Evaluationsprojekt PerSEH. Auswertung der schriftlichen Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

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1 Evaluationsprojekt PerSEH Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Auswertung der schriftlichen Befragung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Im Auftrag des Landeswohlfahrtsverbands Hessen (LWV Hessen) Projektzeitraum: April 2010 bis Mai 2011 Evaluationsteam: Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Dr. Johannes Schädler Nadja Althaus, M.A. Integrative Heilpädagogik/Inclusive Education Dipl. Gerontol. Cordula Barth Mai 2011 Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Durchführung der Befragung Beteiligung an der Befragung Veränderungen in der fachlichen Arbeit Organisatorische Aspekte der Einführung von PerSEH bzw. dem Praxistest Aufwand durch die Umstellung auf PerSEH bzw. den Praxistest Allgemeine Einschätzung Zeitlicher Aufwand für einzelne Arbeitsschritte Einschätzung des Gesamtaufwandes Aufwand in der Umstellungsphase Einschätzungen zu den Instrumenten und Verfahren Der ITP Die Arbeit der Hilfeplankonferenz (HPK) Perspektiven von PerSEH Zusammenfassende Auswertung

3 1 Durchführung der Befragung Mit dem Arbeitspaket konnten sehr viele Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer und des LWV Hessen, die mit dem Projekt PerSEH befasst sind, in die Evaluation einbezogen werden. Die hier befragten Personen sind insbesondere mit der Erstellung von Integrierten Teilhabeplänen (ITP) Hessen und mit der Durchführung von Hilfeplankonferenzen (HPK) befasst. Im Gesamt der Evaluation können vor diesem Hintergrund insbesondere folgende Fragen bearbeitet werden: Welche Einschätzung bestehen seitens der Mitarbeiter/innen zu den Auswirkungen der Umstellung auf die personenzentrierten Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen? Können die Ziele, die sich mit PerSEH verbinden, in der alltäglichen Arbeit realisiert werden? Welcher Zeitaufwand ist mit der Umstellung und der Anwendung der neuen Instrumente und Verfahren verbunden? Ermöglichen die Instrumente eine personenzentrierte Planung und Erbringung von Leistungen? Werden die eingesetzten Instrumente und Verfahren als angemessen für die jeweilige Zielgruppe erachtet? Zur Erhebung wurde ein weitgehend identischer Fragebogen für die Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer und des LWV Hessen konzipiert. In die Befragung der Mitarbeiter des LWV Hessen wurden auch die mit der Integrierten Teilhabeplanung befassten Mitarbeiter der Gesundheitsämter einbezogen. Die hier erfolgte Zusammenfassung von Mitarbeitern der Leistungserbringer und der Gesundheitsämter führt zu einem gewissen Maß an Unschärfe, da deren Aufgaben und Rollen im Prozess der integrierten Teilhabeplanung stark differieren. Allerdings macht das Bestreben, die Anonymität der Mitarbeiter der Gesundheitsämter zu wahren, diesen Kompromiss erforderlich. Entwürfe der Fragebögen wurden den Beteiligten im Herbst 2010 mit der Bitte um Rückmeldungen und Anregungen zur Verfügung gestellt, so dass Verbesserungsvorschläge aufgenommen werden konnten. Die Fragebögen wurden zudem einem Pretest mit drei Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und mit drei Mitarbeiter/innen des LWV Hessen, jeweils aus unterschiedlichen Fachbereichen, unterzogen. Der Fragebogen steht auf der Interseite der Begleitforschung ( unter Dokumente und Downloads weiterhin für Interessierte zur Verfügung. Die Fragebögen sind in folgende Abschnitte gegliedert: 1. Fragen zur Person, 2. Fragen zur Umstellung auf PerSEH bzw. den Praxistest, 3. Fragen zum Aufwand durch die Umstellung, 4. Fragen zur Einschätzung der Instrumente und Verfahren und eine Abschlussfrage zu den Perspektiven von PerSEH. In den einzelnen Teilen wurden die Befragten anzugeben, ob bestimmte Aussagen zutreffen. Dabei kommt durchweg die folgende Skala zur Anwendung: 1 = trifft zu 2 = trifft eher zu 3 = trifft eher nicht zu 4 = trifft nicht zu 5 = weiß nicht - 3 -

4 Die im Folgenden in Tabellen angegebenen Mittelwerte beziehen sich immer auf die Werte (1) bis (4). Falls die Kategorie weiß nicht (5) gewählt wurde, wird dies nicht in die Bewertung einbezogen. Die in den Tabellen angegebenen Mittelwerte beziehen sich insofern nicht anders angegeben - auf alle Mitarbeiter/innen, die eine Angaben gemacht haben. In den weiteren Auswertungen werden die Kategorien (1) und (2) (Zustimmung) bzw. (3) und (4) (Ablehnung) zusammengefasst. Zudem wurden Auswertungen vorgenommen, die zwischen unterschiedlichen Gruppen von Mitarbeitern unterscheiden. Da diese Auswertungen eine sehr unterschiedliche und teilweise nur kleine Grundgesamtheit aufweisen, sind Abweichungen statistisch nicht eindeutig signifikant und die Ergebnisse und Aussagen daher als Tendenz zu verstehen. In vielen Fällen wird der Wert n angegeben. Das ist die Anzahl der gültigen Angaben, die in die Auswertung einbezogen werden konnte. Die Fragebögen wurden an die Leistungserbringer bzw. an den LWV Hessen mit der Bitte versandt, diese an die Mitarbeiter weiterzuleiten. Zugleich wurde darum gebeten, die Anzahl der ausgegebenen Fragebögen zurückzumelden, um den Rücklauf zu errechnen. Der Versand der Fragebögen erfolgte in der ersten Januarwoche Es lag jedem Fragebogen ein Freiumschlag zur kostenloses Rücksendung bei. Es bestand für die Befragten auch die Möglichkeit, den Fragebogen online zu bearbeiten. Die Rücksendefrist wurde zunächst auf den 4. Februar 2011 festgelegt und dann per an die Einrichtungen bis zum 18. Februar 2011 verlängert. Es konnten alle Fragebögen berücksichtigt werden, die bis zum 23. Februar 2011 eingegangen sind. 2 Beteiligung an der Befragung Nach den Rückmeldungen wurden 317 Fragebögen an die Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer und der Gesundheitsämter weitergegeben. Es wurden 196 ausgefüllte Fragebögen zurückgesandt, davon 46 online. Daraus ergibt sich ein Rücklauf von 62%. Darunter befinden sich 12 Fragebögen, die an Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter weitergegeben wurden und zu 80% zurückgesandt wurden. Aufgrund der kleinen Zahl werden sie in der Untersuchung nur an ausgewählten Stellen gesonderte ausgewertet. Nach den Rückmeldungen des LWV Hessen wurden 28 Fragebögen an die Mitarbeiter/innen weitergeben. Es wurden 21 Fragebögen zurückgesandt. Dies entspricht einem Rücklauf von 75%. Insgesamt wurden also 217 Fragebögen in die Auswertung einbezogen, was einer Rücklaufquote von 63% entspricht. Die Befragung darf durch den hohen Rücklauf als repräsentativ für alle Mitarbeiter/innen gelten. Es gibt keine Hinweise, dass sich bestimmte Gruppen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht an der Befragung beteiligt haben. Es beteiligten sich: 71 Mitarbeiter/innen, die vornehmlich mit Menschen mit Lernschwierigkeiten arbeiten, was einer Rücklaufquote von 46% entspricht, 106 Mitarbeiter, die vornehmlich mit Menschen mit seelischer Behinderung und / oder Suchterkrankungen arbeiten, was einer Rücklaufquote von 65% entspricht und 18 Mitarbeiter, die vornehmlich mit Menschen mit körperlicher Behinderung / HIV / AIDS Erkrankungen arbeiten, was einer Rücklaufquote von 60% entspricht. In 22 Fällen wurden keine Angaben gemacht oder es wurden zwei Gruppen genannt, mit denen vornehmlich zusammengearbeitet wird

5 Die Frage, In welcher Region sind sie tätig, wurde nur den Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und der Gesundheitsämter gestellt, um die Anonymität der Antworten der Mitarbeiter des LWV Hessen zu wahren. Es beteiligten sich: 96 Mitarbeiter/innen aus dem Landkreis Fulda, was einer Rücklaufquote von 54% entspricht, 61 Mitarbeiter aus der Stadt Wiesbaden, was einer Rücklaufquote von 91 entspricht und 38 Mitarbeiter aus dem Werra-Meißner-Kreis, was einer Rücklaufquote von 59% entspricht. In einem Fall konnte ein ausgefüllter Fragebogen keiner Region zugeordnet werden. Auch die Frage, ob die Tätigkeit im Lebensbereich Wohnen oder Arbeit ausgeübt wird, wurde nur den Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern gestellt. Bei 36 der beantworten Fragebögen fehlt diese Angabe. Von den verbleibenden sind 94 Mitarbeiter/innen im Lebensbereich Wohnen und 56 im Lebensbereich Arbeit tätig. Die Fragebögen wurden in der Regel sehr intensiv und sorgfältig bearbeitet. Sehr häufig werden in den offenen Feldern ausführliche Begründungen und Rückmeldungen gegeben. Fehlende Angaben sind in vielen Fällen dadurch begründet, dass die Mitarbeiter erst seit kurzem in dem Arbeitsfeld arbeiten und keine Einschätzung vornehmen konnten oder wollten. Den Einschätzungen der Befragten liegen sehr unterschiedlich intensive Erfahrungen mit der Erstellung bzw. Bearbeitung von Integrierten Teilhabeplanungen und der Teilnahme an Hilfeplankonferenzen zugrunde. Die Angaben der LWV-Mitarbeiter zur Anzahl der bearbeiteten ITP erreichen eine große Spannbreite, wobei in fünf Fragebögen keine Angabe gemacht wird. Es ergibt sich ein Mittelwert von ca. 300 bearbeiteten ITP pro Person. Die Angaben der Mitarbeiter/innen bei den Leistungsanbietern und den Gesundheitsämtern zur Anzahl der erstellten ITP reichen von Null bis 200. Der Mittelwert liegt bei etwa 25. Die Angaben lassen sich in drei Gruppen aufteilen: Mitarbeiter, die bis zu 10 ITP erstellt haben (75), Mitarbeiter, die bis zu 20 ITP erstellt haben (56) und Mitarbeiter, die mehr als 20 erstellt haben (56). Mitarbeiter/innen, die erst selten einen Integrierten Teilhabeplan erstellt haben, finden sich anteilsmäßig deutlich häufiger im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und hier insbesondere bei Mitarbeiter/innen im Lebensbereich Arbeit. Die Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer und der Gesundheitsämter wurden zusätzlich gebeten, anzugeben, wie viele Integrierte Teilhabepläne sie ungefähr in einer HPK vorgestellt haben. In 42 Fällen wurde dazu keine Angabe gemacht, in 34 Fällen wurde angegeben, dass noch kein ITP in einer HPK vorgestellt wurde. In den anderen 110 Fällen reichen die Angaben von der Erarbeitung von einem bis 68 ITP. Es lassen sich auch hierfür drei Gruppen bilden: Mitarbeiter, die bis zu sechs ITP in einer HPK vorgestellt haben (40), Mitarbeiter, die bis zu 20 ITP vorgestellt haben (38) und Mitarbeiter, die bereits mehr als 20 vorgestellt haben (32). Mitarbeiter/innen, die erst selten einen ITP in einer HPK vorgestellt haben, finden sich anteilsmäßig deutlich häufiger im Bereich der Leistungen für Menschen mit geistiger Behinderung und hier wiederum im Lebensbereich Arbeit

6 3 Veränderungen in der fachlichen Arbeit Der erste Fragenkomplex bezieht sich auf Veränderungen durch die Umstellung auf PerSEH bzw. den Praxistest Wiesbaden. Dabei geht es zum einen um fachliche Aspekte und zum anderen um die organisatorische Bewältigung der Umstellung. Die Aussagen zu fachlichen Aspekten bilden Ziele ab, die sich mit der Einführung von PerSEH / dem Praxistest verbinden. Tabelle 1: Veränderung durch PerSEH bzw. den Praxistest (2.1) Aussagen zur Veränderung durch PerSEH bzw. den Praxistest Mittelwert (1) Seit der Einführung von PerSEH / des Praxistests ist es besser möglich, 2,32 einen Leistungsberechtigten mit seinen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. (n=192) (2) Seit der Einführung von PerSEH / des Praxistests wird das Wunsch- 2,33 und Wahlrecht eines Leistungsberechtigten stärker berücksichtigt. (n=189) (3) Seit der Einführung von PerSEH / des Praxistests werden Hilfen flexib- 2,57 ler organisiert. (4) Seit der Einführung von PerSEH / des Praxistests wird das persönliche, soziale Umfeld des Leistungsberechtigten systematischer einbezogen. (5) Seit der Einführung von PerSEH / des Praxistest ist eine bessere Verknüpfung der fachlichen Planung mit der Planung des konkreten Vorgehens (ITP Seite 5) möglich. (6) Die Einführung von PerSEH / des Praxistests hat keine Auswirkungen auf meine Arbeit. (n=194) 2,39 (n=192) 2,25 (n=190) 3,34 (n=198) Es wird deutlich, dass die meisten Befragten davon ausgehen, dass PerSEH / der Praxistest eine Auswirkung auf ihre alltägliche Arbeit hat (Aussage 6). Nur 19,7% gehen davon aus, dass dies nicht oder eher nicht der Fall ist. Bei allen anderen Fragen tendieren etwa 70% der Befragten, die dazu eine Angabe machen, zu den beiden mittleren Einschätzungen und so ergibt sich eine sehr uneinheitliche Einschätzung. Teilt man die Befragten nach Zielgruppen, ergibt sich kein gravierender Unterschied. Vergleicht man die Einschätzungen der Mitarbeiter/innen bei Leistungserbringern und in den Gesundheitsämtern nach Regionen, so zeigt sich, dass im Landkreis Fulda durchweg etwas höhere Mittelwerte erreicht werden und somit die Auswirkungen von PerSEH als geringer eingeschätzt werden. Auch eine Differenzierung nach einer Tätigkeit im Lebensbereich Wohnen und Arbeit ergibt nur kleine Unterschiede in der Einschätzung. Die LWV-Mitarbeiter/innen nehmen bei den Aussagen 1, 4 und 5 deutlich häufiger die Einschätzung trifft zu od. trifft eher zu vor. Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter geben bei den Aussagen 1, 3, und 6 deutlich häufiger die Einschätzung trifft zu oder trifft eher zu an. Unterscheidet man in der Gruppe der Mitarbeiter bei Leistungserbringern und Gesundheitsamt nach der Anzahl der bisher erstellten ITP, so stellt man fest, dass die Zustimmung zu den Aussagen (1) bis (5) steigt, wenn bereits eine größere Anzahl von ITP erarbeitet wurden. Ein statistisch signifikanter Zusammenhang lässt sich allerdings nicht nachweisen. Die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen sollten zusätzlich zu der Aussage Stellung nehmen Die Einführung der neuen Finanzierungsystematik hat zu Verbesserungen in der Arbeitsorganisation geführt. Diese Aussage trifft nach Einschätzung von 83,3% der Befragten nicht oder eher nicht zu, drei Mitarbeiter geben dazu keine Einschätzung ab

7 Die Befragten waren im Anschluss an die eben ausgeführte Einschätzung gebeten, in Stichworten die wichtigste Veränderung zu benennen, die sich in ihrer fachlichen Arbeit durch die Umstellung auf PerSEH ergibt. Es fällt auf, dass sich die meisten Äußerung explizit oder implizit auf die Arbeit mit dem ITP bezieht. Auf die HPK wird nur in vier Beiträgen Bezug genommen, sie spielen teilweise auch bei den Nennungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit eine Rolle. Eine Bezugnahme auf die neue Finanzierungssystematik spielt nur indirekt bei der Kritik an der Festsetzung von Minutenwerten eine Rolle. Die insgesamt 95 Angaben von Mitarbeiter/innen bei Leistungserbringern und bei den Gesundheitsämtern lassen sich zu folgenden Kategorien zusammenfassen, die nach der Häufigkeit ihrer Nennungen angeordnet sind: Veränderungen in der Unterstützungsbeziehung: Als wichtige Veränderung in der Arbeit wird in diesen Äußerung eine verbesserte Einbeziehung der Klienten, ein intensivere Auseinandersetzung mit der Lebenssituation der Leistungsberechtigten sowie eine stärkere Ressourcenorientierung hervorgehoben (37 Nennungen). Erhöhte Arbeitsbelastung: In einigen Fällen wird die erhöhte Arbeitsbelastung in Verbindung mit positiven gewerteten Faktoren, wie der intensiveren Auseinandersetzung mit den Klienten oder einer verbesserten Kooperation gesehen, in anderen Fällen als Belastung durch bürokratischen Aufwand dargestellt (29 Nennungen). Verbesserte Zielorientierung: Hier wird die stärkere Zielorientierung hervorgehoben, die durch das Instrument des ITP vorgegeben wird und zu Veränderungen im Arbeitsalltag führt (22 Nennungen). Bessere Koordination der Teilhabeleistungen: Hier wird auf eine verbesserte Koordination trägerintern, aber auch auf eine intensivere Zusammenarbeit mit anderen Diensten hingewiesen (19 Nennungen). Verschlechterung der Arbeit durch fachfremde Vorgaben: In diesen Äußerungen wird meist die Schwierigkeit bei der Nennung von Minutenwerten hervorgehoben. Andere Äußerungen beziehen sich auf kontrollierende Vorgaben für die alltägliche Arbeit. Die Möglichkeit realistische Ziele für die Arbeit mit den Klienten zu formulieren wird in Frage gestellt (zehn Nennungen). Keine Veränderungen: Die ausbleibenden Veränderungen werden damit begründet, dass bereits vorher personenzentriert und einrichtungsintern mit Instrumenten der Teilhabeplanung gearbeitet wurde (neun Nennungen). In den Rückmeldungen der LWV-Mitarbeiter stehen die gewachsene Arbeitsbelastung bzw. eine Verlagerung der Arbeit von der Antragssachbearbeitung hin zu den auf die Auswertung der Teilhabepläne und die Hilfeplankonferenzen bezogenen Tätigkeiten im Mittelpunkt. In etwas weniger Anmerkungen wird die Intensivierung der persönlichen Kontakte zu den Leistungsberechtigten und zu Mitarbeiter/innen in den Diensten und Einrichtungen hervorgehoben. In einigen Fällen wird eine Verbesserung der Teilhabeleistungen herausgestellt, die sich vor allem durch eine stärkere Ressourcenorientierung auszeichnet. In vier Nennungen wird eine gestiegene Verantwortung für gute Teilhabeleistungen und einen effizienten Mitteleinsatz hervorgehoben

8 4 Organisatorische Aspekte der Einführung von PerSEH bzw. dem Praxistest Die Fragen zur Einführung beziehen sich auf Informationen zum Gesamtprojekt, die Umsetzung in der Einrichtung bzw. der Abteilung und die Vorbereitung auf die Arbeit mit dem ITP. Tabelle 2: Einführung von PerSEH bzw. Praxistest (2.3) Aussagen zur Einführung von PerSEH bzw. Praxistest Mittelwert (1) Ich wurde rechtzeitig über die Einführung von PerSEH / des Praxistests 1,82 informiert. (n=196) (2) Der Umstellungsprozess ist in meiner Einrichtung insgesamt gut gelungen. (n=202) 1,95 (3) In meiner Einrichtungen wurden klare Regelungen, wie mit dem ITP 2,01 gearbeitet wird, eingeführt. (n=206) (4) Ich fühlte mich bei der Einführung des ITP gut durch meine Vorgesetzten unterstützt. (n=202) 1,98 (5) Ich fühlte mich bei der Einführung des ITP gut durch meine Kollegen 1,74 unterstützt. (n=202) (6) Ich fühlte mich bei der Einführung des ITP kompetent im Hinblick auf 2,32 die Arbeit mit dem ITP. (n=191) Gut drei Viertel der Befragten, die eine Angabe machen, teilen mit, dass sie rechtzeitig über die Einführung von PerSEH bzw. des Praxistest informiert wurden (Aussage 1). Etwas seltener ist dies der Fall bei Mitarbeiter/innen der Gesundheitsämter. Ebenso geben gut drei Viertel der insgesamt Befragten an, dass der Umstellungsprozess in ihrer Einrichtung bzw. Abteilung gut gelungen ist (Aussage 2). Seitens der LWV-Mitarbeiter/innen wird dieser Aussage von fast allen zugestimmt, in den Gesundheitsämtern nur von etwa zwei Drittel der Befragten. Etwas weniger der Befragten, aber immerhin noch etwa 70%, geben an, dass klare Regelungen zur Arbeit mit dem ITP eingeführt wurden (Aussage 3). Dieser Aussage geben lediglich 43% (n=21) der LWV-Mitarbeiter ihre Zustimmung. 73% der Befragten fühlen sich bei der Arbeit mit dem ITP durch ihre Vorgesetzten und 87% durch ihre Kollegen unterstützt (Aussage 4 und 5). Zu beiden Aussagen ist die Zustimmung bei den LWV-Mitarbeiter/innen etwas niedriger (Vorgesetzte: 61,9%; n=21 und Kollegen: 76%; n=21) und bei den Mitarbeiter/innen in den Gesundheitsämtern deutlich niedriger. Im Hinblick auf die Arbeit mit dem ITP fühlten sich bei der Einführung insgesamt 64% der insgesamt Befragten kompetent. Von den LWV-Mitarbeitern stimmen dieser Aussage nur 36,8% (n=19) zu. Eine Auswertung nach Zielgruppen ergibt für alle Aussagen das gleiche Muster. Die höchste Zustimmung zu allen Fragen ist bei den Mitarbeiter/innen festzustellen, die im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen arbeiten. Eine mehr oder weniger deutlich geringe Zustimmung erfahren die Aussagen im Bereich der Leistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten/geistiger Behinderung und körperlicher Behinderung. Die Abweichungen gehen bis zu 39%. Eine Auswertung nach den Lebensbereichen Wohnen und Arbeit (nur Mitarbeiter bei Leistungserbringern) ergibt mit Ausnahme von Aussage 1 eine bis zu 24% höhere Zustimmung von Mitarbeiter/innen im Lebensbereich Arbeit

9 Auch eine Auswertung nach Regionen (nur Mitarbeiter/innen bei Leistungserbringern) macht Unterschiede deutlich. Die höchste Zustimmung findet sich durchweg im Werra-Meißner-Kreis, gefolgt von Wiesbaden und dem Landkreis Fulda. Die Abweichungen betragen allerdings maximal 16%. Im Anschluss an die Stellungnahme zu den Aussagen waren die Befragten gebeten, in Stichworten zu beschreiben, was im Umstellungsprozess auf PerSEH / den Praxistest eher nicht so gut gelaufen ist und was ihnen als Mitarbeiter/innen geholfen hätte. Von den Mitarbeiter/innen bei den Leistungserbringern und den Gesundheitsämtern werden dazu 112 Angaben gemacht, die sich zu folgenden Kritikpunkten und Vorschlägen zusammenfassen lassen: Schulungen: Häufig werden die auf den ITP bezogenen Schulungen beanstandet. Einige Mitarbeiter/innen kritisieren, dass sie nicht an Schulungen teilnehmen konnten. Teilnehmer/innen beurteilen die durchgeführten Schulungen als verwirrend, da ein sehr unterschiedlicher, teils auch konträrer Umgang mit dem ITP vermittelt wurden und die Schulungen als nicht hinreichend praxisbezogen erlebt wurden. Vorschläge beziehen sich auf die Arbeit mit Beispielen in Schulungen wie auch auf arbeitsbegleitende Schulungen, in denen die Erfahrungen mit der Erstellung von ITP reflektiert werden können. Gefordert wird darüber hinaus, den ICF-Bezug des Instrumentes stärker zu verdeutlichen. Es wird auf die Möglichkeit der kollegialen Beratung und der Reflexion im Team hingewiesen. Von einigen neueren Mitarbeiter/innen wird ein fortlaufendes Schulungsprogramm angeregt (46 Nennungen). ITP: Das Instrument wird in mehreren Äußerungen kritisiert. Dabei erfährt insbesondere die Gestaltung der Seite 3 und die nicht leicht zu bewältigende Arbeit mit ICF- Kategorien Kritik. Generell wird moniert, dass die Gestaltung unübersichtlich ist und an vielen Stellen zu wenig Platz für Eintragungen besteht. Es wird aber auch gerügt, dass immer wieder auf eine neue Version umgestellt wurde und eine Übernahme der Daten aus dem alten ITP nicht möglich gewesen ist. Konkrete Verbesserungsvorschläge werden nicht gemacht (32 Nennungen). Absprachen: Unklare Absprachen, beispielsweise zur Arbeit mit dem ITP, zu den Zeiteinschätzungen und zu den Abläufen, aber auch eine fehlender Konsens über den Sinn und Zweck des Projekts PerSEH haben nach Einschätzung von mehreren Befragten die Arbeit erschwert. Es wird angeregt, dass es beim LWV Hessen feste Ansprechpartner/innen gibt, die verbindliche Auskünfte erteilen (26 Nennungen). Zeitdruck: Der starke Zeitdruck in der Umstellungsphase wird in einigen Eintragungen als Problem angesprochen (13 Nennungen). Lückenhafte Informationen: Unzureichende Informationen bzw. ein mangelhafter Informationsfluss werden als belastend angesehen. Vorschläge in diesem Zusammenhang beziehen sich auf eine Einigung auf gemeinsame Definitionen und ein geeignetes Informationssystem mit klaren Regeln über deren Verteilung, z.b. über Austauschmöglichkeiten in der Region (sieben Nennungen). In den Äußerungen der LWV-Mitarbeiter/innen stehen Probleme der Projektstruktur und der Vorbereitung des Projektes im Vordergrund. Als schwierig wird in einigen Äußerungen herausgestellt, dass es keine einheitliche, zielgruppenübergreifende Vorbereitung gab und die Gesamtstruktur des Projektes unklar blieb. Auch aus Sicht der LWV-Mitarbeiter/innen stellt sich das Schulungsangebot als unbefriedigend dar. Gewünscht wird ein intensiverer Austausch auf der Ebene der mit der ITP Erstellung und Bearbeitung befassten Mitarbeiter. Nach Auffassung - 9 -

10 einiger Mitarbeiter/innen wäre eine bessere Information aller Beteiligten durch den LWV Hessen zu Projektbeginn notwendig gewesen. 5 Aufwand durch die Umstellung auf PerSEH bzw. den Praxistest 5.1 Allgemeine Einschätzung Zur Einleitung dieses Teils im Fragebogen wurde zunächst eine allgemeine Einschätzung erfragt. Tabelle 3: Bewertung des Aufwandes durch PerSEH bzw. den Praxistest 3 Aussagen zum Aufwand durch PerSEH bzw. den Praxistest Mittelwert (1) Der Aufwand für die Arbeit mit dem ITP steht in einem angemessen 2,50 Verhältnis zum Nutzen, den er für die Ausgestaltung der individuellen (n=193) Hilfe bringt. (2) Der Aufwand für die Arbeit mit dem ITP wird deutlich geringer im Laufe der Anwendung. 2,34 (n=197) Nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (53,4%) stimmen der Aussage zu, dass der Aufwand für die Arbeit mit dem ITP angemessen ist. Die beiden mittleren Kategorien werden von 66,8% der Befragten gewählt. Die Mehrheit der Befragten (61,4%) geht davon aus, dass der Aufwand für die Arbeit mit dem ITP im Laufe der Anwendung deutlich geringer wird. Die beiden mittleren Kategorien werden hier von 76,8% der Befragten gewählt. Die Zustimmung der Mitarbeiter/innen des LWV Hessen zu beiden Aussagen fällt geringer aus. Bei der zweiten Aussage stimmt nur eine Minderheit von 45% (n=20) zu. Größere Unterschiede zwischen den Mitarbeitern in unterschiedlichen Bereichen lassen sich nicht feststellen. Nach Regionen unterschieden findet sich die größte Zustimmung zur Aussage, dass der Aufwand angemessen sei, (66,7%; n=54) in Wiesbaden, eine etwas geringer im Werra-Meißner-Kreis (61,3%; n=31) und eine deutlich geringere Zustimmung im Landkreis Fulda (43,7%; n=87). Hinsichtlich der Zustimmung zur Annahme, dass sich der Arbeitsaufwand mit zunehmender Erfahrung reduziert, ist das Bild interessanterweise anders. In Wiesbaden stimmen dieser Aussage lediglich 55,2% zu, im Werra-Meißner-Kreis hingegen 66,7% und im Landkreis Fulda 68,2%. Es ist zu erwarten, dass Zusammenhänge zwischen der Einschätzung zur Angemessenheit des Aufwandes mit Einschätzungen zu Fragen der Auswirkungen auf die fachliche Arbeit bestehen. Die Korrelationen wurden auf der Basis dichotomer Variablen (Zustimmung oder Ablehnung) überprüft. Es lassen sich (mit Ausnahme von Aussage 6) zu allen Aussagen in Tabelle eins statistisch signifikante Zusammenhänge feststellen. Je höher die Zustimmung zur Umsetzung der Ziele zu PerSEH in der alltäglichen Arbeit ist, je öfter wird der Aufwand für angemessen gehalten. Am stärksten ist der Zusammenhang bei der Zustimmung zur flexibleren Organisation der Teilhabeleistungen seit der Einführung von PerSEH (Aussage 3; r=0,418 1 ). 1 Der Wert r bezeichnet die Intensität der Korrelation. Er kann zwischen 0 und 1 liegen. Je näher er an dem Wert 1 liegt, desto stärker die Korrelation. Ab einem Wert von 0,3 spricht man von einer schwach signifikanten Korrelation

11 Auch bei Fragen der organisatorischen Umsetzung lässt sich ein Zusammenhang zur Einschätzung der Angemessenheit des Aufwandes feststellen. Ein statistisch signifikanter Zusammenhang läßt sich bei Aussage 2 (gute Umsetzung in der Einrichtung / Abteilung; r=0,346) und bei der Einschätzung der eigenen Kompetenz im Hinblick auf die Arbeit mit dem ITP (Aussage 6; r=0,323) nachweisen. Nicht statistisch signifikante Zusammenhänge sind auch bei den Aussagen 3 (klare Regelung zur Umsetzung) und 4 (Einbeziehung des Umfeldes) zu erkennen. Zudem liegt die Vermutung nahe, dass dadurch ein erhöhter Aufwand besteht, dass neben dem ITP in den Diensten und Einrichtungen weitere Instrumente zur Teilhabeplanung in Verwendung sind. Dies belegt die Korrelation zur Aussage Neben dem ITP sind weitere (z.b. hauseigene) Hilfeplanungen in Verwendung in den Fragebogen für Mitarbeiter der Leistungserbringer. Dieser Aussage stimmen 36,7% (n=166) der Befragten Mitarbeiter/innen bei Leistungserbringern zu, die eine Angabe machen. Es wird ein Mittelwert von 2,85 erreicht. Die Zustimmung liegt in Fulda bei 49,4% (n=85), im Werra-Meissner-Kreis bei 37,9% (n=29) und in Wiesbaden bei 15,7% (n=51). Im Bereich Arbeit ist die Zustimmung höher (43,4%; n=53) als im Bereich Wohnen (35,4%; n=82). Unterschieden nach Zielgruppen findet sich die größte Zustimmung im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit einer Lernschwierigkeit / geistigen Behinderung (50%; n=56) und die geringste im Bereich der Leistungen für Menschen mit einer seelischen Behinderung (27,7%; n=83). In einem offenen Feld konnten die Befragten weitere Stellungnahmen abgeben. Diese Möglichkeit wird von 48 Personen genutzt. In einigen Stellungnahmen wird nochmal hervorgehoben, dass sich der Aufwand lohnt bzw. nicht lohnt. In anderen Stellungnahmen wird zumeist der als unnötig angesehen Aufwand begründet. In insgesamt acht Fällen bezieht sich dies auf Prozesse, die für die Erprobungsphase typisch sind, wie der Wechsel der ITP-Versionen oder geänderte Regelungen in den Abläufen. In neun Anmerkungen werden die ITP-Formulare als Grund für einen zu hohen Aufwand genannt. Von einigen der Befragten wird darauf hingewiesen, dass der Aufwand für die Arbeit mit den Instrumenten durch eine stärkere Routine abnimmt, aber weiterreichende Ziele der Arbeit mit dem ITP wie eine Flexibilisierung der Teilhabeleistungen, eine personenzentrierte Netzwerkarbeit noch realisiert werden müssen. 5.2 Zeitlicher Aufwand für einzelne Arbeitsschritte Um die Frage des Aufwandes genauer untersuchen zu können, waren die Befragten gebeten, den Aufwand für die einzelnen Arbeitsschritte bei der Erstellung einer Integrierten Teilhabeplanung einzuschätzen. Generell ist festzustellen, dass viele Befragten keine Angaben machen, da sie entweder für diesen Arbeitsschritt nicht zuständig sind oder keine Einschätzung vornehmen können. Die Auswertung folgt zunächst den Arbeitsschritten der Mitarbeiter bei den Leistungserbringern. Neben dem Mittelwert wird der Median angegeben, der den Wert bezeichnet, der die Angaben in zwei gleich große Gruppen teilt. Extreme Ausreißerwerte wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Wenn Befragte eine Zeitspanne angegeben haben, so wurde der Mittelwert in die Auswertung einbezogen. Arbeitsschritt Gespräche mit dem Leistungsberechtigten Mittelwert: 97 Minuten Median: 90 Minuten Niedrigster Wert: 8 Minuten Höchster Wert: 360 Minuten n=

12 Es wird eine große Bandbreite deutlich. In neun Fällen wird angegeben, dass die Gespräche unter 30 Minuten dauern. Die am häufigsten angegeben Werte sind 60 und 120 Minuten. Angaben von mehr als 180 Minuten finden sich in acht Fragebögen. Der Mittelwert ist am höchsten bei der Erstellung von ITP für Menschen mit einer psychischen Erkrankung (111 Minuten; n=73), niedriger bei Menschen mit einer körperlichen Behinderung (97 Minuten; n=10) und am niedrigsten bei Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung (84 Minuten; n=47). Setzt man die Angaben zum zeitlichen Aufwand für die Gespräche mit den Leistungserbringern ins Verhältnis zur Anzahl der bereits erstellten ITP, so stellt man fest, dass der zeitlichen Aufwand für die Gespräche bei denjenigen, die schon mehr ITP erstellt haben, tendenziell eher steigt. Der häufigste angegebene Zeitaufwand pro ITP derjenigen, die weniger als 20 Integrierte Teilhabepläne erstellt haben, liegt bei 60 Minuten, derjenigen, die schon mehr als 20 ITP erstellt haben, bei 120 Minuten. Der Median steigt von 75 Minuten auf 100 Minuten. Von denjenigen Mitarbeiter/innen, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=57), sehen 26 Personen keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, in einem Fall wird eine Reduzierung angenommen und in 30 Fällen eine teilweise deutliche Erhöhung wahrgenommen. Arbeitsschritt Abklärungen im eigenen Team Mittelwert: 41 Minuten Median: 30 Minuten Niedrigster Wert: 5 Minuten Höchster Wert: 180 Minuten n=142 Auch bei diesem Arbeitsschritt wird eine große Bandbreite deutlich. Die häufigste Angabe ist 30 Minuten. Mehr als 60 Minuten werden in zwölf Antworten angegeben. In diesem Arbeitsschritt ist der Mittelwert am höchsten bei Mitarbeiter/innen, die in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung arbeiten (51 Minuten; n=48), in den beiden anderen Zielgruppen beträgt der Mittelwert etwa 36 Minuten (n=57). Bei diesem Arbeitsschritt nimmt der Aufwand mit der Anzahl der erstellten ITP tendenziell etwas ab. Von denjenigen Mitarbeitern, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=60), sehen 32 der Antwortenden keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, die meisten der verbleibenden 28 Personen eine geringe Erhöhung. Arbeitsschritt Abklärungen mit anderen Stellen im professionellen Hilfesystem Mittelwert: 47 Minuten Median: 30 Minuten Niedrigster Wert: 5 Minuten Höchster Wert: 200 Minuten n=125 Der häufigste angegebene Wert ist 30 Minuten. Angaben über einen Aufwand von 120 Minuten finden sich nur in zwei Fragebögen

13 Der Abklärungsaufwand wird bei der Erstellung von ITP für Menschen mit Lernschwierigkeiten/ geistiger Behinderung höher eingeschätzt (56 Minuten; n=41) als bei den anderen Zielgruppen (etwas über 40 Minuten). Bei diesem Arbeitsschritt nimmt der Aufwand mit der Anzahl der erstellten Integrierten Teilhabepläne tendenziell etwas ab. Von denjenigen Mitarbeiter/innen, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=46), sehen 24 keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, in zwei Fällen wird eine Reduzierung angenommen in den anderen Fällen eine teilweise deutliche Erhöhung der Zeitbindung für diesen Arbeitsschritt. Arbeitsschritt Abklärungen mit Personen außerhalb des professionellen Hilfesystems Mittelwert: 32 Minuten Median: 30 Minuten Niedrigster Wert: 5 Minuten Höchster Wert: 180 Minuten n=96 Die insgesamt wenigen Angaben deuten darauf hin, dass dieser Arbeitsschritt häufig nicht als erforderlich angesehen wird. Der häufigste angegeben Wert ist hier 30 Minuten. Im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung wird im Durchschnitt ein Aufwand von 43 Minuten (n=31), im Bereich der Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen ein Aufwand von 23 Minuten (n=50) geschätzt. Von denjenigen Mitarbeitern, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=34), sehen 25 keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, die meisten der verbleibenden neun antwortenden Personen eine geringe Erhöhung. Arbeitsschritt Verfassen des ITP Mittelwert: 160 Minuten Median: 120 Minuten Niedrigster Wert: 30 Minuten Höchster Wert: 480 Minuten n=152 Die Angaben zu diesem Arbeitsschritt weisen die höchsten Werte und die größte Spannbreite auf. Der häufigste angegeben Wert ist 120 Minuten. Nur neun Personen wenden für diesen Arbeitsschritt weniger als 60 Minuten auf und elf der antwortenden Personen über 300 Minuten. Hier sind auch die größten Abweichungen in Bezug auf die Zielgruppen festzustellen. Mitarbeiter im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung geben einen durchschnittlichen Aufwand von 210 Minuten (n=51) an. Im Bereich der Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen wird der Aufwand im Durchschnitt mit 141 Minuten (n=75) und im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit körperlichen Behinderungen mit 116 Minuten (n=10) angegeben. Bei diesem Arbeitsschritt nimmt der Aufwand mit der Anzahl der erstellten ITP deutlich ab. Von denjenigen Mitarbeiter/innen, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=60), sehen 20 keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, sieben Personen nehmen eine Reduzierung wahr und 33 der Antwortgeber eine teilweise deutliche Erhöhung des Arbeitsaufwands

14 Arbeitsschritt Vorbereitung der Hilfeplankonferenz Mittelwert: 34 Minuten Median: 30 Minuten Niedrigster Wert: 5 Minuten Höchster Wert: 120 Minuten n=103 Der häufigste angegebene Wert ist 30 Minuten. Angaben von mehr als 60 Minuten finden sich lediglich in sieben der beantworteten Fragebögen. Im Bereich der Leistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung ergibt sich der höchste Durchschnittswert (41 Minuten; n=29). Bei diesem Arbeitsschritt nimmt der Aufwand mit der Anzahl der erstellten ITP tendenziell etwas ab. Von denjenigen Mitarbeitern, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=35), sehen 20 Personen keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, in einem Fall wird eine Reduzierung angenommen und 19 Personen sehen im Aufwand eine eher geringe Erhöhung. Arbeitsschritt Teilnahme an der Hilfeplankonferenz Mittelwert: 52 Minuten Median: 30 Minuten Niedrigster Wert: 10 Höchster Wert: 420 n=100 Bei der Beantwortung dieser Frage gab es offensichtlich Probleme, da nicht vorgegeben wurde, wie die Anfahrt zur Hilfeplankonferenz zu berücksichtigen sei und es daher schlecht möglich ist, Anhaltspunkte und Informationen aus den Antworten zu ziehen. In einigen Fällen wurde dieser Aufwand unter Sonstiges vermerkt und hier eingefügt. Dies erklärt die große Spannbreite der Angaben. Der häufigste angegebene Wert ist 30 Minuten. Ein Aufwand von mehr als 90 Minuten wird in 14 Fällen angegeben. Der Aufwand wird hier von Mitarbeitern des Arbeitsbereichs mit Menschen mit psychischen Erkrankung am höchsten eingeschätzt (58 Minuten; n=52). Von denjenigen Mitarbeiter/innen, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=32), sehen 27 Personen keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt. Arbeitsschritt Nachbereitung der Hilfeplankonferenz Mittelwert: 19 Minuten Median: 15 Minuten Niedrigster Wert: 5 Höchster Wert: 60 n=92 Zu diesem Arbeitsschritt finden sich nur vergleichsweise wenige Angaben. Der häufigste angegeben Wert ist 15 Minuten. Mehr als 30 Minuten werden nur in sechs Fragebögen angegeben. Der Aufwand wird hier am höchsten im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit körperlicher Behinderung (25 Minuten; n=10) eingeschätzt

15 Von denjenigen Mitarbeitern, die einen Vergleich zu früher benutzten Instrumenten herstellen (n=30), sehen 19 keinen Unterschied im Aufwand für diesen Arbeitsschritt, in einem Fall wird eine Reduzierung angenommen und zehn Personen nehmen eine geringe Erhöhung wahr. Aufwand für die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen Für die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen gelten andere Arbeitsschritte. Da allerdings nur bis zu 13 verwertbaren Angaben vorliegen, die zudem eine große Spannbreite aufweisen, wird nur der Medianwert in die Auswertung einbezogen. Die Einschätzungen können daher lediglich als Richtwerte verwendet werden. 1. Lektüre und Nachvollziehen der eingegangenen ITP Median: 20 Minuten n=12 2. Abstimmungen LWV- intern Median: 5 Minuten n=9 3. Abklärungen mit den Leistungsberechtigten Median: 5 Minuten n=6 4. Vorabklärungen mit Leistungsanbieter(n) Median: 10 Minuten n=12 5. Vorabklärungen mit anderen Stellen Median: 4 Minuten n=10 6. Abstimmung mit Personen außerhalb des professionellen Hilfesystems Median: 3,5 Minuten n=8 7. Vorbereitung der Hilfeplankonferenz Median: 25 Minuten n=13 8. Teilnahme an der Hilfeplankonferenz Median: 20 Minuten n=13 9. Nachbereitung der Hilfeplankonferenz Median: 12 Minuten n= Einschätzung des Gesamtaufwandes Aufgrund der recht disparaten Angaben in den Fragebögen kann der Gesamtaufwand nur im Sinne einer vorsichtigen Annäherung eingeschätzt werden. Für die Mitarbeiter des LWV Hessen ergibt sich auf der Grundlage der Summe der Mediane ein Gesamtwert von 105 Minuten. Es erscheint realistisch von einem Aufwand für die Bearbeitung einer Teilhabeplanung zwischen anderthalb und zwei Stunden auszugehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es sich um den Aufwand eines/einer einzelnen Mitarbeiter/in handelt. Da der LWV beispielsweise in der Regel mit zwei Mitarbeiter/innen in der HPK vertreten ist, ist der Gesamtaufwand für den LWV höher. Auf der Grundlage von internen Berechnung geht der LWV von einem Gesamtaufwand von etwa drei Stunden aus

16 Berechnet man die Summe der Mittelwerte der Angaben der Mitarbeiter/innen bei den Leistungsanbietern und Gesundheitsämtern, so ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 480 Minuten für die Integrierte Teilhabeplanung. Legt man den Median zugrunde, ergibt sich ein durchschnittlicher Aufwand von 375 Minuten. Dieser Wert stimmt auch mit der Summe der am häufigsten angegebenen Werte überein. Dabei ergeben sich erhebliche Unterschiede zwischen den Zielgruppen. Der Aufwand im Bereich der Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung wird etwa 20% geringer eingeschätzt als der Aufwand im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Auch hier ist zu beachten, dass der Aufwand eines Leistungsanbieters höher sein kann, wenn beispielsweise ein/e Mitarbeiter/in als ständiges Mitglied in der HPK vertreten ist. Auch wenn aus den erfassten Angaben keinesfalls eine Festlegung von Zeitwerten abgeleitet werden darf, so erscheint jedoch die bislang vereinbarte Zeit von zehn Minuten pro Woche für die Erstellung der ITP realistisch. Vergleicht man die Werte von denjenigen, die erst wenige ITP erstellt haben mit den Werten derjenigen, die angaben, bereits mehr als 20 ITP erstellt haben, so lässt sich feststellen, dass der Aufwand mit zunehmender ITP-Erfahrung um gut 10% zurückgeht. In einem offenen Feld konnten die Befragten Arbeitsschritte benennen, die nach ihrer Meinung verändert werden sollten. Von dieser Möglichkeit machten 46 Befragte Gebrauch: 15 Vorschläge beziehen sich auf die Überarbeitung des ITP. Zumeist wird die Abschaffung der Seite 3 gefordert und eine insgesamt für die Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten optimierte Fassung. 16 Vorschläge beziehen sich auf die Vereinfachung des Verfahrens durch eine funktionierende Serverlösung, durch die die Arbeit mit den Dokumenten vereinfacht werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstellung des ITP ein fortlaufender Prozess ist, für den ein PDF-Formular ungeeignet ist. Sechs Vorschläge beziehen sich auf die HPK. In einem Beitrag wird vorgeschlagen, das Gremium zu verkleinern, in den anderen Beiträgen geht es darum, die Vorlaufzeit zu verkürzen, die Anzahl der zu besprechenden Teilhabepläne zu reduzieren und das Verfahren bei Folge-ITP zu vereinfachen. Drei Vorschläge beziehen sich auf die Verlängerung der Bewilligungszeiträume und die Vereinfachung der Folge-ITP. In zwei Beiträgen wird vorgeschlagen, auf die Zeitermittlung zu verzichten. In drei Beiträgen wird vorgeschlagen, alle Arbeitsschritte zu verändern bzw. wieder zu den alten Instrumenten und Verfahren zurückzukehren. 5.4 Aufwand in der Umstellungsphase Bei den Betrachtungen zum Aufwand durch PerSEH muss der Aufwand in der Umstellungsphase von dem Aufwand, der dauerhaft durch die Veränderung der Arbeitsweise entsteht, unterschieden werden. Um hierüber Aufschlüsse zu erhalten, waren die Befragten zunächst gebeten, anzugeben, welcher Anteil ihrer Arbeitszeit durch die Umstellung auf PerSEH in Anspruch genommen wurde. Sowohl auf Seiten der Mitarbeiter/innen bei den Leistungserbringern als auch auf Seiten der Mitarbeiter des LWV Hessen werden sehr unterschiedliche Angaben gemacht. Dies ist sowohl darin begründet, dass die Mitarbeiter mit unterschiedlichen Aufgaben betraut sind wie auch darin, dass die Einstellung neuer Mitarbeiter sowohl bei Leistungserbringern beim LWV Hessen mit der Einführung von PerSEH zusammentreffen und der Anteil von PerSEH an deren Arbeits

17 zeit ungleich höher sein kann. Die Mitarbeiter bei den Leistungserbringern und den Gesundheitsämtern geben einen Arbeitsanteil von 0,8% bis 80% ihrer Arbeitszeit an. Der häufigste angegebene Wert ist 10%. Die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen geben Werte zwischen 3% und 90% an, der am häufigsten angegeben Wert ist 50%. Da nicht bekannt ist, welche speziellen Aufgaben im Umstellungsprozess damit jeweils verbunden sind, ist eine weitere Auswertung nicht möglich. Den weitergehenden Stellungnahmen zum Aufwand ist allerdings häufig zu entnehmen, dass der angegebene Aufwand der Umstellung auf neue Vereinbarungen zur Erstellung der ITP oder einer neuen Version des ITP geschuldet sei. Daher ist davon auszugehen, dass dieser Aufwand nicht dauerhaft ist. Aufwand nach der Umstellungsphase Es schließt sich die Frage an: Gehen Sie davon aus, dass dieser Mehraufwand nach der Umstellungsphase noch andauert?. Eine knappe Mehrheit von 55,9 % der Mitarbeiter bei Leistungserbringern und bei den Gesundheitsämtern, die hier eine Angabe machen (n=161) und eine große Mehrheit der Mitarbeiter/innen des LWV Hessen von 90 % (n=21) gehen davon aus, dass dauerhaft ein erhöhter Mehraufwand besteht. Diejenigen, die von einem dauerhaften Mehraufwand ausgehen, waren gebeten, hierfür eine prozentuale Schätzung des Anteils an ihrer Arbeitszeit anzugeben. Auch hier variieren die Angaben erheblich. Bei den Angaben der Mitarbeiter bei Leistungserbringern und bei den Gesundheitsämtern gehen die Angaben von 1,5% bis 50%, der häufigste angegebene Wert beträgt 10%. Bei den Mitarbeitern des LWV Hessen variieren die Angaben zwischen 0,5% und 80%. Setzt man die angegebene dauerhafte Mehrbelastung in ein Verhältnis zu der Belastung im Umstellungszeitraum, schätzen die meisten Mitarbeiter ein, dass der Mehraufwand für PerSEH dauerhaft zurückgeht, im Mittel um 13%. Die Befragten, die von einem dauerhaft erhöhten Mehraufwand ausgehen, waren gebeten anzugeben, worin dieser besteht. Aus den Antworten wird deutlich, dass teilweise nicht zwischen dem Aufwand in der Umstellungs- und Erprobungsphase und dem dauerhaften Mehraufwand unterschieden wird. Auch bei vielen anderen Angaben ist nicht sicher, ob sie sich speziell auf das Instrument des ITP und die spezifische Form der HPK beziehen oder generell auf die Einführung von Teilhabeplanung und Hilfeplankonferenzen. Dauerhafter Mehraufwand wird vor allem in den folgenden Bereichen gesehen: Die Bearbeitung des ITP wird als zeitaufwändig eingeschätzt. In einigen Fällen wird explizit auf einen höheren Zeitaufwand als durch die Arbeit mit vorhergehenden Instrumenten verwiesen. Vereinzelt wird dies mit der aufwändigeren Zeiteinschätzung begründet (40 Nennungen). Der Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Stellen im professionellen Hilfesystem erhöht sich (28 Nennungen). Die Teilnahme an den HPK wird als dauerhafter Zeitaufwand angesehen (22 Nennungen). Es wird davon ausgegangen, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Klienten, mit seinen Angehörigen, mit gesetzlichem Betreuer/innen und dem sozialen Umfeld dauerhaft intensiviert (14 Nennungen). Einige der Befragten sehen sich dauerhaft mit erhöhten Dokumentationsaufgaben konfrontiert (acht Nennungen). Von einigen Befragten wird dauerhaft ein höherer Fortbildungs- und Schulungsbedarf gesehen (sechs Nennungen)

18 Einige Nennungen gehen von einem erhöhten Zeitaufwand aus, da sich die Zeiträume für die Kostenzusagen verkürzen (drei Nennungen). Der Teil des Fragebogens zum Aufwand der Umstellung auf PerSEH bzw. den Praxistest, wird abgeschlossen durch eine offene Frage: Zu welchen neuen Anforderungen und Schwerpunkten in ihrer Tätigkeit führt PerSEH dauerhaft? 109 Befragte machen dazu eine Angabe, die sich zu folgenden Kategorien zusammenfassen lassen: Oft wird die dauerhafte Veränderung in einer stärkeren Personenzentrierung gesehen. Darunter wird eine intensivere Beschäftigung mit dem einzelnen Klienten, eine genauere Auseinandersetzung mit den jeweiligen Wünschen, eine individuellere Planung, eine stärkere Zielorientierung aber auch eine stärkere Einbeziehung des sozialen Umfeldes verstanden (45 Nennungen). Mehrere der Befragten stellen einen erhöhten Verwaltungsaufwand in den Mittelpunkt ihrer Rückmeldung. In einigen Äußerung wird dies unter dem Stichwort mehr Bürokratie kritisch gesehen, in anderen auch als notwendige Begleiterscheinung einer stärkeren Personenzentrierung und einer besseren Vernetzung (23 Nennungen). Häufig wird auf Vernetzung als neue Anforderung hingewiesen. Damit sind Absprachen im eigenen Team, in der eigenen Einrichtung und mit anderen Leistungsanbietern gemeint, es wird aber auch die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung im Gemeinwesen hingewiesen (21 Nennungen). Auf die neue Anforderung der Steuerung von Leistung weisen einige der Befragten hin. Erwähnt werden Aufgaben des Controllings und der Bezug zwischen Leistungserbringung und Finanzierung der Leistungen. Die Statements von Mitarbeiter/innen aus dem LWV Hessen beziehen sich auf Aufgaben des Controllings und den stärkeren Bezug auf ein regionales Hilfesystem (zehn Nennungen). Einige Mitarbeiter des LWV Hessen verweisen auf neue pädagogische Anforderungen in ihrer alltäglichen Arbeit (fünf Nennungen). 6 Einschätzungen zu den Instrumenten und Verfahren 6.1 Der ITP Die Einschätzungen zu den Instrumenten und Verfahren gliedern sich in Stellungnahmen zum ITP und zur HPK. Zum ITP wurden den Befragten die folgenden Aussagen zur Einschätzung vorgelegt. Aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstellung für die Mitarbeiter der Leistungserbringer, der Gesundheitsämter und der Mitarbeiter des LWV Hessen wurden die Aussagen zwar möglichst ähnlich, aber situativ auch voneinander abweichend formuliert. Daher werden in der tabellarischen Übersicht nur die Befragten bei den Leistungsberechtigten und den Gesundheitsämtern berücksichtigt. Die Einschätzungen der Mitarbeiter/innen des LWV Hessen werden unten in die Einzelauswertung der Aussagen einbezogen

19 Tabelle 4: Einschätzung des ITP durch die Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer und der Gesundheitsämter (4.1) Aussagen zum ITP Mittelwert (1) Der ITP bietet eine wichtige Unterstützung für die Ausgestaltung der 1,95 fachlichen Arbeit. (n=181) (2) Der ITP ist gut geeignet, um die Gespräche mit den Leistungsberechtigten zu strukturieren. (n=178) 2,12 (3) Der ITP ist gut geeignet, um die Lebenssituation der Leistungsberechtigten zu beschreiben. (n=184) 2,05 (4) Der ITP ist gut geeignet, um Ziele mit den Leistungsberechtigten zu 1,8 erarbeiten. (n=181) (5) Der ITP ist gut geeignet, um den Hilfebedarf der Leistungsberechtigten 2,03 abzubilden. (n=173) (6) Der ITP ist gut geeignet, um das Vorgehen / Maßnahmen bei der Teilhabeplanung zu erarbeiten. (n=169) 1,89 (7) Der ITP ist gut geeignet, die Besprechung in der Hilfeplankonferenz 1,86 vorzubereiten. (n=139) (8) Neben der ITP sind noch weitere / eigene Instrumente zur Planung der 2,48 Hilfen notwendig. (n=145) Der Aussage, dass der ITP eine wichtige Unterstützung für die fachliche Arbeit ist, (Aussage 1) stimmen insgesamt 80,7% der an der Befragung teilnehmenden Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern zu. Eine ähnlich hohe Zustimmung findet sich bei Mitarbeitern in allen Zielgruppen und in beiden Lebensbereichen. Die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen stimmen der in ihrem Fragebogen gleichlautenden Aussage ohne Ausnahme zu. Es ergibt sich ein Mittelwert von 1,38 (n=21). Den ITP halten 69,1% der antwortenden Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern für gut geeignet, um die Gespräche mit den Leistungsberechtigten zu strukturieren (Aussage 2). Die Zustimmung ist im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung etwas niedriger (63,8%; n=58), im Bereich der Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen etwas höher (73,9%; n=88) und im Bereich der Hilfen für Menschen mit körperlichen Behinderungen am höchsten (90,9%; n=11). Von Mitarbeitern im Lebensbereich Arbeit wird eine positive Bewertung des ITP deutlicher zum Ausdruck gebracht (79,6%; n=49) als von Mitarbeitern im Lebensbereich Wohnen (60,5%; n=86). Dass der ITP gut geeignet ist, um die Lebenssituation der Leistungsberechtigten zu beschreiben (Aussage 3), entspricht der Einschätzung von 75% der antwortenden Mitarbeiter von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern. Diese Einschätzung ist über alle Zielgruppen hinweg ähnlich, differiert aber im Lebensbereich Arbeit (88%; n=50) und Wohnen (67%; n=88). Die Mitarbeiter/innen des LWV Hessen waren gebeten, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der ITP gut geeignet ist, die Lebenssituation der Leistungsberechtigten zu verstehen. Hier stimmen 84,2% zu und es ergibt sich ein Mittelwert von 1,63 (n=19). 85,6% der an der Befragung teilnehmenden Mitarbeiter von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern gehen davon aus, dass der ITP gut geeignet ist, um Ziele mit den Leistungsberechtigten zu erarbeiten (Aussage 4). Dies gilt in ähnlicher Weise für alle Zielgruppen, unterschied

20 lich jedoch im Lebensbereich Arbeit (95,6%; n=45) und Wohnen (81,3%; n=91). Die Aussage, die den LWV-Mitarbeitern vorgelegt wurde, lautet: Der ITP ist gut geeignet, um den Hilfebedarf der Leistungsberechtigten zu verstehen. Die Zustimmung liegt bei 90,5% und der Mittelwert beträgt 1,52 (n=21). Der ITP ist gut geeignet, um den Hilfebedarf der Leistungsberechtigten abzubilden, (Aussage 5), meinen 78% der an der Befragung teilnehmenden Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern. Die Zustimmung ist am höchsten im Bereich der Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung (81,2%; n=85), etwas geringer im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung (79,3%; n=58) und deutlich geringer im Bereich der Hilfen für Menschen mit körperlichen Behinderungen (66,7%; n=12). Es stimmen mehr Befragte aus dem Lebensbereich Arbeit (85,1%; n=47) der Aussage zu als aus dem Lebensbereich Wohnen (71,1%; n=83). Die LWV-Mitarbeiter/innen nahmen zu der Aussage Stellung Der ITP ist gut geeignet, den Hilfebedarf der Leistungsberechtigten zu verstehen. Dies wird von 95% bejaht. Es wird ein Mittelwert von 1,67 (n=21) erreicht. Der ITP ist gut geeignet, um das Vorgehen / Maßnahmen beim ITP abzusprechen (Aussage 6). Dieser Aussage stimmen 82,8% der antwortenden Mitarbeiter/innen von Leistungserbringern und Gesundheitsämtern zu. Diese Zustimmung ist über die Zielgruppen hinweg ähnlich. Auch hier stimmen Mitarbeiter im Lebensbereich Arbeit (95,6%; n=45) häufiger zu als Mitarbeiter im Lebensbereich Wohnen (79,8%; n=84). Der gleichlautenden Aussage in ihrem Fragebogen stimmen 85,7% der antwortenden LWV- Mitarbeiter zu. Es ergibt sich ein Mittelwert von 1,67 (n=21). Der Aussage, dass der ITP gut geeignet ist, die Besprechung in der Hilfeplankonferenz vorzubereiten, stimmen 87,1% zu. Die Beteiligung an dieser Frage ist relativ gering, da viele Befragte noch nicht an einer HPK teilgenommen haben. Im Bereich der Teilhabeleistungen für Menschen mit körperlichen Behinderungen teilen alle, die an der Befragung teilgenommen haben (n=11), diese Meinung, im Bereich der Hilfen für Menschen mit Lernschwierigkeiten / geistiger Behinderung 93% (n=43) und im Bereich der Leistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen 82,6% (n=69). Der gleichlautenden Aussage in ihrem Fragebogen stimmen 95% der LWV-Mitarbeiter/innen zu. Der Mittelwert beträgt 1,50 (n=20). Der zusätzlichen Aussage im Fragebogen Der ITP bietet eine gute Grundlage für die Beratung in der Hilfeplankonferenz stimmen 90,5% zu, wobei sich ein Mittelwert von 1,48 (n=21) ergibt. 49% meinen, dass neben der ITP noch weitere / eigene Instrumente zur Planung der Teilhabeleistungen notwendig sind (Aussage 8). Auch hier nehmen nur vergleichsweise wenige Befragte eine Einschätzung vor, diese ist aber über die Zielgruppen hinweg ähnlich. Bei allen Aussagen lassen sich interessanterweise keine größeren Unterschiede zwischen denjenigen, die erst wenige ITP erstellt haben und denjenigen, die bereits eine größere Zahl an ITP erstellt haben, feststellen. In einem offenen Feld konnten die Befragten, insbesondere in den Fällen, in denen sie nur selten zustimmen, ihre Gründe dafür zu nennen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Davon machen 43 der befragten Personen Gebrauch:

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