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1 Samstag, den Nummer 2/ Amtsblatt Landkreis Leipzig 2827 Deutsche Radmeisterschaften 2012 Förderverein gegründet EINE REGION MIT ZUKUNFT Vom 22. bis 24. Juni 2012 finden die Deutschen Meisterschaften im Straßenradsport in Grimma und in Zwenkau statt. Mit dieser hochkarätigen Veranstaltung setzt der Radsport im Landkreis Leipzig weitere Akzente. Veranstalter des Events ist der Förderverein Deutsche Radmeisterschaften Am 31. Januar setzten die regionalen Akteure die Unterschrift unter die Gründungsurkunde des Fördervereines. 1. Reihe v. l. Holger Schulz, Dr. Gerhard Gey, Matthias Berger; 2. Reihe v. l. Thomas Rost (RSG Muldental Grimma e. V.); Dr. Christian Braun (Förderverein Deutsche Radmeisterschaft 2012); Heidrun Naumann (Sparkasse Muldental); Dr. Frank Steinmeyer (Sparkasse Leipzig); Harald Redepenning (NeuseenSport e. V.); Günter Arndt (RV Zwenkau 1890 e. V.) Informationen aus dem Landkreis > Einladung zur 7. Muldentaler Handwerkerschau Lesen Sie mehr auf Seite 3 > Unternehmensbesuche des Landrates Lesen Sie mehr auf Seite 3 > Start für Anmeldung Muldentaler Städtelauf Lesen Sie weiter auf Seite 4 Informationen der Ämter > Informationen zur Novellierten Trinkwasserverordnung Lesen Sie mehr auf Seite 5 > Beurkundungen im Bereich Unterhaltsangelegenheiten Lesen Sie mehr auf Seite 6 > Schadstoffmobil On Tour Lesen Sie mehr auf Seite 6 > Jährliches Schnittverbot ab Lesen Sie mehr auf Seite 7 Ausschreibungen > Dezernentin/Dezernent im Landkreis Leipzig Lesen Sie mehr auf Seite 7 > Weitere Stellenausschreibung Lesen Sie mehr auf Seite 8 Öffentliche Bekanntmachungen > Tagesordnung Kreistag am Lesen Sie ab Seite 8

2 2 Inhalt Informationen aus dem Landkreis Seite 3 Informationen der Ämter Seite 5 Öffentliche Bekanntmachungen Seite 8 Nächste Ausgabe: 24. März 2012 Redaktionsschluss: 15. März 2012 Anzeigenberatung Otfried Kahl Funk: 01 71/ Fax: / Impressum Herausgeber Landkreis Leipzig, vertreten durch den Landrat Stauffenbergstraße 4, Borna Redaktion Brigitte Laux Tel.: / Fax: / brigitte.laux@lk-l.de Titelfoto: Gislinde Redepenning Auflage Exemplare in die Haushalte des Landkreises Anzeigen, Gesamtherstellung und Vertrieb: Verlag + Druck Linus Wittich KG, vertreten durch den Gechäftsführer Marco Müller An den Steinenden 10, Herzberg (Elster) Tel.: / Fax: / Fax: / (Redaktion) Aktuelles auf der Homepage Telefonnummern Landratsamt Leipzig Landrat und Beigeordnete/ Büro Landrat / Beigeordneter / Beigeordneter / Dezernat / Pressestelle / Stabsstelle des Landrates/ Wirtschaftsförderung / Büro Kreistag / Stabsstelle Controlling und Beteiligungsmanagement / Rechnungsprüfungsamt / Amt für Rechts-, Kommunal-, und Ordnungsangelegenheiten / SG Recht / SG Kommunalrecht / SG Allg. Ordnungsaufgaben / SG Statusangelenheiten Ausländer, Standesamtaufsicht, Personenstandswesen / SG Allem. Sicherheitsaufgaben / Amt für Kreisentwicklung / Haupt- und Personalamt / Finanzverwaltung / Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung / Straßenverkehrsamt (Sekretariat) / SG Führerscheinstelle Borna / SG Führerscheinstelle Grimma / SG Kfz-Zulassung Borna / SG Kfz-Zulassung Grimma / Bauaufsichtsamt / Umweltamt / Amt für Brandschutz, Katastrophenschutz, Rettungsdienst / Öffnungszeiten des Landratsamtes Vermessungsamt (Sekretariat) / Geschäftsstelle Gutachterausschuss / Abfallwirtschaftsamt / Amt für Ländliche Entwicklung / Sozialamt (Sekretariat) / SG Sozialhilfe / SG Soziale Leistungen / SG Wohngeld/Bildungspaket / SG Schwerbehindertenausweise/Elterngeld / SG Asylbewerberleistungen / Jugendamt (Sekretariat) / SG Wirtschaftliche Jugendhilfe / SG Unterhaltsangelegenheiten / SG Allgemeiner Sozialer Dienstag / SG Besondere Soziale Dienste / Gesundheitsamt (Sekretariat) / Schwangerenberatung Grimma / Tumorberatung Grimma / Tumorberatung Borna / Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Grimma / ; Suchtberatungs- und Behandlungsstelle Borna / Sozialpsychiatrischer Dienst Grimma / Sozialpsychiatrischer Dienst Borna / Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (Sekretariat) / Kultusamt (Sekretariat) / Kulturraum Leipziger Raum / Tag Sprechzeit Anmerkung Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr - Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Für Zulassungs-, Führerscheinstelle, Kasse, Kultursekretariat übrige Ämter nach Vereinbarung Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr - Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Ausnahme: Sozialamt Die zentrale Einwahlnummer lautet: / bzw / Öffnungszeiten des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig Dienstag 09:00-12:00 Uhr Hier finden Sie Hilfe - Notrufnummern und 13:00-18:00 Uhr Polizei 110 Rettungsdienst/Feuerwehr 112 Donnerstag 09:00-12:00 Uhr Rettungsleitstelle / und 13:00-16:00 Uhr Krankentransport / Freitag 09:00-12:00 Uhr Die zentrale Einwahlnummer für Grimma lautet: Die zentrale Einwahlnummer für Wurzen lautet:

3 Informationen aus dem Landkreis Einladung zur 7. Muldentaler Handwerkerschau Liebe Bürgerinnen und Bürger, Gemeinsam für die Region - das ist das Motto auch für die 7. Muldentaler Handwerkerschau, die in der Zeit vom 1. bis 3. März 2012 im PrimaEinkaufs-Park PEP Grimma stattfindet. Das Handwerk ist ein moderner Wirtschaftsbereich - mit innovativen Lösungen an das Tagwerk - kreativ und kompetent sowie mit einer besonderen regionalpolitischen Bedeutung. Im Vordergrund des Unternehmensbesuchs bei der Landwirtschaftsbetrieb Kitzscher GmbH (LWB) und ihrem Geschäftsführer Martin Landgraf standen die auf etwa 350 ha Fläche produzierten 14 Sorten Kartoffeln. Beim Tochterunternehmen Landhof Kitzscher erfolgen Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung von Pflanzkartoffeln und es werden Kartoffeln geschält. Die LWB ist LPG-Nachfolgebetrieb, deren Eigentümer im Unternehmen arbeiten oder früher gearbeitet haben. Der Betrieb baut auch Getreide, Mais, Futter- und Zuckerrüben an. Im Gewerbegebiet im Ortsteil Hainichen bei der EAT Elektro- und AutomatisierungsTechnik GmbH kamen Landrat und Bürgermeister mit Geschäftsführer Jörg Seelig ins Gespräch. Geschäftsfelder des Unternehmens sind Planung, Projektierung und Montage von Elektro-, Automatisierungs-, Umweltschutz-, Förderanlagen und Energieanlagen, Anlagendemontagen, Handel und Serviceleistungen. Die EAT GmbH wurde im Jahr 2003 gegründet, hat heute 17 Mitarbeiter und ist deutschlandweit und international tätig. 3 Die Handwerksbetriebe sind über die weite Fläche verteilt und tragen Wachstum und Beschäftigung auch in die ländliche Region. Weit über die Grenzen unseres Landkreises vereint die Handwerkerschau produzierende Unternehmen und Dienstleister unter einem Dach. Mit Fachkompetenz überzeugen, persönliche Kontakte pflegen und Vertrauen zum Kunden aufbauen, all das trägt dazu bei, das regionale Handwerk zu stärken und die Kaufkraft der Kunden in der Region zu binden Handwerksbetriebe in der gesamten Region des Landkreises Leipzig sind angesprochen, an der Handwerkerschau teilzunehmen. Die Kreishandwerkerschaft Landkreis Leipzig mit ihren 17 Innungen unterstützt diese regionale Handwerkerschau im Landkreis. Das breite Spektrum der Gewerbe, die sich im PEP präsentieren, spricht viele Bedürfnisse der Kunden an. Egal ob gerade die Hausrenovierung ansteht, das Dach undicht ist oder das Bad seniorengerecht umgebaut werden soll, bis hin zur Nutzung der regenerativen Erzeugung von Energie, gibt es auf jede Frage eine Antwort und eine kompetente Lösung. Nicht zuletzt kann man sich über die Ausbildungschancen im Handwerk informieren. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Ich hoffe, Sie nun neugierig gemacht zu haben und freue mich auf Ihren Besuch. Ihr Dr. Gerhard Gey Landrat des Landkreises Leipzig Unternehmensbesuche in Kitzscher Am 27. Januar 2012 besuchte Landrat Dr. Gerhard Gey zusammen mit dem Bürgermeister der Stadt Kitzscher, Maik Schramm, und dem Koordinator Wirtschaftsförderung im Landratsamt, Markus Schmidt, Unternehmen in der Stadt Kitzscher. Bei der Lätzsch GmbH Kunststoffverarbeitung im Stammwerk im Ortsteil Thierbach kam es zum Gespräch mit den Geschäftsführern Hans-Joachim Lätzsch und Karl-Heinrich Lätzsch. Im Jahr 1954 als Handwerksbetrieb in Kohren-Sahlis gegründet, ist der heutige Unternehmenssitz Thierbach. Niederlassungen bestehen in Streitwald und in Neustadt in Sachsen. Die insgesamt 120 Mitarbeiter stellen Komponenten aus Kunststoff für Nutzfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Medizintechnik, Maschinenbau, Rennsport- und Freizeitindustrie, Landtechnik, Apparate- und Behälterbau her. (1. v. l.) Bürgermeister Maik Schramm, (2. v. l.) Landrat Dr. Gerhard Gey, (4. v. l.) Geschäftsführer Jörg Seelig Am 12. Februar 2012 verstarb im 69. Lebensjahr Kreisrat Botho Hopp Der Tod hat ihn nach kurzer, schwerer Krankheit, unfassbar für uns alle, aus einem erfüllten Leben gerissen. Seit 1994 gehörte Botho Hopp dem Kreistag des Landkreises Leipziger Land und später dem Kreistag des Landkreises Leipzig an. Sein Handeln war stets auf das Wohl der Bürger ausgerichtet. In seinem Wirkungskreis und seiner Heimatstadt Geithain, in der er der dienstälteste Stadtrat war, hat er sich hohe Achtung und Anerkennung erworben. Sein uneigennütziges und engagiertes Wirken, sein bescheidenes Auftreten und sein pragmatisches Vorgehen zeichneten diesen allseits geschätzten Menschen und Kommunalpolitiker aus. Mit Botho Hopp haben wir einen Kreisrat verloren, für den sein Ehrenamt stets Berufung war. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Seiner Familie gehört unsere aufrichtige Anteilnahme. Für den Kreistag des Landkreises Leipzig Dr. Gerhard Gey Landrat

4 4 Muldentaler Städtelauf am Der Muldentaler Städtelauf gilt als größter Halbmarathonwettbewerb in der Region. Am Sonntag, dem 1. April 2012 ertönt zum achten Mal der Startschuss auf dem Wurzener Markt. Die Strecke verläuft durch die faszinierende Landschaft entlang des Muldentalbahnradweges. Der Zieleinlauf befindet sich in Grimma an der Pöppelmannbrücke. Während der letzten 7 Jahre entwickelte sich dieser schöne Landschaftslauf zum größten Volkssportlauf im Muldental. Anfänglich traten gerade einmal 160 Teilnehmer an, im letzten Jahr wurde dann mit über 700 Läufern ein neuer Teilnehmerrekord erreicht. Genießen und erleben Sie das Muldental durch eine wunderschöne Landschaft mit idyllisch reizvoller Natur sowie Livemusik an der Strecke. Anmelden können Sie sich elektronisch unter Als Ansprechpartner steht Ihnen auch Uwe Rosenberg zur Verfügung ( / ). Carolin Herrmann Auszubildende im 1. Lehrjahr Landkreis Leipzig entwickelt sich zur Region des Radsports (Fortsetzung der Titelseite) Im Förderverein Deutsche Radmeisterschaft 2012 finden sich zahlreiche kompetente Partner zusammen: die Sparkassen Muldental und Leipzig als Sponsoren sowie die erfahrenen Vereine RSG Muldental Grimma e. V. und der RV Zwenkau 1890 e. V. mit ihren Kontingenten an engagierten Helfern. Der Landkreis entwickelt sich zur Radsportregion, betonte Landrat Dr. Gerhard Gey. Mit solchen Events würden intern Zeichen gesetzt, sie seien der Beweis, dass in der Region gut zusammen gearbeitet und kooperiert werde, so die Einschätzung des Landrats. Auch Heidrun Naumann, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Muldental, freute sich, dass viele verschiedene Partner zusammengefunden haben. Dr. Frank Steinmayer, Pressesprecher der Sparkasse Leipzig, hat die positiven Auswirkungen im Blick: Als Sparkasse Leipzig engagieren wir uns, weil die Veranstaltung ein Schlaglicht auf die Region werfen wird, ebenso wie die,sparkassen neuseen classics - rund um die braunkohle. Die dreitägigen Titelkämpfe starten in Zwenkau am 22. Juni mit dem Einzelzeitfahren der Frauen und Männer sowie der U 23. Wir stellen als Kommune gerne unser Know-how zur Verfügung und wollen untermauern, dass Zwenkau und die Umgebung viel Beachtenswertes zu bieten haben, sagte Bürgermeister Holger Schulz. Auch Grimmas Oberbürgermeister Matthias Berger nimmt die Herausforderung gerne an, weil er weiß dass mit der RSG Muldental Grimma e.v. das Fundament bereits vorhanden ist. Das ist gut angelegtes Geld, blickt er in die Zukunft. Damit werden Kinder und Jugendliche begeistert und es macht aufmerksam auf die gesamte Region. Andreas Götz vom Bund Deutscher Radfahrer hob den Stellenwert der Meisterschaften hervor: Wir sind sicher, dass diese hochkarätige Veranstaltung hier erfolgreich gestemmt wird. Die Organisation ist auf starke Schultern verteilt. Prominenteste Teilnehmer sind die beiden amtierenden Weltmeister im Zeitfahren, Judith Arndt und Tony Martin sowie die amtierenden Bronzemedaillengewinner auf der Straßen-Weltmeisterschaft, Ina-Yoko Teutenberg und André Greipel, daneben Hanka Kupfernagel, Rüdiger Selig und Marcel Kittel. Informationen aus dem Landkreis Die Gleichstellungsbeauftragte informiert Anfang 2011 wurde der Bundesgleichstellungsbericht veröffentlicht. Darin sind 10 Themen mit Empfehlungen versehen, wovon drei bereits in den letzten Amtsblättern näher vorgestellt wurden. Hier nun die nächsten beiden Themenbereiche mit dazugehörigen Empfehlungen. Frauenerwerbstätigkeit, Teilzeit und Minijobs Eine zentrale Forderung ist, dass Minijobs abgeschafft werden sollen, und deren Subventionierung einzustellen ist. Diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind weder aus individueller noch gesellschaftlicher Sicht nachhaltig. Minijobs haben oft verheerende Folgen und werden in überwiegendem Maß von Frauen ausgeübt. Ihre Attraktivität ist kurz, sie bieten keine existenzsichernde Beschäftigung und erweisen sich selten als Brücke in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse führen in biografische Sackgassen und verursachen erhebliche gesellschaftliche Folgekosten wie beispielsweise bei Hartz IV (SGB II) oder im Bereich der Alterssicherung (SGB VII). Die Lohnsteuerklassen III/V sind durch die Kombination IV/IV mit Faktor zu ersetzen. Bei verheirateten Frauen führt die hohe Grenzsteuerbelastung in der Lohnsteuerklasse V unter anderem dazu, dass sie ihre Erwerbstätigkeit einschränken. Diese ungleiche Besteuerung in der Lohnsteuerklassenkombination III/V führt darüber hinaus zu negativen Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie z. B. Arbeitslosen- und Elterngeld. Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind auszubauen und dürfen in ihrer Struktur nicht länger nur von einer allenfalls teilzeiterwerbstätigen Mutter ausgehen. D. h., sie müssen sich an den mehrheitlich von Eltern gewünschten Erwerbskonstellationen orientieren und insofern flexible Betreuungsangebote anbieten. Erwerbsleben/Erwerbsunterbrechungen Erwerbsentscheidungen gelten als Folgen für den gesamten Lebensverlauf. Erwerbsunterbrechungen, Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigungen sind nicht von kurzfristiger Bedeutung sondern sie hinterlassen lang anhaltende Narben im Lebensverlauf. Sie prägen und beeinflussen das gesamte (Erwerbs-)Leben sowie die Chance auf weitere Erwerbsarbeit. Aufgrund von Sorgearbeit oder vorübergehender Verkürzung der Erwerbstätigkeit dürfen keine langfristigen (Einkommens-) Nachteile entstehen. Ihre Reversibilität muss gewährleistet sein. Bei kinderbedingter Unterbrechung unter den jüngeren Frauen, die seltener und kürzer geworden ist, trägt die Elterngeldregelung dazu bei, dass ein größerer Anteil von Frauen spätestens nach einem Jahr in die Erwerbstätigkeit zurückkehrt. Die Mehrheit der Väter nutzt lediglich zwei Partnermonate. Daher ist das Elterngeld weiterzuentwickeln, hinsichtlich einer Verlängerung der Partnermonate und der Möglichkeit für beide Elternteile, Elterngeld mit Teilzeit besser kombinieren zu können. Bei einem Wiedereinstieg nach einer Erwerbsunterbrechung werden flexible Arbeitszeitmodelle, Angebote für institutionelle Kinderbetreuung, Familienfreundlichkeit des Betriebes sowie Unterstützung des Partners, der Partnerin und der Familie benötigt. Nähere Informationen, Zusammenfassungen und weitere Drucksachen erhalten Sie unter Ines Mehner Gleichstellungsbeauftragte Informationen des Kreisfeuerwehrverbandes Landkreis Leipzig Am wurde erstmals das Ehrenkreuz für 70-jährige Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr nach dessen Einführung am im Landkreis Leipzig verliehen. Zur Jahreshauptversammlung wurde Kamerad Rudolf Kästner, Freiwillige Feuerwehr Lüptitz, Gemeinde Lossatal durch den stellv. Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Kamerad Christian Pfaff sowie durch den Kreisbrandmeister Andreas Rüssel mit dem Ehrenkreuz für 70-jährige Mitgliedschaft ausgezeichnet.

5 Informationen aus dem Landkreis/der Ämter Eier aus aller Welt - Ausstellung vom 4. März bis 15. April 2012 Einen Einblick in die Welt der verzierten Eier verspricht die Ausstellung im Kreismuseum Grimma. Etwa 600 kleine Kunstwerke zeugen vom kunsthandwerklichen Geschick der Völker rund um den Globus. Die kunstvolle Eiergestaltung bedient sich vielfältiger Verzierungstechniken, verstärkt durch eine reiche Symbolik der Farben und Ornamentik. So finden sich traditionelle und moderne Motive, ausgeführt in den verschiedensten Gestaltungstechniken. Neben den christlichen Ostereiern Europas sind zahlreich verzierte Eier aus anderen Kulturbereichen zu sehen. Aus der indischen Region Kashmir kommen farbenprächtige Holzeier. Chinas kunsthandwerkliche Tradition spiegelt sich z. B. in der Verzierung von Glas-, Porzellan- und Steineiern mit traditionellen Motiven aus der Malerei oder in den Lack- und Cloisonné-Eiern wider. Aus Bali kommen Eier in traditioneller Wayang-Malerei, dem sogenannten Klungkung-Stil, und der modernen Malerei im Ubud-Stil, der eine Mischung von Realismus und Formalismus darstellt. Verzierte Eier aus dem islamischen Raum und Afrika stellen vielerorts eine symbolische Verknüpfung von Leben und Abwehrzauber dar, so z. B. die im Wohnbereich aufgehängten aus dem Sudan. Als Glücksbringer werden zu Weihnachten in Peru z. T. farbenfroh gestaltete Eier mit Weihnachtskrippen im Inneren an Freunde und Bekannte verschenkt. Die Ausstellung wird am Sonntag, dem um 15 Uhr eröffnet. Dabei führt der Sammler Erhard Schwerin durch die Ausstellung. Am Sonntag, dem lädt das Museumsteam ab 15 Uhr zum Familiennachmittag ein. Neben einem Besuch der Ausstellung können sich die großen und kleinen Gäste selbst an der Verzierung von Ostereiern probieren. Am Ostersonntag stellt Cornelia Thor von 11 bis 17 Uhr die sorbischen Eier-Verzierungstechniken vor. Zum Eierbatiken lädt Irene Beyer-Stange alle großen und kleinen Gäste ein und Catherine Hamann gibt praktische Tipps zur Fertigung eines Osterkörbchens aus Naturmaterial. Kreismuseum Grimma Paul-Gerhardt-Straße 43, Grimma Informationen der Ämter Handwerksmesse 10. bis 19. Februar 2012 in Leipzig Seit 14 Jahren ist der Fremdenverkehrsverband Kohrener Land e. V. gemeinsam mit den regionalen Handwerksbetrieben Aussteller an einem Gemeinschaftsstand der Messe. Die Besucherzahlen dieser bedeutsamen Messe sind jährlich gestiegen. Partner der Handwerksmesse Leipzig sind 10 Handwerkskammern aus Mitteldeutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Viele Tagesbesucher kommen aus Sachsen, Thüringen und Sachsen -Anhalt. Diese Gäste wollen wir mit unseren Ausflugstipps neugierig machen auf das Kohrener Land als Reiseziel mit den vielfältigen Kultur- und Freizeitangeboten unserer Mitglieder und touristischen Leistungsträger. Ein Dankeschön an alle Mitaussteller, die auch gemeinschaftlich die Finanzierung des Messestandes übernehmen. In diesem Jahr waren folgende Partner mit dabei: Töpferhaus Arnold Kohren-Sahlis, Töpferei Gundula Müller Kohren-Sahlis, Handdruck Kohrener Land, Stuhlflechterei und Korbmachermeister Heiner Aurich, Trockenblume Fischer, Große Kreisstadt Borna, Regionalmanagement Region Leipzig-Westsachsen. Gesine Sommer Amtsleiterin Amt für Kreisentwicklung 5 Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig informiert Im Januar 2012 waren beim Kommunalen Jobcenter des Landkreises Leipzig Personen arbeitslos gemeldet. Die bedeutet einen Anstieg um 191 gemeldete Leistungsberechtigte zum Vormonat. Der Grund dieser Entwicklung liegt unter anderem am weiteren Rückgang von geförderten Arbeitsmarktmaßnahmen und dem Auslaufen einiger zeitlich befristeter Arbeitsverträge. Im Vergleich zum Vorjahresmonat (01/2011) konnte jedoch erneut ein Rückgang von Personen verzeichnet werden. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Gebiet des Kommunalen Jobcenters Leipzig sank im Vergleich zum Vormonat um 72 auf insgesamt Insgesamt erhielten Personen Leistungen nach SGB II, dies sind 189 Personen weniger als im Dezember Im Berichtsmonat nahmen erwerbsfähige Leistungsberechtigte an unterschiedlichen Fördermaßnahmen des Kommunalen Jobcenters Landkreis Leipzig teil. Das Gesundheitsamt informiert Informationen zur Novellierten Trinkwasserverordnung Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) vom 21. Mai 2001 (BGBl. I S. 959) wurde zuletzt durch die Erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung vom 3. Mai 2011 (BGBl. I S. 748, ber. S. 2062) geändert. Die aktualisierte Trinkwasserverordnung gilt seit dem 1. November Die Regelungen der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung haben unter anderem das Ziel, eine konstant hohe Trinkwasserqualität in Gebäuden zu gewährleisten. Gemäß 14 Abs. 3 TrinkwV müssen Hauseigentümer künftig einmal pro Jahr ein zugelassenes Labor damit beauftragen, Wasserproben zu entnehmen und auf Legionellen zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht ( 14) besteht für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Sinne der Definition nach DVGW- Arbeitsblatt W Inhalt von über 400 Liter und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Weitere Informationen zur novellierten Trinkwasserverordnung erhalten im Gesundheitsamt des Landkreises, Sachgebiet Hygiene, Leipziger Straße 42, Grimma. Ansprechpartner: Herr Mittenzwei, Tel / , Fax: / matthias.mittenzwei@lk-l.de sowie auf der Homepage des Landkreises. Dipl.-Med. Silke Schäpling Amtsleiterin Gesundheitsamt

6 6 Das Jugendamt informiert Unterhaltsangelegenheiten: Bitte bei Beurkundungen Termine vereinbaren Um längere Wartezeiten zu vermeiden und notwendige Vorbereitungen durchzuführen,bittet das Sachgebiet Unterhaltsangelegenheiten für Beurkundungen um vorherige Terminvereinbarung. Dies ist telefonisch (Tel / , für den Bereich Grimma / ) oder per Mail (ulrike.schiene@lk-l.de) möglich. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter der Fachbereiche Unterhalt/Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss während der Öffnungszeiten wie gewohnt Ihre Ansprechpartner. Thomas Pfeifer Jugendamtsleiter Basisqualifikation für Jugendleiter und Verlängerung der JuLeiCa (Ausstellung 2009) Um ehrenamtlich Verantwortung in einem Jugendclub zu übernehmen, Fördermittel zu beantragen, Kindergruppen zu betreuen und was auch immer in der Jugendarbeit so alles möglich und nötig ist - dazu gehört eine Jugendleitercard oder mindestens eine Basisqualifikation Die erste Schulung in diesem Jahr findet am Freitag, dem 9. März 2012, ab 17 Uhr und am Sonnabend, dem 10. März 2012, ab 9 Uhr in der Geschäftsstelle des Kinder- und Jugendringes in Bad Lausick, Turnerstr. 1a statt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt für Mitglieder des KJR 15 EUR und für Nichtmitglieder 20 EUR. Er ist spätestens bis auf das Konto des KJR: Kontonr BLZ: bei der VR-Bank einzuzahlen. Anmeldung unter Angabe der erforderlichen Daten an parchwitz@kjr-ll.de, opitz@kjr-ll.de oder kontakt@kjr-ll.de Weitere Termine in diesem Jahr sind: 15. und 16. Juni und 13. Oktober 2012 Das Kultusamt informiert Gefahren im Netz - Medienprojekt der Berufsfachschule für Sozialwesen Zum Thema Gefahren im Netz fand vom 23. bis ein Medienprojekt statt. Dabei entstanden fünf kreative, aufschlussreiche und lustige Kurzfilme über Cybermobbing, Internetspionage und vieles mehr, die auch auf youtube.de online angesehen werden können. Durchgeführt wurde dieses von der Klasse BS11b des Beruflichen Schulzentrums Grimma. Initiator war die Landesanstalt für Rundfunk und Medien, deren Betreuerinnen die Projektgruppen fantastisch berieten und unterstützten sowie jederzeit tolle Hilfe leisteten. Torsten Alf Öffentlichkeitsarbeit, BSZ Grimma Informationen der Ämter Das Amt für Kreisentwicklung informiert Existenzgründerseminar im Landkreis Leipzig Sie haben eine Geschäftsidee - wir vermitteln das Rüstzeug! Unter diesem Motto hat der Landkreis Leipzig wieder für alle Interessierten ein 3-tägiges Existenzgründerseminar organisiert. Dabei ist es uninteressant ob bereits eine ausgereifte Geschäftsidee vorhanden ist oder nur die ersten Gedanken um den möglichen Aufbau einer selbstständigen Tätigkeit kreisen. Letztendlich, die Idee vom eigenen Unternehmen muss kein Traum bleiben. In einzelnen Schritten werden u. a. folgende Themen ausführlich besprochen: > Chancen und Risiken einer selbstständigen Tätigkeit > Rechtsformen, Gründungsformalitäten, betriebliche Absicherungen > Marketing, Vertrieb, einschließlich Branchen-/Marktanalysen > Finanzierung, Fördermittel > Erstellung Geschäfts- bzw. Businessplan Das Seminar findet vom bis jeweils in der Zeit von 08:30 bis 16:30 Uhr im Landratsamt Landkreis Leipzig am Standort Grimma, Haus 1, Karl-Marx-Str. 22, 2. OG, Raum 312 statt. Die Teilnehmergebühr beträgt 40 Euro. Die Anmeldung ist unter Tel.: / oder per an Gero.Breitenbach@lk-l.de möglich. Weitere Seminartermine sind: 26. bis 28. März bis 25. April bis 23. Mai bis 27. Juni 2012 Gesine Sommer Amtsleiterin Das Abfallwirtschaftsamt informiert Zustellung der Jahresgebührenbescheide 2012 Anfang März werden etwa Bescheide über die Jahresendabrechnung 2011 und Vorausberechnung 2012 an alle Haushalte des Landkreises Leipzig versandt. Aufgrund der hohen Anzahl von Bescheiden bitten wir die Bürger von telefonischen Anfragen abzusehen. Sind Änderungen notwendig, teilen Sie uns diese bitte schriftlich per , Fax oder Post mit. Diese Verfahrensweise ermöglicht ein schnelleres Abarbeiten der Änderungen. Wir danken für Ihr Verständnis. Berichtigung Tourenplan Gelbe Tonne Espenhain In Espenhain findet die Entsorgung der Gelben Tonne am 2. und 16. sowie am 30. März statt. Schadstoffmobil On Tour In den Monaten März bis Mai ist es wieder so weit, im Landkreis Leipzig geht das Schadstoffmobil On Tour. Gerade Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen fachgerecht gesammelt und entsorgt werden. Bei der Tour werden Ihre Schadstoffe nach entsprechender Sichtung in haushaltsüblichen Mengen (max. 30 l) kostenlos entgegengenommen. Nutzen Sie die Chance Ihren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und entsorgen Sie Ihre Problemabfälle über das Schadstoffmobil. Die Termine für die Ortschaften können Sie der aktuellen Abfallbroschüre entnehmen. Alternativ können Sie Ihre Schadstoffe zu den Samstagsöffnungszeiten an den Sammelstellen Borna, Grimma und Großpösna (Deponie Cröbern) abgeben.

7 Informationen der Ämter/Ausschreibungen Das Straßenverkehrsamt informiert Das Umweltamt informiert 7 Nachrüstung mit Partikelfiltern wird ab Januar 2012 wieder gefördert Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern kann wieder gefördert werden. Fahrzeughalter, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 nachrüsten, können hierfür 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Für die Neuauflage des Förderprogramms stellt das Bundesumweltministerium 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel reichen für rund Nachrüstungen. Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen trägt dazu bei, dass der gesundheitsschädliche Partikelausstoß sinkt und die Luftqualität insbesondere in den Innenstädten verbessert wird. Damit wird ein Beitrag geleistet, die von der EU zum Schutz von Umwelt und Gesundheit vorgegebenen Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel besser einzuhalten. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten außerdem eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Für das Förderprogramm ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Eschborn zuständig. Die erforderlichen Antragsformulare stehen Ihnen seit dem 1. Februar 2012 unter zur Verfügung. Joachim Ponitka Amtsleiter Straßenverkehrsamt Das Amt für Rechts-, Kommunalund Ordnungsangelegenheiten informiert Umzüge und neue Telefonnummern Durch strukturelle Änderungen standen im Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten des Landkreises Leipzig Umzüge ins Haus. Für die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich folgende Änderungen: Die Bereiche Waffenrecht und Jagd sind künftig im Haus 5 der Stauffenbergstr. 4 in Borna zu finden. In Grimma wird für das Waffenrecht und Jagdwesen ein Sprechtag jeweils am ersten Dienstag des Monats in Grimma (Heinrich- Zille-Str. 5) angeboten. Sprechzeiten sind von 08:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr. Der Sprechtag in Borna fällt somit aus. Für den Sachbereich Asylrecht in Grimma befindet sich das Sprechzimmer künftig in der Karl-Marx-Straße 22 (Haus 2), Zimmer Das Sprechzimmer ist jeden Donnerstag und Freitag besetzt, wobei auch ein Ansprechpartner aus dem Sachgebiet Asylbewerber-Leistungen des Sozialamtes mit vor Ort ist. Die Sachbearbeiter im Bereich des Kommunalrechts ziehen in Borna von Haus 5 nach Haus 3 um. Die Sachbearbeiterin für das Personenstands-, Melde- und Namensänderungswesen sowie eine Sachbearbeiterin des Bereiches allgemeine Ordnungsangelegenheiten ziehen von Grimma Haus 4 nach Borna ins Haus 5. Die Sachbearbeiterin für den Bereich Staatsangehörigkeit zieht in Borna vom Haus 3 in das Haus 5. Durch die neue Struktur erhalten alle Mitarbeiter des Amtes neue Telefon- und Faxnummern. Weitere Informationen sowie die Telefonnummern finden Sie auf unserer Internetseite Jährliches Schnittverbot ab In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen (z. B. Gärtnerei) stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. Dies betrifft auch alle Gehölze auf bebauten Grundstücken, z. B. auch Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln und Birken. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Zulässig sind auch Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen und nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Verstöße gegen das Schnittverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. In begründeten Fällen kann durch die untere Naturschutzbehörde eine kostenpflichtige Befreiung erteilt werden. Dr. Lutz Bergmann Amtsleiter Umweltamt Ausschreibungen Der Landkreis Leipzig beabsichtigt, zum nächstmöglichen Termin, vorzugsweise zum , die Stelle der/des Dezernentin 1/Dezernenten 1 zu besetzen. Der Landkreis Leipzig ist aus der Kreisfusion der Landkreise Leipziger Land und Muldentalkreis entstanden und liegt im Westen des Freistaates Sachsen. Er ist Heimat von ca Menschen. Auf einer Fläche von ca kqm findet sich neben Städten und Dörfern eine intakte Infrastruktur, die die vorhandene Natur in ihrer Vielfalt und Schönheit nicht beeinträchtigt. Vergangenheit und Gegenwart spiegeln sich in Industrie, Landwirtschaft und Tourismus wider und ergeben in erfolgreicher Symbiose das Konzept, um den Herausforderungen des demographischen Wandels in der Zukunft erfolgreich begegnen zu können. Mit der Tätigkeit erhalten Sie die Möglichkeit, bei der Gestaltung der Zukunft des Landkreises Leipzig entscheidend mit zu wirken und die interne Verwaltung daran ausgerichtet ressourcenorientiert mit zu gestalten. Diese interessante und abwechslungsreiche Aufgabe stellt hohe Anforderungen an die/den Stelleninhaber/in und erfordert ein Engagement weit über das übliche Maß hinaus. Das Dezernat 1 umfasst zurzeit das Haupt- und Personalamt, die Finanzverwaltung, die Stabsstelle Controlling und Beteiligungsmanagement sowie das Amt für Straßen- und Hochbau und Liegenschaftsverwaltung. Wir suchen für diese Führungsposition eine dynamische, kreative Persönlichkeit, die mit hoher Persönlichkeits-, Sozial- und Führungskompetenz ausgestattet ist und bereits über langjährige Erfahrungen bei der Führung größerer Organisationseinheiten (vorzugsweise der Kommunalverwaltung) verfügt. Voraussetzung ist die Befähigung für die Laufbahn des höheren allgemeinen Verwaltungsdienstes oder ein Hochschulabschluss Wirtschaftswissenschaften. Die Stelle ist dotiert mit A 16 SächsBesG/E 15 TVöD und in Vollzeit zu besetzen. Der Dienstort ist Borna. Der Landkreis Leipzig unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Entsprechendes gilt für Schwerbehinderte. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum an den Landkreis Leipzig, Landratsamt, Haupt- und Personalamt, Borna.

8 8 Auschreibungen/Öffentliche Bekanntmachungen Hinweis: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Der Landkreis Leipzig besetzt ab sofort eine Stelle als Sachbearbeiter/-in Katastervermessung im Vermessungsamt. Inhalt der Tätigkeit ist ausschließlich die Durchführung von schwierigen Katastervermessungen und Abmarkungen von Amts wegen, insbesondere die Bearbeitung von Grenzfeststellungen in Gebieten mit widersprüchlichen Unterlagen. Bewerber/-innen müssen über die Befähigung für den gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienst verfügen. Die Tätigkeit kann auch ausgeübt werden von Vermessungsingenieuren/Vermessungsingenieurinnen mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Katastervermessung. Neben den fachlichen Voraussetzungen erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stelle Verantwortungsbereitschaft und Entscheidungsfähigkeit, hohe Belastbarkeit, effizientes Problemlösungsverhalten und ausgeprägte Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit PC und elektronischer Meß- und Auswertetechnik und beinhaltet einen nicht unerheblichen Anteil an Außendiensttätigkeit. Der Führerschein der Klasse B ist zwingend erforderlich. Die Stelle ist in Vollzeit und befristet für einen Zeitraum von vier Jahren zu besetzen. Es gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der/Die Stelleninhaber/-in erhält Entgelt nach der Entgeltgruppe 11. Der Dienstort ist zurzeit Borna. Schwerbehinderte Menschen werden ausdrücklich aufgefordert sich zu bewerben. Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Zufügung entsprechender Nachweise richten Sie bitte bis zum an das Landratsamt Leipzig, Haupt - und Personalamt, Borna. Hinweise: Wir versenden keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet. Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises Leipzig für das Haushaltsjahr 2012 Auf der Grundlage des 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO), in Verbindung mit 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Kreistag des Landkreises Leipzig am folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen. 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. Einnahmen von EUR Ausgaben von EUR davon im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je EUR im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben von je EUR 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0 EUR 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von EUR 2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf EUR. 3 Der Hebesatz für die Kreisumlage wird festgesetzt auf 30,5 v. H. der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden. 4 Die in der Anlage zum Haushaltsplan aufgeführten Haushaltsvermerke sind Bestandteil der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung tritt am in Kraft. Borna, den Dr. Gerhard Gey Landrat Die Landesdirektion Leipzig hat am folgenden Bescheid erlassen: 1. Der in 3 der am 7. Dezember 2011 vom Kreistag beschlossenen Haushaltssatzung festgesetzte Umlagesatz der Kreisumlage in Höhe von 30,5 vom Hundert der Umlagegrundlagen der kreisangehörigen Gemeinden wird genehmigt. 2. Die Genehmigung zu 1. wird verbunden mit folgenden Auflagen: 2.1 Im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2012 hat der Landkreis Leipzig das Erforderliche zu veranlassen, um das Entstehen eines Fehlbetrages zu vermeiden; der unterjährige Haushaltsausgleich ist zwingend - ggf. unter Einsatz haushaltswirtschaftlicher Sperren- zu gewährleisten. Der Landesdirektion ist innerhalb von 14 Tagen jeweils zum Stand 31. März 2012, 30. Juni 2012,30.September 2012 und 30. November 2012 über den Haushaltsvollzug und die voraussichtliche Haushaltsentwicklung zum Jahresende in geeigneter Weise zu berichten. 2.2 Das vom Kreistag am 7. Dezember 2011 beschlossenen Haushaltssicherungskonzept (Fortschreibung des Beschlusses 2010/016) ist weiterzuentwickeln. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes muss insbesondere den Zielen dienen, den strukturellen Ausgleich des Verwaltungshaushaltes schnellstmöglich herbeizuführen und den vollständigen Haushaltsausgleich mittelfristig zu sichern. Bis zum 30. Juni 2012 ist der Landesdirektion ein beschlossenes Haushaltssicherungskonzept vorzulegen. 3. Für diesen Bescheid werden keine Verwaltungskosten erhoben. Niederlegung der Haushaltssatzung des Landkreises Leipzig für das Haushaltsjahr 2012 Gemäß 61 SächsLKrO i.v.m. 76 Absatz 3 SächsGemO wird die Haushaltssatzung 2012 für den Landkreis Leipzig einschließlich des Bescheides der Landesdirektion Leipzig zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 für die Dauer einer Woche zur kostenlosen Einsicht durch jedermann niedergelegt. Auslegungsort: Landratsamt Landkreis Leipzig Finanzverwaltung Haus II Zimmer Auslegungstage: Ulrike Heinke Amtsleiterin Finanzverwaltung Stauffenbergstr. 4, Borna während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Bekanntmachung über die Durchführung der 19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig am Mittwoch, dem , um Uhr im Stadtkulturhaus Borna, Saal, Sachsenallee 47, Borna Tagesordnung: 1 Beginn der Sitzung (Formelle Eröffnung) 1.1 Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Bekanntgabe der vorliegenden Entschuldigungen und der Beschlussfähigkeit 1.2 Bestätigung der Tagesordnung 1.3 Festlegung der Kreisräte, die die Niederschrift mit unterzeichnen 2 Öffentlicher Beratungsteil 2.1 Feststellung des Ausscheidens eines Kreisrates aus dem Kreistag

9 Öffentliche Bekanntmachungen 2.2 Einwohnerfragestunde 2.3 Niederschrift über die 18. Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig vom Niederschrift über die 3. Sondersitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig vom Mitteilungen des Landrates Information zur Inanspruchnahme der Mittel der Anschubfinanzierung Information zum Haushaltsvollzug und zur Einschätzung des voraussichtlichen Ergebnisses des Haushaltes 2011 des Landkreises Leipzig zum Information zum Vollzug des Haushaltssicherungskonzeptes des Landkreises Leipzig für die Jahre 2010 bis 2013 für das Haushaltsjahr 2011 (vorläufiges Ergebnis) 2.6 Verpflichtung eines Kreisrates gemäß 31 Abs. 1 Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen 2.7 Marketingkonzept für den Landkreis Leipzig 2.8 Festsetzungsbeschluss zum Wirtschaftsplan 2012 für den Kommunalen Eigenbetrieb Musikschulen des Landkreises Leipzig 2.9 Satzung zur 1. Änderung der Satzung des Landkreises Leipzig über die Inanspruchnahme von Leistungen und die Erhebung von Benutzungsgebühren für Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums FTZ (1. Änd. Benutzungs- und Gebührensatzung FTZ) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Leipzig 2.11 Aufhebung der Satzung für die Verpflegung an Förderschulen des Landkreises Leipziger Land (Förderschulverpflegungssatzung) 2.12 Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushalt 2011 zur Absicherung der Fertigstellung der Maßnahme - Energetische Sanierung BSZ Leipziger Land, Schulteil Markkleeberg und Beauftragung des Landrates / hier: Änderung des Beschlusses 2011/162 (I) 2.13 Bereitstellung von Eigenmitteln und überplanmäßigen Mitteln im Haushaltsjahr 2011 des Landkreises Leipzig für Baumaßnahmen an Kreisstraßen und zum Aufbau einer Sicherheitszelle für die zentrale IT-Technik / hier: Änderung des Beschlusses 2011/072 vom Investitionspauschale 2012 lt. Haushaltsbegleitgesetz 2.15 Beförderung zum Verwaltungsdirektor 2.16 Antrag der Mitglieder der Fraktion CDU/hier: Befristete Erweiterung der Schulsozialarbeit im Landkreis Leipzig aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Jahr Neubildung des Kreisausschusses im Kreistag als beschließender Ausschuss 2.18 Neubildung des Betriebsausschusses im Bereich kreiseigene kulturelle Einrichtungen des Landkreises Leipzig als beschließender Ausschuss 2.19 Neubildung des Jugendhilfeausschusses als beschließender Ausschuss hinsichtlich des Beschlusses 2008/025-1, Anstrich Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft, Kreisentwicklung und Umweltschutz im Kreistag als beschließender Ausschuss Neuwahl der Vertreter und deren Stellvertreter des Landkreises Leipzig in die Verbandsversammlung des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln (Landkreis Mittelsachsen) 2.22 Widerruf und Neuwahl der Mitglieder des Landkreises Leipzig in den Aufsichtsrat der Personennahverkehrsgesellschaft Muldental mbh 2.23 Widerruf und Wahl der Mitglieder des Landkreises Leipzig in den Aufsichtsrat der Altenheimgesellschaft Muldental ggmbh 2.24 Berufung eines neuen Kreisrates in den Beirat der Kreistag- Wurzen-Stiftung 2.25 Berufung von neuen Mitgliedern in den Beirat der Umweltstiftung des Landkreises Leipzig 2.26 Nächste Sitzung des Kreistages des Landkreises Leipzig 2.27 Anfragen der Kreisräte 3 Ende der Sitzung Vorgenannte Beratung ist öffentlich! gez. Dr. Gerhard Gey Landrat Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: betroffene Flurstücke in der Gemeinde Pegau 1. Änderung der Flurstücksnummer Gemarkung Scheidens Flur 3: 43/2, 51, 52/2, 54, 55/1, 55/2, 56/1, 62, 63, 64, 65/4, 65/6, 65/7, 65/8, 66/1, 66/2, 66/3, 67, 68, 72/3, 73 Gemarkung Scheidens Flur 4: 53/1, 54/2 2. Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstücks Gemarkung Scheidens Flur 3: 43/2, 51, 52/2, 54, 55/1, 55/2, 56/1, 62, 63, 64, 65/4, 65/6, 65/7, 65/8, 66/1, 66/2, 66/3, 67, 68, 72/3, 73 Gemarkung Scheidens Flur 4: 53/1, 54/2 3. Änderung der Angabe der Flächengröße Gemarkung Scheidens Flur 3: 62, 65/7, 65/8, 66/3 Gemarkung Scheidens Flur 4: Änderung der Angaben zur Nutzung Gemarkung Scheidens Flur 3: 54, 55/1, 55/2, 56/1, 62, 63, 65/2, 65/4, 65/5, 65/6, 66/2, 66/3, 67, 69/161, 73 Gemarkung Scheidens Flur 4: 52, 54/2 5. Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Gemarkung Scheidens Flur 3: 64, 65/6, 69/161, 72/3 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, Borna in der Zeit Dienstag 8:30-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:30-12:00 und 13:30-16:00 Uhr Freitag 8:30-12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstücks und die Änderung der Flurstücksnummer stellen jeweils einen Verwaltungsakt dar, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Borna einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Borna, den gez. Uwe Leberecht Sachgebietsleiter 9

10 10 Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof 1. Bildung von Flurstücken Gemarkung Ammelshain: 316, 319, 322, 327, 330, 336, 337, 342, 343/1, 362, 363, 363a, 363b, 364, 364/1, 364/4, 365, 368, 371, 458, 467a, 525/4, 525/6, 526, 527, 541, 545/1, 546, 547, 548, 549, 893 Gemarkung Naunhof: 1181/4, 1189/3 2. Änderung der Angabe der Flächengröße eines Flurstücks Gemarkung Ammelshain: 325/1, 325/3, 363a, 363b, 364/1, 364/2, 364/4, 366/4, 525/1, 525/2, 525/6, 526, 529/6, 547, 548, 549, 908, 909, 910, 912 Gemarkung Naunhof: Änderung der Angaben zur Nutzung eines Flurstücks Gemarkung Ammelshain: 303, 313a, 316, 319, 322, 325/1, 325/3, 327, 330, 331, 334, 336, 337, 342, 343/1, 362, 363, 363b, 364, 364/1, 364/2, 364/4, 365, 366/4, 368, 371, 458, 525/1, 525/2, 525/4, 525/6, 526, 527, 528, 529/6, 541, 545/1, 546, 547, 548, 549, 893, 908,909, 910, 911, 912 Gemarkung Naunhof: 1180, 1181/4, 1189/3 4. Änderung von Daten über Grenzen Gemarkung Ammelshain: 364/4, 525/5 Gemarkung Naunhof: 1189/3, 1191/8 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, Borna in der Zeit Dienstag 8:30-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:30-12:00 und 13:30-16:00 Uhr Freitag 8:30-12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Die Bildung von Flurstücken und die Änderung von Daten über Grenzen stellen Verwaltungsakte dar, gegen die Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen können. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Stauffenbergstraße 4, Borna einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Borna, den gez. Uwe Leberecht Sachgebietsleiter Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung des Landratsamtes des Landkreises Leipzig zum Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes AZ: /254/2 vom 10. Februar 2012 Die Firma Gebr. Linder GbR, Höchstädter. Str. 4, Höchstädt- Sonderheim beantragt die Genehmigung für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebes der Anlage zum Halten oder zur Aufzucht von Geflügel (Putenmastanlage) nach 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - BImSchG -, in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178)) am Standort Narsdorf, OT Bruchheim, Nr. 20, Gemarkungen Bruchheim und Ossa durch Erweiterung der Tierplatzkapazität auf ausschließlich durch Umstellung des Produktionszyklogramms. Die Putenmastanlage ist eine Anlage gemäß Nr. 7.1 d.), Spalte 1, des Anhangs zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (- 4. BImSchV - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 504), geändert durch Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643)). Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach den Vorschriften des BImSchG und wird hiermit gemäß 10 Absatz 3 BImSchG in Verbindung mit 8 ff der Neunten Verordnung zur Durchführung des BIm- SchG (- 9. BImSchV - Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470)) öffentlich bekannt gemacht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird gemäß 3b Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (- UVPG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 6. Oktober 2011 (BGBl. I S. 1986)) in Verbindung mit Ziffer der Anlage 1 zu 3 UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Genehmigungsantrag, der die nach UVPG einzureichenden Unterlagen enthält, liegt nach der Bekanntmachung einen Monat vom 1. März bis einschließlich 2. April 2012 zur Einsicht beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Umweltamt, Zimmer 221 in Grimma, Karl-Marx-Straße 22, Haus 1, sowie in der Stadtverwaltung Geithain, Fachbereich Bau- und Ordnungswesen, Zimmer 210 in Geithain, Markt 11 während der Dienstzeiten aus und kann während dieser Zeit dort eingesehen werden. Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 1. März bis einschließlich 16. April 2012 gemäß 10 Absatz 3, Satz 2 BImSchG schriftlich beim Landratsamt des Landkreises Leipzig, Umweltamt, Stauffenbergstraße 4, Borna erhoben werden. Die Einwendungen haben neben dem Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders zu tragen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Des Weiteren bleiben gemäß 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechtes für den Freistaat Sachsen (- SächsVwVfZG - Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrensund des Verwaltungszu-stellungsrechts für den Freistaat Sachsen vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl, S. 142), Fassung gültig ab 5. Juni 2010) in Verbindung mit 17 Abs. 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (- VwVfG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827)) gleichförmige Einwendungen unberücksichtigt, die nicht auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite deutlich Name und Anschrift des Vertreters der übrigen Unterzeichner erkennen lassen oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist. Unleserliche Namen und Anschriften werden bei gleichförmigen Einwendungen unberücksichtigt gelassen. Darüber hinaus können nur sol-

11 Öffentliche Bekanntmachungen che Einwendungen berücksichtigt werden, die angeben, welche Beeinträchtigungen befürchtet werden. Einwendungsschreiben werden an die Antragstellerin zur Stellungnahme weitergegeben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin gemäß 10 Absatz 6 BImSchG durchgeführt wird, in dem dann die form- und fristgemäß erhobenen Einwendungen erörtert werden. Diese Entscheidung wird öffentlich bekannt gemacht. Wenn ein Erörterungstermin durchgeführt wird, findet er am 9. Mai 2012, um 10 Uhr in der Stadtverwaltung Geithain, Ratssaal, Markt 11, Geithain statt. Die Erörterung ist öffentlich. Das Recht, sich an der Erörterung zu beteiligen, haben jedoch neben den Vertretern der beteiligten Behörden und der Antragstellerin und deren Beauftragten nur diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin ergeht nicht. Gemäß 10 Absatz 8, Satz 1 und 2 BImSchG erfolgt die Zustellung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde über den Antrag mit Ausnahme an die Antragstellerin durch öffentliche Bekanntmachung. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen. Borna, den 10. Februar Wolfgang Klinger 1. Beigeordneter Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Der Landkreis Leipzig hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: 1. Änderung des Gebäudenachweises betroffene Flurstücke in der Gemeinde Frohburg Gemarkung Schönau: 14/1, 29/2, 32, 40/1, 45/1, 85/1, 220/2, 396 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof Gemarkung Erdmannshain: 7/8, 10a, 19/1, 19a, 25/3, 30/6, 34/11, 42, 282/11, 338/22, 338/23 Gemarkung Fuchshain: 12/1, 13/5, 38/4, 43, 49/2, 104/6, 126/33, 229/12, 229/15, 419/7, 424/3, 646/1, 687/5 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Neukieritzsch Gemarkung Lobstädt: 16/1, 16/3, 24/8, 24/10, 31/4, 31/5, 41/4, 50, 94/1, 97/1, 99/1, 115, 450/26, 845/3, 1301/7, 1302/6, 1305/4 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Pegau Gemarkung Carsdorf: 520 Gemarkung Großstorkwitz: 41/10 Gemarkung Pegau: 73c, 76/1, 358/5, 358/7, 459, 499/2, 576, 685/24, 796/2, 1586/10, 1873/12, 1925/2, 2015, 2314/1, 2331 Gemarkung Wiederau: 31/2, 123/3, 357/1, 357/3, 397/4 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Zwenkau Gemarkung Kleinstorkwitz: 9/5, 19a, 30/6 Gemarkung Rüssen: 1/1, 2/2, 255, 256b Gemarkung Tellschütz: 165/6 Gemarkung Zwenkau: 50/1, 75, 136/1, 137/1, 138/1, 158/2, 183/9, 187, 253, 255/2, 256/3, 319/1, 343/1, 353/9, 395/6, 778/16, 860/14, 1044/127, 1703/3, 1724/1, 1790/1 2. Änderung der Nutzungsart betroffene Flurstücke in der Gemeinde Frohburg 11 Gemarkung Schönau: 3/5, 3/6, 19/1 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof Gemarkung Fuchshain: 2, 6/1, 8/6, 8/7, 14a, 17/1, 20/2, 27a, 30/1, 31/2, 32/1, 32/3, 34b, 38b, 41/1, 41/2, 41/3, 42/2, 45/4, 50/2, 119/12, 124, 128/2, 129/7, 129/12, 130/2, 130/4, 131/1, 131a, 131b, 131c, 131d, 131e, 133, 175, 179/3, 180/8, 180c, 180d, 190/1, 229/8, 229/10, 229/11, 229/16, 245/1, 245/2, 256, 258, 261, 262, 263/1, 265, 409/2, 416/1, 439/2, 439/3, 448/1, 450/2, 457, 463/3, 463/5, 464/5, 464/9, 464/11, 468/3, 468b, 587/2, 587/3, 589/6, 637, 643, 645, 646/3, 646/4, 646a, 646m, 651, 652, 653/2, 653/8, 661/1, 661/2, 661/5, 661/6, 662/1, 662/4, 662/5, 663d, 666/1, 667a, 670, 670a, 671/3, 671/5, 671/6, 673/3, 674/2, 674a, 675/1, 679, 686, 687/3, 687/4, 696, 706, 711a, 758/1, 758/2, 784/2, 784/3, 784/5, 784/13, 784/15, 784/20, 803/2, 806/2, 806/4, 806/5, 820, 824, 828/1, 831, 833/1 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Neukieritzsch Gemarkung Lobstädt: 265/11, 272/3, 273/2, 273/4, 841/4, 907, 908, 909, 910, 911, 912, 913, 914, 915, 916, 917, 918, 919, 920, 921, 922, 923, 924, 925, 926, 927, 928, 929, 930, 931, 932, 933, 934, 935, 936, 937, 938, 939, 940, 941, 942, 943, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 950, 951, 952, 953, 954, 955, 956, 957, 958, 959, 960, 961, 962, 963, 964, 965, 966, 967, 968, 969, 970, 971, 972, 973, 974, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 990, 991, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1014, 1015, 1016, 1017, 1018, 1019, 1020, 1021, 1022, 1023, 1024, 1025, 1026, 1027, 1028, 1029, 1030, 1031, 1032, 1033, 1035, 1036, 1037, 1038, 1039, 1040, 1041, 1042, 1043, 1044, 1045, 1046, 1047, 1048, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1055, 1056, 1057, 1058, 1059, 1060, 1061, 1062, 1063, 1064, 1065, 1066, 1067, 1068, 1069, 1070, 1071, 1072, 1073, 1074, 1075, 1076, 1077, 1078, 1079, 1080, 1081, 1082, 1083, 1084, 1085, 1086, 1087, 1088, 1089, 1090, 1091, 1092, 1093, 1094, 1095, 1096, 1097, 1098, 1099, 1100, 1101, 1102, 1103, 1104, 1105, 1106, 1107, 1108, 1109, 1110, 1111, 1112, 1113, 1114, 1115, 1116, 1117, 1118, 1119, 1120, 1121, 1122, 1123, 1124, 1125, 1126, 1127, 1128, 1129/1, 1130, 1131, 1132, 1133, 1134, 1135, 1172/3, 1192/1, 1317/1, 1330, 1331, 1332, 1333, 1334, 1335, 1337, 1338, 1339, 1340 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Pegau Gemarkung Großstorkwitz: 13/1, Gemarkung Pegau: 498c, 499/1, 685/27, 729, 730, 734, 774/1, 788, 815, 2017, 2022, 2088/1, 2156, 2162, 2167, 2169, 2170, 2303/2, 2303/3, 2309/1, 2309/4, 2403/4, 2403/5, 2403/7, 2403/8, 2404/2, 2425 Gemarkung: Wiederau 199, 200 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Zwenkau Gemarkung Tellschütz: 3, 4, 8, 34, 35, 36, 37, 164/2, 164/3, 237/2 Gemarkung Zwenkau: 39, 46, 52, 53, 78, 109, 118, 119, 129, 170/1, 195c, 197, 198/2, 200/1, 209, 216/1, 217, 218, 240, 271, 351, 364e, 364f, 364g, 364h, 364i, 364k, 364l, 364m, 364o, 364p, 364q, 364r, 368, 371/1, 372/5, 372/9, 372a, 372b, 372c, 372d, 372e, 372f, 372g, 372h, 372i, 372k, 372l, 372m, 372o, 372p, 372q, 372s, 372t, 372u, 372v, 372w, 372x, 372y, 372z, 381a, 381b, 382, 394f, 394g, 394h, 394i, 394k, 394l, 394m, 394p, 394r, 394s, 394t, 394u, 394v, 394w, 394x, 394y, 396c, 396f, 397, 399, 399/1, 399/3, 399/9, 399/14, 399a, 399d, 399e, 399h, 399k, 399l, 399m, 399o, 399s, 399u, 399v, 399w, 399x, 399y, 399z, 681d, 681e, 681f, 681g, 681h, 681i, 681k, 681l, 681m, 681n, 681o, 681q, 681r, 681t, 685d, 685e, 685f, 685g, 685h, 686a, 687a, 687b, 687g, 687i, 687k, 687l, 687o, 687p, 689f, 689g, 689i, 689k, 689l, 689m, 691/2, 692b, 692c, 694c, 699/2, 699/3, 699d, 699f, 699l, 699m, 700f, 700g, 703, 703d, 703e, 703f, 703g, 703h, 703i, 703k, 703l, 704b, 704c, 704d, 710, 710b, 713h, 715c, 715k, 715o, 715q, 715s, 717b, 1056e, 1071, 1430, 1432, 1433, 1443, 1446b, 1446c, 1448/1, 1448/2, 1448a, 1448e, 1448f, 1448i, 1448n, 1449, 1450, 1452, 1453, 1456, 1457, 1459, 1460, 1461, 1462, 1463, 1464, 1467/6, 1468, 1469, 1470, 1471, 1472, 1473, 1474, 1475, 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1481, 1482, 1483, 1487, 1489,

12 , 1491, 1492, 1493, 1494a, 1494b, 1494c, 1494d, 1494e, 1494f, 1494g, 1494h, 1494i, 1494k, 1494l, 1506, 1507, 1508, 1517, 1518, 1519, 1520, 1521, 1527, 1528, 1529, 1530, 1531, 1533, 1534, 1535, 1536, 1537, 1538, 1539, 1540, 1541, 1542, 1544, 1546, 1554, 1555, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1564, 1565, 1567, 1568, 1569, 1570, 1573, 1574, 1575, 1576, 1577, 1578, 1579, 1580, 1581, 1582, 1583, 1584, 1585, 1586, 1587, 1588, 1589, 1590, 1591, 1592, 1599, 1600, 1601, 1602, 1604, 1605, 1606, 1607, 1608, 1609, 1610, 1611, 1615, 1618, 1619, 1620, 1621, 1622, 1623, 1624, 1625, 1630, 1631, 1632, 1633, 1634, 1635, 1638, 1639, 1641, 1642, 1643, 1645, 1648, 1650, 1653, 1654, 1655, 1657, 1658, 1659, 1660, 1661, 1664, 1665, 1666, 1668, 1673, 1674, 1675, 1676, 1677, 1678, 1679, 1681, 1682, 1683, 1688, 1690, 1691, 1692, 1694, 1703/2, 1728/1 3. Änderung des Gebäudenachweises und der Nutzungsart betroffene Flurstücke in der Gemeinde Frohburg Gemarkung Schönau: 3/2, 3c, 4, 7, 9, 10, 12, 13, 15, 16, 18/1, 20/2, 23, 24/4, 24/9, 29/3, 34, 41/3, 41/4, 41/5, 44/1, 48, 50/1, 51/2, 51/3, 53/1, 54, 55, 56, 64, 67/1, 67/2, 67a, 73, 76, 77, 78/1, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 86/1, 87, 164/7, 168, 229/4, 229/5, 235, 237/2, 239, 240, 241/1, 242/2, 254/2, 259/2, 265/2, 415, 422 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Naunhof Gemarkung Erdmannshain: 2, 3a, 5, 7, 9/1, 13, 15, 16, 17/1, 18, 18a, 20/1, 23, 24, 27, 28, 30/8, 34/9, 38, 38a, 40/2, 222a, 222b, 223/1, 223/2, 223/4, 230/2, 237/1, 237/2, 260, 262, 272/1, 277/1, 338/19 Gemarkung Fuchshain: 1, 3, 3c, 7, 10a, 11, 13c, 15a, 16/1, 18, 19, 20/3, 21/2, 21/4, 21/5, 21/6, 22a, 23, 24a, 24c, 25/1, 25/2, 26a, 27, 28a, 29a, 29b, 30/2, 31/1, 31/3, 34a, 34c, 35, 36a, 37, 39, 40a, 40b, 44, 45/2, 45/3, 46a, 47a, 48a, 52, 53/1, 66, 69, 126/18, 128/1, 129/1, 129/5, 129/6, 129/8, 129b, 179/2, 180/1, 180/2, 180/3, 185a, 185b, 185c, 189/1, 189/2, 190/2, 229/1, 229/5, 229/6, 416/2, 416/3, 417a, 418, 463/4, 463a, 464/4, 464/7, 464/8, 468/2, 468a, 469/3, 632, 640, 643a, 646e, 646f, 646g, 646i, 646k, 646l, 661/3, 662/2, 662/3, 663a, 663b, 663e, 665a, 665b, 666b, 668a, 668b, 669a, 669b, 671/2, 673/2, 674/4, 675/2, 676, 680/1, 682, 683, 687/2, 687b, 710, 713a, 757, 759, 803/1, 804, 807/1, 808, 821, 822, 823, 825/1, 825/2, 826, 827/1, 830 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Neukieritzsch Gemarkung Lobstädt: 4a, 7, 8, 9, 10/1, 10/2, 13, 19/7, 22, 27, 31/2, 33a, 34, 37, 38/1, 38/2, 42b, 43a, 46, 51/1, 55, 57, 61, 71, 75/4, 77a, 89, 91a, 108/8, 109/3, 114/1, 118, 309/3, 341/1, 343/2, 343/3, 343/9, 343/10, 845/1, 884a, 888/1, 1049, 1137, 1174/2, 1175/3, 1175/4, 1176/2, 1176/3, 1176/4, 1177/2, 1177/3, 1178/2, 1178/3, 1179/2, 1179/3, 1180, 1181/1, 1181/3, 1183, 1184, 1185, 1186, 1187, 1192/2, 1192/3, 1192/4, 1192/5, 1192/6, 1192/7, 1192/8, 1192/9, 1192/10, 1192/11, 1192/12, 1192/13, 1192/14, 1205, 1206, 1207, 1208, 1219/2, 1221, 1305/2 betroffene Flurstücke in der Gemeinde Pegau Gemarkung Großstorkwitz: 1/1, 2/2, 4, 6/2, 10, 11, 12, 13/2, 21, 22/1, 24, 25, 26, 28, 29/1, 29a, 30, 31, 32, 33/1, 34/2, 38/1, 39, 41/2, 250, 266/2, 344a, 536/1, 536a, 536d, Gemarkung Pegau: 67/1, 74, 75, 76b, 77, 95, 96, 358/6, 445, 448, 452, 456c, 457, 460, 464, 504/6, 504/7, 504c, 504d, 504f, 504h, 504r, 507a, 509/11, 509/13, 509/17, 510/1, 510/2, 510h, 510i, 510l, 513/3, 513b, 532b, 545c, 545f, 547b, 547d, 547e, 547g, 549b, 549c, 549d, 549e, 552/8, 553/1, 555/1, 555/2, 559, 564/1, 570/3, 573/3, 577d, 670/4, 670a, 672, 677, 681d, 686/10, 705/1, 723, 725, 731/2, 731/3, 731/4, 734e, 736, 740, 741/1, 748/7, 749/4, 749/5, 772, 773/2, 783/7, 787, 787/1, 787/2, 787/3, 788/3, 802/3, 802a, 802b, 802c, 802g, 802h, 802i, 803b, 803c, 803d, 803e, 803f, 803g, 803h, 803i, 803k, 807, 809c, 809d, 809e, 809g, 809n, 810/2, 810/3, 812/3, 819/8, 819/10, 819/11, 819/12, 819/13, 819l, 819m, 820, 821/2, 824/1, 829, 833/1, 833a, 837/5, 837c, 1455, 1605/2, 1606, 1609/2, 1797, 1918, 1928, 1929/3, 1932/2, 1934/1, 1935/4, 1935/5, 1935/7, 1935/8, 1954/2, 2007, 2009/4, 2011/3, 2151, 2166, 2207/2, 2306a, 2309/2, 2309/3, 2309/5, 2314/2, 2315/1, 2317/6, 2317/7, 2317/10, 2317/11, 2317/13, 2317/15, 2319/2, 2319/3, 2320/2, 2326, 2339/1, 2354, 2357, 2363, 2401/3, 2403/3, 2404/1, 2404/3, 2404/4, 2404/5, 2404/6, 2404/7, 2406/1, 2409/3, 2409/6, 2427/1 Öffentliche Bekanntmachungen Gemarkung Wiederau: 11/2, 12, 13/2, 15/2, 16, 18, 23, 29/10, 31/1, 34/1, 38, 40, 49/1, 78/20, 123/4, 124, 138/6, 138/7, 138h, 139/3, 139/8, 192a, 356, 357, 357a, 357b, 357c, 357d, 357e, 357f, 357l, 357m, 357n, 357o, 357p, 357q, 357s, 374/2, 375, 378, 379, 380, 382, 391e betroffene Flurstücke in der Gemeinde Zwenkau Gemarkung Kleinstorkwitz: 5/1, 6/1, 6/2, 13, 16, 24/2, 27/1, 63/2, 80, 80a, 81/3, 91, 173/2 Gemarkung Löbschütz: 348 Gemarkung Rüssen: 4/1, 17, 21a, 27/1, 34a, 36, 37, 39/1, 74/2, 92/4, 92/10, 92/11, 92/12, 92/14, 92/15, 92/16, 92/17, 92/18, 92/20, 92/23, 92/25, 92/28, 92/29, 97b, 99/8, 101/1, 101a, 110 Gemarkung Tellschütz: 2, 5, 6/1, 15, 17, 18, 26a, 28, 31/1, 33, 107, 239/3 Gemarkung Zwenkau: 1, 2, 3/2, 16, 18, 26, 27, 29, 30, 31, 32/1, 44, 45, 48, 55, 56, 57, 64, 65, 74, 76, 77, 80, 81, 87, 93b, 93c, 95, 99/1, 99/2, 100, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 111, 126, 128, 142, 143, 145/2, 149, 151, 154, 157/1, 169/2, 169/3, 170/2, 171b, 174, 175b, 195d, 196/2, 198/4, 199, 203/2, 204/2, 204/4, 205, 207, 208, 211, 214/1, 214/2, 215, 221, 222, 224/1, 226, 227, 228, 229, 230, 231, 232, 233, 235/1, 248, 252, 285/6, 285/8, 294, 299, 300, 308, 309, 310, 339, 340, 341, 342, 345, 350, 353/4, 353/6, 360/3, 364/4, 369/5, 372/10, 372r, 383/5, 383/6, 394/5, 394/6, 394o, 394q, 396a, 399c, 399f, 399g, 399i, 681p, 685b, 687c, 687d, 687f, 687h, 687m, 687n, 687q, 687t, 689e, 690/1, 693b, 699/7, 699/9, 699b, 699k, 700i, 701d, 701e, 702a, 702b, 702g, 704a, 704f, 713, 713c, 713t, 713w, 715b, 715h, 715i, 715l, 715x, 715y, 717a, 783, 792, 829/3, 836, 837, 838, 839, 882/5, 886/4, 887a, 891, 1044/98, 1050, 1056/2, 1066, 1067/1, 1067/2, 1068/2, 1068/7, 1438, 1440, 1442, 1448b, 1454, 1455/1, 1458, 1467/10, 1467/17, 1471a, 1484, 1485, 1486, 1488, 1511, 1522, 1526, 1532, 1547, 1548, 1549, 1550/1, 1556, 1557, 1558, 1566, 1598, 1616, 1617, 1626, 1627, 1628, 1629, 1636, 1637, 1640, 1644, 1646, 1647, 1649, 1651, 1652, 1656, 1662, 1663, 1667, 1670, 1671, 1672, 1680, 1693, 1722/1 Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz. Der Landkreis Leipzig ist nach 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134) in der jeweils geltenden Fassung, für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des 14 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem bis zum in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes Leipziger Straße 67, Borna in der Zeit Dienstag 8:30-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:30-12:00 und 13:30-16:00 Uhr Freitag 8:30-12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen einzusehen. Borna, den gez. Leberecht Sachgebietsleiter

13 Öffentliche Bekanntmachungen Landratsamt Landkreis Leipzig Vermessungsamt Öffentliche Bekanntmachung Berichtigung fehlerhafter Daten des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Neukieritzsch, Gemarkung Zöpen Ankündigung Vermessungsarbeiten Der Landkreis Leipzig Landratsamt, Vermessungsamt (Leipziger Str. 67, Borna) beabsichtigt in der Gemeinde Neukieritzsch, Gemarkung Zöpen Flurstücke: 1 e, 1/2, 1/25, 1/31, 1/32, 1/35, 195a eine Katastervermessung durchzuführen. Die Vermessungsarbeiten werden ab dem beginnen. Die betroffenen Eigentümer werden gebeten den mit den Arbeiten betrauten Mitarbeitern den Zugang zu ihren Flurstücken zu ermöglichen. Die Arbeiten können auch ohne ihre Anwesenheit durchgeführt werden. Bitte informieren Sie eventuelle Mieter oder Pächter. Im Anschluss an die Vermessung erhalten die betroffenen Grundstückseigentümer eine Einladung zu einem Grenztermin. Bei diesem wird ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Gleichzeitig erhalten sie Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Die betroffenen Gebiete sind in der nachstehenden Liegenschaftskarte markiert. gez. Scheithauer Sachgebietsleiter Haushaltssatzung des AZV WYHRATAL für das Haushaltsjahr 2012 I. Aufgrund des 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) und 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) jeweils in den geltenden Fassungen hat die Verbandversammlung des Abwasserzweckverbandes Wyhratal in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2011, Beschlussnummer: C/I/037/11, folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt Im Erfolgsplan - mit dem Gesamtbetrag der Erträge von ,00 EUR - mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von ,00 EUR - und einem Gewinn/ Verlust von 0,00 EUR Im Liquiditätsplan festgesetzt - mit dem Mittelzu-/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit von ,00 EUR 13 - mit dem Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit von ,00 EUR - mit dem Mittelzu-/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit von ,00 EUR - mit zahlungswirksamen Veränderung der Finanzmittel von ,00 EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf ,00 EUR. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, der in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 EUR. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung und Auszahlung in Anspruch genommen werden darf wird festgesetzt auf ,00 EUR. 5 Zur Deckung der anderweitig nicht gedeckten Aufwendungen der Erfolgsplanung wird die Umlage von den Verbands-gemeinden wie folgt festgesetzt: Gesamtumlage ,00 EUR davon 1. für die Unterhaltung der Straßenentwässerungsanlagen ,00 EUR 2. als allgemeine Umlage ,00 EUR 6 Zur Deckung der auf die Abwasserbeseitigung (einschließlich der Abwasserreinigung) der angeschlossenen Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten entfallenden und nicht anderweitig gedeckten Investitionsanteile wird die Straßenentwässerungsinvestitionsumlage festgesetzt auf 0,00 EUR. Frohburg, den 13. Dezember 2012 Wolfgang Hiensch, Verbandsvorsitzender II. Das Landratsamt Landkreis Leipzig hat mit Bescheid vom 7. Februar 2012 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses C/I/037/11 vom 13. Dezember 2011 zum Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Wyhratal für das Wirtschaftsjahr 2012 bestätigt und die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von ,00 Euro genehmigt. III. Nach 76 Abs. 3 SächsGemO gibt der Abwasserzweckverband Wyhratal bekannt, dass der am 13. Dezember 2011 durch die Verbandsversammlung des AZV Wyhratal beschlossene Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2012 in den Geschäftsräumen des AZV Wyhratal in Frohburg, OT Benndorf, Wyhraer Weg 11 (Kläranlage), zu den Geschäftszeiten eingesehen werden können. Der Wirtschaftsplan 2012 und die Haushaltssatzung 2012 werden für die Dauer einer Woche, beginnend am 27. Februar 2012, zur Einsichtnahme ausgelegt. Frohburg, den Wolfgang Hiensch Verbandsvorsitzender Bekanntmachung Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung des 1. Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltplanes des Schulzweckverbandes Regis/Deutzen für das Haushaltsjahr 2012 Gemäß 76 SächsGemO i.v.m. 58 SächsKomZG liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 in der Zeit vom bis im Rathaus Regis-Breitingen Zimmer 11 Rathausstr Regis-Breitingen montags von 13:00 Uhr - 15:00 Uhr dienstags von 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:.00 Uhr - 18:00 Uhr mittwochs von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr

14 14 donnerstags von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr freitags von 9:00 Uhr - 11:00 Uhr öffentlich aus. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntgabe der Auslegung wird darauf hingewiesen, dass gem. 76 SächsGemO die Einwohner und Abgabenpflichtigen des Verbandsgebietes bis gegen den Entwurf der Satzung Einwände erheben können. Regis-Breitingen, den Kratzsch Verbandsvorsitzender Siegel Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf Böhlen - Zwenkau - Neukieritzsch Verbandsvorsitzender Industrie- und Gewerbezentrum am Kraftwerk Lippendorf, Neukieritzsch BEKANNTMACHUNG Der Zweckverband Planung und Erschließung Industriestandort Böhlen-Lippendorf, Böhlen Zwenkau Neukieritzsch, gibt hiermit bekannt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 in der Zeit vom 22. März bis 30. März 2012 in der Stadtverwaltung Böhlen, Sekretariat der Bürgermeisterin, Karl- Marx-Straße 5, Böhlen; in der Stadtverwaltung Zwenkau, Haus B, Zimmer 206, Bürgermeister- Ahnert-Platz 1, Zwenkau; in der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Kämmerei, Zimmer 111, Schulplatz 3, Neukieritzsch zu den Dienstzeiten ausliegt. Bis zum Ablauf des 7. Tages nach dem letzten Tag der Auslegung können Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden. Neukieritzsch, Henry Graichen Verbandsvorsitzender Bekanntmachung zum Denkmalschutz - Sonderprogramm III 2012 Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellt finanzielle Hilfen zur Verfügung Das BKM stellt finanzielle Mittel von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten für Investitionsmaßnahmen an national bedeutsamen und das kulturelle Erbe mitprägenden Kulturdenkmälern zur Verfügung. Im Programm können grundsätzlich nur Maßnahmen an unbeweglichen Kulturdenkmälern (einschließlich archäologischer Kulturdenkmale) gefördert werden, die der Substanzerhaltung und Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege dienen und unter Denkmalschutz gestellt sind. Maßnahmen der touristischen Erschließung und Bauunterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht und eine Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Träger der Maßnahmen und Antragsteller von Projekten im Sinne dieses Programms können nach Maßgabe der Fördergrundsätze, Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen und sonstige Projektträger (zum Beispiel Stiftungen und Vereine) sein. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen und Projekte können nicht mehr gefördert werden. Die Förderung wird in zwei Tranchen ausgereicht. Förderwünsche für Maßnahmen der 1. Tranche des Sonderprogramms BKM III 2012 müssen bis zum 2. März 2012 an den BKM übermittelt werden. Danach eingereichte Anträge werden im Rahmen der 2. Tranche bearbeitet und werden erst im Herbst entschieden. Öffentliche Bekanntmachungen Aus den vorgelegten Unterlagen müssen sich die wesentlichen Ziele und Maßnahmen des Vorhabens sowie die Finanzierung (einschließlich der gewünschten Fördersumme des BKM) ergeben. Das entsprechende Antragsformular und die gesamte Richtlinie der Fördergrundsätze sind auf der Homepage des Landkreises unter Ämter/ Aufgaben/ Denkmalschutz (Downloadbereich) abrufbar. Der Antrag ist möglichst vollständig auszufüllen und mit einem Begleitschreiben und -sofern vorhanden - den notwendigen Antragsanlagen an den BKM zu übermitteln. Hinsichtlich der Kosten- und Finanzierungsplanung der Vorhaben wird darauf hingewiesen, dass die Förderbestimmungen des Denkmalschutz - Sonderprogramms III nicht zwingend eine finanzielle Beteiligung des Landes vorsehen. Die notwendige Co-Finanzierung kann auch aus privaten, kommunalen oder sonstigen Mitteln erbracht werden. Insofern besteht hier eine Abweichung zum Denkmalpflegeprogramm des BKM National bedeutsame Kulturdenkmäler! Ferner werden zur Co-Finanzierung eingesetzte EFRE-Mittel durch den Bund nur anteilig angerechnet (voraussichtlich hälftig). Ob im Ausnahmefall eine finanzielle Unterstützung durch den Freistaat Sachsen für einzelne Vorhaben gewährt werden kann, kann derzeit nicht verbindlich gesagt werden. Sofern eine ausgeglichene Finanzierung, der in Rede stehenden Vorhaben jedoch nur mit Hilfe von Landesmitteln realisiert werden kann, sollte vorsorglich bei den zuständigen Landesdirektionen ein Antrag auf entsprechende Komplementärfinanzierung durch den Freistaat Sachsen gestellt werden. Für die Antragstellung sind die Antragsunterlagen für das Landesprogramm Denkmalpflege zu verwenden. Rechtsgrundlage für die Antragsprüfung und Bewilligung ist die VwV - Denkmalförderung. Ansprechpartner beim BKM ist: Tobias Lewe Referat K 25 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Graurheindorfer Straße Bonn Telefon: / Fax: / Tobias.Lewe@bkm.bund.de Referatspostfach: K25@bkm.bund.de Versorgungsverband Grimma-Geithain 1. Die Verbandsversammlung des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain hat in ihrer öffentlichen Sitzung am nachfolgenden Beschluss gefasst, der mit heutigem Datum öffentlich bekannt gemacht wird: Wirtschaftsplan 2012 Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 des Versorgungsverbandes Grimma- Geithain für Trink- und Abwasser im Wirtschaftsjahr 2012 Aufgrund des 58 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 19. August 1993 (GVBl. S. 815, 1103), zuletzt geändert durch Art. 12 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 387), i.v.m. 74 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, 159), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (Sächs. GVBl. S.323) i.v.m. 15 des Sächsischen Eigenbetriebsgesetzes (SächsEigBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Februar 2010 (Sächs. GVBI. S. 38) und 1 ff. der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) vom 15. Februar 2010 (Sächs. GVBl. S. 57), erlässt der Versorgungsverband Grimma-Geithain (im folgenden -Versorgungsverband -) aufgrund des Beschlusses Nr. I/14/12/2011 der Verbandsversammlung vom 14. Dezember 2011 folgende

15 Öffentliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2012 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan wird hiermit in folgender Form festgesetzt: 15 6 Die Haushaltssatzung tritt mit dem in Kraft. 7 Die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Haushaltssatzung wurde am unter dem Aktenzeichen VVGG erteilt. Geithain, den R. Bauer Verbandsvorsitzende 2. Nach der Veröffentlichung dieser Satzung wird der Wirtschaftsplan des Versorgungsverbandes Grimma-Geithain für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Dauer von einer Woche, vom bis , während folgender Sprechzeiten: Montag bis Freitag: Dienstag: 8.00 Uhr Uhr 8.00 Uhr Uhr in der Geschäftsstelle der Verbandsverwaltung, Südstraße 80, Gebäude 62 in Grimma niedergelegt. Geithain, den R. Bauer Verbandsvorsitzende Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis gemäß 4 Abs. 4 Satz 4 SächsGemO Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sein, gilt sie ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. die Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach 52 Absatz 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Verband unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach vorstehenden Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Geithain, den R. Bauer Verbandsvorsitzende

16 16 Allgemeine Informationen Auszug aus dem Kursangebot Bewerbungskurs Englisch in Borna Sie möchten Ihre Bewerbungsunterlagen auf Englisch verfassen? Sie benötigen Unterstützung, um in einem Bewerbungsgespräch, das in englischer Sprache geführt wird, zu bestehen? Dieser Kurs unterstützt Sie bei dabei. Einige Englischvorkenntnisse (mind. A2) sind sinnvoll. Lassen Sie sich beraten. Fachbereich Politik - Gesellschaft Umwelt :00-12:15 EM10502 Erbrecht - Was Sie immer schon mal fragen wollten Markkleeberg :00-19:30 EM11501 Ist Ihr Haus "reif" für eine energetische Sanierung? Markkleeberg :00-19:30 EB11611 So sorgen Sie für Ihr Einkommen im Alter! Borna :00-19:30 EM11611 So sorgen Sie für Ihr Einkommen im Alter! Markkleeberg :00-20:30 EM10601 Was gibt es Schöneres, als Menschen, die man liebt, Markkleeberg erziehen zu können? Fachbereich Kultur und Gestalten :00-20:15 EM21107 Digitale Bildbearbeitung für Fotografen - Grundkurs Markkleeberg :00-21:00 EB20615 Gestalten mit Speckstein Borna :00-21:00 EK20815 Gitarrenworkshop Anfänger Markranstädt :00-17:30 EM20541 Kinderkunstwerkstatt Böhlen :30-20:45 EM21319 Kreativnähkurs Zwenkau :15-19:45 EK20912 Linedance Markranstädt :00-20:15 EM20535 Malerei und Grafik in verschiedenen Techniken Großpösna :30-20:45 EM20542 Malerei und Grafik in verschiedenen Techniken Böhlen :00-19:00 EM20947 Orientalischer Tanz - Grundstufe Zwenkau Fachbereich Gesundheit :30-19:00 EK30264 Allgemeine Ausgleichsgymnastik Markranstädt :00-19:30 EG30103 Autogenes Training Frohburg :00-19:30 EM30125 Autogenes Training Großpösna :00-19:30 EM30126 Autogenes Training Zwenkau :30-17:30 EM30269 Kinderturnen 6 bis 10 "Fit mit Boddy - Kinderrückenschule" Markranstädt :00-11:30 EM30230 Mix-Aerobic Vormittagskurs Markkleeberg :30-21:30 EG30135 Pilates Greifenhain :30-18:30 EB30147 Pilates Grundkurs Borna :15-12:15 EM30277 Pilates Grundkurs Markkleeberg :00-21:00 EM30167 Progressive Muskelentspannung Zwenkau :00-21:00 EM30172 Progressive Muskelentspannung Großpösna :00-21:00 EB30107 Qi Gong - Spiel der 5 Tiere Borna :00-19:00 EM30106 Tai Chi - 8er Form (Anfänger) Markkleeberg :45-17:45 EM30108 Tai Ji Qi Gong - 18 Elemente (Anfänger) Markkleeberg :15-19:45 EB30150 Yoga Borna :30-18:00 EM30170 Yoga Böhlen Fachbereich Sprachen :00-19:30 EB40609 Bewerbungskurs Englisch Borna :45-17:15 EB40698 Englisch für Senioren - Anfänger Borna :00-17:30 EK40660 Englisch für Senioren - Anfänger Markranstädt :30-16:00 EM40605 Englisch für Senioren - Anfänger Markkleeberg :00-20:15 EM40623 Englisch Grundkurs I Markkleeberg :45-21:15 EM40642 Englisch Grundkurs II Zwenkau :30-20:00 EB40628 Englisch Grundkurs III Borna :00-20:30 EB40621 Englisch Grundkurs IV Pegau :00-12:00 EB40601 Englisch Intensivkurs samstags (Grundkurs I) Borna :00-19:30 EB40675 Englisch Reaktivierung für Wiedereinsteiger Borna :15-15:30 EG40903 Italienisch Grundkurs II Geithain :00-19:30 EB42214 Spanisch Reaktivierung für Wiedereinsteiger Kleingruppe Groitzsch :30-16:30 EK40677 Sprachencafé - let`s talk in English! Markranstädt Fachbereich Arbeit - Beruf :00-16:30 EG50127 Computer und Bildbearbeitung für Senioren Geithain :30-16:45 EB50403 Computerschreiben für Schüler Borna :30-19:00 EB50137 Digitale Fotos mit kostenloser Software verarbeiten Borna :15-20:45 EB50135 Ein Fotobuch mit kostenloser Software erstellen Borna :30-19:00 EB50121 Internet für Einsteiger - Mozilla Firefox Borna :30-10:00 EB50143 Internet für Senioren - Grundkurs Borna :30-20:45 EB50126 Kommunizieren und Organisieren mit MS Outlook Borna :30-19:45 EG50119 Kommunizieren und Organisieren mit MS Outlook Geithain :30-20:45 EG50118 Microsoft Office kompakt Geithain :00-11:30 EB50183 Senioren: Fit mit dem eigenen Laptop Borna :30-16:00 EG50103 Senioren: Fit mit dem eigenen Laptop Geithain :30-11:45 EB50131 Wochenendworkshop Tabellenkalkulation Borna Das neue Programmheft für das Frühjahrssemester 2012 erhalten Sie kostenlos in den VHS-Geschäftsstellen, Rathäusern und Bibliotheken vor Ort. Eine vollständige Übersicht mit tagesaktuellen Terminen finden Sie unter Möchten Sie sich anmelden oder haben Sie noch Fragen? Wir sind unter folgenden Telefonnummern für Sie erreichbar: Geschäftsstelle Borna, Jahnstraße 24a, Tel.: Geschäftsstelle Markkleeberg, Kirschallee 1, Tel.: Geschäftsstelle Markranstädt, Weißbachweg 1, Tel.:

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