschgelegenheiten in öffentlichen Büro- und Verwaltungsgebäuden legt der AMEV in Sanitäranlagen 2011 (S.12) fest: Waschgelegenheiten (auch Handwaschbecken) innerhalb von Dienstgebäuden sind aus baulichen und wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich in Vor- und Nebenräumen zu den Toiletten einzurichten. In Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie in gleichartig genutzten Teilen anderer Gebäude ist erwärmtes Trinkwasser für Waschgelegenheiten nicht vorzusehen (Ausnahme Behinderten-WC). In Arbeitsräumen sind Waschgelegenheiten (z. B. Handwaschbecken) nur in Ausnahmefällen zu schaffen, wenn eine zentrale Waschgelegenheit den tatsächlichen Bedürfnissen nicht genügt (z. B. ärztliche Dienststellen, Zeichenräume u. dgl.).
291 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Büro- und Verwaltungsgebäude Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat mit der Informationsschrift BGI 5128 auch Hinweise für Sanitär- und Umkleideräume, Pausenräume, Teeküchen und Kantinen vorgelegt. U.a. wird hier zur Realisierung der in der Arbeitsstättenverordnung vorgegebenen Schutzziele für Toilettenräume empfohlen: Entfernung von ständig genutzten Arbeitsplätzen: - nicht mehr als 100m bzw. max. eine Geschossebene (wenn keine Fahrtreppen oder Aufzüge), - Wege führen nicht durchs Freie Trennwände und Türen von Toilettenzellen: - OK 1,90m über OKFFB - Abstand UK zu OKFFB 15cm, aber ausreichender Abstand für Reinigung Nennbeleuchtungsstärke mind. 100 Lux Für Waschgelegenheiten gilt die gleiche Entfernungsforderung, sie können auch in allen anderen betrieblichen Räumen ausgenommen Sanitäts- und Liegeräume eingeordnet werden. Die empfohlenen Größen und Maße sind oftmals kleiner als diejenigen anderer Richtlinien und Empfehlungen: Kabinenbreite einer WC-Zelle: 85cm (= ASR 37/1, VDI 6000 Blatt 2: 90cm) Waschraum: - Tiefe der Bewegungsfläche vor Waschbecken 35cm (= ASR 35/1-4, VDI 6000 Blatt 2: 45cm vor Handwasch becken, 55 cm vor Waschtischen), allerdings wird hier hinter der Bewegungsfläche ein Durchgang von mind. 1m Breite gefordert (= ASR 35/1-4) - Achsabstand der Waschbecken 60cm, zur Wand 45cm (= ASR 35/1-4) während VDI 6000 Blatt 2 differenzierte Empfehlungen zu den Stell- und Bewegungsflächen sowie Abständen gibt, die insbesondere größere Bewegungsfreiheit in der Breite erlauben (vgl. GÖB Grundlagen) Im Zusammenhang mit Pausenräumen wird die Einrichtung von Teeküchen empfohlen. Die Leitlinie der VBG wird ergänzt durch Gestaltungshinweise für Toiletten und für Waschräume. Diese werden für die nachfolgenden Bemessungsrichtwerte mit herangezogen. Für Waschräume wird u.a. je 30 m² zu reinigender Grundfläche ein Fußbodeneinlauf empfohlen. Für die Lüftung von Toilettenräumen wird empfohlen: Maschinelle Lüftung: 30 m³/h je Toilette und 15 m³/h je Urinal Natürliche Lüftung: - einseitige Fensterlüftung: cm² je Toilette und cm² je Urinal - Querlüftung (Fenster Luftschächte) für Zu- und Abluftquerschnitt: cm² je Toilette und 600 cm² je Urinal Die wachsende Zahl behinderter Menschen ist bei der Planung von öffentlichen und gewerblichen Verwaltungsgebäuden unbedingt zu berücksichtigen (DIN u.a.). Es ist immer zu prüfen, in welchem Umfang die Bauordnungen der Länder und die tatsächlich beschäftigten Arbeitnehmer mit Behinderung (Grundlage SGB IX) barrierefreies bzw. behindertenfreundliches/-gerechtes Bauen erfordern. Bemessung In der Sanitäranlagen 2011 des AMEV wird für die Zahl der erforderlichen Toiletten und Bedürfnisstände in öffentlichen Büro- und Verwaltungsgebäuden die ASR 37/1 zitiert. Wird im Ausnahmefall von der ASR 37/1 abgewichen, wird auf die Bemessungszahlen gemäß VDI 6000 Blatt 2 oder Blatt 3 verwiesen (niedrige oder mittlere Gleichzeitigkeit). Die Leitlinie Arbeitsstätten des VBG nennt folgende Zahlen: Anzahl der notwendigen Toiletten vgl. nachfolgende Tabelle 1 Handwaschbecken (HWB) mit fließendem Wasser im Vorraum der Toilettenräume: - mind. 1 HWB je 5 Toiletten oder je 5 Urinale - Ausstattung, mind. je 2 HWB: Seifenspender: Seifencremespender, Pulverseifenspender, Seifenmühle, Kippseifenspender, Einmal-Handtücher: Handtuchspender mit Papierhandtüchern, Textilhandtuchautomaten oder Warmlufthändetrockner 285
292 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Büro- und Verwaltungsgebäude Waschgelegenheiten (in Waschräumen oder verteilt wie vor beschrieben): - mäßig schmutzende Tätigkeit: 1 Waschstelle / 5 Arbeitnehmer - alle anderen Fälle: 1 Waschstelle / 4 Arbeitnehmer Tabelle 5.1 Anzahl der notwendigen Toiletten und Urinale nach BGI 5128 (Übernahme aus ASR 37/1) Männer Frauen Beschäftigtenzahl Toiletten Urinale Beschäftigtenzahl Toiletten bis 5 1 bis 5 1 bis bis 10 1 bis bis 20 2 bis bis 35 3 bis bis 50 4 bis bis 65 5 bis bis 80 6 bis bis bis bis bis bis bis bis Für Teeküchen empfiehlt Feurich [1] die Ausstattung mit Einfach-Spülbecken mit Abtropffläche und Kochendwasserbereiter (Verbrauch an kochendem Wasser je Person 0,75 l/tag. 1l Wasser ergibt 5-6 Tassen Kaffee). Tabelle 5.2 Richtwerte der Sanitäreinrichtung in Behördenkantinen, nach Feurich [1], Tab Raumbezeichnung und Ausstattung Sanitäreinrichtung bei Anzahl der Verpflegungsteilnehmer 1) 2) Toilettenräume Männer - WC-Becken - Urinale - Waschbecken Toilettenräume Frauen - WC-Becken - Waschbecken - Ausgussbecken (Raumpflege) ) Für das Kantinenpersonal sind Aufenthalts-, Ankleide- und Sanitärräume entsprechend den bau- und gewerbeaufsichtlichen Vorschriften zusätzlich vorzusehen. 2) Die Anzahl der Verpflegungsteilnehmer die i.d.r. nicht identisch mit der Anzahl der Beschäftigten sein wird, ist - unter Berücksichtigung fremder Verpflegungsteilnehmer - zu ermitteln
293 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Büro- und Verwaltungsgebäude Grundrissbeispiel Sanitärbereich Herren in der Direktionsebene eines Büro- und Verwaltungsgebäudes gering schmutzende Tätigkeit Beschäftigte und Gäste: 40 männlich innenliegende Sanitäreinheit in einem Geschossbau raumhohe Trennung Toilettenraum / Vorraum getrennte maschinelle Lüftung Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 287
294 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten 6 GEWERBE UND INDUSTRIEBAUTEN Vorschriften und Normen Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung - MVkVO) Fassung September 1995, ARGEBAU Verordnung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Verkaufsstättenverordnung - VkVO). Vom 11. Februar 1997, zuletzt geändert durch Artikel 221 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. S. 65, 89) Muster-Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht MPrüfVO (Muster-Prüfverordnung) - Stand März 2011 Muster-Verordnung über den baulichen Brandschutz im Industriebau (Muster-Industriebaurichtlinie M IndBauRL) Fassung März 2000, ARGEBAU (DIBt Mitteilungen 2000 Nr. 6) und Erläuterungen (Erl M IndBauRL) Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV), vom 26. November 2010 (BGBl. I S 1643) DIN Graphische Symbole - Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen - Teil 1: Erkennungsweiten und farb- und photometrische Anforderungen DIN Sicherheitsnotduschen Körperduschen für Betriebe und Umschlaganlagen DIN EN bis 4 Sicherheitsnotduschen in Laboratorien DIN Industriebau; Verkehrswege in Industriebauten Beiblatt 1 -, Vorschriften VDI 2082 Raumlufttechnik - Verkaufsstätten (VDI-Lüftungsregeln) BGI/GUV-I Sicheres Arbeiten in Laboratorien GUV-R 111 Arbeiten in Küchenbetrieben Außerdem diverse ATV - Arbeitsblätter sowie einschlägige Landesvorschriften, insbesondere Geschäftshaus- bzw. Verkaufsstättenverordnungen und Vorschriften zum Brandschutz im Industriebau (aber nicht in jedem Land). Allgemeine Ausführungen; Grundsätze, Beispiele Grundlagen Für alle Arbeitsstätten in Betrieben, in denen das Arbeitsschutzgesetz Anwendung findet, sind sanitäre Anlagen nach der Arbeitsstättenverordnung sowie den zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten bzw. Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) zu bemessen und auszustatten (vgl. Abschnitt GÖB Grundlagen). Für die Ausstattung öffentlicher Bereiche vgl. Kapitel GÖB Öffentliche Bauten bzw. GÖB Grundlagen. In den Verkaufsstättenverordnungen und in den Industriebaurichtlinien werden insbesondere die Fragen des baulichen Brandschutzes und der Evakuierung sowie zu Feuerlöscheinrichtungen geregelt. 288
295 Ihr führender Spezialist für Befestigungssysteme Qualität INNOVATION PLANUNG SERVICE von INNOVATION PLANUNG SERVICE
296 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Die Verkaufsstättenverordnungen gelten lt. Musterverordnung für Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt mehr als 2000 m² haben. Für diese werden in 20 grundsätzlich Sprinkleranlagen gefordert. Dies gilt - nach 20 (1) Satz 2 Nr. 1 nicht für erdgeschossige Verkaufsstätten mit nicht mehr als 3000 m² (vgl. 6 (1) Nr. 3) und - nach 20 (1) Satz 2 Nr. 2 nicht für sonstige Verkaufsstätten mit nicht mehr als 1500 m², wenn sich die Verkaufsstätten über nicht mehr als drei Geschosse erstrecken und die Gesamtfläche aller Geschosse innerhalb eines Brandabschnitts nicht mehr als 3000 m² beträgt (vgl. 6 (1) Nr. 4). - Hingegen müssen nach 20 (1) Satz 3 Geschosse einer Verkaufsstätte nach 20 (1) Satz 2 Nr. 2 Sprinkleranlagen haben, wenn sie mit ihrem Fußboden im Mittel mehr als 3 m unter der Geländeoberfläche liegen und Verkaufsräume mit einer Fläche von mehr als 500 m² haben. Es sind die jeweiligen landesspezifischen Verordnungen zu beachten, in Baden-Württemberg die Verkaufsstättenverordnung - VkVO, siehe Literaturangabe. In der Muster-Industriebaurichtlinie wird unter 5.1 der Löschwasserverbrauch wie folgt geregelt: Für Industriebauten ist der Löschwasserbedarf im Benehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle unter Berücksichtigung der Flächen der Brandabschnitte oder Brandbekämpfungsabschnitte sowie der Brandlasten festzulegen. Hierbei ist auszugehen von einem Löschwasserbedarf über einen Zeitraum von zwei Stunden - von mindestens 96 m³/h bei Abschnittsflächen bis zu 2500 m² und - von mindestens 192 m³/h bei Abschnittsflächen von mehr als 4000 m². Zwischenwerte können linear interpoliert werden. Bei Industriebauten mit selbsttätiger Feuerlöschanlage genügt eine Löschwassermenge für Löscharbeiten der Feuerwehr von mindestens 96 m³/h über einen Zeitraum von einer Stunde. Die GUV-R 111 für Arbeiten in Küchenbetrieben erhebt neben Anforderungen an Ablaufrinnen im Boden und die Lüftung der Räume auch Forderungen bzgl. der Vorrichtungen zur Brandbekämpfung. Außerdem werden Verkehrswegbreiten definiert. Grundlagen und Hinweise zu Notfallausrüstungen (insbesondere Laborbereiche) vgl. Kapitel GÖB Grundlagen. Grundsätze, Empfehlungen An Sanitäranlagen in Gewerbe- und Industriebetrieben werden grundsätzlich die gleichen Anforderungen an Vandalismussicherheit Funktionssicherheit Wirtschaftlichkeit leichte Pflege und Hygieneförderung gestellt, wie an öffentliche Büro- und Verwaltungsbetriebe. Die Sanitäranlagen sollen so ausgebildet werden, dass sie die Pflege erleichtern und das Hygienebewusstsein der Benutzer fördern. Durch den überwiegend begrenzten Benutzerkreis dürfte Vandalismus eine etwas geringere Rolle als im öffentlichen, anonymen Bereich spielen. Wichtigster Aspekt bei der Planung von Sanitärbereichen in Gewerbe- und Industriebetrieben ist der sparsame Verbrauch an Fläche, umbautem Raum und Betriebskosten. Dies bedingt rationelle Grundrisse, die die volle Funktionsfähigkeit in Bezug auf Bewegungs- und Verkehrsflächen garantieren. Wasser- und energiesparende Armaturen sind neben langlebigen Sanitärobjekten Voraussetzung für niedrige Folgekosten. Wandhängende Tiefspül-WCs sollten bodenstehenden WCs vorgezogen werden, Flachspül-WCs nicht eingesetzt werden (leichte Fußbodenreinigung, Geruchsbelästigung). 290
297 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Urinalrinnen und geflieste Standurinale entsprechen nicht mehr den heutigen hygienischen Ansprüchen, da ein vollständiges Abspülen der großflächigen Wandteile nicht gewährleistet ist. Urinalanlagen sollten mit automatischen, selbstauslösenden Armaturen ausgestattet werden. Diese sind absolut hygienisch, relativ vandalensicher (weil in Sanitärobjekt oder Vorwandinstallation integriert) sowie wasser- und energiesparend. Die niedrigen Betriebs- und Wartungskosten rechtfertigen den im Vergleich zu herkömmlichen Armaturen deutlich höheren Preis. Eine Alternative ist der Einsatz wasserloser Urinale. Auch für Duschanlagen und Waschbecken/-tische sind Armaturen als Selbstschlussarmaturen, ggf. auch mit Fernauslösung eine Alternative, die ein Höchstmaß an Hygiene, und minimale Wasser- und Energiekosten garantiert. Als Material sollte neben Sanitärkeramik vor allem Edelstahl Verwendung finden, auch für Zubehör wie Rollenhalter, WC-Bürstengarnitur, Kleiderhaken u.ä. Um Schädigungen der Objekte und Armaturen durch unsachgemäße Reinigung vorzubeugen ist insbesondere in Bereichen mit stark schmutzenden Tätigkeiten wichtig, dem Betreiber mit der Objektdokumentation die notwendigen Ge- und Verbote zum Einsatz von Reinigungsmitteln und methoden vorzugeben. Waschmittelspender sind auf keinen Fall über Armaturen anzuordnen (Waschpasten z. B. wirken schmirgelnd wie Scheuermittel). Werden in Unternehmen auch Behinderte beschäftigt, sind die Regeln und Forderungen des Kapitels Barrierefreies Bauen zu beachten. Um den Schutz von Personen in Gewerbe- und Industriebauten zu gewährleisten, werden entsprechende Notfallausrüstungen vorgeschrieben, deren fachgerechte Funktion und Installation in Vorschriften und Normen geregelt ist. Insbesondere handelt es sich dabei um nachfolgend beschriebene Notduschen, die einer Baumusterprüfung bedürfen. Wesentliche Anforderungen an Sicherheitsduschen nach DIN sind: - in der Nähe potenziell gefährlicher Arbeitsbereiche - Anschluss an Wasserversorgung oder Speichertank - in Betrieben und Außenanlagen spätestens 1 sec. nach Öffnen der Absperrarmatur voll geöffnet, Wasser mit vollem Volumenstrom nach spätestens 3 sec. und für mind. 15 min., ausreichender Verkalkungs- und in Außenbereichen Frostschutz sind vorzusehen - bei mehreren Duschköpfen (auch Selbstretter genannt) zusammen mind. 100 l/min, davon mind. 30+/-5 l/min über Kopf austretend - Höhe des Duschkopfes 220+/-10 cm über OKFF, freier Raum darunter mit Radius 40 cm (in den auch kein Stellteil der Absperrarmatur hineinragen darf); - Stellteil der Absperrarmatur: leicht erreichbar, verwechslungssicher, Öffnungsrichtung eindeutig erkennbar, nach einer Drehung von höchstens 90 oder einem Weg von 200 mm voll geöffnet, maximale, zur Bedienung notwendige Kraft 100 N oder 7 Nm, selbsttätiges Schließen sowie Ketten zum Öffnen sind nicht zulässig - Duschkopf fest, nur mit Werkzeug verstellbar - Variante für Notduschen in Betrieben und Außenanlagen - Stellteil mit Gewichtsauslösung (z.b. Trittplatte): innerhalb des freien Raumes anordnen, mind. 50 x 50 cm, mittig unter Falllinie des Duschkopfes, Öffnen bei Belastung von höchstens 40 kg, volles Öffnen der Armatur, diese Armatur darf nach Wegfallen der Belastung selbsttätig schließen - auch Kombinationsduschen (Körper- und Augendusche) - Die Kraft des Wasserstrahls darf den Nutzer nicht verletzen - in der Nähe: Kennzeichnung Safety Equipment nach ISO , Typenschild, bei Tankduschen zusätzl. Anforderungen 291
298 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Tabelle 6.1 Klasseneinteilung und Volumenstrom für Körpernotduschen nach DIN Klasse Volumenstrom Wasserverteilung 1) (l/min) I r 200: (50 ± 10) % r 400: > 95% II > r 200: (50 ± 10) % r 400: > 95% III > 100 r 200: (50 ± 10) % r 400: > 70% 1) Für Tankduschen gilt unabhängig vom Volumenstrom die Wasserverteilung für Klasse III Bemessung Umkleide- und Waschräume werden je nach Betriebsart bemessen; d.h. lt. ASR. Wenn Arbeitnehmer - infektiösen, - giftigen, - gesundheitsschädlichen, - ätzenden, - reizenden oder - stark geruchsbelästigenden Stoffen oder - starker Verschmutzung ausgesetzt sind, muss eine getrennte Aufbewahrungsmöglichkeit für Arbeitskleidung (Schwarz) und Straßenkleidung (Weiß) vorhanden sein. Vergleiche auch Gefahrstoffverordnung 9 Zusätzliche Schutzmaßnahmen, Absatz (4) (5) und (7). Eine Notdusche soll alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können, d.h., es sind mindestens 30 l/min erforderlich (DIN ). Waschräume werden außerdem nach - mäßig schmutzender, - stark schmutzender und - sehr stark schmutzender Tätigkeit unterschieden. In der Gefahrstoffverordnung 8 wird im Absatz (3) auch geregelt, dass Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen dürfen. Hierfür sind geeignete Bereiche einzurichten, also Pausenräume, Teeküchen oder Kantinen. 292
299 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten In der ersatzlos zurückgezogenen DIN (10.60) wurden die verschiedenen Betriebsarten im Bereich des produzierenden Gewerbes genauer beschrieben. Da es keine vergleichbare aktuelle Grundlage gibt, wird empfohlen, sich weiterhin hier anzulehnen. Beispiele Betriebe mit gewöhnlichen Arbeitsbedingungen wenig schmutzende Betriebe mäßig schmutzende Betriebe stark schmutzende Betriebe Betriebe mit außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen heiße Betriebe (Hitzebetriebe) feuchte Betriebe (Nassbetriebe) feuchte, stark schmutzende Betriebe staubige Betriebe geruchsbelästigende Betriebe Betriebe mit gefährdenden Arbeitsbedingungen Giftstoffe verarbeitende Betriebe infektionsgefährdete Betriebe strahlungsgefährdete Betriebe explosionsgefährdete Betriebe vgl. auch ASR 35/1-4, Hinweise am Ende der ASR Buchbindereien Bekleidungsindustrie Verpackungsbetriebe Lager mit sauberen Lagergütern Holzindustrie Bauhöfe Ruß- und Erdfarbenmischereien Kohlen-Tagebaubetriebe Teersplittwerke Stahlwerke Walzwerke Glasfabriken Arbeitsbereiche mit Wärmebehandlung Wäschereien Färbereien Kohlen- und Erzbergwerke Kohlenwäschen Erzaufbereitungsanlagen Zement- und Kalkindustrie Gesteinsmühlen Brecheranlagen Tierkörperverwertungsanstalten Blei Arsen Quecksilber Phosphor tierische Rohstoffe wie Därme, Knochen, Häute u.a. verarbeitende Betriebe Abdeckereien Arbeitsbereiche mit Röntgeneinrichtungen radioaktive Stoffe gewinnende und verarbeitende Betriebe Für die Bemessung der Waschräume ist lt. ASR 35/1-4 die höchste Zahl der Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit i.d.r. gleichzeitig endet, anzusetzen. Bei Mehrschichtbetrieb ist von der stärksten Schicht auszugehen. Für Toilettenräume gibt die ASR 37/1 nur Beschäftigtenzahlen als Bemessungskriterium vor. Nach zurückgezogener DIN waren Toilettenräume wie Waschräume nach der größten Anzahl der Beschäftigten, die im Regelfall anwesend sind, (bei Mehrschichtbetrieb die stärkste Schicht) zu bemessen. 293
300 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Grundrissbeispiel Sanitäreinheit für kleine Läden gering schmutzende Tätigkeit Beschäftigte: 1-5 innenliegende Sanitäreinheit, vom Laden durch Flur getrennt nicht raumhohe Trennung Vorraum / WC-Raum gemeinsame (maschinelle Lüftung) für Vorraum und WC-Raum ( 5-facher Luftwechsel) Nach Arbeitstättenrichtlinie ASR 37/1, Pkt. 4.5 ist bei nur einer Toilette der Vorraum nicht erforderlich, wenn der Toilettenraum keinen unmittelbaren Zugang zu einem Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Umkleide-, Wasch- oder Sanitätsraum hat. Auf die Trennwand zwischen Vorraum und WC könnte dann verzichtet werden. 294 nach ASR bzw. VDI 6000 Blatt 2 Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
301 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Grundrissbeispiel Sanitärbereich für Personal mäßig schmutzende Tätigkeit Beschäftigte: 40 weiblich, 20 in stärkster Schicht Beschäftigte: 10 männlich, 5 in stärkster Schicht teilweise außenliegende Sanitäreinheit innerhalb öffentlicher Gebäude Umkleideraum Männer maschinell zu lüften (4 bis 8-facher Luftwechsel) Pausenraum natürlich belichtet und belüftet nach ASR bzw. VDI 6000 Blatt 2 Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen 295
302 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 7 GASTSTÄTTEN UND BERHERBERGUNGSBETRIEBE Vorschriften und Normen, Literatur Gaststättengesetz (GastG) i.d.f. vom 20. November 1998 (BGBl. I Nr. 76 S. 3418), zuletzt geändert am (BGBl. I. Nr. 47, S. 2246) Muster Beherbergungsstättenverordnung (M-BeVO) Fassung Dezember 2000 VDI 6000 Blatt 4 Ausstattung von und mit Sanitärräumen; Hotelzimmer VDI 3818 Öffentliche Toiletten- und Waschräume BGR 110 Arbeit in Gaststätten VdS 2056 Gaststätten, Sicherheitsvorschriften VdS 2082 Brandschutzkonzepte für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien [1] Deutsche Hotelklassifizierung, Kriterienkatalog ; Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.v. (DEHOGA Bundesverband), [2] G-Klassifizierung, Deutsche Klassifizierung für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen, Kriterienkatalog ; Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.v. (DEHOGA Bundesverband), [3] Klassifizierung von Ferienhäusern/-wohnungen nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes sowie Klassifizierung von Privatzimmern nach den Kriterien des Deutschen Tourismusverbandes, beide gültig ab 01. Januar 2010; Deutscher Tourismusverband e.v., [4] Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland vom Barrierefreie Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe Auf der Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes 5 haben 2005 zwei Hotel- und Gaststättenverbände und fünf Behindertenverbände eine Zielvereinbarung für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe [6] abgeschlossen. Die Umsetzung der abgestimmten Maßnahmen ist freiwillig, aber Voraussetzung für die Nutzung der speziell entwickelten Piktogramme (Kundenakquise). Es wurden Kategorien und Standards für folgende Gruppen abgestimmt: A Gäste und Besucher mit Gehbehinderung B Rollstuhlnutzer C Sehbehinderte und blinde Gäste D Gehörlose und schwerhörige Gäste E Menschen mit körperlichen und sensorischen Einschränkungen Für diese Gruppen wurden entsprechende Piktogramme zugeordnet, die bei Erfüllung der Anforderungen geführt werden dürfen. Die geforderten Maßnahmen gehen in den maßlichen Forderungen nicht über die geltenden DIN hinaus (vereinzelt sogar geringere Mindestforderungen), definieren aber zusätzliche Maßnahmen im sensorischen Bereich (zu den Grundanforderungen vgl. Kapitel Barrierefrei Bauen). Die Kriterien sowie die zugehörigen Checklisten können als Planungshilfen genutzt werden. Sie sind über die Internetseiten der Beteiligten abrufbar (z.b
303 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gewerbe- und Industriebauten Comfort bis Care System 800 hewi.de/system800 Innovative Systemlösungen für Generationen: Ein universelles Sanitärsystem, erhältlich in den Materialvarianten Chrom und Polyamid, ermöglicht eine breite Einsetzbarkeit. Das Sortiment umfasst Sanitäraccessoires, Komfortelemente, barrierefreie Produkte, Waschtische und Spiegel für eine konsequente durchgängige Sanitärausstattung. 297 universal design consumer favorite
304 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Allgemeine Ausführungen; Grundsätze, Beispiele Gaststätten Grundlagen Der Betrieb von Gaststätten wird bundesweit durch das Gaststättengesetz und landesspezifisch durch Verordnungen zur Ausführung des Gaststättengesetzes geregelt. Sukzessive werden in allen Ländern die Gaststätten(bau)verordnungen außer Kraft gesetzt werden und durch landesspezifische Versammlungsstätten- bzw. Beherbergungsstättenverordnungen ersetzt werden. In diesen Versammlungsstättenverordnungen sind wie auch in der MVStättV der ARGEBAU lediglich Bemessungsrichtwerte für die Sanitärausstattung von Gaststätten ab 200 Gastplätzen angegeben (vgl. Kapitel GÖB Grundlagen). Für die Sanitärausstattung von Gaststätten mit weniger als 200 Gastplätzen gibt es künftig keine Vorschriften. Für die Sanitärplanung solcher Gaststätten ist es zweckmäßig, sich frühzeitig mit der Verwaltungsbehörde abzustimmen, welche die Betriebserlaubnis erteilt. Die Beherbergungsstättenverordnungen enthalten keinerlei Aussagen zur Sanitärausstattung von Gaststätten; sie beziehen sich ausschließlich auf Brandschutz und Rettungswege. Auszug aus der Begründung: Für die in der bisherigen Muster-Gaststättenbauverordnung enthaltenen, eher dem Gaststättenrecht als dem Bauordnungsrecht als Gefahrenabwehrrecht zuzuschreibenden Regelungen zu Anforderungen an bestimmte Räume, wie Gasträume, Toilettenräume oder Küchen, sind nicht mehr erforderlich, weil sie einen Standard beschreiben, der heute überall gang und gäbe ist. Bundesweit gibt die VDI 3818 Planungsempfehlungen für öffentlich zugängige Toiletten- und Waschräume, zu denen auch Gaststätten und Empfangshallen von Hotels gehören. Diese Empfehlungen behandeln die besonderen bau- und installationstechnischen sowie hygienischen Anforderungen an Sanitärräume (vgl. auch Kapitel GÖB Grundlagen und Öffentliche Bauten). Grundsätze Die noch gültigen bzw. ehemaligen Gaststätten(bau)verordnungen enthalten Mindestforderungen zur Ausstattung der Sanitärbereiche, die sich im Wortlaut nur geringfügig unterscheiden. Sie sind im Folgenden zusammengefasst und stellen die absoluten Mindestnormen dar, die heutigen hygienischen Anforderungen i.d.r. aber nicht mehr genügen. Der Standard sollte daher zeitgemäß höher angesetzt werden. Mindestforderungen Die Toilettenräume für Gäste müssen leicht erreichbar und deutlich gekennzeichnet sein, Ergänzung: kontrastreich und taktil erfassbar. Für Damen und Herren müssen getrennte Toilettenräume vorhanden sein. Diese müssen mittels durchgehender Wände voneinander getrennt sein. Jeder Toilettenraum muss einen lüftbaren und beleuchtbaren Vorraum mit Waschbecken, Seifenspender und gesundheitlich einwandfreien Handtrocknungseinrichtungen haben. Vorrichtungen für Gemeinschaftshandtücher dürfen nicht angebracht werden, Gemeinschaftshandtücher dürfen nicht bereitgestellt werden. Die Wände der Toilettenräume sind bis zur Höhe von mindestens 1,50 m mit einem wasserfesten, glatten Belag oder Anstrich zu versehen. Die Fußböden müssen gleitsicher und leicht zu reinigen sein. Toiletten und Urinalbecken müssen Wasserspülung haben. Die Türen zu den WC müssen von innen verschließbar sein, Ergänzung: und für den Notfall von außen entriegelbar. Urinalräume müssen einen Fußbodenablauf mit Geruchverschluss haben. 298
305 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Die Standbreite vor Urinalbecken darf 60 cm nicht unterschreiten, besser: 80 bis 100 cm. Erforderliche Toiletten dürfen nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder nur gegen Entgelt zugängig sein Seife und Handtrocknungseinrichtungen dürfen nicht ausschließlich gegen Entgelt benutzt werden können. Für die im Betrieb Beschäftigten müssen leicht erreichbare Toilettenanlagen vorhanden sein. Der Weg der in der Küche Beschäftigten zu diesen Räumen darf nicht durch Schank- oder Speiseräume oder durchs Freie führen. Küchen müssen mindestens eine Wasserzapfstelle, ein Handwaschbecken und einen Schmutzwasserausguss haben. In der Küche oder in einem unmittelbar anschließenden, gut lüftbaren Raum ist eine ausreichende Spülanlage einzurichten. Die Gaststätten(bau)verordnungen mehrerer Länder enthalten Aussagen zu baulichen Maßnahmen für besondere Personengruppen (Behinderte, Rollstuhlbenutzer, alte Menschen, Eltern mit Kleinkindern); z.b. durch Hinweis auf 52 MBO Für Gaststätten mit mehr als 400 Gastplätzen oder mehr als 60 Betten muss mindestens ein Toilettenraum für Rollstuhlbenutzer geeignet sein, er ist zu kennzeichnen. Sh. auch vorstehende Hinweise auf die Zielvereinbarung. Bemessungsrichtwerte Grundsätzlich wird bei Sanitärräumen in Gaststätten zwischen denen für Gäste und denen für das Personal unterschieden. In den meisten Bundesländern werden für mehr als 5 Arbeitnehmer gesonderte Sanitärräume gefordert, die ausschließlich den Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen. Diese sind zu planen nach - Arbeitsstättenverordnung ArbStättV Anhang Ziff. 4, Pkt. 4.1 und den zugehörigen - Arbeitsstättenrichtlinien ASR A 3.6, ASR A 3.5, ASR 34/1-5, ASR 35/1-4, ASR 35/5, ASR 37/1 Die Forderung nach separaten Sanitärräumen für das Küchenpersonal, welche räumlich getrennt von den Sanitärräumen für das übrige Personal wie denen für Gäste liegen sollen, kann aus den Lebensmittelhygieneverordnungen bzw. -verwaltungsvorschriften indirekt abgeleitet werden. Nach VDI 3818 sind die Sanitärräume in Gaststätten wie folgt zu bemessen: bis 120 Sitzplätze 121 bis 480 Sitzplätze 1 WC / 20 Frauen 1 WC / 30 Frauen 1 WC / 40 Männer 1 WC / 60 Männer 1 Urinal / 20 Männer 1 Urinal / 30 Männer 1 Behinderten-WC je Anlage 1 Behinderten-WC je Anlage 1 WC / 1 Handwaschbecken 1-2 WC / 1 Handwaschbecken Die Verteilung der Plätze für die Bemessung auf Frauen und Männer kann sich aus der Spezifik der Gaststätte herleiten. Im Zweifelsfall sollten anfangs je 50% angesetzt werden. Die endgültige Bemessung ist mit der die Betriebserlaubnis erteilenden Stelle abzustimmen. 299
306 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Mindestens eine WC-Anlage (neutral), besser je Geschlecht eine Anlage ist barrierefrei auszubilden. Neben der Herleitung aus den Bauordnungen ist diese Forderung vielfach an die Erteilung der Betriebserlaubnis bei Neubau und Konzessionärswechsel gebunden. Für einen Imbiss ist grundsätzlich ein Gäste - WC erforderlich, wenn Sitzplätze vorhanden sind und/oder Alkohol ausgeschenkt wird. Dieses Gäste - WC muss direkt zum Imbiss gehören, öffentliche WCs ersetzen es nicht. Auf das Gäste-WC kann verzichtet werden, wenn ein Stehbetrieb ohne Alkoholausschank erfolgt (bereits der zur Flasche gereichte Öffner gilt jedoch als Ausschank), ebenso bei Schalterschank (Verkauf aus einem Fenster, kein Aufenthaltsbereich für Gäste, d. h. auch kein Vordach!). Allerdings wird in Einkaufspassagen mittlerweile die Mitnutzung der zentralen Toilettenanlage(n) im Center zugelassen. Empfehlungen Die Sanitärausstattung von Gaststätten ist je nach Raumsituation (Altbau, Neubau), Wirtschaftlichkeit, Größe und Art der Gaststätten zu präzisieren. Mit steigenden Komfortansprüchen wird die Qualität einer Gaststätte nicht zuletzt an der Attraktivität ihrer Sanitärbereiche gemessen: Vollständigkeit der Ausstattung, Sauberkeit, angenehme Gerüche, Bewegungsfreiheit, Helligkeit und optischer Eindruck. Die Bemessung der Zahl der Sanitärobjekte sollte auch in Spitzenzeiten der Nachfrage ohne Warten genüge tun. Anforderungen an die Ausstattung von WC-Kabinen, Waschplätzen und Urinalanlagen sowie empfohlene Abmessungen, seitliche Abständen und Montagehöhen von Sanitärobjekten sowie Bewegungsflächen und sind der VDI 3818 zu entnehmen (siehe Kapitel GÖB Öffentliche Bauten). In VDI 3818 werden Gaststätten nach den folgenden Kriterien eingestuft: Tabelle 7.1 Bewertungskriterien nach VDI 3818 Cafés Gaststätten Diskotheken Kantinen Mensen Restaurants Hotelrestaurants Zugängigkeit zeitlich begrenzt zeitlich begrenzt zeitlich begrenzt zeitlich begrenzt Benutzungshäufigkeit ständig ständig stoßweise ständig Zerstörungsgefahr geringe bis mittlere mittlere bis große geringe keine bis geringe Ausstattungseinschränkungen geringe mittlere bis wesentliche geringe bis mittlere keine bis geringe 300
307 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Die sich aus der Zugängigkeit, der Benutzerhäufigkeit und der Zerstörungsgefahr ergebenden Ausstattungseinschränkungen haben entscheidenden Einfluss auf die Materialauswahl der Sanitärprodukte. Tabelle 7.2 Empfohlene Werkstoffe nach VDI 3818 Cafés Gaststätten Diskotheken Kantinen Mensen Restaurants Hotelrestaurants Sanitärporzellan Waschbecken Urinal WC Waschbecken eingeschränkt Urinal eingeschränkt WC eingeschränkt Waschbecken eingeschränkt Urinal eingeschränkt WC eingeschränkt Waschbecken Urinal WC Stahl Waschbecken Waschbecken eingeschränkt Waschbecken Waschbecken nichtrostender Stahl Waschbecken Urinal WC Waschbecken Urinal WC Waschbecken Urinal WC Waschbecken Urinal WC Mineralguss Waschbecken Urinal WC Waschbecken eingeschränkt Urinal eingeschränkt WC eingeschränkt Waschbecken Urinal WC Waschbecken Urinal WC Kunststoff Waschbecken eingeschränkt nicht empfohlen Waschbecken eingeschränkt Waschbecken eingeschränkt Glasfaserkunststoff Faserzementbeton Urinal Urinal eingeschränkt Urinal Urinal Urinal Urinal Urinal Urinal 301
308 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Grundrissbeispiel Gäste-WC in Gaststätte Gastplätze 300 (nach Muster-Versammlungsstättenverordnung) überwiegend innenliegender Sanitärbereich innerhalb eines Geschossbaus im Bestand maschinelle Lüftung von Vorraum Damen, Vorraum Herren, Behinderten-WC natürliche Lüftung der Toilettenräume Herren und Damen raumhohe Trennung Toilettenräume / Vorräume separates behindertengerechtes WC (für Rollstuhlbenutzer geeignet) Behinderten-WC 302 Bewegungsflächen und Größen WC-Kabinen nach VDI 6000 Blatt 3 Versammlungsstätten Raummaße auf fertige Wandoberfläche bezogen
309 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Hotels und andere Beherbergungsbetriebe Grundlagen Beherbergungsbetriebe werden unterschieden nach Hotels (auch Hotel garni, Motel, Gasthof u.a.) und Ferienwohnungen bzw. Privatzimmern. Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung MBeVO wie auch die Beherbergungsstättenverordnungen der Länder gelten i.d.r. ausschließlich für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Gastbetten. In diesen Verordnungen werden überwiegend keinerlei Aussagen zur Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen gemacht. Bundesweit gibt die VDI-Richtlinie 6000 Blatt 4 Hinweise zur Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen und Einbauküchen, die direkt dem Hotelzimmer zugeordnet sind. Dabei wird nicht nach Komfortklassifizierung unterschieden, sondern lediglich die Grundausstattung benannt: 1 WC, 1 Waschtisch, 1 Badewanne und / oder Duschwanne, Anordnung eines Bidets und Urinals wird empfohlen. Tabelle 7.3 Abmessungen von Sanitärobjekten, Bewegungsflächen und Abständen nach VDI 6000 Blatt 4 alle Maßangaben in cm Sanitärobjekte Waschtisch Doppelwasch-tisch Einbauwaschtisch mit einem Becken Einbauwaschtisch mit zwei Becken Sitzwaschbecken (Bidet) Toielttenbecken, Spülung auf der Wand Toilettenbecken, Spülung für Wandeinbau Urinal Duschwanne Badewanne Spüle (in Kleinküchen) WT DWT EWT EDWT SW WCa WCu UR DU BW Sp Empfohlene Stellflächen für Sanitärobjekte Breite ) 170/ Tiefe Empfohlene Montagehöhen über OKFF ) 42 1) 42 1) /92 Empfohlene Mindest-Maße für Bewegungsflächen Breite Tiefe 55 2) 55 2) 55 2) 55 2) 60 2) 60 2) 60 2) 60 2) 75 2) 75 2) 75/120 Empfohlene Mindest-Maße für seitliche Abstände zu anderen Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen WT DWT EWT/ EDWT SW WCa/ WCu DU BW Wand Türen Abstand zu Türöffnungen / Türleibungen mind. 10 cm 1) Oberkante Keramik bei wandhängender Ausführung 2) Bei gegenüberliegender Anordnung von Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von mindestens 75 cm vorzusehen. 3) Bei Eckeinstieg
310 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Kategorien und Ausstattungsniveau Um die unterschiedlichen Ausstattungsstandards zu definieren und die Beherbergungsstätten national und international vergleichbar zu machen, wurden sowohl vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA als auch vom Deutschen Tourismusverband DTV Klassifizierungen der verschiedenen Beherbergungsbetriebe vorgenommen. Im Januar 2007 haben beide Verbände eine gemeinsame Erklärung herausgegeben, in der sie die gegenseitige Gültigkeit dieser Klassifizierungssysteme anerkennen. Damit wurde folgende Abgrenzung / Kennzeichnung festgelegt: Deutsche Hotelklassifizierung für Hotels, Hotels garni, Aparthotels, Boardinghäuser, Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen 1) Kennzeichnung: fünfzackige Sterne Deutsche Klassifizierung von Gästehäusern, Gasthöfen und Pensionen für Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen mit gaststättenrechtlicher Konzession oder mehr als 8 Gästebetten höchstens aber 20 Gästezimmern. Diese Betriebe dürfen in Ihrem Namen den Begriff Hotel nicht führen. 1) Kennzeichnung: G und fünfzackige Sterne DTV-Klassifizierung für Anbieter von Ferienwohnungen / Appartements und Ferienhäusern, Anbieter von Privatzimmern 8 Gästebetten Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.v. (BAG) und der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft Frankfurt am Main (DLG) 2) Kennzeichnung: achteckige Sterne, für Ferienhäuser und -wohnungen mit einem F davor, für Privatzimmer mit einem P davor Die Klassifizierung eines Betriebes ist freiwillig und wird jeweils für einen begrenzten Zeitraum bestätigt, nach dem eine Überprüfung erfolgt. Die Deutsche Hotelklassifizierung ist auch international gültig. Nachfolgend werden - beginnend mit der Hotelklassifizierung - die Mindestkriterien der Sanitärausstattung der Gästezimmer nach den vorgenannten Klassifizierungen dargestellt ) Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen können zwischen einer Einstufung nach der Deutschen Hotelklassifizierung oder der Deutschen Klassifizierung von Gästehäuser, Gasthöfe und Pensionen wählen, sofern sie die o.g. Einschränkungen beachten. 2) ausgenommen von dieser Klassifizierung sind Anbieter mit Landhotelcharakter
311 Tabelle 7.4 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Bereich Nr. Kriterium Punkte 26 Parkmöglichkeit für Busse 1 Mindestkriterien 27 Hotelgarage der Sanitärausstattung der Gästezimmer in 5 Hotels nach Deutscher Hotelklassifizierung [1] Sonstiges 28 Balkone oder Terrasse am Zimmer 2 Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Bereich Nr. 29 Kriterium Gästelift 14 Punkte 15 M M II. Einrichtung / Ausstattung 26 Parkmöglichkeit für Busse 1 Sanitärkomfort Hotelgarage 100% Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 51 M 15 M 15 M M M Sonstiges % der Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC und Balkone davon oder 50% Terrasse der Zimmer am Zimmer mit Wannenbad und 10 2 separater Duschkabine 29 Gästelift M M 32 30% der Zimmer mit separatem WC 5 II. Einrichtung / Ausstattung 33 Duschvorrichtung mit Duschvorhang /-wand 16 1 M M M M M Sanitärkomfort Waschbecken 100% Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 1 M 15 M 15 M M M 100% der Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 35 Doppelwaschbecken in Doppelzimmern 5 31 und davon 50% der Zimmer mit Wannenbad und 10 separater Duschkabine 36 Doppelwaschbecken in Suiten 2 32 WC 30% der Zimmer mit separatem 5 37 Waschbarer Badvorleger 1 M M M M 33 Duschvorrichtung mit Duschvorhang /-wand 16 1 M M M M M 38 Zweckmäßige Beleuchtung am Waschbecken 1 M M M M M Bereich Nr. 34 Kriterium Waschbecken Punkte 1 M M M M M Bereich Nr. 39 Spiegel Kriterium Punkte 1 M M M M M 35 Doppelwaschbecken in Doppelzimmern 5 Bereich Nr. Kriterium Punkte 40 Steckdose in Spiegelnähe 1 M M M M M 14 Bei mehr als 3 Stockwerken (inkl Erdgeschoss). Doppelwaschbecken Parkmöglichkeit für Busse in Suiten Sind 15% der Zimmer ohne Dusche/WC 41 Kosmetikspiegel oder Bad/WC also nur mit Etagendusche / -WC - ausgestattet, muss der Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages auf das Unterschreiten des Standards und diesen Umstand bei diesen Zimmern ausdrücklich hingewiesen werden Sollte durch die räumliche Gestaltung 27 Waschbarer Steckdose HotelgarageBadvorleger Spiegelnähe 1 M der Dusche sichergestellt sein, dass der Sanitärbereich vor Spritzwasser geschützt 5 M M M M ist, ist das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder Duschwand entbehrlich. 42 Beweglicher Kosmetikspiegel 2 M M Deutsche Hotelklassifizierung / Seite 5 von 23 Sonstiges Zweckmäßige Kosmetikspiegel Balkone oder Terrasse Beleuchtung am Zimmer am Waschbecken 1 2 M M M M M Bereich Nr. Kriterium Punkte 43 Beleuchteter Kosmetikspiegel 1 Bereich Nr Spiegel Kriterium Beweglicher Gästelift 14 Kosmetikspiegel Punkte M M M M M Bereich Nr. 44 Handtuchhalter Kriterium oder -haken Punkte II. Einrichtung / Steckdose Beleuchteter in Spiegelnähe Kosmetikspiegel 1 M M M M M 14Ausstattung Bei mehr als 3 Stockwerken (inkl Erdgeschoss). Heizmöglichkeit ParkmöglichkeitimfürBad Busse 31 M 17 M 17 M Sind 15% der Zimmer ohne Dusche/WC Kosmetikspiegel Handtuchhalter oder Bad/WC oder also nur -haken mit Etagendusche / -WC - ausgestattet, muss der Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages auf das Unterschreiten des Standards und diesen Umstand bei diesen Zimmern 40 Steckdose ausdrücklich hingewiesen Spiegelnähe werden. 1 M Sanitärkomfort Handtuchwärmer 100% Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 3 M 15 M M 15 M M M 16 Sollte durch die räumliche Gestaltung 27 Hotelgarage der Dusche sichergestellt sein, dass Sanitärbereich vor Spritzwasser geschützt 5 ist, ist das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder Duschwand entbehrlich Beweglicher Heizmöglichkeit Kosmetikspiegel im Bad 23 M 17 M 17 M 17 Deutsche Hotelklassifizierung / Seite 100% Kosmetikspiegel 5 von der 23Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 1 Sonstiges Ablagefläche und Balkone davon oder 50% Terrasse der Zimmer am Zimmer mit Wannenbad und M M M Beleuchteter separater Handtuchwärmer Duschkabine Kosmetikspiegel Beweglicher 29 Gästelift 14 Kosmetikspiegel 2 M M Großzügige 30% der Zimmer Ablagefläche mit separatem WC 35 M M Handtuchhalter Ablagefläche oder -haken 1 M M M M M II. Einrichtung / 43 Beleuchteter Kosmetikspiegel 1 Ausstattung Zahnbecher Duschvorrichtung / -glasmit Duschvorhang /-wand 16 1 M M M Heizmöglichkeit Großzügige Ablagefläche im Bad 3 M 17 M 17 M Handtuchhalter oder -haken 1 M M M M M Sanitärkomfort Seife Waschbecken oder Waschlotion Handtuchwärmer 100% Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC Zahnbecher / -glas 3 1 M 15 M 15 M M M 45 Heizmöglichkeit im Bad 3 M 17 M 17 M Schaumbad 100% der Zimmer Doppelwaschbecken oder Duschgel mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC in Doppelzimmern 15 M M M M Ablagefläche Seife und davon oder Waschlotion 50% der Zimmer mit Wannenbad und 101 M M M M M 46 separater Handtuchwärmer Shampoo Doppelwaschbecken 18 Duschkabine 3 in Suiten 12 M M M Großzügige SchaumbadAblagefläche oder Duschgel 31 M M M M 47 30% Ablagefläche der Zimmer mit separatem WC 5 1 M M M Körperpflegeartikel Waschbarer Badvorleger in Einzelflacons 2 M Zahnbecher Shampoo 18 / -glas 48 Duschvorrichtung Großzügige Ablagefläche mit Duschvorhang /-wand 16 1 pro 3 M M M M M Zusätzliche Kosmetikartikel (z.b. Duschhaube, Zweckmäßige Beleuchtung am Waschbecken Artikel 1 1, M M M M Seife Nagelfeile, Körperpflegeartikel Waschbecken oder Waschlotion Wattestäbchen, in Einzelflacons Wattepads, Bodylotion) 2 max Zahnbecher / -glas 1 M M M M M 39 Spiegel pro 1 M M M M M Papier-Gesichtstücher Schaumbad Zusätzliche Doppelwaschbecken Kosmetikartikel oder Duschgel in Doppelzimmern (z.b. Duschhaube, Artikel , M M M M 50 Seife Nagelfeile, oder Waschlotion Wattestäbchen, Wattepads, Bodylotion) 1 M M M M M max Shampoo 18 1 M M M Mindestkriterium Bei mehr als 3 Stockwerken gilt als erfüllt, (inkl wenn Erdgeschoss). Doppelwaschbecken in Suiten 2 51 Papier-Gesichtstücher Schaumbad das Kriterium Handtuchwärmer oder Duschgel(Nr. 46) vorhanden. 1 M M M M Sind 15% der Zimmer ohne Dusche/WC oder Bad/WC also nur mit Etagendusche geeignet / -WC - ausgestattet, ist. muss der Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages auf das Unterschreiten des Standards und vor Spritzwasser ist, ist das eines entbehrlich. 1, Deutsche Hotelklassifizierung // Seiten 65 von und 23 6 von 23 max Spiegel pro 55 Papier-Gesichtstücher Zusätzliche Kosmetikartikel (z.b. Duschhaube, 1 M M M M M 54 Artikel 2 1, M M Nagelfeile, Wattestäbchen, Wattepads, Bodylotion) max Gilt als erfüllt, wenn das Schaumbad/Duschgel ausdrücklich auch für die Haarpflege geeignet - ausgestattet, ist. muss der vor Abschluss des auf des Standards und diesen Umstand bei diesen Zimmern ausdrücklich hingewiesen werden. 16 Sollte durch die räumliche Gestaltung der Dusche sichergestellt sein, dass der Sanitärbereich vor Spritzwasser geschützt ist, ist das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder Duschwand entbehrlich. Deutsche Hotelklassifizierung / Seite 6 von Mindestkriterium gilt als erfüllt, wenn das Kriterium Handtuchwärmer (Nr. 46) vorhanden. Deutsche 18 Gilt Hotelklassifizierung als erfüllt, wenn das Schaumbad/Duschgel / Seite 5 von 23 ausdrücklich auch für die Haarpflege geeignet ist. Deutsche Hotelklassifizierung // Seiten 65 von und 23 6 von Sollte durch die räumliche Gestaltung 52 Shampoo der Dusche Deutsche Hotelklassifizierung / Seite 6 von 23 Gilt als erfüllt, wenn das Schaumbad/Duschgel ausdrücklich auch für die Haarpflege diesen Umstand bei diesen Zimmern 53 Körperpflegeartikel ausdrücklich hingewiesen Einzelflacons werden. 37 Waschbarer Badvorleger sichergestellt sein, dass der Sanitärbereich 2 geschützt 1 M Vorhandensein Duschvorhangs M oder M Duschwand M Mindestkriterium Bei mehr als 3 Stockwerken gilt als erfüllt, (inkl. 55 wenn Erdgeschoss). Papier-Gesichtstücher das Kriterium Handtuchwärmer (Nr. 46) vorhanden. Sind 15% der Zimmer ohne Dusche/WC oder Bad/WC also nur mit Etagendusche / -WC 2 Gast M Beherbergungsvertrages M das Unterschreiten M 17 Mindestkriterium gilt als erfüllt, wenn das Kriterium Handtuchwärmer (Nr. 46) vorhanden. pro Deutsche 18 Gilt Hotelklassifizierung als erfüllt, wenn das Schaumbad/Duschgel / Seite Zusätzliche 5 von 23 ausdrücklich Kosmetikartikel auch für die (z.b. Haarpflege Duschhaube, geeignet ist Zweckmäßige Beleuchtung am Waschbecken 53 Nagelfeile, Körperpflegeartikel Wattestäbchen, in Einzelflacons Wattepads, Bodylotion) Artikel 1 2 M M M M M
312 Gewerbliche Bereich Nr. Kriterium und öffentliche Bauten Punkte (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe 56 WC-Papierreserverolle 1 M M M M M 57 1 Handtuch pro Person 1 M M M M M 58 1 Badetuch pro Person 2 M M M M Bereich Nr. Kriterium Punkte 59 Bademantel auf Wunsch 2 M Bademantel WC-Papierreserverolle 41 M M M M M 57 1 Handtuch pro Person 1 M M M M M 61 Hausschuhe (Slipper) auf Wunsch 58 1 Badetuch pro Person 2 M M M M 62 Hausschuhe (Slipper) 3 59 Bademantel auf Wunsch 2 M 63 Haartrockner auf Wunsch 1 60 Bademantel 4 M 64 Haartrockner 2 M M 61 Hausschuhe (Slipper) auf Wunsch 1 M 65 Badezimmerhocker 3 M 62 Hausschuhe (Slipper) 3 M 66 Personenwaage Abfallbehälter Haartrockner auf Wunsch 1 M M M M M 64 Haartrockner Einzelbetten von mind. 0,90 m x 1,90 m und Schlafkomfort 68 Doppelbetten von mind. 1,80 m x 1,90 m M M M M M Einzelbetten Badezimmerhocker von mind. 0,90 m x 2,00 m und 19 Doppelbetten von mind. 1,80 m x 2,00 m 10 3 M M Einzelbetten Personenwaage von mind. 1,00 m x 2,00 m und 19 Doppelbetten von mind. 2,00 m x 2,00 m Abfallbehälter 1 M M M M M 71 10% der Betten mit einer Länge von mindestens 2,10 m 5 Schlafkomfort 68 Einzelbetten von mind. 0,90 m x 1,90 m und Doppelbetten von mind. 1,80 m x 1,90 m 19 1 M M M 19 Werden in einem Doppelzimmer statt Einzelbetten eines Doppelbettes von mind. zwei Einzelbetten 0,90 m x 2,00 oder ein m Queen-Size-Bett und (einteilige Matratze mit Mindestmaß von 1,50 m x 2,00 m) angeboten, muss der Hotelgast vor Abschluss d Beherbergungsvertrages darauf 69hingewiesen werden M M Doppelbetten von mind. 1,80 m x 2,00 m Deutsche Hotelklassifizierung / Seite Einzelbetten 70 7 von 23 von mind. 1,00 m x 2,00 m und 19 Doppelbetten von mind. 2,00 m x 2,00 m 15 Alle weiteren Kriterien, auch Barrierefreiheit, siehe [1]. Deutsche Hotelklassifizierung / Seite 7 von % der Betten mit einer Länge von mindestens 2,10 m 5 19 Werden in einem Doppelzimmer statt eines Doppelbettes zwei Einzelbetten oder ein Queen-Size-Bett (einteilige Matratze mit Mindestmaß von 1,50 m x 2,00 m) angeboten, muss der Hotelgast vor Abschluss d Beherbergungsvertrages darauf hingewiesen werden. 306
313 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Tabelle 7.5 Kriterien der Sanitärausstattung der Gästezimmer in Gästehäusern, Gasthöfen und Pensionen nach Deutscher G-Klassifizierung [2] Bereich Nr. Kriterium Punkte G G G G G II. Einrichtung / Ausstattung Sanitärkomfort % Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 1 M 16 M 16 M M M 37 Sanitärbereich mit Außenfenster oder Abluftsystem 1 M M M M M 38 Duschvorrichtung mit Duschvorhang /-wand 17 1 M M M M M 39 Waschbecken 1 M M M M M 40 Doppelwaschbecken in Doppelzimmern 5 41 Waschbarer Badvorleger 1 M M M M 42 Zweckmäßige Beleuchtung am Waschbecken 1 M M M M M 43 Spiegel 1 M M M M M 44 Steckdose in Spiegelnähe 1 M M M M M 45 Kosmetikspiegel 1 46 Beweglicher Kosmetikspiegel 2 M M 47 Beleuchteter Kosmetikspiegel 1 48 Handtuchhalter oder -haken 1 M M M M M Bereich Nr. Kriterium Punkte G G G G G 49 Heizmöglichkeit im Bad 3 M 18 M Handtuchwärmer 3 der Zimmer ohne Dusche/WC oder der 16 Ist ein geringer Anteil Bad/WC also nur mit Etagendusche / -WC - vorhanden, muss Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages auf das Unterschreiten des Standards und diesen Umstand bei diesen Zimmern ausdrücklich hingewiesen werden. Sollte durch die räumliche 51 Gestaltung Ablagefläche der Dusche sichergestellt sein, dass der ist, 1 Vorhandensein M Duschvorhangs M oder M 17 Sanitärbereich vor Spritzwasser geschützt ist das eines Duschwand entbehrlich. 18 Mindestkriterium gilt als erfüllt, wenn das Kriterium Handtuchwärmer (Nr. 50) vorhanden. 52 Großzügige Ablagefläche 2 Stand: M , 12:15 M Seite 6 von 19 Bereich Nr. Kriterium Punkte G G G G G Bereich Nr. Kriterium Punkte G G G G G 53 Zahnbecher / -glas 1 M M M M M II. Einrichtung / Ausstattung 5054 Handtuchwärmer Seife oder Waschlotion 3 1 M M M M M 55 Schaumbad oder Duschgel 1 M M M M Sanitärkomfort % Ablagefläche Zimmer mit Dusche/WC oder Wannenbad/WC 1 M 16 M 16 M M M 56 Shampoo 19 1 M M M Sanitärbereich Großzügige Ablagefläche mit Außenfenster oder Abluftsystem 12 M M M M M 57 Körperpflegeartikel in Einzelflacons 2 M Duschvorrichtung Zahnbecher / -glas mit Duschvorhang /-wand 17 1 M M M M M Zusätzliche Kosmetikartikel (z.b. Duschhaube, Nagelfeile, pro Artikel 58 M M Waschbecken Seife Wattestäbchen, oder Waschlotion Wattepads, Bodylotion) 1, 1 max. 3 M M M M M Papier-Gesichtstücher 2 M M M 55 Doppelwaschbecken Schaumbad oder Duschgel in Doppelzimmern 51 M M M M WC-Papierreserverolle 1 M M M M M 56 Waschbarer Shampoo 19 Badvorleger 1 M M M M 61 1 Handtuch pro Person 1 M M M M M Zweckmäßige Körperpflegeartikel Beleuchtung in Einzelflacons am Waschbecken 12 M M M M M Zusätzliche 1 Badetuch Kosmetikartikel pro Person (z.b. Duschhaube, Nagelfeile, 2 M M M M 58 Spiegel pro Artikel 1 M M M M M Wattestäbchen, Wattepads, Bodylotion) 1, max Bademantel auf Wunsch 2 M 59 Steckdose Papier-Gesichtstücher in Spiegelnähe 12 M M M M M Bademantel 4 M 60 Kosmetikspiegel WC-Papierreserverolle 1 M M M M M Beweglicher 1 Handtuch Hausschuhe pro Kosmetikspiegel (Slipper) Person auf Wunsch 21 1 M M M M M M Beleuchteter 1 Badetuch pro Kosmetikspiegel Person 12 M M M M das Schaumbad/Duschgel ausdrücklich auch für 19 Gilt als erfüllt, wenn die Haarpflege geeignet ist Handtuchhalter Bademantel auf oder Wunsch -haken 12 M M M M Stand: M , 12:15 Seite 7 von Heizmöglichkeit Bademantel im Bad 34 M 18 M 18 der 65 Zimmer Hausschuhe ohne Dusche/WC (Slipper) oder Bad/WC auf Wunsch also nur der 1 Unterschreiten M 16 Ist ein geringer Anteil mit Etagendusche / -WC - vorhanden, muss Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages auf das des Standards und diesen Umstand bei diesen Zimmern ausdrücklich hingewiesen werden. Sollte durch die räumliche Gestaltung der Dusche sichergestellt sein, dass der 17 Sanitärbereich vor Spritzwasser geschützt ist, ist das Vorhandensein eines Duschvorhangs oder Duschwand entbehrlich. 18 Mindestkriterium gilt als erfüllt, wenn das Kriterium Handtuchwärmer (Nr. 50) vorhanden. 19 Gilt als erfüllt, wenn das Schaumbad/Duschgel ausdrücklich auch für die Haarpflege geeignet ist. Seite von 19 Stand: , 6 12:15 Seite 7 von 19 Stand: , 12:15 307
314 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Bereich Nr. Kriterium Punkte G G G G G 66 Hausschuhe (Slipper) 3 M 67 Haartrockner auf Wunsch 1 68 Haartrockner 2 M M M 69 Badezimmerhocker 3 M 70 Personenwaage 1 71 Abfallbehälter 1 M M M M M 72 Versenkbare Wäscheleine 1 Schlafkomfort Einzelbetten von mind. 0,90 m x 1,90 m und 73 Doppelbetten von mind. 1,80 m x 1,90 m 20 1 M M M Einzelbetten von mind. 0,90 m x 2,00 m und Doppelbetten von mind. 1,80 m x 2,00 m 10 M M Einzelbetten von mind. 1,00 m x 2,00 m und Doppelbetten von mind. 2,00 m x 2,00 m 15 Alle weiteren Kriterien, auch Barrierefreiheit, siehe [2] % der Betten mit einer Länge von mindestens 2,10 m 5 77 Höhenverstellbare Lattenroste 2 78 Zeitgemäße und gepflegte Matratzen von mindestens 13 cm Stärke 79 Matratzen-Hygienebezüge / Encasings Matratzen-Tiefenreinigung 22 spätestens alle zwei Jahre (Nachweis ist dem Klassifizierungsantrag beizufügen) 1 M M M M M Werden in einem Doppelzimmer statt eines Doppelbettes zwei Einzelbetten oder ein Queen-Size-Bett (einteilige Matratze mit Mindestmaß von 1,50 m x 2,00 m) angeboten, muss der Gast vor Abschluss des Beherbergungsvertrages darauf hingewiesen werden. 21 Keine einfache Molton- / Kalmuckauflage, sondern ein kochbarer oder chemothermisch waschbarer, atmungsaktiver, milben- und milbenkotdichter Spannbettbezug aus einem Baumwollstoff oder synthetischen Materialien, der an der Matratzenunterseite geöffnet sein darf. 22 Das Kriterium gilt als erfüllt, wenn keine Restfeuchte zurückbleibt und die Milbenbestände abgetötet und deren Wachstum unterbunden wird. Seite 8 von 19 Stand: , 12:15 308
315 Mobil: Internetadresse: Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gesamtanzahl der Zimmer:, davon Einzelzimmer, Doppelzimmer, Mehrbettzimmer Sonstiges ( z.b. Aufenthaltsraum, Frühstücksraum etc.) Sonstige Bemerkungen Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Allgemeine Mindestkriterien Tabelle Nur wenn 7.6 diese Klassifizierung Voraussetzungen von Privatzimmern vollständig nach den Kriterien erfüllt des sind, DTV kann [3] das Objekt klassifiziert werden. Allgemeine Mindeskriterien Nr. Kriterium Kriterium erfüllt 1. Alle Aufenthaltsräume/Zimmer und das Grundstück des Objektes sind in sauberem Zustand und werden regelmäßig gereinigt und gepflegt. Bei extremer Verschmutzung und Unreinheit (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch usw.) ist eine Klassifizierung nicht möglich. 2. Die Gästezimmer sind alle räumlich abgeschlossene Einheiten mit abschließbarer Tür (keine Durchgangszimmer, keine Falttüren oder Vorhänge). 3. Eine abgeschlossene Sanitäreinrichtung (mindestens Dusche + WC) zur alleinigen oder Mitbenutzung mit anderen Gästen ist vorhanden (eine Dusche im Zimmer ist nicht zulässig). Eine Mitbenutzung mit dem Vermieter genügt den Mindestanforderungen nicht. 4. Einzelzimmer sind mindestens 8 m² groß. 5. Doppel- und Zweibettzimmer sind mindestens 12 m² groß. (vgl. auch DTV-TIN) 6. Jedes Gästezimmer sowie die allgemeinen Aufenthaltsräume besitzen mindestens ein Außenfenster. (Ausnahme Toiletten, Bäder, Teeküche, Kellerräume mit Freizeitmaßnahmen). 7. Das Objekt verfügt über eine zentrale Heizquelle. Mindestkriterien 8. Alle Räume/Zimmer Sternekategorien haben Steckdosen und verfügen über eine zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung auch im Eingangsbereich. 9. Eine Uhr und ein Spiegel sind vorhanden. Zur 10. Erreichung Die Gästezimmer einer bestimmten befinden Sternekategorie sich nicht sind im Keller - neben und dem sind errechneten nicht nur Punkteergebnis mit Kellerfenstern - folgende Mindestkriterien ausgestattet. für die einzelne Kategorie zu erfüllen. Werden 11. diese Die Mindestkriterien Betten und Matratzen nicht erfüllt, sind wird in gutem ein Ferienobjekt und gepflegtem um eine Gesamtzustand. Sternekategorie zurückgestuft. Schlafliegen Die Mindestkriterien und mehrteilige für die einzelnen Matratzen Sternekategorien (ausgenommen bauen sind aufeinander Schlafsofas) auf. Es sind müssen nicht neben zugelassen. der entsprechenden Gesamtpunkteanzahl Oberbetten, alle Kopfkissen Mindestkriterien und Hygienebezüge der jeweiligen Kategorie für die angegebene und der Sternekategorie Personenanzahl darunter sind erfüllt sein. Beispiel: um vorhanden. 4 Sterne zu erhalten, müssen die Kriterien aus den Kategorien 3-Sterne und 4-Sterne erfüllt sein. DTV Deutscher Tourismusverband e. V., D Bonn, Alle Rechte vorbehalten. Kategorie Nachdruck, 3-Sterne auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DTV. Version Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 12. Es sind keine Etagenbetten als Schlafgelegenheit für Erwachsene vorhanden. 13. Als Sanitäreinrichtung stehen für weniger als 50% der Zimmer ausschließlich Etagenbäder zur Mitnutzung mit anderen Gästen zur Verfügung. 14. Ein kontinentales Frühstück wird angeboten. 15. Im Aufenthaltsraum oder an zentraler Stelle liegt eine Informationsmappe aus. 16. Ein Haartrockner ist in den Zimmern vorhanden bzw. kann beim Gastgeber entliehen werden (dies ist schriftlich zu fixieren). 1 Kategorie 4-Sterne Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 17. In jedem Zimmer ist ein Haartrockner vorhanden. 18. Es liegt in jedem Gästezimmer eine Infomappe aus. 19. Ein Ganzkörperspiegel ist in jedem Gästezimmer vorhanden. 20. Eine Verdunkelungsmöglichkeit im Zimmer ist vorhanden. (Als Verdunkelungsmöglichkeit gelten Rollläden, Fensterläden, Rollovorrichtungen sowie Übervorhänge, die den Raum verdunkeln) Kategorie 5-Sterne Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 21. Ein erweitertes Frühstück wird angeboten. 22. Ein Kühlschrank oder eine Minibar steht in jedem Gästezimmer zur Verfügung. 23. Ein Kabel-/Sat- oder DVB-T-TV steht in jedem Zimmer zur Verfügung. 309
316 Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 17. In jedem Zimmer ist ein Haartrockner vorhanden. Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) 18. Es liegt in jedem Gästezimmer eine Infomappe aus. Gaststätten 19. Ein Ganzkörperspiegel und Beherbergungsbetriebe ist in jedem Gästezimmer vorhanden. 20. Eine Verdunkelungsmöglichkeit im Zimmer ist vorhanden. (Als Verdunkelungsmöglichkeit gelten Rollläden, Fensterläden, Rollovorrichtungen sowie Übervorhänge, die den Raum verdunkeln) Kategorie 5-Sterne Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 21. Ein erweitertes Frühstück wird angeboten. 22. Ein Kühlschrank oder eine Minibar steht in jedem Gästezimmer zur Verfügung. 23. Ein Kabel-/Sat- oder DVB-T-TV steht in jedem Zimmer zur Verfügung. 24. Eine Internetpräsentation mit eigener Domain ist gegeben. (Internetportale sind auch zugelassen, wenn die URL-Adresse erkennbar und direkt zuzuordnen ist sowie vom potenziellen Gast eingegeben werden kann, z.b. Mindestkriterien zur Klassifizierung von Ferienhäusern/-wohnungen Allgemeine Rückstufung Mindestkriterien bei Minuspunkten in der Bewertung des Gesamtzustandes Nur Tabelle wenn 7.7 diese Klassifizierung Voraussetzungen von Ferienhäusern/-wohnungen vollständig erfüllt sind, kann nach das den Objekt Kriterien klassifiziert des DTV werden. [3] Erhält ein Zimmer Allgemeine einer Mindeskriterien Bewertungskategorie zum Gesamtzustand einmal -32 Punkte bzw. -12 Punkte bei der Bewertung des Gesamtzustandes des Objektes an sich (Kategorie 5), wird das Objekt im Gesamtergebnis um Kriterium Nr. eine Kriterium Sternekategorie zurückgestuft. erfüllt Die Ferienwohnung und das Grundstück des Objektes sind in sauberem Zustand und werden 1. regelmäßig gereinigt und gepflegt. Bei Verschmutzung und Unreinheit (Schimmel, Stockflecken, Ungeziefer, schlechter Geruch etc.) ist eine Klassifizierung nicht möglich. 2. Das Objekt ist eine in sich abgeschlossene Einheit und verfügt über eine separate Eingangstür zur vermieteten Einheit. Innerhalb des Objektes ist eine räumlich abgeschlossene Sanitäreinrichtung vorhanden 3. (eine Dusche im Flur, Schlafzimmer etc. ist nicht zulässig). Eine Mitbenutzung, z. B. in der Wohnung des Vermieters, genügt den Mindestanforderungen nicht. 4. Die angebotene Wohnfläche pro Person darf nicht weniger als 8 m² betragen. Jeder Raum des Objektes ist mit einer schließbaren Tür ausgestattet. 5. DTV (Keine Deutscher Vorhänge, Tourismusverband keine Falttüren e. V., D ausgenommen Bonn, Alle Rechte sind Küchen vorbehalten. und Maisonettewohnungen). Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DTV. Version Jeder Raum besitzt mindestens ein Außenfenster 6. (Ausnahme: Küche, Sanitärbereich, Diele/Flur und Abstellkammer). 7. Das Objekt verfügt über eine zentrale Heizquelle (Ausnahme: Diele/Flur und Abstellkammer) 2 Eine Kochgelegenheit, ein Kühlschrank, eine Spüle (mit Warmwasseranschluss) und die für die angegebene Personenanzahl erforderlichen Küchenutensilien (Kochtöpfe, Pfannen 8. etc.) sind vorhanden. Für die angegebene Personenanzahl stehen mindestens 2 Sätze Teller, Tassen und Besteck zur Verfügung. Das Geschirr passt zueinander (z. B. zwei einheitliche Sätze). 9. Eine Kaffeemaschine ist vorhanden. 10. Eine Essgelegenheit mit ausreichender Sitzmöglichkeit für die angegebene Personenanzahl ist vorhanden. (Couch- oder Campingtisch reicht nicht aus). 11. Alle Räume haben Steckdosen und verfügen über eine zweckmäßige und ausreichende Beleuchtung auch im Eingangsbereich. 12. Eine Uhr und ein Spiegel sind vorhanden. 13 Dem Gast steht eine Grundausstattung an Reinigungsutensilien (Besen, Putzeimer, usw.) jederzeit zur Verfügung. Die Ferienwohnung befindet sich nicht komplett im Keller und ist nicht nur mit 14. Kellerfenstern ausgestattet. (Ausnahme: Teilkellerwohnungen und Souterrainwohnungen siehe Erläuterungen.) Die Betten und Matratzen sind in gutem und gepflegtem Gesamtzustand. Schlafliegen und 15. mehrteilige Matratzen (ausgenommen sind Schlafsofas) sind nicht zugelassen. Oberbetten, Kopfkissen und Hygienebezüge für die angegebene Personenanzahl sind vorhanden. 310
317 Mindestkriterien Sternekategorien Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Zur Erreichung einer bestimmten Sternekategorie sind - neben dem errechneten Punkteergebnis - folgende Mindestkriterien für die einzelne Kategorie zu erfüllen. Werden diese Mindestkriterien nicht erfüllt, wird ein Ferienobjekt um eine Kategorie zurückgestuft. Die Mindestkriterien für die einzelnen Sternekategorien bauen aufeinander auf. Es müssen neben der entsprechenden Gesamtpunkteanzahl alle Mindestkriterien der jeweiligen Kategorie und der Sternekategorie darunter erfüllt sein. Beispiel: um 4 Sterne zu erhalten, müssen die Kriterien aus den Kategorien 3-Sterne und 4-Sterne erfüllt sein. Kategorie 3-Sterne Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 16. Es sind keine Etagenbetten als Schlafgelegenheit für Erwachsene vorhanden. 17. Die Gesamtfläche des Doppelschlafzimmers beträgt mehr als 8 m². 18. Ein Kabel-/Sat- oder DVB-T-TV ist im Objekt vorhanden. 19. Ein Haartrockner ist im Objekt vorhanden. Es liegt eine Informationsmappe in dem Ferienhaus/der Ferienwohnung aus. 20. Eine Sammlung von Prospekten reicht nicht aus. 21. Ein Backofen oder eine Mikrowelle ist im Objekt vorhanden. Kategorie 4-Sterne Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt 22. Die Gesamtfläche des Einzelschlafzimmers beträgt mehr als 8 m². 23. Das Ferienobjekt verfügt über keinen kombinierten Wohn-/Schlafraum. 24. Ein Ganzkörperspiegel ist vorhanden. 25. Eine Stereo-/Kompaktanlage ist vorhanden. Eine Internetpräsentation mit eigener Domain ist gegeben. (Internetportale sind auch 26. zugelassen, wenn die URL-Adresse erkennbar und direkt zuzuordnen ist sowie vom potenziellen Gast eingegeben werden kann, z.b. Eine Verdunkelungsmöglichkeit im Schlafzimmer ist vorhanden. 27. (Als Verdunkelungsmöglichkeit gelten Rollläden, Fensterläden, Rollovorrichtungen sowie Übervorhänge, die den Raum verdunkeln) Handtücher (kostenlose Erstausstattung: zwei Handtücher pro Person) sind vorhanden. 28. Bettwäsche (kostenlose Erstausstattung) für die angegebene Personenanzahl ist vorhanden. Betten sind bezogen. Kategorie 5-Sterne Nr. Mindestkriterium Kriterium erfüllt In der Küche steht eine Spülmaschine zur Verfügung. 29. (Hinweis!! Ab voraussichtlich ein Mindestkriterium ab 4-Sterne!) 30. Es wird eine Waschmaschine bereitgestellt. 31. Ein fest installierter Safe/Alternative Verschlussmöglichkeit vorhanden. Rückstufung bei Minuspunkten in der Bewertung des Gesamtzustandes Erläuterungen Erhält ein Objekt und in zusätzliche einer Bewertungskategorie Informationen siehe zum [3]. Gesamtzustand einmal -32 Punkte wird das Objekt im Gesamtergebnis um eine Sternekategorie zurückgestuft. Erhält ein Objekt bei der Bewertung des Gesamtzustandes des Objektes -12 Punkte (Kategorie 6), wird das Objekt im Gesamtergebnis um eine Sternekategorie zurückgestuft. DTV Deutscher Tourismusverband e. V., D Bonn, Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DTV. Version
318 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Grundsätze (Empfehlungen) Übereinstimmung des sanitärtechnischen Standards mit dem allgemeinen Qualitätsstandard der jeweiligen Hotelkategorie. Hoher Anspruch der Hotelgäste an den Sanitärbereich in Bezug auf Gestaltung, Design, Ausstattung, Komfort, Funktionalität und Sicherheit erfordert eine optimale Planung. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz erfolgt eine starke Beanspruchung der Sanitärausstattung; Funktionalität und Robustheit sind sowohl für die Benutzung als auch für die tägliche Reinigung der Objekte zwingend. Die öffentlich zugängigen Sanitärbereiche in Eingangshallen von Hotels werden nach VDI 3818 wie folgt eingestuft: Zugängigkeit: ständig Benutzerhäufigkeit: ständig Zerstörungsgefahr: gering bis mittel Daraus folgen geringe bis mittlere Einschränkungen der Werkstoffauswahl für die Sanitärobjekte. Leistungsfähige zentrale Warmwasserversorgung und effektive, geräuscharme Zwangslüftung Installationen sind wartungsarm und reparaturfreundlich auszuführen, es sollten Revisionsklappen vorgesehen werden (Zeitfaktor - Belegung). Armaturen sind bedienungsfreundlich (offensichtliche Handhabung, Einhebelmischer), eigensicher sowie wassersparend auszubilden (Selbstschlussarmaturen, Wassersparkartuschen, Duschköpfe mit Durchflussbegrenzer). Zur Minimierung des Geräuschpegels sind Armaturen der Armaturengruppe I zu verwenden. Helle, freundliche Farbgestaltung, porenfreie glatte, farb- und lichtechte Oberfläche, klare Formen erleichtern die Reinigung und fördern das Hygienebewusstsein der Gäste. Temperaturkontrolle des warmen Wassers über Thermostat für Dusche und Bidet. Sanitärräume in Gebäuden, die für einen wechselnden Personenkreis bestimmt oder allgemein zugänglich sind, sollten mit einem Bodenablauf mit Geruchsverschluss versehen werden. Dies ist insbesondere in Restaurantbereichen zutreffend sowie bei der Planung von Etagenbädern/WC. In - den Zimmern zugeordneten - Sanitäreinheiten ist individuell in Abhängigkeit von der Nutzerstruktur (Zielgruppe) über den Einbau eines Bodenablaufs zu entscheiden. Nach VDI 6000 Blatt 4 wird der Einbau eines Bodenablaufs empfohlen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Einbau immer ein schallschutztechnisches Problem birgt. Für die vorübergehende Aufbewahrung von Abfällen sind nichtbrennbare Abfallbehälter mit selbstschließenden nichtbrennbaren Deckeln vorzusehen. Alle Einbauten und Ausstattungen müssen die schnelle (Wirtschaftlichkeit) und gründliche Reinigung (Hygiene) ermöglichen neben Oberflächen und Formen insbesondere Anschlussfugen und Abstände beachten. 312
319 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Empfehlungen Wände von Sanitärbereichen mind. bis Türhöhe (Zarge) mit Fliesen versehen, die verbleibenden Wand- und Deckenflächen diffusionsoffen ausführen. Duschbereiche mit festen Abtrennungen gegen Spritzwasseraustritt versehen, Duschvorhänge (schwer zu reinigen, Infektionsrisiko) und hohe Trittkanten bei Duschwannen vermeiden. Rutschhemmende Oberfläche von Bade- und Duschwannen, aus hygienischen Gründen keine Einlagen verwenden. Haltegriffe im Bereich von Wanne, Dusche, WC, die das Ein- und Aussteigen bzw. Aufstehen erleichtern; ggf. auch neben Waschtischen - zugleich als Handtuchhalter nutzbar (Senioren, in ihrer Beweglichkeit - zeitweise - eingeschränkte bzw. unsichere Personen), ggf. höhenverstellbarer Hocker. Möglichst große Ablageflächen, Seifenablagen, reichliche Ausstattung mit Haken/Handtuchhaltern (mind. 2 pro Bett). Spiegel möglichst großflächig und mit (blendfreier) Spiegelbeleuchtung (kleine Sanitärräume werden dadurch optisch erweitert), schwenkbarer Rasier- oder Kosmetikspiegel. 2 Steckdosen neben dem Waschtisch (elektrische Schutzbereiche beachten!). Ausstattung der WC mit Papierrollenhalter, Vorratsrollenhalter, Abfalleimer und Reinigungsbürste in fester Halterung; räumliche Zuordnung in Griffweite und außerhalb von Spritzwasserbereichen. Wandhängende Sanitärobjekte (Bidet, WC), WC mit bequemen, körpergerecht geformten Sitz vorzugsweise Tiefspül-WCs (geringe Geruchsbelästigung, leichtere Reinigung). Wannen körperschallentkoppelt aufstellen, schnelle Wasserabkühlung vermeiden. Spezielle Heizkörper für Trocknung der Bade- und Handtücher. Weiteres Zubehör wie Fön, Mundspülglas evtl. mit Glashalter, Seifenversorgung. Hinweise - Überlauf: offen sichtbarer Überlauf für Reinigung schwer zugängig (vor allem optisches Problem) - Lösungen mit einem in den Ablauf integrierten Überlauf prüfen. - für Dusche und Urinal (Hygiene, Geruchsbelästigung) kann der Einsatz automatisch gesteuerter Armaturen sinnvoll sein. - Bewegungsfläche vor Spülen lt. VDI 6000 Blatt 4: Tiefe der Bewegungsfläche 1,20 m mind. aber 75 cm. 313
320 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Grundrissbeispiel Hotelbad der Kategorie ** Standard Innenliegendes Bad in einem Geschossbau maschinelle Lüftung Ausstattung mit Ablagefläche am Waschtisch, Handtüchern und 1 Badetuch pro Bett, Handtuchhalter, Zahnputzbecher, Fußmatte vor Dusche, Abfallbehälter Deckenbeleuchtung, Beleuchtung am Waschtisch Duschabtrennung: mit zwei Gleittürsegmenten, zur Reinigung aushängbar, Magnetleisten am Verschluss des Eckeinstiegs Bewegungsflächen nach VDI 6000 Blatt 4 314
321 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Grundrissbeispiel Hotelbad der Kategorie *** Komfort Innenliegendes Bad in einem Geschossbau maschinelle Lüftung Heizung durch Badheizkörper, zugleich Handtuchtrockner wenn Armatur nur stirnseitig am Schacht möglich: keine Duschabtrennung Ausstattung mit Ablagefläche am Waschtisch, Haartrockner, Handtüchern und 1 Badetuch pro Bett, Handtuchhalter, Zahnputzbecher, Fußmatte vor Dusche, Abfallbehälter, Haartrockner Deckenbeleuchtung und Beleuchtung am Waschbecken Bewegungsflächen nach VDI 6000 Blatt 4 315
322 Gewerbliche und öffentliche Bauten (GÖB) Gaststätten und Beherbergungsbetriebe Grundrissbeispiel Hotelbad der Kategorie ***** Luxus Innenliegendes Bad in einem Geschossbau maschinelle Lüftung Heizung über Warmluft und Badheizkörper, zugleich Handtuchtrockner Ausstattung mit großzügiger Ablagefläche am Waschtisch, Haartrockner, Handtüchern und 1 Badetuch pro Bett, Handtuchhalter, Zahnputzbecher, Kosmetikspiegel, Ankleidespiegel, Hausschuhe, 1 Bademantel pro Bett, Fußmatte vor Dusche und Badewanne, Abfallbehälter, Haartrockner, zusätzliche Kosmetikartikel Deckenbeleuchtung, Beleuchtung am Waschbecken und hinter der Wanne Bewegungsflächen nach VDI 6000 Blatt 4 316
323 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung 1 Kontrollierte Wohnraumlüftung Der Mensch in Europa verbringt heute durchschnittlich 90 % seines Lebens in Innenräumen. Dabei atmet er je nach Alter und Aktivität pro Tag zwischen 10 m³ und 20 m³ Luft ein. Deshalb ist es sehr wichtig, dass eine gute Innenraumluftqualität sichergestellt wird. Das Umweltbundesamt Deutschland hat hierzu Richtwerte erarbeitet, ab welchen Konzentrationen in der Raumluft bestimmte Stoffe als schädlich eingestuft werden. [1.1] Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen definiert als Innenraum: [1.2] Wohn- und Schlafraum Bastel- und Sportraum Kellerraum Küchen und Badezimmer Arbeitsräume, die in Hinblick auf gefährliche Stoffe nicht dem Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung unterliegen (z. B. Büroräume) Innenräume in öffentlichen Gebäuden (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Theater, Kinos, usw.) Negative Belastungen des Raumklimas können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Dies hat unterschiedlichste Ursachen wie z. B. Ausdunstungen von Schadstoffen aus Möbeln, Bodenbelägen, Farbanstrichen, Tabakrauch u. a. mit Gerüchen und Feuchtigkeit aus Küchen, Toilette und Bad. Weiter wirkt sich zudem die CO2-Abgabe durch Bewohner negativ auf das Wohlbefinden und die Konzentrationsfähigkeit aus. Quelle: HEA Fachverband für Energie-Marketing und -Anwendung e.v. beim VDEW. Bild 1.1: Veränderung der CO2-Konzentration in Abhängigkeit von der Zeit [2.1] Mangelnde Feuchtigkeitsabfuhr fördert das Entstehen von Staubmilben oder Schimmelpilz. Sie gefährdet die Bausubstanz und führt zunehmend zu teuren Bauschäden. Beispielsweise entstehen beim Kochen, Waschen, Duschen, Blumengießen etc. in einem 4-Personen-Haushalt durchschnittlich bis zu 12 Liter Feuchte pro Tag, die abgeführt werden müssen. Unwohlsein und Müdigkeit können erste Symptome sein, die durch Staubmilben oder Schimmelpilze hervorgerufen werden. Bis hin zu Atemwegserkrankungen und Vergiftungen kann es kommen, wenn der entstehende Schimmelpilz nicht bekämpft wird. Feuchtigkeit verbessert außerdem die Lebensbedingungen von Milben in Matratzen, Polstern, etc. Hier entstehen vor allem Gefahren für Allergiker. Durch den Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen lässt sich ein optimaler Feuchtigkeitswert in den Innenräumen erzielen. Mit Hilfe der Lüftungstechnik kann dafür gesorgt werden, dass die Luft im Innenraum rund um die Uhr sauber und gesund ist. Die durch chemische Ausdünstungen, Feuchtigkeit und Geruch belastete Luft wird aus Küche, Bad und WC abgesaugt, über einen Wärmeübertrager entwärmt und nach draußen abgeführt. Frische, gefilterte Luft wird im Wärmeübertrager erwärmt und kontrolliert den Wohnräumen zugeführt. 317
324 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen In den nächsten Abschnitten soll nun näher auf die zentrale und dezentrale Lüftung eingegangen werden. Um den Rahmen dieses Handbuchs nicht zu sprengen, werden hier die Systeme nur prinzipiell erläutert. Die Auslegung dieser RLT-Anlagen soll hier nur angedeutet werden, sie ist grundsätzlich von mehreren Faktoren abhängig, wie z. B. ob die Luft gekühlt werden soll oder nicht. Zentrale Wohnungslüftung Ideal für den Neubau Zentrale Lüftungsgeräte sorgen mit Hilfe eines Kanalsystems für eine kontrollierte Lüftung im gesamten Gebäude. Ein Kanalsystem für die zentrale Wohnraumlüftung sollte frühzeitig eingeplant werden, damit Aussparungen in Decke und Fußboden eingearbeitet werden können. Quelle: Helios Ventilatoren GmbH + Co. KG Bild 1.2: Montage in der Rohdecke [2.1] Quelle: Zehnder GmbH Bild 1.3: Montage auf dem Rohfußboden [2.1] Quelle: Zehnder GmbH 318
325 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Grundsätzlich sind bei der zentralen Wohnraumlüftung zwei Varianten möglich: Variante 1: Lüftungsgeräte mit zentraler Zuluft- und zentraler Abluftführung Variante 2: Lüftungsgeräte mit zentraler Abluftführung und dezentraler Zuluftführung Variante 1 Lüftungsgeräte mit zentraler Zuluft- und Abluftführung Die Zuluft strömt über ein zentrales Kanalsystem in die Zulufträume. Die Abluft wird über ein separates Kanalsystem aus den Ablufträumen abgesaugt. Ein Wärmeübertrager gewinnt die in der Abluft enthaltene Wärme zurück und erwärmt die Zuluft. Über Außenwandgitter oder alternativ über Dachhauben wird die Außenluft angesaugt sowie die Fortluft nach der Wärmerückgewinnung (WRG) abgeführt. Vorteil: Nachteil: WRG möglich Großer Platzbedarf in Form von Abhangdecken oder Doppelböden für Kanäle Variante 2 Lüftungsgeräte mit zentraler Abluftführung und dezentraler Zuluftführung Die Außenluft strömt über Außenwandventile in die Zulufträume (z. B. Wohn-, Schlaf- oder Kinderzimmer) ein. Die verbrauchte Raumluft (Abluft) wird über ein Kanalsystem in den Ablufträumen (z. B. Bad, Küche oder WC) abgesaugt. Vorteil: Nachteil: geringer Platzbedarf Keine WRG einsetzbar Dezentrale Wohnraumlüftung Ideal für Nachrüstung und Sanierung Bei der Renovierung von Bestandsbauten ist es oft aufwendig und kostenintensiv Kanalsysteme für die zentrale Wohnraumlüftung unterzubringen. Geräte für die dezentrale Wohnraumlüftung werden direkt in die Außenwand eingebaut und benötigen somit keine Kanalsysteme. Jedoch werden in der Regel mehrere Geräte benötigt um die Luftdurchströmung der Räume zu gewährleisten. Quelle: Helios Ventilatoren GmbH + Co. KG Bild 1.4: Montagebeispiel für eine dezentrale Wohnraumlüftung [2.1] 319
326 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Wärmerückgewinnung bei Lüftungstechnischen Anlagen Im Bereich der Lüftungstechnik spricht man von Wärmerückgewinnung (WRG), wenn der warmen Abluft die Wärme durch einen Wärmeübertrager entzogen und der kalten Außenluft zugeführt wird. RLT-Anlagen und Klimaanlagen benötigen Wärme- und Kälteenergie zur Aufbereitung der Außenluft. Durch Rückgewinnung des Wärmeinhalts aus der Abluft kann eine wesentliche Verringerung der zuzuführenden Leistung sowie des jährlichen Energieverbrauchs erreicht werden. Hierfür gibt es verschiedene gerätetechnische Verfahren wie zum Beispiel den Kreuzstromwärmeübertrager. Tabelle 1.1: Kurze Übersicht über die Wärmerückgewinnungsverfahren [3.1] Bezeichnung Sinnbild Rekuperator ÆKreuzstromwärmeübertrager Kreislaufverbundsystem Rotations-Wärmeübertrager Wärmepumpe 320
327 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Durch die verschiedenen Systeme der Wärmerückgewinnung können folgende Vorteile erzielt werden: Verringerung der zu installierenden Leistung für Heizung und Befeuchtung Æ Kostenreduzierung für Kesselanlagen und Rohrleitungen Verringerung des Wärmeenergieverbrauchs Æ Reduzierung der Betriebskosten Verringerung der zu installierenden Leitungen Æ Kostenreduzierung für Kältemaschinen, Kühltürme, Rohrleitungen Verringerung des Kälteenergieverbauches Æ Reduzierung der Betriebskosten RLT-Anlagen ohne Lüftungsfunktion wie zum Beispiel Abluftanlagen in WC-Räumen bei denen die Frischluftzufuhr über Nachströmöffnungen wie gekürzte Türblätter passiert, werden hier nicht näher betrachtet. Hingegen können Anlagen mit Lüftungsfunktion grundsätzlich in zentrale und dezentrale Lüftungsanlagen eingestuft werden. Das nachfolgende Bild verdeutlicht die Einteilung der Lüftungstechnik: Bild 1.5: Teilgebiete der Lufttechnik [2.2] Die Prozesslufttechnik sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Bei Ihr handelt es sich um ein Spezialgebiet der Lufttechnik auf das in diesem Handbuch nicht näher eingegangen werden soll. Wie in obiger Darstellung gut zu sehen ist, teilt sich die Raumlufttechnik in zwei große Bereiche auf. Hierbei handelt es sich um die freie Lüftung und die raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen). 321
328 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Die Antriebskräfte der freien Lüftung sind Wind und thermischer Auftrieb. Weil diese natürlichen Kräfte unregelmäßig und mit unterschiedlicher Intensität auftreten, ist die Wirksamkeit der freien Lüftung starken quantitativen und zeitlichen Schwankungen unterworfen. Mit der novellierten Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) verschärft diese deshalb erneut die Mindestanforderungen an Bestands- und Neubauten. Die EnEV schreibt u. a. einen Energiepass vor, der als Nachweis dafür dient, dass der Primärenergiebedarf eines Gebäudes bestimmte Grenzwerte nicht übersteigt. In der Regel werden die Anforderungen des Energiepasses durch optimale Dämm-Maßnahmen an der Gebäudehülle realisiert. Infolge dessen sind nach EnEV geförderte Gebäude luftdicht. Eine freie Lüftung zur Sicherung des Mindestluftwechsels ist somit nicht mehr möglich. Somit werden RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung unabdingbar. Raumlufttechnische Anlagen erneuern die Luft und können durch die Wärmerückgewinnung zugleich Energie einsparen. Die durch Dämm-Maßnahmen erzielte Energieeinsparung bleibt erhalten und durch die Wärmerückgewinnung führt der kontrollierte Luftaustausch zu einer weiteren Verbesserung der gesamten Energiebilanz. Allgemeine Anforderungen an eine RLT-Anlage Eine raumlufttechnische Anlage muss im Allgemeinen die folgenden Anforderungen erfüllen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. [1.3] 1. Sicherung der raumlufthygienischen Erfordernisse [1.3] Zur Sicherung der raumlufthygienischen Erfordernisse ist unter der Voraussetzung einer minimierten Schadstoffemission in den Innenräumen im Wesentlichen zu gewährleisten: die Verdünnung des CO 2 -Gehaltes der Raumluft auf einen maximal zulässigen Wert von 0,1 bis 0,15 Vol-%, der ausreichende Abtransport der unvermeidbar freiwerdenden Schadstoffe bis auf zugelassene unbedenkliche Werte, die Entfernung von Geruchsstoffen, vorzugsweise aus den Küchen und Bad-/ WC-Räumen, und die Minderung des Raumluftgehaltes an Staub, Pollen und Sporen. 2. Schutz des Gebäudes vor Schäden infolge Kondenswasserbildung [1.3] Die Haupt-Feuchtigkeitsquellen in einer Wohnung sind Koch-, Back- und Bratvorgänge, Feuchtreinigungsprozesse wie z. B. Wannen- und Duschbäder, freie Wasserflächen z. B. Aquarien Zimmerpflanzen Menschen / Tiere Wäsche trocknen In einer 100 m² - Wohnung, die von drei Personen bewohnt wird, werden im Durchschnitt täglich nahezu 10 bis 12 Liter Wasser an die Luft abgegeben. Bei dieser Feuchtemenge ist das herkömmliche Wäschetrocknen ohne Trockner nicht berücksichtigt. Wird die im Raum entstehende Feuchtigkeit nicht in ausreichendem Maße abgeführt, steigt die Luftfeuchtigkeit bis auf Werte an, die in der kälteren Jahreszeit zur Kondensation an inneren Oberflächen führen können. Die Folge sind feuchte Wände und Raumecken, u. A. mit Schimmelpilzbildung, bis hin zu Schäden an der Baukonstruktion. Begünstigt werden diesbezügliche Schadensfälle neben unzureichender Lüftung auch durch niedrige Raumtemperaturen infolge ungenügender oder ganz fehlender Heizung und mangelhafter Wärmedämmung. Besonders gefährdet sind deshalb alle Außenwandbereiche und die Zone hinter Einrichtungsgegenständen, Vorhängen und unzweckmäßig angebrachten Wandverkleidungen Sicherung des Verbrennungsluftbedarfs raumluftabhängiger Feuerstätten [1.3] Übliche Feuerstätten und Kamine für flüssige gasförmige oder feste Brennstoffe benötigen Luftsauerstoff zur Verbrennung. Dessen Zuführung ist in all den Gebäuden in denen Heizwärme erzeugt oder Warmwasser in raumluftabhängigen Feuerstätten (z. B. Öfen, Kamine, Kessel und Wasser-Durchlauferhitzer) bereitet wird, abhängig
329 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung von der Luftdurchlässigkeit der Hüllkonstruktion. Die Verbrennungsluft-Zuführung ist damit indirekt ebenfalls eine Lüftungsanforderung. Gelangt die benötigte Verbrennungsluft nicht in ausreichender Menge in den Aufstellungsraum der Feuerstätte, können durch unvollständige Verbrennung unzulässige Schadstoff-Konzentrationen entstehen. Dabei stellen das Kohlenmonoxid (CO), Stickstoffoxide (NOx) und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die vor allem bei der Holzverbrennung entstehen, die Hauptrisikofaktoren für akute Gesundheits-Gefährdungen dar. Lüftungstechnische Maßnahmen nach DIN Lüftungstechnische Maßnahmen sind in einem Raum bzw. einer Nutzungseinheit (NE) erforderlich, wenn der notwendige Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz den Luftvolumenstrom durch Infiltration überschreitet, oder bei besonderen Räumen, für welche aus bestimmten Gründen dauernd wirksame Abluftvolumenströme gefordert sind (z.b. fensterlose Räume nach DIN ). Um die Berechnungen korrekt durchzuführen und die Begriffe zu verstehen, folgt eine kurze Definition der Begriffe (DIN ): Luftwechsel Nennlüftung reduzierte Lüftung Stündlicher Luftvolumenstrom, bezogen auf das Volumen der Nutzungseinheit bzw. des Raumes. Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb). Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei zeitweiliger Abwesenheit von Nutzern (reduzierte Feuchte- und Stofflasten). Die Ermittlung des Luftvolumenstroms zum Feuchteschutz erfolgt nach folgende Gleichung: (1) Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz, in m 3 /h Fläche der Nutzungseinheit, in m3 (lichte Raumhöhe: 2,5 m) Wärmeschutz-Faktor des Gebäudes (0,3 für hohen Wärmeschutz : Gebäude nach WSchV 95 oder besser; 0,4 für Wärmeschutz gering: restl. Gebäude) Die Ermittlung des Luftvolumenstroms zur Infiltration erfolgt nach der Gleichung: (2) wirksamer Luftvolumenstrom durch Infiltration, in m³/h = 0,5 (vereinfachend wird die freie Lüftung in Form von Querlüftung zugrunde gelegt) = 1,0 (vereinfachend werden Gebäude in normaler Lage und mit bis zu 4 Geschossen zugrunde gelegt) Fläche der Nutzungseinheit, in m² Raumhöhe in m, zugrunde gelegt werden 2,5 m der Vorgabewert (siehe DIN , Tabelle 9) [1.8] oder Messwert des Luftwechsels bei 50 Pa Differenzdruck, in h -1 Auslegungs-Differenzdruck, in Pa; eingeschossige NE: windschwache Gebiete = 2, windstarke s Gebiete = 4; mehrgeschossige NE: windschwache Gebiete = 5, windstarke Gebiete = 7; Einteilung der Windgebiete und detailliertere Informationen zum Auslegungs-Differenzdruck: - DIN Tabelle 10 bzw. Anhang H [1.8]. Druckexponent, falls kein Messwert vorhanden: Vorgabewert = 2/3 323
330 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig, unterscheidet die DIN Freie Lüftung und Ventilatorgestützte Lüftung. In diesem Kapitel wird auf die Freie Lüftung nicht näher eingegangen, da die Antriebskräfte dieser Lüftung, thermischer Auftrieb und Wind, wie bereits am Anfang des Kapitel dargelegt, zu unregelmäßig sind um eine jederzeit bedarfsgerechte Lüftung sicherzustellen. Die ventilatorgestützten lüftungstechnischen Maßnahmen werden über den für die Nutzungseinheit benötigten Gesamt-Außenluftvolumenstrom ausgelegt. Bei einem entsprechenden System mit veränderlichem, bedarfsgerechtem Luftvolumenstrom muss der Bereich zwischen der Lüftung zum Feuchteschutz und der Nennlüftung abgedeckt werden. Bei dieser Betriebsart wird meist über die Parameter Raumluftfeuchte, CO- oder Mischgasgehalt der Raumluft bzw. andere geeignete Führungsgrößen geregelt. Außerhalb der Nutzungsdauer ist die Absenkung des Außenluftvolumenstroms auf die minimale zum Feuchteschutz notwendige reduzierte Lüftung zulässig. Um die Lüftungsanlage dimensionieren zu können, muss der Außenluftvolumenstrom, welcher durch die Anlage bereitgestellt werden soll, berechnet werden. Dies erfolgt nach den Gleichungen: (3) M Außenluftvolumenstrom durch Lüftungsanlage (ventilatorgestützt), in m³/h siehe Gleichung (4), in m³/h wirksamer Luftvolumenstrom durch Infiltration, in m³/h wirksamer Volumenstrom durch manuelles Fensteröffnen (kommt für die Auslegung von lüftungstechnischen Maßnahmen nach DIN nicht zum Ansatz) (4) Gesamt-Außenluftvolumenstrom, in m³/h Luftvolumenstrom durch lüftungstechnische Maßnahmen, frei oder ventilatorgestützt, in m³/h 324
331 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Kontrollierte Wohnraumlüftung Tabelle 1.2 nach DIN , Tabelle 5, gibt die Mindestwerte der Gesamt-Außenluftvolumenströme h für Nutzungseinheiten in m³/(h NE) vor [1.8]: Maßgebend für die Bestimmung des Gesamt-Außenluftvolumenstroms q v,ges ist auch der Wert q v,ges,r welcher sich nach den Anforderungen für einzelne Räume richtet. Maßgebend für den Gesamtvolumenstrom q v,ges ist der größere Wert, entweder q v,ges,ne oder die Summe aller Räume Σq v,ges,r. Ist der Gesamtvolumenstrom bestimmt, wird dieser in Abhängigkeit von der Nutzung in verschiedene Stufen eingeteilt: Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Anschliessend müssen die Volumenströme für Zuluft und Abluft auf die einzelnen Räume aufgeteilt werden. Dabei gelten je nach Belegungszahl und Raumtyp (Wohnzimmer, Schlafzimmer, WC usw.) unterschiedliche Zu- und Abluftvolumenströme. Um den Rahmen dieses Handbuches nicht zu sprengen, soll dies nur einen Überblick über die Auslegung von RLT- Anlagen darstellen. Richtwerte für die Auslegung, für Zu- und Abluftvolumenströme und weitere detaillierte Berechnungsschritte finden sich in Kapitel 4-9 der DIN [1.8]. Außerdem weisen wir auf das Pfeiffer & May Prospekt KWL Kontrollierte Wohnraumlüftung Be- und Entfeuchtung Zentralstaubsaugersysteme Wäscheschächte [1.1] hin. 325
332 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme 2 Zentralstaubsaugersysteme In diesem Abschnitt wird ein kurzer Abriss über moderne Zentralstaubsaugersysteme gegeben. Ausführlich Informationen findet man z.b. in VDI 4709 [1.9]. Die Menschen in den Industriestaaten der gemäßigten Breitengrade verbringen etwa 80% bis 90% ihrer Lebenszeit in Innenräumen. Daher ist die Qualität der Innenraumluft für die Gesundheit und das Wohlbefinden von großer Bedeutung. Biologische und chemische Emissionen sowie physikalische Faktoren können die Qualität der Innenraumluft negativ beeinflussen, beispielsweise Stäube (Partikel) und flüchtige organische Verbindungen VOC (Volatile Organic Compounds), die aus zahlreichen und sehr verschiedenartigen Quellen in die Innenraumluft freigesetzt werden können. Aufgrund ihrer Konstruktion und ihrer Funktion stellen konventionelle Staubsauger als Boden- oder Handgeräte eine Quelle für die Belastung der Innenraumluft mit Stäuben dar. Während gröbere Stäube in der Regel im Auffangsystem, z. B. im Beutel des Staubsaugers zurückgehalten werden, werden feine und ultrafeine Partikel über den Auslass des Geräts in die Innenraumluft verwirbelt, sofern keine speziellen Filter vorhanden sind. Die Auswirkungen von Feinstäuben 1 und Ultrafeinstäuben 2 auf die menschliche Gesundheit werden seit Jahrzehnten diskutiert. Die Exposition des Menschen gegenüber Stäuben wird jedoch aufgrund neuerer Studien mit der Zunahme von Atemwegs- und Herz-Kreislauferkrankungen in Zusammenhang gebracht. In Langzeitstudien konnte gezeigt werden, dass insbesondere eine erhöhte Belastung mit Feinstäuben mit einem Anstieg der Gesamtsterblichkeit, der Sterblichkeit an Herz-Kreislauferkrankungen und der Sterblichkeit an Lungenkrebs assoziiert ist. Im Innenraum spielen zudem an Stäube gebundene, starke Allergene eine wichtige Rolle, so etwa Hausstaubmilben. Die in den Kotbestandteilen von Hausstaubmilben vorhandenen Allergene sind nach den Pollen der zweithäufigste Auslöser allergischer Atemwegserkrankungen in Deutschland. Mehrere Millionen Menschen, nach Angaben in der Literatur bis zu 10 % der Bevölkerung, leiden an einer Hausstaubmilbenallergie. Der effektiven Beseitigung von Hausstäuben kommt bei der Prophylaxe des allergischen Asthmas eine besondere Bedeutung zu. Bei Verwendung von Staubsaugern in Allergikerhaushalten sollte daher eine Staubrückhaltung von > 99,9 % für Partikel im Größenbereich zwischen 300 nm bis 10 μm gegeben sein. Darüber hinaus können von Staubsaugern VOC, aber auch schwerer flüchtige organische Verbindungen (SVOC) in die Innenraumluft freigesetzt werden. Quellen hierfür sind einerseits Materialemissionen durch höhere Temperaturen beim Gerätebetrieb, andererseits die Emissionen der Elektromotoren. Gegenüber den gerätebedingten Staubemissionen ist die gesundheitliche Relevanz der Freisetzung von VOC und SVOC durch Staubsauger allerdings gering. Zentralstaubsauganlagen tragen dazu bei, Belastungen der Innenraumluft mit Stäuben sowie VOC und SVOC zu reduzieren. Auf der Grundlage der gegenwärtigen wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnisse ist daher der Einsatz von Zentralstaubsauganlagen aus hygienischer und präventivmedizinischer Sicht zu empfehlen. Mit der EU-Richtlinie zur Luftreinhaltung 2001/81/EG vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie) wurden auch Messungen zum Feinstaubgehalt der Luft gefordert. Die Richtlinie erfasst zahlreiche Bereiche, die von den vorher gültigen nationalen Richtlinien, z. B. TA Luft, nicht berücksichtigt wurden. Waren es früher vor allem Fabrikationsstätten und Feuerungsanlagen, so sind jetzt Festbrennstofffeuerstätten und Kraftfahrzeuge als besonders gefährliche Feinstaubemittenten erkannt worden. Grund der Aufmerksamkeit ist die erwiesene Gesundheitsgefährdung, die von lungengängigen Feinstäuben ausgeht. Der an der Schwelle des 20. Jahrhunderts erfundene Staubsauger ist hervorragend geeignet, grobe Stäube aufzunehmen. Feinstäube werden jedoch nicht in diesen Staubsaugern zurückgehalten, sondern wieder zum Teil vermehrt freigesetzt. Die Hersteller von Staubsaugern haben dieses Problem erkannt und versucht, mit speziellen Filtern Feinstaub zurückzuhalten. Staubsauger mit sogenannten HEPA-Filtern (High Efficiency Particulate Air) können zwar bei richtiger Handhabung und Wartung zu einer Reduktion der Staub- und damit auch der Allergenbelastung führen, deutlich effizienter sind aber zentrale Staubsauganlagen. Im Staubsauger dürfen sich zudem keine Keime und Pilze ansiedeln; daher müssen auch Staubsaugerkonstruktionen mit Wasserabscheidern aus innenraumhygienischer Sicht kritisch betrachtet werden. [1.9] Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von <2,5 μm 2 Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von <0,1 μm
333 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Wirkung von Staub Staub kann verschiedene Einflüsse auf den Menschen und die Umwelt haben. Allgemein erzeugt Staub eine Erhöhung der Zahl von Erkrankungen der Atmungsorgane. So können Bronchitis, Asthma oder Emphysem, Lungenfibrose, Lungenkrebs, Nasenkrebs entstehen. [1.4] Beseitigung von Staub Für die Reinhaltung aller Arten von toxikologisch unbedenklichen Fußbodenbelägen stehen alternativ zu den konventionellen transportablen Haus-Staubsaugern seit geraumer Zeit fest installierte zentrale Staubsaugeranlagen zur Verfügung. [1.4] Hauptbestandteile einer solchen zentralen Staubsaugeranlage sind: die fest installierten Anlagenkomponenten, wie z.b. der Zentralstaubsauger, sowie das transportable Reinigungsset, wie z.b. Saugschlauch mit Handgriff. [1.9] Quelle: ZSA Vertriebs GmbH Bild 2.1: Anschluss des Saugschlauchs an eine die zentrale Staubsaugeranlage [2.3] Die fest installierten Anlagenkomponenten setzen sich aus folgenden Teilen zusammen: Staubsaug-Zentraleinheit Diese ist vorzugsweise in einem Kellerraum installiert und beinhaltet den Abscheider, Stofffilter, Seitenkanalverdichter mit Drehstrom-Bypass-Motor und Staubsammelbehälter, nicht sichtbaren, vertikal und horizontal im Gebäude verlegten Saugrohrleitungen mit Sauganschlussstutzen mit bedarfsweise abschließbarer Verschlusskappe dezentrale Schaltsteuerung, die beim Verbinden des Saugschlauches mit den Saugdosen die Zentraleinheit oder ein Niederspannungsnetz in Betrieb setzt. [1.1] Das transportable Reinigungsset besteht aus dem flexiblen Saugschlauch mit Handgriff, Handrohr und Kombibodendüse für Hart- und Teppichböden. Die eine Seite des Saugschlauchs wird luftdicht an die Saugdose angeschlossen während die andere mit unterschiedlichen Saugdüsen bestückt werden kann. [1.1] 327
334 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Bild 2.2: Bedieneinheit des Saugschlauchs [2.3] Ebenso sollte in einer modernen Küche die saugende Kehrschaufel nicht fehlen. Die anfallenden Krümel werden einfach zur saugenden Kehrschaufel gekehrt. Durch ein Antippen mit dem Fuß wird diese aktiviert und weg ist der störende Kleinschmutz. [1.1] Quelle: ZSA Vertriebs GmbH Quelle: ZSA Vertriebs GmbH Bild 2.3: Saugende Kehrschaufel [2.3] 328
335 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Bild 11.9 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer Zentralstaubsaugeranlage. Bild 2.4: Prinzip einer Zentralstaubsaugeranlage [2.4] Funktionsprinzip In der Zentraleinheit wird ein Unterdruck von ca. 25 bis 50 kpa erzeugt. Dieser bei Betrieb des Ventilators im gesamten Rohrsystem vorhandene Unterdruck ruft an den Sauganschlüssen und bei angeschlossenem Saugschlauch an der Saugdüse eine Sogwirkung hervor, die zur Aufnahme des Staubs führt. Mit einer Standardausrüstung lassen sich damit Staubkörner bis zu einem Durchmesser von 1 mm aufsaugen. [1.1] Die Zentraleinheit ist normalerweise ausgeschaltet. Sie geht in Betrieb, wenn einer der in jedem Anschlussstutzen vorhandenen Niederspannungskontakte geschlossen wird. Von diesem Augenblick an sind alle an einer Zentraleinheit angeschlossenen Saugdosen betriebsbereit. [1.1] 329
336 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Grundsätzlich sollten in einem Zentralstaubsaugersystem nur 3 Saugdosen gleichzeitig verwendet werden, da sonst mit einem zu hohen Leistungsabfall an den angeschlossenen Saugschläuchen gerechnet werden muss. Dies hätte zur Folge, dass Schmutz und Staub nicht mehr effektiv aufgesaugt werden könnte. [1.7] Das Zentralstaubsaugersystem nimmt den Schmutz und Staub über die Saugdüse des Reinigungssets auf und führt diesen direkt zur fest in der Wand installierten Saugdose und von dort zu der zentralen Staubsaugereinheit im Keller. [1.6] Vorteile Zentrale Staubsaugeranlagen zeichnen sich gegenüber transportablen Haus- und Industrie-Staubsaugern durch folgende Vorzüge aus: Die von der Saugeinrichtung der zentralen Staubsauganlage aufgenommene staubhaltige Luft wird nicht wieder in den Raum zurückgeführt. Dadurch wird auch der Feinststaub aus der Raumluft entfernt. Nebeneffekt der Staubabführung ist eine gleichzeitig stattfindende Lüftung bzw. Lufterneuerung vergleichbar einer kurzzeitigen Stoßlüftung, wenn der zum Saugen notwendige Luftvolumenstrom als frische Außenluft über die Gebäudehülle nachströmen kann. Die Staubentsorgung vereinfacht sich durch die zentrale Staubsammlung. Darüber hinaus wird durch die räumliche Trennung von zu reinigendem und Staubsammel-Bereich eine erneute Belastung der gereinigten Räume infolge unsachgemäßer Staubentnahme aus der Saugeinrichtung vermieden. Der Saugvorgang wird durch den Wegfall der konventionellen Saugeinrichtung wesentlich erleichtert. Der Geräuschpegel in den zu reinigenden Räumen verringert sich gegenüber den konventionellen Saugvorgang. [1.3] Beachtet werden sollte aber auch, dass neben höheren Anschaffungskosten zusätzlich, ein höherer Elektroenergie- und Heizwärmebedarf anfällt und die Anlagen regelmäßig instand gehalten und gereinigt werden müssen. [1.3] Planungshinweise Für die optimale Zuordnung von Anlagen-Leistung, Anzahl der Saugdosen und Längenausdehnung des Saugrohrsystems in vorgegebenen Gebäuden müssen die Angaben des Herstellers beachtet werden. Der Planer sollte durch strömungsgünstige Verlegung der Saugrohrleitungen Einfluss auf einen minimalen Energiebedarf nehmen (max. 40 m/s bei jeder Laststufe). [1.3] Nach VDI 4709 ist beim Entwurf einer Zentralstaubsaugeranlage folgendes zu beachten: 4 Entwurfsgrundlagen Geschossgrundrisse einschließlich der Nebenräume, z. B. Garagen, Carport, Werkraum, Dachboden usw. Installationsschächte und -ebenen schematische Dosenplatzierung und Rohrführungen Montageort des Zentralstaubsaugers mit kurzer Fortluftleitung ins Freie Platzbedarf für Instandhaltung Platzbedarf für Saugzubehör, gegebenenfalls auf jeder Etage Erforderliche Planungsinformationen Einsatzbereich für die Zentralstaubsauganlage Anzahl der gleichzeitig genutzten Saugdosen Festlegung der Reinigungsreviere (auf einer Ebene und in verschiedenen Etagen) Verlegeart (Aufputz/Unterputz) Wandbeschaffenheit (Mauerwerk/Beton/Trockenbau) Fußbodenkonstruktion Schutzanforderungen Schallschutz, Brandschutz, Feuchtigkeitsschutz Lage des Fortluftauslasses gegebenenfalls Berücksichtigung von Nutzungsänderungen und/oder Erweiterungsmöglichkeiten
337 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme 4.2 Grundsätze zweckmäßige Schlauchlängen 7 m bis maximal 10 m [Schlauchlängen bis max. 15 m problemlos möglich; Anmerkung d. Redaktion] Platzierung der Saugdosen entsprechend der gewählten Schlauchlänge Die Fortluft ist an geeigneter Stelle ins Freie zu leiten (Schallschutz ist zu beachten!). Der Fortluftauslass ist vor eindringender Feuchtigkeit und Kondenswasserbildung zu schützen. Bei steigenden Saugluftleitungen sind die Herstellerangaben zu beachten. Für die Montage des Zentralstaubsaugers ist ein geeigneter Raum zu wählen; die einschlägigen Rechtsgrundlagen sowie die Herstellerangaben sind zu beachten. 4.3 Installation im Bestand Zentralstaubsauganlagen können auch in bestehende Gebäude installiert werden, z. B. Installation des Rohrsystems: im stillgelegten Kaminzug im Lüftungszug des Kamins in Einbaumöbeln, die von Boden bis Decke reichen in diagonalen Eckverblendungen in neu geschaffenen Installationsebenen in Vorwandmontage als Aufputz-Installationen durch Installation von Bodendosen 4.4 Einsatz in Passivhäusern Für diese Gebäude, die über eine nahezu luftdichte Gebäudehülle verfügen, sind Zentralstaubsauganlagen empfehlenswert, weil das Fortluftvolumen der Zentralstaubsauganlage (ca. 100 m3/h) einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Energiebilanz des Hauses hat. [1.9] Anforderungen an das zum Transport der staubhaltigen Luft dienende Rohrsystem, empfohlener Nenndurchmesser 40 mm. Die Leitungen aus Kunststoff (PP) oder Stahl müssen eine ausreichende Wanddicke > 2 mm und Verschleißschutz bzw. Materialverdickung an abriebgefährdeten Stellen (z. B. Rohrbögen) besitzen. Wegen der hohen Unterdrücke sind besondere Forderungen an die Luftdichtheit des gesamten Rohrsystems zu stellen. Da die Luftgeschwindigkeiten im Rohrsystem sehr groß sind, müssen die Saugleitungen glatte Innenflächen mit geringer Reibung aufweisen, möglichst geradlinig verlegt und nicht vermeidbare Umlenkungen so strömungsgünstig wie möglich gestaltet werden. Andernfalls sind hohe Strömungsverluste mit erhöhtem Elektroenergieverbrauch unvermeidlich. Die zulässige Höhendifferenz für steigende Saugrohre beträgt max. 4 m (wenn Gerät höher montiert wird als die höchste Dose!). Bei mehrgeschossigen Gebäuden dürfen die Zentraleinheiten nicht im Dachgeschoss installiert werden. Um möglichst wenig Energie für die Fortluft zu verbrauchen, sollte die Fortluftleitung so kurz wie möglich sein. Die für raumlufttechnische Anlagen geltenden einschlägigen Brandschutzbestimmungen müssen beachtet werden. [1.3] Weitere Anforderungen an die Systemkomponenten sowie zum Brand- und Schallschutz findet man in VDI 4709 [1.9] 331
338 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Quellen Text: [1.1] Prospekt Pfeifer & May: KWL Kontrollierte Wohnraumlüftung Be- und Entfeuchtung Zentralstaubsaugersysteme Wäscheschächte [1.2] Umweltbundesamt: Gesundheit und Umwelthygiene Richtwerte für die Innenraumluft; [1.3] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH [1.4] Definitionen und Einteilung von Staub [1.5] Recknagel, Sprenger: Taschenbuch der Heizungs- und Klimatechnik; Oldenbourg Industrieverlag; [1.6] A. Frantzen & Sohn GmbH, Von-Coels-Straße 47, Aachen; Mai 2012 [1.7] Planungshandbuch 2011 Heinemann GmbH, Von-Eichendorff-Straße 59 a, Dießen [1.8] DIN 1946 Teil 6 Raumlufttechnik Teil 6: Lüftung von Wohnungen Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung [1.9] VDI 4709 Zentralstaubsauganlagen Planung, Prüfung und Einsatz im Gebäudemanagement Bilder: [2.1] Prospekt Pfeifer & May: KWL Kontrollierte Wohnraumlüftung Be- und Entfeuchtung Zentralstaubsaugersysteme Wäscheschächte [2.2] Eigene Darstellung Grundlage hierfür: Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH Recknagel, Sprenger: Taschenbuch der Heizungs- und Klimatechnik; Oldenbourg Industrieverlag; [2.3] Quelle: ZSA vertriebs gmbh [2.4] VDI 4709 Zentralstaubsauganlagen Planung, Prüfung und Einsatz im Gebäudemanagement 332
339 Wohnungslüftung und Zentralstaubsauganlagen Zentralstaubsaugersysteme Tabellen: [3.1] Recknagel, Sprenger: Taschenbuch der Heizungs- und Klimatechnik; Oldenbourg Industrieverlag; [3.2] DIN 1946 Teil 6 Raumlufttechnik Teil 6: Lüftung von Wohnungen Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung [3.3] DIN EN Lüftung von Nichtwohngebäuden Allgemeine Grundlagen und Anforderungen für Lüftungs- und Klimaanlagen und Raumkühlsysteme [3.4] DIN EN Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik 333
340 Umweltschutz Wassersparen Die Themen Nachhaltigkeit im Allgemeinen und Umweltschutz im Speziellen werden immer wichtiger. In den folgenden Abschnitten wird für zwei Gebiete aufgezeigt, wie durch moderne Sanitärtechnik die Umwelt entlastet werden kann. 1 Wasser sparen Wie wichtig Wasser für unser Leben ist, wird deutlich, wenn man an Alternativen denkt: Denn für Wasser als Lebensmittel gibt es keine Alternative - es ist unersetzbar! Dennoch geht wohl jeder von uns noch viel zu bedenkenlos mit diesem wichtigen Gut um! Waren es in den 50er Jahren z.b. noch circa 100 Liter Wasser, die pro Kopf und Tag in Deutschland verbraucht wurden, so liegen wir heute schon bei circa 125 Liter! Bild 2. Entwicklung des personenbezogenen Wasserverbrauchs Figure 2. Development of water consumption per person in Bild 1.1: Entwicklung des personenbezogenen Wasserverbrauchs in Litern pro Einwohner und Tag (Quelle: BDEW-Wasserstatistik, in Litern pro Einwohner und Tag (Quelle: BDEW-Wasserstatistik, bezogen auf Haushalte und Kleingewerbe) ing to households and small litres per person and day (source: BDEW water statistics, relat- bezogen auf Haushalte und Kleingewerbe). Quelle: VDI 6024 trade) Umso erstaunlicher, wofür wir das kostbare Naß einsetzen. Denn nur ganze 4% werden direkt als Lebensmittel zum Trinken oder Kochen verwendet. Den Löwenanteil mit 36% verschlingt unsere Körperpflege mit Baden und Duschen, knapp gefolgt von der Toilettenspülung mit 27%. 334
341 Umweltschutz Wassersparen Tabelle 1.1: Personenbezogene Wasserbedarfswerte Tabelle 9. Personenbezogene Wasserbedarfswerte * *) ) Bedarfsart Bedarfsanteil in % Personenbezogener Tagesbedarf in /d Klosettspülung Körperpflege, Duschen, Baden Essen und Trinken 4 5 Raumreinigung, Autopflege, Garten 6 8 Geschirrspülen 6 8 Kleingewerbeanteil 9 11 Wäschewaschen Gesamtbedarf in Toilettenspülung /d % * ) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v., 2007 und Quelle: VDI 6024 Baden Duschen 30% Das hohe Wasseraufkommen, vor allem bei der WC-Spülung, hat bei vielen zum Umdenken geführt. Favoriten sind Trinken, Kochen 2% heute moderne Spülkästen, die mit der Stop & Go-Taste oder einer Autowaschen, 2-Mengen-Spülung ausgerüstet sind. Doch auch Garten ohne diese individuelle Bedienung helfen die neuen Generationen von 6% Spülkästen Geschirrspülen 6% beim täglichen sparen von Wasser: Bei fast allen Serien konnte der Verbrauch von bisher neun Litern pro Spülung auf bis zu 4,5 Liter verringert werden. Veränderte Formen der Sanitärkeramik sorgen dafür, dass der Spülvorgang trotzdem hygienisch einwandfrei bleibt. Um beim Duschen Wasser einzusparen, sollte statt Zweigriffarmatur oder Einhandhebelmischer eine Armatur mit Thermostat eingebaut werden. Diese hält die gewählte Temperatur exakt ein und reduziert die Wassermenge deutlich, welche normalerweise zum Einregulieren der gewünschten Temperatur verschwendet wird. Dadurch können bis zu 40% Wasser und Energie gespart werden (siehe Grafik). Sonstiges 6% Wäschewaschen 12% Körperpflege 6% Wassereinsparung bei einem Duschvorgang 60,8 Liter gesamt 49,4 Liter gesamt 31,4 Liter gesamt Zweigriffarmaturen Einhandmischer Thermostate Warm Kalt Im Armaturenbereich bietet sich neben Thermostatbatterien auch die Möglichkeit Armaturen mit Durchflussbegrenzer einzubauen, die sich auch nachträglich in Wasch- und Duscharmaturen einbauen lassen. Dieser Begrenzer gibt nur die Wassermenge ab, die der Nutzer benötigt. Im öffentlichen Bereich ist der Einsatz von elektronisch-, zeitgesteuerten Armaturen oder Selbstschlussarmaturen empfehlenswert. Unterputz-Thermostat Fertigmontageset Mit Absperrung Mengengriff mit Spartaste Verchromt Aufputz-Brausethermostat Mit Mengengriff und Spartaste Ohne Brausegarnitur Verchromt 335
342 Umweltschutz Wassersparen Viele Anwendungen wie z.b. Toilettenspülung, Gebäudereinigung oder auch die Bewässerung des Gartens benötigen keine hohe Wasserqualität und damit auch kein Trinkwasser. Mit dem Einsatz einer Regenwassernutzungsanlage kann deswegen eine große Menge an Trinkwasser eingespart werden. Die hierbei diskutierten hygienischen Bedenken sind bei einer technisch einwandfrei geplanten und ausgeführten Regenwassernutzungsanlage unbegründet. Nähere Informationen zu diesem Thema findet man im Kapitel Regenwassernutzungsanlagen. Zu beachten ist: Die Anforderungen laut Trinkwasserverordnung und VDI/DVGW 6023 gehen der Einsparung vor; sie sind jederzeit einzuhalten. Tabelle 1.2: 10. Personenbezogener Wasserbedarf für für Klosett, Dusche Waschbecken, und Küchenspüle Dusche und im Wohnungsbau Küchenspüle **) im Wohnungsbau * ) ** ) Ausstattung Nutzung Mischbatterie Durchfluss V Dauer der Entnahme Dauer der Einregulierung*** ) Nutzungsfrequenz Nutztemperatur Personenbezogener Wasserbedarf t t E f N d in /min in s in s in 1/d in C in in /d Klosett Defäkation Defäkation Defäkation ,5 4,5 Urinieren Urinieren Waschbecken kalt waschen kalt waschen ,5 7,5 warm waschen Zwei-Griff ,6 27,2 warm waschen Ein-Griff warm waschen thermostatisch ,2 24,4 warm waschen Zwei-Griff ,8 13,6 warm waschen Ein-Griff ,5 13 warm waschen thermostatisch ,1 12,2 Dusche Zwei-Griff , Ein-Griff , ,3 29,6 thermostatisch , ,6 27,8 Zwei-Griff , ,1 16,5 Ein-Griff , ,6 15,8 thermostatisch , ,7 14,8 Küchenspüle Geschirrwäsche Zwei-Griff , ,8 Ein-Griff 5 thermostatisch 1 * ) fett gedruckt: wassersparende Lösungen ** ) siehe auch VDI 2067 Blatt 12 und DIN 1989 *** ) siehe VDI 2067 Blatt 22 Quelle: VDI
343 Umweltschutz Wassersparen Literatur: VDI 6024 Blatt 1: Wassersparen in Trinkwasser-Installationen Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung, Beuth-Verlag, 09/
344 Umweltschutz Regenerative Energien 2 Regenerative Energien Überblick Seit einigen Jahren steigt das Bewusstsein für einen ressourcenschonenden und ökologischen Umgang mit unserer Umwelt. Die Klimaerwärmung und vermehrt auftretende Naturkatastrophen lassen uns aufhorchen. Die Politik forciert zunehmend Maßnahmen zur Reduzierung der Triebhausgase, allen voran steht die Verminderung der CO 2 -Emission. Nicht zuletzt fordert die EU bis 2020 einen Anstieg der erneuerbaren Energien um 20 %. In der Immobilienwirtschaft ist der Trend des nachhaltigen Bauens nicht mehr wegzudenken. Der amerikanische LEED-Standard (Leadership in Energy and Environmental Design) wurde bereits 1998 entwickelt und ermöglicht eine Klassifizierung ökologischen Bauens. Die 2007 gegründete DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), stellt ein umfassenderes System bereit. Sie ermöglicht eine Zertifizierung nach einem modularen Maßnahmenkatalog welcher auf wissenschaftlichen Grundlagen basiert und den nachhaltigen Umgang vorantreibt, dies bedeutet soziale, ökonomische und ökologische Verantwortung für unsere Umwelt zu übernehmen. Bei anstehenden Sanierungen sowie bei Neubauten steht eine zukunftssichere und effiziente Energieversorgung im Mittelpunkt. Aufgrund zunehmender Ressourcenknappheit und daraus resultierender Steigerung der Energiepreise gilt es, die laufenden Kosten zu senken. Eine Vielzahl technischer Lösungen ermöglichen den Einsatz von erneuerbaren Energien. Dabei ist die individuelle Planung und Auslegung der Schlüssel zu einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Umsetzung. In diesem Kapitel werden einige ausgewählte Themenbereiche angesprochen. Mehr Informationen zum Thema Nachhaltigkeit und zu den entsprechenden Produkten finden Sie in der Pfeiffer & May Broschüre: Die Kraft aus der Natur Energie aus Sonne, Wasser, Luft und Erde. [1.] Solarthermische Anlagen Die Installation von Sonnenkollektoren, ermöglicht die Umwandlung der Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme für das Gebäude. Praktisch lässt sich heute das Energieangebot der Sonne in jeder Region Deutschlands wirksam nutzen. Die jährliche Sonneneinstrahlung liegt zwischen 900 kwh/m² und 1200 kwh/m² (siehe nebenstehende Solareinstrahlungskarte von Deutschland). Eine thermische Solaranlage nutzt die Sonnenwärme zur Warmwasserbereitung und wahlweise auch zur Heizungsunterstützung umweltschonend. Nicht nur die direkte Sonneneinstrahlung wird im Kollektor in Wärme umgesetzt, sondern auch die diffuse Strahlung wird vom Kollektor genutzt. So wirken an trüben Tagen, mit einem hohen Anteil an diffusem Licht, noch bis zu 250 W/m² auf den Kollektor. Die Deckungsrate, bei optimal nach Süden ausgerichteten Kollektorfeldern und richtig dimensioniertem Brauchwasserspeicher, liegt für die reine Warmwasserbereitung bei bis zu 70 %. Thermische Solaranlagen werden vermehrt auch zur Heizungsunterstützung eingesetzt. Solche Anlagen decken bis zu 30% des gesamten Gebäudewärmebedarfs. Die zu belegende Dachfläche muss nicht zwingend exakt nach Süden ausgerichtet sein, um als Montagefläche für Sonnenkollektoren genutzt werden zu können. Abweichungen aus der Südrichtung von bis zu 30 führen bei den üblichen Dachneigungen nur zu geringen Einbußen. Selbst eine reine Ost- oder Westausrichtung kann durch eine entsprechend vergrößerte Kollektorfläche wieder ausgeglichen werden. Der Neigungswinkel einer Dachfläche kann zwischen 20 und 60 liegen, wobei geringere Neigungswinkel die Energieausbeute der Anlage im Sommer begünstigen und steilere Neigungswinkel die Solarerträge im Winter. 338 Statistische Werte: Statistische abs. Max Werte: kwh/m 2 abs. Mittel Max kwh/m kwh/m 2 2 Mittel abs. Min kwh/m 2 2 abs. Min. 982 kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m kwh/m 2 Quelle: Quelle: Deutscher Deutscher Wetterdienst Wetterdienst
345 Umweltschutz Regenerative Energien Quelle: Solarfocus CPC-Kollektor von Solarfocus Für Freiflächen, Flachdachanlagen oder Dächer mit geringer Dachneigung bieten sich entsprechende zusätzliche Aufständerungen an. Zusätzlich muss bedacht werden, dass ein ausreichender Stellplatz für den Solarspeicher, bei heizungsunterstützten Anlagen für den Speicher, vorhanden ist. Anlagentechnische Voraussetzungen: Das Heizsystem sollte bei Heizungsunterstützung möglichst mit niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden. Ideal: Flächenheizung Thermische Solaranlagen eignen sich für nahezu jedes Gebäude, sie sind kombinierbar mit vielen gängigen Heizsystemen. Sie sind problemlos im Gebäudebestand nachzurüsten. Sie haben sich bewährt, sind langlebig, sparen Energie und schonen den Geldbeutel und die Umwelt. Solare Abdeckung Ihres Wasserbedarfs übers Jahr 100 % 80 % 60 % 40 % 20 % 0 % Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Quelle: Initiative Solarwärme Plus Biomasse Der Einsatz von Biomasse zur Deckung des Gebäude-Wärmebedarfs beschränkt sich hauptsächlich auf die Holzfeuerung. Hierbei werden drei Techniken der Holzfeuerung unterschieden: Pellets, Hackschnitzel und Scheitholz. Holz als ökologischer Brennstoff hat den Vorteil, dass es während seiner Wachstumsphase durch die Photosynthese CO2 bindet, welches erst bei der Verfeuerung wieder frei gegeben wird. So kann Holz als nachwachsender Rohstoff nahezu CO2-neutral zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Der Hauptunterschied der verschiedenen Holzheizungstechniken liegt in der Brennstoffzufuhr. Während für die Pelletsund Hackschnitzelanlagen eine automatische Brennstoffzufuhr möglich ist, bleibt dieser Komfort beim Befeuern mit Scheitholz bislang aus. Bedacht werden muss, dass für alle drei Holzbrennstoffe ausreichend Lagerfläche zur Verfügung steht. Bei Hackschnitzel- und Pelletheizungen wird die Brennstofflieferung über Tankwagen abgewickelt, hierzu muss eine entsprechende Zufahrtsmöglichkeit vorhanden sein. Die Kombination mit einer Solaranlage für die Trinkwassererwärmung ist besonders in den Sommermonaten lohnend, da nahezu hundert Prozent der für die Trinkwassererwärmung notwendigen Wärme durch die Sonne bereitgestellt wird. Den höheren Investitionskosten, im Vergleich zu klassischen Öl- und Gasheizungen, stehen im laufenden Betrieb geringere Brennstoffkosten gegenüber. 339
346 Umweltschutz Regenerative Energien Quelle: Fröling Quelle: Fröling P4 Pellets mit Universalsaugsystem P4 Pellets mit Saugschneckensystem Quelle: Fröling P4 Pellets mit Erdtank Quelle: Fröling P4 Pellets mit Sacksilo Wärmepumpen 340 Wärmepumpen ermöglichen Energie aus Luft, Wasser und Erde zu gewinnen. Bei der meist verwendeten Elektrowärmepumpe wird aus 25 % 75 % Sonnenwärme Hilfsenergie, also Strom, und 75 % Umweltwärme 100 % der Gesamtwärmebedarf für das Gebäude bereitgestellt. Wird bei der Hilfsenergie auf eine Photovoltaikanlage 25 % Antriebsenergie Heizwärme zurückgegriffen, kann die Anlage zu 100 % als regenerativer Wärmeversorger gelten. Die Wärmepumpe benötigt wenig Platz und kein Brennstofflager. Sie ist innerhalb der beheizten Hülle aber auch außerhalb des Gebäudes aufstellbar. Damit der Strombedarf möglichst gering ausfällt und die Wärmepumpe somit wirtschaftlich bleibt ist es von Vorteil, wenn die benötigte Vorlauftemperatur möglichst gering angesetzt wird. Dies bedeutet, erst wenn ein Gebäude einen geringen Wärmebedarf aufweist und mit großen Heizflächen wie etwa Flächentemperierung ausgestattet ist, lohnt sich auch eine Wärmepumpe. Schließlich muss die Umweltwärme, sei es Luft-, Wasser- oder Erdwärme, durch die Wärmepumpe auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht werden. Informationen zur Auslegung, notwendigen Genehmigungen und Auswirkungen auf den Untergrund finden sich in der Richtlinienreihe VDI 4640 Blatt 1 bis Blatt 4 Thermische Nutzung des Untergrundes.
347 Umweltschutz Regenerative Energien Erschließung von Umweltwärmequellen. Erdwärmesonde Sole / Wasser Wärmepumpe In den Erdwärmesonden wird ein Wasser- Sole-Gemisch umgewälzt, das dem Boden Wärme entzieht. Je nach Aufbau des Untergrundes müssen Bohrungen von bis zu 200 m Tiefe vorgesehen werden. Anhaltswert: Es können ca W/m gewonnen werden. Quelle: Brötje Erdwärmekollektor Sole / Wasser Wärmepumpe Horizontal verlegt in frostsicheren Tiefen von ca cm. Entscheidend ist, ob die benötigte Fläche vorhanden ist. Anhaltswert: Es können ca W/m 2 gewonnen werden. Brunnenanlage Wasser / Wasser Wärmepumpe Über den Saugbrunnen wird dem Grundwasser Wärme entzogen und im Schluckbrunnen das abgekühlte Wasser zurückgeführt. Berücksichtigt werden muss ein hydrologisches Fachgutachten und ein Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde. Vorteil ist ein gleichmäßig hohes Temperaturniveau von ca. 15 C. Anhaltswert: Pro kw Leistung werden ca. 0,25m³/h Durchfluss benötigt. Quelle: Brötje Umgebungswärme Luft / Wasser Wärmepumpe Die Energie wird der Umgebungswärme entzogen. Im Vergleich zu den bisher beschriebenen Systemen sind die Kosten sowie der Installationsaufwand geringer. Fast überall einsetzbar. 341 Quelle: Brötje
348 Umweltschutz Regenerative Energien Je geringer die Temperaturdifferenz zwischen Quellmedium und gewünschtem Vorlauf ist, desto weniger Hilfsenergie benötigt die Wärmepumpe. Einen besseren Überblick erlangt man durch die Kennzahlen einer Wärmepumpe. Dabei lässt sich durch die Jahresarbeitszahl JAZ herausfinden wie viel Heizenergie über ein Jahr abgegeben wird, bezogen auf die zugeführte elektrische Energie im gleichen Zeitraum. Ein zweiter Kennwert ist die Leistungszahl, bezeichnet mit COP (Coefficient of Performance). Im Gegensatz zur JAZ bildet der COP das Verhältnis von Wärmeleistung zu elektrischer Leistung in einem ganz bestimmten Betriebspunkt, z.b. bei einer Brunnenanlage mit einer Grundwassertemperatur von 10 C und einer Heizungsvorlauftemperatur von 35 C. Wird eine Wärmepumpe in einem Bestandsgebäude installiert ist dies vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle förderfähig. Dabei müssen folgende Jahresarbeitszahlen erreicht werden. Mindestjahresarbeitszahl : JAZ 3,5 JAZ 3,8 JAZ 4,0 JAZ 1,3 Art des Wärmepumpen- Systems Luft / Wasser- Wärmepumpe Wasser / Wasser- oder Sole / Wasser- Wärmepumpen Wasser / Wasser- oder Sole / Wasser- Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden Gasbetriebene Luft / Wasser- Wärmepumpen Literatur 1. Pfeiffer & May; Die Kraft der Natur - Energie aus Sonne, Wasser, Luft und Erde; 08/ BDH Bundesindustrieverband Deutschland Haus,-Energie-und Umwelttechnik e.v.; Broschüre: Effiziente Systeme und erneuerbare Energien, Technologie- und Energie-Forum; Auflage Richard A. Zahoransky; Energietechnik: Systeme zur Energieumwandlung. Kompaktwissen für Studium und Beruf; 4. Auflage
349 Umweltschutz Regenwassernutzung 3 REGENWASSER-NUTZUNGSANLAGEN Definition von Regenwasser: Regenwasser ist Wasser aus natürlichem Niederschlag (z. B. Regen, Hagel oder Schnee), das nicht durch Gebrauch verunreinigt wurde. 3.1 Bedarfsermittlung, Tankgrößenbestimmung Einleitung Der Trinkwasserverbrauch lässt sich mit einer richtig dimensionierten Regenwasser-Nutzungsanlage halbieren. Das wiederum nutzt nicht nur dem Betreiber einer Anlage, weil Regenwasser kostenlos vom Himmel kommt, sondern schont die Grundwasservorräte. Kläranlagen werden entlastet, weil bei starken Regenfällen ein Teil zur späteren Nutzung aufgefangen wird und so Spitzenbelastungen für das Kanalsystem und die Kläranlagen ausgeglichener verlaufen. Vielfach diskutierte hygienische Bedenken sind bei qualifiziert ausgeführten Regenwasser-Nutzungsanlagen inzwischen ausgeräumt. Selbst das oft noch umstrittene Wäschewaschen mit Regenwasser kann inzwischen aus hygienischer Sicht als unbedenklich abgesichert gelten. Bei Untersuchungen konnten keine Unterschiede zwischen Wäsche, die mit Regenwasser und solcher, die mit Trinkwasser gewaschen wurde, festgestellt werden. Bild 3.1.1: Trink- und Regenwasserverbräuche [1.1] 343
350 Umweltschutz Regenwassernutzung Bild 3.1.2: Niederschlagsmengen durchschnittlich je Monat in mm/m² [1.2] 344 Bild 3.1.3: Jährliche Niederschlagsmenge je m² in der BRD [1.3]
351 Umweltschutz Regenwassernutzung In der aktuellen Fassung der DIN 1989 Teil 1 werden die grundsätzlichen Anforderungen zur Dimensionierung eines Regenwasserspeichers in Verbindung mit der Ermittlung des Regenwasserertrags aufgeführt. Ebenfalls in der DIN 1989 Teil 1 enthalten ist ein Formblatt für die Berechnung und Auslegung einer Regenwassernutzungsanlage. Bild 3.1.4: Berechnungsformular nach DIN 1989 Teil Anmerkung: Dem Anwender dieses Formblattes ist die Vervielfältigung gestattet.
352 Umweltschutz Regenwassernutzung 3.2 Möglichkeiten der Regenwassernutzung Variante-Erdtank [1.1] Das vom Dach ablaufende Regenwasser wird durch einen speziellen Regenwasserfilter gereinigt und in den Erdtank geleitet. Zusätzlich zu dem integrierten Filter sind bereits der beruhigte Zulauf sowie ein Überlaufsiphon anschlussfertig vormontiert und garantieren somit stets eine optimale Wasserqualität. Über die schwimmende Entnahmeleitung im Tank saugt die im Gebäude installierte Pumpenanlage das Regenwasser aus dem Speicher und versorgt die angeschlossenen Entnahmestellen. Diese kompakte Pumpenanlage ist bereits mit einer automatischen Trinkwassernachspeisung ausgerüstet. Bei Regenwassermangel werden dann die Entnahmestellen bedarfsgerecht mit Trinkwasser versorgt, bis die Zisterne wieder mit Regenwasser aufgefüllt wird. Komponentenbeschreibung [1.1] Unterirdische Regenwasserspeicher Hierbei handelt es sich um einzeln oder modular aufgestellte Behälter, die vollständig mit Erdreich umgeben oder teilweise im Erdreich eingebaut sind. Darauf zu achten ist, dass das Nutzvolumen frostsicher gelagert ist. Eigenschaften von Regenwasserspeichern Begehbarer Erdtank aus PE Anschlussfertig vormontiert mit Regenwasserfilter, beruhigtem Zulauf und Überlaufsiphon, teilweise mit eingebauter schwimmender Entnahme mit Grobfilter Höhenverstellbarer Domschacht Extrem formstabil Leichter Transport und Einbau durch geringes Gewicht Befahrbarer (mit dem Auto) Erdtank aus Stahlbeton möglich Regenwasser-Pumpenanlage Steckerfertige Kompaktanlage mit selbstansaugender Kreislaufpumpe Integrierte, bedarfsgerechte Trinkwassernachspeisung Einfache, schnelle und platzsparende Montage Einfache Bedienung Integrierter Trockenlaufschutz Optionale Füllstandsanzeige des Zisterneninhaltes Nutzungsrechte und DIN-Vorschriften Die Nutzung von Regenwasser unterliegt den Regelwerken und Verordnungen etc. der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und damit kommunaler Zuständigkeit. In der Regel sind 1- und 2-Familienhäuser von einer Genehmigungspflicht befreit. Ob eine Anzeigepflicht besteht, kann vor Ort erfragt werden. Die wichtigsten Vorschriften, insbesondere DIN/EN-Vorschriften, sind hier aufgelistet: 346
353 Umweltschutz Regenwassernutzung Tabelle 3.2.1: Regenwassernutzung DIN 1989 [1.1] Tabelle 9.1: Regenwassernutzung DIN 1989 [1.1] Rechtsgrundlage Auswirkung für die Regenwassernutzung Baurecht Landesbauordnung Neubau: Angabe im Entwässerungsplan. Nachträglicher Einbau: Anzeigepflicht, Genehmigungspflicht ist selten. Nutzungsänderung von vorhandenen Behältern: Genehmigungspflicht Wasserversorgung AVBWasserV 3 Antrag auf Teilfreistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang. AVBWasserV 3 Anzeigepflicht vor Errichtung der Anlage. Entwässerung örtliche Trinkwassersatzung Landeswassergesetz kommunale Abwassersatzung kommunale Abwassergebührenordnung evtl. Anzeigepflicht bei Inbetriebnahme der Anlage. evtl. Erlaubnis der unteren Wasserbehörde bei Versickerung des Speicherüberlaufes nötig. evtl. Antrag auf Teilfreistellung vom Anschluss- und Benutzungszwang beim kommunalen Wasserversorger. evtl. Antrag auf Befreiung von zusätzlicher Abwassergebühr beim kommunalen Wasserversorger. Ansprechpartner Bei den baurechtlichen Anzeige- und Genehmigungspflichten ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt bzw. des Kreises zuständig. Für die Anzeige- und Genehmigungspflichten im Wasserversorgungsbereich ist der kommunale Wasserversorger oder das Gesundheitsamt der Gemeinde zuständig. Bei den baurechtlichen Anzeige- und Genehmigungspflichten ist die Bauaufsichtsbehörde der Stadt bzw. des Kreises zuständig. 347
354 Umweltschutz Regenwassernutzung Tabelle 3.2.2: Technische Vorschriften [1.2] Wasserversorgung DIN Abs. 4 und DVGW W 555 Entwässerung Regenwassernutzung DIN 2403, Abs. 7.4, DIN 1986 (Vorschrift für die Entwässerung von Gebäuden und Grundstücken) und DIN EN ATV Arbeitsblatt A 138 DIN 1989 Teil 2, 3, 4 Freier Auslauf zwischen Trinkwasser und Regenwasser muss gewährleistet sein. Kennzeichnung der Entnahmestellen von Regenwasserinstallationen. Kennzeichnung des Regenwasserinstallationsnetzes. Die Regenwasseranlage ist gegen Rückstau zu sichern, z. B. durch eine Pumpenstation. Die Anlage muss frostsicher installiert sein. Es dürfen keine Querschnittsverengungen in der Entwässerungsleitung auftreten. Der Speicherbehälter muss entlüftet werden. Beschreibung von Einrichtung zur Versickerung (Mulden-, Rohr- und Schachtversickerung). Umfassende Technische Regel zu Planung und Bau von Regenwassernutzungsanlagen. Anforderungen an Produkte und Bauteile Regenwassernutzung. Für die Anzeige- und Genehmigungspflichten im Wasserversorgungsbereich ist der kommunale Wasserversorger oder das Gesundheitsamt der Gemeinde zuständig. Für die Anzeige- und Genehmigungspflichten im Wasserversorgungsbereich ist der kommunale Wasserversorger oder das Gesundheitsamt der Gemeinde zuständig. DIN, Berlin 3.3 Grundlagen der Planung Einleitung Die Nutzung von Regenwasser im Haushalt ist nicht generell gleichzusetzen mit einem vollständigen Ersatz des Trinkwassers. Mit Regenwasser kann im Haushalt nur ein Teil des Trinkwassers ersetzt werden. Es kann und darf nur in Bereichen eingesetzt werden, in denen eine geringe Wasserqualität ausreichend ist, wie z. B. für die WC-Spülung, das Wäschewaschen und die Gartenbewässerung. Für den Ernährungsbereich sowie für die Körperpflege ist Trinkwasserqualität unverzichtbar! 348 Einsparung Aufgrund der gewonnenen Erfahrungen mit dem Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen kann eine ausreichende Gewähr geboten werden, dass die Nutzer weder ein relevantes hygienisches Risiko noch einen Komfortverlust befürchten müssen. Grundsätzlich sollte auch beim Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage rationell mit dem Trink- und Betriebswasser umgegangen werden.
355 Umweltschutz Regenwassernutzung Qualitätsanforderungen Übereinstimmung besteht darüber, dass in hygienischer sowie technischer Hinsicht Betriebswasser aus Regenwassersammelanlagen nachfolgende Qualitätsansprüche erfüllen sollte: hygienisch und chemisch unbedenklich im Hinblick auf den Einsatzbereich; farblos, klar und ohne Geruchsbelästigung; nahezu schwebstofffrei. Durch solide Planung, fachgerechte Ausführung, betriebssichere Komponenten sowie regelmäßige Wartung und Instandhaltung wird die Einhaltung dieser Qualitätsanforderungen und damit die Betriebsbereitschaft langfristig gesichert. Auffangflächen Das gespeicherte Regenwasser kann gegenüber dem Niederschlag zusätzliche Verunreinigungen enthalten. Regenwasser sollte daher nur von Auffangflächen gesammelt werden, deren Oberflächen- und Materialbeschaffenheit die Wasserqualität im Speicher nicht wesentlich beeinflussen. Dachflächen sollten bevorzugt genutzt werden, da hiervon nur wenige Stoffe abgespült werden. Rohrsysteme Entwässerung Die Regenwasserzu-, -ab-, -überlauf- und -entleerungsleitungen sind entsprechend den anerkannten Regeln der Technik, DIN 1986 sowie DIN EN zu dimensionieren, zu verlegen, regelmäßig zu inspizieren und zu warten. Die verwendeten Rohrleitungswerkstoffe müssen ebenfalls den oben genannten Regelwerken sowie DIN EN 752 entsprechen. Betriebswasser Die Dimensionierung der Betriebswasserleitungen kann analog DIN und DIN EN durchgeführt werden. Hinsichtlich der Verlegung wird empfohlen, die Anforderungen der DIN 1989 einzuhalten. Betriebswasser ist solches, welches für häusliche und gewerbliche Einsatzbereiche genutzt werden kann, aber keine Trinkwasserqualität haben muss. Betriebswasserbedarf Hierbei handelt es sich um einen Planungswert, für die in einem bestimmten Zeitraum voraussichtlich benötigte Betriebswassermenge. Bei der Auswahl der Werkstoffe und Verbindungen können die vom DVGW registrierten Rohrsysteme, die in der Trinkwasserinstallation Anwendung finden, installiert werden. Filter: Hierunter ist eine Einrichtung, die sich zwischen der Auffangfläche und dem Speicherzulauf befindet, zu verstehen. Die Filter können aus einer oder mehreren mechanisch wirkenden Trennflächen bestehen und ungelöste Fremdstoffe vom aufgefangenen Regenwasser abtrennen (z. B. Laub). Nennvolumen: Rauminhalt bis zum planmäßigen Überlaufen des Regenwassersammelbehälters. Nutzvolumen: Das Volumen im Regenwassersammelbehälter, das während des Betriebs vollständig genutzt werden kann. Mindestwasservolumen: Ein verfahrenstechnisch bedingtes Restwasservolumen zur Vermeidung von Sedimentabsaugung aus dem Regenwassersammelbehälter und zum Schutz der Pumpe. 349
356 Umweltschutz Regenwassernutzung 3.4 Nachspeisung im Zusammenhang mit Regenwassernutzungsanlagen Definition: Eine Vorrichtung für die zusätzliche Zuführung von Trink- oder Nichttrinkwasser in die Betriebswasseranlage. Eine Regenwassernutzungsanlage muss mit einer Nachspeisung versehen sein. Sie stellt die Betriebssicherheit der Anlage beim Unterschreiten des Mindestwasservolumens im Regenwasserspeicher sicher. Eine Nachspeisung hat die Aufgabe, bei Unterschreitung des Mindestwasservolumens im Regenwasserspeicher Betriebswasser oder Trinkwasser nachzuspeisen. Die Nachspeisung ist so auszulegen, dass an allen Entnahmestellen, die an der Regenwassernutzungsanlage angeschlossen sind, die einwandfreie Funktion ununterbrochen sichergestellt ist. Die Nachspeisung muss über eine Sicherungseinrichtung Typ AA (ungehinderter Freier Auslauf) nach DIN EN 1717 oder Typ AB (freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf) erfolgen. TrinkwV 2011 Empfehlungen Regenwassernutzungsanlagen und Wäschewaschen (TrinkwV ) Aus der Novellierung der Trinkwasserverordnung ergibt sich, dass in diesem Zusammenhang neben der Toilettenspülung auch die Reinigung von Kleidung betroffen ist. Daraus folgt, dass in jedem Haushalt die Möglichkeit bestehen muss, zum Waschen der Wäsche Wasser mit der Qualität von Trinkwasser zu nutzen. Ob daneben ein Anschluss besteht und genutzt wird, der Wasser mit geringerer Qualität liefert (z. B. aus einer Regenwassernutzungsanlage), bleibt dem Verbraucher selbst überlassen. Wasser geringerer Qualität Die TrinkwV 2011 regelt nicht solche Verwendungszwecke, bei denen die Wasserqualität in aller Regel keine oder allenfalls vernachlässigbar geringe Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers hat, wie z. B. das Gießen von Pflanzen, das Bewässern von Außenanlagen, das Waschen von Autos oder das Wasser für die WC-Spülung. Nichttrinkwasseranlagen mit eigener Förderung (z. B. Regen- oder Grauwasseranlagen) unterliegen nicht der Definition von Wasserversorgungsanlagen. Trotzdem kann ihr Betrieb bei nicht ordnungsgemäßer Installation oder fehlerhaftem Betrieb negative Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität haben. Das Gesundheitsamt muss aus diesem Grund Kenntnis von solchen Anlagen haben, um wirksam Risiken minimieren und bei Gefahr für die menschliche Gesundheit einschreiten zu können. Sicherheitseinrichtungen (TrinkwV ) Trinkwasser-Installationen müssen von Nichttrinkwasseranlagen durch Sicherungseinrichtungen entsprechend der DIN EN 1717 getrennt werden. Kennzeichungspflicht (TrinkwV ) Die TrinkwV 2011 enthält Kennzeichnungspflichten für Leitungen unterschiedlicher Wasserversorgungsanlagen und Entnahmestellen von Wasser, das nicht für den menschlichen Gebrauch im Sinne der TrinkwV Nr. 1 bestimmt ist. Dies ist zum Schutz der Verbraucher erforderlich, da diese jederzeit Kenntnis darüber haben müssen, welche Wasserqualität an der Zapfstelle zu entnehmen ist. 350 Falls trotzdem eine Verwechslungsgefahr besteht, empfiehlt es sich, die Entnahmestelle gegen einen nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zu sichern.
357 Umweltschutz Regenwassernutzung Nach der Trinkwasserverordnung ist der Betreiber einer Hausinstallation dafür verantwortlich dass keine gesundheitlichen Gefahren für die Hausbewohner entstehen und keine negativen Rückwirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung die z. B. durch unzulässige Querverbindungen zwischen einer Trinkwasser und einer Nichttrinkwasseranlage (Betriebswasser) entstehen können, das Trinkwasser durch Fremdstoffe oder Krankheitserreger gefährdet. Nach 17 der Trinkwasserverordnung besteht eine Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen zur deutlichen Unterscheidung zu Trinkwasseranlagen. In der Nähe der Trinkwasserhauseinführung bzw. der Wasserzähleranlage ist ein Schild anzubringen, das auf die Verwendung von Regenwasser in diesem Gebäude hinweist. Literatur Text Bilder [1.1] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH Verordnung und Kommentar zur TrinkwV 2011, Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima, Rathausallee 6, St. Augustin, Juli 2011 DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 2: Filter DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 3: Regenwasserspeicher DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 4: Bauteile zur Steuerung und Nachspeisung [1.1] [1.2] [1.3] karte_niederschlag_deutschland_november2011.jpg, 2011 Tabellen [1.1] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 2: Filter DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 3: Regenwasserspeicher DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 4: Bauteile zur Steuerung und Nachspeisung AVBWasserV Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser 351
358 Umweltschutz Regenwassernutzung [1.2] Sanitärhandbuch Ausgabe 2009, GC Sanitär- und Heizungs-Handelskontor GmbH DVGW W555 Nutzung von Regenwasser (Dachablaufwasser) im häuslichen Bereich, 2002 DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 3: Regeln für Betrieb und Wartung DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 4: Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und -formstücken verschiedener Werkstoffe DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 30: Instandhaltung DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN ATV Arbeitsblatt A138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 1: Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 2: Filter DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen Teil 3: Regenwasserspeicher DIN 1989 Regenwassernutzungsanlagen. Teil 4: Bauteile zur Steuerung und Nachspeisung 352
359 Einbaumaße Montagehinweise 1 EINBAUMAßE, MONTAGEHINWEISE, GRUNDLAGEN Grundlagen Die im folgenden aufgeführten Maßangaben für Sanitärobjekte sind allgemein übliche Richtmaße und beziehen sich nicht auf bestimmte Objekte. Da es aufgrund der großen Herstellerzahl individuell starke Abweichungen gibt, erheben die Angaben zu den Abmessungen der Objekte keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sonderformen sind nicht erfasst. Die Darstellung der Objekte erfolgt symbolartig. Bei der Planung von Sanitärräumen sind neben den Abmessungen der Objekte und den zugehörigen Bewegungsflächen sowie dem Flächenbedarf für Badmöbel (Stauraum) und Hakenleisten zu beachten: - Bekleidungsbreite bei Futtertüren - Lichtschalter am Eingang - Steckdosen - Heizkörper - Platzbedarf für Sonnenschutz u. ä. Fliesen Für Sanitärräume, Fliesenspiegel in Küchen etc. sollten Fliesenpläne im Maßstab 1:20 oder 1:10 angefertigt werden. Die Flächen der Sanitärräume sind systematisch nach dem Fugenraster einzuteilen. Die Sanitärobjekte und Installationen sind in Symmetrie zum Fugenraster auszurichten. D.h. z.b.: - Installationsauslässe im Fugenkreuz, auf Plattenmitte oder auf Vertikal- bzw. Horizontalfuge in Fliesenmitte, ebenso Sanitärgegenstände und Ausstattungsarmaturen, soweit Raumgröße und Bewegungsflächen dies zulassen. - Innerhalb eines Raumes auf symmetrische Anordnung der Nischen und Sanitärgegenstände achten. Fußbodeneinlauf beachten! Weitere Hinweise: - Abstimmung Höhe von Vorwandinstallationen und Fliesenraster. - Restfliesen sollten nicht kleiner als 1/3 Fliesenlänge, -breite sein. - Ausreichend breite Fugen vorsehen (vgl. auch VOB, DIN ), auf Gleichmäßigkeit achten - hier Maßtoleranzen der Belagstoffe ausgleichen - Auf dauerelastische Fugen im Anschluss Wand/Wand und Wand/Boden sowie an allen Anschlüssen an Fenster, Türen, Objekte etc. achten! - Wenn Fliesenspiegel in Küchen im Bereich des Mietwohnungsbaus in der Höhe wie folgt bemessen werden, ermöglicht das die individuelle Höheneinordnung der Kücheneinrichtung: - OK Spüle/Herd mind. 85 cm über OKFF UK Hängeschrank 150 cm über OKFF - OK Spüle/Herd maximal 95 cm über OKFF UK Hängeschrank 160 cm über OKFF Installationsauslässe (Beispiel) Bodeneinlauf Armaturen 353
360 Einbaumaße Montagehinweise 2 WC WC WC h A = 22 cm bei Wand-WC 18 cm bei Stand-WC Abmessungen WC s (b x t) in cm (ohne Kinder-WC): Wand-WC: Standardmaß 36 x 54 cm Abweichungen: Breite cm, Tiefe cm, barrierefrei 70. Stand-WC: Standardmaß 36 x 63 cm Abweichungen: Breite 35-59,5 cm Tiefe 45,5-73,5 cm, barrierefrei 70. Montagehöhe h über OKFF (cm), ohne Sitz und Deckel: Kinder 1-3 Jahre (Kinderkrippe) Kinder 3-6 Jahre (Kindergarten) Kinder 6-9 Jahre (Hort, Schule) Erwachsene u. Jugendliche Rollstuhlbenutzer und Behinderte mit Hüftleiden (individuell auch geringer), nach DIN Teil 1 und 2 einschließlich Sitz. WC-Sonderformen gibt es für differenzierte Benutzergruppen: Kinder, Behinderte Besondere Komfortansprüche: automatische WC-Anlagen mit Unterdusche und Warmlufttrocknung, auch mit Lüftung Spezielle Spülsysteme: Zweistückanlagen mit aufgesetztem Spülkasten, Einstückanlagen mit integriertem Spülkasten Spülkasten für Flachspül- oder Tiefspül-WC Druckspüler 1) Montagehöhe Spülsystem Einbauart h S (cm) Zulaufanschlüsse h W (cm) aufgesetzt tiefhängend hochhängend Wandeinbau auf Putz Wandeinbau cm cm cm cm 100 cm 100 cm 1) ausreichend bemessene Zuleitung u. Mindestfließdruck beachten! Spülkästen, Kompakt-Spülrohre Das Spülwasservolumen beträgt nach DIN bzw. 9 l. Stand der Technik sind 6 l-spülkästen. Durch Verwendung von Spülkästen mit Zweimengen-Spültechnik (3 l/6 l) oder mit Wasserstop-Taste kann der Wasserverbrauch weiter reduziert werden. Toilettenspüleinrichtungen mit geringem Spülwasservolumen (4-6 l) sind möglich, wenn das WC mit DN 80 (d i 75 mm) bzw. DN 90 (d i = 79 mm) an das Entwässerungssystem angeschlossen wird. Druckspüler Ausführung vor der Wand oder als Wandeinbauspüler. Der hochgeklappte Sitz muss unterhalb des Druckspülers gegen den Sitzanschlag fallen - ca. 44 cm über OK WC-Becken. Für Druckspüler gilt ein maximales Spülwasservolumen von 6 l. Es werden auch hier Zweimengen-Druckspüler angeboten (3 l/6 l), jedoch ist das abgegebene Spülwasservolumen abhängig vom Druck der Versorgungsleitung und vom Verhalten des Benutzers. 354
361 Einbaumaße Montagehinweise Barrierefreies WC Spülung muss mit Arm oder Hand ohne Veränderung der Sitzposition zu bedienen sein (in öffentlich zugänglichen Gebäuden beidseitig). Anlehnmöglichkeit 55 cm hinter Vorderkante WC-Becken. selbst arretierende Haltegriffe, auf der Übersetzseite klappbar (in öffentlich zugänglichen Gebäuden beidseitig). Empfehlung für Rbn: WC bzw. Toilettensitz mit Unterdusche und Trocknung, auch gepolsterte Sitze. Sitzhöhe verstellbar von Vorteil. Wohnungsbau: wenn bekannt, den individuellen Bedürfnissen des Benutzers angepasst planen. Je nach Erfordernis weitere stabil verankerte horizontale und vertikale Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen sowie ggf. Deckenschienen für Umsteigehilfe. 3 Urinal, Bidet und Ausgussbecken Urinal Stellfläche Urinale (b x t): 40 x 40 cm Montagehöhe h über OKFF (cm): Kinder 7-10 Jahre (Hort, Schule) Kinder Jahre (Hort, Schule) Erwachsene, Jugendliche ab 15 Jahre Die Berücksichtigung auch größerer Höhen aufgrund der zunehmenden Körpergröße ist zu empfehlen. Standbreite 60 cm, Achsabstand - Wand 40 cm im Wohnungsbau Zwischen den Urinalständen bieten halbhohe Trennwände Sichtschutz: Unterkante 50 cm über OKFF Oberkante 130 cm über OKFF Ausladung cm Einblicke von außen (Flure, Foyers) sind zu vermeiden. lichter Abstand gegenüberliegender Urinale 180 cm Bei radargesteuerter Spülung (berührungsloses Auslösen) insbesondere bei Übereckanordnung darauf achten, dass ungewolltes Auslösen durch entspr. der Steuerung gewählte Abständen vermieden wird. Urinal 1) bei optoelektronischer Spülarmatur für Wandeinbau Auf dem Markt sind Urinale mit und ohne Wasserspülung erhältlich. Die folgende Darstellung soll lediglich einen kurzen Überblick über die verschiedenen Systeme geben. Urinalanlagen mit Wasserspülung - ohne Geruchverschluss mit senkrechtem oder waagerechtem Abgang - mit angeformtem Geruchverschluss mit senkrechtem oder waagerechtem Abgang Spülwassereinlauf von oben - freiliegend - verdeckt 355
362 Einbaumaße Montagehinweise Spülsysteme Jedes Urinalbecken erhält einen Spülwasseranschluss. Das Betätigen der Zulaufarmaturen von Hand oder Fuß ist als problematisch anzusehen, da die Spülung häufig unterbleibt. Ein selbsttätiger Spülvorgang ist im gewerblich-öffentlichen Bereich vorzuziehen. Folgende Spülsysteme sind auf dem Markt erhältlich: - Aufputzurinalspüler, handbetätigt (Druckspüler) - Wandeinbauspüler, handbetätigt - Wandeinbauspüler, fußbetätigt - Fußbodeneinbauspüler, fußbetätigt - elektrische Urinalsteuerungen, berührungslos Elektrische Urinalsteuerungen arbeiten mit selbstschließenden Magnetventilen in der Zuflussleitung, die auf einen Impuls hin durch elektrischen Kontakt den Durchfluss des Wassers freigeben und selbsttätig wieder abschließen. Zu unterscheiden sind: Lichtstrahlsteuerung Arbeitet mit Lichtsender und Fotozellenempfänger/Reflektor. Die Spülung wird durch Unterbrechung des Lichtstrahls ausgelöst, d. h. der Spülvorgang erfolgt während der Benutzung, kann jedoch durch Einbau eines Verzögerungsrelais bis zu 5 min verzögert werden. Einsatz insbesondere in Reihenanlagen mit starker Frequentierung in Stoßzeiten. Elektroniksteuerung - Optoelektronik Arbeitet mit optoelektronischen Abtasteinrichtungen (Sensoren). Einschaltung bei Annäherung (Benutzer wirkt als Reflektor) - Zwangselektronik Arbeitet mit Sonde, über die im Innenraum des Urinals ein Überwachungsfeld aufgebaut wird. Urinstrahl unterbricht Überwachungsfeld, Spülung wird ausgelöst - Zeitelektronik Ermöglicht Spülen größerer Urinalanlagen in bestimmten zeitlichen Abständen Leitwertmessung Über drei im Siphon eingebaute Sensor-Elektroden werden Leitwertänderungen und somit jede Veränderung der Zusammensetzung der im Siphon befindlichen Flüssigkeit registriert. Durch die Anordnung der drei Sensor-Elektroden wird die Änderung der Flüssigkeitshöhe bei Benutzung erkannt. Der Microcontroller kombiniert die Messwertänderungen für Leitwert und Füllhöhe und erkennt das Ende der Benutzung. Nach der voreingestellten Verzögerungszeit wird die Spülung ausgelöst, so dass der Spülvorgang erst nach Benutzung des Urinals ausgelöst wird. Die Elektronik erkennt auch ein Verstopfen des Siphons und löst einen Spülstopp aus. Wasserverbrauch zulässige Spülvolumen bei Urinalen ohne Absaugwirkung: 3,8-4 l, bei Absaugurinalen 2-4 l - im gewerblich-öffentlichen Bereich sind elektronische Einzelsteuerungen den Zeit- und Gruppensteuerungen vorzuziehen - handbetätigte Spüler: günstiger Wasserverbrauch - automatische Spüleinrichtungen: Zeitsteuerung kann dem Benutzungsrhythmus nur angenähert angepasst werden, hoher Wasserverbrauch, Spülzeiten müssen mit Benutzerzeiten übereinstimmen - elektronische Einzelsteuerung: günstiger Wasserverbrauch, optimale Spülung
363 Einbaumaße Montagehinweise Urinalanlagen ohne Wasserspülung - Verhinderung der Geruchsbildung durch porenlose Oberflächen (Edelstahl/Spezialglasur) - Siphonarten: - mit Spezialmembran bzw. sich zusammenziehendem Naturkautschukschlauch, der die Flüssigkeit passieren lässt und das Aufsteigen von Gasen aus dem Abwassernetz verhindert. Eine Kombination mit einer Wasserspülung ist möglich, so dass eine automatische Spülung (z. B. in Schulen nach Pausen) zu bestimmten Zeiten eingestellt werden kann. - mit abdichtendem Auftriebskörper. Es dürfen nur Reinigungsmittel gemäß den Herstellerangaben verwendet werden. - mit biologisch abbaubarer Sperrflüssigkeit (leichter als Urin) filtert Urin, schwimmt obenauf. Im Laufe der Zeit baut sich die Sperrflüssigkeit ab. - Bei allen Siphonarten sind sowohl eine regelmäßige Funktionskontrolle sowie der periodische Austausch des Siphons erforderlich. - Wasserlose Urinale sind bei täglicher Reinigung als hygienisch einwandfrei zu betrachten. - Die Herstellerhinweise bezüglich Reinigungsart und -zyklen sind unbedingt zu beachten, Anleitungen sind vor Ort zu hinterlegen. Bidet Abmessungen Bidets (b x t): Wand-Bidet: Standardmaß 37 x 60 cm Abweichungen: Breite cm Tiefe cm Stand-Bidet: Standardmaß cm Abweichungen: Breite cm Tiefe cm Montagehöhe h über OKFF (cm): Stand-Bidet Wand-Bidet Rollstuhlbenutzer und Behinderte mit Hüftleiden Der Wasserbedarf hängt ab von den Vorgängen bei der Nutzung: - Füllen des Beckens (geringerer Komfort bei kleinem Becken Bidet - Reinigung unter fließendem Wasser h A =18 cm bei Stand-Bidet (Steuerungsart der Armatur wie beim Waschtisch wählen) Ausgussbecken Ausgussbecken besitzen eine Rückwand (Spritzschutz) und in der Regel Klapproste zum Aufstellen von Wassereimern und Behältern. Ausgussbecken für Krankenhäuser, Fäkalienausgüsse u. ä. sind hier nicht erfasst. b (cm) t (cm) h (cm) h R (cm) minimal normal 50 36, maximal Abmessungen Ausgussbecken Ausgussbecken Laborausgussbecken werden aus säurebeständigem Feuerton, Steinzeug, Edelstahl oder Kunststoff hergestellt. Montagehöhe cm über OKFF. 357
364 Einbaumaße Montagehinweise 4 Handwaschbecken und Waschtische Abmessungen (b x t) in cm: Handwaschbecken (ohne Sonderformen): Standardmaße 45 x 35 Abweichungen Breite 36-80, Tiefe 23-40,5 Eck-HWB 39,5/39,5 Waschtische: Standardmaße 60 x 55 Abweichungen Breite , Tiefe Eck-WT 35/35-60/60 Doppelwaschtische: Standardmaße 120 x 55 Abweichungen Breite , Tiefe Montagehöhe h (cm): Kinder 1-3 Jahre (Kinderkrippe) Kinder 3-6 Jahre (Kindergarten) Kinder 6-12 Jahre (Hort, Schule) Erwachsene und Jugendliche Behinderte, Senioren 80 Rollstuhlbenutzer nach DIN Teil 1 und Handwaschbecken/Waschtisch Unterfahrbarer Waschtisch a W cm Auslaufmundstück auf Höhe sh. auch Präzisierungen gemäß DIN im Abschnitt der Armaturenanschlüsse Barrierefreies Bauen / Vorzugslösung: Spiegel 1 m hoch cm S-Auslauf erlaubt flexiblere Nutzung als der alternative Kippspiegel, 5-10 cm U-Auslauf der außerdem aus psychologischen Gründen nicht empfohlen wird. 358 Handwaschbecken und Waschtische sollten mindestens bei ungünstigem Wohnungsgrundriss, besser generell mit Schallschutzset eingebaut werden (vgl. Abschnitt Schallschutz). Waschtische für Rollstuhlbenutzer müssen unterfahrbar sein. Um die Kniefreiheit zu gewähren, müssen die Waschtische eine Mindesttiefe von 55 cm haben sowie mit einem Unterputz- oder Flachaufputzsiphon versehen werden. Waschtische müssen mind. 60 cm breit sein. Zur bequemeren Benutzung werden höhenverstellbare Waschtische empfohlen (insbesondere GÖB). Als Armaturen für Behinderte sind Einhebel-Armaturen mit verlängertem Bedienungshebel, alternativ berührungslose Armaturen, zu verwenden. Spiegel über Waschtischen sollen 100 cm hoch sein, sind sie niedriger, müssen sie nach vorne klappbar ausgebildet werden.
365 Einbaumaße Montagehinweise Es ist zu empfehlen, über dem Waschtisch - in Abhängigkeit von der Wahl der Armatur (Stand- oder Wandarmatur) - einen Bügelgriff an der Wand zu montieren. Der Wasserverbrauch ist abhängig von der eingesetzten Armaturenart und -technik. Nach VDI 6024 soll eine wassersparende Armatur mit einem Strahlregler mit einem Nenndurchfluss von 9 l/min ausgestattet sein. Um den Wasserfluss der tatsächlichen Nutzung anzupassen, sind im gewerblich-öffentlichen Bereich automatische oder selbstschließende Armaturen zu bevorzugen. Als Wasser sparend gelten hier Armaturen mit einem Durchfluss bis 6 l/min. 5 Untertisch-Elektro-Warmwassergeräte Warmwassergeräte werden unterschieden in Durchfluss-Wassererwärmer (Durchlauferhitzer) und Speicher-Wassererwärmer. Die Durchfluss-Wassererwärmer werden unterschieden in: - hydraulisch, - thermisch und - elektronisch gesteuerte Durchlauferhitzer. Die Speicher-Wassererwärmer werden angeboten als: - offene und - geschlossene Anlagen. Offene Anlagen stehen nicht unter dem Druck der Kaltwasserleitung (drucklos), geschlossene Anlagen stehen unter Wasserleitungsdruck (druckfest). Je nach gewähltem Prinzip und Anbieter unterscheiden sich ihre Abmessungen und Montagemaße. Oft werden Montageschablonen zur einfachen Installation angeboten. Durchlauferhitzer haben gegenüber den Speicher-Wassererwärmern auf Grund ihrer unterschiedlichen Wirkungsweise geringere Abmessungen. Klein-Durchlauferhitzer sind bereits in den ca.-maßen 13 x 19 x 8 cm (h x b x t) zu erhalten. Die Abmessungen von Kleinspeichern mit einem Fassungsvermögen von 5 l liegen bei ca. 42 x 25 x 22 cm (h x b x t). Nach Feurich [1] muss bei drucklosen Warmwasserspeichern für die Untertischmontage - von einem Mindestbodenabstand von 15 cm und - einem Mindestabstand zur Waschtischmitte von 10 cm ausgegangen werden In jedem Fall ist bei der Montage von Untertisch-Elektro-Warmwasser-Geräten folgendes zu beachten: - das Gerät ist in einem frostfreien Raum in der Nähe zur Entnahmestelle zu installieren, - es darf nur senkrecht montiert und betrieben werden, - der Stecker muss jederzeit zugänglich sein und - folgende Regeln und Normen sind einzuhalten: - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung EnEV), - Vorschriften der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) und die - Vorschriften des VDE, insbesondere VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V sowie der örtlichen Versorgungsunternehmen, - DIN EN 1717, DIN EN 806, DIN Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen, - DIN 4753 Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser, - Vorschriften der Wasserversorgungsunternehmen. 359
366 Einbaumaße Montagehinweise 6 Duschen normal flach superflach Quadratwannen Rechteckwannen Eckwannen l (cm) / b (cm) h i (cm) 11, , , , , , , ,5-3 2,5 h A (cm) 0-5 bei h i bei h i bei h i 30 Standardabmessungen Duschwannen a h BR über Standfläche (cm) Oberbrause Nackenbrause Schulterbrause Rückenbrause Beinbrause Fußbrause Montagehöhen feststehender Brauseköpfe nach Feurich [1] Dusche 360 In Arbeitsstätten sind Duschen mit schrägen Strahlen zu bevorzugen - der Kopf wird nicht ungewollt nass (der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Haar- und Körpertrockenmittel zur Verfügung zu stellen. Erhöhter Einbau der Duschwanne: Ablaufarmaturen oberhalb der Fußbodenebene bzw. teilweise eingelassen. Bodengleicher Einbau: Duschwanne im Fußbodenbereich versenkt. Aussparung für Abwasseranschluss im Fußbodenaufbau vorsehen. hi größer als Fußbodenaufbau: Deckenaussparung erforderlich (Achtung: Schallschutz/Brandschutz). Mischbatteriehebel ca cm über OKFF montieren. Haltegriffe cm über der Standfläche anbringen, cm aus der Mitte des Brausestandes herausgerückt. Schwallbrausen für Saunen erhalten keinen Warmwasseranschluss. Für den Wasserverbrauch entscheidend sind die Art der Steuerung der Brausearmatur sowie Ausführung und Anzahl der Duschköpfe. Der Volumenstrom des Duschkopfes soll auf ca. 7 bis 9 l je Minute begrenzt werden (s. VDI 6024), wobei die Begrenzung durch den Brausekopf, die Brausearmatur oder einen Durchflussbegrenzer erfolgen kann. Im gewerblich-öffentlichen Bereich soll der Volumenstrom höchstens 9 l/min je Entnahmestelle betragen. Zur zweckorientierten Anpassung des Wasserverbrauchs wird der Einbau von Selbstschluss- bzw. vollautomatischen (elektronischen) Armaturen neben der Reduzierung des Volumenstroms der Duschköpfe empfohlen. Aus Gründen des sparsamen Wasserverbrauchs sollte dem Duschen gegenüber dem Baden der Vorzug gegeben werden.
367 Einbaumaße Montagehinweise Duschen für Behinderte befahrbar (bodenbündig), Gefälle mind. 2 %, Fußbodeneinlauf klappbarer Sitz mit Rückenlehne Haltegriffe in Höhe von 85 cm über der Standfläche Einhebelmischbatterien mit Temperaturbegrenzer oder Thermostat Der mögliche nachträgliche Einbau einer mit einem Lifter unterfahrbaren Badewanne sollte berücksichtigt werden Badewannen Dusche für Behinderte l (cm) b (cm) h (cm) Einbauwannen bis Schürzenwannen Standardabmessungen Badewannen Montagehöhen Normalhöhe: OK Wanne ca cm über OKFF. Verlegung des Abgangs und der Abwasserleitung über dem schwimmenden Estrich. Teilweise versenkt: OK Wanne ca cm über OKFF durch Weglassen der Füße sowie teilweises Versenken des Abganges durch eine Aussparung in der Rohdecke. Hier Schallschutz und Brandschutz beachten. Behindertenwohnungen, Kinderheime, Altenheime, Wohnungen mit besonderem Komfort. Einbau bodenbündig: OK Wanne ca cm über OKFF durch volle Versenkung der Wanne. Dadurch Absenkung oder Aussparung der Rohdecke erforderlich (Schallschutz, Brandschutz, Funktion der darunter liegenden Räume!). Badewannen Montagehöhen 361
368 Einbaumaße Montagehinweise nach DIN EN 232 Abstand Standfläche Wanne - UK Ablaufloch 13 cm für Montage des Geruchverschlusses Nachträgliche Umrüstbarkeit von Badewanne auf Dusche sollte vorgesehen werden. Wannenreinigung und Pflege erfordert Untertritt (Schräge, zurückgesetzter Sockel, Schürze mit Bodenluft). Revisionsrahmen nicht direkt über Fußboden anbringen. Wenn nur Wanne eingebaut wird: geraden Wannenrand für Duschabtrennung bzw. Spritzschutz vorsehen. Zulaufarmaturen nur dann auf Wannenrand montieren, wenn Wanne dafür vorgesehen ist! (Maßliche Einbaubedingungen in DIN EN 232) Formen von Badewannen: - Parallelform und Körperform (ergonomisch günstig, wassersparend) - Diagonalform (Sitz- und Ablageflächen in den Ecken) - Raumsparwannen, Eckbadewannen ( cm Schenkellänge) und Großwannen (rund oder oval) - Stufenwannen - Whirlpools Das Wassersparen ist bei der Badewanne direkt von der Größe der Wanne abhängig. Je kleiner die Wanne (verringerter Badekomfort), desto weniger Wasser wird benötigt. Badewannen für Behinderte mit Wannenlifter als Einstiegshilfe unterfahrbar Mindestgröße: 170 x 75 cm Höhe 55 cm (ggf. 50 cm) eine 60 cm breite Fläche am Kopfende dient als Einstiegshilfe (alternativ Badelift möglich). Ggf. sind Sitzbadewannen einzubauen. Da die Benutzung einer Badewanne für Rollstuhlbenutzer meist ohne fremde Hilfe nicht möglich bzw. gefährlich ist, wird der Einbau einer Badewanne in der DIN nicht vorgeschrieben. Der nachträgliche Einbau sollte jedoch möglich sein. Badewanne für Behinderte Aufstellung der Bade- und Duschwannen in Nischen Es sollte ein Fixmaß der Rohbaunische (Gipskartonplatten, Betonwände, geputzte Wände) festgelegt werden - Beispiel mit Dünnbettverfliesung: Länge der Wanne 170 cm 2 x Fliesendicke einschl. Dicht- und Klebschicht 2 cm 2 x Fuge Wanne/OF Wand 1,0 bis 1,5 cm Fixmaß 73,0 bis 173,5 cm Ist die Nische größer wenigstens + 1/3 der Fliesenbreite Ist die Nische kleiner Badewanne mit Untermaß verwenden Rohbaumaß Nische für Badewanne bei Dünnbettverfliesung 362
369 Einbaumaße Montagehinweise Aufstellung der Bade- und Duschwannen auf Füßen (Fußgestellen) Bei der Aufstellung auf Füßen ist zu beachten, dass i. d. R. die Füße allein keinen sicheren Halt für die Badewanne gewährleisten. Es sind außerdem Wand-Befestigungen erforderlich. Hier werden vorwiegend zwei Varianten angeboten: - Befestigung mit drei Wandhaken (Wandankern) - zwei für die kraftschlüssige Befestigung, einer als Auflager. Schallentkopplung von den Wänden beachten, spezielle Schaumstoffbänder einbauen. - Befestigung mit einer Halteschiene, die gleichzeitig die Funktion der Schallentkopplung übernimmt. Befestigung der Badewanne mit Wandankern in Nischen Falsch: Durch kraftschlüssige Befestigung an Längs- und Stirnseite entsteht an der linken Seite ein so breiter Spalt, dass hier kein spritzwasserdichtes Profil angebracht werden kann. Ggf. sind Spannungen nicht auszuschließen. Richtig: Durch die Anordnung beider Befestigungsanker an der Längswand ist eine Ausmittelung der Wanne möglich, so dass an allen drei Seiten Dichtungsprofile eingebaut werden können. Wannenträger für Bade- und Duschwannen (PORESTA) Poresta Vario Vario Badewannenträger für für verschiedene Stahlwannenmodelle Stahlwannenmodelle der gleichen Abmessung der gleichen eine senkrechte und eine schräge Längsseite sowie zwei Ablaufbereiche zum variablen Einbau, schräge oder senkrechte Seite vorn Abmessung eine senkrechte und eine schräge Längsseite sowie in der Länge und Breite umlaufend 15 mm kleiner als die Wanne z.b. zwei Wanne Ablaufbereiche 1700/750 mm Wannenträger zum variablen 1670/720 Einbau, mm schräge Schräge oder 8 senkrechte Seite vorn Trägerhöhe in der Länge siehe Preisliste und Breite umlaufend 15 mm kleiner als die Wanne z.b. Wanne 1700/750 mm Wannenträger 1670/720 mm Schräge 8 Trägerhöhe siehe Preisliste 363
370 Einbaumaße Montagehinweise Poresta Compact Badewannenträger Ausführung: Poresta Rechteck, Compact Sechseck, Badewannenträger Achteck oder Oval Ausführung: Rechteck, Sechseck, Achteck oder Oval passgenau für ein bestimmtes Wannenmodell aus Acryl oder Stahl passgenau für ein bestimmtes Wannenmodell aus Acryl oder Stahl zwei senkrechte Längsseiten bündig zwei senkrechte Längsseiten bündig Trägerhöhe Trägerhöhe und Außenkontur und Außenkontur abhängig abhängig von der der Wanne Wanne geeignet geeignet für Eckwannen, für Achteckwannen, Sechseckwannen, Sechseckwannen, Raum- Raumsparwannen und Ovalwannen in der Länge in der und Länge Breite und Breite umlaufend 15 mm kleiner als als die Wanne die Wanne z.b. Wanne z.b. 1700/750 Wanne 1700/750 mm mm Wannenträger 1670/720 mm mm Trägerhöhe Trägerhöhe siehe Preisliste siehe Preisliste Hinweis: Rundumablagen und Füllstücke siehe Seiten 210 und 211. Poresta Prosan Badewannenträger Poresta Prosan für Badewannenträger verschiedene Stahlwannenmodelle der gleichen Abmessung für verschiedene beidseitig Stahlwannenmodelle schräge Längsseiten der gleichen Abmessung beidseitig schräge in der Länge Längsseiten und Breite umlaufend 15 mm kleiner als die Wanne in der Länge z.b. und Wanne Breite 1700/750 umlaufend mm Wannenträger 15 mm kleiner 1670/720 als die mm Wanne z.b. Wanne Schräge 1700/750 8 mm Wannenträger 1670/720 mm Schräge 8 Trägerhöhe siehe Preisliste Trägerhöhe siehe Preisliste Um die Vorteile der Wannenträger (Schallschutz und Wannenwechsel) zu gewährleisten, sind folgende Einbauhinweise zu beachten (vgl. auch Einbauanleitung des Herstellers): Beim Einbau ist darauf zu achten, dass der Wannenträger vollflächig auf dem Fußboden aufsteht, d. h. alle Stege lagern vollflächig auf, sonst übernimmt der Hersteller keine Garantie. Anschließend werden die Fußbodenfliesen nur bis zur Vorderkante der Wanne verlegt. - Alle Bodenrippen sind mit 2-Komponenten-PU-Spezialschaum auf dem Untergrund zu befestigen, anderer Bauschaum darf nicht verwendet werden (Ausdehnung)! - Abstandhalter zur Wand (Schalldämmelemente) werden mit Stiften auf dem Wannenträger befestigt, nicht jedoch an der Wand. Verbleibende Restabstände sind ebenfalls mit 2-Komponenten-PU-Spezialschaum auszufüllen. Vgl. nachfolgendes Detail Größere Abstände zur Wand sind durch entsprechende Passteile zu überbrücken.
371 Einbaumaße Montagehinweise Zwei weitere Produkte für spezielle Einbausituationen sind Poresta-Vario-Compact-Wannenträger und Poresta-Therm- Bade- und Duschwannenträger. Poresta-Vario-Compact ist ein zweigeteilter Wannenträger wahlweise ohne oder mit ein bzw. zwei 10 cm breiten Längendistanz-Stücken in der Mitte für Wannenlängen von 1,50 m, 1,60 m und 1,70 m. Der Wannenträger wird am Ort der Montage zusammengesteckt. Der Vorteil liegt neben Transport- und Lagerraumersparnis in der Einbaumöglichkeit unter sehr beengten räumlichen Verhältnissen Treppe, Flure und das Bad selbst. Lässt sich der Wannenträger im Bad nicht drehen, können die Noppen an den Nahtstellen abgeschnitten werden, so dass der Träger parallel zur Wand in die Nische geschoben wird in diesem Fall sind die Teile untereinander zu verkleben. Abstandhalter Die Wannenträger sind auch mit integriertem Waschmaschinenanschluss erhältlich. Rundschnur Abstandhalter ca. 26 mm Abstandhalter Rundschnur Montage bei Fliese hinter dem Wannenrand ca. 26 mm Abstandhalter Montage bei Fliese hinter dem Wannenrand Montage bei Fliese hinter dem Wannenrand Abstandhalter Rundschnur Abstandhalter Dämm- und Schutzband Montage bei Fliese auf dem Wannenrand ca. 19 mm Montage bei Fliese auf dem Wannenrand Rundschnur Abstandhalter Dämm- und Schutzband 365
372 Einbaumaße Montagehinweise 1 Fliese 2 Fliesenkleber 3 Aufkantung 4 Dichtung und Körperschallentkopplung 5 elastische Fuge 6 körperschalldämmende Hinterfütterung 7 schwimmender Estrich 8 Wandprofil 366 Körperschallentkoppelte Aufstellung von Badewannen/Duschwannen nach VDI 6000 Blatt 1
373 Einbaumaße Montagehinweise 8 Spülbecken, Spülmaschine, Waschmaschine Geschirrspülmaschine und Spüle Spüle für Rollstuhlbenutzer Abmessungen (b x t) in cm: - Einfachspüle mit Abtropffläche: 90 x 60 - Doppelspüle ohne Abtropffläche: 90 x 60 - Doppelspüle mit Abtropffläche: 120 x 60 Einfach- und Doppelspülen werden geplant als Auflagespültische (Auflage auf Unterschränke) oder Einbauspüle (Einbau in durchgehende Arbeitsplatten). Einbauhöhe: nach DIN EN 1116: 80, 85, 90 und 95 cm (+ 5 cm/- 0 cm) OK Spüle über OKFF. Regel: Benutzer kann Handfläche auf Beckenboden legen, ohne sich dabei zu bücken. Unterbaugeräte jeweils 3cm niedriger, Tiefe Arbeitsfläche mind. 60cm Sockelhöhe 10 cm, Sockelrücksprung 5 cm, Tiefe Oberschränke 40cm Installationszone hinter Küchenmöbeln: h 10 cm, t 7 cm Wasserbedarf ist abhängig von der Größe des Spülbeckens. Bei Doppelbecken mit unterschiedlicher Größe kann der Wasserverbrauch auf die jeweilige Anwendung (Geschirrspülen, Händewaschen, Gemüsewaschen) angepasst werden. Spülen für Behinderte: Spüle muss uneingeschränkt unterfahrbar sein, dazu muss die lichte Höhe mindestens 67 cm betragen. Unterputz- oder Flachaufputzsiphon ist erforderlich. Arbeitshöhe i. d. R cm. Die Zuflussarmatur der Spüle sollte eine Mischbatterie mit Temperaturbegrenzung sein. Kalt-/Warmwasserzulauf Wandarmatur Standarmatur Geschirrspülmaschine Abwasseranschluss Spüle Geschirrspülmaschine Montagehöhe Anschlüsse Höhe (cm) über OKFF Geschirrspülmaschinen werden als Stand-, Unterbau- oder Einbaugeräte gebaut. Sie sind generell mit Aqua-Stop ausgerüstet, ebenso Einbau-Waschmaschinen. Breite (cm) Standgerät Unterbaugerät Einbaugerät 60 u Waschmaschinen Abmessungen Geschirrspülmaschinen b (cm) t (cm) h (cm) - Ausladung Waschmaschinenzulauf 8,5 cm, Standgerät, Frontlader bei Integration in Wannenträger 7 cm Ausladung Ablauf geringer. Unterbaugerät, Frontlader Höhe Ablaufanschluss über OKFF ~ 50 cm Raumsparmodell, Toplader (45-60 cm). Abmessungen Waschmaschinen Tiefe (cm) Höhe (cm) 367
374 Einbaumaße Montagehinweise Ausstattung und Zubehör (alle Angaben in cm) Waschtischzubehör Spiegel: Breite an Waschbeckenbreite anpassen. Höhe Spiegel-/-schrankmitte über OKFF: normal für Erwachsene für Kinder von 7-14 Jahren Spiegel Rollstuhlbenutzer: Mindesthöhe 100, bzw. aus sitzender und stehender Position einsehbar. Ablageflächen: Breite an Waschbecken- o. Spiegelbreite anpassen. Höhe: OK über OK Waschbecken. Seifenspender: über OK WB über OKFF für Behinderte nicht seitlich versetzt, mit ausreichendem Abstand zu darüber liegender Ablage Handtuchspender: Stoffspender: an UK Spiegel orientieren - Griffhöhe Handtuch ca über OKFF, für Behinderte 85 Papierspender: UK Spender ca über OKFF, für Behinderte 85 Papierkorb: OK Korb 70 über OKFF, unterhalb/nahe Handtuchspender anbringen/aufstellen. Im GÖB mögl. nicht unmittelbar neben HWB (Gleichzeitigkeit der Nutzung, insbes. Stoßnutzung). Händetrockner, Unterkante über OKFF: Männer Frauen Kinder bis 14 Jahre Rollstuhlbenutzer Haartrockner, Unterkante über OKFF: Männer Frauen Kinder Jahre Rollstuhlbenutzer Haartrockner sollten höhenverstellbar sein GÖB Taschenablagen vorsehen, mind. 15 x 30, für Behinderte in Höhe 85 Urinalanlagenzubehör Wenn Rauchen erlaubt ist: Zigarettenablage über OKFF Toilettenanlagenzubehör Unterkante über OKFF: Papierrollenhalter 65 bei Kinder-WCs Reserve-Papierrollenhalter Papierrollenhalter im Greifbereich seitlich vor dem WC (40 vor Vorderkante WC), Toilettenbürste vorzugsweise für Wandbefestigung Damen-WC: Hygienebeutelspender und Hygieneabfallbehälter mit Klappe/Deckel (bei Ausstattung nur einer Kabine ist diese zu kennzeichnen) Kleiderhaken: über OKFF, 85 und 150 für Behinderte Bidetzubehör Waschutensilien-Ablagen, Höhe ü. OKFF: Ablagefläche, mittig oder seitlich bis 35 versetzt Seifenschale, mittig seitlich bis 25 versetzt Handtuchablage, ca. 30 seitlich versetzt Griffmitte von Haltegriffen, seitlich versetzt Duschanlagenzubehör Höhe über Standfläche: Seifenschale, mögl. außerhalb des Wasserstrahlbereichs Griffmitte von Haltegriffen, aus der Mitte des Brausestandes herausgerückt 85 Griffhilfen für Behinderte Duschsitz Duschabtrennung: Höhe über Duschwanne Höhe über Badewanne Vorhangstange: Höhe über Duschwanne Höhe über Badewanne 145 Badewannenzubehör Seifenschale über OK Wanne seitlicher Abstand der Seifenschale zum Fußende der Wanne 7-15 UK Haltegriff über OK Wanne günstigster Abstand zw. Mitte Haltegriff u. Wannenaußenkante (Kopfende) Literatur [1] Feurich, Hugo: Sanitärtechnik.- 9. Auflage, Krammer Verlag Düsseldorf AG, Juli/2005 [2] W. Pistohl, Handbuch der Gebäudetechnik, Band 1, 5. Auflage, Werner-Verlag, Düsseldorf August 2004
375 Produktbezogene Abmessungen Maßeinheiten PRODUKTBEZOGENE ABMESSUNGEN MASSEINHEITEN Maßeinheiten Aus den SI-Basiseinheiten wurden Einheiten abgeleitet und erhielten besondere Namen Größe Zeichen Einheitenname Einheitenzeichen Frequenz f Hertz Hz Kraft Druck, mechanische Spannung F p Newton Pascal N Pa Energie, Arbeit, Wärmemenge W Joule J Leistung, Energiestrom, Wärmestrom P Watt W Elektrische Spannung U Volt V Dezimale Vielfache und dezimale Teile von Einheiten Durch Vorsätze vor die Einheiten können größere oder kleinere Einheiten gebildet werden. Vielfache Vorsatzsilbe Kurzzeichen Faktor Deka- da 1 10 = 10 Hekto- h 100 = 10 2 Kilo- k = 10 3 Mega- M = 10 6 Giga- G = 10 9 Tera- T = Teile Vorsatzsilbe Kurzzeichen Faktor D ezi- d 0,1-1 = 10 Z enti- c 0,01-2 = 10 Milli- m 0,001-3 = 10 Mikro- µ 0, = 10 N ano- n 0, = 10 Pico- p 0, = 10 Femto- f -15 = 10 Atto- a -18 = 10 Beispiele: 1km = 1000 m 1 MW = W = 1000 kw 1 cm = 0,01 m 1 ml = 0,001 l 369
376 Produktbezogene Abmessungen Maßeinheiten MASSEINHEITEN Maßeinheiten Unterdruck Druckdifferenz Normdruck D p u p p n Gesetzliche Einheiten Formel- Zeichen zeichen Einheitsnamen SI Andere W Joule J Größe Energie, Arbeit Gesetzliche Einheiten Größe Formel- Zeichen Umrechnungen zeichen Einheitsname SI Andere Fläche A Quadratmeter 2 m Querschnitt Ar a 2 1 a = 100 m Hektar ha 2 1 ha = m Volumen V Kubikmeter 3 m 1 m 3 = 1000 l Normvolumen V n Liter l 3 1 l = 0,001 m = 1 dm 3 Dichte Kilogramm 3 kg/ m Normdichte n durch Kubikmeter Geschwindigkeit v Meter durch Sekunde m/s Volumenstrom qv, vv Kubikmeter durch Sekunde m 3 /s Normalvolumenstrom V n Liter durch Sekunde l/s 1 l/s = 1 dm 3 /s = 0,001 m 3 /s Einstellwert V E Liter durch Minute l/min 1 l/s = 60 l/min Anschlußwert V A Kubikmeter durch Stunde m 3 /h 1 l/s = 3,6 m 3 /h Druck p Newton durch Quadrat- 2 N/m 1 Pa = 1 N/m 2 absoluter Druck p abs meter, Pascal Pa atmosphärischer Druck p amb Bar bar 2 1 bar = Pa = 10 N/cm Überdruck p e Millibar mbar 1 bar = 1000 mbar Umrechnungen 1 J = Nm = 1 Ws = 370 Wärmemenge Q = 1 kg m 2 /s 2 Kilojoule kj 1 kj = 1000 J Megajoule MJ 6 1 MJ = 10 J Wattsekunde Ws Kilowattstunde kwh 1 kwh = 3.6 MJ Leistung P Watt W 1 W = 1 J/s = 1 Nm/s Energiestrom Kilowatt kw 1 kw = 1000W 6 Wärmestrom Q, F Megawatt MW 1 MW = 10 W Wärmebelastung Q B, B Nennwärmebelastung QNB, NB Wärmeleistung Q L, F FF L Nennwärmeleistung Q NL, F NL Wirkungsgrad Brennwert Hs Joule (Normbrennwert) H s, n durch Kubikmeter J/m 3 1 J/m 3 = 1 Ws/m 3 Heizwert Hi Megajoule 3 1 MJ/ m = 10 6 J/m 3 Betriebsheizwert H ib durch Kubikmeter 3 MJ/ m 1 kcal/m 3 = 4,1868* 10-3 MJ/m 3 Wobbeindex Joule durch Kubikmeter - bezogen auf Brenn- W s Megajoule J/m 3 wert - bezogen auf Heiz- W i durch Kubikmeter 3 MJ/ m wert Temperatur T Kelvin K 1 K = 1 C t, Grad Celsius C T = t + 273,15 K Normtemperatur T n, t n, n Temperaturdifferenz DT Kelvin Dt Grad Celsius K C
377 UMRECHNUNGSTABELLEN Produktbezogene Abmessungen Maßeinheiten Maße für Längen, Flächen, Räume und Gewichte Längen Maße m 1 Meter (m) Dezimeter (dm) 0, Zentimeter (cm) 0,01 0, Millimeter (mm) 0,001 0,01 0,1 1 dm cm mm 1 Kilometer (km) = 1000 m; 1 mm = 1000 µm Flächen Maße 2 m dm 2 cm 2 mm 2 1 Quadratmeter (m 2 ) Quadratdezimeter (dm 2 ) 0, Quadratzentimeter (cm 2 ) 0,0001 0, Quadratmillimeter (mm 2 ) 0, ,0001 0, km 2 = 100 ha = a = m 2 1 ha = 100 a = m 2 ; 1 a = 100 m 2 Volumen 3 Maße m dm 3 cm 3 mm 3 1 Kubikmeter (m 3 ) Kubikdezimeter (dm 3 ) 0, Kubikzentimeter (cm 3 ) 0, , Kubikmillimeter (mm 3 ) , ,001 1 m 3 hl l dl 1 Kubikmeter (m 3 ) Hektoliter (hl) 0, Liter (l) 0,001 0, Deziliter (dl) 0,0001 0,001 0,1 1 Masse (Gewicht) Die Masseneinheiten werden auch durch Bezeichnung des Gewichts einer Handelsware benutzt. Maße kg g mg t 1 Kilogramm (kg) ,001 1 Gramm (g) 0, , Milligramm (mg) 0, , Tonne (t)
378 DN Zoll 10/12 3/8 " 15 1/2" 20 3/4" 25 1" /4" /2" 50 2" /2" 80 3" 100 4" ä ø mm Edelstahlrohr z.b. Mapress Wand mm Innen mm ä ø mm Dimensionstabelle Trinkwassersystem XtraConnect Wand mm Innen mm ä ø mm Wand mm Innen mm 15,0 1,00 13,0 16,0 2,00 12,0 16,0 2,0 12,0 16,0 2,25 11,5 15,0 1,00 13,0 17,2 2,3 12,6 18,0 1,00 16,0 20,0 2,00 16,0 20,0 2,0 16,0 20,0 2,50 15,0 18,0 1,00 16,0 21,3 2,6 16,1 ä ø mm Geberit Mepla 22,0 1,20 19,6 26,0 3,00 20,0 26,0 3,0 20,0 26,0 3,00 20,0 22,0 1,00 20,0 26,9 2,6 21,7 Wand mm Innen mm 28,0 1,20 25,6 32,0 3,00 26,0 32,0 3,0 26,0 32,0 3,00 26,0 35,0 1,50 32,0 40,0 3,50 33,0 40,0 3,50 33,0 42,0 1,50 39,0 50,0 4,00 42,0 50,0 4,00 42,0 54,0 1,5 51,0 63,0 4,50 54,0 63,0 4,50 54,0 76,1 2,00 72,1 75,0 5,00 65,0 75,0 4,70 65,6 ä ø mm 28,0 28,0 35,0 0 Wand mm 1,00 1,50 1,20 0 Innen mm 26,0 25,0 32,6 35,0 1,50 32,0 42,0 42,0 54,0 54,0 64,0 76,1 0 1,20 1,50 1,50 2,00 2,00 2,00 39,6 39,0 51,0 50,0 60,0 72,1 84, ä ø mm Wand mm Innen mm 33,7 3,2 27,3 42,4 3,2 36,0 48,3 3,2 41,9 60,3 3,6 53,1 76,1 3,6 68,9 88,9 4,0 80,9 114,3 4,50 105,3 Produktbezogene Abmessungen Umrechnungstabellen Alpex F50 Profi / L Sanco-Rohr DIN EN 1057 Gewinderohr verzinkt DIN EN ,9 2,00 84,9 88,9 2,0 108,0 2,00 104,0 108,0 2,5 103,0 372
379 Produktbezogene Abmessungen Umrechnungstabellen DN /50 50/ / Dimensionstabelle Abwassersystem SML-Rohr Rehau Raupiano Plus db 20-Rohr (Geberit) PE-Rohr (Geberit) KG-Rohr ä ø mm Wand mm Innen mm ä ø mm Wand mm Innen mm ä ø mm Wand mm Innen mm ä ø mm Wand mm Innen mm ä ø mm Wand mm Innen mm 32 3,0 26,0 40 3,0 34,0 48 3,0 42,0 40 1,8 36,4 50 3,0 44,0 58 3,5 51,0 50 1,8 46,4 56 3,2 49,6 56 3,0 50,0 63 3,2 56,6 78 3,5 71,0 75 1,9 71,2 75 3,6 67,8 75 3,0 69,0 83 3,5 76,0 90 2,2 85,6 90 5,5 79,0 90 3,5 83, ,5 103, ,7 104, ,0 98, ,3 101, ,0 104, ,0 127, ,1 118, ,0 123, ,9 115, ,0 119, ,0 152, ,9 152, ,0 146, ,2 147, ,6 152, ,0 200, ,2 187, ,2 187, ,5 191, ,5 263, ,8 234, ,1 237, ,0 314, ,8 295, ,7 299,6 373
380 Produktbezogene Richtlinien Abmessungen Umrechnungstabellen DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. Wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutschen Institut für Normung e.v. Maßgebend für das Anwenden der DIN-Norm ist deren Fassung mit dem neusten Ausgabedatum, die bei der Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, Berlin, erhältlich ist. VDE - Technisch-wissenschaftlicher Verband der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik Auszug aus DIN VDE , wiedergegeben mit Erlaubnis des DIN Deutsches Institut für Normung e.v. und des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. Maßgebend ist die neueste offizielle Fassung der Norm, welche über den VDE VERLAG, Berlin ( bezogen werden kann. VDI - Deutscher Ingenieure e.v. Wiedergegeben mit der Erlaubnis der VDI Verein deutscher Ingenieure. Die Verweise auf Normen, Richtlinien und Verordnungen in diesem Handbuch entsprechen dem jeweiligen Stand bei Drucklegung. Es ist eigenverantwortlich der jeweils aktuelle Stand zu prüfen und anzuwenden. Die Verweise auf Normen, Richtlinien und Verordnungen in diesem Handbuch entsprechen dem jeeweiligen Stand bei Drucklegung. Es ist eigenverantwortlich der jeweils aktuelle Stand zu prüfen und anzuwenden. 374
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