Nachtrag Nr. 92 a. gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) Unvollständiger Verkaufsprospekt
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- Monika Hoch
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1 Nachtrag Nr. 92 a gemäß 10 Verkaufsprospektgesetz (in der vor dem 1. Juli 2005 geltenden Fassung) vom 27. Oktober 2006 zum Unvollständiger Verkaufsprospekt vom 31. März 2005 über Zertifikate auf * bezogen auf TopZins Global Performance -Zertifikate ISIN: DE000LBB1XP9 Emissionsvolumen: Stück verbrieft durch eine Globalurkunde ohne Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden Emissionstag: 24. November 2006
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3 Indexguide TopZins Global Performance Index Version Definitionen 1.1 Indexkomponenten Der Index bildet ein Portfolio nach, das aus hochverzinslichen 1-Monats-Festgeldern in verschiedenen Währungen besteht. 1.2 Basiszeitpunkt und Basiswert Der Basiszeitpunkt für den Index ist der 24. November Zu diesem Zeitpunkt ist der Index auf 100,00 Punkte gesetzt (die Basis ). 1.3 Kurse und Preise Für die Indexberechnung werden vom Sponsor (siehe 1.8 Indexsponsor) folgende Daten herangezogen: - Relevanten Wechselkurse: (Quelle: Reuters-Seite <EURCROSS1 ff.>) - Referenzzinssätze (Quelle: Reuters) - Devisenkurse (Quelle: Reuters) - Zinskurven (Quelle: Reuters) Für die Indexberechnung sind die Datenquellen des Sponsors maßgeblich. 1.4 Währung des Index Der Index wird in Euro berechnet. Für die Berechnung des Index werden die Indexwährungen in Euro umgerechnet. Das Währungsrisiko wird nicht abgesichert. Eine Indexwährung ist eine Komponente des Index, die sich gemäß 3.1 Austausch von Indexwährungen und Überprüfung der Indexzusammensetzung qualifiziert hat. Der Index besteht aus acht Indexwährungen, von denen vier Investitionswährungen bestimmt werden. Eine Investitionswährung ist eine Währung aus der Menge der Indexwährungen. Der Index berücksichtigt zu jedem Zeitpunkt vier Investitionswährungen. 1.5 Bankarbeitstag, Indexberechnungstag und jahr Bankarbeitstag ist ein Tag (außer Samstag und Sonntag), an dem die Geschäftsbanken und Devisenmärkte Zahlungen in London, Frankfurt am Main und Berlin abwickeln und an dem eine Jede Clearingstelle für den Geschäftsverkehr geöffnet ist, und, für Zwecke des Zahlungsverkehrs in Euro, ein Tag, an dem das Trans European Automated Teal-Time Gross Settlement Express Transfer(TARGET) System in Betrieb ist Der Index wird an jedem Tag, an dem Fremdwährungszinssätze der Investitionswährungen festgestellt werden und der ein Bankarbeitstag ist, berechnet. Jedes Kalenderjahr ist ein Indexberechnungsjahr.
4 1.6 Anpassungstag Die Indexwährungen werden gemäß 3.1 Austausch von Indexwährungen und Überprüfung der Indexzusammensetzung jährlich überprüft. Die jährliche Überprüfung der Indexwährungen findet jeweils am ersten Dienstag des Monats Juli eines jeden Jahres statt. Ist dieser Tag kein Bankarbeitstag wird die Überprüfung am nachfolgenden Bankarbeitstag durchgeführt. Es findet eine monatliche Überprüfung der Investitionswährungen gemäß 3.1 Austausch von Indexwährungen und Überprüfung der Indexzusammensetzung statt. Im Rahmen der monatlichen Anpassung ist jeweils der erste Dienstag des Monats Anpassungstag. Ist ein Anpassungstag kein Bankarbeitstag ist der nachfolgende Bankarbeitstag der Anpassungstag dieses Monats. Die erste Anpassung erfolgt am Basiszeitpunkt gemäß dem 3. Indexanpassungen beschriebenen Verfahren. 1.7 Indexberechnungsstelle Indexberechnungsstelle ist die Landesbank Berlin AG. 1.8 Indexsponsor Indexsponsor (der Sponsor ) ist die Landesbank Berlin AG, Berlin. 1.9 Aufgaben des Indexsponsors - Der Sponsor stellt an jedem Anpassungstag den Abnehmern des Index die Digitalen Gewichte der Indexwährungen zur Verfügung. Die Bestimmung der Digitalen Gewichte der Indexwährungen erfolgt nach dem in 4.1 Ermittlung der Digitalen Gewichte beschriebenen Verfahren. - Der Sponsor bestimmt den Wert der Geldanlage in den Investitionswährungen, den Referenzzinssatz je Investitionswährung sowie die Relevanten Wechselkurse und stellt diese den Abnehmern des Index am Anpassungstag zur Verfügung. - Darüber hinaus publiziert der Sponsor börsentäglich den Indexwert auf der Reuters- Seite <.LBBTZGP01> Advisory Committee Das Advisory Committee wird vom Indexsponsor bestimmt und setzt sich aus mit dem Kapitalmarktgeschäft betrauten Personen zusammen. Zurzeit besteht das Advisory Committee aus folgenden Personen: Hillebrand, Dietmar Opitz, André Speer, Daniela Das Advisory Committee entscheidet über Änderungen der Indexregeln, die Behandlung spezieller Kapitalmaßnahmen, außerordentliche Veränderungen der Indexzusammensetzung und über nachträgliche Korrekturen des Index. Das Advisory Committee übernimmt beratende Funktion, wenn es um die Verbesserung bestehender Indikatorgesteuerter Indexprodukte oder deren Neuentwicklung geht. 2. Indexberechnung und -zusammensetzung 2.1 Indexformel Der Index berechnet sich zum Zeitpunkt t ( T 1 < t T ) Index t = 8 i= 1, als: Ask ( GA ( 1+ r BTJ T )) FX i t + Et Di, T-1 PVi,t,T, /,
5 D i,t-1 = Digitales Gewicht der Indexwährung i am vorangegangenen Anpassungstag T-1 GA i,t-1 = 1-Monats-Festgeldanlage in der Indexwährung i am vorangegangenen Anpassungstag T-1 r i,t-1 = Am vorangegangenen Anpassungstag T-1 für die Indexwährung i festgestellter Referenzzinssatz Ask FX, = Wechselkurs (Briefkurs) der Indexwährung i zum EUR; ausgedrückt in Einheiten der i t Indexwährung i für EUR 1 PV i,t,t = Barwertfaktor in der Indexwährung i zum Zeitpunkt t mit Fälligkeit zum Zeitpunkt T BTJ i,t-1,t = Bruchteil Jahre zwischen den Anpassungstagen T-1 und T gemäß der Day Count Convention der Indexwährung i Der Barwertfaktor ist durch folgende Formel gegeben: 1 PVi,t,T = 1+ BTJ r i,t,t r i, t, T i, t, T = Zinssatz in der Indexwährung i für die Periode zwischen dem Zeitpunkt t und dem nächsten Anpassungstag T E t = Transaktionsfee, die sich wie folgt berechnet: E t = 4 max 0;1 AnzTag 36 0, t wobei AnzTag 0,t die Zahl der Kalendertage zwischen Basiszeitpunkt und aktuellem Zeitpunkt t ist. 2.2 Datengenauigkeit Für die Indexberechnung gilt: Die Referenzzinssätze und relevanten Wechselkurse werden in der Genauigkeit verwendet, wie sie auf den Reuterseiten angegeben sind. Der Kurs des Index wird auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet. 3. Indexanpassungen 3.1 Austausch von Indexwährungen und Überprüfung der Indexzusammensetzung Die Indexwährungen werden gemäß 1.6 Anpassungstag jährlich überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt. Die Kriterien für die Auswahl sind ein hohes Zinsniveau in dem Land der Indexwährung, das Vorhandensein eines Marktzugangs für den Sponsor sowie eine hohe Marktliquidität. Die Indexzusammensetzung wird monatlich gemäß 1.6 Anpassungstag überprüft. Die Überprüfung erfolgt auf Basis von Signalen eines Trendfolgemodells, welches von der Indexberechnungsstelle betrieben wird. 3.2 Ermittlung der Digitalen Gewichte Für die Indexwährungen werden monatlich digitale Gewichte (die Digitalen Gewichte ) bestimmt, die entweder den Wert Null oder Eins haben können. An jedem Anpassungstag sind genau vier Digitale Gewichte Eins. Zur Bestimmung der Digitalen Gewichte der Indexwährung dient ein vom Sponsor entwickeltes Trendfolgemodell. Dieses Modell entwickelt auf Basis von historischen Kursdaten ein Investitionssignal. Den vier Indexwährungen mit den stärksten Investitionssignalen wird das Digitale Gewicht Eins, allen anderen Indexwährungen das Digitale Gewicht Null zugeordnet.
6 3.3 Ermittlung der Investitionswährungen Die Investitionswährungen sind die Indexwährungen mit einem Digitalen Gewicht von Eins. 3.4 Ermittlung der Referenzzinssätze Die Referenzzinssätze sind die am Anpassungstag festgestellten, handelbaren Fremdwährungszinssätze für eine 1-Monats-Festgeldanlage in der jeweiligen Indexwährung. Die von Reuters veröffentlichten Zinssätze sind im Allgemeinen nicht handelbar. Daher wird der für den Index relevante tatsächlich handelbare Zinssatz je nach Währung und Marktsituation einen Abschlag von mehreren Basispunkten bis zu mehreren Prozentpunkten aufweisen. 3.5 Ermittlung der Relevanten Wechselkurse Die Relevanten Wechselkurse sind die am Anpassungstag auf den Reuters-Seiten <EURCROSS1 ff.> publizierten Devisenkurse. 3.6 Ermittlung der neuen Geldanlage in den Indexwährungen Zum Basiszeitpunkt beträgt die Geldanlage für jede Indexwährung 96 GA = 0 4 Bid i,0 FX i, Bid i FX, 0 = Relevanter Wechselkurs der Indexwährung (i) zum Basiszeitpunkt. An jedem monatlichen Anpassungstag T wird auf Basis der Relevanten Wechselkurse der Indexwährungen der Index Settlementkurs (siehe Error! Reference source not found. Error! Reference source not found. ) ermittelt: Index T = 8 i= 1 D Ask ( GA ( 1+ r BTJ 1, )) FX, + ET i, T-1 PVi,T,T T T / Die neue Geldanlage je Indexwährung bestimmt sich dann als: Index E T T Bid GA i, T = FX i, T Außerplanmäßige Anpassungen des Index Wird eine außerplanmäßige Anpassung des Index notwendig, dann entscheidet das Advisory Committee über geeignete Maßnahmen zur Weiterberechnung des Index. Solche Maßnahmen können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn der Handel in einer Indexwährung aufgrund mangelnder Liquidität oder geänderter rechtlicher oder fiskalischer Rahmenbedingungen nicht mehr oder nicht mehr wirtschaftlich durchführbar ist. 4. Indexguide-Version 25. Oktober Version 1.1 LANDESBANK BERLIN AG
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