Europäischer Rechnungshof. Rechnungsführung und der

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1 Europäischer Rechnungshof 2012 Handbuch der Prüfung der Rechnungsführung und der Compliance-Prüfung DE

2 2 Übersicht HANDBUCH DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE- PRÜFUNG ÜBERSICHT DIE TEILE DES HANDBUCHS DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE-PRÜFUNG AUSFÜHRLICHES INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG TEIL 1 - ALLGEMEINES TEIL 2 - ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG (PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG) TEIL 3 - EINHALTUNG DER MASSGEBENDEN GESETZE UND ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN GLOSSAR UND AKRONYME Kontaktadresse Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Europäischer Rechnungshof - CEAD-Kammer Referat Prüfungsmethodik und -unterstützung AMS ECA-CONTACT/Eca oder ams.contact@eca.europa.eu Wir begrüßen die Vervielfältigung und Verbreitung dieses Handbuchs; hierzu bedarf es keiner ausdrücklichen Genehmigung des Hofes. FCAM - Übersicht

3 3 Ausführliches Inhaltsverzeichnis HANDBUCH DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE- PRÜFUNG AUSFÜHRLICHES INHALTSVERZEICHNIS EINLEITUNG Zweck und Schwerpunkt des Handbuchs Aufbau der Prüfungsmethodik des Hofes Gliederung des Handbuchs der Prüfung der Rechnungsführung und der Compliance-Prüfung TEIL 1 - ALLGEMEINES Abschnitt 1 - Rahmen 1.1 Definition eines Auftrags zur Erlangung von Prüfungssicherheit 1.2 Anwendbarkeit des Handbuchs 1.3 Was hat der Hof zu prüfen? 1.4 Welche Prüfungsberichte und Stellungnahmen sind zu vorzulegen? 1.5 Das vertraglich verbriefte Zugangsrecht des Hofes 1.6 Die berufsständischen Pflichten des Hofes im Zusammenhang mit Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.7 Arten und Ziele der vom Hof durchgeführten Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.8. Für die Prüfung relevante Aussagen 1.9 Übersicht über den Ablauf von Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.10 Dokumentation der Prüfungsarbeit Zeitgerechte Erstellung der Prüfungsdokumentation Dokumentation der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise Zusammenstellung der Prüfungsakten Änderungen der Prüfungsdokumentation 1.11 Qualitätssicherung Definition von Qualitätssicherung Bestandteile eines Qualitätssicherungssystems Abschnitt 2 - Planung 2.1 Übersicht über die Planungsphase Programmierung als Ausgangspunkt der Prüfungsaufgabe Was ist unter Prüfungsplanung zu verstehen? Bedeutung und Art der Planung Schritte in der Planungsphase 2.2 Bestimmung der Wesentlichkeit Einleitung und Definition Ausrichtung nach dem Bedarf der Nutzer Gründe für die Bestimmung der Wesentlichkeit FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

4 4 Ausführliches Inhaltsverzeichnis Wann ist die Wesentlichkeit zu berücksichtigen? Quantitative und qualitative Aspekte Dokumentation der Wesentlichkeit 2.3 Ermittlung und Beurteilung von Risiken aus dem Verstehen der geprüften Stelle und ihres Umfelds, einschließlich des Assurance-Modells des Hofes Prüfungsrisiko und Verfahren zur Risikobeurteilung Verstehen der geprüften Stelle und ihres Umfelds Ermittlung und Beurteilung des inhärenten Risikos Das interne Kontrollsystem der geprüften Stelle Verstehen des internen Kontrollsystems der geprüften Stelle Ermittlung und Beurteilung des Kontrollrisikos Festlegung des Aufdeckkungsrisikos Assurance-Modell Dokumentation 2.4 Erwägungen zum ausreichenden Umfang sowie zur Relevanz und Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise Was sind Prüfungsnachweise? Ausreichende Umfang von Prüfungsnachweisen Relevanz von Prüfungsnachweisen Verlässlichkeit von Prüfungsnachweisen Erhärtung oder Triangulation von Prüfungsnachweisen Quellen von Prüfungsnachweisen Arten von Prüfungsnachweisen Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen Zugang zu Prüfungsnachweisen Vertraulichkeit von Prüfungsnachweisen Dokumentation von Prüfungsnachweisen 2.5 Gestaltung von Prüfungshandlungen Bei der Gestaltung von Prüfungshandlungen zu berücksichtigende Faktoren Inhalt einer Prüfungshandlung Wie gestaltet man Prüfungshandlungen? Gestaltung von Funktionsprüfungen - Art, zeitliche Einteilung und Umfang Gestaltung von aussagebezogenen Prüfungshandlungen - Art, zeitliche Einteilung und Umfang Stichprobenprüfung und andere Methoden zur Auswahl von zu prüfenden Elementen 2.6 Erstellung des Prüfungsplans (APM) und des Prüfungsprogramms Prüfungsplan (APM) Prüfungsprogramm Änderungen von Planungsentscheidungen im Laufe der Prüfung Dokumentation Abschnitt 3 - Untersuchung 3.1 Untersuchung - Überblick 3.2 Durchführung von Prüfungshandlungen Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen Durchführung von Funktionsprüfungen Durchführung aussagebezogener Prüfungshandlungen - Einzelfallprüfungen Dokumentation der Ergebnisse von durchgeführten Prüfungshandlungen 3.3 Auswertung der Ergebnisse von Prüfungshandlungen Fehlerart und Fehlerursache im Allgemeinen Hochrechnung und Auswertung der Stichprobenergebnisse im Allgemeinen Funktionsprüfungen - Fehlerart und Fehlerursache sowie Hochrechnung und Auswertung der Ergebnisse Aussagebezogene Einzelfallprüfungen - Fehlerart und Fehlerursache sowie Hochrechnung und Auswertung der Ergebnisse 3.4 Analytische Prüfungshandlungen Definition analytischer Prüfungshandlungen Prozess der Anwendung analytischer Prüfungshandlungen Wann analytische Prüfungshandlungen anzuwenden sind Analytische Prüfungshandlungen als aussagebezogene Prüfungshandlungen in der Untersuchungsphase Analytische Prüfungshandlungen im Rahmen der prüferischen Gesamtdurchsicht am Ende der Prüfung 3.5 Schriftliche Erklärungen Einleitung Schriftliche Anerkennung seiner Verantwortung durch das Management Spezifische schriftliche Erklärungen zu wesentlichen Sachverhalten Beurteilung der Verlässlichkeit schriftlicher Erklärungen FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

5 5 Ausführliches Inhaltsverzeichnis 3.6 Verwertung der Arbeit Dritter Einleitung Verwertung der Arbeit Dritter Einschätzung der internen Revision Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers 3.7 Sonstige Prüfungshandlungen Nahe stehende Personen 3.8 Abstimmung von Prüfungsfeststellungen Abschnitt 4 - Berichterstattung 4.1 Berichterstattung - Überblick Einleitung Arten von Prüfungsberichten Merkmale guter Prüfungsberichte Nutzer der Berichte des Hofes Namentliche Nennung Dritter in Hofberichten 4.2 Zuverlässigkeitserklärung des Hofes - Bildung eines Prüfungsurteils Rechtliche Verpflichtungen und Umfang der Zuverlässigkeitserklärung Form und Inhalt der Zuverlässigkeitserklärung Zusätzliche und sonstige Informationen 4.3 Nicht modifiziertes Prüfungsurteil Wann ist die Abgabe eines nicht modifizierten Prüfungsurteils angezeigt? Form des nicht modifizierten Prüfungsurteils zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Form des nicht modifizierten Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge 4.4 Modifiziertes Prüfungsurteil Definition eines modifizierten Prüfungsurteils und wann es angezeigt ist Beschreibung der drei Arten von modifizierten Prüfungsurteilen Arten und Konsequenz der fehlenden Möglichkeit, ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu erlangen Definition der "umfassenden" Auswirkungen" Absatz zur Grundlage der Modifizierung Form des Absatzes zur Modifizierung Entsprechende Abänderung der Beschreibung der Verantwortung des Prüfers Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen Formulierungsbeispiele für Zuverlässigkeitserklärungen mit modifiziertem Prüfungsurteil Keine bruchstückhaften Prüfungsurteile 4.5 Absätze zur Hervorhebung eines Sachverhalts und zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts Hinweis auf sonstige Sachverhalte im Vermerk des Abschlussprüfers Formulierungsbeispiele für Zuverlässigkeitserklärungen, die einen Absatz zur Hervorhebung eines Sachverhalts enthalten 4.6 Erwägungen im Zusammenhang mit vermuteten dolosen Handlungen Anhang I - Inhärente Risikofaktoren Anhang II - Einzelheiten zu Bestandteilen des internen Kontrollsystems Anhang III - Die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes 2010 Anhang IV - Umfassender Charakter als Grundlage für die Bestimmung der Art der Modifizierung der Prüfungsurteile des Hofes im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung TEIL 2 - ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG (PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG) Abschnitt 1 - Rahmen 1.1 Zu prüfende Abschlüsse 1.2 Definition von Zuverlässigkeit 1.3 Maßgebendes Regelwerk der Rechnungslegung 1.4 Berufsethisches Verhalten 1.5 Allgemeine Zielsetzung einer Prüfung der Zuverlässigkeit FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

6 6 Ausführliches Inhaltsverzeichnis 1.6 Für die Prüfung relevante Aussagen zur Zuverlässigkeit Spezifische Bestandteile der zu prüfenden Abschlüsse Abschnitt 2 - Planung 2.1 Übersicht über die Planungsphase Grundlage des prüferischen Ansatzes bei Prüfungen der Zuverlässigkeit 2.2 Bestimmung der Wesentlichkeit Wesentlichkeitsgrenzen Quantitative und qualitative Wesentlichkeit im Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit Wesentliche Angaben im Abschluss 2.3 Ermittlung und Beurteilung von Risiken aus dem Verstehen der geprüften Stelle und ihres Umfelds einschließlich des internen Kontrollsystems Prüfungsrisiko Erlangung eines Verständnisses der Geschäftstätigkeit der geprüften Stelle mit dem Ziel, inhärente Risiken zu ermitteln und zu beurteilen Die interne Kontrolle der geprüften Stelle Ermittlung und Beurteilung des Kontrollrisikos Beispiele für Risiken falscher Darstellungen 2.4 Erwägungen zum ausreichenden Umfang, zur Relevanz und zur Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise Beziehungen zwischen Abschluss, Prüfungsnachweisen und Vermerk des Abschlussprüfers Quellen von Prüfungsnachweisen Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen 2.5 Gestaltung der Prüfungshandlungen Abstimmung der Prüfungshandlungen auf das beurteilte Risiko wesentlicher falscher Darstellungen Gestaltung von Funktionsprüfungen Gestaltung von analytischen Prüfungshandlungen als aussagebezogene Prüfungshandlungen Gestaltung von Einzelfallprüfungen Stichprobenprüfungen 2.6 Erstellung des Prüfungsplans (APM) und des Prüfungsprogramms Prüfungsplan (APM) Abschnitt 3 - Untersuchung 3.1 Untersuchung - Überblick 3.2 Durchführung von Prüfungshandlungen- Funktionsprüfungen und Einzelfallprüfungen Durchführung von Funktionsprüfungen Durchführung von Einzelfallprüfungen 3.3 Auswertung der Ergebnisse von Prüfungshandlungen Ermittlung falscher Darstellungen und ihrer möglichen Ursachen Arten falscher Darstellungen Die Auswirkungen falscher Darstellungen auf den Prüfungsansatz Kommunikation und Korrektur falscher Darstellungen Beurteilung der Auswirkungen nicht korrigierter falscher Darstellungen Beurteilung des Abschlusses als Ganzes 3.4 Durchführung aussagebezogener analytischer Prüfungshandlungen 3.5 Schriftliche Erklärungen Schriftliche Anerkennung seiner Verpflichtungen durch das Management Spezifische schriftliche Erklärungen zu wesentlichen Sachverhalten Beurteilung der Verlässlichkeit schriftlicher Erklärungen 3.6 Verwertung der Arbeit Dritter Verwertung der Arbeit eines anderen Prüfers Einschätzung der internen Revision Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers 3.7 Sonstige Prüfungshandlungen Geschätzte Werte in der Rechnungslegung Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Externe Bestätigungen Nahe stehende Personen 3.8 Abstimmung der Prüfungsfeststellungen Abschnitt 4 - Berichterstattung 4.1 Berichterstattung - Überblick FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

7 7 Ausführliches Inhaltsverzeichnis 4.2 Zuverlässigkeitserklärung - Bildung eines Prüfungsurteils Einleitung Inhalt einer Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung Arten von Prüfungsurteilen Erwägungen bei der Bildung eines Prüfungsurteils zum Abschluss Qualitative Aspekte der Rechnungslegungsmethoden der geprüften Stelle Beschreibung des maßgebenden Regelwerks der Rechnungslegung Sachgerechte Gesamtdarstellung Beispiele Zusätzliche und sonstige Informationen 4.3 Modifizierte Prüfungsurteile Art von wesentlichen falschen Darstellungen Umfassender Charakter des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die zu einer Modifizierung führen Verbot der Abgabe eines bruchstückhaften Prüfungsurteils Form und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers im Fall der Modifizierung des Prüfungsurteils 4.4 Absätze zur Hervorhebung eines Sachverhalts und zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte Art eines Absatzes zur Hervorhebung eines Sachverhalts Form und Platzierung eines Absatzes zur Hervorhebung eines Sachverhalts 4.5 Vergleichsinformationen Einleitung Prüfungshandlungen Erteilung eines Vermerks zur Abschlussprüfung Anhang I - Vom Hof durchgeführte Prüfungen der Zuverlässigkeit Anhang II - Beispiel einer Vollständigkeitserklärung in Bezug auf die Zuverlässigkeit des Abschlusses (vorläufige Jahresrechnung 2010) TEIL 3 - EINHALTUNG DER MASSGEBENDEN GESETZE UND ANDEREN RECHTSVORSCHRIFTEN (COMPLIANCE) Abschnitt 1 - Rahmen 1.1 Definition und Zielsetzungen einer Prüfung der Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (Compliance-Prüfung) 1.2 Rechtliche Verpflichtung des Hofes zur Durchführung von Compliance-Prüfungen 1.3 Anwendbarkeit der International Standards on Auditing (ISA) auf Compliance-Prüfungen 1.4 Ziele und Zielsetzungen einer Compliance-Prüfung 1.5 Prüfungen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Definition der zugrunde liegenden Vorgänge Konzept der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Zweifache Rechtsgrundlage und Mittelbindung Allgemeine und spezifische Zielsetzungen einer Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit Abschnitt 2 - Planung 2.1 Übersicht über die Planungsphase Art der Ausgaben der Europäischen Union und damit verbundene Auswirkungen auf die Prüfung Grundlage des prüferischen Ansatzes bei Compliance-Prüfungen Bei Compliance-Prüfungen anzuwendende Kriterien Auftragsbedingungen bei Compliance-Prüfungen 2.2 Bestimmung der Wesentlichkeit Wesentlichkeit im Zusammenhang mit der Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (Compliance) Quantitative Wesentlichkeit Qualitative Wesentlichkeit Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Systemmängeln 2.3 Ermittlung und Beurteilung von Risiken aus dem Verstehen der geprüften Stelle und ihres Umfelds Prüfungsrisiko und Prüfungshandlungen zur Beurteilung des Risikos wesentlicher Compliance-Verstöße Erlangung eines Verständnisses der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der geprüften Stelle mit dem Ziel, inhärente Risiken zu ermitteln und zu beurteilen FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

8 8 Ausführliches Inhaltsverzeichnis Interne Kontrolle der geprüften Stelle in Bezug auf die Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (Compliance) 2.4 Erwägungen zum ausreichenden Umfang sowie zur Relevanz und zur Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise Einleitung Quellen von Prüfungsnachweisen Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen 2.5 Gestaltung von Prüfungshandlungen Erwägungen bei der Gestaltung von Compliance-Prüfungshandlungen Funktionsprüfungen Aussagebezogene Prüfungshandlungen Stichprobenprüfungen 2.6 Erstellung des Prüfungsplans (APM) und des Prüfungsprogramms Abschnitt 3 - Untersuchung 3.1 Untersuchung - Überblick 3.2 Durchführung von Prüfungshandlungen- Funktionsprüfungen und Einzelfallprüfungen Durchführung von Funktionsprüfungen Durchführung von Einzelfallprüfungen 3.3 Prüfungsarbeiten der Untersuchungsphase - Auswertung der Ergebnisse der Funktionsprüfungen und Einzelfallprüfungen - Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (Compliance) Auswertung der Ergebnisse der Funktionsprüfungen Auswertung der Ergebnisse der Einzelfallprüfungen 3.4 Analytische Prüfungshandlungen 3.5 Schriftliche Erklärungen Einleitung Schriftliche Anerkennung seiner Verpflichtungen durch das Management Spezifische schriftliche Erklärungen zu bestimmten Aussagen 3.6 Verwertung der Arbeit Dritter Verwertung der Arbeit eines anderen Prüfers Einschätzung der internen Revision Verwertung der Arbeit eines Sachverständigen des Abschlussprüfers 3.7 Sonstige Prüfungshandlungen Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nahe stehende Personen 3.8 Abstimmung von Prüfungsfeststellungen Abschnitt 4 - Berichterstattung 4.1 Berichterstattung - Überblick 4.2 Zuverlässigkeitserklärung - Bildung eines Prüfungsurteils Einleitung Anforderungen Arten von Prüfungsurteilen Erwägungen bei der Bildung eines Prüfungsurteils zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Qualitative Aspekte der Compliance-Verfahren der geprüften Stelle Maßgebender gesetzlicher und sonstiger regulatorischer Rechtsrahmen Beispiele 4.3 Modifizierte Prüfungsurteile Art der wesentlichen Compliance-Verstöße Umfassender Charakter des Sachverhalts/der Sachverhalte, der/die zu einer Modifizierung führt/führen Form und Inhalt des Vermerks des Abschlussprüfers im Fall der Modifizierung des Prüfungsurteils 4.4 Absätze zur Hervorhebung eines Sachverhalts und zum Hinweis auf sonstige Sachverhalte 4.5 Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung 4.6 Spezifische Beurteilungen im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung 4.7 Sonderberichte aufgrund von Compliance-Prüfungen Einleitung Form und Inhalt der Sonderberichte Anhang I - Bewertung der Funktionsweise der Überwachungs- und Kontrollsysteme FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

9 9 Ausführliches Inhaltsverzeichnis GLOSSAR UND AKRONYME Glossar Akronyme FCAM - Ausführliches Inhaltsverzeichnis

10 10 Einleitung HANDBUCH DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE-PRÜFUNG Ausführliches Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 - Allgemeines 2 - Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 3 - Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften Glossar und Akronyme EINLEITUNG INHALT Zweck und Schwerpunkt des Handbuchs Aufbau der Prüfungsmethodik des Hofes Gliederung des Handbuchs der Prüfung der Rechnungsführung und der Compliance-Prüfung FCAM - Einleitung

11 11 Einleitung ZWECK UND SCHWERPUNKT DES HANDBUCHS Zweck Das Handbuch soll die Prüfer des Hofes bei der Durchführung qualitativ hochwertiger Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen unterstützen. Hierzu werden die dem jeweiligen Ansatz des Hofes zugrunde liegenden Grundsätze und die anzuwendenden Verfahren erläutert. Ziel ist es, den Prüfern Leitlinien an die Hand zu geben, um Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen auf sparsame, wirtschaftliche und wirksame Weise durchführen können. Zu diesem Zweck liegt der Fokus dieses Handbuchs auf einem risikoorientierten Ansatz, bei dem der Prüfungsaufwand gezielt auf die vom Prüfer als risikobehaftet erachteten Bereiche gelenkt wird, zu denen er angemessene Schlussfolgerungen ziehen soll, wobei das Risiko im Zuge der im Prüfungsverlauf gesammelten weiteren Informationen angepasst wird und der Anwendung von pflichtgemäßem Ermessen unter Zugrundelegung berufsständischer Normen. AUFBAU DER PRÜFUNGSMETHODIK DES HOFES ISA ISSAI Das Handbuch der Prüfung der Rechnungsführung und der Compliance- Prüfung enthält für die Prüfung des Hofes relevante Grundsätze, welche auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants - IFAC) herausgegebenen International Standards on Auditing (ISA 1 ) sowie auf den von der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) herausgegebenen Prüfungsnormen, insbesondere den Leitlinien für die Prüfung der Rechnungsführung und den Anwendungsrichtlinien für die Prüfung der Einhaltung rechtlicher Normen (ISSAI) 2, basieren. Außerdem enthält es erläuternde Hinweise dazu, wie diese bei der Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung (DAS) des Hofes sowie bei sonstigen Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen anzuwenden sind. Das Handbuch wiederum wird durch praktisches Begleitmaterial (Checklisten, Anleitungen, ausführliche Methodenbeschreibungen) sowie durch das elektronische Prüfungsunterstützungssystem des Hofes ergänzt. 1 Auszüge aus dem Handbook of International Quality Control, Auditing, Review, Other Assurance, and Related Services Pronouncements. Dieses Handbuch wurde vom International Auditing and Assurance Standards Board herausgegeben und vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (IFAC) im April 2010 veröffentlicht. Die Auszüge werden mit Genehmigung des IFAC verwendet. 2 ISSAI (International Standards of Supreme Audit Institutions) - Internationale Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden. FCAM - Einleitung

12 12 Einleitung Das Prüfungshandbuch enthält nicht den vollständigen Text der Prüfungsnormen, sondern gibt Hinweise auf die wichtigsten Elemente der Prüfungsnormen. Der Prüfer/Leser sollte ggf. den Volltext heranziehen. Ebenso finden sich eine Reihe wichtiger Anwendungsgrundsätze für sämtliche Prüfungen des Hofes in den Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien des Hofes (Court's Audit Policies and Standards - CAPS) 3. Dementsprechend sollte das Prüfungshandbuch zusammen mit den CAPS gelesen werden. In den Prüfungsstrategien und Prüfungsleitlinien des Hofes heißt es: "Bei Wahrnehmung seiner Aufgaben und Zuständigkeiten im Rahmen seines im Vertrag und in der Haushaltsordnung niedergelegten Auftrags führt der Europäische Rechnungshof (EuRH) seine Prüfungen in Übereinstimmung mit den vom IFAC und der INTOSAI herausgegebenen internationalen Prüfungsnormen und Berufsgrundsätzen - soweit im Kontext der Europäischen Union anwendbar - durch. Die Prüfer haben die Prüfungshandbücher des Hofes sowie alle vom Hof angenommenen Prüfungsverfahren einzuhalten." Der Begriff "Prüfer" bezieht sich auf eine Funktion, die im Rahmen des Prüfungsprozesses verschiedene Zuständigkeiten umfasst. GLIEDERUNG DES HANDBUCHS DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE-PRÜFUNG Drei Teile Das Handbuch ist in drei gesonderte Teile gegliedert, die folgenden Themenblöcken gewidmet sind: - Grundsätze und Verfahren, die für sämtliche Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen des Hofes gelten; - Grundsätze und Verfahren für Prüfungen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung; mit jeweils vier Abschnitten - Grundsätze und Verfahren für Prüfungen der Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften (Compliance-Prüfungen). Jeder Teil umfasst vier Abschnitte, die jeweils in mehrere Kapitel unterteilt sind. In Abschnitt 1 wird der Rahmen für Prüfungen der Rechnungsführung und 3 Artikel 76 des Beschlusses Nr. 26/2010 mit Durchführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung des Rechnungshofs lautet: "Der Hof verabschiedet seine Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien sowie die sich hieraus für die Planung, Ausführung und Veröffentlichung seiner Prüfungsarbeiten ergebenden detaillierten Vorschriften." In Artikel 40 Absatz 2 Buchstabe b heißt es außerdem, dass die Direktoren und Referatsleiter "für die Durchführung der Prüfungsaufgaben im Einklang mit den Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien des Hofes sorgen." FCAM - Einleitung

13 13 Einleitung Compliance-Prüfungen im Kontext der Europäischen Union erläutert. In Abschnitt 2 wird die Planung der Prüfung beschrieben; hierzu gehören die Bestimmung der Wesentlichkeit, die Ermittlung der wichtigsten Risikobereiche durch Verstehen der geprüften Stelle sowie die Gestaltung geeigneter Prüfungshandlungen als Grundlage für eine wirtschaftliche und wirksame Prüfung. In Abschnitt 3 werden die in der Untersuchungsphase einzusetzenden Methoden zur Erlangung ausreichender, relevanter und verlässlicher Prüfungsnachweise dargestellt, die es ermöglichen, Schlussfolgerungen im Hinblick auf das/die Prüfungsziel(e) zu ziehen. In Abschnitt 4 wird dargelegt, welche Arten von Berichten und Prüfungsurteilen im Rahmen der Berichterstattung über die Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen des Hofes abgegeben werden können. Verbindliche Bestandteile sind im gesamten Handbuch als Anweisungen in der SOLL-Form formuliert. Den Nutzern wird geraten, zuerst die Kapitel des allgemeinen Teils zu jenen Aspekten der Prüfungsarbeit zu lesen, zu denen sie Orientierungshilfe suchen. Weitergehende Informationen zu den Prüfungen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung oder zu Compliance-Prüfungen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Kapiteln des Handbuchs, welche der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung oder der Compliance gewidmet sind. FCAM - Einleitung

14 14 Allgemeines - Inhalt HANDBUCH DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE-PRÜFUNG Ausführliches Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 - Allgemeines 2 - Zuverlässigkeit der Rechnungsführung 3 - Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften Glossar und Akronyme TEIL 1 - ALLGEMEINES INHALT Abschnitt 1 - Rahmen Abschnitt 2 - Planung Abschnitt 3 - Untersuchung Abschnitt 4 - Berichterstattung Anhang I - Inhärente Risikofaktoren Anhang II - Einzelheiten zu Komponenten des internen Kontrollsystems Anhang III - Die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes 2010 Anhang IV Umfassender Charakter als Grundlage für die Bestimmung der Art der Modifizierung der Prüfungsurteile des Hofes im Rahmen der Zuverlässigkeitserklärung FCAM - Teil 1 - Inhalt

15 15 Allgemeines - Rahmen HANDBUCH DER PRÜFUNG DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND DER COMPLIANCE-PRÜFUNG 1. ALLGEMEINES Abschnitt 1 - Rahmen Abschnitt 2 - Planung Abschnitt 3 - Untersuchung Abschnitt 4 - Berichterstattung Anhänge TEIL 1. ALLGEMEINES ABSCHNITT 1 - RAHMEN INHALT 1.1 Definition eines Auftrags zur Erlangung von Prüfungssicherheit 1.2 Anwendbarkeit des Handbuchs 1.3 Was hat der Hof zu prüfen? 1.4 Welche Prüfungsberichte und Stellungnahmen sind vorzulegen? 1.5 Das vertraglich verbriefte Zugangsrecht des Hofes 1.6 Die berufsständischen Pflichten des Hofes im Zusammenhang mit Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.7 Arten und Ziele der vom Hof durchgeführten Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.8 Für die Prüfung relevante Aussagen 1.9 Übersicht über den Ablauf von Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen 1.10 Dokumentation der Prüfungsarbeit 1.11 Qualitätssicherung Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

16 16 Allgemeines - Rahmen 1.1 DEFINITION EINES AUFTRAGS ZUR ERLANGUNG VON PRÜFUNGSSICHERHEIT Der Hof führt seine Aufträge so durch, dass er Prüfungsschlussfolgerungen und ggf. ein Prüfungsurteil zu einem bestimmten Thema, sei es zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung oder zur Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften, abgeben kann. Bei den Aufträgen des Hofes handelt es sich um Aufträge zur Erlangung von Prüfungssicherheit (assurance engagements), denn sie stellen darauf ab, den vorgesehenen Nutzern anhand objektiver Kriterien einen erhöhten Grad der Sicherheit bzw. eine erhöhte Zuverlässigkeitsgewähr zu vermitteln. Ein Prüfungsauftrag in diesem Sinne kann sein Hinreichende Prüfungssicherheit Begrenzte Prüfungssicherheit ein Auftrag zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit (Prüfung): hierbei muss der Prüfer das Risiko auf ein vertretbar niedriges Maß reduzieren, um hinreichende Sicherheit als Grundlage für eine positive Formulierung der Prüfungsschlussfolgerung(en) zu erzielen, und erforderlichenfalls für ein Prüfungsurteil, zu dem er anhand der durchgeführten Prüfungshandlungen gelangt ist (z. B. "Der Jahresabschluss stellt ( ) insgesamt sachgerecht/nicht sachgerecht dar..."); ein Auftrag mit begrenzter Prüfungssicherheit (prüferische Durchsicht): der Prüfer nimmt weniger ausführliche Prüfungshandlungen vor, als sie bei einer Prüfung vorgeschrieben sind, und erzielt dadurch ein begrenztes oder mittleres Maß an Sicherheit als Grundlage für eine negative Formulierung seiner Prüfungsschlussfolgerung ("Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass..."). In diesem Handbuch geht es um Aufträge zur Erlangung hinreichender Prüfungssicherheit, die der täglichen Prüfungsarbeit des Hofes entsprechen. Bei etwaigen Prüfungsaufträgen mit begrenzter Prüfungssicherheit kämen die weniger aufwendigen Verfahren gemäß den International Standards on Review Engagements (Internationale Grundsätze für die prüferische Durchsicht) der IFAC und gemäß den ISSAI-Leitlinien zur Anwendung. 1.2 ANWENDBARKEIT DES HANDBUCHS Alle jährlichen Prüfungen und ausgewählte Prüfungen Im Handbuch wird meistens auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union und auf die Kommission Bezug genommen, da diese den wichtigsten Prüfungsbereich des Hofes bilden. Der vorliegende Rahmen gilt jedoch für sämtliche vom Hof durchgeführten jährlichen Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen, einschließlich der Prüfungen Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

17 17 Allgemeines - Rahmen der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), Einrichtungen oder sonstigen Stellen, sowie für sonstige ausgewählte Prüfungen der Rechnungsführung oder Compliance-Prüfungen. 1.3 WAS HAT DER HOF ZU PRÜFEN? In Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie in den Finanzregelungen der EEF und der Einrichtungen und sonstigen Stellen sind die rechtlichen Verpflichtungen des Hofes im Zusammenhang mit Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance- Prüfungen verankert und gleichzeitig die diesbezüglichen Auftragsmodalitäten für den Hof festgelegt. So heißt es beispielsweise im AEUV: i) Prüfungen bezüglich der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung (Prüfungen der Rechnungsführung) Prüfung der Rechnungsführung "Der Rechnungshof prüft die Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Union ( ) [und] jeder von der Union geschaffenen Einrichtung oder sonstigen Stelle, soweit der Gründungsakt [d. h. der Rechtsakt zur Gründung der Einrichtung] dies nicht ausschließt." ii) Prüfungen der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit (Compliance- Prüfungen) Prüfung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit "Der Rechnungshof prüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben ( ). Dabei berichtet er insbesondere über alle Fälle von Unregelmäßigkeiten. Die Prüfung der Einnahmen erfolgt anhand der Feststellungen und der Zahlungen der Einnahmen an die Union. Die Prüfung der Ausgaben erfolgt anhand der Mittelbindungen und Zahlungen." iii) Sonstige Prüfungen Bemerkungen zu besonderen Fragen "Der Rechnungshof kann ferner jederzeit seine Bemerkungen zu besonderen Fragen vorlegen, insbesondere in Form von Sonderberichten (...)". Hiermit wird dem Hof die Möglichkeit eingeräumt, zusätzlich zu den unter i) und ii) ausdrücklich verlangten Prüfungen ausgewählte Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen durchzuführen. 1.4 WELCHE PRÜFUNGSBERICHTE UND STELLUNGNAHMEN SIND VORZULEGEN? Zuverlässigkeitserklärung In Artikel 287 des Vertrags heißt es: "Der Rechnungshof legt dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

18 18 Allgemeines - Rahmen zugrunde liegenden Vorgänge vor (...). Diese Erklärung kann durch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Tätigkeitsbereichen der Union ergänzt werden." Jahresbericht EEF, Einrichtungen und sonstige Stellen Im selben Artikel heißt es weiter: "Der Rechnungshof erstattet nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresbericht." Diese Zuverlässigkeitserklärung 4 wird üblicherweise als Teil des Jahresberichts des Hofes über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans veröffentlicht, der auch spezifische Beurteilungen zu allen größeren Gruppen von Politikbereichen (Themenkreisen) enthält. Wie in den geltenden Finanzregelungen vorgeschrieben, wird für die EEF eine ähnliche Zuverlässigkeitserklärung abgegeben sowie ein Jahresbericht erstellt. Prüfungsberichte werden auch zu den Jahresabschlüssen der Einrichtungen und sonstigen Stellen vorgelegt. Diese Berichte enthalten einer Zuverlässigkeitserklärung entsprechende Prüfungsurteile. Damit sollen der jeweiligen Entlastungsbehörde von Jahr zu Jahr vergleichbare Berichte übermittelt und eine stärkere Harmonisierung des Prüfungsansatzes erzielt werden. Angaben zu den veröffentlichten Arten von Prüfungsberichten können Tabelle 14 in Kapitel des allgemeinen Teils dieses Handbuchs entnommen werden. 1.5 DAS VERTRAGLICH VERBRIEFTE ZUGANGSRECHT DES HOFES Prüfung bis zur Ebene des Endbegünstigten Verschwiegenheitspflicht Der AEUV (Artikel 287) verleiht dem Hof das Recht, "an Ort und Stelle bei den anderen Organen der Union, in den Räumlichkeiten der Einrichtungen oder sonstigen Stellen, die Einnahmen oder Ausgaben für Rechnung der Union verwalten, sowie der natürlichen und juristischen Personen, die Zahlungen aus dem Haushalt erhalten, und in den Mitgliedstaaten" zu prüfen. Somit kann der Hof bis zur Ebene des Endbegünstigten prüfen. Die Bediensteten der Europäischen Union haben äußerstes Stillschweigen über die ihnen in Ausübung ihrer Tätigkeit oder in Verbindung damit bekannt gewordenen Tatsachen und Informationen zu bewahren 5. Wegen der dem Hof gewährten umfänglichen Zugangsrechte zu Informationen ist diese Verschwiegenheitspflicht von besonderer Bedeutung, zumal die von den Bediensteten bearbeiteten Informationen häufig sensibler Natur sind. 4 Üblicherweise DAS (nach dem französischen Begriff "déclaration d'assurance") genannt. 5 Statut der Beamten der Europäischen Union, Artikel 17-19, Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union, Artikel 11. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

19 19 Allgemeines - Rahmen 1.6 DIE BERUFSSTÄNDISCHEN PFLICHTEN DES HOFES IM ZUSAMMENHANG MIT PRÜFUNGEN DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND COMPLIANCE-PRÜFUNGEN ISA und INTOSAI-Richtlinien Die Prüfungsstrategie des Hofes besteht darin, seine Prüfungen in Übereinstimmung mit den Richtlinien für die Finanzkontrolle und dem Pflichten- und Verhaltenskodex der INTOSAI sowie den internationalen Berufsgrundsätzen für Abschlussprüfer der IFAC durchzuführen, sofern diese im EU-Kontext anwendbar sind. Die Internal Standards on Auditing (ISA) und die INTOSAI-Richtlinien sind für Prüfungen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und analog für Prüfungen der Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften relevant (Compliance). 1.7 ARTEN UND ZIELE DER VOM HOF DURCHGEFÜHRTEN PRÜFUNGEN DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND COMPLIANCE- PRÜFUNGEN Aufgrund seiner Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen soll der Hof in die Lage versetzt werden, eine Prüfungsschlussfolgerung im Hinblick auf die jeweiligen Prüfungsziele und ggf. ein Prüfungsurteil abzugeben. Auf der Grundlage der vorstehend dargelegten rechtlichen Verpflichtungen umfassen die Prüfungen der Rechnungsführung und die Compliance-Prüfungen des Hofes in der Regel Prüfungen i) Zuverlässigkeit der Rechnungsführung ii) Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung, die sich auf die Jahresabschlüsse und die Übersicht(en) über den Haushaltsvollzug erstrecken: übergeordnetes Prüfungsziel hinsichtlich der Zuverlässigkeit ist zu ermitteln, ob die Jahresrechnung die Vermögens- und Finanzlage und die Ergebnisse der Vorgänge und Cashflows in Übereinstimmung mit dem maßgebenden Regelwerk der Rechnungslegung in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht darstellen; der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der der Jahresrechnung zugrunde liegenden Vorgänge: übergeordnetes Prüfungsziel hinsichtlich der Einhaltung der maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften ist zu ermitteln, ob die Vorgänge in allen wesentlichen Belangen mit den maßgebenden Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften (d. h. AEUV, Haushaltsordnung, Durchführungsbestimmungen, spezifische Rechtsvorschriften, Finanzierungsbeschlüsse und Vertragsbestimmungen) übereinstimmen; Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

20 20 Allgemeines - Rahmen iii) Ausgewählte Compliance- Prüfungen zu ausgewählten Themen, die aufgrund ihrer Priorität zu einem gegebenen Zeitpunkt ausgewählt werden: die Ziele derartiger Prüfungen hängen von der Art der jeweiligen Prüfungsaufgabe ab, beispielsweise Ermittlung der Ursachen des bei früheren Prüfungen festgestellten gehäuften Auftretens vorschriftswidriger oder nicht ordnungsgemäßer Vorgänge, oder der Funktionsweise eines bestimmten Kontrollsystems auf der Ebene der Kommission und der Mitgliedstaaten. Im Zuge von Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen wird die Wirksamkeit interner Kontrollsysteme überprüft. Diese Systeme können auf i) die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung oder ii) die Verhinderung oder Aufdeckung und Korrektur vorschriftswidriger oder nicht ordnungsgemäßer Einnahmen- und Ausgabenvorgänge ausgelegt sein. 1.8 FÜR DIE PRÜFUNG RELEVANTE AUSSAGEN Definition von Aussagen Zuverlässigkeit Für die Periode Die vorstehend genannten Prüfungsziele werden durch spezifische Prüfungsziele ergänzt. Letztere können auch unter dem Gesichtspunkt von Aussagen oder Erklärungen des Managements der geprüften Stelle angesehen werden. Solche Aussagen können explizit (beispielsweise Aussage des Managements der geprüften Stelle, dass der Jahresabschluss auf der Grundlage der IPSAS aufgestellt wurde) oder implizit sein (beispielsweise wenn eine geprüfte Stelle stillschweigend davon ausgeht, dass Vorgänge, zu denen Zahlungen geleistet wurden, aufgrund der geltenden Regelung zulässig sind). Der Prüfer verwendet Aussagen zur Überprüfung der verschiedenen Arten von potenziellen falschen Angaben oder Verstößen. Die spezifischen Aussagen zur Zuverlässigkeit, zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit sowie zu den internen Kontrollsystemen lauten wie folgt: Zuverlässigkeit a) Aussagen zu Arten von Vorgängen und Ereignissen für den geprüften Zeitraum Eintritt Erfasste Vorgänge und Ereignisse haben stattgefunden und sind der geprüften Stelle zuzurechnen. Vollständigkeit Alle Vorgänge und Ereignisse, die erfasst werden mussten, wurden aufgezeichnet. Genauigkeit Beträge und andere Daten zu aufgezeichneten Vorgängen und Ereignissen wurden angemessen erfasst. Periodenabgrenzung Vorgänge und Ereignisse wurden in der richtigen Berichtsperiode erfasst. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

21 21 Allgemeines - Rahmen Ausweis/Kontenzuordnung Vorgänge und Ereignisse wurden auf den richtigen Konten erfasst. Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit - Haushaltsmittel sind verfügbar 6. Zum Abschlussstichtag b) Aussagen zu Kontensalden zum Abschlussstichtag Vorhandensein Vermögenswerte und Schulden sowie das Eigenkapital sind vorhanden. Rechte und Verpflichtungen Die geprüfte Stelle hält die Rechte an Vermögenswerten bzw. hat die Kontrolle darüber, Schulden stellen Verpflichtungen der geprüften Stelle dar. Vollständigkeit Alle Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalposten, die zu erfassen sind, wurden erfasst. Bewertung und Zuordnung Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalpositionen sind mit angemessenen Beträgen im Abschluss enthalten, Anpassungen bei Bewertung oder Zuordnung wurden in angemessener Weise erfasst. Darstellung c) Aussagen zur Darstellung im Abschluss und zu den Abschlussangaben Eintritt sowie Rechte und Verpflichtungen Im Abschluss angegebene Ereignisse, Vorgänge und andere Sachverhalte haben stattgefunden und sind der geprüften Stelle zuzurechnen. Vollständigkeit Alle Angaben, die im Abschluss enthalten sein müssen, sind enthalten. Ausweis und Verständlichkeit Finanzinformationen sind in angemessener Weise dargestellt und erläutert, die Abschlussangaben sind deutlich formuliert. Genauigkeit und Bewertung Finanzinformationen und andere Informationen sind angemessen und mit zutreffenden Beträgen angegeben. Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit Realität und Bestimmbarkeit des Werts Die zugrunde liegenden Vorgänge sind tatsächlich vorhanden und exakt bestimmt. Förderfähigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge Die Förderkriterien 6 Bezüglich eines vorschriftswidrigen oder nicht ordnungsgemäßen Vorgangs wird nicht erklärt, dass er die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung beeinträchtigt, wenn er ordnungsgemäß in der Rechnungsführung erfasst ist. Die finanziellen Auswirkungen oder Risiken von Unregelmäßigkeiten müssen jedoch angemessen angegeben werden. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

22 sind bei den verschiedenen Vorgängen erfüllt. 22 Allgemeines - Rahmen Einhaltung anderer rechtlicher Anforderungen Sonstige Kriterien (andere als die Förderfähigkeit) sind erfüllt. Richtigkeit der Berechnungen Alle Berechnungen sind korrekt erfolgt. Vollständigkeit und Genauigkeit der Rechnungslegung Sämtliche Vorgänge wurden - nur einmal abgebildet und sind in der richtigen Berichtsperiode und zum richtigen Wert erfasst. Tabelle 1: Arten und Ziele von Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen Prüfungen der Rechnungsführung Compliance-Prüfungen Zuverlässigkeit des Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Gegenstand Jahresabschlusses Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden maßgebenden Gesetze und anderen Rechtsvorschriften Vorgänge bei ausgewählten Themen Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme 7 Art der Aufgabe Wiederkehrende Aufgaben: die Prüfungsprogramme für diese Aufgaben bleiben in der Regel von Jahr zu Jahr unverändert Ausgewählte Aufgabe: das Prüfungsprogramm hängt vom spezifischen Prüfungsziel ab Wiederkehrende oder ausgewählte Aufgabe Inhalt der Aufgabe Untersuchung des Abschlusses, Ermittlung, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt Überprüfung von Verfahren und finanziellen Aufzeichnungen zur Ermittlung, ob erlassene Gesetze, Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren eingehalten werden; Prüfung der Realität und der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge Prüfung der Systeme zur Ermittlung, ob sie gemäß ihrer Zweckbestimmung - Zuverlässigkeit oder Einhaltung der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften - wirksam funktionieren Eintritt; Vollständigkeit; Eintritt; Vollständigkeit; Abhängig vom Genauigkeit; Genauigkeit; Prüfungsziel/den Periodenabgrenzung; Periodenabgrenzung; Prüfungszielen Aussagen Ausweis; Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit; Vorhandensein; Rechte und Verpflichtungen; Vorhandensein; Rechte und Bewertung und Verpflichtungen; Bewertung Förderfähigkeit. und Zuordnung; Unterscheidung zwischen 7 Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme - Das System wurde sachgerecht gestaltet und aufrechterhalten und funktionierte während des gesamten Zeitraums ununterbrochen wirksam. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

23 23 Allgemeines - Rahmen die Periode betreffenden Ereignissen, Ereignissen zum Abschlussstichtag und Darstellung. Sachgerechte Gestaltung; Aufrechterhaltung und ununterbrochen wirksames Funktionieren der Systeme Die meisten Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen fallen im Rahmen der Arbeiten zur Erstellung der Zuverlässigkeitserklärung an Ein erheblicher Teil der für Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen verfügbaren Ressourcen des Hofes wird für die Prüfungen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit im Zusammenhang mit dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (bekannt als Zuverlässigkeitserklärung, DAS, gemäß AEUV) eingesetzt. Die übrigen Ressourcen werden für Prüfungen der Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit im Zusammenhang mit den EEF, Einrichtungen und sonstigen Stellen sowie für ausgewählte Prüfungen eingesetzt. 1.9 ÜBERSICHT ÜBER DEN ABLAUF VON PRÜFUNGEN DER RECHNUNGSFÜHRUNG UND COMPLIANCE-PRÜFUNGEN Entscheidungsprozess auf der Grundlage von pflichtgemäßem Ermessen Die Prüfungen der Rechnungsführung und Compliance-Prüfungen des Hofes umfassen einen Prozess der Sammlung, Aktualisierung und Analyse von Informationen aus unterschiedlichen Quellen mit dem Ziel, auf der Grundlage von pflichtgemäßem Ermessen Entscheidungen zu treffen und Schlussfolgerungen zu ziehen sowie ggf. ein Prüfungsurteil abzugeben. Wenngleich die Planungs-, Untersuchungs- und Berichterstattungsphasen in diesem Handbuch linear dargestellt sind, handelt es sich insgesamt, wie nachstehend veranschaulicht, um einen iterativen Prozess. Dementsprechend führt der Prüfer möglicherweise einige der Verfahren gleichzeitig durch oder kehrt an einer beliebigen Stelle des Prozesses aufgrund neuer Informationen zu einem vorhergehenden Schritt zurück, um ihn neu zu überdenken. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

24 24 Allgemeines - Rahmen Abbildung 1: Zeitlicher Ablauf des Prüfungsprozesses PLANUNG Beurteilung wesentlicher Risiken durch Verstehen des Prüfungsumfelds - Sammlung und Analyse von Informationen Gestaltung von Prüfungshandlungen UNTERSUCHUNG Durchführung von Prüfungshandlungen - Funktionsprüfungen, analytische und sonstige aussagebezogene Prüfungshandlungen Beurteilung der Ergebnisse im Lichte der Erwartungen - ggf. Überarbeitung des Ansatzes BERICHTERSTATTUNG Formulierung von Prüfungsschlussfolgerungen und/oder eines Prüfungsurteils Entwurf des Berichts Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

25 25 Allgemeines - Rahmen 1.10 DOKUMENTATION DER PRÜFUNGSARBEIT ISSAI 1230 [ISA 230] Das Ziel des Abschlussprüfers ist die Erstellung einer Dokumentation, die eine ausreichende und geeignete Aufzeichnung der Grundlage für den Vermerk des Abschlussprüfers bietet und Nachweise darüber liefert, dass die Prüfung in Übereinstimmung mit den ISA und den maßgebenden gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen geplant und durchgeführt wurde Zeitgerechte Erstellung der Prüfungsdokumentation Dokumentation der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise Zusammenstellung der Prüfungsakten Änderungen der Prüfungsdokumentation Zeitgerechte Erstellung der Prüfungsdokumentation Der Prüfer sollte die Prüfungsdokumentation zeitgerecht erstellen Dokumentation der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise Der Prüfer sollte die Prüfungsdokumentation so erstellen, dass ein an der Prüfung nicht beteiligter erfahrener Prüfer daraus Folgendes entnehmen kann: Art, zeitliche Einteilung und Umfang der durchgeführten Prüfungshandlungen; Ergebnisse der Prüfungshandlungen und erlangte Prüfungsnachweise; bedeutsame Sachverhalte, die sich während der Prüfung ergeben, die gezogenen Schlussfolgerungen und bedeutsame Beurteilungen nach pflichtgemäßem Ermessen, die im Zusammenhang mit diesen Schlussfolgerungen getroffen wurden. Nachweise sollten zeitnah und in elektronischer oder sonstiger Form und Der Prüfer sollte i) über eine ausreichende und geeignete Aufzeichnung der Grundlage für die Prüfungsschlussfolgerungen und ggf. das Prüfungsurteil sowie ii) über Nachweise dafür verfügen, dass die Prüfung in Übereinstimmung mit den internationalen Prüfungsgrundsätzen und den maßgebenden Gesetzen und sonstigen rechtlichen Anforderungen durchgeführt wurde. Planung, Untersuchung und Berichterstattung sollten zeitnah im elektronischen Prüfungsunterstützungssystem des Hofes, das standardisierte Prüfungsprogramme und Arbeitsunterlagen enthält, sowie ggf. in Papierordnern dokumentiert werden. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

26 26 Allgemeines - Rahmen Zusammenstellung der Prüfungsakten Der Prüfer sollte die Zusammenstellung der endgültigen (laufenden) Prüfungsakten in angemessener Zeit nach dem Datum des Vermerks des Abschlussprüfers abschließen. in General- oder laufenden Akten vorliegen Langzeitinformationen, die für künftige Prüfungen nützlich sind, sollten in einer Generalakte gesammelt werden, die regelmäßig zu aktualisieren ist, während Informationen zu laufenden Prüfungen in einer laufenden Akte gesammelt werden sollten Änderungen der Prüfungsdokumentation Führt der Prüfer in Ausnahmefällen nach dem Datum des Vermerks des Abschlussprüfers neue oder zusätzliche Prüfungshandlungen durch oder zieht neue Schlussfolgerungen, sollte er Folgendes dokumentieren: die gegebenen Umstände, die neu oder zusätzlich durchgeführten Prüfungshandlungen, die erlangten Prüfungsnachweise und die gezogenen Schlussfolgerungen sowie wann und von wem die resultierenden Änderungen der Prüfungsdokumentation vorgenommen und soweit erforderlich durchgesehen wurden QUALITÄTSSICHERUNG ISQC1 ISSAI 40 ISSAI 1220 [ISA 220] Das Ziel des Hofes besteht darin, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten und aufrechtzuerhalten, um hinreichende Sicherheit darüber zu haben, dass a) der Hof und seine Mitarbeiter berufliche Standards sowie maßgebende gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen beachten und b) die vom Hof erstellten Berichte unter den gegebenen Umständen angemessen sind Definition von Qualitätssicherung Bestandteile eines Qualitätssicherungssystems Definition von Qualitätssicherung Qualitätssicherung besteht aus allen im Zuge des Prüfungsprozesses ergriffenen Maßnahmen und durchgeführten Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, die Qualität der Prüfungsarbeit und des daraus resultierenden Berichts sicherzustellen. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

27 27 Allgemeines - Rahmen Bestandteile eines Qualitätssicherungssystems Das vom Hof eingerichtete und aufrechterhaltene Qualitätssicherungssystem beinhaltet Regelungen und Verfahren zu jedem der folgenden Bestandteile: a) Führungsverantwortung für die Qualität innerhalb des Hofes b) einschlägige berufsethische Verhaltensanforderungen c) Auftragsannahme und -fortführung d) Personalwesen e) Auftragsdurchführung (Qualitätssicherung) f) Nachschau (Qualitätskontrolle) Der Hof dokumentiert seine Regelungen und Verfahren und bringt sie seinem Personal zur Kenntnis. Die Aufrechterhaltung eines Qualitätssicherungssystems bedeutet laufende Nachschau und das Bekenntnis zu fortlaufender Verbesserung. Prüfungshandbuch - Teil 1 - Abschnitt 1

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