IDEENWETTBEWERB FLIEßGEWÄSSERSANIERUNG IM WEINVIERTEL
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- Nora Bösch
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1 IDEENWETTBEWERB FLIEßGEWÄSSERSANIERUNG IM WEINVIERTEL VORBEMERKUNGEN Wir haben die Fragestellung so verstanden, dass einerseits heute schon aus den zur Verfügung gestellten Daten konkrete inhaltliche Analyseschlüsse zu ziehen sind, andererseits eine zukünftige Arbeitsmethodik zu beschreiben ist. Als Grundlage für die Wettbewerbsarbeit wurde eine Besichtigung durchgeführt, die zur Verfügung gestellten Datengrundlagen aufgearbeitet, insbesondere auch die Gewässeraufsichtsberichte von anderen Gewässern. Wir sehen die 5 Gewässer als Beispielgewässer für die Sanierung aller kleineren Weinviertler Gewässer. Der Schwerpunkt unserer nachfolgenden Überlegungen liegt auf der Erfassung der übertragbaren Gemeinsamkeiten, wobei die Unterschiedlichkeit zwischen den Beispielgewässern einen Überblick über die Schwankungsbreite der Probleme gibt. Im Folgenden wird der Problemlösungsprozess summarisch beschrieben. Wir beschreiben keine Problemlösung für einzelne Gewässer, da schon für die Durchführung der Phase I eine detaillierte Ursachenforschung pro Gewässer erforderlich ist. LEISTUNGSBILD 5 - PROZESSABLAUFSCHEMA Das Prozessablaufschema stellt die 3 Projektsphasen und die inhaltlichen Arbeitsschritte (entsprechend den Leistungsbildern) dar. Die Arbeitsinhalte sind stichwortartig zusammengefasst, Erläuterungen dazu gibt der folgende Text. Wunschgemäß wurde die Wettbewerbsarbeit nach den Leistungsbildern strukturiert. Der zeitliche Projektablauf wird im Schema durch Meilensteine mit Terminangabe (Start, Abschluss der inhaltlichen Bearbeitung, Abschluss der Umsetzung, Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Maßnahmen = Zielerreichung) dargestellt. Seite 1
2 Das Leistungsbild 1 wurde untergliedert in das durchlaufende Monitoring und die phasenspezifischen Datenerhebungen. Das Monitoring umfasst die Datenerhebungen in den Gewässern, welche sowohl als Grundlage für die Datenanalyse als auch für die Evaluierung der Zielerreichung notwendig sind. Zusammenfassende Beschreibung Phase 1: Zielzustand für die Phase 1 ist die saprobielle Güteklasse III. Aufgrund der geringen Wasserführung der Gewässer bewirken schon lokale, punktuelle Belastungen deutliche Verschlechterungen der Gewässergüte. Wir gehen daher davon aus, dass alleine durch die Beseitigung dieser lokalen Belastungen Güteklasse III erreichbar ist. Diese lokalen Belastungen entsprechen großteils nicht den gesetzlichen Vorschriften. Ihre Beseitigung ist daher einfach umsetzbar (bis spätestens Mitte 2008), rasch wirksam und dürfte hohe öffentliche Akzeptanz aufweisen. Zusammenfassende Beschreibung Phase 2: Zielzustand für die Phase 2 ist der gute ökologische Zustand bzw., wenn der gute Zustand aufgrund hydromorphologischer Belastungen nicht erreichbar wäre, das gute ökologische Potential. Wir schlagen vor, dass auf Basis einer Kosten- Wirksamkeitsanalyse die am besten wirksamen, kostengünstigen, technisch und organisatorisch umsetzbaren Maßnahmen ermittelt werden. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur Reduktion der punktuellen und diffusen Stoffeinträge sollten auch einfach umsetzbare strukturelle Verbesserungen evaluiert werden. Mit der Umsetzung bis 2012 und Zielereichung bis 2015 würde die Phase 2 somit den Zeitvorgaben der WRRL bzw. WRG 2003 entsprechen. Zu beachten ist, dass die Sanierungsvorschläge bis Mitte 2008 im ersten Entwurf ausgearbeitet werden sollen, denn eine Verbesserung im Bereich der diffusen Einträge aus der Landwirtschaft soll durch eine gezielte Teilnahme an geeigneten ÖPUL-Maßnahmen erreicht werden. Die Frist zur Beantragung von Maßnahmen im ÖPUL 2007 endet im Herbst Zusammenfassende Beschreibung Phase 3: Schwerer realisierbare, aufwändige und sekundär wirksame Maßnahmen werden in Phase 3 eingesetzt, welche zeitlich und inhaltlich der zweiten Schleife nach WRG 2003 bzw. WRRL entspricht. Seite 2
3 1 LEISTUNGSBILD 1 - VORERHEBUNGEN MONITORING Die Daten aus dem Monitoring dienen einerseits der Verursacheranalyse und andererseits der Beweissicherung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Physikalische-chemische Beprobungen liegen derzeit nur vereinzelt vor. Zur Erfassung der aktuellen Situation sind daher regelmäßige physikalisch-chemische Aufnahmen der Gewässergüte erforderlich. Solange es keine Hinweise auf den Eintrag von Schadstoffen gibt, reicht die Analyse der in der Gewässerüberwachung üblichen physikalischen, organischen und Nährstoffparameter aus. Ergänzend kann in den Weinbaugebieten Kupfer als Tracer für Einleitungen aus den Kellereien verwendet werden. Jedenfalls muss auch die Wasserführung gemessen werden (z.b. mit einem Laborflügel), um Frachtberechnungen zu ermöglichen. Die Beprobungen sollten 4 6 mal jährlich durchgeführt werden, um ein Bild über die Belastungssituation in Abhängigkeit von Jahreszeit und Wasserführung zu erhalten. Die Probenahmestellen sollen so gewählt werden, dass durch die Analysen der Beitrag von Zubringern und vermuteten Verursacher abgeschätzt werden kann. Zu Beginn des Monitoring soll die Zahl der Probenahmestellen eher großzügig angenommen werden, diese können allenfalls nach Analyse der ersten Ergebnisse ausgedünnt werden. Die vorliegenden biologischen Beprobungen (Bodenfauna/Makrozoobenthos und Algenaufwuchs) sind durchwegs etwa 10 Jahre alt. Die aufwändigen biologischen Erhebungen der Gewässergüte können nach Umsetzung der Maßnahmen Phase 1 (Mitte 2008) beginnen, da dieser Zustand die Basis für die weiterführenden Überlegungen der Phasen 2 und 3 darstellt. Der Untersuchungsumfang entspricht der üblichen Methodik zur Bewertung des ökologischen Zustandes. Es sind zumindest 3 Probestellen pro Gewässer vorzusehen, jedenfalls oberhalb und unterhalb von (größeren) Maßnahmen und am Ende des Projektgebietes. Die Untersuchungen werden ca. alle 3 Jahre wiederholt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen. Erhebungen des fischökologischen Zustandes fehlen derzeit. Die 5 Beispielsgewässer sind aufgrund der geringen Größe aber nur bedingt als eigene Fischgewässer anzusehen. Ihr Fischbestand hängt großteils vom Fischbestand des Seite 3
4 größeren Gewässers, in welchen sie einmünden ( Vorfluter ) ab. Die Bewertung des fischökologischen Zustandes ist somit nur bedingt aussagekräftig. Befischungen sind im Rahmen vorliegenden Beispielsprojektes auf Basis vorliegender Daten daher nicht unbedingt erforderlich, würden aber die Übertragbarkeit auf andere, größere Gewässer erleichtern. Für maßnahmenorientierte Aussagen müsste dann aber auch die fischökologische Situation des Vorfluters bzw. die Vernetzung Vorfluter/Gewässer miterfasst werden. 1.2 VORERHEBUNGEN PHASE 1 Ziel der Erhebungen in Phase 1 ist es, punktförmige Eintragsquellen als möglichen Ursachen für den schlechten Gewässerzustand zu identifizieren, die rasch und ohne großen Kostenaufwand behoben werden können bzw. deren Sanierung die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes bedeutet. Sämtliche alte Untersuchungen werden erhoben und systematisiert, insbesondere auch die Informationen der Gewässeraufsicht zur allgemeinen Situation und zu besonderen Vorkommnissen. Zusätzlich erfolgt die Erhebung der wasserbaulichen Anlagen und aller Wasserbenutzungsrechte aus dem Wasserbuch bzw. Projekten des Flussbaus usw. Weiters muss ein Überblick über die Abwasserentsorgungssituation gewonnen werden, insbesondere Informationen zu Misch- oder Trennkanalisation, Entlastungen, Abwasserbehandlungsanlagen und deren Betriebsdaten. Zentrales Element der Vorerhebungen in Phase 1 ist die Durchführung einer Gewässerbeschau nach 135 WRG. Bei dieser Begehung des Gewässers werden sehr effektiv punktuelle Verschmutzungen identifiziert. Durch die vorgeschriebene Teilnahme der Gemeinden, Verbände, Genossenschaften und Wasserberechtigten entsteht ein gewisser organisatorischer Aufwand. Dem gegenüber steht jedoch der Vorteil, dass die Nutzer und die Öffentlichkeit in die Erhebungen direkt eingebunden sind. Bei der Gewässerbeschau können vor Ort einfach messbare chemischphysikalische Parameter verdichtet gewonnen werden. Eine Durchsicht der zur Verfügung gestellten Berichte der Gewässeraufsichtsbehörde legt nahe, dass auch im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe möglicherweise Handlungsbedarf gegeben ist und damit Verbesserungen erzielbar sind. Hinweise zu Seite 4
5 möglichen punktförmige Einträge aus der Landwirtschaft gibt es für den Bereich der Tierhaltung und ist außerdem auch aus dem Bereich Wein produzierender oder Obst verarbeitender Betriebe denkbar. Bei diesen Betrieben ist im Rahmen der Begehung zu überprüfen: Ob die Lagerkapazität für Wirtschaftsdünger den gesetzlichen Mindesterfordernissen entspricht, ob aktuell Dichtheitsatteste für die Düngerlagerstätten vorliegen, ob unbefestigte Feldmieten für Wirtschaftsdünger oder z.b. Pressrückstände in räumlicher Nähe zu den Bachläufen existieren, in welcher Weise Reinigungs- und Waschwässer entsorgt und abgeleitet werden. Eine Identifikation relevanter Betriebe könnte am schnellsten durch eine Auswertung von INVEKOS Daten erfolgen, indem abgefragt wird, welche Betriebe mit entsprechender landwirtschaftlicher Produktion (Obst- und Weinbau, Viehhaltung) ihren Betriebssitz in relevanter Lage zu den Bächen haben bzw. Grundstücke entlang der Bäche bewirtschaften. Für eine Verwendung dieser Daten sind jedoch Datenschutzrechtliche Fragen mit der AMA zu klären. Einleitungen aus intensiv bewirtschafteten Teichen und Grundseen von Rückhaltebecken können aufgrund der geringen Größe der Beispielsgewässer ebenfalls eine erheblichen Nährstoffeintrag bzw. eine Aufwärmung bewirken. Der Einfluss der vorhandenen Teiche bzw. Grundseen sollte daher im Rahmen der Begehungen erhoben werden. 1.3 VORERHEBUNGEN PHASE 2 In einigen Fällen liegen Abwasserreinigungsanlagen an diesen kleinen Vorflutern. Von diesen Anlagen werden die Betriebsdaten sowie die Überwachungsdaten erhoben. Weiters von Bedeutung sind auch Informationen zu anderen in der Region liegenden Abwasserreinigungsanlagen, um Zusammenschlüsse und Überleitungen evaluieren zu können. Durchzuführen ist auch eine Kartierung der Gewässerstruktur, aufbauend auf den NÖMORPH-Daten mit gewässerspezifischer Detaillierung. Seite 5
6 In Phase 2 werden weiters die Eintragspfade und ursachen für diffuse Einträge aus der Landwirtschaft erhoben. Ziel ist eine räumliche und inhaltliche Eingrenzung der diffusen Einträge, damit Maßnahmen gezielt dort gesetzt werden können, wo diese Einträge hauptsächlich entstehen. Folgende Erhebungsschritte werden durchgeführt: Datenbeschaffung zur Identifikation der Lage der landwirtschaftlichen Grundstücke (DKM), zu Geländemodell, Boden und Klima. Erhebung zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung mit folgenden Fragestellungen: o Finden Nutzungen statt, die einen hohen Einsatz von phosphorhaltigen Düngemitteln erwarten lassen? o Erhebung der Bodennutzung im Hinblick auf die Integrierbarkeit von Schutzmaßnahmen (Weinbau, Obstbau, Fruchtfolgen im Ackerbau). o Erhebung, in welchem Umfang und wo bereits an Umweltmaßnahmen teilgenommen wird, die zu einer Reduktion von Nährstoffeinträgen in Oberflächengewässer beitragen können (z.b. Begrünungen, Mulch, Direktsaat, etc.). Um aufwändige Vor-Ort Erhebungen zu vermeiden, werden so weit als möglich vorhandene Daten (z.b. INVEKOS) einbezogen. Die Auswertung der IN- VEKOS Daten kann in einem Zug mit den Auswertungen für Phase 1 erfolgen. Es sind jedoch datenschutzrechtliche Fragen mit der AMA zu klären. Ergänzende Informationen, die aus bestehenden Daten nicht im vollen Umfang ableitbar sind, werden im Rahmen einer Begehung erhoben. Weiters wird im Rahmen der Begehung das Ergebnis der automatisationsgestützten Datenauswertung stichprobenartig überprüft. Für Phase 2 wird im Rahmen der Begehung erhoben, ob die Bodenbewirtschaftung in einer Weise erfolgt, dass flächenhaft diffuse Einträge zu erwarten sind, zum Beispiel durch o eine Ackernutzung periodischer Bachläufe (siehe Bildbeispiel vom Herrenbaumgartnergraben, 2006) o Bewirtschaftungsgrenzen unmittelbar an den Rand von Gerinnen (siehe Bildbeispiel vom Mühlbach Drasenhofen, 2006) Durch eine Bodenprobennahme und Analyse aus Bereichen, die auf Grund ihrer Lage und Hangneigung wesentlich zum Nährstoffeintrag in die Gewässer Seite 6
7 Bildbeispiel Herrenbaumgartner Graben, 2006: Ackernutzung im Bereich eines periodischen Bachlaufs (der Schilfstreifen mit Gebüsch kennzeichnet den periodischen Bachlauf) Bildbeispiel Mühlbach Drasenhofen, 2006: Ackernutzung bis an den Gerinnerand Seite 7
8 Bildbeispiel Mühlbach Drasenhofen, 2006: Kastenprofil mit überbreiter Sohle und ohne Beschattung beitragen, wird die Schätzungsgrundlage für die Berechnung des Anteils aus den diffusen Quellen verbessert. Falls dieser Punkt aus Kostengründen entfallen muss, werden regionstypische P-Gehalte anhand der Nutzung abgeschätzt 1.4 VORERHEBUNGEN PHASE 3 Das Erfordernis für die Erhebungen in Phase 3 kann erst nach der Umsetzung von Phase 2 und den Ergebnissen des Monitoring festgelegt werden. 2 LEISTUNGSBILD 2 - DATENANALYSE 2.1 DATENANALYSE PHASE 1 Aufgrund der geringen Größe der Gewässer bewirken schon punktuelle Belastungen deutliche Verschlechterungen der Gewässergüte. Gemäß den vorliegenden Protokollen der Gewässeraufsicht, den chemischen Untersuchungen und unseren Begehung Seite 8
9 ist an den Beispielsgewässer mit punktuellen Stoffeinträgen zu rechnen, die die im Vergleich zu den anderen Weinviertler Gewässern noch schlechtere Gewässergüte (3-4) verursachen. Beispiele für solche Quellen sind Direkteinleitungen von Abwässern, nicht ordnungsgemäßer Betrieb von Abwasserreinigungsanlagen, Abtrag aus Lagerflächen, punktuelle Belastungen aus der Tierhaltung, Einleitungen von intensiv bewirtschafteten Teichen bzw. durchflossene Grundseen von Rückhaltebecken etc. Wir gehen davon aus, dass alleine durch die Beseitigung dieser lokalen Belastungen Güteklasse III erreichbar ist. Die Analysenergebnisse in den zur Verfügung gestellten Unterlagen weisen auf Probleme im Bereich organischer Belastungen, Phosphat und Ammonium hin. Nitrat spielt für die Belastung der Oberflächengewässer laut der vorliegenden Daten keine Rolle. Ein erster Rückschluss im Hinblick auf mögliche Eintragspfade ist daher, dass der Nährstoffeintrag in die Oberflächengewässer über die Oberfläche erfolgt und das Grundwasser als Belastungspfad höchstens eine untergeordnete Bedeutung hat, auch wenn einzelne der vorliegenden Grundwasserdaten erhöhte Nitratgehalte anzeigen. Nährstoffseitig kann daher außer durch eine Beseitigung punktueller Einträge mit einer Verbesserung durch eine Reduktion des Bodenabtrags und des Oberflächenabflusses von landwirtschaftlichen Flächen gerechnet werden (siehe Phase 2). Ergänzend zu den bereits vorliegenden und hier skizzierten Befunden ist in Phase 1 eine Datenanalyse durchzuführen, die folgende Punkte umfasst Auswertung alter Untersuchungsergebnisse Auswertung von aktuellen Monitoringdaten, Vergleich des bei der Gewässerbeschau erhobenen Ist-Zustandes sämtlicher wasserrechtlich bewilligter Anlagen mit dem Konsens, Beurteilung sonstiger bestehender Anlagen bezüglich allgemeiner wasserrechtlicher Bestimmungen. 2.2 DATENANALYSE PHASE 2 Ziel der Phase 2 ist es, primär durch Reduktion der Stoffeinträge in die Gewässer den guten Zustand zu erreichen. Schwerpunkt der Datenanalyse liegt auf der Festlegung der Hauptdefizite bzw. der Verursachensanteile. Im ersten Analyseschritt Seite 9
10 werden die Monitoringdaten (v.a. physikalisch-chemische Daten) ausgewertet und die Abweichungen vom Zielzustand festgestellt. Ein darauf folgenden wesentlichen Analyseschritt werden aus den Monitoringdaten die Stofffrachten ermittelt und im Längenschnitt dargestellt. Dies ermöglicht eine räumliche Zuordnung der Stoffeinträge und damit eine Analyse bezüglich der Verursacher für die Stofffrachten. Dadurch werden die Anteile der punktuellen Einträgen aus kommunalen oder gewerblichen Abwässern einerseits und diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft andererseits quantifiziert und zugeordnet. Zusätzlich wird der Einfluss der Gewässermorphologie auf die Gewässergüte analysiert (fehlende Beschattung, Rückstaubereiche, ). Beispiel für die Identifizierung austragsgefährdeter Flächen in einem Niederösterreichischen Weinbaugebiet Die Identifikation der Schwerpunktgebiete, die hauptsächlich zum diffusen Nährstoffeintrag in die Oberflächengewässer beitragen, erfolgt durch Simulationsrechnungen des Boden- und Nährstoffaustrages in den Einzugsgebieten. Hierfür wird ein Seite 10
11 unter österreichischen Bedingungen geeichtes Modell mit den erhobenen Daten (Bewirtschaftung, Gelände, Klima, Teilnahme an Umweltmaßnahmen, Ergebnisse der Begehung, Nährstoffgehalte) eingesetzt. 2.3 DATENANALYSE PHASE 3 In Phase 3 werden nochmals die Monitoringdaten ausgewertet und die Abweichung vom Zielzustand ermittelt. Besteht noch Handlungsbedarf, so erfolgt eine Analyse der verbliebenen Hauptdefizite und deren Hauptverursacher. In Phase 3 kann die Analyse der Daten auf der Grundlage einer breiteren Datenbasis und der Erfahrungen aus der vorangegangenen Umsetzung verbessert erfolgen. 3 LEISTUNGSBILD 3 - SANIERUNGSVORSCHLÄGE 3.1 SANIERUNGSVORSCHLÄGE PHASE 1 Alle Belastungen aus Anlagen, die nicht dem gesetzmäßigen Zustand entsprechen, sollen so rasch wie möglich im Auftrag der Wasserrechtsbehörde beseitigt bzw. saniert werden. Die beinhaltet die Beseitigung von Fehlanschlüssen, die Einhaltung des Konsenses bei bewilligten Anlagen durch Verbesserungen der Betriebsweise oder bauliche Veränderungen, Absetzbecken nach intensiv bewirtschafteten Fischteichen, Entleeren von belasteten Grundseen oder Anordnen im Nebenschluss etc. Im Bereich der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt die Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes je nach Befund durch Bereitstellung von ausreichendem Wirtschaftsdüngerlagerraum, Herstellung von dichten Wirtschaftsdüngerlagerstätten, Befestigung von Waschplätzen mit Abfluss ins Kanalsystem, Beseitigung von Feldmieten entlang von Bachläufen. Eine Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Bereich der Landwirtschaft erfolgt derzeit durch die Kontrollorgane der AMA jährlich für 5% der Betriebe, Seite 11
12 die an ÖPUL teilnehmen (Überprüfung der Cross Compliance). Die Auswahl der Betriebe obliegt zwar der AMA, es kann jedoch in Gesprächen der Versuch unternommen werden, bei der AMA darauf hinzuwirken, die Kontrollen mit den Erfordernissen der Wasserwirtschaft sowohl bei der Auswahl der Betriebe als auch beim Inhalt der Überprüfung zu koordinieren. Wir gehen davon aus, dass alleine durch die Beseitigung dieser lokalen Belastungen Güteklasse III erreichbar ist. Neben der raschen Verbesserungen kann in Verbindung mit Öffentlichkeitsarbeit das Bewusstsein in der Bevölkerung gestärkt werden, dass die schlechte Gewässergüte ein wesentliches Problem ist, dessen Beseitigung der Behörde und der Verwaltung ein wichtiges Anliegen ist. Durch dieses verstärkte Problembewusstsein werden einerseits neue lokale Belastungen durch private vermieden, gleichzeitig wird die Bevölkerung auf zukünftige Maßnahmen in Phase 2 und 3 vorbereitet. Nicht zuletzt sei angeführt, dass durch die Verbesserungen in den Beispielsgewässern auch entsprechende Verbesserungen in den größeren Bächen, in welche diese einmünden, erreicht werden. Die Maßnahmen wirken sehr rasch. Sobald die Einträge nicht mehr stattfinden, wird die Belastungssituation im Gewässer schon nach einer höheren Wasserführung beseitigt sein. 3.2 SANIERUNGSVORSCHLÄGE PHASE 2 In Phase 2 besteht das Ziel, dem guten Zustand primär durch die Reduktion der Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren. Dazu schlagen wir vor, eine Kosten- Wirksamkeits-Analyse durchzuführen, in der auch Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur, die wirksam, kostengünstig und einfach umsetzbar sind, einbezogen werden. In Summe ergibt sich dadurch ein effizienteres und wirtschaftlicheres Maßnahmenpaket als bei einer Fixierung auf die immissionsseitige Sanierung. Die Kosten-Wirksamkeits-Untersuchung geht von einem Katalog von Maßnahmen aus, welche die in der Datenanalyse ermittelten Hauptdefizite reduzieren oder beseitigen können. Beispiele für derartige Maßnahmen sind Anpassung von Abwasserreinigungsanlagen Ausleitung des Abwassers zu Anlagen an größeren Vorflutern Seite 12
13 Erosionsreduzierende Maßnahmen wie Mulch- und Direktsaat, Begrünung von Ackerflächen, Erosionsschutz im Wein- und Obstbau. Besonderer Wert wird auf Maßnahmen gelegt, die im derzeit laufenden Umweltprogramm für die Landwirtschaft ÖPUL 2007 enthalten sind. Maßnahmen zum Sedimentrückhalt wie Erhaltung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen und Landschaftselementen in periodischer Bachläufe morphologische Maßnahmen zur Beschattung und Verbesserung des Fließcharakters (z.b. Beseitigung kleiner Rampen und Rückstaubereiche, Herstellung einer konzentrierten Niederwasserrinne in überbreiten Profilen, siehe Bildbeispiel Kastengerinne). Es werden nur morphologische Maßnahmen einbezogen, die mit wenig Aufwand und ohne zusätzlichem Grundbedarf durchführbar sind. Für jede dieser Maßnahmen wird die emissionsmindernde Wirkung bzw. die Wirkung der Strukturmaßnahmen auf die Selbstreinigungskraft anhand von existierenden Untersuchungsergebnissen bewertet: Anhand der erhobenen Maßnahmenwirkungen lassen sich Mindesterfordernisse (Flächenanteil, Reinigungsleistung, ) für die Maßnahmenumsetzung definieren, um eine ausreichende Wirksamkeit auf die Imissionsminderung zu erzielen. Dies ist unter Beachtung der Wirkmechanismen und auf Grund der Erfahrungen in anderen Gewässern mit ausreichender Wahrscheinlichkeit möglich. Weiters werden für die vorgeschlagenen Maßnahmen auch die Kosten, die Umsetzbarkeit (rechtlich, finanziell unter Berücksichtigung von Förderungen, Akzeptanz, sonstige organisatorische und soziale Rahmenbedingungen) und die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz abgeschätzt. Abschließend werden jene Maßnahmen ausgewählt, die die größte Wirkung erwarten lassen und bis 2012 umsetzbaren sind. Die Umsetzung erfolgt in der Reihenfolge der Umsetzbarkeit, bei gleicher Umsetzbarkeit wird die jeweils effektivste, kostengünstigste Maßnahme mit höchster Priorität bearbeitet. Wichtig ist auch, durch Öffentlichkeitsarbeit aufzuzeigen, dass viele Betroffene an der Umsetzung eines optimierten Maßnahmenpaketes zusammenarbeiten. Seite 13
14 3.3 SANIERUNGSVORSCHLÄGE PHASE 3 In Phase 3 liegt der Schwerpunkt der Maßnahmen auf der Beseitigung der strukturellen Defizite. Hier wird die Methodik der Kosten-Wirksamkeits-Untersuchung von Phase 2 nochmals verfeinert und aktualisiert angewandt. Auf Grund des Monitoring und der aktualisierten Erhebungen wird überprüft, ob der Maßnahmenkatalog um aufwendigere Strukturmaßnahmen erweitert werden muss und ob die Annahmen zu den Wirkmechanismen bestätigt wurden. Schließlich wird ein Sanierungsvorschlag mit effizienten, umsetzbaren, v.a. die Gewässerstruktur betreffenden Maßnahmen erstellt. 4 LEISTUNGSBILD 4 GROBABSCHÄTZUG DER UMSETZBAR- KEIT Phase 1: Die Maßnahmen in Phase 1 beinhalten ausschließlich die Herstellung des rechtlichen Zustandes an den Punktquellen. Gemäß den Berichten der Gewässeraufsicht entsprechen viele der lokalen Belastungen durchwegs nicht den rechtlichen Vorschriften und sind daher rasch und einfach umsetzbar. Die Kosten sind großteils gering, im Sinne der Gleichbehandlung vor dem Gesetz ist eine hohe öffentliche Akzeptanz zu erwarten. Der Nutzen ist hoch bei meist geringen Kosten. Förderungen können im Regelfall für Maßnahmen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes nicht angesprochen werden. Phase 2: Ergebnis von Phase 2 ist die Ermittlung der bis 2012 umsetzbaren effektiven Maßnahmen zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes bzw. entsprechend eines abgeminderten Zielzustandes. Diese Maßnahmen werden in einer Kosten- Wirksamkeitsanalyse ermittelt, in welcher die abgeschätzte Wirkung auf die Gewässer den Kosten und der Umsetzbarkeit gegenübergestellt wird. Abwasserseitige Maßnahmen wie Anpassung der ARAs oder Ausleitung zu Anlagen an größeren Vorflutern sind mit einem beträchtlichen technischen, kostenmäßigen und auch organisatorischen Aufwand verbunden. Wenn die Wirkung klar aufgezeigt Seite 14
15 werden kann, so ist dennoch eine Akzeptanz zu erwarten. Bei der Umsetzung können Förderungen nach dem UFG angesprochen werden. Es ist anzunehmen, dass einfach durchzuführende Maßnahmen zur morphologischen Verbesserung eine hohe Akzeptanz finden, da sie gleichzeitig auch eine Verbesserung des Landschaftsbildes bzw. des Ortsbildes darstellen. Gedacht ist hier an Maßnahmen zur Herstellung der Gewässerbeschattung und zur Verbesserung des Fließcharakters, wo diese mit wenig Aufwand und ohne zusätzlichen Grundbedarf durchführbar sind. Die Kosten für diese Maßnahmen sind verhältnismäßig gering. Zur Verminderung der diffusen Nährstoffeinträge werden Maßnahmen oder Maßnahmenkombinationen aus ÖPUL vorgeschlagen sowie jene Bereiche ausgewiesen, wo diese vordringlich umgesetzt werden sollen. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist daher erforderlich, die betreffenden Landwirte zur Teilnahme an den entsprechenden Maßnahmen zu bewegen bzw. dahingehend zu beraten, die Maßnahmen in den relevanten Bereichen umzusetzen. Dies erfolgt durch eine enge Kooperation mit der Offizialberatung durch die Landeslandwirtschaftskammer, sodass bestehende Beratungsstrukturen genützt werden. Es ist sicherlich schwierig, die Maßnahmen zur Erosionsminderung flächendeckend umzusetzen. Hier kann es helfen, in einer breiten Öffentlichkeitsarbeit alle Maßnahmen von Phase 1 und 2 als Maßnahmenpaket zu präsentieren. Dadurch wird gezeigt, dass alle zur Verbesserung der Gewässergüte beitragen, die gemeinsam Wesentliches erreichen können. Phase 3: In Phase 3 werden vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur ermittelt, die wegen des Grundbedarfes und der Kosten schwieriger und nur längerfristig umzusetzen sind. Am einfachsten ist die Umsetzung im Rahmen von Hochwasserschutzprojekten, in welche die Strukturverbesserung als Begleitmaßnahme integriert werden kann. Aktuell sind für Strukturverbesserungen alleine keine Fördermittel ansprechbar. Von Seiten der Verwaltung soll langfristig darauf hingewirkt werden, dass Strukturverbesserungen allgemein und beispielsweise Rückbaumaßnahmen nach Errichtung von Hochwasserrückhalt flussauf gefördert werden können. Beilage: Prozessablaufschema Seite 15
16 Prozessablaufschema Monitoring Datenerhebungen Datenanalyse Phase 1 Phase 2 Phase 3 Ziel saprobielle Güte III guter Zustand primär bezüglich stoffliche Einträge Start 01/2007 Auswertung Monitoringdaten Vergleich Ist- Zustand Konsens bzw. Einhaltung allg. wasserrechtlicher Bestimmungen Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes an den Punktquellen, v.a. betreffend ABA, ARA und Landw. Betriebe physikalisch-chemische Beprobungen Auswertung Abweichung vom Zielzustand Hauptdefizite Stofffrachten im Längenschnitt Verursacheranalyse Modellierung diffuser Nährstoffaustrag Schwerpunktgebiete Sanierungsvorschläge Kosten-Wirksamkeits-Analyse betr. Stoffeintrag und morphologische Maßnahmen Priorität nach Wirkung, Kosten, Akzeptanz, Umsetzbarkeit,.. guter Zustand/Potential nach WRG biologische Beprobungen (MZB+Phyto), evtl. auch Fischökologie alte Untersuchungen Wasserrechte im Wasserbuch wasserbauliche Anlagen ABA und ARA INVEKOS-Abfrage (Betriebe mit Weinbau, Viehzucht) Gewässerbeschau nach 135 WRG Start 10/2007 Start 2014 Betriebsdaten ARA Daten zur naturräumlichen Situation Daten zur landw. Bewirtschaftung inkl.teilnahme an Umweltmaßnahme, Begehung Bodenproben Gewässerstruktur Nach Auswertung Monitoring nach Erfordernis aus Erhebungskatalog Phase 2 Auswertung Monitoringdaten betr. Abweichung vom Zielzustand Verfeinerung der Analysen betr. Hauptdefizite und Hauptverursacher Verfeinerung der Kosten-Wirksamkeits-Analyse, Umsetzung schwieriger längerfristiger Maßnahmen v.a. zur Verbesserung der Gewässerstruktur Abschluss bis Mitte 2007 Mitte 2008 / Umsetzung bis Mitte Zielerreichung bis
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