Struktur der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten

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1 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / Antrag der Abg. Werner Raab u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Struktur der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele erwerbsfähige Grundsicherungsberechtigte unter 25 Jahren in den Jobcentern im Land gemeldet sind (aufgeschlüsselt nach Landkreisen); 2. wie viele hiervon ohne weitere Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden könnten (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Landkreisen); 3. wie hoch der Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren ist, der vor einer erfolgreichen Vermittlung eine grundlegende therapeutische Begleitung, sonstige Qualifizierungen oder Hilfen in der Motivation benötigt und welcher Zeitraum dafür durchschnittlich erforderlich ist; 4. welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, um diesen Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren schnellstmöglich an den Arbeitsmarkt heranzuführen und welche Finanzmittel das Land dafür zur Verfügung stellt; 5. wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter 25 Jahren aufgrund des geringen Einkommens weiterhin auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind (absolut und im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahren) Raab, Klenk, Dr. Engeser, Rüeck, Schreiner CDU Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen Der Blaue Engel. 1

2 Begründung Bei den Anstrengungen, Menschen in Arbeit zu bringen, ist ein besonderes Augenmerk auf erwerbsfähige Personen unter 25 Jahren zu richten. Dabei stellt sich zum einen die Frage, wie hoch das Potenzial der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren ist, das ohne Weiteres in den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden könnte. Zum anderen ist zu klären, in welchem Umfang konkrete Vermittlungshemmnisse bestehen und wie diese möglichst effizient beseitigt werden können. Damit wird auch ein Beitrag geleistet, die öffentliche Diskussion um vermeintliche Arbeitsverweigerer einerseits und tatsächliche Arbeitsmarktpotenziale andererseits zu objektivieren. Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 4. Juli 2012 Nr nimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele erwerbsfähige Grundsicherungsberechtigte unter 25 Jahren in den Jobcentern im Land gemeldet sind (aufgeschlüsselt nach Landkreisen); Stadt-/Landkreis Anzahl erwerbsfähiger Grundsicherungberechtigter unter 25 Jahren (Stand: 2/2012) Alb-Donau-Kreis 482 Baden-Baden SK 273 Biberach 384 Böblingen Bodenseekreis 575 Breisgau-Hochschwarzwald 902 Calw 512 Emmendingen 625 Enzkreis 466 Esslingen Freiburg SK Freudenstadt 400 Göppingen Heidelberg SK 746 Heidenheim 657 Heilbronn LK Heilbronn SK 966 Hohenlohekreis 282 *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 2

3 Stadt-/Landkreis Karlsruhe LK Karlsruhe SK Konstanz Lörrach Ludwigsburg Main-Tauber-Kreis 464 Mannheim SK Neckar-Odenwald-Kreis 625 Ortenaukreis Ostalbkreis Pforzheim SK Rastatt Ravensburg 823 Rems-Murr-Kreis Reutlingen Rhein-Neckar-Kreis Rottweil 481 Schwäbisch Hall 780 Schwarzwald-Baar-Kreis 939 Sigmaringen 480 Anzahl erwerbsfähiger Grundsicherungberechtigter unter 25 Jahren (Stand: 2/2012) Stuttgart SK 3.538* Tübingen 831 Tuttlingen 530 Ulm SK 649 Waldshut 631 Zollernalbkreis 892 Baden-Württemberg * = Stand: Mai 2012 Grau hinterlegt = zugelassener kommunaler Träger 2. wie viele hiervon ohne weitere Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden könnten (ebenfalls aufgeschlüsselt nach Landkreisen); Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit hat dazu folgende Stellungnahme übermittelt: Baden-Württemberg hat bundesweit mit 2,4 Prozent die niedrigste Quote bei der Jugendarbeitslosigkeit insgesamt (Stand Mai 2012). Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 sind Jugendliche in Baden-Württemberg arbeitslos gemeldet. Jeder Jugendliche wird im Rahmen eines individuellen Profilings von seiner Integrationsfachkraft im Hinblick auf seine Integrationschancen eingeschätzt. Jugendliche, die gut in den Arbeitsmarkt und in den Ausbildungsmarkt integriert werden können, werden als marktnah eingestuft. In Baden-Württemberg betrifft dies rund ein Drittel aller arbeitslosen Jugendlichen im Rechtskreis SGB II, die keinen oder nur geringen Unterstützungsbedarf haben, davon könnten ca. 10 Prozent ohne weitere Hilfen integriert werden. 3

4 Dies würde bedeuten, dass durchschnittlich 0,5 % der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren ohne weitere Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden könnten. Die zugelassenen kommunalen Träger haben folgende differenzierte Zahlen gemeldet: Stadt-/Landkreis Anteil, der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten, die ohne weitere Maßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden könnten (Schätzwerte) Biberach 15,0 % Bodenseekreis 4,0 % Enzkreis 2,0 % Ludwigsburg 0,2 % Ortenaukreis 12,0 % Ostalbkreis 2,0 % Pforzheim SK 13,0 % Ravensburg 20,0 % Stuttgart SK 5,0 % Tuttlingen 0,2 % Waldshut 8,0 % Da aber nur arbeitslose Jugendliche in den ersten Arbeitsmarkt bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden können, sind die angegebenen, überwiegend sehr grob geschätzten Zahlen teilweise sehr niedrig die Regionaldirektion Baden-Württemberg gibt beispielsweise an, dass im Durchschnitt lediglich 13 % der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren auch tatsächlich arbeitslos sind. Der Wert spiegelt also nicht unbedingt den Vermittlungserfolg der jeweiligen Landkreise wider, da das Verhältnis von erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 zu arbeitslosen erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren in den einzelnen Kreisen erheblich variiert. 3. wie hoch der Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren ist, der vor einer erfolgreichen Vermittlung eine grundlegende therapeutische Begleitung, sonstige Qualifizierungen oder Hilfen in der Motivation benötigt und welcher Zeitraum dafür durchschnittlich erforderlich ist; Nach Angaben der Regionaldirektion benötigen von den unter 25-jährigen Arbeitslosen im SGB II etwa 40 % eine Unterstützung. Der Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren, die vor einer erfolgreichen Vermittlung eine grundlegende therapeutische Begleitung, sonstige Qualifizierungen oder Hilfen in der Motivation benötigt, würde somit rund 5 % der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren betragen. Der dafür durchschnittlich erforderliche Zeitraum lässt sich nicht genau beziffern, da die Problemlagen dieser Jugendlichen vielschichtig sind. Die durchschnitt liche Verweildauer des Jugendlichen im Fallmanagement hängt sehr stark vom individuellen Unterstützungsbedarf ab. Die Regionaldirektion gibt deshalb keinen konkreten Wert an. Von den einzelnen zugelassenen kommunalen Trägern wurden je nach Unterstützungsbedarf grob geschätzte Zeiträume zwischen 4 Wochen und 24 Monaten genannt. Am häufigsten wurden Zeiträume von einem Jahr genannt. 4

5 4. welche Maßnahmen konkret ergriffen werden, um diesen Anteil der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren schnellstmöglich an den Arbeitsmarkt heranzuführen und welche Finanzmittel das Land dafür zur Verfügung stellt; Die Regionaldirektion hat hierzu mitgeteilt, dass die Eingliederungsleistungen auf Rechtsgrundlage SGB II und SGB III von den Integrationsfachkräften passgenau und nach den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen eingesetzt werden, um eine auf den Einzelfall zugeschnittene Unterstützung und Förderung zu ermöglichen. Die Förderinstrumente werden in verschiedene Bereiche gegliedert: Berufsorientierung Beratung Vermittlung Besondere Maßnahmen insbes. zur beruflichen Orientierung während der Schulzeit Besondere Maßnahmen beim Übergang Schule Beruf Übergreifende Maßnahmen Angebote mit Partnern Zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB II Die Maßnahmen sind in der Anlage genauer beschrieben. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entwickeln die Jobcenter zusätzliche, innovative Konzepte zur Integration dieser Personengruppe. Ergänzend zu den Förderleistungen der Jobcenter gibt es eine Vielzahl an Programmen von Bund, Ländern und Dritten (z. B. Arbeitsbündnis Jugend und Beruf, Berufspraktisches Jahr 21, Assistierte Ausbildung CARPO). Die Finanzierung der Maßnahmen kann durch Eingliederungsmittel des Bundes, kommunale Mittel, Mittel des Landes oder aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds erfolgen. Das Land Baden-Württemberg nimmt sich der Zielgruppe der Grundsicherungsberechtigten unter 25 Jahren durch eine stark auf die benachteiligten jungen Menschen ausgerichtete Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) an. Im Jahr 2011 waren 44 % der insgesamt Teilnehmerinnen und Teilnehmern in ESF-geförderten Projekten unter 25 Jahre alt (eine Datenfilterung nach erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten ist nicht möglich). Unter den überregionalen Projekten sind insbesondere das Berufspraktische Jahr (BPJ 21) sowie die assistierte Ausbildung im Projekt CARPO hervorzuheben, die auch im Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg 2010 bis 2014 verankert sind. BPJ 21 führt Altbewerber mit mehrmonatigen betrieblichen Praktika an eine betriebliche Ausbildung heran; es wird jährlich mit rd Euro aus Landesmitteln und rd. 2,6 Mio. Euro ESF-Mitteln unterstützt. CARPO begleitet Auszubildende mit Förderbedarf während ihrer Ausbildungszeit. Landesmittel erhält CARPO nur dann, wenn eine ergänzende Kofinanzierung der bereitgestellten ESF-Mittel von jährlich rd. 1,5 Mio. Euro erforderlich ist. Auch im Bereich der regionalen ESF-Förderung werden zahlreiche Jugendprojekte gefördert. Im Jahr 2011 zielten 78 von insgesamt 246 Projekten auf berufsvorbereitende Maßnahmen zur Bewältigung des Übergangs von der Schule in den Beruf, 28 Projekte hatten die Berufsfrühförderung und die Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern zum Inhalt. Landesmittel werden für regionale ESF-Projekte nicht eingesetzt. 5. wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte unter 25 Jahren aufgrund des geringen Einkommens weiterhin auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind (absolut und im Verhältnis zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter 25 Jahren). Nach der von der Regionaldirektion übermittelten Auswertung sind in Baden- Württemberg im September 2011 insgesamt sozialversicherungspflichtig 5

6 Beschäftigte unter 25 Jahren auf die Grundsicherung angewiesen. Ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg unter 25 Jahren ( ) beträgt 0,8 Prozent. Altpeter Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren 6

7 Anlage Berufsorientierung Beratung Vermittlung Berufsorientierung 48 SGB III Schulische und außerschulische Maßnahmen sollen zur besseren Vorbereitung der Jugendlichen auf die Berufswahl beitragen und den Übergang zwischen Schule und Beruf verbessern. Berufsberatung 29 ff. SGB III Individuell abgestimmte Unterstützung bei der Studienund Berufswahl im Rahmen von persönlichen Gesprächen bei den Berufsberater/-innen der Agenturen für Arbeit. Vermittlung in Ausbildung 35 SGB III Bei der Ausbildungsvermittlung handelt es sich um eine gezielte Unterstützung von Jugendlichen bei der Ausbildungssuche und um Nachwuchsgewinnung für Arbeitgeber. Besondere Maßnahmen insbes. zur beruflichen Orientierung während der Schulzeit Erweiterte vertiefte Berufsorientierung (BO) 130 SGB III Präventive Maßnahmen der vertieften BO verbessern den Übergang zwischen Schule und Beruf. Sie dienen der Information über Berufe, der vertieften Eignungsfeststellung sowie der Vorbereitung der Berufswahlentscheidung. Laufzeit bis zum (Ende der Maßnahme). Berufseinstiegsbegleitung 49 SGB III Mit Berufseinstiegsbegleiter/-innen sollen förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler bereits in den letzten beiden Jahren vor ihrem Schulabschluss und bis in die Ausbildung hinein unterstützt werden. Zum Zweck der Erprobung erfolgt seit Februar 2009 die Förderung zugunsten von Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen. Der Modellversuch an 114 Schulen in Baden-Württemberg 7

8 mit Beginn bis läuft zum 31. Dezember 2014 aus. Die Berufseinstiegsbegleitung wurde als Regelinstrument ab mit 49 in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) aufgenommen. Neu ist dabei die erforderliche Kofinanzierung Dritter in Höhe von mindestens 50%. Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Abschluss und Anschluss Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen sollen beim Übergang von der Schule in die Ausbildung individuell unterstützt werden. Zentrale Elemente der Initiative sind: Die Potenzialanalyse (in Baden-Württemberg bereits flächendeckend an Förder-, Haupt- und Werkrealschulen eingeführt durch die Kompetenzanalyse/Profil-AC) Das Programm BOP Berufsorientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten (das Berufsinstitut für Berufsbildung ist mit der Durchführung beauftragt) sowie das Sonderprogramm Berufseinstiegsbegleitung mit Mitteln des BMBF (die Bundesagentur für Arbeit ist mit der Durchführung beauftragt). In Baden- Württemberg werden 120 Schulen seit durch die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt. Die Laufzeit endet am Ganzheitliches Integrationscoaching (GINCO) 45 SGB III Arbeits- und ausbildungssuchende Jugendliche vorrangig mit Migrationshintergrund (mind. 2/3), die sich in einer beruflichen Schule (BVJ/ BEJ) befinden, jedoch nicht in einem Arbeitsverhältnis, sollen durch intensive Unterstützung in Ausbildung bzw. Arbeit integriert und mit einer nachgehenden Betreuung stabilisiert werden. Dadurch sollen Eintritte ins Übergangs-und Ersatzsystem vermieden werden. Das Modell wurde bundesweit zunächst an 14 Standorten erprobt, in Baden-Württemberg an zwei Standorten (Stuttgart und Mannheim). Seit Herbst 2011 läuft GINCO in der 4. Tranche an 18 Standorten bundes- 8

9 weit, davon in Baden-Württemberg an sechs Standorten: Stuttgart, Mannheim, Ludwigsburg, Heilbronn, Rastatt und Tauberbischofsheim (1. Tranche 2008/ 2009, 2. Tranche 2009/2010, 3. Tranche 2010/2011, 4. Tranche 2011/2012). GINCO wird mit der 4. Tranche im Herbst 2012 als Modellmaßnahme beendet. Besondere Maßnahmen beim Übergang Schule Beruf Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) 51 ff. SGB III BvB bereiten auf die Aufnahme einer Ausbildung vor oder dienen der beruflichen Eingliederung. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss im Rahmen einer berufsvorbereitenden Maßnahme ( 53 SGB III). Seit können betriebliche Praktika abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf in angemessenem Umfang vorgesehen werden. Einstiegsqualifizierung (EQ) 54a SGB III Arbeitgeber, die eine betriebliche EQ durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung des Auszubildenden bis zu einer Höhe von 216,- Euro zzgl. einer Pauschale zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Dies gilt auch für die Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz. Des Weiteren können lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte Jugendliche während der Teilnahme an einer EQ durch ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) unterstützt werden. Mit der Instrumentenreform zum wurde die Einstiegsqualifizierung als Regelförderung ins SGB III übernommen. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abh) 75 ff. SGB III Durch abh soll Jugendlichen, die besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht werden. 9

10 Des Weiteren können lernbeeinträchtigte und sozialbenachteiligte Jugendliche während der Teilnahme an einer EQ durch abh unterstützt werden. Die Jugendlichen erhalten Nachhilfe in Theorie und Praxis. Durch zusätzlichen Stütz-unterricht können Sprach- und Bildungsdefizite abgebaut und fachliche Inhalte gefestigt werden. Eine kontinuierliche sozialpädagogische Begleitung unterstützt die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen, damit die Jugendlichen ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können. Seit sind ausbildungsbegleitende Hilfen auch für eine Zweitausbildung möglich. Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) 76 SGB III In einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) sollen lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Auch Auszubildende können in eine BaE, wenn deren Ausbildungsvertrag gelöst wurde (z.b. durch Insolvenz des Betriebes) und die Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist. Des Weiteren muss zu erwarten sein, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Seit ist der Anteil betrieblicher Ausbildungsphasen je Ausbildungsjahr nicht mehr auf max. 6 Monate festgelegt, sondern soll angemessen sein. Die vorherige Teilnahme an einer auf einen Beruf vorbereitenden Maßnahme mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten ist nicht mehr erforderlich. Übergreifende Maßnahmen Förderung aus dem Vermittlungsbudget 44 SGB III Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende und Arbeitslose können aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit bei der 10

11 Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gefördert werden, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Das Vermittlungsbudget bildet die Grundlage für die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische Förderung und ist ein Instrument, mit dem verschiedene Hilfestellungen im Einzelfall gewährt werden können. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 45 SGB III Angebote mit Partnern Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit, 5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen. Berufspraktisches Jahr 21 (BPJ 21) Unterstützung der BA im Rahmen von 45 SGB III und 75 SGB III ( Kombimaßnahme ) Das aus Landes- und ESF-Mitteln gemeinsam mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern geförderte BPJ 21 ist ein Kooperationsmodell mit der baden-württembergischen Wirtschaft zur beruflichen Eingliederung schwer vermittelbarer junger Menschen im Rahmen eines Betriebspraktikums. Begleitung und Unterstützung von Lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Jugendlichen durch: 1. Vorbereitungsmaßnahme zur Aktivierung und Unterstützung der Teilnehmer, außerdem mit dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Eingliederung in eine betriebliche Ausbildung bzw. einer Eingliederung in eine Einstiegsqualifizierung oder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. 11

12 2. Ausbildungsbegleitende Hilfen während einer Einstiegsqualifizierung (EQ), um die erfolgreiche Absolvierung der EQ zu ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in anschließende Berufsausbildung zu verbessern. Insbesondere werden Maßnahmen zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und zur Förderung fachpraktischer und fachtheoretischer Fertigkeiten durchgeführt. Assistierte Ausbildung CARPO Unterstützung der BA im Rahmen von 45 SGB III und 75 SGB III Das Land finanziert aus Landes- und ESF-Mitteln gemeinsam mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern derzeit in vierzehn Stadt- und Landkreisen das Projekt CARPO. Es basiert auf der Erfahrung, dass viele benachteiligte junge Menschen auch nach dem Abschluss eines Ausbildungsvertrages noch eine Begleitung benötigen, um die Anforderungen des betrieblichen Alltags zu bestehen und die Ausbildung erfolgreich abschließen zu können ( assistierte Ausbildung ). CARPO ermöglicht chancenarmen jungen Menschen die Aufnahme und den Abschluss einer regulären Ausbildung in Voll- oder Teilzeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Teilnehmen können junge Mütter und Väter, Jugendliche mit Migrationshintergrund, Jugendliche, die einen geschlechteruntypischen Beruf ergreifen wollen und junge Menschen, die seit über einem Jahr keine Ausbildungsstelle gefunden haben. Die Jugendlichen werden während der Vorbereitungsmaßnahme und der Ausbildung individuell begleitet (Förderung sozialer Kompetenzen, Organisation von Kinderbetreuung etc.). Es gibt Unterstützungsangebote für Jugendliche und Betriebe. Zusätzliche Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB II Arbeitsgelegenheiten 16d SGB II Um die Beschäftigung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erhalten oder wieder zu erlangen, 12

13 können Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Die Beschäftigung in einer Arbeitsgelegenheit begründet kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Während der Teilnahme erhält der erwerbsfähige Leistungsberechtigte zuzüglich zum Arbeitslosengeld 2 eine angemessene Mehraufwandsentschädigung. Die auszuführenden Arbeiten müssen zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sein. 13

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