CNW GmbH Ihre Agentur für die Au-pair-Vermittlung in der Schweiz

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1 CNW GmbH Ihre Agentur für die Au-pair-Vermittlung in der Schweiz Arbeiten als Au-pair- eine breit verbreitete Beschäftigung Die Au-pair-Beschäftigung bezeichnet eine befristete Anstellung junger Ausländer, hauptsächlich Mädchen, in Gastfamilien, zwecks Verbesserung ihrer sprachlichen und eventuell professionellen Kenntnisse und ihres Allgemeinwissens durch ein tieferes Kennenlernen des Gastlandes, gegen Kinderbetreuung und Unterstützung im Haushalt. Während es früher auf freundschaftlicher Basis zwischen Familien, die sich kennen, oder durch die Vermittlung gemeinsamer Freunde geregelt wurde, hat sich heute das Arbeiten als Au-pair zu einem eigenartigen sozialen Phänomen entwickelt, angesichts der Häufigkeit und der großen Anzahl der Beschäftigten. Die als Au-pair angestellten Personen bilden eine eigene Kategorie, die weder zu der Kategorie der Studenten noch zu der der Arbeiter gehört. Diese spezielle Kategorie weist Merkmale der beiden anderen auf. Angesichts der Unerlässlichkeit, eine adäquate soziale Sicherheit der als Aupair beschäftigten Personen zu gewährleisten, und inspiriert durch die Prinzipien der Europäischen Sozialcharta, hat der Europarat das Europäische Übereinkommen über die Au-pair- Beschäftigung erarbeitet, das am 24. November 1969 zur Unterzeichnung von den Mitgliedsstaaten des Europarates freigegeben wurde. Die Schweizerische Eidgenossenschaft ist einer der ersten Staaten, die das Europäische Übereinkommen über die Au-pair- Beschäftigung unterzeichnet haben. In Übereinstimmung mit den materiellen und moralischen kantonalen Bedingungen im Land, hat sich die Schweiz engagiert, die Anordnungen dieses Übereinkommens zu unterstützen und diese auf ihrem Gebiet anzuwenden. Ihre Vorteile als Au-pair in der Schweiz Für die jungen Leute, die ins Ausland gehen möchten, um ihre sprachlichen Kenntnisse zu vertiefen und in Sicherheit und hoher Lebensqualität ihr Allgemeinwissen aufzubessern, ihre Horizonte durch ein intensives Kennenlernen eines anderen Landes zu erweitern, ist die Schweiz der ideale Aufenthaltsort. Das schönste unter den Alpenländern, liegt die Schweiz im Herzen Europas, wo einige europäische Sprachen und Kulturen zusammenfließen. Kein anderes Land bietet eine so breite Vielfalt auf einem so kleinen Gebiet. Die für die Schweiz typische Mehrsprachigkeit stellt eine wahre Quelle des kulturellen Reichtums dar. Je nach Ihren Wünschen, haben Sie in der Schweiz die Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse in

2 einer der Hauptsprachen des Landes zu verbessern, unter anderem Deutsch, Französisch und Italienisch. Erwiesen seit Jahrhunderten als Modell für eine tolerante, friedliche, erfolgreiche multikulturelle und mehrsprachige Gesellschaft, ist die Schweiz gleichzeitig ein sicheres Land, das optimale Lebensqualität bietet. Für die Lebensqualität sowohl in den Städten als auch in den Vororten ist die Schweiz nach allen Kriterien hoch bewertet: Einkommen, Gesundheitswesen, Klima und Geografie, politischer Stabilität und Sicherheit, Unterhaltung, Familien- und Gesellschaftsleben. Durch Ihren Aufenthalt in der Schweiz als Au-pair werden Sie Erfahrungen gewinnen können, die zu Ihrer weiteren Persönlichkeitsbildung beitragen werden. In einer familiären und kosmopolitischen Umgebung werden Sie die Gelegenheit haben, neue Freunde kennen zu lernen, die Werte und die Geheimnisse der Prosperität eines kleinen Landes zu erfahren, das über keine Bodenschätze verfügt, es aber geschafft hat, sich zu einem Land mit bewundernswert hohem Lebensstandard zu entwickeln; sich durch die Kultur, Weisheit, Disziplin und den lehrreichen Pragmatismus des schweizerischen Volkes zu bereichern, wobei Sie gleichzeitig die allgemein anerkannten und für die Schweiz typischen idealen Bedingungen (Sicherheit und hoher Lebensstandard) genießen können. Während Ihres Aufenthaltes in der Schweiz werden Sie als Au-pair keine hohen Kosten tragen müssen. Ihre Stelle als Au-pair garantiert Ihnen einen hohen Gehalt, sehr gute und flexible Arbeitsbedingungen, sowie umfangreiche Sozialversicherung, kennzeichnend für den Arbeitsmarkt in der Schweiz. 2 Anweisung und Anstellungsbedingungen für Au-pair in der Schweiz Die Zulassung von Personen angestellt als Au-pair in der Schweiz beruht auf den Prinzipien des Europäischen Übereinkommens des Europarates vom über die Au-pair- Beschäftigung, die zum Ziel haben, Schutz der als Au-pair Beschäftigten zu gewährleisten. Analog zu diesem Übereinkommen, gemäß der in allen EU-Mitgliedstaaten üblichen Praxis und nach den gesetzlichen Regelungen in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, die das Recht ausländischer Bürger auf Aufenthalt und Arbeit definieren, können Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit in der Schweiz erteilt werden, wenn die unten angeführten Voraussetzungen erfüllt sind und vertraglich geregelt werden: Altersgrenze Die Personen aus EU-Staaten müssen zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. Die Personen aus nicht EU-Staaten müssen zwischen 18 und 25 Jahre alt sein und dürfen nur von einer anerkannten Organisation, gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) vermittelt werden.

3 Kommunikationssprache in der Familie Die Gastfamilie, sowie die regionale Umgebung, muss eine andere Sprache sprechen als die Kommunikationssprache des Au-Pairs. Je nach Kantonen in der Schweiz, kann die Kommunikationssprache Französisch, Deutsch oder Italienisch sein. 3 Arbeit Die Arbeit darf nur leichte Aufgaben im Haushalt und Kinderbetreuung umfassen, wobei das Au- Pair eine entsprechende Vergütung dafür bekommen muss. Die Hausfrau/der Hausherr sollte mindestens während der Hälfte der Arbeitszeit des Au-Pairs im Haushalt anwesend sein. Arbeitszeit und freie Tage in der Woche Die Dauer der Arbeitszeit darf höchstens 5 Stunden pro Tag, (30 Stunden pro Woche), sein, wobei mindestens ein freier Tag pro Woche gewährleistet sein muss. Innerhalb von vier Wochen müssen mindestens zwei der freien Tage auf Sonntage fallen. Sprachausbildung und Verbesserung der Sprachkenntnisse Das Besuchen eines Sprachkurses (mindestens 120 Stunden insgesamt) in der Kommunikationssprache des Aufenthaltsortes ist obligatorisch, die Anmeldung muss von dem Arbeitgeber vor der Ausstellung der Arbeitserlaubnis gewährleistet sein. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, das Besuchen der Unterrichtstunden zu kontrollieren, sowie bei Problemen dem Au-Pair eventuell zu helfen. Das Besuchen der Unterrichtsstunden muss spätestens vier Wochen nach der Einreise der Person anfangen. Die Kosten für die Ausbildung werden von der Gastfamilie übernommen. Kost und Logis Die Au-Pairs dürfen bei der Gastfamilie wohnen, wobei sie auch Essen bekommen und über ein eigenes möbliertes Zimmer verfügen, das Recht haben, das Badezimmer und die Toilette sowie die anderen Nebenräume in der Wohnung der Gastfamilie zu benutzen. Reisekosten Falls die Gastfamilie möchte, dass sich der/die Au-pair-Kandidat/Kandidatin vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages persönlich vorstellt, übernimmt die Gastfamilie die damit verbundenen Reisekosten. Nach der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages übernimmt ebenso die Gastfamilie die Reisekosten des Au-Pairs von seinem Wohnort im Ausland nach dem Arbeitsort in der Schweiz. Dauer der Beschäftigung Der Arbeitsvertrag ist befristet auf höchstens 12 Monate. Für Bürger eines EG/EFTA- Mitgliedsstaates kann der Arbeitsvertrag für dieselbe Gastfamilie auf höchstens 24 Monate verlängert werden.

4 Vergütung Die Mindestnettovergütung wird auf der Basis der kantonalen Richtlinien errechnet und monatlich bar ausgezahlt. Je nach Aufenthaltsort, beträgt die bar auszuzahlende Mindestnettovergütung zurzeit zwischen 600,-- und 800,-- Franken. Neben der monatlichen Mindestnettovergütung, bekommt das Au-Pair noch Vergütung in Naturalien für Kost und Logis, die nach den Bestimmungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Land festgelegt wird. Falls das Au-Pair in den freien Tagen das ihm zustehende Essen nicht verzehrt hat, hat das Au-Pair das Recht, eine Vergütung für Essen zu erhalten, gemäß den Normen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Land. Während des Urlaubs hat das Au-Pair das Recht, die bar auszuzahlende Vergütung zu beziehen, sowie eine Entschädigung für die nicht in Gebrauch genommene Vergütung in Naturalien zu bekommen, gemäß den Normen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) im Land. Die Normen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz, die die Vergütung in Naturalien betreffen, sind zurzeit folgende: 4 Pro Monat Pro Tag Frühstück SFr SFr. Mittagessen SFr SFr. Abendessen SFr SFr. Insgesamt Kost SFr SFr. Logis SFr SFr. Insgesamt Kost und Logis: SFr SFr. Urlaub Bei einer ganzjährigen Beschäftigung haben die über 20-jährigen Personen, die als Au-Pair angestellt sind, das Recht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub, und die Personen unter 20- auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. Sofern keine weitere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Zeit, die das Au-Pair mit der Gastfamilie auf Reisen oder im Urlaub verbringt, nicht als Inanspruchnahme des Jahresurlaubs. Sozialversicherungen, Kranken- und Unfallversicherung Die als Au-Pair angestellten Personen müssen sowohl sozial- und krankenversichert als auch unfallversichert sein. Die Quellensteuer, die Raten des Au-Pairs für die Sozialversicherung und die Hälfte des Beitrags für die Krankenversicherungsprämie, sowie die ganze Unfallversicherungsprämie für die arbeitsfreie Zeit können von der Vergütung abgezogen werden. Steuerpflicht Das Au-Pair wird steuerpflichtig ab dem Jahr, in dem es das 19. Lebensjahr vollendet.

5 5 Allgemeine Bedingungen Die allgemeinen Bedingungen für eine Au-Pair-Beschäftigung werden gemäß den Anforderungen des im Kanton gültigen allgemeinen Arbeitsvertrags für Beschäftigten im privaten Haushalt bestimmt. Die Gastfamilie und das Au-Pair verpflichten sich, die oben angeführten Bedingungen ausnahmslos einzuhalten, durch die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags - eine unerlässliche Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zur Au-pair-Beschäftigung in der Schweiz. Das Au-Pair darf erst nach der Bewilligung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zur Au-pair- Beschäftigung in der Schweiz die Arbeitsstelle antreten. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist Gegenstand der Bestimmungen für Einreise und kurzzeitigen Aufenthalt in der Schweiz, die ausländischen Bürgern ausgestellt wird. Bei der Vermittlung von Au-Pairs in der Schweiz kontrolliert die CNW Creative New World GmbH die exakte Einhaltung der Bedingungen zur Anstellung eines Au-Pairs, koordiniert die Handlungen zwischen den schweizerischen Gastfamilien und den kantonalen Migrationsbehörden zwecks einer schnellen und reibungslosen Erteilung der benötigten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. CNW Creative New World GmbH Von SECO bewilligte Agentur für die Vermittlung von Au-pairs in der Schweiz Uetliburg, Januar 2015

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