ANLAGEFONDS IN DER SCHWEIZ DEFINITIONEN FUNKTIONSWEISE VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG OMPAKT

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1 ANLAGEFONDS IN DER SCHWEIZ DEFINITIONEN FUNKTIONSWEISE VOLKSWIRTSCHAFTLICHE BEDEUTUNG OMPAKT

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3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Vorwort 3 Definitionen 4 Funktionsweise eines Fonds 6 Eigenschaften von Fonds 7 Gesetzgebung, Selbstregulierung und Aufsicht 8 Fonds- und Asset-Management-Platz Schweiz 10 Liste der verwendeten Abkürzungen 13

4 VORWORT Anlagefonds und andere kollektive Kapitalanlagen sind effiziente Instrumente der Vermögensverwaltung, interessant für alle Segmente der Bevölkerung. Sie sorgen dafür, dass die Ersparnisse der privaten und öffentlichen Haushalte und der Wirtschaft professionell verwaltet werden. Daraus erklärt sich das rasante Wachstum des Fondsgeschäfts in den letzten Jahrzehnten. Das Gesamtvolumen der kollektiven Kapitalanlagen in den Kundendepots bei Banken in der Schweiz betrug Ende 2011 rund Mrd. CHF. Zum Vergleich: Das Bruttoinlandprodukt der Schweiz belief sich im Jahre 2010 auf ca. 530 Mrd. CHF. Der Schweizer Finanzplatz erlebt seit einigen Jahren grosse Umwälzungen. Die Bedeutung der einzelnen Geschäftsfelder hat sich auch in der Folge der Finanzkrise verändert: Das Investment Banking wurde redimensioniert. Das Private Banking sieht sich im Verkehr mit den Ländern der EU und den USA, vorab im Zusammenhang mit der Steuerdiskussion, vor neuen Herausforderungen. Anders die Situation des Asset Management mit seinen kollektiven Kapitalanlagen: Deren weitaus wichtigste Art sind Anlagefonds. Diese werden gerade in Zukunft eine zunehmend zentrale Rolle spielen und einen bedeutenden Beitrag an die soziale Sicherheit, die Gesamtwirtschaft und die Wertschöpfung der Schweiz leisten. Fondserträge Dividenden, Zinsen Zahlungen Anlagefonds Investitionen Anlagefonds sind für private und institutionelle Anleger wie beispielsweise Pensionskassen und Versicherungsgesellschaften wichtige Bausteine in der Vermögensverwaltung. Sie bieten zudem zahlreiche und qualifizierte Arbeitsplätze. Damit sich das Asset Management entwickeln kann, sind gute und international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen notwendig. Diese sollen die Asset- Management-Tätigkeit in der Schweiz und aus der Schweiz heraus fördern. Die vorliegende Broschüre zeigt kurz und kompakt auf, um was es beim Fondsgeschäft und Asset Management geht, liefert Definitionen und erläutert Funktionsweisen. 3

5 DEFINITIONEN Grundidee der Anlagefonds Anlagefonds sind Sondervermögen Das Konzept von Anlagefonds besteht darin, das Geld vieler einzelner Anleger zusammenzufassen und zu investieren. Die Anlagefonds dienen dem mittel- bis langfristigen Vermögensaufbau und der Vermögensanlage. Wer Fonds kauft, ist ähnlich wie bei Aktien oder Obligationen Anlagerisiken ausgesetzt, die trotz des hohen gesetzlichen Schutzes nicht eliminiert werden können. Fonds waren ursprünglich für den Kleinanleger vorgesehen. Sie haben sich seit den 80er Jahren aber auch zu immer wichtigeren Instrumenten für die institutionellen Investoren wie Pensionskassen und Versicherungen entwickelt. Fonds und andere kollektive Kapitalanlagen sind mittlerweile in fast jedem Portefeuille zu finden. Bei kollektiven Kapitalanlagen handelt es sich um Sondervermögen, d.h. die Fonds befinden sich ausserhalb der Bilanz der Fondsleitung. Bei einem allfälligen Konkurs der Fondsleitung würden sie gemäss Kollektivanlagengesetz nicht in die Konkursmasse fallen, sondern zugunsten der Anleger abgesondert werden. Das Fondsvermögen wird in Wertschriftendepots bei einer Depotbank gehalten. Würde diese in Konkurs fallen, so schreibt das Bankengesetz die Aussonderung aller Depotwerte vor, d.h. die auf den Fonds lautenden Depots würden auf eine andere Depotbank übertragen. Asset Manager Asset Manager sind Vermögensverwalter. Die Vermögensverwaltung (inklusive Beratung) ist streng zu trennen von Eigenhandel und Investment Banking. FINMAüberwacht sind folgende Arten von Asset Manager: Banken, Versicherungen, Effektenhändler, Fondsleitungen und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen. Institutionelles Asset Management Das institutionelle Asset Management bezeichnet die Vermögensverwaltung für institutionelle Anleger, wie z.b. Pensionskassen und Versicherungen. Auch die Vermögensverwaltung in Form von Anlagefonds und anderen kollektiven Kapitalanlagen gehört dazu. 4

6 KAG Die kollektiven Kapitalanlagen sind dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) unterstellt und umfassen folgende Bereiche: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen Kollektive Kapitalanlagen Im KAG erwähnt, aber nicht unterstellt Dem KAG nicht unterstellt Offene kollektive Kapitalanlagen mit Rückgaberecht (open end) Vertraglicher Anlagefonds (FCP) Publikumsfonds Fonds für qualifizierte Anleger / Einanlegerfonds Gliederung der offenen kollektiven Kapitalanlagen nach Anlagevorschriften Effektenfonds Übrige Fonds für traditionelle Anlagen Übrige Fonds für alternative Anlagen Immobilienfonds Quelle: SFA-KAG-Atlas Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) Geschlossene kollektive Kapitalanlagen ohne Rückgaberecht (closed end) Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen (KGK) Nicht kotierte Investmentgesellschaft mit festem Kapital (SICAF) Strukturierte Produkte Interne Sondervermögen Einrichtungen und Hilfseinrichtungen der beruflichen Vorsorge inkl. Anlagestiftungen Sozialversicherungseinrichtungen und Ausgleichskassen Öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten Operative Gesellschaften, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben Holdinggesellschaften Börsenkotierte Investmentgesellschaften Investmentclubs Vereine und Stiftungen 5

7 FUNKTIONSWEISE EINES FONDS Die Anleger kaufen Anteile eines Fonds, der von einem Fondsmanager gemäss den im Fondsreglement festgehaltenen Anlagezielen bewirtschaftet wird. Dabei fallen laufend Erträge und Kosten an. Die Kosten werden in der Regel als Total Expense Ratio ausgewiesen (TER, drückt als Koeffizient die laufenden Kosten in Prozent des Fondsvermögens aus). Die TER umfasst die Verwaltungskommission (Vergütung für Administration, Asset Management und Vertrieb), Kosten für die Prüfung und Depotbankgebühren. Das Fondsvermögen wird von einer Depotbank verwahrt, d.h. ausserhalb der Bilanz der Fondsleitung. Bei einem Ausschüttungsfonds werden die auf den Anlagen im Fondsvermögen erzielten Erträge (Zinsen, Dividenden) und realisierten Kapitalgewinne alljährlich an die Anleger ausgeschüttet. Bei einem Thesaurierungsfonds werden sie einbehalten und im Vermögen des betreffenden Fonds wieder angelegt. Die Rechte und Pflichten des Anlegers und der am Anlagefonds beteiligten Parteien, die Bedingungen bei der Ausgabe und Rücknahme von Anteilen sowie die Anlagepolitik des Anlagefonds sind klar definiert. Aufsichtsbehörde Einzahlungen Anleger Fondsleitung Revisionsstelle Fondsvermögen Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen (Fondsmanager) Anlagen Erträge Kapitalgewinne Depotbank Quelle: SFA 6

8 EIGENSCHAFTEN VON FONDS Kategorien Anlagefonds lassen sich gemäss ihren Investitionsschwerpunkten in sechs Kategorien einteilen: Aktienfonds investieren ihr Vermögen vorwiegend in Aktien und andere Beteiligungspapiere. Geldmarktfonds investieren ihr Vermögen hauptsächlich in Festgeldanlagen, Treuhandanlagen, Geldmarktinstrumenten und Wertpapiere mit einer Fälligkeit von max. 1 Jahr. Obligationenfonds investieren vorwiegend in festverzinsliche Wertpapiere. Immobilienfonds investieren hauptsächlich in Wohn- oder Geschäftsliegenschaften, Bauland, Gebäude im Bau und Anteile an Immobilienunternehmen. Anlagestrategiefonds verfolgen eine Diversifikation in festverzinsliche Wertpapiere und Aktien. Andere Fonds, u.a. Rohstofffonds (Aktien, Futures etc. auf z.b. Gold, Bergbau, Öl oder Weizen), Dach-Hedge-Funds (Hedge Funds: Anlagefonds, die alternative Anlageinstrumente bzw. -Strategien wie Leerverkauf und Kreditaufnahme einsetzen; Dach-Hedge-Funds: Hedge Funds, die in andere Hedge Funds, sog. Zielfonds, investieren) und Private-Equity-Fonds (Fonds, die in Unternehmen investieren, die nicht an der Börse kotiert sind). Vorteile Im Vergleich zu anderen Finanzprodukten haben Anlagefonds folgende Vorteile: Anlegerschutz: Das Geld der Anleger ist sicher, denn Anlagefonds sind Sondervermögen. Bei einem allfälligen Konkurs der Fondsleitung, den es übrigens bis anhin noch nie gegeben hat, würden die dem Fonds gehörenden Vermögenswerte zugunsten der Anleger abgesondert. Transparenz: Die Anleger wissen, wie und wo ihr Geld investiert ist. Offengelegt sind auch die Kosten und Gebühren. Zudem wird der Wert des Fondsanteils börsentäglich ermittelt und veröffentlicht. Liquidität: Der Ein- und Ausstieg ist bei Fonds leicht möglich. Fondsemittenten sind gesetzlich dazu verpflichtet, Anteile zum Nettoinventarwert (Net Asset Value, NAV) zurückzunehmen. Breite Diversifikation: Das Geld verteilt sich im Fonds auf eine Vielzahl von Titeln und je nach Anlageausrichtung des Fonds auf verschiedene Anlagemärkte und Währungen. Damit wird das Gesamtrisiko der Anlage verkleinert. Professionelle Verwaltung: Wer in Fonds investiert, lässt sein Geld durch Anlageprofis verwalten. Die Fondsmanager übernehmen im Interesse der Anleger die laufende Überwachung und Verwaltung des Fondsvermögens. Regulierung: Die gesamte Wertschöpfungskette der Anlagefonds (Asset Management, Fondsadministration und Vertrieb) ist streng reguliert. 7

9 GESETZGEBUNG, SELBSTREGULIERUNG UND AUFSICHT Schutz der Anleger Kollektivanlagengesetz (KAG) Rahmengesetz Verordnungen Bundesrat und FINMA Ausführungsbestimmungen SFA-Selbstregulierung Wahrung des Ansehens des schweizerischen Fondsplatzes Schweiz Die Anlagefonds gehören zu den am strengsten regulierten Finanzprodukten, die gewissermassen «von der Wiege bis zur Bahre» bezogen auf die Administration, die Verwaltung und die Verwahrung sowie den Vertrieb reguliert und beaufsichtigt werden. Sie unterliegen in der Schweiz dem Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG), welches seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist. Die Ausführungsbestimmungen sind in der Kollektivanlagenverordung des Bundesrates und derjenigen der FINMA festgehalten. Derzeit wird das KAG einer Teilrevision unterzogen. Zum öffentlichen Vertrieb zugelassen und anschliessend überwacht werden die Anlagefonds in der Schweiz von der FINMA. Auch die involvierten Dienstleister, d.h. die Fondsleitung, die Depotbank, der Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, der Vertriebsträger sowie der Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen bedürfen einer FINMA-Bewilligung. Zusätzlich hat sich die Branche zur Selbstregulierung verpflichtet. Die Swiss Funds Association SFA erarbeitet die entsprechenden Dokumente und aktualisiert sie laufend. Diese werden von der FINMA als Mindeststandard anerkannt. 8

10 Europäische Union (EU) In der EU gibt es zwei Richtlinien für das Fondsgeschäft: UCITS-Richtlinien (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities): Ihr Ziel ist die Harmonisierung des Fondsgeschäfts in Europa. Mit UCITS IV (Implementierung bis Mitte 2011) wurde der gesetzliche Rahmen für Anlagefonds gründlich überarbeitet, um den grenzüberschreitenden Vertrieb von UCITS effizienter zu machen. Zudem wurde der vereinfachte Prospekt durch das Key Investor Information Document (KIID) ersetzt. Derzeit wird bereits UCITS V diskutiert mit Neuerungen in den Bereichen Depotbank und Vergütungspolitik. AIFMD (Alternative Investment Fund Managers Directive): Ihr Ziel ist die Regulierung aller Manager, die alternative Anlagen (Private-Equity-, Immobilien- und Rohstoff-Fonds, die nicht durch die UCITS-Richtlinien abgedeckt werden) an professionelle Anleger in der EU vertreiben. Sie muss in den EU-Mitgliedstaaten bis 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab 2015 können auch Manager aus Drittstaaten einen EU-Pass für Alternative Investment Funds beantragen laufen die heutigen einzelstaatlichen Regelungen (Private Placement Regimes) aus, es gilt auch für Drittstaaten nur noch die AIFMD. Darüber hinaus gilt für den Vertrieb aller Finanzinstrumente, d.h. auch Fonds, die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive). Sie befindet sich derzeit in Revision. 9

11 FONDS- UND ASSET-MANAGEMENT-PLATZ SCHWEIZ Das gesamte Fonds- und Asset-Management-Geschäft ist eine eigenständige Kategorie in der Wertschöpfungskette der Finanzdienstleistungsbranche und hat eine substanzielle Bedeutung für die Schweizer Volkswirtschaft und den Finanzplatz. Bruttowertschöpfung: rund 7.5 Mrd. CHF* Arbeitsplätze: rund mit direkten oder indirekten Fonds- und Asset-Management-Tätigkeiten* Vermögen kollektive Kapitalanlagen: Mrd. CHF (Quelle: SNB), davon mit FINMA-Bewilligung 620 Mrd. CHF (Quelle: SFD) per Ende 2011 Per Ende 2011 zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz zugelassen: Fonds, davon schweizerischen Rechts und ausländischen Rechts (Quelle: FINMA) Berufliche Vorsorge: 279 Mrd. CHF kollektive Vermögensanlagen (Quelle: Bundesamt für Statistik) per Ende 2010 *Berechnungen der SFA Für die Wertschöpfung sind im Wesentlichen die Management-Gebühren massgebend. Diese liegen je nach Anlageklasse für passiv verwaltete Indexfonds und Exchange Traded Funds (ETF) in der Regel bei deutlich unter 1% und für aktiv verwaltete Kollektivanlagen zwischen 1% und 2%. Die Wertschöpfungskette im Fondsgeschäft lässt sich in die Bereiche Asset Management, Fondsadministration und Vertrieb gliedern. Asset Management Fondsadministration Vertrieb «Due Diligence» Wertschriftenauswahl Vermögensallokation Anlageprozesse Fondsbuchhaltung Fondsdokumentation Reporting Verwahrung (Depotbank) «Hauseigener» Vertrieb Open Architecture Fonds-Plattformen Fondspolicen Fondsmandate Die Bruttowertschöpfung* der Fondsbranche in der Schweiz beträgt gemäss Berechnungen der SFA rund 7.5 Mrd. CHF. Sie wäre noch höher, wenn mehr Fonds in der Schweiz statt im Ausland aufgelegt würden. In der hiesigen Finanzindustrie haben rund 21'000 Personen direkt oder indirekt mit Fonds- und Asset- Management-Tätigkeiten zu tun. Dazu gehören auch weitere meist hochqualifizierte Arbeitsplätze wie Revision, Rechts- und Steuerberatung. * Die Bruttowertschöpfung errechnet sich aus der Multiplikation des Gesamtvolumens der kollektiven Kapitalanlagen in den Kundendepots bei den Banken in der Schweiz (1'250 Mrd. CHF) mit den Managementgebühren, wobei bei den Publikumsfonds mit einer durchschnittlichen Gebühr von 1% und bei den Fonds für qualifizierte Anleger mit einer solchen von 0.6% gerechnet wird. Die Managementgebühren werden bei den Publikumsfonds den drei Bereichen Administration (10%), Asset Management (30%) und Vertrieb (60%) zugeordnet. Bei den Fonds für qualifizierte Anleger entfällt die Vertriebskomponente weitgehend, und die Gebühren werden dem Asset Management (90%) und der Administration (10%) zugeordnet. Davon abgezogen werden die nicht in der Schweiz erzielten Erträge. 10

12 In den Depots der Anleger in der Schweiz befanden sich Ende 2011 kollektive Kapitalanlagen in der Höhe von rund 1'250 Mrd. CHF. Das Volumen der von der FINMA zum öffentlichen Vertrieb in der Schweiz genehmigten Anlagefonds betrug über 620 Mrd. CHF. Von den 622 Mrd. CHF, welche die schweizerischen Einrichtungen der beruflichen Vorsorge verwalteten, waren 279 Mrd. CHF kollektive Vermögensanlagen (Stand: Ende 2010). Entwicklung Schweizer Fondsmarkt mit FINMA-Genehmigung 2006 bis 2011 (in Mrd. CHF) Immobilienfonds Andere Fonds Anlagestrategiefonds Geldmarktfonds Aktienfonds Obligationenfonds Quelle: SFD Entwicklung Mittelflüsse Schweizer Fondsmarkt 2006 bis 2011 (in Mrd. CHF) Quelle: SFD Aktienfonds Obligationenfonds Anlagestrategiefonds Geldmarktfonds Andere Fonds Immobilienfonds Total 11

13 Ende 2011 waren in der Schweiz Fonds (+270 Fonds im Vergleich zum Vorjahr) zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. Davon waren Fonds schweizerischen Rechts und Fonds ausländischen Rechts, dominiert von Fonds luxemburgischen Rechts. Von den schweizerischen Fonds wurden 644 von der FINMA ausschliesslich für den Vertrieb an institutionelle Anleger genehmigt. Das Verhältnis zwischen Fonds ausländischer Herkunft und Kollektivanlagen schweizerischen Rechts blieb über die letzten Jahre ziemlich konstant bei etwa 4:1. Luxemburg und Irland waren mit Abstand die grössten ausländischen Domizilstandorte von in der Schweiz zugelassenen Fonds. Mit gesamthaft 5'073 Fonds lag ihr Anteil per Ende 2011 praktisch unverändert bei fast 84%. An dritter Stelle rangierte weiterhin Frankreich, gefolgt von Liechtenstein und Grossbritannien. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil Fondsart/ Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsdomizil Dezember 2010 Dezember 2011 Jahr 2011 Schweizerische Fonds (628) (644) 3 (16) KGK 13 (13) 14 (14) 1 (1) Effektenfonds 156 (0) 152 (0) -4 (0) Übrige Fonds für trad. Anlagen (592) (608) 24 (16) Übrige Fonds für altern. Anlagen 97 (11) 76 (9) -21 (-2) Immobilienfonds 37 (12) 40 (13) 3 (1) Ausländische Fonds Luxemburg Irland Andere Länder Total Schweiz und Ausland (628) (644) 270 (16) (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger) Quelle: FINMA 12

14 LISTE DER VERWENDETEN ABKÜRZUNGEN AIFMD ETF EU FCP FINMA KAG KGK KIID KKV MiFID NAV SFA SFD SICAF SICAV SNB TER UCITS Alternative Investment Fund Managers Directive Exchange Traded Funds Europäische Union Fonds commun de placement, vertraglicher Anlagefonds Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen Key Investor Information Document Verordnung zum KAG Markets in Financial Instruments Directive Nettoinventarwert (Net Asset Value) Swiss Funds Association SFA Swiss Fund Data AG Société d investissement à capital fixe, Investmentgesellschaft mit fixem Kapital Société d investissement à capital variable, Investmentgesellschaft mit variablem Kapital Schweizerische Nationalbank Total Expense Ratio Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities 13

15 Weitere Informationen: Swiss Funds Association SFA Dr. Matthäus Den Otter Dufourstrasse 49 CH-4002 Basel Telefon Fax

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